„Hocherfreut über die Glückwünsche, welche Sie Mir im Namen des Hertenhauses aus Anlaß der glücklichen Entbindung Ibrer Majestät der Kaiserin und Königin in der Adresse vom 20. d. M. dargebracht haben, ist es Mir ein Bedürfniß, für diesen erneuten Beweis Ihrer Anhänglichkeit Meinen wärmsten Dank zu sagen.
Wil helm.“
Sodann bemerkt der Präsident: Das Herrenhaus hat einen überaus schmerzlichen Verlust erlittten. I! der Frühe des 18. d. M. erlag unser Mitglied, der erste Vize Präsident Herr Hans von Rochow auf Plessow seinen Leiden im 85. Lebensjahre. Er gehörte zu den Wenigen, welche dem
errenhause feit seiner Begründung angehören. Ein schweres
eiden, das ihn im verflossenen Sommer überfiel, schien durch seine kräftige Natur überwunden zu sein voll Hoffnung und Zuversicht nahm er seine Geschäfte wieder auf, aber bald kehrte das Leiden zurück und nahm einen so bedrohlichen Charakter an, daß er selbst wie seine Freunde den nahen Eintritt eines betrübenden Ausgangs voraussah. Er sah demselben mit vollem Bewußtsein bis zum letzten Augenblick und mit Standhaftigkeit entgegen. Die Festigkeit seines Charakters, die Treue in seinen öffentlichen Verpflich⸗ tungen, die ihn durch sein ganzes Leben auszeichneten, sicherten ihm die Hochachtung in weiten Kreisen. Das Herrenhaus wird ihm ein tteues Andenken bewahren. ö V
Seit der letzten Sitzung sind ferner verstorben die Mit⸗ glieder Dr. Lud olf Camphausen, Theodor Graf zu Solms-Sonnewalde und Herr von Schutzbar ge— nannt Milchling. ⸗ . .
Das Haus ehrt das Andenken derselben in der üblichen Weise. ; Der Ober-Bürgermeister Adickes (Frankfurt a. M theilt in einem Schreiben sein Ausscheiden aus dem Herrenhause in Folge seiner Amtsniederlegung in Altona mit.
Neu eingetreten ist das Mitglied Eugen Gans Edler Herr zu Putlitz. .
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Berathung und Beschlußfassung über die geschäftliche Behandlung des Antrages des Grafen von Frankenberg wegen Bildung einer Behörde für die Interessen der Wasserwirthschaft.
Graf von Frankenberg weist darauf hin, daß der Antrag das Haus wiederholt beschäftigt habe, aber nie zur Erledigung gekommen sei Nach den Ausführungen des Finanz- Ministers sei die Regierung bereit, em Antrage Folge zu geben. Die deutsche Landwirthschaft, der deutsche Forstverein und der Centralverein zur Hebung der deutschen Fluß. und Kanalschiffahrt hätten in der Richtung des Antrages ebenfalls Resolutionen gefaßt, ebenso der Verein der Ingenieure und Architekten. Das Haus der Abgeordneten habe eine Refolution des Abg. Schultz Lupftz, betreffend eine Regelung des Wasser ⸗ rechts und Errichtung einer dasselbe überwachenden Behörde an— genommen. Der freie Fischfang nach altem römischen Recht habe die Fischerei geschädigt. Die Strombauverwaltungen der größeren Ströme nähmen nur das Interesse der Schiffahrt wahr, aber auch das Interesse der Landwörthschaft und Industrie verlange Berücksichtigung fierbei. Das kleine Baden beschäme Preußen mit seinen guten Ein⸗ richtungen für die Wasserwirthschaft. Er beantrage die Ueberweisung seines Antrages an eine Kommission.
Graf Brühl will gegen eine Kommissionsberathung nichts ein wenden, würde aber lieber eine Ablehnung des Antrages gleich im Plenum sehen. Es sei nicht wünschenswerth, noch mehr Behörden zu schaffen. zumal eine solche, von der man noch gar nicht wisse, was sie eigentlich thun solle. . ⸗
Rachdem noch Herr von Wovyrsch den Antrag kurz empfohlen, wird derfelbe einer Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen.
Es folgt die einmalige Schlußberathung über den Gesetz— entwurf, betreffend Abänderungen der Kirchengemein de⸗ und Synodalordnung für die Provinzen Preußen (Ost⸗ und Westpreußens, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlefien und Sachsen vom 10. September 1873.
Der Berichterstatter Graf von Rothkirch-Trach beantragt die unveränderte Annahme der Vorlage. .
Freiberr von Durant: Er begrüße es mit Genugthuung, daß es unter dem sogen, neuen Kurse möglich geworden sei, diese Vorlage endlich unter Dach zu bringen. Diese Sache zeige besonders und be— leuchte grell die Misere, in welche die evangelische Kirche in Folge ihrer Abbängigkeit von nichtkirchlichen Faktoren gerathen sei. (Zu— stimmung reckis) Er münsche nicht, die Stellung des Summns Episcopüs zu schmälern (Beifall), soͤndern sie zu kräftigen. Es gelte, das dringende Erforderniß. Wege zu schaffen für den direkten Ver⸗ kehr zwiscken dem Summus Episcopus und seiner Kirche, endlich zu erfüllen. Er bitte, die Vorlage anzunehmen. (Beifall)
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Kommissionsantrage
angenommen. . Schluß 21 / Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Die dem Reichstage vorgelegte, gestern erwähnte Kaiser⸗ liche Verordnung, betreffend die Ausdehnung der Zollermäßigungen in den Tarifen A zu. dem deutsch-italienischen und dem deutsch⸗spanischen Handels- und Schiffahrtsvertrage, datirt vom 9. Juli vorigen Jahres und lautet:
Die Zollermäßigungen, welche in dem Tarif A zu dem Handels und Schiffahrtsvertrage zwischen dem Deutschen Reich und Italien vom 14. Mai 1885 und in dem Tarif A zu dem Handels und Schiffahrt vertrage zwischen dem Deutschen Reich und Spanien vom 12. Juli 1883 enthalten sind, finden mit Ausnabme der inzwischen in Wegfall gekommenen Zollermäßigung für Roggen auch Marolko gegenüber Anwendung.
