1890 / 276 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Arbeltgordnung an die Arbeiter

1 aͤnderten Form ehm 1 k

ersetzen sind, wutde angenommen, 8.

34g, ttret is Gesetzes erlassen worden, ordnungen, welche vor Inkrafttre . 6. . . . 1. ö. t. Hierauf wurde ein vom ö midt⸗ ,,,, ersonen gegen Lohn

den neuen Bestimmungen der §§.

ter neuer e, ,, n, g ,,

ö den, sind ständige Arbeiterausschüsse zu e ball sei s t i n! eines Betriebes können besondere

ö den.“ Nach längerer Debatte, in welcher ,, Berlepsch und Abg. Möller (natl.)

ür einzelne

bestellen.

sich besonders Staats Minister von ge un estellten e 8 midt die weiter beantragten S5. 134 i, k, l, m, , von §. 134 h sind, zurück og.

In der heu des Ärtikels J. Tit. 7II. S5. . und Gehülfen) über. tehenden Gesetze und in, der Novelle.

121 nach der Novelle an:

die ihnen übertragenen

richtungen Folge zu bunden.“ 12

wurde mit dem Antrage

f ide Theile gleich sein müsse, angenommen. . f . ö den ,, r,. ö. und 7 blauf der vertragsmäßigen und ohne Aufkündigung ul fen wor ab ef ie r,, fügt als neuen Ent⸗ Thätlichkeiten oder rohe Beleidigungen gegen Mitarbeiter in der Fabrik, welche ein gedeihliches Zusammenarbeiten Nach Ablehnung dieses ö wurde hat

2

entlassen werden können,. von Kle lassungsgrund hinzu:

unmöglich machen.

die Fafsung der Nevelle unverändert genehm

124 nennt die Bedingungen, unter welchen Gesellen und Ge⸗ Zeit und ohne Aufkündigung die Ärbeit verlassen können. Dr. Gutfleisch will diese Bestimmungen dahin erweitert fehen, daß auch schon der Versuch der Verleitung zu gesetzwidrigen oder unsittlichen Handlungen der Arbeiter durch Arbeit geber oder ihre Vertreter den Arbeiter zum Verlassen der Arbeit ohne

hülfen vor Ablauf der vertrags mäß gen

Kündigung ermächtigen soll. Die Kommission uz ö dem . Gutfleisch zu und ontag Mittag 1 Uhr.

e e,. e . e nach der Regierungs⸗- it dem Antrage . und dem Unter-

Amen ö * g Ablehnung des ; ags

. i n, nordnung erwal ordnungen zu

. ,,, . bar e eit!

en autsprachen, wurde er, ebenso wie die dazu ö Bebel und Hitze, abgelehnt, worauf Abg.

i ing die Kommission zur Berathung

9 git engt . ff. (Verhältnisse der Ge⸗ §5. 121— 124 decken sich im be⸗ Die Kommissien nahm 5 i. . 86 . ; der Arbeitgeber in Beziehung au sfrps tet, Benn nenn ite? und auf die häuslichen Ein⸗ leisten; zu häuslichen Arbeiten sind sie nicht ver⸗ 122 lautet: ö. k , . 26. ülfen und ihren Arbeitgebern kann, wenn n ein

1 . eine jedem Theile freistehende, vierzehn

arte Auffündigung gelöst werden. Dieser re en e eri mn kei, daß bie Ründktgungz⸗

K

Bebel), der ganz 5. 9 —è .

cher lautet:

welche nur eine

Aus Wien liegt fo Professor Not

artigste Werk dem Bestehen der überhaupt sei. feiertsten unseres Beifall.) Auch Professor

unseres

§. 122

gt.

stimmte dem vertagte sich bis

Kunst und Wissenschaft.

Die Entdeckung eines Heilmittels gegen Tuber⸗ kulose durch den Geheimen Medizinal⸗Rath Professor Dr. Koch macht in der ganzen Welt das größte Aufsehen. Die

Wetterbericht vom 15. November 1890, Morgens 8 Uhr.

——

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Stationen. Wind.

d. Meeressp red. in Millim Temperatur in O Celsius C. 409

u.

8 S 8 7 . 2 X 7

2 282

Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.

aparanda.

t. Petertzb. Moskau...

Cork. Queeng-; town... Cherbourg e, ylt 1 2 amburg .. winemünde Neufahrwasser

Memel. k ünster .

Karlgzruhe ..

Wiesbaden

München..

Chemnitz ..

Berlin ...

Wien....

Bretlan .. 768

Ile dix. . 769 S8

, Trlest ... 76 SMO halb bed.

Uebersicht der Witterung.

