1890 / 285 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

die Städte dabei keine gesetzlichen Schranken haben wie bei den Das Gesetz bezieht sich nur auf die stehenden Gewerbe, di U s . die bis⸗ behandelt w . e ürfe in di ; ; . ; . Schlachthäusern, aus den Viehhöfen erheblichen Gewinn zu erzielen: herige Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen han 6 Ss haben schon Gesezentwũnfe in dieser Beziehung f welche allein man sich einen ganzen Tag unterhalten Staatssteuer umgestalten zu müssen, während sie doch im Grunde ] der Grundsteuer sein; denn man habe etzt nur bis zu 1 ; d doch so sehr verbunden mit den Schlacht. Wanderl bleib ; ? herßiehen und der vorgelegen. Wir haben uns daher fragen müssen: Ist es nöthi über ʒ ĩ ie bei der Eink st eine Gemeindesteuer fein folle. Würde man' die Grunde und Ge. 1 606. Gewerbesteuer, während, wenn man die Grundsteuer auch aber diese Viehhöfe e, ,, . anderlager blei t völlig unberührt. Meine Derren, nichtsdesto⸗ auch bei dieser Gelegenheit diese Frage in Anregung zu brin 9. kann. Ich möchte . bier 3. . a. bäudesteuer zunächst den Gemeinden überweisen, so würden sich die wirklich zur Halfte den Kömmunen gebe, doch immer noch, häusern, verfolgen so wesen lich die gleichen Zwecke, haben eine so weniger, obwohl wir aus der allgemeinen bisherigen Auffassung des Diese Nothwendigkelt trat uns aber sofort t gen! bitten: verlieren Sie sich nicht in sehr in die Einzelheiten, sehen Sie Gewerbetreibenden mit Fug und Recht darüber beklagen. Nichts milde geschätzt, Ho an Grundsteuer übrig blieben. (Zuruf recht: große sanitäre Bedeutung, wie wir das jeden Tag bei Gelegenheit der Gewerbebetriebes und seiner charakterislischen Merkmale a , .. . entgegen schon . sich das große Ganze an, sagen Sie sich, daß hier ein Werk vorliegt, würde einfacher sein, als in' den 8 S4 des neuen Ginkommenfteuer⸗ Viel mehr ) Er zweifle, daß ein solcher Vorschlag des Äbg. Broemel Abwehr der von Außen ins Land eindringenden Viehseuchen erleben, Konsequenzen dahin gelangten, haben wir es doch, um Zweifel abzu⸗ Jreiungen. Denn, wen welches sich auszeichnet vorzugsweise durch Entlastungen, durch Aug. ,. auch eine entsprechende Ueberweisung eines Theils der Fe, ie Zustimmung der Majosritzt finden werde. Piese werd; vie mehr daß wir gesagt haben: sie sind wie Schlacht häu ser zu behandeln und schneiden, für richtiger gehalten in S. 4 eine Reihe derartiger Kon. gleichungen und daß das gerade denjenigen helfen würde, die, wenn ö. esteuer an die Kommunen aufzunehmen. Eine sehr wichtige sagen: so lange wir . sind daher von det Gewerbestener frei zu lafsen. J siduenten namhaft in machen; die landwirthschaftlichen Betriebe und überhaupt det Staat einbhugreifen hat, in den sotialen und gewerb., Ie l ri ce ge h: e, n. 6 8. 3 ,,, überweifen, ses unmbgllich Wet fen et Dasselbe mußten wir annehmen bei den Kanalisations⸗ und ihre Nebenbetriebe habe ich schon früher charakteristrt. Das Gesetz lichen Verhältnissen am Meisten die Hülfe verdienen, welches die—⸗ werde hier gefucht in . erheblich staͤrkeren Heranziehung der oberen nnr darauf an, daß die Gewerbesteuerreform der künftigen Ueber—

Wasserwerken, sie sind hervorgegangen nicht aus der Absicht auf geht wie bisher davon aus, daß die unmittelbare Verwendung von jenigen, die in ihren ganzen gewerblichen Konkurrenzverhältnissen schon Stufen. Biesem Grundgedanken werde man an sich nicht wider weisung von Realsteuern an die ommunen kein Hinderniß bereite. Gewinn, sondern sie haben einem großen sanitären Zweck zu dienen. Bestandtheilen des Grund und odens, ohne daß aus ihrer weiteren an sich gefaͤhrdet sind, mindestens nicht schlechter behandeln will als sprechen können, aber er möchte mit dem Abg. v. Cynern fragen, ub Daß diese Reform eine Barrisre dagegen aufwerfe, bestreite er ent Wenn auch hier und da die Gemeinden aus diesen Werken mehr als Verar be ting mwicber in Hef ỹn Fe res Gen erb Senad! wird, wi Sie beruhen ielenigen, die an sich begänstict siad. Diesen Erfolg mnhehlgethan s. mit der einfeitigen Beia fung der größeren Betriebe schüden l Auch lg Kummüng rue, dieses veraltete System der = d Betriebetosten erzielen, so ist doch der eigentliche biehen frei bleib 9g , Maße nach Maßgabe der . diesen igen. ö 2 gewissermaßen blindlings weiterzugehen. Bigher habe sich dagegen Gewerbesteuer absolut zu verwerfen, es würde in den Kommunen zu den die Anlagen. und Betriebe . wer rei bleiben soll, den Charakter des Gewerbebetriebes der Bedürfnißf . . werden Sie unter allen Umständen erreichen und das ist keine warnende Stimme erhoben. In allen diesen Gefsetzen allerdußersten Ungleichheiten führen. Man wolle jetzt die Gewerbe Zweck der 1 w 3. 2. durch die Grundsteuer getroffen wird und daher . Nach er , ö. schon etwas sehr Erhebliches und Großes; ich glaube, einem seien die ö V an 1 stärker heran⸗ steuer für . n ge n,, Ebenso haben wir die Sache behande ei den Markthallen, hier frei zu lassen ist. Na densel ö Seite sind dabei ö n Ziel gegenüber kann man wohl über einzelne Bedenken hin. gezogen worden, die Aktiengesellschaften sollen doppest besteuert sationspunkt abgebe, woran sich da einer eh .

s ch denselben Gesichtspunkten sind hische Rüchsichten in Betrach ,, ö. werden, und nun sollten auch die größeren Gewerbebetriebe höher Entwurf widerspreche keinem hier laut gewordenen Standpunkt, er

ü * 3. 5. K

sie haben auch so sehr den Zweck der Förderung der allgemeinen wir auch dahin gekommen, wie bisher den Bergbau zur Gewerbe ö t zu zieben . weggehen. Dann wird in der schließlichen allgemeinen Wirkung auf epi i, . ; seg wi Re

