dlage des für die gewerhesteuerfreien Betriebs steuer⸗ , nnen nn, von 10 4 steigen die Steuersãätze,
9 welche von den in den künftigen Gewerbesteuerklassen zu veranlagenden
Betriebs steuerpflichtigen zu entrichten sein werden, mit 16 bejw. 25, S0, 1990 . K Stufenfolge auf. .
Gine hHeberbürdung wird ausgeschlossen sein, wenn die im 5. 61 vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung von einzelnen Härten ge⸗ boten werden. Hie Bestimnmung im Absatz 1 des 5. 61 oll die Möglichkeit gewähren, ohne Beschränkung auf bestimmte Steuer⸗ klaffen, in einzelnen Fällen den Betrag der Steuer bis auf den Satz von d 4 herabzufetzen, wenn eg sich lediglich um einen zeitweiligen, durch Außerordentliche, Gelegenhelten veranlgßten Betrieb handelt. Gin Recht auf Ermäßigung foll den Steuerpflichtigen Hier nicht bei gelegt werden, da die Fälle dieser Art in Bezug guf. Dauer des Be⸗ zriebz, Ertrag u. s. w. große Verschiedenheiten aufweisen, denen man nur durch sebr in's Einzelne gehende gesetzliche Bestimmungen würde
können. . e nun sich die Vorschrift im Absatz 2 auf die in den Klasfen Ul und IV veranlagten Steuerpflichtigen, welche Klein- handel mit Branntwein oder Spiritus ohne Verbindung mit Saft oder Schankwirthschaft betreiben; für diese soll ein Recht auf Er⸗ ö mäßigung begründet werden, wenn sie in überzeugender Weise darthun, daß wer Ertrag aus dem bezeichneten Kleinhandel 15090 M nicht erteicht, Die Bestimmung rechtfertigt, sich dadurch, daß zahlreiche Handeltreibende nur durch die Rücksicht auf ihre feste Kundschaft, welche thunlichst alle Bedürfnisse des Haushalts bei ihnen einzukaufen wünscht, in die Nothwendigkeit versetzt werden, Branntwein oder Eptritus feil zu halten. Die Ermäßigung auf die Hälfte der vor⸗ schriehenen Steuersäßze erscheint zur Vermeidung von Haͤrten aus.
reichend. 6 Im Anschluß an die Bestimmungen wegen Ermäßigung der Betrsebssteuersätze sind die im letzten i des §. 3 sowie im 5. 67 vorgesehenen Befreiungen zu erwähnen. Letztere Bestimmung ent spricht im Wesentlichen dem geltenden Rechte. Bereits durch Kabinetsordre vom 14. Mai 1828 ist, um den kleinen Weinbauern einen möglichst vortheilhaften Absaß der selbstgewonnenen Erzeugnisse zu erleichtern, für den von ihnen betriebenen, auf die Dauer zweier Herbstmonate beschränkten Ausschank von selbstgewonnenem Most und Wein völlige Steuerbefreiung gewährt worden. Da es sich hier nicht um eine Schankwirthschaft im gewöhnlichen Sinne, sondern um eine, den besonderen Verhältnissen der weinbautreibenden Landestheile ent sprechende, auf altem Brauch beruhende Art der Verwerthung selbst ⸗ gewonnener Erzeugnisse handelt, so hat der Entwurf das geltende Recht nicht nur beibehalten, sondern zugleich auch dahin erweitert, daß an die Stelle der Beschränkung des Ausschanks auf die Dauer zweier Herbstmonate die Beschränkung auf 3 Monate überhaupt triit. Die Grweiterung enispricht den häufig geäußerten Wünschen der Weinbauer und ist, ebenso wie diese Befreiung selbst, im steuerlichen Interesse unbedenklich. Von den übrigen Einzelbestimmungen wegen der Betriebssteuer bedürfen nur noch die 5§. 63 bis 65 einer besonderen Erörterung. Nach 8. 63 soll die Erhebung der Betriebssteuer von den in den Klassen J bis IV veranlagten Steuerpflichtigen zugleich mit der Ge⸗ werbesteuer nach Maßgabe der für letztere geltenden Bestimmungen erfolgen. Für die von der Gewerbesteuer befreiten Betriebssteuer⸗ pflichtigen ist dagegen die Entrichtung des ganzen Betrages der Be⸗ triebsstener in einer Summe sowie die eventuelle Erzwingung der Zahlung durch die Untersagung der Ausübung des steuerpflichtigen Betriebes vorgesehen. Beides steht im Zusammenhange. Die Be⸗ triebssteuer ist eine jährlich zu entrichtende feste Abgabe, welche be⸗ stimmten Gewerben mit Rücksicht auf ihre Konzessionspflichtigkeit auf⸗ erlegt und deshalb beim Beginne des Steuerjahres bezw. des Betriebes zu entrichten ist, ohne daß eine Erstattung wegen Einstellung des Be⸗ triebeß im Laufe des Jahres zugelassen werden könnte (8§. 64). Gegenüber den zugleich zur Gewerbesteuer herangezogenen Betrieben kann auf die Entrichtung der Betriebssteuer in einer Summe beim Beginn des Jahres bezw. des Betriebes, sowie auf besondere Zwangsmaßregeln zur Sicherung des Steuereingangs ver zichtet werden, weil hier regelmäßig ausreichende Sicherheit für die Entrichtung der Steuer gegeben ist und Rücksichten der Zweckmäßig⸗ keit dafür sprechen, die Betriebssteuer in gleicher Weise wie die Ge⸗
werbesteuer zu erheben. Diese Gründe treffen für die kleinen, gewerbe- ! androhungen und das Strafmaß nicht über die Grenjen deß im!
steuerfreien Betriebe nicht zu. Bei diesen liegt die Gefahr nahe, daß böswillige Schuldner dem Steuerfiskus die Beitreibung des Rück⸗ ständes im Verwaltungszwangsverfahren durch Entziehung der Objekte unmöglich machen und das Gewerbe ohne Entrichtung der Betriebz⸗ steuer fortsetzen. Einer solchen Umgehung der gesetzlichen Pflichten kann nur durch die Zulassung eines besonderen Zwangsmittels begegnet werden. Schon der 5. 35 des Gewerbesteuergesetzes vom 30. Mai 1820 läßt für den Fall fruchtloser Exekution die Verhinderung des ferneren Gewerbebetriebes durch Schließung der Laden u. s. w. als allgemeines Zwangsmittel der Steuerbeitreibung zu. Der Entwurf nimmt von der „ Gewerbelegung“ als einem allgemeinen Zwangsmittel Abstand und beabhsichtigt dessen Beibehaltung nur in dem beschränkten Umfange des §. 63 3. 3. Den Anweisungen zur Ausführung des Gesetzes kann es überlassen werden, etwaigen Härten und Unbilligkeiten durch nähere Begrenzung der Anwendung des Zwangsmittels vorzubeugen.