— Die Budgettommission des Reichstage? fuhr eute in der Berathung des Post-⸗ Etats bei dem Extraordingr ium forr; fur das Postgebäude in Aachen wurden statt 30 900 25 000 4, in Lie nitz 26 606 (statt 25 0070 M) bewilligt, für Diedenhofen 75 000 u abgesetzt.
— Tagesordnung für die 5. Plenarsitzung des Herrenhauses am Donnerstag, den 22. Januar 1891: I) Mündlicher Bericht der Kommission für kommunale An⸗ gelegenheiten über den Gesetz-Entwurf, betreffend die Erhöhung des Höchstbetrages der Hundesteuer in den älteren Landes⸗ theilen der Monarchie; vergl. Nr. 6 und 24 der Druclsachen; Berichterstatter: Herr 2c. Graf von Pfeil. — ?) Mündlicher Be⸗ richt derselben Kommission über den Gesetz-Entwurf, betreffend die Ausdehnung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 31. März 18382 wegen Abänderung des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 auf. unmittelbare Staatsbeamte; vergl. Nr. J und 25 der Drucksachen; Berichterstatter: Herr 2c. Graf zu Eulenburg. — 3) Mündlicher Bericht derselben Kommission über den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Abänderung und Er—⸗ gänzung einiger Bestimmungen wegen der Wahl der Stadt⸗ verordneten; vergl. Nr. S und 28 der Drucksachen; Bericht⸗ erstatter: Herr ꝛc. Boetticher.
— Die X. Kommission des Herrenhauses für Vor—⸗ berathung des Antrages des Grafen von Frankenberg, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die Bildung einer Behörde zu erwägen, welcher alle Inter⸗ effen der Wasserwirthschaft in Bezug auf die Landeskultur, auf Abwendung der Hochwasscer⸗ gefahren und bessere Ausnutzung für Schiffahrt und Gewerbe unterstellt werden, hat sich konstituirt. Vorsitzender ist der a von , ,, Stellvertreter des Vorsitzenden Hr. von Woyrsch, Schrift⸗ führer Graf von Keyserling.
— In dem Herren hause ist von dem Geheimen Justiz⸗ Rath, Professor Hr. Dernburg nachstehende Re solution
eingebracht worden:
Das Herrenhaus wolle beschließen: .
nach Beschluß über die Vorlage, betreffend Abänderung des 5. 79 des . zum Gerichts verfassungsgesetz — Nr. 10 der Druckfachen — die Königliche Staatsregierung zu ersuchen:
1) in Berlin und seinen Vororten, sowie in den anderen größeren Städten der Monarchie Amtsgerichtsbezirke für etwa 30 C00 Gerichts eingesesfene mit dem Sitze des Amtsgerichts innerhalb des Gerichts⸗ bezirks im Wege der Gesetzgebung einzurichten, . ö
27) durch Maßnahmen der Verwaltung und durch die Gesetz⸗ gebung darauf hinzuwirken, daß sich die Amtsgerichte bei der Ver⸗ waltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht auf eine blos formelle Thätigkeit beschränken, sondern innerhalb ihrer Zuständigkeit den Ge⸗ richtseingesessenen unterstützend und fördernd zur Seite stehen.
— Dem Herrenhause ist der auch dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der für Rechnung des Preußischen Staates verwalteten Eisenbahnen im Betriebs— jahre 1889/90, aus welchem wir in der Dritten Beilage des „R.⸗ u. St. A.“ einzelne Mittheilungen bringen, zugegangen.
— Dem Hause der Abgeordneten ist, wie bereits gestern gemeldet, der Entwurf eines . zur Aus⸗ führung des §. 9 des Gesetzes, betreffend die Ein— stellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bisthümer und Geistlichen vom 22. April 1875, zugegangen; er hat folgenden Wortlaut:
Artikel 1. Von denjenigen Beträgen, welche auf Grund der gemäß §. 1 des Gesetzes vom 22. April 1875 erfolgten Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln aufgesammelt sind, werden nach Inkrafttreten gegenwärtigen Gesetzes, I) an das Erz— bisthum Köln 3267619 KS 75 4, 2) an das Erzbie⸗ thum Gnefen-Posen 1954 205 ½ς 27 3, 3) an das Bisthum Kulm 583 565 g 37 3, 4) an das Bisthum Ermland 1037239 Æ 34 3, 5) an das Bisthum Breslau 1 482 893 J8 A, 6) an das Bistbum Hildesheim 681 334 Æ 65 , 7) an das Bisthum Osnabrück 325 865 M 35 4, 8) an das Bisthum Pader⸗ born 1182 364 S6 57 , 9) an das Bisthum Münster 1 535 266 6 90 3, 10) an das Bisithum Trier 2122421 4A 91 3, 11) an das Bisthum Fulda 823 819 416 35 3, 12) an das Bisthum Limburg 570 41s M 31 3, 13) an das Erzbisthum Prag 33 893 M6 29 8, 14) an das Erzbistbum Olmütz 6865 M 11 3, 15) an das Erzbis⸗ thum Freiburg 1561 M 87 3, zusammen 16009 333 M O2 herausgezahlt. ;
Art. 2. Aus den im Art. 1 aufgeführten Summen werden Seitens der betreffenden Diözesanoberen die von Instituten und Per- sonen erhobenen Ansprüche, soweit sie für begründet erachtet werden, nach Maßgabe der den Bisthümern herausgezahlten Mittel befriedigt. Zu diesem Behufe wird in jeder Diözese bezw. in jedem preußischen Diözesanantheile Seitens des Diözesanoberen eine Kommission, bestehend aus drei Geistlichen und zwei zum Richteramte befähigten, aber nicht im unmittelbaren Staatsdienste stehenden Laien, eingesetzt. Dieselbe entscheidet über die erhobenen Ansprüche endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges. .
Art. 3. Die übrig bleibenden Beträge werden von den Diözesan⸗ oberen für kirchliche Zwecke der Diszesen beziehungsweise der preußischen Diözesanantheile sowie zur Unterstützung von Gemeinden bei Errichtung oder Wiederherstellung kirchlicher Gebäude verwendet.
Art. 4. Ueber die Verwendung der auf Grund dieses Gesetzes herausgejahlten Summen werden die Diszesanoberen dem Minister der geistlichen Angelegenheiten Mittheilung machen.
