1891 / 23 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jan 1891 18:00:01 GMT) scan diff

4) Jungck, Theodor, Wirthschaftsinspektor zu Großballhausen. ) Wagner, Robert, Ritterguts und Fabriksbesitzer zu Straußfurt.

Hülfsbeisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Grimm, August, Tischlermeister zu Weißensee. 2) Hoffmann, Karl, Oekonom zu Weißensee. 3) Schenke, Hugo. Oekonom zu Weißensee. 4 Schilling, Emil, Feilenbauermeister zu Weißensee. 5) Stange, Karl, Kaufmann zu Weißensee. Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Dietrich, Eduard, Werkzeugmeister zu Sömmerda. 23) Barthel, F., Schäfer zu Lleinballhausen. 3) Hähnel, Fr., Portier zu Strauffurt. ; 4 Trautmann, Ernst, Arbeiter zu Tunzenhausen. 5) Gerhardt, Benjamin, Arbeiter zu Obertopfstedt.

Hülfsbeisitzer aus der Klasse der Versicherten:

I) Becker, Friedrich. Maurergeselle zu Weißensee.

2 Teichmann, Christian, Arbeiter zu Weißensee.

3) Gerfach, Friedrich, Arbeiter zu Herrenschwende.

4 Marhold, August, Arbeiter zu Günstedt.

s) Spiering, Louis, Arbeiter zu Scherndorf.

Schiedsgericht für den Kreis Worbis in Worbis. . BVorsitzen der? Seyffarth, Königl. Amtsrichter zu Worbis.

Stell vertretender Vorsitzender: Habenicht, Königl. Oberförster zu

Worbis. Beisitzer aus der Llasse der Arbeitgeber:

1) Blermann, Guts⸗ und Mühlenbesitzer zu Neumühle. 2 Gewalt, Wilhelm, Fabrikant zu Hayerode. IZ Jordan, Ober- Amtmann zu Gerode. ö 4) Freiherr von Minnigerode, Ferd., Rittergutsbesitzer zu Bockeln⸗ hagen. . ö 5) Wand, Karl, Ziegeleibesitzer zu Sonnenschein bei Holungen. Hülfsbeisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1 Kuntze, Bierbrauereibesitzer zu Worbis. 2) Lier, Zimmermeister zu Worbis. 35 Orlob, Friedrich, Ziegeleibesitzer zu Leinefelde. 4) Sbertbür, Karl, Müblenbesitzer zu Niederoschel. 5 Sauer, August, Gutsbesitzer zu Hundeshagen.

Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Becker, Daniel, Müller zu Weißenborn. 25 Semme, Christopxh, Arbeiter zu Rüdigershagen. 3) Fuhlrott. Wilhelm, Arbeiter zu Wehnde. 4) Große, Joseph, Arbeiter zu Birkungen. 55 Helm, Oskar, Kupferschmied zu Hüpstedt. Hülfsbeisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Schmidt, Joseph, Zimmerpolier zu Worbis. . 2 Werkmeister, Heinrich, Cigarrenarbeiter zu Worbis. 3) Birkefeld. August. Schmied zu Breitenbach. 4 Brand, Christoph, Oberholzhauer zu Breitenworbis. 5) Bley, Philipp, Müller zu Gernrode. Schiedsgericht fur den Kreis Ziegenrück in Ranis. Vorsitzender: Dr. Roagatz, Königl. Amtsrichter zu Ranis. Stell vertretender Vorsitzender: Aßmann, Königl. Amtsrichter zu Ziegenrück.

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Weidermann, Wilhelm, Mühlenbesitzer zu Ziegenrũck. 2 Steinert, Anton, Brauereibesitzer zu Zollhaus bei Groß⸗ kamẽ dorf. . ; 3) Oz wald, Friedrich, Weberfaktoc zu Gefell.

4) Voigt, Karl Gutsbesitzer zu Paska, . . 5) Zapfe, Richard, Mühlenbesitzer zu Hacken mühle bei Göpitz. Hülfsbeisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber:

Schnorr, Albin, Rittergutspächter zu Brandenstein.

Rothe, Hugo, Gutsbesitzer zu Rockendorf. Schumann, Friedrich, Bauunternehmer zu Krölpa. Horn, Wilhelm, Gutsbesitzer zu Gräfendorf. Riedel, Karl, Ziegeleibesitzer zu Rockendorf. Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: Unger, Karl, Werkführer zu Ziegenrück. Stumpf, Heinrich, Maschinenführer zu Blankenberg. 35 Wähnert, Alfred, Privatförster zu Liebschütz. 4) Weiße, Karl, Hofmeister zu Zella. 55 König, Ernst, Webereiaufseher zu Gefell. Hülfsbeisitzer aus der Klasse der Versicherten: I Günther, Seinrich, Maurer zu Ranis. 2) Müller, Ernst, Tischler zu Ranis. I) Lindig, Hermann, Hofmeister zu Ludwigsbhof. 4) Erfurt, Karl, Zimmermann zu Wernburg. 3 Thomas, Gustav, Gärtner zu Wernburg. Berlin, den 20. Januar 13891. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Magdeburg.

