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baren känne. Was sei das nur für ein Gesetz? Erst wür den die Gebäbren gesetzlich fixirt und dann besonders gestattet, sie anders zu normiren. Man hätte dann besser eine Bestimmung treffen follen, wonach die Gebühren nur zwischen dem Klienten und dem Rechtsanwalt zu vereinbaren seien. In einem ibm vorliegenden Briefe tbeilten zwei vereinigte Rechtsanwalte einem strafgesetzlich Verurtheilten mit, daß sie die Anfechtung des Urtheils und deren Begründung in diesem befonders sckwierigen Falle übernebmen würden, wenn der Klient sofort 50 6 einschickte, da sie die Sache unmöglich für die nur wenige Mark betragende gesetzliche Taxe machen könnten So werde also die Rothlage eines armen Mannes ausgebeutet! Die beiden Paragraphen feien aber auch des Rechtsanwaltsstandes unwürdig. Sei der Rechtsanwaltestand ein offieium nobile, so müsse ihm jede rein geschäftliche Thätigkeit ferngehalten werden. Heute forkere der Rechts anwalt, der Klient biete die Hälfte, und man einige sich schließlich auf das Mittel. Die befonders Beweisgebühr könnte man überhaupt fallen lassen, denn an Prozeß und Verhandlungsgebühr werde schon genug gezahlt. Auch eine Herabsetzung der Gebühren für das Mehr⸗ verfabren müßte eintreten. Die Bestimmung des 5§. 14 der Gebũhren⸗ ordnung, wonach dem Rechtsanwalt, wenn der Prozeß vor der mündlichen Verhandlung räckgängig gemacht werde, 10 des Objekts zustanden, könnte dabin abgeändert mer uständen. Die Civil⸗ prozeßordnung wäre dahin ab r z künftig nicht mehr der unterliegende Theil die Rechtsanwaltstoß s obsiegenden bezahlen müässe, Gerade der arme Mann, der Bauer könne dem Rechtsanwalt den verlangten Vorschuß nicht zahlen, führe selbst den Prozeß, verliere ibn und müsse dann dem Gewinner die Rechtsanwaltgkosten erseßzen, kanne sie richt bezahlen und werde ausgepfändet. Lender sei dieser Paragraxh mit der ganzen Cixvilprozeßordnung so verflochten, daß er nicht ohne Weiteres abgeschafft werden könne. Die Revision der Gerichtskosten habe 1855 schon der Abg. Kulemann hier zur Sprache e Antwort zu erhalten. Heute
weil das Gesetz
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durch
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die Höhe der Branntweinsteuer nicht abgeschreckt. Jaß aber Unterhaltung der Gerichtseinrichtungen diejenigen al tragen sollten, die Gebrauch machten, sei eine verwunderliche Behauptung. sprechen, um da— durch die Kosten f ö t
anwalte hätten Die Höhe der Geri osten zwi nachzusuchen, und ein ab
lehnender Bescheid komme hier der Ver⸗ sagung der Rechtspflege gleich.“ Begriff der „Beleidigung“ sei in' dem deutschen Civütrecht tel zu weit gefaßt. Wer das Vergnügen habe, Zeitungen zu redigiten, komme heute kaum mehr vom Gericht herunter. Ein westfälisches B sich das Wort ‚anständig als Attribut zu dem Worte Jude“ in Anführungsstriche zu setzen erlaubt, und diese Gänfefüßchen mit 20. „ gebüßt. Er frage alle Herren, die mit der Presse zu thun hätten, ob es nicht immer schwerer werde, die Wahrheit zu schreiben. Man türfe nicht einmal schreiben, was auf Thatsachen beruhe. Er sei verurtheilt worden, weil er einer Frau fen habe, die, wie das Erkenntnißz sage, wegen Diebstahls Deutschland habe also jehr gute Gefetze fuͤr Bankerotteure, Betrüger u. dergl. Man leide wirklich schon an einem Beleidigungebacillus, es fehle uns aber an einem Koch. Der Wucherparagraph sei ebenso weit gefaßt, wie der Beleidi⸗ gungsparagraph eng. Mann könne die Bestimmung,
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das zesetzhuch berantrete. möge mit diesem nicht so sehr beeilen, denn stürzen. Man möge von Grund aus die be miren, dann erst werde es besser werden rech
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de Gesetzgzebunsg 375311
Vaterlande! (Beifall
