vom 8. Mai 1890 gehalten hat, eine schiefe und verletzende Deutung giebt. Die Bemerkung, daß der Unterrichts-Minister „gerade die Unsicherheit des Aufrückens im Gehalt für die Schule vortheilhaft finde“, enthält eine mit den Thatsachen und dem Grundton der Rede in Widerspruch stehende Behauptung und der ganze Verlauf jener damaligen Diskussion ergiebt das ö von dem, was der Verfasser des Artikels daraus ableitet.
Der Graf Mirbach hatte das Wohlwollen des Unterrichts— Ministers für die Verbesserung der Lage der Gymnasiallehrer und für ein regelmäßiges Aufrücken derselben im Gehalt er— beten und darauf erklärte der Unterrichts-Minister, daß er dieses Wohlwollen zur Genüge bewiesen habe. Ihm so⸗ wohl wie dem Finanz-Minister habe es leid gethan, daß die für den Nachtrags-Etat verfügbaren Mittel nicht ausgereicht hätten, um auch die Gymnasiallehrer zu bedenken. Mit der Aszensionsfrage sei die Unterrichtsverwaltung seit Jahren be⸗ schäftigt, wie dies aus wiederholten Erklärungen des Unter— richts⸗Ministers im Hause der Abgeordneten hervorgehe. Die Frage sei eine äußerst schwierige und für die ganze Entwickelung unserer höheren Schulen bedeutsame, der Fälle aber, in denen lediglich durch die geschlossenen Anstalts-Etats verschuldetes Zurück—⸗ bleiben im Gehalt vorliege, seien doch verhältnißmäßig nicht so viele. Vor Allem aber wies der Unterrichts-Peinister darauf hin, daß bei einem schematischen Vorgehen tüchtige Lehrer nicht mehr, wie bisher, vorankommen würden, die Gefahr einer Stagnation vorliege, und daß kleinere Anstalten in weniger lockenden Provinzen leicht geschädigt, würden, abge— sehen davon, daß Versetzungen viel häufiger eintreten müßten als jetzt.
5 Anschluß an diese Ausführungen gebrauchte der Unterrichts-Minister, nachdem er vorher noch gegen die Vor—⸗ schläge des Grafen Mirbach sich nicht prinzipiell ablehnend verhalten, die in dem beregten Artikel der „National-Zeitung“ so sehr mißdeuteten Worte: ⸗ . .
„Die Hauptsache ist, daß unser Unterrichtswesen kräftig fortschreitet, daß man nicht im Lehrerstand träge Leute hat, die wissen, Du kommst doch fort u. s. w.“ .
Daß diese Worte nur die Gefahr eines schematischen Vor— gehens signalisirten und einen glücklicher Weise geringen Prozentsatz unseres achtungswerthen Lehrerstandes treffen sollten und treffen konnten, liegt auf der Hand. .
Welcher Auffassung die Rede des Unterrichts-Ministers in dem Herrenhause selbst begegnete, beweist am Schlagendsten die Antwort des Grafen Mirbach: „er verkenne durchaus nicht die Schwierigkeiten und danke dem Minister für die wohl— wollenden Erwiderungen.“
Ein Artikel im Abendblatte der „Ostsee⸗-Zeitung“ vom 12. d. M. bezeichnet es als einen Uebelstand, das, wie beim Dortmund-Ems-Kanal, so auch bei der Oder— Kanalisirung, nicht unmittelbar nach Bewilligung der Mittel Seitens des Landtages, sondern erst nach vollständiger Sicherstellung der für den Grund⸗ erwerb erforderlichen Mittel Seitens der Interessenten mit der Ausführung der „ausführlichen“ Vorarbeiten begonnen werde. Diese „von fiskalischer Seite geübte Vorsicht“ wird „übertrieben“ gefunden.
Dabei wird übersehen, daß die speziellen Vorarbeiten den Anfang der Ausführung eines baulichen Unternehmens machen, und daß ihre Kosten einen Theil der Kosten des Unternehmens darstellen. Durch das Gesetz vom 9. Juli 1886 und 6. Juni 1888 ist aber die Staats—⸗ regierung erst dann ermächtigt, „mit der Aus— führung des Projekts vorzugehen! und die dafür ausgeworfenen Summen zu verwenden, wenn die Leistungen der Interessenten für Grund- und Boden ze. „ichergestellt“ sind. Diese die Staatsregierung bindende Bestimmung gilt gleichmäßig für den Dortmund⸗Emehafen-Kanal, wie für die Kanalisirung der oberen Oder.
S. M. Kreuzer „Habicht“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän von Dresky, ist am 12. Januar in Loanda ein— . und beabsichtigte gestern nach Capstadt in See zu gehen.
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs— und Staats ⸗Anzeigers“ wird eine Zusammenstellung der versteuer ten Rübenmengen sowie Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im deutschen Zollgebiet während des Monats Dezember 1890 veröffentlicht.
Hannover, 14. Januar. Der Hannoversche Pro— vinzial-Landtag hat in seinen letzten Sitzungen den Provinzial-Haushaltsplan erledigt, mit Ausnahme der Gehaltserhöhungen, welche einer Kommission von sieben Mit— gliedern überwiesen wurden.
Sahern.
München, 12. Januar. Wie die „Allg. Itg.“ hört, be— schäftigte sich der heutige Ministerrath auch mit der Frage einer außerordentlichen Einberufung des Land— tages. Ein dahin gehendes Gesuch lag von keiner Seite vor, auch die Erörterung aller obschwebenden Fragen mit ihren Einzelheiten bot kein Moment dar, welches das Mini— sterium veranlassen könnte, bei der Krone die Einberufung des Landtages zu beantragen.