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Preisbewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin.

Bewerbung um den Preis der zweiten Michael— Beer'schen Stiftung.

Die Konkurrenz um den Preis der zweiten Michael⸗ Beer'schen Stiftung, zu welcher Bewerber aller Konfessionen zuzulassen sind, ist in diesem Jahre für Maler aller Fächer bestimmt. .

Die für die Preisbewerbung bestimmten Bilder müssen in Oel ausgeführt fein; die Wahl des darzustellenden Gegen⸗ standes bleibt dem eigenen Ermessen des Konkurrenten über— lassen. . Die kostenfreie Ablieferung der Bilder nebst schrift— lichem Bewerbungsgesuch an den Senat der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 20. Juni d. J., Nach⸗ mittags 3 Uhr, erfolgt sein. . ; sen Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzu— enden:

I) mehrere Studien nach der Natur, sowie Kompositions— stizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bis⸗ herigen Studienganges des Bewerbers dienen können;

2) ein Attest, aus welchem hervorgeht, daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten hat;

3) ein Attest darüber, daß der Bewerber seine Studien auf einer deutschen Akademie gemacht hat;

4) einen kurzen Lebenslauf, aus welchem der Studiengang

des Konkurrenten ersichtlich ist; I), eine schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe ausgeführt sind.

aufgeführten Schriftstücke und Atteste nicht vollständig beiliegen, werden nicht berücksichtigt. . = Der Freis besteht in einem Stipendium von 2250 A zu einer einjaͤhrigen Studienreise nach Italien, unter der Be⸗ dingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom auf⸗ halten und über seine Studien bei Ablauf der ersten sechs Monate an die Akademie der Künste unter Beifügung eigener Arbeiten Bericht erstatten muß. . Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat Juli d. J. Berlin, den 15. Januar 1891. Der Senat der Königlichen Akademie der Künste. Sektion für die bildenden Künste. C. Becker.

Bewerbung

um das Stipendium der Dr. Paul Schultze— Stiftung.

Auf Grund des Statuts der Dr. Paul Schultze-Stiftung, die den Zweck hat, jungen befähigten Künstlern deutscher Ab⸗ kunft ohne Unterschied ber Konfession, welche als immatrikulirte Schüler einer der bei der hiesigen Königlichen Akademie, der Künste bestehenden Unterrichts⸗Anstalten für die bildenden Künste (der akademischen Hochschule für die bildenden Künste oder den akademischen Meister⸗Ateliers dem Studium der Bildhauer⸗ kunst obliegen, die Mittel zu einer Studienreise nach Italien zu gewähren, wird hiermit zur Theilnahme an dem für die Erlangung des Stipendiums eröffneten Wettbewerb für das laufende Jahr eingeladen. . Als Preisaufgabe ist gestellt eine durchgeführte Reliefskizze, darstellend: „Die Flucht des Aeneas aus r 4. (Vergl. Vergil's Aeneide Buch II, V. 705 ff) Die Größe der zur Darstellung gelangenden Hauptfiguren erwachsener Personen soll etwa 60 em betragen. . Die kostenfreie Ablieferung der Konkurrenzarbeiten nebst schriftlichem Bewerbungsgesuch an den Senat der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 29. Mai d. J. erfolgt sein. Der Bewerber hat gleichzeitig einzureichen: a. einen von ihm verfaßten Lebenslauf, aus welchem der Gang seiner künstlerxischen Ausbildung ersichtlich ist p, verschiedene während seiner bisherigen Studienzeit von ihm selbst gefertigte Arbeiten, . e, eine schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß er die von ihm eingelieferte Konkürrenzarbeit selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe ausgeführt habe, . Außerdem muß der Bewerber durch Atteste nachweisen, daß er ein Deutscher ist und zur Zeit der Bewerbung als immatrikulirter Schüler einer der obenbezeichneten akademischen Unterrichts-Anstalten dem Studium der Bildhauerkunst obliegt. Eingesandte Arbeiten, denen die vorbezeichneten Schrift⸗ stücke und Atteste nicht vollständig beiliegen, werden nicht be— rücksichtigt. Der Preis besteht in einem Stipendium von 3000 (66 zu einer Studienreise nach Italien. Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem 1. Ok— tober d. J. Die Auszahlung der ersten Rate im Betrage von 15060 S erfolgt beim Antritt der Studienreise, die zweite Rate in gleicher Höhe wird gezahlt, wenn der Stipendiat nach Ver⸗ lauf von sechs Monaten über den Fortgang seines Studiums an den Senat der Akademie der Künste für genügend er⸗ achteten Bericht erstattet hat.

Eine Theilung des Stipendiums an mehrere Bewerber ist ausgeschlossen. .

Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat Juni 5

Die preisgekrönte Konkurrenzarbeit wird Eigenthum der Akademie der Künste.

Berlin, den 16. Januar 1891. .

Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste. C. Becker.

Bekanntmachung.

Preisbewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin.

Bewerbung um den Preis der ersten Michael— Beer'schen Stiftung.

