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Das Koöhholiche Stag . der Sibi vom I. Sktoher d. J beshlsssen daß deütehigen Beamten, welche am 1. April 1890 krigeres Gehalt als das in ben Nachträge zum Staal han shall Ciat für 1890 91 Für ihre Kategorie vorgesehene Mi est gehalt be ogen und welche die entsprechende Zulage wegen zwischenzeitlich erfolgten Aus⸗ scheidens aus dem Dienst oder Ablebens bei der Ausführung bes Nachtrags Etats nicht mehr erhalten haben, der auf die Zeit vom 1, April 1890 ab entfallende Gehaltsunterschied Rachzuzahlen, bezw. daß der erhöhte Mindestgehalissatz bei Festsckung der Pension, des Wiltwen⸗ und Waisengeldes, fowie bei Gewährung der Gnaden⸗Kompetenzen zu Grunde zu
legen sei.
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Nach den von den Königlichen Eisenbahn⸗Direktienen in Verfolg des Erlasses des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom J. Juli d. J, erstatteten Berichten ist es vielfach ge⸗ lungen, den regelmäßigen Güterzugsverkehr an den Sonn«- und Feiertagen in erheblichem Umfange einzuschränken, ohne daß sich Unzuträglichkeiten für die Ver⸗ kehrs, und Betriebsverhältnisse daraus ergeben hätten. Indessen ist der Erfolg der im Interesse der Sonntags⸗ Nähe getroffenen Maßnahmen in den einzelnen Direktions⸗ bezirken, selbst wenn man die durch die geographische Lage, das Ueberwiegen des Versandes gegenüber dem Enpfange und ähnliche Umstände bedingte Verschiedenartigkeit der Verbältnisse berücksichtigt, immerhin noch so ungleich, daß der Arbeits Minister in einem Erlaß vom 5. Dezember d. die Königlichen Eisenbahn-Direktionen aufgefordert hat, jnabesondere soweit der Prozentsatz der an den Sonn- und Festtagen ausfallenden Züge hinter dem regelmäßigen Durch⸗ schnit nech erheblich zurückbleibt, auf die weitere Ein⸗ schränkung des Güterzugverkehrs Bedacht zu nehmen. Es wird in dem Erlaß zur besonderen Pflicht gemacht, durch Ver⸗ einbarungen mit den dem gleichen Verkehrsgebiet angehörenden Verwaltungen dahin zu streben, daß überall die äußerste Grenze des Zulässigen erreicht werde. Bei den Verhandlungen über die Feststellung der Güterzugs-Fahrpläne für die einzel⸗ nen Fahrplan⸗Perioden soll hierauf für die Folge iedes Mal besondere Rücksicht genommen werden. Des Weiteren wird die Frage angeregt, in wie weit nach den gewonnenen Erfahrungen eine zweckentsprechende Einrichtung einzelner Bahnhofsanlagen hierbei von besonderem Nutzen sein könnte. In Bezug auf die von einigen Seiten angeregte Einschränkung des Stückgutverkehrs schon an den Sonnabenden und den einem Festtage vorhergehenden Wochentagen sollen die Eisen⸗ bahn⸗-Direktionen an der Hand der für ihre Bezirke in Betracht kommenden örtlichen und sonstigen Verhältnisse näher prüfen, welchen Erfolg es für die Sonntagsruhe im Eisenbahndienst haben würde, wenn die Güterböden überall schon des Sonn⸗ abends Nachmittags für die Güterannahme — mit Ausnahme von Eilgut und Vieh — geschlossen würden.
r Civilprozeßordnung sind die Termine
; elle abzuhalten, sofern nicht die Einnahme
Augenscheins an Ort und Stelle, die Verhandlung mit
einer am Erscheinen vor Gericht verhinderten Person oder eine
sonstige Handlung erforderlich ist, welche an der Gerichtsstelle
enommen werden kann. Da diese Vorschrift nicht
ie richtige Anwendung gefunden hat, hat der Justiz⸗
in einer Verfügung vom 6. Dezember darauf
aufmerksam gemacht, daß in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
die Abhaltung von Terminen an Ort und Stelle aus anderen n S§. 196 a. a. D.
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An die Geistlichen des Konsistorialbezirks Kassel haben die General⸗Superintendenten Fuchs, Lohr und Werner eine Ansprache gerichtet, welche die Aufgaben der Kirche gegenüber den Gefahren der z ialdemokratie darlegt und öder stlichen die Wege zu wirksamer Thätigkeit auf diesem Ge⸗ Da die Ansprache von allgemeiner Bedeutung ist, in ihren Hauptstellen mitgetheilt:
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1 7 So, . . . p. 98 nach her nnn, n, gener wum brennen
Das Erbe von kirchlicher Sitte und Zucht, das noch überall vorhanden ist, ist durch treue Verwaltung der Gnaden mittel und besonders durch lebendige Entfaltung der Kräfte des göttlichen Worts zu befestigen und zu befruchten. Auf die Predigt des Wortes Gottes ist großer Eifer und Fleiß zu verwenden und dieses nicht nur nach dem hergebrachten Maß, sondern so, wie es das de , erfordert, um Allen zu dienen, auch in Nebengottesdiensten, Bibelstunden u. dergl. „ffentlich und sonderlich“ auszutheilen, mit Benutzung aller kasuellen Ver⸗ anlassungen auch den mehr oder weniger Entfremdeten nahe zu bringen. Alles schablonenhafte, unlebendige Wesen im Gottesdienst — ist zu vermeiden. Dagegen sind die Gemeinden auch durch die Einrichtung der Gottesdienste, wie uns die alten Ordnungen der Kirche dazu reichlich Anleitung geben, zu Buße und Glauben, zur e, Gottes, wie zur Pflege der christlichen Gemeinschaft zu erziehen.