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Staatssekretär von Oehlschläger: Meine Herren! Dem letzten Herrn Redner wegen der Antwort in einiger Verlegenheit; denn ganze Rechtsgebiet gestteift und unsere Gesetze unterworfen, ohne die entsprechenden Konsequenen iu einen Antrag zu ftellen, ohne eine bestimmte Frage an mi ohne auch nur Wünsche seinerseits aus zusprechen. ( t risterliche Urtheile getadelt und das Verhalten der Staats arn kritisirt. Ich bin nicht in der Lage, ch dieser hin Abhülfe zu scha weil der Verredner treffenden och auch nur die etre staaten genannt ibgeseh von in welchem er den er ⸗ Staatsanwalt
einer Kritik unterworfen hat. e es sich um Uebelstände welche wirklich der Abhülfe bedürfen, dann wird diese nur zuständigen Landesbebörden oder Landtagen zu suchen sein
Ueber das bürgerliche Gesetzbuch hat der Herr Abgeordnete in einer Weise gesprochen, bereits von der Regierung oder vom Bundesrath vorgelegt worden wäre, und als ob ich die Pflicht hätte, dasselbe bier zu rertret So liegt die Sache aber keineswegs; vielmebr sind wir zunächst noch mit den Vorarbeiten für das bürgerliche Gesetzbuch beschäftigt. Welche Stellung der Bundes— rath demnächst zu dem Entwurf nehmen wird, läßt sich heute noch garnicht überseben. Ich kann mich daher nicht für berufen halten, hier auf eine Vertheidigung des Inhalts des publizirten Entwurfs einzugehen.
Vielleickt dürfte aber, da wir einmal bei dem Entwurf des bärgerlicken Gesetzbubs angelangt sind, für das hohe Haus eine Mittheilung darüber von Interesse sein, in welchem Stadium der Vorbereitung das bürgerliche Gesetzbuch sich befindet. Vor etwa Jahresfrist hatte ich bei der Etatsberathung ebenfalls Gelegenheit, über den damaligen Stand der Vorarbeiten mich zu äußern. Damals war man im Reichs-Justizamt damit beschäftigt, eine Zusammen— stellung der kritischen Aeußerungen zu dem Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuchs zu fertigen. Diese Zusammenstellung ist inzwischen in fünf Druckbänden erschienen und geht jetzt ibrem Abschluß durch die Herausgabe eines sechsten, Nachträge enthaltenden Druckbandes ent— gegen. Inzwischen hat der Bundes rath unter dem 4. Dezember v. J. den Beschluʒ gefaßt, den Entwurf einer zweiten Lesung durch eine neue Kommission zu unterziehen. Bei der Zusammensetzung dieser Kom⸗ mission ist der Bundesrath von verschiedenen Gesichtspunkten geleitet
worden. Es sind diesmal nicht nur Fachjuristen gewählt, sondern
auch Vertreter der verschiedensten Interessentenkreise, so Vertreter der Landwirthschaft, des Handels, der Industrie, des Gewerbes, sowie der Volkswirtbschaft. Als juristische Mitglieder sind Männer sowohl aus dem Richter wie aus dem Anwaltstande berufen; es ist ferner darauf Bedacht genommen, daß die verschiedenen größeren Rechtsgebiete ihre Vertretung finden, insbesondere das gemeine Recht, das preußische, französische und sächsische Recht. Unter den in der Kommißfsion be⸗ rufenen Rechtslehrern ist sowohl die romanistische als die germanistische Richtung vertreten. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist eine Kommission von 22 Mitgliedern eingesetzt. Dieselbe ist bereits in Berathung getreten; sie hat allerdings bis jetzt nur eine Sitzung abgehalten, die mehr konstituirender Natur war, und in welcher die Geschäftsordnung festgestellt wurde. Die sacklichen Berathungen werden voraussichtlich am 1. April d. J. beginnen. In⸗ zwischen haben aber die bestellten Referenten sowie der General⸗ referent kereits mit den Borarbeiten begonnen. Zugleich ist das Reichs-Justizamt damit beschäftigt, auf der Grandlage der Kritik Abänderungsanträge zum Entwurf festzustellen, welche beim Zu⸗ sammentritt der Kommission derselben zur Berathung unter breitet werden sollen. Die Regierungen sind also, wie Sie aus diesen Mittheilungen ersehen, ihrerseits bemüht, dem Gesetzgebungswerk möglichste Förderung angedeihen zu lassen. Möge dieses Bestreben von Erfolg begleitet sein.
