1890 / 279 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

bezirken Oppeln und Ratibor seit längerer Zeit eine auf , 6 e ohn fe gegründete und geradezu bandenmäßig organisirte Gesellschaft besteht, welche darauf abzielt, mit dem verbrecherischen Mittel des Meineies, bei eingeleiteten Unter, fuchungen namentlich durch den Alibibeweis oder bei schwebenden Prozessen Wahrheit und Recht zu untergraben und die Rechtgordnung und Hechtssicherheit auf das Aeußerste zu gefährden. Wie bätte ich wohl ahnen können, daß es in meiner Dißcese. und namentlich unter meinen oberschlesischen Diöcesanen, deren tiefe Fröm ; migkeit und Religiösstät ich wiederhost kennen gelernt, habe, Personen geben könne, bei benen das Bewußtsein ron der Heiligkeit des Eides so tief gefunken, oder vielmehr völlig geschwunden wäre und welche die Warnung der Heiligen Schrift ganz vergessen hätten; Es soll kommen das Strafgericht in daz Haus des falsch in meinem Namen Schwörenden und es foll bleiben mitten in seinem Hause und es verzehren sein Holz sammt seinen Steinen!‘ Um so nothwendiger wird es sein, die Heilighaltung des Eides in den Gläubigen wieder zu heben und zu wecken und beauftrage ich deshalb den hochwürdigen Pfarr⸗ klerus, auß diesen traurigen Vorkommnissen einen neuen Anlaß zu wiederholten nachdrücklichen Belehrungen und Mahnungen über den entsetzlichen Frevel des Meineids in Predigt, Christen lehre, Religions- unterricht und allen sonst sich darbietenden Gelegenheiten zu ent nehmen.“ ; . Kiel, 18. November. Der zur Vornahme von Ver⸗ messungen an der ostafrikanischen Küste bestimmte Kreuzer Möwe“ hat nach der Kiel. Ztg.“ heute den hiesigen Hafen derlassen und ist zunächst nach Plymouih in See gegangen. Bonn. Wie die „Bonner Ztg.“ berichtet, ist das ge— sammte Offiziercorys des Husaren - Regiments König Wilhelm J. zu der mehrtägigen Feier des Einzuges Sr. Durchlaucht des Prinzen Adolf zu Schaumburg⸗ Lippe und Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Victoria von Preußen in Bückeburg eingeladen.

Bayern.

Nürnberg, 18. November. Angesichts der gestrigen unerwartet starken Niederlage beschlossen die Sozialisten, wie dem „Schw. Merk.“ mitgetheilt wird, für die morgige Ersatzgemeindewahl Wahlenthaltung.

Baden.

Karlsruhe, 18. November. Se. Hoheit der Herzog von Nassau traf, wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, gestern in Baden⸗Baden ein und verweilte bis Abends 6 Uhr bei den Höchsten Herrschaften. Von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog zum Bahnhof geleitet, setzte der Herzog dann die Reise nach Frankfurt fort.

Mecklenburg⸗Schwerin.

Schwerin, 18. November. Nach einer Depesche aus Cannes vom 16. d. M. ist, wie die „Meckl. Nachr.“ mittheilen, Se. Königliche Hoheit der Großherzog an diesem Tage nach guter Uebersahrt von Neapel dort einge— troffen und hat somit die Seefahrt beendet. Das Allerhöchste Befinden war leider nicht besser, die Schwäche groß, doch Hoffnung auf baldige Kräftigung vorhanden.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Marie hat sich gestern von hier nach Dresden begeben und wird morgen Abend von dort hierher wieder zurückkehren. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin-⸗Mutter hat von heute Mittag an Wohnung in Höchstihrem Palais genommen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Gotha, 18. November. Bei den hiesigen Stadt⸗ verordnetenwahlen wurden der „G. Ztg.“ zufolge die Sozialdemokraten vollständig geschlagen.

Anhalt.

Dessau, 18. November. Die „Gesetzsammlung für das Herzogthum Anhalt“ veröffentlicht eine Verordnung, be⸗ treffend Abänderungen und Ergänzungen der Äus—⸗ führungs⸗Verordnung vom 30. Juli 1886 zu dem Gesetz vom 18. April 1886, die Ein führung einer Ein⸗ , und einer festen Grundsteuer be⸗ reffend.

Schwarzburg⸗Rudolstadt.

Rudolstadt, 18. November. In der heutigen Sitzung des Landtages machte, der „Schwarzb. Rud. Lds.-3tg.“ zufolge, zunächst der Staats⸗Minister von. Starck die Mit⸗ theilung, daß dem Landtage noch Gesetzentwürfe über die Ab⸗— änderung einiger Bestimmungen über die Schonzeit des Wildes, über die Ertheilung des weiblichen Unterrichts in den Volks— schulen und über die Pensionirung der Gemeinde— beamten zugehen werden. Neben einigen Vorlagen von nur lokalem Interesse genehmigte, alsdann der Landtag die Ueberweisung der Haupt⸗-Landeskassen— rechnung, sowie der Landeskreditkassenrechnung für 1889 zugleich mit den Rechnungen für 1888 und 1890 dem Land⸗ tag sausschusse zur Prüfung, sowie mit einigen Abände⸗ rungen das Gesetz, betreffend die Besoldung der Geist— lichen. Danach wird bas Mindesteinkommen eines Geist⸗ lichen auf 1800 S normirt, Pfarrstellen, deren Verwal— tung von besonderer Wichtigkeit oder mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, können aber mit einer höheren Anfangsbesoldung, jedoch nicht über 24006 S aus— estattet werden, Jeder Heistliche erhält nach Ablauf einer fünfjährigen Dienstzeit eine jährliche Besoldungszulage von 300 , nach 10, 15 und 20 Dienstjahren weitere Zulagen von je 300 s jährlich. Eine solche Zulage kann indeß ver⸗ sagt werden, wenn der Geistliche die Versetzung auf eine besser dotirte Stelle ohne ausreichenden Grund ablehnt.