Die Predigt muß fern von langweiligen Gemeinplätzen und der Wiederbolung wenn auch biblisch klingender Redensarten oder schulmäßiger Erörterungen als ein wahrhaftiges Zeugniß die Herzen der Zuhörer erfassen und wie das Leben der Einzelnen so auch das öffentliche Leben in das Licht des Wortes Gottes stellen. Aus der Gegenwart und für die Gegenwart ist zu, predigen. Auch die verderblichen Irrthümer der Sozialdemokraten, die Ziele, denen sie zustreben, wie die Wurzeln, aus denen diese Irrthümer hervorwachsen, sind da, wo die Versuchung an die Ge⸗ meinden herankommt, bloßjzulegen und mit dem Wort Gottes zu beleuchten. Aber man hüte sich, die Predigt durch Be— handlung sozialpolitischer Fragen in das Niveau der weltlichen Erörterungen und das Tagesgetreibe der Parteien higabzuziehen. Auch für die Lösung der großen sozialen Fragen der Gegenwart wird sie das Beste beitragen, wenn sie Gesetz und Evangelium in richtiger Scheidung und Verbindung, wie es uns vor Allen Luther gelehrt hat, in Klarheit und Kraft verkündigt.
Das Gesetz des Herrn, das in heiligem Ernst über den Ordnungen Gottes wacht, das ‚Laß dich nicht gelüsten!“ und die Rechenschaft, die Jeder im Gerichte Gottes geben muß, muß gerade in unserer Zeit für Hoch und Niedrig, Arm und Reich. Herren und Dienende kräftig gepredigt und auf diesem Grunde die Sündhaftigkeit aller Menschen umsomehr ins Licht gestellt werden, als gerade die berrschenden Zeitrichtungen in unglaublicher Blindheit über diese letzte Ursache aller unserer Nöthe hinweggehen.
Was insbesondere die aus den irdischen Besitzverhältnissen ent springenden Nothstände betrifft, so ist die heilige Gottesordnung der ungleichen Vertheilung der Gaben und Güter, daß der Herr es ist, der Reiche und Arme mit einander und für einander gemacht hat, aufs Nachdrücklichste zu bezeugen und ebenso, daß der Herr es ist, der das Elend der Welt als Strafe der Sünde allen Menschen, nicht bloß dem einen oder anderen Stande, aufgelegt hat, um es nur denen in Segen zu verwandeln, welche sich bußfertig darunter beugen und zu Ihm bekehren.
Die Sünden der Begehrlichkeit, der Ungenügsamkeit, der Genuß⸗ sucht, der Undankbarkeit sind nicht etwa nur an den Armen zu strafen, sondern nicht minder an den Reichen und Wohlhabenden, denen gegen— über der Ernst ihrer Verantwortung als Haushalter über die anver— trauten Gaben Gottes und das Wehe nicht abzuschwächen ist, das die heilige Schrift (im Neuen Testament besonders der Jacobusbrief) über die unbarmherzigen Reichen, die Besitz auf Besitz häufen und den Arbeitern den Lohn abbrechen, so oft verkündigt.
Zugleich aber muß das Evangelium von der Gnade Gottes in Christo Jesu unserm Heiland, der unser aller Sünden gebüßet hat, von der Vergebung, die Er uns am Thron der Herrlichkeit er⸗ wirkt, von der Kindschaft und dem seligen Erbe, das behalten wird im Himmel, als Speise des Lebens unablässig dargeboten werden; es soll die Luft sein, welche die Gemeinde unter der Verwaltung des Worts und der Sakramente athmet, und in der sie lebt.
Wie auf die Predigt, so wollen wir die Geistlichen insbesondere auch auf die Sorge für den Unterricht und die christliche und kirchliche Erziehung der Jugend aufmerksam machen. Der Schule wollet Euch mit besonderer Treue und Fleiß sowohl persönlich als durch geistliche Berathung der Lehrer annehmen, und die Stellung, die Euch auch nach den gegenwärtigen Ordnungen zur Schule gegeben ist, ausnutzen, um Christum in die Herzen der Kinder zu pflanzen. Auch die Einrichtung von Kindergottes diensten wollet nach Bedürfniß und Möglichkeit in Erwägung ziehen, esonders aber den Konfirmandenunterrricht als eine wahre Gebets— arbeit, und die kirchlichen Katechisationen mit ernster Vorbereitung und hingebender Treue Euch angelegen sein lassen; auch sonst nichts versäumen, um die konfirmirte männliche und weibliche Jugend in der Verbindung mit der Kirche und dem Seelforger zu erkalten.
