1890 / 277 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

. 2 28

der Vorf Bestim

heiten. § 131.

ö i lchen Gemeindeverbände einen Verbands⸗

In den Fällen, 6 ng i , 9 361 ö ö iii, ö des Verbandsausschusses) gehörenden gliedern der Verhendewer e un g szfe . 3 1. 6. ih ö ö inde⸗ und Gutsvorsteher bereits in dieser Eigen⸗ 6 Sr en nn r, . ö ö. . ĩ taatsbehörde ernannt wird, so erscheint es

n n ö. . dieser Personen zu dem Amte eines Bestätigung vorzuhalten. Der . 1 ö. e, ewählte nicht zuglei emeinde⸗, Guts⸗ . bedarf es noch einer Bestimmung

vorsteher wäblen, wir

Gemeinde oder Guttrorsteher,

fallen. schaft von der staatlichen

nicht erforderlich, für ;

sehers die staatliche

. ,. diese Bestätigung nur der zum Verbands vor

AUmfsvorsteher ist.

für den

ü it und die Rechtsmittel in den Fällen, in welchen Kö. be debarstchers, der einer besonderen Be⸗ f, Cinspruch erhoben wird, wodurch die Bestim⸗ bfatze des §. 131 ihre Erläuterung findet.

ung nicht bedar

weiten A H gu z 152

spri tlichken Ratur der nach 5§. 132 zu bildenden dee , Re 1d die Pflichten des Gemeindevorstehers, sowie über . , (Gemeindevertretung) bezüglich des Verbandsborstehers und der Vertretung der Gemeindeverbände

Gemeindeverbände,

aße Anwendung erfahren. . Zu 5§. 133.

zegangen worden, daß es sich behufs Erzielung thunlichst i e ien g mn, der Lasten sämmtlicher kommunalen Verbände empfiehlt, die gemeinsamen Ausgaben der Gemeindeverbände nach den gleichen Grundfätzen wie die Gemeindeabgaben zu vertheilen. r durch würde eine Uebereinstimmung mit der Art und Weise, wie die Koffen der Unterhaltung des gemelnsamen Schu lwesens innerhalb der Schulverbände nach 8 42 des Entwurfes des Vol ksschulgesetzes vertheilt werden follen, und ferner auch eine wesentliche Gleichartigkeit der Ver- bandzabgaben mit den Kreis; und Provinzialabgaben erzielt werden. Es kommt hinzu, daß die Bestimmungen des Entwurfs der Land— gemeindeordnung über die Aufbringung der Gemeindeabgaben das Ziel einer mäglichst gerechten, die Leistungsfäbigkeit der Abgabe⸗ dieser Abgaben verfolgen ether l ig den e erf tn egelung ihres Abgabewesens gestatten. Auch den Gemeindeverbänden h 96 ö. Bestimmung im ersten Absatze dieser Paragraphen nicht eine absolute feststehende Art und Weise der Aufbringung der für ihre Zwecke erforderlichen Abgaben auferlegt, dieselben syollen vielmehr nur verpflichtet werden, im Allgemeinen die Grundsätze über die Gemeindeabgaben zu befolgen, wonach es ihnen also insbesondere auch gemäß der Vorschrift des §. 16 des Entwurfs freistehen würde, nach Lage der thatsächlichen Verhältnisse Mehr⸗ und Minderbelastungen einzelner Mitglieder des Verbandes eintreten zu lassen.

tigen thunlichst schonenden Vertheilun . Gemeinden ausreichende ö der

Die Bestimmungen des 1635

8 folgen im Wesentlichen den Vorschriften der Kreisordnung über die Organe der Amtsverwaltung (§8. „0ff ) mit der Maßgabe, daß als Grundlage für die Bemessung der Anzahl der von jeder Gemeinde in

bandes sein soll. Die unter Nr. 6 vorgesebene , für die Vertheilung der Beiträge zu den 1 ben auf die Verbandsmitglieder ist von besonderer

eines . angeschlossenen Gutebezirkes sters zugleich auch den Verbandsausschuß ju entsendenden Vertreter, sowie der jedem

ätze der im 8. 1 a. g.

Rechtskontrole des Gesetzes vom 14. April 1856.

Anwendung.

Hier⸗

Kraft. fernerhin aufrecht erhalten werden.

g in der

Bezug genommen werden.

selbständigen Gutsbezirke

Gutsbezirke einzuräumenden Stimmen lediglich der Gesammtbetrag der in den Gemeindebezirken und von den Gutsbesitzern zu entrich—⸗ tenden Stagatssteuern, jedoch unter Mitberücksichtigung der nach Maß. ichtigkeit für eine ersprießliche Verwaltung der Verbandsangelegen⸗ 6. bes Gesetzes vom 86. J schen und physischen Personen angenommen worden ist.

Fünfter Titel. Aufsicht des Staates.

Zu §§5. 136 bis 141.

Die gegenwärtig geltenden Bestimmungen, betreffend die Aufsicht des Staates über die Verwaltung der Angelegenheiten der Land gemeinden und selbständigen Gutsbezirke. die geordnete Mitwirkung des Kreisausschusses und Bezirksausschusses bei derselben, sowie die der Verwaltungsgerichte finden sich namentlich in Titel V des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883, fowie im 8. 9

es im Allgemeinen auch ferner bewenden müssen. schriften die Bestätigung von Ortsstatuten, Gemeindebeschlüffen und Aehnliches zum Gegenstande haben, stand der Aufsicht bezüglichen Stellen des Gesetzentwurfs berücksichtigt. Die übrigen Bestimmungen über die Staatsaufsicht sind ent⸗ sprechend dem Vorgange der neueren Provinzial⸗, Kreis- und Städte⸗ ordnungen unter einem besonderen Titel der Landgemeindeordnung zusammengestellt. Diese Bestimmungen finden im ÄÜllgemeinen auch auf die Verbände nachbarlich belegener Gemeinden und Gutsbezirke

Sechs ter Titel.

