*
Der dem Bundesrafh vorgelegte Entwurf einen Gesetzes, betressend bie Kasserliche ig err br für Deutsch⸗ Dst⸗Afrika, hat solgenden Wortlaut:
8.1
Jar usrechterbal tung der Isfentlichen Ordnung und echerbent in Feulsch Sit ⸗Afr' la, nabesondere zur Bekämpfung des Sllarhen. handels mird eine Ichutztruppe verwendet, deren oberster Kriens derh
der Kasser ist. J. Bildung, Grgänfung und Rechtsverbältuiffe 8. Ple Schutztruppe wird gebildet: . —̃—3 g auß Vffliteren, Ingenlen ren des 8 oldak nst; een ö fal Olglleren, Hegm fen Und Untezossserk ,,,, n, Ralserl ichen Marine, welche uf Grund winner meldung der Schutztruppe zeit wel ugethel werden . aug angem! thenen Farhigen ; s— 3
Sanitats⸗
Fie der Sch ut ttuppe zugetbeilte'5 den sch göeamten schelben ai dem Keen und, swwest fie der
Marine and hören agu dent Etat der ßeren dus Sle delten als
qusser been Git sebende zeitwelse vlite Mngehhilge per Kalserlichen Marine . Hie der Schub ttubpe zug et hellen Giplbegiten der oper Marlnthernallund gelten 26 militarbegmte * 41 Pe hiusichtlich des sirafgerichtlichen erfahren nsinandirten Milstärperfoßen durch die ibesoneren cuttrüppe gebhtefen Ubweischungen von den Moör⸗ werden durch Kaiserliche
8 wmilfrpersogen und Kaäasserliben
abtöommgn⸗
Militr⸗
gegen die zu
Schtttruppe ahk merhältnisse der 5 hrssten der ir itte ttafder ichs urbnnnn
Nerz dnung hessium uit
f. Rersorgung 6 5 gien der Nerforgdungsansptische der zu Kalserlichen & chutz⸗ nnlrfen Milstäspersonen und ihrer Angehörigen sintzen welche für bie aus dem ngrlne tat besolbeten gelten, mit ben nächstehenden aßgdaben Mnwenbüung. 6
stbeschsbldung ist außer den in den nn, hl und hh mwilstär⸗Pensiynkseseßtes vonn r, Fun 1871 erwähnten en auch die auf bie Fingatischen Ginsflüsse währen ber Zu r Gschutztrürpe zurückniführenbe bleibende Gtßrung der
äanznsehin. ulschesgung bartzer, ob elne mil vem Hienst in ver Gchutz⸗ slchlichem Jasamitenhange siehende lenstheschühigung rolgt für hiesenigen Personen hes Sol batensta nbeg, welche Der zursckgetresen sinb, burch he vberste Milltärverngltung⸗ beß Konfsngenttz in Ginvernehmen mit bem Reichskanzler
e s, wgrineami)
*
In trübe abe pie Viet . ,
Mili:
9. el Memessung ber Höhe ber Penston hlelben bie göezüge in ber Soehne nppe gußsser et r acht „lnsichtlich der vsststere, Ingenleure dee Goldalenstandeß, Meckosststere, anttätaoffliere und oberen . gelten alt ven stongfah iges ienstelnkommen bie (wehlhrnssse, ene nel nach shrein Hienstalter unb lbrer Gharge in ber Kaätser⸗ , Marne zusteßen mistbßen Ils penstongfahiges Jienstesnkommen Gilt ür ben VbßzerTschsenmachern per öetsrag von oh „, ür Relbmehel ö. ö d ür Nüchsenmacher, Krphrale nh Uazar el hqdehtlsen 1e unh für bas sonstige Persongl ber Ich tz trußpe 5 1200 ahrlich
23
w. R
Hie Nenessung ber Penn ler Persogen des Goldatenstanbes der Unterklässen erfolgt nnbeschabet ihres Mnusprnchs auf Pensiont⸗ erhöhung unh ben Gitilversorgdunqèschein lach den Mestimmungen des Resche⸗segmtengesehes, fofern es für fle aünstiger ist
*. 9
eber Vfkłliier,. ngentenr des Söolbatenstandeä,. eckossizier, Sanstätsnffizlen ber obere Weite, welcher nächwelslich büurch ben Höenst in ber chutrnppe sinnglide und zu Fortschung des aktiven Millar nber Göerhbienstes nfühig geworden st, erhätlt an Stelle der n . 12 bed Geseßesß vom 8 uni 1851 vorgesehenen Penslons⸗ erhöhung eine Gripöhnng der Penn von 10290 t aährlicͤꝭh, wenn bie Pen ssonirunq auß ver Gbhäarge eines Heck offiüters bezlebnungswelse iet Ksentengnts eber Vaunptmanns (KaplsdnhVsentenante)] 11. Klasse, nb von The e saährlich, Wenn dir Penssontrüng aus einer anderen Ghärge erselgt (8. 7)
here Jeg inte erhalten ble Penssonserböbnng vun 1099 n saährlich, wenn ihre Menssoßtrung dus einem penslons fähigen Vienst⸗ einkam inen bon wender als 4th) ee erfolgt Me übrigen oberen degmten erbatlten eine Penssonserköhnnng von oh n sähbrlich
nilsfärpersonten der lüterklassen, welche in der vorbezeichneten Welsse ganz inpalsde geworben sind, erhalten an. S selle der im . 71 8. d. V. vorngesebenen Zulage eine Penstonserböhung von jöbr⸗ iich dee n
Kür Melenigen welche der Ge ldngel als drei Jahre angebart haben, Hienstighr eine SGieigerung der Penslonserböbhung um ein Sechltel bis — Grreschung des Doppelbetrages tan
8 1
. .