; . ö. ] ; . ; ; ( . ö. ehen. . ; e t w ie erneb irlich für die Ideen des Hauses wie der Re— Wohlfahrt, daß wir nicht ni , ee ö o kleines Hinder. steuer nicht heranzuziehen, denn der Bergbau verarbeitet die Kohlen k . Maßgabe der allge · . die Bevölkerung die Ueberzeugung hervortreten, die jetzt schon sehr ö ö n nennen ,, e,, 6 dieser Vorlage seine ausdrückliche, niß für diese Entwickelung durch die Auflegung einer Gewerbesteuer und Erze, welche er der Erde entnimmt, seinerseitt nicht, er liefert in die , . ich den Ertrag zu ver⸗ allgemein getheilt wird, daß in dem Ziel, welches diefe Reform ver⸗ man von einem gewerblichen Aufschwunge spreche, so weife man mit . Mitwirkung geben, es werde es nicht gereuen. ö. ; herbeizuführen. ähnlich wie die Mergelgruben nur, ich möchte sagen Rohyrodukte zur ieser Beziehung auch auf Ihr Ein⸗ folgt, und in den schließlichen Ergebnissen ein Akt der Gerechtigkeit Stolz hin auf die großen Unternehmungen und die Konzentration Abg. von Tie demgnn, Bom st: Seine Freunde und er seien mit

Von Volksbädern und Leihanstalten, Sparkassen aller Art brauche it ; . ; Den Zugang zu diesen Betrieb M* des Kapitals. Die Ausnutzung der Arbeitsleistung trage zur Er. der Vorlage, vorbehaltlich einiger Aenderungen, die vorgenommen werden , den. Die Sparkassen find ja allettins' , weiteren Verarbeitung an andere Gewerbe. Man würde zu diesem zu erleichtern, dazu hat di ö der sich vollbleht. (BGravo h höhung, des Wohlstandes der Nation bei, dessen sollte man eingeden müßten, einverstanden, und sie würden nach besten Kräften an ihrem k n re e,nn= , len- (Lind. ja g4llerdings eine selben Resultat aber auch kommen müssen aus einem anderen Gesichts˖ Veranlaffu ö . Gesetz⸗ Abg. von Eynern; Von dem ungeheuren Enthusiasmus, der bleiben! Gr wiffe aus eigener Erfahrung, daß die industriellen Kreife, Zustandekommen mitwirken. Der Einwand, daß durch die Normirung sebr erhebliche Einnahmequelle für die . Gemein den 9h punkt, nämlich aus der bisher noch vorhandenen Belastung des Berg. 9 e ng. (Sehr richtig h . besonders Angesichts dieser Vorlage durch das Land gehe, sei er das liberale Bürgerthum, durchaus bereit seien, neben dem nobless der Sätze das Großkapital und die Großtndustrie ungemein belastet nicht oft in übertriebener Weise, will ich hier nicht untersuchen =, baubetriebes durch die Bergrechtsabgabe, die man eigentlich sch r telen Fällen ist es ein Unglück für den weit entfernt, Er stehe wie dem Cinkommensteuerentwurf so auch oblige auch das richessè oblige für sich gelten zu lassen. aber man würden, sei unzutreffend; die ganz angemessene Degression in aber ihr eigentlicher Zweck ist doch ein ethischer, und die Erträgnisse eine besondere s t ö J n olche Betriebe anzufangen, und gefahr. dem über die Gewerbesteuer äußerst kühl gegenüber. Er betrachte solle die Sache nicht zu weit treiben. Per Ausfall sollte also auf den Sätzen genüge vielmehr vollkommen der Forderung, daß nmen det Hesannibeit det Kommune zu Gute. Muherben ran, än e separate Gewerbesteuer des Bergbaubetriebes an (Sehr richtig Also hier die Gr . Riesen aber als eine, gesunde Grundlage flir weitere Bergthungen, eine andere Weise gedeckt werden. Wat nun die Einzel⸗ Jeder nach seiner Leistungsfähigkeit beizutragen habe. Wenn man , n, fler g , r ; , ö , sehen nm. der Steuerpflicht nach Maßgabe des vermuthlich Henze Die Entlastung der kleinen Gewerbetreibenden um 1 506 9660 sei heiten betreffe, so scheine ihm für das Wachtthum der fordere, daß, wie die Starke und Zuckerindustrie, auch die landwirth⸗ die Sparkassen nicht im freien gewerblichen Betrieb, sondern sie sind Meine Herren, in 5§. finden Sie die Frage der Besteuerung der Rare in kei ; . ichen Ertrages zu ziehen, bei einem Gesammtertrage von 20 Millionen auch keine allzu bedeutende. Steuer ein zu hoher Prozentsatz angenommen ju fein. Mit schaftlichen“ Brennereien gewerbesteuerpflichtig sein müßten, so ver⸗ den fhatlichen Geschen nd Vorschtisten unterwerfen, nde! w J zäre in keiner Weise zu rechtfertigen. Meine Herren, schon aus dem Die, Regierung vertzfte den fiskalischen Standpunkt, ein Minder— Rücksicht auf die Ueberweifung der Gewerbesteuel ' an Ei- gesse man dabei die große Vorbelastung des Grundbesitzes durch ; 9 en, daß §. 5 in Grunde war es nöthig, hier Ausnahmebestimmungen v erträgniß gegen die bisherige Steuer zu vermeiden, und ziehe deshalb die Kommunen sollte man den Ertrag derselben nicht noch weiter die Grundsteuer. Wenn man die Schulden des Grundbesitzes abziehe,

frei darüber zu entscheiden, welchen Reservefonds sie bi . f 3 orzu iber ( . ! 1 ö e . ö. 1 . . 2 seinen Vorschriften von dem Grundcharalter ausgeht: soweit die Ge⸗ Wollten wir nun die Betriebesteuer frage selbftene, ö größeren Betriebe schärfer heran. Man hätte aber sehr wohl eine steigein. Die Gewerbesteuer charakteristre sich nach“ dem Entwurfe so betrage die Belastung durch die Grundsteuer 5 o/o. Dem gegenüber i. Gewer h., ö elch . nossenschaften, ihrer eigentlichen Bestimmung entsprechend, lediglich die so könnten verschiedene Wege eingeschl . . handeln, Entlastung des Kleingewerbes um 3 506 666 „0 eintreten lassen lediglich als eine unvollkommene Eiakommensteuer. Der Be habe man alle Veranlassung, eine Doppelbesteuerung durch die Heran⸗

kann sie also nicht als freie Gewerbe behandeln. Bedürfnisse der eigenen Mitglieder einerlei worin befriedigen, über diesen diefer Be j . geschlagen werden. Man könnte in können, ohne die Großbetriebe bis zu 1 υᷣ des Nettoertrages griff des Reinertrages sei hier sehr dunkel gelassen; sollen bie ziehung zur Gewerbesteuer hier nicht eintreten zu laͤssen. Bei der Meine herren, hiervon unterscheiden sich aber andere Betriebe reis nia! n, , . e, , , ü eser Beziehung ein eigenes Gesetz vorlegen, man könnte einfach nach zu belasten. Die Geschäftsergebnisse der letzten Jahre könnten für Schulden zinsen vom Reinertrage abgezogen werden oder nicht? Gewerbesteuer die Schulden abzuziehen, sei so lange unmöglich, als

