1890 / 278 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

e. In Folge der zu a bis d vorgesehenen Ausdehnung des Ge⸗

schichtsunterrichtes wird der anderweitige Lehrstoff der Geschichte ent

sprechend verringert. f. Die geschichtlichen Lehr⸗ und Hülfsbücher sind durch den

entsprechenden Lehrstoff Seitens geeigneter Schulmänner und Ge—

lehrten zu ergänzen. . . 3) nuf . Durchführung des Grundsatzes, daß die Geschichte

und Literatur nicht formell und gedächtnißmäßig, sondern inhaltlich und ethisch erläutert werde, ist mit Nachdruck hinzuwirken.

4 Die Prüfungsordnung für die Kandidaten des höheren Schul⸗ amts ist im Sinne vorstehender Anordnungen zu revidiren. .

5) Bei der praktischen Vorbildung der Lehrer (pädagogische Seminare, Probejahr 2) ist auf vorstehende Anordnungen besondere

Rücksicht zu nehmen.

Se. Majestät der König haben diesen Vorschlägen urch dle n, . Allerhöchste Ordre vom 30. August 1889 Ihre Genehmigung zu ertheilden und mich mit der Ausführung

derselben zu beauftragen geruht:

Auf den Bericht vom 16. dieses Monats will Ich die hierneben zurückfolgenden Vorschläge zur Ausführung Meines Erlasses vom 1. Mai d. J, das Unterrichtswesen betreffend, hiermit genehmigen und den Minister dergeistlichen 2c. Angelegen⸗ heiten beauftragen, die zur Ausgestaltung des Unterrichtawesens nach Maßgabe dieser Vorschläge ersorderlichen Anordnungen zu tteffen.

Neues Palais, den 30. August 1889. Wilhelm R.

von Bismarck. von Boetticher. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Goßler. Graf von Bismarck. Herrfurth. von Schelling. von Verdy.

An das Staats⸗Ministerium.

zu, in noch wirksamerer Verfolgung seiner bisherigen Ziele diejenigen Gesellschaftéklassen, welche zu maßgebendem Einflusse auf unser gesammtes Volksleben berufen sind, nicht nur mit dem dazu nöthigen fruchtbringenden Wissen auszurüsten, sondern ihnen auch durch eine auf dem Grunde des Christen⸗ thums und des deutschen Volksgeistes beruhende Erziehung eine dauernde Richtung des Willens und des Charakters zu geben. Dafür werden vor Allem diejenigen Lehrgegenstände voll auszu⸗ nutzen sein, welche Gefühl und Willen unmittelbar zu bestimmen . sind. Neben dieser allen höheren Schulen gemein⸗

Dem höheren Schulwesen fällt hiernach die 6

amen Aufgahe sind die den einzelnen Schularten gesteckten

iele fest im Auge zu behalten. Wird aber hierbei überall als Ergebniß des Unterrichts eine nicht bloß höher gebildete, 6 auch geistig gesammelte und sittlich gefestigte

n tt erstrebt, so wird auch alle wissen— schaftlich Arbeit der höheren Schule in den Dienst der Erziehung treten. Dies wird allgemein anerkannt, aber über die zur Erreichung jenes Zieles einzuschlagenden Wege herrschen verschiedene und zum Theil einander widersprechende Ansichten. Es hat sich daher empfohlen, durch gemeinsame Berathung von Männern verschiedener Lebensstellung zu ermitteln, welche von den zahlreichen Vorschlägen zur Verbesserung unseres höheren Schulwesens berechtigt und wie dieselben unter einander auszugleichen, besonders aber, wie sie für die ge⸗ schichtlich überkommenen Schulformen zu verwerthen find.

Se. Ma jestät der König haben geruht, eine solche Berathung Allergnädigst zu genehmigen.

Dieselbe wird zur Zeit vorbereitet. Sobald ihre Er⸗ gebnisse vorliegen, wird erwogen werden, in welcher Weise und in welchem Umfange sie bei der Ausgestaltung des Lehr— plans der 6 Schulen zu verwenden fh

Um die dem niederen Schulwesen durch den Aller⸗ höchsten Befehl vom 30. August 1889 zugewiesenen Aufgaben . erfüllen, sind zunächst „Ergänzungen zum Seminar⸗-Lefe— uche ausgearbeitet worden. Dieselben sind so eingerichtet, daß sie in allen Lehrerbildungsanstalten benutzt werden können, gleichviel welches Lesebuch sonst dem Unterrichte in denselben zu Grunde liegt.

