1891 / 18 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jan 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Geldern-Crispendorf ein dreimaliges Hoch auf Se. Durchlaucht den regierenden Für sten ausbrachte, in welches die Versammelten begeistert einstimmten.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Das „Fremdenblatt“ bemerkt, mit dem als bevoꝛstehend gemeldeten Bes uche Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Erzherzogs Franz Ferdinand von Oesterreich⸗ Este am russischen Kaiserhofe solle nicht nur der vom Großfürsten⸗Thronfolger im Herbste vorigen Jahres dem hie⸗ sigen Hofe abgestattete Besuch erwidert werden, sondern es habe schon früher die Absicht bestanden, dem Erzherzoge, der bisher keine Gelegenheit gehabt, mit dem russischen Kaiserhofe in Berührung zu treten, durch eine Reise nach St. Peters⸗ burg den erwünschten Anlaß zu bieten, fich bei den russischen Majestäten einzuführen. .

1. dem ze hen B.“ zufolge verlautet, wird sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Eugen in Vertretung des Kaisers am 25. Januar nach Berlin be— geben, um der Taufe des jüng st en Sohnes Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin beizu⸗ wohnen. . ö. .

Die Leiche Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Erzherzogin Maria Antonig Immaculata ist hier eingetroffen, nach der , überführt und dort in der Pfarrkirche aufgebahrt worden. ; ö ö detz Botschasters Sadulla-Pascha wird auf Befehl des Sultans nach Konstantinopel übergeführt.

In der gestrigen Sitzung des böhmischen Landtages wurde das ganze Gesetz über den Landes kulturrath in zweiter Lesung angenommen, was die deutschen Abgeordneten mit Händeklatschen aufnahmen.

Großbritannien und Irland.

Die Führer der unionistischen Vereinigung scheinen allmählich zu der Ueberzeugung zu gelangen, daß die Home⸗ ruüulebewegung, obwohl ihr Lauf durch den Parnellstreit ein wenig aufgehalten worden, noch Lebenskraft genug besitze und daß mit dieser Thatsache nach wie vor gerechnet werden müsse. Eine schriftliche Auslassung des Marquis von Hartington betont die Nothwendigkeit, die Anstren⸗ gungen zur Bekämpfung der Homerulebewegung nicht erschlaffen zu lassen. In einem an den ländlichen Verem der liberalen Unionisten in Derbyshire gerichteten Briefe schreibt Lord Hartington u. A.: „Die Führer der englischen Homerule⸗ partei haben sich zu tief mit ihren irischen Bundes⸗ genossen eingelassen und sich zu stark gegen die Auftechterhaltung des Gesetzes der Reichspartei in Irland verpflichtet, um es ihnen möglich zu machen, aus der unglücklichen Stellung, in der sie sich befinden, sich zurückzuziehen. Homerule wird daher fortgesetzt einen Theil der Politik bilden, welche die gegenwärtigen Führer der Opposition dem Lande aufzudrängen gezwungen. sein werden, und es wird nach wie vor nothwendig sein, daß eine Organisation bestehe, innerhalb welcher Männer, ohne auf⸗ zuhören Liberale zu sein, im Stande sein dürften, die funda⸗ mentalen Institutionen dieses Landes aufrechtzuerhalten.

In einer am 16. d. M. in Dublin abgehaltenen Sitzung des Nationalausschusses wurde eine neue Organi—⸗ fation zur Unterstützung der seit 18386 befürworteten irischen Politik beschlossen, welche die Bezeichnung Irish National Federation“ führen soll. Ein Rath von 61 Mitgliedern, von benen 17 die parlamentarische Partei ernennen soll, soll die Beschlüsse des neuen nationalen Verbandes ausführen.

Mehrere wallisische Abgeordnete beabsichtigen englischen Blättern zufolge, im Unterhguse demnächst eine Bill, betreffend die Anstellung eines Staats-Ministers für Wales und die Bildung eines wallisischen Unterrichts-Departe— ments, einzubringen. H .

Mehrere zu dem englischen Pacific-Geschwader gehörende Kriegsschiffe sind nach Chile abgegangen.

Frankreich.

Paris, 20. Januar. Der Fürst und die Fürstin von Monaco statteten laut Meldung des „W. T. B.“ dem Präsidenten Carnot einen Besuch ab, welchen derselbe mit seiner Gemahlin alsbald erwiderte. z ö

Die Deputirtenkammer genehmigte gestern einstimmig den von dem Minister des Innern verlangten Kredit von 2 Millionen Francs für die durch die ungewöhnliche Kälte Heimgesuchten. Der gegenwärtige, Kredit wird nur für die in Folge der Kälte Nothleidenden in den Städten gefordert; demnächst soll ein weiterer Gesetz entwurf eingebracht werden, betreffend die Unterstützungen der Nothleidenden auf dem Lande,. Im weiteren Verlaufe der Sitzung interpellirte der Deputirte Bourgeois über die Kündigung der Handelsverträge und verlangte, daß man sämmtliche Handels verträge und Konventionen kündige, auch diejenigen, welche eine Neist⸗ begünstigungsklausel enthielten. Er empfahl schließlich das System der Reciprocität, Schutzzoll gegen Schutz zoll, Frei⸗ handel gegen Freihandel. Der Deputirte La Ferronays erklärte es für nöthig, die Zolltarife zu diskutiren, bevor die se Frage entschieden werde. Der Winister, Ribot sprach gleichfalls die Meinung aus, der Augenblick, um die all⸗ gemeine wirthschaftliche Politik.! zu diskutiren, sei noch nicht gekommen. Er theile nicht die Anschauungen des Deputirten Bourgeois, man werde vielmehr nichts unterlassen, um eine Verständigu ng herbeizuführen. Die Regierung wolle Frankreich seine vollständige Freiheit, betreffend den Zolltarif, wiedergeben. Die den Handelsverträgen mit Belgien und der Schweiz angeschlossenen Klauseln, namentlich diejenigen betreffend den Durchgangsverkehr und die . sollten aufrecht erhalten werden. Die Regierung werde übrigens vornehmlich darauf bedacht sein, die Handelsbeziehungen mit den Nachbarstaaten Belgien, Schweiz und Spanien zu sichern, sonst würde eine andere Macht an Frankreichs Stelle treten. Frankreich werde diesen Fehler nicht begehen. Die Regierung glaube nicht, daß es nöthig sei, alle Verträge zu