Oesterreich⸗Ungarn.

bat bis jetzt keine Spur

wurde der Antrag Kucera angenommen, während der Landtagsdebatten Über die Landeskulturvorlage und dag 5 keine Kommissionssitzungen abzuhalten.

ei der Berathung des Kultusbudgets im ungarischen Unterhause brachte der Abg. Iranyi (äußerste Linke) einen Antrag im Sinne der Religionsfreiheit ein und besprach dabei auch die Frage der Wegtaufen, worauf der Minister⸗Präsident Graf Szapary und der KLultus-Minister Graf Ezaky Etklärungen Über diese Frage abgaben. Der Minister⸗Präsident betonte die Nothwendigkeit der Aufrechterhaltung der diesbezüglichen auf dem Gesetze fußenden Verordnung. Der Kultus⸗Minister stellte, wenn nöthig, eine Vorlage Betreffs der bürgerlichen Matrikelführung in Aussicht und rechtfertigte die Ver⸗ ordnung. Die ganze Angelegenheit sei nur eine bedauernz— werthe Revolution innerhalb der katholischen Kirche, indem die niedere Geistlichkeit durch ihre Agitation in Widerspruch mit der Auffassung des hohen Klerus gerathe. Die Er— klärungen beider Minister wurden von der Majorität mit leb— haftem Beifall aufgenommen.

Groszbritannien und Irland.

Auch der irische Abgeordnete Parnell hat anläßlich der auf den 25. d. festgesetzten Eröffnung des Parlaments ein Rundschreiben an seine Parteigenossen im Hause der Gemeinen gerichtet, in welchem dieselben zum pünkt⸗ lichen Erscheinen aufgefordert werden, „da es unfraglich sei, daß die kommende Session ein Kampf von An fang bis zu Ende sein werde und große Fragen von ihrem Verlauf abhingen“. Das Gerücht, Parnell wolle nachdem soeben in einem Chebruchsprozeß des Kapitäns O) Shea 6 seine Gattin ein Urtheil gefällt worden, welches Parnell belastet von der Führerschaft der irischen Partei zurücktreten, erhält sich. In solchem Falle würde die Führerschaft einer Kommission überkragen werden, deren Präsident Justin Me Carthy sein wird. In einer gestern in Dublin abgehaltenen Plenarversammlung der Nationalliga erklärte der Deputirte Redmond Namens der nationalistischen Partei: die Idee, daß Parnell' von der Leitung zurücktreten müsse, sei lächerlich; Parnell müsse im Gegentheil Führer der Partei bleiben, stark in der Unterstützung der ganzen jrischen Nation. Auch die parnellistischen Organe „Star“ (London) und „Freeman's Journal“ (Dublin) erklären, daß Parnell seine Stellung als Leiter der nationalistischen Pariei beibehalten werde. Die radikale „Pall Mall Gazette“ dagegen ist der Meinung, daß das Urtheil des Gerichtshofs Parnell die Pflicht auferlege, seine Entlassung einzureichen; das irische Volt . dann seine Meinung aussprechen. .

Die GerichtsCverhandlungen in Tipperaty gegen die des Komplotts angeklagten Nationalisten wurben? am , . gesch ossen. Das Urtheil sollte heute gefällt werden.

Zum Schiffbruch des britischen Kriegsschiffes „Serpent“ an der spanischen Nordwestküste wird dem . Bureau“ aus Corusia unter dem 15. November gemeldet: .

Die britischen Offiziere begannen heute in Camarinas eine Unter—⸗ suchung über die Ursache des Untergangs der Serpent. Die drei geretteten Seeleute wurden heute verhört. Sie erklärten, Taß die „Serpent“ zur Zeit des Unglücks ungefähr mit einer Fahrgeschwindigkeit von 12 Knoten die Stunde gesegelt fei. Alles an Bord habe geglaubt. daß man weit vom Fande entfernt sei, als ein furchtbarer Stoß das Schiff in allen Fugs erzittern machte. Keiner der wachthabenden Offiziere hätte den Feuchtthurm von Cap Villano, deffen Licht fonst auf 14 Meilen leuchtet, gesehen. Der Kompaß set wahrscheinlich außer Ordnung gerathen und das Wetter habe astronomische Beob⸗ achtungen verhindert. Das britische Kriegsschiff ‚Tyne“ wird die drei geretteten Seeleute von Corusia nach Plymouth bringen. Dag spanische Kanonenboot Condor“, welches bei Cap Villano kreuzte, r von dem Wrack entdecken können. Das britische Kanonenboot „‚Lapwing“ segelte heute von Corunßaa nach Camarinaßs und das spanische Kanonenboot „Mac Mahon. fuhr heute von Villa Garcia ebendahin ab. Der Marine⸗ Kommandant ist auch unterwegs nach Camarinas. 33 Leichen der Besatzung der Serpent“ sind bis jetzt begraben worden. Mehrere waren so verstümmelt, daß sie nicht er⸗ kenntlich waren. Unter den beute Beerdigten befanben fich ein Lieutenant. ein Ingenieur, ein Koch und ein Stewart. Der Präfekt von Coruna hat den Gemeindevorsteher von Camarinas angewiefen, leine Mühe zu scheuen, um die Identifizirung der Leichen vor der Beerdigung zu ermöglichen. Zum Unglück sind aber, wie schon er⸗ wähnt, die meisten Leichen so entstellt, daß selbst die drei geretteten Seeleute mehrere ihrer früheren Kameraden nicht mit Sicherheit er⸗

kennen konnten. Frankreich.

