Artikel J bringt das gegensceitige allgemeine Meistbegũnstigungs⸗ recht zum Ausdruck. Die Bezeichnung sujets statt ressortissants ist
hier und an an um eine zuweit
die Bestimmung unter Nr. L des Sauptprotokolls vorbehalten. Artikel II gewährt den Angehörigen jedes dem andern Lande das Recht zum Handel im Innern und jum Aus fuhrhandel und bestätigt die Abschaffung des Gebrauchs der Teskergs subteandgartei. Bei Abschluß des Vertrages ist . für selbst. verstãndlich trachtet worden, daß durch den Vertrag das f beiderseitige . . Abwehr einer Qungersnot =. * . in gleicher Weise, wie das Recht zum Erlaß von Einfuhr⸗ verboten aus sanitäts⸗ und veferinärpolizeilichen Gründen und zum Schutz der Landwirthschaft, des Weinbaues und der Seidenzucht z. B. Sünkshes. Infekten, nicht Leriüthrt wir; än in ; Artikel Il räumt den beiderseitigen Angehörigen in Bezug auf Steuern und Abgaben die Rechte der meistbegünstigten Einheimischen md der mein beghnstigten Aus länder ein. ö 29. Artikel N' erkennt . Handelsberkehr zwischen beiden Ländern z Meistbegünstigungsrecht ; ; h . den färkischen Ausfuhrzoll auf den bisherigen Satz von 10—⏑ , Arti el ö sleibt die Aufhebung des
pttomanischen Regierung vorbehalten. Es bestand bei den Verhandlungen wird die Bestrafung des Schmuggels, welche dem Interesse b n daß das Recht zur Gntrichtung dieses Jolls in natura. des gesetzmäßigen Handels. entshricht und in den Zollgesetzgebungen zolls fortdauern folle. Mit Rücksicht hierauf, sowie aller Länder vorgefehen ist, als zulässig anerkannt. Das Zehufs
Einverstandniß darüber, bis zur Aufhebung des 3; auf die
waaren und auf den n ö I Werthzolles in spenfische Zollsätze abgesehen worden.
Artikel V wendet den Grundsatz der gegenseitigen Meistbegünsti. auguel appartiennent les marchandises saisies sind so verstanden,
gung Auf die Einfuhrzölle an, bindet die türkischen Einfuhrzölle auf
bie Sätze des neuen Tarift, regelt die Zulässigkeit von Zollzuschlägen der Waare in Verbindung treten kann.
in der Türkei auf Grund nener innerer Steuern, und bestimmt die näheren Bedingungen für die dortigen Zollzahlungen. .
Als Gegenstände des begünstigten Einfuhrhandels erwähnt der Artikel nach dem Vorgange der Mehrzahl der neueren Handels verträge die Waaren der deutschen bezw. türkischen Herkunft und Fabrikation, nicht aber, wie Artikel b des Vertrages des Zoll vereins von 18652, alle ven Angehörigen der Vertragsstaaten eingeführten Waaren. Es ist dies um so weniger bedenklich erschienen, als mit der Einführung eines einheitlichen tärkifchen Zolltarifs die Unterscheidung der Waarenherkunft für die Ginfuhr nach der Türkei überhaupt fortfällt. Unter der Bejeichnung tont article de fabrication on de provenance im Eingange des Artikels ist jede aus dem Eigenhandel eines der beiden Länder kommende Waare rerstanden, gleichviel, ob sie Boden ⸗ oder Industrie⸗ erjeugniß dieses Landes sei oder nicht. Eine höhere Belastung der Einfuhr nach der Türkei als die tarifmäßige ist auch in der Form von inneren Abgaben im Allgemeinen ausgeschlossen. .
Die bei den ausgenommenen elf Artikeln zulässigen Zuschläge sollen ein Aequivalent innerer Steuern sein, welche künftig etwa auf aleichartige türkische Erzeugnisse gelegt werden. Bei Zucker und. Mehl sind die etwaigen Zollzuschläge auf feste, nach 8 0 der mittleren Werthe berechnete Sätze beschränkt. Die in der Türkei für einzelne der gedachten Artikel bereits bestehenden Steuern können, sofern sie nicht etwa erhöht werden, eine Erhöhung des Eingangszolles nicht be⸗ gründen. Die bestehende Miristeuer auf Spiritus und Spirituosen sst bereits in dem Tarif (Gruppe 1X) berücksichtist. .
Die Bestimmungen in Artikel VI sichern in Bezug auf Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Zollbehandlung und alle Abgaben gegenseitige bedingungslose und sofortige Meistbegünstigung zu und entsprechen gleichartigen Verabredungen in neueren deutschen Handelsverträgen.
In den Artikeln Vil und XII wird das Recht der beiderseitigen Flaggen zur Ausübung des internationalen Seefrachtgeschãfts und die Frage der Schiffahrtsgebübren nach den Grundsätzen der völligen Gleschberechtigung und der Meistbegünstigung geregelt, 9.
Für die Zulassung zur Küstenschiffahrt ist das Recht der Meist⸗ begünstigung maßgebend (Artikel I) ᷣ .
Artikel VIft bestätigt die bisherige Abgabenfreiheit des Handels⸗ und Schiffahrtsverkehrs durch die Meerengen im Sinne des Ver— trages des Zollvereins von 1862 und des Artikel 3 des Londoner Vertrages vom 13. März 1871. Die Fassung schließt sich derjenigen des Artikel 7 des Vertrages des Zollvereins mit den durch Ein ⸗ fuhrung des Entrepotfystems bedingten Modifikationen an. Vie Ver— günstigung ist auch für alle an Bord deutscher Schiffe befindlichen Gegenstände, entsprechend der Bestimmung in Artikel 11 des englisch tärkischen Vertrages vom 28. April 1861, anerkannt.
Artikel X spricht die Aufhebung des türkischen Durchfuhrzolls aus und trifft Bestimmungen zur Verhinderung der Doppel ver jollung innerbalb des türkischen Reichs. Deutscherseits wird der Türkei bezüglich des Durchgangszolls Meistbegünstigung zugestanden.
Artikel T enthält unter Nr. 1, 2 und 5 die im Interesse des Geschäfts⸗, Reise und Postverkehrs türkischerseits bezüglich des Ein gangszolls zugestandenen, in den meisten Ländern durch die innere Gesetz⸗ gebung oder durch Verträge eingeführten Befreiungen und Erleichterungen. Die Bestimmungen unter Nr. 1 und 2 entsprechen den gleichartigen Bestimmungen in §. 5 Nr. 7 und 4 det deutschen Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879. Die Anerkennung der Zollfreiheit für Post⸗ sendungen bis 250 g entspricht der Bestimmung im 5§. 4a dieses Gefsetzes. Waaren, deren Zoll mehr als 150 Piaster sür 100 kg beträgt, sind von der Vergünstigung auf Wunsch der Türkei aus- geschlossen. Die Zollfreiheit von Drucksachensendungen unter Streif band bis zum zulässigen Gewicht von 2 kg entspricht der bisherigen Uebung und ist für die Zukunft anerkannt. In Deutschland gehen Bücher allgemein zollfrei ein. Die Bestimmungen unter Nr. 3 und 4 betreffend die Zollfreiheiten der diplomatischen und lonsularischen Beamten in der Türkei, enthalten die Beschränkungen der bisherigen Vergünstigungen.
