.
Wahrnehmung kommunaler Angelegenheiten kann zur Zeit nur mit Einwilligung der Betheiligten erfolgen; gegen den Widerspruch Betheiligter ist dieselbe nur möglich durch Erlaß eines Spezialgesetzes. e
B. Der mit Allerhöchster Ermächtigung vorgelegte Entwurf einer Landgemeindeordnung für die fieben östlichen Provinzen geht davon aus, daß die Befugniß des Landesherrn .
I) zur zwangsweisen Abtrennung und Vereinigung von Theilen von Gutsbezirken und Landgemeinden auf den Kreis⸗ Ausschuß übergehen, ᷣ . .
2) zur Auflösung ganzer Gutsbezirke und Landgemeinden nicht ferner ausgeübt werden soll.
Als Aequivalent hierfür soll der Landesherr die allerdings erheblich weitergehende Befugniß erhalten, überall da, wo das öffentliche Interesse dies erfordert, nach Anhörung des Kreis⸗ ausschusses auch gegen den Widerspruch der Betheiligten und ohne beschließende Mitwirkung einer Selbstverwaltungsbehörde
a. ganze Gutsbezirke und Land — nden mit anderen Gutsbezirken oder Landgemeinden vo zu vereinigen, Gutsbezirke in Landgemeinden umzun und umgekehrt,
b. Gutsbezirke und Landgemeinden mit anderen nachbar⸗ lich belegenen Gutsbezirken oder Landgemeinden zum Zweck der gemeinjamen Wahrnehmung einzelner kommunaler An⸗ gelegenheiten zu korporativen Verbänden zu vereinigen. .
Nach §. 143 und der Begründung des Entwurfs liegt die Absicht vor, von der Befugniß des Landesherrn zu 1 zum Zweck der Beseitigung der zur Zeit vorhandenen Zwerg— und Mißbildungen und zwar in den Fällen Gebrauch zu machen, wenn
a. Landgemeinden und Gutsbezirke leistungsunfähig sind, d. h. bei Aufrechterhaltung ihrer kommunalen Selbständigkeit ihre öffentlich rechtlichen Verpflichtungen nicht vollständig zu erfüllen vermögen,
5. Gutsbezirke und Landgemeinden oder Stadtgemeinden mit ihren Gehöften und Feldmarken derart im Gemenge liegen, daß eine Sonderung der beiderseitigen kommunalen In—⸗ teressen nicht mehr möglich ist,
. bei Gutsbezirken durch Zersplitterung, Anlage von Kolonien 2c. die Einheit des Besitzes verloren gegangen ist.
C0. Nach den Beschlüssen der Majoxrität der XII. Kommission des Abgeordnetenhauses, welche sich aus den Konservativen, dem Centrum und einem Theil der Freikonservativen zusammensetzt, sollen zwar diejenigen Beschränkungen der Rechte des Landesherrn und die Er⸗ weiterung der Zuständigkeit des Kreisausschusses, welche der Entwurf nach B ab (durch Uebertragung der Be— fugniß zur zwangsweisen Vereinigung von Theilen von Gutsbezirken und Landgemeinden auf den Kreis⸗ ausschuß und durch Verzichtleistung auf die Befug⸗ niß zur Auflösung von Gutsbezirken und Landgemeinden) vorsieht, beibehalten, dagegen die im Entwurfe zu §S§. 2 und 126 in Anspruch genommenen Rechte des Landesherrn zu Gunsten einer Erweiterung der Rechte der Selbst— verwaltungsbehörden im 5§. 2 sehr wesentlich abge⸗ schwächt, im f 126 gänzlich in Wegfall gebracht werden. Denn nach diesen Ronen f abe chla f soll
I) im 5§. 2 der bisherige Zustand, nach welchem eine Ver⸗ einigung ganzer Landgemeinden und Gutsbezirke sowie die Umwandlung von Gutsbezirken in Landgemeinden und umge—⸗ kehrt nur mit Zustimmung der Betheiligten erfolgen kann, als Regel beibehalten und nur in Fällen, in denen das öffent— liche Interesse bies nothwendig macht, die mangelnde Zu⸗ stimmung der Betheiligten durch Beschluß des Kreisgusschusses oder durch den auf Beschwerde und weitere Beschwerde er— gehenden Beschluß des Bezirks ausschusses und Provinzialraths ergänzt werden können, . .
3) im 5§. 1236 die Bildung korporativer Zweckverbände nicht nur bei Zustimmung der Betheiligten, sondern auch gegen deren Widerspruch, sofern das öffentliche Interesse dies noth⸗ wendig macht, nur durch Beschluß des Kreisgusschusses, oder des auf Beschwerde ergehenden Beschlusses des Bezirksausschusses und Provinzialraths, ohne jede Mitwirkung einer Staats⸗ verwaltungsbehörde erfolgen können.
D. Diese Beschlüsse der Kommission sind aus folgenden Gründen nicht geeignet, eine angemessene Grundlage für das Zustandekommen einer Landgemeindeordnung zu bieten: . .
