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1851), in Portugal (Gesetz vom 25. Juni 1864 nebst der darauf sich aründenden Königlichen Verordnung vom 17. Januar 1866), in Griechenland (Gesetz vom 18. Dejember 1351).
Durch den zweiten Absatz des 8. 1 soll jedem Zweifel darũber vorgebeugt werden, was unter Telegraphenanlagen zu verstehen sei. Daß das Fernsprechwesen dem allgemeinen Begriff der Telegraphie unterzuordnen ist ergiebt sich aus dessen innerem Wesen und ist nach der in. und ausländischen Judikatur als feststehend anzusehen. Vergl. insbefondere das Urtbei! des If. Strafsenats des Feichs. gerichts vom 38. Februar 18883 (Entscheidungen Des Reichs gerichts in Strafsachen, Bd. 19 S. 56 ff), sowie die Entschei⸗ dung der englischen Queen's Bench vom 20, Vezember 1889 (ab; gedruckt in Meilüs Tesephonrecht S. 294). Wenn sich das Urtheil des Reichsgerichts duch nur auf die Anwendbarkeit der im Straf / gesetzbuche enthaltenen Bestimmungen zum Schutze der öffent⸗ ficken Telegraphenanlagen bezieht, so ist doch nach den gesammten Ausführungen desselben das Fernsprechwesen unzweifelhaft als eine Art des Telegraphenwesens hingestellt worden. Diese Natur des Fernsprechwesens ist auch in der Literatur als zutreffend anerkannt worden von Zorn (a. a. . S. 18) Loening (Lehrbuch des
kutschen Verwaltungsrechts S. 619, Meilt (Recht der Verkehrs anstalten S. 122), . spreuß. Privatrecht, 4. Aufl. Bd. 2 S. 202 Anm. 16) u. A. l! J Durch die Wortfassung des 5. 1 Absatz 2 wird klargestellt, daß mit ibm keineswegs eine Ausdehnung des dem Reich zustehenden Telegraphenregals erstrebt wird, daß vielmehr von der Annahme aus⸗ gegangen ist, daß sowobl in verfassungsrechtlicher als strafrechtlicher Beziehung unter dem Ausdruck Telegraphenanlagen? schon jetzt Fernfprechanlagen* mitverstanden ö
Uu 5§z. 2.
Der 8. Aerklärt das Reich fur befugt, die den Gegenstand des Regals bildenden Telegraphenanlagen nicht rur selbst herzustellen und in Betrieb zu nehmen, sondern auch die Herstellung und den Betrieb auf andere Unternehmer durch Verleihung zu übertragen. Eine besondere Vorschrift. hierüber ist wünschenswerth, weil sonst — wenn auch mit Unrecht — aus, dem Wortlaut des Artikels 48 der Verfassung, nach welchem das Tele graphenwefen als einheitliche, Staatsverkehrsanstalt eingerichtet und verwaltet werden soll, das Gegentheil gefolgert werden könnte. In dem durch den Entwurf erläuterten Sinne ist auch schon bisher die Vorschrijt der Verfassung verstanden worden, indem beispielsweise durch das vom Reichskanzler erlassene Reglement vom März 1876 (Centralblatt 1876, S. 155 ff.) den Eisenbahnverwaltungen. unter den darin vorgesehenen Bedingungen die Ermächtigung ertheilt ist, auch solche Telegramme zu befördern, welche nicht den Eisenbahndienst betreffen.
Bei der großen Verschiedenbeit der im Falle einer Verleihung in Betracht kommenden Verbältnisse war es unthunlich, die Bedingungen,
— W 1 . 1 Unter denen die Verleibung erfolgen kann, im Geset selbst aufzuführen. Der Entwurf schlägt daber vor. die Feststellung dieser Bedingungen dem Reichskanzler beiebungsweise den Behörden, welche von ihm zur Entscheidung über eine nachgesuchte Verleibung ermächtigt werden, zu äberlassen.
Zu F. 3. .
Durch den § 3 erbält der Umfang des Telegraphenregals seine nähere Begrenzung. Schon bisher ist man davon ausgegangen, daß ben Landen behörden die Anlage von Telegrapben zu dienslichen Zwecken nicht verwehrt werden könne, und daß Privatpersonen berechtigt seien, innerhalb ihrer eigenen Gebäude. Etablissements oder Grund—⸗ stücke Telegraphen einzurichten. Dieser Grundsatz findet durch . 3 eine Erweiterung, indem nicht nur den Landes und Kommunalbehörden, sowie den Transportanstalten die Anlegung von Privattelegraphen ge⸗ stattet fein foll, sondern auch Privatpersonen für befugt erklärt werden, ihre zu einem Betriebe vereinigten Grundstücke telegraphisch mit einander zu verbinden, sofern nur keines der Grundstücke von den anderen über 15 km entfernt ist und die Anlage ausschließlich dem der Benutzung der Grundstücke entsprechenden inneren Verkehr dienen soll.
Daß Telegraphenanlagen, welche von Transportanstalten auf ihren Linien ausschließlich zu Zwecken ihres Betriebes benutzt werden, von den Beschrär kungen des Telegraphenregals ausgenommen werden, ersceint unbedenklich und sachgemäß, da diese Anlagen (beispielsweise bei den Eisenbabhnen die Eisenbahn⸗Betriebstelegraphen) für die Sicherheit des Transportgewerbes unentbehrlich sind.
