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wurf sei wie in der bisherigen Verwaltungspraxis das Prinzip ver⸗ folgt, daß die Steuer erst entrichtet werde, wenn die edingungen erfüllt seien. Ferner gehörten Besitzungen, welche außerhalb des Lanbes lägen, nicht zur erbschaftsstenerpflichtigen Masse. Wohne aber der Erbe inländischer Grundstücke außerhalb des Landes, so solle er an die Steuer gebunden sein, möge er feinen Wohnsitz im Inland oder. Ausland haben. Auch bezüglich des Zinsfußes weife der Ent⸗ wurf besondere Vorjüge auf. Während derselbe in vielen Staaten 5d betrage, nehme das im vergangenen Jahre rlass ene elsaß⸗ lothringische Erbschaftssteuergesetz, dem auch die preußeische Regierung gefolgt sei, einen solchen von 450 in Anspruch. ö
Abg. Dr. Mitbhoff: Erst wenn der Reformplan im Uebrigen erfüllt fein werde, wenn die Einkommensteuer zu einem ¶SHaupttheil unseres direkten Steuerspstems geworden sei und die Realsteuern den Kommunen Überwiesen sein würden, werde die Erbschaftssteuer ein- gefübrt werden können. Das fundirte Kapital stärker heranzuztehen als das unfundirte, sei gewiß berechtigt, aber das Einkommen aus fundirtem Kapital mit einem staͤrkeren Prozentsatz heranzuziehen als das aus unfunzirtem, sei praktisch nicht durchführbar. Falls aber später eine Einkommensteuer eingeführt werden sollte, könne man dieselbe noch viel ertragreicher machen, als nach dem vorliegenden Entwurf, denn in den meisten europäischen Stagten, die eing solche Steuer hätten, fei der Ertrag recht hoch, in Frankreich z. B. im
kabre 1881 pro Kopf der Bevölkerung 3,85 M Eine Erbschafts⸗ ĩ für Ascendenten und. Descendenten könne man aber damit begründen, daß die entfernteren Verwandten its stenerpflichtig seien. DYiese Erbschaften erschienen als An mafälliger, un vorhergesehener Vermögenszuwachs, oft geradeju als in Gewinn. Anders sei es bei Ascendenten und Descendenten. wo die nahe Bletescerwandtschaft bon vornherein ein Anrecht gebe. Als Kontrole ar die Einkommensteuer werde die Erbschastssteuer auch in den ern nicht angewendet, wo eine Einkommensteuer auf der jetzt vor— seclagenen Grundlage bereits bestehe, wie in Sachfen und einigen süddeutschen Staaten. . ; .
Abg. Rich ter; Zu den vorhandenen technischen Verbesserungen könne man noch mehrere neue fügen. Die steuerfreie Erbschaftsmasse, die bieher bei 150 M aufhörte, könne entfprechend den veränderten Geldverhältnissen heraufgesetzt, werden, etwa bis go0 S½, Sie Un⸗ annehmlichkeiten, die die Behörden bisher gehabt, ständen in keinem Verhältniß zu der Steuereinnahme. Ferner sei die Steuerfreiheit bei Erbanfällen zur todten Dand in dem vorliegenden Maße weder wirth⸗ schaftspolitisch noch steuerpolitisch gerechtfertigt. Solche Erbschaften entzögen sich; ja naturgemäß in Zukunft auch dem Verkauft⸗ stempel. Die Fideikommisse seien bei der Erbschaftssteuer besonders begünstigt. Ein Fideikommißerbe im Alter von 45. Jahren habe bisher kaum die Hälfte an Steuer zu zahlen als ein anderer Erbe. Bei höherem Alter werde die Un⸗ gerechtigkeit noch eine größere, da mit der Wahrscheinlichkeit einer kürzeren Lebensdauer die Steuer für Fideikommißbesitzer sich in wachsendem Maße ermäßige. Auch sozialpolitisch könne eine Be⸗ günstigung und Vermehrung der Fideikommisse nicht wünschenswerth grscheinen. Man erschwere dadurch dem kleinen Manne auf dem Lande die Möglichkeit des eigenen Besitzes, und doch fei es erwiesen, daß die Sozialdemokratie den ungünstigsten Boden bei Denen finde, die etwas zu verlieren hätten. Als Grund für die Begünstigung der Brennereien im Osten werde der dürftige Sandboden angeführt, der sonst die Möglichkeit einer Ernährung der Bevölkerung nicht gewähre. Der Finanz⸗Minister habe darauf die Auswanderung zurücgeführt. Das Hauptkontingent der Auswanderung stellten die, welche nichts besäßen, weil es ihnen schwer falle, Besitz zu erwerben bei dem Ueberwiegen des Großgrundbesttzes, das noch künstlich ver= stärkt werde durch den Fideikommißbesitz. Die Gesetzgebung habe kein Interesse, seine Bildung zu begünstigen, am wenigsten in steuerpolitischer Beziehung. Pie Fideikommisse entzögen sich aber erheblich der Erbschaftssteuer sowie dem Kaufstempel. Allerdings sei die Errichtung eines Fideikommisses mit einer Stempelpflicht von 3 0Oso belastet, ein Betrag. der bei dem ersten Erbgang sedoch wieder ausgeglichen werde. Eine Statistik über den Fidelkommiß tempel habe daß Haus nie erhalten. In zwei Fällen solle aktiven Ministern, welche Fidelkommisse gestiftet hätten, der Stempel durch Königliche Ordre erlassen sein. Er bitte um Auskunft, ob wirklich dem Minister Freiherrn von Lucius bei der Bildung eines Fideikommisses im Gnadenwege auf Vorschlag des Staats · Ministeriums der Stempel von Jö erlassen worden sei. Wenn es sich auch nur um eine Million dabei handele, so würde das eine Schenkung von 30 9000 M Seitens des Staatg-⸗Ministeriums an einen Kollegen sein. Sei die Nachricht begründet, so bitte er um Mittheilung der recht⸗ lichen Gründe eines solchen Steuerdispenses. Sei dasz Staats— Ministerium auf Grund irgend welcher Kabinetsorhre zu Steuer⸗
dispensationen aus irgend welchen Gründen befugt, so müsse das Haus in allen diesen neuen Steuergesetzen ein solches Dis⸗
pensationgrecht abfolut ausschließen. Mit dem gleichen Recht
für Alle“ vertrage es sich nicht, daß einzelne sehr wohl⸗
werden könnten. Bei der jweiten Berathung werde er darauf zurück⸗ kommen. Der Finanz ⸗Minister habe gestern gesagt, es gebe keine offiziöse Presse, die berufen sei, die Regierung zu vertreten und für welche die Regierung verantwortlich sei, mit Äusnahme des Reichs ⸗ Anzeigers“. Sas sei eine offizielle Presse, und die sei allerdings außer dem „Reichs⸗Anzeiger ⸗ nicht vorhanden. Das Charakteriftische der offiziösen Presse sei aber, daß sie, obwohl sie die Regierung nicht zu vertreten berufen sei, gleichwohl Nachrichten allein vor
andern Zeitungen veröffentlichen könne. Thatsächlich seien, während aus
dem Ressort des Innern und des Unterrichts bor Einbringung dieser Vorlagen absolut nichts in die Oeffentlichkeit darüber gelangt sei,
aus dem Finanz ⸗Ministerium wesentliche Stücke aus der Steuer⸗ resorm Monate vorher bekannt geworden. Sogar die einzelnen
Stadien der Verhandlungen darüber ließen sich erkennen. Man
habe erfahren, daß der Finanz⸗Minsster den Erbschaftssteuersatz auf ö tiehen auf die Staatskasse und das ewige Ablehnen aller Rückwechsel, die die Staatskasse doch nun ziehen muß, unmöglich zu einem guten
1 06so festgesetzt, das Staats Ministerium ihn aber auf 0 herabgesetzt habe, owie daß der Finanz · Minister nicht den Landrath, sondern den Steuer⸗Infpektor als Vorsitzenden der Veranlagungs⸗
kommission Haben wolle und das gesammte Ministerium
erst gegen seinen Willen den Landrath eingesetzt habe. Danach
sei dann wohl der Text des Gesetzes geändert worden, aber nicht die Motive, und so sprächen die Motive gegen den Landrath als Vor⸗ sihenden. (Heiterkeit. Er wisse zwar nicht, ob gerade Hr.