Die Konkurrenz um den Preis der ersten Michael⸗ Beer'schen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Re— ligion ist in diesem Jahre für Bildhauer bestimmt.

Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Konkurrenten überlassen. Die Kom— pofition kann in einem runden Werke oder in einem Relief, in Gruppen oder in einzelnen Figuren bestehen, nur muß die⸗ selbe ganze Figuren enthalten, und zwar für runde Werke nicht unter Im, die Relieffiguren aber sollen nicht unter 710 em messen. . .

Die kostenfreie Ablieferung der Konkurrenzarbeiten neb st schriftlichem Bewerbungsgesuch an den Senat der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 23. Juni . Nachmittags 3 Uhr, erfolgt sein. ö

Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig ein⸗ usenden: .

I) eine in Relief ausgeführte Skizze, darstellend einen „Wettlauf griechischer Jünglinge“; ;

2) einige Studien nach der Natur, welche zur Beurthei⸗ lung des bisherigen Studienganges des Bewerbers dienen können; 3) ein Attest, aus welchem hervorgeht, daß der Bewerber ein Alter von 23 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr noch nicht überschritlen hat, und daß derselbe sich zur jüdischen Religion bekennt; .

4) ein Attest, daß der Bewerber seine Studien auf einer

deutschen Akademie gemacht hat; 3 einen ren ee aus welchem der Studiengang des

werbers ersichtlich ist; . . ö. 6) eine r ng Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe ausgeführt sind. .

Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 3 bis 6 aufgeführten Atteste und Schriftstücke nicht beiliegen, werden nicht berücksichtigt. J .

Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 2250 IS zu einer Studienreise nach Italien unter der Be⸗ dingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom auf—

Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat Juli d. J. Berlin, den 17. Januar 1891. Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste. C. Becker.

Bekanntmachung.

Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum

Deutschen Reich gehörigen Staaten heimathsberechtigt und

I) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1871 geboren sind,

2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht bei einer Ersatzbehörde zur Musterung gestellt,

3) sich zwar gestellt, über ihr Militärwverhältniß aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich aufhalten, werden, soweit sie nicht von der persönlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des 5§. 25 der Deutschen Wehrordnung vom 22. No⸗

vember 1888 angewiesen: sich Behufs ihrer Aufnahme in die Rekrutirungs— Stammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Fe⸗ bruar d. J. bei dem Königlichen Polizei⸗-Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden und ihre Geburts— oder Loosungsscheine und die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Entscheidungen über 9 Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu ringen. Für diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind (auf der Reise begriffene Handlungsgehülfen, auf See befindliche Seeleute 2c), haben die Eltern, Vor⸗ münder, Lehr-, Brot- und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu bewirken. Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nach §. 33 des Reichs⸗-Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 mit einer ö bis zu 30 6, oder mit Haft bis zu drei Tagen estraft. Reklamationen (Anträge auf Zurückstellung bezw. Be— freiung von der Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse 5. 32 Za— g der Deutschen Wehrordnung sind bezüglich aller Militärpflichtigen, auch der Einjährig⸗ Freiwilligen, vor dem Musterungsgeschäft, spätestens aber im Musterungstermine anzubringen; nach der Musterung an— gebrachte Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschaäfis entstanden ist. Berlin, den 10. Januar 1891. Die Königlichen Ersatz-Kommissionen der Aushebungsbezirke Berlin.

Kunst und Wissenschaft.

Das Comité für Errichtung des Luther— Denkmals, welches bekanntlich dem Professor Otto in Rom übertragen worden ist, hat sich, nachdem die probeweise Auf⸗ stellung von Gerüsten in dem Maßstabe des ganzen Denkmals vor der Marienkirche selbst und auf dem Neuen Markte erfolgt war, nunmehr endgültig dahin entschie⸗ den, daß dasselbe auf diesem Platze errichtet werden soll. Dabei ist indessen die Frage noch offen gelassen, ob das recht umfangreiche, mit einer Treppenanlage ausgestattete Denkmal ganz in die Mitte des Markts oder mehr an die Kgiser-Wilhelmstraße zu rücken sei. Jedenfalls hat die hiesige Stadtgemeinde sowohl durch Gewährung ihrer baaren Zuschüsse als auch durch Uebernahme der gärtnerischen Ausschmückung des Platzes selbst ihren Kunstsinn aufs Neue bethätigt. Hoffentlich wird dies auch bei einer die Konfervirung unserer öffentlichen Denkmäler überhaupt be⸗ treffenden Frage, die gerade in diesem Winter aufgetaucht ist, der Fall sein. Seit zwanzig Jahren hat eine so bedeutende Schneemenge monatelang über unsrer Stadt noch nicht gelagert. Ihre Architektur mag in malerischer Hinsicht darunter keineswegs leiden; wie aber steht es mit den so empfindlichen Marmorbildern? Die Figuren der Schloßbrücke, das Schiller-Denkmal, Scharnhorst und Bülow, die Statuen und Gruppen auf dene Belle⸗-Alliance-Platze und der über den Kanal führenden Brücke sind an allen Vertiefungen mit Schnee gefüllt: ebenso sind die beiden Humboldt's, das Lessing⸗ Denkmal, die Königin Luise und Friedrich Wilhelm III. im Thiergarten mit einer starken Schnee- und Eiskruste bedeckt. Ob dieser Zustand noch schön zu nennen, bleibt mindestens zweifelhaft. Hierzu kommt aber, daß neuere, von ministerieller Seite veranlaßte Unter— suchungen ergeben haben, daß der auf Marmor, ja selbst auf Bronze lange Zeit liegende Schnee den Ersteren durch Ablagerung der aus der Stadtluft aufgenommenen schädlichen Substanzen direkt zersetzt, an der Letzteren jedenfalls ihre Patinabildung verzögert. Soll man die Bildwerke mit einem hölzernen Mantel umgeben, oder soll man fie verderben lassen? Im ersteren Falle entzieht man dieselben den Blicken des Publikums auf mindestens vier Monate im Jahre, also im Verlaufe von 100 Jahren auf über 33 Jahre! Das Kultus-Ministerium hat sich deshalb entschlossen, die Bekleidung im Winter fortfallen zu lassen. Wie aber soll es die Marmor⸗Statuen vor dem sicheren Verderben schützen? Am besten einfach dadurch, daß von zuständiger Seite die betreffenden Bildwerke gerade so gut wie die grünen Bänke im Thiergarten oder die Laternen in der Stabt gereinigt werden. Allerdings muß diese Reinigung nicht „straßenfegermäßig“, sondern unter Aufsicht und mit Sorg⸗ falt ausgeführt werden, damit nicht mehr Unheil als Nutzen ge⸗