Artitel Xl enthält für zollpflichtige, als Waarenmuster dienende Gegenstände das gegenseitige Zugeständniß der Freiheit von Eingangs⸗ und' Ausgangkabgaben im Falle der Wiederausfuhr innerhalb Jahres . frist. Die Bestimmung, welche, abgesehen von der Fristfestsetzung einer gleichartigen Verabredung im Artikel 6 des deutsch⸗griechischen Han⸗ delsvertrages vom 9. Juli / 7. Juni 1884 entspricht, erschien beson⸗ ders veranlaßt, weil in der Türkei mit der Einführung des Entrepot—⸗ systems der Anspruch auf Zollerstattung im Falle der Wiederausfuhr pon Waaren innerhalb sechs Monaten (Artikel 5 des Vertrages von 1862) in Fortfall gelangt.
Die Verpflichtung der Türkei zur Einführung des Entrepotsystems ist in Artikel III geregelt. Eine Verlängerung der zulässigen Nieder⸗ legungszeit über die einjährige Frist hinaus ist mit Rücksicht auf den Umfang der in der Türkei zu diesem Zwecke erforderlichen neuen Ein⸗ richtungen nicht erwirkt worden.
Die Bestimmungen in Artikel XIV, betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe, entsprechen im Satz 1 gleichartigen Ver⸗ abredungen in den neueren deutschen Handelsverträgen und in Satz 2 den völkerrechtlichen Grundsätzen.
Artikel XV stimmt mit Artikel 12 des Vertrages des Zollvereins von 1362 überein. .
Artttei XV] bestätigt, in Anlehnung an Artikel 2 und 19 des früheren Vertrages, den Verzicht der Turkei auf Monopole, mit den bisherigen Ausnahmen von Taback und Salz und den vorbehaltenen vier neuen Auenahmen..
Artikel Ty, nebst dem beigefügten Verzeichniß (Anlage II und der Deklaration unter Nr. III des Hauptprotokolls, sowie
Artikel XI regeln die türkischerseits im staatspolizeilichen Interesse für erforderlich erachteten Beschränkungen des Handels mit Waffen und Sprengstoffen. Vom Pripvathandel sind unter Anderem auch einzelne Arten von blanken Waffen (hauptsächlich Bajonnete und Lanzen), sowie von Gewehren, Piftolen und Revolvern ausgeschlossen.
stimmungen in Artikel WX] sichern den deutschen diplomatischen und konsularischen Behörden eine Einwirkung auf die Entscheidung der
anderen Stellen auf Wunsch der Türkei gewählt worden, Frage, o . bo gehende Ausdehnung der Vertragsrechte auf fremde den Grundsatz, daß die auf regelmäßigem g Schutzgenossen in der Türkei auszuschließen. Den unter deutschem gegangene verbotene. Waare zwar wieder ausgeführt werden muß, aber Sch 3 stehenden Schweizern sind die Rechte aus dem Vertrage durch nicht eingezogen werden darf. Dieser Grundfatz steht im Einklange
zutz stehe mil der analogen Bestimmung in 5§. 139 Absatz 1 des deutschen
der beiden Länder in Bereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869,
Zollverfahren in der Türkei. Die Wabrnehmung der vertragsmäßigen Interessen beim Erlaß und beit Aenderungen der türkischen Aus⸗
; on Ausfuhrverboten Behufs ration unter Nr. II des Hauptprotokolls gesichert Der Artikel XVIII. , tnt 6. politischen Grün ⸗ betreffend die Schiffsmanifeste, lchnt sich an den Artikel 13 des Ver⸗ fuh trages des Zollvereins von 1867 an. Der Türkei ist im Interesse der Unterdrückung des Schmuggels das Recht der zollamtlichen Durchsuchung der Schiffe unter denjenigen Kautelen zugestanden, wesche in Konsularverträgen des Deutschen Reichs mit anderen Staaten, z. B. in Artikel 14 des Konsularvertrages mit Italien vom 21. De⸗ zember 1868, festgesetzt sind. Ohne vorgängige rechtzeitige Benach—⸗ richtigung der deutschen Konsularbehörde, welche derselben die Mög⸗ lichkelt der Assistenz bietet, darf ein deutsches Schiff von den türkischen in Bezug auf den Ausfubrzoll an und Zollbehörden nicht betreten werden. Artikel WX führt das Dekla— rationssystem in der Türkei ein. Artikel XX beteifft die Verfolgung Ausfuhr von Taback und Salz; aus der Turkei ist in und Bestrafung des Schmuggels in der Tückei und schließt sich an „f Zollfreiheit, wie bisher, zugestanden. Im Uebrigen die Bestimmungen in Artikel 14 des Vertrages des Zollvereins von s 38 Ausfubrzolls der Entschließung der Kaiserlich 1862 an. Reben Einziehung der Waare und des Zolles
leichtere Thellbarkeit der in Betracht kommenden Ausfuhr« wirksamer Unterdrückung des Schmuggels zugestandene Recht der auf den niedrigen Satz des Zolls ist von Umrechnung dez Durchsuchung von Wohnungen und Magazinen in den Grenzbezirken
b eine Waare von dem Verbot betroffen wird, und enthalten Wege zur Verzollung ein
Die Artikel XVI bis XX enthalten Bestimmungen über das
Ührungsbestimmungen ist den deutschen Behörden durch die Dekla⸗
darf nur mit konfularischer Assistenz ausgeübt werden. Die Worte daß die Zollverwaltung mit der Schutzbehörde auch nur des Inhabers
Die Artikel TXll und XXIII betreffen den Geltungsbereich des Vertrages. Die Bestimmungen in Artikel XXIII entsprechen den gleichartigen Verabredungen in neueren deutschen Handelsverträgen. Artikel Tl enthält die Bestätigung des preußisch⸗türkischen Freundschafts und Handelsvertrages von 1761 und die Ausdehnung desselben auf das Reich. Der Vertrag ist im italienischen Wortlaut und in Uebersetzung beigefügt.