Schwein burg, der bekannte Gönner des Hrn. von Scholz, als eisernes Inventar von dem neuen Finanz⸗Minister mit übernommen
sei (Heiterkeit; aber wenn solche Mittheilungen durch einen Miß ⸗
brauch des Amtsgeheimnisses in die Presse gekommen seien, hätte man
das doch nicht wochen lang geduldet, So könne es nur mit Wissen und Willen des Finanz⸗Ministers fer hst seschehen sein. Und es seien nicht nur die Absichten det Finanz ⸗Ministers einfach mitgetheilt,
sondern in Lobes erhebungen für diese guten und schönen Absichten eingepackt vorgeführt worden, und zwar in einer Form, als ob
dies die Stimmung des Publikums selbst sei. Darin liege die
Täuschung. Bas Gröbste würde sein, wenn man diese Artikel im
Ministerium selbst redigirt hätte; eine feinere Ärt sei ß, wenn man,
wie Hr. von Scholz Hrn. Schweinburg, die Journalisten mündlich instruirt, oder durch einen Ministerial⸗Rath hätte instrutren lassen, der ja nicht einmal zum Finanz- Mnisterium selbst zu gehören brauche. Heiterkeit) Der Minister . Präsident habe sein Programm streng innegehalten, an seiner Stellung
är, eoffiziösen Presse habe er nichts auszusetzen. Der Finanz ·
Minister und der Abg, Dr. Sattler hätten der „Freisinnigen Zeitung gestern vorgeworfen, sie habe den Finanz Minister als den Minister der neuen Steuern, als Steuer schlepper· bezeichnet. Diefer Aug druck komme in der Freisinnigen Zeitung? absolut nicht vor. Aller⸗
dings stehe darin, daß durch den neuen Finanz⸗Minifter neben ver
formalen Aenderung der Steuergesetze auch eine Vermehrung der Steuerlast im Ganzen kommen . Diese 1 f, sich aber auf Reden des Derrn Miquel im Reichstage und im e g. gestützt. Noch kurz vor seiner Ernennung zum Finanz · Mnister habe dieser sich im Reichstage gegen Erhöhung der indirekten Steuern im
Reich und für Erhöhung der direkten Steuern in Preußen aus⸗ gesprochen. Ein etwaiger Mehrertrag der neuen Erbschaftsteuer solle ja auch für Staatsausgaben verwendet werden. Eine Ueber⸗ weisung von HYiehrertragen an die Kommunalverbände fei durchaus nicht gleichbedeutend mit einer Entlastung der Steuerzahler. Ein Kreist gsmitglied aus dem Kreise Hattingen im Regierungsbezirk Arng⸗ berg schreibe ihm über die Verwendung der nach der lex Huene überwiesenen Beträge: Im Kreis Etat für 1888/89 eien 6000 S in Aussicht genommen, 19 854 M thatsächlich gezahlt werden. Der Ueberschuß von 13 834 M sei zur außerordent⸗ lichen Schuldentilgung verwendet worden, obwohl die Schul⸗ den des Kreises das aktlve Vermögen nicht überstiegen, zur Erhöhung des Mobilmachungefondz und für ein Kaifer Wilhelm ⸗Denkmal im Kreise. Im folgenden Jahre seien 11 150 ½ im Etat vorgesehen gewesen, überwiesen worden seien 4 807 ½½ Der Ueberschknß sei wieder in ähnlicher Weise wie vorher verwendet worden. Man sammele Kapital an, und dazu seien die Gelder nicht da. Praoteste der städti⸗ schen Vertreter im Kreistage hätten gegenüber den Vorschlägen des Landraths nichts genützt. Die Gemein devorsteher stimmten) diesem einfach zu. Man wisse ja, wie es mit den Gemeindevorstehern als Kreistage Abgeordneten stehe. Man sehe daraus, das Mehr an Steuern führe zu einer Verzettelung aus der Ansammlung von Kapitalien. ¶Widerspruch rechts. Das habe auch Hr. von Bennigsen im Reichstage für seinen Hannoverschen Kreis wörtlich bestätigt. Er (Redner) wünsche, daß dem Hause endlich die Statistik über die Ver⸗ wendungen aus der lex Huene mitgetheilt werde. Er werde sich sehr freuen, wenn das Mißtrauen, das er dem Finanz ⸗Minister in ge⸗ wissem Sinne entgegenbringe, sich im Laufe der Zeit mildern und es diesem beschieden sein sollte, die Steuerreform einst zu günstigerem Ab⸗ schluß zu bringen, gls es z. B. dem Minister von Patow gelungen sei, der die Einkommensteuer im Interesse der Militärorganisation erhöht habe. Angesichts dieser Gesetze könne er die Befürchkung nicht unter⸗ drücken, daß aus dieser Session schließlich nichts herauskommen werde als eins oder zwei solcher neuen Steuergesetze. Von einer Re⸗ form des Unterrichtswesens scheine man jetzt weiler entfernt zu sein als semals, und er befürchte, daß das Haus nicht einmal den bescheidenen Anfang einer Besserung der Landgemeindeordnung in Sicherheit bringen werde, der in dem Entwurf vorhanden fei,
Finanz ⸗Minister Dr. Miquel:
Es ist mir sehr angenehm, durch die Bemerkungen des Herrn Vorredners veranlaßt zu werden, auch einmal eine Seite hier zu berühren, die ich bisher noch nicht berührt habe, nämlich die Frage der Staatsausgaben. Hr. Richter hat Reden von mir aus dem Herrenhause zitirt. Ich halte sie in vollem Maße aufrecht. Er hat Reden zitirt aus dem Reichstag, worin ich sagte: wenn neue Aus gaben nothwendig werden und vom Reichstage bewilligt werden, so wird es gegenwärtig richtig sein, dies Mehr zu suchen durch stärkere Anspannung der direkten Steuern in den Einzelstaaten. Die Schwäche des ganzen Programms des Hrn. Richter und vieler seiner Freunde liegt nach meiner Meinung darin, daß sie mit großer Leichtigkeit über die Einnahmen hinweggehen, wenn sie ihnen nicht gefallen, aber nicht die volle Bilanz ziehen; wie konnte man nun zur Deckung der Aus— gaben kommen. (Sehr richtig! rechts)
Meine Herren! Es ist uns gestern hier das Programm dargelegt, wonach wesentlich alle Zölle, einerlei ob Industrie⸗ oder Agrarzölle, fallen sollen, und das Einzige, was dagegen geboten wird, ist die Kassirung der angeblichen Begünstigung der Brenner und eine Reform der Zuckersteuer, aber auch — denn das muß ich aus den übrigen Reden des Hrn. Richter entnehmen — nicht unter Erhöhung der Ver⸗ hrauchsabgaben, sondern unter Beseitigung der Ausfuhrprämien, obwohl doch noch immer die Materialsteuer dieselben mit 9 Millionen übertrifft. Wie man nun mit einem Pfennig einen Tbaler zahlen kann, das ist mir völlig unklar. (GBeifalls rechts) Wenn hier uns dargethan ist, daß die Einnahmen, die wir besitzen, in Preußen ent⸗ weder dienen müssen zur Deckung der vom Landtag selbst be— willigten Ausgaben oder zu einer, wie ich nachgewiesen habe, sehr mäßigen Schuldentilgung, so kann nicht die Be⸗ hauptung gerecht sein, daß man überhaupt dem Volk zu viel Steuern abnehme, daß man ste thesaurire, daß man Kapitalien ansammle; wir haben niemals mehr erhoben, als für die allgemeine Staat verwaltung nothwendig war.
Nun komme ich aber auch noch auf einen zweiten Punkt. Die Welt hat sich nach meinen Erfahrungen in Bezug auf die Ausgaben
habende Leute von dei allgemeinen Steuerpflicht dispensirt des Staats merkwürdig umgewandelt. In früheren Zeiten war der
Landtag im Großen und Ganzen sehr wenig geneigt, neue Ausgaben
zu bewilligen und es wurde jede Ausgabevermehrung sehr scharf kriti⸗
sirt. Gehen Sie heute in eine Stadtverordneten · Versammlung, sehen Sie auch selbst in diesen Landtag, lesen Sie die Reden, die von allen Seiten gehalten sind, so genau durch, wie Hr. Richter es zu thun pflegt, so werden Sie finden, daß ein fortwährendes An⸗ treiben der Staatsregierung nach Mehrausgaben stattfindet, und zwar von allen Seiten. Ich finde also nicht, daß in dieser Beziehung die Kontrole Behufs Verminderung von Staats ausgaben eine sehr wirksame ist. Aber Jedermann, der Ausgaben be⸗ willigt, muß sich bewußt sein, daß er auch Einnahmen bewilligt. (Sehr richtig! rechts.) Ich habe schon gesagt, daß das stete Wechsel⸗
Finanzstande führen kann.
Nun sagt Hr. Richter, ja wenn wir hier eine Reform machen, die von selbst durch die gleichmäßige Veranlagung der Steuer, ohne Erhöhung des Steuersatzes, ja sogar mit erheblichen Ermäßigungen des Steuersatzes, mehr Einnahmen bringt, und Sie überweisen diese ganze gesammte Mehreinnahme den Kommunalverbänden, so liegt darin gar keine Entlastung. Der Hr. Abg. Richter hat ausgeführt: die Kommunalsteuern sind das Lästige und Drückende, 400 Yο werden erhoben in meinem Wahlkreise. Gut, wenn ich nun diesen unglücklich überlasteten Kommunen die Mehrerträgnisse aus der Steuer überweise, ist das keine Entlastung? Jetzt sagt Hr. Richter: was wird aber mit den Geldern in den Kommunen gemacht? Das sagt er nun in einem Athem, wo er sich an meine Seite stellt in Beziehung auf die Selbstverwaltung der Kommunen. Das heißt denn doch die Staatsregierung auffordern, wegen mangel⸗ hafter Verwendung der den Kommunen zustehenden Mittel die Auf⸗ sichtsrechte des Staates schärfer zu handhaben oder die Kommunen
durch gesetzliche Schranken zu binden, daß sie etwas Verständiges thun.
Ich habe es schon oft bemerkt, daß Hr. Richter trotz aller seiner liberalen Gesinnung doch eine etwas bureaukratische Ader hat. Heiterkeit.)
Meine Herren, ich bin aber in einem Punkte mit ihm völlig ein verstanden, und wir werden Gelegenheit haben, in dieser Beziehung beim weiteren Fortgang der Reform vielleicht Seite an Seite zu stehen, nämlich darin, daß, wenn der Staat mit 35 Millionen die Hälfte der Grund. und Gebäudesteuer den Kommunal verbänden überweist, das nicht mehr in der Weise geschehen darf wie früher.