Zur gewissenbaften Führung des Hirtenamts gehört allezeit, be⸗ sonders aber in der Zeit größerer Gefährdung, die treue Einzel⸗ seelsorge, die den Schwachen und Kranken, den Angefochtenen und Gefährdeten nachgeht. Hierzu gebören namentlich auch die⸗ jenigen Gemeindeglieder, welche als Arbeiter in die nahen Städte oder in andere Kreise gehen, in denen sie täglich der Irreleitung und Verführung ausgesetzt sind. Je mehr diese in der Regel dem Seel sorger und dem kirchlichen Gemeindeleben entfremdet werden um so treuer muß der Pastor ihrer und ihrer zurückbleibenden Familien sich annehmen. Alles das aber geschehe nicht in übergeschäftiger Viel⸗ thuerei, sondern nach den Anlässen, die der Herr selbst uns bietet und auf den Wegen, die Er uns nach der Ordnung des Amts weist. Wehe uns, wenn uns das Wort des Propheten träfe: „Der Schwachen wartet ihr nicht, und die Kranken heilet ihr nicht, das Verwundete verbindet ihr nicht, das Verirrte holet ihr nicht, und das Verlorene suchet ihr nicht, sondern streng und hart herrschet iht über sie. Und meine Schafe sind zer—⸗ streuet, als die keinen Hirten haben, und allen wilden Thieren zur Speise geworden. (Hes. 34, 4—- 5)
Haben wir bisher auf die treue Ausrichtung des geistlichen Amts als des Amts der Gnadenmittel hingewiesen, so darf der Geistliche auch ein zweites nicht außer Acht lassen. Namentlich in unseren Tagen, wo die Versuchung zum Abfall von Gott an die wirth⸗ schaftlichen Nothstände anknüpft, muß er auch diese äußeren Bedrängnisse, welche die Gemeinden oder die einzelnen Glieder drücken, genau kennen und nicht nur für seine Person zu ihrer Ab⸗ hülfe mit Rath und That mitzuwirken bemüht, sondern auch davon durchdrungen sein, daß die Kirche als eine Mutter der Armen und Bedrängten sich ihrer nothleidenden Glieder thätig anzunehmen hat.
Wie das Festhalten an der Apostel Lehre, am Brodbrechen, am Gebet, so gebört auch die Pflege der ‚Gemeinschaft“, das helfende
außerungen der christlichen Gemeinde. Daß jetzt der Staat und die bürgerliche Gemeinde die nothwendigste Fürsorge für die Be⸗ dürftigen übernommen haben, enthebt die kirchliche Gemeinde nicht Ihrer Liebespflicht, und die Aufgabe des geistlichen Amts ist, das Bewußtsein von ihr wach zu halten und ihre Ausübung, wie die Apostel (Apg. 6) thaten, in die ordentlichen Bahnen zu leiten. Hier vor Allem ist die Gemeinde zur Mitarbeit heranzuziehen. Diese wirt sich nach den lokalen Verhältnissen, nach dem Bedürfniß und dem Maß der Kräfte, in Städten und Dörfern, in wohlhabenden und armen her gemischten Gemeinden sehr verschieden gestalten. Aber ge⸗ Hebe se nun hauptsächlich unter Mitwirkung der hierzu berufenen Rirchenältesten ober freiwilliger Hülfe ehrbarer Männer und Frauen, mit ore ohne die Form bes Vereins, mit oder ohne ordentlich be taten Viafonen ober Diakonissen, mit oder ohne besondere Veranstal⸗ fangen ür Krankenpflege, Kleinkinderpflege z. — bei aller Freiheit e der Form soll jebenfallsz die christliche Gemeinde in Liebe thätig sein, daß keins ihrer Glieder Mangel leide und keins in Noth ver⸗ lafsen fiche, Det Pastort Amt aber ist es, nicht „das Wort Gotteg unterlafsen und zu Tische dienen, sondern diese Liebegthätigkeit zu wecken, zu pflegen, mit dem rechten Geiste zu er— füllen, aß auch dadurch ber Leib Christi erbauet werde. Je treuer
er auch vsese Aufgabe seineß Amts erfüllt, um so gesegneter wird
Eintreten für die bedrängten Glieder, von Anfang an zu den Lebens.
seine Predigt vom rechten Verhalten in den irdischen Nöthen sein, um so erfolgreicher wird er eindringenden Verführern begegnen.
Und noch eine dritte Aufgabe stellt die gegenwärtige Zeitlage dem geistlichen Amt. Es ist offenbar, daß in unserer Zeit vielfach der ganze Anschaunngskreis unserer Gemeindeglieder ver derbt, die ganze Sinnes und Denkweise durch die Verbreitung gottloser Gedanken dem Glauben so entfremdet wird, daß die Predigt des Wortes Gottes weder offene Ohren noch Boden im Herzen findet. Unter den mancherlei Mitteln der antichrist⸗ lichen Propaganda steht obenan die Tagespresse, welche schon in die entlege isten Orte dringt und ohne Zweifel von jetzt aa noch viel reichlicher ihre giftigen Ergüsse an den Mann bringen wird. Zu ihr gesellt sich sehr oft nicht minder schädlich die Kolportageliterakur mit ihren lüsternen, unzüchtigen Erzählungen, ihren Mord und Selbstmordgeschichten, ihrer Verleumdung der Geistlichen und der höheren Stände. ....