Durch Artikel XXV ist der Termin des Inkrafttretens des Ver trages auf den 13. März 1891, den Beginn des türkischen Rechnungs⸗ jahres, festgesetzt worden, vorbebaltlich der Verständigung über einen früheren Zeitpunkt und mit der in dem Vollziehungsprotokoll unter Nr. 1, in Gemäßheit des Meistbegünstigungsrechts, aut gesprochenen Maßgabe, wonach keine Bestimmung ohne deutsche Einwilligung Deutschland gegenüber zur Ausführung kommen soll, wenn sie nicht auch gegen alle anderen Länder in Kraft gesetzt wird. Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Vertrages sollen nach der Verabredung unter Nr. 1 des Protokolls die bestehenden Ver⸗ träge zwischen dem Zollverein und beziehungsweise den Hansestädten und der Türkei vom Fahre 1862, deren 28jährige Geltungsdauer, be— rechnet vom Tage des Austausches der Ratifikationen, am 29. Januar und am 12. Februar 1891 ablaufen würde, in Geltung bleiben. Im Uebrigen lehnen sich die Bestimmungen des Artikels XXV an die . in Artikel 16 und 17 des Vertrages vom 20. März 1862 an.
Die von anderen Staaten während der letzten drei Jahrzehnte mit der Türkei abgeschlossenen Handelsverträge sind inzwischen sämmt⸗ fich außer Kraft getreten. Die Verhandlungen über die Neuregelung der Verhältniffe haben zum Abschluß noch nicht geführt.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Moorkulturen.
Wesentliche Fortschritte sind auf dem Gebiete der Meordamm— kultulen in dem Kreife Ostprignitz gemacht worden. Hier sind auf verschiedenen Rittergütern in den letzten Jahren ungefähr 1200 Morgen schlechte Wiesen in Moorkulturen verwandelt worden. Der Ertrag derfelben ist überall ein so hoher gewesen, daß die immerhin erheblichen Anlagekosten in etwa vier Jahren gedeckt sein werden. .
Dem landwirthschaftlichen Hauptverein zu Hannover sind Seitens des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Iöob0 S zur Bewilligung von Prämien für A ufforstungen überwiefen worden. Varauf hin haben sich allein im Kreise Stolzenau gegen 20 Besitzer gemeldet, welche aufforsten wollen.
Weinernte in Frankreich. Die franzoͤsische Regierung hat soeben eine Uebersicht über die Ergebnisse der diesjährigen Welnernte in Frankreich veröffentlicht, aus welcher sich ergiebt, daß im Ganzen N 416 327 hl Wein im Werthe von etwa 588 7593 866 Fr. produzirt worden sind. Es ist dieß ein immerhin befriedigendes Ergebniß gegen das Vor⸗ jahr, in welchem nur rund 23 000 000 kl produzirt wurden, steht aber gegen den zehnjährigen Durchschnitt von 1880 bis 1889 um 2260 766 il zurück. Dabei ist, noch zu beräcksichtigen, daß im Jahre 1890 1743 he mehr mit Wein bepflanzt waren als in dem vorhergehenden Jahre. Die Fabrikation von ge⸗ zuckertem Wein und solchem aus Rosinen hat in dem Berichtsjahre um 29534 588 hI jugenommen und ist auf 6 239 579 hl gestiegen. Die Produktion Algerieng belief fich auf 2 84 130 hl, 331 932 h mehr als im Vorjahre.
Gesundheitswesen,. Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Algier.
Laut einer vom General- Gouverneur zu Algier unterm 26. No— vember 1890 erlassenen Verfügung sind Propenienzen aus den nördlich von Portugal am Ozean gelegenen spanischen Häfen bei ihrer An— kunft in Häfen Algeriens nur noch einer äritlichen Besichtigung und Vesinfektion unterworfen. Für Provenienzen aus den sonstigen spanischen Häfen ist die Dauer der mit Desinfektion verbundenen Beobachtung quarantäne auf drei Tage, von der ärztlichen Besich⸗ tigung an gerechnet, herabgesetzt.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung kür Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 11. Dejember gestellt 10 589, nicht recht⸗ zeilig gestellt 125 Wagen. . In Oberschlesien sind am 10. d. M. gestellt 4576, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Frankfurt a. M., 11. Dezember. (Getreidemarktbericht von Foseph Strauß) Auf dem Weizen markt ist eine gewisse Erschsaffung eingetreten, allerdings mehr in lustlosem Handel, als in rückgängigen Preisen; Course bleiben: ab Umgegend 19 / io = */ 0 Mt, frei hier 191,0 =-6sο. kurhessischer und norddeutscher ebenso, frei Station der oberhessischen und Weser⸗ Bahn Reute, Gelnhausen⸗ Büdingen ⸗ Gießen ⸗ Friedberg 19 —- 2/10 M, russischer 21t — 22 4. — In Roggen hat sich der Absatz, nicht gebessert, Offerten sind mehr als genügend; Preistendenz schwach, hlesiger 17x 4A, russische Sorten 189 4 — In Gerste war das Angebot ein wesentlich größeres, Stimmung ge⸗ drückt; hochfelne rumänische Brauergerste 16— 4 S, Franken
stetig andauernden Bedarf nur knapp genügen, der Preis blieb, namentlich für exquisiten, Fest behauptet, 1151 - 154 M. — Rapt umsatzlos, zu schätzen auf 26-4 41 — Mais (mixe) begegnet merklich ruhigerer Frage als seither, Tendenz träge, 145 4A, La Plata 135 46, beschädiakes 12 M. — Chilisalpeter anhaltende Stagnation per Februar ⸗März 1891 166 9, Käufer treffen hier einen guten Markt. — Mehl: Die wenigen Reflektanten stellten sich nur mit großer Reserve zum Kauf und machten Versuche, Ermäßigungen der Preife zu erzielen, was jedoch nur in vereinzelten Fällen gelang. Roggenmehlofferten mehr als genügend, die pfälzer Mühlen (Rhein heffen) drücken. Hiesiges Weizenmehl Nr. 9 33— 34 4, Nr. 1 31 327 M, Nr. 2 IC — 284 M, Nr. 3 27 — 28 6, Nr. 4 23— 24 , Nr. 5 18 S6 — Milchbrot⸗ und Brotmehl im Verbande 58 4 — 60 4A — Norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 271 —- 285 4 — Roggenmehl loco hier Nr. 0 283 — 293 S, Nr. O 1 27 — 28 M, Nr. 1 234 — 244 SM — (Obige Preise verstehen sich per 100 kg ab hier, häufig jedoch auch loco auswärtiger Stationen.)
Leipzig, 11. Dezember. (W. T. B.) Tamm zug⸗Termin handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Dezember 4,30 M, pr. Januar 4,328 , pr. Februar 4,32 „S6, pr. Mär 4,325 , pr April 4,324 4, pvr. Mat 4,32 , pr. Juni 4,323 M, pr. Juli 4.327 M, pr. Äugust 4,323 6, pr. September 453235 M, pr. Oktober 4,327 46, pr. November 4.323 66 Umsatz 110 009 kg. Schwach. London, 11. Dezember. (W. T. B.) Die Wollauktion ist des herrschenden Nebels wegen verschoben.