Das Minimum, welches gestern westlich von Irland lag, ist nordostwärtg nach dem norwegischen Meere fortgeschritten, einen Ausläufer füdwärts nach dem Kanal entfendend. Üeber Irland und Umgebung ist der Luftdruck stark gestiegen. In Deutschland dauert das trübe, nebelige Wetter be schwacher süd · licher Luftbewegung fort und dürfte eine Aenderung der Witterung demnächst nicht zu erwarten fein. Die Temperatur ist in Deutschland messtens ge= stiegen und siegt 1 fast überall über dem Mitiel⸗ werthe, in Süddeutfchland bis zu 6 Grad.

Dentsche Seewarte.

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2 * SS = R S ee ee =. o do de K C e ee =

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Theater⸗Anzeigen.

Päͤnigliche Schauspielt. Sonntag: Opern. 3

haug. 232. Vorstellung. Carmen. Oper in 0 Akten don Georges Bizet. Tert von Henry Meilhac und ndopie Halevy, nach einer Növelle des Prosher erimse, Tanz von Paul Taglloni. Dirigent: Kapellmeister Kahl. An ang? Uhr. chauspielhaus. 238. , ee. Der Sturm. auber⸗Komödie in 5 ig en von Shakespeare. lach 4. W. v. Schlegel g setzung. Musik von Taubert. Tanz von G. Gracb. In Scene gesetzt zom Direktor Dr. Otto Devrient. Mußstkalssche Direktion: Herr Steinmann. Anfang 7 Uhr. Montag: Dpernhaug. uf Allerhöchsten Befehl:

Fest⸗Vorstellung.

über die Erforschung der

Wegen hinziehen, auf welchen

Schauspielhaus. en,, Die Quitzomꝰ s. Vaterlaͤndisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.

Dienstag: Opernhaus. 233. Vorstellung: Ein Maskenball. Oper in 4 Aufzügen von Verdi. Deutscher Text von Grünbaum. Tanz von G. Graeb. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 241. Vorstellung. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Goethe. L. van Beethoven. Anfang 7 Uhr.

Egmont.

Deutsches Theater.

de

ontag: Die Sanubenlerche. Dienstag: Hand und Herz. Mittwoch: Das verlorene Paradies.

Sonntag: Hand und

Berliner Theater. Sonntag: Nachm. 3 Uhr: Die Räuber.

Abends 73 Uhr: Kabale und Liebe.

Montag: Maria Stuart.

Dienstag: König Lear.

Tessing - Theater. Sonntag: Sodoms Ende.

Drama in 5 Akten von Hermann Sudermann. Ünfang 7 Uhr. Montag: Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann. . Mittwoch und Donnerstag: Sodoms nde.

Wallner -Theater. Sonntag: Gastspiel von

56 Schweighofer. Letzte Sonntags Aufführung! Zum 41. Male: Der Bauerndoktor. Genrebild mit Gesang in 1 Akt von Ed. Dorn. Hierauf: Zum 41. Male: Pension Schöller. Posse in 3 Aten nach einer W. Jacoby'schen Idee von Carl Laufs. if 16 lgende Tage Dieselbe Vorftell ontag u. folgende Tage eselbe Vorstellung. (Letzte Woche) ;

Victoria - Theater. Sonntag: Zum 83. Male:

Die Million. Modernes Ausstattungsstück in

12 Bildern von Alex. Mosskowski und Rich.

Nathanson. Mustk von C. A Raida. Ballet von

2 Vorletzte Sonntags ⸗Vorstellung. Anfang .

Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater. Direktion? Julius Fritzsche. Sonntag: Zum 2. Male: Der Königsgardist. Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert, umgearbeitet von F. ell und R. Gente. Musik von Arthur Sullivan. n Scene gesetzt von Julius Fritzsche, Dirigent: Hr. Kavellmeister Federmann. Hierauf: Mit durchaus neuer Ausstattung: Zum 9. Male: Sonne und Erde. Pantomimisches Ballet in 4 Bildern von F. Gaul und J. Haßreiter. Musik von J. Baver. Ballet Arrangement vom Balletmeister J. Gundlach. Anfang 7 Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Nesidenz Theater. Direktion: Sigmund Lauten · burg. Sonntag: Zum 16. Male: Familie Monlinard. Schwank in 3 Akten von Albin Valabregue. In Seene gesetzt von Emil Lessing.

eitung machte das höchste Gebot: 10 000 S6 für die alleinige

eberlassung bei einem Vorsprung von 12 Stunden.

Verleger Hr. Thieme aus Leipzig, welcher in Berlin weilte,

wies jedoch alle Anerbietungen von der Hand. Die Dar⸗

stellung der deuts chen Entdeckung aus der Feder des be⸗ rühmten Gelehrten sollte e, in Deutschland erfolgen.

