sie fich ausgeben, nicht recipirt werden, sollen sie nach Gut⸗
dünken 3 enn n des Innern administrativ nach Sibirien
Gouvernement Tobolsk oder Tomsk) transportirt werden nnen. ;
Wie dasselbe Blatt erfährt, sollen nunmehr die ersten Ver⸗ suche gemacht werden, in den Gymnasien den Unterricht in Handwerken einzuführen, und zwar zunächst in den Gymnasien, wo es Pensionate giebt. Penstonäre und vor⸗ ne lch solche, die auch an Sonn⸗ und Feier⸗ tagen in der Anstalt verbleiben, sollen in der Tisch⸗ lerei, Drechslerei oder Buchbinderei unterrichtet werden, je nach Wahl der gli Tüchtige Meister sollen hierfür engagirt werden. Bie gefertigten Arbeiten verbleiben in den Händen der Zöglinge. Man hofft. diese damit sittlich und Physisch zu entwickeln und zu kräftigen. Neben diesem päda⸗ gogischen Zweck denkt man aber auch den praktischen zu er⸗ reichen, daß die Knaben überhaupt ein Handwerk lernen. Mit der Zeit würden e. auch die externen Gymnasiasten
it zugelassen werden.
; *r . 39 e Herbst die Vorarbeiten für den Bau
bes Kriegshafens bei Treuliebs hof ziemlich weit ge— diehen sind, erwartet man zum Frühling den Beginn einer 2 Bauthätigkeit. Gegen fünftgusend russische Erd⸗ arbeiter sollen alsdann in Lib au eintreffen. . r Das Departement für Landwirthschaft beim Ministerium des Innern befürwortet, der „Köln. Ztg.“ zufolge, eine Er— mäßigung des Zolles auf land wirthschaftliche Ma⸗ schinen; fast alle landwirthschaftlichen Vereine unterstützen das Gesuch.
9 chi „Nowoje Wremja“ meldet, ist die rag. ange⸗ regt worden, aus den bestehenden drei baltischen Gyupernements: Kurland, Livland und Estland
h Naßgabe der An fa sigteit der beiden, den theil der Bevölkerung bilbenden Stämme Letten
st zwei Gouvernements zu bilden. — ben Blatte zufolge hat die orthodoxe Geistlichkeit West⸗ nos um den Erlaß von , ersucht, durch welche jüödischen Bevölkerung verboten werde, an Sonn⸗
en.,
ö Feiertagen Handel zu treiben.
, ach Mittheilungen verschiedener Blätter ist dem Minister⸗
Comité der Entwurf eines Gesetzes zugegangen, betreffend die Ueberlassung fiskalischer Hüttenwerke, Berg⸗ werke und Schachte des westlichen Montanbezirks Polen an private Unternehmer.
Italien.
Der Minister⸗Präsident Crispi wurde bei seiner gestrigen Ankunst in Turin von den Spitzen der Behörden und Ver⸗ eine empfangen; die zahlreich herbeigeströmte Menge bereitete ihm enthusiastische Kundgebungen.
Die ,, zwischen Italien und England betrefß Abgrenzung der afrikanischen Gebiete find der „Köln. Ztg.“ zufolge nunmehr wieder aufgenommen worden.
Echweiz. Der Bundesrath hat gestern die Delegation für
3
Mitgliedern der Versöhnungskonferenz bestimmte Erklärungen über ihre . Konzessionen betreffs der Grundsätze, welche auf Volkszählung, Stimmrecht und Stimmrechtsregister anzuwenden sind, und über ihre Vorschläge betreffs der Wahl- kreiseintheilung zu erlangen, ferner zu versuchen, die Diffe⸗ renzen durch weitere Konzesstonen möglichst zu verkleinern und eventuell selber ein Projekt über Wahlkreiseintheilung im Tessin auszuarbeiten und ebenfalls bis spätestens zum 25. No⸗ vember dem Bundesrath einzureichen.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Arbeiterschutzkommission des Reichstages be⸗ endigte heute die Debatte über 5. 125 (Buße wegen Kontrattbruchs) und nahm den §. 125 in folgender Fafsung an: „Hat ein Gefelle oder Gehülfe rechtswidrig die Arbeit verlaffen, so kann der Arbeit- geber als Entschädigung für den Tag des Vertragsbruchs und jeden folgenden Tag der vertragsmäßigen oder gesetzlichen Arbeits zeit, höchstens aber für 6 Tage, den Betrag des durchschnittlichen ortsüblichen Tagelohns fordern. Diese Forderung ist an den Nachweis eines Schadenersaßes nicht gebunden. Durch die Geltendmachung derfelben wird der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages und weiterer Schaden⸗ ersatz auegeschlossen. Ein Arbeitgeber, welcher einem Gesellen oder Gehülfen verbietet, vor rechtmäßiger Beendigung des AÄrbeits⸗ verhältniffes die Arbeit zu verlassen, ist dem früheren Arbeitgeber für den entstandenen Schaden oder den nach Absatz J an die Stelle des Schadenersatzes tretenden Betrag als Selbstschuldner mitverhaftet. In gleicher Weise haftet ein Arbeit- geber, welcher einen Gesellen oder Gehülfen annimmt, von dem er weiß, daß derselbe einem anderen Arbeitgeber noch zur Arbeit ver⸗ pflichtet ist. Dem Gesellen oder Gehülfen stehen im Sinne des vor— stehenden Absatzes die im §. 119 bezeichneten Personen gleich.