Paris, 18. November. Die Deputirten kammer berieth in ihrer vorgestrigen Sitzung das Budget für Algerien. Bei Kapitel 7 (allgemeine Sicherheit und öffentliche Gewalt klagte, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, Boulier über die geringe Sicherheit, die Personen wie Eigen⸗ thum in Algerien fänden, und forderte Maßregeln zur Verfolgung der von Cayenne geflüchteten Ver⸗ brecher, die sich in Algier an die Spitze von Räuberbanden stellten. Der Minister des Innern versprach baldige Ab⸗ stellung, dieser Uebelstände. Das Budget wurde alsdann genehmigt. Beim Postbudget befürwortete Le Gavrian eine, Aufbesserung der Beamtengehälter. De Lanessan (radikal) beantragte, daß ein Zwanzigstel der Einnahmen zur Verbesserung des Post⸗ und, Telegraphendienstes verwandt werde, dessen Unzulänglichkeit er darlegt. n Faure bekämpfte den Antrag. Nachdem auch der

inanz⸗Minister Rou vier und der Generalberichterstater gegen den Antrag Lanessan gesprochen, beantragte Mir einen Zuschlag von A/ Mill. für den gedachten Zweck.

e Lanessan . seinen Antrag zurück und der Antra Mir wurde auf Wunsch des re gt eller; dem Ausschu überwiesen. Die übrigen Kapitel wurden genehmigt. .

In der heutigen Sitzung brachte, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, der Abg. Laur eine Interpellation ein, betreffend den Vorfchu der Bank von Frankreich an die, Bank von England. 66 Nr. 275 d. „R. u. St.⸗A.“ unter der Rubrik „Handel und Gewerbe“) Die Berathung der Inter⸗ pellation wurde auf Antrag des Finanz⸗Ministers Rouvier, damit die Berathung des Budgets nicht unterbrochen werde, auf sinen Monat vertagt. Laur bestand auf unverzüglicher . der Interpellation und wurde zweimal zur Ordnung gerufen.

Die Subkommission des Zollausschusses für die Ackerbau zölle beschloß einen oll von 6 Frs. per Doppelcentner auf ausländisches Brot. Das Journal des Debats“ tadelt diesen Beschluß . scharf. Die Su blammißsion für d,

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zölle erhöhte den Zoll für eingesalzenes Rindfleis— und . Fleischgattungen von 22 auf 27 Fil per Doppelcentner.

Der Contre-Admiral Lefèvre ist zum Vice-Admiral ernannt worden.

Italien.

Das Königspaar ist, als es am Freitag in Begleitung des Prinzen von Neapel nach mehrmonatlicher Abwesenhen in Rom eintraf, von der Bevölkerung mit befonderer Wärme empfangen und in allen Straßen, durch welche Ihre Majestäten vom Bahnhof zum Quirinal fuhren, mit lebhaften Zurufen begrüßt worden. Der Prinz von' Neapel, welcher, wie schon gemeldet, anläßlich feines 31. Geburtstages zum Dbersten, erngnnt wurde, und das Kommando eln Infanterie Regiments in Neapel übernehmen wird hat einen eigenen militärischen Hofstaat erhalten Bezüglich der Kundgebungen und Festlich keiten welche anläßlich des Großjährigkeitstages des Prinzen von Neapel statifanden, berichtet die P. C.“ folgende Einzel⸗ heiten; Die öffentlichen, sowie viele private Gebäude der Hauptstadt waren beflaggt und Abends prächtig beleuchtet; auf der Pigzza Celonna fand in den Abendstunden ein Concert der städtischen Kapelle statt. Einen glänzenden Verlauf nahm das Bankett im militärischen Klub, in dessen großem Saal aus diesem Anlaß eine dem Klub vom Könige ge⸗ spendete Marmorbüste des Monarchen aufgestellt wurde. Den ersten Toast brachte der Kriegs Minister General Bertols-Viale auf den König, die Königin und den Thronfolger aus. Sodann toastete General Cosenz auf den Prinzen von Neapel, die Hoffnung des italienischen Heeres, unb auf die Königliche Familie. Nach dem Bankett fand ein Empfan statt, zu welchem an 690 Of ziere erschienen. Aus allen großen Städten des Königreichs liefen in Rom Berichte über Festlichkeiten und Loyalitätékundgebungen ein.

An dem gestern Abend in Tur in veranstalteten Bankett zu Ehren des Minister Präsidenten Crispi nahmen alle Minister Theil. Der Maire begrüßte zunächst den Minister⸗ Präsidenten im Namen der Gäste und der Stadt Turin. Wäãäh⸗ rend des Banketts nahm unter lebhaftem Beifall Herr Crispi das Wort zu einer Rede, aus welcher ‚„W. T. B.“ fol⸗ genden Auszug giebt: Nach einem Rückblick auf die während seiner Amtsthätigkeit vollzogenen Reformen, wies Crispi die Anschuldigung zurück, daß er seine Partei verlassen habe und eine Diktatur ausübe. Bei Erwähnung der Kolonialpolitik bemerkte er, das Land erwarte beruhigt und voll Ver— trauen den Ausgang der Verhandlungen zur Abgrenzung der italienischen Okkupations⸗ und Interessensphäre, in welchen Italien, von den versöhnlichsten Absichten geleitet, mit den besten Aussichten auf Erfolg vorgehe. Die Angriffe gegen die internationale Politik Ilaliens feien nicht im Stande ge⸗ wesen, das Land zu erregen. Die befreundeten Regierungen zeigten sich bestrebt, auch den Anschein zu beseitigen, als ob die Beziehungen zu Italien bei den schwebenden Meinungs⸗

verschiedenheiten untergeordneter Art weniger herzliche wären.

