auf den Gesckäftsumfang von gerinzerer oder von keiner Bedeutung, da sie entweder kleinere Institute betreffen oder, wie bei den öffent⸗ lichen Feuerversicherungs ⸗Anstalten. durch Verschmelzungen solcher Anstalten verursacht sind. Die Differenzen bei den Aktiengesellschaften beruben im Wesentlichen und Allgemeinen auf inzwischen eingetretene Neugründungen, bei der Unfallversicherung auch auf der Neuaufnahme diefes? Geschäftszweiges durch sogenannte gemischte Gesellschaften, welche schon 1881 für andere Versicherungszweige bestanden. Vergleicht man nun beide Tabellen für 1851 und 1588 in Bezug auf den Geschäftsumfang und die Ergebnisse, so stellt sich insgesammt eine Zunahme der Prämieneinnahmen für eigene Rech⸗ nung um 82 Millionen Mark oder nahezu ein Drittel heraus, wovon auf die Lebensverficherung allein rund 55,2 Millionen Mark oder 657 68 So entfallen. Sabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Gewinnantheile der Versicherten in der Lebens versicherung im Jahre 1885 über 8 Millionen Mark mehr als im Jahre 1881 betrugen. Auch an der Steigerung der Zinseneinnahmen — welch' letztere 1885 überhaupt 487 Millionen Mark, bei den Gegenseitigkeits⸗ Gesellschaften 22,3 Millionen Mark, bei den öffentlichen Feuerver⸗ sicherungsanstalten 3.5 Millionen Mark betrugen — um 17 Tillionen Mark oder „4 66, hat die Lebensvoersicherung mit 14 Millionen 67 68 oo) den hauptsächlichsten Antheil. In den übrigen Versicherungszweigen richtet sich bei den Gegenseitigkeitsanstalten die Höhe der Prämien (Beiträge) im Verhältniß zu den Versicherungs⸗ bestän den großentheils nach der wechselnden Höhe der Schäden, sodaß die absoluten Zahlen über die Beitragssummen noch keinen zuver laͤfsigen Maßstab für die Zunahme des Geschäftsumfanges abgeben. Bei den Äktiengesellschaften, deren Betriebsausdebnung jedoch über— wiegend auf Rechnung ihres außerdeutschen Geschäfts zu setzen sein dürfte, haben sich die Prämieneinnahmen für eigene Rechnung im Ganzen um 52 Millionen Mark oder 386 , in der Lebensversicherung im Besonderen um 25 Millionen Mark, das sind etwa 60 G, die Gewinnantheile der Verficherten gleichzeitig um 33 Millionen Mark gehoben. Auf die Feuerversicherungs ⸗Aktiengesellschaften entfällt eine Zunahme der Prämien fur eigene Rechnung, um 4,3 Millionen Mark, auf die Transportversicherung bei. Aktiengesellschaften um 7— 8 Millionen Mark, auf die Rückversicherung um 14—15 Millionen Mark, während für die anderen Versicherungszweige nur geringe Veränderungen bemerkbar sind. — Die Kapital ⸗ und dergl. Reserven (bei den Gegenseitigkeitsanstalten das reine Ver⸗ mögen derselben), wozu in der Lebensversicherung auch die Reserven für die Gewinnantheile der Versicherten zählen, haben sich im Ganzen um 110 Millionen Mark oder 60 —61 0 gehoben, und zwar ins befondere in der Lebensobersicherung allein um 46 Millionen Mark oder 58 0, bei den öffentlichen Feuerversiberungs Anstalten um 325, bei den Hrivat . Feuerversicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit um 3,8, bei den Feuerversicherungs⸗-Aktiengesellschaften um 10,9, bei den Transportversicherungsgefellschaften um 1133 und bei den Rückver⸗ sicherungsgesellschaften um 45 Millionen Mark.
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Berliner Pfandbrief⸗Institut in den J 1885 bis 1888.
des Berliner Pfandbrief⸗Instituts durch die bis zam Jahre 1877 in beständigem Wachsen be— griffen; nahm dieselbe bis zum Jahre 1884 fast stetig ab. Diese absteigende Bewegung hat sich in den Jahren 1885 bis 1888 fortgesetzt; denn während sich die den Inhabern der Pfandbriefe ver⸗ schriebene Summe im Jahre 1885 nach dem dritten Theil des „Berichts über die Gemeindeverwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1882 bis 1888 noch auf 1189 200 belief, betrug sie im Jahre 1888 nur noch 471 608 4
In den ersten Jahren der Thätigkeit des Pfandbriefamts ftand der Preis des Geldes so hoch, daß die Grundbesitzer, welche von dem Institut als Darlehn viereinhalbprozentige Pfandbriefe zum Nenn— werth erhielten, dieselben, da ihr Courswerth unter pari stand, nur mit Verlust veräußern konnten. Dadurch wurde das Verlangen nach Emission fünfprozentiger Pfandbriefe hervorgerufen. Ihm wurde durch den am 36. November 1870 Allerhöchst bestätigten ersten Nachtrag zum Statut entsprochen. Als dann in den nächsten zehn Jahren der allgemeine Zinsfuß herunterging, wurde es im Interesse der Grundbesitzer liegend erachtet, für das Institut erst die — durch den dritten Nachtrag zum Statut vom 25. Juni 1879 gewährte — Ermächtigung zur Emission vier— rrozentiger, dann auch die — durch den vierten Nachtrag 14. August 1882 ertheilte — Ermächtigung zur Emission dreieinhalb—⸗ prozentiger Pfandbriefe zu erlangen.