Bei den Ausnahmen‘ unter Nr. 3 ist das entscheidende Gewicht nicht auf das Eigenthum an den in Frage kommenden Grundstücken, sondern darauf gelegt, ob die Telegraphenanlage, dazu bestimmt ist, aussckließlich dem der Benutzung des Grundstücks entsprechenden inneren Verkehr zu dienen, und ob wenn es sich um mehrere Grund⸗ stücke bandelt, diese zu einem Betriebe vereinigt sind. Was die BVeschränkung auf 15 Em betrifft, so ist hierbei davon ausgegangen, daß eine unbeschränkte Freilassung von Privattelegraphen zwischen Grundstücken verschiedener Besitzer, auch wenn diese Grundstücke
n zugelassenen Ausnahmen vom zal sind größtentheils weniger umfassend, als die
kö Telegt r
nach §. 3 in Aassicht genommenen. So ist in Belgien die Heriütellung einer Privattelegraphenanlage durch einen Einzelnen oder
e Gesellschaft Tur dann ohne Weiteres erlaubt, wenn die Anlage
usschließlich fär den eigenen Gebrauch des Besitzers bestimmt ist nn d
ffentliche We
* Wege
lation Teleègraphique, S. 470). Zu 5. 4. . ;
Um zu verhüten, daß eine nach §. 3 an und für sich erlaubte Telegraphenanlage zu Zwecken gebraucht wird, welche mit den Be⸗ stimmungen des 5. 3 im Wierspruch stehen, ist es nöthig, daß dem Reich ein Aussichtsrecht über diese Anlagen eingeräumt wird;. die näheren Kontrolbestimmungen werden zweckmäßig durch den Reichs—⸗ kanzler zu erlassen sein. . . ;
Ein folches Auffichtsrecht war schon früher im Königreich Sachsen der Königlich fächsifchen Telegraphenverwaltung durch S. 4 des Gesetzes, die Anlegung und Benutzung elektromagnetischer Telegraphen betreffend, vom 21. September 1855 (Gesetz. und Ver⸗ ordnungsblatt für das Königreich Sachsen, S S591 592) übertragen.
Wenn dasselbe seine Begrundung darin findet, daß einer Beein, trächtigung des Regals vorgebeugt werden soll, so ist es, nachdem das letztere auf das Reich übertragen ist, der Sachlage entsprechend, daß an Stelle des Einzelstaats die Kontrole nunmehr durch Organe des Reichs ausgeübt wird.
Zu 5§§. 5 und 656.
Es müssen Strasbestinmüngen erlaffen werden, um das Reich gegen Verletzungen des ihm durch die 8§ 1 ff. eingeräumten Tele⸗ graphenregals zu schützen. Diese Verletzungen können sich in einer doppelten Richtung geltend machen, einerseits: indem Telegraphenanlagen widerrechtlich hergestellt und betrieben werden, andererseits: indem bei dem Betriebe einer an sich erlaubten Anlage de erlassenen Kontrol vorschriften nicht beobachtet werden. Die erstere 6 der Verletzungen ist selbstverständlich die schwerere; der e,. hat daher derartige Handlungen als Vergehen im Sinne . Strafgesetzbuchs charakterisirt und dieselben mit Geldstrafe bis zu ; 0 e oder mit Gefängnißstrafe bis zu sechs Monaten bedroht. Die Nichtbeachtung der Kontrolvorschriften soll nur als eine Ueber
tretung aufgefaßt und mit Geldstrafe bis zu 150 4M oder mit Haft geahndet werden, :
Äebnliche, zum Theil sogar höhere Strafen bestehen auch in anderen Ländern, z. B. in Frankreich (bis zu einem Jahr Gefängniß und Geldstrafe bis zu 10 060 Fr), in Griechenland (bis zu einem Jahr Gefängniß und Geldstrafe bis zu 10 000 Drachmen) ferner in Ingland, Ungarn und Portugal. Auch das sächsische Gesetz vom L. September 18655 fetzke im 5.3 Strafen, für Regalsverletzungen sest, welche nach der Bedeutung der verschiedenen strafbaren Hand⸗ lungen höher oder niedriger bemessen waren.
Zu 5. 7.
Da nach 5 1 dem Reich das ausschließliche Recht zur Herstellung und zum Betriebe von Telegraphenanlagen zusteht, so ist es selbst⸗ verständlich, daß das Reich befugt ist, die Beseitigung widerrechtlich hergestellter Anlagen zu verlangen. Um diese Beseltigung berbei⸗ zuführen, würde das Reich genöthigt sein, den Weg des Civiiprozesses zu beschreiten. Bevor auf diesem Wege zu einer Beseitigung der Anlagen zu gelangen ist, würde aberer gelmäßig ein längerer Zeitraum verstreichen, und es könnten während dieser Zeit durch das Fortbestehen der widerrechtlich hergestellten Anlage die schwerwiegendsten Nach⸗ theile für das allgemeine Wohl und für die Reichs ⸗Telegraphen⸗ anlagen entstehen. .
Aus diesen Gründen erscheint es nothwendig, dem Reich, das Mittel des einstweiligen polizeilichen Einschreitens und der einstweiligen
Befeltigung der widerrechtlich hergestellten Anlage zu gewähren. Die
Rechte der betheiligten Privatperfonen sind durch den Vorbehalt des Rechtsweges gesichert. ö
Die Befugniß, widerrechtlich bergestellte Telegraphenanlagen zu beseitigen oder befeitigen zu lassen, haben u. A. auch die Telegraphen⸗ verwaltungen von Destetreich, Ungarn, Frankreich, Portugal und Griechenland.
Zu 5§. 8.