paßtruppe one Unterbrechung öde ür ledes weltere volle
. er lthen 1e n
gel denlentgen aus dem Wien der scheldenden Versonen, wel he derlselben nnnnte Hen 5 volle Jahre dngebart baden, ill eingetretene Vtenstuntd Rerbebingung des Auspruchks au! Pensten ᷣ
Für den Anlpruch ul dle Penstenserböbungen (8
der Nachwels der Invalidität er order ich
ren 22 1
9)
FP dend wa, Wehn ee dd w Felde einer wilsärtschen Aktion oder 9 ö R ö 1 l
616. H interlüßt eink , Sch akttnh gues f. Person eg Selk alenstankes die Witte eber eheliche Nachkommenschaft, so ebährt en Hit rhstektrrn, r (be e, wen Sterbemonat folgende ierfelsabhr Rech as 89 neh bes Ttersteenen, 8 18 Pie iz den ss M F, 8 d e se m ff. bes aeg vem de n mä org rfehener denn fen steöhen ben Hinterbliebenen aätischtr Gönfßse Röd bor Welsh ven seche Jahten nachldem Aus⸗ scheibeß äs be Scythe yy une treten ist Vie Wenn nnn ds ars gtfükbenß finben auf Pie Ange hö⸗ igen folcher Wisszche'feneh, welche nach iner milsarsschen Aktion ver ist Werken. glei 5. äs, wen ücch dem Gemessen der aher sten‚n swisstsrßtfwgstngßgedekafrke bas Ableßen mit boßer Wahr⸗ scheinlich fei anznheknsen in 8. 17 her Mermwgtfüngs pes reh nde mweise RNelchsbehörde im Sinne hel hen h e h n nr die Katferliche Schußtruppe der Melcht⸗ anzlen (Reichs Marinen) nl. ne hefg dungs bkestin mungen 8. 14 Muüßter den ii d d tt, a berechneten Müilltärpersonen können n bi Schu k irnphbe züch solche Beutsche übernommen werden, welche per voß bein WReichsteniistar fi Ist⸗ Afrika angeworbenen Vruppe güäehsren,. Sie erhalten hierdurch die echte und Pflichten der vor erwihnten Milstärpersonen 19 Für die auf Geund der VBestimmung des S. 18 in vie Gchutz⸗ üppe übßernemmenen bersonen sst der in der Lruüppe des Reichs ominsssars bereits abgeleistete Hienst im Sinne dieses Gesetzes dem ⸗ eniigen in der Schutztruppe gleich Ma achten. 8 20 Auf bie Versorgungtzansprüche dersenlgen auß dem Heere ober der Kalserllchen Marine zur Truppe deg Reichs kommissars über⸗ gelretenen Millsrpersonen, welche auß dieser bereits ausgeschieben ind ober in die Kalserliche Schutztruppe nicht übernommen werden un ihrer Hinterbliebenen finben die biöheriden Westimmungen über die Persorgung ver Möilitärpersonen beg Heereg Und der Kalserlichen Marine unb ihrer Hinterbliebenen entsprechende Anwenbung
Heute traten bie verginigten Ausschlsse des Bundes raths für Gisenhahnen, Pest und Telegraphen, sür Justiz wesen und für Rechnungswesen zu einer Sitzung zusammen.