Ausführungs- und Uebergangsbestimmungen. Zu 5. 142.

Als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist vorläufig der 1. April 1892 in Aussicht genommen. alle entgegenstehenden Gesetzesporschriften, insbesondere die einschlagenden Bestimmungen des Tit. 7 Thl. II A. L. R., das Gesetz vom 14. April 18656, die 55. 22 bis 45 sowie F. 53 der Kreisordnung und für die östlichen Provinzen die §§. 24 bis 37 des Zuständigkeitsgesetzes außer Daneben bedarf es nach dem zum vierten Titel (S. 92) Bemerkten einer ausdrücklichen Bestimmung, durch welche die Vor— schriften der Ss. 51, 5J a und 55 a Absatz 2 der Kreikordnung auch in Anspruch genommen werden. Ober⸗Präsidenten durch besondere Tommissarien in steter Kenntniß von dem Gange der Verhältnisse zu halten und nöthigen Falles die zur

Die Bestimmung im zweiten Absatze dieses Paragraphen findet Förderung der Sache geeignet erscheinenden Anordnungen zu treffen

ihre Erläuterung durch die besondere Stellung, welche die Volksschule auch soweit sie die Eigenschaft einer Gemesndeanstalt hat, in dem Organismus des Staates einnimmt. TLinsicht auf den Entwurf des Volkeschulgesetzes und dessen Begründung

Zu 5. 143.

Mit Rücksicht auf die nach der Anlage B sich ergehende erheb— liche Anzahl der Fälle, in welchen kommunale Aenderungen für ausführbar und im öffentlichen Interesse für empfehlenswerth zu erachten sind, erscheint es angezeigt, durch das Gesetz selbst an⸗ zuordnen, daß noch vor dem Inkrafttreten desselben von Amttwegen eine allgemeine Revision der Verhältnisse der Landgemeinden und vorgenommen Bezirks veränderungen (5. 2), welche durch das öffentliche Interesse erfordert werden und alsbald ausführbar sind, vorzubreiten. handelt es sich insbesondere um die Vereinigung derjenigen Gemeinden

getroffen.

welchen eine Gutsbezirke

fen ist,

Bei diesen Bestimmungen wird Soweit diese Vor⸗ , .

sind sie an den auf den Gegen⸗

Mit diesem Zeitpunkte treten

haben. Im Einzelnen darf in dieser

werde, um diejenigen

Hierbei

und Futsbenirke, ; J ihre kommunalen Verpflichtungen nicht vollständig zu erfüllen per mögen mit benachbarten Gemeinden oder Gatebestrken, um die Zu—‚ sammenlegung solcher Gemeinden und Gutsbezieke, deren Gehöfte und Feldmarken mit einander derart im Gemenge liegen, daß seitigen kommunalen Interessen nicht mehr möglich e Umwandlung von zersplitterten Gutsbezirken und von den in Gutsbezirken bestehenden Kolonien und Landgemeinden. Anordnung ist durch den ersten Absatz des 5. 143 e Wenngleich es zu wünschen ist, daß in Zusammenhang mit dieser Prüfung zu leich auch die Fälle in das Auge gefaßt werden, in Verbindung nachbarlich belegener Landgemeinden und rke behufs gemeinsamer Wahrnehmung kommunaler An⸗ gelegenheiten Titel 4 durch das Iffentliche Interesse an die Hand so siebt doch der Entwurf von der Aufnahme einer des allsigen ausdrücklichen Bestimmung in das Gesetz um deswillen ab, weil diese Verbandsbildung nicht wohl gleichleitig mit den alsbald zur Aus führung zu bringenden Kommunalbezirksveränderungen in die Wege geleitet werden kann, die letzteren vielmehr der ersteren voran— e Es wird jedoch beabsichtigt, im Wege der Vollziehung die Anweisung zu erlassen, daß dieser Punkt bei der durch den §. 143 des Entwurfetz angeordneten Prüfung Berücksichtigung finde. Die Verhältnisse werden vielfach der Art liegen, daß in einer Mehrzahl von Fällen die Frage entsteht, ob es den Vorzag verdient, nächbarlich belegene Gemeindeeinheiten zu einem neuen Gemeinde— bezirke nach 8 2 Abs. 3 des Entwurfes zu vereinigen oder sie behufs gemeinsamer Wahrnehmung einzelner zu ihrem Wirkungskreise ge⸗ hörigen Angelegenheiten nach den Bestimmungen im vierten Titel mit einander zu verbinden. wird außer bei beispielsweise bei der wirklichen Gemengelage vorwiegend in Betracht kommen, während die Bildung eines Gemeindeverbandes ben Rück⸗ sichten des öffentlichen Interesses in den F enger räumlicher Zusammenhang der Gehöfte oder auch einzelner größerer. Grundstückskomplexe von leistungsfähigen Landgemeinden und Gutsbezirken vorliegt. der kommunalen Vereinigung vorerst abgesehen werden können und die Verbandsbildung anzustreben sein.