rung die Marmorwerke durch Ueberziehen mit einer besonders

so weit eben möglich zu bewahren! 8 J

hallen und nach Ablauf der ersten sechs Monate über seine

Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 2 bis 5

Studien an die Akademie Bericht erstatten muß.

stiftet werde. Gegen die Unbill des Regens schützt die Regie⸗

präparirten Wachamasse alle zwei Jahre; möge es ihr auch gelingen, in Gemeinschaft mit der Siadtgemeinde die kostbarsten Schätze der Bürgerschaft vor den Angriffen des Winters

M 23.

Deutscher Reichstag. 51. Sitzung vom 24. Januar, 1 Uhr.

Am Bundesrathstische: Die Staatssekretäre Dr. von Boetticher, Dr. von Stephan und Freiherr von Maltzahn.

Der Vertrag mit Oesterreich-Ungarn, betref— fend den Anschluß der österreichischen Gemeinde Mittelberg an das Zollsystem des Deutschen Reichs, wird ohne Diskussion in dritter Berathung ge— nehmigt und darauf die Berathung des Reichshaus— halts-Etats fortgesetzt beim Reichsamt des Innern, und zwar bei dem Kapitel „Reichs-Versicherungs⸗ amt“. Das Kapitel enthält eine Mehrforderung von 297 M40 S6, indem die Kräfte des Amts zur Durchführung des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes eine erheb⸗ liche Verstärkung erfordern. Für die Bearbeitung dieser An⸗ gelegenheit soll eine eigene Abtheilung eingerichtet werden mit einem Direktor und zunächst sechs Beamten. Auch für die

Unfallversicherung ist ein neuer Beamter nothwendig gewor-;

den. Dazu tritt die erforderliche Vermehrung des Bureau—⸗ personals, wesentlich auch aus Anlaß der Errichtung eines eigenen Rechnungsbureaus für die Durchführung der Alters⸗ und Invaliditätsversicherung.