In ber gestrigen Sitzung der Konferenz zur Berathung von Fragen, das höhere Ichulwesen betreffend, prachen nach Ahschluß unseres Verichtz zur Sache noch Fabrikbesitzer Froweln und Geheimer anltels Rath Dr, Graf (Veide aus Glberselh), Prosessor Dr. Rehrmann (als Kommissar des
Kriegs Ministeriums), Kasserlicher Hber⸗Gchulralh, Geheimer Rath Dr, Albrecht (aus Straßburg), Gymnasial⸗Virektor Dr, Gchulze (von hier) und Dr, Kropatscheck. Vamst war die Rehnerliste erschöpst, Eichluß der Sitzung nach 4 Uhr
Vie heutige Sitzung wurde unter dem Vorsitz des Ministerlal-Virektore be la Ereig um 10 Uhr Vormittags erbsfnet. Nach echluß ber Yiskusston über die Frage wegen er sellung eines seme inschaftlichen Unterbaues sin bie bestehengen Echularten sprachen als Mütherichterstgi ier zu derselben noch mals Geheimer Rath Schiller und Direktor Schlee Ver Verichterstatter Hirektor Uhlig batte das e chlußwort
Bie Abstimmung über die zur Erorterunng sehende Frage würde einstweilen ausgesetzt Vieselbe soll im Zusamsmen⸗ hang mit der Abstimmung über die Fragen wegen Bet hehaitung der bestehenden Schularten und wegen Veränderung des Lehrplanes der Gymngasten und Realgymnasien siatisinden Die Formulirung der für die Abstimmung geeigneten Figgen wurde einer besonderen Kommission unter Müwirkung der Kommissare des Kultus⸗Ministeriums übertragen
Nach einer die Geschästsordnung betressenden Bemerkung des Realgymnastal-Direktors Pr Schauenburg aus Kreseld würde zur Bergthung der Frage übergegangen
Gwmpfieblt es sich, im Lehrplan der Gyymnasten die Sprachen gewidmete C tundenzahl einzuschränken und möglichen, daß die Unterrichtsstunden imn den drei untere herabaeseßt, das Endlilche sakulfaliv eingeführt und da über Vnarta binaus obligateorisch gemacht wird ?
It mit jener Elnschränkung zugleich der lateinische Auffaß als Zielleistunq und die griechische schristliche Verseßnngsardei fur Peima in Weglall zu bringen?
Im Zuüsammenhang mit dieser Frage soll von Sr. Maje tät dem Katser und König angeordnete
1
zugleich die
Erdörterung der Frage KRattslinden' It die Criäßlgung der * bi
Kehrstesss chan
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beldende genan festgeste't 6 ö Als Berichterstatter erhielt das Wort X dern
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lehrer Dr. Vorne Begründung
. Theilen beinr 862 die näachbezeichneten Thelen besürwortete
9 Die dem Lateinischen gewldmele e X reer 2x an aufwärts um je zwei Wochen kun baeleßt werden
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8. 1 Vie eit ver Verwendung in ika wird dopwwelt in Anrechnung gebracht, sesern Ne ohne Unterbrechwng gedaner hat SGeerellen Mordlee rechnen dierbel der Verwendung in ; meh von dieler Voppelrechn ung welche dereiks als Krieg siadi
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Be Schluß den Berichts dauerte die Sitzung nach sort
Da nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Juni 1890 (Central⸗Blatt für das Deutsche Reich S. 282) das im Verlage der R. von Decker'schen Verlagsbuchhandlung (G. Schenk) zu Berlin unter dem Titet Arzneibuch für das Veutsche Reich. Dritte Ausgabe. (Pharmacopoen (iermanica, editio III)“ erschienene Arzneibuch mit dem 1. Ja⸗ nuar 1891 an die Stelle der seit dem 1. Jann ar 1883 in Geltung befindlichen Fharmacopoea Germanic. Editio altera tritt, so hat der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten unter Hinweis auf 8§. 367 Nr. 5 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich und unter Aufhebung aller entgegenstehenden Bestimmungen verordnet:
1 Nach Maßgabe des in der A. Hirschwald'schen Verlags— buchhandlung hierselbst erschienenen, amtlich aufgestellten Arzneiverzeichnisses, welches bei den Apotheken⸗Visitationen zur Nolirung der betreffenden Revisionsbemerkungen zu ver wenden ist, sind die mit einem Stern (*) bezeichneten Arznei⸗ mittel in sämmtlichen Apotheken jederzeit vorräthig zu halten.
2) Die Apotheker sind für die Güte und Reinheit sämmt licher in ihren Vorräthen besindlichen Arzneimittel und Präparate, sowohl der selbstbereiteten, als auch der aus anderen Apotheken oder sonstigen Bezugsquellen entnommenen verantwortlich
3) Lie zur Prüfung der Arzneimittel erforderlichen auf Selte 343 bis 3h des Arzneibuchs benannten Reagentien und volumetrischen Lösungen sind stets in einem taßelfreien Zu land zu erhalten und, soweit erstere nicht bereits unter den Uhrlgen Arzneimitteln ausbewahrt werden, besonders zusammen zustellen.
