Ventilation, die nach Koch'schem Vorschlage geregelt ift, Ales sehr eln fach, aber außreichend und gut. Piese Anlade würde ein Prorvisorium bilden auf 15 Jahre vielleicht auch auf länger; jedenfalls entfyri vollkommen den Koch'schen Wünschen. Es fir 28 sehen; das ist wenig, aber genügend Gharits etzt schon 1700 Kran ke hat viele sich befinden, welche sich im e gründende Abtheilung verwenden laffen. . Ple wissenschaflliche Abtheilang so
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mung grundsticke, dem ehem Yleser Triange baum und Sch debdude zu dem schöneg hei
rundstũcke, eingeri ae. werden. Alle kennen, liegt an der Unter⸗ iff rmassen eine ae .
aber och immer noch haubestand den Koch'schen Ansprüchen voll kommer enlgen Abänderungen in der Substanz detz Hausetz sst es monde dlesetz ganze (Gebäuhe, welchetz eigentlich eine große Laterne d so zugessalten, daß es dasjenige Licht und diejenige Arbeltern eahrf, die Koch vor Allem verlangt. Diesetz Gebäude ser altz has schönste Gebäuhe, welchetz ich ihm erst ulst ig Berlin zurecht machen könnte. (Eg hbesteht fast in (Hesterkelt, und etz hat den grossen Vorzug, weil ple Ueeeenrdkhe nicht grosss zu sein brauchen für die einzelnen Mi r, daß ein eher einzelne arbeiten ann. Im Allgemelnen 6 de Göctdellung so, daß in her untern Gtage sich verschledene Wed Nutedume besinbhen, in der Wel Gage die eigentlichen Röeens mr den Mlreltor und für den Mirigenten sowie für die en, dann elne Freppe höher bie chemischen Arbeitssäle; im
d eln pholographischeg Atelier errichtet nere Vrganlfatton ist so gebacht, daß an der (Spitze dei den (Geheime Rath Koch stehen oll, daß unten nuntren zwei Abibeilungdäbirigenten, von henen den der Krankenabtheilnng, der anbere der wissenschas lichen ballet, unter letterer arbeiten 20 Praktikanten, vorgeschrittene, bafte—
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fwolenlshe unh chemisch bürchgehildefe Mebeiter? das Ganze soll so mungestaltef werden, haß Koch, wie er es fo bringend wünscht, mit lehr auliãher unh Werwaltungstbätigkeit nur, so weit er es will, be lastet wird
bas Prosekt war nach der Guüperreviston au .
elnnaltlen Kosten veranschlagt, nach nenester Werechnung wird Summe efwas böber wmmen, vtelleiht bis zu einer halben Million
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Geheimen Rath Koch unter meiner Zustimmung dahin daß die Stadt die 3 Baracken mit 150 Betten wie bisher administrativ und“ auch unter gewöhnlicher Krankenbehandlung durch eigene Kräfte leiten und verwalten läßt, daß Koch aber die Auswahl der Kranken aus dem gesa mmten Krankenmaterial hat und daß Koch den Professor Ghrlich einsetzen darf, um unter selzer Oberleitung die wissenschaft⸗ liche Behandlung der Kranken zu dirigiren. Und diese 150 Betten, meine Herren, sollen kostenfrei den Armen der Stadt zur Verfügung gestellt werden. (Bravoh.