. . folgende Mittheilung des, W. T. B.“

vor: Bei . seiner gestrigen Vorlesung sprach sich

nagel in den rühmendsten Worten über die

Entdeckung des k Koch aus,

medizinischen Wissenschaft Koch's Name werde einer der ge⸗ ir d n e e ieh nn illroth sprach sich in seiner gestrigen Vorlesung über das Heilverfahren Dr. Koch's in der . kennendsten und lobendsten Weise aus und fügte hinzu: „Eine ungeahnte Perspektive eröffnet sich, alle Zweige der mebizinischen Wissenschaften werden von dieser genialen Entdeckung Vor⸗ theile erlangen“ Die Wiener medizinische Wochenschrift estern in einer besonderen Beilage den Wortlaut des Koch'schen Aufsatzes veröffentlicht. gestern der dringliche Antrag eingebracht auf Entsendung eines Fachmanns nach Berlin zur genauen Berichterstattung über das Heilverfahren des Professors Koch und auf Bewilligung der nöthigen Geldmittel, um in Wien ein ähnliches Institut zu errichten, wie es in Berlin in Aussicht genommen sei.

Die im Königlichen Kunstgewerbe⸗Museunm statt⸗ findende Ausstellung der dem General ⸗Feldmarschall Grafen von Moltke zum neunzigsten Geburtstage gewidmeten Adressen und Ehren geschenke wird mit Ende dieser ee letzten Mal morgen, Sonntag, zu besichtigen sein.

Nach einem eingehenden Berichte der „Karlsruher Zeitung“ dhe geschätzt wie die aus der neuen Biersteuer zu erwartende Röm er ftraßen in der Umgegend des Bodensees hat sich die merkwürdige Erscheinung ergeben, daß sich die heutigen Gisenbahnen mit geringen Ausnahmen auf denfelben

Musik von '.

bezelchnet die

So steht der Bahnhof in

vackenreufhe der . Schwa ,, , n n , ., en unkt der Römersiraßen n endorf, Meßkirch bildete. Als weitere römische tra dim beer gehe g 2

Drte Singen, Stahringen, Stockach, Meßkirch, m

Pfullendorf, Denkingen, Sberubldingen, Ueberlingen u. s. w. A weit esten ausgebildet war das Straßennetz in der Provinz Rätien, östlich von einer Linie Singen Tuttlingen. Die Gesammtlänge des bis jetzt nachgewiesenen römischen Straßennetzes im füdlichen Baden betraͤgt etwa 370 km.

Der

in Angriff

worden. welche das groß⸗

Kopenhagen,

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

BPest, 15. November. (W. T. B.) Der Abgeordnete Kaas richtete im Unterhause unter anerkennenden Worten für den Professor Dr. Koch eine Anfrage an die Re— gierung wegen unverzüglicher Entsendung von Aerzten nach Berlin und wünschte zu wissen, ob die Regierung die entsprechenden Einrichtungen zur Heilung Tuberkuloser selbst nehmen wolle. Charleroi, 15. November. und Deroulsde, welche wegen ihres Duells verhaftet waren, sind gegen Kaution wieder in Freiheit gefetzt

(W. T. B.). Laguerre

15. November. (W. T. B.) Der

Jahrhunderts und seit k Estrup hat heute im Landsthing eine

(Anhaltender Heringe,

Dünger ꝛc.

Im Gemeinderath wurde Erbsen,

finanzielle

geschlossen werden und zum

innahme.

vor vielen Jahrhunderten die

Vorher: Seylla und Charybdis. Lustspiel in 1 Akt von Octave Feuillet. Deutsch von Sigmund Lautenburg. Regie: Emil Lessing. Anfang 71 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung. Sonnabend, den 22. November: Zum ersten Male: Der Kampf ums Dasein. Drama in 5 Akten von Alphonse Daudet. Deutsch von Eugen Zabel.

Belle · Alliance Theater. Sonntag: Ensemble⸗ Gastspiel von Mitgliedern des Wallner ⸗Theaters. Letzte Sonntags Aufführung! Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. Meilhac und A. Millaud. Deutsch von Richard Gense. Musik von M. Hervs. Anfang 74 Uhr.

ontag u. folg. Tage: Mamsell Nitouche.

Adolph Ernst-⸗Theater. Sonntag: Zum 72. Male: Unsere Don Inans. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph

Ferron. Anfang 7 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung. Anfang 71 Uhr.

Thomas - Theater. Alte Jakobstraße 30.

Direktion: E. Thomas. Sonntag: Zum 12, Male: Letzte Sonntags Aufführung. Der Wetterfrosch. Posse mit Gesang in 3 Akten von Rudolf Kneisel und Hermann Hirschel. Musik von Gustav Steffens. Anfang 7 Uhr.

