1890 / 300 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

8 * autnabmtelo;⸗ 3 6 im Zweifel, der Sitz des Betriebes (6. 41 = etzes) Able; derjenige Ort, an welchem sich der Mittelpunkt (wirthschast Schwerpunkt) des Unternehmens befindet. Der Sitz des Betrißeg kann durch das Vorhandensein von n, Verkaufs fiken. Waarenlagern äußerlich erkennbar, oder aus Ein⸗ fragungen in Firmen, oder Gewerberegister zu nt nehmen sein. Mit dem Wobnftz des Unternehmers braucht der Betriebssitz nicht zu⸗ fammen zu fallen. . sind die Arbeiter ꝛe., welche außerbalb des Betriebssitzes Arbesten ausfübren, nicht an dem Orte, wo die Arbeiten . an der jöwelligen Arbeitsstätte, sondern an dem Sitze des Betriebes zu versichern. Jedoch kann eine dauernde oder besonders umfangreiche Ausfübrung von Arbeiten an einem von dem Betriebssitze verschiedenen Umstaäͤnden den Charakter eines selbständigen Betriebes besonderen gefchäftlichen Mittelpunkt annehmen. sich der Frage nach dem Sißz eines land und forstwirth. Retriebes kommen die Bestimmungen im §. 44 Absgtz?? und 3 des nr, ö vom 5. Mai 386 (Reicks-Gesetzbl. Seite 132) in Betracht, . 16 Sitz . aus Haupt / und Nebenbetrieb bestehender Betriebe entscheidet der Sitz des Haupt betriebes. Werden im Auslande Personen beschäftigt, welche als Arbeiter ze. eines mnländischen Betriebes anzusehen sind, so erfolgt ihre Versiche⸗ rung gleickfalls am Orte des inländischen Betriebs sitzes. Hiernach unterliegt j. B. der Monteur einer inländischen Maschinenfabrik, welcker eine in dieser Fabrik gefertigte Maschine im Auslande auf⸗ stelt, auch für die Zeit seiner Beschäftigung im Auslande den Be— stimmungen des Gesetzes. . .

Wenn dagegen Personen im Inlande beschäftigt werden, welche einem im Auslande belegenen Betriebe angehören so ist stets der Ort der tbatfächlichen inländischen Beschäftigung für die Zuständigkeit der

sicherungsanstalt entscheidend.

Secleute sind nach 8. 136 des Gesetzes bei derjenigen Versiche⸗

Arnftalt zu versichern, in deren Bezirk sich der Heimathshafen des

Fes befindet. Als Heimathshafen (Registerhafen) gilt derjenige

er, ven welchem aus mit dem Schiffe die Seefahrt betrieben wird

1435 des Handelsgesetzbuchs, Bundes ⸗Gesetzbl. 1869 Seite 379).

Berlin, den 31. Oktober 1890.

Das Reichs⸗Versicherungsamt. Dr. Bödiker.

Orte unter

Personalver änderungen.

Königlich Preußische Armee. Offiziere, Portepee⸗-Fähnriche ꝛ̃c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Reues Palais, 9. Dezember. Hülsen, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 141, unter Stellung zur Disp. mit Pension, zum Com- mandeur des Landw. Bezirks Konitz ernannt. Vanselow, Major vom Inf. Regt. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 141 versetzt. v. Dewitz, Major aggreg. dem 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, in das Inf. Regt. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57 einrangirt. . Sack, Major und Bats. Commandeur vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg- Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, in das Inf. Regt. Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Branden⸗

D

burg) Rr. 64, v. Prittwitz u. Gaffron, Major vom General⸗ stabe der Kommandantur zu Königsberg i. Pr., als Bats. Comman⸗ deur in das Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg ⸗Strelitz (6. Ost⸗ preuß) Nr. 43, v. Plocki, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von der Marwiß (8. Pomm.) Nr. 61, in das Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, versetzt. Prinz zu Stolberg⸗Wernigerode, Sec. Lt. von der Res. des 1 Garde Drag. Regts. Königin von Großbritannien und Irland, im aktiven Heere, und zwar als Sec. Lt. à 14 snits des genannten unter Vorbehalt der Patentirung, angestellt. Frbr. v. Palm,

2. Sarde Drag. Regt, zum Escadr. Chef ernannt. Frhr.

Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt.,

Becker, Sec. Lt. vom Inf. Regt.

von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Bran⸗

zur Dienstleist. bei dem Mi⸗

entbunden. Keßler, Pr. Lt.

bei dem Militär ⸗Knaben⸗ r, Hauptm. und

bis zum 30. April

es IV. Armee⸗ Waldeck u.

von

Drag. Regt.

Feldjäger vom

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rmee⸗ ry. Grnennungen, Im aktiven Heere. Commandeur der 26. Kommandanten ron 26 er ⸗Retrutirungz raths tegt König Karl Nr. 123, ig Karl Nr. 13, von ich König von z v. Groditz, 13, zu Port. Fãhnrt. t. Prinz; Karl Nr. 123,

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424 6, Men, en Dezember, Vie Vize⸗Feld⸗

z . ber Reer: Mayer vom Zandw. riigart, am Ser Et ber Nes be 4 Int. Negts. Nr 122, pemselben ; zum Ser, Et. ber Ne. des

gie Me 126, F ümmerlen Bezirk Ell⸗

wn Ser Tt der Nel bes Jef. Regt. Fönig Wilhelm

nt, Ter Rerben vom Fanbw Bezirt Heilbronn, um Ser. Vt. . Nel. E 4 Inf. Hege r 1 fader vom Fand. Bezirk Stuttgart, zem Ser Te der Ne det af. Negtt Kaiser Friebrich König von Preußen Nr 127 Höch st vom Lande. Bei rk Reutlingen, zum

err, ,,. y vom Tandw

Sec. Lt ber Rel e Inf Regt Kater Wilhelm Rönig von 1 r 126, GI bert vom Lande, Henirt Staitgart, zam St,

der Rel. de Nan Hegtt. Rzmg Ker Ar. 19, Peter vom Landw. Bezirk Straßburg zam Ser. Vt, ber Mes bes 8. uf Negte. Nr. 126, Blaß vom Terhm Benirt Stuttgart, zum Sec, Lt. ber

zember. gart, in Genehmigung feines Abschiedsgesuchs mit Pension zur Disp. gestellt und von der Stell des Vorstandes des Ober ⸗Rekrutirungs⸗ raths enthoben, unter Gewährung eines Patents seiner Charge vom 25. Juni 1889. Miehle, Sec. Lt. im Train⸗Bat. Nr. 13, der Abschied bewilligt.

