gebört, zu erstatten Dem Kreile bleibt der Rückgriff vor behalten, in Höhe von einem Drittel der aufgewendeten Kosten gegen den ibm angehörigen endgültig fürsorge⸗ pflichtigen Ortsarmenverband, in ganzer Höhe der Kosten gegen den Kreis, dem der endgültig fürsorge⸗ pflichtige Ertsarmenverband angebört; die lem Kreise wiederum hat der ihm angehörige endgültig für— sorgepflichtige Ort sarmenverband ein Drittel der erstatteten Kosten zu ersetzen. Der Landarmenver— band kann wegen Erstattung der Kosten auch den Kreis, welchem der endgültig fürsorgepflichtige Orts⸗ armenverband angehört, unmittelbar in Anspruch nehmen Er kann die Uebernahme des Hülfsbedürftigen von demjenigen Land= armenverbande verlangen, dem der endgültig fürsorgepflichtige Orts⸗ armenverband angehört. Die Kosten der Ueberführung fallen dem subernahmepflichtigen Landarmenverbande zur Last. Letzterem ist wegen der Koften der Ueberführung und Bewahrung, der Kur und Pflege der Kreis, dem der endgültig fürsorgepflichtige Ortsarmenverband an— gebört, und dem Kreife wiederum die serOrtsarmenverband in dem obenbezeichneten Maße erstattungspflichtig. Für den Betrag der zu erstattenden Kosten ist von dem Minister des Innern ein Tarif aufzustellen. Unberührt bleiben alle auf besonderen gesetz= sichen Bestimmungen oder Titeln beruhenden Verpflichtungen. Streitigkeiten über die vorstebend geregelten Verpflichtungen unterliegen der Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren. Zuständig in erster Instanz ist der Bezirksausschuß.
§. 3Fa. Kreise oder Ortsarmenverbände, welche für einen der von den Landarmenverbänden unmittelbar zu übernehmenden Zweige der Armenpflege bisher schon in ausreichender Weise gesorgt haben, können, so lange dies der Fall ist, nicht gegen ihren Willen ver— pflichtet werden, an der betreffenden Einrichtung des Landarmenver⸗ bandes Theil zu nehmen oder zu den Kosten derselben beizutragen. Kreise und Orts armenverbände, sowie die aus mebreren Gemeinden oder Guts⸗ bezirken zusammengesetzien Kommunalverbände können mit der näm⸗ lichen Wirkung auch in Zukunft die Fürsorge für hülfsbedürftige Geistestrauke, Idioten, Epileptische, Taubstumme und Blinde un mittelbar übernehmen. Die in Folge der Ausführung der vorstehenden Vorschriften erforderliche Regelung der Verbältnisse ist, unbeschadet aller Privatrechte Dritter, durch den Ober -⸗Präsidenten zu bewirken.
Streitigkeiten, welche hierbei entstehen, unterliegen der Entscheidung des Ober ⸗Verwaltungsgerichts.
§. 31d. Die Landarmenverbände, Kreise, Orts— armenverbände und die aus mehreren Gemeinden oder Gutsbezirken zusammengesetzten Kommunalverbände sind auch ferner befugt, die Fürsorge für Sieche und andere hülfsbedürftige Kranke unmittelbar zu über⸗— neo men. ö
S. ze. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1892 in Kraft.
Landes Direktor von Levetzow: Die Tendenz des Gesetzentwurfs, dem er nur zustimmen könne, fei eine recht humane. Es müsse für die hülfsbedürftigen, geisteskranken Idioten, Epileptischen, Taub— stummen und Blinden, welche der AÄnstaltspflege bedürften, durch die Landarmenverbände in geeigneten Anstalten Fürsorge getroffen werden. Die Gemeinden hätten sich dazu als unfähig erwiesen, denn folche Anstalten bedürften größerer Mittel. Daß aber auch die Siechen in das Gesetz hineingezogen werden sollten, halte er für unzweckmäßig, da der Begriff siech durchaus nicht feststehe. Im , empfehle er die unveränderte Annahme der Kommissions⸗ vorlage.
Freiberr von Wilamowitz-Möllendorff begrüßt besonders die Bestimmung, welche, bier zum ersten Male, die Kreise gesetz⸗ lich auf dem Gebiete der Armenxflege verpflichte. Einen Antrag, wonach die Veipflichtung zur Unterstützung unvermögender Ortésarmen— verbände an Stelle der Provinzen den Kreisen übertragen werden soll, zieht Redner zurück, empfiehlt ihn aber der eingehenden Erwägung der Regierung.
Graf Reventlow spricht sich gleichfalls für den Gesetzentwurf aus, würde es aber gerne gesehen haben, wenn den Verbänden ein Zwangsrecht zur Unterbringung der hülfsbedürftigen Kranken in ihre Änftalten gegeben worden wäre, da die Angehörigen sich oft wider⸗ fetzten, auch wo eine Unterbringung der Kranken in Anstalten erforder lich fei. Auf eine Anfrage, ob ein solches Zwangsrecht wie in Schles« wig⸗Holstein auch in anderen Landestheilen für Taubstumme existire, erwiderte
Unter ⸗Staatssekretär Braunbehrens im bejahenden Sinne.
Graf von Zieten⸗Schwerin erklärte, daß die Vorlage für ibn erft annebmbar geworden sei durch die Kommissionebeschlüsse. Er beantrage aber eine erhebliche Erweiterung der Verpflichtung der Land⸗ armen verbände, sodaß dieselben auch für die Erziehung und Aus— bildung kranker Kinder in den Anstalten verpflichtet sein sollten.
Der Minister des Innern Lerrfurih erklärte sich gegen den Antrag des Grafen von Zieten Schwerin, dagegen enthalte der Kom— missiontentwurf in einem Punkte eine wesentliche Verbesserung.