kündigen, Frankreich wolle sich nicht inmitten der europãischen Mächte isoliren. Es handle sich nicht darum, Frankreich zu binden, denn die aufrecht erhaltenen Verträge könnten jederzeit gekündigt werden. Die Meistbegünstigung sei in den Verträgen mit Dänemark, Rußland und Oesterreich⸗ Ungarn. festgesetzt. Diese Staaten führten nur zollfreie Rohstoffe nach Frankreich ein und Cerealien, welche mit einem Einfuhrzoll belegt seien. Es bestehe also kein Interesse für die HYeseitigung der Meisibegünstigungsklausel. Die Verträge mit China und Mexiko seien für Frankreich vortheilhaft, es wäre

ein großer Verlust, sie zu kündigen. Der Minister schloß mit der Bitte, die Kammer möge das Verhalten der Regierung billigen. (Beifall, Cg sagnac erklärte, die Ausführungen Riboßs vollständig zu billigen. Wenn es sich um das Interesse des Landes handle, gebe es in der Kammer keine Vor⸗ eingenommenheit und keine Opposition. (Zustimmung auf der Rechten.) Der Präsident der Zollkommission Meline erklärte, die Ansichten der Regierung zu theilen. Die Kammer nahm sodann mit 458 gegen 11 Stimmen eine von der Ne⸗ gierung gebilligte Tagesordnung an, in welcher den Er⸗ klärungen des Ministers Ribot in der Erwägung zugestimmt wird, daß Frankreich freie Entschließung bezüglich der Zoll— tarife behalte.

In einer Besprechung dieser Verhandlung sagt das „Journal des Débats“, es sei nicht möglich, aus derselben präzise Schlüsse zu ziehen; die Wortführer der Protektionisten hätten zwar gegen die Idee protestirt, um Frankreich eine chinesische Mauer aufzuführen, aber man möchte Sicherheit haben, daß diese guten Entschlüsse andauerten und daß die Kammer bei der Berathung des Zolltarifs sich hüte, der Industrie und dem Handel Frankreichs eine Situation zu dereiten, welche man gestern einstimmig verabscheuungswürdig gefunden habe. .

Die Zollkommission der Deputirtenkammer lehnte bei Prüfung des Berichts der Unterkommission über die Zölle auf Textilwaaren die Amendements, welche Baum⸗ wolle und unbearbeiteten Flachs mit Zöllen belegen wollten, ab. Dieselben bleiben also zollfrei. Dagegen legte die Kommission Zölle von 19 Fr. 40 Cent. im Maximaltarif, resp. von 8 Fr. im Minimaltarif auf gehechelten Flachs und Werg und von 15 Fr. 60 Cent. resp. 12 Fr. auf gekämmten Flachs, für welche die Regierung Zollfreiheit beantragt hatte.

Nunußland und Polen.

Die Suite des Kaisers setzt sich zur Zeit zusammen eus: 70 General⸗Adjutanten (darunter 4 aus der Zeit Kaiser Nikolaus' J. und 60 aus der Zeit Kaiser Alexander's IL, während 6 Ernennungen in die jetzige Regierungszeit fallen; 14 General- Majors ü la suite. (von denen 9 aus der vorigen Regierungszeit stammen, während 5 von Sr. Majestät dem Kaisers Alexander III. ernannt worden sind); 1 Contre Admiral à la zuite; 567 Flügel-Adjutanten (darunter 54 aus der Zeit Kaiser Alexander's I.); im Ganzen 157 Personen, von denen 15 Glieder des Kaiserhauses, zwei Herzoge von Leuchtenberg, ein Prinz von Oldenburg, 18 Fürsten, 13 Grafen, 5. Barone und 99 Edelleute sind. .

Die Spezial-Session des Militär-Conseils wird einem Kaiserlichen Befehl zusolge im Jahre 1891 unzer dem Prä—⸗ sidium des Generals der Infanterie Grafen Sievers aus folgenden Mitgliedern bestehen: General-A djutant, General der' Artillerie Mordwinow, den Generalen der Infanterie Kopjew, Kolpakowski und Aller, den General-Lieutenants Dandeville, Jakimowitsch und Ellis und dem General— Adjutanten, General-Lieutenant von Rosenbach.

Italien.

Aus Massovah wird gemeldet, daß von Keren über den Maldifluß nach Saati und Massovah eine Straße von drei Tagereisen Länge gebaut wird. Italienische wie ein⸗ geborene Soldaten arbeiten unter der Oberaufsicht des Oberst Baratieri an der Anlage dieses Weges, welcher voraussichtlich in wenigen Monaten dem Handel eröffnet werden wird. Der Handels- und Landwirthschafts-Kommissar der Kolonie, Baron Franchetti, soll am 22. 8. M. mit seiner Truppe von Land⸗ leuten in Massovah eintreffen, um in der Umgegend Kerens die Kultivirungs- und Kolonisationsversuche in Angriff zu nehmen.

Portugal.

Der zum Gesandten und bevollmächtigten Minister in London ernannte bisherige Legations-Sekretär Soveral ist gestern Abend nach England abgereist. Der Minister des Auswärtigen Bocagé legte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern dem englischen G sandten Sir G. Petre den Entwurf zu ener neuen afrikanischen Konvention mit Eng— land vor.