1) Die Beschlüsse enthalten zunächst eine zu weit gehende Beschränkung der landesherrlichen Rechte und eine zu weit gehende Erweiterung der Befugnisse der Selbstverwaltungsbehörden. Nur diejenigen Bestim— mungen des Entwurfs, welche eine Verminderung der landesherrlichen Rechte und eine , der Befugnisse des Kreisausschusses enthalten, sind von der Kom⸗ misston unverändert angenommen, dagegen diejenigen Bestim— mungen, welche als Aequivalent für diese Einschraͤnkung eine Erweiterung der landesherrlichen Befugnisse enthalten, im . 126 vollsländig, im 5. 2 fast vollständig in Wegfall gebracht, und es sind diese Befugnisse den Selbstverwaltungsbehörden, insbesondere dem Kreisausschusse, übertragen. Denn wenn eine Vereinigung von Landgemeinden und Gutsbezirken oder die Umwandlung von Gutsbezirken in Landgemeinden oder endlich die Bildung von Zweckverbänden gegen den Widerspruch Bethäiligter nur dann vom Landesherrn aus— gesprochen werden kann, wenn die mangelnde Zustimmung der Betheiligten durch Beschluß des Kreisausschusses, Bezirks⸗ ausschuffes oder Provinzialraths ergänzt wird, so liegt in jedem Einzelfall thatsächlich die Entscheidung in den Händen dieser Selbst⸗ verwaltungsbehörden, nicht aber in der Hand der Krone, welcher nur ein Veto zugestanden wird, indem sie die zwangsweise Vereinigung 2c. zwar trotz des Ergänzungsbeschlusses des Kreisausschusses unterlassen, niemals aber ohne einen solchen Beschluß zur Ausführung bringen kann. .
Y Die Kommissionsbeschlüsse sind aber auch in objektiver Beziehung nicht geeignet, eine ausreichende Sicherheit dafür zu bielen, daß auf Grund derselben die im öffentlichen Interesse erforderliche Beseitigung der vorhandenen kommunalen . und Mißbildungen erfolgen und den auf diesem
ebiet des ländlichen e , n,. hervorgetretenen drin⸗ gendsten Bedürfnissen Abhülfe geschafft werden wird.
a. Zunächst soll nach den Kommissionsbeschlüssen zu 8. 2 Absatz 3 eine Ergänzung der mangelnden Hustimmung der Betheiligten durch Beschluß des Kreizausschusses 2c. nur dann erfolgen können, wenn das öffentliche Interesse dies „nothwendig macht“. Bei dieser Fassungsänderung ist von den Antrag⸗ stellern ausdrücklich hervorgehoben worden, daß sie keineswegs dasjenige, was das öffentliche Interesse erfordere immer auch für nothwendig erachten könnten, und da
lassen.
diese Aenderung vorgeschlagen werde, damit nicht alle Ver⸗ einigungen von Gutsbezirken und Landgemeinden 2c, welche das öffentliche Interesse erfordern, auch wirklich zur Ausführung
gebracht werden. = b. Sodann bleibt aber nach den Kommissionsbeschlüssen
auch bei dem Vorhandensein einer Nothwendigkeit im öffent⸗ lichen Interesse der für die Durchführung der Vereinigung ꝛc. als Vorbedingung maßgebende Beschluß lediglich in das freie Ermessen der Selbstverwaltungsbehörden gestellt. Der Kreisausschuß kann in dem Falle der Nothwendigkeit die mangelnde Zustimmung der Betheiligten durch seinen Be⸗ schluß ergänzen, er kann aber auch einen solchen Ergänzungsbeschluß ablehnen. Wenn auch in diesem Falle eine Beschwerde an die höheren Selbstverwaltungs⸗ behörden zugelassen wird, so sind Letztere doch demnächst in der gleichen Lage, wie der Kreisausschuß; denn auch die weitere Beschwerde geht an den Provinzialrath, dessen Beschluß endgültig ist, und nicht etwa, wie im Falle des im §. 31 des Zuständigkeitsgesetzes, an die Ministerialinstanz, welche nach dem bestehenden Recht auch in sonstigen Fällen — siehe §. 13 Absatz 2 4. a. O. — zur Ergänzung einer mangelnden Zu— stimmung des Bezirksausschusses berufen ist.
e. Ferner erscheint auch in den im 8. 2 Absatz 3 in Frage kommenden Fällen der Kreisausschuß zu einer be— schließenden Thätigkeit weniger geeignet, während derselbe zu einer begutachtenden Aeußerung vorzugsweise und in erster Linie berufen ist. Denn während der Kreisausschuß in Folge seiner genauen Kenntniß der lokalen Verhältnisse am Besten über die Frage, in welcher Weise eine solche Vereinigung zc. zweckmäßig in Ausführung zu bringen sein werde, zu urtheilen vermag, erscheint er zu der Entscheidung der Frage, o überhaupt eine solche Vereinigung durch das öffentliche Interesse erfordert werde oder nicht, aus dem Grunde weniger geeignet, weil er den Verhältnissen, insbesondere auch den Personen, deren Interessen durch eine solche Maßnahme berührt werden, zu nahe steht, als daß eine hinreichende Gewähr für die nöthige Unbefangenheit des Urtheils überall gegeben ist, zumal hierbei auch sehr wesentlich die Auffassung des Vorsitzenden desselben und seine prinzipielle Stellung zu dem Bedürfnisse der Land⸗ gemeindeordnung ins Gewicht fallt.