Abg. Goldschmidt: In berufsgenossenschaftlichen Kreisen machten sich manche Bedenken uͤber die Zusammensetzung des Reichs Versicherungsamts geltend. Man klage darüber, daß dort die Ar⸗ beiten hauptsächlich von Juristen besorgt würden, welche keine Füh⸗ lung mit der Industrie hätten und keine gewerblichen Kenntnisse besaͤßen. Daneben steigere sich das Maß der Arbeiten dieses Amtes fortgesetzt, sodaß schon der Staatssekretär Dr. von Boetticher von einer Höherschraubung dieses Amtes gesprochen habe. Das Ver hältnißz zwischen den juristischen und technischen Mitgliedern des Amtes werde besonders durch den Umstand beleuchtet, daß der Etat 1500 MS als persönliche Zulage für ein ständiges Mitglied des Amtes verlange, welches Mitglied für die Thätigkeit der Behörde wegen seiner besonderen Erfahrung auf dem Gebiete der Unfall⸗ verhütung und der Abgrenzung der Gefahrenklassen von hervor— ragender Bedeutung sei. Warum werde nicht statt dieser Zulage die Zahl der ständigen Mitglieder mit dem höberen Gehalt um eine vermehrt? Das würde auch der Industrie, die doch die ganze Ein— richtung bezahle, zur Genugthuung gereichen.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Ich glaube kaum, daß es nöthig sein wird, das hohe Haus zu versichern, daß die Reichsverwaltung dasselbe Wohl— wollen, das sie den juristisch gebildeten Mitgliedern der Behörden entgegenbringt, auch den Technikern zu Theil werden läßt, und ich glaube kaum, daß die Techniker, die in der Reichsverwaltung thätig sind, einen Grund haben, sich über einen Mangel an Wohlwollen zu beschweren. Insbesondere sind die technischen Mitglieder des Reichs⸗ Versicherungsamts, deren Zahl allerdings augenblicklich auf einen Beamten reduzirt ist, vollständig gleichgestellt mit den juristischen und administrativen Mitgliedern des Amts. Sie rangiren mit ihnen, rücken mit ihnen auf, und es ist also, wie dies ja auch in der preußi— schen Verwaltung geschieht, eine vollständige Gleichstellung gegeben. Mir sind die Preßstimmen, welche eine Vermehrung der technischen Mitglieder des Reichs ⸗Versicherungsamts angeregt haben, nicht ent— gangen; ich glaube aber, daß, was das Bedürfniß des Reichs- Versicherungsamts nach Vermehrung seiner technischen Kräfte anlangt, man in erster Linie dem in dieser Beziehung sehr zuverlässigen und die Verhaͤltnisse sehr richtig beurtheilenden Präsidenten des Amts die Initiative ruhig wird überlassen dürfen. Stellt der Präsident des Reichs-Versicherungsamts den Antrag, mehr Techniker dem Kollegium zu überweisen, so wird dieser Antrag, sofern er, woran ich garnicht zweifle, sich ausreichend begründen läßt, jedenfalls die Zustimmung der Reichsregierung erhalten.

Wenn der Hr. Vorredner an seine Bemerkungen die Sorge ge— knüpft hat, das es mit Rücksicht auf die Reform des gewerblichen Inspektionswesens in Preußen für das Reich außerordentlich schwer sein werde, geeignete Kräfte zu gewinnen, so theile ich diese Besorgniß in keiner Weise; und ein Hinblick auf die Etatsverhältnisse der preußischen Beamten und der Reichsbeamten wird mich jedes weiteren Beweises dafür überheben, daß die Techniker im Reichsdienste besser gestellt sind, als sie auch nach der beabsichtigten Organisation in Preußen gestellt sei werden. In Preußen, und ich verweise den Hrn. Vorredner, der ja auch Mitglied des Hauses der Abgeordneten ist, auf den ihm bereits zugegangenen preußischen Staatshaushalts Etat werden die Gewerbe ⸗Rätbe, also die höchste Klasse der Techniker im preußischen Dienst auf diesem Gebiete, in gleicher Weise wie die Re— gierunge⸗-Räthe mit einem Gehalt von anfänglich 4200 bis zu 6000 besoldet; im Durchschnitte beziehen sie ein Gehalt von 5100 S Bei uns im Reich dagegen fangen die Techniker an mit 4500 , also mit 300 S mehr als das Anfangsgehalt in Preußen beträgt, sie steigen bis 6900 e, also um 900 M höher als das höchste Gehalt in Preußen beträgt; und der Durchschnitt ihres Gehaltes beträgt 5700 M Also ich glaube kaum, daß die Sorge begründet sein könnte, es würde uns an Technikern für die Verwendung im Reichẽdienste fehlen.

Was dann die Personalfrage anbelangt, die der Herr Vorredner die Güte gehabt hat, zu berühren, so ist es ja immer peinlich, sich vor diesem Hause über Personalfragen zu äußern. Da aber diese Aeußerung von meiner Seite, was die Person anlangt, auch nur eine anerkennende sein kann, so nehme ich gar keinen Anstand, gleichwohl auf die Anregung des Herrn Vorredners einzugehen. Meine Herren, gerade aus Anerkennung für den betreffenden Beamten, den der Herr Vorredner im Auge hat, und mit Rücksicht darauf, daß seine Leistungen es wohl verdienen, ihm eine pekuniäre Besserstellung zu Theil werden zu lassen, ist Ihnen in dem Etat der Vorschlag gemacht, eine persönliche Zulage von 1500 6 zu bewilligen. Wenn der Herr Vorredner an Stelle dieser Zulage die Einreihung einer böher dotirten Stelle für diesen Beamten begehrt, so kann ich diesem Be⸗ gehren nicht stattgeben. Meine Herren, es ist ein ganz fester Plan, nach welchem der Etat des Reichs ⸗Versicherungsamts aufgebaut ist, und zu diesem Plan gehört es, daß die höher dotirten Stellen, welche anfangen mit 7500 „66 und welche gehen bis zu 9000 4, reservirt werden bejw. besetzt werden mit denjenigen Mitgliedern des Reichs-

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 26. Januar

Versicherungsamts, denen der Vorsitz in den Spruchabtheilungen übertragen ist. Daran ist hisher konstant festgehalten, und die Ver— mehrung dieser Stellen wird von uns nicht weiter beabsichtigt, als wie eben das Bedürfniß zur Vermehrung der Spruchabtheilungen und also auch zur Vermehrung dieser Vorsitzenden erfordert. Wir würden dieses Prinzip durchbrechen und würden glauben, daß wir auf eine Bahn kommen, deren Abgrenzung sich gar nicht übersehen läßt, wenn wir jetzt für irgend welche anderen Mitglieder des Reichs— Versicherungsamts diese höhere Dotation auch in Aussicht nehmen. Die Herren werden jedenfalls meiner Deduktion die Anerkennung nicht versagen können, daß sie eine klare ist, daß sie sich aus inneren Gründen rechtfertigt, und so sehr ich jedem Beamten meiner Ver— waltung es gönne, daß sich seine Einnahmen verbessern und daß er in eine höhere Stelle komme, so vermag ich doch der Anregung des Herrn Vorredners eine Folge nicht zu geben.