Baden.
Karlsruhe, 13. Januar. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin ist, wie die „Karlsr. Itg.“ meldet, gestern von Berlin hier wieder eingetroffen. Ihre Kaiserliche Wh die Prinzessin Wilhelm kehrte gestern aus Paris zurück.
Oldenburg.
(E) Oldenburg, 12. Januar. Nach dem nunmehr Publizirten Finanzgesetz für die Jahre 1591, 1837 und 1893 sind die Voranschläge festgestellt wie folgt: A. Für die Centralkasse des Großherzogthums in Einnahme und Ausgabe auf 2 451 606. 2 465 663 und 522 0 6 — B. Jür?* das Herzogthum Oldenburg in Einnahme 7 50s 100, 5 126 166
und 4946100 S, in Ausgabe 6345 000, 5 688 900, 5 418 000 t. — E. Für das Fürstenthum Lübeck in Ein⸗ nahme 1008371, 567 151 und 566 851 M, in Ausgabe 70l 341, 676 691, 676 131 6. — D. Für das Fürstenthum Birkenfeld in Einnahme 1014 600, 484 490 und 484 200 , in Ausgabe 600 000, 575000 und 577 000 4
Sachsen⸗Altenburg.
Altenburg, 13. Januar. Se. Hoheit der Herzog hat sich vorgestern Nachmittag nach Eisenberg zur Abhaltung von Jagden und von dort heute Vormittag nach Ronneburg be⸗ geben, woselbst heute und morgen gleichfalls Jagden statt⸗ finden werden. Die Rückkehr nach Altenburg wird voraus⸗ sichtlich morgen Abend erfolgen.
Anhalt.
Bernburg, 12. Januar. Der Ober-Bürgermeister Pietscher und General-Direktor Wessel haben am Dienstag voriger Woche als Abgesandte der Stadt Bernburg in Friedrichsruh dem Fürsten Bismarck den Ehrenbürger— brief überreicht.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Wien, 14. Januar. Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin⸗Wittwe Erzherzogin Stephanie ist vorgestern aus Abbazia hier eingetroffen.
Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht die Ernennung des Obergespans des Weißenburger Komitats Grafen Cziraky zum Hofrath im Ministerium des Aeußeren.
Bei einer stattgehabten Ergänzungswahl zum böhmischen Landtage wurde, wie „W. T. B.“ aus Prag meldet, abermals ein Jungezeche gegen einen Altczechen gewählt. .
In den nächsten Tagen wird, wie die „Presse“ anführt, in Budapest eine Enquete über die Schaffung eines Kunst⸗ weingesetzes stattfinden. Die hauptsächlichsten Bestimmungen dieses Gesetzes sind: Es ist die Verfertigung, Fabrikation, der Verkauf oder die Inverkehrbringung von Kunstwein, d. h. von solchem Weine zu verbieten, welcher nicht ausschließlich aus Weintrauben, sondern aus einer Zusammensetzung mit Wasser, Sprit unter 90 Proz, Traubenzucker, Weinsteinsäure, Saccharin, Anilin oder Farbstoffen oder aus einer Mischung von Weintraubensaft mit diesen Stoffen hergestellt wird. Die Bestimmungen dieses Gesetzes werden auch auf ausländische Fabrikate angewendet werden.
Großbritannien und Irland.
Die Admiralität hat nunmehr beschlossen, daß das Panzerschiff „Sultan“ nicht mehr reparirt werden soll. Der Fall wird den englischen Blättern zufolge wahrscheinlich zu einer Interpellation im Parlament Anlaß geben. Das Schiff sei von allem Anfang an unstabil gewesen. Seine Hebung vom Grunde des Kanals von Comino, wo der Koloß seiner Zeit unterging, soll ca. 50 000 Pfd. Sterl. gekostet haben. Jetzt habe sich herausgestellt, daß alle Reparaturen wie bei der „Eurydice“ nutzlos sein würden; es lohne sich nicht einmal, das Schiff abzubrechen.
Frankreich.
Paris, 14. Januar. In dem gestern abgehaltenen Ministerrathe unterzeichnete nach einer Meldung des „W. T. B.“ der Präsident Carnot die Vorlage, betreffend die Genehmigung der in der internationalen Telegraphen—⸗ Konferenz in Paris am 22. Juni 1890 festgesetzten Telegraphentarife und der mit Deutschland, Ruß— land, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz getroffenen bezüglichen speziellen Ab— kommen. Ferner wurde ein vom Minister des Ackerbaues Develle eingebrachter Gesetzentwurf betreffs Förderung des Seidenbaues unterzeichnet.
Die Gräfin von Paris ist mit ihren Töchtern hier eingetroffen und begiebt sich nach kurzem Aufenthalt nach Spanien, wo sie mit dem Grafen von Paris und dem Herzog von Orleans den Winteraufenthalt nimmt.
Der russische Botschafter Baron Mohrenheim stattete mit dem gesammten Personal der Botschaft dem Fürsten von Montenegro einen Besuch ab.
Die ordentliche Session des Senats und der Deputirten⸗ kammer wurde gestern eröffnet. Letztere wählte mit 282 von 333 Stimmen Floquet wieder zum Präsidenten. Zu Vize— Präsidenten wurden Casimir Perier, Peytral und de Mahy gewählt; die Wahl des vierten Vize-Präsidenten erfolgt am Donnerstag.