Nach Artikel 52 der Reichsperfassung haben Bayern und Würftemberg ihr eigenes Telegraphenwesen behalten; die Gesetz⸗ gebung über die Vorrechte der Telegraphie steht aber nach ÄÜbsatz 2 a. a. O. auch für diese beiden Staaten dem Reich zu. Es wird daher das vorliegende Gesetz zwar in Bavpern und Württemberg Anwendung zu finden haben, aber selbst⸗ verständlich nur mit der im 5§. 3 des Entrourfß zum Ausdruck gebrachten Maßgahe, daß die dem Reich zufolge der vorbergehenden Bestimmungen zustehenden Rechte diesen Bundesstaaten selbst über⸗ fragen werken. Insbefondere werden diejenigen Befugnisse, welche nach den 3§. 2, 4 und T7 in den übrigen Bundesstaaten von dem Reichekanzler und den Reichsbehörden wahrgenommen, werden, in Bavern und Württemberg von den Centralbehörden dieser Staaten ausgeübt werden.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Geheime Rath von Metzsch ist hier angekommen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien Hansestadt Bremen Dr. Marcus ist von Berlin wieder abgereist.
Der Kaiserliche Gesandte bei der Schweizerischen Eid⸗ genossenschaft, Wirkliche Geheime Rath von Bülow hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während feiner Abwesenheit von Bern sungirt der Legations⸗-Sekretär von Tschirschky und Bögendorff als Geschäftsträger.
Sachsen.
Dresden, 21. Januar. Ihre Majestät die Königin hat, wie das „Dr. J.“ meldet, bei dem Besuch des am 17. d. M. im Belvedere der Brühl'schen Terrasse abgehal⸗ tenen Wohlthätigkeitsballs das Unglück gehabt, sich bei dem Herabsteigen von einer Stufe den Fuß zu vertreten, und ist dadurch auf einige Tage verhindert, an irgend welchen Festlichkeiten theilzunehmen.
Württemberg.
Stuttgart, 271. Januar. Die Kammer der Abge⸗ ordneten fetzte in ihrer gestrigen Sitzung die Berathung des Berichts der Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderungen und Ergänzungen der Gesetze über die Verwaltung der Gemeinden, Stiftungen und sonstigen öffentlichen Körperschaften, bei Art. 25 fort. Dieser Artikel wie Art. 25 a. wurde, wie der „St. A. f. W.“ mittheilt, nach der Vorlage angenommen. Art. 26 lautet:
Die Amtsdeputirten der Gemeinden (8. 165 des Verwal— tungs- Edikts) werden je von dem vereinigten Gemeinderath und Bürger⸗Ausschuß gewählt. Die Wahl wird unter der Leitung des Ortsborftebers mütels geheimer Abstimmung nach der verhältniß— mäßigen Mehrheit der abgegebenen Stimmen vollzogen, bei Stimmen⸗ gleichbeit entscheidet das Loos.
Die Wahl erfolgt auf die Dauer von drei Jahren. Scheidet der Gewählte vor Abtauf der Wahlperiode aus, so ist auf die noch übrige Dauer der letzteren eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Ueber die Gültigkeit der Wahl entscheidet in Anstandsfällen Namens der Amte verfammlung der Amtsversammlungs - Ausschuß. Gegen die Enischeidung des letzteren findet binnen der Ausschlußfrist voön' einer Woche nach ihrer Eröffnung Beschwerde an die Kreis⸗ regierung statt, welche endgültig entscheidet. ö
Der Berichterstatter Abg. Sachs hatte in der Kommis⸗ sion beantragt, den Artikel 26 in folgender Fassung anzu⸗ nehmen:
„Die Abgeordneten der Gemeinden (5. 76 des Verwaltungs. Edikts) werden von den wahlberechtigten Gemeindebürgern gewählt, Auf das Wahl erfahren finden die Bestimmungen über die Wahlen in den Gemeinderath entsprechende Anwendung. Die näheren Vorschriften werden im Verordnungswege erlassen. Zur Gültigkeit der Wahl ist die Abstimmung der Hälfte der Wahlberechtigten erforderlich. Kommt an dem festgesetzten ersten Wahltermin eine gültige Wahl nicht zu Stande, so werden die Deputirten für diese Wahlyeriode von dem vereinigten Gemeinderath und Bürger · Ausschuß gewahlt. Diese Wabl wird ünter der Leitung des Ortsvorstehers, beziehungsweise seines Stellvertreters mittels geheimer: u. s. w. wie im Entwurf. — Die Wabl erfolgt auf die Dauer von „sechs Jahren“ und so fort wie im Entwurf. . ö
Dieser Antrag wurde in der Kommission mit acht gegen sechs Stimmen abgelehnt. ö. .
Der Abg. von Luz sprach sich für die Annghme des Regierungsentwurfs, somit für die Wahl der Deputirten durch die bürgerlichen Kollegien aus. Der Abg. Schnaidt beantragte den Artikel 26 wie folgt zu fassen:
„Die Abgeordneten der Gemeinden werden von den wahl— berechtigten Gemeindebürgern nach verhältnißmäßiger Stimmen⸗ mehrheit gewählt. — Die Wahl erfolgt auf die Dauer von sechs Jahren, nach deren Umfluß eine Neuwahl des ganzen Kollegiums stattzufinden hat. .
Nach längerer Debatte, an welcher sich auch der Staats⸗ Minister des Innern von Schmid betheiligte, wurde der Antrag Schnardt mit 59 gegen 21 Stimmen abgelehnt, der von dem Abg. Schnaidt als Eventualantrag aufgenommene Antrag des Abg. Sachs wurde mit 49 gegen 31 Stimmen abgelehnt, der Regierungsentwurf mit 64 7gegen 14 Stimmen angenommen.
Hessen.