Dem Sinken des allgemeinen Zinsfußes entspricht naturgemä die fortschreitende Steigerung des Courswerthes der Berliner Pfand briefe, wie aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichllich:
Der Cours der Berliner Pfandbriefe bewegte sich bei den drei einhalbprozemigen: im Jahre 1835 zwischen 95,30 und 97,90, im Jahre 1886 zwischen 56,10 und 101,20, im Jahre 1887 zwischen 94,50 und 100,00 und im Jahre 1888 zwischen 89, 99 und 102,370; bei den vier⸗ prozentigen: im Jahre 1885 zwischen 101,00 und 103,90, im Jahre 1886 zwischen 1027.50 und 106,090, im Jahre 1887 zwischen 102,79 und 107,6 und im Jahre 1888 bei den viereinhalbprozentigen: im Jahre 1885 1063,90 und 107,20, im Jahre 1886 zwischen 106,0 und 111,50, im Jahre 1887 zwischen 105,90 und 11970 und im Jahre 1888 zwischen 109,690 und 113,75; bei den fünsprozentigen: im Jahre 1885 zwischen 109,30 und 114 00, im Jahre 1886 zwischen 112,50 und 120,20, im Jahre 1887 zwischen 114,00 und 118,90 und im Jahre 1888 zwischen 114,575 und 120,00.
Hiernach hatten die dreieinhalbprozentigen Pfandbriefe vom Jahre 1885 ab sich dem Paricours so erheblich genähert, daß seit dem Jahre 1886 ihr höchster Cours den Nennwerth uͤberstieg.
Immerhin haben diejenigen Grundbesitzer, welche ein Darlehn in diefen Pfandbriefen nehmen wollen, sich zu vergegenwärtigen, daß sie in den ersten acht Jahren — wegen der statutenmäßigen Zahlungen an den Verwaltungs-, Reserve⸗ und Tilgungsfonds — 47 0½ν jährlich an das Institut würden zahlen müssen zu einer Zeit, wo sie Darlehne mindestens von derselben Höhe, als sie das Institut gewähren darf, gegen erste Hypothek für 4, höchkstens für 4500 erhalten können. Dies ist der Grund, weßhalb sie die Individualhypothek dem Pfandbriefe⸗ darlehn vorziehen, und weßhalb sich die Thätigkeit des Pfandbriefamts in den letzten Jahren fast aussckließlich auf diejenigen Geschãfte bezogen hat, welche die Konvertirung höher prozentiger Pfandbriefe in solche mit niedrigerem Zinssatze und die Emission neuer Pfandbriefe bei Krediterne gerung befrafen, weshalb bei stetig abnehmender Gewäh—⸗ rung neuer Pfandbriefdarlehne und bei fortschreltender statuten mäßiger Tilgung von Pfandbriefen durch Verloofung die auf den bepfandbrieften Grundftücken ruhenden Pfandbriefsschulden seit Ende 1884, wo sie mit 59 235 0090 M die höchste Ziffer erreicht hatten, sich stetig ver⸗ mindert haben; denn es waren beliehen Ende 1885: 1140 Grundstücke mit 58 955 400 S, Ende 1886: 1126 Grundstücke mit 58 485 800 , Ende 1887: 1087 Grundstücke mit 565 779 500 M und Ende 1288: 1060 Grundstücke mit 55 191 609 M
Ob dieser durch die allgemeinen Verhältnisse hervorgerufene Rück⸗ gang durch die mannigfachen Erleichterungen, welche der fünfte — am 26. Januar 18387 Allerhöchst bestätigte — Statutennachtrag in Bezug auf die Beleihungsgrenzen und einzelnen Verpflichtungen der Schuldner des Instituis gewährt, aufgehalten werden kann, wird bei der kurzen Zeit, in welcker diese neuen Bestim mungen in Kraft sind, erst die Zukunft lehren können. Wahrscheinlich ist es nicht, daß sie, fo lange, die allgemeinen Kreditver⸗ kältnisse im Wesentlichen underänderk bleiben, einen erheblichen Ein⸗ fluß auf die Neigung der Grundbesitzer zur Benutzung des Instituts üben werden. Aber andererseits ist es auch nicht kf insf, daß der jetzige niedrige Zinsfuß sich dauernd erhält, und es ist somit 53 ausgeschloffen, daß auch die Zeit wiederkommen kann, wo die . = . , . Pfandbrief⸗Instituts den Berliner Grundbesitzern
iso erwünscht sein wird, wie sie es in den siebziger Jahren war.
Benutzung
2 8 1
zwischen 104,900 und 107,90; zwischen
Gebäude und Miethsverhältnisse in Berlin im Jabre 1888.
