des Gesetes seine alabaldige volls . und r . erscheinen lassen, f genommenen Termin — 1. Januar 1891
Bundesrath der Entwurf einer Ver⸗ in Formen des Verfahrens und den Ge⸗ s Versicherungsamts in den An⸗ liditäts- und Altersversicherung, vor, rungsamt eine besondere Ab⸗ d Altersversicherung gebildet
.
a l Aus gehalten worden. Weiter liegt den ordnung, betreffend die schäftsgang des Reich gelegenheiten der J ch in dem Rei
ö. Inval
Von Etats ist für das Königlich württembergis zugegangen. eute tagten die verei d für Justizwese für Zoll- und Steuerwesen und
— —
chs⸗Versiche
iditäts⸗ un
dem Bundesrath nunmehr auch der Etat che Reichs⸗Militär⸗Kontingent
werden so
nigten Ausschüsse für Handel und 7 und die vereinigten Ausschüsse
Verkehr un für Handel und Verkehr.
ehenden Vermählungsfeier find
mmandirt worden:
Prinzen Adolf zu Schaum⸗ der Oberst Synold von Schüz, Commandeur
egiments König Wilhelm J. (1. Rheinisches)
bei Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Scha umburg⸗ Lippe: der 5 von Oidtman II., Inspecteur äger und Schützen, ei Sr. Königlichen
Aus Anlaß der bevorst zum Ehrendienst Allerhöchst ko bei Sr. Durchlaucht dem burg⸗Lippe: des Husaren⸗R
Hoheit dem Herzog von Clarence und Avondale: der General-Lieutenant von Winterfeld, General- Adjutant Sr. Majestät des Kgisers und Königs und Commandeur der 29 Division, und der Major von lügel-Adiutant und beauftragt mit der Führung des Königs⸗ lanen⸗ Regiments (1. Hannoversches) Nr. 15.
Das „Justiz⸗Ministerialblatt“ veröffentlicht die Gesschä ft s⸗ und waldeckischen tizbehörden aus dem Jahre 1889, welche durch eine Verfügung des Justiz-Ministers vom 3. November bekannt
gegeben worden sind.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ fahren wir mit der Veröffentlichung der Reformgesetz Entwürfe fort, von denen wir heute den Entwurf zu einem Gesetz, betreffend Abänderung des Erb⸗ schaftssteuergesetzes, und den Entwurf über die Ab⸗ änderung des Gesetzes vom 14. Mai 1885, betreffend die Ueberweisung von Beträgen, welche aus landwirth schaft⸗ lichen Zöllen eingehen, an die Kommunalverbände nebst Begründung mittheilen.
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „R. u. St⸗A.“ wird ein Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Land s⸗ berg a. . Warthe im Betrage von 666 000 6 veröffentlicht.
und Staats⸗Anzeigers“
Der Königli
britanni . Alen e i n gn, oßbritannische Botschafter am hiesigen
, ir Edward Malet ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder über⸗
Der Statthalter von Elsaß⸗Lothringen Fürst von Hohen⸗ lohe, welcher sich vorgestern Abend nach wr es ben 666 B.“ meldet, an der Königlichen mmen hatte, ist heute von dort
und gestern, wie Tafel in Strehlen hierher zurückgekehrt.
Der Königlich sächsische General⸗Major von Raab, Commandeur der 6. Infanterie⸗Brigade (6. Königlich Sächsische), sche General⸗Major Freiherr von sei la suite Sr. Majestät des Königs von Württemberg und Commandeur der 52. Infanterie⸗ Brigade (2. Königlich Württembergische), der Königlich baye⸗ rische Gen eral⸗Major Berg, Commandeur der 9. Königlich Bayerischen Infanterie⸗Brigade, ferner der Königlich bayerische General⸗Audlteur, Ober⸗Auditeur Grimm und der Geheime görath Huth, Abtheilungs-Vorstand im Königlich sächsischen gs⸗Ninisterium, haben nach Beendigung der Verhand⸗ en der Immediat-Kommission für das Militär-Straf⸗ t Berlin wieder verlassen.
Theil geno
der Königlich württember Fal kenstein, General
S. M. Kreuzer „Schwalbe“, Kommandant Korvetten⸗
Kapitän Rüdiger, ist am 15. November in Bombay ein⸗
Breslau, 14. November. resp. Ersatzwahlen sammlung wurden, dem „W. T. B.“ zu Abtheilung gewählt 3 Fre Vereinigung und ein parteiloser Kandid
Sigmaringen, 15. November. Se. Hoheit der laut Meldung des „W. T.
Berli ĩ er. eli en n zur Theilnahme an den Vermählung
Bei den Ergänzungs⸗ Stadtverordneten ⸗Ver⸗ folge, in der dritten
sinnige, 8 Kandidaten der freien
von Hohenzollern ist,
Die Genehmigung der Schweinen . . ngolstadt, Landshu irmasens, Neustad ert, Landau, of, Erlangen, Würzburg, au ausgedehnt worden.
14. November. Se. Köni
Einfuhr von lebenden Italien ist nun auch auf die Städte t, Kaiserslautern, Ludwigshafen, Speyer,
ardt, Frankenthal, Zweibrücken, chaffenburg, Neu⸗lm
liche Hoheit der der „Allg. Ztg.“ zufolge, na ionen, welche allerdings bei Fortdauer e Abänderung erfahren schaffenburg und von da mit Luitpoldruhe bei Rohrbrunn dort zu jagen.
