1891 / 11 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Jan 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Bureauvorsteher und der Gebaltsausbesserungen um 2600 „6, von I6 oN) S im Vorjahre auf 99 1060 „, während die anderen , . Ausgaben trotz der Erhöhung des zu außerordentlichen einunerationen beftimmten Fonds von 1600 auf 15009 M sich durch den Fortfall der bisherigen Funktionszulage für den Bureau vorsteher in Höhe von 1200 ½½ um 700 M vermindert haben und statt mit 6405 M wie im Vorjahre nur 700 Æ in Ansatz gebracht worden sind. Unverändert geblieben sind die Wohnungẽgeldzuschüsse mit 14 640 ες und die 'sächlichen Ausgaben mit 22 406 66. An Gin nahmen sind 656 M, 6 mehr als im Vorjahre, eingestellt.

Der Etat der Ober⸗Rechnungskammer weist eine Ein“ nahme von 946 S, 66 S½½ mehr als im Vorjahr, und eine Ge⸗ sammtaus gabe von 846 025 M, 35 452 M mehr als im Vorjahr, auf. Bei den Ausgaben entfallen an Besoldungen, welche sich in Folge der nötbigen Vermehrung der Beamten und der Gehalts aufbesserungen um 30 800 4M erhöht haben, 693 800 J, an Wohnungs⸗ geldzuschüfsen 94 976 M, 3733 S mehr, an anderen persönlichen Jusgaben 23 949 M, 600 „S weniger, und an anderen sächlichen Ausgaben 35 300 M, 1500 M mehr als im Vorjahr. Außerdem sind für den mit der OSber⸗Rechnungskammer vereinigten Rechnungshof des . Reichs in dem Reichs haushalts⸗Etat für 1891/92 667 583 A* angesetzt.

In dem Etat der Prüfungskommission für höhere Ver. waltungsbeamte, des Disziplinarhofes und des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte sind die Einnahm en aus den Prufungsgebühren wie im Vorjahre auf 7200 ½, die Aus⸗ gaben der Prüfungskommission mit 13 bo0 M gegen 9200 ½ im laufenden Etatsjahre eingestellt. Es ist. diese Mehrausgabe dadurch motivirt, daß in Folge der großen Geschäftslast es nöthig erscheint, die bisherigen 8 stellvertretenden Mitglieder den ordentlichen Mit gliedern gleich zu stellen und daher den Fonds zur Bewilligung außerordentlicher KRemunerationen ganz in Fortfall zu bringen, zu⸗ gleich aber die Geschäftsvergütung des Präsidenten auf den dop— pelten Betrag der Remuneration der Mitglieder,. also auf 400 M zu normiren. Die Ausgaben für den Disziplinarhof und den Gericktshof zur Entfcheidung der Kompetenzkonflikte haben gegen das Vorjahr eine Aenderung nicht erlitten und sind mit 10 770 . bez. S406 eingestellt. *

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2 mm , mer, e ö er Fiat Tes Gefetzsammlungs Amts hat sich gegen das laufende Etatsjahr nicht verändert. Die Einnahmen sind mit 172 839 6, davon 172 8o0 6 aus dem Absatz der Gesetzsammlung, die Ausgaben mit 151 600 eingestellt, sodaß sich ein Ueberschuß en,, 212630. 230 ie n, giebt] r V N . ! .

In dim Giat des Deutschen Reichs und Preusischen Staats-Anzeigers ist die Gesammtsumme der Einnahmen mit 737 6060 S, um 31 00 6 höher als im Vorjahre, eingestellt. Da⸗ pon kommen auf den Debit der Zeitung 134 000 M, 16090 mehr; auf die Insertionsgebühren 600 000 , 30 000 . mehr, und auf sonstige Einnchmen 3660 66, So n mehr als im Vorjahr. Die Erböhung der voraussichtlichen Einnahme an Insertionsgebühren sst durch die in Folge des Reichtgesetzes, betreffend die Erwerbs und Wirthschaftsgenossenschaften, eingetretenen außerordentlichen Zuwachs an Inseraten begründet. Die Summe der Betriebskosten ist auf IZ35 470 S, 33 780 Æ höher als im laufenden Etatsjahre an⸗ gesetz, und entfallen dabei auf Besoldungen 44 35090. , 06s ½ mehr als in 1896/91. Da die bisherige Besoldung des Direktors der Arbeitslast und der Verantwortlichkeit dieser Stellung nicht entspricht, so sind dafür 300 „6 mehr in Ansatz ge⸗ Fracht worden, außerdem hat der Umfang der Geschäfte es nöthig ge⸗ macht, die Zahl der Cxpedienten um zwei zu vermehren, und haben sich die Gehälter der Unterbeamten in Folge der Besoldungs— verbefferungen um 400 6 erhöht. Der Vermehrung der Expedienten⸗ stellen entsprechend hat sich auch der Wohnungsgeldzuschuß um 16860 S, auf 7020 AS erhöht. Da es im Interesse einer weiteren Verbreitung des „Reichs. und Staats ⸗Anzeigers, für geboten erachtet worden ist, in größerem Maße als bisher, von berufenen Fachmännern verfaßte, wissenschaftlich gehaltene Artikel in den Spalten diefes Blattes zu veröffentlichen, und zugleich eine anderweite Regelung der Remunerirung der Hülfs— arbeiter in Aussicht genommen ist, so sind die anderen persönlichen Ausgaben mit 50 006 Mυις gegen 46 009 S in 1890/91 eingestellt worden. Die sächlichen und vermischten Ausgaben sind mit 431 190 4, um 21 706 M böher als im laufenden Gratsjahre in - Ansatz gebracht worden und ist diese Mehrausgabe durch die am 1. Januar 1890 eingetretene Erhöhung der Satzlöhne und die außerordentliche Ver. mehrung der zu veröffentlichenden Bekanntmachungen, wodurch sich die Aufgaben für Satz, Druck und Papier beträchtlich gesteigert haben, begründet. Der Antheil des Deuischen Reichs an den Betriebs- überschüssen ist auf 100 115 „6 angesetzt, sodaß sich die Summe der Ausgaben auf 635 585 M stellt, mithin ein Ueberschuß von 101 415 , 1146 41 weniger als im Vorjahre verbleibt.

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Bei dem Etat des Ministeriums der auswärtigen Ange legenheiten sind die Einnahmen wie im Vorjahr auf 4600 angesetzt. Die Ausgaben betrugen für das Ministerium 92 600 A, für die Gefandtschaften 365 400 M, für andere persönlichen Ausgaben 1500 „ο und für fächliche und vermischte Ausgaben 46 200 M, so daß sich die Gesammtsumme der Ausgaben auf 524 590 K, beläuft. Gegen das laufende Etatsjahr hat sich nur der Titel Vermischte Ausgaben“ um 21 506 S6 erhöht. Der Ansatz für 1891392 im Be— trage von 46 200 gründet ch auf den Durchschnitt der wirklichen Ausgaben in den letzten drei Jahren.