Was allein nützen kann, ist fleißige Gegenarbeit, um Gutes an die Stelle des Schlechten zu setzen, der Verbreitung giftigen Lesestoffs durch Darbietung guter Lektüre entgegenzuwirken. Bis jetzt aber entspricht die Pflege der Presse in christlichem Sinne bei Weisem nicht der Be— deutung, welche sie thatsächlich für unser Volksleben erlangt hat. Hier fällt gerade der Geistlichkeit, welche Bedürsniß und Art unseres Volkes kennt, eine große und wichtige Aufgabe zu. Haben unsere Vor— gänger im Amt viel Zit und Kraft auf Ackerbau und ähnliche Dinge verwenden müssen, von welchen der Pfarrer jetzt befreit ist, so ist es doppelt Pflicht, diese Kräfte ausschließlich dem Dienst am Reiche Gottes zuzuwenden und über der einzelnen Gemeinde nicht die allgemeinen geistlichen Interessen zu vergessen, von deren Pflege der Erfolg des Amts auch in der Einzelagemeinde in hobem Grade bedingt ist. Gewiß sind viele Geistliche wohl im Stande, nicht blos durch Verbreitung guter Schriften in ihren Gemeinden sondern auch durch thätige Mitarbeit für deren Beschaffung unserem Volke und unserer Kirche gute und überaus wichtige Dienste zu le sten. Eine erfolgreiche Thätigkeit in dieser Richtung erfordert aber Organisation und Theilung der Arbeit. Wir möchten daher hier nur den Anstoß geben, daß die Geistlichen in den einzelnen Kreisen und Diöjesen die gemeinsame Aufgabe in Be— rathung nehmen, um nach ihren besonderen Bedürfnissen die rechten Wege zu suchen und die Gabe eines jeden an der rechten Stelle zu verwenden, wobei die Benutzung der bereits bestehenden Organisation des Landesvereins für innere Mission sich empfehlen würde.
In Arbeiterdistrikten und anderen Kreisen, welche schon stärker in die Verhandlung der sozialen Fragen hineingezogen sind, wird neben der Verbreitung von Schriften, welche diese Fragen in christlichem Sinn behandeln, die mündliche Besprechung derselben in christ⸗ lichen Männer“ oder Arbeitervereinen geboten sein. Aber auch wo die Bildung solcher Vereine nicht ange eigt scheint, ist die Pflege lebendiger Beziehung des Geistlichen zu den Gemeindegliedern und die mündliche Besprechung der an sie berangebrachten Zeitfragen mit Männern und Jünglingen unerläßliche Pflicht. In der Gemeinde selbst muß der Pfarrer sich die besten Gebülfen zur Fernhaltung der Irr⸗ geister erztehen, und steht er als der Mann des Vertrauens in der Ge— meinde, für deren zeitliches und ewiges Wohl er mit warmem Herzen arbeitet, so wird es ibm, wenigstens auf unseren Dörfern, nicht schwer werden, verwirrende Eindringlinge zurück uweisen. Unter Um ständen wird er diesen vielleicht auch persönlich in öffentlicher Ver—⸗ sammlung entgegentreten müssen, aber er wird es um so getroster und mit um so gewisserem Erfolge thun, je treuer er bis dahin in der Sorge um des Volkes Noth — auf und unter der Kanzel, in Predigt und Seelsorge, mit Gebet und Arbeit gewesen ist.
Allem aber was wir thun, muß die wachsame und sorgfältige Beobachtung der wirklichen Verhältnisse zu Grunde liegen. Es giebt keine Schablone, nach der man in solchen Dingen arbeiten kann. Die einzige allgemeine Forderung, die überall zu er— heben ist, ist die der Treue. Ihr zeigt der Herr die Wege, die sie gehen soll, und unter treuer ernster Arbeit läßt Er die Persönlich⸗ keiten wachsen, durch die Er in ernster Zeit seine Thaten thun und seine Siege gewinnen wird.
Die Rang- und Quartierliste der Kaiserlich deutschen Marine für das Jahr 1891, redigirt von dem Ober⸗Kommando der Marine, ist im Verlag von E. S. Mittler u. Sohn in Berlin erschienen. Hinsichtlich der Organisation bietet sie nur geringe Verschiedenheiten gegen das Vorjahr dar. Neu errichtet sind nur das Minen⸗Depot in Cuxhaven und das Marine⸗-Lazareth in Lehe. Bei den Baubeamten der Werften ist insofern eine Aenderung eingetreten, als sie nicht mehr wie früher in Direk— toren, Ober⸗Ingenieure, Ingenieure und Rendanten eingetheilt sind, sondern in Ressort⸗Direktoren, Be— triebs⸗Direktoren, Marine⸗Bauinspektoren, Marine⸗Baumeister, Marine-Bauführer und Rendanten zerfallen. Die Zahl der Panzerschiffe (12) hat sich gegen das Vorjahr nicht verändert, die der Panzerfahrzeuge (16) hat um eins, „Beowulf“, zu⸗ genommen. Von Kreuzer⸗Fregatten werden 4 aufgeführt, gegen 8 für 1390. Von den im Vorjahre hier genannten Fregatten sind „Moltke“, „Stosch“ und „Gneisenau“ unter die Schulschiffe aufgenommen, die Fregatte „Prinz Adalbert“ aus den Listen gestrichen worden. Die Zahl der Kreuzer⸗Korvetten (10) ist unverändert geblieben, bei den Kreuzern ist einer, „Bussard“, hinzugekommen, so daß deren Zahl sich auf 5 beläuft. Kanonenboote werden wie im Vorjahre 3 aufgeführt. Die Zahl der Avisos (7) hat sich um einen, „Meteor“, vermehrt. Schulschiffe und -Fahrzeuge sind 11 gegen 10 im Vorsahre vorhanden. Neu eingestellt sind bei dieser Kategorie die oben genannten früheren Kreuzer⸗Fregatten, aus der Liste gestrichen „Niobe“ und „Rover“. Zu anderen Zwecken sind 8 Fahrzeuge vorhanden, eins weniger als im Vorjahre. Neu hinzugetreten ist „Pelikan“, gestrichen sind „Falke“ und „Pommerania“. .