, nicht als eigentliche gewerbliche Unter dem System der Licenz eine gleiche Aboabe auf al. Betriebe lid ö die Zukunft nicht maßgebend sein; es habe viele Jahre gegeben, in Bedenklich erscheine ihm, daß die Mittelsaͤtze verhältnißmäßig hoch und man eine Kapitalrentensteuer nicht habe. Es werde ja sonst Jeder

der Gemeinden nehmungen angesehen und daher der Gewerbeste . ; t e n, ; lqpita rent . . g ; ĩ 41 ; uer nicht unterworfen; oder den hi i Mi . ¶ů— . enen die Industrie kaum eine Verzinsung des AÄnlagekapfttals ab- ehr ungleichmäßig besteuert werden sollen. Ez würde viel besser in der Lage sein, die Steuer vollständig zu hinterziehen; er brauche nur zum Bisher schon waren beispielsweise die kommunalen Gatunter⸗ dagegen, wo die Genossenschaften zwar auch die Bedürfnisse lhre: die . . ,, ein lagen Ich bezeichne . 6. habe, und solche Jahre würden gewiß auch ö. 6 ö m n , Einzelnen fil lenj zu behandeln mit . Bankier . gehen und diesem sein Betriebskapital zu geben, es sich nehmungen det Gemwerbesteuer unterworfen, und wir haben keinen eigenen Mitglieder befriedigen, darüber hinaus aber wie wi liche j ge des Entwurfs hier als einen Mittelweg. Geht ö In iner Zeit der allgemeinen Steuererleichterung würden jet gerade kleinen Depresston nach unten. Unter den Steuererleichterungen ver⸗ aber zum Betriebe wieder borgen zu lassen. Bei den Bedenken gegen die Grund gefunden, sie in Zukunst frei zu lassen. Gewiß ist ja richtig. daß gewerbliche Unternehmungen ö, d ñ t irtliche man einfach davon aus, daß eine Licenzabgabe geleistet ( die Großbetriebe in verstärktem Maße herangezogen, die Akttengesell⸗ misse er diejenige der Gastwirthe. Wolle man ethisch auf das Mittelsätze vergesse man, daß die Ungleichheiten in der Vergangenheit nur alle solche auch eigentlichen gewerblichen Betriebe derkommunalen Ver. Verbind tret en gesammten Konsumenten in werden soll lediglich als Aequivalent gewissermaßen für ( schasten durch die Cinkommensteuer, die Großindustrie durch die Polk wirken, dann müffe man nicht die Wirthe belasten, sondern dadurch entstanden feien, daß die großen Betriebe mit in die Klasse der bande in Grgehniz die all ; . ; ung treten, da haben Sie den wirklichen Charakfer die ertheilte, obrigkeitlich ertheilte Konzes d ö 3. ö. Sozialgesetzgebung, So bereitwillig die Arbeitgeber die große Be“ für die bessere Ernährung des Volkes sorgen durch die Beseitigung Mittelsteuer eingerechnet worden seien. Das solle ja eben in der Zukunft ände in ihrem öorgebni die allgemeine Wohlfahrt fördern, das thut von gewerblichen Unternehmungen und müssen daher auch d K ö ö sion. dann würde man in der ( lastung durch die Sozialgesetzgebung übernommen hätten, so bedenklich der Zölle auf die nothwendigen Lebensmittel und durch die Auf nicht mehr der Fall sein. Die foztale Wirkung der Gesetze dürfe aber auch in gewissem Sinne jeder blühende Gewerbebetrieb; er wird Gewerbesteuer unterworfen werden Sonst würden die Kl ; . ö . . müsen gleiche Sätze für alle großen und ö stiegen doch jetzt in anderer Wesfe die Lasten, die auf der für hebung der Viehsperre. (Beifall links) ; nicht außer Acht gelassen werden, das gelte auch in Bezug auf die immer die allgemeine Wohlfahrt fördern. Diese Gründe tann man Kleingewerbes, welches auf sich selbst teht . agen. des kleinen Betriebe dieser Art einzuführen. den Export arbeitenden Großindustrie lägen. Die Export⸗ General Direktor der direkten Steuern, Wirklicher Geheimer Rath Heranziehung der Gastwirthschaften zu einer Betriebssteuer. Die Be⸗ also nicht als entscheidend annehmen. Man kann wohl von der z . n . steht, daß es durch die Gesetz⸗ Aber ich bin überzeugt, es würde ein solches Vorgehen, wenn es 14 verminderung unserer Industrie beruhe allerdings auch auf Burghart: Ein großer Theil der Ausstellungen des Vorredners stimmung, daß, Falls der gegenwärtige Ertrag der Gewerbesteuer durch Theorie ausgehen, daß die Gemeind ; gebung geradezu gegen seine wichtigeren Konkurrenten benachtheiligt auch logisch richtig gewesen sein m chte, keine Bin ö ö einer Vermehrung des inländischen Bedarf. Aber durch werde fich bei näherer Erörterung als unbegründet erweisen. bas neue Gesetz nicht aufkomme, eine Erhöhung der Steuersätze eintreten gore ausgehen, daß die Gemeinden solche gewerblichen Betriebe sei, durchaus begründet sein. Land ier ö achte, keine Billigung weder im die einander überstürzenden Bestestungen für! die Eisenbahnen Das Haus könne einer bis auf die nothwendige Grenze entgegen- sohlle, mache einen kleinlichen Eindruck, Unsere Finanzlage sei nicht so, daß einzurichten haben, welche ihrer Natur nach einen monopolistischen Meine Herren, die Gewerbestener 6, Kl ö nde noch hier im Hause gefunden haben; man würde doch eine . sei ein großer Theil des ausländischen Marktes verloren gegangen, kommenden Haltung der Regierung bei allen BVerhesserungsvorschlaͤgen man verlangen müffe, daß auch bei der Gewerbesteuer Lharaktei haben, welch keineswegs von der Exit chin . ö ö, ‚. nur nach assen eingetheilt schwere Ungerechtigkeit darin finden, einen Kolonialwaaren händler, der . der jetzt im internationalen Wettkampf wiedergewonnen werden unbedingt versichert' fein. Pie Regierung sei nicht boreingenommen der bisherige Betrag genau bis auf 190060 M aufkomme,.— momentanen Entscheidung eines Einzelnen nach Maßgabe des Marktes * ; e assen, die sehr geräumige Zwischenräume unter nebenbei auch eine Flasche Rum verkauft, gleich zu behandeln . . müsse. Dazu komme, daß eine ausgesprochene Abneigung des deut⸗ und halte nicht unter allen Umständen an einmal gefaßten Beschlüssen Der Abg. Broemel habe gemeint, tit der Beseitigung der Lebensmittel · hka welche ei mäß ; h rt te einander haben, deren Veranlagung daher leicht sein wird. Nur in einem großen Gasthof, b ispielswei . ? ; . . schen Kapitals zur Betheiligung an einheimischen industriellen fest. Diefes Gesetz mit seiner nothwendigen Folge einer stärkeren und Fleischvertheuerung durch Aufhebung der Zölle würde eine Um gen, welche eine regelmäßige und leicht zu kontrolirende Verwaltung der ersten Klasse soll das System der Mittelsätze verlassen , n. zweise dem hiesigen Kaiserhof. Ich ö. Unternehmungen bestehe. Im anderen Falle könnten noch sehr be! Heranziebung der Großbetriebe sei durchauß nicht von Gedanken beffere Volitik getrieben werden, als mit ber Betriebssteuer. Dem zulassen. Man kann sehr wohl dazu kommen, daß diese Betriebe natur! eg soll hier individualisirt ae, n, . . e en werden, war von vornherein überzeugt, daß ein solcher Vorschlag keine Zu⸗ . deutende Kohlenbergwerke erschlossen werden; denn die Produktion geleitet, die man als einen beständigen Angriff auf das Kapital oder gegenüber verweise er auf folgende Zablen. Vor 3) Jahren habe gemäß einen integrirenden Theil der Gemeindeverwaltung' bilden un k hoh rtrag des einzelnen Betriebes stimmung im Hause gefunden haben würde. In Folge dessen waren . wachse in keinem Verhãltnisse zum Bedarf. Das Kapltal, habe als ein Blindlingsdreinschlagen auf die Großbetriebe bezeichnet habe. in seiner Gegend Prima · Rindvieh 29 , pro Centner geko tet, dag ich stehe meinestheils ich dem S . ; lan, erhoben werden. Ein Hauptfehler der bit wir genöthigt, die Betriebssteuer in Ve bind ; der alte Harkort gesagt, gleiche einer Maus, die sich beim kleinsten Der Regierung liege nichts ferner, als solchen Bestrebungen, sie Pfund Rindfleisch 10 ; in den 70er Jahren seien die Preise 35 M0 . zeils garni auf dem Standpunkt, daß eine solche herigen Gewerbesteuer war, daß dieselbe der gewaltigen Ent⸗ Gewerbest . . n Verbin ung mit der allgemeinen ( Geräusch sofort verkrleche. Die übergroßen Anlagen in fremden möchten kommen, woher sie wollten, sich anzuschließen. Die bezw. 50 3, in den folgenden Jahren 27 bezw. 50 3 ge⸗ ntwickelung, wie wir sie heute vor uns sehen, nicht möõglicherweise wickelung der Großbetriebe in keiner Weise gefolgt ist. Es wer besteuer in doppelter Beziehung zu bringen: einmal diese Be⸗ . Werthpapieren bedeuteten die Auswanderung des einheimischen Kapitalz. Regierung sei vollkommen mit der Aeußerung einverstanden, daß wesen. Sell einem Jahre seien die Viehpreise auf 35 , die Fleisch⸗ gesolgt ist. Es sind unter triebe wie alle anderen gewerblichen Betriebe der allgemeinen Ge⸗ . Wenn der Abg Graf Kanitz in seinem Kreise für das Gegentheil wirken auch die Arbeit des Einzelnen nicht bloß Nutzen für ihn selbst, preise auf 80 q gestiegen; jetzt, nachdem ein Rückgang der Vieh—⸗