. Wenn von den in der Tabelle A des Arzneibuchs auf
Seste l bis 357 aufgeführten Arzweimitteln zum innerlichen (Gehrauch vom Arzt eine größere Gabe verordnet wird, als daselbst angegeben ist, so darf der Apotheker die Verordnung nicht ausführen, es sei denn, daß der Arzt der verorbneten Gabe ein Ausrusungszeichen beigefügt habe. Eatstehen dem Apotheker auch dann noch Zweisel wegen der Angemessenhelt her verordneten Gabe, ober sehlt das Aurufungszeichen deg Arztee, so hat er vor Verahreichung der Arznei mit bliesem Rücksprache zu nehmen
6) Vie in der Tabelle B des Arzneihuches zusammen gestellten, gewöhnlich Giste genannten Arzneimittel gehören, mit Ausnahme des im Keller vorschriftsmäßig zu verwahrenden Phosphors, in den Gistschrank Derselbe ist in einem von den übrigen Waaren und Arzneimitteln getrennten nur sür hn bestinmten verschließbaren Raume bezw. hinter einem eigenen mit Verschluß versehenen sicheren Verschlage innerhalb eines ber übrigen Vorrathsräume aufzustehlen und in seinem Innern so einzurichten, daß darin sede der drei in hey Lahelle 1 ausgeführten Gruppen bezw. die Arsenikalig, Mereurialig und die Alkaloide ihr besonbers ver schlleßbareg Behältniß (Fach) erhält. Außerdem ist die Thüre eder dieser Abtheilungen für sich, sowie Mie gemeinschastliche Thüre dis ganzen Gistschrankes außen smit der ersorbevlichen Signatur zu versehen Für die bei der täglichen Rezeptu unentbehrlichen kleineren Mengen der beiden zuletzt gengnüten Kategorlen ber Arznelstosse der Tabelle M, für einen fleinen Vorrath arsenikhaltigen Fiiegenpapiers, sowie des 1quor Kalt atsenisoai unb anderer von den Nerzten verorbneter grsenikbaltiger Präparate ist in der v kzin ein kleines nach benselben Grunbsätzzen eingerichtetes Gistschränkchen gestgtter
6) Vie in ber Tabelle G ausgeführten, von den übrigen getrennt und vorsichtig außubewahrenden Arzneimittel sind zwar innerhalb der gewöhnlichen Vorrathsrume, aber auf he sonderen Repositorien, getrennt von den übrigen Arznei mitteln, zusammenzustellen
) Bei Neueinrichtungen von neuerungen oder Ergänzungen von Signaturen oder Auf bewahrnungsgesdken i den bereits im Betriebe besindlichen Apotheken ist ausschließlich die Nomenklatur des zur Jeit gültigen Arzneibuches anzuwenden
8) Jur Verhütung von Verwechselungen beim Gesch a sis betriebe in den Apotheken sind bei Neueinrichtungen imn allen Geschäststdumen in gleichmäßiger Weise die Gesäße und Ve hältnise für die indisserenten Armeimittel nit schwarzer Schrist auf weißem Grunde, für bie Armeimittel der Tabelle mit welber Schrift auf schwarzem Grunde, für Nie Arzneimittel der Tabelle G mit rother Schrist auf weihem Grunde zu ver sehen; für die bereits im Betriebe befindlichen Apotheken können his auf Weiteres die bisherigen anders beschassenen Signatmen beibehalten werden, Falls sie ür ede der drei genannten Kategorien eine besondere, dieselben unter einander auffallend unterscheidende, in allen Geschäasisränmen gleichmäßig durch geführte Farbe haben .
9) In jeder Apolheke i ein Exemplar des Arzneibuches ar das Ventsche Dꝛritie Ausgabe (Pharmacopoea Germain, editie 111) vorräthig zu halten
Die vorstehenden Bestimmungen weten mit dem 1. Januar 1891 in Krast
Apotheken und bei Er
mindestens Reich
General Lieutenant
Der Kor ́ Urlaub hier ein
Graf von getroffen.
Der General⸗Lieutenant Freiherr von Falkenstein, General A la suite Sr. Majenat des Koönigs von Wurttem⸗ berg, dat sich nach Beend gang der Verhandlungen der Im⸗ mediattkonmmiission für das Miltär-⸗Strafrecht nach Win tiem⸗ berg zuruückdegeben.
nrzem
S. M. Deutschland“, sowie S. M. Aviso Ch dmiral Schröder, ist am 8 Dezember in Myt etroffen und beabsichtigt, ch Smyrna in See zu gehen. — S. M. Kreuzer Kommandant Korvenden Kapitän von Oalfern,
der in Gibraltar eingetroffen und beabsichtigt,
2
Das Panzerschiffen Friedrich rt u Pfeil. Gejchwader G
am 7. andrien in See zu gehen. — Das Kreuzer⸗ Geschwader, bestehend aus S. M. Schiffen Leipzig“ (Flaggschiff . Sophie und Alerandrine“ Seschwader⸗ She Contre Adearral Valoig, beabsichtigt, am 10. Dezember von Wellington (Reu⸗Seeland) nach den Marschall⸗Inseln in
See zu gehen.