Montag: Zum 3. Male: Epidemisch. Schwank 3 9 1 von Dr. J. B. von Schweitzer. Anfang

r.

Coneert⸗Anzeigen.

Concert Haus. Sonntag: Carl Meyder⸗; Concert. Anfang 6 Uhr.

Montag: Concert des Opern ⸗Vereins. Dirigent: G. Bloch. Jlatorog. Eine Alpensage von Rudolf Baumbach. Anfang 7 Uhr.

rania, Anstalt für volkethümliche Naturkunde.

Am Landes ⸗Ausstellungs Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 1—11 Uhr. 6 Vorstellung im n , Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.

469i

„Nordland - b en io Vor Schluß d Ausstellungen u. 39 Pf

Veränder. d. Gemälde heute nur

41592 ; National Panorama. HSerwarthstraße Nr. 4, am Königsplatz.

Das alte Rom

mit dem Triumphzuge Kaiser Constantin's. Grosartigstes Rundgemälde der Nenzeit! Morgen Sonntag: Eintrittspreis à Person 50 3.

Geöffnet von Morgens 9 Uhr bis zur Dunkelheit.

Höhe wie bisher eine Biersteuer in der Weise, daß von dem Fabrikat eine Steuer von 10 Kronen per Tonne erhoben wird. Die Ein⸗ nahmen hieraus werden auf 5. Millionen geschätzt. Im 1. der Annahme der ö Steuer würde für Reis und ago Zollfreiheit, für Oel,

Zucker Zollherabsetzung eintreten und die Schiffsabgabe auf⸗ gehoben werden. Der sich durch diese

aufhebung ergebende Einnahme⸗Ausfa

ollvorlage eingebracht, welche Zollfreiheit vorschlägt für Roheis, ö Pech, Theer, Steinkohlen, , . alz, setzung des Zolls für grobe Thonwaaren, Indigo, Leim er ent . Metalle u. f. 9. kin Er⸗ öhung de waaren, indastrielle Maschinen, Chokolade, verschiedene Glas—⸗ waaren, . 1 uhfens . Eßwaaren, Käse, in neuer Zoll wird vor ü Cement, Mörtel, , Mehl, Ertrag der

Salpeter u. s. w.; ferner die Herab⸗

olls soll eintreten für Früchte, Galanterie⸗

Ziegeleiprodukte, Spargel, Blumenkohi, Pflanzen und frische Blumen. Der Vorlage wird in der gleichen tzeschätzt. Ferner beantragte Estrup

etroleum, Reismehl, Sagomehl und

erabsetzung resp. Zoll⸗ wird von gleicher

(Fortsetzung des , ö der Ersten und Zweiten

Circus Renz. (Carlstraße) Sonntag: 2 grohe Vorstellungen, um 4 und 7 Uhr. Um 4 Uhr Nachm. 1 Kind freih: Mazeppa'g Verbannung. 86 historische Pantomime in 4 Abthellungen mit Ballet ꝛc.— Abends 7 Uhr: Deutsche Turner, Große nationale Original. Pantomime 2e. Außerdem in beiden Vorstellungen: Auftreten der ersten Künst⸗ lerinnen und Künstler, sowie Reiten und Vorführen der bestdressirten Schul- und Freiheitspferde ꝛc.

Montag: „Deutsche Turner.“

1 2

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Ida Matthies mit Hrn. Klemens Bock von Wülfingen (Hannover). Frl. Luise Littel mit Hrn. Kaiserl. Amtsrichter Dr. jur. Hans Tidick (Straßburg i. C.- —= Königsberg i . Frl. Hedwig Geißler mit Hrn. Major Julius rr von Salmouth (Arnsberg Kassel).

AI. Klara Wendland mit Hrn. Otto Wunderlich (Mestin = Zunkertreyl) Frl. Emma Reinich mit Hrn. Paul,. Gäbert (Forst i. C. Potsdam). Frl. Katharine Rechtern mit Hrn. Kaiserl. Lieutenant z. See Mießner (Wilhelmshaven). Frl. Blanche von Brodowska mit Hrn. Arthur Moll (Dam burg —Kassel) Frl. Therese Rölcke mit Hrn. Lehrer Karl Ziestmann (Weißensee). J. , . , r; Betriebs ˖

ngenieur Ernst Kenra midt Königshütte k . 66 Ida i mann mi rn. Oekonomen Hermann Irma Nordhausen Roßlau).