In dem Etat für das Finanz Ministerium sind die Ein; nahmen der Wittwen⸗ und Waisen⸗Verpflegungsanstalten mit 141535 5605 Æ gegen 1479 415 M im Etatsjahre 1890/91, also um 45 15 niedriger eingestellt. Es entspricht diesen Ansatz dem Durchschnitt der Einnahme in den letzten drei Etatsiahren unter Be⸗ rsicksichtigung der muthmaßlichen Abgänge. Die sonstigen verschiedenen Einnahmen sind auf derselben Grundlage auf 1 260 766 S, 72 445 s niedriger als im Vorjahre geschätzt, sodaß sich die Summe der Ein, nahmen um 118 3665 M geringer als im Vorjahre, auf 2 694 265 gegen 2812 625 ½ in 1890/91 stellt. Die dauernden Aus—⸗ gaben belaufen sich im Ganzen auf 59 256 110 M, gegen I S559 275 im Vorjahre, haben also um 12619 165 46 abge⸗ nommen. Auf das Ministerium entfallen davon an Besoldungen 53 200 , 11 6000 mehr als im Vorjahre, welche Mehrausgabe vornehmlich eine Folge der in dem Nachtrags Etat von 1890 vorge- sehenen Aufbesserung der Gehälter ist, an Wohnungsgeldzuschüssen, wie im laufenden Jahre 125 680 M, an anderen persönlichen Aus⸗ gaben 66 G60 A, Job0 AM weniger als in 1890,91, und an sächlichen und vermischten Ausgaben wie im Vorjahre 155 500, Die Aus⸗ gaben für das Minislerium stellen sich mithin auf 1 137 830 ½ gegen [i277 8860 ν im Etatsjahre 1890581. Für die Ober-Präsidenten, Regierungs⸗Präsidenten und egierungen, einschließlich der Ministerial⸗, Militär. und Baukommission, Les Dirigenten und der Mitglieder der Direktion der Verwaltung der direkten Steuern in Berlin föwie für dis Bezirksausschüsse ist im Ganzen ine Aus- gabe von 1 158 965 . gegen iz Jog bod w im laufenden Etatejahr angesetzt. Die Mehrbeträge sind auch hier in der Hauptsache der Gehaltzaufßefferung der Unterbeamten zuzuschreiben. Es entfallen auf Besoldungen 7 349 436 S, 178707 ½ mehr, auf Wohnungsgeldzuschüsse ä G00 c, 9hühM e mehr, auf andere pꝛrsönliche. Ausgaben 1953 006 6, 81 0b M mehr, auf sächliche Ausgaben wie im Vor⸗ jahr 2 904 260 ας, auf sonstige Ausgaben 13 4538 900 , 329 400 t mehr. Bei den Rentenbanken stellen sich die Besoldungen in Folge der Kreirung von neuen Stellen Behufs Herstellung des üblichen Verbäliniffes zwischen den etalgmäßigen und diätarischen Burequbamten und der AÄufbefferung der Gehälter? der Unterbeamten um 15 755 4 höher als im laufenden Etatsjahre, euf 237 825 „, die Wohnung⸗ geldzuschüsse auf 8 god M, 15127 6 böher als im Vorjahre, die anderen persönsichen Ausgaben auf 272 230 M, 8039 46 nichrigęt als in 1350s und die söchlichen und permischten Ausgaben auf 97s 8 M. 59 900 4A niedriger als im laufenden Etatsjahr; im Ganzen belaufen

sich die Ausgaben für die Rentenbanken auf 646527 6, gegen 699 50 Mƽ im Vorjahre. Bei den Wittwen⸗ und Waisen ·˖ Ver⸗ pflegungsanstalten stellten sich die Ausgaben auf 5 632 050 S gegen 69g 353 „M in 1856591. Es haben dabei die Pensionen und Jonstigen reglementsmäßigen Ausgaben der allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗ anflalt zu Berlin, für welche 4255 009 * angesetzt sind, um 73 jo'ß3 6, und der vertragsmäßige Zuschuß für die Provinz Schletzwig-Holstein zur allgemeinen Wittwenkasse in Kopenhagen von Ish 756 c, dem Anschlage des dänischen Finanz ⸗Ministeriums gemãß um 12 9560 S. abgenommen. Die Pensionen aus der Hof und Civil⸗ diener Wittwenkaffe zu Hannover haben sich von 950 900 S im Vorjahr auf 986 0060 A erhöht, dagegen sind, nach dem Durch⸗ schnitt der drei letzten Etatsjahre die Pensionen aus der Wittwen⸗ und Walfenkasse für die vormals Kurfürst⸗ sichen Civilbeamten der acht Rangklassen zu Kassel um 3000 4A niedriger, auf 113 000 M, die Pensionen aus der Civil ⸗Wittwen⸗ und Waifengesellschaft zu Kassel, um 4300 niedriger, auf 172 500 ; die Pensionen aus der Wittwen⸗ und Waisenkasse ehemaliger nassauischer höherer Civilbeamten, um 10900 niedriger, auf 3600 S; die Pensionen aus der Wittwen⸗ und Waisen ⸗Versorgungs⸗ anstalt, um 506 M niedriger, auf 6000 , und die Pensionen aus der Kasse der vormaligen Pensionsanstalt für Wittwen und Waisen der Staatsdiener in Frankfurt a. M., um bo9 M niedriger, auf 3500 M angefetzt worden. Auf der gleichen Höhe wie im Vorjahre stehen die Pensionen aus der Wittwen. und Waisenkasse ehemals niederer naffguischer Beamten mit 12090 M6. und die Pensionen aus der Witswen. und Waisenkasse ehemals nassauischer Unterbeamten mit 1300 M6 Für die Verwaltung des Thier— gartens bei Berlin werden an Besoldungen 17 00 S, 800 mehr, an andern perfönlichen Ausgaben 1700 S6, 700 M mehr, ge⸗ fordert. Erstere Mehrausgabe ist durch den Nachtrag zum Staais⸗ haushalt für 1896591, letztere durch Zulagen an die zur Zeit mit besonders schwierigen und verantwortlichen Dienstobliegenheiten be⸗ trauten Beamten veranlaßt worden. Die sächlichen Verwaltungs— und Befriebskosten betragen 125 100 ½, 1500 S mehr als im Vor jahre. Die Ausgaben für die Verwaltung des Thiergartens betragen baher im Ganzen 144 700 6 gegen 143 200 ½ im Vorjahre, Für Wartegel der, Pensionen und Unterstůtzungen sind im Ganzen 35 424 303 gegen 53 265 352 M im Vorjahre in Ansatz gebracht worden. Eine Mehrausgabe von L609 0600 A ist dabei bei den Pensionen für Civil⸗ beamte, welche mit 26 100 000 M eingestellt sind, mit Rücksicht auf die nach dem Durchschnitt der letzten drei Etatsjahre zu erwartenden Steigerung und aus demselben Grunde eine Mehrausgabe von 700 000 4s, bei den gefetzlichen Wittwen und Waisengel dern eingestellt worden, so daß sich die letztere Position auf 7 200 099 6 stellt. Niedriger an⸗ gefetzt worden find die Wartegelder für Civilbeamte, um 18 621 4, mit 320 65 S, die Dispositionsgehälter, um 102 428 e, mit 417 667 ½6, und der Pensions ⸗Aussterbefonds, um 20 000 s, mit S0 660 6 Gegen das Vorjahr unverändert sind geblieben: die Karenzunterstützungen mit 60 O00 66, die Unterstützungen für aus⸗ geschiedene Beamte, wie für die Wittwen und Waisen von solchen mit 227 000 „M, der Gnaden ⸗Pensionsfonds mit 3000 A6 und der Fonds ju einmaligen Unterstützungen solcher Personen, welche, ohne die Eigenschaft von Beamten zu haben, im Staatsdienste beschäftigt werden oder gewesen sind, mit 4000 M. Die allgemeinen Fonds be⸗ stehen aus dem Dispositionsfonds zu Gnadenbewilligungen in Höhe von 1 500 0060 M, dem Fonds zur Ablösung von Passivrenten und anderer Verpflichtungen im Betrage von 100 090 4, dem Fonds zur Verbesserung des Dlensteinkommens der in Schleswig -Holstein. Han⸗ nover und HeffenRassau vorhandenen Beamten, welche bei der Umgestaltung der Behörden disponibel geblieben sind, in Höhe von 12 606 M6, und dem Fonds für unvorhergesehene Ausgaben von 1266 000 60 Diese Positionen, welche zufammen eine Höhe von 2517 60600 errcichen, sind gegen das Vorjahr unverändert geblieben, dagegen sind die im vorigen Etat aufgeführten Titel o bis 7 in Höhe pon 15 0660 O00 S in Wegfall gekommen. An einmaligen und außerordentlichen Ausgaben werden für die Instandsetzung der Bürgersteige am Opernhause zu Berlin und zur Erneuerung mehrerer Thüren und Fenster im Schauspielhause daselbst 8000 A, 2500 „Æ mehr als im Vorjahre verlangt.