Was den ersten Herrn Redner anbelangt, so hat derselbe eine Frage berührt, die bereits vor fünf Monaten hier eine ausführliche Erörterung gefunden hat. Damals bei einer Interpellation des Hrn. Abg. Dr. Bamberger handelte es sich um den Strafvollzug, und es wurde die Frage der Revision des Strafgesetzbuchs namentlich in der Richtung des Strafenspstems hier eingehend erörtert. Ich glaube, auf dasjenige Bejug nehmen zu können, was ich damals geãußert babe; daß nämlich die Regierungen sich keineswegs ablehrend gegen⸗ über einer Revision des Strafgesetzbuchs verhalten, namentlich auch nicht in der Richtung des Strafenspstemi und der Ver— einheitlichung des Strafvollzuges. Allein ich habe damals be⸗
auf die großen Schwierigkeiten hinzuweisen mir erlaubt, solches Reformwerk hat, und, wenn ich mich recht erinnere, zurden diese Schwierigkeiten noch viel mehr betont aus dem hohen als von meiner Seite. Ich erinnere namentlich an die Be— welche damals Hr. Abg. Dr. Windthorst vorbrachte, und an die Aeußerungen des Hrn. Abg. Dr. von Bar. Beide zegneten sich in dem Wunsch, daß man an eine Revision des fgesetzpkuchs und zwar an eine tiefgreifende, das ganze Strafen spstem umfassende Revision einst werde gehen müssen, allein sie zaren doch auch der Meinung, das man recht vorsichtig voriugehen babe, und zur Vorsicht werden wir umsomehr gemahnt, als selbst Diejenigen, welche als Happtvertreter der neuen Seitens des Herrn Abgeordneten hexte uns vorgeführten Gedanken gelten, darüber einig sind, daß die Zeit für eine Revision noch nicht gekommen sei, weil die einschlagenden Fragen noch nicht genügend geklärt seien. Ein Mann, wie List, den man als den Vater einiger jener Gedanken bezeichnen kann, bekennt, daß die Sache noch nicht in allen Theilen spruchreif sei. Trotzdem kann ich im Anschluß an meine früheren Erklärungen heute versichern, daß seit jener letzten Erörterung die Strafvollzugs ⸗Frage nicht vollständig geruht hat, sondern daß inzwischen das Reichs-Justizamt in dem Bestreben, eine Einheit im Strafvollzug herbeizuführen, mit den Regierungen der größeren Bundes staaten⸗ insbesondere mit der preußischen Regierung, in Verbindung getreten ist. Tie Verhandlungen schweben noch, und ich bin nicht in der Lage, darüber nähere Auskunft zu geben.
Abg. Klemm: Was die Anklagen des Abg. Dr. Boeckel geger deutsche Rechtspflege betreffe, so ließen die Darstellungen des Boeckel zwar an Deutlichkeit und Schärfe nichts Übrig, Behauptungen allein obne Unterlagen genügten ibm nicht Urtheil abzugeben. Es sei schwerer, Recht sprechen
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Verlangens nach einer Reform s bürgerlichen Gesetzbuches schließe r i. Der Reichstag habe die Kom—⸗ j rgerlichen Gesetzbuchs niedergesetzt annt habe, daß Hedanke der Einheit des d l einem der wichtigften Gebiele, dem Rechts Ausdruck l n müsse. Dieser große festgehalten werden. Detailfragen konne man Erfolg nick erörtern. Die Urtheile über in zwei h xtremen. ie
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bon Rathschlägen nicht die Rede sein. D; ur Manner, deren Namen und Wirken einige Ehr— Wiffen erfordere. Er glaube zaar, daß manche ganz umgearbeitet, andere überarbeitet werden müßten, Ute er aber seine Wänsche vorlegen, so würde er die ganze heutige ö und noch die morgige ausfüllen. Er verzichte daher darauf;
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habe, babe dafür 20 bis 30 6 resp.