Kom mandirungen. v. Erhardt, ECredner, Korv. Kapitän, in der Heimath zur Dienstleistung bei der Werft in Wilhelmshaven kommandirt.

Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120. Sandberger von demf. Landw. Bezirk, zum See. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 122, Mög ling von dems. Landw. Bez. zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaifer Friedrich König von Preußen Nr. 1265, Pfeiffer J, Veittin ger, Bauer Pfeiffer II. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zu Sec Ltg. der Res. des 2. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 29 Ser gr enk Luitpold von Bayern, Diebold vom Landw. Bez. Heilbronn, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts.

König Wilhelm Nr. 124, Henning vom Landw. Bezirk Hall, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 12, Stadel bauer vom Landw. Bez. Stuttgart, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Inf. Regts. Nr. 126, ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 8. De⸗ Frhr. v. Lupin, Gen. Lt. und Kommandant von Stutt—⸗

Im Santtäts⸗Corps. 8. Dezember. Gleiß, Unterarzt

der Res. vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Assist. Arzt 2. Kl. ernannt. Dr. Stähle, Unterarzt der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zu Assist. Aerzten 2. Kl. ernannt.

Bihler, Unterarzt im Inf. Regt. König Wilhelm Nr. 124,

Beamte der Militär⸗Verwaltung. 1. Dezember. Stelzenmüller, Feldw., zum Kasernen—⸗

Insp. ernannt.

8. Dezember. Lindemann; Stabstrompeter im 2. Drag.

Regt. Nr. 26, der Titel ‚Militär⸗Musikdirigent“ verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs Ministeriums. 1. Dezember.

Stelzenmüller, Kasernen⸗Insp., der Garnison⸗Verwaltung Ulm zugetheilt.

Kaiserliche Marine.

Ernennungen, Beförderungen und Neues Palais, 9. Dezember. Frhr.

Korv. Kapitän, zum Kapitän zur See befördert.

mit dem Zeitpunkt seines Eintreffens

Offiziere ze.

Jagdschloß Göhrde, 6. Dezember. Truppel, Kapitän ⸗Lt.,

zur Vertretung des erkrankten Kapitän ⸗Lts. Scheder zur Dienst—

*

leistung im Reichs⸗Marineamt kommandirt.

Parlamentarische Nachrichten.

Die XIII. Kommission des Reichstages zur Vor⸗ berathung des Entwurfs eines Gesetzes, die Besteuerung des Zuckers betreffend, besteht aus folgenden Ab⸗ geordneten: Dr. Barth, Dr. von Bennigsen, Bohtz, Dr. Buhl, Graf von Chamars, Dr. Dohrn, Fried—⸗ länder, Fürst von Hatzfeldt-Trachenberg, Heine, Reichsgraf von und zu Hoensbroech, Schriftführer; Hoffmann, Schriftführer; Hultzsch, Kersting, Klose, von Koscielski, Lerzer, Graf von Mirbach, Oechel—⸗ häuser, Goetz von Olenhusen, Graf von Preysing, Reichert, Richter, Schmidt, Schrader, von Staudy, Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, Vorsitzender; Ulrich, Dr. Witte, Stellvertreter des Vorsitzenden.

Im Herrenhause ist von dem Grafen von Franken⸗ berg folgender Antrag eingebracht worden:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: die Bildung einer Behörde zu erwägen, welcher alle Interessen der Wasserwirthschaft in Bezug auf die Landeskultur, auf Abwendung der Hochwassergefahren

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und bessere Ausnutzung für Schiffahrt und Gewerbe unterstellt werden.

Dem Hause der Abgeordneten ist der nachstehende Antrag der Abgg. Richter und Genossen zugegangen:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, Auskunft zu ertheilen 1) über die Zabl, den Geldwerth und das Areal der seit 1867 in den einzelnen Provinzen Preußens begründeten oder erweiterten Fideikommißstiftungen; Y) über den Betrag der nach dem Stempelgesetz vom 7. März 1822 bei der Bestätigung der Fideikommißstiftungen aufgekemmenen Stempelgebühren; 3) daruber, ob und in welchen einzelnen Fällen sowie auf Grund welcher gesetz⸗ lichen Bestimmungen ein Erlaß der gesetzlich vorgeschriebenen Stempelgebühr von drei Prozent des Werthes der Fideikommiß⸗ stiftungen stattgefunden hat.