Abg. Roesicke: Er könne sich diesen Ausführungen bezüglich der technischen Mitglieder des Amtes nicht anschließen. Er sei auch durch die Ausführungen des Staatssekretärs nicht überzeugt worden, daß es unmöglich sei, dem erwähnten Beamten eine höhere Stellung einzurãumen. Er (Redner) könne nicht einsehen, warum eine solche Zurücksetzung der technischen Beamten gegenüber den juristischen stattfinden solle. Augenblicklich sei im Reichs ⸗Versicherungs amt nur ein einziger technischer Beamter, und diesem müsse schon deswegen eine besondere Stellung gegeben werden, weil seine Verantwortlichkeit eine ganz außerordentliche sei. Für die Unfalcersicherung sei nur ein Beamter mehr in Aussicht zenommen; nach früheren Aeußerungen des Staatssekretärs Dr. von Boetticher werde also vielleicht noch in einem Nachtrage eine weitere Vermehrung nachgesucht werden, und auch hierfür empfehle er (Redner) die Techniker zur Berücksichtigung. Die Prüfung der erlassenen Unfallverhütungsvorschriften und die Ent scheidung der Beschwerden gegen die auf Grund derselben veifügten Strafen könne doch nur durch Techniker erfolgen. Die tech— nische Abtheilung des Reichs-Versicherungsamts sei also eine Art Reklamationskommission von nicht geringer Bedeutung; um so bedenklicher sei es, für eine so umfassende Thätigkeit nur einen Beamten bereit zu halten. Die technischen Beamten würden freilich nicht gern bereit sein, solche Stellen anzunehmen, wenn nicht die Art der Organisation eine andere werde; sie würden lieber Gewerbe ⸗Räthe werden. Auch wegen des häufigen Wechsels der Beamten in diesem Amte sei eine Vermehrung der technischen Be⸗ amten wünschenswerth. Die „Höberschraubung“ des Reichs⸗Versiche · rungsamtes halte er schon mit Rücksicht auf die Landes Versicherungs— ämter mit dem Abg. Schrader für angezeigt, namentlich wenn man bedenke, daß auch für Mecklenburg ⸗Strelitz, für Lippe ein eigenes Landes ⸗Versicherungsamt errichtet worden sei. Durch das Neben⸗ einandertagen solcher höchsten Gerichtshöfe könnte das Recht des Arbeiters sogar bedenklich geschmälert werden. Selche Schmälerung finde er auch in der neuesten Verordnung, wonach die Aufsicht über die Schiedsgerichte zur Entscheidung über die Ansprüche auf Alters⸗ und Invalidenrente nicht dem Reichs ⸗Versicherungsamte, sondern den Landes ⸗Versicherungsämtern übertragen werde. Die Entscheidung über die Rekurse sei sehr langwierig; mehr als ein Drittel derselben sei aus dem Jahe 1890 in das jetzige unerledigt herübergenommen worden. Damit werde der verletzte Arbeiter in die schlimmste Lage gebracht. Das Verfahren selbst aber sollte deswegen nicht geändert werden, der Arbeiter würde auch darin eine Schmälerung seiner Rechte sehen; dagegen müßten die Spruchsitzungen erheblich vermehrt werden. Ueber den Bericht über die Rechnüngsergebnisse der Verufsgenosen. schaften seien mancherlei unrichtige Auffassungen in der Presse geäußert worden. Die angegebene Zahl der Unfälle, etwa 200 000, seien sämmtlich zur Kennkniß der Berufsgenossenschaften gelangt, leichte wie schwere; die Berufsgenossenschaften könnten also nicht 8,6 aller Fälle in das neue Jahr hinübergenommen haben, sondern diese z / gingen nur die Krankenkassen, dagegen die Berufsgenossenschaften gar nichts an. Die Verwaltungskosten seien ebenfalls wieder Gegenstand der öffentlichen Kritik geworden, es werde damit aber lediglich eine unbeabsichtigte Täuschung des Publikums erzeugt. Eine wirk— liche Vergleichung werde erst nach Erreichung des Beharrungszustandes möglich sein. Die laufenden Verwaltungskosten hätten sich von 1386 bis 1889 um die Hälfte, die Entschädigungen aber um das Sechs. fache vermehrt. Die Berufsgenossenschaften selbst hätten noch nicht über zu hohe Verwaltungskosten geklagt, und auf diese komme es doch an.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Auf die letzten Ausführungen des Herrn Vorredners bezüglich der Kosten der Berufsgenossenschaften werde ich jetzt nicht eingehen. Ich kann mich im Allgemeinen mit seinen Ausführungen einverstanden erklären und will nur goch Einiges sagen in Bezug auf die Stellung des Reichs⸗Versicherungsamts, weil seine Bemerkungen doch möglicher weise zu irrigen Auffassungeu führen könnten, wenn sie ohne Be— leuchtung von dieser Stelle blieben.