München, nt wird sich enen Dispost des jetzigen schönen W können, am 26. d. M. nach
n nach seinem Jagdschloß
en, um, wie alljährlich,
etters noch ein
J aden. Nö Das Ministerium der Justiz, des Kultus und des Unter⸗ 6 hat, wie wir der Allg. Ztg.“ entnehmen, bekannt gemacht, da zwischen der Großherzoglich babifchen Regierung und der Regierung von lsaß⸗Lothringen die egenseitige Anerkennung der Prüfungszeugnisse ür das Lehramt an höheren Schulen mit Wirkung vom 1. Januar 1891 vereinbart worden ist. Dabei ist vor⸗ behalten, daß die in Baden erworbenen Bejähigungszeugnisse für das Gebiet von Elsaß Lothringen nur Geltung erlangen, wenn durch die Prüfung festgestellt ist, daß der Kandidat, sofern er einer der beiden christlichen Konfessionen angehört, nicht blos in den in der badischen Prüfungsordnung verlangten Prüfungs⸗ egenständen, sondern auch durch seine Kenntniß der Religions⸗ ehre seiner Konfession den an Lehrer höherer Schulen allgemein zu stellenden Forderungen entspricht, und daß zu diesem Behufe von dem Kandidaten, ohne Unterschied seines Studiengebietes, Bekanntschaft mit dem Inhalt und Zusammenhang der heiligen Schrift, eine allgemeine Uebersicht über die Geschichte der christlichen Kirche und Kenntniß der Hauptlehren seiner Konfession nachzuweisen ist.
Oldenburg.
(HE) Oldenburg, 13. November. Das dem Landtage vorgelegte Budget des Herzogthums Oldenburg für die Finanzperiode 1891/93 führt an Einnahmen auf: Vom Staatsgut 873 171 M pro 1891, S862 3338 MS pro 1892, S651 338 MS pro 1893, von Gewerbsrekognitionen, Sporteln, Gebühren ꝛc. für den Gebrauch von Staatsanstalten 2c. 17179450, 1 75450 und 1 72450 M½; direkte und indirekte Steuern 2 062 000, 21099000 und 2116000 S'; ver—⸗ mischte Einnahmen 2899478, 494261 und 266 311 4½; Gesammteinnahme 7614 100, 5 241 190 und 5 (O6 100 An Ausgaben sind vorgesehen: Allgemeiner Landes aufwand 629 212, 609 912 und 640 297 S; Verwaltung des Innern 1859 064. 1571 209 und 1380 704 1M; Verwaltung der Justiz 629 606, 625 106 und 633 356 ß; Verwaltung der geistlichen Angelegenheiten und Schulen 757 318, 723 288 und 7125 1035 M6; Verwaltung der Finanzen 2 292 950, 217438 und 2128 203 S6; vermischte und unvorhergesehene Ausgaben 64 847. 66 348 und 710334 M6; Gesammtausgabe 6 233 000, 5 776 000 und 5 578 000 M
Anhalt.
Des sau, 14. November. Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin sowie Se. Durchlaucht der Prinz Sduard sind, wie der „A. St⸗A.“ meldet, gestern nach Letz⸗ lingen bezw. Berlin von hier abgereist.
Schwarzburg⸗Rudolstadt.
Rudolstadt, 14. November. In der ersten Sitzung des Landtags, welche am 11. d. M. abgehalten wurde, wurden en ahn die Wahlprüfungen mit der Gultigkeitserklärung ämmtlicher Wahlen erledigt. Nach Vereidigung der zwei zum ersten Mal gewählten Abgeordneten durch den Staats— Minister wurde die Wahl des ö. vorgenommen und der Abg. Meisel zum ersten, der . Lüttich zum zweiten Vorsitzenden gewählt. Mit der Wahl der Kommissionen und der Vertheilung der Vorlagen an dieselben war die Tages⸗ ordnung erschöpft. Für heute haben der „Schwzb.⸗Rud. Lds.⸗ Ztg.“ zufolge sämmtliche Landtags⸗Abgeordneten Einladungen zur Fürstlichen Tafel erhalten.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Die „Presse“ meldet, heute und morgen werde im Ministerium des Auswärtigen die österreichisch⸗ungarische Zoll⸗ und Handelskonferenz tagen, die sich mit dem 5 sterreichisch⸗deutschen Handels vertrage, sowie mit
der Beziehung desselben zu den Handelsverträgen mit anderen,
insbesondere den südöstlichen Staaten, beschäftigen werde. Auch würden die Instruktionen für die bevorstehenden Verhandlungen wegen der Revision der österreichisch⸗ l ,,, Veterinär⸗Konvention festgestellt werden.
Der tiroler Landtag hat, wiel „W. T. B.“ meldet, den Landezausschuß beauftragt, eine Petition an den Reichsrgth zu richten, derselbe möge die Regierung ersuchen, beim Abschluß neuer Handelsverträge mit Deutschland auf die wirthschaftliche , beider Reiche Rücksicht zu nehmen und insbesondere Erleichterungen für die Viehauß⸗ fuhr nach Deutschland zu erwirken.
Wien, 15. November. Die Nachricht, Graf Kälnoky treffe heute hier wieder ein, ist, dem „W. T. B.“ zufolge, un⸗ begründet; in Bezug auf den Zeitpunkt seiner Rückkehr liegt Positives überhaupt nicht vor.
Im niederösterreichischen Landtage erklärte gestern der Statthalter, die Steuerreformvorlagen für den Reichsrath seien schon in der Ausarbeitung oder nahezu vollendet.
Der Klub der deutschen Abgeordneten zum böh⸗ mischen Landtage hat auf die in der Ausgleichs kommission abgegebene Erklärung des Statthalters in Bezug auf die na⸗ tionale Eintheilung bei dem Ober-Landeagericht eine im „Prag. Abdbl.“ veröffentlichte Gegenerklärung abgegeben, welche den deutschen Standpunkt präzisirt.
Die ungarische Unabhängigkeitspartei hat, wie der „Presse“ aus Budapest gemeldet wird, beschlossen, im Unter⸗ hause die Einführung der Civilehe zu beantragen.