Von einem förmlichen Rechtsmittelverfahren kann bei den ein— fachen Formen der Betriebssteuer Abstand genommen werden. Der Entwurf beschränkt sich daher im §. 65 auf die Regelung des Be-
schwerdeweges.
Das finanzielle Gesammtergebniß der Betriebssteuer läßt sich mit Sicherheit nicht vorherbestimmen. Soweit die stattgehabten Probe⸗ veranlagungen ein muthmaßliches Urtheil gestatten, kann ein Ertrag von etwa 25 Millionen Mark in Aussicht gestellt werden.
Unter Hinzurechnung eines Betrages von etwa 19 Millionen Mark, welchen die Betriebssteuerpflichtigen in den Klassen J bis 1 als allgemeine Gewerbesteuer zu entrichten haben werden, ergeben sich etwa 4 Millionen Mark als die Gesammtsumme, welche die jetzt in den Klassen O und BlII mit fast 33 Millionen Mark veranlagten Steuer pflichtigen künftig aufzubringen haben werden. Der künftige Steuer— ertrag würde hiernach den gegenwärtigen um etwa Million Mark äbersteigen.
Im Uebrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Vorschläge des Entwurfs über die Betriebssteuer vielleicht keine endgültige Lösung der Frage bedeuten, ob, in welcher Weise und in welchem Umfange die Gewerbe der Gast, und Schankwirthschaft und des Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus zu den steuerlichen Lasten in stärkerem Maße als die übrigen Gewerbe heranzuziehen sind. Insbesondere würden bei einer etwaigen demnächstigen Ueberweisung dieser Abgabe an Kommunalverbände in Folge eines Kommunalabgabengesetzes manche Bestimmungen einer Abänderung unterliegen müssen. Gegen—⸗ wärtig könnte es sich nur darum handeln, die Bestenerung der be treffenden Gewerbe im Zusammenhang mit der Reform der staatlichen Gewerbesteuer zu regeln, während das Weitere einem Kommunal⸗ abgahengesetz vorbehalten werden muß, welches erst nach Durchführung der Reform der direkten Staatssteuer erlassen werden kann.
Der Ermittelung des muthmaßlichen Ertrages der Betriebssteuer liegt folgende Berechnung zu Grunde.
. Zur Betriebssteuer werden in Zukunft alle Steuerpflichtigen der bisherigen Klasse 0 und B1II herangezogen werden mit Ausnahme der Wenigen, welche lediglich der Speisewirthschaft oder des im Neben⸗ gewerbe betriebenen Kleinhandels mit Wein halber in diesen Klassen besteuert sind.
Die Gesammtzahl der in Preußen für 1890,91 eingeschätzten Be⸗ triebe beträgt
144 228
17546
zusammen 161 774
Wenn man diese Betriebe nach Maßgabe der bei den Probe— veranlagungen gefundenen Verhältnißzahlen auf die verschiedenen Klassen vertheilt und das Soll der Betriebssteuer dem Gewerbe⸗ steuergesetzentwurf entsprechend berechnet, so ergiebt sich ein Ertrag von rund 2 550 000 Mark.
Dieses Ergebniß kann naturgemäß nur als ein unsicheres bezeichnet werden. Es steht zu erwarten, daß bei einer allgemeinen ordentlichen Veranlagung durch den Fortfall der bereits erwähnten Speisewirthe und Kleinhändler mit Wein sowie durch die im §. 61 des Entwurfs vorgesehenen Ermäßigungen der berechnete Ertrag eine nicht uner— hebliche Verminderung erfährt. Es ist daher anzunehmen, daß die Betriebssteuer den Betrag 3. . Mark nicht übersteigt.
u §5. 70 - 73. Die §§. 70, 71 beruhen auf dem leitenden Gedanken, die Straf⸗
Interesse der geordneten Steuerveranlagung und Verwaltung Noth wendigen hinauggehen zu lassen. Die Strafbestimmung des 8. 71 wiederholt im Wesentlichen nur das geltende und praktisch bewährte Recht (5 17 des Gesetzes vom 3. Jul 1875 — Ges. S. S. 24 =. Die Bestimmung erstreckt sich nach ihrer allgemeinen Fassung sowohl auf die Gewerbe als auch auf die Betriebssteuer. Die Vorschriften wegen Festsetzung und Entrichtung der vorenthaltenen Steuer sind gleichfalls dem geltenden Rechte entnommen (55. 22, 28 Absatz 3 a. a. O.). Die der Steuerverwaltung durch verschiedene Kabinetsordres ertheilte Ermächtigung zur Ermäßigung der Nachsteuern wird durch die Be= stimmung des 3 70 nicht berührt.
Die Strafbestimmungen des §. 71 sind unentbehrlich, um die Erfüllung der daselbst bezeichneten Verpflichtungen der Gewerbe⸗ treibenden und ihrer Vertreter, von denen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Veranlagung wesentlich abhängig ist, sicher zu stellen.