„Sowohl die Souveräne wie die leitenden Minister“, sagte der Minister⸗Präsident, „bringen uns mit liebenswürdiger Höflichkeit ihre aufrichtigen Gefühle als Verbündete zum Ausdruck. Alle unsere Schritte werden nur von jenen Leuten entstellt beurtheilt, welche ver— suchen, die öffentliche Meinung Europas gegen uns ein⸗ zunehmen.“ Im ferneren Verlauf der Rede wies Crispi die Anklagen seiner Gegner zurück, als habe er durch seine Pelitik daz finanzielle Defizit und die mißlichen wirthschaft⸗ lichen Verhältnisse verschuldet, die Dringlichkeit derselben nicht anerkennen wollen und keine Abhülfe schaffen können. Das Defizit und das wirthschaftliche Unbehagen seien schon vor seinem Amtsantritt vorhanden gewesen. Die gegen⸗ wärtige Budgetschwierigkeit rühre weder von den Rüstungen noch von der Tripelallianz her; ohne letztere müßte Italien seine Armee verdreifachen und seine Befestigungen ver⸗ mehren. Da Italien nicht die Abrüstung aller Staaten er⸗ reichen könne, so würde es ein Verbrechen begehen, wenn es allein abrüsten wollte. Um das Defizit, welches sich bereits vermindert habe, vollständig zu beseltigen, werde die Regierung eine Vereinfachung des Verwaltungswesens, die Vertheilung der größeren en, n Arbeiten auf mehrere Finanzjahre und eine Verbesserung der Steuererhebung be— antragen. Neue Steuern sei die Regierung fest entschlossen, nicht vorzuschlagen. „Wit haben“, erklärte Criepi, „die Differentialzölle gegenüber Frankreich unterdrückt, und hoffen nun, aber ohne großes Vertrauen, auf irgend ein Zugeständ⸗ niß von französischer Seite. Wenn jedoch Frankreich den neuen Tarif vom 29. Oktober als endgültige Grundlage seines Handelssystems annimmt, so wird jeder Vertrag mit ihm un⸗ möglich sein. Stets geneigt zu billigen Verständigungen, werden wir nichtsdestoweniger die Beständigkeit unseres Zollsystems, ohne welche sich die Landwirthschaft und die Industrie nicht entwickeln könnten, aufrecht erhalten.“ Criepi schloß mit einer Darlegung der Maßregeln, welche bezüglich der . des Kreditwesens und bezüglich der Löfung der Arbeiter⸗ frage, bereits getroffen und noch zu treffen seien. Die Rede, des Minister⸗Präsidenten wurde oft von leb⸗ haftem Beifall unterbrochen, und auch nach Schluß derselben wurden ihm warme Ovationen dargebracht. Begeifterte Hochs auf den König beschlossen das Fest. Heute früh wollte Crispi nach Rom zurückkehren. Schweiz.

Im eidgenössischen Generalstabsbureau soll mit Anfang nächsten Jahres, wie man dem „Aarg. Tagbl.“ meldet, eine ziemlich weitgehende Neuorganifation ins Leben treten. Während das Budget für 1896 für das General⸗ stabsbureau 10 3965 Fr. vorsieht, verlangt dasjenige von 1891 44 295 Fr. Neben dem Chef, Sekretär u. s. w. 1 nämlich noch folgende neue Posten vorgesehen: ein Kanzlei⸗Chef des Generalstabsbureaus 4800 Fr.; ein Chef der Nachrichten⸗ Abtheilung 4800 Fr.; ein Chef der Generalstabz⸗Ahtheilung 14809 Fr.; ein Chef der taktischen Abtheilung 1800 Fr.; ein Chef der technischen Abtheilung 5500 Fr.; ein Chef der Eisen⸗ bahn⸗Abtheilung 4800 Fr. .

Am nächsten Montag sollen, wie W. T. B.“ meldet, die im Kanton Te ssin stehenden Infa nterie⸗Bataillone 28 und 29 nach Bern verlegt werden; zur Ablösung ist das 30. In⸗ fanterie⸗Bataillon (Bern) bestimmt.

Belgien.

In der Repräsentantenkammer brachte gestern der Abg. Janson den von 6Repräsentanten gezeichneten Antrag auf Revision der Art, 47, 53 und 56 der Verfassung, betreffend das Wahlrecht, für die Kammern ein.

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Serbien.

Belgrad, 18. November. Die Skupschtina hat, dem W. T. B.“ zufolge, heute das vorjährige Präsidium niit 89 gegen 10 Stimmen wiedergewählt. Morgen findet die feierliche Eröffnung mit einer Thronrede statt.

Bulgarien.

Sofia, 18. November. Die Prinzessin Clementine ist, nach einer Meldung des „W. T. B.“, heute nach Eben⸗ thal abgereist; der Prinz Ferdinand begleitete die elbe

bis Tsaribrod. Schweden und Norwegen.

(E) Christia nia, 16. November. Die Einnahmen der Staatseisenbahnen im ersten Vierteljahr des laufenden Betriebsjahres (Juli September) betrugen 3 265 9669 Kronen gegen 2104 601 Kronen in dem gleichen Zeitraum des Vor⸗

jahres. Dänemark.