Im weiteren Verlauf ihrer gestrigen Sitzung nahm die Gewerbesteuerkommission des Hauses der Abgeordneten die §8§. 13 bis 18 der Vorlage (Steuergesellschaften, Steuersätze, Stenerausschüsse, Ort der Veranlagung, Veranlagungsgrundsätze) ohne wesentliche Debatte unverändert an, ebenso die §§. 19— 21 mit ge⸗ ringen redaktionellen Verbesserungen. In 5§. 22 wurde auf Antrag des Abgeordneten Dr. Ham macher der erste Satz wie folgt formulirt: „Bei Ausmittelung des Betrages kommen alle Betriebskosten und die Abschreibungen, welche einer angemessenen Berücksichtigung der Werthverminderung entsprechen, in Abzug von der Einnahme'. Abg. Metzner wollte die Schuldenzinsen nicht in Abzug gebracht wissen. Ein dahin gehender Antrag wurde abgelehnt, da ein gleiches Verfahren bei der Grund⸗ und Gebäudesteuer stattfinde. Die 5§5§. 23 und 24 fanden unveränderte Annahme, In ihrer heutigen Sitzung griff die Kommission nochmals auf F. 22 der Vorlage zurück. (Abzüge bei Ausmittelung des Ertrages.) Auf Antrag des Abg. Dr. Hammacher erhielt der erste Satz fol⸗ gende Fassung: Bei Ausmittelung des Ertrages kommen alle Betriebskosten und die Abschreibungen, welche einer an⸗ gemessenen Berücksichtigung der Werthsminderung entsprechen, in Abzug. Insbesondere kann auch die Werthsminderung derjenigen Gegenstände, welche aus dem Betriebe unter Ersatz (Erneuerung) aus⸗ scheiden, nach Maßgabe ihres Bücherwerths abgeschrieben werden.“ Darauf gelangte §. 59 (Betriebssteuer für Schank⸗ und Gastwirth⸗ scaften) zur Erörterung. Abg. Metzner war gegen die Betriebs⸗ steuer. Eventuell solle man, um nicht vorzugsweise den Genuß der kleinen Leute zu treffen, zusetzen: Klein⸗ handel mit Bier, Wein, Branntwein oder Spiritus.“ Der General ⸗Steuerdirektor Burghard betonte, die Regierung sei bei ihrer Gestaltung der Vorlage lediglich von finanziellen Gesichts⸗ pankten ausgegangen. Die großen Erleichterungen fuͤr die kleinen gewerblichen Betriebe im Allgemeinen sollten auf die Schankwirth⸗ schaften nicht ausgedehnt werden. Hier solle die Betriebssteuer eine Tompensation bewirken, wenn man nicht gerade dem Schank— gewerbe durch die Steuerermäßigung einen neuen Impuls geben wolle. Der Regierungskommissar erklärte sich gegen die Einfügung von Bier nach dem Anfrag Metzner, worauf der Abg. Metz ner seinen Antrag auf Wein einschraͤnkte. Der Abg. Schreiber wollte auch die Forsumtrereine der Betriebssteuer unterwerfen. Dagegen erklärte der Regierung zertreter, daß dieselben bereits in der Vorlage einbegriffen eien, Vie Abgg. Schnatsmeier und von Tiedemann waren für Grkähang der Steuersätze. Der Abg. Metzner zog seinen Antrag zoräück . 69 wurde angenommen mit allen gegen eine Stimme.

Vie Volksschul⸗Kommission des Hauses der Abgeorhbneten begann heute ihre Verhandlungen. Die Regierung war burch den Minister der geistlichen c. Angelegenheiten Dr. von Gchoßler, den Ministerial⸗ Direktor Dr. Kügler und die Ge— heimetn Ober ⸗Regierungs⸗Räthe Dr. Schneider, Dr. und Dr, von Brehm vertreten. Die Kommissiongmit⸗

licher waren sämmtlich zur Stelle.

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Zunächst wurde in die eneralbiskussion eingetreten, die sich über die ganze Materie det

Gesetz es erstreckte und insbesondere die Frage behandelte, inwieweit die Vorlage eine an, re. der Verfassung entbalte. Der Minister Dr. von Goßler ergriff das Wort zu längeren Auseinander- setzungen. Seitens der konservativen Partei waren eine Anzahl Abänderungganträge eingebracht worden. Der 8. 6 soll danach lauten: Die Volksschule hat drei Unterrichtsstufen'!. §. 7 „Ueber die innere Einrichtung der Volksschule, insbesondere die . der Lehrstunden für jede Unterrichtsstufe, die Einrichtung der

nterrichtsstufen als getrennte Klassen und den Lehrplan ist unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse durch die Bezirkz⸗ regierung Bestimmung zu treffen?. 5. 13, won ach „ledig—⸗ lich wegen des Religionsbekenntnisses einem Kinde die an, . in die Volksschule seines Wohn ortes nicht versagt werden darf“, beantragen die Konservativen zu st reichen, dafür soll der Anfang des §. 14, wonach bei der Einrichtung von Volksschulen die kon⸗ fessionellen Verhältnisse möglichst zu berücsichtigen sind, als besonderer Paragraph behandelt werden. Das Recht der Schulaufsichts⸗ behörde in §. 16, die Errichtung einer besonderen Volksschule für den Fall anzuordnen, daß in einem Schulbezirk die Zahl der Schul⸗ kinder sechzig übersteigt, soll nach konservativem Antrage der Be⸗ zirksre gierung ertheilt werden.