Die Strafandrohung des 8§. 73 bezieht fich auf die Verle ung des nach 8. 49 abgegebenen Gelöbnisses der Geheimhaltung. enn auch die unbefugte Offenbarung der pflichtmäßig geheim zu haltenden Thatsachen und Verhältnisse kaum zu befürchten ist, fo nöthigt doch die Rücksichtnahme auf die Interessen der Gewerbetreibenden zum Erlaß einer entsprechenden Strafbestimmung mit hohem Strafmaß. Ist hiermit den Gewerbetreibenden ein autzreichender Schutz gegen Schädigung durch unbefugte Offenbarung geheim zu haltender That— sachen und Verhältnisse gegeben, so sind andererseils die Vorsitz enden und Mitglieder der Steuerausschüsse sowie die betheiligten Beamten gegen ungerechtfertigte Strafverfolgung zu sichern. Dies ist um so nothwendiger, als der Thatbestand der unbefugten Offenbarung keines⸗ wegs immer leicht zu erkennen und das Mitglied eines Steuerautzschuffez daher unter Umständen der Gefahr ausgesetzt ist, bei pflichtmäßiger Auübung seiner Obliegenheiten ohne Grund des gedachten Vergehen bezichtigt zu werden. Um hiergegen Schutz zu gewähren, soll die Strafverfolgung von dem Antrage des Finanz ⸗Ministers bezw. der Regierung abhängig gemacht werden.
Die Vorschriften der §§. 74 bis 76
schließen sich dem bestehenden' Rechte an. Die Bestimmungen der . 8, 79
S5. 8, sind den 55. 82, 83 des Entwurfs zum Einkommensteuergesetze nach= gebildet und rechtfertigen sich aus den in der Begründung des letzteren angegebenen Gesichtspunkten. 966
Zu 5. 81.
Da das Gesammtaufkommen aus der neuen Gewerbe- und Be— triebssteuer weder den Ertrag der bestehenden Gewerbesteuer wesent— lich überschreiten, noch hinter demselben wesentlich zurückbleiben soll, das finanzielle Ergebniß aber nicht mit ausreichender Sicherheit vorher zu bestimmen ist, so muß beiden Eventualitäten durch gefetzliche Maß— nahmen in geeigneter Weise begegnet werden.
Der, Ertrag der bestehenden Gewerbesteuer zur Zeit des Inkraft⸗ treten dieses Gesetzes (1. April 1893) ist unter Berücksichtigung der bis dahin bei regelmäßiger Weiterentwickelung zu erwartenden Steige— rung auf 19798 740 ½ zu berechnen. Eine bei der Veranlagung der neuen Gewerbe ⸗ und Betriebssteuer für das Jahr 1893,94 sich er⸗ gebende Differenz bis zu 5 Co dieser Summe wird für unwesentlich und nicht, geeignet erachtet, um Maßnahmen Behufs Herabsetzung bezw. Steigerung, des Ertrages zu rechtfertigen. Dagegen soll bei einer größeren Differenz eine dem Verhältniß des vollen Mehr bezw. Minderbetrages zu obiger Summe entsprechende Ermäßigung bezw. Erhöhung der Gewerbesteuersätze für die Klasse J und der Mitktel— sätze für die übrigen Klassen stattfinden und diese durch König— liche Verordnung zu bewirkende Berichtigung der Steuersãtze für die Zukunft maßgebend sein. Hiermit wird die Erreichung det angestrebten Zieles, das finanzielle Gesammtergebniß der Reform in Uebereinstimmung mit dem bisberigen Aufkommen aus der Gewerbe— steuer zu bringen, nach beiden . hin sichergestellt.
u 2.
Es ist aus praktischen Gründen wünschengwerth, die Ergebnisse der Veranlagung zur Einkommensteuer nach dem hierfür von der Staatsregierung vorgeschlagenen Gesetze schon bei der ersten. Ver anlagung der Gewerbesteuer benutzen zu können. Es empfiehlt sich daher, das Gewerbesteuergesetz ein Jahr später als das Einkommen steuergesetz, also erst für das Sfeuerjahr 1893,96 in Kraft treten zu lassen.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
I) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
aoz in ,
Paulsen.
in Altona verstorbenen Kutschers Ingwer 3) Von dem Rechtsanwalt Jungelaußen hier über den Nachlaß des am 19. Dezember 1889 in Altona
2 8 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. 1 6 c
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs⸗Genossenschaften.
Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
Verschiedene Bekanntmachungen.
K
Darlehn von 1500 AM d. d. 21. Januar 1889, und daselbst übergegangen war, ist angeblich verloren
2) der Abnahmemann Johann Frahm in Föhrden dat jenige des für ihn ausgefertigten Sparkassenscheins derselben Spar⸗ und Leihkasse über 300 S, d. d.
worden und soll auf Antrag der Kommanditgesell⸗ schaft Becker Co. zu Greiz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Lothar Henning daselbst, für kraftlos erklärt werden.
Der Ersatz⸗Reservist Johann Gottfried Hermann Hamann, zuletzt zu Brandenburg a. H. wohnhaft,
geboren am 24 Juli 1863 zu Harthau, wird beschuldigt, als Ersatz⸗Reservist erster Klasse aus—⸗ gewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Autwanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben. Uebertretung gegen 5§. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 10. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht, Zimmer 41, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derfelbe auf Grund der nach 5. 472 der Strasprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗ Kommando zu Magdeburg ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Brandenburg a. [S., den 18. Oktober 1890.
Merten, . Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
2) Zwangsvollstreckun gen, Aufgebote, Vorladungen n. dgl.
lazzi7 Aufgebot.
Daß Aufgebot ist beanfragt worden:
I) Von dem Justizrath Heymann in Altona für den Klempner und Schieferdecker Wilhelm Schmidt in Lokstedt über die angeblich verbrannte Pröoritäts— Obligation Nr. 2004 J. Emission der Alfona⸗Kieler Eisenhbahngesellschaft über 450
2) Von dem Rechtßanwalt Wedekind in Altona:
a. über den Nachlaß der am 3. August 1890 hier verstorbenen Arbeiterin Cornelia Char⸗ lotte Margaretha Grewe, über den Nachlaß des am 24. Juli 1890 in Altona verstorbenen Gärtners Earl Wilhelm Heinrich Gebhardt. über den Nachlaß des am 22. Mai 1890 in
Altona verstorbenen Schneid Carl Stiller, chneidermeisters Franz
über den Nachlaß des am 5. Januar 1890 in Altona verstorbenen Formers Wilhelm Friedrich
Adolf Hacker, über den Nachlaß des am J. August 1890 Carl Heinrich
verstorbenen Tanzlehrers f. über den Nachlaß des am z0. Mai 1890
Christian Weykopf in Altona,
verstorbenen Cigarrenarbeiters Ludwig Christopher Friedrich Wägebauer.