Bayern. . Wünchen, 6. Dezember. Se Königliche Hoheit der
— ö.
Brinz-⸗Regent ist gestern Abend hier wieder eingetroffen.
Bei den eien Ersatzwahlen von 2 stell vertretenden Gemeindebevolölmächtigten wurden dem „W. T. B.“ zufolge 12 Liberale und 8 Ultramontane gewählt.
Baden.
Karlsruhe, 4. Dezember. Der Geburtstag Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin wurde, wie die „Karlgr. Itg.“ meldet, gestern in Baden-Baden im engsten Familienkreise begangen. Se. Großherzogliche Hoheit der rin und Ihre Kasserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm trafen um Mittag zur Beglückwünschung in Baden-Baden ein und nahmen mit Sr. Durchlaucht dem Fürsten und Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Amélie zu Fürstenberg am Früͤh⸗ stück bei den Großherzoglichen Herrschaften Theil. Der Prinz und die Prinzessin Wilhelm kehrten nach 3 Uhr nach Karlsruhe zurück. Ihre Königliche Hoheit die Groß herzogin erhielt zahllose Telegramme von Nah und Fern mit Glückwünschen und Theilnahmsäußerungen rührendster Ge sinnung. Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und bie Eibgroßherzogin reisten heute Nachmittag wieder nach Freiburg zurück. Die Großherzoglichen Herrschaften werden morgen, Freitag früh, nach 8 Uhr zu bleibendem Aufenthalte nach Karlsruhe zurückkehren
Schwarzburg⸗Rudolstadt.
(83) Rudbolstadt, 4. Dezember. Aus den Sitzungen des Schwarzburg Rudolstädtschen Landtages vom 1, 2. und 4. d. M. sind noch folgende hauptsächliche Verhandlung gegenstände zu erwähnen: ö
In der Sitzung vom 1. Dezember wurhen Petitionen der Lehrer des Fürstlichen Gymnasiums und Regl-Progymnasiums zu Rudolstadt, sowie der Volksschullehrer des Fürstenthums wegen Regelung ihrer Besoldungsverhaltnisse hezw. Erhöhung der Dienstalterszulagen der Fürstlichen Regierung zur Be rücksichiigung überwiesen. Wie hierauf solgende Berathung deg Entwursg eines Gesetzes über eine neue Gebührenordnung in gerichtlichen und Verwaltungssachen führte zur Annahme des Entwurfs mit einigen unwesentlichen Ahänderungen. Vie Sitzung vom 2 Dezember war der Verathung des Staatshaushalts Etats für die Finanzperiode 189193 ge widmet und es wurde derselbe in Einnahme und Ausgabe mit 2h42 950 e für das Jahr festgestellt. Durch den Etat ist ü. A. eine Erhöhung ber Kameralrente des regierenden Fürsten um 18000 S jährlich, eine Aufhesserung verschiebener BVeamtengehälter, sowie eine Erhöhung der Verläge für hau liche Unterhaltung der Lanbstraßen und ver Hof- und sigkalischen Gebäude herbeigesßhrt worden
. In der Sitzung vom 4. Vezember genehmigte der Landtag einen Gesetzentwurf wegen anderweiter Feststellung der Dienst alterszulagen der Volksschullehrer, bewilligte ben Betrag von 40 000 166 zur Erbauung einer neuen Kirche zu Reuhaus 4. Rh und ertheilte der Staatsregierung die Ermächtigung zur Ver wendung der in Folge der Wasserbeschäbigungen vom 24. No vember ersorderlichen Mittel für Wiedberherstellung der betrossenen shausffen unh Brücken, sowie zur Unterstützung hüllss bedirftiger Gemeinden, Uferschutz Genossenschaften und Privaten Ein Antrag der Regierung auf Bewilligung der Kosten des Neubaues eines Gymnasiumsz zu Ruholstadt wurde in Rüchsicht auf die Finanzlage zur Zeit abgelehnt und ehenso mit einer Anzahl anderer für Vomanialhauten imaußerorbentlichen Etat vorgesehenen Forderungen verfahren. Der außerordentliche Etat wurde hiernach auf die Summe von 109 900 6 für die Finanperiode sestgestellt. Nachdem der Landtag sodann noch der Regierung eine mit Rücksicht auf die Alters und Invaliditätg-Ver sicherung nachgesuchte Ermächtigung wegen Rundsätzlicher Be handlung der Fälle der Pensionirung 3c. nicht fest angestellter Stagtsdiener und vom Staat beschästigter nicht versicherungs—⸗ pflichtiger Personen ertheilt hatte, wurde die dietza malige Session des Landtages durch den Staats Minister von Starck im höchsten Auftrage geschlossen und die Versamm⸗ lung trennte sich, nachdem der Landtagsvorstand ein Hoch auf den Durchlauchtigsten Landesfürsten ausgebracht hatte. Menß ü. X.