1) Das beigefügte erste Ergänzungsheft enthält eine fort⸗ laufende Reihe von Lebensbildern der brandenburgisch⸗ preußischen Herrscher von der Thronbesteigung des Großen Kurfürsten bis zu derjenigen unseres jetzt regierenden Kaisers. Die Lesestücke, welche zum größten Theile Meisterwerken der deutschen Geschichtsschreiber entnommen sind, bieten eine kurze Darstellung der Kulturentwickelung in unserem Staate und

lassen die Treue, die Thätigkeit, die Weisheit und dem ent-

een, auch die Erfolge erkennen, mit welchen die preußischen Könige die Wohlfahrt aller ihrer Unterthanen, vorzugsweise die⸗ jenige der Geringen im Volke, gefördert haben. Urtheile über die errscher ind vermieden, dagegen sind die Regenten selbst in irlassen, Briefen und anderen Kundgebungen redend einge⸗ führt. Da das Ergänzungsheft auch solche Sprachstücke ent⸗ halten soll, welche im Unterricht der Volksschule selbst zur Behandlung kommen, so sind in dasselbe außer den bezeich— nenden Aussprüchen der Hohenzollern, welche an der Spitze des Buches stehen, auch die allgemein bekannten, sogenannten Hohenzollern sprüche und einige Gedichte aufgenommen worden. Ein zweites Ergänzungsheft soll leicht faßliche Belehrungen über die Grundsätße, von deren Beachtung das Volkswohl abhängt, über das Leben in der Familie, im Staate und in der bürgerlichen Gesellschaft, insbesondere auch über das Wesen, die Ehre und den Segen der Arbeit bringen; es soll sich daran die Geschichte von Männern anschließen, welche fich aus engen Verhältnissen emporgearbeitet haben, und Nach— richten über hervorragende Werke der Barmherzigkeit und über deren Urheber und Pfleger ge ben.

Das erste Ergänzungsheft gelangt jetzt zur Ausgabe. Daaselbe ist mit Beginn des nächsten Halbjahres in den Seminarunterricht einzuführen und in einer der De g bestimmten Stunden, welche möglichst dem Seminar— Direktor aiot zu Übertragen ist, in Klasffe 1 (Oberstufe) mit den Zöglingen zu lesen. Bei der Behandlung desselben kommt es darguf an, daß die Seminaristen nicht nur selbst mit dem Stoffe bekannt gemach und in das Verständniß des⸗ ken ge ngen ö . 3 ö 26 . angeleitet werden,

im Unterri er i . 33 ö . . olksschule fruchtbringend behalte mir vor, je dem Seminar so viele Exemplare des Ergänjungshestes zu überweisen, daß jeder Lehrer und

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jeder Zögling der beiden oberen Klassen ein Freiexemplar er⸗ ne, und sehe einer Angabe des bezüglichen Bedarfes ür jede Anstalt baldmöglichst entgegen.

2) Die Seminare werden der ihnen im Vorstehenden ge⸗ stellten erweiterten Aufgabe nur genügen können, wenn ihnen Zöglinge zugeführt werden, welchen die vaterländische Geschichte in ihren Hauptthatsachen so geläufig und so sicher bekannt ist, daß der Seminarlehrer nicht mehr genöthigt ist, auf deren Einprägung besondere Zeit und Krast zu verwenden. Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium veranlasse ich daher, bei der. Aufnahmeprüfung an den Schullehrer⸗Seminaren hierauf Sein besonderes Augenmerk zu richten.

Wird dadurch erreicht, daß der Seminarunterricht auf

festen Grundlagen weiter bauen kann, so wird der in je zwei wöchentlichen Stunden zwei Jahre hindurch fortgesetzte Unterricht in der allgemeinen vaterländischen Geschichte, ergänzt durch die hier gegebenen Belehrungen, ein Lehrergeschlecht zu erziehen vermögen, welches weiß, ein wie hohes Gut es an seinem Herrscherhause und an seinem Vaterlande besitzt, und welches befähigt ist, die Millionen der ihm anvertrauten Kin— der mit Liebe und Dankbarkeit gegen König und Vaterland zu erfüllen. I) Ferner ist dafür Sorge zu tragen, daß auch die schon im Amt stehenden Lehrer an der Lösung der durch König— lichen Befehl der Volkaschule gestellten besonderen Aufgabe mitarbeiten können. Ich habe daher Anordnung getroffen, daß kein Schulaufsichtekreis ohne eine Kreislehrerbiblioihek bleibe, und daß keine derselben der erforderlichen Hülfsmittel vaterländischen und wirthschaftlichen ö entbehre; ebenso werde ich jeder Kreislehrerbibliothek und jeder einzelnen Schule ein Exemplar des Ergänzungsheftes zu dem Seminar— Lesebuche zugehen lassen.

4 Damit diese Maßregeln den erhofften Erfolg haben, wird es darauf ankommen, daß das Königliche Provinzial— Schulkollegium bei den zweilen Prüfungen in Gemäßheit der Verfügung vom 15. September 1888 auf die Kenntniß der vaterländischen Geschichte besonderen Nachdruck lege und daß die jetzt in den Vordergrund gestellten Fragen bei den alljähr⸗ ich an den Schullehrer⸗Seminaren stattfindenden Lehrer⸗ konferenzen zur Erörterung kommen.

Abschrift einer am heutigen Tage an die Königlichen Re⸗ gierungen erlassenen Verfügung erhält das Königliche Pro— vinzial-Schulkollegium mit dem Bemerken, daß sich die in dieser Verfügung enthaltenen Bestimmungen über den Unter⸗ richt in Volks-, Mittel⸗ und höheren Mäbchenschulen auch . die entsprechenden Schulen Seines Ressorts, namentlich au die Seminar⸗Uebungsschulen beziehen.