4) Von dem Rechtsanwalt Dr. Warburg in Altona über das hinterlassene Vermögen des von hier ausgewanderten Fettwaarenhändlers August Friedrichsen.
5) Von dem Rechtsanwalt Lassen in Altona:
a über den Nachlaß des am 27. Dezember 1889 in Niendorf verstorbenen Altentheilers Franz Jochim Schuhmacher,
über das angeblich verlorene Buch der Spar— und Vorschußhank in Ottensen für die Spar⸗ kasseneinlage Nr. 220 in Höhe von 1021 . 26 , lautend auf Hans Jürgen Gosch, und das angeblich verlorene Sparkassenbuch des Altongischen Unterstützungs⸗Instituts Litt S. Nr. 3772, lautend fär Hans Jürgen Gosch in Altona oder Frau Martha Elisabeth, geb. Stöhr, in Höhe von 2970 ½ 78 .
6) Von dem Amtsgericht in Altona:
a. über den Nachlaß des am 22. Dezember 1889 verstorbenen Agenten Jacob Strufe aus Altona,
b. über den Nachlaß der am 11. April 1890 in Altona verstorbenen Ehefrau Friederike Auguste Sophie Voigt, geb. Kiß.
Alle Diejenigen, welche Rechte und Ansprüche irgend welcher Art als Erben, Gläubiger, Eigen— thümer ze. an die oben aufgebotenen Nachlässe, Ur—⸗ kunden und Gelder zur Geltung bringen wollen, werden aufgefordert, diese Ansprüche z2c spätestens in dem auf Montag, den 11. Mai 1891, Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an der Allee hieselbst, Zimmer Nr. 16, anstehenden Auf⸗ gebotstermine resp. unter Vorlegung der Urkunden geltend zu machen, widrigenfalls sie damit aus⸗ geschlossen, die Urkunden für kraftlos erklärt und über die Nachlässe und die Vermögensmasse, was Rechtens ist, verfügt, resp. die Nachlässe werden dem Fiskus zugesprochen werden.
Altona, den 20. Oktober 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Bähr. Veröffentlicht: Hartung, Sekretär, als Gerichtsschreiber.
4565634 Aufgebot.
Es haben: ;
1) der Dr. med, Feldmann in Hohn das Aufgebot des für ihn ausgefertigten Sparkassenscheins der Spar⸗ und Leihkasse für die Hohner Harde über ein
21. Juli 1886, beide zu 38 C verzinslich, welche angeblich versehentlich mit werthlosen Papieren ver⸗ brannt bezw. abhanden gekommen sein sollen, zum 836 der Ausfertigung von neuen Urkunden bean tragt.
Es werden daher die unbekannten Inhaber der beiden vorerwähnten Urkunden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Januar 1891, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Rendsburg, den 6. November 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
33265 Ausfertigung. Aufgebot.
Der Inwohnerin Maria Englhauser in Tunten⸗ hausen ist der auf dieselbe als Gläubigerin lautende Schein der städtischen Sparkasse Wasserburg Nr. 21 758 zu 600 i zu Verlust gegangen.
Auf Antrag des Buchbindermeisters Joseß Herzinger dahier als Bevollmächtigten der Maria Englhaufer ergeht demgemäß an den etwaigen unbekannten In⸗ haber des obigen Sparkassescheines hiemit die öffent. liche Aufforderung, spätestens in dem am 15. April 1891, Vormittags Sz Uhr, vor dem unter⸗ fertigten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte auf den bezeichneten Sparkasseschein anzumelden und den Sparlasseschein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt wird.
Wasserburg, am 15. September 1890.
. Königliches Amtsgericht. (L. 8.) gez Ritter.
Der Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift wird hiemit bestätigt.
Wasserburg, am 15. September 1890.
(L. 8.) Der Kgl. Sekretär. gez. Spitzeder. Zur Beglaubigung. (L. 8.) Der K. Sekretär. Spitz eder.
acoic Aufgebot.
Der von der Handlung Franz Reinhold zu Greiz als Ausstellerin am 10. November 1889 auf Benno Gradenwitz zu Breslau gezogene und von dem Letzteren geceptirte, am 28. Februar 1890 fällige Wechsel über 880 AM, welcher durch Giro auf die
Firma Malz & Vogel zu Greiz und von dieser auf das Bankhaus (Kommanditgesellschaft) Becker Co.
Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird daher aufgefordert, seine Rechte auf denselben bei dem unterzeichneten Gerichte, spätestens in dem auf den 26. März 1891, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4 hierselbst, Zimmer Nr. 89 des zweiten Stocks, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—⸗ erklärung des letzteren erfolgen wird.
Breslau, den 15. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht.
ad584]
Nr. 13 596. Das Großh. Amtsgericht Säckingen
hat unterm Heutigen folgendes Aufgebot erlassen: Aufgebot.
J. Auf Antrag des Bernhard Steffan von Hottingen als Besitzer von 366 a Wald Gewann obere Aecker rechts und links an sich selbst, oben an Franz Josef Baumgartner und unten an die Wuhrbach anstoßend im Anschlag von 60 „S werden alle, welche in den Grund⸗ und Pfandbüchern nicht eingetragene ding liche oder auf einem Stammguts⸗ oder Familienguts⸗ verbande beruhende Rechte an dieser Liegenschaft beanspruchen, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens im Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls die e . angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden.
II. Aufgebotstermin ist bestimmt auf Mittwoch, 7. Januar 1891, Vormit. 9 Uhr.
Säckingen, 5. November 1890.
Der Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts. (L. 8.) Frey.
(45630 Aufgebot. .
Das Eigenthum des Grundstücks Nr. 122 Stadt Wartenberg, als dessen Eigenthümer gegenwärtig im Grundbuch Lazarus Hirsch Tischler verzeichnet ist, soll für den Kaufmann MaxHoffmann zu Groß Wartenberg eingetragen werden.