Der Herr Vorredner hat gemeint, es müsse bei der Honorirung der Techniker, welche im Reichsdienst beschäftigt werden, auf die all— gemeinen Verhältnisse in der Industrie Rücksicht genommen werden, und er hat damit andeuten wollen, daß, wenn die Industrie ihre Techniker höher bezahlt, auch der Reichsdienst genöthigt sein und wohl thun werde, ebenfalls eine höhere Bezahlung für die Techniker einzu— stellen. Meine Herren, in dieser Allgemeinheit und Nacktheit kann ich den Satz nicht unterschreiben. Einmal ist der Staats und Reichsdienst doch für eine ganze Reihe von Bewerbern sehr viel werth— voller als der Privatdienst, und dann glaube ich, daß, wenn man im Reichs oder Staatsdienst die Techniker auf gleiche Linie stellt mit den höheren Beamten juristischer oder administrativer Vorbildung, man alles gethan hat, was füglicherweise auf diesem Gebiet verlangt werden kann. Anders läge ja die Sache, wenn man für eine solche etatsmäßige Regulirung nicht die für die ordnunge— mäßige Besorgung der Geschäfte erforderlichen Techniker gewinnen könnte. So liegt aber der Fall bis jetzt noch nicht. Es ist richtig, daß einige Gewerbe⸗Räthe, die aufgefordert worden sind, in das Reichs“ Versicherungsamt einzutreten, Anstand genommen haben, dieser Auf⸗ forderung zu entsprechen. Daraus folgt aber noch keineswegs, daß es uns unmöglich sei, die technischen Kräfte, deren das Reich s · Ver⸗ sicherungsamt bedarf, ihm auch wirklich zuzuführen. In dieser Be— ziehung sind wir noch nicht in Verlegenheit gekommen, und der Fall des Austretens eines Technikers aus dem Reichs ⸗Versicherungsamt er klärt sich durch persönliche Wünsche, die der betreffende Techniler hatte. Ich gebe dem Herrn Vorredner vollständig zu, daß es für iede Behörde, nicht bloß für das Reichs ⸗Versicherungsamt, sondern für

jede Behörde gut und nützlich ist, wenn die einmal eingearbeiteten

1891.

Mitglieder auch möglichst lange bei der Behörde ihre Verwendung finden, damit sie die erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse für die Behörde nutzbar machen können. Neue Kräfte müssen immer erst eingelernt werden. Allein, meine Herren, ich würde es aufs Aeußerste beklagen, wenn wir eine Organisation träfen, wodurch den Mit— gliedern des Reichs ⸗Versicherungsamts nun auch der Wunsch und der Antrieb, in höhere Dienststellen einzurücken, genommen würde. Der Abgang von Mitgliedern des Reichs ⸗Versicherungsamts übrigens ist keineswegs ein so Schrecken erregender, wie er vielfach und ich glaube, auch in der Presse dargestellt ist. Meine Herren, mir liegt hier eine Nachweisung vor, aus der sich ergiebt, daß unter den ständigen Mitgliedern des Reichs ⸗Versicherungsamts, deren seit Errichtung des Amts vor 6i Jahren bis jetzt 17 berufen worden sind, die Abgänge nur fünf betragen haben. Davon ist einer pensionirt worden, weil er ein schweres Augenleiden bekommen hatte, bleiben vier übrig. Von diesen ist einer in das Auswärtige Amt eingetreten, nach dem er nur sehr kurze Zeit im Versicherungsamt gewesen war. Dann ist einer, von dem ich weiß, daß sein Streben immer darauf gerichtet war, in die innere preußische Verwaltung zu kommen; er ift diesem Wunsche näher getreten und hat um deswillen seine Entlassung aus dem Reichsdienst genommen; der Dritte ist in das Reichsamt des Innern berufen worden und ein Vierter in das badische Ministerium. Nun, meine Herren, das sind nicht Umstände, die aus sachlichen Gründen es uns nahe legen müßten, eine größere Konstanz in dem Reichs-Ver— sicherungsamt um deswillen herbeizuführen, weil einzelne Mitglieder ausgetreten sind. Bei den Hülfsarbeitern ist allerdings das Ausscheiden häufiger vorgekommen, aber bier bezieht sich das Ausscheiden auf eine ganze Reihe von Beamten, die sich bei näherer Betrachtung als für den Dienst des Reichs ⸗Versicherungsamts nicht geeignet erwiesen haben. Wenn ich übrigens den Grund, ein Ausscheiden zu verhindern, gelten lassen wollte, dann würde ich sofort dazu übergehen müssen, auch bei anderen Behörden, die dem Reichsamt des Innern unterstellt sind, ähnliche Maßregeln vorzunehmen, wie sie der Herr Vorredner im Auge hat. Denn der Wechsel im Gesundheitsamt ist unverhälmißmäßig viel größer, als im Reichs ⸗Versicherungsamt. Ins Gesundheitsamt sind seit seiner Errichtung im ganzen elf Mitglieder berufen worden und davon sind sechs ausgeschieden, also über die Hälfte, und da handelt es sich doch um Mitglieder von besonderer wissenschaftlicher Be⸗— deutung, deren Erhaltung im Reichsdienst von großem Werthe gewesen sein würde.