Woche Gefängniß bekommen und natürlich die letztere ngetreten, weil! er die Geldstrafe nicht habe bejablen können. Man denke sich nun einen solchen Jungen mit anderen Verbrechern zufammengesperrt. Und immer bleibe auf, ihm das Odium sitzen, schon gesessen zu haben. Die Geldstrafe sei nur eine Strafe für zie Armen? Was frage der Wohlhabende darnach, wenn er 380 C zablen müsse; die Armen müßten aber ins Gefängniß, weil sie die Geltstrafe nicht bezahlen könnten. Die Leute auf dem Lande hätten noch aus der Zeit vor Beseitigung der Leibeigenschaft veraltete Begriffe. Hole sich kin Mann etwas Holz aus dem Walde, was er als jein Recht be— anspruche, so werde er bestraft und müsse ins Gefängniß, weil er die Geldbuße nicht bezahlen könne. Im Interesse seiner Wähler des ländlichen Arbeiterstandes wünsche er (Redner) statt dessen die Einführung der Zwangsarbeit beim Wegebau oder dergleichen. Wenn der Abg. Pr. Boeckel glaube, die Expropriation des Bauernstandes aufhalten zu können, so irre er. Der Großkapitalismus werde den tleinen Bauernstand ebenso auffressen, wie er das kleine Handwerk aufge⸗ freffen habe. Gegen diese natürliche Entwickelung helfe kein Anti⸗ semitismus. Dringend nothwendig sei die Abschaffung der soli⸗ darischen Verpflichtung der Verurtbeilten für die Gerichtskosten und Zeugengebühren. Der Gesetzgeber, der diese Bestimmungen ge—
troffen habe, habe sich nicht denken können, daß solche Riesenprozesse geführt werden könnten, wie jetzt die Sozialisten und Geheimbund⸗ projesse. Der Elberfelder Prozeß koste 12 000 6 Jeder, wenn er auch nur zur geringsten Strafe verurtheilt sei, hafte dafür. Eine folche Person werde also neben der Strafe außerdem noch bürgerlich ruinirt. Einen sebr nachtheiligen Einfluß habe das Monopol der Staatsanwalte, Anklagen zu erheben, besonders bei Beleidigungen im Fffentlichen Intereffe. Da? geschebe immer bei Beleidigungen durch die sozialdemokratifche Presse. Als Beleidigung gelte es schon, wenn ein Blatt schreibe, daß ein Arbeitgeber einen Arbeiter wabrscheinlich deshalb entlassen babe, weil dieser einem sozialdemokratischen Verein angehöre. Der Abg. Dr. Boeckel habe von der Ausbeutung des kleinen Bauern durch das Judenthum gesprochen. Der schlimmste Wucher sei aber der, der von den städtischen Bebörden durch die Leihhäuser mit den Aermsten der Armen getrieben werde. Eine arme Wittwe, die das Letzte, den Unterrock ihres Kindes, versetze, um für sich und ihr Kind Brot zu kaufen, bekomme eine Mark geliehen und müsse dafür monatlich 5 3, d. b. jährlich 6 0ο) Zinsen bezahlen. Und wenn die Auktion des Gegenstandes nicht den geliehenen Betrag decke, würden noch Auktionsbeiträge erhoben. Der Staats⸗ fekretär habe die Kategorien genannt, welche in die Kommission für das bürgerliche Gesetzbuch hineingekommen seien. Er (Redner) babe nicht gehört, daß dabei der wichtige Arbeiterstaad berück⸗ sichtigt sei, und möchte bitten, auch einen oder mehrere sozial⸗ demokratische Jaristen in die Kommission zu berufen. Der Abg. Dr. Bocckel habe Strafmilderungen erzäblt. Gegen Arbeiter werde die Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei als Strafverschãrfungs⸗ rund geltend gemacht. Seine Partei verlange auf dem Gebiet des Civilrechts absolute Aufhebung der Gerichtskosten und auf dem Gebiete der Strafrechtspflege Mitwirkung des Volks, aber nicht in der Weife wie jetzt, wo die betreffenden Geschworenen und Schöffen von den Richtern ausgesucht würden. Zar Zeit sei das Recht nicht Ausfluß des Volksbewußtfeins, sondern dasjenige, was den hert— schenden Klassen von Nutzen sei.