An der Küste 3 Weienladungen angeboten.
— 12. Dezember. (W. T. B.) Die „Times theilt mit, das Londoner Comité für Argentinien sei Willens, Alles zu thun, was in seiner Macht stehe, um den Anschauungen des Kon tinents in den Detailfragen zu begegnen.
Bradford, 11. Dezember. (W. T. B.) Wolle sehr ge— schäftslos trotz Londoner Preisbesserung; Tendenz zu Gunsten der Käufer. Garne ruhig, Stofffabrikanten wenig beschäftigt, Aussichten trübe.
New⸗Pork, 12. Dezember. (W. T. B.) Die Franklin Bank und die Firma Kendriks Potters and Company in Elarksville (Tennessee) haben ihre Zahlungen eingestellt Die Passiva belaufen sich auf 200 000 Doll. bei der ersteren, auf 100 000 Doll. bei der letzteren.
RioW de Janeiro, 11. Dezember. (W. T. B.) Ein heut ver⸗ öffentlichted Dekret genehmigt die Fusion der „Banco national“ und der „Banco estados Unidos“ unter der Firma „Banco da republica“ mit einem Kapital von 200 Millionen Milreis und ermächtigt die „Banco da republica? zur Emission von 600 Millionen Milreis gegen Unterlage von ein Drittel in Gold.
Submissionen im Auslande.
Dänemark. 7. Januar 1891. Kopenhagen. Ober ⸗Ingenieur der dänischen Stagtsbahnen: Frederiksberg Allee 6B. Bau von Stationsgebäuden auf der Strecke Slagel se—Nastoed — Skjels kor (Seeland). Nahere Bedingungen zur Einsicht beim „Deutschen Reichs ⸗An⸗ zeiger).
Verkehrs⸗Anstalten.
Düsseldorf, 12. Dezember. (W. T. B.). Auf der Haupt strecke Dortmund —Enschede ist der volle Eisenbahnbetrieb heute wieder aufgenommen worden. Weimar, 11. Dezember. (W. T. B.) Die Eisenbahn Weimar — Gera nimmt den Gesammtverkehr am 13. d. M. wieder auf, nachdem die Saalbrücke bei Göschwitz wieder fahrbar hergestellt ist. Norddentscher Lloyd in Bremen. (Letzte Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer.) New⸗ Jork und Baltimore⸗Linien:
Bestimmung.
Bremen 11. Dez. in Southampton.
Bremen 6. Dez. von New York.
Bremen 10. Dez. von New⸗-Dork.
New⸗JYork 9. Dez. in New ⸗York. ; New ⸗ gork 5. Dez. von Southampton. ,, New⸗York 10. Dez. von Bremerhaven. ,, Bremen 11. Dez. Prawle Point pass. ö Bremen 3. Dez. von Baltimore. Hermann“ Baltimore 10. Dez. in Baltimore. Nürnberg“. Baltimore 29. Nob. von Bremerhaven. Salier . Baltimore 7. Dez. von Bremerhaven. Brasil und La Plata ⸗Linien: Antwerp, Bremen 11. Dez. in Vigo. N Mntwer ve . ö ö , 10. Dez. St. Vincent passirt. Vigo Antwerpen, 3 Dei. von Rio.
Bremen 23. Nov. in Montevideo.
La Plata ͤ Brasilien 19. Nov. in Bahia.
* 9 M er⸗ „Rhein !.. tn nter 28. Nov. von Santos Straßburg! La Plata 1. Dej. in Montevideo. kö Santos 18. Nov. in Rio. München“ La Plata 2. Dez. in Montevideo. Dregden La Plata Dez. in Rio. . „Sarmstadt? . Rio, La Plata Dez. St. Vincent passirt. Graf Bismarck Brasilien Dez. Las Palmas pas. Kronpr. Fr. Wilb.“ Brasilien 5. Dei. Las Palmas pass. , Rio, La Plata Dez. von Vigo. — Antwerpen, ͤ , Coruna, Vigo, Rio, La Plata Linien nach Ost⸗Afsien Australien: Bremen Dez. von Colombo. Ost ⸗Asien 3. Dej. in Shanghai. Preußen! Ost ˖ Asien . Dej. in Aden. Bayern“ ; Omt⸗Asien Dez. von Bremerhaven. e ö Bremen 2. Dej. von Adelaide. „Kaiser Wilh. II.“ Bremen 0. Dej. von Adelaide. r , Australlen 30. Nob. in Colombo. , —⸗ Australien 9. Dez. von Genua. Karlsruhe“. Australien 24. Nov. in Adelaide.
Hamburg, 12. Dejember. (W. T. B.). Der Postdam pfer Colonia“ der Hamburg ⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, gestern in St Thomas und der Postdampfer . Polyn ef ig derselben Gefellschaft, von Hamburg kommend, gestern Nachts in New⸗Vork eingetroffen. Der Postdampfer . Croatia derselben Gesellschast ist, von Westindien kommend, heute Morgens in Hapre eingetroffen.
London, 11. Dezember. (W. T. B. Der Union Dampfer „Athenian“ ist gestern auf der Heimreise von GCapetown ab⸗ ngen Der Uni on- Dampfer „Arab ist heute von den Fanarischen Infeln auf der Augreise abgegangen. Der Ca stle⸗ Dampfer Grantully Castle “ ist auf der Augreise gestern in Capetown angekommen. Der Union⸗Da mpfer „Durban ist heute von den Ganarischen Inseln und der Ca stle⸗ Dampfer „ Conwav Castle“ am Dienstag von Capetown auf der Heimreise abgegangen.
Aller Werra“. Saale! Ems“ Trave!
chnelldampfer
S
Frankfurt“. Stuttgart“. , ͤ
Hannover? Baltimore
Dej. von Bremerhaven.
Braunschweig“ Sachsen!
Gine nähere Umschreibung der von dem Verbot betroffenen Spreng⸗ stoffe ist in dem Hauptprotokoll unter Nr. UI enthalten. Die Be⸗
(Schsenfurker Gau), Ried, Wetterguer und Pfälzer 18— 196. 4. Futtergerste 141 „ — Hafer hat sehr geringe Ankünfte, die dem
i
Kr—
Zweite Beilage
1 . *
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 299.
1890
Berlin, Freitag, den 12. Dezemher
2 —
x
Parlamentarische Nachrichten.