Was nun diese Frage weiter anlangt, so kann ich anführen, daß wir ja vor einer Neuorganisation des Patentamts stehen. Gehen die Vorschläge, die in dieser Beziehung in der Patentnovelle dem Reichs- tage gemacht worden sind, durch, so wird das Patentamt allein an hauptamtlich beschäftigten Mitgliedern eine Zahl von 45 bis 50 er— halten, und da in diesem hohen Hause, namentlich auch von dem Hrn. Abg. Goldschmidt der Standpunkt vertreten wird, daß man das Patentamt möglichst durchweg mit hauptamtlich angestellten Mit gliedern besetzen müsse, so wird wahrscheinlich diese Zahl noch größer werden. Die Behörde wird hiernach viel umfangreicher werden, als das Reichs ⸗Versicherungsamt; sie wird, wenn die jetzt in Aussicht ge— nommenen Anträge aus dem Hause durchgehen, gleichfalls letzte Instanz in Patentsachen sein, und was dem einen recht ist, ist dem anderen billig; was man dem Reichs ⸗Versicherungs amt gewährt, kann man dem Patentamt nicht versagen. Damit würden wir zu einem allgemeinen Hinaufschrauben der Mittelbehörden des Reiches kommen, welche dann zu vollziehen der Reichstag wahrscheinlich Anstand nehmen würde. Der Herr Vorredner hat schon gesagt: an Technikern ist kein Mangel, wenn ein Bedarf sich geltend macht, so werden wir Techniker zu finden wissen, die dem Reichs ⸗Versicherungsamt Dienste leisten.

Dabei will ich noch en passant bemerken, daß die Zahlen, die der Herr Vorredner angegeben hat hinsichtlich der Höhe der Beiträge, welche auf die verschiedenen Mitglieder der Berufsgenossenschaften entfallen, und hinsichtlich der Bedeutung, welche Beiträge von 10 000 0 oder ganz kleine Beiträge für die Bearbeitung haben, nach meinem Dafürhalten für die Erledigung dieser Frage auch nicht entscheidend sein können. Meine Herren, ich verlange von jedem Beamten und auch von jedem Beamten des Reichs-Versicherungsamts, daß er sich der kleinen Dinge mit derselben Gewissenbaftigseit und mit derselben Sachkenntniß annehme, wie der großen; und daraus, daß er mit einem großen Gegenstand beschäftigt ist, entnehme ich keinen Anlaß, ihn auch in eine höhere Position zu bringen, während er in der Position, die ihm das Gesetz und die Organisation einmal anweist, fehr wohl diese Geschäfte sachgemäß wahrnehmen kann.

Der Herr Vorredner hat dann eine Beeinträchtigung des Reichs⸗ Versicherungsamts in der Verordnung gefunden, welche neuerdings über das Verfahren bei den Schiedsgerichten für das Gebiet der Invaliditäts. und Altersversicherung erlassen worden ist. Meine Herren, in dieser Verordnung liegt in der That keine Beeinträchtigung der Stellung des Reichs ⸗Versicherungsamts. Denn wenn und darauf wies der Herr Vorredner hin darin gesagt ist, daß die Schiedsgerichte hinsichtlich der Beaufsichtigung den Landesbehörden unterstellt sind, so ist das bei diesen Schiedsgerichten nicht anders, als bei den Schiedsgerichten der Unfallversicherung. Auch die Schieds- gerichte der Unfallversicherung unterstehen den Landesbehörden, und lediglich der Umstand, daß es streitig geworden war zwischen Landes regierungen und dem Reichs -⸗Versicherungsamt, ob diese Stellung bei der Unfallversicherung wirklich die gesetzmäßige sei, hat die Veran— lassung gegeben, jenen Satz in die neuerdings erlassene Verordnung über die Invaliditäts- und Altersversicherung aufzunehmen, einen Satz, welcher für die Angelegenheiten der Unfallversicherung bereits durch eine Entscheidung des Reichskanzlers auf eine Beschwerde ich glaube der preußischen Regierung über die Stellung des Reichs Versicherungsamts außer Zweifel gestellt ist.

Nun, meine Herren, möchte ich Ihnen rathen: warten Sie die Entwickelung der Dinge noch weiter ab! Wir werden vielleicht dazu kommen, entgegen der Erwartung des Herrn Vorredners doch eine

Abkürzung des Verfahrens zu finden, welche die Kräfte schont und den

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