Art. 5. Der Minister der geistlichen Angelegenbeiten und der Finanz- Minister sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Die Begründung lautet:
Der dem Landtage der Monarchie im Frühjahre 1890 Seitens der Staatsregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Ausfährung des §. 9 des Gesetzes, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staate mitteln für die römisch katholischen Bisthämer und Geistlichen, vom 22. April 1875, Nr. 151 der Drucksachen des Abgeordnetenhauses, hat nicht die Zustimmung der Landesvertretung gefunden. (Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 7 Juni 1890.) .
Die Staatsregierung schlägt jetzt vor, den im Absatz 1 des 5§. 9 des vorgedachten Gesetzes enthaltenen Vorbehalt dadurch zur Erledigung zu bringen, daß die aufgesammelten Staatsmittel zwar, wie früher schon beabsichtigt, zu Gunsten der Diözesen und Diözesanantheile nach Maßgabe des Aufkommens verwendet, aber nicht, wie im sorjährigen Entwurf vorgeschlagen war, in der Form von Renten, sondern in Kapitalien den Diözesen überwiesen werden sollen. Die Bischöfe würden es dagegen übernehmen, über die Ansprüche, welche mit Bezug auf die eingestellten Staatsleistungen und die aufgesammelten Staats mittel erhoben werden, zu entscheiden.
Die Übrig bleibenden Beträge sollen zum Besten der Diözesen und Kirchengemeinden Verwendung finden und hierdurch den recht— lichen Charakter von Diözesanfonds erhalten.
Diesen leitenden 985 entsprechend bestimmt
Artike
die Herauszahlung der einbehaltenen Staatsmittel und zwar in der Weise, daß das Kapital nach Maßgabe der aus den einzelnen Diözesen ein⸗ gekommenen Theile desselben auf die Bisthümer vertheilt wird. Ausweis · lich des neuesten Finalabschlusses der Generalstaatskasse belaufen sich die bei dem Sammelkonto befindlichen Beträge auf 15 9838 676 Æ 50 3. Denselben sind noch 70 656 S 52 3 zuzusetzen als Rest einer Schuld des Posenschen Säkularisationsfonds an das Sammelkonto, welche dadurch entstanden ist, daß irriger Weise die Zuschüsse für die Seminare in Posen und Gnesen als reine Bedurfnißzuschüsse be—⸗ handelt und daber als erspart verrechnet worden sind, während es sich in der That um Dotationsbeträge, welche dem Sammelkonto zustehen, bandelt. Hiernach ergiebt sich ein Gesammtbetrag von 16008 333 4 2 3, welcher in dem Gesetzentwurf Aufnahme gefunden bat und dessen betreffende Theile den Bisthümern herausgezahlt werden sollen.
Die Staatsregierung hält nach wie vor an der Ansicht fest, daß ein Rechtsanspruch auf die aufgesammelten Staatsmittel nicht besteht, und daß es Empfangeberechtigte im juristischen Sinne nicht giebt. Diese Auffassung liegt insbesondere den Bestimmungen
des Artikels 2 . des Entwurfs ju Grunde. Nach denselben sollen bischöflicherseits zu bestellende Kommissionen mit Ausschluß des Rechtsweges nach ihrem pflichtmäßigen, billigen Ermessen und unter Berücksichtigung der ob⸗ waltenden Umstände endgültig entscheiden, ob, bezw. inwieweit An⸗ sprüche zu befriedigen sind, welche von irgend einer Seite (von In— stituten und Personen — juristischen oder natürlichen — auf die den Bistbümern herausgezahlten Mittel erhoben werden.
Der verbleibende Rest soll von den Diszesanobern Inhalts
des Artikels 3 für kirchliche Zwecke ihrer Diözesen bezw. preußischen Diözesan⸗
antheile verwendet werden. Einer Aufzählung dieser Zwecke bedarf es
nicht. Vorzugeweise ist auf die Bildung von Fonds für emeritirte oder hülfsbedärftige Geistliche hinzuweisen, ferner auf die Unterftützung von Aspiranten des geistlichen Standes, auf die Gewährung von Mitteln zur Ausbilduag von Geistlichen, auf die Deckung der ver⸗ mehrten Kosten der Diözesanverwaltung, auf die Aufbesserung der Gehälter von Domherren, Domvikaren und Beamten der bischöflichen Verwaltung. Besonderer Werth ist auf die Unterstützung armer Gemeinden bei Frrichtung und Wiederherstellung kirchlicher Gebäude (Kirchen, Kapellen, Häufer für Geistliche und Kirchendiener) gelegt. Daß letztgedachte i,, besonders in dem Entwurf erwähnt werden, bat darin seinen Grund, daß ein ,. entstehen kann, ob die Unterstützung von Gemeinden ohne Weiteres als ein Diözesan⸗ jweck anzuerkennen sei.
In thatsächlicher Hinsicht ist noch zu bemerken, daß die vor
Erlaß des Gesetzes vom 22. April 1875 bereits fällig gewesenen, aber durch Verwaltungsanordnung einbehaltenen Bezüge C namentlich die betreffenden Kompetenzen des damaligen Bischofs von Ermland und die in den s§. 13 Absatz 1, 18 Absatz 3 Gesetzes vom 11. Mai 1873 , Seite 191 erwähnten betreffenden Staats mittel —, bei denen es sich um rechtliche Verpflichtung oder Do ⸗ tation handelt, in den bei dem Sammelkonto befindlichen Beträgen mitenthalten sind. In rechtlicher Hinsicht bleibt zu erwähnen. daß der Fürst. Erz bischof von Prag und der Fürst ⸗Erzbischof von Olmüß die ibnen nach dem Entwurf zugewiesenen Rechte zufolge des §. 138 II. 11 Allg. Landrecht durch ihre inländischen Vertreter ausüben und daß die Be stimmungen der Gesetze vom 20. Juni 1875 8 S. 241) und vom 7. Juni 1876 (Gesetz-Samml. S. 149) eine Aenderung durch dieses Gesetz nicht erleiden.
— In dem Hause der Abgeordneten ist von den Abgg. Motty und Genossen folgende Interpellation ein— gebracht worden:
Die Unterzeichneten erlauben sich an die Königliche Staats regierung die Anfrage zu richten:
Ob und welche Maßregeln — neben den bis jetzt getroffenen — dieselbe Angesichts der durch falsche Vorspiegelungen gewissenloser Agenten hervorgerufenen und im Frühjahr allem Anschein nach in vermehrtem Maße drohenden Massenauswanderung nach Brasilien zu ergreifen gedenkt.