— Dem FHause der Abgeordneten ist der nachstehende Antrag der Abgg. Dr. Reichensperger und Gen. zu⸗ gegangen:
Das Haug der Abgeordneten wolle beschließen, die Erwartung auszu⸗ sprechen: daß die Königliche Staatsregierung den Grundsatz zur Geltung bringen werde, daß im linksrheinischen Bezirke des Ober · Landesgerichts zu Köln bei staatlich anerkanntem Beduͤrfnisse katholische Pfarreien kraft rechtlicher Verpflichtung neu zu errichten und die Pfarrstellen überhaupt mit einem standesmäßigen Gehalte auszustatten sind.
Kunst und Wissenschaft.
Zum Studium des Koch'schen Heil verfahrens sind, wie hiesige Blätter melden, etwa fünszehnhundert auswärtige Aerzte, zum Theil mit Patienten, hier eingetroffen. Unter ihnen befinden sich der Professor Bardenheuer in Köln, der Ober— arzt des Krankenhauses in Lübeck Dr. Hoffstätter, die württem—⸗ bergischen Medizinal⸗Räthe Dr. Rembold und Dr. Burkart, fowie der norwegische Arzt Dr. Holst. Ferner werden in den näch⸗ sten Tagen hier erwartet der vom österreichischen Kriegs⸗ Ministerlum delegirte Regiments⸗-Arzt Dr. Kowalski aus Wien, der von der ungarischen Regierung entsandte Professor Dr. Lobmeyer, der Direktor des Pester Rochus spitals
die Tessiner Konferenzen beauftragt, von den tessinischen
Wetterbericht vom 18. November 1890, pars. orgens 8 Uhr.
Das
8
Nachtlager in Granada. in 2 Abtheilungen von
Dr. Müller und der Pester Arzt Dr. Meisel, zwei Professoren
Oper eutzer. Text vom Freiherrn
Arrangement vom Balletmeister Anfang 7 Uhr.
ö.
der Universität Krakau und der Universität . mehrere Kurärzte aus Meran. An der deutschen und böhm schen Universität in Prag theilten die Professoren Dr. Pribram und Dr, Thomayer mit, daß sie ihre Assistenten nach Berlin entsandt hätten, um den Heilstoff Professor Dr. Koch's für die Vorlesungen zu besorgen.
Im niederösterreichischen Landtage brachten die Abgg. Fuß und Genossen einen Antrag ein, dahin gr,. den Landesausschuüß zu beauftragen, einen bewährten Fach- mann auf Kosten des Landes hierher zu senden.
Der Mährische k in Brünn hat an Professor Dr, Koch ein Telegramm gesandt, worin er dem— selben seine Bewun derung und seinen Dank ausdrückt.
In einer auf den 30. d. M. in Köln anberaumten Ver⸗
sammlung der Vorstände von Krankenkassen und Aufsichtsbehörden des Rheinlands und Westfalens wird die Errichtung von Heilanstalten für Lungen⸗ kranke berathen werden. Das an der Ecke der Spener⸗ und Lüneburger Straße in Moahit belegene Haus ist seit Kurzem der Zielpunkt außer⸗ ordentlich vieler Besucher geworden; in ihm wird nämlich das Heilmittel des Professor Br. Koch hergestellt. Schon vor reichlich vier Wochen wurden von den Beauftragten des Professor Dr. Koch zu diesem Zweck die ausgedehnten Räumlichkeiten gemiethet und gaben die Miether an, daß in denselben ein hygienisches Institut errichtet werden solle. Trotz der größten Heimlichkeit, mit der alle Vorbereitungen getroffen wurden, ist die Sache doch ruch⸗ bar geworden, und nun kommen aus allen Weltgegenden Be⸗ stellungen und Anfragen dorthin.
Wie ferner nach der „N. A. Z.“ verlautet, läßt Professor Dr. Koch sein Mittel durch bie Neander⸗-Apotheke zu Berlin ordi⸗ niren; er nennt dasselbe „Paratoloidin“.
Sobald über Professor Br. Koch's epochemachende Entdeckung
eines Heilmittels gegen Tuberkulose die erste authentische von Professor Dr. Koch selbst herrührende Mittheilung am 14. No- vember durch eine Extra⸗Ausgabe der „Deutschen Medizinischen Wochenschrist⸗ an die Oeffentlichkeit gelangte, setzte sich auch der Telegraph in Bewegung, um der ganzen n. Menschheit diese wichtige Thatsache be⸗ chleunigt zur Kenntniß zu bringen. Bereits in den rüh⸗ stunden des 14. November ist der Inhalt des Extrablatts der genannten Wochenschrift, theils in ganzem Wortlaut, theils in umfangreicherem Auszuge mit zusammen 44213 Worten vom Berliner Haupt⸗Telegraphenamt aus nach vielen ö und ausländischen Orten telegraphisch. mitgetheilt gewesen.
— Der Plan eines Kaiser Wilhelm⸗-Denkmals für die Plans wird, wie die „Köln. Ztg., hört, jetzt greifbare Gestalt be⸗ ommen. Nachdem alle Förmlichkeiten erfüllt sind und die baperische Regierung die Genehmigung für Sammlungen ertheilt hat, foll dem— nächst der Aufruf erscheinen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten und Fünften Beilage)
J. Gundlach. Circus Renz. (Carlstraße) Mittwoch, Abenbs
7 Uhr: ‚Deutsche Turner. Große nationale Ori⸗
2
8 s von Braun.
sius = 163
Stationen. Wind. Wetter.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. Temperatur
in o Cel
red. in Millim.