Darm stadt, 21. Januar. Se. Königliche Hoheit der Großherzog wird der „Darmst. Ztg. zufolge. sich mit Ihren Großherzoglichen Hoheiten der Prinzessin Alix sowie den Prinzen Heinrich und Wilhelm zur Theil⸗ nahme an dem hundertjährigen Jubiläum des 4. Großherzog⸗ lichen Infanterie-⸗Regiments (Prinz Karl) Nr. 118 morgen nach Mainz begeben, während Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog direkt von Gießen dort eintreffen wird. Ihre Großherzogliche Hoheit Prinzessin Alix kehrt morgen Abend nach der Theatervorstellung hierher zurück, die übrigen Herrschaften verbleiben in Mainz.
Mecklenburg⸗Schwerin.
Schwerin, 21. Januar. Nach verhältnißmäßigem Wohlbefinden gestern Abend und einer größtentheils ruhig durchschlafenen Nacht ist den „Meckl. Nachr.“ zufolge Ihre Königliche Hoheit die Gro ßherzogin⸗Mutter heute Morgen beim Erwachen um 7 Uhr von einem Zustande so großer Schwäche befallen worden, daß derselbe als nicht unbedenklich bezeichnet werden muß.
Anhalt.
Dessau, 21. Januar. Ihre Hoheit die Herzogin und Ihre Durchlaucht die Prinzessin Alexandra haben sich nach der „Magd. Ztg.“ heute zu einem mehrtägigen Besuch nach Neustrelitz begeben.
Elsaß⸗Lothringen.
Straßburg, 12. Januar. Bei der heute im Landes⸗ Ausschuß fortgefetzten Berathung des Etats sprachen sich, wie „W. T. B.“ meldet, die Abgg. Zorn von Bulach und von Schauenburg gegen eine Herabsetzung der Ge⸗ treidezblle aus. Der Abg. Winterer erörterte die soziale Frage und die Steuerreform. Der Unter⸗ Staats⸗ sekretär von Schraut besprach die Einzelheiten der Gewerbe⸗ steuerreform.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Wien, 22. Januar. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat sich, wie das „Prag. Abdbl,“ mittheilt, gestern zum Besuch ihrer Mutter, der Prinzessin Ludovica, nach München begeben und gedenkt am 28. d. M. von dort hier wieder einzutreffen. . .
Zu Ehren der deutschen Delegirten für die Handelsvertragsverhandlungen findet heute beim Grafen und der Gläfin Taaffe ein Diner statt, an welchem außer sämmtlichen bei der Konferenz betheiligten Delegirten und österreichischen Ministern auch der Minister des Aus⸗ wärtigen Graf Kälnoky und der Vorsitzende der Konferenz Minister von Szoegyenyi Theil nehmen. ;
Die in Rr. 5 d. Bl. bereits erwähnte Erklärung, welche von den Altezechen im böhmischen Landtage abgegeben wurde, erwähnt im Eingange den Beschluß der altezechischen Abgeordneten vom 26. Januar 1890, worin diese, geleitet von friedlichen Intentionen, den ihnen vorgelegten Wiener Ausgleichspunktationen beigetreten sind. Sodann verweist die Erklärung darauf, daß zur Verwirklichung des wahren Friedens im Lande der czechischen Nationalität jedenfalls das gleiche Recht werden müsse, wie den Deutschen. Es seien jedoch Thatsachen vorgekommen, welche darauf schließen lassen, daß Seitens der Regierung wie auch, der Deutschen den Czechen in einer nicht friedlichen Weise begegnet wird. Daß die Deutschen die Intentionen der Czechen nicht theilen, beweise der Umstand, daß sie ihre Mitwirkung an der Landesausstellung versagt haben, obgleich dieses Unternehmen dem ganzen Lande ohne Unterschied der Nationalität gewidmet erscheint und sich des Protektorats des Kaisers erfreut. Das feindselige Auftreten der Deutschen wäh⸗ rend der letzten Volkszählung in den gemischt sprachlichen Be⸗ zirken lasse einen weiteren Schluß auf die wenig friedliche Ge⸗ sinnung der Deutschen zu. Der Schluß der Erklärung lautet: „Alle unterzeichneten Abgeordneten erkennen an, daß die Reform der Wahlordnung, welche in den Wiener Vereinbarungen garantirt ist und von welcher die Regierung mit der größten Bestimmtheit erklärt hatte, daß sie den betreffenden Gesetzentwurf ehestens vorlegen werde, in dringendem und innerem Zusammenhang stehe mit dem Gesetze über die Errichtung, der nationalen Kurien und mit dem Gesetze, betreffend die Theilung des Wahlkörpers der Besitzenden des nicht fideikommissarischen Großgrundbesitzes in mehrere Wahlgruppen, und daß die Reform der Wahlordnung früher bekannt sein müsse, damit es klar werde, daß die in der bisherigen Wahlordnung ent⸗ haltenen Ungerechtigkeiten gegenüber, dem böhmischen Volke gutgema at wurden. Deshalb erklären wir, daß unser Bestreben dahin gehen wird, daß dieser unserer Ueberzeugung von dem dringenden Zusammenhang der obenerwähnten drei Gesetze, welche alle zur Verwirklichung der sogenannten quali⸗ fizirten Majorität bedürfen, zum Durchbruche geholfen werde, und daß wir seiner Zeit bei der Landtagsverhandlung Anträge stellen und unterstützen werden, dahin gehend, daß alle drei obengenannten Gesetze gleichzeitig und zugleich ins Leben treten.“ Unterzeichnet ist die Erklärung von 39 Abgeordneten. In der gestrigen Sitzung des Landtages bezeichnete einem Telegramm des „W. T. B.“ zufolge der Abg. Lippert die gegen den Patriotismus der Deutschen erhobenen Beschuldi⸗ gungen als! Verleumdungen. (Lebhafte Zustimmung. der Deutschen und Protestrufe der Jungezechen, Zischen auf der Galerie) Der Abg. von Plener wies die Verdächtigungen gegen die Deutschen ebenfalls zurück und charakterisirke! die Erklärung der Altezechen als einen Wortbruch. Welchen Werth könne die Regierung auf so unzuverlässige Verbündete legen? Die Zerstörung des Ausgleichs fei nicht' das Werk der Jungezechen, sondern die Folge des Abfalls der Altczechen. Die Deut chböhmen würden niemals die böhmische, sondern die österreichische Staatsbürger⸗ schaft in die erste Linie stellen, die deutsche Sprache müsse die erste Sprache des Staats sein. Auf der Grundlage des böhmischen Staatsrechts sei der Friede unmöglich. Trotz des von den Deutschen bewiesenen Entgegenkommens sehe man jetzt nicht die Zeichen des Friedens, sondern diejenigen des Kampfes, heraufbeschworen durch die Czechen.