Der Etat der Verwaltung der direkten Steuern setzt die Summe der Einnahmen auf 171 166 000 M, 5 419 200 M höher as im Etatsjahr 1890/91 an. Es ist, hierbei die Einnahme an Grundsteuer einschließlich der Gebühren für die Erhebung der Steuer in den Provinzen Schleswig ⸗Holstein. Hannover, Westfalen, Hessen⸗ Nassau und Rheinland, in der früheren Weise nach dem Soll— einkommen für das Jahr 1890/91 mit 40022907 M ver⸗ anschlagt Die hiernach gegen den vorigen Etat herror— fretend? Mindereinnahme von 10 00 M ist die Folge des Uebergangs grundfsteuerpflichtiger Liegenschaften in die Kate— gorie der gebäudesteuerpflichtigen oder steuerfreien Grundstücke. Die Gebäudesteuer ist, ebenfalls nach Maßgabe der Veranlagung für das Vorjahr, mit 33 613 000 M in . gebracht worden. Es er⸗ giebt sich danach ein Mehr von 1238 900 MM gegen das Vorjahr, Bei der klassifizirten Einkommensteuer ist unter Berücksichtigung des fü, Las Jahr 1891 92 vorautsichtlich eintretenden Mehrbetrages der Abgänge über die Zugänge ein Jahresbetrag von 48 365 (CO be⸗ rechnet worden, sodaß nach Abzug der gesetzmäßig außer Hebung bleibenden Raten im Betrage von 1 380 606 S, 46 975 09 S6 zur Erhebung gelangen. Es ergiebt sich daher gegen den vorigen Etat eine Mehreinnahme von 2511 0490 6. Die Klassenstener ist nach demselben Grundsatz wie die (lassifizirte Einkommensteuer auf einen Ertrag? von 34 588 009 906 veranlagt, sodaß nach Äbzug des dreimonatlichen Erlasses ein Einnahmesoll von 25 711 00 M, 1 2660 666 ½ mehr als im Vorjahre, verbleibt. An Gewerbesteuer waren im Durchschnitt der drei letzten Etatsjahre überhaupt 20 705 184 ½, eingegangen und ist daher unter Zurechnung des zu erwartenden Ueberschuffes der Zugaͤnge über die Abgänge der Ertrag für 1891/89 mit 21 601 000 , 482 O00 S mehr als im Vorjahre, in Ansatz gebracht worden. Die Eisenbahnabgabe ist mit demjenigen Betrage ausgeworfen worden, welcher von den für das Betriebs sahr 1885 bezw. des Rechnungsjahres 1889/90 verbliebenen Reinerträgen der steuerpflichtigen Eisenbahnen an die Staats kasse abzuführen ist, was die Summe von 272 2650 M, 40 850 M weniger als im Vorjahre ergiebt. Die direkten Steuern in den hohen⸗ zollernschen Landen, welche auf 283 000 angenommen sind, ergeben eine Mehreinnahme von 1000 M. Die Ein⸗ nahme an Gebühren besteht aus 91 500 „M an Fortschreibungs⸗ gebühren, 343 500 M an Gebühren aus dem Verwaltungszwangsver⸗ fahren und 1 797 0650 ½ an Gebühren, welche bei. den Katasterbureaus der Regierungen, den Katasterämtern und den Bezirksämtern ein⸗ kommen, im Ganzen alfo aus 2232 000 , 83 700 ½ weniger als im Vorjahre. Fuͤr Einnahmen aus den Nebenbeschäftigungen der Katafterbeamten sind 145 750 46, 750 M mehr als im laufenden Jahre, angesetzt. An Strafbeträgen und sonstigen Einnahmen sind nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre 81 000 46, 38 990 c weniger, in Ansatz gebracht worden, dabei sind 30 0090 S in Folge anderweitiger Einrichtung der Einziehung der Brand steuer im Regierungsbezirk Kassel in Abgang gestellt worden. Bei den Ausgaben stellen sich die Besoldungen auf 5 338 621 , um 321 657 * höher als im laufenden Etatsjahre, der Wohnungsgeld⸗ zuschüsse auf 688 000 MSM, 18 000 S mehr, und die anderen persön⸗ lichen Ausgaben auf 838 406 M, 64 181 4 mehr. Eg ist diese Mehrausgabe durch die Schaffung neuer Beamtenstellen in Folge des vermehrten Umfangs der Geschäfte und die höheren Remunerirungen an Hülfsarbeiter veranlaßt worden. Die sonstigen Kosten der Ver—= anlagung und Erhebung sind auf 4413 000 S½, 38 7650 M höher als in 1890,91 veranlagt, die sächlichen und vermischten Ausgaben auf 3 280 976 At, 188 313 M mehr als im Vorjahre. Die Summe der dauernden Ausgaben beläuft sich daher auf 14 499 000 6. gegen 13 898 100 S6 im Vorjahre, sodaß sich für das Jahr 1891592 ein n, , von 156 667 000 M, 4 8135 300 S mehr als in 1890,91, ergiebt.