Schweiz.

Der eidgenössische Kommissar Oberst Künzli wird, wie „W. T. B.“ aus Bern meldet, nunmehr dem Bundesrath morgen, Mittwoch, 21. d. M., mündlich über die Lage im Kanton Tessin berichten.

Belgien.

Die liberale Vereinigung und die konstitu— tionelle Union des Arrondissements Brüssel veröffentlichten eine Kundgebung, in welcher es heißt, daß die Ein— berufung der zwei Klassen der Miliztr uppen die größte Beleidigung für die Bürgerschaft der Hauptstadt sei. Da der Präsident der Repräsentantenkammer sich geweigert habe, die Abgesandten der Vereinigungen zu empfangen, so hielten diese es unter ihrer Würde, sich dahin zu be— geben; sie würden deshalb ihre Adresse bei dem heutigen Um⸗ zuge den für eine Revision der Verfassung eintretenden Mitgliedern der Kammer, die sie auch empfangen wollten, im Hotel de Ville überreichen.

Schweden und Norwegen.

Der Reichstag ist gestern eröffnet worden. In der Thronrede wird das gute Verhältniß zu allen Mächten betont und die günstige Finanzlage hervorgehoben, welche eine kräftige Entwickelung der Staatseisenbahnbauten und die Förderung anderer wichtiger Staäatsbedürfnisse ohne Zuhülf.⸗ nahme einer neuen Anleihe gestatte. An Vorlagen werden angekündigt: eine neue Heeresordnung, ein neues Schiffahrts— gesetz und ein Unfallversicherungsgesetz für Arbeiter.

Der neue Reichstag dürfte im Ganzen 435 Mitglieder zählen, wovon 147 auf die Erste und 228 auf die Zweite Kammer entfallen. In Folge der Zunahme der Bevölkerung hat die Erste Kammer ? und die Zweite Kammer 6 Ab— geordnete mehr als zu Anfang der vorigen Legislatur— periode. Zur Ersten Kammer haben 16 Neuwahlen statt⸗ gefunden; von den Mitgliedern der Zweiten Kammer sind 139 wiedergewählt worden; 34 sind früher Mitglieder der Ersten oder der Zweiten Kammer gewesen und 55 haben zum ersten Male ein Mandat erhalten. Von den Reichstags-Abgeordneten sind, wie „Aftonbladet“ berechnet, 138 (46 in der Ersten und 142 in der Zweiten Kammer) Gegner der Lebensmittelzölle und 187 (101 in der Ersten und 86 in der Zweiten Kammer) Anhänger dieser Zölle.

Ueber Neuerungen auf dem Gebiet des Axtillerie⸗ und Geschützwesen in Norwegen meldet unser (F) Bericht⸗ erstatter aus Christiania: .

In der Festung Akershus werden in diesen Tagen Probe schießen mit wei Kanonen vorgenommen, deren Kaliber von resp. 7.5 em ju 65 em und von 16.7 em zu 12 em verändert und die aus Vorderladern zu Hinterladern gemacht worden sind. Die erstere Kanone, für die Bergartillerie bestimmt, ist mit einem in Bofors angefertigten neuen Kernrohr aus Stahl von 65 em Kaliber ver sehen worden und bat einen Verschlußmechanismus nach de Bange's System erhalten. Die 12 em-⸗Kanone, für die Festungs. und Positiont⸗ Artillerie bestimmt, ist auf gleiche Weise verändert und mit einem in den Werkstätten zu Nyland gefertigten Stahlrohr versehen worden. Dag Einfetzen der Stahlrohre, das Riffeln sowie der Hinterlade— mechanigzmuß sind in den Werkstätten des hiesigen Hauptarsenals ausgeführt. Bewährt sich der Versuch, dann durften viele ältere Geschütze auf diese Weise verändert werden. Marine Premier · Lieutenant C. Sparre hat vor einiger Zeit eine Mitrailleuse konstruirt, die sich durch große Einfachheit in der Zusammensetzung aus zeichnen und leicht zu bedienen sein soll. Auch mit dieser neuen Waffe haben während der letzten Tage in Gegenwart des Generxal-Feldzeug⸗ meisters und anderer Artillerie⸗Offiziere Schießversuche stattgefunden, die noch nicht beendet sind. Geben die Versuche günstige Ergebnisse, dann sollen mehrere Sparre'sche Mitrailleusen für die Befestigungen von Oscarsborg angeschafft werden. Oberst Hertz berg, Geschütz Controleur der norwegischen Armee, ist am 14. d. M. im Auftrage des Vertheidigungs⸗Departements nach Essen ab— gereist, um mit der Firma Fried. Krupp. wegen einer Lieferung von drei schweren Kanonen für die voll endeten Kanonenstände in der Hauptbatterie von Oscarsborg zu ver« handeln. Vertheidigungs⸗Departement und Regierung sind darüber einig, das die von dem letzten Storthing zu schwerem Geschütz für Oscarsborg bewilligten 890 C00 Kronen zur Anschaffung von drei 28 em-Kanonen von 40 Kaliber Länge und 43 Tons Gewicht, ver fehen mit Krupp's Keilmechanismus und montirt in Barbette— Affutagen mit Frontpivot, versehen werden sollen. Zur Deckung in den offenen Kanonenständen sollen Panzerschilde angeschafft werden.

Amerika.