Nach den Vorschriften im zweiten Absatze des §. 143 soll für die in Rede stehende Prüfung der Verhältnisse Mitwirkung der Selbstverwaltungsbehörden in hervorragendem Maße

derung der beider ist, sowie um di

Eine solche

elch bei Aufrechterbaltung ihrer Selbftändigkeit

eine Son=

oder Guts

. Die vollständige kommunale Vereinigung leistungsunfähigen Gemeinden und Gutgbezirken

ällen genügt, wo nur ein

In Fällen der letzteren Art wird alfo von

der Landgemeinden die

Weiter ist vorgesehen, daß sich die

Zu 5§. 144.

Alsbald nach der Verkündigung des Gesetzes werden die Vor— bereitungen zu den Neuwahlen für die Gemeindevertretungen zu treffen sein, damit die unter Zugrundelegung der neuen Bestimmungen gewählten Gemeindeverordneten baldthunlichst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ihre amtliche Wirksamkeit beginnen können; es wird jedoch vorzusehen sein, Gemeindeverordneten im Amte verbleiben. Im J lichst leichten Ueberleitung der Geschäfte der Gemeindeverwastung in die neue Ordnung wird sich eine Vorschrift empfehlen, daß die zur Zeit des Inkrafttretens im Amte befindlichen Gemeindevorsteher und Schöffen bis zum Ablaufe ihrer Wahlperiode, die befoldeten Ge— meindebeamten aber nach Maßgabe Amte verbleiben.

daß bis zu diesem Zeitpunkte die bisherigen nteresse einer mög⸗

ihres Anstellungsvertrages im

J. Steckbriefe und , ,, 2. Zwangs vollstreckungen, n . 3. Der f. Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

orladungen u. dergl.

Deffentlicher Anzeiger.

) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

46041 Steckbrief. ;

Gegen die unten beschriebene Arbeiterin Emma Raseck zu Nieder ⸗Schönhausen, geboren am 24 Fe⸗ bruar 1868 zu Zettin i. /P., welche flüchtig ist, sich verborgen hält, ist in den Akten L. R. II. 222. 906 die Untersuchungshaft wegen wiederholten Meineides verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt⸗ Moabit 12a. abzuliefern.

Berlin, den 11. November 1890.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht J.

Beschreibung: Alter 22 Jahre, Größe 1,64 m, Statur schlank, Haare dunkelblond, Stirn niedrig, Augenbrauen dunkelblond, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Kinn spitz, Gesicht länglich, Gesichts—⸗ farbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kenn⸗ zeichen: zu Zeiten viele Pickel im Gesicht, Ponny⸗

frisur. J

46069 Berichtigung.

Der in dem Steckbriefe vom 11. d. Mts. b. 2101 näher bezeichnete herrschaftliche Diener Johann Valentin Duda ist nicht 36, sondern 50 bis 53 Jahre alt.

Ratibor, den 14 November 1890.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. (46042 Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Kaufmann, Goldarbeiter Carl Schenck wegen Betruges und wiederholter Unter schlagung unter dem 27. Februar 1837 in den Akten L. R. II. 114. 1882 erlassene Steckbrief wird zurück genommen.

Berlin, den 12. November 1890.

Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht J.

456043 Steckbriefs⸗ Erledigung.

Der gegen die Wittwe Anna Antonie Victoria Weber, geb. Backhaus, wegen Diebstabls, Ünter⸗ schlagung und Betruges unter dem 9. März 1886 in den Akten U. R. II. 66 1885 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 12. November 1890.

Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht J.

we eee er ee e eee eee eu e erer.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dͤgl.

459055 Zwangs versteigerung.

Im Wege der rer , men. soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 5 Biatt Nr. 257 auf den Namen des Zimmermelsters Christian Jatzko zu Berlin ein- pebragene, in der Müller- und Triftftraße (ir. 1a)

elegene Grundstück am S8. Jannar 1891, Vormittags 10 Uhr, vor den unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße

versteigert werden. Das Grundstück ist 3 a 54 am groß, weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, ,, Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts schreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungt⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei. Ver⸗ sheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstuͤcks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am S. Januar 1891, Nachmittags 127 Uhr, an oben bezeichneter Ge⸗ richtsstelle verkündet werden. Berlin, den 10. November 1890. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung Nr. hs.

45067 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Jwangsvolsstreckung soll das im Grundbuche von den Invaliden haus Parzellen Band 11 Blatt Nr. 388 auf den Namen des Dr. jur. Heinrich Becker hier eingetragene, in der verlängerten Eichen dorffstraße (Nr. 26) belegene Grundstück am 6. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel G., Erd⸗ geschoß, Saal Rr. 40, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist 4a 31 4m groß, weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda,

lügel D., Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗˖ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige ö von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im n enz = termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des n, ten Gebots nicht berücksichtigg werden und bei Ver- theilung des Kaufgeldetz gegen dig berücksichtigten Ansprüche im Range zurücklreten. Diejenigen, wesche das enthum des Grundstücks bean ö werden aufgefordert, vor Schluß des Versteige⸗

Nr. 13, Hof, Flügel 8. Grdgeschoß, Saal Nr. 40,

rungstermins die Einstellung des Verfahrens her beizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in 4 auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über dig Ertheilung des Zuschlags wird am 6. Januar 1891, Nachmittags 125 Uhr, an obenbezeichneter Gerxichtestelle verkündet werden.

Berlin, den 6. November 1890.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 53. 46057 Aufgebot.

Wittwe S. H. Köhrmann, geb. Krilling, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stade, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des Contrabuchs der Hamburger Sparcasse von 1827, Distriet III, Nr. 62573, lautend auf ein Guthaben von S 2997,03.

Der Inhgher der Urkunde wird aufgefordert, spätestens i dem auf Montag, den 25. Mai 1891, NaMittags 2 Uhr, vor dem unterzeich neten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er— folgen wird.