Auch auf dem Gebiete der Privatwohlthätigkeit — und ich halte mich verpflichtet, gegenüber Aeußerungen, die ich in der Presse leider gelesen habe, darauf zurückzukommen ist man nicht etwa müßig gewesen. Von den kleineren Versuchen abgeseben, kann ich ver⸗ sichein, daß mir schon am 17. November Koch einen Brief gezeigt hat, worin ein hiesiger Herr ihm ganz frel elne Million Mark ge— geben hat zur Herstellung einetz Krankenhausesz für arme Phthisiker unter Koch's Leitung. So wie dat Anerbleten gestellt war, war eg nicht annehmbar, denn Koch kann die Leitung nicht übernehmen, Aber die Sache war so überaus schlicht, klar und elnfach, daß ich Koch bringend gerathen habe, vertrauensvoll seine Vorschlüäge ju machen. Plese Vorschläge sind nun von dem Herrn geceptirt worden. Gg soll ungefähr in derselben Weise, wie der Sigat hbeahsichtigt, hle Krankenbaracken zu errichten, in der Nähe von Merlin eine Anstalt errlchtet werden zunächst für 50 bis 60 arme Kranke, wo dieselben lostenfret init dem Koch'schen Mittel, welches gleichfalls fostenfrei herdegeben werden wird, hehanbelt werden können. Pieser Plan kostet lber eine Million, schon die Anlagen kosten mehr als eine Millson, nh dag Gründstück wird außerdem noch geschentt
Aber ebe dieses Prolekt ins Leben treten kann, ist nach dem Wor— schlage Koch'g in Augsicht genommen worden, ein Interimistikum einn zusetzzen. Eg wird wahrscheinliͤch in der Nähe des Joologsschen Gartens sosort ein Lokal gemietbet werden, wo zunächst 39 Kranke auf Kosten den Geschenkgebers Föostenfrel verpflegt werden fönnen. Much bier will Koch umsunst das Mittel liefern und Ur. Göornet wih fostenfrei die Mebandlung dieser Kranken übernebmen. (Mrapo!)
schließe ab, meine Herren, indem ich noch darauf hinweise, daß in den Verbardlüngen mit Koch die Gtadt auch guf Errichtung r ;
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werden muß, theils überhaupt nicht, theils nur in ungenügender Vollständigkeit vorhanden waren.
Aber die Vorgeschichte der Landgemeinden ist eine viel längere; sie greift zurück bis zu dem Anfang dieses Jahrhunderts; das letzte Jahrzehnt desselben soll vollenden, was in dem ersten schon angebahnt und erstrebt wurde. Jetzt, nachdem die Reform der Gesetz⸗ gebung auf dem Gebiete der allgemeinen Landesverwaltung, der Kreis—⸗ und Provinzialverwaltung zum Abschluß gelangt ist, erachtet die Staatsregierung den Zeitpunkt für gekommen, um Hand an das Werk der Landgemeindeordnung zu legen. Man hat nun der Staats regierung und nicht minder der Landesvertretung, welche der ersteren auf dem von ihr eingeschlagenen Wege gefolgt ist, den Vorwurf ge macht, sie hätten das Werk am verkebrten Ende angefangen, sie hätten den falschen Weg eingeschlagen; denn man dürfe bei einem Neubau nicht mit den mittleren und oberen Stockwerken beginnen und dat andere erst späͤter einfügen wollen. Diese Aufsassung ist un zutreffend, der Vorwurf unbegründef. Es handelt sich bier uicht um einen Neubau, sondern um einen Ausbau es kommt nur daraus an, störende Ginbauten zu beseltigen, Licht und Lust in die Räume hineinzubringen und sie wohnlich auszugestalfen, und da kann und soll man da beginnen, wo das Bedürfniß am dringendsten ist; da kann man den Ausbau des oberen und mittleren GStockwerkg dem den unteren nachfolgen lassen.