Verehelicht: Hr. Leopold von Lücken mit Frl. Carlotta Lehne (Mainz). Hr. Sec Lieutenant Rudolf von Lieres und Wilkau mit Frl. Elisa⸗ beth von Dazur (Breslau) Hr. Ernst Roeder mit Frl. Adelaide Milanollo (Dresden) Hr. Prem. Lieut Petrus von Goerschen mit Frl. Elly Lüdecke (Charlottenburg). Hr. Ober ⸗Post⸗ sekretär Rud. Klose mit Frl. Helene Hauckold

(Beuthen O⸗S.).

Geboren: Gin Sohn: Hrn. Gustas Ahrens (Berlin). Hrn. D. Köhn (Oschersleben). Hrn. Vogel (Henneberg) Hrn. GC. Volkmar Bartels (Magdeburg —Bugkau). Hrn. Prem. Lieut. Paul von Dewitz (Stargard i. Pcrnsim. ).

Eine Tochter: Hrn Reg ⸗Med.⸗Rafh Dr Trost (Aachen). Hrn. Förster Schmidt (Forsthaus Goseplack). Hrn Richard Bertling (Dresden). Hrn. Georg Müller (Berlin).

Gestorbenz Hr. Alphonse de Mellet (Berlin). Hr. *

eh. Justizrath Ernst Gottlieb Krantz (Tilsith. Frau Gutsbesitzer Christiane Lauschner, geb. Laufer (Luzwigs hof) Frgu Dr. Mathilde Habicht, geb. von Trütz schler⸗Falkenstein (Gern rode)ẽ —— Hr. Kal Justizrath a. D. Theoder Neumann (Berlin). Frau Luise Haase, geb. Freymack (Labischin).

Redacteur: Dr. H. Klee.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagg⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage).

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich P

M 276.

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 15. November

reußischen Staats⸗Anzeiger.

1890.

Entwurf zu einem Gesetz, betreffend Abänderung des Erbschaftssteuergesetzes.

Artikel 1.

In dem Gesetz, betreffend die Erbschaftssteuer, vom 30. Mai 1873 (GesetzSamml. S. 329) treien folgende Aen⸗ derungen ein:

1 Dem 58. 1 treten die Worte hinzu;

4 Vermögen Verschollener bei vorläufiger Ausfolgung an die mutemaßlichen Erbberechtigten.

2) Im 5. 4 treten dem ersten Absatz folgende Worte hinzu: . D Beurkundung von Schenkungen im Sinne dieser Be⸗ stimmung sind alle Schriftstücke über solche Geschäste anzu⸗ sehen, bei welchen die Absicht auf Bereicherung des einen Theils gerichtet war, auch wenn das Geschäft in der Form eines lästigen Vertrags abgeschlossen ist. Bei Beurtheilung der Frage, ob die AÄbsicht der Bereicherung des eines Theils anzunehmen ist, sind auch solche Umstände in Betracht zu ziehen, welche aus der Urkunde nicht ersichtlich sind.

Der zweite und dritte Absatz erhalten solgende Fassung:

Der erforderliche Werthstempel bestimmt sich nach den Vorschriften des anliegenden Tarifs und der S§5§. 6 bis 23 sowie des 8. 25, erster Absatz, dieses Gesktzes, indem an Stelle der Verhältnisse des Erblasserö und des Erwerbers des Anfalls die Verhältnisse des Gebers, beziehungsweise des Beschenkten berücksichtigt werden.

Im Uebrigen finden auf diese Werthstempelabgabe die Bestimmungen wegen des Urkundenstempels Anwendung. In denjenigen Fällen, in welchen die Versteuerung der Schenkung über die für die Verwendung des Urkundenstempels sonst vor⸗ geschriebene Frist hinaus ausgesetzt bleibt (38. 20 bis 23 und 8. 25, erster Absatz, muß die Urkunde vor Ablauf dieser Frist der von dem Finanz⸗-Minister zu bestimmenden Steuerbehörde vorgelegt werden, welche die erforderlichen Anordnungen wegen späterer Verwendung des Stempels zu treffen hat und welcher hierfür auf Verlangen Sicherheit zu bestellen ist.

3) Hinter 5§. 4 tritt fogender Paragraph hinzu:

§. a.

Versteuerung lästiger Verträge, durch welche Immobilien allein oder im ö mit anderem Vermögen an Verwandte absteigender Linie übertragen werden, bewendet es bei den Vorschriften des Gesetzes vom 22. Juli 1861 (Gesetz⸗ Samml. S. J54h, der Tarif⸗ nummer 55 zur Verordnung vom 19. Juli 1867 (Gesetz⸗ Samml. S. 1191) und der Tarifnummer 54 zur Verord⸗ nung vom J. August 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 1277) mit der Maßgabe, daß die Verträge in Bezug auf die Ab⸗ findungen, Alimente und Erziehungsgelder, welche der Erwerber an andere Nachkommen des Uebertragenden zu entrichten hat, und denjenigen Theil des Erwerbspreises, welcher ihm auf seinen künftigen Erbtheil angewiesen wird, als Schenkungs⸗ urkunden nach §. 4 zu behandeln sind, und daß in denjenigen Fällen, in welchen hiernach ein Schenkungsstempel zu ver⸗ wenden ist, der Rezeßstempel in Wegfall kommt.

