Einkommen erlangen, dann wird erst an der Hand dieser Erfahrungen eine in der praktischen Steuerpolitik mögliche Ünterscheidung zwischen fundirten Einkommen auch in der Einkommens euer möglich werden. Hier müssen wir Schritt vor Schritt weiter gehen, und ich wenigstens babe mir die letzten Konseguenzen durchdacht, ich weiß, wohin ich steuern will. Ich habe auch dag, was nöthig ist für den Landtag, in diesem Augenblick . die letzten Ziele zu wissen, mit der größten
enbeit ausgesprochen. = .
Dl er e r re. uns dann den Vorwurf gemacht, daß wir durch die Heranziebung der Sen ossenschaften einen soiialen, Rückschritt machten, während wir durch die Reform des Genossenschaftsgesetzes die Genossenschaften wesentlich gefördert haben — ein Zugestãndniß, was ich gegenüber den Erklärungen der Freunde des vrn. Richter im Reichstage sehr gern acceptire. Wenn er nun meint, die Bestimmun · gen, die wir hier aufgenommen haben, würden der genossenschaftlichen Entwickelung wesentlichen Schaden thun so irrt er sich. Denn genau dieselbe Stellung, die im Reichstage die Reichsregierung und ich persön⸗ lich als Abgeordneter eingenommen haben, die genossenschaftlichen Verbände für hochnothwendige, höchst heilsame und nützliche Institu⸗ fionen zu halten, aber sie auf der Grenze der Förderung der Woblfahrt ihrer eigenen Mitglieder zu erhalten und sie davor zu bewahren, daß sie aus dieser natürlichen Grenze heraus allgemeine SGeschãfteunter⸗ nehmungen werden, — dieselbe Grenze hat hier die Staatsregierung mit ihren Vorschlägen auf das Genaueste inne gebalten. Wir haben gesagt: nicht alle Genossenschaften, nicht die Vortheile, die den ein⸗ selnen Mitgliedern der Henossenschaften aus den genossenschaftlichen Betrieben erwachsen, sondern nur diejenigen Genossenschaften, die über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgehen, die also rein geschäftliche Unternchmungen werden, sollen behandelt werden wie die übrigen körperlichen Verbände.
Meine Herren, das Kleingewerbe hat nach meiner Meinung mit Unrecht geklagt über die Genossenschaften selbst, aber mit vollem Recht über die Privilegirung und Begünstigung derjenigen Genossen⸗ schaften, die ihm weit über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus Kon- kurrerz machen. Da entstand wirklich eine Ungleichheit und Un— gerechtigkeit und eine Freilassung von allen Laslen, während doch die
erste Voraussetzung derselben. Beförderung der eigenen Wohlfahrt
der Mitglieder, längst verlassen war. .
Ich muß also auch diesen Vorwurf bollständig von mir ablehnen. Meine Herren, was die landwirthschaftlichen Brennereien betrifft, von welchen der Herr Abgeordnete gesprochen hat, als wenn wir damit einen tendenziösen und prinzipwidrigen Vortheil gerade der Landwirth⸗ schaft zuführen wollten, so ist auch dies durchaus unzutreffend. Meine
Herren, Sie finden eine Reihe von Bestimmungen, die der Klasse zu
Gute kommen, dann jener Klaffe in der Gewerbesteuer, die alle auf
demselben Grundgedanken beruhen: wenn der Produzent sein eigenes
Rohprodukt verarbeitet, ohne daß diefe Verarbeitung den Charakter
eines eigentlichen neuen Geschäfts annimmt, fo ist er nicht Gewerb⸗ treibender im Sinne der Gewerbesteuer, sondern er ist Land⸗ wirth. Wir sind ja sogar soweit gegangen, daß wir den Satz aufgestellt haben, der in seinen Konsequenzen sehr weit geht, aber mit vollen Bewußtfein und gerade zu Gunsten der landwirthschaftlichen Genossenschaften — daß alle Verarbeitung, asse Veräußerung von solchen Produkten, wenn sis den Einzelne steuerfrei thun kann, auch für eine Mehrheit solcher Personen, die sich zu diesem Behuf besonders associiren, frei bleiben. Wie wichtig das be spiels⸗ weise für unsere Winzervereine ist, brauche ich den Herren, die wissen, was Winzervereine für den kleinen Weinkauer bedeuten, garnicht aus⸗ einander zu setzen. Aber das beschränkt sich keineswegs bloß auf die Weingegenden, sondern auch auf Genossenschaften, die im ganzen Lande verbreitet sind: Milch,, Batter⸗, Molkengenossenschaften, welchen Namen sie auch haben mögen. Wir haben damn gerade die genossen⸗ schaftliche Entwickelung auf diesem Gebiet möglichst f8rdern wollen.