21 — 0
1wolkig
L halb bed. 1 bedeckt
1 Nebel
2 heiter
¶ bedeckt
1 Schnee
I bedeckt
Mullaghmore berdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm aparanda. t. Peterzb. Moskau... 765
Cork. Queeng-· town.. 770 S 3 Regen Cherbourg 773 3 bedeckt i;, 1Nebel 1. 2Mebel amburg .. 773 2Mebeli) winemünde 774 1 wolkig Neufahrwasser 771 3 heiter Memel. 769 GS Iwolkig
K still bedeckt
ünster .. 772 I wolkig Karlsruhe. 774 still wolkig Wiesbaden 774 still bedeckt München. 774 4 bedeckt?) Chemnitz.. 775 I bedeckt) Bel 2wol kig Wien.... 773 3 wolkig Breslau... 775 3 bedeckt Ie d ll. TI76 Nebel 1 I heiter Trlest .. 768 4 halb bed.
) Abends, Nachts starker Nebel. ) Nachts Regen. ) Nebel.
Uebersicht der Witterung.
Ein Minimum, nordostwärts fortschreitend, ist nördlich von den Shetlands erschienen, während der Luftdruck über dem nordwestlichen Frankreich 775 mm überschreitet. In Centraleuropa ist der Luftdruck hoch und gleichmäßig verteilt, und dementfprechend it daselbst die Luftbewegung schwach und das Wetter theils heiter, theils neblig. Die Temperatur ist in Deutschland . gesunken, liegt indessen fast überall noch über dem Mittelwerih. Vie Wahrscheinlichkeit der Fortdauer der bestehenden
itterung hat zugenommen.
Deuntsche Seewarte.
r Theater⸗Anzeigen.
Näönigliche Schauspiele. Mittwoch: Overn— . 234. Vorstellung. Lohengrin. Romantische
ver in 3 Akten von Richard ner. Dirigent: Kayell meister Sucher. Anfang 7 .
, 242. Vorstellung. Die Räuber. Trauersplel in 5 Aufzügen von Schiller In Scene n vom Direktor Dr. Otto Devrient. Anfang
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Dpernhaus. Mit b. Auf Allerhöchsten er e enn
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Donnerstag: Abonnement.
ierauf: Coppelia. Phantastisches Ballet in 2 Aufjügen von Ch. Nuitter und A. . Musik von Leo Delibes. Anfang
Uhr.
Die Eintrittskarten für das Parquet und den L. Rang werden zu dieser Vorstellung nur unter der Bedingung verkauft, daß die Damen in heller Abend⸗ toilette, die Herren in Frack und weißer Binde erscheinen. Meldungen der Abonnenten werden vor⸗ zugsweise berücksichtigt; dieselben haben sich jedoch auf den Meldekarten als Abonnenten kenntlich zu machen. Dienst⸗ und Freiplätze behalten ihre Gültigkeit Die Billets tragen die Bezeichnung Reserve Satz und den Datumstempel.
Schauspielbaus. 243. Vorstellung. Zum 2090. Male: Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Schiller. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch; Das ver- lorene Paradies. Donnerstag: Mein Leopold. reitag: Das Wintermärchen. ie nächste Aufführung von Der Pfarrer von Kirchfeld findet am Sonntag statt.
Verliner Theater. Mittwoch: Die Jour ⸗
nalisten.
Donnerstag: Kean.
Freitag: 12. Abonnements ⸗Vorstellung. und Liebe.
Kabale
Tessing⸗ Theater. Mittwoch: Sodoms Ende.
Drama in 5 Akten von Hermann Sudermann.
Anfang 7 Uhr.
we, de,. Freitag und Sonnabend: Sodoms nde.
Wallner ⸗ Theater. Mittwoch: Gastspiel von Felix Schweighofer. Zum 44. Male: Pension Schöller. Posse in 3 Akten nach einer W. Jacoby schen Idee von Carl Lauftz. Vorher: Zum 151. Male: Der dritte Kopf. Posse in einem Akt von Franz Wallner. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
In Vorbereitung: 8 Nullerl.
Victoria - Theater. Mittwoch: Zum 865. Male: Die Million. Modernes Ausstattungsstück in 12 Bildern von Alex. Mostkowgki und Rich. Nathanson. Musik von C. A Raida. Ballet von Gredelue. Letzte Woche. Anfang 74 Uhr.
Friedrich ·Wilhelmstãdtisches Theater. Direltion! Julius Fritzsche. Mittwoch: Zum 12. Male: Der Königsgardist. Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert, de, ,. von F. 4 und R. Gente. Musik von Arthur Sullivan.
n Scene gesett von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Rayellmeister Jedermann. Hierauf. Mit durchaus neuer Autstattung: Zum 12. Male: Sonne und Erde. Pantomimisches Ballet in 4 Bildern von F. Gaul und J. Haßreiter. Musik von J. Bayer. Ballet⸗
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Nesiden z Theater. Direktion: Sigmund Lauten ·
burg. Mittwoch! Zum 19. Male: Familie Mounlinard. Schwank in 3 Akten von Albin Valabrégue. In Scene gesetzt von Emil Lessing. Vorher: Seylla und Charybdis. Lustspiel in 1Akt von Octave Feuillet. Deutsch von Sigmund Lautenburg. Regie! Emil Lessing. Anfang 75 Uhr.
Donnerstag: Bieselbe Vorstellung.
Sonnabend: Zum ersten Male: Der Kampf ums Dasein. Sittenbild in 5 Akten von Alphonse Daudet. Deutsch von Eugen Zabel.