F) Kopenhagen, 14. November. Im Folkething kam 6 Sonnabend der Gesetzentwurf, betreffend die An⸗ weisung von Gartenland an Häusler und land wirthschaftliche Arbeiter, zur ersten Lesung. Der Vor— sitzende Abg. Claussen erinnerte daran, daß das Gesetz, be⸗ lreffend die Anweisung von Land für die Armenhäuser, nicht die Frucht für die Arbeiterbevölkerung getragen habe, die man erwartet hatte. Der vorliegende Gesetzentwurf wolle die beständige Zuströmung von Arbeiterfamilien nach den Städten hindern und den Frauen der Arbeiter einen passenden und lohnenden Erwerb bieten. Der Minister des Innern, der alsdann das Wort ergriff, machte darauf aufmerksam, daß nicht alle Gegenden des Lan— des sich zum intensiven Gartenbau eigneten; aber es gebe Gegenden, wo der Vorschlag Nutzen stiften könne und wo der Gartenbau für eine Familie eine sehr große Stütze sein würde. Wenn das Gesetz ein wirkliches BVedürfniß sei und wenn durch dasselbe der Zuzug von Arbeitern nach den Städten verhindert werden könnte, dann könnte es von großem Nutzen sein. Man könne nicht sagen, daß von den Gemeinden zu große Opfer verlangt würden, aber es müßten vielleicht strengere Bestimmungen getroffen werden, damit die Gemeinden nicht unbenutztes Land behielten. Es werde wohl nicht schwierig sein, das nöthige Land zu er⸗ werben, wenn auch in einzelnen Fällen das Enteignungs⸗ verfahren zur Anwendung kommen müsse. Wem das Gesetz Nutzen gewähren solle, darüber müsse wohl nach den allge⸗ meinen Regeln der Gesetzgebung, also von den Amtsräthen Greisvertretungen), entschieden werden. Auch in der heutigen Sitzung, in welcher die Verhandlungen fortgesetzt wurden, fand der Grundgedanke des Gesetzentwurfes allseitige Zu⸗ stimmung.

Amerika.

Vereinigte Staaten. Das Distrikts gericht Boston sprach dem „W. T. B.“ zufolge einem Kläger gegen den Fiskus 104 Dollars Entschädigung für zu viel erhobenen Zoll auf aus Deutschland eingeführte Stahl⸗ und Eisenwaaren zu. Es ist dies der erste mit den neuen Zollgesetzen in Verbindung stehende gerichtlich verhandelte Fall; viele ähnliche sind bei anderen Gerichtshöfen schwe⸗ bend; in New York belaufen sich die geforderten Entschädi⸗ gungen auf 25 Dollars.

Brasilien. Die in Rio de Janeiro tagende konsti⸗ tuirende Versammlung hat, wie „W. T. B.“ meldet, einen Antrag angenommen, wonach die Machtbefugnisse der Regierung bis zur definitiven Beschlußfassung über die Konstitution verlängert werden.

Afrika.

Zwischen dem Mahdi und dem Emir Gallabat hat, einem Telegramm der Mgdh. Ztg.“ aus Kairo vom 18. d. zufolge, ein Treffen stattgefunden, in dem der Erstere völlig besiegt worden sein soll.

Aus Lognda ist, wie die „Köln. Ztg.“ meldet, in Brüssel die Nachricht eingetroffen, eine portugiesische Expedition unter Arthur Pawa sei von Humpata auf⸗ gebrochen, um den Häuptling von Bihs zu züchtigen. Die Expedition bestehe aus 5 Offizieren, 6 Unteroffizieren, 254 Jägern, 15. Ariilleristen mit 5 Krupp'schen und anderen e g en sowie einer Schwadron von 460 Buren und Damara⸗Negern.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Arbeiter schutzKommission des Reichstages trat gestern in die . des Artikels 111 a. (Verhältnisse der Be⸗ triebsbeamten, Werkmeisler, Techniker, 5§. 135 2 6). §. 133 a. lautet: Auf die von Gewerbeunternehmern gegen feste, mindestens monatwelse, bemessene Bezüge beschäftigten Personen, welche nicht lediglich vorübergehend mit der Leitung oder Beanfsich. tigung, des Betriebes oder einer Abtheilung desselben beauf— trggt. (Betriebsbeamte, Werkmeister und ähnliche Ängestellte) oder mit höheren, technischen Dienstleistungen beirauf, sind Maschinen· techniker, Chemiker, Zeichner und dergleichen, findel der 8. 125 An— wendung. Der Paragraph wurde mit einigen von den Äbgg. Hitze, Freiherrn von Stumm und Schmidt beantragten Aenderungen an— genommen. Die 898. 133, 133(, 133 4 und 133, fanden gleichfalls Annahme. Dasfelbe geschah auch bezüglich des Artikels JV. Strafbestimmungen (68. 146 und ff) mit unerheblichen Lenderungen. Ziffer 11. welche lautet: . Stn bei der Ausübung des Gewerbes polizeiliche Borschriften von Personen übertreten worden, welche der Gewerbetreibende zur Leitung des Betriebes oder eines Theiles desselben oder zur Beaussichtigung bestelit hatte, fo trifft die Strafe diese Letzteren. Ver Gewerbetreibende ist nur strafbar, wenn die Uebertretung mit seinem Vorwissen begangen ist, oder wenn er bei der Augzwahl oder der Beaufsichtigung der Be⸗

triebsleiter oder Aufsichtspersonen etz an der erforderlichen Sorgfalt.

hat fehlen lassen“, veranlaßte eine längere Viskuffion. Sie Re— gierungsvorlgge wurde insbesondere von dem Abg. Dr. Hartmann und von dem Geheimen Regierungs-Rath Königs vertheidigt, fiel aber mit 13 gegen 12 Stimmen, nachdem auf AÄnfrag des Abg. von Putt— kamer das Wort nur“ im zweiten Satz vor strafbar“ einstimmig gestrichen worden war. ;

In der heutigen Sitzung berieth die Arbeiterschutz⸗ kommission Artikel 4 5. j53. Derselbe lautet nach dem bestehen⸗ den Gesetze; „Wer Andere durch Anwendung körperlichen wangs, durch Drohungen, durch Ehrverletzung oder durch erklärung bestimmt oder zu bestimmen versucht, an solchen Ver abredungen C§. 152) Theilzunehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder Andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern verfucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt. Die Novelle schlägt folgende Fassung vor:

errufs⸗

Wer es unternimmt, durch Anwendung körperlichen Zwangs, durch Drohungen, durch Ehrverletzungen oder durch Verrufterklärung