Die von dem Kaiser genebmigten Bestimmungen über die Neu⸗ organisation der Kavallerie, des Pionier Regiments und der ungarischen Landwehr-⸗Infanterie kn jetzt im Militär Verordnungsblatt veröffentlicht worden. Danach besteht die Kavallerie aus 42 Regimentern, und zwar aus 15 Dragoner, 16 Husaren, und 11 Ulanen Regimentern. Saäͤmmtliche Kavallerte⸗ Regimenter führen den Namen der jeweiligen Regiments⸗Inhaber oder einen ihnen für immerwährende Zeiten verliehenen Namen; nebst⸗ dem die Dragoner sowie die Husaren⸗Regimenter die fortlaufende Nummer ihrer Gattung, die Ulanen⸗Regimenter die Nummern 1 bis 8 und 11 bis 13. Das Husaren⸗Regiment Nr. 13 führt noch weiter die Benennung „Jazygier und Kumanier“. Jedes Kavallerie⸗Regiment
liedert sich in: den Regimentesstab, 2 Divistonen zu 3 Feld
Scadrons und 1 Ersatz. Cadre. Im Mobilisirungsfalle werden 6 vom Regimentsstab: 1 Zug Stabs- Kavallerie und 1 Telegraphen⸗Patrouille; vom , 1èẽG6rsatz⸗Escadron, 1 Reserde⸗ Es cadron und 1 Zug Stab Kavallerie. Bei jedem Kavallerie Regiment besteht ein Pionierzug. Zu Uebermittelungen von Mel— dungen und Befehlen auf fa if en, Wege hat überdies jedes Kavallerie⸗Regiment zwei für diesen Zweck ausgebildete Unteroffiziere und jwei Soldaten alt Ordonnanzen im Präsenzstande als „Tele⸗ graphen ˖ Patrouille! bereit zu halten. Jedes Kavallerie⸗Regiment
, merie mindestens zwölf hierfür ausgebildete Unt re ber . halten. Sowohl für die Ausmusterung der Dienstpferde, als für den Ankauf und die Abrichtung der Remonten hat der Grundsatz zu gelten, daß bis zum Frühlahre die größtmög⸗ liche Schlagfertigkeit von Mann und Pferd erzielt werde.
Das Pionier: Regiment gliedert sich in den Regimentsstab und fünf Feld- Bataillone mit den Nummern 1 bis 5h. zu je vier Feld= Compagnien, eine Reserve ˖ Compagnie, eine Ersatz⸗ Compagnie und eine Zeugsreserve. Die Feld Compagnien führen die Nummern 1 bis 2, die Reserve⸗Compagnien, Ersatz Compagnien und Zeugs reserven führen die Nummer jenes Batalllong, zu welchem sse ge⸗ hören. Die Reserve⸗ und Ersatz⸗Compagnien, dann die Zeugs reserven sind im Frieden auf den Cadre gesetzt. Zum Ver⸗ bande des Pionier ⸗ Regiments gehört weiter das Pionter= Zeugedepot, welches zu den Heeresanstalten zählt, und von welchem im Mobilisirungsfalle eine Zeugsreferve mit der Nummer 5 und zwei mobile Pionier Zeugs depots mit den Nummern 1 und 2 auf⸗ gestellt werden, Im Falle der Mobilisirung der Landwehr, beziehungt⸗ weise der Einberufung des Landsturms, werden aus den dem Pionier⸗ Re iment entstammenden, dem Heere zur Verfügung stehenden Land= wehrpflichtigen Landwehr ⸗Compagnien, dann, aus den Landsturm⸗ pflichtigen, insolange diese nicht zum a, benöthigt werden, Landsturm Compagnien formirt. Das Pionier-⸗Jeugsdepot in Kloster⸗ neuburg ist eine Heeresanstalt, welche sowohl im Frieden als im Kriege die Erzeugung und Nachschaffung der gesammten Kriegsaus= rüstung des Pionier Regiments mit Kriegsbrückenmaterlal und den besonderen Pionier ⸗Augrüstungserfordernissen zu bewirken hat. Dem 6 obliegt ferner die Verwahrung, Verwaltung und
nstandhaltung der Reserve⸗Kriegsbrücken ⸗Equipagen, der zugewiesenen Verhut rückentrains, der sonst vorhandenen fertigen Kriegsaug⸗ rüstungs ⸗Gegenstände und der Rohmaterial Vorräthe, im Kriege aber insbesondere die schleunigste Deckung des Materialbedarfes durch Nach⸗ schübe aus den vorhandenen Vorräthen. Im Mobilistrungsfalle hat dasselbe zwei mobile Pionier⸗Zeugsdepots und eine Zeugsreserve auf⸗ zustellen. Der Friedensstand ist mit 90, der Kriegsstand mit 182 Per⸗ k . h e un garische Landwehr⸗Infanterie besteht im Frieden und im Kriege aus 28 Regimentern, welche nach ihren Dia fi den und mit fortlaufenden Nummern von 1 bis 28 bezeichnet werden. Das Regiment besteht im Frieden aus dem Regimentsstab, 3 oder 4 Feld, Bataillonen und dem Ersatz ⸗Bataillontz· Cadre, jedes Bataillon aus 4 Feld Compagnien en cadre. In jedem Regiment werden die Bataillone mit fortlaufenden Nummern von 1 bis 3, beziehungs⸗ weise 4. — die Compagnien in der Reihenfolge der Bataist one von 1 bis 12, beziehungsweise 16, bezeichnet. Der Landwehr Stellunge⸗ bezirk Fiume stellt eine Compagnie auf mit der Bezeichnung Fiumaner Compagnie“, welche im Frieden unmittelbar dem Jommando des Infanterie ⸗ Regiments Rr. 20 unterstellt ist. Behufz Vorbereltung der eventuell nothwendigen Vermehrung der Landwehr⸗ Bataillone im Kriege bestehen bei einzelnen Regimentern schon im Frieden insgesammt 11 Referve⸗Cadres, welche nach den betreffenden Re imentern bezeichnet werden. Im Kriege werden aufgestellt: 4. Das Ersatz⸗Bataillon durch den Ersatz · Bataillons. Cadre, mit ebensoviel Ersatz· Compagnien. als das Regiment Bataillone hat. Die Ersatz« Bataillone führen keine sonstige Bezeichnung; die Ersatz ⸗Compagnien werden in jedem Bataillon mit den Nummern von 1 bis 3, beziehungz⸗ weise von 1 bis 4 bezeichnet. Wird der Landsturm zur Er⸗ gänzung der Landwehr in Anspruch genommen, so sind die einem Regiment zugewiesenen Landsturmmänner bit zu ibrer Abgabe an die Feldahtheilungen in besondere Ersaß⸗Compagnien zu formiren. b Stab ⸗Compagnien nach speziellen Anordnungen, durch die von Seiten des Regiments Kommandanten schen im Frieden zu heieichnende Feld Compagnie. Die Stabs . Compagnien werden mit der Nummer ihres Regiments bezeichnet. C. Die Reservetruppen durch die Reserve⸗Cadres. Die Refervetruppen werden nebst der Benennung Reserve“ mit fortlaufenden Nummern bezeichnet. Die Formirung der Reservetruppen erfolgt nach speziellen Anordnungen. Der Regi= mentsstab und die Bataillone werden im Frieden im Ergänzungs⸗ bezirke des Regiments stabil dislocirt. Das Gebiet der Länder ber ungarischen Krone ist in 28 Landwehr Ergänzungsbezirke eingetheilt. Jedes der 28 Landwehr:-Infanterie Regimenter ist zum Zwecke der Ergänzung an einen Landwehr⸗Ergänzungsbezirk gewiesen.