Landes ⸗Direktor von Levetzow: Er halte die Aufnahme der vom Grafen von Zieten Schwerin vorgeschlagenen Worte für über- flüffig. Es bardele sich hier um ein Armen und nicht um ein Schul⸗ gesetßz Die Verwaltungen der Anstalten seien verpflichtet, die schul⸗ pflichtigen Kinder zu urterrichten, und sie würden auch für ihre weitere Ausbildung sorgen wie sie es auch bisher gethan hätten.
Graf don Zieten⸗ Schwerin befürwortet seinen Antrag. Er koffe, das das Gesetz im Abgeordnetenhanse noch erhebliche Verbesse⸗ rungen erfahren werde. ;
Graf von der Schulenburg ist der Meinung, daß das Wort Bewahrung“ Alles entbalte, was der Antrag des Grafen von Zieten⸗ Sc werin wolle. Namentlich auch mit Rüclsicht auf die Erklärungen des Ministers sei der Antrag nicht zu empfehlen.
Wurlicher Geheimer Rath von Kleist⸗Retzow kann sich der Au— 1”des Ministers nicht anschließen, daß durch Annahme des Antrages Grafen von Zieten Schwerin gegen die Reichsgesetzgebung ver— en werde.
Minister des Innern Herrfurth: Aus einer Reihe von Er— kenntnissen, welche das Bundetamt für das Heimathswesen gefällt babe, gehe hervor, das thatsächlich durch Aufnahme der fraglichen Arsrrücke das Reichsgefetz geändert werden würde. Bezüglich der taubflummen Kinder nreffe auch das Volksschulgesetz Vorkehrungen. Er körne das Haus nur nochmals bitten, den Antrag des Grafen von Zieter⸗Schwerin abzulehnen.
Damit schließt die Debatte. J
Der Antrag des Grafen von Zieten Schwerin wird ab— gelehnt und der Gesetzentwurf in der Fassung der Kommission
angenommen. . J Tie Tagesordnung ist damit erledigt. Schluß 3i/ Uhr.
stoỹ
Statiftik und Volkswirthschaft.
Roheisen⸗Produktion.
Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins deuticher Eisen- und Stahlindustrieller belief sich die Roheisen⸗ produktion des Deutschen Reichs (einschl. Luxemburgs) im Monat TDejember 1850 auf 362 560 t; darunter Puddelroheisen und Spiegeleisen 146 3845 t, Bessemerrobeisen 30783 t, Thomas— roheisen 158 092 t und Gießereiroheisen 47 400 t. — Die Pro⸗ duktion im Dejember 1889 betrug 3951 553 t, im Nobember 1890 361 384 t. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 1890 wurden pro— dunirt 4563 025 t gegen 4387604 t im gleichen Zeitraum des Vorjabres.
Hafen zu Leer. . der vom Hafenamt zu Leer veröffentlichten Uebersicht des Sciffsverkehrs in dem Hafen zu Leer (fiskalischer Dockhafen sowie städtischer Hafen an der Leda) im Jahre 1890 betrug dit Zabl
der angekommenen Seeschiffe und der am 1. Januar 1891 im Hafen siegenden Schiffe überhaupt 459 (1389; 444) mit einer Ladungs fäbigkeit von 35 2899 (1889: 33 8698) Br. Reg. T. davon waren 350 Segelschiffe mit 123 303 Br. Reg -T. und 89 Dampfschiffe mit 22 996 ger . Von der Gesammtzahl der angekommenen Schiffe waren 396 deutsche, und zwar 220 beladene und 98 unbeladene Segel schiffe und 59 beladene und 13 unbeladene Dampfschiffe; aus den Riederlanden kamen 17 beladene und 7 unbeladene Segel schiffe, aus Großbritannien 3 Segelschiffe und 12 Dampfschiffe beladen und J Segelschiff unbeladen ꝛc. — Die Gesammtzabl der in i890 aus dem Hafen zu Leer abgegangenen Seeschiffe betrug über⸗ haupt 388 (1889: 385) mit 34 243 (18893 32 543) Br. Reg. T, hierbon waren 309 Schiffe von 23 339 Reg.-T. beladen und 79 von j0 9063 Reg. T. unbeladen; unter der FGesammtzahl befanden sich 339 deutfche Schiffe und zwar 267 Segelschiffe und 72 Dampfschiffe. — Die Zahl der angekommenen Flußschiffe betrug 4008 (1889: 48677 von 42 795 (1889: 51 249) Br. Reg. T. Von diesen Schiffen kamen 3005 beladen und 1003 unbeladen; die Zahl der abgegangenen Flußschiffe betrug 4213 von 45 857 Reg. T. (18898; 4935 Schiffe von? 52 936 Reg.. T.). Es gingen beladen ab 156536 Schiffe von 12 160 Reg T. und unbeladen 2577 von 33 696 Reg. T.
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom II. Januar bis incl. 17. Januar er. zur Anmeldung gekommen: 173 Eheschließungen, 1059 Lebendgeborene, 385 Todtgeborene, 589 Sterbefälle.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 24. Januar gestellt 7344, nicht recht- zeitig gestellt 4449 Wagen. In. Oberschleslen sind am 25. d. M. gestellt 3325, nicht rechtzeitig gestellt 1168 Wagen.