Vereinigte Staaten. Die zur Berathung des Ein⸗ wanderungs- und Naturalisationswesens nieder⸗ gesetzten Ausschüsse des Senats und des Reprãäsentantenhauses haben ihre gemeinsamen Berathungen nunmehr beendigt, und der Vorsitzende des letzteren Ausschusses, William D. Owen von Indiana, erhielt den Auftrag, auf Grund der Ergebnisse dieser Berathungen eine Vorlage zu entwerfen. Die „A. C.“ weiß über dieselbe schon jetzt Folgendes zu berichten:

Die Vorlage soll nicht sowohl die bestehenden Gesetze abschaffen, als die Afte von 1882 und das Gesetz von 1855 über den Abschluß von Arbeite⸗ kontrakten im Auslande verschärfen. Ausgeschlossen sollen nach der neuen Bill Idioten, Irrsinnaige, völlig Mittellose und solche Per= sfonen sein, die wahrscheinlich der Gemeinde zur Last fallen würden; ferner solche, die an ekelhaften, gefährlichen und ansteckenden Krankheiten leiden, und solche, die wegen schändlicher Verbrechen verurtheilt sind, die von sitilicher Verderbtheit zeugen. Auch Polvgamisten, deren Fahrt von Anderen bezablt worden ist, dürfen nicht landen. Der § 3 der Bill verbietet Arbeitgebern und Anderen, zur Ein wanderung durch Annoncen in ausländischen Zeitungen zu ermuntern. Die Hauptermuthigung zur Einwanderung geht nach der Ansicht des gerneinsamen Ausschusses von den Dampfschiffs Gesellschaften aus. Bie Bill verfucht dem dadurch abzuhelfen, daß sie diese An= preisungen, außer durch Cirkulare und gewöhnliche Annoncen, welche Fahrgeld, Fahrzeit u s. w. angeben, verbietet. Ein Einwanderer, welcher innerbalb eines Jahres nach erfolgter Landung der Gemeinde zur Last fällt, kann in das Land, woher er gekommen ist, zurückzeschickt werden. Nach den bisherigen gesetz⸗ lichen Vorschriften konnte die Einwanderungsbehörde Niemand zurlc— schicken, fobald er einmal gelandet war. Die Bill ordnet endlich die Gründung eines Centcal-Ginwanderungsbureaus in Washington an. In Ten Motloen zu der Bill beißt es: „Einwanderungsgesetze haben nicht den Zweck, die Einwanderung zu beschränken, sondern die wünschens⸗ werthen Einwanderer von den nicht wünschenswerthen 3 sondern und nur Denjenigen die Landung zu gestatten, welche gewisse körperliche und sittliche Eigenschaften haben. Man muß zugeben, daß die jetzigen Gesetze den Verhältnissen nicht genügen und daß einmal, wenn auch in ferner Zukunft, ein Zeitpunkt eintreten kann, wo das Land Übe välkert sein wird. Das Gebiet der Vereinigten Staaten vermag eine sieben Mal so große Zahl Einwohner wie die jetzige zu erndhren, und erst nach fünfzig Jahren braucht man zu be⸗ fürchten, daß die Einwanderung wünschenswerther Ausländer eine Last bildet. Zu allen Zeiten aber scllle nicht begehrenswerthen Ein— wanderern die Landung in den Vereinigten Staaten verboten sein.

Aus Pine Ridge wird amtlich gemeldet, daß General Miles in seinen Ünterhandlungen mit den Indianern Folgendes vereinbart hat: Die feindseiigen Indianer verlassen ihr gegenwärtiges Lager und schlagen ihre Zelte westlich vom White Clay Bach, weniger als eine halbe Meile von der Agentur, auf. Sie liefern ihre Waffen den Häuptlingen aus, welche sie den Agenten übergeben werden. Die Waffen sollen verkauft und das Erträgniß den Eigenthümern derselben be⸗ händigt werben. Die Häuptlinge sollen sich bestreben, die jüngeren Männer zu beherrschen, und wenn ihnen dies nicht gelingt, sollen sie Diejenigen verhaften, welche sich weigern, sich als gute Indianer zu benehmen, und den Agenten übergeben. General Miles verlangte ferner die Aus liefe⸗ rung der Mörder des Lieutenants Casey, welchem Gesuche die Häuptlinge stattzugeben veisprachen. Der, General, der mit diesem Ergebniß zufrieden ist, hatte den Häuptlingen eine mehrtägige Frist (seit dem 15. d. M.) zur Einlösung ihrer Versprechungen bewilligt und als Beweis seines Wohlwollens mehrere tausend Pfund Mehl und mehrere hundert Pfund Kaffee und Zucker ins Indianerlager gesandt, Er hat die Beschwerden der Indianer bezüglich der Verletzung der mit ihnen geschlossenen Verträge in Erwägung gezogen und eine getreue Beobachtung dieser Verträge künftighin verbürgt. Die Häuptlinge kehrten befriedigt mit der ihnen zu Theil gewordenen freundlichen Behandlung nach ihrem Lager zurück. Der Aufstand unter den Sioux⸗Indianern darf jetzt als beendigt betrachtet werden. Einige kleine Banden dürften noch zu schaffen geben, aber die große Mehrheit der Sioux haben ihren Kriegsputz abgelegt und ihre Zelte in der Rähe der freundlichen Indianer am White Clay-Bach auf— geschlagen.

In einem gestern in Pine Ridge ausgegebenen Tages⸗ befehl hat General Miles dem „W. T. B.“ zufolge an⸗ gezeigt, daß die Feindseligkeiten mit den Indianern in befriedigender Weise beendet seien. .

Der dem Kongreß vom Präsidenten übermittelte Bericht der Kommission für die Welt-Ausstellung in Chicago befagt: die Ausstellung werde am 1. Mai 1893 eröffnet und am 50. Oktober desselben Jahres geschlossen werden.

Afsien. U China,. Nach einer Meldung der Times“ aus Peking vom gestrigen Tage soll der neue Hafen von Chungking nach erfolgter Auswechselung der Ratifikationen demnächst

für den Verkehr eröffnet werden.