Arbeiter oder Arbeitgeber zur Theilnahme an Verabredungen der im §. 152 bezeichneten Art zu bestimmen oder am Rücktritt von solchen Verabredungen zu hindern; 2) Arbeiter zur Ein⸗ stellung der Arbeit zu bestimmen oder an der Fortsetzung oder Annahme der Arbeit zu hindern; 3) Arbeitgeber zur Ent lassung von Arbeitern zu bestimmen oder an der Annahme von Arbeitern zu bindern, wird mit Gefängnißznicht unter einem Monat bestraft. Ist die Handlung gewohnhestsmäßig begangen, so tritt Gefängniß nicht unter einem Jahre ein. Die gleichen Strafvorschriften finden auf Denjenigen Anwendung, welcher Arbeiter zur widerrechtlichen Einsiellung der Arbelt oder Arbeitgeber zur widerrechtlichen Entlassung von Arbeitern öffent- lich auffordert! Die Sozialdemokraten beantragen, den §. 153 der Vorlage zu streichen und ihm folgende Fassung zu geben: Wer Andere durch Anwendung körperlichen Zwangs, durch Drohung oder Verruftzerklärung bestimmt oder zu bestimmen versucht, an solchen Verabredungen oder Vereinen nicht theilzunehmen oder ihnen nicht Folge zu leisten, sowie Derfenige, welcher mit Anderen vereinbart, Arbeikern deshalb, weil sie an solchen Verabredungen oder Vereinigungen theilnehmen oder theilgenommen haben, die Arbeitsgelegenheit zu erschweren, sie nicht in Arbeit zu nehmen oder sie aus der Arbeit zu entlassen, wird mit Gefängniß⸗ strafe bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgesetze nicht eine härtere Strafe eintritt.“

Dr Hirsch und Dr. Gutfleisch beantragen nachstehende Fassung: ‚Wer durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzungen oder durch Verrufgerklärung 1) Arbeitgeber oder Arbeiter bestimmt oder zu bestimmen versucht, an Verabredungen der in §. 152 bezeichneten Art theilzunehmen oder ibnen Folge zu leisten, oder sie hindert oder zu hindern verfucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten; 2) Arbeitgeber oder Ärbeiter hindert oder zu hindern verfucht, an solchen Verabredungen theil zunehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder sie bestimmt oder zu bestimmen versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt.“

Die Centrumemitglieder brachten folgende Resolution ein: „Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage thunlichst bald einen Gesetzentwurf, betreffend die i . Anerkennung beruf⸗ licher Organisationen der Arbeiter unter Feftsetzung von Normativ⸗ bestimmungen vorzulegen.“

Nachdem der Referent Dr. Hartmann und Korreferent Dr. Gutfleisch gesprochen hatten, betonte Bebel, daß die Vor⸗ lage ein Klassenrecht herstellen wolle. Nach kurzer Zeit der Poffnung mache sich schon wieder starke Reaktion geltend. Seine Parfei werde

sich der Bestimmung mit allen Kräften entgegenstellen. Sein Antrag

sei eine Kriegserklärung gegen die Vorlage.

Geheimer Rath Hoffmann meinte, wom Nachweise des Dolus solle nicht abgesehen werden, nur der Begriff des Vergehens werde erweitert. Es solle die Absicht genügen, einen bestimmten Vertrag zu verletzen. Der Kampf um die Arbeitsbedingungen solle von beiden Theilen freiwillig geführt werden. Die desfallsigen Handlungen gegen die Arbeitgeber seien bisher so gut wie strafloß gewesen. Die rt wurde, nachdem noch Hirsch gesprochen, bismorgen ver⸗ agt.

Dem Herrenhause ist die Uebersicht der von der Staatsregierung gefaßten Entschließungen auf Anträge und Resolutionen des Herrenhauses aus der ersten Session des Jahres 1890 zugegangen. Ferner ist im Herrenhause der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des §. 9 des Aus führungsgesetz es vom 24. April 1878 zum Deutschen Gerichtsver⸗ fassungsgesetz, eingebracht worden.

Der Entwurf lautet:

Der 5 79 des Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 jum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (Gesetz⸗Samml. S. 230) erhält die nachstehende Fassung:

Bei den nur mit einem Richter besetzten Amtsgerichten steht dem Amtsrichter die Aufsicht über die bei dem Amtsgericht angestellten oder beschäftigten Beamten zu. . .

Bei den mit mehreren Richtern besetzten Amtsgerichten ist die Aufsicht über die bei denselben 66 oder y, nicht richterlichen Beamten durch den Justiz-Minister einem der Richter zu übertragen. Der Justiz ! Minisler ist ermächtigt, bei Amtsgerichten, welche mit zehn oder mehr als zehn Richtern besetzt sind, dem mit der allgemeinen Dienstaufsicht beauftragten Amtsrichter auch die Auf⸗ sicht über die bei dem Amtsgericht angestellten oder beschäftigten richterlichen Beamten zu übertragen.

Begründung.