Nun ist neuerdings, frellich nur von vereinzelten Stimmen und in Widerspruch mit den Kundgebungen fast aller Parteien, auch dag Wedürfniß eines solchen Ausbaues in Abrede zu flellen versucht worden allein die von mir erwähnten Grbebungen baben durch die überzeugende Kraft der Thatsachen demselben elne neue Nestäflgung gegeben
Daß Bedürfniß ist ein drelfachesi daz Bebürfniß elner Kodi— fikation der zur Zeit geltenden Restlmmunden deg landlichen Gemeindeverfassungtrechtg, das Bebürsuiß einer Ergänzung und vor Allem das Wedürsniß elner Abänderung derselben
Auf das Wedürfniß der Kovbifikatton lege ich nur ein geringeren Gewicht, obwohl die Vortheile deßselben keinegwelnd zu unterschäten ind. Wenn, wie dies bei unserem ländlichen Gemelndeverfassunga⸗ rechte der Fall ist, die maßgebenden Bestimmungen in einer großen Reihe von Gesetzeßzperordnungen und Mintsterlalresfrspten gerstreut sind, wenn sie zum Theil nur substdiäre Geltung haben, wenn ie durch Vrtsobslervanzen und Orsttzstatute burchlöchert und verändert werden, so ist eine klare und übersichtliche Zusammenstellung derselben nicht nur für die Verwaltungsbehörden und Verwaltungägerichte, sondern auch nicht minder für die Gemeinden und ihre Angehörigen von einem hohen Werth .
Viel erbeblicher ist schon daß Mebürfniß einer Ergänzung dleser Vorschristen, welche sich ald unvollständig und für eine erspries⸗ liche Verwaltung der Gemeinden unzureichend ergeben haben Für eine Reibe von Materlen, für den Erwerb und Verlust des Gemeinde— rechts, für die Abgrenzung der Mesngnnisse des Gemeindevorstehers, Gemelndeversammlung und Gemelndevertretung, vor Allem für Ausbringung und Vertbellung, Uusschreibung und Weitreibung Gemelndeabgaben fehlen oft die unentbehrlichsten Bestimmungen
Man entgegnet wobl, dleses Bedürfniß könne nicht ein so drin gendes sein; denn, um mit dem Herrn Abgeordneten von Mever zu reden? Es gebt auch fo. Mein, meine Herren, es geht eben nicht, sondern es bleibt stehenz die befruchtenden Wässer eines enen kommunalen Lebens stagntren in den Landgemeinden des Osteng und find in Gesabr zu versumpsen
Nun will ich aber zugeben, daß, wenn nur das Bedürsniß einer
änzung oder einer Kodifikation des hestehenden Rechtes vorläge, man vielleicht zweifelbast fein könnte, vb wan Hand an ein Werk legen sollte, welches fo größe Schwierigkeiten bietet. Allein zu diesem Wedürsulß der Ergänzung und der Ködisikatlon tritt noch das Be— dürfniß einer durchgreifenden Nenderung wichtiger Bestim⸗ mungen dieses ländlichen Gemeindeverfassungrechts. Pieses Bedürfniß wird bedingt durch die Entwickelung der sozialen and wirthschastlicher Verbälinisse, es wird begründet namentlich durch die Aufgaben elche aul dem Gebiete des dsffentlichen Rechts den Gemeinden gestellt worden sind und künstig in inmer größerem Umfange gestellt werden müssen
Allerding nd ich möchte hier zunächst den einen Punk berausgreifen, welcher innerhalb und außerhalb dieses Hauses voraus sichtlich zu den eingebendsten Yebatlen führen wird: die Frage der kommunalen Gestaltung der Gutsbezirke, allerdings sage ich: es liegt nach der Auffassung der Königlichen Staatsregierung ein Bedürfniß zu einer so radikalen Aenderung nicht vor, wie dieselbe von einer Selte mit der Forderung verlangt wird: fort mit allen Gutsbezirken! Wag an Gutsbezirken bestebt, ist werth, daß es zu Grunde geht Als ich vor zwei Jahren zum ersten Male von dieser Ste
Vorbereitungen zu einer Landgemeindeordnung