Der Bericht des diesseitigen Botschafters in Berlin Her⸗ bette über die deutschen Arbeitsverhältnisse wurde gestern in der Deputirtenkammer vertheilt. In demselben giebt Herbette einen Ueberblick über die Stellung des Staats zur Ar⸗ beiterfrage und die Forderungen der sozialistischen Partei. Der deutsche Arbeiter sei mit einer großen Passivität behaftet, welche ihn veranlasse, sich mit schlechter und unzureichender Nahrung zu begnügen unter größerem Verbrauch von Branntwein, dessen Mißbrauch selbst bei jungen Ar⸗ beiterinnen beobachtet werde. Der Bericht konstatirt, daß der Preis der Lebensmittel in Deutschland nicht so hoch sei, wie in Frankreich, dagegen seien auch die Löhne geringer, die Kinder zahlreicher und die Frauen von geringerer Geltung als die französischen, sowohl als Hausfrauen wie als Familien⸗ mütter. Ohne den Schluß zu ziehen, daß die deutschen Arbeiter die am schlechtesten gestellten seien, wird doch be— hauptet, daß der deutsche Arbeiter sein Leben unter schwieri⸗ geren und unsichereren Bedingungen friste, als der französische Arbeiter, welcher doch die Aussicht habe, einen höheren Lohn zu erreichen. Der deutsche Arbeiter könne selbst unter günstigen Umständen nicht zu dem Wohlbefinden des französischen Arbeiters gelangen. — Ebenso gelangte gestern der Gesetzentwurf zur Vertheilung, durch welchen das am 14. Oktober 1890 in Bern zwischen Frankreich, Deutsch⸗ land, Oesterreich⸗Ungarn, Belgien, Italien, den Niederlanden, Luxemburg, Rußland und der Schweiz abgeschlossene Uebereinkommen über das Eifenbahnfrachtrecht genehmigt wird.
Dem „Journal des Debats“ zufolge dürfte Jules Ferry zum Mitgliede der Zollkommission des Senats und , zum Präsidenten der Kommission gewählt werden.
Nach Meldungen verschiedener Abendblätter soll Graf Amelot de Chaillou zum Minister-Residenten in Cettinje ernannt worden sein.
Rußland und Polen.
Anläßlich des Neujahrstages brachte das diplo⸗ matische Corps gestern dem Kaiser und der Kaiserin seine Glückwünsche dar. .
Die Armeen der centralasiatischen Vasallen⸗ stagten sollen, wie die „Most. Wed.“ melden, demnächst russische Offiziere und Unteroffiziere erhalten.
Italien.
Der Minister-⸗Präsident Crispi wird, wie man der „Mgdb. Ztg.“ meldet, den Kammern einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher auch die Pfarrgüter sowie das Vermögen der Kirchen der staatlichen Beaufsichtigung unterstellt, damit diese Gelder nicht zu politischen Agitationen verwandt werden.
Spanien.
Der Präsident der Deputirtenkammer, ehemalige Minister Alonso Martinez ist, einem Telegramm des „W. T. B.“ aus Madrid zufolge, gestorben.
Belgien. In dem Befinden der erkrankten Prinzessin Henriette war, laut Telegtamm des „W. T. B.“ aus Brüssel,
gestern, nach einer schlecht verbrachten Nacht, eine Besserung zu bemerken.
Türkei.
Die Wiener „Polit. Corresp.“ schreibt: Es könne be— rechtigter Weise von einer „armenischen Frage“ keine Rede mehr sein, nachdem der armenische Patriarch Frieden mit dem Sultan und der Pforte gemacht, in Armenien vollständige Ruhe herrsche, keine Macht die Agitationen be— günstige und alle Mächte in dem Wunsche eines friedlichen Arrangements der Schwierigkeiten einig seien.
Rumänien.
Bukkarest, 13. Janugr. Anläßlich des heutigen Neu— jahrsfestes statteten, wie „W. T. B.“ berichtet, der König und der Thronfolger dem Primas einen Besuch ab. Der König und die Königin empfingen den Kammer-Prä— sidenten und die Minister und nahmen deren Glück⸗ wünsche entgegen.
Bulgarien.
Sofia, 13. Januar. Der Prinz Ferdinand nahm heute laut Meldung des „W. T. B.“ die Glückwünsche der Synode, der Minister und der Staatswürdenträger zum Neujahrsfeste entgzegen.
Dänemark.
Die von dem Pariser „Temp“ veröffentlichte Mit— theilung, Prinz Waldemar von Dänemark habe sich Behufs Aufnahme des Herzogs von Orleans in die russische Armee an den Kaiser von Rußland gewendet, entbehrt, einem Telegramm des „W. T. B.“ aus Kopenhagen zufolge, jeder Begründung.
Amerika.
Vereinigte Staaten. Bezüglich des von der kanadischen Regierung mit Zustimmung Englands ein— geleiten Prozesses vor dem Obersten Gerichtshof in Washington, um die betreffenden amerikanischen Behörden in Alaska zu verhindern, englische Fischerboote im Behringsmeer mit Beschlag zu belegen, veröffentlicht der „New-York Herald“ eine Depesche aus Washington, welche be— merkt, daß es der Zweck dieses Verfahrens sei, die ehringsmeerfrage durch richterlichen Spruch zu entscheiden und dieselbe somit aus dem Gehiete diplomatischer Verhandlungen zu entfernen. Die Handlungsweise der kanadischen Regierung habe sowohl beim Präsidenten Harrison, wie bei dem Staatssekretär Blaine, dem gesammten Kabinet und den Kommissionen für auswärtige Angelegenheiten des Senats und des Repräsentantenhauses große Verstimmung hervorgerufen. Wie verlautet, werde Blaine eine darauf bezügliche Note an den Gesandten in London, Lincoln, richten. Dem „W. T. B.“ zufolge hat auch das amerikanische Kabinet am 12. d. über die Behrings⸗ meer⸗Frage berathen. In der Verhandlung des Obersten Gerichtshofes über die Klage der kanadischen Regierung habe sich der General-Prokurator gegen den Antrag derselben geäußert und behauptet, dem Gerichtshof stehe keine Juris— diktion in der Angelegenheit zu, da diese von dem Gerichts⸗ hofe von Alaska ausgegangen sei. Die Angelegenheit sei eine rein politische, mit der die Gerichte nichts zu thun hätten. Die weitere Verhandlung wurde sodann auf den 26. d. M. festgesetzt.