Die Dotationen, bei denen ich allerdings selb bekenne mich in dieser Beztehun muß lernen aus der Erfahrung; weisung der Grund⸗ und Gebaudest organischen Kom munalsteuer Zwecken (sehr richtigh, durchaus einverstanden sein. weg. Man konnte gar nicht verlangen, diese schwierige Frage löste. einzelner Abgeordneter kann, das bedarf und finanziellen Berathung, man Gesammtaufgaben, ̃
st mitgewirkt habe — ich g durchaus schuldig; jeder wir werden diese Ueber⸗ euer hoffentlich an der n gesetzlichen Haus wird damit auch ese Gefahr aber von selbst Huene damals auch nicht., daß das ein einer so sorgfältigen technischen muß so klar sein über die Abgeordneter, einem Ueberschuß, dem preußischen zu sichern, diese Frage gar nicht von Huene nach den Erfahrung inverstanden ist, demnächst, we sung kommt, für diese Ueberw ich bin überzeugt,
gesetzes machen zu bestimmte und ich glaube, das Dann fällt di daß Hr. von Ich glaube
einen Theil
und daher meine ich, daß Hr. er selbst gemacht hat, damit e ganze Frage einmal zur Lz eine andere Form zu finden über demnächst verständigen.
wenn der Stadt Berlin drei Mark auß den landwirth
wir werden uns dar⸗ Aber wie man behaupten kann, daß, Millionen und einige Hunderttau schaftlichen Zöllen in die sind, dies keine Erleichterung für die Stadt Berlin und in Folge dessen für die Ste mir noch gänzlich unverständlich. (
Meine Herren, mal auf die schon den Zus
sem Jahre über⸗ Finanzverwaltung der ler ist, das ist Sehr wahr h
dann ist der Hr. Abg. Richter wie der no ffiziösen Presse gekommen. deutlich auseinandergesetzt; er hat irgend ein Organ existire, sreglerung unterstützt und ie äußere formelle Verant⸗ eilungen in die Presse zu Minister, wenn er in der nzlich entstellt sieht, wenn von erdächtigt wird mit der Behaup⸗ eform ist das Geringste und die uern herauszupressen, — sich nicht Mittheilungen an Lerte, die auch en, ganz offen entgegenzutreten. nicht aufklären? Ich bin in die
Frage der o Ich habe ihm ammenhang gestern selbst auch heute nicht mehr welches direkt oder indirekt von der Staat berufen wäre, in offizieller Weise, ohne eir wortlichkeit der Staatgregierung, Mitth bringen. Aber andererseits braucht ein gegnerischen Presse seine Ansichten gä vornherein sein ganzes Reformwerk v tung: das ist Alles nur Schein, die Nebensache, die Hauptsache ist, mehr Ste zu scheuen, demgegenüber durch vielleicht in die Presse schrei soll ich das Land so engherzig und so ängstli sind, namentlich wenn ich glaube, ein ganzes Reformwerk von vornhe ständen geheim zu halten, und so Meine Herren, nun ist der Hr. Abg. Richter ne die Erbschaftssteuer gekommen (Heiterkeit) und dieser Beziehung noch einige Worte hinzufügen. Hauptsache fällt, wenn die Be steigender Linie und zwischen Eh so hat es eigentlich kein Ich würde auch nicht die entscheidender Bedeutung — hier in ein
behauptet, daß
ser Beziehung nicht Sachen, die kein Staats geheimniß daß diese entstellenden Nachrichten. rein diskreditiren, unter allen Um⸗ werde ich auch in Zukunft verfahren. benbei auch auf ich möchte auch in Er sagt: Wenn die steuerung der Erbfälle in auf⸗ und ab⸗ egatten vom Hause nicht genehmigt wird, Interesse, die andern Punkte zu erledigen. kte — denn die sind nicht von er besonderen Novelle zur Er—
se andern Pun
Erbschaftssteuer ge dem Hause vor, und die Belastung des weren Aufgaben kann die
Gelegenheit Nun liegt aber diese Vorla Hauses mit anderen sch schon von meinem Herrn Kommissariu die Beseitigung von Mängeln, die in die Ausgleichung geradezu fast sagen Ungerechtigkeiten, die
Erledigung dieser, s ausführlich dargelegten Punkte, der Praxis hervorgetreten sind, on Unzuträglichkeiten und — ich möchte namentlich in Beziehung auf die Be— chenkungen und auf den heutigen un— angemessenen Prozentsatz bei der Kapitalisirung h die großen Schwierigkeiten formulirt ist, auf dem können sehr wohl handen ist, und das wird die Erledigun Reformgesetze
ervorgetreten sind, die uns die Grbschaftssteuer, wie sie jetzt internationalen Gebiet gemacht hat, — sie auch geordnet werden, da die Vorlage einmal vor⸗ g und den Abschluß der
sei es hier im Plenum, in wenn man im Uebrigen dem Erb—
diese Fragen, sei es in einer Kommission, Erörterung zieht, auch selbst dann, schaftssteuergesetz nicht zustimmt. Meine Herren, dann hat der Hr. man einmal diese Sache doch verhande je anderer wesentlicher Aenderungen in dies und er ist in dieser Beziel größerer Bedeutung. allerdings würde da— den Dingen sich beschäftigen müssen, gegenwärtig seine Schwierie hier bei dieser Gelegenheit ich dringend abrathen; Differenzen führenden
Abg. Richter gemeint, wenn dann sei noch eine em Gesetz nothwendig, jung gekommen auf zwei Fragen von Wenn diese Fragen gelöst werden sollen, dann gehend und sehr prinzipiell mit — und das kann allerdings zkeiten haben. Die Frage der todten Hand in Erörterung zu bringen, davon würde ich sage, wir sollen solche großen schwierigen, zu Fragen, bei bieser Gelegenheit wenigstens, bei Seite dadurch vielleicht die Erzielung einer timmung in den viel wichtigeren andern nau so aber ist es mit der Fideikommißfrage. darüber verschiedener Meinung sein, ob in der sie jetzt vorhanden sind, bere Gesetzgebung sie aber einmal einge so müssen sie auch nach die die Gesetzgebung anerkannt hat, Denn daß ein Fideikommi den Nießbrauch hat und über