Berlin, 24. Januar. (Wochenbericht für Starte, Stärke fabrikate und Hülsenfrücte von Max Sabers kv.) Ia. Kartoffelmehl 2 —235 16, Ta. Kartoffelstärke 23 — 233 , Ha. Kartoffelmehl und Stärke 214—22 M, feuchte Kartoffel stärke loco und Parität Berlin 13,90 S, Fabriken bei Frank furt a. O. zahlen frei Fabrik 12,75 S6, gelber Spyrup 261 — 27 Æ. Capillair⸗Export 285 — 29 S, Capillair⸗Syrup 274 — 28 4, Kartoffeljucker Capillair 274 —- 283 6, do. gelber 2534 — 265 . Rum⸗Coulenr 386 — 37 1, Bier Couleur 314-35 6 VDextrin, gelb und weiß, 12. 31.4 — 325 4, do. sekunda A4 — 285 4, Weizenstärke (kleinst.) 43— 44 M, Weizenstärke (großst.) 45 — 485 . Hallesche und Schlesische 45 = 46.½ . Schabe⸗Stärke 36— 37 *, Mais Stärke 30— 31 „, Reisstärke (Strahlen) 454 — 47 , do. (Stücken) 43-44 4A, Victoria ⸗Erbsen 19— 22 , Kocherbsen 15—21 , grüne Erbfen 165 — 21 , Futtererbsen 14— 145 4M, Leinsaat 20 22 A, Linsen, große 32 — 44, do. mittel 22 – 32, do. kleine 16-224, gelb. Senf 20 -= 26 1, Kümmel 36 — 40 M, Buchweizen 15 — 15 M. Mais loco 14 - 143 1, Pferdebohnen 14 — 15 6, inländische weiße Bohnen 20— 23 4A, breite Flachbohnen 22 — 26 S6, ungarische Bohnen 18— 21 *, galizische und russische Bohnen 17 — 20 4½ , Wicken 123 —139 , Hanfkörner 13 — 20 4, Leinkuchen 16— 17 ½ , Weizenschale 19— 108 , Roggenkleie 104 — 11 S, KRapskuchen 1351 —145 M, Mohn, weißer 54 = 64 M, do. blauer 48 - 54 M, Hirse, weiße 30 — 23 M Alles per 100 kg ab Babn bei Partien von mindestens 10000 kg.
— Dem Aufsichtsrath der Weimarischen Bank wurde bereits der Geschäftsbericht und die Bilanz pro 1890 vorgelegt. Die letztere ergiebt: An Aktiven: Cassa 10693968 M, Wechsel 663 246 , Werthpapiere 4182485 , Sorten und Coupons 72 556 „, Debitoren 10 54 862 MS, Landrentenbank 472 246 S, Bankgebäude in Weimar 50 000 ½Æ, Grundstücke 107 002 S, Inventar 100 , Martha Valesca⸗Grube 1,900 e½ , Buchwerth des Besitzes an Stamm und Prioritätsaktien der Gottmitunsgrube 40 8.74 6. An Passiven: Aktienkapital 5 640 000 ½υς , Kreditoren 8 002 021 , Accepte 148482 υς, Reservefonds 394 005 S6, Depositionsfonds 600 0 9 , Nicht erhobene Dividende 37 845 „S6. Deleredere⸗ Conto 965 000 Mn, Rentenbrief⸗Conto 484 300 ƽ, Nicht erhohene Rentenbriefszinsen 3451 M, Interims ⸗Conto 489 174 ½½ Das Ge— winn. und Verlust-Conto weist aus: Einnahme⸗Ueberschuß aus 1889 12612 S, Gewinn an deutschen Wechseln 7402 S, fremden Wechseln 383 S6, Werthpapieren 1294 363 S, Sorten und Coupons 1518 6, vereinnahmten abzüglich bezahlter Zinsen 554 204 , Provisionen aus laufenden Rechnungen 160 359 S, Deposital: gebühren 1118 , Miethseinnahme aus dem Bankgebäude 2766 Ausgaben: Verwaltungs kosten 92 068 , Einlösung präkludirter Bank⸗ noten 6750 S, Abschreibung auf das Bankgebäude 20 9090 , Abschrei⸗ bungen und Rückstellungen auf entwerthete resp. unsicher gewordene abzüglich 63 025 6½ Eingänge auf früher abgeschriebene Forderungen 931 842 M, Abschreibung auf Inventar 2349 „S, Zuweisung an das Delcredere / Conto 150 000 Æτ6, Ueberschuß pro 1890 838 412 S6 — Vom Bruttogewinn wurden 150 009 S dem Deleredere⸗Conto, dem unsichere Conti zur Zeit nicht entgegenstehen, ferner 41 280 S dem Reservefonds überwiesen. 620 400 „ werden zur Vertheilung einer elfprozentigen Dividende der Generalversammlung in Vorschlag ge⸗ bracht werden, wonach 176722 „ zur Vertheilung der ca. 30 000 46 betragenden Tantiémen und zum Vortrag auf neue Rechnung vor— handen bleiben. ⸗ .
— Die Zeitschrift für Eisenbahnen und Dampf, schiffahrt der 35sterreichisch ungarischen Mongrchie“ veröffentlicht das Betriebsergebniß der österreichischen Staatsbahnen fur das Jahr 1899. Die Gesammt Einnahmen, welche sich auf ein Netz von 6997 km erstrecken, sind gegenüber dem Vor⸗ jahr von 61 255 761 Fl. auf 64 994 825 Fl. gestiegen, haben demnach um 3739064 Fl. zugenommen. Im Hinblick auf die Wirkung des am J. Juli v. J. eingeführten Zonentarifes geht aus den Mittheilungen des Fachblattes hervor, daß die Bruttoeinnghmen bei sämmtlichen Gruppen zugenommen; nur bei den westlichen Staatsbahnen hat die Einnahme aus dem Personenverkehr im zweiten Halbjahre um 223 696 Fl. oder II 06ä abgenommen. Das Ergebniß hätte sich voch günstiger gestaltet, wenn nicht der Wiener Lokalverkehr durch ungünstige Witterungs verhältniffe beeinflußt worden wäre. Der Personenverkehr auf den galizischen Linien er ab eine Mehreinnahme von 1200.
Leipzig, 24. Januar. (W. C. B) Kammzug⸗Termin handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar 4,359 , pr, Februar 4, 35 M, pe. März 4,35 A, pr. April 4,373 6, yr, Mai 1375 4, pr. Juni 4,40 AÆ, pr. Juli 4,40 , pr. August 4,40 , pr. September 440 M, pr. Oktober 449 M, pr. November 1.40 A, pr. Dezember 440 ½υ!. Umsatz 130 000 kg. Behauptet
Bremen, 74. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Aufsichtsraths der Dampfschiffahrtsgesellschaft . Neptun wurde eine Dividende von 1696 beschlossen. ü ;
London, 24. Januar. (W. T. B. An der Küste ? Weizen⸗ ad ungen angeboten. ;
New⸗ York, 24. Fanuar. (W. T. B.) Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 10088 862 Doll. gegen 17 116 845 Doll. in der Vorwoche, davon für Stoffe 2 827 938 Doll. gegen 3 918 358 Doll. in der Vorwoche.