(Fortsetzung solgt. )

An unsere dentsch⸗ evangelischen Glaubensgenossen.

Durch weite Kreise geht in diesen Tagen das lebbafte Gefühl, daß unfer deutsches Volk an einem Wendepunkte seiner Entwickelun steht. Der Zwiespalt, der in sein Volkeleben eingedrungen und dur bie wirthfchaftliche und gesellschaftliche Entwickelung der letzten Jahr⸗= zehnte immer mehr vertieft ist, bedroht dasselbe mit den schwersten Gefahren. Mit dankbarer Freude begrüßen alle wahren Freunde des Volkes den Vorgang unseres geliebten Kaisers, der, in die Fußtapfen des in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm L tretend, den Weg tief. greifender sezialer Reformen mit hohem Sinne weiter verfolgt und bie Kirche zur Mitarbeit an der Heilung der Schäden unseres Volks lebens aufgerufen hat. Dieser Ruf ergeht auch an uns, die wir im Dienste der inneren Mission hier aus Nord und Süd des Vaterlandes perfammelt find. In der Ueberzeugung, daß nur im Evangelium von Christo, wie es die Kirche bekennt, der Quell aller Heils und Segens⸗ kräfte ruht, deren unser Volksleben zu seiner Genesung bedarf, wenden wit uns an Euch, unsere evangelischen Brüder und Mitbürger. Es gilt, mit allen Kräften gemeinfam dahin zu wirken, daß der Glaube an das Evangelium wieder die Macht werde, welche die gesammte Lebensanschauung unseres Volkes bestimmt und alle Klassen und Stände desfelben verbindet. Nur so können die drohenden Gefahren beschworen und unserem Volke der gesellschaftliche Friede wieder⸗ gegeben werden.

Das Cvangelium allein bietet im Frieden des Gewissens und in der Hoffnung, die an unvergänglichen Gütern reich macht, das höchste Gut. Dadurch wehrt es jeder Ueberschätzung des irdischen Gutes, dem rastlosen Jagen nach Gewinn wie der grollenden Unzufriedenheit über seine ungleiche Vertheilung. Das Evangelium lehrt den irdischen Besitz schätzen als ein von Gott anvertrautes Gut, mit dessen Größe die Schwere der Verantwortung wächst. Darum darf dasselbe nie gemehrt werden auf Kosten des Wohles und der berechtigten Ansprüche Anderer, darum soll es nicht in Wollüsten verzehrt, sondern gebraucht werden zur Ehre Gottes und im Dienste der Liebe. Das Evangelium straft den prahlerischen Luxus und die träge Genußsucht nicht weniger, wie die neidische Begehrlichkeit und die muthlose Verkommenheit.

Das Evangelium verleiht Allen den gleichen höchsten Beruf, der Gotfeskindschafl und adelt dadurch jeden von Gott verliehenen irdi⸗ schen Beruf. In seinem Lichte wird jede Berufsarbeit aus einer Last, welche die Noth auferlegt, zu einem Segen für das innere wie für das äußere Leben, und jede treue Erfüllung der Berufspflicht zum Gottesdienst. Kein irdischer Beruf ist so hoch, daß er berechtigte, den Allen gemeinfamen höchsten Beruf gering zu achten, und keiner fo niedrig, daß er von der Mitverantwortung für das Wohl des Ganzen entbände. Wem aber Gott keinen besonderen Beruf zu⸗ gewiesen hat, der soll den seinen darin suchen, seine Mittel, Gaben und Kräfte in den freien Dienst am Gemeinwohl zu stellen.

Das Evangelium verkündigt Allen die Eine unverdiente Gnade Gottes in Chrlsto und wehrt damit jeder Selbstüberhebung und Geringschätzung Anderer. Es verbindet Arm und Reich, Hoch und Niedrig, Arbeitgeber und Arbeiter, Vorgesetzte und Untergebene durch das Band der gleichen Liebe mit einander. Nur die Liebe, welche in Jedem den Bruder ehrt, vermag die Kluft zu überbrücken, durch welche die natürliche Ungleichheit der äußeren Lebensverhältnisse die verschiedenen Stände und Klassen des Volkes in feindliche Lager scheidet. Nicht in verletzender Herablassung, sondern in vertrauen⸗ erweckender Theilnahme geht sie den Bedürfnissen der ungünstiger Gestellten nach und lehrt sie ihre wahren Freunde kennen. Das Evangelium lehrt, daß Jeder, welcher Dienstleistungen zu fordern hat, auch berpflichtet ist, in persönlicher Fürsorge und selbstloser Opfer⸗ freudigkeit für die Wohlfahrt des Untergebenen einzutreten. Es weiht aber auch alles Dienen und Geborchen zur dankbaren Liebeserweisung gegen den Hüter und Pfleger der sozialen Gemeinschaft, mit deren Gedeihen das Wohl des Einzelnen steht und fällt.

Bas Evangelium fordert von Mann und Weib die gleiche Rein⸗ erhaltung des sittlichen Lebens um Gottes und unseres ewigen Heiles willen. Es legt damit den Grund für die Heiligung eines Familien- lebens, in deffen Schooß der Sinn für alles Groß: und Edle und der Abscheu vor der Unzucht, die am Mark unseres Volkes zehrt, ge⸗ pflanzt und gepflegt wird. Es lehrt das Familienleben weihen durch die Sammlung um das Wort Gottes und Alles, was das Leben adelt, es ermahnt zu der Kinderzucht, welche von früh an den Grund legt für die Achtung vor jeder heiligen Ordnung in Gehorsam und Gottesfurcht. Ez straft bei Hoch und Niedrig mit gleichem Ernst die Verödung und Verstörung des häuelichen Lebens durch die Sucht nach (iller Zerstreuung und ürpiger Sinnenlust.