habe ich melne persönliche bereits daß eine solche voll ständig seiti itsbezirke nicht im öffentlichen nicht nützlich sei, daß eine solche Ma ken in sozialer, wirthschaftlicher und politischer ei, daß eine derartige Vereinigung von dgemeinden eine Zwangskopulation enden und Abertausenden unerquicklicher kein Theil etwas sebnlicher wünsch 53 Herren, die inzwischen stattge Resultat ergeben, welches mich ei kann fetzt sagen: Die Gutsbezirke, di stebenden Gutsbe nicht nöthig und nicht . Man saat. ere is a will. e. ler als die D Diejenigen Gutsbezi
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3weite Beilage
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Berlin, Montag, den 1. Dezember
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Schluß der Rede des Staats Ministers von Goßler auß der Ersten Beilage.) sie bleten durch Intelligenz und Gemeinsinn dieser Besitzer die vollaugrelchende Garantle, daß das auch in der Zukunft der Fall sein werde. Solche Gutsbessrke in Gemelnden umzuwandeln, heißt Scheingebilde schaffen; sie mit Landgemeinden zu vereinigen, würde häufig zu Mißbildungen führen, die schllmmer sind, als dlelenigen, welche etzt bi eltigt werden. Golche Gutsbeslrke auf dem in der Landgemeindeordnung vom 1. Mär 1860 vorgeschlagenen Wege zu beseitigen, ist nicht ausführbar. . Wen wiüsrde da nicht zum Jiele führen, ohne eine schwere (Gchädlgungd, uicht nur der Interessen der Netheillgten, sondern auch per Juteressen ded Gtaateg. (Behr richtig Aber, meine Herren, aud bleser Unmöglichkelt elner Meeitigung aller Gutsbezirke, aus der Notbwenhlgkelt ber Aufrechterhaltung det Rechtsinstituts der Guts bezlrke solgt nun kFelncgwenlg, baß auch ein leder einzelne Bezirk eln nolt me tangeoro sel. Im (Gwegentbeil, dielenigen Gutsbezirke, benen (ud ber pon iir beelchneten Krlterlen: die Leistungs« sählglelt, die Ginhelt deg NMeslgeg, die Gonderung der kom nüunglen Juteressen sehll, haben lhre innere Gxistenzberechti⸗ und verloren; bre Meseitiqund ist angezeigt und auch wünschenswerth. bie zihl solcher Gulghezirke ist keinegwegg gering, dag haben die Grhebnnden ergeben, beren Resuliate Sie n der Anlage B der Be— arsinbung ausdesühris sinben. Ich werde mir gestatten, Ihnen die Hauptresulfate bieser Rissern, nach Hunderten abgerundet, kurz vor führen
Wag zundchst vie Frade ber Lelsstungé6fähigkeit anlangt, so haben vo ben 16 600 Guülghejsrken in den östlichen Provinzen über 600 einen Umsasg von wenlger alg h Hekigren, über 00 zwischen h und 199 Hektaren, nahe an 27000 zwar enen eiwaß größeren Um— ang, aber einen so deringen Grtrad, baff bie von lhnen zu entrichtende (Grund und Gebqubesteuer elnen Jahregbetrag von 229 6, die Minlmalgdrenze ber Grossarundbesigzer nach den Vorschriften der Kreig⸗ ordnung, nicht erreicht., Nun mill ich kelnegwegs behaupten, daß alle plese 1400 Gutgbeylrke leistung6fählg selen. Gine Vesitzung von 100 Hehtgren duten Rüben ober Welsenbodeng kann nicht nur relatio viel präsallongsählger seln, als ein Gutgheslrk von G big g fachem Um⸗ sang, der auß sliegendem (Hand und magerem Kieferbyoben hesteht, sondern er kann auch absolut präͤslatlongfählger sein für die Aufgaben, welche auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes ihm gestellt sind. VYaß aber unter diesen kleinen und kleinsten Gutsbezirken sich eine große Relbe von Zwerg⸗ und Mißbildungen sindet, deren wrästationssählg⸗ felt absolut in Abrede zu stellen ist, wird wohl nicht bestristen werden können.