Unter den Offizieren à la suite der Marine ist neben dem König von Schweden auch der Erzherzog Karl Stephan von Oesterreich aufgeführt. Die Zahl der Vize⸗Admirale be— trägt fünf, gegen vier im Vorsahre. Ausgeschieden ist der Vize⸗Admiral von Kall, neu ernannt die früheren Contre— Admirale Deinhard und Hollmann; Contre Admirale sind zehn vorhanden, die gleiche Zahl wie im Vorjahr. Befördert wurden im Laufe des Jahres zwei, ausgeschieden sind die Contre⸗Admirale Heusner und Schering, neu ernannt wurden die früheren Kapitäne zur See Schulze, von Pawelsz, von Reiche und Thomsen. Zu den Admiralen à la suite des Seeoffizier⸗Corpt ist der Vize⸗Admiral z. D. Heusner getreten.
n der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ ist die Anteitung, betreffend den Kreis der nach dem Invaliditäts- und Alters⸗ versicherungsgesetz versicherten Personen, welche das Reichs⸗Versicherungtzamt unter dem 31. Oltober d. J. erlassen hat und die wir in Nr. 29 de „R. u, StA.“ vom 10. Dezember kurz erwähnten, vollständig veröffentlicht.
In der Vierten Beilage zur heutigen Nummer des „Reicht⸗ unb Staat Anzeigers“ wirh eine Zusammenstellung ber versteuerten Rübenmengen sowie Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im bheutschen Zollgebiet im Monat November 1690 verbssentlicht.
S. M. Kreuzer „Möwe“, Komm andant Korvetten⸗ Kapitän von Halfern, ist gestern in Malta ein etroffen und beabsichtigt heute, nach Alexandrien in See zu gehen.
Posen, 12. Dezember. Bei der heutigen Stadt⸗ verordneten-Stichwahl in der zweiten Abtheilung wurde nach einer Meldung des „W. T. B. im ersten Bezirk je ein Kartell⸗Kandidat und ein Freisinniger gewählt. Im zweiten Bezirk siegte ein Freisinniger über einen Polen.
Breslau, 13. Dezember. Wie die „Schlesische Ztg.“ meldet, haben 62 Prefessoren und Dozenten der hiesigen Universität an den Kultus-Minister eine Erklärung ge— richtet, in welcher sie den auf humanistischer Grundlage beruhenden Gymnasial-Unterricht als die geeignetste Porbildung zu allen Universitäts⸗-Studien ezeichnen. Es seien jedoch wesentliche Aenderungen im Lehrplane, insbesondere hinsichtlich der Unterrichtsmethode für die flassisch'n Sprachen vorzunehmen. Dieselbe gebe gegenwärtig dem Unterricht überwiegend den Charakter einer Vor⸗ bereitung zum philologischen Studium, während der Gesichts— punkt einer der Neuzeit angepaßten allgemeinen Geistes⸗ bildung selbst auf humanistischem Gebiete in den Hinter— grund trete. .
Wie das genannte Blatt weiter meldet, wurde auch ein zweiter Transport russischer Schweine vorgestern in Schoppinitz theilweise ver seucht befunden. Die kranken Thiere wurden sofort im Beuthener Schlachthause getödtet.
Düsseldorf, 12. Dezember. Der 36. Rheinische Provinzial-Landtag wurde heute durch den Ober⸗ Präsidenten der Rheinprovinz Nasse, mit folgender Ansprache geschlossen: .
Hochgeehrte Herren! Mit großer Sachlichkeit und regem Fleiße haben Sie unter der bewährten Leitung Ihres Herrn Vorsitzenden und seines Vertreters die Fülle der in dieser Tagung an Sie heran— getretenen Arbeiten so schnell erledigt, daß Sie schon heute am Ab— schlusse Ihrer Verhandlungen stehen.
Von den Vorlagen, welche Ihnen die Staatsregierung hatte zu—⸗ gehen lassen, haben Sie ein zustimmendes Gutachten zu dem Gesetz— entwurfe, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen wegen der Pensionirung der Gemeindebeamten in den Landgemeinden unserer Provinz abgegeben und damit in Anlehnung an einen dieselbe An⸗ gelegenheit berührenden Beschluß des 35. Rbeinischen Provinzial Landtags der Auffassung der Staateregierung beigepflichtet, daß dle gegenwärtige Lage der Pensionsverhältnisse der besol⸗ deien Landbürg ermeister und Gemeindeforstbeamten eine Umgesial⸗ tung im Sinne einer wesentlichen Verbesserung nach Maßgabe der Grundsätze für die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten erheische.