Meine Herren, Sie werden überhaupt finden, wenn wir demnächft — ich will darüber heute nicht weiter sprechen — auf die Gewerke⸗ steuerfrage noch näher kommen, daß die Gewerbesteuer keineswegs einen fiskalischen Charakter bat, im Gegentheil, daß die Fiekalitãt dabei sehr zurücktritt. Sie werden finden, daß eine Reihe von Be⸗ stimmungen lediglich den Zweck haben, sozialen Bedürfniffen entgegen ju kommen, und ich bitte Sie, namentlich das Kapitel der Be— freiungen genau anzufehen, so werden Sie schon finden, von welchem Geist diese Bestimmungen diktirt find. Diese Gedanken, diese Grundsätze haben wir nun angewandt Auf die landwirth⸗ schaftliche Brennerei. Denn nachdem die Gesetzgebung — nach meiner Meinung mit voll Recht — bemüht ge⸗ wesen ist, die landwirkhschaftliche Brennerei als solche in ihrer Eigenschaft als Nebenb zu erhalten und daraus allein sich in vollem Maße 2 mungen des Brannt⸗ weinsteuergesetzes im Reich erklären, nachdem die 3 eichsregierung und die Reichsgesetzgebung erwogen und anerkannt haben, daß wir eine Reihe von Provinzen besitzen, die wesentlich auf den Kartoffel bau angewiesen sind, die sonst sich nicht würden halten können, wo der Acker sich verwandeln müßte in Forst und die Bewohner sich würden erhalten können durch Auswanderung (Heiterkeitj — nachdem, sage ich, die Reichsregierung von diefem Standpunkt aus eine besondere Erleichterung der landwirthschaftlichen Brennerei hat eintreten lassen, würde Preußen das Gegentheil gethan haben von dem, was diese Gesetzgebung wollte, wenn wir hier neu — neu, sage ich, die land⸗ wirthschaftliche Brennerei herangezogen hätten. Denn die landwirth⸗ schaftliche Brennerei charakterisirt sich doch im Wesentlichen dadurch, daß sie im Wesentlichen aus den eigenen Produkten der Landwirtk⸗ schaft, der Kartoffel, betrieben wird, daß sie den Zweck bat, die Vieh— haltung zu vermehren, daß sie den Zweck bat, den Dung zu ver— mehren, und folglich den schwach ergiebigen Sandboden ertrags fähig zu erhalten. Von diesem Standpunkt aus mußten wir so verfahren. und es hat uns da jede einseitige Begünstigung eines einzelnen Ge⸗ werbes völlig fern gelegen.
Meine Herren, ich komme noch einmal zu gute Frage der Quotisirung. Der Hr. Abg. Richter hat persönlich wäre wohl nicht gegen die Quotisirung. Ich stebe nicht als Person, sondern als Mitglied der Staatsregierung; ich bier nicht auf subjcktibe iheoretische Meinungen Gewicht zu legen, sondern auf die Stellung, welche bie Staatsregierung einnimmt. Ich habe also auf die Frage überhaupt nicht zu antworten, aber ich möchte doch eines sagen, daß in diefem Gesetze so viel enthalten ist, als inan selbst vom Standpunkt der Freunde der Quotisirung bei Gelegenheit der hier zu erörternden Fragen überhaupt zu fordern berechtigt ist. Es ist ausdrücklich gesagt: wenn der Keberschuß nicht verwendet wird jur weiteren Entlastung — auf die Frage will ich gleich noch zurück kommen — und zur Ueberweisung von Grund⸗ und Gebãudesteuer, wenn darüber keine Einigung zwischen Landtag und Staat regierung stattfinden sollte, so soll der Schatz nicht ewig aufgeboben bleiben und ein Nibelungenfchatz werden, der nur Unheil anrichtet, nein, meine Derren, dann soll er verwendet werden zur Entlastung derjenigen KLlassen, die diefe Mehrerträge uns gebracht haben, und zwar jedes Jahr, und zwar im Staats haus halts. Etat, sodaß der Landtag bei jeder Art der Verwendung ein entscheidendes Wort mitspricht. Mun, ich möchte denjenigen, welche nicht von vorn herein so ganz feindselig dieser Reform gegenüber sich stellten, doch dieses ans Her; legen, daß hier ein wesent licher Schritt geschieht, daß alle Kautelen hier gegeben sind, um nicht unnöthige Schätze aufzuhäufen oder aber ohne Noth und ohne Maß Schulden zu tilgen, fondern daß das Land Flbst soll verfügen können darüber, wie diese Mehreinnahmen zur Verwendung kommen. Ich hatte gehofft, daß dieses Entgegenkommen auch auf der anderen Seite eine etwas mildere Stimmung hervorge⸗ rufen hätte.
Auf die von Herrn Richter angeregte Frage der Reichspolitik, der ollpolitik gehe ich nicht ein, Sie werden mir das sehr gern frlassen, diese Debatte möge in Reichstage weiter geführt werten. (Sehr wahr! rechts.)
Den Satz aber betone ich: wer erklärt, daß eine gerechte und gleich⸗ mäßige Veranlagung der direkten Steuern gar keine Bedeutung hätte, so lange nicht Wandel geschaffen sei in der Höhe und Art der Belastung der indirekten Steuern, wer diesen Satz vertritt, dem fehlt entweder die Grundlage der richtigen Beurtheilung, oder eine solche
Behauptung ist nur ein Vorwand. (Sehr richtig! rechts.) Daß das letztere nicht der Fall ist, weiß ich ja von vornherein Heiterkeit); deshalb gehe ich noch mit zwei Worten auf den (ersten Fall ein. Ich wundere mich sehr, daß, während von jeher die Klage gewesen ift, daß man das Verhältniß der direkrten und indirekten Steuern verkehrt habe, daß man die indirekten Steuern ganz außer Verhältniß heraufgeschroben habe zu den direkten Steuern, nun, wo hier die bejahende Antwort gegeben wird in Bezug auf die direkten Steuern mit allen daran geknüpften Entlastungen, dies auch wieder abgelehnt wird. Wo soll nun in Preußen eine Reformpolitst anfangen? Ich bin überzeugt, wo wir auch angefangen hätten, immer wäre es nicht recht gewesen. (Heiterkeit. )
Meine Herren, es kann sein, daß jemand die Frage der indirekten Steuern für bedeutungsvoller hält; da nun aber zu sagen, daß die Reform der direkten Belastung nichts bedeutet, das ist eben ein innerer Wider⸗ spruch. Wenn es richtig ist, was von jener Seite immer betont wird, daß die indirekten Steuern verhältnißmäßig hoch auf den Unbemittelten lasten, so wird man mir doch zugeben, daß, wenn wir den Arbeiter und den kleinen Gewerbtreibenden entlasten in den direkten Steuern, ihm auch eine Wohlthat erwiefen wird. Da Herr Richter so sehr besorgt ist für die Wohlfahrt der Steuerpflichtigen, so müßte er doch sehr eifrig bestrebt sein, die Staatsregierung auf diesem Gebiete zu unterstützen.