Auf den Antrag des Letzteren werden deshalb alle
ihrer Existenz nach unbelannten Eigenthumspräten. denten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine den 30. Jannar 1891, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 6) anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Real⸗ ansprüchen auf das Grundstück werden ausgefchlossen
und ihnen keshalb ein ewiges Still schweigen auferlegt werden wird. Wartenberg, den 15. November 1890. Groß Wah sff ef fee ginn ser än
2 Aufgebot. leg it suuttas des Gärtners Leonhard Seonde II. zu Oberrad, als Pflegers für die mit unbekanntem Aufenthalte abwesende Wittwe Anna Maria Huber, geb. Lang, Behufs Sorge für deren Vermögeng⸗ angelegenheiten, wird die genannte Anna Maria Huber, geb. Lang, Wittwe von Peter Adam ,,. geboren am 19. März 1817 als Tochter der Eheleute Wilhelm Lang und Katharina, geb. Müller, zuletzt wohnhaft gewesen zu Oberrad, von deren Leben seit dem Jahre 1883 keine Kunde eingegangen ist, bier— durch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. Mai 1891, Vormittags 19 Uhr, hiermit festgesetzten Termin bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls de Wittree Anna. Maria Huber, geb. Lang, für todt erklärt werden wird.
Frankfurt a. Mi., den 31. Oktober 1890 Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.2.
633 Aufgebot. la uf uta der Eigenthümerfrau Antonie Wolkki, geb. Reich, in Grodziczno, Kreis Löbau, werden der angeblich verschollene Ehemann derselben, Rochus Wolski, zuletzt in Grondy, Kreis Löbau, aufhaltsam gewesen, geboren am 16. August 1847 ebenda, sowie die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 19. September 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfallz der Ver schollene für todt erklärt werden wird.
Löbau, den 12. November 1890.
Königliches Amtsgericht.
lady Aufgehot.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Rechts—⸗ anwalt Kabilinski zu Graudenz, werden die unbe⸗ kannten Erben, Erbeserben und nächsten Verwandten der durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts- gerichts zu Graudenz vom 14. März 1890 für todt erklärten unverehelichten Marie Charlotte Zude, zuletzt in Weißhof, aufgefordert, spätestens im Auf—⸗ gebotstermin, den 25. September 1881, Vor⸗ mittags 12 Uhr, (Zimmer Nr. 13) ihre Ansprüche und Rechte auf den etwa 275 M betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß den sich meldenden und sich legitimirenden Erben, in deren Ermangelung aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schul⸗ dig, von demselben weder Rechnungslegung, noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr ö Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß.
Grandenz, den 13. November 1890.
Königliches Amtsgericht. (28671) Oeffentliche Bekanntmachung. ö. Ladung.
Die Erben des am 12. Januar 1882 für todt erklärten Johann George Föller von Rommerz, nämlich:
I) dessen Ehefrau Maria Elisabeth, geb. Hof⸗
mann, Tochter Theresia Föller,
Y) dessen 30. Januar 1837, oder deren Erben werden aufgefordert, sich bis zum 15. März 1891 hier zu melden, widrigenfalls der Nachlaß des 2c. Föller den nächsten anwesenden Erben ausgeantwortet werden wird. Neuhof, den 123. August 1890. Königliches Amtsgericht. Keller.
geboren
46 od] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil deß Königlichen Amts— gerichts zu Lotklau vom 4. November 1890 sind fol⸗ gende Hypothekenurkunden:
a. die Hvpothekenurkunde über die auf Blatt 46 Kolgschütz des Gastwirtht Oscar Hecht zu Kokoschütz in Abth. III Nr. J für die Marine Wawrzinstysfche Tochter, Josefa Wawrzingky, eingetragene zu hoo verzinsliche Resthypothek von' 10 Thle. 18 Sgr. 1175 Pf., bestehend auß dem Erb—= sonderungsreze e vom 18. Dezember 1812, der ge⸗ richtlichen Verhandlung Ratibor 19. Januar 1813, und dem Hypothekenscheine vom 2. März 1815,
h, die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ stůcke Blatt 190 Pschow des. Bergmann Anton Langer in Abth. II Rr. 5 für die Schankwirth⸗ hau Dorel Preuß in Nieolai. (ingetragenen 23 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf., rechtskräftige Forderung nebst. Io Zinsen seit 9. Februar 1865, sowie 18 Sgr. Gerichts⸗ und Eintragungskosten, bestebend 3 gerd gn lere Kreisgerichts zu Rybnik
März und dem thekenbuchauszuge vom 15. Mai 18665, 6
c. Die. Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke Blatt 270 Acker⸗Loslau des Müllers Johann Oelislock, der rerehelichten Johanna Konieczny geb. Sikora, der Schmied Ignatz und Sophie Sowa'schen Eheleute zu Radlin, des aàbwefenden durch seinen Vormund Schmiedemesster Andreas Polnik daselbst vertretenen Vincent Sikora und der osefa Sikora, in Abth. UI Nr. J für die Geschwister Deimann, Rifke, Simon, Fanny und Emanuel Oschinsky eingetragenen, zu 5 os verzinslichen 420 Thlr. Darlehn, gebildet aus der gerichtlichen Verhandlung
vom 23. Mai 1866 und dem 1 . . 1565 Hypothekenbuchauszuge
für kraftlos erklärt worden. J. F. 3. 5. 6/90. Loslau, den 5. November 1890. Königl. Amtsgericht. Abth. J.