Die Indianer sind, wie der „Sun“ aus Pine Ridge
emeldet wird, noch ebenso trotzig wie früher; es werde daher
jedenfalls noch ein Kampf stattfinden, ehe der Feldzug für diesen Winter zu Ende sei. Sie haben neuerdings verschiedene Ranchos in Brand gesteckt. General Scho— field erhielt von dem General Miles die Meldung, sämmtliche 3000 aufrührerische Indianer, welche fünf (eng— lische Meilen von der Agentur lagern, würden noch im Laufe des Montag auf der Agentur eintreffen; sie haben aber ihre Versprechungen nicht erfüllt. Sobald die Indianer aus ihrem Lager aufbrechen, soll der halbkreissörmige Ring, mit welchem das Militär sie eingeschlossen hält, einen Schritt weiter vorrücken und je nach Umständen handeln. Sollten die Indianer zu entfliehen und den Cordon zu durchbrechen ver— suchen, so sollen sie ohne Weiteres niedergeschossen werden. General Miles hat Alles vorbereitet, um die Aufrührer zur Unt erwersung zu zwingen. Inzwischen soll es auch auf canadischem Gebiet bereits zu einem n, n,, ge⸗ kommen sein. Aus Winnipeg meldet „R. B.“, daß am Sonntag ein Kampf zwischen Indianern und einer Abtheilung canadischer berittener Polizei, welche letztere sich auf dem Marsche nach der Turtle Mountain⸗Reservation befand, stattgefunden habe, wobei ein Polizist getödtet worden sei. Eine Bestätigung der Nachricht fehlt jedoch noch. Auch vom Fish Lake wird ein Kampf gemeldet, hervorgerufen dadurch, daß Polizei die Indianer zu hindern suchte, die kanadische Grenze zu überschreiten. Die Indianer in Montana sollen Bolen zu den Blut⸗Indianern in Alberta geschickt haben, um dieselben aufzuwiegeln, trotzbem von Alters her Feindschaft zwischen diesen beiden Stämmen bestanden hat.
Chile. Ein Privattelegramm aus Valparaiso meldet, dem „W. T. B.“ zufolge, die chilenische Marine habe revoltirt, indem sie fich gegen angeblich willkürliche Hand— lungen des Präsidenten Balmaceda erklärt habe. Weitere, über Buenos⸗-Aires eingegangene Meldungen, betreffend die Lage in Chile, besagen, daß lediglich das chile⸗ nische Geschwader von einer aufständischen Bewegung ergriffen,
die chilenische Armee aber dem Präsidenten Balmaceda treu geblieben sei. Die Bevölkerung verhalte sich ruhig. Die Regierung habe energische Maßregeln zur Unterdrückung der aufständischen Bewegung ergriffen, und es sei der Belagerungs zustand proklamirt worden.
Uruguay. Der Gesetzentwurf, wonach die Ein— gangszölle erhöht werden sollen, ist, wie „W. T. B.“ en, . meldet, von beiden Kammern angenommen worden.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (453.) Sitzung des Reichstages, welcher der Reichskanzler von Caprivi, die Staats— sekretäre Dr. von Boetticher, 3 von Maltzahn und Freiherr von Maxschall, sowie der Staats— Minister von Heyden beiwohnten, theilte der Präsi— dent zunächst den Eingang einer Nachweisung der Veränderung im Bestande des als Eigenthum des Reichs festgestellten Grundbesitzes für die Zeit vom 1. Oktober 1889 bis 50. Sep— tember 1890 mit. — Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung der ersten Berathung des von den Abgg. Auer und Genossen vorgelegten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Abänderung des Zoll— tarifgesetzes vom 15. Juli 1879 in Verbindung mit der Bergthung des von dem Abg. Richter eingebrachten Antrages, betreffend Ermäßigung der Kornzölle resp. Revision des Zolltarifs, Aufhebung der Zuckermaterial— steuer ꝛc. und Aufhebung der Privilegien der bis—
erigen Brenner bei der Verbrauchsabgabe für ranntwein. .