Meine Herren, Herr Richter hat dann schließlich gemeint, die Minister aus der natlonalliberalen Partei machten nur die Geschäfte der konserpvativen Parteien und dann könnten sie gehen. Meine
Herren, ob so etwas angesichts des anwesenden Ministers gerade sehr liebenswürdig und höflich ist, das überlasse ich Ihnen zu beurtheilen. Auf mich venigstens machen alle diese Dinge nicht den geringsten Eindruck. Verr Richter weiß das vielleicht und deshalb hat er es auch für unbedenklich gehalten, es hier vorzubringen. (Große Heiterkeit Meine Herren, sofern aber in dieser Bemerkung, wie ich doch annehmen kann, liegen sollte, daß der nationalliberale Minister hier eine nationalli berale Parteipolitit triebe, so berufe ich mich auf das ganze Haus, auf den Inbalt der Vorlagen, ob hier überhaupt von einer Parteipolitik die Rede ist. (Sehr richtig! rechts) Meine Herren, ich habe gelernt in meinem Leben, ich kann das nur hier wieder betonen und freue mich darüber, daß ich das gelernt habe, daß die Fraktionsgegensätze überall in Deutsch⸗ land über die Maßen auf die Spitze getrieben sind, und so habe ich mich gefreut, an einem Werke mithelfen zu können, dabei mitzureden, das nach keiner Seite hin den Crarakter einer Fraktionspolitik hat. Meine Herren, wir sollten in Deutschland das uns verbindende, ge⸗ meinsame, versöhnende Element mehr in den Vordergrund stellen. Ich halte die Männer, die eine Hauptaufgabe daraus machen, das Gegentbeil zu thun, nicht für nützliche Männer in unserem Staate. (Lebhaftes Bravo!) Meine Herren, wie lange ich bier an dieser Stelle die Staatsinteressen vertreten werde nach meiner besten Auffassung, das kann ich ja nicht wissen, aber darüber können Sie sich beruhigen, daß ich nichts thun werde, was ich nicht in vollem guten Glauben im Interesse der Gesammtheit unseres Volkes thun zu können glaube. (Bravo!) Und ich bin frob, daß nach einer zu langen Stockung die Staats regierung eine Politik der Reform begonnen hat in maßvoller
Weise, in der Hoffnung auf die Mitwirkung aller besonnenen Männer, von der ich durchdrungen bin, daß sie vorhandene berechtigte Be⸗ schwerden abstellt, die Zufriedenbeit erböht und die Kraft des Staates Preußen und der Monarchie stärkt. Nach dieser Hoffnung handle ich, hätte ich sie nicht, so würde ich nicht an dieser Stelle stehen. (Bravo i und lebhafter Beifall.)
Auf Antrag des Abg. von Eynern wird sodann die Be— rathung nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Freiherr von Huene, Richter und Br' Enneccerus vertagt. Schluß 3 Uhr.)
— Dem Herrenhause ist der in Nr. 278 des „R. u. St.⸗-A.“ bereits erwähnte Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend Abänderungen der Kirchengemeinde- und Synodalordnung für die Provinzen Preußen (8st— und Westpreußen), Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom i0. September 1873, zugegangen.
Der Entwurf lautet:
Artikel J. 3s Gesetz vom 265. Mai 1874 (Gesetz⸗Samml. S. 147) findet jenigen Gemeindeorgane Anwendung., welche nach Maßgabe h die Nummer 1 des anliegenden Kirchengesetzes, betreffend der Kirchengemeinde! und Synodalordnung vom ember 1873, veränderten §. 6 dieser Ordnung zusammen⸗ Artikel I
Die zur Ausübung der in den Artikeln ? und 3 des Gesetzes vom 25. Mai 1874, sowie in den Artikeln 2 und 10 des Gesetzeß vom 3. Juni 1876 (Gesetz.Samml. S. 1255 den betreffenden Gemeinde · und Synodalorganen beigelegten Rechte erforderlichen Beschlüsse wer⸗ den gefaßt nach den durch dasselbe Kirchengesetz veränderten 8s. 11, 52 und 70 der Kirchengemeinde und Synodalordnung.
6 Begründung. .
In der kirchlichen Verwaltung praxis bat sich das Bedürfniß nach einzelnen Abänderungen der Kirchengemeinde⸗ und Synodal ordnung vom 10. September 1873 berausgestellt. Auf Anregung der erften ordentlichen General⸗Synode hat deshalb der Evangelische Ober ⸗Kirchenrath der zweiten ordentlichen General⸗Synode für die evangelische Landeskirche der neun älteren Provinzen eine Vorlage ge— macht, aus welcher der vorstebend als Anlage bezeichnete, von der Synode in zwei Lesungen mit Zweidrittel Mehrheit angenommene Entwurf eines Kirchengesetzes hervorgegangen ist. .
Von den Bestimmungen dieses' Entwurfs bedarf ein Theil der Bestätigung durch Staatsgesetz, wie sie der vorgedruckte Ent vurf ausspricht. .
Zu Artikel I. Die Nummer 1 des Kirchengesetzentwurfs ergänzt und verändert den F§. 6 der Kirchengemeinde und Synodal⸗ ordnung, welcher die Befugniß des Patrons zur Ernennung eines Aeltesten oder zum persönlichen Eintritt in den Gemeindekirchen⸗ rath regelt. Dieser Paragraph berührt die Rechte des Pa⸗ trons und zugleich die Zusammensetzung des Gemeinderirchen⸗ raths. Die hierfür geltenden Bestimmungen haben staats gesetzliche Sanktion erhalten Gu vergleichen Artikel Z und 1 des Gesetzes vom 25. Mai 1874, GesetzSamml. S. 147, sowie der Schluß der Be⸗ merkungen zu Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juni 1876, Gesetz⸗ Samml. S. 125, in dem Berichte der Kommission des Abgeordneten hauses, Drucksachen Nr. 153 der 12. Legislaturperiode II. Session 1876); sie können deshalb nicht ohne Staatsgesetz abgeändert werden.