— Die Einkommensteuer-Kommission des Hauses der Abgeordneten berieth im weiteren Verlaufe ihrer gestrigen Sitzung Rr. Ml des §. 9 der Vorlage, welche lautet: Als steuerpflichtiges Ein- kom men der im S 1 Nr. 4 bezeichneten Steuerpflichtigen gelten unbeschadet der Vorschrift im 8 6 Nr. 1 die Ueberschüsse, welche als Aktienzinsen oder Dividenden, gleichviel unter welcher Benennung, unter die Mitalieder vertheilt werden, und zwar unter Hinzurechnung der zur Tilgung der Schulden oder des Grundkapitals, zur Verbesserung vder Geschäftserweiterung sowie zur Bildung von Reservefonds — soweit solche nicht bei den Versicherungsgesellschaften zur Rücklage für die Versicherungssummen bestimmt sind — verwendeten Beträge, jedoch nach Abzug von 3 0 des Aktienkapitals, bezw. der Summe der Geschäftsantheile. Im Falle des §5. 2b (aus preußlschem Grundbesitz, Gewerbe- oder. Handelsanlagen 2c gilt als steuerpflichtiges Einkommen derjenige Theil, der vorbezeich⸗ neten Ueberschüsse, welcher auf den Geschäftsbetrieb in Preußen bezw. auf das Einkommen aus preußischem Grundbesitz ent⸗ sält,.! In Verbindung damit wurde Nr. 4 des §. 1, Über welche gestern die Abstimmung ausgesetzt wurde, zur Diskussion gestellt, welche lautet:; „Cinkommensteuerpflichtig sind Aktien⸗ gesellschaften, Kommanditgesellschanten auf Aktten und Berggewerk— schaften, welche in Preußen einen Sitz haben, sowie diejenigen einge— tragenen Genossenschaften, deren Geschäftsbetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht.! Abg. Simon (Waldenburg, natlib.) be—⸗ antragte, hinter dieser Nr. 4 des §. 1 einzuschalten: „Die Aktien⸗ inhaber, Gesellschafter, Gewerken oder Genossen sind von der Verpflichtung zur Steuerzahlung von demjenigen Ein⸗ kommen befreit, welches sie aus dem gesellschaftlichen Be— triebe der in Nr. 4 bezeichneten Stenerpflichtigen in Gestalt von Aktienzinsen oder Dividenden, gleichviel unter welcher Be⸗ nennung, beziehen. Sie müssen dieses Einkommen jedoch in der Steuererklärung unter genauer Angabe seiner Herkunft aufführen. Die Steuer dieser Personen wird nach dem Gesammteinkommen berechnet und von dem sich hiernach ergebenden Steuerbetrage 30¶½ des in dem vorstehenden Absatze bezeichneten Einkommens abgesetzt. — Im §.91II. beantragte Abg. Simon die Worte „jedoch nach Abzug von s o/ g des Aktienkapitals bezw. der Summe der Geschäftsantheile“ zu streichen. — Für den Fall der Ablehnung des beantragten Zusatzes zu 5§. 1 beantragte Abg. Sim on die ganze Ne. 4 des §. 1 zu streichen, und falls auch dieser Antrag abgelehnt würde, sollen hinter dem Worte „Aktiengesellschaftenꝰ die Worte eingeschaltet werden: ausgenommen Privat⸗Eisenbahngesellschaften«. Bei der Abstimmung wurde 5. 1 Nr. 4 in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen und in Konsequenz davon auch der letzte Abfsatz des 5. 2, über welchen gestern auch die Abstimmung ausgesetzt worden war, wonach ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt der Einkommensteuer alle Personen unterliegen mit dem Einkommen aus Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Berggewerkschaften. — 5. 9 III wurde schließlich angenommen mit dem Antrage von Jagow⸗Schmieding, wonach statt der Worte jedoch“ bis „Geschaäͤftsantheile;, folgende Faffung gesetzt wird:; „jedoch nach Abzug von drei Prozent des Aktienkapitalz. An Stelle des letzteren tritt bei ein getragenen Genossenschaften die Summe der eingezahlten Ge⸗ schäftsantheile der Mitglieder, bei Berggewerkschaften das aus dem Erwerbäpreise und den Kosten der Anlage und Ein⸗ richtung bezw. Erweiterung des Bergwerks sich zusammensetzende Grundkapital oder, soweit diese Kosten vor dem 1. April 1892 aufgewendet sind, nach Wahl der Pflichtigen der zwanzigfache Betrag der im Durchschnitt der letzten vier Jahre vor dem Inkraft— treten dieses Gesetzes vertheilten Ausbeute. — S. 10 bestimmt, daß feststehende Einnahmen nach ihrem Betrage für das Steuerjahr, schwankende Einnahmen nach dem Durchschnitt der drei der Ver⸗ anlagung unmittelbar vorangegangenen Jahre zu berechnen sind. Der Paragraph wurhge unverändert angenommen, ebenso 5. 11, welcher be⸗ stimmt, daß Behufs Stenerveranlagung dem Einkommen des Haus— haltungsvorstandeg das Einkommen der Angehörigen des Haushalts zujurechnen ist, Damit waren die beiden ersten Abschnitte des Gefetzes über die subjektive und die objektive Steuerpflicht erledigt.