Nach 5. 79 Absatz 2 deg Augzführungsgesetzez vom 24. April 1878 zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz steht bei den mit mehreren Richtern besetzten Amtsgerichten dem mit der allgemeinen Dienstaufsicht beauftragten Richter das Recht der Aufsicht nur über die bei dem Amtsgericht angestellten oder heschäftigten nicht richter lichen Beamten zu, wäbrend die richterlichen Beamten nach §. 78 Nr. . a. O. der Dienstaufsicht des Landgerichts. Präsidenten unter- tellt sind.

t Diese Gestaltung der Dienstaufsicht hat sich bei den größeren Amtsgerichten nicht überall als ausreichend erwiesen, um einen ordnungsmäßigen Geschäftsgan aufrecht zu erhalten. Die Land⸗ gerichts⸗Präsidenten sind mit ücksicht auf den Umfang der ihnen obliegenden sonstigen Geschäfte nicht immer in der Lage, auf den Ge schäftsgang der ihnen unterstellten größeren Amtsgerichte und auf die amtliche Thätigkeit der bei denselben angestellten oder beschäftigten Richter mit der erforderlichen Unmittelbarkeit einzuwirken. Anderseits sind die aufsichtführenden Richter, soweit die Thätigkeit der richterlichen Beamten in Betracht kommt, bei Verzögerungen oder sonstiger ordnungswidriger Erledigung von Amtsgeschäften zum selbst⸗ stöndigen Einschreiten nicht befugt, sondern auf eine zu Miß— deutungen und. Reibungen Anlaß gebende Anzeige bei dem Landgerichts -⸗Präsidenten beschränkt. Es erscheint deshalb zweck mäßig, dem Vorgange anderer deutscher Staaten entsprechend, bei den Amtsgerichten mit einem erheblichen Geschäftsumfange

die Aufsicht des mit der allgemeinen J beauftragten

Richters auch auf die richterlichen Beamten zu erstrecken. Vie Be— fürchtung, daß die Unterordnung der letzteren unter den aufsicht⸗ führenden Richter zu Unzuträglichkeiten führen könne, erscheint um fo weniger begründet, als den Justiz. Aufsichtbehörden das Recht zur Ver⸗ hängung von Ordnungsstrafen gegen richterliche Beamte nach §. 80 a. 4. O. und 5§. 23 des e, ,, betreffend die Abänderung von Be⸗ stimmungen der Ditziplinargesetze, vom 9. April 1879 (Gesetz. Samml. S. 350) nicht zusteht. .

Als größere Amtsgerichte im vorstehenden Sinne sind diejenigen

anzusehen, welche mit zehn und mehr Richtern besetzt sind. Solche Amtsgerichte sind zur Zeit sechszehn vorhanden, nämlich Berlin 1, Breelau, Frankfurt a M, Magdeburg, Hannover, Danzig, Königs⸗ berg i. Pr, Stettin. Berlin Il, Pofen, Bochum, Kön, Halle a. G, Kaffel, Dortmund, Ratibor. Bie Schaffung von Amtsgerichts-Direktoren bei den vorstehend bejeichneten Amtsgerichten wird nicht beabsichtigt. Dagegen bleibt es vorbehalten, den aussichtführenden Richtern bei denselben angemessene Stellenzulagen zu gewähren.

Auf der Tageserdnung für die am Donnerstag, den 20. November, Vormittags 11 Uhr, stattfinden de 3. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten stehen folgende Gegenstände: I) Erste Berathung des Entwurfs eines Einkommensteuergesetz's. ?) Erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend Abänderung des Erbschaftssteueresetzes.

spierlhaufe zum 200. Mal in

Kunsft und Wissenschaft.

Zu dem Artikel über Die Wandgemälde von Friedrich Geselschap in der Ruhmeshalle des Zeughauses im Deuts en Reichs Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-⸗Anzeiger vom 13. November d. J. Nr. 274 erklärt die Redaktion hierdurch n daß die dort veröffentlichten Mittheilungen der Schrift von Professor Dr. Lionel von Donop Über „Friedrich Heseischap und fein; Wandgemälde in der Ruhmeshalle. Mit fünf Abbildungen. Berlin. Wagners Buch und Verlagshandlung 1890“ entnommen worden sind. Wir bemerken mit 2 . ausdrücklich, daß der Herr Verfasser sich alle Rechte vorbehalten bat.

Im Verein für Geschichte der Maxk Brandenburg sprach Hr. Dr. Hintze in der Sitzung vom 12. Rovember über das von Friedrich dem ge) begründete 7. Departement des General⸗ Direktoriums, welches als das erste Realdepartement den vier he⸗ stehenden Provinzialdepartemenis zur Seite trat und als das Handels⸗ und Gewerbe, Ministerium des altpreußischen Staateg bezeichnet werden kann. Er wies darauf hin, wie dasselbe gleich den ent⸗ sprechenden Behörden anderer europäischer Staaten j. B. Frank- reichs sich aus den Organen der Finanzverwaltung heraus entwickelt babe, und wie für seine Bildung und die Begrenzung seiner Kompetenz, in deren Mittelpunkt die Sorge für das Manufakturwesen steht, der Geist des Merkantiltsmus maßgebend gewesen sei. Es folgten dann Erörterungen über die Organisation der Behörde, ihre Stellung im General Direktorium, ihren Geschäftsgang, ferner speziellere Aus⸗ führungen über die Wirksamkeit derselben in den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens, über die Thätigkeit der einzelnen Beamten, unter denen namentlich die Minister von Marschall, der Geheime Finanz⸗ Rath Fäsch und der Minister von der Horst hervorgehoben wurden, endlich eine kurze Besprechung der Veränderungen in den für die wirthschaftliche Verwaltung hochbedentenden Jahren 1766 und 1767. Hiermit schloß der Vortragende, indem er sich vorbebielt, die weitere Entwickelung der Bebörde bis 1806 in späteren Mittheilungen darzulegen. Hr. Lr. Tschirch aus Brandenburg a. d. Havel bebandelte die Stellung Klopstocks zu Friedrich dem Großen und seine fortgesetzte Polemik gegen denselben. Ins besgndere wies er nach, daß des Dichters Gelehrtenrepublik nicht nur im Allge⸗ meinen gegen die Anbeter und Nachahmer des Auslandes, die Frei⸗ geister und die Großen stolzen Unmuth athme, sondern daß sie auch einen scharfen direkten Angriff gegen Friedrich enthalte, der freilich bisher seit Löbell bis in die neueste Zeit fälschlich auf Wieland be—⸗ zogen worden ist. Am ersten Morgen des letzten Landtages der Ge⸗ lehrtenrepublik wird von dem Anwalt der Weltweisen eine Anklage gegen einen Ungenannten erhoben, der Deutscher ist, ohne seinem Volke angehören zu wollen, und eine gefährliche Macht besitzt Sowohl die nähern Umstände der Anklageverhandlung als auch besonders direkte Anspielungen auf Friedrich's Ode an Gottsched, wie auf den Schluß seiner Mémoires de Brandebourg erheben die Annabme zur Gewißheit, daß an der betreffenden Stelle der Philosoph von Sanszsouci gemeint ist. An der sich daranschließenden Diskussion betheiligten sich Hr. Pro⸗ fessor Koser und Hr. Dr. Landwehr.