Zu Artikel II. Dasselbe gilt von den Nummern ? und 3 des Kirchengesetzentwurfs, welche Absatz 2 und 3 des §. 11, Absatz 3 des S. 52 und Absatz 1 des §. 70 der Kirchengemeinde⸗ und Synodal ordnung abändern. Denn die jetzige Fassung dieser Varagraphen ist durch Absatz? der Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 25. Mai 1874, beziehungsweise durch die Schlußsätze der Artikel 2 und 10 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 staatsgesetzlich sanktionirt.
Materiell geben die in . n n. Bestimmungen des Kirchengesetzentwurfs zu Bedenten keinen Anlaß. .
. ö hat schon im Jahte 1886 die Hãuser des Landtags beschäftigt (Drucksachen des Derrenbauses Rr— 84, 93; Drucksachen des Abgeordnetenhaufes Nr. 255. Der damals vorgelegte Gesetzentwurf enthielt zugleich die Bestätigung eines Kirchengesetzes über die Form der schriftlichen Willenserklaͤrungen der Presbyterten der evangelischen Gemeinden in der Provinz Westfalen und der Rhein⸗ prorini .
Mit Rücksicht auf eine inzwischen von den Provinzial. Synoden beschlossene allgemeinere Revision der Kirchenordnung für die evan⸗ gelischen Gemelnden der Provinz Westfalen und der Rheinprovin
bom 5. März 1835 hat sich das Beduärfniß berausgestellt, die He früher in einem Gesetzentwurf zusam mengefaßten Gegenstãnd * trennen. Der 3 bat deshalb elne veränderte Geftal er⸗ halten und ist von Neuem die Zustimmung des Landtages erford? Eich
Es wird Seitens des Evangelischen Ober · Kirchenralhs bea bsichtiat das Kirchengesetz der Allerböchften Voll siebung zu unterbreiten, soben das Zustandekommen des Staate gesetzes durch die Zustim mung des Landtags gesichert sein und demnächst das Staats · Ministerium di nach Artikel 13 des Gesetzes vom 3. Juni 1856 erforderliche Gr. klärung abgegeben haben wird. Der Abgabe der letzteren wird als. dann kein Bedenken entgegenstehen.
Die Geschäfte der preusischen Leinschliesilich mwaldeckischen) Amts, Land⸗ und ber · Landesgerichte während des Jahres 18859.
Amtsgerichte An bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wurden nach dem Justiz Ministerial Blatt im Lauf des vergangenen Jahres 2342 552 Sachen anhängig. Davon betrafen 9.6 o Sühnefachen, 54. o Mahnsachen, zo 8 C9 gewönliche Prozeff. 3, ο Urkunden und Wechselprozesse, G. 2 0, Entmündigungssachen O. 4 0sJ Aufgebot s verfahren, 1,5 o/ Arreste und einstweilige Verfuͤgungen, 1.9 9 Anträge außerhalb eineb bei dem Gerichte anhängigen Rechte strelit 0, 1 0 Vertheilungs verfahren, O, 7 ίο Zwangs versteigerungen von & egen · ständen des unbeweglichen Vermögens, G. 1 655), Zwangsverwaltungen und 6.1 Y andere auf Zwangs vollstreckung bezuͤgiiche Anträge. Mit Ausschluß der Termine, in welchen lediglich Entscheidungen verkündet, sowie anderer Termine, welche ohne mündliche Verhandlung erledigt werden, betrug die Zahl der mündlichen Verhandlungen in bürger lichen Rechtsstreitigkeilen 19581 O? h, von denen rund die Hälfte contra⸗ diktorische waren und 174 9 in früberen Jahren anhängig gewordene Sachen zum Gegenstand hatten — Konkursverfahren waren 5725 anhängig, darunter 145,3 o, überjährige. Beendet wurden 3074 Konkurs berfahren, und zwar: 17,6 G durch Zurückweisung des Antrags auf Konkurseröffnung, 45, J Co durch Schlußvertheilung, 26,4 9,0 durch Zwangsvergleich und 10,9 o auf andere Art. — Von den in nichtstreitigen Angelegenheiten anhängigen Sachen erstreckten sich: 1 453 583 auf Vormundschaften und Pflegschaften, 38 249 auf Auseinandersetzungen und Erbtheilungen, 1045 auf Süßf— tungen und 34 220 auf Verwahrungen, darunter 73, ( 0 vorläufige und 27,9 99 solche von Werthpapieren auf Namen, auf welche die Zahlung wohl jedem Inhaber geleistet werden kann. Die öffentlichen Register wiesen 29 428 Eintragungen und 28 052 Löschungen auf. Von den ersteren entfielen 32.20 auf Handelefirmen, 9. 1 C Prokuren, 12, 1 06 auf Handelsgesell schaften, 142 960 auf Genossenschaften, 3.2 09 auf Waarenzeichen, 41,5 Go auf Muster, O, 6 Oo auf Schiffe und O, 1 60 auf Vorrechte; von den letzteren dagegen 45,2 6so auf Handelsfirmen 7,7 oo auf Prokuren, 8 9g oso auf Handelsgesellschaften, O, 8 9o auf Ge⸗ nossenschaften, 0, H o ο auf Waarenzeichen, 36,0 e auf Muster, O, Soy auf Schiffe und O. 05 o auf Borrechte! Die Grundbuchsachen nach der Grundbuchordnung vom 5. Mai 18752 umfaßten 1 085 673 Ein⸗ schreibungsverfügungen, 341 249 Blätter (Artikel), auf denen der Er⸗ werb des Eigenthums an Grundstücken eingeschrieben ist, 451 354 übertragene Grundstücke, 197 286 übertragene Posten, 671 263 sonstige Eintragungen, 627 3990 