d. Auch von der Majorität der Kommission ist nicht ver— kannt worden, daß, je geringer die Zahl der Fälle einer voll— ständigen kommunalen Vereinigung leistungsunfähiger und im Gemenge liegender Gutsbezirke und Landgemeinden ist, desto häufiger die Nothwendigkeit der zwangsweisen Bil⸗ dung eines Verbandes zur gemeinsamen Wahr— nehmung kommunaler Angelegenheiten eintreten werde. Während aber die Majorität der Kommission die Mitwirkung der Staatsverwaltungsbehörden und die landesherrliche Entscheidung bei den auf Grund des §. 2 vorzunehmenden Kommunalbildungen sehr wesentlich eingeschränkt hat, ist dieselbe so weit gegangen, diese landes⸗ herrliche Entscheidung und sogar jede Mitwirkung einer Staats⸗ verwaltungsbehörde bei den Verbandsbildungen nach 8§. 126 gänzlich zu beseitigen und dieselbe ausschließlich dem freien Ermessen der Selbstverwaltungsbehörden zu über— Selbst der Hinweis darauf, daß nach dem be— behenden Recht bei der Bildung der Amtsbezirke, d. h. nach⸗ barlicher Verbände zur Verwaltung der Polizei und zur Wahr— nehmung anderer öffentlicher Angelegenheiten nach 5. 49 der Kreisordnung die erste Bildung dem Minister des Innern lediglich auf Vorschlag des Kreistages, die Revision und end⸗ gültige Feststellung derselben aber dem Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Bezirksausschusse übertragen worden ist, hat die Majorität der Kommission nicht dazu bewegen können, eine analoge Bestimmung für die Bildung nachbarlicher Verbände nach §. 126 anzunehmen. Dazu kommt, daß auch hier die Anwendbarkeit der Vorschrift durch Ab⸗— änderung der Worte: „sofern das öffentliche Interesse dies erfordert“ in den Ausdruck: „nothwenig macht“, eine wesentliche Abschwächung erfahren hat. .
Aus vorstehenden Gründen hat Namens der Königlichen Staatsregierung der Minister des Innern am Schlusse der Kommissionssitzung vom 17. d. M. die Erklärung abgegeben, daß die Staattzregierung gegen die Beschlüsse der Majorität der Kommission, insbesondere gegen die in denselben enthaltene Einschränkung der landesherrlichen Befugnisse im §. 2 und gegen die Ablehnung jeder Mitwirkung der Staatsverwaltungsbehörden im 8§. 126 zu Gunsten einer Erweiterung der Befugnisse der Selbst— verwaltungsbehörden Widerspruch erheben müsse und dieselben als Grundlage einer neuen Landgemeindeordnung nicht für geeignet erachten könne.
Es hat sich das Bedürfniß herausgestellt, die Etats der Univerfitäten, welche jetzt mehrfach von einander abweichen, einheitlicher zu gestalten. Demgemäß ist vom Kultus⸗Ministe⸗ rium ein Normal⸗Etat aufgestellt worden, welcher den nächsten Etats der Universitäten zu Grunde gelegt werden soll.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hat die Einfuhr von lebenden Rindern aus Italien nach allen denjenigen Städten, welche die Erlaubniß zum Bezuge von italienischen Schweinen erhalten haben, unter den für diese festgesetzten Bedingungen widerruflich gestattet.
Der Staats- und Fmanz⸗Minister Dr. Miqu el empfing, wie dem „Hannoverschen Courier“ geschrieben wird, am Sonntag Miltag 12 Uhr die aus dem Stadtrath Dr, Varren⸗ trapp und dem Vorsitzenden der Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung Justiz-Rath Pr. Humser bestehende Abordnung der städtischen Behörden der Stadt Frankfurt a. M., welche dem Minister als dem früheren Ober⸗Bürgermeister die Urkunde überreichte, die ihn zum Ehrenbürger k ernennt. Der Ehrenbürgerbrief hat folgenden Wortlaut:
„Wir Magistrat und Stadtverordnete der Stadt Frankfurt am Main urkunden und bekennen hierdurch, daß wir Sr. Excellenz dem Herrn Staais- und Finanz ⸗Minister Dr. juris Johannes Miquel in dankbarer Würdigung der hervorragenden Verdienste, welche derselbe als Ober Bürgermeister hiesiger Stadt während einer zehnjährigen Wirksamkeit an der Spitze der städtischen Ver⸗ wältung fich um das Gemeinwesen erworben hat, und von dem Wunsche geleitet, der dauernden Verbindung seines Namens mit
ertheilt haben. Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiger Ehrenbürger⸗ brief ausgefertigt und unter Anhängung des großen Stadtsiegels voll zogen worden. So gegeben zu Frankfurt am Main, 4 Juli 1896. Der Magistrat. (gez.) Heußenstamm. Die Stadtverordneten ⸗ Ver
sammlung. (gez.) Br. Humser. Zugleich waren die beiden genannten Herren Ueberbringer
eines Geschenkes, welches Magistrat und Stadtverordnete nicht in amtlicher, sondern in privater Eigenschaft dem früheren Oberhaupte der Stadt gewidmet haben. Es sind drei Aquarelle der Stadt Frankfurt aus der kunstvollen Hand des Ingenieurs Lauter in Frankfurt. Der Herr Finanz⸗Minister empfing die Herren im Kreise seiner Familie und dankte noch besonders dafür, daß die Herren zur Winterszeit die weite Reise nicht gescheut hätten.
Wie die Wiener „Pol. Corresp.“ meldet, sind die Ver⸗ handlungen über den deutsch-österreichischen Handelsvertrag mit Rücksicht auf das Weihnachtsfest unterbrochen worden und werden voraussichtlich am 8. Ja⸗ nuar fortgesetzt werden. Die deutschen Delegirten ge— dachten gestern Abend nach Berlin abzureisen.
Se. Durchlaucht der Prinz Albert zu Sachsen⸗Alten⸗ burg, Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
Die Königlich sächsischen Bevollmächtigten zum Bundesrath, Zoll- und Steuer-Direktor Golz und Geheimer Regierungs⸗ Rath Vodel sind von Berlin abgereist.