auch zur Kommunalisirung der Trambahnbetriebe führen kann aus) d Betri d an zen großen Betrieben, unter der Klasse derjenigen Betriebe, die mehr werbesteuer zu unterwerfen darin liegt ja eine Berücksichtigung der ö 6 3 ö . . n e die Verhältnisse bei uns sondern . für ö große 1 ö. i Regierung sin n preise eingetreten sei, 33 3 n,, i nn 3 3 in keiner Weise so vertrauenerweckend ägen, als anderswo. Die Ur⸗ bereit, Ehre zu geben, wem re gebühre, sie mache keinen Unter Höhe. Das seien die bösen Landwirthe, die das Fleisch un e

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solchen Entwickelung innerhalb der Kommunal verwaltung entgegen Umfang des Betri ö te 58 un 2 F . . ‚— tanz i ! !

zutreten, aber rein gewerbliche Betriebe, die ebenso gut durch Privat⸗ . n . ö. des Anlagekapitals, daß zweckmäßige Licenzsteuer zu behandeln, sondern die Höhe der Zuschlagssteuern wieder . ändern, vermöge vorläufig keine Regierung, keine Katheder⸗ der Großbetriebe auf das Empfindlichste selbst gefühlt und anerkannt sich diese Verhältnisse nur klar machen, dann werde man sehen, was unternehmer betrieben werden können, hon der Gewerbesteuer frei zu hier ind inid lisirt werd w Verbindung zu bringen mt der Veranlagung ber allgemeinen Ge⸗ Hertheit. Gegenüber den piesfgchen Angriffen, die gerade gegen baz ei lz Daß man mit dem Mihstande so lange gusgekommen sei, an die sen Redengarten fei Beifall rechts) ; - an, den, m, . ö der & frei imd ividualisirt werden müssen und konnte auch nach der Zahl der werbesteuern; und dies System liegt hier zu . . ; Kapital und die Träger desselben, nicht von Seiten der Sozial⸗ erkläre sich einmal aus dem glücklichen Griff der damaligen Gesetz⸗ Abg. Pleß: Namens des Centrums könne er erklären, daß len heißt, ele Gemeindebetriebe, wenn ich so sagen soll, künstlich Be triebe und namentlich an der Hand der Deklaration, die wir ver—⸗ Wenn Ihnen die Sätze i 9 . - demokratie, sondern aus ganz bestimmten Kreisen erhoben würden, gebung, daß man die Vertheilung im Einzelnen nicht der Staats. dieses die Richtung des Gesetzentwurfes vollkommen billige und . dem Privatunternehmen anregen, die Gemeinden geradezu ein j langen und ja auch in der Einkommensteuer erhalten, indipidualismt niedrig ag , wen too . ö. J . J ö ö ,,,, . . n , 2 J, 9 J . . . 1 , mn i d, m ic fn 3 aden, ů⸗ ; til Ber 7 J . . ö vollen te nicht ver⸗ elche eine ve e Ent⸗ Ver ugs wege abe. 8 . te ag 1 e z J 9 Inde z ren. (Beis te Megte⸗ ö. ere ie tlie Berl: bret Betrltber di ich bezeichnet habe, hin˖ werden. gessen, daß diese Betriebe neben der, wenn ich so sagen darf, Zu—˖ wickelung des Landes habe. Wenn man ernstlich eine Erleichterung gewesen, so lange die Vorschriften eines Gesetzes aus dem Jahre rung glaube, die Gewerbesteuer nicht entbehren zu können, gebe aber fugehen. Wenn beisplelsweise die Stadt Berlin als Unternehmerin in der Melne Herren! Ich will aber auch noch einen zweiten Grund schlagssteuer die allgemeine Gewerbesteuer zu; hlen hab 3 * der Jommungn wolle, hätt; der Stagt eine Reihe von Betrieben 1326 auf daß gegenhrtige geherbliche Leben anzuwenden, die Harantie, daß der Steuerertrag nicht erhöht werden solle. Die Gatproduktton und im Gasabsatz konkurrirt mit einer Privatgesell dafür anführen. Im roßen Ganzen soll die Gewerbest 5 d delt ; ; üer zu iahlen haben. Es han . der Kommunal bhesteuerung allein vorhehasten können. Bet der Veran. die‘ in sehr vielen Fällen jetzt, wo die Novelle vorliege, durch die Entlasfung verringerten Erträgnisse durch schärfere Heran⸗ g n, ie Hewer befreiter nach der elt sich nicht darum, einen großen mächtigen Gasthof nur mit 100 , lagung werde sich eine Theilung jwischen Geschäfts vermögen und Personen. könne man eg ja sagen wie die Faust aufs Auge gepaßt hätten, und ziehung der größeren Betriebe zu decken, sei vollstãndig gerechtfertigt.