Greiz, 5. Dezember. Ihre Durchlaucht die Fürstin ist, von Bückeburg kommend, mit Ihrer Hoheit der Prin zessin Marie zü Schleswig- Holstein-Sonderburg⸗ Glücksburg heute früh gegen 4 Uhr hier eingetroffen.
Dentsche Kolonien.
Wie die „Times“ aus Sansibar vom 5. Dezember meldet, sind Freiherr von Soden und Dr. Schmidt gestern von dort abgereist; General-Konsul Michahelles geht heute ab. Alle deutschen Beamten bereiten sich für eine baldige Uebersiede⸗ lung an die Küste vor. Major von Wissmann werde sich sofort nach Lindi begeben, um eine Expedition gegen den Häuptling Machembe, der im Yao Lande Unruhen stiftete, zu befehligen. Nach Meidungen aus Usukuma seien alle Araber am Südende des Victoria⸗Sees von Eingeborenen getödtet worden. Emin Pascha habe Usambiro besucht. Die Vota bellen zum Vau der Eisenbahn von Bagamoyo nach Dar-⸗et⸗ Salaam sollen alsbald beginnen. Der mit den vaorberei⸗ lenden Arbeiten betraute Ingenieur reist am 12. d. M. von Sansibar ab.
Oesterreich⸗Ungarm.
Wien, 6. Dezember. Der Budgetausschuß des Ab⸗ geordnetenhaufes nahm gestern, wie „W. T. B.“ meldet, die Kaiserlichen Verordnungen, betreffend die Bestreitung der Ausgaben anläßlich der im September stattgehabten Ueber⸗ schwemmungen, zur Kenntniß. Hinsichtlich der jüngsten Katastrophe in Karlsbad theilte der Minister⸗Präsident mit, die Regierung beschästige sich bereits mit dieser An⸗ helegenheit; es sei die Hauptsache, Karlsbad rechtzeitig in die Tage zu bringen, Kurgäste zu empfangen. Der Budgetausschuß beschloß, die Regierung J, . in dieser Beziehung nach Maßgabe der Erhebungen fofort das Geeignete zu veranlassen. Ebenso beschloß der AÄusschuß, die Regierung aufzufordern, auf Grund der gepflogenen Erhebungen zur Linderung der Nothlage der Perlmutterknopfarbeiter das Nöthige zu ver= fügen, um die erforderlichen Geldmittel anzusprechen, sowie die Bildung von Genossenschaften in den betroffenen Industrie⸗ bezirken thunlichst zu begünstigen.
Der niederbsterreichische Landtag genehmigte un verändert die noch restirenden Paragraphen des Statuts ür Groß Wien unter Ablehnung sämmtlicher Abänderungsanträge und begann die Spegialdebaite über die Gemeindewahlorhnun von Groß⸗Wien. Der Paragraph 1, betreffend die Wahl⸗ berechtigung, wurde unverändert angenommen, nachdem der
Statthalter erklärt hatte, daß die Regierung an dem bestehen⸗ den Wahlrecht festhalte und nicht einseitig in einzelnen Ge⸗ meindewahlordnungen von diesem Grundsatz abgehen könne. Die Anträge auf Einführung des allgemeinen Wahlrechts wurden darnach abgelehnt.
Im ungarischen Unterhau se brachte gestern Polonyi zwei Beschlußanträge ein. Der eine geht dahin, der Minister für Landesvertheidigung möge unverzüglich das Geeignete zur Gründung einer un garischen Waffen⸗ und Munitions⸗ fabrik verfügen und dem Hause baldmöglichst darüber be⸗ richten resp. einen entsprechenden Gesetzentwurf unterbreiten. Der zweite Antrag wünscht die Entsendung eines Ausschusses von 15 Mitgliedern aus dem Parlament Behufs Untersuchung der Ursachen des Zusammenbruches der Ungarischen Waffen fabrik. Bei der Debatte über die Ungarische Waffenfabrik erklärte der Landesvertheidigungs⸗Minister Freiherr von Fejerväry, in der letzten Zeit sei sowohl in der oppositionellen Presse als auch in mysteriösen Aeußerungen einzelner Ab⸗ geordneter ein gewisser Verdacht ausgesprochen worden. Er wünsche Klarstellung der Sachlage und bitte die Opposition, alle Thatsachen, die sie wisse, vorzubringen. Er beabsichtige, Falls von irgendwelcher Seite eine Inkorrektheit begangen sei, dieselbe aufs Strengste zu ahnden.
Der Finanzausschuß des Unterhauseß nahm das Budgetgesetz an und beschloß, die Petition der Liqui datoren der Ungarischen Wassenfabrik um Rückerstattung der Bürgschaft von 200 000 Fl., entsprechend dem Antrage des JustizMinisters Szilagyl, der Regierung ohne Vefürwortung zu überw isen, nachdem auch die Minister Fejervary und Weckerle sich gegen die Petition ausgesprochen hatten.