Löschungen und 175 998 Blätter, auf denen Eintragungen Bebufs der Zurückführung auf die Steuerbücher bewirkt sind. Die 736 653 Beurkundungen und Bestätigungen (Hand lungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit) vertheilten sich mit Jö, oso auf Grundbuchfachen (Auflassungserklärungen, Eintragungs⸗ anträge, Eintragungsbewilligungen ze.) und mit 247 0½ auf andere Angelegenheiten (Än- und Aufnahme letztwilliger Verfügungen, Er⸗ theilung einer Erbbescheinigung, freiwillige Versteigerungen von un⸗ beweglichen Gegenständen 2c). An Strafsachen waren anhängig: 572 277, darunter 12,2 60 Privatllagesachen, 18,8 Co Anträge auf Erlaß von Strafbefehlen mit Ausschluß derjenigen in Forstdiebstahls= sachen, 3777 ο Änklagesachen wegen Vergehen, 30 6 0½ Anklagesachen wegen Uebertretungen und 9.7 ο wegen Voruntersuchungen. Straf⸗ befehle in Forstdiebstablssachen wurden 198 584 erlassen; die Zahl der einzelnen richterlichen Anordnungen belief sich auf 319/81. Hauptver handlungen fanden 441 10 statt, davon 87 oο vor dem Schöffengerichte und 13 0υάλ vor dem Amtsrichter. Das erstere sprach 2 oo der Angeklagten frei, der letztere 7,5 C9. Unter den beendeten Strafsachen befanden sich 56 Wied eraufnahmeverfahren, von denen 43 zu Gunsten und 13 zu Ungunsten der Verurtheilten ausfielen. — In Rechtshülfesachen wurden 329 462 Ersuchen an das Amtsgericht und 35 934 an die Gerichtsschreiberei gerichtet.
Landgerichte. An bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wurden im verflossenen Jahre in erster Instanz vor den Civilkammern 8 837 und vor den Kammern für Handelssachen 28 799 Sachen an⸗ hängig. Von den erslteren waren 73, *, o/o gewöhnliche Hrozesse, 11,4 C Urkunden und Wechselprozesse, 7,7 υο Arreste und einstweilige Verfügungen, 7,3 Go Projesse in Ehesachen und O, C Prozesse in Entmündigungssachen; von den letzteren 12.0 06 gewöhnliche Prozesse, bböß, CM Urkunden und Wechselprozesse und 2,5 C Arreste und einst⸗ weilige Verfügungen. Die Zahl der in der Berufung instanz an hängig gewordenen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten belief sich auf 268g, darunter 99, ʒ , gewöhnliche und O, 7 Y, Urkunden und Wechselprozesse. Mündliche Verhandlungen in erster Instanz fanden vor den Civilkammern 111 933, darunter 57, 1oso contradiktorische, und vor den Kammern für Handels- sachen 30 911, darunter 35,0 og contradiktorische statt. Die Zahl der mündlichen Verhandlungen in der Berufungsinstanz betrug' 47 062, darunter rund vier Fünftel contradiktorische, und in der Beschwerde⸗ instanz 92. — In Strafsachen waren 15 5025 Voruntersuchungen an⸗ hängig. Die Zahl der Hauptverhandlungen beylfferte sich: vor den Schwurgerichten auf 3153, vor der Strafkammer in erster Instanz auf 47 4535, vor den Strafkammern in der Berufungsinstanz auf 38197. Von den Angeklagten wurden freigesprochen: von den Schwurgerichten 26,5 o, von den Strafkammern 14,5 09. Die von den Strafkammern in der Berufungs,instanz gefällten Urtheile lauteten zu 38,4 0/o auf Aufhebung des ersten Urtheils und zu 61,6 Y auf Verwerfung der Berufung.
Ober- Landesgerichte. In bürgerlichen Rechts streitigkeiten in der Berufungeinstanz wurden während des ver gangenen Jahres 10216 Sachen anhängig. Diese vertheilten sich mit 93.2 0/0 auf gewöhnliche Prozesse, mit 1,4 C auf Urkunden ˖ und Wechselprozesse und mit b, Gο auf Ehe und Entmündigungsfachen. Mündliche Verhandlungen fanden 17112, darunter 78,7 , contra- diktorische, statt. — An Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbar—= keit er ster Instanz waren 1413 anhängig, darunter 21, 1 iC Lehnsachen, 674 Ho Fideikommißsachen, J, do Stiftungdsachen und 166 G, Vormundschaftz— und Pflegschaftssachen. — Die Zahl der anhängig gewordenen Beschwerden betrug 1652, darunter 26,3 oo in Angelegenheiten, in denen das Amtegericht in erster Instanz entfchieden hatte, 64,90 in Angelegen— heiten, in denen das Landgericht in erster Insfanz entschieden hatte, und 9.7 Yo in Angelegenheiten der nichtstreitigen Gerichtsbarkejten und in Kostensachen. — In Strafsachen waren anhängig: 14 Reyisionen gegen Urtheile in erster Instanz und 2445 Rerisionen gegen Urtheile in der Berufungzinstanz. Von' den Hauptverhandlungen betrafen die ersteren 11, die letzteren 1951. Von den Urtheilen lauteten bei den Revisionen gegen Krtheile erster Instanz 5 auf Aufhebung des ersten Urtheils und 4 auf Verwerfung der Revisson, bel den Revistonen gegen Urtheile der Berufungtinstanz zh auf Aufhebung des Be—⸗ rufungsurtheils und 1553 auf Verwerfung der Revision.