Belle Alliance Theater. Mittwoch: Ensemble
Gastspiel von Mitgliedern des Wallner ⸗Theaters.
Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und
4 Bildern von H. Meilbae und A. Millaud. Deutsch
3 art Gense. Musik von M. Hervs. Anfang r
Donnerstag: Mamsell Nitouche. - In Vorbereitung: Einer von uns re Leut'.
Adolph Ernst-⸗Theater. Mittwoch: Zum 74. Male: Unsere Don Jnans. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph Ferron. Anfang 74 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Thomas - Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: EC. Thomas. Mittwoch; Der Wetter ˖ frosch. Posse mit Gesang in 3 Akten von Rudolf Kneisel und Hermann Hirschel. Musik von Gustav Steffen. Anfang 74 Uhr.
Donnerstag: 8. Abonnements, Vorstellung. Zum 26. Male: Der Raub der Sabinerinnen.
Sonnabend: Zum 1. Male: Nobität! Der Sol datenfreund. Schwant in 5 Akten von G. v. Moser und Otto Girndt.
Coneert⸗Anzeigen.
Concert Jaus. Mittwoch; Carl Meyder · Concert. J. Komponisten ˖ Abend. rogramm zu⸗ sammengestellt aus Werken der drei Hofkapellmeister a. D.: Hrn. Professor Taubert, Hrn. Professor Dorn, Hrn. Professor Radecke, unter perfönlicher Leitung des Hrn. Professor R. Radecke.
Singakademie. Mittwoch, Abends 76 Uhr: Concert von Alfred Sormann, unter Mitwirkung der Altistin Frl. Auguste Hohenschild.
Urania, Anstalt für volkathümliche Naturkunde. Am Landes ⸗Ausstellungs ⸗ Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12— 11 Uhr. Täglich Vorstellung im mnchen Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.
ginal⸗ Pantomime ꝛc. 4 hohe Schulen, zu gleicher eit ger. v. d. jungen Damen Frlz. Clotilde Hager, 36 Hager, Oceana Renz u. Vidal. Zum 1. Male: Ein mittelalterliches Caroussel, ger. von Damen und Herren mit 39 Pferden. Großes Hurdle⸗ Rennen mit 24 Vollblutspringpferden, ger. v. Damen u. Herren der Gesellschaft. Agat, Feuer⸗ pferd, dress. u. vorgef. von Hin. Franz Renz. Auf⸗ treten des Saltomortalesreiter Mr. Alexander Briatore u. d. Jockeyreiters Mr. Burnell Fillis und Mr. Bradbury, der Damen Frls. Zelia Zampa, Zephbora, Gierach u. Mm. Bradbury, sowie komische Entrsées und Intermezzos von sämmtlichen Clowns. Donnerstag: ‚„Deutsche Turner.“
. Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Helene Hesse mit Hrn. Karl Braune (Berlin). — Frl. Emma Diering mit rn. Kaufmann Fritz Siefert (Berlin). — ki hekla Gebhardt mit Hrn. Bürgerschullehrer Arthur Heinig (Chemnitz — Hohenstein).
Verehelicht: Hr. Otto Beyer mit Frl. Emilie Illgen (Naumburg a. S.). — Hr. Karl Lippe mit Frl. Anna Fahle (Hamburg) — Hr. Alfred Seyffart mit Frl. Rosa Eulitz (Annaberg — Chemnitz — Hr. Peter von Polheim mit Frl. Martha Schöbel (Berlin). — Hr. Ludwig Grotian mit Frl. Marie Dewerth (Hamburg). — Hr. Paul Bünger mit Frl. Margareihe Lochmann (Magdeburg).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Höhne (Berlin). — Hrn. Dr. Maschke (Liebemühl) — Hrn. Oberst von Biebahn (Trier) — Hrn. Felix Seyfert (London S G.). — Hrn. A. Franke (Meppen). — Hrn. E. Bittmann (Namslau). — Eine Tochter: Hrn. Pastor Wilhelm Poppe (Pfarrhaus Straußeney b. Cudowa). — Hrn Max Schönherr (Chemnitz . — Hrn. H. Paulmann (Schöningen). — Hrn. Freiherrn von Sanden (Tussainen).
Gestorben:; Hr. Dr. med. Rudolph, Jaensch (Breslau). — Frl Helene von Gaffron (Währing bei Wien). — Hr. Hauptmann a. D. Schmidt (Hameln) — Hr. Landwirth Karl Rasch (Kragam). — Hr. Rektor Fr. Richter (Berlin). — Hr. Dr. jur. Otto Seemann (hannover). — Frl. Olga Waaner (Burkhardtsdorf). — Hr. Dr. med J. J. N Schmidekam (Blankenese) — Hr. Rektor a. D. Adolf Gregor (Berlin). — Hr. Heinrich Nagel (Berlin). = Knabe Alexander von Unruh (Roniken).
Nedacteur: Dr. H. Klee.
Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagg⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Zehn Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage),
und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent⸗
lichen Anzeigers (Tommanditgesellschaften anf
Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 10. bis 15. November 1890.
Erste Beilage
zum Dentschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
m 2s.
Berlin, Dienstag, den 18. November
1890.
Nichtamtliches. Niederlande.
Die Königin wird, wie, dem „W. T. B.“ zufolge, nun⸗ mehr endgültig bestimmt, am 20. d. M. im Haag unter großer Feierlichkeit vor den Generalstaaten den Eid als Regentin feisten und an demselben Tage nach Schloß Het Loo zurück—
kehren. Belgien.