⸗ 3 ihrer heutigen Sitzung wandte sich die Kommission zu
B. Besondere Vorschriften. a. Einkommen aus Kapitalvermögen. Der bezügliche 8 12 lautet: Als Einkommen aus Kapitalvermögen gelten: Zinsen. Renten und geldwerthe Vortheile aus Kapitalforde⸗ rungen jeder Art, soweit solche Bezüge nicht bei Landwirthschaft— Handel ˖ und Gewerbetreibenden Behufs Ausmittelung des sleuer⸗ pflichtigen Einkommens aus Grundvermögen, Pachtungen, Handel oder Gewerbe (G68. 13, 14) als Theile des Geschäftsertrages in Rechnung zu bringen sind. Mit dieser Maßgabe gelten als Ein kommen aus Kapitalvermögen insbesondere: a. Jinsen aus An— leihen und sonstigen verzinslichen Kapitalforderungen, sowie aus ver— zinslich gewordenen Zins⸗ und anderen Ausständen; b. Dividenden und Zinsen, Ausbeuten und sonstige Gewinnantheile von Attiengesell⸗ schaften. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gewerkschaften, Erwerbs und Wirthsch aftsgenossenschaften und von einer stillen Geselischaft (Art. 250 ff. Handels gesetzbuchs); C. Zinsen, welche in unverzinslichen Kapitalsorderungen, bei denen ein höheres als das ursprünglich gegebene Kapital zurückgewährt wird, einbegriffen sind; d. vereinnahmte Gewinne aus der zu Spekulationszwecken unternommenen Veräußerung von Werthpapieren, Forderungen, Renten 2ꝛ4c4. Der Abg. Simon (Waldenburg) beantragte Streichung von Absatz d. Sollte dieser Antrag nicht angenommen werden, so beantragte der selbe Antragsteller, in 8. 12 Abs. d, sowie in §. 14, dem Gewinn zu Spekularionszwecken abgeschlossener Geschäfte“ beizufügen: abzü. lich etwaiger Verluste bei derartigen Geschäften?. Die Kommission be— schloß, den Antrag Simon abzulehnen, den Eventualantrag Simon anzunehmen und damit den ganzen Paragraphen. — 5 13 behandelt as Einkommen aus Grundvermögen, dasselbe umfaßt die Erträge sämmtlicher Grundstücke u. s. w. Berselbe wird unver⸗ aͤndert angenommen. S. 14. Das Einkommen aus Handel und Ge⸗ werbe einschließlich des Bergbaues. Der Geschäftsgewinn wird nach S5. 6—11 ermittelt. Zinsen vom eigenen Kapital werden als Theile des Geschäftsgewinns angesehen. Spekulations gewinne werden jedoch nicht Handel treibenden als Geschäfts—⸗ gewinne nach den Grundsätzen dieses Paragraphen berechnet. Dazu lagen vor der Eingangs bei 12 mitgetheilte Antrag Simon, außerdem ein Antrag der Freikonservativen, der zwar abgelehnt wird, aber mit Stimmengleichheit. Nach diesem Antrag soll der Reingewinn aus
. 6 Gewerbebetriebe nach den für Inventur und Bilanz
. ,, vorgeschriebenen und den kaufmännischen
n ge en. Hrundsatzen berechnet werden unter haupt⸗
en dg. . ich . des Zuwachses und der Abnutzung des Anlage⸗
r e von e erungen aus Schulden und deren Zinsen. Der
ant a8 . wurde angenommen. Damit der ganze Paragraph. —
3 . J Gewinn bringender Beschäftigung . . * auf periodische Hehungen z. umfaßt Arbeiter-
, . e,, n, . Gewinne aus schriftstelle⸗
, nn,, wissenschaftlicher, unterrichten⸗ f lit pe jb K er Pensionen ꝛc. Bei k en g . eamten, Staatsbeamten, Geistlichen und . entlichen Unterrichtsanstalten bleibt der zur
reitung des Dienstaufwandes bestimmte Theil des Dienst⸗
einkommens bei der Veranlagung außer Ansatz. Der Pa—⸗ ragraph wurde obne Debatte angenommen. — 5§. 16. Bemessung der Steuerpflicht nach dem Aufwande lautet: Wenn das Einkom. men eines Steuerpflichtigen nicht mit genügender Sicherheit festzu⸗ stellen ist, aber, soweit es bekannt geworden, hinter dem jährlichen Aufwande desselben für sich und seine Familie zurückbleibt so kann das steuerpflichtige Einkommen in Höhe dieses Aufwandes, unter Ab⸗ rechnung der von der Besteuerung ausgeschlossenen Bezüge bemessen werden. In der Debatte wurde geltend gemacht, daß dieser Para— graph in die Instruktion, nicht in das Gesetz gehöre. Der Paragraph wurde in Folge dessen gestrichen mit der ausdrücklichen Erklarung, daß es der Staatsregierung überlassen bleiben müsse, den Inhalt des⸗ selben in der Instruktion zum Ausdruck zu bringen. Damit war Abschnitt 1 des Gesetzes: Steuerpflicht erledigt.
Im Verfolg ihrer Verhandlungen gelangte die Kommission zu dem II. Abschnitt des Gesetzes Steuersätze, 5. 17, Steuer tarif. Dazu liegen Anträge von allen Parteien außer den Frei⸗ sinnigen vor. Die Regierung hat neue Tarifentwürfe 1, Il, II mit stärkerer Depression für die Mittel stufen ein⸗ gebracht. Die Stufen selbst, wie sie das Gesetz vorgeschlagen, sollen danach nicht geändert werden, ehenso bleibt der Normalsteuerfuß von 30 für die Einkommen von mehr als 9500 „ beibehalten, da⸗ gegen lassen die neuen Tarife von dieser Grenze ab den Steuer⸗ schneller herabfallen, wodurch namentlich in den Einkommen zwischen 3000 und 6000 „S eine zum Theil nicht unerhebliche Ermäßigung der vorgesehenen Steuersätze erreicht wird. Im Einzelnen bleibt ein Erfolg der gegenwärtig zur Hebung gelangenden Steuersätze a. gänzlich ausgeschlossen bei allen Einkommen von nicht mehr als nach z 17 330 „6, nach Tarif J. 6500 S6, nach Tar. II. 6500 o. nach Tar. III. 70090 M b. Auf der unteren Grenze der Ein⸗ kommenstufe erreicht der Steuersatz den Betrag von 3 G zum ersten Mal für das Einkommen von mehr als 4500 S (5. 17), 8000 M (Tar. J.), 8500 , (Tarif II.), 9000 S (Tar. III). e Vie Ermäßigungen im Vergleiche zum 5. 17 erstrecken sich auf alle Einkommen von 3000 bis 9000 „M (Tar. L) 150 bis 2A10b und 2400 big S000 S (Tar. IJ, 2406 bis Föbo (Tar. III). d. die erheblichste Ermäßigung im Vergleich zu 5§. 17 beträgt nach Prozenten Tarif 1 0,20 ί‚, (2.42 0αύ‚ statt 262 0½ bei 3900 bis 4200 MS), Tarif II 0,28 O (2,48 ιm˖ statt 2,76 So bei 4200 bis 4500 S), III 0,37 0so (2,39 0 statt 2,76 0 bei 4200 bis 45600 S), oder nach der Höhe des Satzes Tarif 1 9 MÆ (126 „ statt 135 1M für 4500 - 5000 „), Tarif II 12 M (108 M statt 120 6 für 4200 bis 4500 S), Tarif II 20 4Æ (160 M statt 180 M, für 6000 bis 6500 M). e Das muthmaßliche Minderaufkommen beträgt nach Tarif 1 1064166 S, nach Tar. II 1 9659 657 4, nach Tar. III. 2 7530 371 M Die Konservativen schlagen die Annahme von Tar. III. vor, nur folgende Weiterführung der Sätze von 10 500 - 30 500 3 o, 30 500 — 50 500 34 oo, 50 500 - 70 500 3 Oo, 70560-90500 34 0 o, 99 500— 110500 4 υ , 110500 1305090 44 osp. 130 00 - 150 500 43 oo, 150 500- 170 5090 4 oοᷣ, 170 500 und darüber 5/9. Daneben liegt ein Antrag Christophersen vor, Einkommen von 75 000 „S½ꝭ und darüber mit 4 9υί4 ä heranzuziehen, von da bis 15 000 ds 30, von da bis 900 S bis O, 50 oo herabzugehen. Der Antrag der Freikonservativen, den Herr von Zedlitz einbringt, deckt sich mit dem neuen Tar. III. und steigt bei höherem Ein— kommen bis inel. 105 000 M in Stufen von je 1000 S und zwar bis 30 00 um je 30 M, bis 70 00 um je 40 AMA, bis 105 900 um je 50 „S, von da ab in Stufen von je 5000 um je 200 4½¶. Die Nationalliberalen beantragten die Steuer sätze von 900 — 3000 M nach Skala III anzunehmen, bei Einkommen von über 3000 12000 46 nach besonderer Skala zu normiren, so daß sie von 60 — 352 4 steigen und bei 12 000 MS. 3 0 betragen, 2 O0 werden bei 3600 „ erreicht, und von dort steigen die Sätze in langsamer Progression. Das Centrum wollte die Skala II angenommen wissen, Einkommen von 100 000 S und darüber mit 4 C heranziehen und von da ab eine Depression bis 10 500 „ eintreten lassen, die eine besondere Subkommission bearbeiten soll. Die Debatte nahm einen großen Umfang an. Der Finanz⸗Minister Dr. Miquel verbreitete sich in eingehender Rede über den vorgeschlagenen Tarif. Die Bil⸗ dung einer Subkommission zur Ausgleichung der verschiedenen An— sichten fand allgemeine Billigung.