Der bisher bei der Königlichen Regierung zu Merseburg aushülfsweise beschäftigte Regierungs⸗Assessor von Duelong ist der Königlichen Regierung zu Bromberg zur weiteren dienst— lichen Verwendung überwiesen worden.
Die Regierungs⸗Referendare Dr. jur, Helmentag aus Liegnitz, von Ditfurth aus Franksurt a. D., Hartmann aus Köln, von Heineccius aus Liegnitz und von Uckro aus Frankfurt a. O. haben am 20. d. M. die zweite Staats⸗ prüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.
S. M. Panzerschiff „Friedrich Carl“ ist am Donnerstag Mittag beim Verlassen des Hafens Kalonia auf der Insel Mytilene im Fahrwasser der Hafeneinfahrt auf Grund ge— rathen. Das Schiff ist anscheinend nicht beschädigt, das Wetter ist den Abbringungsarbeiten günstig.
S. M. Kreuzer „Schwalb en, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Rüdiger, ist am 20. Dezember von Bombay nach Sansibar in See gegangen.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine vorläufige Uebersicht der Ergebnisse der Rübenzucker-Fabrikation in der Campagne 1890,91 veröffentlicht.
Breslau, 22. Dezember. Ein Extrablatt zu dem Amtsblatt der hiesigen Regierung macht bekannt, daß auf Grund der Ermächtigung des Bundesraths der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten die Einfuhr von leben dem Rindvieh aus Oesterreich⸗Ungarn in die öffentlichen Schlachthäuser der Städte Görlitz, Liegnitz, Kottbus, Landsberg a. W., Forst i. L, So rau N. L. und Spremberg unter den vom Bundes⸗ rath festgestellten Bedingungen widerruslich gestattet hat. Zugleich wird darin mitgetheilt, daß als Einfuhrtage über die im Regierungsbezirk Breslau be⸗ legenen Grenzstationen Friedland, Kreis Waldenburg, und Mittelwalde, Kreis Habelschwerdt, der Montag und Donnerstag jeder Woche für jede dieser Stationen hestimmt sind und die Untersuchung der einzuführenden Thiere in Friedland durch den Kreis⸗Thierarzt in Waldenburg, in Mittelwalde durch den Grenz⸗Thierarzt daselbst stattfindet.
Münster i. W. Der „Germania“ ist ein Aufruf an die Mitglieder und Freunde der Centrumspartei in der Dibzese Münster zur Veröffentlichung zugegangen, worin der Wunsch ausgesprochen wird, dem Führer des Centrums im Reichstage, Dr. Windthorst am 17. Januar 1891, wo er sein achtzigstes Lebensjahr antreten wird, dadurch eine Geburtstagsfreude zu bereiten, daß durch Sammlung eine Summe von 90 000 4 zur Vollendung der Marienkirche in Hannover zu— sammengebracht und Hrn. Dr. Windthorst an seinem Geburts⸗
tage überreicht werde.
Württemberg.
Stuttgart, 22. Dezember. . e Hauptfinanz-Etats und des Finanzgesetz es für Pannen big zi. März 1853 it dem Kräsihium des ständischen Ausschusses Behufs Einleitung der Berathung und Beschlußfassung bei der Ständeversammlung übergeben worden. Es? sind im Ganzen berechnet worden; der Staatsbedarf für 189199 auf 66 260 615 t T Z, für 1892/6953 auf 66 009 808 S666. 9 , und. die Einnahmen aus dem Kammergut, den TLandes⸗ steuern und dem Antheil an dem Ertrag der Reichssteuern auf bez. 64 776 279 710 3 und 65 469 537 4M 10 6 Auagleichung der Ausgaben fehlen sonach für 1891 / 84 393 M 72 3, für 1692/93 540 271 6 21 , uam nen 1024664 M 95 3, welche aus der Restverwaltung gede
werden können. Hessen.
ö ' ⸗ tg Darmstadt, 22. Dezember. Wie die „Darmst 3 mittheilt, ist durch Entschließung des Gre be eg h, Ministeriums des Innern und der Justiz Lie i. . lebender Schweine aus Italien in die öffen
Schlachtanstalten der Städte Darmstadt, sꝛ ain eren
Der Entwurf des
Rindvieh aus Oesterreich⸗-Ungarn in häuser der Städte Darmstadt, Mainz, O
der Geschichte Frankfurts einen feierlichen Ausdruck zu geben, das
Ehrenbürgerrecht durch einstimmien Beschluß beider Körperschaften
Worms zum Zweck des alsbaldigen Abschlach vom Hun rah festgestellten Bedingungen gestat
Offenbach und Worms und die Einfuhr än, inch
Mecklenburg⸗ Schwerin.
Schwerin, 22. Dezember. Die „Mecklbr. Nachr.“ ver⸗
öffentlichen folgendes Bulletin vom 18. d. M.:
Die Besserung im Befinden Sr. Königlichen Hoheit des = berzogs von Mecklenburg⸗Schwerin . in . eit freilich sehr wechselnde Wetter Dr Brunhoff.
Weise vorwärts; so oft es das zur gestattet, werden kurze Ausflüge zur See unternommen. Vom 20. d. M. wird demselben Blatte gemeldet:
In dem Befinden Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs
macht sich seit einigen Tagen raschere Rekonvalescenz bemerkbar.