Gegenüber der von einem auswärtigen Blatte gebrachten Nachricht, daß die 5 Staaten, welche, an der Münz⸗ üÜnion theilnehmen, sich darüber verständigt hätten, die Dauer der Union um ein Jahr zu, verlängern, daß dagegen der Vorschlag Belgiens, die Union für 5 Jahre zu ver— längern, abgelehnt worden sei, bemerkt das „Journal de Bruxelles“ auf Grund der von ihm eingezogenen Infor— mationen, daß Belgien bisher keinen derartigen Vorschlag gemacht habe. . ö .
Am 15. d. M. hat in Brüssel eine Besprechung der Rechten über die Wahlreform stattgefunden. Der „Köln. Ztg.“ wird darüber berichtet:
Nachdem vorige Woche die Regierung die Absicht kundgegeben, eine umfassende Wahlreform miiiels Durchsicht der Verfassung vor zunehmen, und die meisten klerikalen Abgeordneten sich geneigt gereigt hatten, die Reform anzubahnen, machte der Rechtenführer Woeste die größten Anstrengungen! um die Parteigenossen von diesem Vorhaben abzubringen. Die Ansichten derselben gingen allgemein auf eine weitgehende Ausbreitung der Wähler⸗ schaft für die Kammern, Provinzen und Gemeinden. Die Regierung verfocht den Standpunkt der Revision Behufs Aus breitung der Wählerschaft für die Kammern und die Nothwendigkeit gleichzeiliger Einführung des Systems der Vertretung der Minder⸗ heiten. Als jedoch die Haltung besprochen wurde, welche die Regie⸗ rung und die Mehrheit am Dienstag zu dem Revisiongantrag von dem liberalen Buls und radikalen Janson einnehmen sollen, be—⸗ kämpfte Woeste hartnäckig nicht nur den Antrag, sondern auch die bloße Inbetrachtnahme desselben. Es gelang ihm, die Anwesenden soweit umzustimmen, daß die Inbetrachtnahme wieder fraglich ge— worden ist, trotzdem Jacobs mit der Regierung geht, ebenso wie andere maßgebende Führer. Kerryn de Lettenhove inachte den Vor— schlas, ohne Verfassungèdurchsicht folgende Ausbreitung der Wähler schaft für die Kammern vorzunehmen: Wer ein Haus von 2090 Fr. Katastraleinkommen bewohne, soll auf Wunsch mit 42 Fr., Betrag des Wahleensus, besteueri werd en. Der Vorschlag wurde unpraktisch befunden, Kervyn will dense lben aber dennoch einbringen. Man nimmt an, daß die maßgebende klerikale Propinzpresse für eine Revision kämpfen werde. Die Versamm lung verlief sehr erregt.
Die Brüsseler Liberalen haben nunmehr endgültig den früheren Finanz-Minister Charles Graux als Kandidaten für die am 24. d. M. stattfindende Ab geordneten wahl aufgestellt. Der Ausgang dieser Nachwahl kann, wie man der „Magd. Itg.“ schreibt, von bedeutenden politischen Folgen begleitet sein; deshalh rüsten sich beide Parteien mit allen Kräften zum Wahlkampf. Der liberale Kandidat Graux hat sich mit Entschiedenheit zur Verfassungsänderung im Sinne der erheblichen Erweiterung des Kammerwahlrechts ausgesprochen und dadurch auch die Stimmen des vor⸗ geschrittenen Flügels der liberalen Partei gewonnen. Da auch die Arbeiter für Graux stimmen werden, so erscheint seine Wahl ziemlich gesichert. Die Klerikalen und Unabhän⸗ gigen haben sich vergeblich bemüht, einen irgendwie hervor⸗ ragenden Kandidaten zu finden.
Schweden und Norwegen.
(E) Stockholm, 15. November. In einer gestern abgehaltenen Staatsrathssitzung kam eine aus der Pro⸗ vinz Blekinge eingegangene, mit zahlreichen Unterschristen be⸗ deckte Petition zur Berathung, in welcher um die Auf⸗ hebung des Kartoffelzolles bis zum Beginn des nächsten Erntejahres gebeten wurde. Wie die „Post⸗- och Inr. Tidn.“ be— richtet, hat der Staate rath jedoch, in Anbetracht der dies⸗ jährigen Kartoffelernte nicht nur im Inlande, sondern auch in denjenigen fremden Ländern, aus welchen eine beträcht⸗ lichere Einfuhr von Kartoffeln nach Schweßen zu erwarten sein kann, erachtet, daß die Petition zur Zeit zu keiner Maß⸗ nahme Veranlassung geben dürfe. . .
Der bisherige Chargé affaires in Madrid, Legations— Rath Arild Huitfeldt ist zum Gesandten am Königlich spanischen Hofe ernannt worden,
Der frühere, Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant Graf J. H. Rofenfvärd ist vorgestern im Alter von 74 Jahren auf seiner Besitzung Lang in Wermland gestorben.
Dänemark.