Submissionen im Auslande.
Schweden. . . Ohne Datum, Stockholm. Direktion der schwedischen Staate bahnen. Lieferung von; .
12 006 kg Baumöl. 190 000 . , (Amer. Stand. White).
2500 asolin.
70 000 Mineral · Cylinder · Del.
35 000 Mineral · Lokomotiv · Sommer · Del.
65 000 = ö Winter
40 000 Wagen ˖ Oel.
1ͤ00 ooo Kg Rübsl. 5 000 . Spermareti⸗Del. 25 000 „ Talg. 15 000, grüne Seife. ö 65 000 , Baumwollenabfall. Näheres in der Kanzlei des Ober⸗Direktors der Maschin en⸗ Abtheilung in Stockholm (Centralstation).
Verkehrs⸗Auftalten.
Laut Telegramm aus Aachen ist die er ste englische Post über Osten de vom 24. Januar ausgeblieben. Grund: Zugverspätung in Belgien wegen stürmischen Wetters.
Laut Telegramm aus Venlo ist die englische Post über Vlissingen vom 24. Januar, 8 Uhr Vormittags, aus⸗ geblieben. Grund: Rebel.
Allenstein, 25. Januar. (W. T. B.) Das Königliche Eisenbahn⸗Betriebsamt macht bekannt: Auf der Strecke Allen⸗ ,, ist der Betrieb wieder⸗
ergestellt.
Norddentscher Llovd in Bremen. (Letzte Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer / . New⸗FYork ⸗ und Baltimore⸗Linien: ; Bestimmung. ,, Bremen 17. Jan. von New ⸗ Vork. ; Bremen Jan. von New⸗HFork. Fulda“. New ˖ Jork Jan. in New⸗Nork. Spree“ New ⸗ Jork Jan. in New ⸗Vork. Werra“ New ⸗ Jork Jan. von Southampton. Trave“. New⸗HYork Jan. von Southampton. Stuttgart“. Baltimore Jan. in New. Vork „Hermann“. Baltimore Jan. von Bremerhaven. Brasil⸗ und La Plata ⸗Linien: Antwerp., Bremen] 23. Jan. von Vigo.
ö 11. von Buenos Aires.
Dresden .
Darmstadt — sÆissab Antwerp, ] 1 Graf Bismarck nen 15. Kronvr Fr. Wilh.“ Antwerp., Bremen 22. Köln Antwerp. Bremen 15. ,, La Plata 11. ö La Plata 15. Leipzig! Brasilien 20. ö La Plata 22. in Rio. Frankfurt“. La Plata 20. von Vigo. ; Linien nach Ost ⸗Asien und Australien:
Sachsen .. Bremen Jan. von Genua. Preußen Bremen 23. Jan. von Singapore. Bayern! Ost⸗Asien 3. Jan. in Hongkong. . Ost ·˖ Asien Jan. von Genua. . Bremen 2. Jan. in Colombo. Hohenzollern Australien 3. Jan. in Adelaide. Hohenstaufen“ Australien Jan. in Aden. Kaiser Wilh. II.“ Australien 24. Fan. von Bremerhaven. Karlsruhe“. Bremen 21. Jan. in Aden.
Hamburg, 24. Januar. (W. T. B.) Der Postdampfer Badaria‘ der Ham burg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktien-Gesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute in St. Thomas eingetroffen. — Der Postdampfer „Alemannia“ derselben Gesellschaft ist, von Westindien kommend, heute Morgen in Havre eingetroffen. .
London, 24. Januar. (W. T. B.) Der Castle⸗Damper „Warwick Castle“ hat am Freitag auf der Heimreise die Ca—⸗ narischen Inseln passirt.
Amsterdam, 28. Januar. (W. T. B.) Der Kanal von Amsterdam bis zum Meer ist wieder offen und zur Fahrt für a lle Schiffe frei.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei der vorgestern fortgesetzten Ziehung der 4. Klan 183. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Nachmittagsziehung: —⸗
1 Gewinn von 75 000 M6 auf Nr. 7294.
1 Gewinn von 10000 6 auf Nr. 122 413.
3 Gewinne von 5000 M6 auf Nr. 35227. 169997.
34 Gewinne von 3000 M auf Nr. 1512. 3384. 5387. 18 606. 19826. 23 994. 34 484. 39 351. 40 837. 41 589. 51 348. 51 925. 52 094. 53 694. 64215. 68 196. 68 8837. 72 605. 76 150. 76 560. 76 736. S3 753. S4 466. S4 981. 95 0648. 97 683. 109 779. 123 707. 124 161. 133 915. 142 617. 164 377. 179 523. 186 138. .
36 Gewinne von 1500 S auf Nr. 2121. 5891. 12509. 24002. 26 959. 36080. 36 657. 50 849. 56 607. 58 064. 62 S065. 66 663. 70 252. 73 526. 81 254. 92 754. 98 S894. 103 435. 105 715. 108 525. 109 954. 110290. 111119. 1153 188. 114 276. 119287. 126 827. 130 480. 138 373. 145 956. 147 899. 149 618. 160 4536. 174 576. 177667. 184181.
ZI Gewinne von 500 S½ auf Nr. 9121. 9851. 13499. 19 353. 26 789. 27 928. 31 646. 34098. 36 252. 47 966. 51 832. 56 252. 57 137. 62910. 65 363. 80 916. S5 413. S6 675. 88 758. 104561. 115 898. 125 664. 127320. 131 759. 144 0635. 147 341. 161 534. 163 813. 171 154. 176 351.
188 092.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klan 183. Königlich preußischer Klassenlotlerse fielen in der Vor— mittagsziehung: ö .
z Gewinne von 15 000 6 auf Nr. S2 837. 126 682.