Grosbritannien und Irland.
Der Unter⸗Staatesekretär des Auswärtigen Fergusson theilte in her gestrigen Sitzung des Unterhauses mit: ein von dem Ober-Kommissar der Kapkolonie eingegangenes Tele gramm bestätige substantiell die Zeitung meldungen üher den Zusammenstoß der Portugiesen mit der südafrika⸗ nischen GesellschMast unter „Afrika“. Die Re gierung habe den Gegenstanr noch nicht in Erwägung gezogen. Der Sultan von Witu sei noch nicht gefangen und habe sich auch noch nicht ergeben; die für seine Habhaftwerdung ausgesetzte Belohnung bleibe also in Lrast. Ferner erklärte Fergusson, soweit der Regierung bekannt sei, hätten die Niederlande keine Verlängerung der Frist für die Unter zeichnung der Brüsseler Konferenzakte verlangt; eine solche Forderung könne nur an die Konferenz gerichtet werden. Die englische Regierung thue in Uebereinstimmung mit den anderen Mächten Schritte, die Niederlande zur Unterzeichnung zu veranlassen, aber es sei noch nicht möglich, die Natur dieser Schritte anzudeuten.
Die Deputation der irischen Abgeordneten wurbe gestern von Gladbstone in ver herzlichsten Weise empfangen. Gladstone befand sich in Gesellschaft des Unter⸗ hau Mitgliedes für Nottingham, Arnold Morley, und sonferirte mit der Ahordnung über eine Stunbe. Nach⸗ mitiagg 4 Uhr trat vie Versammlung der irischen Abgeordneten wieder zusammen. Die von Gladstone empfangene Deputation machte die Mittheilung, daß Gladstone ben Wunsch ausgedrückt habe, allein mit den Parnelliten über bie Stellung der irischen Polizei und die Lösung der BVodenfrage zu konsferiren. Die Delegation wurde hierauf heauftragt, mit Glabstone aufs Neue zu verhandeln. Dann vertagte fich bie Versammlung auf heute, Wie „W,. T. B.“ von heute melbet, hat Gladstone der irischen Deputation nach⸗ träglich mitgetheilt, daß er eine weitere Unterredung mit ihr nicht für nothwendig halte. Aus dem Stande der Sache werde nunmehr gefolgert, Gladstone werde es ablehnen, Ver⸗ sprechungen zu niachen, bis die Frage des Rücktritts Parnell's gelöst sei.
Das Kanonenboot „Britomart“ hat Befehl er⸗ halten, den Einwohnern der Inseln Elare und Innis— turk in der Bai von Clew (Irland) sofort 10 Tonnen Mehl zu Überbringen, da sie von Hungersnoth bedroht sind.
Frankreich.
Paris, 6. Dezember. Die Deputirtenkammer setzte in der gestrigen Sitzung die Berathung des Einnahme⸗ budgets fort und lehnte das Amendement, betreffend die Aufhebung des Zündhölzchen⸗ Artikel des Finanzgesetzes, betreffend die Steuer auf das bewegliche Vermögen von 3 auf
(vergl
4 Proz.
wurde mit 291 gegen 248 Stimmen genehmigt mit dem Zu⸗ satzantrag, die Negierung um Einstellung der Mehrerträgnisse Der Finanz⸗Minister er⸗ klärte unter dem Beifall der Linken, dieses Votum, welches
von 1889 ins Budget zu ersuchen.
einen Ertrag von 29 Millionen gewähre, ermögliche es, die Berathung des Budgets zu Ende zu führen. Was aus der hier einst so mächtigen Arbeiterpa eworden ist, kann man, so wird der, Köln. Itg.“ geschrieben, in Üüberraschender Weise bei den städtischen Wahlen sehen, di jetz nach dem Tode des Stadtverordneten Chabert Quartier du Combat stattfinden. sozialistisch⸗ Parteien verzichtet,
Es wurden von ihnen folgende Kandidaten Kandidat des Comités du Combat, frühere⸗ (Possibilist⸗Broussist); 2 ein Kandidat 32 der sich gleichfalls als Erkorener des ausgiebt ¶ ¶ Possibilist⸗Broussist); Reformator“; hängiger 5 eln . ein Revolutionär;
setzen will. Heftigste und man kann daraus einen Schluß Reden micht 9 die r , und Uneinigkeit unserer Soznal⸗ demokaten““ fondern auch auf deren jetzige Macht oder diel mehr Ohnmacht.
Die gestern in
ᷣ Marseille eingetroffene Pest aus , meldet kürzlich stattge ö
dadte Scharmützel mit iraten in den dortigen Gewässern. Rußland und Volen.