Von den am 1. Januar 1889 in Berlin vorhandenen ertrag= fähigen Grund stücken waren dem Statistischen Handbuche für die Stadt Berlin“ zufolge 20 793 mit Gebäuden besetzt und 169 unbebaut, bei, als Hol-, Zimmer-, Ablageplätze und Gärten benutzt. Außerdem waren innerbalb des stäLtischen Weichbildes noch 129 an nicht regulirten Straßen belegene, als Aecker, Wiesen, Gärten, Plätze und Ablagefrellen benutzte, und 1509 ertraglose Baustellen Forbanden. Die Zahl der mierhsertragfähigen Grundstücke vermehrte sich in dem Berichtẽejahre um 19,9 5/9 Den staärksten Antheil an' dieser Vermehrung hatten Moabit mit 49.3 Yoo und die Tempel⸗ kbofer Vorstadt mit 34,1 0sco. Die Thiergarten ⸗ Vorstadt zählte nur ein Grundstück mehr als im Vorjahre. Eine Abnahme in der Zahl der Grundstücke trat in dem Berichtsjahre in der Alt- stadf und in der Dorotheenstadt und außerdem in der diesseitigen Lujsenstadt ein Am Stärksten war dieselbe in Alt⸗Kölln mit 5, T U/oo und auf dem Friedrichswerder mit 42R2 οά 0. In der Friedrichstadt blieb die Zahl der Gebäude eine unveränderte. Die Zabl der Wohnungen hat fich, mit Ausnabme der Friedrichs⸗Vorstadt, wo Die Äbnahme im oberen Theile 0,2 Cοιο, im unteren 6,8 o betrug, in allen Stadttheilen vermehrt, am Meisten in der Thiergarten⸗ Vorftadt, um 711.3 C, und in Moabit, um 181,9 C. Für ganz Berlin betrug die Vermehrung 498 0ͤυοo. Die durchschnittliche Zahl der auf ein Grundstäck kommenden Wohnungen stieg im Ganzen von 1640 auf 1702; am Slärkften in der Thiergarten⸗Rorstadt, von 19 auf 747, auf dem Friedrichswerder, von 7.39 auf 8, 35, und in Moabit, von 1799 auf 1992. Verringert hat sie sich in der oberen und unteren Friedrichs Vorftadt und in der Friedrich ⸗Wilhelmstadt. Die im Jahre 1857 begonnene Vermehrung der leerstehenden Wohnungen dauerte auch im Berichtssahre fort. Im ersten Quartal 1889 standen unbenutzt, 235 70 sämmtlicher Wohnungen. Die stärkste Vermebrung fand im Syandauer Viertel, von 171 auf 374, und in Moabit, von 542 guf S0ß statt. In der Friedrichsstadt, der Friedrichs-Vorstadt, der Tempelhofer Vorstadt, der diesseitigen Luisenstadt, dem Stralauer Viertel und auf dem Wedding nahm die Zahl der leerstehenden Wohnunzen ab,. Relativ die neisten Wobnungen standen leer in der Friedrichstadt (5,73 Co asfler), in Moabit (4.75 c), auf dem Friedrichswerder (4 73 d), und in Ält⸗Berlin (427 ,); die wenigsten in der Rosenthaler Vorstadt (1, S3 / 9, der jenseitigen Luisenstadt (l, 65 ). dem Stralauer Viertel (1,56 69 und in der Oranienburger Vorstadt (1.44 9). Der Preis der vermietheten Wohnungen erhöhte sich von durchschnitt— ich 61.38 S im ersten Quartal 18858 auf 652.06 M in 1839. Am Höchften war derselbe im Durchschnitt in der Dorotheenstadt 3925 95 S in der unteren Friedrichstadt 2303,74 „S„, auf dem Friedrichswerder 1964,56 46, in der Thiergarten⸗Vorstadt 1661,63 46 und in der Friedrichstadt 1635 90 M; am Niedrigsten auf dem Wed= ding 293,26 M, in der Rosenthaler Vorstadt 3545,97 6 und in der jenseitigen Luisenstadt 39408 M Im Durchschnitt hat sich der Miethpreis um 13589 0½ erhöht, am Meisten in Alt⸗Berlin, um , 82 s/9 und in der Dorotheenstadt, um 6,62 Yo; verringert hat er sich in Moabit um 2,97 0jsͤ0 und in der Thiergarten⸗Vorstadt um 1355 60. Die in letzterer neu hinzugkommenen 307 Wohnungen hatten nur einen Turchschnittlichen Miethspreis von 1138,10 M, wahrend im Vorjahre der durchschnittliche Miethspreis 191721 . betragen hatte. Zieht man die Zahl der Wohnungen nach Miethestufen in Betracht, so zeigt sich in allen Stufen eine wesentliche Vermehrung mit Ausnahme der untersten bis zu 150 „*, in welcher die Ver— minderung 2123 betrug. Seit dem Beginn der Verminderung diefer Klasse von Wohnungen, etwa seit dem dritten Quartal 1883, ist die Zahl derselben auf 706½ ihrer damaligen Höhe zurückgegangen. Dagegen hat sich die Zahl der Wohnungen bis 500 in dem Berichts⸗ jahre um 4,45 C, die der Wohnungen bis 5000 „ um 4,88 o ver: mehrt. Am Bedeutendsten war die Vermehrung der Wohnungen mit einem Miethsbetrage von 25 001 bis 30 090 6, um 11,76 d, und der Wohnungen zum Preise von 4001 bis 5000 , um 11.03 GM, ferner die der Wohnungen von 20091 bis 25020 , 4501 bis 5000 S und über 50 000 Æ , wo sie 9 bis 100 betrug, sowie die der von 7501 bis 10000 S und 301 bis 500 M, um 8 bis FösJ. Am Geringsten blieb die Bermehrung in den Klassen von 10 501 bis 15 000 4, von 3501 bis 4000 4 und von 1001 bis 1100 46, bei denen sie sich nur auf 4 bis oo belief. Die Zahl der unbe
nutzten Wohnungen hat sich bis 500 6 Miet swerth um 12,93 o,
bis s0c0 S Miethswerth um 13,15 so vermehrt. Von den Woh— nungen mit einem Miethepreise von über 5000 M hat nur die Klasse von 5001 bis 7500 S eine Vermehrung der unvermietheten Woh⸗ nungen um 10571 5½ erfahren, in allen höheren Klassen ist die Zahl der unbenutzten Wohnungen die gleiche geblieben oder eine geringere
geworden. Die Zahl der Miethserhöhungen hat im Jahre 1888 ab genomæ en und betrug nur 108 7 06 der im Mittel des Jahres vor⸗
handenen Wohnunzen gegen 132,9 0 ο im Vorjabre; die Zahl der Er⸗ mäßigungen b, 1 6νο gegen 65M in 1887. Die Zahl der Umzüge hat sich relativ verringert, von 432,2 000 im Vorjahre auf 429,ð im Berichts jabre, absolut hat dieselbe um 5620 jugenom men. Die Zahl der Miethser ßöhungen war im Verhältniß zur Zahl der Wohnungen am Größten auf zem Wedding, nächstdem in der Rosenthaler und DOranien⸗ burger Vorstadt, am Gexingsten in der Friedrichstadt und in der Alt— stadt, die der Miethsermäßigungen am Größten in der Altstadt und der Friedrichstadt, am Geringsten im Spandauer Viertel und in der Dranienburger Vorstadt. Die Zahl der Umzüge zeigt nur in der Friedrich⸗Wilhelmstadt, in Moabit und in der Thiergarten ⸗Vorstadt eine bedeutende Zunahme, in allen übrigen Stadttheilen eine Ver— ringerung.