4) An Stelle der 88. 9 und 10 treten folgende Para⸗ graphen:

Wegen

§. 9.

Grundstücke und Grundgerechtigkeiten, welche außerhalb Landes liegen, gehören nicht zur steuerpflichtigen Masse. Von dem Anfall inländischer Grundstücke oder Grundgerechtigkeiten oder deren Nutzungen ist die Erbschaftssteuer zu erheben, ohne Unterschied, ob der Erblasser Inländer oder Ausländer war und ob derselbe seinen Wohnsitz im Inlande hatte oder nicht.

8. 10.

Anderes als das im S. 9 bezeichnete Vermögen ist der Erbschaftssteuer unterworfen, wenn der Erblasser bei seinem Ableben seinen Wohnsitz in Preußen hatte oder die vorläufige Ausfolgung des Nachlasses (5. 1 Ziffer 4) von einem preu⸗ ßischen Gericht verfügt ist, das außerhalb Preußens belegene Vermögen indessen nur dann, wenn davon in dem auswärtigen Staate keine, oder eine geringere Abgabe, als nach den Vor⸗ schriften dieses Gesetzes zu entrichten ist. Im letzteren Fall wird die in dem auswärtigen Staate erweislich gezahlte Ab⸗ gabe auf die diesseitige Steuer angerechnet.

10a.

In Bezug auf den Nachlaß von Personen, welche in solchen Staaten ihren Wohnsitz gehabt haben oder Angehörige solcher Staaten gewesen sind, in welchen die he : nach anderen, als den im 5. 19 angegebenen Grundsätzen erhoben wird, kann der Finanz-Minister zum Zweck der Aus⸗ , und thunlichster Vermeidung von Doppelbesteuerungen

lbweichungen von der Vorschrift des §. 10 in der Art K s die Erheh ; fisch die Erhebung der preußischen Erbschaftssteuer für das nicht in Grundstücken oder ö keiten bestehende Vermögen, unabhängig von dem Wohnfitz des Erhlassers, zu erfolgen hat, sofern der⸗ selbe preußischer Stagtsangehbriger war;

2) daß die Erhebung der Preußischen Erbschaftssteuer für das nicht in Grundstücken oder Grundgerechtig= keiten bestehende Vermögen, unabhängig von dem Wohnsitz und der Staatsangehörigkeit des Erblassers ar sglsen hat, falls das Vermögen in Preußen sich efindet.

§. 106.

In denjenigen Fällen, in welchen bei Genehmigung von Schenkungen und letztwilligen Zuwendungen an . und andere juristische Personen diese die Verpflichtung Üüber⸗ nehmen, einen Theil des Empfangenen oder des Werihs der— selben an Angehörige des Schenkgebers oder Erblassers heraut⸗ . . letztere das auf diese Weise ihnen Zufließende o zu versteuern, als ob es ihnen von dem Schenkgeber oder Erblasser selbst zugewandt worden wäre.

5) Im 5. 11, erster Absatz, treten an Stelle der Worte: . nach 8§. 9 und 10 die Worte:

nach 85. 9, 10 und 10 a.

ĩ j einem Lebengalter derselben . , oder weniger auf das 18fache über 15 Jahre bis zu 25 Jahren auf das 17fache 25 0, 0, 35 b Y n, 16 1 35 n , 45 n 14 f, 45 VI I, 55 91, 12 nn, 55 . 65 nn, Slsa, 65 . 715 2 5 15 . uf 5 2 I, 6 . des Werlhs der einjährigen Nutzung beziehungsweise Leistung n. angengn n 8 16 erhält der ert Satz folgende Fassunz: Bei auf bestimmte Zeit eingeschränklen Nutzungen oder Leistungen ist der, Kapitalwerth der gesammten Nutzungen beziehungsweise Leistungen für den Jeitpunlt des Anfalls unter Zugrundelegung eines vierprozentigen Zinsfußes nach der beihefligten Hülfstabelle zu ermitteln. 8) 5. 17 erhält folgende Fassung: . der einjährige Betrag der Nutzung eines Geldkapitals ist, wenn er nicht anderweitig feststeht, zu vier vom Hundert an⸗

ö §. 29 zweiter Satz fallen die eingeklammerten

Worte: . . Pfarrern, Bürgermeistern u. s. w.