Japan. Das japanische Parlament hat beschlossen, das neue Handelsgesetzbuch nicht vor dem Jahre 1893 in Kraft treten zu lassen.

Afrika.

San sibar. Englischen Zeitungen wird aus Sansibar gemeldet, daß Näheres über den Tod des Sultans von Witu dort nicht bekannt sei. Man nehme an, daß er eines natürlichen Todes gestorben sei. Sein früher in Lissabon ge⸗ fangen gewesener Bruder soll sich zum Sultan proklamirt haben. Tippu⸗Tip soll seine sämmtlichen Elfenbeinvorräthe in Unianyembe zurückgelassen haben, weil es ihm in Folge der Ernte nicht möglich geworden sei, eine ausreichende Anzahl von Trägern zu beschaffen. Tippu⸗-Tip, der zur Zeit nur über einige unerfahrene Sklaven verfügen soll, wird täglich in Sansibar erwartet.

Australien.

Aus Apia in San Francisco eingetroffenen Nachrichten zufolge ist am 30. Dezember v. J. der für Samoa ernannte Oberrichter von Cederkrantz daselbst eingetroffen und an der Landungsstelle von den Konsuln Deutschlands, Groß— britanniens und der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika empfangen worden. Eine Ehrenwache von Samoanern geleitete den Oberrichter nach der Wohnung des Königs Malietoa.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (43) Sitzung des Reichstages, welcher die Staatssekretäre Dr. von Boetticher und von Oehlschläger beiwohnten, theilte der Präsident zunächst den Eingang einer Kaiserlichen Verordnung über die Ausdehnung der Zollermäßigungen in den Tarifen A des deutsch-italienischen und des deutsch—⸗ spanischen Handels- und Schiffahrtsvertrages mit.

Bei der Fortsetzung der zweiten Berathung des Etats und zwar bei Kap. 7. Tit. 1 „Zur Unterstützung und Förderung des Germanischen National-Mu⸗ seums in Nürnberg“ 48 000 6 wünschte

der Abg. Grillenberger eine Aufbesserung der Ge⸗ hälter der Museumsdiener, die gegenwärtig nur 50 bis 60 66 monatlich erhielten und auf Trinkgelder hätten gänzlich ver⸗ zichten müssen. Allerdings könne das Reich als solches hier nicht eingreifen, wohl aber sei es wünschenswerth, wenn hier die bayerische Regierung vorginge.

Der Titel wird sodann bewilligt.

Bei Titel ga „Zur Förderung der Hochseefischerei“ 209 00) s wünscht Abg. Witte Auskunft über die Ver— hältnisse des Emdener Fischereivereins, ob dieser Verein lebens⸗ fähig sei und wie er die Unterstützung des Reichs verwende.

Staatssekretär Dr. von Boeiticher erwiderte, daß der Emdener Fischere verein sehr wohl entwickelungsfähig sei und daß die Unterstützung des Reichs bisher mit Rücksicht auf die schlechten Preise im Fischereigewerbe sehr wohl angebracht

gewesen sei. Der Titel wird bewilligt. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (4. Sitzung des Herrenhauses, welcher der Minister für Handel und Gewerbe von Berlepsch und der Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden beiwohnten, theilte Präsident Herzog von Ratibor zunächst mit, daß er Namens des Herrenhauses Sr. Majestät dem Kaiser und König die Glückwünsche des Herrenhauses anläßlich der Entbindung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin schriftlich ausge⸗ sprochen habe, und verlas das darauf eingegangene Dank—⸗ schreiben Sr. Majestät des Kaisers und Königs.

Das Haus ehrte darauf das Andenken des am 18. d. M. verstorbenen Ersten Vize-Präsidenten von Roch ow sowie der gleichfalls seit der letzten Sitzung verstorbenen Mitglieder Dr. Ludolf Camphausen, Graf zu Solms-Sonne⸗ walde und von Schutzbar genannt Milchling durch Erheben von den Sitzen.

Der Ober-Bürgermeister Adickes hat sein Ausscheiden aus dem Herrenhause in Folge der Niederlegung seines Amts in Altona angezeigt.

Neu in das Herrenhaus berufen ist Herr Gustav Gans Edler zu Putlitz. .

Auf der Tagesordnung stand als erster Gegenstand die Berathung und Beschlußfassung über die geschäftliche Behand⸗ lung des Antrags des Grafen von Frankenberg wegen Bildung einer Behörde für die Interessen der Wasserwirthschaft.

Graf von Frankenberg begründete den Antrag und empfahl die Ueberweisung desselben an eine Kommission.

Graf Brühl war mit einer Kommissionsberathung ein⸗ verstanden, sprach sich aber entschieden gegen die Schaffung neuer Behörden aus, deren es genug gebe, zumal einer solchen, von der man noch gar nicht wisse, was sie eigentlich thun solle. Am Besten sei es, den Antrag gleich im Plenum zu berathen.

Geheimer Regierungs-Rath von Woyrsch sprach sich für den Antrag aus, welcher einer Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen wurde.

Bei Schluß des Blattes wandte sich das Haus zur ein— maligen Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der Kirchengemeinde- und Synodal—⸗ ordnung für die Provinzen Preußen (Ost⸗ und West— preußen), Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 10. September 1873.