Hamburg, den 31. Oktober 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

ian, Aufgebot.

Die nachstehend bezeichneten, von der Lebens,, Pensions⸗ und Leibrenten⸗Versicherungsgesellschaft Iduna“ zu Halle a./S. ausgefertigten Urkunden sind angeblich verloren gegangen: ;

L. Der Versicherungsschein der Iduna Nr. 84 754 a. d. d. Halle a /S., den 19. Juli 1877 Inhalts dessen der verstorbene Eisenbahnstationsassistent Heinrich Gottlieb August Schade sein Leben in Höhe von 150 S½VJ bei der genannten Gesellschaft zu Gunsten seiner Ehefrau ev. seiner Kinder versichert hat.

II. Der Depositalschein Nr. 16 476 d. d. Halle a / S. den 12. November 1885, Inhalts dessen der König⸗ liche Hoflakai Detlef Benedix Lafrenz und dessen Ehefrau Leopoldine Josepha Clare, geborene Hucklen⸗ broich, zu Berlin die auf das Leben derselben über je 150 AMS Versicherungssumme nach Tabelle XI. a /b. ausgefertigten Policen Nr. 31 282, 31 297, 40 550, 40 551 d. d. den 10. Mai 1861 bez. 21. Januar 1862 als Unterpfand für ein ihnen von der Iduna laut Schuldschein vom 1. November 1885 gewährtes Darlehn von 300 Æ bei der Iduna hinterlegt haben.

III. Der Depositalschein Nr. 17 252 d d. Halle a /S. den 5. August 1886, laut welchem die Frau Marie Bühring, geborene Koerner, zu Berlin die auf das Leben ihres Ehemannes, des Kaufmanns Ernst Justus Bühring ebendaselbst, über 3000 41 Versicherungt⸗ summe ausgefertigte Police Nr. 111 579 vom 29. April 1873 alt Unterpfand für ein ihr gewährtes Darlehn deponirt hat.

IV. Der Depositalschein Nr. 9051 d. . Halle a / S. den 8. August 1879. Inhalts dessen der Berg⸗

immermann Franz Neef zu Alt ⸗Staßfurt die auf 6 Leben üher 300 bezw. 609 M Versicherung⸗ umme nach Tabelle J. von der Iduna ausgefertigten olizen Nr. 66 b22 bezw. Nr. 77 536 vom 17. August

S6b bezw. 23. Oktober 1866 als Sicherheit für ein

5. Rommandit. Gesel gaften auf Aktien u. Aktien. Ilsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften. ö. Erwerbs⸗ und Wirt

V. Der Depositalschein Nr. 8267 de dato Halle, den J. Januar 1879, Inhalts dessen der Fabrik⸗ arbeiter Andreas Friedrich August Koitz und dessen Ehefrau Christiane, geborene Ziegler, zu Kottbus die über je 300,00 S6. Versicherungssumme nach Tabelle TI A. von der „Iduna ausgefertigten Polizen Nr. 66 797.8 d. d. den 28. August 1865 als Unterpfand für ein ihnen laut Schuldschein vom 4. Januar 1879 gewährtes Darlehn von 70,00 M bei der Iduna hinterlegt haben.

I. Der Verfsicherungsschein Nr. 70223 d. d. Halle a./ S., den 19. Januar 1866, über 100 Thaler Versicherungssumme, zahlbar nach vollendetem 21. Lebensjahre des Versicherten, Reinhold Julius Berthold Meyer in Berlin, geboren am 27. Juli 18665, an den Versicherten oder den legitimirten In— haber der Polize nach dem vorschriftsmäßig geführten Nachweise, daß der Versicherte den 27. Juli 1886, Mittags 12 Uhr erlebt hat.

Auf Antrag:

zu J. der verwittweten Frau Eisenbahnstations— Assistent Bertha Schade zu Kolberg,

zu II. des Königlichen Hof Lakai Detlef Benedix Lafrenz zu Berlin,

zu III. der Frau Marie Bühring,

Koerner, zu Berlin, zu IV. a. des Zimmermanns Franz Neef in Alt—⸗ Staßfurt, b. dez Arbeiters Hermann Neef in Leopolds hall und 6. der verehelichten Bergarbeiter Karl⸗ sohn, Ida, geborene Neef, zu Staß—⸗

furt,

zu TJ. der Wittwe Christiane Koitz zu Kottbus,

zu VI. des Bildhauers Reinhold Meyer zu Steglitz, werden die Inhaber der obenbezeichneten Urkunden aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Mai 1891, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, kleine Steinstraße 8, Zimmer I, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und die Ürkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Halle a. S., den 2. Oktober 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

geborene

45059 Aufgebot.

Der Kaulmann Eduard Zahn, Inhaber der Firma Eduard Zahn hier hat das Aufgebot des den E. Zahn Hanau als Empfänger benennenden de, , ee des Königlichen. Hauptsteueramts Hanau über eine am 8. September 1885 bei dem Hauptsteueramt eingelagerte Kiste, Macis enthaltend, gezeichnet HG 122/131 77,50 kg schwer beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Mai 1891, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfallsz die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Sanagu, den 12. November 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

.

le3zz14

Aufgebot. ; . Die naͤchstehend e . Sparkassenbücher und

mar: gie Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse

au, . 3 . C. J. Nr. 83 574, ausgefertigt für den ostschaffner a. D. Karl Kalus zu Breslau am pen h 1888, ursprünglich über 25 und nach den durch Zuschreibungen erlittenen Veränderungen am 51. Dejember 1889 einschließlich der Zinsen über