Großbritannien und Irland.
Nunmehr haben auch der Marquis von Salis bury, Lord Granville und Mr. Gladstone die üblichen Rund⸗ schreiben an ihre Parteigenossen anläßlich der bevorstehenden Eröffnung des Parlaments erlassen. Die Adresse in Beantwortung der Thronrede wird im Oberhause von Lord Windsor, im Unterhause von dem konservativen Abgeordneten Obersten William Kenyon⸗Slaney beantragt werden.
Ueber den Untergang des Kriegsschiffes „Ser⸗ pent“ an der spanischen Nordwestküste liegen noch keine weiteren Einzelheiten vor. Wie dem „Reuter'schen Bureau“ aus Madrid telegraphirt wurde, ist der Schlepper „Veloz“ mit dem Vertreter des britischen Konsulats an Bord von Ferrol nach Camarinas gesegelt, um die Ueberlebenden des Schiffbruches in seine Obhut zu nehmen. Die Berichte der drei geretteten Seeleute sind nicht ganz klar. Sie erzählen, daß in dem Augenblick, als das Schiff gegen den Felsen rannte und sofort zu sinken anfing, Alles in die Boote slürzte. Bis jetzt ist aber noch kein Boot an das Ufer ge⸗ schwemmt worden, und es waltet daher wohl nur geringer . ob, daß alle Uebrigen ertrunken sind, da die „Serpent“ nur
m vom Gestade scheiterte. Die drei geretteten Matrosen werden auf dem Schlepper „Veloz“ nach Coruna befördert werden, wenn nicht das Kanonenboot „Lapwing“, welches in Vigo eintraf, früher als der Velox in Camarinas ankommt. Die „Serpent“ hatte einschließlich der Offiziere eine Besatzung von 116 Mann; es wären also, nach Abzug der Geretteten, 175 ertrunken. Das untergegangene Fahrzeug war, der 4A. C. zufolge, ein gepanzerter Schraubenkreuzer ritter Klasse. Er hatte eine Länge von 225 Fuß, eine Breite von 36 Fuß, einen Tiefgang von 14 Fuß 6 Zoll und ein Deplacement von 1770 Tons mil Maschinen von Höh Pferdekräften. Die Arma⸗ tur bestand aus 15 Kanonen verschiedenen Kalibers und 2 Mitrailleusen. Der Bau des Kreuzers kostete 121 000 Pfd. Sterl. — Der Dampfer „India! von der indischen Schiffahrts Ge⸗ ,, . welcher am 13. . M. in Plymouth eintraf, berichtet, daß
ei Kap Finisterre Sonntag Abend und Montag Morgen furcht⸗ bares Wetter geherrscht hat. Es regnete stark, und ein dichter Nebel hinderte jede Aussicht. Dabei wehte starker Sturm, und ungeheuere Wellen y, . sich über das Schiff. Man nimmt daher an, daß der Kapitän der „Serpent“, nachdem diese durch den Sturm Beschädigungen erlitten, entweder Vigo oder Coruna anzulaufen versucht habe, um dort Schutz u suchen und die nothwendigen Ausbesserungen vorzunehmen.