Die Gewerbesteuer⸗Kommission fuhr gestern in der Be⸗ rathung der Regierungsvorlage fort. 8. 5 betrifft die Befreiung der Vereine und Genossenschaften. Die Anträge, sämmtliche derartige Betriebe als gewerbesteuerpflichtig zu behandeln, wurden von mehreren Mitgliedern der Kommission lebhaft unterstützt, indessen ab⸗ gelehnt. Es gelangte der Paragraph in folgender von dem Abg. Dr. Hammacher beantragten Fassung zur einstimmigen Annahme: ‚Ver— eine, eingetragene Genossenschaften und Korporationen, welche nur den eigenen Bedarf ihrer Mitglieder an Geld, Lebensmitteln und anderen Gegenständen zu beschaffen bezwecken, sind der Gewerbesteuer nicht unterworfen, wenn sie ihren Verkehr satzungsgemäß und that— sächlich auf ihre Mitglieder beschränken und keinen Gewinnrest unter die Mitglieder vertheilen, auch eine solche Vertheilung für den Fall der Auflösung ausschließen. Konsumvereine mit offenem Laden unterliegen der Besteuerung. Ein weiterer Antrag, die Konsum⸗ einrichtungen der großen Gewerbtreibenden, welche für deren Rech⸗ nung unterhalten werden, zur Gewerbesteuer heranzuziehen, wurde zurückgestellt, bis die Berathung der Steuersätze stattfindet. 5. 6 enthält die Bestimmungen über die Einreihung der Gewerbtreibenden in die einzelnen der vier Steuerklassen. Abg. Bachem befürwortete, die Betriebe mit einem Ertrage bis zu 2000 S (die Regierungs⸗ vorlage will 1500 „M ) für steuerfrei zu erklären. Der Antrag wurde von den Regierungsvertretern bekämpft und von der Mehrheit der Kommission abgelehnt, die Regierungsvorlage angenommen.
Heute Vormittag nahm die Kommission ihre Berathungen wieder auf. Es war eingegangen ein Antrag des Abg. Dr. Sam macher, hinter 5 5 folgenden §. Ha einzusetzen: Konsumanstalten, welche von Betriebsunternehmern für eigene Rechnung unterhalten oder betrieben werden, unterliegen der selbständigen. von den sonstigen Betrieben ge⸗ trennten Gewerbesteuer. Dieser Antrag wurde zur jweiten Lesung zurückgestellt. Nach §.7 sind Betriebe, bei denen der jährliche Er⸗ trag 1500 A nicht erreicht noch das Anlage⸗ und Betriebtfapital 3060 S6, von der Steuer befreit, ausgenommen die der Betriebs⸗ steuer unterliegenden Schank⸗ und Gastwirthschaften. Der Paragraph wurde unverändert angenommen. Wenn Betriebe lediglich nach ihrem Anlage ⸗ und Betriebskapital eingeschätzt sind. den bezüglichen Ertrag aber nicht erreichen, können nach 5. 8 der bezüglichen Ertragsklasse zugeführt werden. Die Kommission nahm auch diesen Paragraphen unverändert an, ebenso die §§. 9— 12 Veranlagungen in Klasse 1 und I IV, ebenso §. 13 Steuergesellschaften und §. 14 Steuersätze. Danach betragen die Mittelsätze in Klasse IL 300, Klasse 11 380, Klasse 1 16 S6, die zulässigen geringften und höchsten Sätze 166 — 480, 32 - 192, 4 - 36 A4
Statistik und Volkswirthschaft. Der Centralverein für das Wohl der arbeitenden
Klassen . ⸗ bielt vorgestern Abend unter Vorfitz des Wirklichen Gebeimen Ober
Justiz⸗Raths Professors Dr. von Gneist im Reichstagsgebäude seine
Generalversammlung ab, der u. A. auch der braunschweigische Ge⸗ sandte Freiherr von Cramm beiwohnte. Der Vorsitzende gedachte zunächst der Verluste, welche der Verein durch den Tod der Hrrn. General · Direktor Waitz, Stadtrath Halske und Geheimer Kommerzien Kath Türk in Lüdenscheid erlitten, und ging dann zur Erstattung des Jahresberichts über, welcher einen höchst erfreulichen Aufschwung des Vereins feststellte. Die Zahl der Mit⸗ glieder ist von 859 auf 1152 angewachsen; 50 schieden aus, darunter 15 durch Tod, 243 traten neu ein. Zu den Mitgliedern gehören 185 Behörden und Körperschaften. 135 Aktien. und andere Gesell⸗ schaften, funf permanente Mitglieder, 249 persönliche Mitglieder in Berlin, 355 in der Provinz, 239 außerhalb Preußeng, darunter neun in Desterreich, vier in der Schweiz und je einer in Italien, England und Amerika. Die Thätigkeit des Vereins war auch im abgelaufenen Jahre wesentlich eine fördernde und anregende. Die Gewerbedeputation des Berliner Magistrats erhielt 500 , um 16657 Berliner Lehrlingen den Besuch der Allgemeinen deutschen Ausstellung für Unfallverhütung! zu ermöglichen. 300 6 wurden dem Berliner Verein für häusliche Gesundheitspflege zuerkannt, um ihn in der Herstellung und Verbreitung populärer Schriften über Gesundheitspflege sowie in der geylanten Ausgabe gedruckter kurzer Rathschläge über das Verhalten bei Unfällen und Erkrankungen zu unterstützen. 3900 M erhielt ferner der Verein Jugendschutz als Bei⸗ hülfe bel der Errichtung eines Heims für unbescholtene Arbeiterinnen. Auch die Haushaltungsschule des Lettevereins, der schon in früheren Jahren fördernde Unterstützung zu Theil geworden ist, hat im letzten Jahre wieder 309 M erhalten. Eine Beihülfe von 200 06 wurde endlich noch dem Centralverein für Arbeitsnachweis zugebilligt. Auch für literarische Unternehmungen, die dem Wohl und der Aufklärung der arbeitenden Klassen dienen, wurden wieder erhebliche Aufwendungen gemacht. Mit 2000 unterstützt wurde die Redaktion des ‚Volkzwohl. Diese Wochenschrist, welche einen Gesammtaufwand von 9090 „ erfordert, wird u. A. auch als „So zial ⸗Correspondenz.! an zahlreiche kleinere Zeitungen gesandt. Nach einer überschläglichen Schätzung finden die Artikel der Correspondenz so einen Leserkreis von 200 000 Personen. Auf besoadere Befürwortung des Ministers erhielt 500 A die Redaktion der Schrift „Die Frau im gemeinnützigen Leben“. Die eigene Zeitschrisft des Vereins „Der Arbeiterfreund, welcher in einer Auflage von 1175 Exemplaren erscheint, kostete 68446 6 An Vermögen besitzt der Verein z. 3. 55 772 ; Begründet wurde er einst mit 45 000 4M, welche Friedrich Wilhelm IV. unter der Bedingung schenkte, daß die Hälfte dieser Summe in Aktien der gemeinnützigen Baugtzesellschaft angelegt würde. Neu in den Vorstand traten der Abg. Sombart und Direktor Schrader, neu in den Ausschuß Staatssekretär a. D. Herzog und Stadtrath Struwe, Wie Geheimer Rath von Gneist endlich noch mittheilte, beabsichtigt der Verein, mit dem Verein für Sosialpolitit, dem Verein Con ⸗ cordia: und einigen anderen eine neue Verbindung zu gründen, welche 33 K. Kongresse versuchen will, die Fabrikgesetzgebung zu fördern.