Unterschrift.) 1) An sämmtliche Königliche Provinzial⸗Schulkollegien.

Abschrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntniß— nahme und Nachachtung.

1) Demgemäß wolle die Königliche Regierung zunächst die Einrichtung von Kreislehrerhibliotheken in Ihrem Bezirke, wenn dieselbe noch nicht durchgeführt ist, in Angriff nehmen und mir vor dem 1. Januar k. J. ein Verzeichniß der Bi⸗ bliotheken unter Angabe ihrer Vorsteher einreichen, damit ich diesen die von mir für diesen Zweck ausgesuchten Bücher zugehen lassen kann. Ich bemerke dabei, daß es nicht unbe⸗ dingt nöthig ist, daß jeder Schulaufsichlskreis eine besondere Bibliothek habe, sondern daß die Vereinigung mehrerer Kreise zu einer Bibliothek gestattet ist.

2) In besonderem Berichte hat ferner die Königliche Regierung die Zahl der Ihr unterstellten Schulen nach land⸗ räthlichen Kreisen geordnet anzugeben, damit ich den einzelnen Kreisen die erforderliche Anzahl des Ergänzungsheftes zu⸗ senden lassen kann. Einer Unterscheidung der Schulen nach Geschlecht der Kinder oder Bekenntniß der Lehrer bedarf es dabei nicht. Die Zahlenangabe genügt.

3). Ehe die unter Abschnitt Gb und é der Vorschläge des Königlichen Staats-Ministeriums vorgesehene Ergänzung der Volkschullesebücher in einer den Erfolg sichernden Weise ge⸗ schehen kann, bedarf es einer auf Grund der Beobachtungen und Erfahrungen des ersten Jahres anzustellenden erneuten Prüfung. Ich behalte mir also weltere Verfügung vor, will aber nicht unbemerkt lassen, daß die meisten Leseblcher, insbesondere diejenigen von Engelien und Fechner, Gabriel und Supprian, Hirt (Bock), Schneider (in Schleswig), das bei Du Mont⸗Schauberg in Köln erschienene deutsche Lesebuch für Oberklassen katho⸗ lischer Volksschulen, Verlag von Crüwell in Dortmund, das Lesebuch für hoͤhere Mädchenschulen von Kippenberg schon jetzt 1eichlich Stoffe enthalten, bei deren Behandlung der Lehrer seine Schüler zu königstreuer und vaterländischer Gesinnung und zu dankbarer Anerkennung der Wohlthaten erziehen kann, welche sie der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung verdanken.

4) Besonderer Aufmerksamkeit der Königlichen Regierung i gn. ich den Religionsunterricht der Volksschule. Die Vorschrift Nr. 15 der Allgemeinen Verfügung vom 15. Ok⸗ tober 1872 weist demselben für die evangelischen Schulen die Aufgabe zu, die Kinder in das Verständnsß der heiligen Schrift und in das Bekenntniß der Gemeinde einzuführen, damit sie befähigt werden, die heilige Schrift selbnändig lesen und an dem Leben wie an dem Gottesdienste der Gemeinde lebendigen Antheil nehmen zu können. Wo der Lehrer der Lösung dieser Aufgabe gewissenhast und mit Verständniß zu⸗ strebt, wird er sich bewußt bleiben müssen, daß er nicht auf äußere, gedächtnißmäßige Aneignung eines möglichst reichen Stoffes, sondern auf Begründung religiös -sittlicher Gesinnung sein Augenmerk zu richten habe. Die Königliche Regierung wolle daher bei den Revisionen der Schulen und den aus Anlaß derselben zu ertheilenden Anweisungen ganz besonders darauf achten, daß der Religionsunterricht in diesem Sinne ertheilt werde. Wo den Lehrern die ausreichende katechetische Bildung zur Seite steht, wird in den evangelischen Schulen eine angemessene Behandlung der dem lutherischen Katechie mus beigegebenen Haustafel gerade für die gegenwärtigen Verhält⸗ nisse Werth haben. ;

Bezüglich des katholischen Religionsunterrichts wird weitere Verfügung vorbehalten. .

5 Für den Geschichts unterricht in den Volksschulen, den Mittelschulen und den höheren Mädchenschulen bestimme ich:

a. die vaterländische Geschichte ist jedenfalls bis zum Re⸗ gierungsantritt Sr. Majestäl Kaiser Wilhelm des Zweiten weiterzuführen;

b. der Unterricht ist sowohl auf der Mittel., als auch auf der Oberstufe zu geben; .

e. in demselben sind auf der Oberstufe die Verdienste . n, m. Herrscher um das Volkswohl besonders hervor⸗ zuheben;

4. wo die hesonderen Verhältnisse einer Schule Kürzungen kent nöthig machen, durfen dieselhen nicht auf Kosten der Geschichte der neueren Zeit geschehen, sondern es ist dann ein spätere Ausgangspunkt . die Geschichtserzählung zu wählen. .