Für den Kurfürsten Friedrich L, von Brandenbu rg wird, wie schon früher mitgetheilt, bei der Stadt Friesack die Er⸗ richtung eines Denkmals geplant. Die Anregung ging von Be—⸗ hörden und Bürgern der Stadt Friesack aus und wurde, der Voss. Ztg.“ zufolge, vom Verein für die Geschichte Berlins in der letzten Sitzung weiter verfolgt, dergestalt, daß der Vorstand in Ver⸗ bindung mit dem Bürgermeister von Friesack und dem Kaufmann Kahle als engerer Ausschuß die Bildung eines Denkmal · Comites in die Hand nehmen werden. Dieser Ausschuß hat zunächst die Direktion des Märlischen Museums angegangen, die Sache auch ihrerseits zu fördern, namentlich die städtischen Behörden von Berlin für die Sache zu interessiren. Es wird dabei ausgeführt, daß die Städte Berlin und Cökln, deren Bürger bei der Bezwingung der Quitzow'schen Feste Friesack betheiligt waren, von diesem, das schwerbedrängte Land end⸗ lich beruhigenden Siege einen großen Nutzen für ihren Wohlstand gehabt, daß namentlich jener Hohenzollernfürst die Stadt Berlin zum Vorort der Mark gemacht hat, aus welchem Verhältniß allein die weitere Entwickelung, als Hauptstadt Preußens und jetzt des Reichs möglich war. Zugleich wird der Ausschuß Aufforderungen zur An⸗ nahme der Comité Mitgliedschaft an geeignete Persönlichkeiten in Stadt und Provinz versenden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Der Gesundheitszustand in Berlin blieb in der Woche vom 2. bis 8. November ein günstiger und die Sterblichkeit eine wenig hohe (von je 1090 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 18,07, wenn sie auch etwas größer als in den vorangegangenen Wochen war. Unter den Todesursachen zeigten sich akute Darm⸗ krankheiten seltener und führten auch in einer kleineren Zahl als in der Vorwoche zum Tode. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb eine geringe. Von je 10 060 lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 55 Säuglinge. Dagegen traten akute Entzündungen der Athmungtorgane wieder häufiger zu Tage und endeten auch in gesteigerter Zahl tödtlich. Das Vorkommen der Infektionskrankheiten blieb auch in dieser Woche meist ein beschränktes. Erkrankungen an Unterleibstvphus, an Masern und Scharlach wurden nur in kleiner und aus keinem Stadttheil in nennenßzwerther Zahl zur Anzeige gebracht. Auch Erkrankungen an Diphtherie blieben in mäßiger Zahl und kamen am häufigsten aus der Tempel hofer Vor⸗ stadt, der diesseitigen Luisenstadt und dem Wedding zur Anzeige. Eine Erkrankung an Flecktyphus gelangte zur Aufnahme in die Krankenhäuser. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut waren nicht selten, auch Erkrankungen am Wochenbettfieber kamen in gleicher Zahl wie in der Vorwoche zur Kenagtniß. Erkrankungen an, Keuchhusten waren zahlreich, die Zahl der Opfer stieg auf . Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten gegen die Vorwoche keine wesentliche Veränderung.

Submissionen im Auslande.

Niederlande. ; 1) 26. Nopember, Mittags 12 Uhr. Ministerie van Kolonien, Technisch Bureau, im Haag: ⸗— a. Loos XXX. etallener Oberbau für 11 Brücken, b. Loos XXIII. Galvanisirt⸗eisernes Wellblech und Dachspitz en, Nägel, Haken ꝛc., c. Loos XXVI. Eisendraht für den Eisenbahndienst auf Sumatra. ö Bedingungen käuflich für Loos XXX zu Fl. 1 und für die übrigen zu je Fl. 0,25 beim Buchhändler Mart. Nyhoff im Haag. —ᷣ muß durch in den Niederlanden wohnhafte Personen erfolgen. s. 2) 8. , , 17 Uhr. echnisch Bureau, im Haag: Lieferung des kiß rte nebst Zubehör für die Ueberdachung eines Lokomotiv Schuppens für den Eisenbahndienst auf Java. Bedingungen käuflich für 1,50 Fl. beim Buchhändler Mart. off im Haag. ö. Huf hre eg muß durch in Holland wohnhafte Personen erfolgen. 3) 9. Dejember, Vormittags 11 Ubr. Roomseh-Cath, Kerk- bestuür der H. Agatha und Barbara zu Oudenbosch (Noordbrabanth: Lieferung von etwa 217 ebm Bollendorfer Sandstein in recht- winkligen Blöcken. Auskunft beim Ingenieur van Swaay zu Delft, woselbst die

Bedingungen zu 2 Fl. käuflich sind.

Theater und Musik.

Königliche Theater. Schiller's Wilhelm Tell geht am Donnerstag im Schau⸗ cene. Der Theaterzettel der ersten Vorstellung des Werks, welche im „Königlichen National Theater

Ministerie van Kolonien,