Die Einkommensteuer⸗Kommission des Hanses der Abgeordneten setzte heute ihre Berathungen fort bei den §§. 18 und 19. S§. 18 und 19 besprechen die Ermäßigung der Steuersätze. Die Berathung derselben wurde als zum Tarif gehörig vorläufig aus— gesetzt. 5. 20 genehmigte die Kommission mit dem Antrage Peters in nachstehender Fassung: „Die Veranlagung erfolgt in der Regel an dem Orte, wo der Steuerpflichtige zur Zeit der, Aufnahme, des Personenstandes (58. 21) seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthalt hat. Im Falle eines mehrfachen Wohnsitzes steht dem Steuerpflichtigen die Wahl des Orts der Veranlagung zu. Hat er von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht, und ist die Veranlagung an mehreren Orten erfolgt, so gilt nur die Veranlagung an demjenigen Orte, an welchem die Einschätäung zu dem höchsten Steuerbetrage stattgefunden hat. breußische Staatsangehörige, welche im Inlande weder Wohnsitz noch Aufenthalt haben, * an dem letzten Otte ihres Wohnsitzes oder Aufenthalts in Preußen zu veranlagen. Die Veranlagung der in §. 2 bezeichneten Steuerpflichtigen geschieht an dem Orte, wo der Grundbesitz bezw. die . oder Handelsanlage oder die Be⸗ triebsstätte liegt oder der bei der Steuerveranlagung etwa gestellte Vertreter seinen Wohnsitz hat, oder wo sich der Sitz der Kasse be—⸗ findet, von welcher die Besoldungen, Pensionen oder Wartegelder aus— gezahlt werden. Die bezüglich des Veranlagungsorts weiter erforderlichen Anordnungen erläßt der Finanz⸗Minister. ‚Die §§. 21, 22, 23 (Vor— bereitung der Veranlagung), §§. 24, 25 (Steuererklärungen) wurden unverändert angenommen, §. 26 mit dem Antrage des Abg. Freiherrn von Zedlitz: 1) In der Steuererklärung ist der Gesammt, betrag des Einkommens (S. 10 getrennt nach den im 8§8. 7 vorgesehenen Einkommensquellen anzugeben. 2) Das Einkommen von dem außerhalb des Veranlagungsbezirks belegenen Grundbesitze oder Gewerbebetriebe ist besonders aufzuführen. 3) Schuldenzinsen, Lasten u. s. w., deren Abzug beansprucht wird, sind anzugeben.“ 5. 27 lautet: Dem Steuerpflichtigen soll auf seinen Antrag, so weit es sich um ein nur durch Schätzung zu ermittelndes Einkommen handelt, gestattet werden, in die Steuererklärung statt der ziffernmäßigen Angabe des Einkommens diejenigen Nachweisungen aufzunehmen, deren die Veranlagung kommission zur Schätzung desfelben bedarf. Der Abg. Schmieding beantragte, statt „soll auf seinen Antrag gestattet werden“ zu setzen: ist gestattet“. Dieser Antrag gab zu längerer Diskussson Veranlassung. Der Finanz ⸗Minister Dr. Miquel, die Abgg. Freiherr von Hamm erste in, Freiherr von Zedlitz, Freiherr von Huene, Tannen und Seelig sprachen sich gegen den Antrag aus, weil dadurch die Deklarationspflicht, namentlich ihre erziehliche Wirkung, völlig illusorisch gemacht werden würde. Der Antrag wurde von den Nationalliberalen vertheidigt und schließlich gegen 3 Stimmen ab— gelehnt. §. 7 wurde unter Streichung des Worts „nur“ in der

zweiten Zeile nach der Vorlage angenommen.

Die Landgemeindeordnungs⸗Kommission des Abgeordnetenhaufes trat heute Vormittag 11 Uhr zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Anwesend waren der Minister des Innern Herr furth und der Unter⸗Staatssekretär Braunbehrens. Zur Geschäfts⸗ ordnung schlug Abg. Hobrecht vor, mit der Berathung der Verfassung der Gemeinden (8. 6) zu beginnen und die Berathung über Bildung von Korporationen zurückzustellen. Abg. von Rauchhaupt war gegen diese Behandlung und wollte zuerst die §5§. 1—– 5, dann 8 126 berathen wissen. Die Kommission trat diesem Vorschlag bei. Eine General⸗ debatte wurde nicht beliebt. Die §§. 1 und 2, Abs. 1 und 2 fanden unverändert Annahme. Zu Absatz 5 schlug der Abg. von Heyde brand (kons.) vor, den Widerspruch der Betheiligten durch einen Be⸗ schluß des Kreisausschusses zu ergänzen und gegen diesen Beschluß die Berufung an den Bezirksaußschuß und Provinzialrath offen zu lassen. Statt des Wortes „erfordert?“ beantragte derselbe Antragsteller: nothwendig macht. Der Minister betonte die Nothwendigkeit der Reform. Dieselbe werde von der Tagesordnung nicht ver— schwinden, auch wenn in dieser Session die Landgemeindeordnung nicht zu Stande komme. Im Einlelnen erklärte sich der Minister gegen eine Beschlußfassung des Kreisausschusset und für eine gutachtliche Anhörung dieser Behörde. Abg. Krause war gegen die Mitwirkung der Selbstverwaltungsbehörden. Man solle es beim Entwurf belaffen. Abg. von Tiedemann EKabischin) trat dem bei, während Abg. Barth. freikonservativ) dem Antrag Oeyde⸗ brand zustimmte. Der Minister erklärte sich unter Hinweis auf die 55. 43 bis 51 der Kreisordnung nochmals gegen den Antrag Heydebrand und die Aenderung des Wortes „erfordert“.

Statistik und Volkswirthschaft.

Vorläufige Volkszählungs-Ergebnisse. anzig 119714 (114710). il fit 24 088 (22 423). chöneberg (6. Berlin) 28 287 (gegen 15 904 im Jahre 1885). pandau 44495 (32009). remen 124940. ldenburg 21 646 (21 4389). zielefeld 39 675 (634 931). e gens burg 37 567 (36093). forzheim 29 568 (27 204). ltenburg 31 520 (29 423).

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Geri gti g nng ;

In dem Artikel Die Rechnungsergebnisse der Beruft— genossenschaften“ in Nr. 2905 des „R. u. St.“ A. war irrthüm⸗ lich gemeldet worden, daß an 1aufenden Verwaltungs kosten auf jeden innerhalb der Brauerei⸗ und Mãljerei Berufgagenossenschaft im Jahre 1859 vordekommenen Unfall 106,01 4 entfielen. Dieser Angabe liegt ein Versehen zu Grunde; 1096,91 entsielen auf jeden Unfall innerhalb der Tab acks. Beruf eg we ssen schaft, während auf jeden Unfall innerhalb der Brauerei und Maljerei⸗Berussgenossenschaft nur 26,59 MS kamen.