Ebenfalls bereits früber Gegenstand Ihrer Berathungen war die jetzt von der Staatsregierung vorgelegte und von Ihnen bejahte, in ihrer Tragweite von keiner Seite jemals unterschätzte Frage, ob der baldige Erlaß eines Gesetzes wegen Entschädigung für die an Miljbrand gefallenen Thiere in der hiesigen Provinz als ein Bedürfniß empfunden werde, und die Frage nach dem Bedürfniß gesetzlicher Regelung des An⸗ siedelungswesens in unserer Provinz. Während der erstere Gegenstand ebenso wie die Vorlage wegen Vereinigung der Landgemeinde Neuen— dorf mit der Stadt Koblenz Ihre Zustimmung fanden, glaubten Sie ein Bedürfniß nach gesetzlicher Ordnung des Ansiedelungswesens für die Rheinprovinz auch jetzt nicht anerkennen zu sollen. Von dem bei⸗ fällig begutachteten Entwurfe einer gesetzlichen Regelung der Errich⸗ tung einer Zwangsgenossenschaft zur Herstellung von Thalsperren im Wupperthale erhoffen Sie mit Recht große Vortheile für die be—⸗ theiligte Gegend und einen bahnbrechenden Einfluß auf ähnliche Ver—⸗ hältnisse anderer Landestheile.
Unter den Vorlagen, welche Ihnen Ihre Verwaltung unterbreitet hatte, nahm der Haushalts ⸗Etat wiederum die erste Stelle ein. Die günstige Lage der Finanzen der Provinz hat es Ihnen gestattet, von Neuem namhafte Summen für wohlthätige wirthschaftliche Zwecke, für Kunst und Wissenschaft auszusetzen. Vornebmlich bedacht wurde hierbei die Landeskultur durch die Bewilligung von Mitteln für Fluß⸗ regulirungen, für Förderung der Viehzucht, für die Gründung neuer landwirthschaftlicher Winterschulen und für die Pflege und den Schutz des von Feinden aus Thier und Pflanzenwelt zur Zeit schwer heimgesuchten Weinbaus. Ich erwähne ferner die reich- liche Unterstützung, welche die Arbeiter Kolonien von Ihrer Seite er— fahren haben, sowie die erneute Bethätigung Ihrer Fürsorge für das Gemeindewegewesen, dessen baldige, den Anforderungen der Gegenwart entsprechende anderweite gesetzliche Regelung ich mit Ihnen wünsche und erhoffe. Einen Anspruch auf warmen Dank Seitens der betheiligten Kreise haben Sie Sich durch Erhöhung des Diensteinkommens der Provinzialbeamten und den Beschluß der Errichtung einer Wittwen— und Waisenversorgungsanstalt für die Kommunalbeamten der Rhein provinz erworben. Ihre Beschlüsse zu dem Arbeiter- und Invaliditäts versicherungsgesetz werden für die Ausführung dieses großen Reform⸗ werkes von erfolgreichster Wirksamkeit sein.
Endlich darf ich hervorheben, daß Sie durch den Beschluß, über Art und Ort der Errichtung eines Denkmals für Se. Majestät den Dochseligen Kaiser und König Wilhelm J. die Allerböchste Ent⸗ scheidung zu erbitten, diese dem Herzen der Bewohner unserer Provinz so theure Angelegenheit in eine Hand gelegt haben, welche derselben gewiß eine allseitig befriedigende Lösung angedeihen lassen wird.
Mögen Ihre Arbeiten und Ihre Beschlüsse, entsprechend dem Eifer und der Umsicht, welche Sie denselbeu gewidmet haben, zum Segen der Provinz gereichen!
Mit diesem Wunsche schließe ich auf Grund des §. 26 der
Provinzialordnung den 36. Provinzial-Landtag der Rheinprovinz.
Sachsen.
Dresden, 12. Dezember. Nach einer im „Dr. J.“ veröffentlichten amtlichen Bekanntmachung hat, auf Grund der von dem Bundesrath unter Abänderung eines früheren ent⸗ gegenstehenden Beschlusses den Landesregierungen ertheilten Ermächtigung, das Ministerium des Innern beschlossen, von jetzt ab die Einfuhr von leben dem Rindvieh aus Oester reich⸗-Ung arn nach den öffentlichen Schlachthäusern in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zittau, Meerane und Döbeln zu gestalten. Die Einfuhr darf nur über die Grenzstationen Bodenbach⸗Tetschen und Zittau erfolgen.
Württemberg.
Stuttgart, 12. Dezember. Bei Sr. Majestät dem König hat sich, wie der „St. A. f. W.“ meldet, seit einigen Tagen ein Katarrh der oberen Lustwege entwickelt, welcher glücklicherweise bisher ohne Fieber verläust, sodaß baldige Wiederherstellung zu hoffen ist
Die staatsrechtliche Kommissien der Kammer der Abgeordneten hat, wie der „Schwäb. Merk.“ hört, den einstimmigen Beschluß ggf an die Kammer den Antrag zu stellen: 15 Die auf Wiedereinführung der Wahl couverte gerichteten Petitionen der Königlichen Staatsregie dung zur Kenntnißnahme mitzutheilen; 2) Über den Antrag des Abg. Probst u. Gen. auf Abänderung des Art. 21 des Wahlgefetzes in der Erwägung, daß ein Vedürsniß zu einer
enderung der bestehenden Gesetzgebung im Sinne des An trages nicht vorliege, zur Tagesordnung überzugehen.
Mecklenburg⸗Schwerin.