Das Evangelium erhebt den von der Schöpfung her . Ruhetag zum Sonntag und weiht denselben durch die Verkündigung des götklichen Worts zur Vorbereitung auf unser himmlisches Ziel in Andacht und Gebet. Es bedroht mit heiligem Ernste den, der aus. Gizernutz und Gewinnfucht dem Andern leinen Rubetag verkũmmert; aber es straft auch die Catheiligung des Sonntags, welche durch wüste Genußsucht Leib und Seele schädigt, statt sie zu erquicken. Es ver= pflichtet insbesondere die höheren Stände, durch gures Beispiel und treue Fürforge mitzuhelfen, daß Alle ihn nutzen lernen zu wahrer Er⸗ holung und perzerfrischender Freude. Es erhebt den Tag des Herrn zum Segensquell eines kirchlichen Gemeindelebens, das jeden Unter⸗ schied der Stände aufhebt in der gemeinsamen Fürsorge für das Ge⸗ deihen echter Frömmigkeit in den Häusern und Herzen,

Das Evcngelium predigt allen Verirrten und Verlorenen die suchende Sünderliebe Gottes, es verheißt allen Kranken und Noth⸗ leidenden, allen Mühseligen und Belat enen Trost und Erquickung. Damit weckt es den Sinn für die Uebung der barmherzigen Liebe, welche die Armen und Kranken pflegt, die fittlich Gefährdeten behütet und die Verirrten auf den rechten Weg zurückzubringen sucht, Es legt jedem Einzelnen die Pflicht auf, mit seinen Gaben und Gütern sich in den Dienst solcher Liebesarbeit, zu stellen, wo und wie sie in seinem Kreise getrieben wird, durch willige Opfer an Zeit und Kraft mitzuhelfen an dem Bau des Reiches Gottes auf Erden.

In diesem Sinne die Kraft des Evangeliums in unserer gesammten Lebensführung zu bewähren, haben wir heute aufs Neue vor Gottes Angeficht gelobt. Wir haben uns die Hände gereicht, in vereinter Arbeit nach immer neuen Mitteln und Wegen zu suchen, damit Alle, die unser Volk lieb haben, fich um das freudige Bekenntniß zu dieser im Evangelium wurzelnden Welt und Lebensanschauung sammeln. Wir sind der frohen Zuversicht, daß die Kirche und ihr geistliches Amt in erneutem Eifer durch die Predigt des lauteren Gotteswortes und durch treue Scelforge damit vorangehen werde. Aber wir bitten herzlich und dringend, daß Jeder, der dies Bekenntniß theilt, mit uns für dasselbe eintrete in seinem Keeise durch Wort und Werk. Je reicher Gott das Maß seiner Gaben und Güter ausget heilt, je höher und einflußreicher die Stelle ist, auf welche er Einen im öffent⸗ lichen Leben gestellt hat, desto mehr wächst seice Ver pflichtang., mitzuhelfen, daß allen. Ständen eine den Forde⸗ rungen des Evangeliums entsprechende Lebensgestaltung ermöglicht werde, daß alle Hindernisse der wahren Volkswohlfahrt beseitigt und je der segensreichen Ordnung die Wege gebahnt werden.. ;

An alle unsere Glaubenggenossen aber ergebt die Bitte; Reicht uns die Hände und helft uns, das Evangelium als das einzige 9. mittel für alle Schäden unferes Volkslebens zu erproben! Die Noth unseres Volkes hat uns getrieben, die drohenden Gefahren der Zu⸗— kunft sind unsere Fürsprecher, und unser Gott, der dem deutschen Volk das Licht des Lauteren Epangeliums hat aufgehen lassen, ift und bleibt unsere Zuversicht. Er segne auch dieses Wort zu seiner Ehre und zu unseres Volkes Heil!

Nürnberg, den 16. September 1890.

Der 26. Kongreß für innere Mission. D. Weiß.

Exemplare dieser Ansprache ist der Central Ausschuß für innere Mission Jedem zu überfenden bereit, der sich an ihn (Adresse: Berlin W., Genthinerstraße 38) mit einer Zeile wendet.

M 11.

Königreich Preußen.

Privileg i um wegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden

Schuldverschreibungen der Stadt Harburg im Betrage von 3000 000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.

Nachdem die städtischen Kollegien der Stadt Harburg darum nachgesucht haben, daß der Stadtgemeinde Harburg zur Bestreitung außerordentlicher Arsgaben für die Anlage einer Wasserleitung, für den Bau eines öffentlichen Schlachthauses, für die Einrichtung einer Gas⸗ anstalt, für eine Straßen ⸗Kanalijation, für den Neubau des Rathhauses, sowie für sonstige gemeinnützige Einrichtungen die Aufnahme einer Anleihe im Gesammtbetrage von 3 ö 00 000 ƽ gegen auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Schuldverschreibungen gestattet werden möge, so wollen Wir in Gemäßheit des §. ? des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Jahlungs⸗ verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, sowie des Artikels L der Königlichen Verordnung vom 17. September 1867, betreffend die Einführung des vorgenannten Gesetzes in den neuen Landestheilen, der Stadtgemeinde Harburg durch gegenwärtiges Privilegium die Be⸗ fugniß ertheilen:

auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare, nach, dem anliegenden Muster auszufertigende Schuldscheine im Gesammtbetrage von 3 060 000 ½, in Buchstaben: „Drei Millionen Mark“ in folgenden Abschnitten: 300 Stück über je 2000 S 600 000 , 700 Stück über je 1000 M6 700 000 6, 1666 Stück über se 500 6. S606 666 4, 4500 Stück über je 200 4 900 000 auszustellen, welche mit jährlich 35 oder 4 Prozent zu verzinsen und vom 1. Januar deg auf die Ausgabe folgenden Kalenderjahrs an jährlich mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den zurückgezahlten Schuldbeträgen, sowie mit den Ueberschüͤssen der Wasserleitung und der Gasanstalt, soweit diese die Verzinsung und die jährlichen Tilgungsraten der zu ihrer Anlage ver⸗ wandten Beträge übersteigen, mittelst Ausloosung oder Ankaufs zu tilgen sind. Jede Ausgabe von Schuldscheinen ist zuvor, nach Maß— gabe des 8 128 Nr. 3 der Hannoverschen revidirten Städteordnung dom 24. Juni 1858 und des 5§. 16 Abs. 3 des Zuständigkeitsgesetz es vom 1. August 1383 vom Bezirksausschusse zu genehmigen. Auch die Ertheilung der Genehmigung in den ausgegebenen Schuldscheinen ist nachrichtlich zu erwähnen Die Ertheilung des Privilegiums erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber der Schuldverschreibungen die daraus sich ergebenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht ir men ö Hoch h

ndlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 29. Dezember 1890.