In Ausführung dieser grundlegenden Bestimmungen werden besondere Lehrpläne zu erlassen sein für den valer— ländischen Geschichtsunterricht der höheren Mädchenschule und der Mittelschule, der mehrklassigen Volksschule, der Volksschule mit einem oder mit zwei Lehrern. Ich sehe der Einreichung der besonderen Lehrpläne vor dem 1. November d. J. entgegen.

Einer besonderen Begründung bedürfen diese Anordnungen nicht. Das deutsche Volk, insbesondere die Bürger des preußischen Staats, genießen das hohe Glück, ein Vaterland, ein Herrscherhaus zu besitzen, auf dessen Geschichte sie stolz sein dürfen. Was zur Zeit Friedrich des Großen gesagt wurde: Die anderen Völker beneideten dem Preußen seinen König, gilt noch heute. Der Fleiß und die hervorragende Begahung vater ländisch gefinnter Geschichtsschreiber haben die deutsche und die preußische Geschichte nach allen Richtungen durchforscht und in einer Vollkommenheit der Form dar— gestellt, welche man vorher nur bei der Geschichte der alten Völker kannte. Eine Fülle lobensvoller Anschauungen und sittlich tief und nachhaltig anregender Momente tritt uns aus der Erzählung von der fast ein halbes Jahrtausend erfüllenden ununterbrochenen Arbeit der Hohenzollern für ihr Land und Volk entgegen. Es wäre Undank gegen das Herrscher— haus und gegen die großen Männer, welche unter seiner Führung in Krieg und Frieden alle ihre Kräfte für unsern Staat eingesetzt haben; es wäre eine Versündigung gegen das heranwachsende Geschlecht, wenn man versäumen wollte, es mit den Segnungen bekannt zu machen, welche ihm aus seiner Zugehörigkeit zum preußischen Staate er— wachsen; es wäre ein ebenso sla nes Unrecht gegen den Staat selbst, wenn ihm ein vaterlandsloses Geschlecht herangezogen würde. Deshalb sollen sämmtliche preußische Könige in dem Unterricht der preußischen Jugend eine hervorragende Stelle erhalten, und ebenso sollen die ausgezeichneten Männer, welche in den Befreiungskriegen und in den Kämpfen Kaiser Wilhelm des Ersten für König und Vaterland Kraft und Leben ein gesetzt haben, der Jugend als leuchtende Vorbilder gezeigt

werden. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. von Goßler. 2) An

sämmtliche Königliche Regierungen und an das König— liche Provinzial⸗Schulkollegium zu Berlin.

Abgereist: der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten, llc Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Bartsch, nach

esel.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 18. November.

Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute von gi, Uhr ab die Vorträge des kommandirenden Admirals Freiherrn von der Goltz sowie des Staats⸗ sekretärs des Marineamts Hollmann, arbeiteten von 1I1 Uhr ab mit dem Chef des Marinekabinets, sowie daran anschließend mit dem Chef des Militärkabinets. Um 121½ Uhr nahmen Se. Masestät der Kaiser und König militärische Meldungen im hiesigen Stadtschlosse entgegen.

Die Feierlichkeiten zur Vermählung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Victoria von Preußen mit Sr. Durchlaucht dem Prinzen Adolf zu Schaum⸗ burg⸗Lippe haben gestern Abend um 6 Uhr mit einer Tafel bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten in der Bilder⸗Galerie des Königlichen Schlosses für die Mitglieder und Gäste des Königlichen Hofes und deren nächstes Gefolge begonnen. Nach der Tafel fand im Königlichen Opern⸗ 1 Festvorstellung statt, zu weicher Einlaß—⸗ arten für Diejenigen ausgegeben waren, welchen nicht das Recht des Eintritts in die große Königliche Hofloge zusteht. Das Haus machte, wie bei solchen Gelegenheiten stets, einen festlichen Eindruck. In der rechten Prosceniumsloge saßen der Reichskanzler, die Botschafter und Gesandten; auf dem Ersten Rang rechts die übrigen zum diplomatischen Corps gehörigen Herren und Damen, auf dem Ersten Rang links Damen der Hofgesellschaft, in der linken Prosceniumsloge die Generalität, darunter Feldmarschall Graf Moltke. In der Occhester⸗Lege zur Linken befanden sich gleichfalls Mitglieder der Generalitäͤt, in der Orchester⸗Loge zur Rechten die Skaats⸗Minister und der Chef der Admiralität. Das Parquet war von hohen Beamten der Reichs⸗ und Staattbehörden und einer großen Zahl von Stabsoffizieren der Garnison besetzt. Um S8is, Uhr trat unter Ankündigung des Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschalls Grafen zu Eulenburg der Königliche Hof in die große Mittel⸗ loge ein, voran das Hohe Brautpaar, welches die festliche Ver⸗ sammlung durch Verneigen begrüßte. Der Hohe Bräutigam trug die Uniform des Bonner Husaren⸗Regiments, die Hohe Braut ein weißseidenes Kleid. Alsdann traten Se. Ma jestät der Kaiser und König, Allerhöchstwelcher die Uniform Seines Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments angelegt . mit Ihrer Durchlaucht der Fürstin zu Schaumburg⸗ Lippe an die Brüstung der Loge, huldvoll die Versamm⸗ lung begrüßend, welche sich ehrfurchtsvoll, verbeugte, Das. Brautpaar nahm den e nnn, der Mitte ein, rechts von demselben Se. Majestät mit der Fürstin zu Schaumburg Lippe, links Se. Durchlaucht der Fürst zu Schaumburg-Lippe mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Heinrich von Preußen. Die übrigen Fürstlichkeiten nahmen neben und hinter den Aller⸗ och ten und Höchsten Personen Platz. Zur Aufführung ge⸗ angte Weber's „Oberon.“ Während der ersten Pause nahmen die Allerhöchsten und Höchsten X ahn im gam e gl den 2. ein, in der zweiten Pause hielten Se. Majestät ebendaselbst Cerele ab. Die Vorstellung nahm einen guten Verlauf und dauerte bis 11 Uhr.