— x Schwerin, 12. Dezember. Der Landtag hat heute die von der Regierung gefordeten Beträge für das Land⸗ arbeits haus, die Gewerbe⸗Kommission und den städtischen e nn, sowie einen Zuschuß von 3000 M6 zu den
osten der Anstellung eines Meiereikonsulenten bewilligt. Ein Antrag des Gutsbesitzers von Müller auf Groß-Lunow, aus Landesmitteln der Regierung Gelder zur Verfügung zu stellen, um weitere kleine bäuerliche Besitzstellen zu schaffen, soll der Regierung zur Kenntnißnahme mitgetheilt werden. Die Stände sind demnach auf den Antrag nicht eingegangen.
Sachsen⸗Altenburg.
Altenburg, 11. Dezember. Der langjährige Präsident der Ersten Kammer des Herzogthums Freiherr von Roth⸗ kirch⸗Trach gen. von Schwarzenfels ist vorgestern gestorben.
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 13. Dezember. Eine vorgestern hier eingetroffene preußische militärische Deputation, bestehend aus dem Hauptmann von Westernhagen und vier Unteroffizieren des 1. Garde⸗Regiments z. F., welche ein neu konstruirtes Feldzelt überbrachte, wurde dem „W. T. B.“ zufolge gestern Nachmittag von Sr. Majestät dem Kaiser und König empfangen. Die Demonstration des neuen Zeltes währte eine Stunde. Außer dem Kaiser waren dabei viele Generale und Generalstabs⸗-Offiziere zugegen. Heute wurde das Zelt den Hörern der Kriegsschule gezeigt.
Die „Presse“ meldet, die handelspolitischen Ver— handlungen zwischen den Delegirten Deutschlands und Oesterreich-Ungarns beschäftigten sich gegenwärtig mit der Berathung der Vertragsentwürfe, in welchen die gegenseitigen Forderungen und Zugeständnisse festzusetzen wären.
Das Abgeordnetenhaus nahm im weiteren Verlauf seiner gestrigen Sitzung die Vorlage, betreffend das Re⸗ krutenkontingent, an. Anläßlich des Antrages des Abg. Reser wegen Einrichtung eines Instituts nach dem Muster des Berliner Gesundheitsamts beantragte der Sanitätsausschuß mehrere auf die Verbesserung des Sanitäts⸗ wesens ab zielende Resolutionen. Für dieselbe trat im Laufe der Debatte der Abg. Gniewosz entschieden ein unter dem Hinweis auf die vielen ausgezeichneten wissenschaftlichen Institute in Berlin, durch welche auch dem Professor Koch seine epoche⸗ machende Erfindung ermöglicht worden sei. Der Unterrichts⸗ Minister von Gautsch sagte die thunlichste Berücksichtigung aller Anregungen bei der bevorstehenden Reform der medi—⸗ zinischen Studien zu. Für das Rechnungsjahr 1891 werde er einen Kredit zu dem Zwecke verlangen, daß auch das Lehrer⸗ personal sich hygienische Kenntnisse aneignen könne. In der heutigen Sitzung wurde die Vorlage, betreffend die Ein⸗ quartirung der bosnisch⸗herzegowinischen Truppen in Oesterreich, ohne Debatte angenommen.
Der demokratische Centralverein ist wegen Ueber⸗ schreitung seines Wirkungskreises aufgelöst worden.
Im ungarischen Unterhause legte gestern die Regierung die Han delskonvention mit Egypten vor. Nachdem der Minister⸗Präsident Graf Szapäry und der Minister für Landesvertheidigung Fejsrvary nochmals die Korrektheit des Vorgehens der Regierung Betreffs der ungarischen Waffen⸗ fabrik nachgewiesen hatten, wurde der Antrag Poloryi's auf Ent⸗ sendung von 15 Mitgliedern aus dem Parlamente Behufs Unter⸗ suchung des Zusammenbruchs der ungarischen Waffenfabrik in namentlicher Abstin mung mit 174 gegen 99 Stimmen ab⸗ gelehnt und der bezügliche Bericht des Ministers zur Kenntniß genommen. Ebenso wurde der Antrag, betreffend die Grün⸗ dung einer ungarischen Waffen- und Munitionsfabrik, abge— lehnt und die vom Minister auf die diesbezügliche Interpellation Ugron's ertheilte Antwort mit großer Majorität zur Kenntniß genommen.
Im kroatischen Landtag trat gestern bei der Budgetdebatte der Banus den oppositionellen Rednern entgegen, welche die großkroatische Idee von der Vereinigung aller südslavischen Stamme verfolgen, und wendete sich sodann gegen die agitatorische Thätigkeit des Bischofs Stoßmayer, welcher gegen seine eigene Religion wirke.
Großbritannien und Irland.
Parnell ist gestern Abend in Kilkenny in Irland eingetroffen und enthusiastisch empfangen worden. Die Ein⸗ wohner geleiteten ihn mit Musik und Fackeln in das Hotel. In Dublin hielten gestern die anti⸗parnellitischen Ab⸗ geordneten eine große Versammlung ab. Am Montag wollen sie eine neue Zeitung unter dem Titel „Suppressed United Ireland“ veröffentlichen. Wie man der „Magdb. Itg.“ aus Dublin berichtet, hätte Parnell ein Schreiben an Me. Carthy gerichtet, in welchem er die Niederlegung seines Mandats sowie der aller seiner Anhänger anbiete, Falls die Dissidenten ein Gleiches thun wollten. O'Brien und Dillon hätten bisher ihren Beitritt zu den Dissidenten verweigert, man glaube aber, daß sie sich Parnell anschließen würden.