Abg. Stadthagen: Eine Reform der Anwaltsgebühren. ordnung wünsche er mit dem Abg. Dr. Boeckel. In Bezug auf den Wucher scheine der Abg. Br. Boeckel nur eins zu ver geffen: die Auswucherung der Arbeitskraft, und er (ei neugierig, ob der Abg. Dr. Botckel bei dem Arbeiterschutzgesetz gegen diefe Art des Wuchers Front machen werde. Er habe sich aber nut zum Wort gemeldet, um einige Fragen an den Staaissekretär zu rickten Nach 5 55 der Strafprozeßordnung dürften Fentliche Beamte über Umftände, welche sich auf ihre Amtspflichten
5gen, als Zeugen nur mit Genehmigung ihrer vorgesetzten Behörden nommen werden. Diese Genehmi h sagt werden, wenn die Ablegung d Reichs oder eines Bundesstaats Nachtheile ö . vielen Fällen gefunden, daß dieser Paragraph die Handhabe biete, um die Wabrheit zu verhüllen. Dies gelte besonders von einer Reihe von Sozialistenprozessen. Er habe sich wiederholt gefragt: Wie kann der preußische Staat oder das Reich dadurch Schaden erleiden, daß die Wahrheit enthüllt wird, daß dargelegt wird, daß ein Beamter belogen ist oder nicht? Er habe den Eindruck gehabt, daß in den meisten Fällen die vorgesetzte Bebörde die Genehmigung zur Zeugenaufsage eines Beamten nur verweigert habe, weil sie gefürchtet habe, durch die Enthüllung der Wahrheit könne es scheinen, als ob der preußische Staat oder die deutschen Be⸗ börden mit Elementen in Verbindung ständen, mit denen in Verbindung zu treten anständige Menschen sich sonst scheuten. Der s. 53 müßte dahin geändert werden, daß kein Bürger im Deutschen Reich fortwährend Gefahr laufe, irgend elger lügeahaften Kreatur zum Opfer zu fallen, deren Namen dagegen von den Beamten nicht ge⸗ nangt werden dürfe, weil die vorgefetzte Behörde ohne Angabe von Gründen fich auf den §. 53 stütze. So sei hier in Berlin einer ner beliebten Spitzel‘ unter seinem Eide befragt worden, er mit dem betreffenden Polizeikommissa in Verbindung gestanden babe. Er habe dies verneint., Er (Redner) sei nach dem Ergebriß des Verhörs überzeugt, daß der Mann einen Meingiz geleistet habe. Nun sei der Kommissarius befragt worden: F diefer Derjenige gewefen, der Ihnen die Nachricht gebracht hat?!“ Er habe geantwortet: „Ja, daß zu sagen, kat mir meine vorgesetzte Behörde verboten. Wenn das so weiter gehe, dann untergräbe man allerdings das Ansehen der Behörde. Man werde es um Volke vicht verstehen, wie die Regierung mit einem Menschen, der vor Gericht und außerhalb desselben lüge und dies Geschäft als Gewerbe betreibe, in Verbindung stehe, und daß nicht die Hand⸗ Fabe gebolen werde, um solche Leute zu entlarven. Gin zweiter Punkt betreffe die Verantwortlichkeit der Staats anwalte und Richter. Man Fisfe, daß der leiseste Zweifel an der Gewissenbaftigkeit., eines Richters oder Staatsanwalls sofort zur Anklage der Zweifelnden führe. Er meine, die moralische Verantwortlichkeit genüge nicht, es gehöre weiter dazu, daß ein etwaiger Verstoß gegen das Strafgesetzbuch mit aller Strenge des Gesetzes auch gegen Richter 1nd Siaatsanwalte in Anwendung gebracht werden müsse. Wer kõnne nun den Staatsanwalt anklagen, wenn er dieses oder jenes Verbꝛechen oder Vergeben im Sinne des Sirafgesetzbuches begangen babe? Wenn der Erste Staatsanwalt Jemand zu Unrecht anklage oder eine Anklage unterlasse, zu der er verpflichtet gewesen sei, so seien beides schwere Verbrechen, die das Gesetz mit Zuckthausstrafe bedrohe. Nun werde arer doch der Erste Staarsanwast nie und nimmer sich selbst anklagen, dazu gehöre ein so makelloser reiner Charakter, wie er eben in den Reihen Derjenigen, die solche Verbrechen begingen, nicht gefunden werde. Nun könne sich allerdings der Verletzte beim Sber⸗Staalsanwalt beschweren. Da sage aber der Ober⸗ Staats anwalt: 'r könne nicht einschreiten, denn der subjektive Thatbestand Verbrechens liege nicht vor. Weil der Ankläger
behauptet daß der Erste Staatsanwalt dieses