Der „Presse“ zufolge ist das Zustandekommen der eg ai ge etze für Tirol in der diesjährigen Session des firoler Landtages nicht mehr zu erwarten, doch ist die Hoffnung auf spätere Beilegung der Differenzen nicht aus⸗
geschlossen.
Großbritannien und Irland.
Der Premier Marquis von Salisbury hielt gestern in Cambridge eine Rede, in welcher er dem ‚W. T. B.“ pa ole erklärte: die wahre Lehre, welche man aus den etz ten Ereignissen in Irland entnehmen könne, liege in der Enthüllung der außerordentlichen Macht der Organisatiöon, an deren Spitze die Erzbischöfe Crooke und Walsh stünden. Wenn die Homerule Vorlage an⸗ genommen würde, so würden die Bischöfe und Priester die wahren Herrscher Irlands sein und die Protestanten in Ulster unterdrücken; ihr soziales, politisches und materielles Wohl⸗ ergehen würde von der Priesterwirthschaft abhängig sein.
Am Montag wurden folgende, zwischen dem Auswärtigen Amt und dem britischen Gesandten in Lißlabon bezüglich der
ortugiesischen Uebereinkunft vom 20. August und des
bkommens vom 14. November 1890 gewechselte Schrift⸗ stücke veröffentlicht.
Sir G. Petre an den Marquis von Salisbury. Lissabon, 30. November 1890. Ich habe den Minister der auswärtigen Ange⸗ legenheiten benachrichtigt, daß Ew. Lordschaft mich bevollmächtigt haben, irgend welche Vorschläge entgegenzunehmen und zu übersenden, welche Se. Excellenz mir mittheilen möchte zum Zweck der Wieder aufnahme der Verhandlungen zur endgiltigen Ordnung der zwischen Großbritannien und Portugal schwebenden Fragen. Derartige Vor= schläge sind in ihrer definitiven Gestalt vom Kabinet bis jetzt nicht feftgestellt worden. Ich werde aber wahrscheinlich in der Lage sein, vor Ende dieser Woche über dieselben zu berichten.“
Der Marquis von Salisbury an Sir G. Petre. Aus— wärtiges Amt, 6. Dezember 1880. „Ich habe dem portugiesischen Geschäftsträger mehr als einmal mitgetheilt, daß ich nach dem Vor gefallenen keinen Vertrag im Namen Ihrer Majestät unter⸗ zeichnen würde, bis durch Ab stimmung klargestellt worden, ob die Cortes ihn genehmigen würden. Es würde räihlich sein, daß 9 died dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten wieder- olten .
Bei der gestern in Hartlepool stattgehabten Ersatz⸗ wahl zum Unterhause wurde der . , mit einer Majorität von 298 Stimmen gegen den Unionisten Sir William Gray gewählt.
Frankreich.
Paris, 22. Januar. In der gestrigen Sitzung des höheren Kolonialraths wies, wie „W. T. B.“ meldet, der Unter Staatssekretär der Kolonien Etienne, welcher den Vorsitz führte, auf die Wichtigkeit des Kolonisirungssystems hin uns empfahl insbesondere, unter Bezugnahme auf das Vorgehen Deutschlands, Italiens und Englands, die Bildung großer Handelsgesellschaften im Sudan und dem großen Congo⸗ becken, welchen Freibriefe ertheilt werden sollten unter der Verpflichtung, den Boden zu kultiviren und Kommunikations— wege herzustellen.
Die Zollkommission erhöhte den Zoll füc zu⸗ gehauene Hölzer auf 3m r sp. ? Fr. und den Zoll für mit dem Hobel begrbeitete Hölzer auf 6 resp. 5 Fr. Wie die gestrigen Abendblätter melden, hat der Muni⸗ zipalrath von Lyon eine aus drei Mitgliedern bestehende Deputation ernannt, um in Paris Schritte gegen die Ein⸗ führung der Seidenzölle zu thun.
Italien.
Der König hat, wie die „P. C.“ meldet, dem Erz⸗ hberzog Franz Ferdinand von Este das Collier des Annunziaten-Ordens verliehen. Der italienische Bot⸗ schafter Graf Nigra überreichte dem Erzherzog am Dienstag in besonderer Audienz in Wien die Insignien des Ordens.
Der Prinz und die Prinzessin Friedrich Leo pold von Preußen sind am Dienstag Vormittag in Pa lermo eingetroffen und im Hotel Trinacria daselbst ab gestiegen.
Das Finanzexposs soll in der Sitzung der Deputirten⸗ kammer am 28. d. M. gegeben werden.
Der Papst leidet an einer leichten Erkältung, die ihn vorübergehend das Bett zu hüten zwang, doch ist sein Zustand nicht besorgnißerregend. Schon gestern hat er das Bett wieder verlassen und das Lateran⸗-Kapitel empfangen, welches nach dem bestehenden Herkommen gestern, am Tage der heiligen Agnes, zwei weiße Lammer zur Anfertigung geweihter Vallien überbrachte.