(E) Kopenhagen, 16. November. In der gestrigen Sitzung des Landsthings legte der Conseils-Präsident Estrup in seiner Eigenschafst als Finanz-Minister zwei Gesetzent würfe vor, betreffend die Zoll- und Schiffs⸗ abgaben und betreffend eine Biersteuer. Der Minister bemerkte bezüglich des ersteren Gesetzentwurfs (dessen Haupt⸗ bestimmungen wir bereits in Nr. 276 unter den nach Schluß eingegangenen Depeschen mitgetheilt haben), daß derselbe
Gesetzentwurf angenommen werden könne. Eine Beziehung zu dem Biersteuergesetz sei jedoch insofern vorhanden, als im Fall der Annahme des letzteren eine Herabsetzung des Zolles auf verschiedene Gegenstände eintreten werde. Bezüglich der Aufhebung der Schiffgabgaben befinde sich die Regierung in Uebereinstimmung mit der Mehrheit des Ausschusses, den das Landsthing in der vorigen Tagung niedergesetzt hatte, bemerken wolle er, der Minister aber doch, daß es nothwendig werden würde, von den Waaren Abgaben zu erheben, die aus dem eigentlichen Freihafen in das Inland gebracht würden. Der Ge—⸗ setzentwurf nehme auch Rücksicht auf die verschiedenen Anträge, die von Gewerbetreibenden im ganzen Lande eingegangen seien. Den Vorschlägen des Landsthingsausschusses könne die Regierung nicht in allen Punkten folgen, da sie zweifellos einen verminderten Verbrauch und geringere Einnahmen , n, würden. Ein höherer Spirituszoͤll werde auch nicht vorgeschlagen. Die inländische Industrie zu schützen werde K , auf Grund von Anträgen aus Fischerkreisen werde das Garn i Fang⸗ geräthschafien zollfrei gelassen. Der Minister sei der Aufforde⸗
rung wegen Ermäßigung der Zölle auf große Verbrauchs— artikel gefolgt, stat? die Zölle aufzuheben. Auf die Forderung der Zollfreiheit für Thee und Kaffee sei er eingegangen, dagegen sei der Zuckerzoll nur herabgesetzt. Bezüglich der Biersteuer, die 10 Kronen (2,5 M6) für die Tonne bayerisches Bier betragen soll, bemerkte der Minister, daß der Grund, weshalb er keine Erhöhung der Branntwein steuer beantragt habe, darin zu suchen sei, daß die Anzahl der Freunde des billigen Schnapsesz eine so große sei, die unbedingt das Uebergewicht über Die⸗ jenigen hätten, die eine beträchtlich erhöhte Branntweinsteuer wünschten. Der Minister habe aus diesem Grunde nicht ge— wagt, eine höhere Branntweinsteuer schon jetzt in Vorschlag zu bringen, aber die Zeit werde kommen, und für die dadurch erzielten Mehreinnahmen werde man leicht eine Verwendung finden. Nach einer dem Zollgesetz beigefügten Ueber— sicht berechnet die Regierüng, daß nach Inkraft— treten der höheren Zölle die Einfuhr sich vermindern wird von Thieren Pferde) um 50 Proz., Galanteriewaaren um 50 Proz, Frucht um 10 Proz, Kunstdünger um 590 Proz, Häute und Felle um 25 Proz., Nahrungsmittel um 10 Proz, Mauersteine um 75 Proz, behauene Steine um 50 Proz, Taback um 15 Proz., Getreide, verarbeitete Waaren, um 25 Proz, Gewürze um 19 Proz, Käse um 390 Proz, Manufakturwaaren eg. 33 Proz. Der höhere Zoll dürfte aber eine gleiche Einnahme wie bisher ergeben. Die Mindereinnahmen würden betragen: Reis (künftig zollfrei) I0h 900 Kronen; Sago, Salep, Arrowroot und Tapioka (zollfrei) 3 O00 Kronen; Petroleum (2 Dere per Pfund) 807 000 Kronen; Zucker (8, 5, 4 und 2 Oere per Pfund) 1 9650 000 Kronen; Herabsetzung der entsprechenden inländischen Zuckersteuer 1083 000 Kronen, Fortfall der Schiffsabgaben 900 000 Kronen, oder zusammen 5 342 0090 Kronen. Dagegen würden die Einnahmen aus der Biersteuer (die Produktion dürfte sich von jetzt 600000 Tonnen auf 500 000 Tonnen bayerisches Bier verringern) zu 5000 000 Kronen zu veranschlagen sein. Nach Hinzurechnung einer etwas größeren Einnahme aus der Zuckersteuer in Folge größeren Verbrauchs und Abrechnung von erhöhten Controlekosten berechnet die Regierung, daß die Staatskasse nach Durchführung der vorgeschlagenen Zoll— reform eine Mindereinnahme von 35600 Kronen haben werde.
Amerika.
Guatemala. Nach in New⸗Hork eingegangenen Nach⸗ richten ist der Friede zwischen Guatemala und San Sal—⸗ vador in der Stadt Guatemala unterzeichnet worden.
Entwurf eines Gewerbesteuergesetzes.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, für den Umfang derselben mit Ausschluß der Hohenzollern schen Lande, was folgt:
Gegenstand . Besteuerung.
Der Besteuerung nach diesem Gesetze unterliegen die in Preußen betriebenen stehenden Gewerbe.
Hinsichtlich der Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umher— ziehen und des Wanderlagerbetriebes bewendet es bei den bestehenden Verschriften mit der Maßgabe, daß im Sinne der §§. 4 und 5h. des Gesttzes vom 27. Februar 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 74) Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern als Orte der ersten Gewerbesteuer⸗ Abtheilung, Städte mit mehr als 10 000 bis 50 000 Einwohnern als Orte der zweiten Gewerbesteuer⸗Abtheilung, Städte mit mehr als 2000 bis 10000 Einwohnern als Orte der dritten und alle übrigen Orte als solche der vierten Gewerbesteuer⸗Abtheilung gelten.