3 Haus sehr ein
durchgängigen Uebereins Die Herren können Fideikommisse in der Ausdehnung, chtigt sind oder nicht. führt, bestehen sie Kraft Gesetzes, inneren Beschaffenheit, in der Erbschaftssteuer behandelt ßinhaber, der gewissermaßen nur den Grundstock garnicht verfügen kann, wie ein freier Eigenthümer, auch in was ein freier Eigen nur für die Nutzung während der vor⸗ ebens zur Erbschaftssteuer herangezogen
Maßgabe ihrer
der Erbschaft; daß er nicht dasselbe erbt, aussichtlichen werden kann, ist durchaus Bei dieser Gelegenheit hat der Hr. Abg. Rich e gerichtet, die ich zur Zeit nicht beantworten ka e stattgehabten Erlasses des Fi
Dauer seines L
ter an mich eine nn, nämlich wegen deikommißstempels Ich habe darüber keine nderen Zeit darauf zurück—
eines im Gnadenweg Freiherrn Lucius von Ballhausen. Kenntniß, werde aber gelegentlich zu einer a
Meine Herren,
Minimum des B
dann hat der Hr. Abg. Richter noch über das ber heutigen Erbschaftssteuer n, daß es zu gering. Meine diese Frage hier bei Seite ne Ansichten möglich. Man kann das
etrages, welcher in freigelassen ist, sich dahin ausgesproche Herren, ich würde auch rathen, denn darüber sind sehr ver schiede
Minimum noch nach einer ganz anderen Art und Weise bemessen, als nach der Höhe des Erbanfalls. Es sind genug Vorschlage vorhanden, welche das Minimum z. B. nach den sonstigen Vermögens verhãl inissen des Erben ver⸗ schieden bemessen wollen. Ich gebe zu, daß das Minimum, das wir in dem gegenwärtigen Erbschaft steuergefetz haben, ursprůnglich darauf beruht, daß der stempelfreie Betrag auf diese Erbschaft an falle übertragen ist Man kann vielleicht der Meinung sein, daß es in der heutigen Zeit etwas niedrig ist, — das will ich durchaus nicht bestreiten; aber wenn wir die Frage des geringsten Satzes, der steuerfrei bleiben soll, einmal gründlich behandeln, dann werden wir noch auf ganz andere Fragen kommen, auf die Frage, ob das Minimum überhaupt in dieser Weise zu bemessen ist, wie es in dem Gesetz steht. 3 ⸗ . Ich würde also auch glauben, daß diese Frage hier zur Zeit nicht zur Erledigung kommen kann, und ich empfehle Ihnen im llebrigen, dieses Gesetz an eine Kommission zu verweisen, weil ich doch glaube, daß alle die spezifisch technischen Fragen, die in der Novelle behandelt sind, sich in der Kommission besser werden erledigen lassen als im
Plenum. (Bravo h Abg. von Rauchhaupt; Wenn man ausführe, die vorgeschla⸗ gene Erbschaftssteuer sei so gering, daß sie gar nicht ins Gewicht falle, fo könne man doch andererseits nicht sagen, daß sie ein Aequivalent für die u schwache Heranziehung des sundirten Einkommens sei. Die Erbschaftssteuner könne deshalb nicht als ein Au gleich für die un⸗ bedingt erforderliche stärkere Besteuerung des fundirten Einkommens betrachtet werden; man würde mit ihr nur eine dritte Be⸗ steuerung, des Grundbesitzet einführen. Das Kapital könne man leicht, verschwinden assen und der Erbschaftssteuer ent⸗ sehen, aber der Grundbesitz könne nicht verschwinden. Vie Erbhschafts⸗ steuer bleibe zudem bei der Kommunalsteuer ganz außer Acht; zu ihr könne man keine Zuschläge erheben. Brauche man aher eine Ton— trole der Einkomniensteuer, fo könne man diese auch ohne die Erbh⸗ schaftesteuer einführen. Wenn man die Legung des Inventgrz fordere, so komme man ebenso weit. Sehr viele Censiten würden sich scheuen, ihr Vermögen zu niedrig zu deklariren, wenn sie wüßen, daß nach ihrem Tode Inventarlegung gefordert and ihre Hinterziehung bloß⸗ gestellt werden könne. Eine solche Bestimmung würde auch zur ethischen Erziehung der Nation führen. r echts) Uebrigens müsse ja, ; jetzt. In- ventar gelegt werden. e Kontrole nothwendig sei, um telen, sei er bereit, der Staats⸗ Bei der Ueberweisung der Grund—
if an, die Grund⸗ und Gebäude
besitzer zu entlasten. Dabei müsse man von dem unglücklichen Rück— vertheilungsmaßstab, wie man ihn jetzt in der lex Huene hahe, absehen, Wenn man die Ueberwelsung sich so dächte, daß das, was die Kreise nicht hrauchten, an die Gemeinden, und zwar nach dem Maßstab von Grund und Gebäudesteuer vertheilt werden müsse, dann würde man in der Kreisverwaltung die äußerfte Sparfamkest erzielen; und wenn man hinzufügte, daß diese den Gemeinden überwiese⸗en Summen auf ihre Grund und Gehäudestener angerechnet werden müßten, so würde dafür gesorgt sein, daß möglichst spgrsam ig, den Gemeinden gewirthschaftet werde. Daß die lex Huene für Berlin o große Er⸗ träge ergebe, sei ganz natürlich. Große Kreise hätten überhaupt den Vortheil, daß die lex Huene den Stenerpflichtigen direkt zu Gute komme, weil Kreis und Gemeinde da zusam men fie len. Die Berliner brächten 35 Millionen Kommunalsteuer weniger auf. Die Fidei⸗ kommisse seien von der Auffassung aus, daß sie einen Chrundbesißz repräsentirten, der ohne Schulden bestehe und deshalb in der Lage sei, allen volkswirthschaftlichen Lagen und Stürmen zu widerstehen, nicht anzufechten. Das Heimstättengesetz, die Landgüterordnung, das Rentengütergesetz bezweckten ja auch nichts Anderes, alt mnög⸗ lichst schuldenfreien Grundbesitz zu schaffen, damit dieser seine volkswirthschaftlichen Aufgaben möglichst gut erfüllen könne. Ein verschuldeter Großgrundbesizrz sei das Unglüglichste was es gebe. Der Einwand, daß die Fideikommisse die Möglichkeit her. minderlen, Arbeiter seßhaft zu machen, treffe nicht zu, denn die Ab—⸗ verkäufe von Fideikommißgütern seien jetzt, sehr erleichtert, und wie jeder Grundbesitzer, sobald er die rot hwendigf eit euspfinde, durch, Seß⸗ haftmachung der Arbeiter eine gesunde und stetige Arbeit erbepßblkerung zu gewinnen, für eine solche sorge, werde der Ideil am mg beitzer erft recht dafür sorgen. Bei dem Bestreken des Abg; Richter, über dibergirende Anschauungen künflig nur sachlich zu dis kutiren denke er, es werde sich eine Einigung über diese Frage leicht ermöglichen lassen. 2 ö