Die Konsumtionsverhältnisse in Berlin im Jahre 1888.
Eine genaue Feststellung des Verbrauchs der wichtigeren Konsum— tionsartikel für die Stadt Berlin ist kei der Ungewißheit hinsichtlich der Höhe der Konsumbevölkerung und des schnell sich erweiternden Gebiets, in welches derartige Artikel von Berlin aus gelangen, — man kann dasselbe als im Umkreise von 8 km belegen annehmen — nicht zu ermöglichen. Es haben daher die nachstehenden, dem ,‚Statistischen Jahrbuche für die Stadt Berlin“ entnommenen Angaben, welche bei dem Fleische auf Grund der im städtischen Vieh hofe erfolgten Schlachtungen und des Nachweises der Ein— und Ausfuhr auf den Eisenbahnen u. s. w., bei den übrigen Artikeln nur anf Grund letzterer aufgestellt sind, nur einen relativen Werth und dürften wohl als etwas zu hoch gegriffen anzusehen sein. Nach denselben würde sich für Berlin in dem oben genannten Jahre der Verbrauch von im Orte geschlachtetem frischen Fleisch auf 76 145 O0. Rg stellen. Hierzu kommt der Import von frisch geschlachtetem Fleisch, welcher auf Grund der Schätzung von Fleischschaubeamten auf 23 048 309 kg zu veranschlagen ist, sodann die Eisenbahn ⸗Mehreinfauhr an Fleisch und Speck von 4882 00 kg, das mittels der Cisenbahn mehr eingeführte Geflügel und Wild im Gewicht von 2 836 109 kg, das Gewicht von Lungen, Lehern, Herzen u. . w., welches ca. S807 206 kg ausmacht, und das zum Genuß zugelassene Fleisch von Pferden mit 171 100 kg. Es ergiebt dies einen Gesammt- Fleischkonsum von rund 110 990 900 kg. Nicht zu bestimmen ist das Gewicht des ohne Eisenbahn eingeführten Geflügels und Wildes, sowie das des direkt von den Vorortsschlächtereien zum Konsum gelieferten Fleisches und das der per Post aus ferneren Gegenden be—⸗ ogenen Fleischwaaren. Hiernach würde sich der Fleischkonsum der Berliner Bevölkerung im Jahre 1888 auf 76,9 kg pro Kopf stellen, während derselbe der nämlichen Berechnung zufolge im Jahre 1884 und 1885 709 kg, 1886 3,8 k, 1887 74,0 kg betrug. An Fischen wurden im Jahre 1888 29 795 500 Kg, 1442 kg pro Kopf der Bevölkerung, dem Berliner Konsum zugeführt. Die Mehreinfuhr an Bier betrug d S230 000 Kg; rechnet man dazu die Berliner Pro⸗ duktion mit 275 715 050, so ergiebt sich, 19 gleich 1,ů 101 gerechnet, ein jäbrlicher Konsum von 184,241 pro Kopf, gegen 192.48 im Jahre 1887, Hierin dürfte aber weniger ein Beweis für die Er- höhung des Berliner Konsums, als für die wachsende Aufnahme Berliner Bieres in die Vororte liegen. Dasselbe gilt wohl vom Wein, bei
dem die Mehreinfuhr 11 80ß 900 Kg, oder S 19 kg auf den Kopf der Bevölkerung betragen hat. An Spiritus, Sxirituosen, Branntwein und Essig belief ich die Mehreinfuhr auf 22 670 500 kg. gegen 25 O33 0095 Eg im Vorjahre, pro Kopf 15,52 Kg gegen 20,94 kg; an Raffee, Kaffee furrogaten, Cacao und Thee auf 169 500 Kg. 2,89 Eg pro Kopf; an Petroleum 44 746 500 Kg, 3103 kg pro Kopf; an Brennhol; 206 358 500 Kg, 143,10 kg pro Kopf; an Torf, Holi⸗ kohlen und Lohkuchen 13 953 300 kg, 70 kg pro Kopf; an Stein 26 Koks und Braunkohlen 1 957 416 5060 Eg, 1357,30 kg pro Kopf.
Wirthschaftliche Vereine.
Die Vereinigung der Steuer ⸗ und Wirthschafts refor⸗ mer wird ihre Generalversammlung am 15. Februar im Architekten baufe abhalten; es werden zur Verhandlung kommen: I) Zolleinigungen und die deutsche Landwirthschaft; 2) die Vertretung der Landwirth⸗ schaft. — Zur Theilnahme an den Verhandlungen sind Vertreter der landwirthschaftlichen Vereine und der Bauernvereine willkommen und werden Eintrittskarten von dem „Bureau der Steuer⸗ und Wirth⸗ schaftsreformer', Berlin SW. 47, Hagelsbergerstraße 18, auf Ver⸗ langen zugesandt. — Am folgenden Tage, den 17. Februar 1891, wird dann der „Kongreß deutscher Landwirthe“ zu seiner 22. Hauptversammlang ebenfalls im Architektenbause zusammentreten. Berathungsgegenstände desselben sind: 1) Die Sozialdemokratie und die landliche Bevölkerung; 2) die Eisenbahntarife. — Eintrittskarten sind vom Sekretär Stephan, Berlin 8W. 47, Hagelsbergerstraße 18, zu erhalten. 23
Zur Arbeiterbewegung.