Abg. Brömel sah in der gestrigen Erklärung des Reichs— kanzlers den Anfang einer grundsätzlichen Aenderung der bis— herigen Politik und wünschte, daß auf diesem Wege mit Entschlossenheit weiter gegangen werde; er sprach seine Freude darüber aus, ö. die verbündeten Regie— rungen wieder zugänglich geworden seien für die Gedanken der Wichtigkeit des internationalen Verkehrs und der Er— leichterung der Volksernährung. Sodann wandte sich Redner gegen die gestrigen Ausführungen des Abg. Lutz, der die Getreidezölle namentlich im Interesse der Erhaltung des Bauernstandes für nothwendig erklärt hatte. Gegenüber dem Abg. Lutz sei der Kommunist ein bheschei— dener Mann; nur durch die Entbehrungen der weitesten und ärmsten Klassen der Bevölkerung werde gewonnen, was dem Bauernstand durch die Zölle zu Gute komme. Dem Bauer solle nichts von dem ehrlich erworbenen Arbeitsverdienst genommen werden, aber auch den nichtbesitzenden Arbeitern solle nichts von dem sauer erworbenen Arbeitsverdienst entzogen werden. Drei Viertel der landwirthschaftlichen Be— triebe umfaßten weniger als 5 ha, und diese hätten keinen Vortheil von den Zöllen; darunter gehörten aber 20 Millionen Köpfe der landwirthschaftlichen Bevölkerung, der Rest, der einen Vortheil von den Zöllen habe, umfasse nur 6 Millionen
Köpfe. Bei Schluß des Blattes dauerte die Rede fort.
— Im Reichstage ist von dem Abg. Dr. Barth fol— gender Antrag zur zweiten Berathung des Reichshaushalts⸗ Etats eingebracht worden: Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Aufhebung der „Ver— ordnung vom 6. März 1883, betreffend das Verbot der Ein⸗ fuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikani⸗ schen Ursprungs“ zu veranlassen.
— Die Budgetkommission des Reichstages genehmigte heute das gesammte Ordinarium des Etats des Aus— wärtigen Amts.
— Die Kommission des Reichstages zur Berathung des Krankenkassengesetzes nahm in ihrer heutigen ersten Sitzung von einer Generaldebatte Abstand. Zum Referenten wurde Graf Mirbach, zum Korreferenten Dr. Max Hirsch ernannt. Von Mitgliedern des Bundesraths war der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher anwesend 5§. 1 wurde in der Fassung der Vorlage angenommen gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozialdemokraten. Der Paragraph begrenzt den Versicherungszwang. Der letzte Absatz lautet: Als Gehalt oder Lohn im Sinne des Gesetzes gelten auch Tantiemen und Natural bezüge. Der Werth der Naturalbezüge wird nach Durchschnittspreisen von der unteren Verwaltungsbehörde festgesetzt. Dafür wird folgender letzte Satz eingefügt: Für die Letzteren wird der Durchschnittswerth in Anrechnung gebracht. Dieser Werth wird von der unteren Verwaltungsbehörde sestgesetzt. — Nach 5. 2 kann der Versicherungszwang durch statutarische Bestimmung weiter ausgedehnt werden. Auf Antrag des Abg. von Kardorff wurde dem Paragrophen eine Nr. 6 eingefügt: Ausdehnung auf Dienst⸗ boten einschließlich des in der Land⸗ und Forstwirthschaft beschäftigten Gesindes. — Die 5§5§. 29 und 3 wurden unverändert angenommen.
— Die Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung der Lan dgemeindeordnung fuhr heute mit der Berathung bei 5§. 84 (Vereidigung der Gemeindevorsteber und ., fort und genehmigte diesen Paragraphen unverändert 5. 85 sagt, daß die Gemeint evorsteher den . ibrer baaren Auslagen und die Gewährung einer Entschädigung zu beanspruchen hätten. Der Abg. von Strom beck fragte an, in welchen Fällen den Schöffen baare Entschädigungen ausgewiesen werden sollten. Der Minister des Innern Herrfurth erklärte, es seien ihm zwar keine besonderen Fälle bekannt, doch stehe diese Bestimmung bereits in der Kreisord— nung, und bat um Annahme der Bestimmung. §. 85 wurde von der Kommission unverändert angenommen, desgleichen 5. 86. 5. 589 be⸗ stimmt die Befugnisse und Geschäfts führung des Gemeindevorstebers. Abg. Barth legte die Petition der Gemeinde Schöneberg vor, welche die Streichung des dritten Absatzes beantragt. Abg. Dr. von Hevde⸗ brand bat, den Passus, daß der Gemeindevorsteher die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vorzubereiten bezw. zur Ausführung zu bringen habe, an den Schluß des Absatzes zu setzen. Abg. von Strombeck behielt sich zwar weitere Anträge vor, wollte aber besonders einfügen: „Gemeindeversammlung (Gemeindevertretung, Gemeindevorstand). Der Minister des Innein Serrfurth erklärte sich mit dem Antrage Strombeck einverstanden, widersprach jedoch einem Antrage Krause und betonte, daß die in demselben vor geschlagenen Bestimmungen schon bestebendes Recht in allen Stãdte⸗ und Landgemeindeordnungen, im Zuständigkeitsgesetz u. s. w. seien.
— In der heutigen Sitzung der Kommission des Hauses der Abzeordneten für das Volksfchulgesetz wurde 8. 17 der Vorlage angenommen, wonach für den evangelischen und katholischen Religiongunterrscht grundsätzlich der Pfarrer als mit der Leitung des Religionsunterrichts in den innerhalb feiner Pfarrei belegenen Volks schulen gesetzlich beauftragt gelten soll.
Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts.