Schmerzanfälle sind seltener, die Kraͤfte beffer. . Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 21. Dezember.
hat der „Weim. Ztg.“ zufolge die Vorlagen über die
dungen und Ruhegehälter der Geistlichen, uber die Verw erledigter Pfarrstellen und über die Errichtung einer Landes kirchenkasse mit einigen nicht wesentlichen Abänderungen an⸗
genommen und gestern ihre Berathungen beendigt. Anhalt.
Des saus 21. Dezember. Bei den Neuwahlen zum von den bisheri 36 Abgeordneten 29 wiedergewählt worden, während . unter 5. Vertreter des flachen Landes, durch neue Persinlich⸗ keiten ersetzt worden sind. In Zerbst sind an die Ställe der — (früher ů i Dering ge pahren; in. ernturg Mint g gericht Jlalhh u Khan 3
Landtage sind nach der „Magd. Ztg.“
bisherigen Abgeordneten der Rechtsanwalt Vertreter von Bernburg) und der Gastwirth
folger Fiedler's geworden ist.
Reuß ä. L. Greiz, 22. Dezember.
ausbrachte. Geldern⸗Crispendorf, Vize⸗Präsident: Geheimer Hofrath
die im Laufe des Jahres vorgenommenen
ezw. wiedergewählten Mitglieder verpflichtet
Gesetzentwurf wurde einer
Lippe.
(M) Detmold, 22. Dezember. Aus den Verhandlungen der letzten Sitzungen des Landtages ist zu erwähnen, daß nun auch die Volksschullehrer, angeregt durch die Gymnasial⸗ vorlage, eine Eingabe um Gehaltserhöhung eingereicht haben, in der sie als Anfangsgehalt 800 S, nach fünf Jahren Zuschuß ö Jahren nebst freier Wohnung verlangen. — He⸗ . ͤ Lesung die Zwangserziehung verwahrloster Kinder, die Abänderungen zur Taxordnung für die freiwillige Gerichts⸗ barkeit, Gehalts aufbesserung der Gerichts sekretäre 2c. und Bil⸗ ᷓ — In den weiteren Sitzungen stand die Vorlage bezüglich Aufbesserung der der Direktoren, Oberlehrer und Gymnasiallehrer Na langen Debatten wurde die Regierungsvorlage im ck der Kommission
einen nach 25
weiteren steigend bis
1000 0e, alle von 200 (Mi, als Maximum nehmigt wurden die Vorlagen:
vier Jahre 2000 M dritter
vom Landtage in
dung neuer Schulgemeinden betreffend.
Gehälter
zu Detmold Verhandlung.
und Lemgo zur lichen nach den Abänderungsvorschlägen definitiv in dritter Lesung ebenfalls angenommen.
Sitzung vom 20. d. M. war eine sehr erregte.
Jahr, sondern nur auf sechs Monate bewilligen. könnten sie sich an den scheinlich überhaupt nicht mehr betheiligen, bis
gemeinde⸗Ordnung vorgelegt seien. sich immer weiter ausbreite.
den Antrag ein, den Etat Monate zu bewilligen.
für 1851
. gehen würde. Der. Abg. Alsemissen brauche
sein lebhaftes Bedauern aussprechen.
daß die
eat habe, Sitzungen beizuwohnen,
er Lage sei, in denen
artige Aeußerungen fielen. Was die gewünschte Landgemeinde⸗ Drdnung anbelange, so könne der Landtag w
orlage jetzigen Verhältnissen aussichtslos en Hibathed gelangte schließlich ein Vermittelungsantrag des Präsidenten von Lengerke zur An⸗ nahme, dahin gehend, baß der Regierung gestattet werde, mit
warten, daß die Regierung nochmals eine mache, die unter den
sei./ Nach weiteren lebhaft
. Heute Vormittag
zu einer außeryrdentlichen Session einberufene 9 , . Fürstenthums durch den Regierungs⸗Präsidenten Br. Mortag zufolge Höchsten Auftrags eröffnet, worauf der Alters⸗Präsident Geheimer Regierungs⸗Rath von Geldern⸗Crispendorf ein drei⸗ mal iges Hoch auf Se. Durchlaucht den regierenden Fürsten Das Haus konstituirte sich, indem ez das Bureau des letzten Landtages (Präfident: Geheimer Kabinets-Rath von
— Schon Tags zuvor war die Linke nicht erschienen und dadurch der Land⸗ tag beschlußunfähig geworden. Am Sonnabend ergriff zunächst der Abg. A semissen das Wort und erklärte, er und seine Partei würden überhaupt den Etat für 1891 nicht . . u weiteren Verhandlungen . nicht Steuererlasse in den unteren Stufen und eine neue Land⸗ Der Abg. Schnitger (Soz.) bemerkte, wenn die Negierung das Land durch eine Neuwahl befrage, werde sie sehen, daß die Sozialdemokratie Der Abg. Büynten brachte
Die
Die Landessynode Besol⸗ altung
ietel
Die
der⸗
nur auf sechs aus dem General⸗Adjutanten G. M.