Für diesenigen Gutsbezlrke, denen die Ginhelt der Besitzer abhanden gekommen ist, bin ich ganz bestimmte Ilffern anzugeben ulcht in der Lage; denn diese Forderung darf nicht im strengsten Wortsinn aufgefaßt werden. Pie Grenzen sind hier slüssig. Wenn in einem großen Gutgbezirke auch elnmal eine einzelne Mühle, Schänke oder Schmiede in den Privatbesitz des Müllers, Schänkwirths oder Schmledetz gekommen ist, so hat damit dieser Bezirk das Kriterium der Einheit des Besitzers noch nicht verloren, etz sind damit ine⸗ besondere die Vorbedingungen für die Bildung einer Gemeinde noch nicht gegeben. Aber, meine Herren, wenn mehr als 1300 Gutsbezirke vorhanden sind, deren Einwohnerzahl 300 übersteigt, wenn mehr als 1500 Gutsbezirke vorbanden sind, welche vollständige Kolonien haben, so werden Sie nicht in Abrede stellen können, daß bei einer großen Zabl derselben jenes Kriterium der Einbeit des Besitzes verloren gegangen ist, daß ihre Umwandlung in Landgemeinden, die Abtrennung der Kolonien und die Vereinigung mit Landgemeinden angezeigt und erwünscht ist.
Noch weit größer ist die Zahl derjenigen Gutsbezirke, welche im Gemenge mit Landgemeinden liegen. Es ist das bei beinahe dem dritten Theil der Gesammtzahl, bei nahezu 5000 der Fall. Auch hier liegt keineswegs überall, ja nicht einmal in der Mehrzahl der Fälle eine vollständige Gleichartigkeit und Identität der kommunalen Interessen vor. Aber es ist doch die Zahl der Fälle nie cht gering, bei denen ein solches wirthschaftliches Durcheinander bestebt, daß eine Sonderung der kommunalen Interessen nicht möglich ist, daß keine
andere Abhülfe zu schaffen ist, als durch die voll ständige Ver
einigung dieser im Gemenge liegenden Gutsbezirke und Gemeinden.
Aehnlich liegen die Verhältniffe bei den Landgemeinden. Unter den 24 400 Landgemeinden in den östlichen Provinzen haben über 1500 weniger als 50 Einwohner, über 3000 zwischen 50 und 100, noch etwas mehr, nahezu 3200 zwischen 100 und 150 Einwohner. Auch bier muß wiederum gesagt werden: nicht alle diese 7800 Land⸗ gemeinden sind leistungsunfähig. Eine Landgemeinde mit etwa secht bis acht Bauernhöfen, mit einer Anzahl von Kossäthen und Tagelöhnern kann viel prãstationsfähiger sein als eine Gemeinde mit sechs bis acht facher Seelenjahl, deren Einwohner einer fluktuirenden Fabrikarbeiter bepölke⸗ rung angehören. Aber daß auch eine große Anzahl dieser Gemeinden absolut nicht mehr lebensfähig, absolut ungeeignet ist, den ihnen auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts gestellten Aufgaben zu genügen, das, glaube ich, bedarf keines Beweises.
Außer den mit Gutsbezirken im Gemenge liegenden Gemeinden sind ferner noch über 1300 Landgemeinden vorhanden, welche mit anderen Land⸗ und Stadtgemeinden im Gemenge liegen, und von diesen gilt dasselbe, was ich a . bezüglich der Gutsbezirke ausge⸗ führt habe.
Nun, melne Herren, bevor jus Beseltigung Nieser Zwerg und Mißbildungen dle Klluke der Gesetzgebung n die Dand genommen werden konnte, babe lich mich fär verpskichteß erachtet, die Frage einer eingehenden Erörterund zu unterzlehen, od und wnnoteweih mit Dälse der zur gelt in Geltung stebenden Geseggsdang es möglich sein würde, dlesen Müißstanden Abhätlfe zu sche fen,. Als ich mn Februar dieseg Jahres blernber mäbere Andeutungen machte, t dies riger Welse ausgelegt worden als od eg e Auslgeden eder Sen der Vorbereltungen für eine VWanddenehndedrdunng dedenke. Tw die e
Auffassung irrig war, dafür haben Sie den Beweig jetzt in der Hand. Aber, meine Herren, die auf diese Weise erzielten Resultate sind auch leineswegs zu unterschätzen. Da, wo eine umsichtige und energische Initiative der Kreig⸗ und Bezirksbehörden dem richtigen Berständnsß der eigenen Interessen Seitens der Wetheilßten begegnet ist, ha sind solche erfreuliche Ergebnisse erzielt worden. Im Laufe her letzten beiden Jahre, namentlich seit dem Erlaß mesner (Mir kuldrperffiqung vom 23. Oktober vorigen Jahregz sind über 276 leistungtzunfähig— Gutsbezirke und Landgemeinden unter Zustimmung der Rmetheiligten mit anderen Gemeinden vereinigt worten, Tze mehr als fünsig sind die Verhandlungen dem Abschluß nahe. Meine Herten, hiese Zahl ist nicht zu unterschätzen, sie ist doppelt i grwh veränderungen gleicher Art, welche in ben
vorher erzielt worden sind.