(L. 8.) Wilhelm R. Herrfurth. Miquel.

Regierungsbezirk Lüneburg.

... Mark Reichswährung. Schuldverschreibung der Stadt Harburg Buchstabe ... über . Mark Reichgwährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 29. Dejember 1890 und ausgegeben mit der Genehmigung des Bezirksausschusses vom

Magistrat und Bürgervorsteher⸗Kollegium der Stadt Harburg beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Schuld⸗ verschreibung von der Stadt Harburg ein derselben dargeliehenes Kapital von... Mark Reichwährung zu fordern hat.

Die Zinsen auf dieses Kapital sollen vom heutigen Tage an mit jährlich. Prozent in halbjährlichen Terminen am gegen Einlieferung der fälligen Zinsscheine von der Kämmereikasse der Stadt Harburg gezahlt werden.

Dat Kapital ist auf Seiten des Gläubigers unkündbar, kann aber von der Stadt zu jeder Zeit nach voraufgegangener sechãmonat⸗· licher Kündigung zurückgezahlt werden.

Die Rückzahlung des Kapitals im Uebrigen, sowie die Zahlung der Zinsen erfolgt nach Maßgabe der umstehend abgedruckten Be⸗ stimmungen.

Als Sicherheit für das Kapital und die Zinsen haften die Einnahmen und das gesammte Vermögen der Stadt

arburg.

Mt der Schuldverschreibung sind die Zinsscheine für zwanzig halbjährliche Fälligkeitstermine bis zum und eine Zins⸗ schein ˖ Anweisung ausgegeben. Die Kraftloserklärung der Schuld⸗ verschreibung wie der Zinsscheine und der Anweisungen, in Gemäß heit der 58. 838 flgd. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom J0. Januar 1877, wird für zulässig erklärt.

In Gemäßheit der §§. 71 und 74 der Hannoverschen xrevidirten Städteordnung vom 24. Juni 1868 ist diese Schuldverschreibung von dem Vorsitzenden des Magistrats und dem Wortführer des Büͤrger⸗ vorsteher · Kollegiums eigenhändig vollzogen. Die Zinsscheine und An⸗ weisungen sollen dagegen mit faesimilirten Unterschriften des Ma⸗ gistrats⸗Vorsitzenden und des Wortfübrers, sowie mit der eigen⸗ händigen Namensunterschrift des , . Revisors versehen werden.

Harburg, den Der Magistrat. Der Wortführer.

Provinz Hannover. . .

Be st i mm ung en betreffend die Anleihe der Stadt Harburg.

1) Falls nicht die Tilgung der ganzen Anleihe oder des noch vorhandenen Resteg durch Kündigung Seitens der Stadt auf einmal 5 werden zur allmählichen Tilgung der Anleihe, von dem auf die Aufnahme der Anleihe folgenden Jahre an, jahrlich mindestens 19ͤ½, des Gesammtbetrages der Anleihe unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen sowie der NUeber⸗ schüsse des Wasserwerks und der Gasanstalt, soweit solche die Ver⸗ zinfung mit 3. Ho und die Tilgung mit 1 cso der betreffenden Anlage kosten überschreiten, verwandt. ; ;

2) Die vollständige Tilgung der Anleihe wird durch die vor⸗ e, Tilgungsmiktel im Verlanf von längstens 48 Jahren eschafft.

3 Die Tilgung geschieht durch Ankauf oder Ausloosung der Schuldverschreibungen. .

1) Pie Reihenfolge, in welcher dieselben, sofern und in⸗ soweit die Tilgung nicht durch Ankauf geschieht, nach Maß⸗

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1891.

Berlin, Dienstag, den 13. Januar

gabe der jedesmaligen Tilgungsmittel zur Einlösung kommen, wird alljäbrlich im Monat . und zwar zuerst im

189 durch eine Ausloosung bestimmt, welche unter Zu— ziehung eines Notars vorgenommen werden soll.

57 Die Ergebnisse der Ausloosung, die Buchstaben, Nummern und Kapitalbeträge der gezogenen Schuldverschreibungen, werden jedesmal sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Rück— zablungstage in dem „Deutschen Reichs und Preußischen Staats⸗Auzeiger“, dem Amtsblatt‘ der Königlichen Regierung zu Lüneburg, den „Harburger Anzeigen und Nachrichten! und einer der in der Provinz Hannover am Meisten verbreiteten Zeitungen bekannt gemacht, und es sollen nach Verlauf von sechs Monaten jedesmal an dem auf die Ausloosung folgenden die in den betreffenden Schuldverschreibungen verbrieften Kapitale im vollen Nennwerth mit den laufenden Zinsen von unserer Kämmereikasse an den Inhaber der Schuldverschreibungen zurückgezahlt werden.

6) Mit dem Rückjzahlungstermine treten die Schuldverschreibun gen außer Verzinsung. Bei der Rückzahlung sind die nicht fällig ge⸗— wordenen Zinsscheine sammt Anweisungen mit den Schuldverschrei⸗ bungen einzuliefern, widrigenfalls die Beträge jener Zinsscheine an den Kapitalien gekürzt werden.

1 Sofern und soweit in einem oder dem anderen Jahre die Tilgung mittelst Ankaufs von Schuldverschreibungen bewirkt werden sollte, werden darüber in gleicher Weise öffentliche Bekanntmachungen erfolgen, wie solche im Falle der Verloosung unter Nr. 5 vor⸗ gesehen sind.

8) Mit der Schuldverschreibung werden Zinsscheine für 20 Fällig⸗ keitstermine und Zinsscheinanweisungen ausgegeben.

N Gegen Ruͤcklieferung der Anweisungen werden nach Einlösung der jedesmal ausgegebenen Zinsscheine neue Zinsscheine und eine neue Anweisung ausgegeben werden.

Es können jedoch die Zinsscheine und die neue Anweisung auch geen Vorzeigung der Schuldverschreibung in Empfang genommen werden.

SGeschieht dies, so verliert dadurch die bereits ausgegebene An weisung ihre Wirksamkeit. Es muß jedoch in diesem Falle über den Empfang der Zinsscheine und der Anweisung eine besondere öffentlich beglaubigte Quittung ausgestellt werden.

Sind aber schon vor der Beibringung der Schuldverschreibu ng die neuen Zinsscheine und die neue Anweisung gegen Einlieferung der früheren Anweisung verabfolgt, so findet die Ausgabe von neuen Zinsscheinen und einer neuen Anweisung auf die Schuldverschreibung für dies Mal nicht statt.