Vorstehende Eintheilung findet auch Anwendung, wo in anderen Gesetzen auf die bisherigen Gewerbesteuer ⸗Abtheilungen Bezug ge— nommen ist.
Die Einwohnerzahl bestimmt sich nach dem Ergebniß der zuletzt vorangegangenen Volkszählung.
Gewerbliche Unternehmen, welche außerhalb Preußens ihren Sitz haben, aber in Preußen durch Errichtung einer Zweigniederlassung, Fabrikations-, Ein- oder Verkaufsstätte oder in sonstiger Weise einen stehenden Betrieb unterhalten, sind nach Maßgabe dieses Betriebs der Gewerbesteuer in Preußen unterworfen. Dieselben sind verpflichtet, auf Erfordern bei der Steuerrerwaltung einen in Preußen wohnhaften Vertreter ihrer gesammten inländischen Be⸗ triebe zu bestellen, welcher für die Erfüllung aller dem Inhaber des Unternehmens obliegenden Verpflichtungen solidarisch baftet.
Unterhält ein solches Unternehmen in Preußen an mehreren Orten stehende Betriebe, ohne daß diese einer inländischen Geschäfts⸗ leitung untergeordnet sind, so ist dasselbe verpflichtet, bei der Steuer⸗ verwaltung einen Vertreter seiner gesammten inlaͤndischen Betriebe zu bestellen. ;
,,,
Von der Gewerbesteuer sind befreit:
I) das Deutsche Reich und der Pieußische Staat;
2) die Reichsbank; . .
3) die landschastlichen Kreditverbände, sowie die öffent⸗ lichen und die ausschließlich auf Gegenseitigkeit beruhenden Versiche
tanstalten; durchaus selbständig sei und unabhängig von jedem anderen ̃ un ,.
4 die , , wegen folgender von ihnen betrtebenen werblichen Unternehmungen: . a, der zu gemeinnützigen Zwecken dienenden Geld ⸗ und Kredit⸗ anstalten, als Sparkassen, Landeskreditkassen, Landeskultur Renten . banken, Bezirks und Provinzial Hülfz. und BVarlehnskassen u. s. w.; b. der Kanalisationg. und Wasserwerke, letzterer jedoch nur soweit sich der Betrieb auf den Bezirk der unternchmenden Gemeinde be⸗ änkt; . ; 2 ö. der Schlachtbäuser und Viehböͤfe; d. der Markthallen;
der Volksbäder; ⸗ . Anstalten jur Beleihung von Pfandstücken.
snanz.Minister ist ermächtigt, auch für andere im öffent⸗ nie 36 . ern, , gewerbliche Betriebe der Kommunal- verbände ,, zu gewäbren, inebesondere wenn dieselben
rtraglos sind.
tan ,,, Grmächtiqung erstreckt sich auch auf Unternehmungen anderer Korporationen, Vereine und Personen, welche nur wohlthät z oder gemeinnützige Zwecke unter Ausschluß eines Gewinnes für die Unternehmer verfolgen (J. B. öffentliche Volksküchen, Kaffeeschänken, Volkzbibliothelen und dergl.) und findet zugleich in Betreff der Be=
trlebssteuer (5. 9 ff.) Anwendung.
Konsum⸗
5. 4.
Der Gewerbesteuer unterliegen nicht: .
1) die Land⸗ und Forstwirthschaft, die Viehzucht, die Jagd, die Fischjucht, der Obst⸗ und Weinbau, der Gartenbau — mit Aus- nahme der Kunst⸗ und Handelsgärtnerei — einschließlich des Absatzes der selbstgewonnenen Erzeugnifse, in rohem Zustande oder nach einer Verarbeitung, welche herkömmlich in dem Bereich des betreffenden Erwerbszweiges liegt. . .
Diese Bestimmung findet jedoch keine Anwendung auf diejenigen, welche gewerbsweise Vieh von erkauftem Futter unterhalten, um eg zum Verkauf zu mästen oder mit der Milch zu handeln, sowie auf diejenigen, welche die Milch einer Heerde, das Obst eines Gartens. den Fischfang in geschlossenen Gewässern und ähnliche Nutzungen abgesondert zum Gewerbebetriebe pachten; .
2) die landwirthschaftlichen Branntweinbrennereien (5§. 41 Ia des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins, vom 24. Juni 1887 — R- G. Bl. S. 253); z
8) der Bergbau; . .
4 die Ausbeutung von Torfstichen, von Sand, Kies⸗, Lehm, Mergel⸗, Thon⸗ und dergleichen Gruben, von Stein Schiefer⸗, Kalk Kreide⸗ und dergleichen Brüchen, einschließlich des Absatzes der Jelbst⸗ gewonnenen Erzeugnisse, sofern nicht eine weitere Bearbeitung behufs Darstellung einer Handelswaare hinzutritt; ⸗
Maller Handel außerpreußischer Gewerbtreibender auf Messen und Jahrmärkten; sowie der Handel derselben mit Verzehrun gegen ständen des Wochenmarktverkehrs auf Wochenmärkten; . J
6) der Betrieb der Eisenbahnen, welche der Eisenbahna hg nach, Maßgabe der, Gesetze vom 306. Mai 1833 (Gee... S. 4489) und vom 16. März 1867 (Gesetz˖ Samml. S. 465) unter lieg; 2
7) die Ausübung eines amtlichen Berufs, der Kunst. ner wissenschaftlichen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erziehend . insbesondere auch des Berufes als Arzt und als R anwalt.