(929.) Ein forstfiskalischer Waldarbeiter hatte bei Anlegung von Schneißen! zu einer vom Oberförster abzuhaltenden Jagd einen Unfall erlitten. Die niedere Jagd war dem Obersörster vom Forst— fiskus verpachtet, und es sollte eine Entenjagd auf dem verpachteten Jagdgebiet veranstaltet werden. Das Reichs ⸗Versicherungsamt hat in Uebereinstimmung mit dem Königlich preußischen Minister für Land wirthschaft, Domänen und Forsten der betreffenden Königlich preußi⸗ schen Bezirksregierung gegenüber seine Ansicht dahin ausgesprochen, daß der Unfall des Waldarbeiters unter den obwaltenden Um— ständen als im frtaatlichen Forstbetriebe geschehen zu er— achten sei. Bestimmend für diese Stellungnahme des Reichs Versicherungkamts war der Umstand, daß die Bedingungen des Jagd pachtvertrages die Selbständigkeit des Pächters in der Jagdausübung mannigfach im Interesse der Forstverwaltung beschränkten und deut⸗ lich erkennen ließen, ein wie großes Interefse der Forstfiskus daran hatte, daß die verpachtete Jagd nicht durch einen beliebigen Dritten, sondern durch den Oberförster ausgeübt wurde, sodaß Letzterer gerade vermöge seiner Dienststellung, wenn auch ceivilrechtlich in Form eines Pachtvertrages, mit der Ausübung der Jagd betraut erschien. Unter diesenimständen war im Hinblick auf das charakteristische und überwiegende wirthschaftliche Interesse des Forstfiskus an der Vereinigung der Forst ˖ und der Jagdverwaltung in der Hand seines Beamten die Verpachtung der Jagd an den Oberförster nur als eine Form der Nutzbarmachung der Jagd für Rechnung des Staats als des Unternehmers und das dem Forstfiskus zufließen de Pachtgeld gewissermaßen als ein Aversum des Jagderträgnisses an Stelle der bei der sogenannten administrirten Jagd erfolgenden stückweisen Berechnung und Verwerthung des erlegten Wildes aufzufassen. Darüber, daß die bei der Ausübung dieser für fiskalische Rechnung administrirten (in der Regel höberen) Jagd ver— wendeten Arbeiter gegen Unfälle versichert seien, bestand ein Zweifel überhaupt nicht.
((939.) Ueber die Frage, wo landwirtbschaftliche Betriebe, welche in der Nutzung von Bäumen, Gras und dergleichen an Wegen und Landstraßen bestehen, ihren Sitz haben, hat das Reichs⸗Versicherungs . amt unter dem 17. Oktober 1890 dem Vorstande einer landwirtb⸗ schaftlichen Berufsgenoffenschaft gegenüber sich dabin geäußert, daß derartige, einer und derselben Leitung unterstebende Betriebe als einheitliche amusehen sind, und daß als Sitz des Betriebes derjenige Ort (diejenige Gemeinde) zu aelten hat, wo sich die Betriebsleitung (Landratbsamt, Landes⸗Bauinspektion) befindet. Dabei wurde zur Widerlegung der Ansicht, der §. 44 Absatz 3 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes sei analog dabin anzuwenden, daß, wie bei Forstgrundstücken, als Betriebssitz diejenige Gemeinde zu gelten habe, in deren Bezirk der größte Theil der genutzten Flächen belegen ift, unter Anderem auch auf die Motive zu dem genannten Gesetz Bejug genommen. Dieselben besagen (Seite 62), für den Sitz eines Forstbetriebes könne der Sitz der Revierverwaltung deshalb nicht entschkeidend sein, weil dieser beliebig gewäblt und oft in Gemeinden aufgeschlagen werde, in deren Bezirk Theile der jur Revierverwaltung gehörigen Forst— grundstücke nicht belegen sind'. Solche Verhältnisse werden bei den hier fraglichen Grasnutzungs⸗ ꝛc. Betrieben, wenn überbaupt, nur äußerst selten vorkommen, da in der Regel der Sitz der Betriebs leitung (des Landrathsamts, der Bauinspektion) ein fester und dauernder, in der Nähe des Betriebs belegener sein wird. Sollten ausnahme weise andere Verhältnisse vorliegen, z. B. da, wo der Sitz eines Land⸗ rathsamts sich außerhalb des Bezirks des zugebörigen Kreises befindet, so würde für derartige Fälle eine besondere Regelung einzutreten haben.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die wider besseres Wissen von einer Ehefrau bei einer Behörde erstattete Anzeige, daß ihr Ehemann sie bestohlen habe, ist, nach einem Urtbeil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 27. September 1890, nicht wegen falscher Anschuldigung zu bestrafen, selbst wenn der Ehemann von ihr getrennt lebt und der Polizei beamte in der irrtbümlichen Annahme, daß eine Strafthat vorliege, deshalb Nachforschungen angestellt hat.
— Hat sich bei einem Strafverfahren dos Gericht keine feste Ueberzeugung von der Zurechnungsfähigkeit des Thäters zur Zeit der That bilden können, sieht demnach das Gericht die Möglichkeit der Unjurechnungsfähigkeit als vorhanden an, so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 23. Oktober 1890, der Angeklagte freizusprechen.
— Das Bildniß eines Menschen (Porträt), insbesondere aber das Bildniß eines Mitgliedes des Kaiserlichen Hauses oder einer sonstigen populären Person ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 25. Oktober 1890, in der Regel nicht ge—⸗ eignet, als ein gewerbliches Muster eingetragen zu werden, und die Nachbildung eines solchen als Muster eingetragenen Porträts ist nicht ohne Weiteres strafbar.
— Die Berichterstattung in der Presse über eine Ge⸗ richtsverhandlung, für welche wegen Gefährdung der Sitt lichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlofssen war, während die Urtheils⸗Verkündung und Begründung öffentlich erfolgt war, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1V. Strafsenats, vom 28. Oktober 1890, insowꝛit sie sich auf Mittheilungen aus den publi⸗ zirten Urtbeilsgründen beschränkt, zulässig, sfelbst wenn diese Mittheilungen geeignet sind, Aergerniß zu er⸗ regen.