; . so klage er ihn wegen Beleidigung an. Was se nde! Er (Redner) möchte also die Regie⸗ rung um Aufklärung bitten, ob sie Remedur nach der Richtung fchaffen wolle, daß sie eine Anklagebebörde auch gegen Staals anwalte schaffe. Der Abg. Dr. Hartmann habe neulich gesagt, daß gegen derartige Vergehungen ja das Ober ⸗ Landesgericht, das Kammerger cht u f. w. Abbüklfe schafften. Das sei ganz schön, aber in Preußen z. B. feien die böchsten Stellen mit Richtern besetzt, die eine kürzere oder ängere Zeit früber Staatsanwalt gewesen seien, Hier in Berlin sei edestens ein Vierlel sämmtlicher böberen Stellen mit früheren
valten beseßt, und da wisse man schon, was dabei heraus
In Bezug auf den Strafvollzug werde eine ganze An⸗
zahl von Versehen begangen, ohne daß die betreffenden Beamten zur Veraniwortang gezogen würden oder werden könnten. He— sonders scklimm stehe es mit der Untersuchungshaft. Die Unter— suchungsgefangenen sollten gesetzlich nur solche Beschränkungen er⸗ leiden, welcke zur Sicherung des Zwecks der Haft oder zur Aufrechterbaltung der Ordnung in den Gefängnissen nothwendig feien. Nun sei es aber in Prenßen eine eigenthümliche Einrichtung, daß über die Untersuchungsgefangenen lediglich die Gefãngnißinspektion ü bestimmen habe. Würden die Gefangenen allerlei Beichrän kungen unterworfen, und wende man sich dann beschwerdeführend an den Richter, so heiße es: Ja, er könne darin nichts weiter thun, daran sei die Aufsichisbehörde schuld, er könne sich darin nicht mischen. Die Untersuchungsgefangenen seien dem Schutze des Richters unterstellt, und derselbe Richter könne diese ungeseßlichen Maßregeln nicht verhindern. Er habe einmal einem Untersuchungs⸗ geiangenen den Heine jugeschickt. Das sei als eine unzweckmäßige Lektüre zurückzewiefen worden. Eine Beslchwerde einzureichen sei in den meisten Fällen gar nicht möglich. In drei Fällen, in einem einzigen Monat sei er verhindert worden, mit dem Untersuchungs gefangenen zu sprechen. Er habe davon abgesehen, disziplinarische Bestrafung direkt zu beantragen, weil er sich gesagt babe, die unteren Beamten seien gebunden durch das Reglement der oberen Beamten. Das Reglement des preußischen Justizministeriums für die Gefängniß⸗ verwaltung stehe nicht im Einklang mit den Bestimmungen der Strafprozeßordnung. Möge der Untersuchungsgefangene schuldig sein oder nicht, so lange er noch nicht verurtheilt sei, dürfe seine
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Freiheit nur beschränkt werden, so weit es der Zweck der Haft und die Aufrechterhaltung der Ordnung erfordere. Beschwere sich 3. B. ein Arbeiter, so müsse er erst den langen Instanzenzug durchmachen; er gehe schließlich an den Kaiser, und wenn das Alles nichts belfe, komme er zu den Sozialdemokraten, und wenn diese ihm sagten: Da sei nichts zu machen, so fange die Sache wieder von vorne an. Schließlich komme der Staatsanwast auf den Gedanken: Sellte das nicht ein Querulant sein? Der Mann werde angeklagt und das Entmündigungsverfabren gegen ihn eingeleitet., Nun noch einen kleinen Fall: Es sei ein Mann angeblich wegen Geheimbündelei zu 6 Monaten Plötzensee verurtheilt und gezwungen worden, die eiserne Maske zu tragen. Der Mann babe vorgestellt, daß seine Lunge krank sei und er durch die Maske an der freien Athmung verhindert werde. Er habe gebeten, daß man ihm die Maske abnehme. Er (Redner) habe nun an den Juftiz⸗Minister in Preußen in dieser Be ziehung ein Gesuch gerichtet, weil er sich gesagt habe: ehe der Staatsanwalt geantwortet hat, ist der Mann mit irgend einem Uebel schon behaftet. Der Justiz. Minister habe die Sache zur Entscheidung an den Ober⸗Staats anwalt abgegeben, und dieser habe erwidert: Ew. Woblgeboren sind garnicht berechtigt und legitimirt dazu, die Beschwerde zu führen. Nun habe er (Redner) in dem Prozesse nicht nur vertheidigt, sondern auch Gelegenheit gehabt, eine schriftliche Vollmacht einzureichen. Er möchte an die Reichsregie⸗ rung die Bitte richten, dafür zu sorgen, daß im Interesse einer ein⸗ heitlichen Recktspreckung die Behörden angewiesen würden, bevor sie irgend eine Verfügung erließen, wenigstens die Akten einzusehen; sie hatten in diesem Falle gesehen, daß eine schriftliche Legitimation vorhanden gewesen sei. Ferner bitte er, daß man volitischen Gefan— genen nicht eine Maske anlege, wie es vielleicht bei Dieben und anderen Verbrechern nothwendig sei.