Zweite Beilage en Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
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Zur Arbeiterbewegung. . Alle drei sind Winter schaier
Die ‚Thüringer Ztg.“ bringt einen ausführlichen Artikel über ö , , dg ** ͤ den Schuhmacherstrike in Erfurt, aus welchem zu ersehen ist, in. . . en. . daß die schriftliche Erklärung, welche Seitens der Fabrikanten von 6 . . 94 . den Arbeitern verlangt wird und dahin geht, daß den Arbeit- 4) 6 ung . se r e m gebern das Recht, Arbeiter zu entlassen, unbedingt zu ⸗- 20, ee f Ii n erbte geen stehen müsse, von Hunderten von Arbeitern l unterschrieben hoh auf 20, in 2 . ann d wurde. (Vergl. Nr. 281 d. Bl.) — Der Standpunkt der Erfurter 4 estebt . * Schuhfabrikanten ist unverändert. Sie bestehen nach, wie vor auf und ) s , in 8 iter 8d 2 der Unterzeichnung der Erklärung von Seiten jener Arbeiter und aus 2 haf 2 Fes ede Arbeiterinnen, welche fernerhin in ihren Fabriken beschäftigt sein wollen. einen e genen ständigen Dire? rer
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1890. 8 7 5 1 . a2 * 25 ** ; iditã ss ĩ it ei h! 8 i ien Das Fortbildungsschulwesen im Regierungsbezirk Der Kommentar zu dem Inwaliditäts« und Alters— Lohnklasse IV alle Versicherten mit einem Jahre sarbeits verdienst Das Fortbildungs 6, versicherungsgesetz von Bosse und von Woedtke. ; — als 850 M lcher dieser Lohnklassen 9 . 18809 benen, ere, m,, . *. . 5 zei P 351 ö —sroG Je, U we chor Meser 201 1 611 — 1m * Januar 83 bestande . eren r rt 9j 94 19 Die von dem Unter⸗-Staats sekretär im Reicht gmt des Innern, der ,,,, f 66 niht der han hic. Verbdienst chu len, Sie mir, knen in der err bildung fehle, n n. Wirklichen Geheimen Nath br Hosse in Verbindung mu, des selben entscheidenß. Vielmehr ist nach gesetzlicher Bestim. Cd. Peter s Verlag) erschiene nen, jetzt im 1 dem Gehein zn. eber Reegierungs Niath und portragenden th mung bei den Dienstboten, soweit dieselben, was durchgehends Auffatze des Syndikus der r enn, n e, . im Neichsaut des Innern von Mog dtke besorgte Ausgabe bez der gal sein wirß, einer Krankenkaf⸗— nicht angehören, als sehmen, im Renierungsben ek . Berben Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäte⸗ und alltersversicherung, Jahr garbeltgverdienst der I00fache Betrag des von der höheren . gag n len, e ,,, ,. ; eipzi ö? 5 z ö. ö 5 . 35 . ; * ö ungleichmäßige und uheraus Der , g,. * ä. Verlag 3 Duncker . . . dee, . 3 Verwaltungsbehörde festgesetzten ortsüblichen Tageloh 15 ge⸗ brück und Halle kom men auf e 14 900, 1 r, e. Lieferung sosort J 11 n , s 6 j , wöhnlicher Tagearbeiter (Tagearbeiterinnen) am Beschäftigungs⸗ᷣ 64 Ob, in Bielefeld auf je 26 59. in Min den un „R. u. St. -A.“ vom . Juli d. J. ,, wurde, orte des Dienstboten zu Grunde zu legen. ö WO Hö) und in Paderborn ist ihrem Abschluß nahe. 66 . unn nr, ere is . Ist auf diese Weise die zutreffende Lohn klasse ermitielt, 3 ue. Hie Cerwi— Lieferungen vor; die zehnte wird alsbald zerausgegeben. ch der Bestimmung des Gefetzes durch Einkleben von Staäpte feßlen, sind Kl dle Lieferung en ha st t al? Fortsetzung der Einleitung Heist nach der Bestimmung des Gesetze an , ,,, ,,, , , ,,, ⸗ Jeitragsmarken von entsprechendem Werth als wöchentlicher , dr,, d, ,, die Begründung zu, dem Gesetzentwurf vom No nember Beitrag zu leisten: in Lohnklasse J. 4 3, in Lohnklasse 11. ,, . 1835 und daran anschließend einen kurzen summarischen Bericht Smeg , . . lin, e,. über die parlamentarische Berathung des Entwurfs und die Bie 3 dieses Wochenbeitrages! kann die Venst⸗ ,, te Verschiekenheiten, welche zwischen dem Entwurf und der hexrschaft, wie oben hervorgehoben, von den Dienstboten sich Inn gh schn len schließlichen Gestaltung des Gesetzes bestehen, sowie eine über⸗ erstatten lassen. = ift ae fc f, in schl lich usammen ffsung dee wesen lichen. Jihůlts des Gesetzes Die Quittungskarte zum Einkleben der Marken hat sich Rostznaiifwand von 18 Inshesondere letztere darf als werthvoll bezeichnet werden, weil sie der Diensibote im Allgemèemen selbst? , beschaffen. Dieselbe die l gern n arge ,,, , n Deen geeighet e, den Geist des Gesetzes einzuführen wie der Dienstbote im Allgemeinen selbst ; an len. k am Besten geeignet i. in J. . . 