b nun das Schiff in dem Sturm unlenkbar wurde oder ob es in der nebligen Atmosphäre seinen Kurs verlor, ist noch nicht bekannt. Es scheiterte wahrscheinlich mit ,, ,. Gekrach auf den Klippen des Kap Velano. Der
Umpf des Schiffes erhielt ein . Leck, durch welches das Wasser einströmte. Ehe ein Boot herabgelassen werden konnte, sank es in Tiefwasser und mit ihm die ganze Besatzung bis auf die drei Matrosen, die ans Ufer schwammen. Die Letzteren sollen sobald als thunlich nach England ge⸗ sandt werden, um im Einklange mit den . der Admiralität wegen Verlustes des Schiffes vor ein Kriegsgericht
estellt zu werden. Es ist dies jedoch bloße Formsache. ie brit sche Regierung hat die enish. ersucht, das Ufer an dem Ort des S iffbruchs gut bewachen zu lassen, damit die anschwemmenden Leichen mit Achtung behandelt werden und eine 1 Bestattung erhalten. Für die Auffischung von Leichen sind Belohnungen ausgesetzt worden. Der spanische Marine⸗Minister hat ein Kanonenboot von Ferrol nach Camarinas abgesandt, um die Küste abzusuchen. Die an das User gespülten Leichen werden auf Kosten des spanischen Staats beerdigt werden. Da die meisten Seeleute der Besatzung der „Serpent aus De vonport und Umgegend stammen, so sind die Scenen, welche sich vom Morgen bis Abend vor dem Admiralitäts⸗ hause daselbst abspiele n, herzzerreißend. Mütter, Frauen und Brüder erkundigen sich jammernd nach dem Schicksal ihrer Angehörigen, und viele Frauen werden ohnmächtig fortgetragen. Die Admiralität hat alle Hoffnung, daß sich die Zahl der Geretteten noch , werde, aufgegeben. ;
Da das Kolonialamt ausfindig machte, daß die Bennett'sche Expedition, welche in der nächsten Woche nach West⸗-Afrika segeln wird, durchaus nicht, wie ver⸗ muthet, nur wissenschaftliche Zwecke zu verfolgen bestimmt ist, so hat das Amt die Empfehlungen an die Gouverneure von Gambia, Sierra Leone und der Goldküste zurückgezogen. Commandeur Lovett Cameron, welcher den Rug leiten sollte, hat seine Theilnahme abgelehnt und macht Mr. Bennett für alle gehabten Verluste verantwortlich.
Die Imperial British East Africg Company hat in Ost⸗ Afrika elnige Postämter eröffnet. Sie hat auch . eigenen Briefmarken, auf denen das Wappen der Gesellschaft — eine aufsteigende Sonne, überragt von der Reichskrone — das n bildet. Ueber der Sonne ist der Werth der Marke in arabischen Ziffern angegeben, darunter befindet fich das Motto der Gesellschaft „Licht und Freiheit“ sowie der Werth in englischen Ziffern. .
Wie das Dubliner Amtsblatt meldet, ist die irische Nationalliga nunmehr in 51 Ortschaften der Grasschaft Fermanagh und in 33 Ortscha ften der Grafschaft Monaghan verboten worden.
Frankreich.
Paris, 15. November. Die Deputirtenkammer beendete in ihrer gestrigen Sitzung die Generaldebatte über das Marine⸗Budget. Bei der Berathung bezeichnete, auf eine Anfrage des Deputirten Admiral Vallon der Marine⸗Minister Barbey alt eine in der Flotte eingeführte Verbesserung, daß Kanonen von bedeutendem Gewicht nicht mehr verwendet würden. Kanonen von einem Kaliber von 30 mm genügten, ein Panzer⸗ schiff zu durchbohren, man würde also Schiffe bauen können, die 18 Knoten liefen. Die Verzögerung in dem Bau der—⸗ selben sei der Verminderung der Kredite und der Unschlüssig⸗ keit in der Herstellung eines Flottenhauplanes zuzuschreiben. Schließlich nahm die Kammer mit 308 gegen 115 Stimmen den Vorschlag der Regierung an, nach welchem eine Kom⸗ mission von 36 Mitgliedern zur Prüfung der Marine⸗Vor⸗ lagen ernannt werden soll. .
Ueber die im Juni d. J. veröffentlichte Instruktion über den Munitionsersatz im Felde entnehmen wir der „Nat⸗Ztg.“ folgende Mittheilungen:
Die g nstl Me betont zunächst in der Vorrede die Überaus große Wichtigkeit eines regelmäßigen und gesicherten Munitions⸗Nachschubs. Die Grundzüge der in dieser Hinsicht gegebenen Bestimmungen sind folgende: 1) Während des Gefechts erfolgt die Ergänzung der ver- brauchten Infanterie⸗ und Artillerie Munition stets von hinten nach vorn in der Art, daß die Verantwortung für die Bewirkung des Nachschubs stets den hinteren Staffeln zufällt, sodaß die vorderen Staffeln ihre Aufmerksamkeit ungetheilt dem zuwenden können, was vor ihnen vorgeht.
2) Während des Gefechts wird der Nachschub. wenn auch möglichst ordnun gsmäßig. so doch nur mit Rücksicht auf die Schnelligkeit be⸗ wirkt, an. mit Förmlichkeiten der Abgabe oder des Empfangs Zeit zu verlieren.
An Infanterie⸗Munition werden für jedes Gewehr mitgeführt:
112 Patronen vom Mann getragen,
26 im Bataillons⸗Munitionswagen,
66 in den Infanterie⸗Abtheilungen des Parks, 46 im Corps⸗Park,
286.
Eine weltere Reserve wird im Haupt-⸗Park mitgeführt.
Wenn ein Gefecht in Aussicht steht, können den Mannschaften mehr als die vorschriftsmäßigen 112 Patronen ausgegeben werden. Während des Marsches und auf den Halten ist stetz, wenn erforder⸗ sich, die Munition der Mannschaften zu ergänzen, und zwar dadurch, daß allen augenblicklich nicht streitenden Mannschaften (verwundet, ab⸗ kommandirt ?) die Patronen abgenommen und vertheilt werden; erst wenn diese Maßregel nicht genügt, werden dem Bataillong⸗Munitions⸗ wagen Patronen entnommen. Während des Gefechts aus der Gefechts⸗ linie Mannschaften nach rückwärts zum Heranschaffen von Patronen zu entsenden, ist streng verboten.