Staate sekretär von Oehlschläger:
Meine Herren! Die erste Frage, welche der Herr Abgeordnete gestellt hat, betraf den 8. 53 der Strafprozeßordnung und ging dahin, ob der Herr Reichskanzler nach den gemachten Erfahrungen nicht An— laß habe, auf Abänderung dieser Vorschrift hinzuwirken. Ich kann darauf nur die Antwort geben, daß noch kein Fall eines Mißbrauchs des
w in Folge einer Beschwerde, noch auf anderem Wege zur
imtniß
gebo einer Aenderung des 5. 53 der Straf⸗
zeßordnung näher zu treten.
Die zweite Frage, betreffend die für ein Vorgehen gegen Mit— glieder der Staatsanwaltschaft zuständigen Anklagebehörden, bedarf kaum noch einer Antwort von meiner Seite, da der Herr Abgeordnete demnächst im Laufe seiner Ausführungen sich selbst die entsprechende Antwort dahin gegeben hat, daß ein anderer Staatsanwalt zur An— klageerhebung zu bestellen oder die Anklage direkt vom Ober ⸗Staats⸗ anwalt zu erheben sei. Auch die weitere Frage, was zu geschehen babe, wenn der Ober⸗Staatsanwalt oder der substituirte Staatsanwalt ihre Pflicht nicht thun sollten, hat der Abgeordnete selbst sich beant⸗ wortet. Er hat nämlich sich erinnert, daß in solchem Falle noch die Beschwerde an das Ober Landesgericht gegeben sei.
Der Herr Abgeordnete hat aber dann eingewen schwerde an das Ober ˖ Landesgericht wenig Werth habe, wei derart besetzt würden, daß die Mehrzahl der Richter nicht geneigt wären, gegen einen Staatsanwalt Anklageerhebung anzuordnen. Allein
ine thatsächliche Srundlage nicht n, und auch abgesehen würde die Reichsregierung tande sein, Abhülfe zu gewähren, da das Anstellungsrecht den Einzel gebührt, Beschwerden in dieser Richtung also nicht vor ständigen Landtaz gehören.
Der Herr Abgeordnete hat schließlich eine Reibe einzelner Be—⸗ schwerden vorgebracht, auf die ich nicht näher eingehen kann, weil mir jedes Material fehlt, diese Fälle einer Beurtheilung zu unterziehen, und weil diese Fälle ebenfalls auf dem Gebiete der Partikulargesetzgebung liegen, nämlich auf dem Gebiete des Strafvollzugs. Wir haben vorhin ausführlich darüber verhandelt, daß der Strafvollzug bis heute noch nicht einheitlich geregelt worden ist, sondern daß dort die Partikulargesetzgebung noch in roller Kraft besteht. Es kann also auch für diese Fälle die Abhülfe nicht hier gesucht werden, vielmehr wird der Herr Abgeordnete eventuell sich dieserhalb an den preußischen Landtag wenden müssen.
Das Gehalt des Staatssekretärs wird bewilligt.
Zur weiteren Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches werden verlangt 200 000 (t, 80 0600 S mehr als im vorigen Jahre.