Abg. Rächter: Der Finanz- Minister habe gemeint, er Redner) biete einen Pfennig und verlange dafür einen Thaler Steuererlaß, und habe dabei auf den Antrag exemplifisirt, den er im Reichstage eingebracht habe. Dieser Antrag stelle aber 40 Millionen aus den, Vwrenner⸗ privilegien und 20 Millionen Zucker gusfuhrprämien zur Verfügung. Dazu böten die Ueberschüffe im Reiche wie in Preußen Gelz zu Steuererlassen. Endlich werde eine theilmeise Aufhebung. r,. Böll bei, manchen Artikeln eine Mehreinnahme mit, sich brin en. Sein Verlangen sei alfso keineswegs ein leichtfertige Vor gehen ohne Rücksicht auf die Finanzperhältnisse. Gegen Niemanden sei auch der Vorwurf ungerechtfertigter als gegen ihn, daß er sich nicht bei Bewilligung von Ausgaben der Verant. wortlichkeit in Bezug auf die Einnahmen bewußt sei. Jeder Hauthaltsetat sei in der Hauptfache nur der Finanzplan ( öur Ausführung bestehender Gesetze. Allerdings biete er auch einen freien Spielraum bei neuen Forderungen, die gestrichen werden könnten. Ein Haupttheil feiner parlamentarischen Thätig fei bee darin bestanden, den Ausgabe⸗Etat möglichst niedrig zu halten. 3 be auf das Aeußerste dagegen protestirt, daß Millionen a Frika wanderten. Er sei gegen die Mehrforderungen für kirchliche Eesellschaften eingetreten und erkläre sich schon jetzt gehen 8 kung von 27 Millionen für den Dombau in. Berlin. . Beamtenbesoldungsfrage sei er in der Komn ission fast sis . aufgetreten als der Fiskus und habe betont . n, müsse so gezogen werden daß aus den , , verbesserungen nicht die Forderung einer Steue erhöhung im Reiche und Preußen hervortrete, Er habe auch z ,, r hört, die die Klausel eingeführt hätten, daß jede r , näheren Prüfung erst in die Kommissson gehen müsse⸗ rd Jahre sei er aber in diesem Bestreben nach sparsamer ö 9 ohnmächtiger geworden in Folge deb Sy stems, Steuern auf . zu bewilligen, und er mache dem Finanz Minister zum , . . er diesem System gedient habe. Diefes Bewilligen auf Vorrath ruinire das Ausgabe⸗Bewilligungsrecht. Deshalb sei . Quotisirung der direkten Steuern eine finanjpolitisch wichtige und für
die Sparsamkeit entscheidende Frage. Per Finanz⸗Minister meine er
(Redner) besitze eine bureaukratische Ader. Nichts sei , . als seine Aeußerung in Bezug auf die Verwendung in den 3. in mit der Absicht zu verbinden, die Kreise gewissermaßen unter 6. mundschaft zu stellen. Er wolle die Verwendung nicht . . einem Gesetzentwurf festlegen. Das gebe, eine Schahlane . . manche Kreise passe, für manche gar nicht. Der , Ueberweisung liege in der Verquickung von Finanzen , 6. Körperschaften. Die Ueberweisung der Grund⸗ und Gebaude⸗ 6 Gewerbesteuer sei nur rationell, wenn man den Kommunen ermög
liche, diese Steuern ihrerseits beweglich zu machen. An eine bloße
eberweisung denke er nicht. — Die 3 Millionen aut der ., . für Berlin nicht viel aus. Sie bedeuteten ö l / z oder / der Steuereinnahmen. Nach Maßgabe der . müßte Berlin das Drei. bis Pierfache bekommen. n, . offiztösen Presse sage der Finanz ⸗Minister: Warum sosfe, er dns and nicht aufklären? Gewiß! Aber er möge dazu den , , nehmen, dazu sei dieser ja dal Und, wenn er wegen seiner technischen Einrichtung nicht genüge, so möge ein zweites Organ geschaffen , . Man müsse nur stets wissen, daß die betreffenden euer ungen solche der Regierung seien. Herrn Schweinburg müsse jedes Berliner Blatt
vierteljährlich 100 „. für seine Nachrichten zahlen, nicht um die Weisheit dieses Mannes zu erfahren, der aus Ungarn eingewandert sei und, wie er (Müedner) höre, ag, was sein Blatt schreibe, weder ju erfassen noch zu redigiren verstehe; er treibe nur einen sehr lutratigen Handel mit amtlichen Nachrichten. Bei den Nach⸗ richten in der „Kölnischen Zeitung des Herrn Schmits, in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ des Hrn. Pindter und der Post‘ des Hrn. Kayßler lege doch auch Niemand Werth auf die Namen dieser mehr oder weniger unbekannten Politiker; diese Mit⸗ theilungen würden doch nur geschätzt, weil sie von der Regierung kämen. So täusche man nur die öffentliche Meinung. In den ver schiedensten Artikeln würden die GBesetzentwůrfe der Regierung gelobt, aber schließlich folge die Enttäuschung, wie man es hier bezüglich der Erbschaftssteuer erlebe. Also auch ungünstige Rückschläg⸗ für die Regierung ließen sich vermeiden, wenn man sich auf das bescheidene Maß in der Benutzung der Presse beschränke, wie es der Minister⸗ Präsident bei seinem Regierung antritt in Aussicht gestellt habe.