Bei j⸗ dem Bataillons⸗Munitionswagen — welcher 36 Säcke mit je 500 Patronen enthält — befinden sich 1 Unteroffizter und 2 Mann
ur Bewachung und Verauggabung der Patronen, im Nothfall follen ö. auch zum Vorwärteschaffen des Wagens Hand anlegen; diefe Leute egleiten den Wagen zu W und dürfen nur bei schnellen Gangarten auf denselben aufsitzen. ie Munitionswagen folgen ihren Bataillonen ins Gefecht und nehmen Aufstellung nach Anweisung des Regimentg= oder Bataillon Commandeurg, im Allgemeinen etwa 1000 m hinter der Gefechtslinie, unter Umständen noch näher. Die Munitiontergäͤnzung der Gefechtslinie erfolgt mit dem Baiaillong⸗ , ,, in der Art, daß Mannschafsen der Referpe om pagnien pro Mann je einen Patronensack (Gewicht 16 bis 17 Kilo- ramm) vom Wagen nach der Gefechtslinie tragen; den Trägern der 5 werden einige Ersatz, bezw. Ablösungsleute beigegeben.
Die Bataillons ⸗Munitiongwagen erhalten, ohne selbst aus dem Gefecht zurückzugeben, ihren Ergaͤnzungsbedarf auß den Infanterie⸗ Abtheilungen des Parks. Diese sowie die Artillerie · Iõtheilungen des Parks gehören zum Gefechtstroß, folgen unter Ümständen bis auf das Gefechts feld und geben ihre Vorräthe ohne Ünterschted . . in ihrer Nähe befindlichen Truppentheil ab, der derselben edarf.
In entsprechender Art ist der Munition ⸗Nachschub bei der Artillerie geregelt. ;
ö n,, werden mitgeführt für ein 90 mm ⸗ bezw. 80 mm-= eschütz:
3 bezw. 1 Schuß ö. e. ö, .
ö . n den Artillerie⸗Abtheilun
3 ; . 0. ; . heilungen des Parks, ür das mm: Geschütz einer reitenden Batterie
gave Shift an 142 Schuß in der Batterie. 2
Das „Journal Officiel“ veröffentlicht einen Präsidenten Carnot, wonach die , . 8 1840, betreffend die Prüfung von Gold- und Silber— wagren, dahin ahgeundert wird, daß sowohl in Frankreich wieder eingeführte Gold- und Silberwaaren französischen Ur⸗ sprungs, als dergl. ausländische eingeführte oder wieder ein— ö Waaren nur in einem unter der Leitung eines be⸗ onderen Controleurs stehenden Garantie⸗Bureau geprüft und
. werden dürfen. Derartige Buregus befinden sich in
Marseille, Pontarlier, Besan gon, Bordeaux, 25 66. 4 ille, . Rouen und Havre.
Durch Verfügung des Ackerbau⸗Ministers vom 1. d. M.
ist die Ein fuhr und Durchfuhr von Rindvieh, Scha fen,
iegen und Schweinen aus Belgien und den Nieder⸗
anben nach bezw. durch Frankreich untersagt worden.
Rußland und Polen. 9 i llversicherung der Arbeiter soll, wie man 6. nf tg.“ l. St. Petersburg schreibt, für folgende Berufsklaffen obllgatorisch gemacht werden; Bergarbeiter, Ar= beiter in Steinbrüchen, Salzsiedereien, Fabriken und industriellen Betrieben, Eisenbahnen, Dampfern, Werften und Bauten, Erd⸗ arbeiter. ferner bei Gewerben, in denen Dampf. oder Elektrizität benutzt wird. Die Werkführer, deren tä licher Verdienst 4 Rubel nicht übersteigt, sind ebenfalls versicherungspflichtig. Die Regierung behält fich vor, gegebenen Falls den Versiche— rungszwang auf das Post⸗ und Telegraphenpersonal, die Apoiheker⸗Lehrlinge und Gehülfen, auf die Arbeiter bei Hafen⸗ bauten und e, nn, und auf die Arbeiter gewisser i iezweige auszudehnen. . dane nn 565 m ew fin erfahren, ist der Regierung das Proje kt einer Aktiengesells aft vorgelegt worden, Behufs Anlage eines Kanals zwischen der Dü ng und dem Dniepr bezw. ihrer Nebenflüsse Ssutschessa und Orschiza. Dieser Kanalbau würde nach dem Kostenanschlag der Ingenieure 10 Millionen Rubel beanspruchen.
Italien.
ie Königliche Familie ist, von Monza kommend, . ö. 3 m eingetroffen. Der Minister⸗Präsident Crispi ist gleichfalls von Palermo nach Rom zurückgekehrt.
Der Voranschlag für das Budgetjahr 1891/92, welcher fast vollendet ist, weist dem „Hwamb. Corr. zufolge schon jetzẽ in Folge der hinsichtlich des Kriegs- und Marine⸗ Ctats durchzuführenden Ersparnisse so ziemlich das Gleich⸗ gewicht in Einnahmen und Ausgaben auf. — Nach einer Bekanntmachung des Finanz⸗Ministers wird der am L. Januar fällige Ren tencoupon bereits vom 20. November ab bei sämmtlichen Staatskassen eingelöst.
Eine Wahlversammsung von königstreuen Ar⸗ beitern im Bezirk der Porta Pia in Rom wurde am Donnerstag Abend durch drei Anarchisten gestört. Als diese vor die Thür gesetzt wurden, schoß einer derselben einen Revolver in die Versammlung ab, doch wurde Niemand verletzt. Zwei der Ruhestörer wurden verhaftet, der dritte entkam.
Portugal.
Wie das „Reuter'sche Bureau“ erfährt, wäre der zwischen England und Portugal vereinbarte Modus vivendi gestern in London ratifizirt worden. .
Studirende der Universität Coimbra veröffentlichten, wie „W. T. B.“ aus Lissabon meldet, ein mit 121 Unter⸗ schriften versehenes republikanisches Manifest. — Die in Lissabon erwarteten, aus Brasilien kommenden Frei⸗ willigen, welche ihre Dienste für das portugiesische Ost⸗ Afrika angeboten haben, sollen zunächst in den Kasernen der Hauptstadt untergebracht und dann wahrscheinlich eingeschifft werden, um auf dem Plateau von Mossamed es eine mili⸗ tärische Kolonie zu bilden.