41 S 46 3 lautend, .

Y das Buch O. Nr. 95 497, ausgefertigt für den Mußstker Heinrich Scholz zu Breslau am 8. Februar 18585, ursprünglich über 200 . und Ende März 1550 nach verschiedenen Ab, und Zuschreibungen ein⸗ schließlich der Zinsen über 320,45 M lautend,

3) Ser. 9. J. Nr. 71 303, ausgefertigt für den Kaufmann Herrmann Lagro zu Breslau am 8. No⸗ vember 1887, ursprünglich über 40 ½. und Ende Dejember 1888 einschließlich der Zinsen über 41,365 ö C. Nr. 11305, ausgefertigt für die Wittwe Hedwig Richling zu Kunersdorf, Kr. Oels, am JI. April 1882, ursprünglich über 1450 w und am 1. April 1890 nach mehreren Ab und Zuschreibungen einfchließlich der Zinsen noch über 3083 M lautend, welches nach dem Tode der Wittwe Richling in das Eigenthum der verehelichten Arbeiter Mathilde Waltel, geb. Richling, zu Breslau, übergegangen ist;

B. das Sparkassenbuch der Breslauer Kreis Spar- kasse Nr 50 377, ausgefertigt für Lie unverehelichte Caroline Beyer zu Breslau am 23. Juli 1883, ur⸗ sprünglich über 12 M und am 1. Januar 1890 ein⸗ schließlich der Zinsen über 303,18 lautend, welches im Jahre 1883 (anscheinend von dem damaligen Vormunde Freistellenbesitzer Ernst Haeusler) außer Cours gesetzt ist,

sind angeblich abhanden gekommen und sollen auf den Antrag: . .

zu A. 1 des Postschaffners a. D. Karl Kalus zu

Breslau, . zu A 2 des Sergeanten und Hautboisten im Grenadier⸗Regiment Nr. 11 Heinrich Scholz zu Breslau, .

zu A. 3 des Kaufmanns Herrmann Lagro zu Breslau, . .

zu A. 4 der verehelichten Arbeiter Mathilde Wal⸗

tel, geb. Richling, zu Breslau,

zu B. der unverehelichten Caroline Beyer zu

Breslau, für kraftlos erklärt werden. .

Es werden daher die Inhaber der vorbezeichneten Sparkassenbücher hiermit aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf dieselben bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf den 39. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle hierselbst, am Schweidnitzer⸗Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr 89 im zweiten Stocke anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und die betreffenden Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der letzt ren erfolgen wird.

Breslau, den 1. Juli 1890.

Königliches Amtsgericht.

23360 .

Das K. Amtsgericht München 1, Abtheilung A. für Civilsachen, hat unterm 5. Juli 1890 folgendes Aufgebot erlassen:

Auf dem Anwesen des Kaufmanns Heinrich Sauer⸗ mann, Hs. Nr. 5H an der Brunnstraße, findet sich im diesger. Hypothekenbuche für das Hackenviertel Theil III. Seite 85 unter Eubr. III. der Eintrag:

14. Dezember 1844: 125 Gulden, womit Lederer⸗ meister Leonhard Streicher in Ansehung desjenigen Kapitals gleichen Betrags, welches nach gerichtl. Schuldbrief vom 15. Juli 1845 für die Magistrats⸗ offiziantenswittwe Walburga Beck als Intestaterbin des landesabwesenden Benedikt Beck auf dem An⸗ wesen des Eislieferanten Max Baum an der Feld⸗ straße hvpothekarisch versichert war, laut Cefsion vom 2. November 1843 auf Streicher übergegangen und an ihn bezahlt worden ist, für den Fall Kautton geleistet hat, daß Benedikt Beck oder dessen Erben wieder zum Vorschein kommen sollten.“

Nachdem die bisherigen Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Forderung fruchtlos ge⸗ blieben sind, und vom Tage der letzten auf diese Forderung sich beziehenden Handlung an gerechnet 30 Jahre verstrichen sind, wird auf Üntrag des Kgl. Advokaten Kraussold Namens des dermaligen Besitzers des belasteten Anwesens Derjenige, welcher auf be⸗ sagte Forderung ein Recht zu haben glaubt, zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten und längstens im Aufgebotstermine am Dienstag, den 3. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, im diesger. Geschäfts⸗ zimmer Nr 19/1 (Augustinerstoch, unter dem Rechts nachtheile öffentlich aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung biese Forberung für n, erklärt und im Hhpothekenbuche gelöscht

ürde.

München, am 9. Juli 1890.

Der geschästsleitende K. Gerichtsschreiber: (L. 8.) Hagenauer.

laßoß 4] Aufgebot.

Zur Ermittelung des Lebeng oder Todes des am 23. Dezember 1839 in Oelsnitz i. V. geborenen Schlossers Friedrich August Grünert, eines Sohnes des am 6. Juli i386 in Deltnitz i. V. verstorbencn Schlossermeistere Johann Gottfried Grünert ist von dem erbberechtigten Bruder desselben, von dem Han⸗ delsmanne Karl Friedrich Grünert dag Aufgebots⸗ verfahren beantragt worden.

Nach der Versicherung des Antrag stellers in Ver⸗ bindung mit den sonst. angestellten Erörterungen ist Friedrich August Grünert im Jahre 1863 auf die Wanderschaft gegangen, hat wiederholt die Ab? sicht, nach Amerika auszuwandern, ausgesprochen und hat seit pris 1864 äber sein Leben äub' fenen Aufenthalt keine Nach richt mehr gegeben.