Der Beerdigung des Königs der Niederlande hat.
wie die, Now. Wr.“ meldet, eine Depu tatign des * Nu s⸗ 66 Grenadier Regiments, dessen Eheß der verlor. hene König war, unter Führung des Regiments. Commanden n Baron Ross beigewohnt. . . Durch Tagesbefehl im Militär⸗-Ressort dat der Kriegt
Monopols, ab. Der Erhöhung der
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Minister bekannt gegeben, daß der Kaiser ** habe, bei Beerdigung von Generalen und Stabs- und Ober⸗ Offizieren. dem Leichehkkondukt nur diejenigen Qr den und Medaillen voraughrtragen, welche von den Verstorbenen für kriegerische Auszeichnungen erworben resp. ihnen zur Erinnerung von Feldzügen verliehen sind. Zu den selben gehören? die St. Georgs Orden, dag Ehrenzeichen des Militär⸗DOrdens, sämmüliche Orden mit Schwertern und sämmtliche Medaillen, sowohl, die für einzelne Feldzugsepisoden als auch für Betheiligung von Felbzügen im Allgemeinen verliehenen. Gleichzeitig hat Se. Majestät angeordnet, den gegenwärtig bei Beerdigungen gebräuchlichen Modus der Abordnung von Stabe⸗ und Oher⸗ Offizieren an die Quasten der Baldachine in ein der Leiche hinter dem Leichenwagen solgendes Ehrengeleit abzuändern und den früheren Modus nur für General- eldmarschälle, volle Generale und General⸗Lieutenants beizubehalten.
Ech weiz.
Der Bunbesrath hat in seiner Sitzung vom Mittwoch eine ausführliche Botschaft an die eiogen ossischen Räthe fest⸗ gestellt, in welcher er für die neuen, von ihm seit der letzten Session im Kanton Tessin getroffenen Maßnahmen die Ge⸗ nehmigung nachsucht und Erneuerung der Vollmachten verlangt, welche ihm durch den bezüglichen Bundesbeschluß vom 9. Oktober d. J. ertheilt worden sinb. Der Bundesrath soll eingeladen werden, auch fernerhin seine Anstrengungen ortzusetzen, um den Kanton Tessin hald möglichst einem ver assungsmäßigen Zustande entgegen zu führen, welcher die nöt igen Garantien ür die Aufrechterhaltung des Friedens und der öffentlichen Ordnung biete
Der Kommissar Künzli telegraphirte aus Bellinzona vom 5. d, daß ber Große Rath des Kantons das zwischen den tessin schen Parteiführern vereinbarte Gesetz für die Wahl bes Verfassungeraths mit allen gegen vier Stimmen und drei Ztimmenthaltungen angenommen habe. Die drei erledigten Stellen im Regierungsrath wurden besetzt durch Sol dati (kons) mit 75, Colombi (liberal) mit 55, Rusconi (liberal mit 71 Stimmen. Die Regierung besteht nunmehr aus drei Kon—⸗ servativen und zwei Liberalen.
Niederlande.
Die Königin⸗Wittwe hat am 3. d. M im Haag in offizieller Audienz ben Großfürsten Alexis von Rußland, den Erzherzog Friedrich von Oesterreich, den Prinzen Albrecht von Preußen und den Prinzen Victor von Italien empfangen. Letzterer erschien, der, Köln. Itg.“ zufolge, an der Spitze einer Gesandtschaft unh überreicht‘ ver Königin⸗Regentin ein eiaen— händiges Schreiben des Königs von Italien. Vorgestern empfing bie Königin Emma die zur Leichenfeier eingergffenen aus⸗ wärtigen Missionen. Der Minister Mackay statttete den fremden Fünstlichteiten, welch? heute wieder ahreisen, inen Besuch ab. Der Großfürst Alert von Rußland beabftchtigt, sich heute nach Amsterdam zu begeben.
Alle Blätter sprechen ihre Befriedigung darüher aus, daß die preußische Regierung dem Dom el a Nieuwenhuis diejenige Behandl hat zu Theil werden lassen, die er vollauf verdient habe; derselbe wer de voraus sichtlich nicht wieder b verspüren, in Deutschland öffentlich als Hiötzer aufzut
Lnxemburg.
Die Kammer ist auf Dienstag den 3. Dezember ein⸗ berufen, um den Eid des Großherzogs entgegen n nehmen. S in Luxrem—⸗ burg ein. Wie die ‚Magdb. Itg.“ erfahr der Groß⸗ herzog zunächst im Schlosse Wolfer dingen wird vo dort aus seinen feierlichen Einzug halten.
Belgien.
In einer der letzten Kammersie Minister Le Jeune einen Gesetzent w Hauses, welcher, im Anschluß an den ; abgehaltenen Kongreß für Besserungwesen zur Bekämpfung der Bettelei bezweckt. Der „Köln. Itg.“ wird
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