2 Gewinne von 10000 6 auf Nr. 6 454. 148 753.
1 Gewinn von 5000 „S6 auf Nr. 165 574. J.
52 Gewinne von 30090 6 auf Nr. 471. 10 741. 15 289. 18 221. 195 506. 28 674. 37493. 41 396. 49202. 49 214. 57 523. 60 738. 63292. 63 444. 64 621. 65 945. 566 2156. 70 652. 70 097. 76 955. 78 185. S5 903. 93 245. 1092 347. 162 654. 110 149. 111968. 118970. 120 383. 122 384. 157 662. 131 105. 132223. 133 591. 134 855. 137 222. 1375272. 144 558. 147 500. 150 45ę5. 152 136. 155 647. 159 754. 160 083. 168 054. 168 683. 172 908. 180 251. 182291. 186 045. 187027. 188065. .
41 Gewinne von 1500 6 auf Nr. 690, 7934. 3175. g483. 14446. 17759. 18952. 29 176. 35 971. 36 933. 453957. 57 365. 66 533. 74 524. 89 302. 93 441. 103 625. 169 374. 16095 742. 4 358. 117274. 125 523. 137 427. 137 662. 143 976. 145 333. 146010. 147171. 148 229. 150 575. 151 204. 155 684. 165 763. 169 463. 169 613. 170 5265. 176 132. 176 453. 177 660. 178 167. 179 764.
32 Gewinne von 500 S auf Nr. 19177. 12486. 13 949. 2 066. 33 720. 43 208. 46536. 47 998. 51 337. 51 800 52 318. 60 597. 64794. 65 314. 75 906. S4 333. S6 585. II 264. 104994. 127402. 139194. 142 5899. 143 073. 146 149. 153 720. 154 729. 159 578. 160 051. 163 124. 171 287. 175 953. 186 242.
von Bahia.
St. Vincent passirt. von Buenos Aires. in Montevideo.
, in Rio.
in Bahia.
53 330.
Dritte Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Aunzeiger und Königlich Preußischen Stagts-Anzeiger.
23
188I.
Haus der Abgeordneten. 20. Sitzung vom 24. Januar 1891.
Der Sitzung wohnen bei der Präsident des Staats— Ministeriums, Reichskanzler von Caprivi, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Goßler, der Minister des Innern Herrfurth und der Finanz-Minister Dr. Miquel.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Lesung des Fesetzentwurfs, betreffend Abänderungen der Kirchengemeinde- und Synodalordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlefien und Sachsen vom 10. September
Abg. von Liebermann: Der vorliegende Gegenstand habe das Haus schon im Jahre 1886 beschäftigt, die Materie sei damals so klar gelegt worden, daß er empfehle, die Vorlage nicht erst einer Kommission zur Vorberathung zu überweisen, sondern sofort im Plenum zu berathen und zu genehmigen.
Damit ist die Berathung erledigt; die zweite Lesung wird im Plenum stattfinden.
Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs zur Ausführung des §. 9 des Gesetzes, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch⸗katholischen Bisthümer und Geist— lichen vom 22. April 1875.
Präsident des Staats-Ministeriums, Reichskanzler von Caprivi:
Es wird dem hohen Hause erinnerlich sein, daß im vorigen Jahre die Staatsregierung einen Gesetzentwurf über Verwendung der sogenannten Sperrgelder eingebracht hat, bei dem in Ueberein⸗ stimmung mit früheren Erklärungen die Absicht befolgte, einen Gegen stand der Beunruhigung und Unzufriedenheit unter Mitgliedern der katholischen Kirche zu beseitigen. Sie hatte zu diesem Behufe vor— geschlagen, das vom Staat vereinnahmte Kapital mit 33 0o zu ver— zinsen und diese Rente den Diözesen der katholischen Kirche zur Ver— wendung zu kirchlichen Zwecken zu überweisen. Das Gesetz kam nicht zu Stande, im Wesentlichen, weil die Zustimmung des Centrums zu der von der Staatsregierung vorgeschlagenen Verwendungsweise nicht zu erlangen war. Fehlte aber diese Zustimmung, so war der Zweck, den die Staatsregierung verfolgte, verfehlt, denn es blieb dann ein Objekt stehen, was nach wie vor zu Angriffen ger Staatsregierung, zur Beunruhigung unserer katholischen Mitbür gereichen konnte. Die Staatsregierung bedauerte diese Lage, sie mußte sich aber ihrerseits ia dieselbe schicken und hatte kein Mittel, sie aus eigener Initiative zu ändern.
Im Norember traten die kat solischen Bischöfe in Köln zu⸗ samnmen und richteten zwei Eingaben an die Staatsregierung: die eine betreffend das Gesetz über die Volksschule, die andere betreffend die Sperrgelder. Auf die erstere Eingabe und auf die darin nieder⸗ gelegten Wünsche der Bischöfe konnte die Staatsregierung nicht ein gehen, dagegen war es ihr möglich, Prüfung der zweiten Eingabe einzugehen und sich die vorzulegen: wie weit kann man den Wünschen der Bischöfe, ohne das Staatsinteresse zu gefährden, nachkommen? Die Wünsche der Bischöfe gingen im Wesentlichen daßin, daß nicht eine Rente, sondern das Kapital der katholischen Kirche zurückgestellt werder möge, wogegen dann die Bischöfe die Verpflichtung übernähmen, die⸗ jenigen geschädigten Interessenten zu befriedigen, deren Befriedigung über⸗ haupt möglich sein würde. Zu diesem Behufe schlugen sie weiter vor, in jeder Diözese eine Kommission zu ernennen, die die Bischoͤfe zu unterstützen habe. Sie waren weiter der Meinung, daß der dann verbleibende Rest des Geldes der katholischen Kirche zu überweisen und zu Diözesanzwecken zu verwenden sei. Die Staatsregierung hat geglaubt, hierauf ohne Schädigung ftantlicher Interessen eingehen zu können. Sie ist der Meinung, daß durch diesen Vorschlag die katho— lische Kirche befriedigt wird; sie ist weiter der Meinung, daß, wenn sie diesen Weg nicht selbst betreten konnte, weil sie ver—Q— hindert wurde, das Odium auf sich zu nehmen, welches entstehen konnte — es ist ja darüber in der vorigen Sitzung gesprochen worden —, wenn die Staatsregierung den Versuch gemacht hätte, die Interessenten zu entschäbigen, daß, wenn sie selbst dies Odium nicht auf sich nehmen konnte, es dankenswerth war, wenn die Bischöfe den Versuch machen wollten, auf diese Weise den Ansprüchen der Jateressenten gerecht zu werden. Es ist nicht un— wahrscheinlich, daß auch nach der anderen Seite das Gesetz befriedigen kann insofern, als Diejenigen, welche im vorigen Jahre der Meinung waren, daß es nicht zulässig sei, der katholischen Kirche eine so große Summe an Kapital zuzuwenden, ihre Befriedigung finden werden, denn nach dem vorgeschlagenen Verfahren ist es nicht wahrscheinlich, daß noch ein großes Kapital zur Verwendung bleibt.