Von Arbeitervereinen, welche den Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers besonders festlich begingen, seien noch die evangelischen Arbeitervereine in Dortmund und Weidenau erwähnt. .
Das Centralorgan der sozialdemokratischen Partei Vorwärts“ schreibt: Der Beschluß der Fraktion, betreffend die Maifeier, wurde mit allen gegen eine Stimme gefaßt. (Vgl. die gestrige Nr. 2 2. Bl.) Einmüthigkeit herrschte in Bezug darauf, daß von einem Feiern der Arbeit am 1. Mai unter keinen Um⸗ ständen die Rede sein kann und daß von jedem Versuch, ein Feiern der Arbeit herbeizuführen, im Interesse der Arbeiter und der Partei nachdrücklichst abgerathen werden muß. Waren schon im vorigen Jahr die wirthschaftlichen Verhältnisse derart, daß die Arbeiter selbst da, wo sie am Besten organisirt waren, ein allgemeines Feiern der Arbeit nicht durchjusetzen vermochten, so hat sich seitdem die wirthschaftliche Lage für die Arbester noch sehr verschlimmert. Den Arbeitgebern unter solchen Verhältnissen einen Tag der Arbeitsruhe aufzwingen wollen, wäre ein aussichtslofes Beginnen, bei dem nur die Feinde der Arbeiter zu gewinnen hätten. Wie gesagt, in Bezug hierauf herrschte und herrscht in der Fraktion abfolute Uebereinstimmung, und wir sind überzeugt, daß in der ganzen Partei keine abweichende Meinung vor handen sein wird. Die Gründe, welche die Fraktion dazu bestimmte, von einer Vorfeier am 1. Mai, wie eine solche durch den Halleschen Beschluß vorgesehen war, abzustehen und die g e⸗ sammte Feier auf den ersten Sonntag des Mai zu verlegen, waren rein praktischer Natur und werden in dem Aufruf der Fraktion klar entwickelt werden. Etwähnt sei nur, das der 1. Mai diesmal auf einen Freitag fällt, und daß Freitag und Sonntag zu nahe zu⸗ fammenliegen, als daß eine Feier des einen Tages nicht die des anderen beeinträchtigen müßte.
Aus Erfurt wird der Madb. Ztg“ geschrieben, daß die Auf⸗ reizungen der dortigen Sozialdemokraten zwischen den Meistern der Baugewerke eine Solizarität geschaffen haben, ähnlich der Bereinigunz der Erfurter Schuhfabrikanten. Der Zweck des Zu— sammenschlusses ist die gemeinsame Abwehr gegen eventuell aus— brechende, besonders gegen muthwillig vom Zaun gebrochene Arbeits⸗ einstellungen.
Aus Leipzig berichtet die pz. Ztg.“ daß der dortige Verein sämmtlicher in der Papierbranche beschäftigten Frauen und Mädchen“ sich wegen Mangels genügender Betheiligung au f⸗ gelöst habe. Der Verein stellte den ersten und bisher einzigen Verfuch der Leipziger sozialdemokratischen Partei zar, Fachvereine mit ausschließlich weiblichen Mitgliedern zu bilden. — In einer Versammlung von Schneidergehülfen erstatteten am Mittwoch die Werkstattdelegirten Bericht über die Berbäkttniffe in den einzelnen. Werkstätten. Neben mancherlei gerügten Mißständen wurde vielfach auch anerkannt, daß die Unter— bringung und Behandlung der Gehülfen eine recht befriedigende sei. Man beschloß, die Ermittelungen in den Werkstätten noch fortzusetzen, fodann aber einer größeren Versammlung die Abstellung der vor— gefundenen Uebelstände zunächst auf dem Wege götlicker Verein barung mit den Arbeitgebern in Vorschlag zu bringen.
Die zum Knappschaftsverband des Bergreviers Frei—⸗ berg gehörigen Beamten und Arbeiter, deren Lohn die Höbe von 24 ½ wöchentlich nicht übersteigt, erhalten, wie das ‚Chemn. Tgbl.“ mittheilt, auch dies Jahr aus dem Bergmagazinfonds in Rücksicht auf die hohen Preise aller Lebensbedürfnisse für das erste Quartal Geld— unter stüßtung en, un? zwar jeder verheirathete Bergmann. wöchentlich 46 3, jedes arbeitslofe Bermannskind 10 3, der unverheirgthete Bergmann 25 3 und so fort, sodaß z. B. ein verheitatheter Mann mit fünf Kindern im Quartal 11 6 70 3 außerordentliche Unter stützung erhält
Wie der ‚„Madb. Ztg. aus Prag telegraphirt wird, haben in der Zuckerfabrik von Siegfried Elbogen in Schsnpriesen faͤmmtliche Arbeiter nach Ankündigung einer Lohneinschränkung am Dienstag die Arbeit niedergelegt. Von anderen Arbeitern scklossen fich über hundert dem Ausstand an. Die Fabrik kündigte die Ein stellung des Betriebs für den heutigen Freitag an, wodurch 600 Familien brotlos werden.