Schweiz.
Die neue Tessiner Versöhnungs⸗Konferenz, welche, wie schon gemeldet, in Bern am Donnerstag , hat, dem „W. T. B.“ zufolge, in Betreff der
üufstellung von Grundlagen für die Volkszählung, das Stimmrecht und die Wahllisten zur Anbahnung einer Ver⸗ ständigung geführt. Dem Proportional⸗Wahlsystem stehen beide Parteien eher ablehnend gegenüber, und in Be⸗
treff der Wahlen in den Verfassungsrath hat sich eine
Einigung als unerreichbar herausgestellt. Die bundesräth⸗ liche Delegation erklärte, daß sie dem Bundesrath Bericht erstatten und sodann den Abgeordneten schristlich das Resultat der darüber gepflogenen Berathungen mittheilen werde.
Niederlande.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ wird die Königin Emm a nächsten Donnerstag in feierlicher Versammlung der Generalstaaten den Eid als Regentin leisten. Der Ver⸗ fassung seid, den die Königin in die Hände des Präsiden⸗ ten des Staatsraths abzulegen hat, lautet, nach dem „Hann. Cour.“, folgendermaßen: .
„Ich schwöre (gelobe) Treue dem König; ich schwöre (gelobe) so lange ich in Vertretung des Königs die Regierung führe, die Ver- faffung nicht zu verletzen. Ich schwöre, die Unabhängigkeit des vater⸗ ländischen Bodeng nach Kräften zu vertheidigen und zu erhalten, keinen Gingriff in die allgemeine und persönliche Freiheit der Unter⸗ thanen dez Königs zu dulden und zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohlstandes alle Mittel anzuwenden, die mir das Gesetz als einer guten und getreuen Regentin erlaubt. Dazu helfe mir der allmächtige Gott!“
Die Vereidigung der Königin findet unter denselben Ceremo⸗ nien statt, wie sie bei Eröffnung der Kammern gebräuchlich sind. Prinzessin Wilhelmine wird die Königin begleiten. Sofort nach der feierlichen Einsetzung der Königin als Regentin sind die Minister verpflichtet, einen zweiten Gesetzentwurf auszu⸗ arbeiten, der die Vormundschaft über den König regelt.
Eine Anzahl Rheder in Scheveningen hat sich an
die Lammer gewandt und um Verstärkung und Verschär⸗ fung der Po e,, auf der Nordsee und nament⸗ lich in der Nähe der englischen Küste ersucht, da es neuerdings wiederholt vorgekommen sei, daß englische Fis * ,. euge mitten durch die ausgespannten Netze der * län⸗ 1 . Schiffer hingefahren und ihnen dadurch großen Schaden verursacht hätten, der gerade jetzt, wo der Herings⸗ fang noch betrieben werden könne, sehr empfindlich sei.
Belgien.
Ueber die weiteren Verhandlungen der Congo⸗Kom⸗ mission erhielt die „Köln. Ztg.“ . Bericht:
Gestern (3. äußerten die Vertreter die Ansichten ihrer Regserungen betreffs des Vorschlages, das konventionelle Congobecken in ein west liches und östliches Geblet zu theilen, deren jedes eine besondere Zoll ⸗ scala nach Maßgabe der gemeinsam vereinbarten böchsten Sätze erhielte. Jede Scala wäre durch einen Unterausschuß . Großbritannien, srsprünglich für den einheitlichen Tarif, billigte den Vorschlag, um keine Schwierigkelten zu bereiten, jedoch unter der Bedingung, daß beide Jollscalen durch das Plenum zu genehmigen seien. Portugal, Italien, Deutschland nahmen den Vorschlag günstig auf. Frankreichs Vertreter machten einen ,, im Interesse der Selbst⸗ bestimmung jedes Staates sel den Bethelligten die Aufstellung eines
Tarifs bis zu den vereinbarten höchsten Sätzen freizulassen. Der
Gegenvorschlag veranlaßt abermalige . bei den Regierungen. Die nächste Sitzung wurde daher auf den 18. d. M anberaumt.
Wie man dem „H. C.“ schreibt, steht in Belgien eine bemerkengwerthe Ref orm des n . bevor. Bisher hat jede Gemeinde für die aus ihr herstammen⸗ den Bedürftigen zu sorgen. Zieht ein Bedürftiger nach einem anderen Orte, so hat diese Ortsbehörde ihm zu helfen, ist aber berechtigt, die Gemeinde, aus der der Arme stammt, zur Wiedererstattung der verausgabten Hülfsmittel anzuhalten. Wer 5 Jahre an einem Orte wohnt, hat einen neuen Unterstützungs⸗ wohnsitz erworben. Zur Erleichterung der Landgemeinden be⸗ steht ein staat licher gemeinsamer Fonds aller Gemeinden, welcher 3M der Kosten deckt. Nun hat die Regierung ein Gesetz eingebracht, welches den , zun aufhebt, auch den gemeinsamen Fonds beseitigt. Staat und alle Ge⸗ meinden sollen nun solidarisch für die Irren, Taubstummen und Blinden sorgen; alle anderen Bedürftigen fallen den Ge⸗ meinden, in denen sie ansässig find, anheim. Gegen diese Vorlage haben alle größeren Städte, welchen die Hauptlast aufgebürdet werden würde, protestirt. Der Ausschuß der Kammer hat die Vorlage angenommen, jedoch mit der Einschränkung, daß der Unterstützungswohnsitz bestehen bleibt, Jeder aber, welcher drei Jahre in einer Gemeinde ansässig ist, einen neuen Unterstützungswohnsitz erwirbt.