Wenn ich das hohe Haus bitte, in eine wohlwollende Berathung dieses Entwurfs einzutreten, so will ich mir noch die Be— merkung gestatten, daß die Staatsregierung gleichzeitig den Wunsch gehabt hat, die evangelischen Desiderien nach Stolgebühren zu be⸗ friedigen; es ist bis zur Stunde nicht möglich gewesen. Unter dem 21. Mai v. J. hat der Evangelische Ober ⸗Kirchenrath einen Vorschlag gemacht, der dahin geht:
Der Staat Üüberweist jeder einzelnen Kirchengemeinde unmittel⸗ bar so viel, als nöthig ist, um bei Aufbringung der durch die Auf⸗ hebung der Stolgebühren erforderlich werdenden Entschädigungs⸗ renten für die berechtigten geistlichen und anderen Stellen die Beiträge der klassensteuerfreien und der zu den beiden untersten Klassensteuerstufen eingeschäͤtzten Gemeindeglieder sowie die Mehrbelastung der übrigen Klassensteuerstufen und der Ein⸗ kommensteuerpflichtigen über 4 9 ihrer Personalsteuer zu decken.
Die Staatsregierung hat diesen Vorschlag in ernstliche Erwägung genommen und ist auf dem Wege, ihn auszuführen. Es sind dazu aber statistische Recherchen Seitens des Finanz ⸗Ministeriums noth⸗· wendig geworden, die sehr weit gehen. Wie Sie wissen, liegen die Verhaͤltnisse anders in den sieben alten Provinzen, sie liegen anders in Rheinland⸗Westfalen, sie liegen anders in den neuen Provinzen,
und es wird nicht möglich sein, während der jetzigen Sitzung einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, um so weniger, als es vorautzsichtlich nothwendig sein wird, zur Ausführung dieses Borschlages im Herbst dieses Jahres zunächst die General ⸗ Synode zu hören und das kirchliche Gesetz dem staatli Gesetz vorangehen zu lassen.
Ich habe in der Presse die Bemerkung gefunden, daß die Staats regierung, indem sie dem hohen Hause die Annahme dieses Gesetz« vorschlages empfiehlt, wahrscheinlich ein Handelsgeschäft mit einer Partei dieses Hauses abgeschlossen hätte. Ich verwahre mich im Namen der Staatsregierung gegen eine solche Untersiellung. (Bravo!) So lange ich die Ehre habe an der Spitze des Staats⸗Ministeriams zu stehen, glaube ich versichern zu können, daß mit Angelegenheiten, die das Staatswohl betreffen, Handel nicht getrieben werden wird.
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Kultus- Minister seit dem Scheitern des letzten Sperrgesetzes auch nur
dieses Hauses über das Sperrgeldergesetz gesprochen worden.
dieses Haufes und auf den nach wie vor lebhaften Wunsch der Staats egierung, alle Gesetze, die diesem Hause zur Zeit vorliegen, noch in der gegenwärtigen Sitzung zur Verabschiedung zu bringen. Wir haben das nicht gethan, weil wir uns verpflichtet gehalten haben, au Grund
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en, sondern das Gegentheil erreichen. Seine Partei werde gegen 238 Gesetz stimmen, weil sie an gem Standpunkt, den mit ihr die Staatsregierung noch vor wenigen Monaten festgebalten habe, auch gegenwärtig noch festhalte. (Beifall links und rechts, Zischen im Centrum).
Minister der geistlichen 2c. Goßler:
*. k ; J Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung wünscht sofort
Angelegenheiten Dr. von
dem ersten Redner, welcher die Vorlage bekämpft, zu antworten, und sie thut es um so lieber, als die Einwürfe, welche der Herr Vor— redner gemacht hat, sich weniger an das Gefühl und die Phantasie,
sondern vor allen Dingen an den Verstand wenden, weil am Klarsten die Angriffe gegen die Regierung formulirt sind, welche in der Presse
; ; rene in großer Zahl sich vorfinden, und weil es immer nützlich ist, ehe (Lebhaftes Bravo.) Es ist weder von mir noch von dem Herrn ö
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vielleicht die Wogen des parlamentarischen Kampfes höher gehen, die
. * 8 6 ,,,, ö ; , ,, ö. „ Stellang der Staatsregierung zu kennzeichnen und zu vertheidigen. ein einziges Mal mit irgend einem Mitgliede der betheiligten Partei
Es ist ja natürlich, daß bei einer überraschend eingebrachten
N , . , G, . Ich schließe mit der Bemerkung, daß es der Staatsregierung sehr Vorlage, einer Vorlage, bei welcher die politischen Motive erst in
Ich schließe mit der Bemerkung, daß es der Staatsregierung sehr wünschenswerth gewesen sein würde, dieses Gesetz im Herrenhause ein⸗ bringen zu können, und zwar mit Rücksicht auf die geschäftliche Lage
entsprechend
des Artikels 62 der Verfassung, der das Einbringen von Finanzgesetzen
in diesem Hause vorschreibt, das Gesetz hier vorzulegen. (Bravo!)