Es wird daher der Schlosser Friedrich August Grünert hierdurch aufgefordert, in dem auf den 26. Juni 1891, Nachmittags 3 uhr, hiermit anberaumten Aufgebotztermine pPersönlich oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten zu er— eilen widrigenfalls derselbe auf Antrag würde ür tobt erklärt und dessen hier befindliches Ver« mögen den sich legitimirenden Erben würde aus gehaͤndigt werden.

Oelsnitz i. V., den 12. November 1890.

Königliches Amtsgericht. Dr. Rötz schke.

1

45062 Ausfertigung. Aufgebot.

Martin Schmid, geboren 17. Dezember 1834 zu Dillingen als Sohn der ledigen Genovefa Stegmann und des Soldaten Martin Schmid dahier, ist im Jahre 1866 nach Amerika ausgewandert und hat seit dem 29. April 1874 keine Kunde über sein Leben gegeben. Da somit seit mehr als 10 Jahren von seiner Großjährigkeit an gerechnet keine Kunde über ibn einkam, so ergeht auf Antrag seiner illegitimen Schwester Johanna Joas, Wagnersfrau in Augẽ⸗ burg, die Aufforderung:

a. an den Verschollenen spätestens in dem auf Freitag, 11. September 1891, Vormittags 11 Uhr, dahier anberaumten Aufgebotstermine per⸗ sönlich oder schriftlich sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt würde.

b. an die Erbbetheiligten, Termine wahrzunehmen,

e. an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mütheilung hierüber zu machen.

Dillingen, 7. November 1890.

Königliches Amtsgericht.

C. 835. gez. Wimmer.

Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift wird hiermit bestätigt.

Dillingen, 11. November 1890.

Gerichts schreiberei des Kgl. Amtsgerichts. (L. 8.) Du ch, Kgl. Sekretär.

ihre Interessen im

45064 . Aufgebot.

Der Gütler Simon Hirtlreiter von Zimmerwald hat den Antrag gestellt, feinen am T November 1865 gebornen Bruder Franz Seraf Hirtlreiter von Taubenbach, welcher vor 18 Jahren als Zimmer geselle in die Fremde gewandert und über dessen Leben seit dieser Zeit keine Nachricht vorhanden sei, durch Richterspruch für todt zu erklären.

Demgemäß ergeht die öffentliche Aufforderung

1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termin, welcher hiermit auf Montag, den 31. August 1891, Vormittags 9 Uhr, bestimmt wird, persönlich oder schriftlich bei Gericht sich an⸗ zumelden, widrigenfalls er für kodt erklärt werde,

2 an die Erbbetheiligten, ihre Intereffen im Aufgebotstermin wahrzunehmen,

38) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier⸗ ö. n gcgen, t

23 folg. C. P. O. art 103 folg. Ausf. G. zur C. P. O. Simbach, 12. November 1890. Königliches Amtsgericht. (L S8)

Hebberling. Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Simbach. (L S.) Strauß, K. Sckretär.

4650661 Aufgebot.

Auf Antrag der Witiwe Anna Margarethe Roth, geb. Lückert, in Völkershausen und der verehel. Anna Dorothea Träger, verw, gew. Noldan, geb. Fischer, hier, ist das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Todeserklärung der beiden Nachgenannten eingeleitet worden:

a. Katharine Elisabeth Lückert, geboren den

8. April 1847 zu Völkershausen,

b. Peter Lückert, geboren den 7. Juni 1851

daselbst.

Sie sind in den Jahren 1865 bis 1867 nach Amerika ausgewandert und seit länger als 10 Fahren verschollen.

Katharine Elisabeth und Peter Lückert aus Völkershausen werden geladen, Dienstag, den 30. Dezember 1890, früh 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht persönlich oder durch einen gerichtlich legitimirten Bevollmächtigten oder sonst auf unzweifelhaste Weise sich zu melden, und Über ihr Vermögen selbst zu verfügen, widrigenfalls sie auf Antrag der Erbinteressenten durch Ausschluß⸗ urtheil für todt erklärt werden und die Ausantwortung ihres Nachlasses an ihre Vertrags, Testaments oder Intestaterben oder die sonst dazu befugten Personen ohne Kaution erfolgen wird.

Zugleich werden die Erben der obengenannten Verschollenen geladen, im Aufgebotstermine sich gehörig zu legitimiren und ihre Erbansprüche auf den Nachlaß der Verschollenen anzugeben, widrigen falls sie zu gewärtigen haben, daß ohne Rücksicht auf die Entbliebenen der Nachlaß in Gemäßheit des zu erlassenden Ausschlußurtheils Denen, welche ein Erbrecht oder sonst einen rechtlich begründeten An—2 spruch angemeldet und bescheinigt haben, aus geantwortet werden wird.

Das Ausschlußurtheil wird auf Antrag an dem⸗ selben Tage verkündet werden.

Vacha, den 5. November 1890.

Großherzoglich S. Amtsgericht. II. Dr. Krug.

45061 Bekanntmachung.

Das K. Amtsgericht Aibling erließ unterm 9. 86. Mts. folgendes Aufgebot: Auf Antrag des Gastwirths Kaspar Hartl in Bruckmühl vom 7. J. Mts, ergeht an Josef Niedermaier, Bauers⸗ sohn von Noderwichs, vermißt seit dem russischen Feldzug 1813, die Aufforderung:

1) im Aufgebotstermine, namlich am Mittwoch,

den 14. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗ klärt wird, ;

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit theilung hierüber bei Gericht zu machen.