Die Budget⸗-Kommission des Reichstages setzte heute Mittag die Berathung des Etats der Reichs-Post- und Tele- graphen⸗Verwaltung beim Abschnitt fortdauernde Ausgaben! sort. Auf Anfrage des Referenten Scipio, welcher sich der Abg. Habn anschloß, machte der Vertreter des Reichs- Schatzamts Die Mittheilung, daß die durch die Resolution des Reichstages vom 1. Juli v. J. angeregten Erwägungen über die Einführung fester Altersstufen bei den' Besolbdungen der Reichtbeamten noch nicht zum Abschluß gelangt seien. Eine Anfrage des Abg. Dr. Lingen über die' Sonntagsruhe der Postbeamten, welcher sich der Abg. Hahn anschloß und welche von dem Abg. Singer auß das Personal der Reichsdruckerei ausgedehnt wurde, wurde dahin beantwottet, daß die Wohlthat der Sonntags ruhe an jedem dritten Sonntag durch die fortgesetzten Bemühungen der Ver⸗ waltung bis zum Schlusse des Stats jahres 1888,80 für 985/10 des gefammten Personals erreicht sei und daß für über 99 oo des Per sonals jeden Sonntag die Möglichkeit der Theilnahme am Gottes⸗ dienst gewährt sei; in Folge dessen seien die Vertretungs⸗ kosten um I,9 oo gestiegen. In Bezug auf die Sonntag arbeit der Reicht druckerei gab der Skaatssekcetär des Reichk⸗

Schatzamts Freibert von Maltzahn die Versicherung, daß sowohl seinerseits wie Seitens der übrigen Reichsämter unaus⸗ gesetzt dahin gewirkt werde, die Thätigkeit der Reichsdruckerei an Sonntagen nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen. Außerdem wurde in einer Erörterung, an welcher sich besonders die Abgg. Dr. Hartmann, Dr. Hammacher und Singer betheiligten, fest⸗ gestellt, daß sich die Lohnarbeiter der Reichsdruckerei allen an sie ge⸗ stellten Anforderungen auf Ueberstunden und Sonntagsarbeit zwar unbedingt ju fügen hätten, daß sie aber selbstyerständlich für solche Leistungen besondere Vergütungen erhielten. Die Besoldungen der Centralverwaltung und Betriebs verwaltung wur⸗ den nach kurzen Erörterun zen zu einzelnen Titeln ohne Abstrich be— willigt, ebenso die folgenden Titel bis zu den sächlichen und vermischten Ausgaben Tit. 64. Der Staatssekretär im Reichs⸗ Postamt Dr. von Stephan gab die Erklärung ab, daß alsbald der Entwurf eines Telegraphengesetzes dem Bundesrath und wabrscheinlich noch in dieser Session dem Reichstage zugehen werde.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Sperrgelberfonds, ist heute dem Hause der Ab— geordneten zugegangen.

Der Budgetkommission des Hauses der Ab⸗ geordneten sind durch den gestrigen Beschluß des Hauses folgende Theile des Staatshaushalts-Etats für 1891,92 über⸗ wiesen worden:

1) Verwaltung der direkten Steuern: Einnahme und dauernde Ausgaben. 2) Berg, Hütten! und Salinenverwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 3) Eisenbabnverwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 4) Ansiedelungs kommission für Westpreufsen und Posen: Einnahme und dauernde Ausgaben. 5) Finanz Ministerium: Einnahme und dauernde Äusgaben. 6) Bauverwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 7) Ministerium für Handel und Gewerbe: Einnahme und dauernde Ausgaben. 8) Justizverwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 9) Ministerium des Innern: Einnahme und dauernde Ausgaben. 10 Landwirihschaftlicke Verwaltung: Einnahme und dauernde Ausgaben. 11) Ministerium der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten: Einnahme und dauernde Ausgaben. 12 Die sämmtlicken einmaligen und außerordentlichen Ausgaben. 13) Allgemeine Bemerkungen Seite 24,326 des Haupt⸗Etats mit der Nachwelsung Band I Nr. 23 der Anlagen. 14) Das Etatsgesetz.

In dem Hause der Abgeordneten ist von dem Abg. von Bülom (Wandsbeck) der nachstehende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Gültigkeit der Jagd— scheine im ganzen preußischen Jagdgebiet, einge— bracht worden:

Der §. 2 des Gesetzes vom 9. März 1868 (Gesetz-Samml. S. 207) findet auch auf die seitdem mit Unserer Monarchie ver einigten oder noch zu vereinigenden Landestheile Anwendung.

In der Begründung heißt es:

Ber vorstehende Antrag bezweckt die Beseitigung des Uebelstandes, daß ein im Kreise Herzogthum Lauenburg ausgestellter Jagdschein nur in dem genannten Kreise, nicht aber in dem übrigen Staatsgebiet gilt, während dagegen jeder andere in Preußen ausgestellte Jagdschein für den gesammten Umfang der Monarchie mit alleiniger Ausnahme des Kreises Herzozthum Lauenburg Gültigkeit hat.

Ein ähnliches Mißverhältniß waltete nach den im Jahre 1866 stattgehabten Erweiterungen des Staatsgebieis zwischen mehreren ein— zelnen Theilen der Monarchie ob Zur Beseitigung desselben erging für den damaligen Umfang der Monarchie das Gesetz vom 8. März 1868 (Gesetz Samml. S. 207), dessen §. 2 lautet:

Die in den altländischen Provinzen und die in den neu— erworbenen Landestheilen vorschriftsmäßig ausgestellten Jagdscheine . w (§. 1) sind für den Umfang des ganzen Staatsgebiets gültig.

Bei der Einverleibung des Herzogthums Lauenburg hat eine Ausdehnung dieser Bestimmung auf das neun erworbene Gebiet nicht stattgefunden. Um dem dadurch ven Neuem bervargetretenen un— billigen und mit der Absicht des Gesetzes vom 9 März 1868 in Widerspruch stehenden Verhältnisse zu begegnen, dürfte es daher an— gezeigt sein, die gestörte Rechtsgleichheit durch die Annahme des vor— geschlagenen Gesetzesparagrapben wiederherzustellen.