Immerhin bat sich ergeben, daß schriften nicht genügen, um Abhülsen Eigennutz und gegen ene vin inertiae, deren Motte. „Eg geht auch so“ — ich vorhin zitirt habe. (Hesferkent Te, (Genn, habon liegt in der maßgebenden Bestimmung hes 51 zes Gesetzen vom 14. April 1856. Hier ist bestimmt, daß nur hai ö meinden, nicht aber volle Landgemesczen Widerspruch der Betheiligten mifesgant Die Zustimmung derselben ist einigung der Bezirke.
Meine Herren, hier muß Abhäüli⸗ De, anerkannt, daß selbst hiesenig⸗n, ;
Landgemeindeordnung wissen wolle, ren
kann und darf nicht länger bestehen, hier muß gegeben werden. Diese Bestimmung wird ; §. 2 des vorliegenden Entwurf. Darin wird hestimmt, nur bei Theilen von Gemeinde : Gut besirken, sondbern au ganzen Landgemelnden und Gutsbezirken vie HBereinsgung vert werben kann auch gegen den Widerspruch Getheiligtet, sofern ein öffentliches Interesse es erforbert, Währen bisher in sedem solchen Falle, wo es sich um zwangsweise Bereinigungen von Theilen der Gutsbezirke bandelt, die Königliche Genehmigung erfor— derlich war, soll hierüber in Zukunft der Kreigausgschuß Geschluß sassen. Wo dagegen dle Vereinigung ganzer Landgemeinden und Guts bezirke, die Umbildung von Landgemelnden und Gutsbezirken in Frage kommt, also die Auflösung und Neubildung von Korpo⸗ rationen, da ist landesherrliche Genehmigung vorgesehen, welche eingestellt werden soll nach Anhörung der Betheiligten und nach gutachtlicher Anhörung des Kreigautzschusse.
Aber, melne Herren, es genügt nicht, daß solche gesetzlichen Vor“ schrlften, welche eg ermöglichen, die Beseitigung von Zwerg“ nnd Miß bildungen herbelsuführen, erlassen werden, sie müssen au ch zur Anwendung kommen, und dafür bietet der 5. 143 der Aut— führungabestimmungen eine Gewähr.