Zur Arbeiterbewegung.

Dle ‚Saarhr. It.“ schreibt: Die Sostaldemokratie macht zur Zeit wieder rh fer Anstrengungen, um bie Bergleute Rhein⸗ lands, west faleng und de Gagrgebietg jzu gewinnen, Die sozialbemofratischen . hlelten ider Tage in den betreffenden ö sahli iche NVersammlungen ab⸗ in denen sie für den An— schluß der 2 . an bie betreffenden Hergarbelterverbände plaidir⸗

ten. Welter planen sie eine Bereinigung der Bergarbeiter⸗

verbände. Bis jetzt scheint es ihnen noch nicht gelungen zu sein, neues Terrain unter den Bergleuten zu, ewinnen. .

Die in der . Nr. 299 d. Bl. nach dem ‚Hamb. Corr. wiedergegebene M ttheilung, es sei unrichtig, daß die Bremer Cigarrenfabritanten Hamburger Arbeiter einstellten, findet in der „‚„Hamb. HBörsenh.“ Bestätigung. Das Blatt schreibt: Die kürzlich von Bremen aus an augtwärtige Zeitungen gemeldete Nachricht, daß mehrere Hundert der strikenden Hamburger Cigarren⸗ arbeiter in Bremer Fabriken Beschäftigung gefunden hätten und daß man in Bremer Fabrikantenkreisen boffe, es werde bei dieser Gelegen⸗ heit gelingen, einen Theil des Kundenkreises der Hamburger Fabriken für Bremen zu. gewinnen, hat den Hamburger Verein der Figarrenfabrikanten“ veranlaßt, sich durch seinen Vorstand nach Bremen zu wenden und Erkundigungen einzuziehen. Es sind hbarauf von bedeutendsten Bremer Fabrikanten Erklärungen ein gegangen, daß an dieser von Bremen aus verbreiteten In smnuatlon kein wahres Wort sei. Cin Schreihen nimmt an, jene Nachricht sei von den Sozialdemokraten selbst verbreitet. Es seien nicht zehn Arbeiter aus Hamburg in Bremer Fabriken engagirt worden. Sie dürfen überzeugt sein, heißt es in dem Briefe, daß die hiesigen größeren Fabrikanten keine Arbeiter von dort annehmen, wenn der Strike auch noch drei Monate dauert, darin sind wir Alle einig; aber wir bitten auch, sest auszuhalten und nicht nach⸗ jugeben, dann wird wenigsten für die nächste Zeit dem Striken ein Ende gemacht. Wir sind dabei, für Bremen und Umgegend auch einn Verein zu gründen, um diesen sozialdemokratischen Wühlereien fest entgegentreten zu können. Diese Gesinnungen, be— merkt das angezogene Blatt hierzu, und die Art, wie sie Ausdruck finden, werden nicht nur die von dem Strike betroffenen Taback⸗ und Cigarrenfabrikanten, sondern Jeden, der die Strikebewegung verfolgt hat, mit großer Befriedigung erfüllen und überall die durch jene falschen Bremer Notizen verbreitete Meinung, als seien die Arbeit⸗ geber wieder einmal unter sich uneinig, zerstreuen.

Der „Köln. Ztg.“ wird über den nunmehr beendeten Ausstand der Taschen und Federmesserschleifer (vgl. Nr. 298 d. Bl) geschrieben: Dieser Ausstand war einer der größten und aus— gedehntesten, die je unsere heimische Industrie heimgesucht haben. Nicht nur, daß weit über 1000 Familien, abgesehen von den Einzel stehenden, durch den Ausstand arbeits- und verdienstlos gemacht wurden, beherrschte derselbe einen Zeitraum von reichlich vier Monaten; am 7. August d. J. wurde Seitens des Fabrikanten⸗ vereins keine Arbeit mehr ausgegeben, und am 9. Dezember, wurde Ausstand und Sperre endlich aufgehoben. Es dürfte nicht uninteressant sein, nunmehr auch die finanziellen Opfer, die der Aus— stand auf Seiten der Schleifer gefordert, wenigstens annähernd kennen zu lernen. Man kann annehmen, daß in jeder Ausstandswoche wenigstens 100 Schleifer (der Verein hat annähend 600 Mitglieder) die Ünterstützung der Vereinskasse in Anspruch nahmen, und daß jede Unterstützung im Durchschnitt mit wenigstens 20 „M berechnet werden kann; in Wirklichkeit schwanken die Unterstützungen zwischen 12 bis z0 M und mehr. Diese Durchschnittsberechnung ergiebt 2009 M Unter— stützung für die Woche und für die Zeit der gesammten Ausstands dauer z5 doo MS; und das ist das Allermindeste. Hierzu kommen dann noch die Schulden, die manche Familie sich hat aufbürden müssen, um das Nötbigste bestreiten zu können, und ferner kommt noch hinzu der ungeheure Schaden, der den Fabrikanten dadurch erwachsen ist, daß sie eingehende oder vorliegende Aufträge nicht ausführen konnten, und schließlich ist noch hinzuzurechnen der den ausständischen Schleifern e5ntgangene Ärbeitsverdienst. Das in dem hartnäckigen Lohnkampf Errungene steht mit diesen schweren Opfern in keinem Verhältniß.