9 . hf. der wird ihm gebühren⸗ und kostenfrei, und zwar in der Rege , eee, , auch die Schwierigkeiten Akkennen zu ain * ö ] . durch die Orts-Polizeibehürde ausgestellt. Die Beitrags marken, , Durchführung des Hesetzes ö . , n , . welche von dem Arheitgeber beschafft werden müssen, sind bei . überwinden zu helfen, macht sich der mit Seite 167 (Liefe⸗ sämmtlichen Postanstalten käuflich. — , ,. rung 3) beginnende Kommentar zu dem im Wortlaut wieder⸗ Die Herischaften werden im Interesse der Dienstboten . gegebenen Text zur Aufgabe. Der Kommentar ist praktischer dafür Sorge tragen, daß Letztere sich rechtzeitig die Hui tungs w Weise mit dem Text 9 vereinigt, daß er in Gestalt von karte ausstellen lassen. Sofern der Dienstbote es unterlassen Zhen e, Anmerkungen zu jedem Paragraphen. n f genen sollte, sich die Quittungskarte rechtzeitig zu b sschaffen, kann Erläuterung hedür stig erscheinenden die Herrschaft ihrerseits die Ausstellung der Quitiungskarte Auf diese Weise für den Dienstboten beantragen. Zum Zweck per Ausstellung der Quittungskarte wird im Allgemeinen die Vorlegung eines ordnungsmäßigen Dienstbuches bei der betreffenden Amts stelle genügen. Auch genügen andere Nachweise, z. B. Geburts⸗ . urkunde, Taufzeugniß, zur Prüfung der Legitimation des die i . 3 Ausstellung der Quittungs karte beantragenden Dien siboten, Pie & sichten der Gesetzes Endlich werden die Herrschaften aus diesem Anlaß ihre Die ö ahn Dienstboten noch besonders auf die hohe Bedrutung der für lem flir en en, ang ( . 4 die Uebergangszeit durch das Gesetz vorteschriebenen Arbeite⸗ als ane vortreffliche orientirende ,, ,, , und Lohnbescheinigungen aufmerksam machen können und zas Arbeiterrecht bis in alle seine Einzelheiten und Verzwei⸗ die Beschaffung derselben den Dienstboten dringend ans gungen darlegt und entwickelt. kö Herz legen. Dabei wird noch darauf hingewiesen, daß die Das ganze Verk zerfällt i zwei Theile, wie, e, , gebühren⸗ und kostenfreien Ausstellungen der Bescheinigungen erste bis zu 5. 40 des Gesetzn reicht. wa nnn, . e, , . vorgesetzliche Beschäftigung. des Dien stboten Gesetz nebst Kommentar zu Ende führt; die noch ar (hende nach der von der Königlich preußischen Landes Central⸗ letzte Lieferung wird Inhalts⸗ und Abkürzungsverzeichniß behörde unter dem zb. 13ers , , dehierfh! erlöh en, .. 9. sowie Gesammtregister enthalten. Hierdurch ist dem praktischen Anweifung im Allgemeinen schon auf Grund der Dien ibi cher e . Dehürfniß nach jeder Richtung hin Rechnung getragen: der durch die zuständige untere Verwaltungsbehörde (Orts Polizei⸗ ne, det ee Kommentar von Bosse=—Woentke, welcher sich durch die best⸗ behörde, Gemeindevorstände) ohne Weiteres erfolsen und w mögliche Sachkunde und Gründlichkeit ö hiernach nicht erforderlich sein Vird. für die aus an,, Zach ichter. unstreitig in der schon reichen Literatur über das wichtige und buch fich ergebenden einzelnen Dienstverhältnisse von einer Ve⸗ at? einen in. , . . , k hörde zu ö Bescheinigungen der einzelnen Dienst⸗ ö n Unzweißse haf e aup 217 (an ür De el Ve *. herr chaften zu be chaffen. . . . fre gege ö ö un die gewiß vor Allen hierzu am meisten berufen waren, zu h el Diensthüicher selbst sind aber in keinem Fall als date 6 . Dank verpflichtet sein, daß sie sich einer solchen mühsamen scheinigungen im Sinne des Gesetzes anzufehen. Mid anz uh ban ern. I s y ho — j A 1 1 des roßen Werks ⸗ ö 677 ö 0 N ö 3 ber de den letzten Minden, E üters 0 Und V Arbeit unterzogen haben: die Arbeit ist des g oßen We . Allerdings ist damit ein Nachweis ü zer den in den letzen n n,, der scziglbolitischen Resorm würdig und wird, sicher das Ihre drei Jahren bbor „dem, Inhrafttteten des Gesetzes ver g enten . treten bevorsteht, allen Denen, für welche es bestimmt ist, eine Inkrafttretens des Gesetzes das 59. Lebensjahr schon vohendet ichen Löbalbercin gehr nde. . Vohlthat sein und zum Segen gereichen werde. haben, für die Höhe der Altersrente von besonderem Werth während. der land irt schafr̃ 2. ist, noch nicht erbracht. Diejenigen Dienstboten, welche am sährlich zo0 ½ zahlt; dis Anstzt 2 1. Januar 1890 das vorgedachte Alter schon erreicht haben, ,,. zu , ,. Kbit d i i ü — für Sorg üisse aß sie si 450 er Kreisberein 300 e und der Dane Invaliditäts⸗ und Altersversicherung der Dienstboten. werden deshalb dafür Sorge tragen . 6 üch . r le ö Gi nr . higlen, Kreisen, sowehl bei den Herrschaften. als auch drauf, Gründ, des Dien sibucheg auszustellenden Be Tel, brerd wie ers rer nf, g n Tm wielen Kreisen, , uniß darüber, baß über die Dienstverhältnisfe vor dem Inkrafttreten des Gesetze Hiindener Schule ert dg ene. , W stedtenn herz scht woch immrer , . , . auch die nöthigen Nachweise über die Höhe des bezogenen Ünterrichtet wird ln Güsten , Dienstboten (Kutscher, Knechte, Köchinnen, Mägde ꝛc.) ih nstlohn ! e r fen ; nach dem Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetze vom Die h = 22. Juni 1889 als versicherungspflichtige Personen an⸗ zusehen sind. : . . Die Versicherungepflicht der Dienstboten tritt nach §. 