— Die nach 5 136 Absatz 1 der Reichs Gewerbeordnung den jugendlichen Arbeitern ju gewähtende Vormittagspause von einer balben Stunde bat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Straf⸗ senats, vom 28. Oktober 1890, zwischen ihren Vormittags ⸗Arbeits⸗ stunden zu liegen, dagegen ist es nicht zulässig, diese Pause dadurch zu gewähren, daß der Beginn der Arbeitszeit für die jugendlichen Arbeiter um eine halbe Stunde hinausgerückt wird.
— In Bezug auf 5. 330 des Strafgesetzbuchs (Wer bei der Leitung oder Ausführung eines Baues wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst dergestalt handelt, daß bieraus für Andere Ge fahr entsteht, wird mit Geldstrafen . oder Gefängniß . be⸗ straft') hat das Reichsgericht, IV. Strafsenat, durch Ürtheil vom 4. Nobember 1899, ausgesprochen; Das Einreißen einer Bau- lichkeit fällt nicht unter den Begriff eines Baues im Sinne der erwähnten Bestimmung, wenn es nicht die Vorbereitung für die Herstellung eines Bauwerkes bildet.
— Die Vorschriften der Reichs ⸗Gewerbeordnung über die Beschäfti⸗ aung jugendlicher Arbeiter (55§. 135 flg., 146 Nr. 2) finden, nach einem . des Reichsgerichts JI. Strafsenats, vom 3. November 1890,
auch auf Fabriklehrlinge . welche in der Fabrik
unterwiesen werden, und durch Zufeben, Beobachtungen, Be lehrungen und Versuche allmählich erst Tauglichkeit für eigentliche wirthschaftliche Mitarbeit gewinnen.
— Die zur Wabr nehmung berechtigter Interessen emachten, an sich beleidigenden Aeußerungen sind nach 8 1935 des Strafgesetzbuchs nur insofern strafbar, als das Vorhanden ⸗ sein einer Beleidigung aus der Form der Aeußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.. In Be⸗ zug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urtbeil vom 7. November 1890 ausgesprochen, daß für das Vorhanden⸗ sein der Beleidigung aus den die Aeußerung begleitenden oder un⸗ mittelbar vorhergegangenen oder unmittelbar nachfolgenden Umständen erhellen müsse, daß zwischen diesen Umständen und der Aeußerung ein zeitlich ununterbrochener Zusammenhang bestehe.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Der zum 19. Januar er durch die Hrrn. von Plötz, Graf Mir⸗ bach, Freiherr von Manteuffel und Freiherr von Broich einberufene „Allgemeine landwirtbhbschaftliche Genossenschaftstag zu Berlin“ wird im Centralbotel (Wintergarten) am Bahnhof . stattfinden und um 10 Uhr Vormittags eröffnet werden.
Ein in Wiesbaden abgebaltener, aus allen Theilen Deutsch⸗ lands von Handels kammer⸗Deputirten, namhaften Chemikern und sonstigen Sachverständigen besuchter Weinbaukongreß hat beschlossen, bei der Reichsregierung zu beantragen, daß eine rationelle Weinverbesserung ohne Deklarationszwang bis zum ersten Abstich gestattet sein soll, wobei ausdrücklich erklärt wird, daß man nicht einer unbegrenzten Vermehrung Les Weins das Wort reden wolle. Auf Antrag der norddeutschen Delegirten wurde ferner beschlossen, daß hinsichtlich des Verkehrs mit ausländischen Weinen die in den Ursprungsländern derselben geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezw. üblichen Behandlungsarten maßgebend sein sollen.
Suvmisfionen im Auslande.
Niederlande. 1) 20. Januar, 2, 30 Uhr Nm. De Maatschappy „Vooruitgang is ons Streven“ bei Herrn C L. ven Rompu: Lieferung von etwa 200 000 kg künstlichen Düngers und 50 000 kg Chilisalpeter. Auskunft an Ort und Stelle. 2) 20. Januar, 2 Uhr Nm. De Maatschappy tot Exploitatie van Staatsspoorwegen im Centralbureau zu Utrecht: Loos BF. : Lieferung stählerner Schraubenbolzen, Loss BG.: Lieferung stählerner Tirefonds, Loos BH.: Lieferung stählerner Platten und Klemmkeile. Bedingungen käuflich für 0,5„0 Fl. im genannten Centralbureau.
Theater und Musik.
Königliche Theater.
Die Meldungen um Zuschauer⸗Billets für den III. Rang zu dem am 6. Februar stattfindenden Subskriptionsball sind schon so zablreich eingegangen, daß nur ein kleiner Theil davon wird Beräck— sichtigung finden können. Weitere Meldungen für diesen Rang werden nicht mehr entgegen genommen. Eine Beantwortung der nicht bewilligten Gesuche findet unter keinen Umständen statt.
Wallner ⸗ Theater.
Hr. Carl Meißner wird sich bei Gelegenheit seines Künstler—⸗ Jubiläums am Sonnabend seinen Freunden und Verehrern in einer seiner Glanzrollen zeigen, und zwar in dem Moser ⸗Girndt'schen köst⸗ lichen Schwank „Die Sternschnuppe“, in der er die Rolle des Färber⸗ meisters Sauerbrei seiner Zeit geschaffen bat.
Adolph Ernst ⸗ Theater.
Die noch immer zugkräftige Repertoireposse Unsere Don Juans“ wird demnächst auch in London in englischer Uebersetzung zur Auf— führung gelangen. Ebenso beabsichtigt Direktor off mann die Posse für das Stadt⸗Theater in Köln zu erwerben.