Aibling, 12. November 1890.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts:

(L. 8) Ruthel, K. Sekretär.

aboto)

Nr. 15160. Leander Beha, Landwirth von Pfaffenweiler, welcher im Jahre I86d nach Amerlka ausgewandert ist und seitdem keine Nachricht mehr von sich gegeben hat, wird aufgefordert, binnen

. entweder dahier ju erscheinen oder achricht von sich anher

elangen zu lassen, andern⸗ falls er für verschollen ir nnd seine muthmaß⸗

lichen Erben, die Antragstellerinnen Katharina und

Augußa Beha, Beide ledig von Pfaffenweiler, in den fürsorglichen Besitz des Vermögens des selben eingewiesen werden. Villingen, 11. November 1890. Gr. Amtsgericht. ; gz. Krim mer. Dies veröffentlicht der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts: (L. 8.) J. V.: Henn.

45056 Amtsgericht Hamburg.

Der hiesige Rechtsanwalt Dr. Otto Meier hat den Erlaß eines Aufgebots zwecks Todeserklärung nachstehend verzeichneker verschollener Personen beantragt:

1) Der am 25. Mai 1831 zu Finkenwärder ge⸗ borene Karsten Fock ist im Oktober 1851 als Knecht auf dem Finkenwärder Fischer⸗Ewer des verstorbenen Schiffers Johann Siebert Fock auf der Höhe von Helgoland beim Herablassen eines Segels über Bord gefallen und vor den Augen des Schiffers und des damaligen Kochs späteren Seefischers Andreas Niebertz ertrunken.

Nächste Verwandte sind Geschwister: 1) Hinrich Fock. Y) Peter Fock, 3) Wwe. Anna Rübcke, I) Catharine, des Johann Gröhn Ehefrau.

n,, haben dem Antragsteller Vollmacht ertheilt.

Der am 10. Februar 1840 zu Moorburg ge⸗

borene Johann Ernst Meyer oder Meier hat

als Matrose im Jahre 1860 oder 1872 zuletzt aus Amerika geschrieben, und ist seitdem ver⸗ schollen.

Nächste Intestaterben sind Mutterbruderkinder: 1) Lena, verehelichte Joh. Kohrg, in Lauenbruch, 2) Metta, verehelichte Hinr. Blohm, Finken

wärder,

3) Marga verwittwete Knees, in Altona,

4) Gesa, verehelichte Rathjen, in Altona,

5) Marie, verehelichte Nibb, in Altona,

6) Hinr. Meier auf Finkenwärder.

Gesg Rathjen, geb. Meier, hat, im Beistande JJ dem Antragsteller Vollmacht ertheilt.

Der am 8. April 1837 hier geborene Heinrich

Wilhelm Burmester hat vor etwa 20 Jahren

aus Peru Nachricht von sich gegeben, und ist

seitdem gänzlich verschollen.

Intestaterben sind Geschwister und Geschwister kinder, als:

h Adele, verwittwete Kehrhahn,

2) Adolph, in Rio,

3) Agathe, verehelichte Söderberg, in Malmö,

4 der verstorbenen Helene Kehrhahn, geb.

Burmester, Kinder:

a. Andregs in Berlin,

b. Adolph in Montevideo,

Friedrich,

4d. Agathe,

e. Edmond Kehrhahn.

Adele, verwittwete Kehrhahn, als Schwester, und Georg Kehrhahn, als väterlicher Vormund, haben dem Antragsteller Vollmacht ertheilt. Der am 5. Juli 1841 hier geborene Johann Anton Ludwig Porath ist am 7. Januar 1857 als Schiff sjunge des Hamburger Schiffs Emma“, Kapitän Friederichsen, auf der Reise nach Rio de Janeiro von der Marsraae über Bord ge— fallen und ertrunken.

Das Erbschaftsamt, in Verwaltung seines Vermögens, hat dem Antragsteller Vollmacht ertheilt.

Das beantragte Aufgebot wird dahin erlassen: J. daß die nachbenannten

1 Karsten Fock,

3 Johann Ernst Meyer oder Meier,

3) Heinrich Wilhelm Burmester,

4) Johann Anton Ludwig Porath, hiermit aufgefordert werden, sich spätestens in dem auf Sonnabend, den 30. Mai 1891, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebots⸗ termin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße Nr. 10, Zimmer Nr. hö, zu melden unter dem Rechtsnachkheil, daß diefelben werden für todt erklärt werden; daß alle unbekannten Erben und Gläubiger der genannten Verschollenen hiermit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestenß in dem obbezeichneten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgericht anzumelden und zwar Augwärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten unter dem Rechts⸗ nachtheil des Ausschlusses und ewigen Still—⸗ schweigens.

Damburg, den 5. November 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil Abtheilung VII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

abotz3)

Ver Uhrmacher Georg Bernhard Friedrich Stier, geb. am H. Juli 1851 zu Neustieten in Mecklenburg.

laboso]

stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusseßz. 6 Hamburg, den 5. November 1890. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung vim. Zur Beglaubigung: Rom berg Dr, Gerichts⸗Sekretär.

(45105) Verschollenheitsverfahren.

Großh. Amtsgericht hier hat heute verfügt: Christian Wölfle von Oefingen wird für ver⸗ schollen erklärt und hat die Kosten des Verfahrentz zu tragen.

Donaueschingen, den 19. November 1890.

Der Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts. (L. 8.) Gäßler.

[451066 Im Namen des Königs! Auf den Antrag der Frau Kommerzienrath Carl

durch den Rechtsanwalt Fautsch in Witten, erken

richter Schmid für Recht:

theilten Steinkohlenbergwerks Ringeltaube, in ber Gemeinde Annen ⸗Wullen, eingetragen im Gewerken⸗ buche Band J. pag. 34 auf den Ramen des Fabrik direktors Kommerzlenrath Carl Hahne zu Witten, ausgefertigte Kuxschein Nr. 2 (ijwei) wird für kraft los erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antrag⸗ stellerin auferlegt.

ablor)]

Der unter dem 11. November 1889 von G. C. Ehrichsen in Leipzig über 359 ausgeftellte, von C. Aug. Beyer daselbst geceptirte und bei diesem am 14. Februar 1890 zahlbare Wechsel, verfehen mit dem Blankogiro Franz Oehler in Leipzig, ist durch Urtheil vom 12. November dieses Jahres für kraftlos erklärt worden.