Im Verlauf seiner Rede erging er sich sodann in den heftigsten Aeußerungen gegen die Person des regierenden Fürsten. Ber Präsident von Lengerke rügte dieselben und gab zu bedenken, daß ein das öffentliche Leben so schwer schädigender Schritt wie die Herbeiführung der dauern⸗ den Beschlußunfähigkeit des Hauses höchst bedenklich sei. Der Kabinets Minister von Wolffgr amm betonte zunächst, daß es gesetzlich durchaus unzulässig sei, den Etat nur auf sechs Monate zu bewilligen. Wenn die Berathungen bis zum Schlusse des Jahres nicht beendet seien, so sei nur eine Verlängerung des vorjährigen Etats durch Beschluß des Hauses zuläsfig. Auch könne der Landtag an die Bewilligung des Etats keine Be⸗ dingungen knüpfen. Die Herren, die den Landtag gestern be—⸗ schlußunfähig gemacht, möchten sich sehr überlegen, welche Konsequenzen die Wiederholung solcher Kraftproben n ni
ie Regierung auf die Auflösung des Landtages auf⸗ merksam zu machen. Im Uebrigen müsse der Minister über die jede Rücksicht außer Acht lassenden Aeußerungen des Abg. Bürxten in Bezug auf die Person des Landesherrn Er wiederhole, was er im vorigen Jahre gelegentlich einer Kommissionssitzung taatsregierung nicht mehr in
dem alten Etat noch für den Monat Januar k. wirthschaften. Sodann erklärte der Kabinets—
Namen des Fürsten den Landt ĩ . Für n Landtag bis zum
weiter zu inister im 5. Januar für
Oesterreich⸗ Ungarn.
Wien, 23. Dezember. Der in Wien und Rom beglau— y. , . . . hat sich dem „W. ag. folge gestern nach Rom begeben, um dem König H seine Akkreditive zu . ö Im Gemeinderathe berichtete gestern der Bürger⸗ me ist er über seinen Empfang bei dem Kaiser anläßlich der Danksagung, für die Genehmigung der Vorlage, be⸗ treffend Groß⸗-Wien. Der Bürgermeister wiederholte dabei die bereits gemeldete Erwiderung des Kaisers und betonte, daß Wien dieses große Werk vor Allem der Gnade und dem steten Wohlwollen des Kaisers für Wien verdanke. Die Ver— sammlung brachte darauf ein dreimaliges enthufiastisches Hoch auf den Kaiser aus. Der Bürgermeister theilte ferner mit, daß er auch dem Minister⸗Präsidenten Grafen Ta affe und dem Statthalter von Nieder Oesterreich Grafen Kielmannse gg den Dank für deren kräftige Mitwirkung bei dem Zustande— kommen des Werkes ausgesprochen habe. . Zwischen der „freien Vereinigung“ des Abg. Dr. Starda und den Jungéezechen ist es dem „Prag. bbb zufolge vorläufig noch zu keiner Fusion gekommen. Am Sonnabend wurde eine Konferenz der Bevollmächtigten beider Parteien abgehalten. Bevor es zu dieser Versammlung kam, fanden verschiedene Besprechungen säatt, welche ergaben, daß vorläufig eine Verbindung beider Parteien noch nicht durchführbar erscheine. Es wurde über das Er gebniß der Versammlunmng am 7H. d. M. ein Communigquè herausgegeben, das von den Abg. Dr. Skarda und Professor Tilser unterzeichnet ist und in dem es heißt: Es wurde über die Grundsätze eines golitijchen Programms verhandelt, auf dessen Grundlage sich Alle vereinigen könnten, denen es auf
e r e. ,. . . ne gr ge fen, , e, ge , eine entschiedene Vertheidigung der Rechte und der Würde Es fanden heute zwei öffentliche Sitzungen statt, in welchen f. Neuwahlen n . Prüfung der Wahlakten für gültig 3 . t und
Vorlagen Seitens der Fürstlichen Staatsregierung . wurden: ein Gesetzentwurf, betreffend Erhöhung der Be sol⸗ dung der Lehrer auf dem platten Lande, ein Postulat von 100900 16 zur Gewährung einer Subvention an die Stadt- gemeinde Greiz aus Anlaß der Wasserschäden vom Vorjahre und eine Forderung von 5155 ½ zur Gewährung von Theue— rungszulagen an gewisse Kategorien von Beamten 2c. Der 1 fünfgliedrigen Kommission zur Vorberathung überwiesen, während die beiden anderen Vor—⸗ lagen zur demnächstigen Plenarberathung verstellt wurden.
des Landes ankommt. Die Berathungen werden während der Januar⸗Session des Landtages fortgese zt. Es wurde beschlossen, dem Klub der Abgeordneten der nationalen freisinnigen Partei und der freien Vereinigung zu empfehlen, dahin zu wirken, daß schon in der Jannar⸗Session eine gemeinsame pParla⸗ mentarische Kommisston in Bezug auf die Ausgleichs vorlagen ins Leben trete. Im „Czas“ veröffentlichen bie vormaligen Realisten eine Erkläͤvung, in welcher sie die Gründe ihrer Vereinigung mit den Jungezechen angeben.
Großbritannien und Irland.
AFrkf. Ztg.“ telegraphirt, Lsord Megth und Sir Jof eph Bedrückung der Juden gefaßten überbringen sollten, mitgetheilt, nach St. Hetersburg zu reisen. Aus Kilkenny, wo gestern die Parlamentswahl slattfinden sollte, liegen noch Teine neueren Nachrichten vor.
Resolutionen dem Czaren daß es für sie unnütz wäre,
der Priester zu den Wahlurnen marschirten und daß man einen glänzenden Sieg des Anti⸗Parnelliten Hennessy zuversichtlich erwartete. (Vgl. die letzten Deyeschen.
parei l. welche letzte Woche auf der Nordsee geprobt wurben, haben sich nicht bewährt. Eines derselben wurde beschädigt, trotzdem die Ladung keine volle war.