der Konsumwvereine, wenn sie offene Geschäfte

aft, wenn die Stadt Berli s ; ; ; . ; . schaft, e Stadt Berlin aus diesem Gasunternehmen sehr Auffassung der Staatsregierung al eine staatliche Objektssteuer nicht zu besteuern, sondern derselbe hat daneben nach Maßgabe des Ge⸗ . bermögen schwer durchführen lassen, indem das Geschaäͤftsvermögen sehr dabei hahe die Regierung doch einen gewissen Anstand aufrecht er⸗ Auch die Besteuerung der 1 f Sie hahe doch dem Publikum nicht sagen können, hielten, scheine ihm gerechtfertigt, da es unmöglich fei, daß die kleineren

große Einnahmen erzielt, wenn sie bisher schon steuerpflichtig war, wesentlich weiter entwickelt werden. Aber ein Grund sammtertrages seines Betriebes die allgemeine Gewerbesteuer zu leicht vermindert werden könne durch gesteigerte Änfpruchnahme bon haften müssen. ! 1 1. ; ; , . so haben wir keine Veranlassung finden können, die Konkurrenzbedin⸗ ist doch nicht vorhanden, das System der Mittelsätze, tragen. Unter diesem Gesichtspunkt muß . ö ö Kredit auf das Personalvermögen. Die Einschätzung der großen Be⸗ wie mangelhaft die Gesetzes vorschriften seien. Sie habe sich Betriebe nicht durch die Konsumvereine geschãdigt würden. ;

gungen der Stadt Berlin gegenüber der Privat Gazanstalt durch welche⸗ , . ,, ., äh punkt muß man sich diese Sätze durch- triebe in Klasse J solle zu einem Drittel durch dom Finanj⸗Minisler da ungefahr in der Lage eines verschämten Armen befunden, der Abg. von Rauchhaupt: Da die Beseitigung aller Zuschlags.

ö veniger eine ontingentirung enthält, sehen. ernannte Personen, zu zwei Dritteln durch Mitglieder des Provinzial, gewisse Rücksichten aufrecht erhalten müffe und sehe, wie traurig seine steuern und die Einführung einer einheitlichen Cinkommenssener noch

= in weiter Zukunft liege, werde die Grund. und Gebãudesteuer noch

1 1 S ) Be j 9st 1 ö 1 ! j ) ] ; , . r 3 . . ( Freilafsung der Stadt Berlin von der Gewerbesteuer zu alteriren. noch auf die größeren Betriebe autzudehnen, weil gerade auf dem Nun glaube ich auch hier, wie bei der allgemeinen Gewerbesteuer ausschussez geschchen; während die übrigen Klaffen ihre Cinschätzungs. inners Lage el. Ferner hᷓuße bel Mißstand solanqe nur aufrecht erhalten Gerade deshalb aber sei seine

Ich glaube, Sie werden mir darin Recht geben, daß, mag ĩ e ĩ ĩ era ö z j l ür di e Klasse Herden könne eil di 6ßeren Ge ĩ ĩ ox ni ange t de erbleibe . ; en, ; g man nun Gebiet der Großbetriebe die gewaltigsten Veränderungen und Ent. da das, was wir hier thun, viellei ndgültiger Abf 4 organe mehr selbst wählten, beliebe man alfo für die erste Klasse werden können, weil die größeren Gewerbetreibenden bis vor nicht längere Zeit dem Staat verbleiben. z . bier thun, vielleicht kei endaültiger Abschluß sft. eine rein bureaukratische Äbschätzung. Von einer erhöhten Heran— langer Zeit gar nicht sich bewußt gewesen eien, wie eminent fie be, alt Forderung einer Kapitalrentensteuer angebracht Die Bedenken