Sing ⸗ Akademie.
Die Concertsängerin Frl. Alice Barbi, welche durch ihre hervorragenden Leistungen hier schon vortbeilhaft bekannt ist, gab gestern einen Lieder⸗-Abend, der außerordentlich zahlreich besucht war. Nach'der mit sehr eingehendem Verständniß vorgetragenen Concert⸗ Arie „Ah perfilo“ von Beethoven sang die Künstlerin vier ältere italienische Arien, unter denen ihr Caldara's „Come raggio“ besondere Gelegenheit gab, die ganze Klangfülle ihrer schönen Stimme in den lange auszuhaltenden Melodietönen zur Geltung zu bringen, während sie die leicht dahinfließenden Figurationen in der „Arietta variata“ von Fesch mit vollendeter Klarheit vortrug. Die an der Sängerin stets gerühmte Koloraturgewandtheit und die reizenden Triller rissen das Publikum zu rauschenden Beifallsbezeigungen hin. Die Vielseitigkeit ihres bewundernswertben Talents trat im Vortrage des geisterbaften Liedes „Der Doppelgänger von Schubert, des munteren Auf dem Schiffen von Brahms, sowie des leidenschaftlichen „Meine Liebe ist grün“ von demselben Komponisten ganz besonders wirkfam hervor. In der Arie aus „La cenerentola“ von Rossini hatte die Künstlerin noch Gelegenheit, ibre ganze Virtuosität ins günstigste Licht ju setzen. Stürmischer Beifall erschallte am Schluß aller Gesangsvorträge, denen die Sängerin noch einige Lieder hinzufügte. Der junge Pianist Hr. von Bose, der die Klavierbegleitung aller Gesänge übernommen hatte, erfreute außerdem durch den sehr gelungenen Vortrag einiger Solostücke von Bach⸗Tausig, Schubert, Reinecke u. A. und erntete gleichfalls reiche Beifallsspenden. — Der zweite Lieder ⸗Abend findet am 20. Januar statt. ö
Wagner's Siegfried“ gelangte in Brüssel am Montag jur ersten Aufführung. Wie der „Köln. Ztg.“ gemeldet wird, fand die Vorstellung mit all dem Prunk statt, welcher bei solchen Gelegen⸗ heiten in Frankreich und Belgien üblich ist. Zahlreiche Musik— kritiker, deren einige schon zur letzten Probe erschienen, waren aus Paris nach Brüssel gereist, um ihren Blättern ausführ⸗ liche telegraphische Berichte zu erstatten. Auch Massenet wohnte der Vorstellung bei. Die Aufführung leitete Franz Servais. Die Ausstattung entsprach ganz derjenigen auf den deutschen Bühnen, abgesehen von einigen unwesentlichen Einzelheiten. Das Werk fand eine recht freundliche Aufnabme; namentlich nach den beiden ersten Aufzügen äußerte sich lebhafter Beifall. Leider war die große, anstrengende Rolle der Brünnhilde einer Anfängerin anver⸗ traut; dies ist der Grund, daß gegen das Ende der Aufführung das Interesse der Zubörer etwas erlahmte. Ihre Majestät die Königin wohnte der Vorstellung bis zum Schlusse bei.
Sport.
Wie Wiener Blätter melden, hat das österreichische Ackerbau Ministerium eine bedeutende Erhöhung der Staats-Rennpreise für das Jahr 1891 in seinem Budget Voranschlage eingestellt. Im Vorjahre waren für die österreichisch⸗ ungarifchen⸗ Rennbahnen nur 20 699 Fl. an Staatepreisen aus- gesetzt, während vorbehaltlich der Genehmigung der beiden Häuser des Reichsraths für dies Jahr die Summe von 60 000 Fl. zur Verfügung gestellt worden ist. In Anbetracht dessen, daß der Budget- Voranschlag des Ackerbau ⸗Ministeriums erst Ende März oder Anfangs April zur varlamentarischen Verbandlung gelangen dürfte, eischeinen die sämmtlichen Staatspreise in den soeben publizirten Propofitionen des Jahres 1891 für das September und Oktober Meeting einge—⸗ stellt, und zwar „vorbehaltlich der Genehmigung“.
Mannigfaltiges.
Das Polizei-Präsidium erläßt folgende Bekanntmachung: Obwobl es den Fortschritten der Chemie gelungen ist, arsenik⸗ und andere gifthaltige Farben durch gijtfreie unschädliche Farben zu er setzen, gelangen in besondere arsenhaltige Farben noch immer häufig zur Verwendung, so zur Herstellung grüner Tapeten, zum Bemalen der Zimmerwande, geringwertbiger Fenstervorhänge. Färben von Kleiderstoffen, künstlichen Blättern und Blumen 6. Früher schon ist besonders darauf hingewiesen worden, daß Tapezirer zur Be⸗ seitigung des Haus , Ungeziefers dem Tapetenkleister Schweinfurter Grün (Schwabenpulver) hinzufügen, wo—⸗ durch die Gesundheit der Bewohner solcher Zimmer ebenso gefährdet wird, wie die Gesundheit derjenigen, welche in Zimmern mit arsenikfarbenen Wänden wohnen, oder die obenbezeichneten Gebrauchs Gegenstände benutzen. Das Publikum wird wiederholt auf die Ge⸗ fahren aufmerksam gemacht, welche der Gesundheit und dem Leben durch die Verwendung gift⸗, besonders arsenbaltiger Farben droben,
und vor der Benutzung solcher Gegenstände, beziebungsweise dem Be—⸗