8. 5. 22
Der Gewerbesteuer sind ferner nicht unterworfen, Verein welche nur den eigenen Bedarf der Mitglieder an Geld, Lebeng⸗ mitteln und anderen Gegenständen zu beschaffen bezwecken (Kredit-, und dergleichen Vereine und eingetragene Genossen⸗ schaften, sofern sie ihren Verkehr statutgemäß und that⸗ sächlich auf die Mitglieder beschränken und den erzielten Ueber⸗ schuß nur an die Mitglieder nach Verhältniß ihrer mit dem Verein gemachten, dem Zwecke desselben entsprechenden Geschäfte (Darlebne, Waarenbezüge u. s. w. vertheilen und sofern für den Fall der Auf⸗ lösung des Vereins die Verwendung des aus dem Geschäftsgewinn an⸗ gesammelten Vereinsvermögens zu einem gleichen oder sonstigen ge—⸗ meinnützigen Zwecke sestgesetzt ist. 23
Konsumvereine mit offenem Laden unterliegen der Bestenerung
Molkereigenossenschaften, Winzervereine und andere Vereinigungen zur Bearbeitung und Verwerthung der selbstgewonnenen Erzengn der Theilnehmer unterliegen der Gewerbesteuer nur unter denfelben Voraussetzungen, unter welchen auch der gleiche Geschãfts betrieb des einzelnen Mügliedes hinsichtlich seiner selbstgewonnenen . der Gewerbesteuer unterworfen ist. .
Steuerklassen. J F. 6. k
Die Besteuerung erfolgt in vier Gewerbesteuerklassen.
In Klasse JL sind diejenigen Betriebe zu besteuern, deren jährlicher Ertrag 50 900 ½ oder mehr, oder bei denen der Werth des Anlage⸗ und Betriebskapitals 1 000 000 4M oder mehr beträgt.
Die Gewerbesteuerklasse 11 umfaßt die Betriebe mit einem jäbr- lichen Ertrage von 20 0900 bis autschließlich 50 000 4, oder mit einem Anlage⸗ und Betriebskapital im Werthe von 150 000 bis aug- schließlich 1 000 000 M0 .
Zur Gewerbesteuerklasse III gehören die Betriebe mit einem jähr- lichen Ertrage von 4090 bis ausschließlich 20 000 *, oder mit einem Anlage und Betriebskapital im Werthe von 30 000 bis ausschließlich 150 000 S
Zur Gewerbesteuerklasse IV gehören die Betriebe mit einem jäbr-⸗ lichen Ertrage von 1600 bis ausschließlich 4000 S, oder mit einem Anlage⸗ und Betriebskapitale 9 3000 bis ausschließlich 30 000
Betriebe, bei denen weder der jährliche Ertrag 1500 Æ noch dag Anlage und Betriebskapital 3000 4 erreicht, bleiben von der Ge- werbesteuer befreit. ; ; .
Auf die Betriebssteuer (85. 59 ff. dieses Gesetzes) findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Betriebe, deren Zugehörigkeit zu einer der Stener⸗ klassen 1, II, II lediglich durch die Höhe des Anlage und Betriebskapitals bedingt ist, sind auf Antrag des Stenerpflichtigen in die dem Ertrage entsprechende Steuerklaffe zu versetzen, wenn der erzielte Ertrag nachweislich zwei Jahre lang die Höhe von 30 00 in Klasse 1, 15 000 S in Klasse und von 3000 6 in Klasse IM nicht erreicht hat.
. 8.
Veranlagung in Klasse 1 §. 9.
Die Steuer ist in Klasse J von jedem Gewerbebetriebe mit Einem vom Hundert des jäbrlichen Ertrages mit der MNaßgade zu entrichten, daß bei einem Ertrage von 80 000 bis 84 00 * (ang- schließlich die Steuer — S524 A beträgt, und für die böderen, in Stufen von je 4800 M steigenden Erträge die Steuersäße in Stufen von je 48 A steigen. Für Erträge unter 50 900 * können geringere Steuersätze als 524 M, jedoch nicht unter 309 * unter Beachtung der Vorschrift im letzien Absaß des S. 14 angesetzt werden.
§. 10. — .
Veranlagung besrke für die Klaffe L sind die einzelnen Provinzen und die Stadt Berlin. Die Veranlagung erfolgt durch den i jeden Veranlagunge bezirk zn bildenden Steuera ns schaß. de Len Nitglieder zabl vom Finan- Minister zu beftimmen ist. Iwei Drittel derlelde' werden für drei Jabre don dem Prodinzialausschuß, in Berlin vom Magistrat und der Stadtderordneten Versammlung in gemem⸗ schaftlicher Sitzung us den Gewerbetreibenden des Bezirks gewãblt Gin Drittel der Mitglieder und den Vorsitzenden des Stener⸗ Autzschusses ernennt der Finam ⸗Ministerr. ;
Der . und die ernannten Mit glieder Lönnen den Stener⸗ Ausschüssen mebrerer Prodinzen angehören
Veranlagung in Klaffe N bis IV. 8 Veranlagung bezirke bilden 2 98 be ; r für Klasse II die den,, ür Rlassen I und 1 die Kren.
Düie Stadt Bersin bildet für jede Klasse einen Veranlaqungæ- bezirk.
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urch Bestimmung des Finanz Ministers Tonnen innerbalb der 4165 e 1. de Negiernngebdetrks für Rlasse 1 und der a. für die Klaßsen M und V, somwie inner dalk der Studt Berta für sede Rlasse medrere 63 Sennrke gebildet werden w ee, Weise können für die QMassen 1 und N mehrere NDrelse ha e
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