ö Im 8. 30 erhalten die Anfangsworte folgende assung: . Jeder, t. h mn, Der zweite Absatz des 8. 38 wird durch folgenden

Paragraphen ersetzt: 8. 38a.

Besitzrechte des überlebenden Ehegatten.

Für den dem überlebenden Ehegatten nach Gesetz oder Verfügung des Erblassers zufallenden Besitz und Genuß des Nachlasses und die damit etwa verbundene Befugniß zur Ver⸗ fügung über die Nachlaßbestandtheile selbst ist eine Erbschafts⸗ steuer nicht zu entrichten, falls Nachkommen aus der Ehe vor⸗ handen sind, und soweit der überlebende Ehegatte die Ausübung der ihm zugefallenen Rechte nicht über die Zeit des Vorhanden⸗ seins solcher Nachkommen fortsetzt. Die Versteuerung des Nachlasses hat erst zu erfolgen, wenn die Besitzrechte des über⸗ lebenden Ehegatten aufhören oder derselbe vorher freiwillig mit den Nachkommen oder einigen derselben abtheilt, und zwar nach Maßgabe des alsdann vorhandenen Vermögens.

Stirbt einer der Nachkommen während der Dauer des im ersten Satze dieses Paragraphen bezeichneten Verhältnisses, so wird die Steuer für die Weitererwerbung des demselben zustehenden Antheils an der Gemeinschaft ebenfalls erst bei deren Auflösung und nach Maßgabe des alsdann vorhandenen Vermögens erhohen. . gass 13 Im 5. 40 erhalten die Anfangsworte folgende Fassung:

Die Bestimmungen in den 88. 11 und 12 des Gesetzes, betreffend die Erweiterung des Rechtswegs, vom 24. Mai 1861 (GesetzSamml. S. 241) finden auch u. s. w.

13) Hinter 8. 43 tritt folgender Paragraph hinzu:

§. 43 a. ö .

Wer es unterläßt, Schenkungsurkunden, deren Versteuerung über die für die Verwendung des Urkundenstempels sonst vorge⸗ schriebene Frist hinaus ausgesetzt bleiben soll (6. 4 dritter Absatz), vor Ablauf dieser Frist der Steuerbehörde vorzulegen, oder die von der Steuerbehörde getroffenen Anordnungen wegen nachträglicher Versteuerung der vorgelegten Urkunden unbefolgt läßt, ver⸗ fällt in die Strafe des Vierfachen des später zu verwendenden Stempels, oder, falls dieser noch nicht feststeht, eine Geld⸗ strafe bis zu 3000 6 An die Stelle dieser Strafe tritt eine Ordnungsstrafe bis zu 150 S6, wenn aus den Umständen hervorgeht, daß eine w nn der Abgabe nicht erfolgen konnte oder nicht beabsichtigt war. ;

14) In dem Tarif erhalten die Absätze A. und B. folgende

assung: ö . mit einem halben vom Hundert des Betrages, wenn er gelangt ö .

a. an Chegatten, soweit nicht die Bestimmung des 8. 38a, erster Absatz des Gefetzes, zur Anwendung kommt,

b. an Verwandte absteigender Linie (Deszendenten), sofern dieselben aus gültigen Ehen abstammen oder legitimirt sind. Auch uneheliche Kinder haben von dem Nachlaß ihrer Mutter und deren Verwandten aufsteigender Linie (Aszendenten)

diese Steuer zu bezahlen. B. mit einem vom Hundert des Betrages, wenn er

elangt: . ; ö an Verwandte aussteigender Linie (Aszendenten). b. an Personen, welche u. s. w. (wie bisher unter A). Die bisherigen Absätze B, O und D erhalten die Be⸗ eichnungen G, D und k. i 66 Äbsätze 1 und 2 der Befreiungen erhalten folgende

Fassung:

9 seder Ansall an Personen der unter A und Ba be⸗ zeichneten Art, insoweit derselbe in Möbeln, Hautz⸗ rath, Kleidung und Wäsche besteht. Auf Schmuck und Geschmelde, sowie auf Kunstgegenstände erstreckt sich diese Befreiung nicht.