Die Londoner „Allg. Corr.“ theilt die vom Abgeordneten für Glamorganshire Abraham im britischen Parlament eingebrachte Achtstunden⸗Bill mit, welche wörtlich lautet: „Niemand soll während eines vierundzwanzigständigen Tages unter der Erde in einem Bergwerke länger als acht Stunden von der Zeit an, wo er die Erdoberfläche verläßt, bis zu der Zeit, wo er wieder an dieselbe gelangt, beschäftigt sein, abgesehen vom Falle eines Unglücks. Sobald ein Arbeitgeber oder deffen Beauftragter Jemanden gegen dieses Gesetz beschäftigt oder beschäftigen läßt, so foll er eine Buße von nicht uber 40 Sb. für jede Uebertretung zahlen. Diese Buße ist in derselben Weise ein ⸗ zutreiben, wie die Bußen der Fabrik! und Werkstaätten⸗Akte einge⸗ trieben werden.“
Aus London schreibt man der Köln. Ztg. unter dem 27. d. M: Die Caledonian Eisenbahn hat seit Anfang des Aus ftandes 267 ihrer alten Arbeiter wiederangestellt, und gestern nahmen etwa ein Dutzend die Arbeit wieder auf. Das thatkräftige Vorgehen der Rorth British Eisenbahn, welche auf gerictlichem Wege von dem Vorstande des Arbeitervereins 20 000 8. Schadenersatz fordert und einstweilen die Hülfskasse des Vereins mit Beschlag belegt giebt den Arbeitern ernstlich zu denken und macht viele dem Ausstand; ab⸗ wendig. Dieser Mittheilung entsprechend berichtet ein Wolff sches Telegramm aus Glasgow vom gestrigen Tage, der Aus stand der Bediensteten der Rorth Britifh Railway“ gelte als be⸗ endet; die Ausständigen werden die Arbeit wieder aufnehmen.
Aus Rom wird dem Berner „Bund“ tele raphirt, daß am Montag unter den dortigen Bäckergesellen ein Ausstand ausge⸗ ßrochen sei und die Ausständischen gegen die arbeitenden Gesellen in den Straßen thätlich vorgegangen ier
Aus Sosnowice wird der ‚Voss. Itg. telegraphirt, daß der erste Ausstand, der in Russisch⸗Polen und in Rußland uberhaupt ausgebrochen war, bald beigelegt worden ist. (Vgl. Rr. 21 d. Bl Etwa zweitausend Bergleute hatten in den Kohlenbergwerken bei Sosnowice die Arbeit niedergelegt. Da ihnen aber die geforderte Lohnerbshung bewilligt worden ist, sind sie gestern Alle angefahren.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats-AUnzeiger.
M 27.
— —
Berlin, Freitag, den 30. Januar
Haus der Abgeordneten. 23. Sitzung vom 29. Januar 1891.
Der Sitzung wohnen der Minister des Innern Herr⸗
furth und der Finanz-Minister Dr. Miquel bei. Das Gesetz, betreffend die
ohne Diskussion angenommen.
Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ausdehnung einiger Bestimmungen der Novelle zum Pensionsgesetz auf mittelbare
Staatsbeamte. „Abg. von Schenckendorf ricktet an die Regierung die Bitte, daß die zon dem Minister des Innern im Herrenbause in Aussicht gestellin Vorlage an den Reichstag, betreffend die Anrechnung der Militärdienstzeit bei der Pensionirung der Gemeindebeamten, recht bald eingebracht werden möge. Minister des Innern Herrfurth: Meine Herren! Es ist zweifellos, daß die Frage rechnung der Militärzeit bei der Pensioniru
munalbeamten von sehr hoeher Bedeutung
Veise ermöglicht werde. i, daß es für die betreffenden Stadtgemeinden eine sehr erhebliche Mebrbelastung mit sich bringt, und diese Anrechnung steht überdies im Widerspruch mit dem bisher allgemein besolgten Grundsatz, daß bei der Berechnung der Pension nur diejenige Dienstzeit in Anrechn rg gebracht wird, welche demjenigen geleistet wird, der die Pension zu zahlen hat. In wie weit es möglich sein wird, auf der bereits eingeleiteten Verhandlungen im Wege Reichsgesetzgebung Abhülfe zu schaffen, kann ich heute noch nicht über— sehen. Ich meinerseits stehe, was diese Frage selbst anlangt, durch aus auf dem Standpunkt des Hrn. von Schenckendorff. Ich möchte noch erwähnen, daß im Wege der Landesgesetzgebung Abhülfe nicht geschaffen werden kann, sondern nut im Wege der Reichsgesetz⸗ gebung.
Abg. von Risselmann fragt, ob auch den Kommunal⸗Forst— beamten die Vortheile dieses Gesetzes zu Theil werden würden.
Minister des Innern Herrfurth:
Ich kann die Frage des Hrn. Abg. von Risselmann rur bejahen. Selbstredend wird diese Bestimmung, Falls sie für sämmtliche Kommunalbeamte in Aussicht genommen wird, auch für Kommunal⸗ forstbeamte Anwendung finden. Für letztere Beamte liegt die Sache aber verhältnißmäßig noch günstiger.
Es ist in letzter Zeit von dem Landgericht in Koblenz ein Erkenntriß ergangen, wonach die Kommunalforstbeamten schon jetzt das Recht hätten, die Antechnung der Militärdienstzeit bei ihrer Pensionirung zu verlangen mit Rückficht darauf, daß diese Zeit zu ihrer Ausbildung zum Dienst als Forstbeamter nothwendig wäre. Allerdings — das will ich zugeben — steht dieses Erkenntniß im Widerspruch mit der bisherigen Praxis und mit früher ergangenen gerichtlichen Erkenntnissen; und auf dieses landgerichtliche Erkenntniß allein hin wird man die Praxis nicht ändern können. Ich nehme an, daß bei der nächsten Gelegenheit diese Frage zur Entscheidung des Reichsgerichts kommen wird.
Die kommunalen Forstbeamten werden nach dieser Richtung hin sogar noch eine bevorzugte Stellung bekommen, und wenn irgend einer Kategorie von Beamten diese Anrechnung zugestanden wird, so werden jedenfalls die Kommunalforstbeamten die Ersten sein, welche sie erhalten werden.
Abg. Schlabitz tritt dem Wunsche des Abg. mann bei.
Damit schließt die erste Lesung. In zweiter Berathung wird die Vorlage ohne Abänderung und ohne Debatte an— genommen.
Es folgt die erste Lesung der Vorlage, betreffend die Erhöhung des Höchstbetrags der Hundesteuer in den älteren Landestheilen der Monarchie.