— Die Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Berathung des Volksschulgesetzes nahm in ihrer gestrigen Sitzung die §§. 46 und 47 der Regierungs vorlage (Regelung des Uebergangs des Schulvermögens auf die bürger lichen Gemeinden) unverändert an. 38 erhielt nach Annahme des Antrages Brüel folgende Fassung: . Das seither für Volksschul⸗ zwecke bestimmt gewesene oder dajür benutzte Vermögen der bürgerlichen Gemeinden und Gutsbezirke, sowie das in den S8. 45 bis 47 bezeichnete Vermögen bleibt auch ferner seiner Bestimmung erhalten. Zu 8. 51 (Verpflichtungen Dritter aus besonderen Rechtstiteln) lag der Antrag des Abg. Wessel und Genossen vor, dem Absatz 1 die auf be⸗ sonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Sritter zur Schul⸗ unterhaltung oder zu Leistungen für Schulzwecke bleiben besteben) folgende Bestimmungen hinzuzufügen: „Zu diesen Verpflichtungen gehören auch die Leistungen des Fiskus im Umfange des §. 45 Nr. 4 und 5 der Schulordnung für die Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845, jedoch mit der Maßgabe, daß diese Leistungen für die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes neu errichteten Schul · stellen ohne Entschädlgung der Domänendörfer in Fortfall kommen.“ Mit Rücksicht auf die schwierigen Rechtsverhältnisse, welche bei der Beurtheilung dieses Antrages in Betracht kommen, und auf seine große finanzielle Tragweite, beschloß die Kommission auf Vorschlag des Vorsitzenden, die Berathung dieses Antrages auszusetzen und eine Subkommission unter Hinzuziehung von Kommissarien aus dem 666 und dem landwirthschaftlichen Ministerium mit der Vor⸗ erathung des Antrages zu betrauen. Im Uebrigen wurde 5§. 51 an— genommen.
— Die Wildschadenkommission des Hauses der Ab— geordneten fuhr heute in der Berathung des 8 5 in zweiter Lesung fort. Derselbe lautet: Ist der Schaden durch Wild der in §. 1 ge⸗ nannten Arten entstanden, welches nicht in dem Jagdbezirk, in welchem der Schaden erfolgt ist, seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, so sind die Entschädigungspflichtigen, ebenso wie die Inhaber eigener Jagd- bezirke, berechtigt. Ersatz von demjenigen zu verlangen, aus dessen Wildstand dasselbe ausgetreten ist. Mehrere hiernach Ersatz pflichtig haften dem Ersatzberechtigten gegenüber Jeder fur das Ganze, unter einander nach der Größe ihrer Jagd⸗ bezirke. Freiherr von Wacker barth beantragte, die Inhaber eigener Jagdbezirke von der Forderung des Ersatzes auszuschließen, weil sie sich selbst schützen könnten. Ferner beantragte derselbe, den Regreß⸗ anspruch stets in der Höhe der Hälfte des Schadens festjusetzen und statt Jagdbezirk' zu sagen Forstbezirkf. S 5 wurde mit diesen Anträgen genehmigt. Die 5§. 6—12 blieben unbeanstandet. In §. 122 (Schutz der Oost“ Baum-, Gemüse⸗, Blumen- und Baum⸗ schulanlagenj wurde §. 65 des Wildschaden⸗Entwurfs aus der Landtags sefsion von 1883/84 angenommen. Die 5§§. 13 und 14 wurden nach der ersten Lesung genehmigt.
Verkehrs⸗Anftalten.
Norddeutscher Lloyd in Sremen (Letzte Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer) New-⸗YJork⸗ und Baltimore⸗Linien: estimmung.
n,, Bremen 17. Jan, von New⸗JYork.
a,, New ⸗ Vork 15. Jan. in New-⸗JVork.
Fulda.. New ⸗· Jork 13. Jan. von Southampton.
Spree New ⸗JYork 16. Jan. Lizard passirt
Werra New ⸗ Jork 20. Jan. von Southampton. America! . 7. Jan. von Baltimore. Stuttgart“. 6 13. Jan. Lizard passirt. Hermann“. Baltimore 15. Jan. von Bremerhaven. Brasil ; und La Plata⸗Linien: Straßburg“. Bremen 20. Jan. in Bremerhaven. München Bremen 19. Jan. in Bremerhaven.
Dresden! . 19. Jan. Las Palmas passirt.
Darmstadt . wien . 11. Jan. von Buenos Aires.
Graf Bismarck ,, 15. Jan. von Bahia.
‚Kronpt. Fr. Wilh. Antwerp. Bremen 5. Jan. von Buenos Aires. ö La Plata 2. Jan. in Montevideo. Weser“. La Plata 1. Jan. in Montevideo. J La Plata 18. Jan. in Rio. Leipzig!. Brasilien 20. Jan. in Bahia. ö. , Rio, La Plata 11. Jan. Sta. Cru passirt. Frankfurt“ .. Rio, La Plata ] 20. Jan. von Villagarcia. Linien nach Oft⸗Asien und Australien:
Sachsen Bremen 17. Jan. von Genua. Preußen · Bremen 16. Jan. in . Bayern Ost · Asien 17. Jan. in Singapore. Neckar Ost · Asien 13. Jan. von Genua, Habsburg! . Bremen 19. 6 in Bremerhaven. k Bremen 7. Jan. von Adelaide. 1 ⸗ Australien 13. Jan. in Adelaide. Hohen ö
staufen Australien 17. Jan. in Aden. Karlsruhe. Bremen 27. Dez. von Melbourne.
M 19.
. Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1891.
Berlin, Mittwoch, den 21. Januar
Le —
Per sonalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. =
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche x. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Berlin, 8. Januar. Riebes, Major und Chef der 6. Comp. des Inralidenhauses zu Berlin, zum Chef der Gren. Comp. bei dem⸗ selben Invalidenhause ernannt. v. Hartwig, Major vom In- validenhause zu Berlin, die erledigte Comp. Cbefstelle bei demselben Invalidenbause, v. Scharfenort, Hauptm, vom Invalidenhause zu Karlshafen, unter Versetzung zum Invalidenhause in Berlin, die bei demselben erledigte Hauptmannsstelle, — verliehen.