.
Portugal.
Dem Vernehmen des ‚W. T. B.“ nach beabsichtigt der bekannte Afrika⸗Reisende Major Serpa Pinto, bei der J der Cortes sein Deputirtenmandat nieder⸗ zulegen.
Schweiz.
Die britische Gesandtschaft in Bern hat mittels Note vom 3. Januar d. J. dem Bundesrath den Beitritt von Nord-Borneo zu der Uebereinkunft vom 1. Juni 1878 und zum Lissaboner Zusatzvertrag vom 21. März 1885 auf den 1. Februar 1891 angezeigt. Die sämmtlichen zum Welt⸗ . gehörenden Staaten haben hiervon Kenntniß er—
alten. Frankreich hat den Handelsvertrag mit der Schweiz gekündigt.
Die von dem Journal „Sole“ gebrachte Nachricht: Der Bundesrath werde noch in diesem Monat der italie⸗ nischen Regierung ein neues Projekt über den Simplon⸗ Tunnel unterbreiten, entbehrt, wie dem „W. T. B.“ aus Bern gemeldet wird, der Begründung. Die Jura⸗Simplon⸗ 26 werde das bezügliche Projekt nicht vor Hstern fertig haben. Alsdann erst könne der Bundesrath sich mit der Angelegenheit befassen.
Bundeskommissar Künzli hat, wie man der „Köln. Ztg.“ aus Bern meldet, gestern Vormittag dem Bundes— ath Ruchonnet als Chef des Justiz und Polizeidepartements über die Lage im Tessin mündlich eingehend berichtet. Ruchonnet wird nunmehr dem Bundesrath seine Anträge Betreffs der Fortdauer oder Aufhebung der Bundesokkupation stellen. Der vom Tessiner Verfassungsrath in Bellinzona gewählte vorberathende Revisionsausschuß besteht aus 17, der roßen Mehrzahl nach Respini ergebenen Mitgliedern; dieser elbst ist jedoch nicht gewählt.
Belgien.
Der Erbgroßherzog von Luxgemb urg traf gestern Nachmittag auf der Rückrelse von London in Ostende ein und reiste alsbald nach Luxemburg weiter.
Griechenland.
Durch Königliches Dekret ist der Kronprinz, Herzog von Sparta, zum Commandeur des J. ments ernannt worden.
In Akarnania sind an Stelle von zwei Anhängern der
nfanterie⸗Regi⸗
Opposition, deren Wahlen für ungültig erklärt worden waren, e, , zwei Regierungskandidaten in die Kammer gewählt worden.
Amerika.
Vereinigte Staaten. Im Senat brachte am 19. d Mts. der Senator Paddock eine Vorlage . welche den Sekretär für Landwirthschaft Rusk ermächtigt, die In⸗ ö aller Schiffe anzuordnen, welche Vieh nach em Auslande befördern, und ein Reglement für die Unter⸗ kunft von Vieh an Bord von Schiffen vorzuschreiben. Falls ein Schiff diesen Weisungen nicht nachkomme, sollen ihm die Klarirungspapiere vorenthalten werden. Sanders brachte im Senat eine Bill ein, welche es zu einem mit Geldbußen und Gefängniß zu bestrafenden Vergehen machen will, wenn Schußwaffen oder Munition an Indianer Aerkauft oder leihweise überlassen werden.
Brasilien. Die konstituirende Versammlung hat, wie dem W. T. B.“ aus Rio de Janeiro berichtet wird, in erster Lesung den Verfassungsentwurf mit einigen Aenderungen angenommen, gleichzeitig aber ein Tadels votum gegen die provisorische Regierung beschlossen wegen gewisser Maßnahmen derselben. In Folge dieses Votums haben sämmtliche Minister ihre Ent— lassung eingereicht.
Chile. Den letzten über Buenos Aires in Paris ein— gegangenen Nachrichten zufolge hatten die chilenischen Insurgenten Pisagung besetzt. Nach einem in Mexiko aus
(qu ique eingetroffenen Spezialtelegramm vermehre sich die z ahl der Insurgenten täglich und stände ein Zusammenstoß evor.
Parlamentarische Nachrichten.
In Her heutigen (43) Sitzung dez Reichstages, welcher die Staatssekretäre Dr. von Boetticher und Frei— herr von Maltzahn beiwohnten, erbat und erhielt der Präsident von Levetzow die Ermächtigung, Sx. Majestät dem Kaiser und König zu Allerhöchst— dessen Geburtstage die Glückwünsche des Reichs— tages darzubringen.
Darauf wurde die zweite Berathung des Reichs⸗ haushalts-Etats für 1891/92 fortgesetzt, und zwar bei dem Spezial-Etat des Reichs amts des Innern.
Zum Kapitel „Reichs-Gesundheitsamt“ liegt fol⸗ gender Antrag des Abg. Dr. Barth, vor: Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu er⸗— suchen, die Aufhebung der „Verordnung vom 6. März 1883, betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs“ zu veranlassen.
Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Hammacher erklärte der Staate sekretär Dr. von Boetticher, daß eine Prüfungs⸗ ordnung für Nahrungsmittelchemiker vorbereitet sei und jetzt der Erörterung unterliege. .
Die Abgg. Münch, Thomsen und von Kardorff empfahlen eine Verschärfung der deutschen Viehseuchen⸗Gesetz⸗ gebung, weil, sonst der Viehstand so stark verseucht werden würde, daß die Fleischversergung Deutschlands darunter leiden würde. Besonders hob Abg. Thomsen den Verlust des englischen Marktes hervor.