Abg. von Schalscha giebt zu erwägen, ob nicht bei dieser Ge— 1dinnen ein⸗ zuführen sei. e ach daher, daß es zu viel Hunde, aber zu wenig Hündinnen gebe. Man könne durch eine geringere Besteuerung der Hündinnen auch bier vorkehren.
Minister des Innern Herrfurth:
Die Einführung der Hundesteuer in den Gemeinden ist nicht obligatorisch vorgeschrieben, sondern nur fakultativ. Es steht also in dem Belieben der Gemeinden, ob sie ihrerseits bei der Auf— stellung des Hundesteuerregulativs eine derartige Verschiedenheit, wie sie der Herr Vorredner empfohlen hat, einführen wollen, und ich glaube, es ist nicht nöthig, daß wir in dem Gesetz irgend eine der— artige Bestimmung treffen, sondern wir können diese Maßnahme der Autonomie der Gemeinden ruhig überlassen.
Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Schlabitz und von Schalscha wird die Vorlage in erster und zweiter Lesung an— genommen.
Es folgt die dritte Berathung der Vorlage, betreffend die Abänderung und Ergänzung einiger Bestim— mungen wegen der Wahl von Stadtverordneten.
Abg. Tschocke: Der Gesetzentwurf fülle eine fühlbare Lücke in der Städteordnung aus und entspreche den Beschlüssen des Landtages in verschiedenen Sessionen. Eine mit diesem Gesetzentwurf in Zu—⸗ sammenhang stehende und von 35 Breslauer Stadtverordneten aus—⸗ gebende Pefition wänsche nun im 8 14 den Absatz 1 dahin abzuändern, daß statt Gehören zu einer Abtheilung mehr als 590 Wähler, so kann die Wahl derselben nach dazu gebildeten Wahlbezirken geschehen gefagt werde: „fo hat die Wahl derselben nach dazu gebildeten Vablbezirlen zu gescheben‘, und daß folgender Zusatz gemacht werde; „Ist eine Abtheilung in Wahlbezirke zerlegt worden, so müssen auch die anderen Abtheilungen in Wablbezirke zerlegt werden, und zwar gleich viel, ob diefe Abtheilungen mehr oder weniger als 3690 Waͤbler umfaßsen. Die Zahl der Wahlbezirke muß in allen Abtheilungen die gleiche sein. Zur Begründung führten die Petenten anz daß jetzt in Breslau in der zweiten und dritten Abtheilung 17 Wahlbezirke bestaͤnden, während in der ersten bis vor Kurzem nur ein Wahl
6 : se Emeritirungs⸗ ordnung jür die evangelisch-lutherische Kirche der Provinz Schleswig-Holstein, wird in dritter Berathung
würde theilweise in solchen Fällen das Bundesamt für Heimaths— wesen zur letztinstanzlichen Entscheidung berufen gewesen sein, nämlich wenn es sich handelte um Streitigkeiten zwischen Landarmenverbänden und Ortsarmenverbänden über das Drittel, welches der Ortsarmen⸗ verband nach der Regierungs vorlage dem Landarmenverband zu erstatten hat. Dagegen würde das Ober ⸗Verwaltungsgericht zu ent- scheiden haben, wenn Streitigkeiten entstehen zwischen dem Land⸗ armenverbande und dem Kreise oder zwischen dem Ortsarmenverbande und dem Kreise über dasjenige, was der Kreis zu leisten resp. zu empfangen hat. scheidung beseitigt worden ist, erkenne ich als eine entschiedene Ver⸗
ersten Mile in zwei Bezirken gewählt — bestanden hätte, daß dadurch cine Verkümmerung des Wahlrechts in der zweiten und dritten Ab— theilung zu Gunsten der ersten statifinde, und daß unter Umständen segar einem Bürger, der einen Wohnungswechsel vor- nehme, die Möglichkeit, einen Stadtoerordneten zu wählen, 3uf Jahre hinaus entzogen werden könne. Eine solch erhebliche Anomalie verlangt wohl eine Deklaration des betreffenden Para— Frapben der Städteordnung. Um nicht den vorliegenden sehr will= kommenen Gesetzentwurf mit einer neuen Zugabe zu belasten, beantrage er nicht, Gesetzentwurf und Petition einer Kom nission zu überweisen sondern begnüge sich, die Aufmerksamleit des Hauses auf die Petition zu linken, die eine gründliche Prüfung verdiene, und empfchle im Uebrigen die Annahme des Gesetzentwurfa.
Minister des Innern Herrfurth:
Meine Herren! Diese soeben erwähnte Petition ist auch mir gestern Abend zugegangen. Ich habe mir sofort gesagt, daß es absolut nicht möglich sein würde, diesem Wunsch der Herren aus Breslau zu entsprechen. Ich erlaube mir, daran zu erinnera, daß nirgends dieses Prinzip, das hier obligatorisch gefordert wird, zur Zeit besteht. Die Ausführung der Wahlbezirks -Eintheilung ist nur da thunlich, wo es sich am eine größere Anzahl von Wählern handelt. Nun haben wir wohl nicgends eine größ— und hier rden nach einem anderen Prinzip verfahren; Klasse in zweiundvierzig Wahlbezirke getheilt, die zweite und erste aber nur in vierzehn.
Was die Petenten wollen, ist meines Erachtens zum Theil nicht ausführbar; denn wenn es sich um eine kleinere Stadt handelt, in welcher vielleicht nur fünf⸗ bis sechshundert Wähler vorhanden sind, und wenn Sie dann in dieser Stadt Wablbezirle einführen, so ist die Möglichkeit gegeben, daß überhaupt nur zwei oder drei hoch— besteuerte Wähler in der ersten Klasse vorhanden sind, und wie wollen Sie diese drei Wähler in vier Wahlbezirke eintheilen?