4565405 Bekanntmachung.
Durch die Ausschlußurtheile des unterzeichneten Gerichts vom 3. November 1890 sind folgende Hypothekenurkunden:
1) über 22 Thaler 28 Sgr. 6 4 rückständiger Kaufgelder, eingetragen für die vier Geschwister Stolte, als
a. Johanne Dorothee Sophie, verehelichte Dreyer,
b. Marie Louise,
6. Christiane Charlotte, d. Gottlieb Carl . — sämmtlich in Aschersleben —
auf dem Wohnhause Gselsgasse Nr, 7 daselbst, mit Zubehör, Häusergrundbuch von Aschersleben Bd. 16 Bl. Zi. Abih. III unter Ne. 66a n, sowie auf dem Planstück Nr. 1065 JL der Flur Aschersleben, Flur⸗ grundbuch von Aschersleben Bd. 59 Bl. 313 Abth. M unter Nr. 3 — bestehend aus den Ausfertigungen des Adjudikationserkenntnisses vom 13. Mai 1869, des Publikationsverhandlungsprotokolls vom 20. Juli 1899 sowie aus dem Auszuge aus dem Hypothekenbuche von Aschersleben Bd. 16 S. 217 vom 75. August 1859 und der Ingrossationsnote vom 12. Oktober 1859 —; 2) über 2400 A6 Darlehen, eingetragen für, die Ehefrau des Maschinenbauers Carl Strenge, Auguste, geb. Blauel, zu Quedlinburg, auf dem zu Wedderstedt unter Nr. 33 und 33a belegenen Kossathenhofe nebst Zubehör im Grundbuche von dort Bd. II Bl. 193 Abth. IIl unter Nr. 158, — gebildet aus dem Hvpothekenbriefe vom 4. Dezember 1885/18. November 1887 und der Ausfertigung der Urkunde vom J. De= zember 1885 —;
3) über 509 Thaler rückständiger Kaufgelder, ein⸗ getragen für die Wittwe des Tuchmachers Christian Strauch, Rosine, geb. Gubelt zu Aschersleben, auf dem Wohnhause Stephanikirchhof Nr. 20 dafelbst, nebst Zubehör im Häusergrundbuche von dort Bd. 13 Bl. 325 Abth. III unter Nr. 6 — gebildet aus dem Oypothekenbriefe vom 1. Juli 1875 und den Auß— fertigungen des Kaufvertrages vom 30. Juni 1875, sowie der Urkunde vom 1. Juli 1873 —;
4) über 100 Thaler Courant Darlehen, eingetragen für den minorennen Karl Gottfried Vogel zu Äscherg⸗ leben auf den Planstücken der Flur Aschersleben Nr. 231 der Karte Erxleben am Froser Wege und Nr. 1063 hinter dem Gerichte am Kaninchenberge im Flurgrundbuche von dort Bd. 31 Bl. 281 Äbth. If unter Nr. 1 und Nr. 3 — gebildet aus der Aus- fertigung der Verhandlung vom 7. Juli 1840, dem Hypothekenschein zu Th. 31 S. 281 und dem zu Th.. 29 S. 301 Hypothekenbuche von Aschersleben sowie der Ingrossationsnote vom 7. August 1840 —;
5) über 5. ö . /. Sgr. 93 Courant
Darlehen, eingetragen für Friederike Sophie Rosine Stegmann zu Gatersleben auf dem Hausgrundftück Hohe Straße Nr. 30 daselbst, nebst Zubehör im Grundbuche von dort Bd. 1 Bl. 656 Abth. III unter Nr. 11 und Nr. 12 — gebildet zu a. aus der Ausfertigung der Verhandlung vom 21. Januar 1858, dem . vom 27. Januar 1858 und der Ingrossationsnote de eod., zu b. aus der Ausfertigung der Verhandlung vom 16. September 18558, dem Hypothekenbuchsauszuge vom 29. Sep— tember 1858 und der Ingrossationgnote de eod. — für kraftlos erklärt worden. Aschersleben, den 4. November 1890. Königliches Amtsgericht.
45395 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Liebenwalde vom 13. November 1890 ist der Hypothekenbrief vom 7. Juni 1879 nebst Schuld⸗ urkunde vom 15. Mai 1879 über die Abtheilung III. Nr. 13 auf Band J. Bl. Nr. 17 des Grundbuchs von Marienwerder für den Kalkbrennereibesitzer Julius Erdmann zu Zerpenschleuse eingetragene Darlehnsforderung von 900 S für kraftlos erklärt worden. ;
Liebenwalde, den 14. November 1890.
Königliches Amtsgericht. 45399 Ausschlusßurtheil.
Auf den Antrag a, des Fabrikarbeiters Theodor Brakel zu Menden, b, des Kaufmanns Philipp Schroeder daselbst, erkennt das Königliche Amts gericht zu Menden für Recht:
Der eingetragene Gläubiger nachstehend bezeichneter Post bezw. dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen.
„Abthlg. III. Nr. 2 von Bd. IV. Art. 199
(resp. 30) resp. Abthlg. III. Nr. 8 von Bd. J.
Art. 39 (früher Bd. VI. Art. 288) des Grund⸗
buchs von Menden:
22 Thlr. 17 Sgr. Judikat und 2 Thlr.
19 Sgr Kosten sowie die Kosten der Eintragung
zu 23 Sgr. aus dem rechtskräftigen Mandate
vom 18. Mai 1855 zufolge Requisition des
Prozeßrichters für F. G. von der Becke ein⸗
getragen.“
Menden, den 13. November 1830.
Königliches Amtsgericht.
4654011 Bekanntmachung.
Durch Urtheil vom 31. Oktober 1899 sind die unbekannten Gläubiger und deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Nieheim Band 13 Blatt 646 Abtheilung III. Nr. 12a sür die Geschwister Marie Elisabeth, Johann Konrad und Theresia Kreggemeyer zu Berg beim 3 ref Post von je 125 Thlr. 14 Sgr. 4 Pf. ausgeschlossen.
ie fl den 3. November 1890.
Königliches Amtsgericht.
4553921 Bekanntmachung. —; Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Kofel vom 8. November 1850 ist für Recht erkannt
worden: Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenposten
on . ; a 20 Thalern, eingetragen für die Stephan Roi'sche Pupillarmasse in Abtbeilung III. Nr 2 des Grundbuchs des der Marie, verehelichten 9 Kowachek und dem Hüttenmaurer Christian Burger zu Biskupitz gehörigen Grundstücks Birawa Nr. 6b auf Grund der Verhandlung vom 16. Oltober 1837 und übertragen auf das Trennstück Birawa
r. 280, sowie 61 von 3 Thalern 10 Silbergroschen, eingetragen für die Kopisschen Erben in Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs des dem Halbgärtner Florian Ko— waczet gehörigen Grundstückz Birawg Nr. 116 aut Rekognition vom 17. September 189 und über⸗ tragen auf das Trennstück Nr. 280 Birawa,
werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten beiden Posten ausgeschlossen.