Die in dische Regierung hat, wie „R. B.“ aus Bombay meldet, beschlossen, einen Zug in die schwarzen Berge gegen die Hussanzais auszurüsten, welche sich im letzten Oktober dem General Me. Queen nicht unterwarfen. Der Pendschab wird die Truppen stellen. 9
Frankreich.
Paris, 22. Dezember. Gestern kam es, wie ‚W. T. B.“ meldet, während der Sitzung des Munizipalrathes in den
Couloirs des Hötels de Ville zu einer lärmenden Scene. Der sozialistische Vize ⸗Präsident bes Munizipalrathes, Breusse, hatte im Journal Prolsstaire“ erklärt, daß Dumay, der Arbeitervertreter des 26. Pariser Arrondiffements GBelle⸗ ville) fähig sei, ihn zu ermorden; in Folge dessen kam heute Letzterer in das Hotel de Ville und griff Brousse thätlich an. Duma schickte schließlich Brousse seine Zeugen.
Ruland und Polen.
liche Königlich niederländische Gesandtschaft ein welche die offizielle Mittheilung van der J n der Königin Wilhelmine überbrachte. Diese Gesandtschaft besteht ð 2 Verspyc und dem Flügel⸗Adjutanten Hauptmann van Grovestinsz.
Wie den „Mot. Wed.“ aus Ni kolaje w berichtet wird, ist vom Marine⸗Ministerium beschlossen worden, demnächst 6 i 23 9 . . Panzerschiffs von noch ni agewesenen Dimensionen, in der Grö E A480 t, zu beginnen. J
Italien.
Auch die Kammerverhandlung über den Antrag Pan⸗ schiedenen Vertrauen zvotum für den Minister⸗Präsidenten Crispi und die Regierung Anlaß gegeben. Bei der . e ,. Berathung des Antrages erklärte, wie W. T. B.“ berichtet, Vendrami es für nothwendig, die gesammite Zollreformfrage . studiren; dies lafsse aber die Befugniß nothwendig er⸗ cheinen, den österreichischritalienischen Handelsvertrag von Jahr zu Jahr zu kündigen oder wenigstens die Kündigungs⸗ frist bis zum 31. Dezember 1891 zu verlängern, um ihn alsdann zu kündigen. Luzzatti bemerkte, man kündige nicht einen Vertrag ohne triftige Gründe und erörterte, ob es solche augenblicklich gebe. Wenn man diese Frage gründlich prüfe; werde man seiner Ansicht nach gewichtige Gründe eher dafür finden, den Vertrag aufrechtzuhalten lals ihn zu kündigen. Nichtsdestoweniger wäre es, ein Vortheil, dessen einjährige Verlängerung zu erreichen. Die Regierung könnte und müßte dies zu thun im Stande sein. Die Kündigung wäre, bevor ein anderer Vertrag fest⸗ gestellt fei, ein großes Üebel. Was den zweiten Theil des Antrages Pantano Betreffs der Ernennung einer Kommission zum Studium der ganzen Frage anlange, so erkenne er wohl an, daß die Sache im Prinzip der Kammer wohl wuͤrdig
5
— — — — , 1 — n. e / e 1
sei, aber er möchte nicht, daß sie den Anschein einer plötz—
Die russische Botschaft in London hat, wie man der Peg se, welche die von dem Guildhall-Meeting in Betreff der
Gs wird nur berichtet, daß die meisten Wähler unter Führung
Die 110⸗Tonnengeschütze des Panzerschiffes „Sans⸗
Am 19. d. traf in St. Petersburg eine außerordent—
tano Betreffs der Handels verträge hat zu einem ent-
lichen Abänderungssucht auf sich lade; er sei für die bean⸗ tragten Studien, aber mit der Einschränkung, daß die Ver⸗ besserungen der Verträge nicht die nationale Wirthschaft stören. . nahm der Minister⸗Präsident Erispi das Wort. r erklärte, seine wirthschaftlichen Anschauungen seien bekannt. Da Verträge das einzige Mittel zur Besserung der wirthschaft⸗ lichen Beziehungen zwischen den Völkern bilden, so ehe er unentwegt zu den Verträgen. Die europäische Lage sei so beschaffen, daß jede unvorhergesehene Erörterung den Interessen Italiens schaden könne. Man müsse also mit der größten Vorficht vorgehen. Er könne nicht auf das Wesen der Frage eingehen, müsse es jedoch als ausgeschlossen be⸗ zeichnen, daß der Kammer die Zeit zur Erörterung des Handelsvertrages mit Oesterreich⸗ Ungarn gemangelt habe. Letzterer sei don der Kommission, welcher Ferrari von der äußersten Linken als Sekretär angehörte, einstimmig gut⸗ geheißen worden. Der Vertrag lasse Verbesserungen während seiner Wirksamkeit zu und präjudizire nicht den Verhand⸗ lungen, die etwa mit Frankreich einzuleiten sein würden, wenn dasselbe sein Zollwesen völlig festgestellt habe. Er habe bereits Schritte gethan, um mit dem Wiener Kabinet ein Einvernehmen Behufs einjähriger Verlängerung des Vertrages zu erzielen, und hoffe, die bezügliche Verständigung werde vielleicht schon heute (Dienstag) unterzeichnet. (Lebhafte Zustim⸗ mung.) Er zweifle nicht, daß es während der Verlängerung gelingen werde, die wirthschaftlichen Beziehungen zwischen Italien und Desterreich⸗ Ungarn zu bessern. Es wäre sehr nachtheilig, wenn die Verlängerung des Vertrages