In Leipzig fand am Mittwoch eine von der Tarifkommission einberufene Versammlung der Tischlergehülfen statt, in der die twa 89 erschienenen Werkstellen⸗Delegirten und Bezirksvertrauens⸗ männer, wie die ‚Leipz. Ztg.“ mittheilt, über Lohn⸗ und Arbeits— verhältnisse sowie den Stand der Organisation in den von ihnen vertretenen Werkstellen und Bezirken Bericht erstatteten. Nach diesem beläuft sich die tägliche Arbeitszeit auf 9— 12 Stunden, während der Stundenlohn zwischen 25 und 40 3 schwankt. Für Ueberstunden wird in einzelnen Geschäften gar kein Zuschlag, in andern ein solcher in verschiedener Höhe bis zu 50 o des Stunden— lohns gewährt. Der Stand der Organisation, namentlich die Betheiligung am Unterstützungsfonds wurde als dürftig bezeichnet. Da die mangelhaften und unvollständigen mündlichen Mittheilungen der Werkstellenvertreter ein übersichtliches Bild der Lage nicht ge⸗ währten, wurde beschlossen, aber malige statistische Erhebungen, dies mal durch Ausgabe von Fragebogen, zu veranstalten. .

In Braunfchweig beschloß der ‚Köln. Itg.' zufolge eine große sozialdemokratische Versammlung, auf den 21. De⸗ zember nach Lutter a. B. einen Parteitag für das Herzog⸗ thum Braunschweig und die angrenzenden Bezirke einzuberufen. Namentlich soll die Agitation auf dem Lande organisirt werden. Wie der ‚Rh.⸗Westf. Ztg. aus Detmold berichtet wird, ist für den morgigen Sonntag nach Lage eine allgemeine Ziegler⸗ versammlung einberufen, welche über die Begründung eines Lippeschen Zieglerbundes berathen soll. Nach dem ver— öffentlichten Programm soll der Verein die vierzehnstündige Arbeitszeit durchzuführen versuchen. Stellen vermitteln, das Hülfskassenwesen regeln, uf Abschaffung der Akkordarbeit hinwirken u. a. m. Beachtenswerth ist es, daß der Verein in keiner Hinsicht in den Dienst einer politischen Partei gestellt werden soll. Die Mitglieder sollen sich verpflichten, sich weder der Sozialdemokratie anzus hließen, noch ihr Vorschub zu leisten, und andernfalls ausgeschlossen werden. Die Meister da— gegen sollen sich verpflichten, keine sozialistischen Schriften auf ibren Betrieben zu dulden, und kein Mitglied soll in Wirthschaften ver⸗ kehren, wo sozialistische Versammlungen abgehalten werden.

Hier in Berlin eiklärte eine Versammlung der arbeits⸗ losen Maler und Anstreicher in einer von dem „Berl. Volksbl.“ mitgetheilten Resolution, daß nur durch eine Ver kürzung der Arbeitszeit und einen gesetzlich geregelten Normalarbeitstag, gemäß den Anträgen der sozial⸗ demokratischen Reichstagsfraktion, die Arbeitslosigkeit etwas be⸗ schränkt werden könne. Um eine Verkürzung der Arbeitszeit in ihrem Gewerbe einigermaßen durchzuführen, erklärt die Ver— sammlung ferner, sich der bestehenden Fachorganisation anzu⸗ schließen, wie auch bei den Wahlen nur für sozialdemokratische Kan didaten einzutreten. Das „Berl. Volksbl.“ theilt ferner eine Uebersicht der sozialistischen Presse Deutschlands mit. An täglich er scheinenden Zeitungen werden 29 in ebensoviel Städten genannt; ferner werden 15 Blätter, die dreimal wöchentlich, sechs Blatter, die zweimal und 12 Blätter, die einmal wöchentlich erscheinen, aufgefübrt; hinzu kommt noch eine wissenschaftliche Revue, zwei Witzblätter und ein illustrirtes Unterhaltungsblatt.

Kunst und Wissenschaft. Das Koch'sche Heilverfahren. Wie der „N. A. Z.“ mitgetheilt wird, steht Dr. Cornet im Begriff, in Charlottenburg, und zwar in dem bekannten Hippodrom, Berlinerstraße 149, ein Sanatorium von über 100 Betten einzurichten, um in demselben tuberkulose Kranke nach Koch'schem Verfahren zu behandeln. In der gestrigen Sitzung des Ober-⸗Medizinal-Ausschusses in München gedachte der Minister des Innern der epoche— machenden Erfindung des Professors Koch, welche hossentlich der leidenden Menschheit zum Heile dienen werde. Das liebenswürdige Entgegenkommen des preußischen Kultus Ministers von Goßler und des Prosessors Koch hätte es möglich gemacht, die Koch'sche Lyniphe rasch allen größeren bayerischen Spitälern agen ich zu machen. rofessor Schrötter in Wien theilte gestemn in der Gesell⸗ schaft der Äerzte mit, er habe bei vorsichtlger Behandlung mit Koch'scher Lymphe in 20 Fällen keine bedrohlichen Er—

re,, wohl aber immer eine entschiedene Gewichts⸗ abnahme konstatirt. Der Einfluß des Koch'schen Mittels auf tuberkulöse Prozesse sei zweifellos. In der Klinik des Professors Nothnagel ist gestern ein mit Koch'scher Lymphe behandelter Patient gestorben.

Am Donnerstag fand in Zürich zu Ehren des Professors Koch ein Kommers falt an welchem sich gegen 300 Professoren, Studenten und Aerzte betheiligten. Professor Krönlein hielt die Festrede, in der er Koch als den ersten Forscher der Wissenschaft feierte. An Koch wurde ein Glückwunschtelegramm abgesandt.

Aus Brüssel wird dem „Hann. Cour.“ gemeldet, Dr. Dever habe daselbst am 11 d. M, konstatirt, daß bei einem Kranken mit cavernöser Tuberkulose fünf Tage nach der Impfung mit Koch'scher Lymphe die Caverne trocken, der Husten gering war, und der Auswurf ganz aufgehört hatte.