Zur Arbeiterbewegung.
. Aus Bochum schreibt man der „Volks ⸗Ztg.“: Wie nunmehr feststeht, werden die Bergleute sämmtlicher Bezirke des nieder⸗
Kongreß durch Delegirte vertreten sein. Im Saar⸗ und Wurmrevier finden, gegenwärtig Besprechungen über die Be⸗ theiligung statt. Die von London ausgegangene Ein⸗ ladung, unterzeichnet von B. Pickard und T. Burt, ist an die Bergarbeiter in Großbritannien, Frankreich, Belgien und Deu tsch⸗ land gerichtet. Auf der Tagesordnung steht in erster Linie Be—⸗ rathung über den Beschluß des Kongresses, welcher im Mai 1890 in Jolimont zur Erörterung der Frage eines achtstündigen Ar⸗ beitstages versammelt war. Die Grundlage und Verfassung des internationalen Verbandes wird gleichfalls zur Berathung kommen.
Aus Schiffweiler berichtet die „S. u. Bl.⸗Stg.“ über eine am 3. d. M. abgehaltene, von etwa 300 Personen besuchte Berg⸗ arbeiter ⸗Versammlung, in welcher der stellvertretende Vor⸗ sitzende des Recht sschutzvereins, Thoma aus Altenwald die Anwesen⸗ den zum Eintritt in den Allgemeinen deutschen Bergarbeiter verband aufforderte. Bergmann Hüninghaus aus Gelsenkirchen erläuterte an der Hand der Statuten die einzelnen Paragraphen des Verbandes; er betonte besonders, daß er kein Freund von Strikes sei, und daß er wünsche, das Wort „Sozialdemokrat“ nicht mehr in den Versammlungen zu hören. Die Versammlung wurde mit einem Hoch auf den Verband geschlossen.
Nach einer Mittheilung der Madb. Ztg.“ aus Hamburg er⸗ giebt die Abrechnung des Ewerführer⸗Ausstandes, daß er rund 57 600 ½ gekostet hat. Davon erhielten die ausstehenden Mitglieder in Hamburg 16000 Æ„, die Harburger und Altonger zusammen 1480 0 An ausgesperrte Ewerführer wurden in allen drei Städten 13700 M. gezahlt. Die „Agitation? und Abhal⸗ tung des Zuzuges kostete den Unternehmern über 2100 „ Die Einnahmen bestanden ausschließlich aus freiwilligen Beiträgen anderer Gewerke, sowie aus Sammlungen. — Der Hamb. Corr.“ bringt die Mittheilung, daß die Bremer Fabrikanten die Nachricht, es hätten Hunderte strikender Hamburger Cigarrenarbeiter in Bremer Fabriken Beschäftigung gefunden, für unzutreffend erklären. In Bremen werde die Gründnng eines Vereins beabsichtigt, um Wühlereien der Sozialdemokraten ent- gegenzutreten.
Der „Köln. Ztg.“ wird aus Berlin telegraphirt, daß die Ver⸗ handlungen zwischen Fabrikanten und Cigarrenarbeitern in Hamburg gescheitert sind, da letztere verlangten, daß vor dem Ein—⸗ tritt in die Verhandlungen alle Arbeiter, welche nicht so ialdemokra ⸗ tischen Fachvereinen angehören, entlassen würden.
Aus Hannover wird der ‚Mgdb. Ztg. berichtet: Zwei Aus⸗ stände haben in dieser Woche hier ihre Erledigung gefunden. Die Buchbinder, welche vor einem Vierteljahr mit großem Nachdruck erklärt hatten, sie würden den Ausstand so lange aufrecht erhalten, bis saͤmmtliche Arbeitgeber die Forderungen bewilligt hätten, haben den Muth verloren und jedem der, hiesigen Genossen gestattet, unter den alten Bedingungen die Arbeit wieder aufzunehmen. Diese können aber keine Arbeit erhalten, weil trotz der Bemühungen, jeden Zuzug fern zu halten, alle Stellen besetzt sind. Diesem von der Noth diktirten Beispiele sind auch die Tischlergesellen gefolgt. Als Grund der Aufhebung beider Ausstände wird Mangel an
Geld zur Unterstützung der Arbeitslosen angegeben.
Ueber die Beendigung des großen Strikes der Taschen⸗ und Federmesserschleifer in Solingen (gl. die gestrige Nr. 298 d. Bl.) wird der . Rb. Westf. Ztg.“ berichtet: Eine am 9. d. M. nochmaltz zusammengetretene Kom mission aus beiden Vereinen hat ein provisorisches Preisverzeichniß ausgearbeitet, zu dessen Sätzen die Arbeit nunmehr sofort wieder aufgenommen wird Die Preise desselben bewegen sich ungefähr in der Mitte zwischen den streitigen Preis verzeichnissen der Schleifer und der Fabrikanten und werden bis zur Fertigstellung des definitiven Preisverzeichnisses als Uebergangspreise angesehen. Ferner ist in der Kommifsion die Bil dung einer beiderseitigen Vergleichs kammer im Prinzip beschlossen
worden.
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