auch eine wirthschaftliche Auffassung in dieser Frage hab' dicke sich ge e se . ö n , ö . . ö. . 6 . , 1. ö. ö. sind und vorgehen werden. Da war Wenn wir an die Frage der Tommunalbesteuerung, die im innigsten ziehung der Gast. und Schankwirthschaffen hätte auch nicht dem günstigt und die kleinen Betriebe ungerecht bedrückt würden. Darüber gegen die Ertragssteuern als Staatssteuern verheble sich seine Partei neten Wentsah f , . en der allg al o die ] albe on ingen lrung, wenn ich so sagen kann, die in dem Zusammenhang mit diesem ersten Schritt der Reform steht, wie ich Staate, sondern den Kommunen Vortheil erwachsen sollen. habe lange ein Schleier gelegen, erst in neuerer Zeit sei zahlen⸗˖ keineswegs. So lauge man die Grund⸗ und Gebãudesteuer ohne Abzug memen Wohlfahrt hier entscheiden kann und nicht seinerseits ein ein— System der Mittelsaͤtze liegt, in keiner Weise angebracht. Bei den so oft betont habe, kommen, dann werden wir nothwendig die Frage . Abg. vom Heede: Namens feiner (der nationalliberalen) Fraktion mäßig festgestellt, daß die kleinen Gewerbetreibenden 40 und noch; der Schuldenzinsen habe, könne man bier nicht ein System einfũbren, seitiges System der Beförderung solcher kommunaler Betriebe in der Mittelsätzen dagegen ich habe soeben gesprochen von der halben zu entscheiden haben: soll diese Betrieb . / ; könne er die Anschauungen des Abg. von Eynern nur als perstzznliche mehr zahlten, die Großbetriebe dagegen nur ii, itK iss o oder noch welches das Gegentheil wolle. Die Hoffnung auf Einführung der Ferm der Gewerbesteuer erlauben darf. Kontingentirung bleibt das Gef tkonti ; ö s . ö 6 zabgabe eine Staatssteuer . bezeichnen. Auch dessen Ausführung bezüglich der Belastung der Groß⸗ weniger als i / io oo, und zwar ber Ginkommen bon HVunderttausenden. Kapttalrentensteuer scheine aber nach dem neuen Einkommen- Men ern, dnn w hternach verfuhren bei den 1 . a9 elamm ontingent, welches die bleiben oder soll sie Kommunalsteuer werden? und es werden . gewerbe theile seine Partei nicht. Allerdings bestehe in gewissen Wie könnten da die Großbetriebe widersprechen, wenn das beseitigt steuer⸗ und Gewerbesteuergesetz in weite Ferne zu rücken. Wenn man ; . Hjren bei den Kommunen, Steuergemeinschaft aufbringen muß, gleich, obwohl die Betriebe sich dann allerdings für diese Steuer erhebliche Aenderungen, auch in der Kreisen, der, rheinisch⸗westfälijchen Inbuftrie' zur Zeit elne ge. werde? Di— Vorstellungen des Abg. Broemel äber die Ertrags. be6 der Einkommensteuer das in den Aktien und hier das in ge—

. ach, mit, den Ansichten der Regierung Überein. werblichen Betrieben stekend. Kapital fasse, so bleibe nur noch

so war es wohl von selbst gegeben, daß wir auch bei anderen Kor. vergrößern und der Betriebsertrag der Mitglieder der Steuergemein. Konstruktion, vielleicht vorzunehmen sein. Aber diese Frage mußte wisse Verstimmung. Aber diefen vereinzelten Siimmen egen, steuern, stimmten vielf ,. z ; üiber müsse er konstatiren, daß daß. Großgewerbe von Rhein. Pie Einkommensten cr entspreche unbedingt dem jetzt in der öffent⸗ Hvpothekenkapital und das Kapital aus Werthpapieren für ein

porationen, sogar bei Vereinen, nach denselben Grundsätzen zu ver schaft sich ver onti stei ĩ ärti 6 ( . ) = mehrt. Das Kontingent steigt nur du e ĩ ; . ( 3 ; . . ch Gent steig durch das Hinzutreten gegenwärtig gelöst werden aus dem von mir angegebenen Grunde, . land und Westfalen jederzeit bereitwillig die Lasten tragen lichen Meinung herrschenden Prinzip der Besteuerung nach der Rentenbesteuerung. Vorläufig aber bleibe nichts übrig, als den

fahren gedenken. Wir haben es aber nicht für mögli e ĩ ĩ ĩ fst für pie aer j ; . ; ; ö . * e 8

so scharfe Grenjen im Gesetz selbst auf , 6. lch ö. d ö hier ganz neuer Betriebe. Dieses Spstem ist für die geringeren Gewerbe, weil wir sonst Ungleichheiten in der Besteuerung dieser Betriebe hervor⸗ J werde, die im Interesse des Ganzen erforderlich seien. (Beifall Ee Leistungsfähigkeit, und der Gesetzgeber könne in Steuersachen Steuerrahmen in der vorgelegten Gestalt zu acceptiren, und zultellen welche es ermöglichten, das betriebe zweckmäßig, eingebürgert, populär, erleichtert die Veran⸗ gerufen hätten, und so viel Betriebe nach unten freigelassen worden ö. seien auch unsere politischen und wirthschaftlichen Verhäftnisfe nicht nicht ohne Zustimmung der öffentlichen Meinung vorgꝛhen. Die Partei sei bereit, es zu thun. (Beifall.) .

danach angethan, daß das Kapital dadurch veranlaßt werden könne, Ertragtzsteuer könne die Leistungsfähigkeit des Einzelnen nicht berück- Die Diskussion wird geschlossen und der Hesetzentwurf an

Ermessen des Finanz⸗Ministers in der Beurtheilung d ĩ ist ni icht: ; z ; . B g des einzelnen lagungen in hohem Grade; aber es ist nicht richtig und auch nicht wären, daß das gar nicht zu verantworten sein würd ö Falls gämslich zu streichen. Sie finden daher in sz. 3 die Ermächti⸗ nothwendig für die Betri ; 36. e in sein würde. ö org einer einhei mischen sichtigen, weil sie nicht die Perfonen, sondern die' Sache treffe. Die Komtühühn!“ 21 Mitgliedern verwiesen . §. hti⸗ ür die Betrieb e gan in Be Meine ; z . in dag Ausland auszuwandern und fich so vor einer einhei mif je chtigen, j sonderr ach ommission von 21 Mitgliedern verwiesen. . . Vehtiebe der Klasse n, die gam großen Betriebe, Meine herren, ich hoffe, wenn Sie alle diese Erwägungen an . . übermäßigen Belastung sicher zu stellen. (Sehr richtig) Eine Regierung wolle zunächst die Ertragssteuer nicht weiter ausbilden. (Schluß 4 Uhr.)

gung, die Unternehmungen anderer K ionen, Vereine Per⸗ ie i ezei ; 3 ; ; ö i. 2. * . . 6 ,, de ö Korporationen, 9 . und Per wie ih sie bezeichnet habe. . . stellen, wenn man auch gewiß manche Zweifel und Bedenken in Be⸗ . gänzlich veraltete und ungerecht wirkende Gewerbesteuer solle hier zeit⸗ sondern sie allmählich aus dem System der Staats steuern auslösen.

r ge und gemeinnützige Zwecke verfolgen Meine Herren, wenn wir diese Individualistrung des Betriebs. ziehung auf die ganze Konstruktion dieser Separatsteuer aufzustellen ( gemäß umgestaltet werden. Nur wenn man unbekümmert um die Daß man, hei, diesem allmählich. oder, wie der Finanz. Minister diese allein auf die reinen Personalsteuern sage, dereinst“ nicht an das jenseitige Leben denke, könne man Auf der Tagesordnung der am Sonnabend, den