Berlin, 14. Januar. Pfliegner, Zeug⸗Pr. Lt. von der Pulverfabrik in Spandau, zum Zeug⸗Hauptm., Dieterich, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Magdeburg, zum Zeug -Pr. Lt., Siegis⸗ mund, Zeug Feldw. vom Art. Depot in Breslau, zum Zeug. Lt. — befördert.
Berlin, 18. Januar. v. Graba, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Inf. Regts. von Voigts Rhetz (3 Hannov) Nr. 79, mit der Führung des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß ) Nr. 41, unter Stellung &z la suite desselben, beauftragt. Paris, Major vom Inf. Regt. Nr. 140, unter Beauftragung mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiz, in das Inf. Regt. von Voigts-Rhetz (3. Hann.) Nr. 79, Heusch, Major vom Inf. Regt. Nr. 136, als Bats. Commandeur in das Inf, Regt. Nr. 140, — versetzt. Siemens, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 130, in dieses Regt. einrangirt. Clü ver, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Lüßow (1. Rbein.) Nr. 25, unter Beförderung zum überzähligen Major, als aggreg. zum Inf Regt. Nr 130 versetzt. Barth J, Pr. St vom Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Ni. 25, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Dühmig, Sec. Lt. vom 3. Bad. Inf. Regt. Nr. 111, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25 versetzt. v. L'oeillot de Mars, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabsoffit. des Inf. Regts. Graf Schwerin (3. P6̃ti wm) Nr. 14, mit der Führung des Inf. Regts. Nr 131, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Mangold, Major vom Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, unter Beauftragung mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiz., in das Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm) Nr. 14 ver⸗ setzt. v. Wartenberg, Major vom Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg) Nr. 60, zum Bats. Commandeur ernannt. Tüntzel, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 137, in das Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60 einrangirt. v. Loefen, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, unter Beförderung zum überzähl. Major, als aggreg. zum Inf. Regt. Nr. 137 zersetzt. Vollrath, Hauptmann vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, zum Comp. Chef ernannt. Handt, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Prem. Lt. befördert. v. Strantz, Oberst und Commandeur des Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2 Pomm.) Nr. 9, mit Belassung seiner bisherigen Uniform, zu den Offizieren von der Armee versetzt. v. Stuckrad., Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des 2. Nassau. Inf. Regts. Nr. 85. mit der Führung des Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pömm) Nr. 9, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Groll, Königl. Württemberg. Oberst⸗ Lt. vom Inf. Regt. König Wilhelm (6. Würt— temberg.) Nr. 124, Behufs Verwendung als elatsmäß. Stabsoffizier zum 2. Nassau. Inf. Regt. Nr. Zs8s kommandirt. Frhr. v. Tscham mer u. Osten, Major vom 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, unter Stellung zur Disp. mit Pens., zum Commandeur des Landw. Bezirks Frank furt a. M. ernannt. v. Bothmer, Major aggreg. dem 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, als Bats. Commandeur in dieses Regt. ein rangirt. Völsing, Hauptm und Comp, Chef rom 3 Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Leib⸗Regt.) Nr. 117, in das 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr 55, Wei fe, Hauptm. vom 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 31, als Comp. Chef in das 3. Großherzogl. Hess Inf. Regt. (Leib Regt.) Nr. 117, v. Pfeil J, Pr. Lt. vom 1. Bad. Leib Gren. Regt. Nr. 109, in das J. Hess. Inf. Regt. Nr. 81. — verfetzt. Clößner, Pr. t. vom 2. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Großherzog) Nr. 116, v. Trossel, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, — zu überzähl. Hauptleuten befördert. v. Naso, Oberst, beauftragt mit der Führung der 35. Kap. Brig.,, unter Belassung à la suite des Kriegs—⸗ Ministeriums, zum Commandeur der 11. Kad. Brig, . Kaisen«⸗ berg, Oberst und Commandeur des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12, unter Stellung à la suite dieses Regiments, zum Commandeur der 35. Kav. Brig, Lange, Oberst Lt. à la suite des Thüring. Ulan. Regts. Nr. 6 und Direktor der Offiz. Reitschule im Militär⸗Reit⸗ Institut, zum Commandeur des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12, — ernannt. v. Homeyer, Major und Direktor der Kavallerie ⸗Unter⸗ offizier⸗ Schule im Militär Reit Institut, unter Belassung a la suite des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Direktors der Offizier -Reitschule im gen. In⸗ stitut beauftragt. Brinckmann, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. des 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regts. (Leib⸗Drag. Regts.) Nr. 24, unter Stellung ü 1a suite dieses Regts., zum Direktor der Kav. Unteroff. Schule im Militär Reit - Institut ernannt. Baron v. Ardenne, Major vom Kriegs ⸗Ministerium, als etatsmäß. Stabs— offiz. in das 2. Großherzogl Hess. Drag. Regt. (Leib⸗Drag. Regt.) Nr. 24 versetzt; derselbe verbleibt jedoch bis zum 15. Febr. d. J. noch als kommandirt in seiner bisherigen Dienststellung. Wagener, Rittm. und Escadr. Chef vom Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, auf 3 Monate zur Dienstleistung bei dem Kriegs-⸗Ministerium komman—⸗ dirt, Ritter und Edler v. Oetinger, Ritim. vom 1. Bad. Leib⸗Drag Regt. Nr. 20, als agzreg. zum Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6 versetzt. v. Heyden, See. Lt. vom 1. Bad. Leib⸗Drag. Regt. Nr. 260, zum Pr. Lt. befördert. Wundt, Königl. Württem— berg. Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. König Karl (¶. Königl. Württemberg.) Nr. I3, Behufs Verwendung als Batterie ˖ Chef, zum Nassauischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 27 kommandirt. Freise, Pr. Lt. vom Nassauischen Feld ⸗Art. Regt. Nr. 27), zum überzähligen Hauptmann befördert. Stypmann, Sec. Lt. vom Holstein. Feld Art. Regt. Nr. 24, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Feld ⸗Art. Regt. Nr. 33 versetzt. v. Greiff, Königl. Württemberg. Oberst à la snite des 8. Königl. Würt— temberg. Inf. Regts. Nr. 125, Behufs Rückkehr nach Württemberg, von der Stellung als etatsmäß Stabsoffizier des Füs. Regts. General⸗ Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Dannov) Nr. 73 ent—⸗ bunden. v. Ner ée, Oberst Lt. à la suité des 4. Thring. Inf. Regts. Nr. 72 und Direktor der Kriegsschule in Anklam, als etats— mäßiger Stabsoffizier in das Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannop) Nr 73 versetzt. Tauscher, Major vom 4. Großherzog. Hess. Inf. Regt. (Drinz Carl) Nr. II8, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Direktor der Kriegs— schule in Anklam ernannt. Barbenes, Major aggreg. dem 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde ) Regt. Nr. 115, als Bats. Commandeur in das 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Rr. 118 einrangirt. Brinkmann, Hauptm. und Comp, Chef vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr., 62. vom 28. Januar d. J. ab, Bebufs Vertretung eines Lehrers, zur Kriegsschule in Potsdam kom mandirt. Block, Pr. Lt. von demselben Regt.,, zum überzähl. Hauptmann, Edler v. d. Planitz, Portepee⸗ Fähnrich vom J. Garde⸗Regiment z. F., zum Second ⸗ Lieutenant, — befördert. Frhr. v. Ledebur, Port. Fähnr. vom 2. Garde ⸗Regt. z. F., dieser
mit einem Patent vom 8. Februar 1890, v. Oertzen, v. Witz⸗ leben, Port, Fähnrs. von demselben Regt, v. Lidonius, Port. Fähnr. vom Garde-Füs. Regt, dieser mit einem Patent vom 8. Fe— bruar 1899, v. Bülow, Port. Fähnr. von demselben Regt, diefer unter Versetzung in das Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, Frhr. Quadt Wykradt⸗Hüchtenb ruck, Port. Fähnr. vom Garde Füs. Regt, v. Zitzewitz, Port. Fähnr von demselben Regt, dieser unter Versetzung in das 4. Garde⸗Regt. z. F., v. Schlebrügge, Port. Fähnrich vom Garde ⸗Füs. Regt, — zu Sec. Lts., v. Schelling, Sec. Lt. vom 3. Garde ⸗Regt z. F, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, v. Kleist, v. Loeper, Port. Fähnrs. von demselben Regt, v. Rheinbaben, Port. Fähnr. vom 3. Garde Gren. Regt. Königin Elisabeth, dieser mit einem Patent vom 8. Fe⸗ bruar 18380, v. Köckritz, v. Breitenbauch, Frhr. v. Hammer stein-Loxten, Port. Fäbnrs. vom Königin Augusta Garde ⸗Gren. Regt. Nr. 4, v. Erckert, Frhr. v. Maltz ahn, Port. Fähnrs. vom 1. Garde⸗Drag. Regt. Königin von Großbritannien u. Irland, Graf v. Lageneck, Port. Fähnr., vom Leibgarde ⸗Hus. Regt, — zu Sec. Lts., Graf v. Zedlitz u. Trützschler, Port. Fähnr. vom 1. Garde ⸗Feld⸗Art. Regttß, v. Köppen, Port. Fähnr. vom 2. Garde - Feld ⸗Art. Regt. — zu außeretatsmäß. Sec. Lts, — be— fördert. Graf zu Culenburg, Ser. Lt. vom 1. Garde ⸗Regt. z. F., Graf v. Arnim Boitzenburg. See. Lt. vom Regt der Gardes du Corps, Graf v. Kalnein, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Ulan. Regt., Graf Reventlow, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Ulan. Regt., — ein Patent ihrer Cbarge verliehen. v. Kalben, Sec. Lt vom 4. Garde— Regt. zu Fuß, vom 1. Februar d. J. ab auf ein Jahr zur Dienst— leistung bei dem Ulan. Regt. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk.) Nr. 16 kommandirt. v Willich, Sec. Lt. vom 2. Garde ⸗Ulan. Regt., à la suite des Regts. gestellt. v. Zawadzky, charakteris. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. von Boyen (5. Ostpreuß,) Nr. 41, von Bujak, Unteroff. vom Kür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, — zu Port. Fähnrs. befördert. Die Port. Fähnrs.: Hübner, Reich vom Inf. Regt. von Boven (5. Ostpreuß ): Nr. 41, Dirlam vom Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 29, Bertram Pieper, Böbm ker vom Gre— nadier⸗ Regt. König Friedrich II. (53. Ostpreuß.) Nr. 4, Pauly vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm J. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Pachaly vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, v Keller vom Ostpreuß. Drag. Regt. Nr. 10, Eggers vom Ulan. Regt. Graf zu Dobna (Ostpreuß.) Nr. 8, — zu Sec. Lts, Crüger, Port, Fähnr. vom Feld ⸗Art. Regt. Prinz August von Preußen (Ostpreuß) Nr. 1, dieser mit einem Pa⸗ tent vom 8. Februar 1890, Modrow, Port. Fähnr. von dem selben Regt, — zu außeretatsmäß. Sec. Lts, — befördert. Lieder— wald, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Brauns⸗ berg, der Charakter als Oberst Lt. verliehen. v. Bolschwing, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg ⸗Strelitz (6. Ost⸗ preuß) Nr. 43, à la snite des Regts. gestellt. Ern st, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Mellin, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 129, zum Port. Fähnr., — befördert. Die Port. Fähnrs.: v. Puttkamer vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Bauer von dems. Regt, Grell, Kornstagedt vom Inf. Regt. Prinz Moritz von Anhalt-Dessau (6. Pomm.) Nr. 42, Graf v. Schwerin vom 2. Ugan. Regt. Nr. 9, dieser unter Versetzung in das Kür. Regt. Königin (Pomm) Nr. 2, v. Borcke, von Bre dow vom 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. q. Spalding, Tummeley, v. Puttkamer vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, Rust, Staege⸗ mann, vom Inf. Regt. Nr. 29, — zu Sec. Lts., Fehling, Port. Fähnr vom 2. Pomm. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 17, zum außeretatsmäßhigen Sec. Lt., — befördert. v. Maltzan, Fihr. zu Wartenberg u. Penzlin, Sec. Lt. vom 2 Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, ein Patent seiner Charge verliehen. Protz, Hauptm. z. D. und Bezirks öoffizier vom Landw. Bezirk Dramburg, der Charakter als Major verliehen. v. Wedell, Pr. Lt. vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, à la suite des Regts. gestellt. v. Grote, Pr. Lt. à la suite des— selben Regts., unter Belassung in dem Kommando als Erzieher bei der Haupt⸗Kadettenanstalt, in das Regt. wieder einrangirt. Frhr. Prinz v. Buchau, Unteroff. vom Leib⸗Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm III. (I. Brandenburg) Nr. 8, zum Port. Fähnr. befördert. Die Port. Fähnrs: Steffen vom Leib-⸗Gre— nadier⸗ Regiment König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg) Nr. 8, König, Krause, v. Minckwitz vom Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Brandenburg) Nr. 48, Dallmer vom Gren. Regt. Prinz Garl von Preußen (2. Brandenburg) Nr. 12, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1390, v. Rathenow vom 1. Brandenburg. Drag. Regt. Nr. 2, Bruch vom Inf. Regt. Graf Tauentzien von Witten berg (3 Brandenburg.) Nr. 20, dieser mit einem Patent vom 8. Fe⸗ bruar 1890, v. Paw likowski von demselben Regiment, — zu Sec. Lts, Herrmann, Port. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. General— Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, zum außeretats mäßigen Sec. Lt., v. Wrochem, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Brandenburg.) Rr. 64, zum Hauptm. und Comp. Chef, Fromme, Sec. Lt. von demselben Regt. zum Pr. Lt., — befördert Die Port Fähnrs.: v. Rotanski vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, Meyrick, Haupt vom Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2 Magdeburg.) Nr. A, diese beiden unter Versetzung in das Anhaltische Inf. Regt. Nr. 93, v. Stechow vom Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magde—⸗ burg) Nr. 27, v. Schenck vom Magdeburgischen Hus. Regt. Nr. 10, Gaillard vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Walliser von demselben Regt, Schwarz, v. Schrader vom 4. Thüring. Inf. Regt. VUr. 72, v. d. Do len vom 7. Thüring. Inf. Regt. Rr. 96, — zu Sec. Lts.,, v. Restorff vom Magdeburg. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 4, dieser mit einem Patent vom 8. Tebtuar 1890, Stritter, Ruprecht, Graßbhoff von demselben Regt, Neumeister vom Thüring. Feld Art. Regt. Nr. 19, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, Sacksofsky von demselben Regt, — zu außeretatsmäßigen Sec. Lts., — befördert. Mach, Sec. Lt, vom 7. Thüring. Inf. Regt. Nr. 95, ein Patent seiner Charge verliehen. Lot sch, Hauptm. vom Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, zum Comp. Chef ernannt. Scheppe, Pr. Lt. à la suite detselben Regts., unter Belassung in seinem Kommando als Erzieher bei der Haupt Kadettenanstalt, in das Regt. wiedereinrangirt. Becker, Port. Fähnr. vom 3 Nieder⸗ schlef. Inf. Regt. Nr. 36, zum Sec. Lt., Dorn, Pr. Lt. vom Posen. Inf. Regt. Nr. 58, zum Hauptm. und Tomp. Chef, Schroeder L, Sec. Lt, von demselben Regt. zum Pr. Lt., Freudenthal, Port. Fähnr. von demselben Regt,., dieser mit einem Patent vom S. Februar 1890, v, Heyking, Portep e Fähnrich vom Grenadier Regiment König Wil—⸗ helm J. (2. Westpreuß.) Nr. 7, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, v. Grote, v. Meier, v. Hahn, Port. Fähnrs. von demselben Regt. Buchboltz, Port. Fähnr. dom Inf. Regt. Courbiere (2. Posen.) Nr. 189, Spangenberg, Port. Fähnr. von demselben Regt., dieser unter Versetzung sin das 3. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 50), — ju Sec. Lts, Luchs, Unteroff. vom Inf. Regt, von Courbière (2. , Nr. 19, zum Port. Fähnr,. Graf v. Stosch, Port. Fähnr. vom Drag. Regt. von Bredow (1. Schles.) Ur. 4. Koeppel, Josephi, Mansfeld, Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Graf Kirchbach (1. Niederschles Nr. 46, Fabs, Port. Fähnr. vom demselben Regt., dieser unter Versetzung in das
3 Niederschl. Inf. Regt. Nr. 50, Graf v. d. Recke ⸗Volmerstein, Graf Schack v. Wittengu, Port. Fähnrs. vom Ulan. Regt Kaifer Alexander I. von Rußland (Westyreuß) Rr. J. — 3u Sec Lts, Peiker. Port. Fähnr. vom Feld ⸗Art Regt. von Pod⸗ bielski (Niederschl) Nr. 5. Winterfel dt, Port. Fähnr. vom Posen. Feld ⸗ Art. Regt. Nr. 20, — zu außeretatsmäß. Sec. Ltg., v. Cramon, Second⸗Lieutenant vom Leib⸗Kürassier-Regiment Großer Fturfürst (Schles.) Nr. 1, zum Premier ⸗Lieutenant, vorläufig ohne Patent, Arretz, charakteris. Port. Fähnr. vom 4. Oberschlef. Inf. Regt. Nr. 63, zum Port. Fähnr., — befördert. Dahms, Vize⸗ Wachtm. vom Ulan. Regt. von Katzler (Sches.) Nr. 2, zum Port. Fähnr ernannt. Eitner, Pört. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. von Peucker (Schles.) Nr. 6. Unger, Port. Fähnr vom Feld ⸗Art. Regt. von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 21, — zu außeretatsmätzigen Ser. Lts., — befördert. Die Port. Fähnrs; Gebhard, Rauch, Severin vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, von Wedell, von Lucadou, Graf Poninski vom Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlef) Nr. 11, Schiller, Cleve vom 4. Nieder schles. Inf. Regt. Nr. 51, Graf v. Schweinitz u. Krain Frhr. p. Kauder vom Leib-Kür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, Hoffmann v. Waldau vom Drag. Regt. König Friedrich III.