Staatssekretär Dr. von Boetticher ließ dahingestellt, ob eine Aenderung des Viehseuchengesetzes nothwendig sei; der Verlust des englischen Marktes sei zu bedauern, aber Schleswig-Holstein habe sich andere Absatzgebiete gesucht. (Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (5) Plenarsitzung des Herrenhauses, welcher der Minister des Innern Herrfurth beiwohnte, erbat und erhielt der Präsident Herzog von Ratibor vom Hause die Ermächtigung, Sr. Majestät dem Kaiser und Könige zu Allerhöchstdessen Geburtstage die unterthänigsten Glückwünsche des Hauses darzubringen.
Den Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung des Höchstbetrages der Hundesteuer in den älleren Landes⸗ theilen der Monarchie, empfahl der Referent der Kommission für Kommunalangelegenheiten Graf von Pfeil in solgender Fassung zur Annahme:
5. J. Der Höchstbetrag der Hundesteuer, deren Erhebung gemäß der Allerhöchsten Ordre von 29. April 1829 den Stadt gemeinden und gemäß der Allerhöchsten Ordre vom 18. Oktober 1834 den Landgemeinden mit jährlich 9M gestattet ist, wird hierdurch auf 20 0 festgesetzt.
4 ö 2. Das gegenwärtige Gesetz tritt am 1. April 1891 in
rast.
Der Minister des Innern Herrfurth erklärte sich mit der von der Kommission beschlossenen Aenderung einverstanden. (Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (19.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden beiwohnte, stand auf der Tagesordnung: Zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaus⸗ halts-Etats für 189192 und zwar zunächst der Etat der Domänen.
. Bei der Einnahme wies der Abg. Stengel auf die niedrigeren Ergebnisse aus der Verpachtung der Domänen in diesem Jahre als auf ein Zeichen für den schlechten Stand der Landwirthschaft hin und hob hervor, daß dieselben noch geringer ausgefallen wären, wenn nicht die Domänen im Westen, namentlich in Sachsen mit seinem n , ein Mehr ergeben hätten; die neue., Zuckersteuervorlage im Reich sei aber geeignet, die Einträglichkeit der Zucker⸗ industrie erheblich herabzusetzen und diejenigen Pächter, welche mit Rücksicht auf die gegenwärtige Gesetzgebung die Domänen übernommen hätten, zu schädigen.
Abg. Rickert meinte, daß ein solcher eventueller Schaden sich nicht absehen lasse und noch viel weniger zu berechnen sei. Das Ergebniß der Verpachtungen eines einzigen Jahres lasse durchaus keinen Schluß auf die Ertragfähigkeit und den Stand der Landwirthschaft im Allgemeinen zu.
Abg. Sombaxt sprach sich in demselben Sinne aus und regte außerdem die Wiederaufnahme der Parzellirung von Domänen an.
.Der Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden er⸗ klärte, auf die Zuckersteuer nicht eingehen zu können. Pächter, die unverschuldet in Verlegenheit geriethen, würden unterstützt werden. Die Domänenverpachtungen würden allgemein als Barometer für den Stand der Landwirthschaft angesehen, und da
müsse man der That ache Beachtung schenken, daß auch hei der letzten Verpachtung die Ertragshöhe zurückgegangen sei. Eine übereilte
Veräußerung des Staatsgrundbesitzes empfehle sich nicht; andererseits müsse aber der bäuerliche ee i sikchin a Weise erhalten und verstärkt werden. Zur Ausführung des Rentengüter⸗Gesetzes seien die einleitenden Schitte geschehen, doch gehe naturgemäß die Sache nur langsam und allmählich K ö sprach sich hie
g. Hu mann sprach sich entschieden gegen die Herab⸗ setzung der Zölle aus. . derb
Abg. von Erffa bedauerte lebhaft, daß man den Sanirungsprozeß der Landwirthschaft, den man schon durch das Zuckersteuergesetz hemme, durch eine Umkehr von der be⸗ stehenden Wirthschaftspolitik vollends in sein Gegentheil ver— kehren wolle. ;
Abg. Seer befürwortete ein größeres Entgegenkommen der Regierung gegenüber den Domänenpächtern, welche nur mit Rücksicht auf die bestehende Zuckersteuer die hohen Pacht— preise gezahlt hätten.
Bei Schluß des Blattes nahm der Minister für Land⸗ wirthschaft ꝛc. von Heyden das Wort.
— Dem Reichstage ist der Bericht der VIII. Kom⸗ mission über den derselben zur Vorberathung überwiesenen Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der Gewerbe— ordnung, (Arbeiterschutzgesetz, zugegangen.
— Die Budget kommission des Reichstages begann heute die Berathung des Militär⸗ Etats. Die Berathung wurde vom Kriegs,Minister von Kaltenborn; Stachau mit einem Vortrage eingeleitet, in welchem derselbe ausführte, daß die Mehrforderungen des vorliegenden Etats nicht zum Zwecke einer Vermehrung der Armee, sondern lediglich zur Förderung innerer Festigung und des Ausbaues derselben gestellt würden. Die fortdauernden Ausgaben des Kap. 14 (Friegs Ministerium 2140 480 M) wurden nach kurzen Erörterungen ohne Abstrich bewilligt, ebenso Kap. 17 (Militär ⸗Geistliche) s92 626 , Kap. 22 (Generalstab) 2 134 983 66, Kap. 23 (Ingenieur ⸗ und Pionier⸗ Corps) 1 782 876 M Bei Kap. 24 Tit. 1 (Besoldungen der Offiziere 23 963 916 M) entspann sich eine ausführliche Diskussion über die Umwandlung der ältesten Hauptmannstellen in Stabs— offizierstellen. General Vogel von Falkenstein, begründete das Bedürfniß dieser Umwandlung in längerer Ausführung. Die Abgg von Weyrauch, Hahn, von Keudell sprachen sich für die Bewilligung aus, die Abgg. Ham macher, Fritzen, Hintze und Richter bekämpften dieselbe. Bei der Abstimmung wurde die Forderung mit 22 gegen 4 Stimmen abgelehnt und folgeweise der ganze Titel mit 25 695 716 ½ bewilligt. Auf eine Anfrage des Abg. von Weyrauch erläuterte der Vertreter der Heeresverwaltung die Bei⸗ behaltung des Unterichieds zwischen den Besoldungen der Offiziere der Infanterie und der Jäger und denjenigen der übrigen Waffengattungen wesentlich mit Rücksichten auf die allgemeine Finanzlage, indem er aussprach, daß es die Heeresverwaltung mit Freuden begrüßen würde, wenn sie in die Lage versetzt werden würde, die Unterschiede, soweit sie nicht mehr innerlich begrünbet erschienen, zu Gunsten der Offiziere der Infanterie und der Jäger ⸗ Bataillone auszugleichen.