Abg. von Cunp: Seine Partei acceptire die Erklärnng des Minister-Präsidenten, daß kein Hanzel getrieben werden solle. Sie
halte das für eine selbstoerständliche Verpflichtung eines heutigen Staatsmannes; sie acceptire dankend die gemachten Versprechungen in Bezug auf eine Entschädigung der evangelischen Kirche, aber auf die Beurtheilung des vorliegenden Gesetzes habe dies keinen Einfluß.
ks und rechts.) Seine Partei beurtheile das vor—
idsätzen, die für sie früher und
Die Regierung stelle Jahre gethan und g erkannt habe. (Beifall) erklärt, der Weg, den nicht gangbar. Damals habe sie Linie dessen sie möglich sei; 8s. Die Vorlage
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zu geben.
Erklärung dafür kein Wort enthalten.
sich auf die Verhandlungen des vorigen Jahres. Die Bischöfe hätten ba einen Weg gezeigt, und dieser Weg werde hier beitreten. Ja, von Seiten der Bischöfe verstehe er (Redner) das vollständig; allein er verftehe es nicht von einer Staatsregierung, die im vorigen Jahre un— abläfsig die Behauptung aufgestellt habe, es sei von Seiten der höch sten Stelle der datholischen Kirche den Bischöfen und dem Centrum volle Freiheit gelassen, einen anderen Weg in der Frage zu finden. (Hört, hört Die Regierung befinde sich jetzt durchaus nicht in einer Zwangelgge, das gerade Gegentheil von dem zu thun, was sie im Forigen Jahre gefaßt habe. (Zustimmung.) Eine weitere Erklärung habe der Minister⸗Präsident nicht gegeben Doch ja! er habe gesagt, es fei zu erhoffen, daß auf dielem Wege die Befriedigung der katho— lischen Kircke erreicht werde. Nan habe sich aber in demselben Mo⸗ ment, wo diefes Gesetz einge racht worden sei, in der ultramontanen Presse der Ruf erhoben, das sei nur die Pflicht des Staates, man solle sich nicht daräber täuschen und sich dadurch nicht abspeisen lassen, viel wichtiger sei die Schulfrage, und da müßten die Ansprüche aufrecht erhalten werden. Dieses Gesetz sei lediglich eine Ausführung des Windt⸗ horst'schen Gedankens. Die Regierung überweise den Bischöfen das Kopital von 15 Millionen, während sie im vorigen Jahre die Aufsammlung eines solchen Kapitals in den Händen der Bischöfe für einen ungang⸗ baren Weg bezeichnet habe. Die Regierung erkenne im Gegensa zu früherer Zeit die Ansprüche des Centrums als Rechtsansprüche an, und seine Partei könne das nicht mitmachen. Sie halte an dem da— maligen Standpunkt fest und verwerfe die Grundlage der gegenwärti⸗ gen Vorlage als ein unmotivirtes Aufgeben des damaligen Rechts⸗ standpunktes. (Zustimmung) Zur Ausführung dieses Gesetzes sollten Kommissionen niedergeseßt werden. Nun sei es eigenthümlich, daß diese verwaltungsgerichtlichen Kommissionen keine staatlichen, sondern kirchliche sein sollten. Der Staat gebe also die Erledigung dieser Frage vollständig aus der Hand. Seien die Ansprüche wirklich Rechts- ansprüche, dann könne ihre Erledigung geregelt werden im Namen des Staats durch eine mit staatlicher Autorität ausgestattete Verwaltungs— behörde. Er sei übrigens begierig, zu erfahren, wie das Centrum sich gerade zu dieser Frage stellen werde. Beim Kirchenvermögens⸗-Ver⸗ waltungsgesetz sei von Seiten des Centrums wie von Seiten der Bischöfe dem preußischen Staat die Berechtigung abgesprochen worden, kirchliche Organe für kirchliche Zwecke zu schaffen. Gegenwärtig schaffe aber der Staat ein kirchliches Organ für einen nach seiner (des Redners) Auffassung kirchlichen Zweck. Wie werde das Centrum diesen Widerspruch mit seinem früheren Standpunkte lösen? Allerdings hätten die Bischsfe aus gutem Grunde auf dem Gebiete der Vermögensinteressen sich auf den Boden der Thatsachen nachträglich gestellt, in der katholischen Literatur sei aber hierin ein Widerspruch gefunden worden, über den man vom Standpunkte der katholischen Kirche nicht hinauskommen könne. Die Kommission habe gar nicht den Charakter eines Gerichts, sondern einer administrativen Behörde. Es werde bestimmt, daß die Mitglieder derselben nicht in unmittel barem Staatsdienst ständen. Der Minister⸗Praͤsident habe zwar ge⸗ fagt, man wolle das Odium auf die Bischöfe abwälzen; seine Partei meine aber, daß, wenn es sich hier um eine Pflicht oder um die Be— friedigung eines Billigkeitsanspruchs handele, es Sache des Staats sei, dem selbff nachzukommen und nicht das Odium auf Andere abzuwäl en. Sie nehme also zu diesem Gesetze eine ablehnende Haltung ein Eine kom-⸗ miffarische Berathung rege sie nicht an, nicht weil sie die Prüfung ablehne, fondern weil sie von der kommissarischen Prüfung eine Be⸗ seitigung der radikalen Mängel dieses Gefetzes nicht erhoffen könne, Schließlich noch eine Bemerkung. In Artikel 2 dieses Gesetzes sei die Rede von der Befriedigung von Ansprüchen. Der Minister⸗Prä⸗ sident habe aber von Geschädigten' gesprochen. Das sei ein Wider⸗ spruch. Nach dem vorliegenden Gesetze werde die Entschädigung nicht den⸗ jenigen Personen zu Theil werden, die thatsächlich geschädigt seien, sondern es würde das gefchehen, was das Centrum im vorigen Jahre gewollt habe. Die Staatsregierung werde mit diesem Gesetz nicht den Frie⸗