Der im Texte gewählte Wortlaut will zugleich verhüten, daß bei etwa später noch eintretenden Gebietserweiterungen derselbe Uebel stand sich wiederholen kann, eine Vorsicht, welche mit Rücksicht auf die bevorstehende Erwerbung von Helgoland nicht ohne praktische Be— deutung ist.

Von den Abgg. Korsch, Dr. Arendt und Bödiker und Genossen ist dem Hause der Abgeordneten nach⸗ stehender Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Verbot des Privathandels mit Staatslotterieloosen, zuge— gangen:

Wer ohne staatliche Ermächtigung gewerbsmäßig Loose oder Loosabschnitte der Königlich Preußischen Staatelotterie, oder Urkunden, durch welche Antheile an solchen Loeosen oder Loosabschnitten zum Eigenthum übertragen werden, feilbietet oder veräußert oder zeitweise an einen Anderen überläßt, wird mit einer Geldstrafe von einhundert bis eintausendfünfhundert Mark bestraft.

Dieselbe Strafe irifft Denjenigen, welcher ein solches Geschäft als Mitteleperson befördert.

Die Volksschul⸗Kommission des Hauses der Ab⸗ geordneten fuhr gestern Abend in der Berathung der Vorlage fort. Sie stimmte dem §. z7 (Aufbringung der Kosten) zu. Bei §. 38 (Beseitigung des Schulgelbes) wurde die Frage der nicht der allgemeinen Schulpflicht dienenden Volksschulen behandelt. Die Abgg. Lu dowieg und Dr. Brüel traten dafür ein, daß die Anzahl der gehobenen Schulen, Seyffazdt (Magdeburg) der der sog. Bürgerschulen in den Provinzen Sachsen und Hannover gesetzlich fixict werde. Da der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Goßler erklärte, einen Entwurf über die Organisation von Mittelschulen (die oben erwähnten Schulen kämen kier in Betracht) vorlegen zu wollen, so verzichtete die Kommisston darauf, diese Frage hier zu erledigen. 8. (Aufbringung der Kosten u. s. w.) wurde angenommen, ebenso 5§. 46 (Tragung der Schullasten in den Gutsbezirken durch den Besitzer des Guts). §. 4 fand im Sinne der Konservativen und des Centrums Erledigung. 5§. 43, 44 Geistungen Dritter, Stiftungen, kirchliche Interessenten) blieben unbeanstandet. In §. 465 (Uebergang des Schul vermögens auf die bürgerlichen Gemeinden) wurde der zweite Abfatz gestrichen, der den Uebergang des lediglich für Volksschulen bestimmten Vermögens der Kirchen und Kirchen⸗ gemeinden in denjenigen Fällen, in denen die betreffende Schule eine tn . ist und der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dient, regelt.

Dem Abg. Wind thorst ist an seinem 80. Geburtstage von einem Comité deutscher Katholiken die Summe von 1465 647 60 zur Bestreitung der Kosten der Marienkirche in Hannover überreicht worden. Von dem Kardinal Staats⸗ sekretär Rampolta traf nach der „Germania“ folgendes Schreiben an den Abg. Windthorst zum Geburtstage ein:

Hoher und edler Herr! Dein demnächst wiederkehrendes Ge⸗ burtsfest wird nicht allein von Deinen Angehörigen und politischen Freunden, sondern zugleich von allen Katholiken Deutschlands mit ge— meinsamem Jubel gefeiert werden. Hast Du doch stets, wo es galt, die Interessen unserer heiligen Religion zu vertheidigen, Seelenstãrle und Geisteskraft, Eifer und Festigkeit in einem solchen Maße bewährt, daß Du mit vollem Rechte Dir Aller Zuneigung und Liebe ge— wonnen hast. An dieser Freude nehme auch ich innigen Antheil und ergreife gerne die Gelegenheit, Dir bei diesem freudigen Anlasse von Hersen Glück zu wünschen und Dir auszusprechen, wie warme Gebete

ich zu Gott dem Herrn emporsende, daß er Dich noch recht lange in

Gesundheit und in Deiner vollen Kraft erhalten wolle, zum Nutzen der Kirche und der Gesellschaft. Mit ganz besonderer Freude aber er⸗ füllt es mich, daß ich Dir einen erneuten Beweis des ganz besonderen Wehlwollens melden darf, das Se. Heiligkeit der Papst Dir immer⸗ dar widmet. Es bat mich nämlich der Oberhirt der Kirche beauftragt, Dir in Seinem Namen Seine Glüöck— wünsche auszusprechen und Dir Mittheilung davon zu machen, daß Se Heiligkeit Dir zum Unterpfande aller Gaben des Himmels den apostolischen Segen in aller Liebe ertheilt. Indem ich diesem Auftrage Sr. Heiligkeit mit Freuden Folge leiste, spreche ich Dir zu⸗ gleich meine ganz besondere Zuneigung und Hochachtung für Deine Person aus, flebe die Fülle des göttlichen Segens über Dich herab und zeichne hoher und edler Herr in vollkommener Ergebenheit M. Kardinal Rampolla. Rom, 12. Januar 1891.

Aus der Rechtsprechung des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Das Ober⸗Verwaltungsgericht, Erster Senat, hat am 20. Dezember v. J. erkannt, daß es für die Pflicht des Gutsbesitzers in der Mark Brandenburg, zu den Gemeinde-Abgaben von den früher zum Gute ein— gezogenen, sogen. wüsten Hufen beizutragen, entscheidend ist, ob diese Gru dstücke nach den Katastern vom Jahre 1624, nicht jedoch, ob sie noch in den Jahren 1740 oder 17565 mit bäuerlichen Wirthen besetzt waren; die letzteren beiden Jahre sind nur für die Pflicht zur Wiederbesetzung der Stellen, nicht für die Beitragspflicht maßgebend.