Beispiele sind aufgeführt in gleicher Weise zu behandeln. Aus ichsü ü ü ie hi ü inanzi ö ) . ertr ages durchführen wollten für die gesammten Betrieb n o werde 1 ; ĩ . nanzielle Lage des Staate e f ges riebe, die hier vermag, s den Sie doch im Großen und Ganzen finden, daß hier . n n 6 die Gemeinden zur Deckung ihrer Bedurfniffe auf die der Regierung zutrauen (Heiterkeit, aber einige Jahre könne 29. d. M., Vormittags 11 Uhr, stattfindenden 3 Pleng

solchen Unternehmungen, deren ursprüngliche Einrichtunge igli ) f ĩ j ; r . igen lediglich zur Besteuerung kommen, so würde das die Veranlagung in hohem das praktisch Brauchbare ärti rei värti . 365 ; ; ; ; ,, 2 . gegenwärtig Erreichbare und gegenwärtig . ö ĩ Inne ĩ nne e . das doch dauern. Eg seien dazu noch viele ungeheuer west ausein⸗ (. ; ej 6 aus tein gemeinnütziger Absihht hervorgehen, die auch that · Grade Arschweren, während die Erfahrung gelehrt hat, daß dieses System, Nothwendige vorgeschlagen ist. . k me , . ö. e, n, . h ,, . ö jut bringer en, sitzung des Ga useg der, Abgesrdneten, stehen folgen h ich gemeinnützige Absichten verfolgen, die zu befördern Aufgabe des nach Mittelsäͤtzen zu veranlagen durch die Steuerpflichtigen selber, Meine Herren, die Gewerbesteuer das habe ich schon ge⸗ ( trage, sondern nach dem Anlagekayita zu hemessen. Auch andere Mancher werde das nicht bis zum Ende erleben. Wag den Schulden. ye, w,. . . . , . . Staats ist, resultlren allerdings auch vielfach kleine Ueberschüsse. eine außerordentliche Erleichterung in der Veranlagung bietet und so sagt in ihrem Gesammtaufkommen einschließlich des Aufkom mens . Vedenten ließen sich gegen cinen folchen Modug geltend machen. gböuß pon der, Gewerbesteuer betreffe, so werde die Regierung jeden geordneten Dr. Graf Ciber fe me, e n, e. e-, me. Wenn diese Ueberschüsse vielleicht ganz ohne die Absicht des eigent⸗ beliebt geworden ist daß geniß nur gegen den Willen der Steuer⸗ aus der Betriebssteuer soll durch die Reform selbst nicht erhöht I Gegenwärtig könne aber auch der Staat auf eine ö. ,,. in 1. . . . n, . hen d rn . . ig 23 Koch schen lichen Unternehm ĩ f 4t ; a, ö ö ; . ; 6 . ; nicht verzichten, so angebracht auch sonst ihre Ueberweisung an die vorgreifen zu wollen, oͤnne er aber sagen, daß das erfolglo ein eilverfahrens. 2) Erste Berat ung des Entwurfs einer hmertz eintreten, wenn sie wieder zu gleichen Zwecken pflichtigen hier hätte eine Aenderung eintreten können. Wenn das werden, sie soll aber auch nicht vermindert werden aus den . Kommunen sein möge. Wehalb die landwirthschaftlichen Brannt,! werde. Nehme man' an, ein großer Gewerbetreibender hinterlasse fein Landgemeindeordnung für die sieben ostlichen Provinzen der

verwendet werden sollen, so kann man eigentlich nicht sagen, daß System der Gewerbesteuer vom Jahre 1820 sich so lange gehalten allgemeinen Gründen, die uns überhaupt zur zeitlichen Aufrecht⸗ J weinbrennereien freigelassen würden, während man Zucker und Stärke⸗ Gewerbe einem oder zwei männlichen Erben und verpflichte seine Monarchie. fabriken besteuere, vermöge er nicht einzufehen. Als einen glücklichen übrigen weiblichen Erben, noch ein Kapital von 5. oder 16 Millionen

solche Unternehmungen einen auf Gewinn gerichteten gewerblichen hat, tro q ĩ ; ;. trotz der schreienden Mängel, die daraus na der weiter ver⸗ erhaltung e 8 ĩ ö ö . ; i, ö 9. ; . ; ,, Staatsstener führen, aus Griff betrachte er die Beibehaltung der Mittelsätze für die mittleren auf mindestens 19 Jahre im Geschaäft stehen zu lassen als Schuld

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. . ö. ö . ö ist 6. schwer zu sagen. änderten Ente fn hervorgetreten sind, so ist das wohl wesentlich Gründen finanzieller Natur. Wir haben daher eine Bestimmung Gewerbe. Einmal werde dadurch bie belästigende Deklarationepflicht mit Ho Zinsen. Werde es da in den Kreifen der Gewerbetreibenden

J t, daß er Kommission gelingen wird, hier be! dem System der Mittelsätze zu verdanken. aufgenommen, daß, wenn nach der Probeveranlagung nicht was ja ] vermieden und der Veranlagungsbehörde nur die begrenzte Befugniß etwa. Anklang finden, wenn man bei diesem Geschäft 260 06090 oder Statistik und Volkswirthschaft. 00 000 νς vorweg abziehe? Man müsse bei einem solchen Gesetz sich

, . (. e, 9. . . Tag, Meine Herren, das sind die Gründe gewesen, warum wir diese sehr leicht möglich ist, denn derartige Probeveranlagungen sind über⸗ - ertheilt, eine rn run n. fordern, zu welcher der vier i n . ,, ng ,,,, n Vedmantel der sogenannten Gemeinnützigkeit ganz Mittelsätze beibehalten haben, und es wird sich in der Praxis inner⸗ haupt nat äß ziemli ö. in ö Steuerpflichtige rechne; dann aber bleibe der Vorzug bestehen, immer in g. den, Anlchauungen der Gewerbetrelbenden s Prax pt naturgemäß ziemlich unsicher das in Aussicht genommene daß die Mitglieder eines bestimmten Kreises Diejenigen felhst wählten, felbft halten. Ferner sei die Ftonkurren; ein so mächtiger Faktor