nicht erhalten werden könnte, um die allgemein gewünschten Verbesserungen herbeizuführen. Er werde eine aus Senatoren, Deputirten und öffentlichen Funktionären zusammengesetzte Kommission ernennen, um die Frage nach jeder Rich⸗ tung zu prüfen. (Zustimmung) Pantano nahm von dieser Erklärung Akt und zog so—dann seinen Antrag zu rück. Borgotta beantragte nunmehr Tagesordnung, nach welcher die Kammer die Er⸗ klärungen der Regierung zur Kenntniß nehme. Barzilai sprach noch von den großen Interessen der italienischen Bevölkerung Oesterreichs, welche bei den Vertragsverhand⸗ lungen auf dem Spiel ständen, und empfahl dieselben der Fürsorge der Regierung. Nachdem hierauf der Minister⸗ Präsident Crispi erklärt hatte, die von Borgotta beantragte Tagesordnung zu acceptiren, wurde diese von der Kammer mit großer Majorität einschließlich der Stimmen der äußersten Linken angenommen. Die Kammer vertagte fich hierauf bis zum 20. Januar. 3. Die bestimmte, von dem König in seiner Ansprache a die Kam merdeputation Gergl. d., gestr. Nr. d. Bl.) aus⸗ gedrückte Hoffnung, daß keine neuen Steuern auferlegt werden würden, wird, wie man der „Frkf. Ztg.“ aus Rom meldet, in den dortigen Blättern als Ausdruck des Königlichen Willens mit Genugthuung aufgenommen. Dem von der Re⸗ gierung angekündigten Programm, wesentliche Ersparungen durchzuführen und die Herstellung des Gleichgewichts im Staatshaushalte anzustreben, ohne den Steuerträgern neue Lasten aufzubürden, soll auch die Budgetvorkage des Finanz-Ministers entsprechen, die der Minister mit seinem Exposs nach dem Wiederzusammentritt der Kammern r en wird. In seinem Gesetzentwurf zur Regelung des zerkehrs Ferien zur Berathung kommen soll, hat Grimaldi der „Köln. 5 zufolge eine höhere Besteuerung der Banken vor⸗ n.
Belgien.
In Belgien bereiten sich bedeutsame Umgestaltungen Um einen Ausgleich zwischen den n,, . Militärdienstes, der militärischen Stellvertretung, der bewaffneten Nation und der Freiwilligen⸗Armee herbeizufů⸗ ren sind, wie die „Wes.-⸗Ztg.“ mittheilt, die Führer der kn fh hn. Partei zu einer Einigung auf dem Boden nachstehenden Kompro⸗ misses gelangt: Jedermann Soldat, Aufhebung der Conscription; Diejenigen, welche die Mittel besitzen, um sich auf eigene Kosten auszurüsten, zahlen eine Militärsteuer und dienen im Lager während vier Perioden von je drei Monaten in vier Jahren. Das Erträgniß der Militärsteuer soll dazu verwandt werden um Freiwillige, welche sich zu fünfjähriger Dienstpflicht ver⸗ pflichten, ordentlich zu belohnen. Die Dauer der Dienstzeit der gewöhnlichen Milizsoldaten wird herabgesetzt nach der . dre n nen, um 9. für den Heeresbestand erforder⸗ zu erreichen. zie Befrei istli
. 5 e Befreiungen der Geistlichen In Brüssel tritt am ersten Weihnachts eierta
stark beschickte Kongreß der . * zusammen. Auf diesem Kongreß sollen erörtert werden: die Verfassungsrevision, die Einfügung des allgemeinen Wahl⸗ rechts in das Programm der Partei, die Vertretung der Minderheiten und das Referendum, endlich der Antrag, daß die progressistische Partei auch Diejenigen umfaßt welche den Census beseitigen und Denen, die lesen und schreiben können, das Stimmrecht ertheilen wolle. Der , selbst
nimmt zweifellos das uneingeschrä selbst recht an. geschränkte allgemeine Stimm⸗
Neben diesem Kongresse findet an demselben Tage i
belgischen Hauptstadt noch ein zweiter r age n wer die feierliche Bestattung des Bruͤsseler Arztes Dr. De Pa epe, des geistigen Führers der belgischen Arbeiterpartei. Auch bei einen politischen 1 die von seinem sozialistischen Zu⸗ lunftsstaat nichts wissen wollten, stand er in hoher Achtung Die Arbeiterpartei, die demokratischen und progreffistischen
Kreise bereiten dem arm Verst ᷓ ö ᷣ gung vor storbenen eine glänzende Beerdi⸗
Die Tarifkommission für die Frage der ⸗ zölle hielt gestern Nachmittag in rh fᷣ , Sitzung. Der „Indeépendance belge“ zufolge wäre das Ein⸗
vernehmen der Mächte beinahe — der Niederlande in Bälde kö und die Zustimmung
In der gestrigen Generalversammlung des kon serva⸗
tiven Wahlvereins betonten, wie die „Frkf. Ztg.“ erfährt *
ämmtli ie 3 ag. . tedner die Nothwendigkeit der Verfassungtz⸗
Griechenland.
Der Kronprinz und die Kronpri i
. ; rin gien, sind gestern in Athen ,, und am Bahnhof von dem König, dem Prinzen an. und der Prinzessin Marie empfangen worden, während
die Königin im Kronprinzli ; ö anwesend war. nprinzlichen Palais zur Begrüßung
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der Zettelbanken, welcher ebenfalls nach den .