Meine Herren, diese Frage kann meines Erachtens, wenn überhaupt zur Erörterung gebracht werden soll, nur bei der Fra
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Städteordnung zur Erledigung gebrackt werden; es Gesetz, welches sich lediglich auf die form M
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. e Spezialdiskussion wird die Vorlage in zweiter Lesung unverändert angenommen.
Der Gesetzentwurf, betreffend die ordentliche Armenlast, wird vom
Abg. Br. KrausFe in der Fassung des Herrenhauses zur unver— änderten Annahme empfohlen. Der Gesetzentwurf führe eine außer ordentliche Entlastung der Gemeinden herbei und diene gleichzsitig in hohem Maße der Humanität.
Abg. von Tzschoppe empfiehlt auch seinerseits die Vorlage will aber ihre Erörterung in einer Kommission von 14 Mit⸗ gliedern. Redner macht noch einige Etweiterungs bezw. Abänderung? vorschläge zum Gesetzentwurf und zum Ausführungsgesetz Reichsgesetz, betreffend den Unterstützungswohnsitz.
Abg. von Rauchhaupt hält gleichfalls Kommissionsberat hung für nothwendig. Die Proysnzialverbände als Landarmenverbände hätten bisher die Verpflichtung, für alle Geisteskranken die Für— sorge ju übernehmen, nicht; diese Verpflichtung solle jetzt aus— gesprochen werden, und damit vermehrten sich die Kosten für die Propinzen ganz außerordentlich. Denn die Zahl der nicht gemein gefährlichen. Geistes kranken, die der Anstaltspflege bedurften, sei eine sehr erhebriche. Ferner sei zweifelbaft geblieben, was ein Iriot sei; der Begriff, schwanke. Alle diese Punkte bedurften genauer Erörterung in einer Kommission. Noch schwieriger liege die Frage der Epileptiker. Auch die Frage; Was denn Hälfe bedurfniß im Sinne dieses Gesetzes sei, sei nicht klar beantwortet. ö Minister des Innern Herrfurth:
Die Frage der geschäftlichen Behandlung dieser Vorlage muß ich selbstredend der Entscheidung des hohen Hauses lediglich anheimstellen. Von meinem Standpunkte als Abgeordneter würde ich mich aller dings den Auffassungen der beiden Herren Vorredner nur vollständig anschließen können. Die Vorlage ist keireswegs so einfach, wie sie aussieht; sie hat im Herrenhause eine große Reihe von Ver⸗ änderungen erfahren auf Grund einer mündlichen Berichterstattung und einer sehr eingehenden Diskussion; über letztere liegen die stenographischen Berichte vor, über die Verhandlungen in der Kommisston aber nur das Referat des Herrn Referenten.
Von meinem Standpunkt als Staats-Minister aus will ich zunächst anerkennen, daß das, was mit Zustimmung der Staats— regierung in dem Herrenhause an diesen Gesetze geändert worden ist, durchaus als zweckmäßig und erwünscht anzusehen ist. Diese Aende— rungen sind einmal eine Klarstellung des Gedankens, von dem die Königliche Staatsregierung ausgegangen ist, sie enthalten aber auch noch einige Ergänzungen, eine Ausfüllung von Lücken, die bei der praktischen Ausführung desselben vielleicht hervorgetreten sein würden, und sie enthalten endlich die von dem Abg. Krause bereits bervorgehobene Abänderung, welche als eine wesentliche Ver besserung anzusehen ist, nämlich die Einschiebung des Kreises als des prinzipaliter Verpflichteten. Nach dieser Richtung hin möchte ich in Erwägung dessen, was der Hr. Abg. Dr. Krause gesagt hat, hervorheben, daß diese Veränderung sich als eine Verbesserung namentlich auch nach der Richtung hin charakterisirt, daß in Zukunft die bei Ausführung dieses Gesetzes ent— stehenden Streitigkeiten immer von ein und derselben Instanz schließlich entschieden werden. Nach der Konstruktion der Regierungevorlage
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Da ich wohl annehmen darf, daß nach dem Vorscklage der beiden
so glaube ich, mich daher auf eine Reihe von kurzen Bemerkangen gegenüber den letzten beiden Hercrea Vorrednern beschränken zu dürfen
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Was endlich die Frage des Hrn. Abg. von Rauchhaupt in Betreff des Tarifs anlangt, so ist, glaube ich, nach dieser Richtung hin irgend eine Aenderung nicht nothwendig; denn es wird hier ge— sagt: es ist ein Tarif aufzustellen bezüglich derjenigen Kosten, welche zu erstatten sind, und das sind also die Kosten, welche übrig bleiben nach Abzug der Generalkosten. Nun liegt aber die Sache so: die sämmtlichen Kosten hat vorab die Provinz zu tragen und sie be— kommt einen bestimmt tarifirten Satz zurück, und der Rest ist eben der Betrag, der auf die allgemeinen Kosten verrechnet wird; ich glaube, in praxi wird sich das dahin regeln, daß die Provinz den jenigen Theil endgültig zu tragen hat, für welchen eine Erstattung nach dem Tarif vom Kreise nicht beansprucht werden kann.
Im Uebrigen glaube ich, den wohlwollenden Ausführungen der sämmtlichen Herren Vorredner mich nur dankbar anschlicßen zu können. Ich glaube auch, es ist ein sehr bedeutungsvoller Schritt, den wir hier zur Regelung einer Last thun, welche für eine große Anzahl von Gemeinden eine überaus schwere gewesen ist, und ich glaube, auch für Fragen, die sonst in Betreff der Regelung der Ar menlast, z. B. bei der Landgemeindeordnung und bei der Bildung von Zweckverbänden,
sich demnächst ergeben werden, wird eine wesentliche Erleichterung in
HSL.
letzten Herren Redner eine Kommissionsberathung beschlossen werden wird,
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