Die Abgeordneten der rechten klerikalen Mehrheit haben in den letzten Tagen zahlreiche Besprechungen über die Stimmrecht sfrage gehalten. Es wurde Uebereinstimmung erzielt über die Noihwendigkeit, unverzüglich die Anbahnung einer Revision der Verfassung vorzubereiten, um den politischen Wahlkörper zu vermehren; in welcher Form, ist noch zu finden. Die Studien der Frage sollen un⸗ verweilt beginnen. Das reine und einfache allgemeine Wahl⸗ recht wird, der „Köln. Ztg.“ zufolge, von der Mehrheit der Abgeordneten der Rechten zurückgewiesen; „aber man will ein quasi allgemeines nnch mit Beschränkungen. Die Re⸗ ierung setzt ihrerseits ihre Untersuchungen über die Frage . und neigt dauernd zu der Berechtigung durch Lesen⸗ und Schreibenkönnen.“
FTchweden und Norwegen.
(F) Christiania, 12. November. In der Frage wegen der Behandlung der gemein schaftlichen diplo⸗ matischen Angelegenheiten, die von den oppositionellen Blättern mit großer Leidenschaftlichkeit diskutirt wird, äußert sich jetzt auch „Morgenbladet“. Das Blatt hält es für unklug, die Augen einer Bewegung gegenüber zu verschließen, die ohne Rücksicht auf die Parteistellung durch die ganze Nation gehe, und deren Forderung eine bessere Stellung fr Norwegen bezüglich der fraglichen Angelegenheiten ei. Daß diese Frage so scharf hervortrete, beruhe wesentlich auf dem Umstand, daß der schwedische Reichs⸗ tag im Jahre 1885, ohne deshalb mit Norwegen in Ver⸗ handlung zu treten, durch einseitige Veränderung der schwe⸗ dischen Verfassung Bestimmungen einführte, welche die Stellung Norwegens verschlechterten. Daß beide Länder je einen Minister des Aeußern haben könnten, hält „Morgenbl.“ ganz natürlich für unvereinbar mit dem Fortbestande des Staats verbandes. Was dagegen auf Grundlage der bestehenden Union von norwegischer Seite gefordert werden könne, das sei ein gemeinschaftlicher unioneller Minister des Aeußern, wozu sowohl ein Schwede wie ein Norweger ernannt werden könne, und in der Form, die ihn juridisch und poli⸗ tisch für beide Länder verantwortlich mache. Da aber diese Forderung für den Augenblick nicht durchzusetzen sei, so müßten f die Norweger vorläufig damit genügen lassen, eine Verbesserung ihrer Stellung dadurch zu erlangen zu suchen, daß die Behandlung der diplomatischen Angelegen⸗ heiten einem allgemeinen Staatsrath übertragen werde, oder aber dadurch, daß in den ministeriellen Staatsrath drei nor⸗ wegische Mitglieder eintreten. „Aftenposten“ stimmt diesen Ausfiihrungen zu, will aber die Frage wegen des Ministers des Aeußern unverzüglich geordnet wissen.
Amerika.
Die Zeitungs⸗Meldung, Präsident Harrison habe die Einsetzung eines Ausschusses Behufs Milderung der Be⸗ stimmungen der Mac Kinley⸗Bill angeordnet, scheint sich wirklich zu bestätigen. Die Wiener „Pol. Nachr.“ veröffent⸗ lichen nämlich folgende Nachricht: Wie man uns aus Paris meldet, sind dem Rinisterlum des Aeußern offizielle Mittheilungen der nordamerikanischen Bundes⸗ regierung zugegangen, welche eine mildere Anwendung der Mac an len Hk in der Richtung ankündigen, daß bei den nach den Vereinigten Staaten eingeführten Waaren, welche mit spezifischen Zöllen belegt sind, von dem Jachwei fe der Fabri⸗ kationskosten, der bei den mit Werthzöllen belegten Waaren beizubringen ist, Abstand genommen wird. Die entsprechenden Weisungen sind bereits an die Zolldirektionen der Vereinigten Staaten erlassen worden.“ t
Das Sherman'sche Gesetz, welches die Inspektion des Viehs vor der Ausfuhr verfügt, trat am 11. d. M. in Kraft. Die Fleischpökeler behaupten, das Gesetz werde das Geschäft nicht ungünstig beeinflussen und auch keine Erhöhung der Fleischpreise verursachen.
Honduras. Nach einem Telegramm des Nem York erald“ aus Teg ucigalpa sucht der Insurgentenführer anchez die Truppen durch die Ankündigung ö
daß Bogran im Begriff sei, vorzurücken und die Hauptstadt wiederzunehmen. Man hält eine entscheidende Schlacht für bevorstehend. .
Parlamentarische Nachrichten.
Die Arbeiterschutzkommission des Reichstages b ann gestern mit der Berathung des §. 1342. Derselbe ist neu nen und lautet; Die ke , wer, sowie jeder Nachtrag zu derselben ist binnen drei Tagen nach dem Erlaß in zwei Ausfertigungen unter Beifügung der Versicherung, daß der Vorschrift des 8. 1344 genügt ist, der unteren Verwaltungsbehörde einzureichen Die Arbeitẽ ˖ ordnung ist an geeigneter, allen Arbeitern a änglicher Stelle aus ⸗ zuhängen. Der Uugbang muß stets in legbarem Zustande er halten werden. — Dr. Hirsch schlu * daß die Arbeits ordnung jedem Arbeiter bei seinem Gintritt in die Beschäftigung zu behändigen ist. e er. von Stumm wünschte, 321 die Aus hang · stelle nur den betbeiligten Arbeitern ang sein solle. Bebel und Genossen beantragten als Absatz 1: Die Arbeitgordnung, sowie leder Nachtrag zu derselben ist unter Mittbeilung der Seitens der Arbeitzer eäußerten Bedenken dem Gewerbegericht und, wo ein sol nicht ieh den in 5. 139d bezeichneten Aufsichtsbeamten zur Gene 3 vorzutragen n. s. w. —; a
das Unter ⸗Amendement, die Verpflichtung zur
Frelberr von Stumm stellte ö 8 ndigung