inister der geistlichen 2c. Angelegenheiten hat unter em . an 3 Königlichen gere me ra. und

. die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten je ein Exemplar

it Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des 6 und k vom 13. Oktober d. J. in Ausführung des (im amtlichen. Theile veröffentlichten) Allerhöchsten Erlasses vom 1. Mai 1859 an alle Königlichen Regierungen und Provinzial⸗-Schulkollegien von ihm erlassenen, gleichfalls im amtlichen Theile veröffentlichten, allgemeinen Ver⸗ fügung vom 18. Oktober d. J., betreffend die weitere Au s⸗ gestaltung des Schulwesens, und je ein Exemplar des zugehörigen ersten Ergänzungsheftes zum Seminar⸗ Ceseb uch übersandt. Den Provinzial -Schulklollegien ist gleichfalls die erforderliche Anzahl von Exemplaren der vorgedachten allgemeinen Verfügung nebst der gleichen An zahl Exemplare des ersten Ergänzungshefts zum Seminar⸗Lesebuch behufs Ueberweisung an die Lehrer⸗ und Lehrerinnen-Seminare zugegangen. Weitere Exemplare für die der Aufssicht der Provinzlal⸗Schulkollegien unterstehenden Taubstummen⸗ und Blindenanstalten werden demnächst folgen. Von dem Er— gänzungsheft zum Seminar⸗Lesebuch sind 48 000 Exemplare hergestellt worden. Wir kommen auf dasselbe zurück.

Dem Bundesrath ist eine Den kschrift vorgelegt worden, welche den Beitritt Belgiens, Serbiens und Griechen⸗ lands zu den auf der Berner Konferenz vom 15. Mai 1856 swischen dem Deutschen Neich, Frgukreich, Italien, Oesterreich, Ungarn und der Schweiz getroffenen Vereinbarungen über die zollsichere Einrichtung von Eisenbahnwagen betrifft.

Heute traten die ver inigten Ausschüsse für das See⸗ wesen und für Rechnungswesen zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Dem Vernehmen nach wird dem Land tage der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung für die Pro vinzen Preußen (Ost—⸗ und Westpreußen), Brandenburg, Pomm ern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 10. September 1873, zugehen, wonach die von der letzten General-Synode vorgenommenen Aende⸗ rungen des gedachten Gesetzes die staatliche Sanction erhalten sollen. Diese Aenderungen betreffen die Befugniß des Patrons zur Ernennung eines Aeltesten oder zum per— sönlichen Eintritt in den Gemeindekirchenrath und die Rechts⸗ gültigkeit von Beschlüssen der kirchlichen Gemeinde⸗ und Synodalorgane.

Aus Anlaß der morgen stattfindenden Vermählungs⸗ feier ist für die Garnison angeordnet worden, daß die militärischen Gebäude flaggen und die Schloß⸗ und Neue Wache in der Zeit von 3— 9 Uhr Nachmittags den Parade— anzug anzulegen haben.

Eine Deputation des Husaren⸗Regiments König Wilhelm J. (1. Rheinisches) Nr. 7, bestehend aus dem Commandeur, Oberst Synold von Schüz, dem Major von Wallenberg, etatsmäßigen Stabsoffizier, dem Major und Escadrons⸗Chef von Mühlberg, dem Premier⸗-Lieutenant von Weise und den Second Lieutenants von der Osten und von Vultejus ist zu den Vermählungsfeierlichkeiten hier eingetroffen, ebenso eine Deputation des Westfälischen ZJäger⸗ Bataillons Nr. 7, bestehend aus dem Oberst⸗Lieutenant von Bojanowski, Commandeur des Bataillons, dem Haupt⸗ nn von Bodelschwingh und dem Premier⸗Lieutenant

oedicker.