1 Ziffer J des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes ein denjenigen Diensiboten, welcher das sechzehnte Lebensjahr its vollendet hat und gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt ird. Als Lohn gelten auch Naturalbezüge (Wohnung, leizung, Gartennutzung, Feuerung . ne Versicherungspflicht der Dienstboten besteht dagegen Senn der Dienstbote als Entgelt für die Dienstleistung en Unterhalt (Wohnung, Nahrung, Kleidung), aber aaren Lohn erhält, wie dieses auf dem platten Lande 3 5hnen und Haustöchtern oft der Fall ist. . ersicherungepflichtigen De enn . deer wagen, daß sie beim vollen Inkrafttreten des In— ten i ftig. , i nen nm, d si s raus ; 3 — 5 emn. l. Perichtet, am und sich! 1 Winter der A e — Alters ver ichs Inge gesetzes * vorguafichlich . 963 ,,, ö, Sten in ez erheben Minden und Wardarg 4 Beit einer e, ,,. 7 . rf f n,, eines Vereins zur Wahrung der Schüler für das Winter -⸗Seren n en demnächst zu entrichtenden Veiträgen, ö e n. * , metzen von Leipzig und Üümgegend Von mittleren Fertbitzesg und Altersversicherung entsprechenden Marken deschlossen, der Statutenentwurf durchherathen und angenommen 15 Die Baugew er kfd ere e . ; sowie der Vorstand ernannt. Ferner beschloß die Versammlung. mit Stadt gegründet wurde und an 1 Die Beitrage beziehungsweise Marken sind von der der Erneuerung des im naͤchsten Jahre ablaufen den . ö. der Siadt ger dite wind Dienstherrschaft zu entrichten; jedoch sind die Herrschaften fange u warten, dis die Sandsteinarbeiten am Reichsgericht verihei tbeorefischen Aublidung berechtigt, den Dienstboten die Hälfte der Beiträge in Abzug sind. In einer durch die ortliche Tarifkom m ission einberufenen Ber ünterricht Streck sch s zu bringen und bon 360 Personen besuchten Versammlung der Buch dru ckerei⸗ cines Bautechniker notbwend? ; Die 6 trich der Beiträge erfolgt bei jeder Lohn-, gehülfen berichtete der Vorsitzende dieser Kommission über eine wöchentlich 80 Stunden zahlung . tung der Het rage erfolg ö. . dem Versammlung der Prinzipale (vergl. Nr. 279 8. Bley) ver ⸗· und dle Schuler daden Ahlung, also monatlich, vierteljährlich u, s. w., je nachdem de wahrte die Kommission gegen den dafelbst erhobenen Vorwurf, zumachen. Bie Schuler abi sticsß 282 Dienstboten der Lohn monatlich, vierteljährlich u. s. w. gezahlt daß sie die Vewegnscher, Cesammten graphischen Arbeiter leite uns gh! Dad an der Anfiall abecleete . Diro, und zwar, wie schon bemerkt, in der Weise, daß die neben den gewerlschaftlichen auch politische Bestrebungen verfolge, theoretischen Teils der den Jan nne, De, . Her aft denjenigen Vetrag an Veitragsmarken in die und befäbigt für die unteren und reer ee, Deen, D
und tadelte das Verhalten einlelner Prinzipale, die die Verbreitung
der von der Tarsstommission erlassenen Girkulgre in ihren Druckerelen R 2 A den 6
nicht duldeten. Für den Strtle in Budapest hat die Taristommission Sqhler zablt für den Besuch der Daunen n, Mme
300 Se, für den der Eschweger Tabackarbeiter 150 „S bewilligt. im Sommersemester 87 * ;
In Hraun schwel d dauert der Mid. It. jusg ge der St u de Die Landwirt hee nn. 288
der Iwickert' schen Knopffab 11* ort. (Vgl. Ni. NI d. Bl) Verford. Die Anstalt werd en Der nere fe, 1
. . in Berlin fand am Mittwoch eine Versammlung der ödiisden Mitteln unte; Ro Ra, md, ,
x 1 raphen statt, in welcher, wie wir aus einem Bericht des IdR eM , die Vrovlnz Weite ee , , , TD, 28
Hin I b erschen,. nac elnem Vertrage des sostaldemokratt⸗. de Reed Bee nd , m Reed, Ne Ted d, . ö . — 63 1 3 38 Anise 1
schen Stadtverordnelen Vogtherr sber „Unschiuß oder Möondernh
Qui ͤ . 8 Ve kRrerwer er- de Rede nn . Quittungt karte des Dienstboten in fortlaufender Reihenfolge verwaltung. Das Lebrerbersonsl edde wan rd.
Inklebt, welcher für die Lohnpertobe, b. h. die Zahl von Wochen, für welche dem Dien er der Lohn gezahlt ist und die in Betracht kommende Lohnklasse zu entrichten ist. . Für die Höhe der Tohnklasse ' ist der Jahresarbeits verdienst der BVienstboten (baarer Lohn und Naturalhezige) maßgebend. Das Gesetz hat 4 Lohnklassen gebildet umd es gehören zur: ö Lohnklaffe Jalle Versicherten mit einem Jahresarbeltsverdie nst bis zu 350 M un fh f,
R h den een, en,, D . w ? J ) * D Ren * Vr 1 z e . ** ö . bon der modernen Arbeiterbewegung“, ein Hr. Mar Pohh . . nnn w G w, wo, d d i. 83 *
engesetzten Standpunkt vertrat und damst insofern Erfolg don wd de we De De , , e gesse 7 e. ö ö ö NQ Ren, r.
ö. IL alle Versicherten mit einem? Mregarbeit g verdienst als ein Beschluß im sozialdemokratischen Sinne nicht n Gander d n von mehr als 350 bis ö „M, . — , , , II alle Versicherten mit einem Jahregarbeitsverbienst ade, , nm, o
von mehr als 550 bis 850 M,
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