Finanz ·Minister Dr. Miquel:
Meine Herren, ich möchte, um diese Frage über die offiziöse Presse zu Ende zu bringen, nur noch zwei Worte erwidern. Wenn Hr. Abg. Richter, statt von vornherein zu sagen: das ist keine Reform, sondern eine Steuervermehrung! — zu mir gekommen wäre und hätte mich gefragt: wollen Sie mehr Einnahmen für den Staat aus dieser Reform erzielen, ist das Ibr Zweck oder, da doch wahr— scheinlich aus der Reform der Einkommensteuer mit Nothwendigkeit mehr Einnahmen herbeigeführt werden, wie wollen Sie die dem Lande wieder zu Gute kommen lassen? — so würde ich Hrn. Richter eine ganz offene und bündige Antwort gegeben haben, und dann hätte Hr. Richter alle diese Angriffe vermeiden können. Wenn nun ein anderer Redacteur zu mir kommt und sagt: ich lese in der „Freisinnigen Zeitung“, daß diese ganze Reform nur eine Schein— reform sein soll, daß der eigentliche Zweck ist, dem Lande mehr Steuern abzunehmen, — so habe ich nicht den geringsten Grund, den Mann nicht aufzuklären und ihm zu antworten: das, was in der „Freisinnigen Zeitung“ steht, ist unrichtig. Und so werde ich weiter verfahren; ich mache dabei gar keinen Unterschied zwischen irgend einer politischen Partei. Was ich offen sagen kann, was kein Staatz— geheimniß ist — viele Dinge darf und kann man ja nicht mittheilen —,
werde ich, wenn von mir offen und objektiv eine Aufklärung erfordert wird, ganz ohne Bedenken Jedem fagen, und was den Hrn. Schweinburg betrifft, so kann ich bestimmt versichern, daß derselbe von mir über⸗ haupt keine Mittheilungen empfangen hat (hört! hört h, wie denn überhaupt in der Presse sehr viele Dinge ge⸗ standen haben, von denen ich selbst nichts wußte, ganz un⸗ richtige Sachen, auch in befreundeten Blättern; das ist ja klar, bei einer so großen Reform, die durch alle Ministerien geht, daß da nicht Alles unbedingt verschlossen bleiben kann: der Eine hört dies, der Andere jenes; das läßt sich gar nicht vermeiden. Jede Mitwirkung und Unterstützung Seitens unabhängiger Blätter für offiziöse Mit⸗ theilungen zu erklären, das ist doch wohl nicht zutreffend. (Heiterkeit und sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, jetzt werde ich diesen Punkt verlassen. Besser werde ich vielleicht mit Hrn. Richter mich verständigen über die all⸗ gemeinen Grundsätze, die er entwickelt hat. Es hat mir durchaus fern gelegen, dem Hrn. Abg. Richter vorzuwerfen, daß er auf Aus gabenvermehrung drängt oder früher gedrängt habe. Im Gegentheil, ich muß ihm durchaus das Zeugniß in dieser Beziehung geben, daß, wie er selbst sagt, er einer der Fiskalischsten gewesen ist. Das habe ich nicht jetzt oder in den letzteren Jahren, sondern das habe ich schon vor langen Jahren beobachtet. Aber Ausgaben sind nöthig, nützlich oder vermeidbar, und ich sage: diejenigen Summen, die wachsenden Aus⸗
gaben, die man einfach unterlassen kann, ohne dem Lande großen
Kategorien außerordentlich gering. Wir haben eine Menge Ausgaben sowohl im Reich wie in Preußen, die man sehr gern zu vermindern
die
trachten würde, wo man aber immer sagen muß, es ist unmöglich,
wir können in unseren Ausgaben beispielsweise für die Landes ·
vertheidigung nichts Wesentliches ändern. Ebenso sind eine ganze Menge Ausgaben, die zwar nicht absolut nothwendig sind, die aber doch so wesentliche Verbesserungen der bestehenden Zustände enthalten, die von allen Seiten gefordert werden, da wird man sich auch auf die Dauer nicht sträuben können. Ich komme auf die Frage der Beamtengehalte. Beamtengehalte sind hauptsächlich ver ⸗ langt worden hier aus dem Hause, und zwar, wie ich glaube, von allen Seiten, und auch im Reichstage ist dasselbe geschehen. Wenn nun die Staatsregierung selbst anerkennen muß: es ist richtig, die Gehalte der unteren Beamten sind zu niedrig, — wenn das Haus fortwährend von der Regierung verlangt, endlich diese berechtigten Forderungen zu erfüllen, so wird die Regierung sich dem doch nicht
entziehen können. (Sehr richtigh Aber ich gehe noch weiter, ich sage: es liegt in der Natur der
Ausgaben des Staates wachsen. Man kann das nicht ändern. In jeder Gemeinde ist genau dasselbe der Fall. Hr. Richter hat selbst vorhin diesen Satz unwillkürlich bestätigt, indem er sagte: was sind drei Millionen für die Stadt Berlin! im neuen Jahre sind die Aus—⸗
Schaden zu thun, sind in dem Verhältniß zu den beiden anderen U
Sache, der ganzen Entwickelung unser sozialen Verhältnisse, daß die
gaben schon wieder auf über drei Millionen gestiegen. Ganz richtig. Das geht aber mit jeder Gemeinde so. Sehen Sie sich die Finanzgeschichte jeder Gemeinde an: ob man will oder nicht will, die Ausgaben wachsen. Ist denn das in dem Privatleben des Einzelnen anders? Ueberall sehen wir genau dasselbe und zwar in allen Kreisen. Man kommt nicht darüber hinweg. Unser nächster Staatshaushalt Etat in Preußen wird dafür die allerstärksten Belege bringen — ich bin überzeugt, nicht das, was an Ausgaben darin steht, wird bemängelt werden, sondern was nicht drin steht; es wird sich finden, wieviel dringende Bedürfnisse wir unbefriedigt lassen müssen, und ich in meiner Eigenschaft als Finanz. Minister mache darin täglich die allerbedenklichsten Erfahrungen; ich muß sehr häufig Ausgaben, die die andern Ressorts fordern, traurigen Herzens zurückweisen, well die Mittel nicht da sind — deshalb sage ich, diese ganze Frage der Ein— nahmevermehrung wird man auch mit den permanent steigenden täglichen Ausgaben in eine nothwendige Verbindung bringen müssen.
Hr. Richter meint, wir hätten Steuern auf Vorrath bewilligt. Wenn wir die Branntweinsteuer im Reiche nicht bekommen hätten, wenn uns im Reiche die 100 Millionen fehlten, so würden die Aus⸗ gaben im Reich genau dieselben sein, Hr. Richter hat sie ja auch be—⸗ willigt, und die Ausgaben würde Preußen zu leisten gehabt haben zu z /s, und anstatt daß wir jetzt einen Ueberschuß haben, würden wir um /s von 100 Millionen mehr Ausgaben gehabt baben durch die Ma⸗ trikularumlagen. Da kann man doch nicht von Bewilligung von Steuern auf Vorrath sprechen. Der nächste Reichshaushalts⸗Etat
wird schon deutlich genug zeigen, wie sich vie Ueberweisungen aus dem Reiche gegenüber Preußen stellen. Das Nähere kann ich in dieser Beziehung noch nicht angeben, sonst würde Hr. Richter vielleicht be⸗ dauern, daß ich so offen über diese Dinge spreche. (Suruf des Abg. Richter) — Wenn Hr. Schweinburg das weiß, von mir weiß er das jedenfalls nicht.
Meine Herren, in dem laufenden Jahr haben wir auch noch Ueberschüsse. Sie werden sich aber schon viel geringer gestalten wie im vorigen Etat. Das können Sie sich selbst — wenn im Uebrigen alles unverändert geblieben wäre — daraus herleiten, daß wir im laufenden Etat 18 Millionen Gehaltserhöhungen bewilligt haben und 24 Millionen Mehrausgaben für Kreise.