Wird das Kapital gekündigt oder von der Kämmereikasse ein⸗ gelöst, so verliert die Anweisung, welche zu der Schuldverschreibung ausgefertigt ist, ihre Wirksamkeit, auch wenn sie mit der Schuld verfchreibung nicht eingeliefert sein sollte.

10) Zinsen von Schuldverschreibungen, deren Erhebung bis zum letzten Dezember des vierten auf den in dem betreffenden Zinsscheine bestimmten Zahlungstag folgenden Kalenderjahres nicht erfolgt ist (8§8. 3 und 8 des Hannoverschen Gesetzes vom 22. September 1850, die Verjährung persönlicher Klagen und die Einführung kurzer Ver— jährungsfristen für dieselben betreffend) verfallen zum Vortheile unserer KRämmerei⸗Kasse.

Harburg, den .;

Ber Magistrat. Der Wortführer.

Provinz Hannover. Regierungsbezirk Lüneburg. 138i lle 393

zur Schuldverschreibung der Stadt Harburg Buchstabe .. . . Nr über .. . . M Reichswährung.

Am empfängt Inhaber dieses an balbjährlich en Zinsen zu . . Prozent aus unserer Kämmereikasse

Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn der Betrag nicht inner halb vier Jahren nach dem Ablauf des Kalenderjahres seiner Fällig⸗ keit erhoben wird.

Harburg, den . .

Der Magistrat. Der Wortführer.

Zinsschein⸗Anweisung

zur Schuldverschreibung der Stadt Harburg Buchstabe . . .. Nr über . . . . M Reichswährung.

Nach Ablauf der in den vorstehenden Zinsscheinen bemerkten zwanzig Zinszahlungstermine bis zum werden, gegen Rücklieferung dieser Anweisung, neue Zinsscheine auf fernere zehn Jahre und eine neue Anweisung ausgegeben, insofern solche nicht gegen Vorzeigung der Thul drer hre nn abgefordert sind.

Harburg, den . Der Magistrat. Der Wortführer.

Nr. 24 des Archivs für Post und Telegraphie (Beiheft zum „Amtsblatt des Reichs ⸗Postamts“, herausgegeben im Auftrage des Reichs-⸗Postamts) hat folgenden Inhalt: J. Aktenstücke und 3 sätze: Die deutsche Invalidltäts⸗ und Altersvomrsicherung. Die unterirdifchen Fernsprechlinien in Hamburg. Die wirthschastlichen und Verkehrsverbältnisse Brasiliens (Schluß) II. Kleine Mit theilungen: Der französische Post⸗Etat für 1891 vor der Deputirten⸗ kammer. Post⸗Sparkasse in der Kolonie Victoria im Jahre 1889. Ein Riesenbuch. III. Literatur des Verkehrswesens: Hand, bibliothek der stenographischen Wissenschaft. Begründet und geleitet von Paul Mitzschke. Erster Band: A. Junge. Die Vorgeschichte der Stenographie in Deutschland während des 17. und 18. Jahr⸗ hundertz. Leipzig 1890. Verlag von J. H. Robolsky.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In einer sozialdemokratischen Versammlung in Berlin waren jüngft Beschwerden über die Leitung des Vorwärts. laut geworden. Hierauf antwortet nun der Parteivorstand in einer so zu sagen offisiellen, vom Vorwärts‘ veröffentlichten Erklärung, in welcher er den' Parteigenoffen vorhält, wie fie sich zu verhalten haben, wenn sie fich uͤber den Vorwärts“ beschwert fühlen. Es heißt da: In unserer in Halle beschlossenen Parteiorganisation ist nach 5. 15 die Kontrole der Parteiorgane ausdrüdlich der Parteileitung übertragen. Daraus ergiebt sich von selbst; daß Beschwerden der Parteigenossen über das“ offizielle Parteiorgan zunächst bei der Partei- leitung (Vorstand und Controleuren) anzubringen sind. Sind die Beschwerdeführer durch die von jenen getroffene Ent⸗ scheidung nicht zufriedengestellt, so bleibt ihnen die Berufung an den Parteitag offen. Das ist der Instanzenweg, den jeder Parteigenosse, der auf Disziplin hält und dem die Ehre der Partei am Herzen liegt, inne zu halten verpflichtet ist. Es entspricht nicht den Gepflogen⸗ heiten der Partei, wenn Seitens einzelner Parteigenossen unter Bei⸗ feitesetzung des durch die Parteiorganisation vorgeschriebenen Instanzen⸗⸗

ganges Anklagen und Beschwerden in öffentlichen Versammlungen erhoben und erörtert werden. Ein solches Verfabren ist doppelt zu verurtheilen, wenn, wie in dem vorliegenden Falle, die Versammlung zu ganz andern Zwecken einberufen wurde und man nicht einmal für nöthig hielt, dle Angegriffenen von den beabsichtigten Anklagen zu unter- richten. Wir sprechen die Erwartung aus und sind überzeugt, daß alle einsichtigen Genossen mit uns derselben Ansicht sind, daß ähnliche Vorgänge sich nicht wiederholen dürfen, und daß, wer glaubt, Be⸗ schwerden und Anklagen gegen die Organe der Partei vorbringen zu müssen, sich nach den Bestimmungen der Parteiorganisation richtet.

In Berlin wollen die Sojzialdemokraten Versammlungen von Arbeitslosen veranstalten, deren erste am Dienstag stattfinden soll. Die Magd. Ztg.“ bemerkt treffend dazu: „Hoffentlich werden die Agitatoren den Arbeitslosen sagen, daß die von sozialdemokratischer Seite inscenirten planlosen Strikes und andere Brandschatzungen den Nothstand verschärft haben“.

In Magdeburg fand am Montag eine Versammlung von Arbeitslofen statt, welche von etwa 1600 Personen besucht war. Die Anwesenden wurden von dem Redner Kohlmann mit sozialdemskratischen Lehrsätzen traktirt und der Sozialdemo: kratie beizutreten aufgefordert. Es wurden schließlich zwei Refolutionen angenommen. In der einen erklärte sich die Versammlung mit den Ausführungen einverstanden, und die An⸗— wesenden verpflichteten sich, den Arbeitervereinen und den gewerkschaft— lichen Organssationen beizutreten. In der zweiten Resolution erklärte die Verfammlung, daß sie es unter ihrer Würde halte, zu petitioniren.

In einer fozialdemokratischen Versammlung in Neuhaldens«

leben erklärte der Sprecher Albrecht aus Halberstadt auf Befragen Seitens eines Predigers, daß zwar nach dem sozialdemokratischen Pro⸗ gramm die Religion Privatfache, daß aber die Religion der So ial⸗ demokraten „Atheismus und Gottesleugnung' sei! Nach einer Meldung der „Breslauer Ztg.“ aus Ober⸗-Schlesien ist der Strike der Belegschaft des Schmiederschachts beendet; die ganze Belegschaft ist heute ohne jegliche Lohnerhöhung wieder angefahren.