. = Der Bildhauer Böhm, welcher, wie seiner Zeit mitgetheilt, im Auftrage der Königin Viktoria eine Statue des Kaisers Friedrich für die St. George kapelle im Schlofse zu Windsor angefertigt hat, in ö. Meldung des „W. T. B.“ aus London, gestern Abend gestorben.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Dem landwirthschaftlichen Verein zu Frankfurt a. M. ist vom Minister des Innern die Erlaubniß ertheilt worden, bei Gelegenheit der im April und September nächsten Jahres daselbst abzuhaltenden beiden Pferdemärkte je eine öffentliche Verloosung von Equipagen, Pferden, Pferdegeschirren ꝛc. zu veranstalten und die für jede der beiden Lotterien in Aussicht genommenen 40 000 Loose zu je 3 M im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Der Polizei⸗Präsident von Berlin erläßt folgende Bekanntmachung:

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Ermächtigung des Bundesraths durch Erlaß des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten vom 7. d. M. die Einfuhr von lebendem Rindvieh aus Oesterreich— Ungarn indie öffentliche Schlachtanstalt hierselbst unter der Bedingung widerruflich gestattet ist, daß die Thiere a. an der Grenze mit Ursprungs⸗ und Gesundheitszeugniß sowie mit Bescheinigungen darüber versehen sein müssen, daß am Herkunftsort und in einem Umkreise von mindestens 20 km um denselben innerhalb der letzten drei Monate ein Lungenseuchefall nicht aufgetreten ist, b. beim Eintritt in das deutsche Gebiet durch beamtete Thierärzte untersucht und gesund befunden worden sind, e. direkt und ohne Um⸗ ladung in plombirten Wagen bis zu ihrem Bestimmungsorte mit der Eisenbahn übergeführt und dort auf einer für anderes Vieh nicht zu benutzenden Rampe ausgeladen werden, d. daselbst nur in einein unter ständiger Kontrole beamteter Thierärzte stehenden öffentlichen Schlacht⸗ hause alsbald geschlachtet, bis dahin aber von anderem Vieh getrennt gehalten und aus dem Schlachthause lebend nicht entfernt werden, s. wenn unter ihnen bei der grenzamtlichen Untersuchung eine Seuche festgestellt wird, sämmtlich von der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Königlich ungarische Handels⸗Minister hat mit Verfügung

3 vom 26. November 1890 die siebentägige Quarantäne für Provenienzen von der srischen Küste auf das Gebiet von Mersina bis Selefke leinschließlich) ausgedehnt.

(E) Kopenhagen, 11. Dezember. Das Min isterium des Innern hat unterm gestrigen Tage bezüglich der Ausfuhr vo Schweinen nach Deutschland eine Reihe von Maßnahmen vor⸗ geschrieben, von denen hier folgende erwähnt werden sollen:

„Bevor ein Schiff zum Transport von Schweinen nach Deutsch⸗ land benutzt werden darf, soll die Veterinär ⸗Polizei in dem Hafen, wo die Reise begonnen wird, die Erlaubniß dazu ertheilt haben. Jedes Schwein, das zu Schiff von hier nach Deutschland ausgeführt werden soll, soll vor der Einladung auf Kosten des Absenders von dem dazu von dem betreffenden Polizeimeister unter Vorbehalt der Approbation des Ministeriums des Innern be⸗ stellten Thierarzt untersucht werden. Anmeldungen zur Untersuchung von Schweinen soll die Rhederei wenigstens vier Standen vor der zur Einladung bestimmten Zeit machen. Bleiben untersuchte Schweine mehr als 24 Stunden am Lande oder im Schiffe stehen, dann sollen die Schweine einer Nachuntersuchung unterworfen werden. Die Unter⸗ suchung der Schweine soll am Lande und bei Tageslicht stattfinden. Die ver⸗ schiedenen Schweinepflocke sollen so weit möglich so abgesondert von einander gehalten werden, daß keine Uebertragung eines möglicher⸗ weise vorhandenen Ansteckungsstoffs von dem einen Pflock zu dem anderen statifinden kann. .. Es folgt dann eine eingehende In⸗ struktion für den Thierarzt, worauf er bei der Untersuchung der Schweine seine Aufmerksamkeit zu richten hat. In allen Fällen, wo krankhafte Erscheinungen zufolge ihrer Beschaffenheit das handensein einer ansteckenden Krankheit vermuthen lassen oder wo auch nur zu befürchten ist, daß sie in Deutschland die Vermuthung wegen Vorhandenseins einer solchen erregen könnten, namentlich von Maul oder Klauenseuche mit brandartiger Rose, akuter Schweinediphtheritis (Schweinepest) oder chronischer Schweinediphtheritis (kaseöser Darm- entzündung), hat der Thierarzt für das betreffende Tbier ein Gesund—⸗ heitsattest zu verweigern. Die Verladung der Schweine geschiebt unter Aufsicht der Polizei. Mit den dänischen Staatsbahnen dürfer Schweine nach Deutschland nur versandt werden, wenn si der Absendung von einem autorisirten Thierarzt und von ibm zur Ausfuhr zugelassen worden sind. Wenn nicht innerbalb 24 Stunden nach der Untersuchung abgesende sind, muß diese wiederholt werden. Die Untersuchung muß à jenigen Eisenbahnstation stattfinden, von welcher die direkte Ab nach Deutschland erfolgen soll. Wenn Schweine mit bahnen nach Korsör versandt werden, um von dort mit den der Staatsbahnen nach Kiel weiterbefördert zu werden, ist die unter der Bedingung als

2 Vor⸗

Station von

nach Kiel mit den Schiffen der Staatsbabnen“ Mit Privatbabnen, die Anschluß an die dänischen Staatsbabnen baben, können Schweine direkt nach Deutschland abgesandt werden, wenn die Verwaltu der Privatbahnen sich den für die Staatsbabnen geltenden Regeln bezüglich der Schweine Ausfuhr nach Deutschland unterwerfen.