Die Vorkehrungen zur beschleunigten telegraphischen Ver⸗ breitung der Thronrede vom 12. November haben sich in jeder int bewährt. Obgleich die Thronrede, deren Ver⸗ kündigung bekanntlich um 12 Uhr Mittags begann, von dem Berliner Haupttelegraphenamt zum größten Theil in vollständigem Wortlaut nach einer Anzahl von Orten des In- und Auslandes mit zusammen nicht weniger als 89514 Taxwörtern telegraphisch zu übermitteln war, ist es ermöglicht worden, diese Leistung schon vor 2 Uhr Nachmittags ganz zu beendigen, ohne daß der gewöhn⸗ liche, an sich schon erhebliche, Tages⸗ und Börsenverkehr irgend wie einer Verzögerung unterworfen war. Zur Bewältigung dieses regelmäßigen telegraphischen Verkehrs wurden, wi in früheren gleichen Fällen, vorhandene Parallel⸗ und geeignete Seitenlinien benutzt.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ veröffentlichen wir den heute dem . der Abgeordneten zugegangenen Ent wurf eines

ewerbesteuergesetzes. r

SFerner wird in der Zweiten, Dritten, Vierten und

ünften Beilage der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die öffentliche Volks schule, nebst Begründung verbffentlicht.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich hessische Staats⸗Minister Finger ist von hier wieder abgereift.

Der Regierungs⸗Assessor von der Schulenburg zu Potsdam ist an das Königliche Ober-Präfidium zu Magde⸗ burg , worden.

Der Regierungs- Assessor Chales de Beaulieu zu Magdeburg ist an die Königliche Regierung zu Stralsund versetzt worden.

Das Kreuzer⸗Geschwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Leipzig“, „Alexandrine“ und „Sophie“, Geschwader⸗ Chef Contre⸗ Admiral Valois, ist am 17. November in Wellington (Neu⸗Seeland) eingetroffen.

Königsberg i. Pr., 18. November. Die Provinzial Synode nahm gestern, wie „W. T. B.“ berichtet den Antrag an, den Unterrichts⸗Minister zu ersuchen, bei der bevorstehen⸗ den Reform der höheren Schulen dafür Sorge . tragen, daß der Religiongzunterricht namentlich in der obersten Stufe

der Gymnasien und Realschulen in keiner Weise benachtheiligt werde, sondern demselben die bisher zugewiesene Stellung überhaupt, wie insbesondere auch bei Zuerkennung der Reife, unverkümmert erhalten bleibe.

Posen, 18. November. Bei den gestrigen Stadt⸗ verordnetenwahlen der dritten AÄbtheilung be— haupteten, wie telegraphisch gemeldet wird, die Kartellparteien, die Freisinnigen und die Polen je ein Mandat; ein Mandat verloren die Freisinnigen, um welches Stichwahl zwischen Kartell und Polen stattzufinden hat.

Die Provinzial-Synode ist heute geschlossen worden.

Breslau, 17. November. Bei der heutigen Stadt—⸗ verordnetenwahl in der zweiten Abtheilung wurden nach einer Meldung des „W. T. B.“ 7 Kandidaten der Frei⸗ sinnigen, 5 von der freien Vereinigung und ein Kandidat des Centrums, Dr. Porsch, gewählt.

Hechingen, 16. November. Nach einem im „Amts⸗ blatt“ veröffentlichten Erlaß hat der Finanz⸗Minister auf Verwendung der hiesigen Regierung für den Bereich der Hohenzollern'schen Lande genehmigt, daß Brennereien, so⸗ sern sie in einem Betriebsjahr nicht mehr als 100 1 reinen Alkohols erzeugen, von der Führung des Brennereiregisters entbunden werden, daß ferner erwähnten Brennereien die gleichzeitige Benutzung zweier Brennblasen von dem Ober⸗ Revisor widerruflich unter der Voraussetzung gestattet werden kann, daß der Rauminhalt beider Brennblasen zusammen nicht mehr als 200 1, bezw. bei ausschließlicher Verarbeitung . ö oder Weinhefen nicht mehr als 300 1 Err gt,

Bayern.

Nürnberg, 17. November. Bei den heutigen Ge⸗ meindewahlen wurden laut Meldung des „W. T. B.“ die Kandidaten der deutschfreisinnigen Partei gegen die Sozialdemokraten gewählt.

Sachsen.

Dres den, 17. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg, sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Friedrich August und die Prinzessin Mathilde sind, wie das „Dr. J.“ meldet, in der vergangenen Nacht nach Sibyllenort gereist.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Weimar, 17. November. Se. Königliche Hoheit der Großherzog empfing, der „Th. C.“ zufolge, gestern eine Abordnung von Vertretern der Gemeinden in den Herrschaften Blankenhain und Kranichfeld. Diese sind seit dem 15. No⸗ vember 1815 mit dem Großherzogthum vereinigt. Die Ab⸗ ordnung erfolgte, um dem Großherzog eine Adresse zu über⸗ reichen, in der anläßlich dieses Gedenktages dem Dank der Bevölkerung für die Segnungen, der sie sich Seitens des Groß⸗ herzoglichen Hauses und der Regierung zu erfreuen gehabt habe, und der Treue und Liebe, mit der . an dem Fuͤrsten⸗ hause hänge, Ausdruck gegeben wird. Se. Königliche Hoheit der Großherzog gab bei dem Empfang der Abordnung seiner Be⸗ friedigung uh die dargebrachte Huldigung herzlichen Ausdruck. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog hat sich gestern zum Besuch Sr. Durchlaucht des Prinzen Heinrich VII. Reuß nach Trebschen bei Züllichau begeben,

Der . längerer Zeit versammelte Rechnungsausschuß des Landtages wird seine Thätigkeit Ende des Monats be⸗

ließen. ö. Bei den Wahlen zum Gemeinderath in der Stadt Apolda haben die Sozialdemokraten den Sieg davon⸗ getragen.