. Schles.) Nr. 8, Döllner vom Inf. Regt. von Winterfeldt
Oberschl.) Nr. 23, Kaschke, s
zur s
i . Bezirks Ratibor
ernannt. v. Garnier, Major von demselben Regt, zum Bats. Commandeur ernannt. v. Hevdebreck, Major aggreg. demselben Regt, in das Regt. einrangirt. v. Bastineller, Unteroff. vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, zum Port. Fähnr. befördert. Die Port. Fähnrs.:; v. Mengden, Schulze, r Gillhaussen vom Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westf.) Nr. 13, von Stockbausen vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53. v. Hirschfeld, Graf Praschma Frhr. v. Bil kau vom Kür. Regt. von Driesen (Westfaͤl Nr. 4, Lenz, Junckerstorff. Melchior vom Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl Nr. 16, v. Choltitz vom 2. Westjäl. Hus. Regt. Nr. 11, — zu Sec. Lts, Figge, Kujath, Port. Fähnrs. vom 2. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, zu außer etatsmäß. Sec. Lts.,, — befördert. Friederichs, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bez. Soest, Scheer, Major z. D. und Commandeut des Landw. Bezirks Bochum, — der Charakter als Oberst Lt., v. Lattorf, Hauptm. z. D. und Mitglied des Bekleidungsamtes des VII. Armee-Corrs, der Charakter als Major, — verliehen. Gravenstein, Unteroff. vom Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 2, zum Port. Fähnr., Cremer, Port. Fähnr. vom Feld-⸗Art. Regt. von Holtzendorff (1. Rbein) Nr. 8, unter gleichzeitiger Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 99, zum Sec. Lt., Zeddies, Port. Fähnr. vom 2. Rhein. Feld⸗
Art. Regt. Nr. 23, zum außeretatsmäß. Sec. Lt, — befördert. Die
Port. Fähnrs.: v. Seelstrang, v. Struve vom Füs. Regt.
Fürst Karl Anton von Pohenzollern (Hohenzollern) Nr. 46, Stoltz
dom 5. Rbein. Inf. Regt. Nr. 65, Richter vom Inf. Regt. von
Goeben (2. Rhein.) Rr. 28, Roth vom 6. Rhein. Inf. Regt.
Nr. 68, Runge vom Kür. Regt. Graf Geßler (Rhein) Nr. 8,
dieser unter Versetzung in das Thüring Ulan. Regt. Nr. 6, Widen
mann vom Kür. Regt. Graf Geßler (Rhein Nr. 8s, Stockmayer,
Thiem vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, Frhr. v. Welck vom
Westfäl. Drag. Regt. Nr. J, — zu Sec. Lts, — befördert.
Scharf v. Gauerstedt, Engel, Unteroffe. vom Inf. Regt.
von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, zu Port. Fähnrs. befördert.
Die Port. Fähnrs.. Jürries vom 1. Hanseat. Inf. Regt.
Nr. 75, dieser mit einem Patent vom 8 Februar 1890,
Masius von demselben Regt., v. Maltitz vom 2. Hanseat. Inf.
Regt. Nr. 76, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890. von
Plessen vom 1. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 17, v. Grae venitz vom 2. Großberzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 18, dieser mit einem Patent vom 8 Februar 1890, v. Lowtz ow, v. Stammer von demselben Regt., Schleising vom Inf. Regt. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, Leonhardi, von Buchwaldt Haering vom Füs. Regt. Königin (Schleswig-Holftein. Nr. 86, v. Gyldenfeldt, v. Plänckner vom 1. Thüring. Inf. Regt. Nr. 31, Aberg vom Hus. Regt. Kaiser Franz Joseph ron Oester⸗ reich König von Ungarn (Schleswig Holstein) Nr. 16. — zu See. Lts, Wachs, Port. Fähnr. vom Schlecw. Feld-Art, Regt. Nr. 9, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1690, Kinitz, Röhrig, Thim ey, Port. Fähnrs von demselben Regt, Schalburg, Port. Fähnr. vom Holstein Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1890, — zu außeretatsmäß. Sec. Lts, — befördert. Seyfert, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein) Nr. S5, ein Patent seiner Charge verlieben. Die Port. Fähnrs.: v. Borell du Vernar, Landwehr, Steffg ni vom Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Rr. 78, v. Cons bruch vom Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, dieser mit einem Patent vom 8. Februar 1896, Frhr. v. d. Bussche⸗Haddenhausen, Hesse von demf. Regt, Funck vom 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74, v. Krofigk, v. Alten vom Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, Frhr. v. Kap-herr vom Königs ⸗Ulan. Regt. (1. Hannov.) Nr. 18, v. d. Marwitz, Purgold vom Inf. Regt. von Voigts . Rbetz (3. Hannop) Nr. 79, Kloftermann vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 83. dieser unter Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 130, Schwerdt⸗ feger, von der Heyden vom 2. Hess Inf. Regt. Nr. S2, Kühnert von demselben Regt., dieser unter Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 131, Prziborowski vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 82, dieser unter Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 99, v. Aster vom Braun schweig. Inf. Regt. Nr. 92, Lucius vom Braunschweig. Susaren Regiment Nr. 17, — zu Sec, Lts,, Kol be, Port. Fähnr. vom Feld ⸗ Art. Regt. von Scharnborst (1. Hannov.) Nr. 10, zum außeretatsmäßigen Second Lieutenant, — befördert. Mo sser, Sec. Lt. vom Füs. Regt. General ⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 75, à la suite des Regts gestellt. Lend hecker, Port. Fähnr. vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. S7, zum Sec. Lt., v. Stwolinski, Sec. Lt. vom 1 Hess. Inf. Regt. Nr. 81, zum Pr. Lt, Pfanne, Mannkopf, Port. Fähnrs. von demselben Regt, v. Randow, Port. Fäbnr. vom Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein) Nr. 5, Claus, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83. — zu Sec. Lts., Ritter, Unteroff. vom 2. Thüring. Inf. Regt. Nr. 32, zum charakteris. Port. Fähnr., v. Trott zu Solz, Port. Fähnr. vom 5. Thüring. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), v. Schultz, Port. Faähnr. vom Hus. Regt Landgraf Friedrich II. von Hessen. Homburg (2. Hess.) Rr. 14. v. Götz u. Schwanenfließ, Port. Fähnr. vom Thuͤring. Ulan. Regt. Nr. 6, Kolb, Port. Fähnr. vom 1. Großherzogl. Heff. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regt. Nr. 115, — zu Sec. Lts,, Phaland, Unteroff. von demselben Regt., zum Port. Fähnr., Dau, de Rain⸗ ville, Busse, Port. Fähnrs. vom 2. Großherzoglich Hess. Inf. Regt. (Großherzog) Nr. 116, Kahlenberg, Baither, Port. Fähnrs. vom 4 Großherzl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl Nr. 118, Frhr. Waitz v. Eschen, Lungershausen, Port. Fähnrs. vom 2. Großherzogĩ.
Hess. Drag. Regt. (Leib⸗Drag. Regt) Nr. A, Letzterer unter Vor⸗
—
— —
e r 2
e e .
— —
88
.