2) . Anfall an Personen der unter A und ßz a bezeichneten Art, welcher den Betrag von 1000 n, nicht erreicht, und jeder sonstige Anfall, welcher den Betrag von 150 6 nicht erreicht, nit Ausnahme des Falls, daß lediglich in Folge des Abzugs der einem Anderen zu chenden Nutzung (6. 25 des Gesetzes der Werth der Substanz unter den Betrag von 1000, i ine, ib 6 sich vermindert. Bei Beurtheilung der Frage, ob ein Anfall an Personen der unter A und Ra bezeichneten Art den Vetrag von 10900 6 erreiche, bleiben die nach Ziffer J von der Steuer befreiten Gegenstände

außer Berechnung.

dem ein Anfall der im 5. 1 bezeichneten Art

6) Im 8. 14 erhält der letzte Satz d folge de e sfins h tzte Satz des ersten Absatzes

Der bisherige Absaß 2 der BVefreinngen erhält die

Ziffer 3; die Bestimmungen unter a, b und e desselben fallen weg. ; ö. 15) Die dem Gesetz beigefügte Tabelle wird durch die untenstehende Tabelle ersetzt. Artikel 2. ö

Die Bestimmungen des Gesetzes vom 309. Mai 1873 in der demselben durch Artikel J gegebenen Fassung kommen, mit Ausnahme der 55. 2, 4, dritter Absatz, 42 und a, auch in den Hohenzollernschen Landen und im Kreise Herzogthum Lauenburg zur Anwendung.

Für die genannten Gebietstheile treten:

a. an Stelle des 5. 4, dritter Absatz, solgende Worte;

Der Finanz⸗Minister trifft nähere Vestimmungen über die Art der Entrichtung dieser Abgabe. Für dieselbe haftet jeder Aussteller sowie jeder spätere Inhaber oder Vorzeiger der Urkunde. ;

b. an Stelle des 8. 43a folgende Worte:

Jeder Aussteller einer steuerpflichtigen Schenkungsurkund,, welcher die von dem Fingnz⸗Minister in Bezug auf die Ent⸗ richtung der Steuer erlassenen und gehörig bekannt gemachten Bestimmungen oder die von der zuständigen Steuerbehörde in dieser Hinsicht getroffenen und ihm besonders mitgetheilten Anordnungen unbefolgt läßt, verfällt wegen Hinterziehung der Abgabe in die Strafe des Vierfachen derselben, oder, falls ihr Betrag noch nicht feststeht, eine Geldstrafe bis zu 30900 M An die Stelle dieser Strase tritt eine Ordnungsstrafe bis zu 150 MM, wenn aus den Umständen hervorgeht, daß eine Hinter⸗ ziehung der Abgabe nicht erfolgen konnte oder nicht beab⸗ sichtigt war.

Die Strafe kann gegen jeden Inhaber der Urkunde ver⸗ folgt werden, auf welcher sich kein Vermerk über die Entrich⸗ tung der Steuer findet, vorbehaltlich seines Rückgriffs gegen den Aussteller. Kann er indeß nachweisen, daß er erst nach dem Tode des Ausstellers in den Besitz der Urkunde gelangt ist, so kann die Strafe von ihm nicht eingezogen werden,

Für die hohenzollernschen Lande tritt an Stelle des 5. 4a folgende Vorschrift:

Wegen Versteuerung von Auflassungen an Deszendenten des Veräußerers bewendet es bei der Vorschrift des Artikels? §. 5 des Gesetzes vom 22. Juni 1875 (Gesetz Samml S. 235) mit der Maßgabe, daß die Verträge in Bezug auf die Ab⸗ findungen, Alimente und Erziehungsgelder, welche der Er⸗ werber an andere Nachkommen des Uebertragenden zu ent⸗ richten hat, und denjenigen Theil des Erwerbspreises, welcher ihm auf seinen künftigen Erbtheil angewiesen wird, als Schenkungsurkunden nach 8. 4 zu behandeln sind.

Artikel 3. . n

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1892 in Kraft.

Mit demselben Tage treten die im Kreise Herzogthum Lauenburg bisher geltenden Bestimmungen über die Versteue⸗ rung von Erbschaften und , außer Wirksamkeit.

Artikel 4.

Auf die der Staatskasse zufließende Einnahme an Erk⸗ schaftssteuer für Anfälle an die unter A und Ba des Tarifs erwähnten Personen finden die Bestimmungen der 8. 54 und 85 des Einkommensteuergesetzes vom An⸗

wendung. . Artikel 5.

Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung diefes Gesetzes beauftragt.

Derselbe wird ermächtigt, den Text des Gesetzes vom 30. Mai 1873 mit den aus dem gegenwärtigen Gesetz sich ergebenden Aenderungen, unter Weglassung der Uebergangt⸗ bestimmungen (588. 48 und 49) und unter Veränderung der Thalerwährung in Reichswährung mit einer fortlaufenden Nummernfolge der Paragraphen durch die Gesez Sammlung bekannt zu machen.

Tabelle über den gegenwärtigen Kapitalwerth einer Rente oder Nutzung im Werthe von 1 66 auf eine bestimmte Anzahl von Jahren behufs Berechnung der davon zu entrichtenden Erbschafts steuer. Gu z 16 des Gesedes

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