In diesen Ausführungsbestimmungen ist vorgesehen worden, daß schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine amtliche H r ü⸗ fung nach der Richtung hin stattfinden soll, daß , . Bezirks⸗ veränderungen, welche im öffentlichen In n wendig und sof ort ausführbar sind, au führung gebracht werden. Hierbei ist insbesondere auf die Beseitigung leistungsunfähiger e, d,. oder liegender Gutsbezirke und Gemeinden und derjenigen denen das Kriterium der Einheit des Besitzes abhanden gekommen ißt Denn es heißt ausdrücklich in dem Paragraphen:
„Insbesondere kommt hierbei in Betracht die Vereini jenigen Gemeinden und Gutsbezirke, welche bei Aufrechter ihrer Selbständigkeit ihre kommunalen Verpflichtungen ständig zu erfüllen vermögen, mit . arten Gemeinden, die Zusammenlegung solcher Gemeinde Gehöfte und Feldmarken mit ein daß eine Sonderung der beiden
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prüfung welcher die Betheiligten be . . 6 fich um änderungen handelt, welche sich nur auf Thrill Gutgheztł⸗ merstrecken, soll der Kreisaus chm rort einer ert Soweit die Vereinigung gsunzer Gemeinder Umwand lung rr bez r! . soll der Krei *rhandlunger vorlegen, welcher fr jeder . ven vemnuchft w zu unterbreiten der Mun uufzufteller n, es haben nun auch Ermitteln ger dt her sturtnefr en voraussichtlich eine derart Seit mwwernderung bei der ganze ö ener wee d Gutsbezirke betheiligt Rn mn Ffentlicher Interesse nothwendig und sofort ausführbar erschen Die Tepe nn ifn derselben sind in der Anlage B enthalten. nach 1x rim besondere Schwierigkeiten die im öffentlichen Intereffe er werder imme Vereinigung von ungefähr 1000 leistunggunfähigen GSutgbezerhen und 2400 leistungsunfähigen Gemeinden mit anderen and zemeinden, ferner die Vereinigung von über 500 Gutsbezirken, velche mit Landgemeinden, und von über 500 Tandgemeinden, welche mit Städten im Gemenge liegen, vorgenommen werden können. Endlich wird bei eiwa 140 Gutsbezirken die Umwandlung in Landgemeinden im offentlichen Interesse er orderlich und ohne Schwierigkeiten sür us führbar gehalten.
Meine Herren, ich bemerke don vorn herein: für die Richtigkeit dieser Zahlen kann ich icht ein ste Nen, nch enen des bald weil irrthümlich unrichtige Zahlen aus Brerseden untesgelaufe'n vorens es ist leider in Anlage RK Spalte 1 dei erhegen denen. aden 3e schehen, deren Berichtigung ich mir für pater oss. in ich kann für die Richtigkeit Reer JZadlen aug Nenn Möunnds Wed, nn de ds e, weil eg überhaupt nicht gezählte Jadlen, lenden nn,. Zahlen sind, lie beruden ul dem Urteile de dan de dk de. Ng ee n ,,
Präsidenten und Ober ⸗Präsideuten darsiber, waß im öffentlichen In= feresse erforderlich und waz ohne Schwierigkelten ausführbar ist, Immer hin, glaube ich, werden dlese Zahlen einen zutreffenden Anhalt bieten können, schon aus dem (Hrunde, weil nach dem Gesetz der großen Zuhlen die Fehlerquellen sich zu kompenstren pflegen. Sollte dies aber nicht ganz zutreffend se n, so glaube ich nach einzelnen Bahrnehmun gen, die ich gemacht hahe, mich zur Annahme hinne igen ju ĩ . Zahlen eher zu nienrig als zu hoch sind. (Abg. Rickert
Jedenfalltz, meine Herren, Hag ssf ganz jwesfellog, wird dm
erste amtliche Prüfung feines reg? l Landgemeinden und Gulsbelet⸗ beseltlgt werden Fanen; as wird bei den im Gemenge liegenben Lanbemeinhen, eine große Zahl, vors ussichtl
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Fall in Schlesien, wo si— tehn Jahre 1747, in Nteuzorrarn,
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Ich babe mich für verpflichtet erackttt. Vert Dann me, Damn; nalen Gestaltung der a e, , Ser enim . Mißbildungen und der Verbandad ideen n ee b ern, rr, meer nan, zu unterzieben, einmal, weil dies eden as , meme n, m m men, auch der wichtigste Vun ut der Rage Nhe nnn nnr nee mn mn, , nnen, aber, weil die bezüglichen Walen ne, wan, ann, ame, n, Gründen. wegen der Dirne, d, ade re, nm, ede, d, mme, in den Titeln und ö unden Menn, n dee res Qn denne dnnn, de, n,, nm, ne. ö We der dena, de nnen, nan, n ae,, m e,, dle rere en, , mne,
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