fein ausgedachte gewerbliche Unternehmungen und S ĩ mei e i ĩ s art J t j un, , ed, ,, n., 39 9 nd Spekulationen 3 der inzelnen Steuergemeinschaften nun so gestalten, daß die Soll gleich dem Aufkommentsoll der gegenwärtigen Gewerbesteuer . wel he die Einschätzung vornähmen. Fraglich könne es scheinen, ob man im Bewerbfleben, daß man es nicht verstehen würde, wenn das Betriebs- sprach in der Bergarbeiter Verfammlun vom vorigen . ichtig. J schwierige Frage der Betriebsertrages, der Nichtberücksichtigung indi⸗ sich herausstellen würde, man dann die Sätze entsprechend erhöht; nicht den Handel mehr als die Fabrikation heranziehen könne; dadurch kapital außer Rücksicht bleiben solle. Wenn z. P. ein großer In. Sonnabend (pergs. Nr. 284 8. Bl.) der Bergmann Bunte schließlich Fi ist daher bedenklich, daß man hier bloß die vldu eller Verhältnisse, des Nichtschuldenabzugs, welche in der Gewerbe— daß dagegen, Falls sie in einer abgerundeten Weise das bisherige . würde ein Ausgleich der Bllastang der Industrie durch die So'ialpolitit dustrzellet. der nicht in Preußen wohne, ein bedeulendch Heschäft noch über den in Augsicht genommenen Intern gtienaln erg. irma entscheiden läßt; man muß in dem einzelnen Falle in das steuer überhaupt liegen in der Praxis gemildert wird durch den Sollaufkommen der Gewerbesteuer überschreitet, auch eine Herabsetzun . Whösltcht merdenzß, Die Einführung des FeseKes hrauch nicht bis in Preußen sünzz, Meinen. Sohn h dit Spütze fete, das Wetriebh. Erb ejte r. ongrch in Vel gien und n, . Wesen der Unternehmung eindringen, und das wird man durch gesetz⸗ Umstand daß innerhalb der Mittelsätze weniger das inviduelle ge dieser Steuer Platz greifen wird . ö 1893 hinautzgeschoben zu 6 i . könne gleichzeitig mit dem , n n, . nb gen E ing, ang g, * ,,. Die . beschlis fen * s Besti ; ; ; 9 ; ĩ . . 2. . ö ; ; ĩ uergesetz erfolgen. Er beantrage, setzentwurf an vernichtende Konkurrenz mache, gder Stagt möglicher Weise Bergarbeiter -⸗Kongreß zu beschicken Und geben das Ver sprechen, au k allein nicht erreichen. Die Absichten der Staats · wissermaßen absolute Verhalten des einzelnen Steuerpflichtigen zur Schon hierin liegt, daß, da wir diese Gewerbesteuer wesentlich , zu . G n das Gewerbe ganz steuerfrei lassen müssen, weil mit' h dh Zinsen für die dadurch Len stehendin Conten austem men zu wollen. Ferner . ö ; aber in dieser Beziehung in Betreff der demmnächstigen Entscheidung kommt, sondern die verhältnißmäßige Steuerkraft als eine Objektesteuer behandeln, es daher nicht die Absicht der Abg. Broem eli. Von Hen bisher behandelten Steuergesetzent⸗, vom Betriebskapital der hansè Ertrag gbforpirt fel. Pamit Kärden Tllären die Per sanmelten, daß, ie für Jie Durch übrung der au dem andhabung des Gesetzes glaube ich doch genügend bezeichnet zu haben. der Betriebe innerhalb der einzelnen Steuergemeinschaften, und ich Staatsregierung sein konnte, gerade diese Objektzsteu ährend wi würfen weise der vorliegende Gesetzentwurf so klare, unleugbare Vor, die Gewerbetreibenden niemals einverstanden sein. Der Abg, Broemel Kongreß gefaßten Beschlüsse mit allen Mitteln eintreten wollen. Meine Herren, wir haben auch im Uebrigen eine Definition des brauch icht auszufüh i dad das Ganze erlei ü 36 h . N züge auf, daß man nur wünschen inüffe, daß der Kern desfelben auch frage; warum sich die Regierung nicht damit begnügt. habe, die Ine Altona beschloß gestern telegraphischer Meldung des gewerblichen Betriebes rich aufgeste nt in, rauche nicht auszuführen, wie sehr adurch das Ganze erleichtert im Begriff sind, das Nebeneinanderlaufen der Objektssteuern und der wirklich Gesetz werde. Zu diesen Vorzügen gehöre die Entlastung 15 Millionen, die den kleinen Gewerbetreibenden erlassen werden Wolff schen Bureaug zufolge eine nach Tausenden zählende Ver! beutschen Gew . gestellt; wir sind da dem System der wird, und wie dadurch auch, vielleicht in Anlehnung an die veistungs · allgemeinen Personalsteuern zu vermindern, noch weiter erheblich einer erheblichen Reihe kleiner Gewerbebetriebe und die Vereinfachung follten, aus anderen Taschen zu nehmen, anstatt die Froßbetrlebe zu sam mung von Gig arten arbeitern über die Fabriken, in leric' emrbeordnung gefolgt. Im einzelnen Fall wird man sich fähigkeit, eine richtigere Vertheilung der Steuerlasten ermöglicht wird. in ihrem Sollaufkommen zu entwickeln und zu erhöhen. Das ist des hanzen. Steuerspstems, Damit sel aber noch nicht die Gnt, erhöhen. Die Herichtlaung der jehigen Ungerechtiakelte“ durch dieses denen Arbeiter gemgßregelf worden sind, die Sperre zu d er hängen unschwierig, wie die bisherige Erfahrung au igt ü Mei ich wi ze nc ö ; . J ü twurf gegeben. Ver Finanz- WMnister habe Gefeßz ergebe allerdings im Gesammfresultal 46 Millionen; an sich dergestait, daß selbst die Haugarbeiter den angefeuchteten Taback un-⸗ 2 ; rung auch gezeigt hat, darüber Meine Herren, ich will, um Sie nicht zu lange zu ermüden nur also der Gesammtauffassung der Staatgregieru llstandig kons t scheizung äber, den Gefsetzent wurf geg h ien . ; stet 1 f e ; schra versländigen können, was denn nun ein gewerblicher Betrieb ist. Ihn noch ein Worte s über die Betriebsst Di w,, , T , lin e een, I selbst zugegeben, daß Pie Hewerbesteuer recht eigentlich ihrem Wesen aber habe sie einen welt großeren Umfang, weil manche tempensgtesschen Bergtbeitet ligen iafsn. Bie do dnn miss on bar unbe schrãnhte . h ein paar rte sagen über die Betriebssteuer. ie Frage der Meine Herren, ich bin überzeugt, daß über einzelne Bestimmungen nach zu einer Gemeindesteuer tauge, worauß doch zu folgern Faktoren hinzutreten würden. Ferner, wenn man die 44 Millionen Vollmacht erbalten. Eine große Anzabl von Arbeitern ist abgereist. 9. und das an Gewerbesteuer 6 Die Fabrikanten baben die in anderen größeren Städten ansasstgen

zu definiren ist schwierig und jedenfalls durch ein praktisches Be selbstã j n J ndigen Besteuerung der auf Konzession beruhenden Gastwirth⸗ dieser hier vorgeschlagenen Steuern die größten Meinungsverschieden⸗ ei, d u einer Stagtssteuer wenig geeignet sei. kan irgendwo anders hernehmen dürfniß nicht geboten worben. schaften, Kleinhandel mit Branntwein und Schänken ist hier vielfach l heiten möglich und natürlich sind. Es stecken einzelne , ,. . als in das Dilemma, eine Steuer zunächst als! wolle, so würde dag eine neue Ungerechtigkeit gegenüber ! Fabrlkanten don der Sachlage in Kenntniß gesetzt.

das ne 6

Zur Arbeiterbewegung. Wie der Rh. Westf. Itg. aus Dortmund geschrieben wird,