Oldenburg.

(H) Oldenburg, 17. November. Dem Landtage ist der Entwurf eines Gesetzes für das Herzogthum Oldenburg, betreffend Abänderung des Einkommen steuer⸗Gesetzes, vor⸗ gelegt, welches am 1. Mai 1891 in Wirksamkeit treten soll. Nach demselben sollen fortan inländische Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschgften auf Aktien sowie inländische eingetragene Genossenschaften. welche nicht die ihrem Zwecke entsprechende Thätigkeit statutenmäßig und that⸗ sächlich auf den Kreis ihrer Mitglieder beschränken, der Einkommensteuer unterworfen werden, und die nach dem Gesetze von 18614 nicht schon allgemein steuerpflich⸗ tigen auswärtigen juristischen Personen, Korporationen, Stiftungen und Gesellschaften auch dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn sie im Herzogthum belegene Grundstücke oder Handels- oder gewerbliche Anlagen nur in Folge Pachtung oder eines sonstigen, nicht auf Eigenthum be⸗ ruhenden Rechtsverhältnisses bewirthschaften oder betreiben und daraus ein Einkommen von jährlich wenigstens 150 0 beziehen. Der Artikel 2 des Gesetzentwurfs setzt den neuen Steuertarif für das Gesammteinkommen der Steuerpflichtigen fest, nach welchem letztere zur Stufe 1 (bis ausschließlich 225 S0) mit 1 46 Jahressteuer, zur Stufe 41 (von 31 560 bis ausschließ⸗ lich 35 9000 e) mit 945 M6 Jahressteuer und für jede 1500 S6. Einkommen mehr zu einer nächst höheren Stufe, mit einer ferneren . von je 45 (S veranlagt werden ollen. ie untersten 16 Stufen des bisherigen Tarifs sind unverändert beibehalten und dieser Tarif lediglich dahin geändert, daß für die Einkommen von jährlich 3600 M ab aufwärts der jetzt bei 3000 (6 steuer— barem Jahreseinkommen das Maximum von 2 Proz. erreichende . ganz allmählich und mit immer kleiner werdenden Schritten weiter ansteigt, bis er bei 30 000 31 509 S steuer⸗ baren Jahreseinkommens, als demjenigen Betrag, welcher in den Fürstenthümern Lübeck und Birkenfeld annähernd als Höchst— einkommen erscheint, im Herzogthum aber zur Zeit auch nur von einigen zwanzig Steuerpflichtigen überstiegen wird, den höchsten Satz von 3 Proz. erreicht. Diese allmähliche Steigerung, welche beispielswelse bei einem steuerbaren Einkommen von 5100 S nur 2 Proz, von 8600 ( nur 230 Proz., bei 13 200 S6 nur 250 Proz, bei 21 750 8 2,76 Prox, bei 30 750 66 2,93 Proz. beträgt, erscheint, wie die dem Gesetzentwurf, beigegebenen Motive bemerken, durch die allgemeine höhere Leistungsfähigkeit der höheren Ein— kommensteuerklassen gerechtferigt sowie durch den ver⸗ hältnißmäßig geringeren Druck der indirekten, besonders der auf die unentbehrlichen Lebenshedürsnisse gelegten Abgaben, 9 die sich größerer Einnahmen Erfreuenden motzhirt.

Den Antrag des vorigen Landtages auf eine Neviston des Einkommensteuergesetzes im Sinne der Entlastung der geringen und der entsprechend höheren Belgstung der größeren Gin kommen betreffend, so hat die Staatsregierung die Entlg tung der geringen Einkommen in zweckmäßiger und wirksamever Weise,

als durch gesetzliche Freilassung bezw. Ermäßigung der niedrig⸗ sten ,,, durch eine Aufhebung des Volkz⸗ schulgeldes und Uebernahme desselben auf die Staats kasse herbeizuführen geglaubt, und ist ein entsprechendes Gesetz für das Herzogthum auch bereits am 5. März 1888 publizirt, während ahnliche Gesetze für die Fürstenthümer jetzt ebenfalls in Aussicht enommen sind. Durch diese Maßregel . gerade den Familien mit geringem Einkommen und mehreren Kindern im Allgemeinen mehr Erleichterung erwachsen, als durch den theilweisen oder gänzlichen Erlaß der Einkommensteuer, zu welchem überdies wie in den Motiven weiter ausgeführt wird auch das jetzt bestehende , Handhaben bietet, von denen in der Praxis denn au bisher in ausgiebiger Weise Gebrauch gemacht ist, und deren weiterer Gebrauch den Schãtzungs aus schussen auch noch besonders empfohlen werden kann und soll. Diesen, den einzelnen Steuerpflichtigen je nach seinen besonderen Verhältnissen zu veranlagen oder freizulassen gestattenden gesetzlichen Bestimmungen gegenüber würde ein Gesetz, welches die allgemeine gänzliche Freilassung sämmtlicher Steuer⸗ pflichtigen bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen ge⸗ bieten würde, zu recht bedenklichen, Ergebnissen führen, indem es insbesondere neben den wirklich Zahlungsun fähigen auch piele steuerfrei machen würde, die, wie z. B. die ganze Reihe der bei Dritten in Kost und Wohnung stehenden und deshalb durch die allgemeine Vertheuerung des Lebentunterhalts wenig getroffenen Pflichtigen, sehr wohl und ohne jeglichen Druck zu den Staats- und Kommunal⸗ lasten zu ihrem Theil beizutragen im Stande sind. Dazu kommt, daß auch finanziell solche allgemeine in höhere Ein⸗ kommenstufen aufsteigende Freilassung, besonders in der Weiter⸗ wirkung auf die Gemeindesteuerlast, nicht unbedenklich erscheint, und daß sie ferner auch nachtheilige, eintretenden Falls wohl nur durch entsprechende Aenderung der Gemeindeordnung zu beseitigende politische Konsequenzen in Betreff des durch ununterbrochene Mittragung der Gemeindelasten bedingten Gemeindebürgerrechts nach sich ziehen würde.