von dem autorisirten Thierarzt ausgefertigte Gesunddeitgattest ist mit den Thieren mitzusenden und dem Vorsteber der Staatg bahnstation einzubändigen. wo der Anschluß zwischen den Bahnen stattfindet. Ueber die Grenze nach Dentschland dürfen Schweine auf keine andere Weise aus Dänemark derördert werden, als mit den dänischen Staatsbabnen, es Fei denn, daß die Schweine deutlich gekennzeichnet und von einem Gesundbeitgattest begleitet sind, in welchem ein autoristrter Thierarzt descheinigt, daß die Schweine von ibm untersucht und zur Aussudr nach Deuntschland zugelassen worden sind.“

Burch Bekanntmachung des Ministerinm des Innern vom 10. d. M. ist das unterm 39. Otteder 1887 erlassene Cinfubrverbot von lebenden Schweinen oder roden dellen daden aus Schweden aufgeboben worden; bezüglich der Ginfudr lebender Schwelne aus Schweden bleibt jedoch die Verordnung vom . Oktober 1886 in Kraft, nach welcher die Tdiere del der Ankunft Vier lm Lande eKner

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 12. Dejember geftellt 19 346 icht recht zeitig gestellt 668 Wagen, weil die in Folge des Ho ers einge⸗ tretenen Verkehrsstockungen noch nicht gehoben werden konnten.

In Oberschlesien sind am 11. d. M. gestellt 4572, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Subhastations⸗Resultate.

Beim Königlichen Amtsgericht J Berlin stand zur Ver steigerung das im Grundbuch von Charlottenburg Band 10 Nr. 4909 eingetragene, zur Nachlaßmasse des verstorbenen Rentiers Herold gehörige, in der Wichmannstraße 10 belegene, mit 5150 4 Rutzungswerth veranlagte Grundstück. Das geringste Gebot wurde auf 538 M festgesetzt. Für das Meistgebot von 169 0090 6 wurde die Handelsgefellschaft A. Werkmeister zu Berlin durch sofortigen Zuschlag Ersteherin. ;

Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Grundstück von Niederbarnim Band 82 Nr. 3423, in der Straße 532 belegen, dem Klempnermeister Oscar Rojahn gehörig, und die Termine am 11. Dezember d. J. ;

Berlin, 12. Dezember. (Amtitche Hreisfeststel Lung für Butter, Käfe und Soma.) Butter: Hof⸗ und Genoffen⸗ schafts butter Ia. 113—- 1I5 S6, Na. 110— 112 M, HIa. —, bo. abfallende 105 199 4, Land, Preußische 90 —– 95 6. Netzbrücher 93 98 M, Pommersche 933 98 M, Poln. 32 —– 95 S, Bayer. Senn butter 105 - 110 46, do. Landbutter 85-90 M, Schles. 83 3795 *, Galizische 75 80 ½ Margarine 40—- 70 4 Käse: Schweizer, Emmenthaler 933 - 55 A, Bayerischer 75 50 A,. do. Ost⸗ und West⸗ preußischer, Ia. 72-788 S, do. Ha. 65 —- 0 M6, Holländer S0 - 90 ½a, gZimburger 42 - 48 p65. Quadratmagertkäse 20 26 Æ Schmalz: Prima Western 17 960 Ta. 39,00 , reines, in Deutsch⸗ land raffinirt 42,50 45, 50 S6. Berliner Bratenschmal; 45, 00 49, 00 Fett, in Amerika raffinirt 37 50 Æ, in Deutschland raffinirt 10, So- 42, 50 S. Tendenz: Butter: In der Erwartung eines leb⸗ haften Festgeschäfts konnten sich Preise behaupten. Schmalz: Tendenz fest.

Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Metallmar kt berichtet die Schles. Ztg.“: In der Lage des oberschlesischen Eisen⸗ marktes ist eine Aenderung gegen die Vorwochen nicht eingetreten. Auch die Produktion blieb die nämliche, da die Hohofenwerke zu einer Vergrößerung des Betriebes leider noch keine Veranlassung haben. Um eine weitere Erhöhung der auf einzelnen Werken bis auf 180 000 Ctr. angewachsenen Roheisenbestände zu verhüten, wird an der in neuerer Zeit geübten Praxis, neben nur geringen Quantitäten reichhaltiger ausländischer Erze größere Mengen von geringbaltigen ober⸗ schlesischen Brauneisenerzen zu verarbeiten, festgehalten, ein Umftand, der in seinen Erfolgen noch dadurch unterstützt wird, daß kürzlich ein Hohofen im Revier ausgeblasen wurde und daß die Walzwerke bei dem gegen⸗ wärtigen Ueberfluß an Roheisen verhältnißmäßig mehr Roheisen als Alteisen⸗Material verwenden. Hierdurch wird allerdings das Letztere sehr gedrückt und bleibt zu weichenden Preisen angeboten. Es kostet best⸗ sortirtes Packeteisen 49 - 50 S½, Schmeljeisen 34— 35 S. gute Dreh⸗ spähne 87 - 80 pro Tonne franco Walzwerk. —ie Wal;jwer ke sind ziemlich gut beschäftigt, und kommt das fertige Produkt schlank zur Verladung. Die vor einigen Wochen gestellten billigen Offerten von Seiten der rheinisch⸗westfaͤlischen Feinblechfabrikanten baben die Händler zu großen Bestellungen veranlaßt; da aber die Preise bedeutend unter den Selbstkosten sich bewegten, so war eine Andauer der⸗ selben selbstredend ausgeschlossen. Es lag diesen Werken nur daran, sich Arbeit zu sichern, worauf sie die Preise wieder um 5 10 6 pro

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