Fosel, den 11. November 1899.
Königliches Amtggericht. Abtheilung IV.
ab6htz ö Die IC gusparkunde vom 18. März 1828, laut welcher der Bürger und Grobschmiedemeister Hant einrich Menke zu Soltau aus der Stadt Armen ⸗
asse zu Soltau ein Darlehn von 100 Thlr. Kon ventiong Münze, verzinslich zu 400, erhalten und
dafür Hypothek an seinem gesammten Vermögen be⸗ willigt hat (Hypothekenbuch von Soltau Band T. Blatt 60 —, Grundbuch von Soltau, Band JI. Blatt 18 Abth. III. Nr. ? — Bürgerstelle Haus Nr. 28 daselbst eingetragen),
ist durch Ausschlußurtheil vom 5. November 1890 für kraftlos erklärt.
Soltau, den 6. November 1890.
Königliches Amtsgericht. II.
465398
Durch Ausschlußurtheil vom 3. November 1890 sind die unbekannten Interessenten mit ihren An— sprüchen auf die für Michael Itzek auf Groß r . Nr. 2 eingetragenen und nach Gr.
rzesdzienk Nr. 115 äbertragenen 15 Thlr. oder 45 4 ausgeschlossen.
Willenberg, den 4. November 1890.
Königliches Amtsgericht. 45657] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Wilster vom 7. November 1890 ist das Hypothekeninstrument vom 26. Juli 1888 über die für den Arbeiter, früheren Pächter Detlef Kröger in Wewelsfleth im Grundbuche von Wewelsfleth Band II. Blatt 57 Abtheilung III. unter Nr. 6 aus der Urkunde vom 4. Juni 1888 eingetragene mit 4 00 jährlich verzinsliche Darlehnsforderung von 2000 S½ für kraftlos erklärt.
Wilster, den 7. November 1890.
Königliches Amtsgericht. 46660 Bekanntmachung.
Alle diejenigen unbekannten Betheiligten, welche Ansprüche auf die im Grundbuche von Billerbeck Band 20 Blatt 38 Abtheilung II. Nr. 1 zufolge notariellen Kontrakts vom 1. Dezember 1812 für die Erben Schroeder zu Billerbeck eingetragenen Post, bestehend aus einem jährlich termino Martini fälligen Erbpachtskanon von 7 Thlr., geltend zu machen haben, sind mit ihren Rechten durch Urtheil des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts vom 13. Oktober 1890 ausgeschlossen.
Coesfeld, den 15. Oktober 1890.
Königliches Amtsgericht.
(4565659 , , , .
In Sachen, betreffend das Aufgebot der un⸗ bekannten Gläubiger der Gestütskasse Marienwerder, für das Rechnungsjahr vom 1. April 1889 bis dahin 1890 F. 15/96 hat das Königliche Amtsgericht ö. ,, am 8. November 1890 für Recht erkannt:
J. die unbekannten Gläubiger der Kasse des Königlichen Westpreußischen Landgestüts zu Marienwerder für das Rechnungsjahr vom 1. April 1889 bis dabin 1890 werden mit ihren Ansprüchen an die genannte Kasse aus⸗ geschlossen,
II. die Kosten des Verfahrens sind außer Ansatz zu lassen.
Im Namen des Königs! Verkündet am 10. November 1890.
Penke, als Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot folgender, angeblich getilgter Hypothekenposten, nämlich über:
a. 160 Thaler 25 Sgr. 8 Pf., eingetragen in k unter Nr. 27 Stolbergsdorf r. 43, b. 100 Thaler, eingetragen in Abth. III. unter Nr. 6 Ndr. Faulbrück Nr. 50, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Reichenbach u. d. Eule durch den Gerichts⸗Assessor Schubert für Recht:
J. Zu a.: Die verehelichte Susanne Marie Heide, geb. Wittig, zu Neudorf und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Blatte des Grundstücks Nr. 43 Stolbergsdorf in Abth. III. unter Nr. 27 eingetragene Post von 160 Thalern 25 Sgr. 8 Pf. ausgeschlossen.
II. Zu b:
Dem Packmeister Wilhelm Titze zu Dittersbach, der unverehelichten Philippine Titze zu Kosch⸗ pendorf, der verehelichten Viehwärter Anna Sam, geb. Titze, zu Gallowitz, dem Lokomotivführer Emanuel Titze zu Berlin, der verwittweten Fischer Emilie Andermann, geb. Titze, zu Giersdorf, und dem Stellmachermeister Heinrich Titze zu Golitz werden ihre Rechte auf die Hypothekenpost von 100 Thaler Kaufgeld, eingetragen auf dem Blatte des Grundstücks Nr. 50 Ndr. Faulbrück in Abth. III. unter Nr. 6, vorbehalten.
Die übrigen Rechtsnachfolger des verstorbenen Hypothekengläubigers, Schuhmachers Gottlieb Titze zu Ndr. Faulbrück, werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden, unter gleicher Vertheilung der Insertionskosten, den Antragstellern auferlegt. — F. 13/88. chubert.
abo]
45644
Königl. Württb. Landgericht Heilbronn.
Deffentliche Zustellung.
Katharina Rosine Brand in Heilbronn, vertreten durch Rechtganwalt Wendler in Heilbronn, klagt gegen ihten Ehemann Christian Friedrich Brand von Heilbronn, mit unbekanntem Aufenthalt ab- wesend, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien am 1. August 1889 vor dem Standesamt Heilbronn geschlossene Ehe wegen böslicher Verlaffung der Klägerin durch den Beklagten, dem Bande nach zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor li Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Heilbronn auf Dienstag, den 3. Februar 1891, Vormittags 9 ühr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Den 13. November 1890.
Landgerichtsschreiber Müller.