Wie verlautet, werden sich Lord Meath und der De putirte Pease demnächst nach St. Petersburg begeben, um dem Kaiser von Rußland laut Beschlusses der ram 10. d. M. in der Guildhall stattgehabten Versammlung eine Bittschrift zu überreichen, in welcher um Aufhebung der Ausnahme gesetze gegen die Juden petitionirt wird.
Frankreich.
Der Vize⸗Präsident des luxemburgischen Vannerus (nicht, wie von dem W. T. B.“ — thümlich gemeldet wurde, der Minister⸗Präsident Dr. Cyschen) wurde gestern Nachmittag von dem Präsidenten Carnot Behufs Notifizirung des en le ung unt des Großherzogs in feierlicher Audienz empfangen.
Die Zollkommission der Deputirtenkammer genehmigte, wie „W. T. B.“ berichtet, alle von der Sub⸗ hi mmission vorgeschlagenen Zölle auf seststehende Dampfmaschinen und Lokomobilen, auf andere Maschinen, Werkzeuge ꝛc. Die Subkommission hatte alle bezüglichen, von der Regierung vorgeschlagenen Jolle erhoht.
In Betreff der Behauptung italienischer Blätter, nach welcher französische Matrosen in Tunis Nieder mit den Italienern“ gerusen hätten, ist dem Ministerinm des Aeußern eine irgendwie bestätigende Meldung nicht zuge⸗ gangen. .
Gegenüber den Nachrichten Betrests Lanze bei der Kavallerie bemerkt der
Auf debung Temps
än en g enwärtig Versuche statt, wie es neuen Kavallerie⸗Karabiners und
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ch ar wäre. Die Expeditions⸗Kolonne des Oberst Archinard nach dem Senegal besteht aus 3000 Mann.
Rußland und Polen.
Das Projekt der Einführung der Justizreform in Sibir ien und Central-Asien wird, wie die, Now. Wr.“ erfährt, demnächst dem Reichsrath zur Entscheidung vorliegen. Vor der Einführung soll aber in jenen beiden gewaltigen Reichsgebieten noch eine Senatoren⸗Revision ttfinden. Das Institut der Landhauptleute wird im März nächsten Jahres in Bessarabien, Taurien und Chersson eingeführt.
Der „Nowoje Wremja“ zufolge ist bei der gegenwärtig stattfindenden Revision der russischen rad. die Frage der Herabsetzung der Zahl der israelitischen Stadtverordneten im Gebiet der von Juden bewohnten Städte von 33 Proz. auf 10 Proz. der Anzahl christlicher Stadtverordneten angeregt worden.
Aus Tiflis wird dem „W. T. B.“ über St. Peters⸗ burg von gestern gemeldet, in der Kanzlei des Gouverneurs sei ein armenischer Kaufmann erschienen, um zu fragen, ob ein von ihm eingereichtes Gesuch genehmigt sei. Auf die ver⸗ neinende Antwort des Beamten habe der Armenier zwei Revolverschüsse auf ihn abgefeuert und ihn tödtlich verwundet.
Italien.
In der Deputirten kammer brachte Imbriani gestern eine Interpellation ein über die Verfassungsmäßigkeit der Vorgänge bei dem Ausscheiden Seismit-⸗Doda's aus dem Kabinet und den unerwarteten Rücktritt des Schatz Ministers Giolitti. Minister-Präsident Crispi erklärte, er werde in acht Tagen die Interpellation beantworten. 2
Der „Perseveranza“ zufolge verhandelt der M äöister⸗ Präsident Crispi bereits seit einiger Zeit wegen der af⸗ fung einer einheitlichen Staatsbank, an welcher die gegen⸗ wärtig bestehenden sechs Zettelbanken sich betheiligen sollen. Da bisher ein Ergebniß nicht erzielt worden ist, so soll das am 30. Juni 1891 ablaufende Privileg der Noteninstitute einst⸗ weilen um ein halbes Jahr verlängert werden, bis zu welchem Zeitpunkt man einen günstigen Erfolg zu erzielen hofft.
Eine Versammlung der äußersten Linken hat dem W. T. B.“ zufolge beschlossen, die Frage der Kündigung des Handelsvertrages mit Oesterreich⸗Ungarn durch eine Interpellation in der Kammer zur Sprache zu bringen.
Schweiz. 8
Im Nationalrath fand gestern auf Verlangen einn
Mitglieder eine nochmalige Berathung des Artikels 105 Auslieferungsgesetzes statt. Mit großer Mehrheit wurde in einem Schlußsatze zu dem (in Nr. 297 d. Bl. mitgetheilten) Artikel benimmt: „Wenn das Bundesgericht die Auslieferung wegen eines vorwiegend gemeinen Verbrechens oder Vergehens
Memorandum
bewilligt, stellt der Bundesrath dem ersuchenden Staat die Bedingung, daß de iliefernde wegen seines politischen Beweggrundes oder Zwecks nicht verfolgt oder bestraft werden
ͤM„ — 92 — 2 anze Gesetz mit 76 gegen 25 Stimmen
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