Meine Herren, wie nun aber auch gerade dem Reiche gegenüber das Verhältniß Preußens in einem schwankenden Finanzzustand sich befindet, das möchte ich Ihnen kurz an einer Tabelle mittheilen oder zeigen. In den Jahren 1879 bis 1881 hatte Preußen stets mehr an Immatrikularumlagen zu tragen, als es vom Reich empfing, und zwar in den ersten Jahren — ich will nur mit runden Zahlen dienen — 38 Millionen, 15 Millionen, 11 Millionen, dann fiel es auf 13 Millionen im Jahre 1881; seit der Zeit sind die Ueberweisungen mit wenigen Rückschlägen durchgängig gestiegen, sie haben aber ge⸗ schwankt von 6 auf 23, auf 7, auf 11, auf 5, auf 41, schließlich sind sie auf 80 Millionen im letzten Jahre gestiegen.
Nun, meine Herren, wenn Sie sich den nächsten Reichs haushalts⸗ Etat ansehen, dann werden Sie schon finden, wenn die Zölle in derselben Höhe blieben, daß von einer solchen Ueberweisung in Zu⸗ kunft nicht mehr die Rede sein kann. Wenn wir die Schuldentilgung im Reich beginnen sollten, was doch auch möglich wäre, so werden die Ausgaben des Reichs um diesen Betrag steigen. Außerdem existiren auf vielen anderen Gebieten Ausgaben im, Reich, die eher einen steigenden als rückwärtsgehenden Charakter haben. Nun ver⸗ lange ich von einem Finanzmann, wie es der Abg Richter ist, daß er nicht bloß, wie er auch mit Recht sagte, das eine Jahr im Auge hat, nicht allein rückwärts sehen kann, sondern die zukünftige muthmaßliche Entwickelung bei seinem ganzen finanziellen Plane auch in Betracht zieht. Das muß ein vorsichtiger Finanzpolitiker thun; sonst würde er die allerbedenklichsten Täuschungen erleben.
Meine Herren, wir sind wieder sehr weit von der Erbschaftssteuer abgekommen (Heiterkeit), und ich will die dort angeregten Fragen hier, um die Geduld des Hauses nicht allzu sehr in Anspruch zu nehmen, nicht weiter berühren; ich will nur noch eins sagen: allerdings war ein wesentliches Moment für den BVorschlag in Betreff der Erbschaftssteuer die sehr bedeutende Kontrole in der Sicherheit der Deklaration, und ich kann immer nur wiederholen: bei den ganzen Berathungen des Ge⸗ setzes halten Sie doch den Gedanken fest: je schärfer die Kontrolen sind, desto gleichmäßiger und gerechter die Steuerveranlagung, und Denjenigen, welcher kontrolirt werden m uß, braucht man nicht zu schonen, denn er verdient es, kontrolirt zu werden. Die Kontrolen sind aber für Leute, die wirklich das Richtige thun wollen, den vollen Betrag ihres Einkommens dem Staat offen sagen, nach meiner Meinung in keiner Weise so lästig, daß man solche Kontrolen aufgeben könnte.
Wenn nun Hr. von Rauchhaupt unter Ablehnung des Vor⸗
schlages der Staateregierung im Uebrigen den Gedanken anregt, in dem Einkommensteuergesetz eine generelle Inventarisirung der Erb⸗ schaften vorzusehen, um dadurch eine solche Kontrole zu gewinnen, so ist das gewiß ein sehr erwähnenswerther Vorschlag, und die Staats regierung wird ganz gewiß geneigt sein, diesen Vorschlag in Betracht zu ziehen. Ich muß zugeben, daß dann ein wesentlicher Theil des⸗ jenigen, was die Staatsregierung hier mit der Vorlegung der Erb⸗ schaftssteuer erreichen wollte, erreicht wird. Meine Herren, im Uebrigen wird das ja wohl zweifellos sein, daß die Soz ialfragen in einer Kommission zur Erörterung gelangen, und ich gehe daher auf diese speziellen Punkte nicht weiter ein (Bravo!)
Abg. Rickert: Die Quotisirung der Steuer sei früher selbst
bon der nationalliberalen Partei einschließlich des Hrn. Miquel gefordert worden; man habe den Kaffeezoll und den Salzzoll je nach dem Bedarf variabel halten wollen. Von einem der wa Staatzausgahen zu sprechen, sei unrichtig. Selbst Professor Schmoller habe dieses in feinen Aufsätzen über die Epochen der preußischen Finanzpolitik“ geleugnet. Was dieser in Bezug
m Gesetz der wachsenden
auf Preußen darin ausführe, fei üterhaupt von großem Interesse. Im Jahre 1865 habe danach Preußen nach einem beispiellosen ge⸗ werblichen Aufschwunge genau dieselbe Summe an Steuern pro Kopf der Bevölkerung gehabt, als in den Jahren 1820 — 1839. Und doch werde Niemand behaupten wollen, daß Preußen damals seine staat— lichen Aufgaben nicht erfüllt habe. Wie Prof. Schmoller glaube auch er, daß die Machtstellung Preußens, abgesehen von seiner Wehr⸗ berfassung, in seiner geringen Schuldensast, in dem mäßigen Steuerdruck
in dem humanen Steuersystem liege. Heute aber zeige sich,
daß kein Land in der Welt in den letzten zehn Jahren eine so kolossale Steigerung der indirekten Steuern. namentlich watz die Lebens- mittelzölle betreffe, aufzuweifen habe, als Deutschland. Eine Steigerung nun auch noch bei den direkten Steuern eintreten zu lassen sei vollends unmöglich.
Die Diskussion wird geschlossen und der G esetzentwurf an
die für Berathung des Einkommensteuergesetzes ein⸗ gesetzte Kommiffion verwiefen.
(Schluß 14 Uhr.)
hinzu.
preußischen Staat einverleibt wird.
Parlamentarische Nachrichten. Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes,
betreffend die Vereinigung von Helgoland mit dem Deutschen Reich, zugegangen.
Der Entwurf lautet:
81. ö . Die Insel Helgoland nebst Zubehörungen tritt dem Bundesgebiet Das Reich ertheilt seine Zustimmung dazu, daß die Insel dem
2 Mit dem Tage der Einverleibung in den preußischen Staat tritt
die Verfassung des Deutschen Reichs, mit Ausnahme des Abfchnitts Vi
über das Zoll⸗ und Handelswesen, auf der Insel in Geltung. Zu den . des Reichs trägt Preußen für das Gebiet der In el durch Zahlung eines Aversumg nach Maßgabe des Artikels 38 Absatz 3 der Reichsverfassung bes
S§. 3. Die von der Insel herstammenden Personen und ihre vor dem 1II. August 1890 geborenen 2 sind von der Wehrpflicht befreit. 4
Das Wahlgesetz für den Deutschen Reichstag tritt mit dem in
2 bezeichneten Tage gleichfalls auf der Insel in Kraft. Durch been degs Bund brach wird die Insel einem Wahlkreise zu⸗ getheilt.