45643 8 Zustellun
1) Johanne Gmilie Wiegand, . Franke in Potschay
el, 2 ö Linda Cröniger, geb. Liske, in Zittau, . malie Auguste Gehlert, geb. Rebfcld, in
e 4, 8. 4) der Maschinenbauer Friedrich Emil Homa in Radebeul,
5) Anna Marie Wiedefeld, geb. Thielemann, in Meißen,
w Hulda Töppel, geb. Winkler, in Pot⸗
appel, . chf Laura Franziska Selbt, geb. , in Cölln,
8) Luise Auguste Minna Reuter, geb. Retmer, in Dresden, ; ; 2
s) Ida Marie Henriette Apitzsch, geb. Torpsch, in Dresden, ⸗ ;
16) der Zigarrenfabrikant Karl Ernst Zwiebler in Stetzsch,
p e Kaufmann Paul Zeidler in Dresden,
12 Anng Ida Zeidler, geb. Quaas, in Leipzig,
155 Fhristiane Eleonore Lantzsch, verwitwet gew. Streubel, geb. Gärtner, in Dresden, 14) Anna Richter, geb. Schubert, in Breslau, 9 der Landbrieftraͤger Julius Hermann Fiedler in Wilsdruff, . . vertreten 4 1 bis mit 3 durch die Rechtsanwälte Justizrath Hänel und H. Müller in Dresden, zu 4 bis mit 5 durch Rechtsanwalt Dr. Schlegel II. da⸗ selbst, zu 19 durch Rechtsanwalt Dr. Wilke daselbst, zu 11 durch die Rechtsanwälte Ebert und Lauterbach daselbst, zu 12 durch die Rechts anwalte Dr. R. Rei⸗ chel in Dresden und Dr. O. Reichel in Meißen, zu 13 durch die Rechtsanwälte Dr. Pleißner und Ehr⸗ hardt in Dresden, zu 14 durch Rechtsanwalt E. Schanz daselbst, zu 15 durch Rechtsanwalt Krause daselbst, . klagen gegen ihre Ehegatten, deren jetziger Auf⸗ enthalt unbekannt ist, .
zu 1) den Handarbeiter (Ferdinand) Ernst Hugo Wiegand, zuletzt in Dresden wohnhaft, ⸗
zu 2) den Kaufmann Maximilian Franz Friedrich Cröniger, zuletzt in Berggießhübel wohnhaft,
zu 3) den Handarbeiter Julius Bernhard Gehlert, zuletzt in Kötzschenbroda wohnhaft,
zu 4) Emilie Alwine Homa, geb. Naumburger, zuletzt in Berlin wohnhaft,
zu 5) den Handarbeiter 6. Hermann Wiede⸗ feld, zuletzt in Meißen wohnhaft, . zu 6) den Müller Friedrich Hermann Töppel, zuletzt in Räcknitz wohnhaft, ; zu 7) den Tischler Karl August Seibt, zuletzt in Meißen wohnhaft, zu 8) den Expeditionshilfsarbeiter Eduard Oskar Reuter, zuletzt in Dresden wohnhaft,
zu 9) den Kaufmann 6 Wilhelm Apitz sch, zuletzt in Dresden wohnhaft, zu 10) Johanne Christiane Zwiebler, verw. gew. Heim, geb. Schwarz, zuletzt in Dresden wohnhaft, zu 11) Anna Zeidler, geb. Okler, zuletzt in Philadelphia wohnhaft, zu 12) den Sattlermeister Franz Leberecht Zeidler, zuletzt in Meißen wohnhaft, zu 13) den Maschinist Karl Friedrich Moritz Lantzsch, zuletzt in Dresden wohnhaft, zu 14) den Kaufmann Ernst Friedrich Richter, ö . 8 . 8 Zisch 4 zu nna Klara Fiedler, geb. Fischer, zuletz in Niederhäslich wohnhaft, und zwar die unter 1 bis mit 5,7 bis mit 12, 14 und 15 Genannten wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe vom Bande, die unter 3 genannte Töppel wegen vor der Ehe erlittener Freiheitsstrafen mit dem Antrage auf Auf⸗ hebung der Ehe bezw. wegen Mißhandlung mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe vom Bande, die unter 13 aufgeführte Lantzsch wegen eines vor Ein- gehung der Che vorhanden gewesenen unheilbaren körperlichen Gebrechens mit dem Antrage auf Auf- hebung der Ehe sowie wegen Lebensnachstellung und bötlicher Verlassung mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe vom Bande event. aber mit dem Vätrage auf Herstellung des ehelichen Lebens und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts—⸗ steits vor die II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts Dresden auf den 2. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, je einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu ihrer Vertretung zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht.
Dresden, den 5. November 1890.
Der Gerichisschreiber des Kgl. Landgerichts. Hochgemuth.
465646] Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Carl Bode zu Linden, vertreten durch den Rechtsanwalt Heinemann zu Hannover, klagt gegen seine Ehefrau Caroline Johanne Friede“ rike Bode, geb. Harder, sjetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs und böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die unter den Parteien bestebende Ehe dem Bande nach zu trennen, die Beklagte für den schuldigen Theil zu erklären, und ihr die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer IT. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf Montag, den 16. Februar 1891, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Augzug der Klage bekannt gemacht.
Hannover, den 14. November 1890.
Mandel,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
ab645 Oeffentliche Zustellung und Ladung.
Charlotte Keller, Fabrikaroetterin in Kaisers⸗ lautern, Ebefrau von Karl Kaufmann, früher Tagner in Kaiserslautern, et ohne bekannten Wohn⸗ und Aufentbaltsort abwesend, hat gegen ihren ge⸗ nannten Ehemann Klage zur Civilkammer des K. Landgerichts Kaiserslautern erhoben mit dem Antrage, die Gbescheidung zwischen ihr und dem Beklagten auszusprechen und demselben die Projeßkosten zur Laff zu legen Genannter Karl Kaufmann wird zur mündlichen Verhandlung über diese Klage biermit in die öffentliche Sitzung der Civilkammer des K. Landgerichts Kaiserslautern vom 4. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, vorgeladen mit der Aufforderung, einen bei dem n zuge · lassenen Rechtsanwalt sich zu bestellen.
Gegenwärtiger Klageauszug wird zum Zwecke der Zustellung an den abwesenden Beklagten öffentlich bekannt gemacht.
Kaiserslantern, den 11. November 18990.
Der Gerichtsschreiber am K. Landgerichte.
Gzeales, Kgl. Sekretär.