Eine Entscheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts, Ersten Senats, vom 13. Dezember v. J, betrifft die Anlage von Kom—⸗ munal-Begräbnißplätzen. Zu derselben ist zwar nach dem §. J64 des 11. Titels im II. Theil des Allgemeinen Land— rechts die Genehmigung der Staatsbehörden erforderlich, aber nicht mehr in deren früherer Eigenschaft als „geistliche Oberen“, sondern nur in der als „Polizeivorgesetzte des Orts“. Ueber die Anträge hat sonach die Orts- und nicht die Landes-Polizei⸗ . ausschließlich nach polizeilichen Gesichtspunkten zu

efinden.

Ein Forstbeamter, welcher in Wahrung fiskalischer Ver⸗ mögensrechte und ohne besonderen Auftrag seiner vorgesetzten Behörde den ruhigen Besitz eines Angrenzers hier durch Wegräumung einer Stauanlage aus dem gemeinschaftlichen Grenz⸗ graben gewaltsam stört, macht unberechtigt Gebrauch von der Selbsthülfe und überschreitet seine Amts befugnisse. Deshalb ist in dem wider den Beamten gerichteten Besitzstörungs⸗Prozesse der erhobene Konflikt durch Urtheil des Ober-Verwaltungs⸗

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gerichts, Ersten Senats, vom 3. Dezember v. J. verworfen.

Nach einem Endurtheile des Ober⸗Verwaltungsgerichts, Ersten Senats, vom 22. November 1890 sind im Geltungs⸗ bereiche der östlichen Landgemeindeordnung die Land— gemeinden, Falls sie überhaupt Zuschläge zur Ge⸗ werbesteuer erheben, zwar ohne Weiteres befugt, zu diesen auch Aktiengesellschaften heranzuziehen; ihr Besteuerungsrecht erstreckt sich indeß nur auf den innerhalb der Gemeinde stattfindenden Gewerbebetrieb. Falls der staatlich veranlagte einheitliche Betrieb der Aktiengesellschaft über mehrere Kommunalbezirke sich ausdehnt, können sie daher nicht deren gesammte Gewerbesteuer mit Zuschlägen belasten, sondern nur denjenigen Theil der letzteren, welcher dem in der Gemeinde sich vollziehenden Theile des Betriebes entsprechen würde. Zu der hiernach erforderlichen besonderen Einschätzung des Prinzipalsteuersatzes erscheint der Gemeindevorstand nicht ohne einen bezüglichen, vom Kreisausschusse zu bestätigenden Gemeindebeschluß ermächtigt.

Nach einem Endurtheile des Ober-Verwaltungsgerichts, Erster Senat vom 17. Dezember v. J. macht sich ein Lehrer einer Ueberschreitung seiner Amtabefugnisse dann schuldig, wenn er ein Schulkind lediglich zur Erzwingung eines freiwillig nicht abgelegten Geständnisses über eine nicht bereits anderweit thatsächlich festgestellte Verfehlung züchtigt. Denn die Handhabung der Schulzucht bezweckt die Bestrafung des Kindes für festgestellte Verfehlungen und dessen Besserung, nicht die Ermittelung jener durch Erzwingung des Geständ⸗ nisses; sie erweist sich, wenn lediglich zu diesem Zwecke geübt, als eine willkürliche und darum strafrechtlich verfolgbare.

Nr. 2 der Amtlichen Nachrichten des Reichs-⸗-Ver⸗— sicher ungsamts vom 15. Januar hat folgenden Inhalt: Unfall verhütungsvorschriften der Hamburgischen landwirthschaftlichen Be rufègenoffenschaft Rundschreiben an die Vorstände der ausschließlich vom Reichs ⸗Versicherungsamt ressortirenden gewerblichen und land witthschaftlichen Berufszgenossenschaften, betreffend die Bestrebungen des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke.

Nr. 2 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts (Invalid und Alters versicherung) vom 15. Januar enhält die Verordnung, betreffend das Verfahren vor den auf Grund des Jawvaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes errichteten Schiedsgerichten, vom 1. Dezember 1890, die Verordnung, betreffend die Formen des Verfahrens und den Geschäftsgang des Reichs- Versicherungsamts in den Angelegenheiten der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung (8. 133 Absatz 3 des Gesetzes vom 22. Juni 1889), vom 20. Dezember 1890, und die Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers und Beschluß des Bundesraths vom 27. November 1890.

Kunst und Wissenschaft.

Im Kunstverlage von Amsler und Ruthardt hierselbst ist soeben die Radirung F. Böttiche res nach dem von A. von Werner gemalten Porträt Sr. Majestät des Kaisers, welches Allerhöchstdenselben in ruhiger Haltung und echt Königlicher Würde wiedergiebt, erschienen. Das Blatt ist für den Handel bestimmt und geradezu wohlfeil zu nennen, ob⸗ gleich es mit großer Sorgfalt und unter persönlicher Leitung bes Meisters vom Radirer ausgeführt worden ist. Es giebt 6 in Ausdruck, Haltung und Farbentönung getreu wieder.

Das neueste Werk des Münchener Maler⸗Radirers Wilhelm Rohr: „Die Cisterzienser“ (Stahl'sche Verlags⸗ handlung) stellt in 14 Blättern das intime Leben dieser von der Welt abgeschiedenen, zu Stams, zwischen Landeck und Innsbruck, in ihrem Kloster lebenden Brüder dar, die, von der

Hinfälligkeit alles Irdischen überzeugt, sich ganz der werk⸗ thätigen Liebe und Seelsorge gewidmet haben. Als besonders gelungen muß die „Abendandacht der Brüder“, „der Pater auf dem Wege zur Seelsorge“, „ein Novize am Grabe seines