— Dem Hause der Abgeordneten ist der von dem Herrenhause genehmigte Entwurf eines Gesetzes, be⸗ tzteffend Abänderungen der Kirchen gemeinde⸗ und Synodalordnung für die Provinzen Preußen (Ost⸗ und Westpreußen), Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 10. September 1873, zugegangen.
— Die Wildschaden⸗Kommission des Hauses der Ab⸗ geordneten hat heute in zweiter Lesung im §. 15 den Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Wildschadengesetzes auf den 1. August 1891 (statt 1. April, wie die erste Lesung wollte) verlegt und den Ent wurf in der veränderten Fassung end gültig angenommen.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 21. Januar gestellt 6654, nicht recht⸗ zeitig gestellt 4773 Wagen. In, Oherschleslen sind am 20. d. M. gestellt 2735, nicht rechtzeitig gestellt 1691 Wagen.
. Sub hastations⸗Resulta te.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand das im Grundbuche von Charlottenburg Band 19 Nr. 753, auf den Namen des Maur erpoliers Johann Kaschke eingetragene, in der Claudius⸗ straße 13 belegene Grundstück Gebãäudesteuer Nutzungswerth 14 060 S½6é Das geringste Gebot wurde auf 580 15 6 festgesetzt. Es bot der Kaufmann Max Kalischer hier 180 909 6. Ver Zuschlag wurde vertagt. — Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Grundstück in der Barnim⸗ straße, Königstadt Band 95 Nr. 4737, dem Glasermeister Friedrich Souchard gehörig. und die Termine am 21. Januar d. J.
— Die „Zeitschr. . d. Spir. Ind. bringt folgenden Bericht über den Handel mit Stärke nach Mittheilungen der Vertrauens- männer in der Zeit vom 14. bis 20. Januar 1891. Im Kaufe der verflossenen Berichtswoche sind uns nachstehend angegebene Abschlüsse in Kartoffelfabrikaten bekannt gegeben worden. Es wurden verkauft an: Kartoffei mehl und' trockener Kartoffelstärke: 26000 Sack zu 24 4M frei Hamburg, Lieferung Januar ⸗Februar; ferner an feuchter Kartoffel stärke: 1009. Sack zu 12550 „e frei Station im Mecklenburgischen, Lieferung Januar -Februar; 390 Sack zu 1250 M frei Station im Mecklenburgischen; 300 Sack zu 1240 rei Station an der Bahnstrecke Kreus —Küstrin; 500 Sack zu 12, htp frei Station an der Bahnstrecke Stargard — Kreuz.
— Die nächste Börfenversammlung zu Essen findet am 26. Januar 1891 im „Berliner Hof' statt.
— Die Sächfische Vieh-Versicherungs⸗- Bank in Dresden, das größte deutsche Institut dieser Art, hat im Per- flossenen 18. Geschaͤfte fahre wieder gute Erfolge zu verzeichnen. Das allfeltige Vertrauen, welches die Bank genießt, findet durch den be⸗ deutenden Zugang an neuen Versicherungen beredten Ausdruck. Gegen das Vorjahr hat die Prämieneinnahme, der Reservefonds, sowie die Prämienreferve eine beträchtliche Zunahme erfahren. Die berechtigten Schadenforderungen von Über 650 990 M wurden in voller statutarischer i prompt am Wohnort der Beschädigten ausgezablt. Die Er— ebung billiger fester Prämien schließt jeden Nach, oder Zuschuß aus. In Folge der günstigen Finanzlage der Bank gestattet sie die Prämien- zahlung in zinsfreien Raten.
Leipzig, 21. Januar. (W. C. B.) Kammzug-Termin⸗ bandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar 4,37 4, vr. Februar 4373 , vr. Märi 4,40 M, pr. April 440 A, pr. Mai 440 A1, pr. Juni 4425 A, pr. Juli 4,421 *, pr. August 4.423 A, pr. September 4423 , pr. Oktober 442 A, pr. November 1421 „ Umsatz 5b 000 kg. Ruhig,
Wien, 21. Januar. (W. T. B.) Bei den 298 km langen Lokalbahnen der DOesterreichischen Lokal- Eisenbahn⸗Ge- sellschaft betrugen die provisorisch ermittelten Einnahmen für den Monat Dezember 1890 159 898 Fl. und für die Zeit vom 1. Ja⸗ nuar 18890 bis Ende Dezember 1890 1 809 437 Fl. Im Jahre 1889 betrugen die definitiven Einnahmen im Monat Dezember bei — n, . 1 und für die Zeit vom Januar bis Ende Dezember ei einer durchschnittli . trick large von dd rn rs a6, 3] . London, 21. Januar. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen la dungen angeboten.
— 22, Januar. (W. T. B) Die Bank von Engl heute den Diskont von 400 auf 30/0 3 K
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