Leipzig, am 13. November 1890.

Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung I,.

Steinberger.

451021 Bekanntmachung. Durch das heute verkündete Austzschlußurtheil sind die Hypothekenurkunden: a. vom 29. Januar 1878 über die im Grundbuch von Attendorn Band XII. Blatt 64 Abts. III. Nr. 9 für Carl Meurer zu Wipperfürth ein- getragene Judikatforderung von 396 30 4 und 9, 50 S FKosten. vom 6. Dezember 1845 über die im Grund⸗ buch von Heggen Band V. Blatt 35 Abt. II. Nr. 33. für den Rendanten Hüppe zu Atten- dorn eingetragenen, an den Vikar Müller da= selbst abgetretenen und der Therefia Klewes zugefallenen rückständigen Kaufgelder von 80 Tbaler. vom 27. März 1885 über den im Grundbuch von Helden Band XT. Blatt 51 Abts. HI. Nr. 5 für Joh. Platte zu Helden eingetragenen Restkaufpreis von 4200 0 vom 25. Mai 1857 und 28. Januar 1870 über die im Grundbuch von Helden Arth. II. Rr. 3 und 8. a. für den Gottfried Lappe ju Wermels- kirchen eingetragene Kapitalforderung von S5 Thaler. für den Fr. Bovet zu Lüdenscheid ein- getragene Judikatforderung von 32 Thaler 22 Sgr, nebst 3 Thaler i7 Sgr. Kosten. vom 1. März 1842 über die im Grundbuch don Helden OVberveischede Band L Blatt 2 Abthl. I. Nr. 2 für die Kinder des Ricklas Jüngermann eingetragene Kaution von 76 Thaler 20 Sgr. 4 53 für kraftlos erklärt. Attendorn, den J November 1890 Königliches Amtsgericht.

Oeffentliche Zuftellung.

Die verebelichte Arbeiter Friederike Rüber ed. Götze, zu Halle a S. vertreten durch den Recrse= = Dr. Keil daselbst, klagt gegen ibren Cbemere den früheren Arbeiter, Demnächftigen Fasster Mer Kühne aus Halle a. S, jur Jeit in erbetene Abwesenheit, wen ssrilligen Verlaffeng. nit dem Antrage auf Ebesch und ladet den Bellageen zur mündlichen Verbandlung des Mechte treit cer die LV. Civilkammer des Töniglihen andere, n. Halle a. S. auf den 18. Februar 1891. Ber- mittags 9 Utz, mit der Lafferdereg een dei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Auanelt de- stellen Zum Jwecke der oͤffentltden Reel weer dieser Auszug der Klage dekannt ge

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soweit bekannt, zuletzt in St. Louis, Miffouri, auf.

bältlich, seit mehr als 30 Jahren aber verschollen. 46 wird hiermit edietaliter unfer dem Präjudi5 eitirt, ö daß, wenn er sich a dato edictalium binnen zwei ju Rr Jahren nicht melden, oder den Ort feines Auf. 1

enthalt nicht bekannt machen würde, sein Vermögen seinen nächsten Verwandten für anbeimgefallen erklärt werden soll.

Wismar, 11. November 1890.

Großherzogl. Mecklenburg Schwerinsches Amtsgericht.

(4650568 Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Eberhard .

Dr. Berthold, und Henriette, geschiedene Nieder beitmann, verwittwete Peters, geb. des Arts. dr- treten durch die Rechtsanwälte Dres. Antoine · Feill

und Dr. Otto Hübener, wird ein Aufgebot dabin

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a e, welche an das bisherige Gesammtant

der durch Urtheil des hiesigen 3 cht 13. Oktober er. vom Bande geschiedenen Antrag · steller oder an leden Ginzelnen von ihnen Forde · rungen irgend welcher Art zu haben vermeinen. biemit wier ü werden, solche Forde rungen spätesteng in dem auf te 3. Jannar 1891, 2 uhr a , anberaumten i n,, im unterzelchne Gericht, Dammtborstraße 106 Zimmer Nr. N. anzumelden = und war Augmürtige unter Be-

Ferdinand Niederheitmann, vertreten durch den Re tsanwalt

Oeffentliche Sante lung. à Gbesachen deg Bergerdeiters Legere

drichdealde K 8

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zuletzt in Freiderg. ö und Serurunss det Mate. wegen ladet der RWläger dee aderæt eingelegte Berufung mit dem Mutrage:

die wischen den Mrteien deskebende Ge dem Bande nach zu Meiden Senat de dan Sach Deer Landed gerichts Dresden auf Dien tag, den 30. De zem der 1890 Varmitt. 10 Hnr.

mit der ufer derung. cinen Ne leg derer, Mricht zu gelasfenen Wechteanwalt n de Ren

Dam Jwecke der dffentliden Ja nden werd dern delannt gemacht.

Dresden, am 14 Neem der RW

Der Mꝛich e dere der de Radl 6 rammen, en kel.

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das Königliche Amtsgericht in Witten in der . Sitzung vom 8. November 1890 durch den Amte ·

Der über ein Kux des in tausend Kuxe

Hahne, Helene, geb. Schäfer, in Annen, * .

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