In dem begleitenden Schreiben an den Landtag wird be⸗ merkt, daß die Staatsregierung weiterer Erwägung vorbehalten müsse, ob demnächst eine weitere durchgreifende Revision des Einkommensteuergesetzes nothwendig erscheine; zur Zeit erachte sie es bedenklich, damit vorzugehen, da manche grundsätzlichen Fragen noch nicht wissenschaftlich genügend abgeklärt seien, zumal auch sich noch nicht übersehen lasse, wie sich die Sache in Preußen, wo die Dinge in vollem Fluß seien, gestalten werde, es aber doch wünschenswerth erscheine, bei definitiver Umgestaltung unseres jetzigen Gesetzes mit der Einkommensteuergesetzßebung des größten und benachbarten Bundesstaats, wie bisher, so⸗ weit die Verschiedenartigkeit der zu beachtenden Verhãltnisse es gestatte, in thunlichster Uebereinstimmung zu bleiben.

Anhalt.

Des sau, 17. November. Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin sowie Se. Durchlaucht der in Eduard sind gestern von Berlin hier wieder eingetroffen.

Reuß ã. L.

4 Greiz, 17. November. Gestern Nachmittag siad Ihre Durchlauchten der Fürst und die Fürstin nach rlin abgereist. Im Gefolge befinden sich die Hofdame Fräaulemn von Stietencron, Hofmarschall Freiherr von Titzenhoser und der persönliche Adjutant Rittmeister von Müller.

Reuß j. L. Gera, 17. November. Gestern fand hier in Gegenwart

Sr. Durchlaucht des Fürsten die feierliche Weihe der dem hiesigen Landwehr⸗Bataillon verliehenen Fahne statt. Nackdem durch den Kirchen⸗Rath Barth die Fahne eingesegnet war, schlug, wie die „Ger. Ztg.“ mittheilt, Se Durchlaucht den ersten Nagel ein; ihm folgte Se. Durchlaucht der Erbprinz und sämmiliche Offiziere nach Rang und Dienstalter. Das Bataillen rückte dann wieder auf den Platz, nahm die Gewehre in die Dand. und unter präsentirtem Gewehr nahm Se Durchlaucht der 1 das Wort, die Mannschaften zur Treue und zum

ehorsam ermahnend. Hierauf ergriff er die Fahne, Wber⸗ reichte sie dem Oberst⸗Lieutenant von Petersdorff welcher Re dem Fahnenträger übergab. Nunmehr rückte das Linien⸗ Bataillon nach der Bahnhofstraße und nahm am linken Flügel der Dien s⸗ mannschaften Aufstellung. Nachdem präasentirt worden, schritten der Fürst und der Erbprinz die Temnt ab. Als sie vor die Mitte gekommen, brachte Major Schiller ein dreifaches Hoch auf Se Durchlaucht auß. in welches die zahlreiche Menge judelnd einstimmte. Nachdem Gewehr über genommen, wurde nochmals praäsenttrt, und Se. Durchlaucht brachte ein dreifaches Surrad auf Se Majestat den Kaiser aus, das jubelnd aufgenommen rrrde. Mr. dann nahmen die hoben Herrschaften am rechten nel Auf stellung und es erfolgte ein Parademarsch in Jugfremz

Heute sind Ihre Durchlauchten der Erdryri nz

Erbprinzessin nebst den Vrinzefsinnen Potsdam zurückgekehrt

De fter reich . Ungarn.

Wien, 18 November. Im ungari schen Unte ran Fe wurde, wie W. T B derichtet, Reitern der Antrag der aäußersten Linken auf Nufdedung der Totaltjnter dae ehm. Der Finanz Minister Weckerle erklürze, er Dead ncht Dae Totallsateur frage zu zlezchet i mit der Dotte frage n Hen. Die Regierung gedenke die Waßnahmen anderer Staa en in dieser Angelegendeit adzuwarten. MDensallt end ncht age die felbe durch dodere Bestenernng der Gin aße der Spiotmarth Eindalt zu Hun.

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