Im Saarkohlen-⸗Revier fand am Sonntag eine vom Arbeiter · Rechtsschutz verein einberufene allgemeine Arbeiterversammlung statt, die wegen aufreizender Ausdrücke Seitens des Vorsitzenden, Maurerpoliers Roll, der Auflösung durch den anwesenden Poljzei⸗ kommissar verfiel. Die Versammlung hatte, wie die ‚Saarbr. Ztg.“ bemerkt, nur den Zweck, einmal wieder recht tüchtig auf Kapital und Arbeitgeber zu schelten.

Fürsorge für entlassene Strafgefangene.

Der ‚Verein zur Besserung der entlassenen Straf⸗ gefangenen“ hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, den Gefängnißverwaltungen und den Chefs derselben, den Ministern des Innern und der Justiz, mitzutheilen, daß er von jetzt ab sich auch der Äufgabe unterziehen will, die Guthaben der Entlassenen zu verwalten, sobaid diese Guthaben den Betrag von über 20 6 ausmachen oder den Gefängnißverwaltungen auch bei einem geringeren Betrage eine Fürsorge bezüglich der Verwendung des Guthabens geboten erscheint. Im abgelaufenen Jahre sind 2756 Strafentlassene durch das Ar— deitsnachweisebureau des Vereins in Arbeit gebracht worden. Nur 373 blieben von diesen in Berlin, für 2393 Strafentlassene wurde die Arbeitsgelegenheit außerhalb gefunden. In landwirth⸗ schaftlichen Betrieben haben 1413 Strafentlassene Unterkunft ge⸗ funden. 829 Entlassene fanden Beschäftigung als Erd. und Ziegelarbeiter, 186 im Fabrikbetrieb, 172 im Handwerks betrieb, 131 als Kutscher, Gärtner, . u. dergl., 55 endlich als Buchhalter, Verkäufer, Aufseher, Schreiber u. dgl., ins⸗ gefammt hatten 3423 Strafentlaffene die Vermittelung des Buregus nachgesucht und konnten somit S0, 8s berücksichtigt werden. Die Koften der Fürsorge sind allerdings wieder recht bedeutende gewesen. Allein für Eisenbahnfahrkarten wurden 7045, für Naturalverpflegung 1588 M, für Werkzeug 288 6, für Beschaffung von Schlafstellen 1685 M und an baaren Unterstützungen 1080 6 verausgabt. Speise⸗ marken wurden 10 100 vertheilt.

Die Handweberei im Eulengebirge. .

Der Kreis⸗-Kusschuß des Kreises Schweidnitz hat, wie wir einer Mittheilung der ‚Tgl. Rdsch. f. St. u. L. entnehmen, in der Erwägung, daß der Jndustriejweig der Handweberei der Konkurrenz mit der mechanischen Weberel nicht gewachsen ist und auch durch künstliche Mittel schwerlich auf die Dauer existenzfãhig zu erhalten fein wird, es als wünschenswerth bezeichnet, den im hiesigen Kreise

ansässigen Handwebern die Ueber führung ibrer Söhne zu einem anderen Erwerbszweige zu erleichtern und demgemäß beschlossen, bis auf Weiteres aus dem Dispositionsfonds bis zum Gefammtbetrage von jährlich 300 „S denjenigen Handwebern, welche das Weberhanbwerk als Hauptgewerbe betreiben und ihre Söhne ein Handwerk erlernen lassen, während der Dauer der jeweiligen Lehrzeit der Letzteren postnumerando zahlbare Beihülfen von je 20 MM pro

Jahr zu bewilligen. ck. Die Bewegung der Gewerbe im Königreich Bavern

während des Jahres 1889.

Im Königreich Bayern betrug für das Jahr 1889 die Zahl der Gewerbeanmeldungen 53 178, jene der Niederlegungen 46 615, wonach sich ein Ueberschuß von 5öß3 Anmeldungen ergiebt, welche sich im Jahre 1888 auf 6970 bezifferte. In den zehn Jahren 1879 bis 1888 wurden im Ganzen 4595 949 Gewerbe angemeldet, 460 589 niedergelegt; durchschnittlich treffen daher auf ein Jahr 45 905 angemeldete und 40 669 niedergelegt Gewerbe. Diese Durch⸗ schnittszahl wurde im Jahre 1889 sowohl von den angemeldeten wie auch von den niedergelegten Gewerben übertroffen.

Die im Jahre 1839 erfolgten Gewerbeanmeldungen vertheilten sich nach der Zeitschrift des Königlich bayerischen Statistischen Bureaus“ auf die einzelnen Regierungsbezirke wie folgt: mit 12913 oder 2453 o auf Oberbayern, mit 4452 oder s. 4d auf Niederbayern, mit 7036 oder 132 90 auf die Pfalz, mit 3736 oder 7,0 o auf die Oberpfalz, mit od? oder g, 6 wo auf DOber⸗ franken, mit 7950 oder 14,9 9 auf Mittelfranken, mit 6099 oder 1I1I„5 do auf Unterfranken und mit 5801 ober 11,1 0, auf Schwaben; die Niederlegungen mit 10523 oder 2260 auf Oberbayern, mit z987 oder 5 c auf Niederbayern, mit 5871 oder 12,8 Go auf die Pfalz rn 33st zer * , ms aufs bie Bberpfals, mit 4741 oder 10 2 of auf Oberfranken, mit 6998 oder 15,0 c auf Mittelfranken, mit, 6613 oder 12.5 0 auf Unterfranken und mit 5306 oder 11,4 oso auf Schwaben. Einen Ueberschuß der Anmeldungen über die Nieder segungen batten demnach alle Regierungsbejirke. Derselbe belief sich für Bberbavern auf 25860 oder 36,4 Co, für Niederbavern auf 470 oder 7,2 Jo, für die Pfalz auf 1065 oder 16,2 0/9, für die Oberpfalz auf 249 oder 3,8 osg, für Oberfranken auf 366 oder 5,4 0a, für Mittelfranken auf 952 oder 145 co, für Unterfranken auf 486 oder 7,4 0,ο und für Schwaben auf 595 oder 9.1 0so.

Von den Gewerbegruppen war an den Anmeldungen und Nieder⸗ legungen insbesondere das Handelsgewerbe mit 40,2 beim, 3,83 o an. theilig, nächsthem die Industrie der Bekleidung und Reinigung mit 16,5 bezw. 19,9 s.

An Gesuchen um Verleihung von Gast, und Schankwirthschafts. konzessionen wurden im Jahre 1889 4802 gestellt und 4156 genehmigt