der ersten Lesung durch den leitenden Staatsmann vorgetragen worden sind, selbstverständlich eine gewisse ? in der parlamenta⸗ rischen Vertretang hervortritt, daß sof al deutscher Gewohnheit d, schwersten Angriffe gegen die Staatsregierung er— iden. (Oho! bei den Nationalliberalen.) Meine Herren, ich will ja ausführen, daß das in der Ordnung ie Staatsregierung hat die Vervflichtung, in solche Differenzen, sich im öffentlichen pa ᷓ enige Unbequeme, das die Situation mit sich führt, getreu, und gewissenhaft auf sich zu nehmen. Also ich glaube nicht, daß, hätten Sie mich ausreden lassen, Sie irgend einen Grund zu einem Miffallen mir gegenüber gehabt hätten. — Es ist ja auch naturgemäß, obwohl der Herr V meinen Namen nicht besonders genannt hat, daß ich dasjenige Mitglied der Staatsregierung bin, welches ganz vorzugsweise in der Lage ist, den
Standpunkt, den sie jetzt einnimmt, in Uebereinstimmung des ge—
sammten Staats-Ministeriums zu kennzeichnen. Die Differenz zwischen dem Herrn Vorredner und der Staatsregierung und mir ist
die, daß der Herr Vorredner, wie es meistens auch in der Presse ge— schieht, eine Reihe von Momenten nicht richtig gewürdigt hat und kein Verständniß dafüc haben will oder haben kann, wenn ich behaupte, daß der Standpunkt, den ich hier im vorigen Jahre eingenommen habe, in keiner Weise ein entgegengesetzter ist von dem gegenwärtigen. (Unruhe und Heiterkeit.) Wenn Sie in dieser Weise wider— ö sprechen, um so ruhiger und unbefangener werde ich bleiben. Ich habe — um den Ausführungen des Herrn Vorredners zu folgen, soweit mein Gedächtniß eben reicht — im vorigen Jahre ausge— sprochen, daß die vorjährige Vorlage soweit gegangen wäre, als sie im Interesse der katholischen Kirche hätte gehen können. Diese Meinung beherrscht mich auch heute noch. Die Staatsregierung war, wie Sie in allen ihren Aeußerungen — schrifilichen und mündlichen — erkennen können, der Meinung, daß ihren früheren Versprechungen und Erklärungen gemäß dieser sogenannte Sperrfonds verwendet werden sollte im Interesse der katholischen Kirche. Die Einsetzung einer 35 prozentigen Rente, welche dem Sperrfonds entsprach, war nach meiner damaligen Meinung, und so ist es auch nach meiner heutigen, ein unendlich MHehreres, als was heute der katholischen Kirche geboten ist; wie denn alle Diejenigen — und ich habe ja das Glück, viele solche zu kennen —, welche außerhalb der parlamentarischen Opposition damals gestanden haben, schon damals und auch heute noch keinen Zweifel hegen, daß die katholische Kirche in Preußen keine größere Stärkung erfahren konnte, als wenn im Staatshaushalt eine neue 33 prozentige Rente an der Stelle eingesetzt würde, wo im Staats haushalt die Dotationsrenten verzeichnet sind.
Es wird, glaube ich, die Zeit kommen, wo man bedauern wird, daß man die Bemühungen der Staatsregierung in dieser Beziehung nicht unterstützt hat, und ich habe die Ueberzeugung, daß zu Gunsten der katholischen Kirche von dem Kapital, welches jetzt nicht, wie der Herr Vorredner eben annahm, einfach ihr hingegeben wird, sondern mit einer sehr schweren Zweckbestim mung belastet, sehr wenig übrig bleiben wird, und daß diejenigen Hoffnungen und Wänsche, welche ernste katholische Geist⸗ liche an die Regelung dieser Materie gesetzt haben, schestern. Ich sage, leider! Ich halte nach wie vor dafür, es wäre katholischerseits richtiger gewesen, die vorjährige Vorlage anzunehmen, und ich halte auch den von mir s. 3. ausgesprochenen Satz fest, die Staatsregierung konnte nicht weiter gehen, als im vorigen Jahre geschehen ist. Das ist meine Meinung; Sie brauchen sie ja nicht zu theilen, aber Sie werden mir erlauben, wenn ich sage, das ist meine ehrliche Meinung; ich habe sie immer gehabt, ich habe sie heute und werde sie stets vertheidigen.
Ein Plus wäre der Rente gegenüber gewesen die Aufantwortung des Kapitals bedingungslos, die Ausantwortung an den Papst; das waren die beiden Steigerungen, die bekanntlich auch diekutirt sind. Gegen dieses Plus habe ich mich ausgesprochen und sage nach wie vor, heute wie vorher: das, was damals geboten war, war im Interesse der katholischen Kirche das Meiste, was der preußische Staat anbieten konnte.
Nun wurde ja damals gleich in der ersten Lesung, wenn die Herren sich genau erinnern, angecegt, das Kapital sollte Seitens des Staats unmittelbar an die sogenannten Empfangsberechtigten gegeben werden, und da muß ich nun den Herrn Vorredner, der ja alles das mit mir gemeinsam durchgemacht hat, doch bitten, noch einmal genau das nachzulesen. In den Aeußerungen des Centrums zeigen sich drei ganz verschiedene juristische Auffassungen. Einmal war von so⸗ genannten Empfangsberechtigten die Rede, also von denjenigen Personen, welche empfangsberechtigt gewesen wären, wenn das Sperr⸗ gesetz nicht erfolgt wäre. Eine zweite vom Centrum auch immer auf gleicher Linie behandelte Frage war die der Geschädigten; es wurde ausdrücklich immer ausgesprochen, daß viele Gemeinden, Vereine, anders geartete Persönlichkeiten, welche Mittel namentlich
den Priestern und Geistlichen gewährt hatten, die eigentlich Empfangs—⸗