Abg. Hahn: Die Materie des Wasserrechts habe im bis berigen Entwurf des bürgerlichen Gefetzbuches leider keine Behandlung ge— funden. Die in den Motiven für diese Unterlafsung angegebenen Gründe kalte er für unzulänglich: es solle nur das Privatrecht, nicht das öffentliche bebandelt werden. Nun sei aber das Wasserrecht auch prixatrechtlicher Natur. Das preußische Landrecht bestimme, daß jeder Uferanwohner für die Unterbaltung und Freimachung der über sein Grundstück fließenden Flüsse verpflichtet sei. Daß das eine privatrechtliche Bestimmung fei, habe auch ein Eckenntniß des Ober⸗ tribunals anerkannt. Es könne nicht allein vom rolizeilichen Standpunkt beurtheilt werden, ob und wie weit Jemand sich von seinem Nachbar habe überschwemmen lassen. Der 1882 dem preußischen Abgeordnetenbause vorgelegte Entwurf über die fugnisse der Sttombauverwaltung gegenüber den Uferbesitzern be⸗
im bürgerlichen
3 * GS
auch dringend eine reichsgesetzliche Regelung, und das bürger esetzbuch sollte diese nicht vorenthalten.
Der Titel wird bewilligt.
Zum Neubau des Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig wer— den als fünfte Rate 650 000 „6 verlangt.
Berichterstatter Abg. Dr. Hartmann richtet im Auftrage
Budgetkommission an den Staatssekretär eine Anfrage über Stand des Baues und darüber, ob man mit der veranschlagten Summe ausreichen werde.
Staatssekretär von Oehlschläger:
Meine Herren! Ich kann Ibnen die gewünschte Auskunft dahin eitbeilen, daß die Umfassungẽwände des Gebäudes in Mauersteinen fertiggestellt sind, daß dann ein Rothdach errichtet worden und unter diesem der größte Theil der Deckengewölbe hergestellt ist. Unfertig ist noch, und zwar auch im Plan, die Kurxpel, welche sich über der Dalle des Mittelbaues erheben soll. Der bezügliche Entwurf ist Seitens der Akademie des Bauwesens beanstandet, und in Folge davon ist dem Architekten der Auftrag ertheilt worden, seinen früberen Entwurf einer Umarbeitung zu unterzieben. Mit dieser Umarbeitung ist gegenwärtig der Architekt besckäftigt und bofft sie etwa bis um Mai dieses Jahres zu beendigen. Imwischen wird aber der Bau keine Unterbrechung zu erleiden baben. Vielmehr steht der Kuppelbau so außer Konnex mit den übrigen Arbeiten daß die letzteren hierdurch nicht berührt werden. In diesem Baujahre soll nun die Bekleidung der Fagaden mit Sand
— — —
stein in Angriff genommen werden und es sind die betreffenden Ver⸗ träge bereits abgeschlossen. Nach Lage der Dinge steht mit voller Sicherheit zu erwarten, daß wir den Bau in der anschlagsmäßigen Zeit werden vollenden können. Der Miethsvertrag mit der Stadt über das Gebäude, in welchem das Reichsgericht zur Zeit untergebracht ift, läuft am 30. September 1895 ab, und wir nehmen an, daß spätestens am 1. Oktober 1895 der Umzug aus dem alten Gebäude in das neue Gebäude erfolgt sein wird. Ebenso ist mit großer Wahrscheinlichkeit, eigentlich mit Gewißheit darauf zu rechnen, daß die Bauanschlagssumme nicht wird überschritten werden. Allerdings können ja in dieser Hinsicht noch unvorbergesehene Zwischenfälle eintreten. Soweit aber solche sich nicht ereignen, wird die anschlagsmäßige Summe für den Bau vollständig ausreichen.
Der Stand des Bauwesens wird von Zeit zu Zeit durch photo— graphische Aufnahmen festgestellt, und ich gestatte mir, für die Herren, welche Interesse daran haben, die im Deijember des Vorjahres auf⸗ genommenen Photographien zur Einsicht hier auf dem Tisch des Hauses niederzulegen.
Der Titel wird bewilligt, desgl. die Einnahmen und der ganze Rest des Etats der Reichs⸗Justizverwaltung.
Darauf fährt das Haus in der Berathung des Etats der Reichspost⸗ und Telegraphen verwaltung fort. ö Bei Tit. 20 „Gehälter der Vorsteher von Post— ämtern“ bittet
Abg. Dr Hartmann um eine Aufbesserung der im Nach= trag. Etat nicht berücksichtigten Postdirektoren, die jetzt vielfach schlechter gestellt Lien als ihre Sekretäre.
Direktor im Reichs Postamt Fischer: Dadurch, daß die Sehalts⸗ aufbesserungen im Nachtrags-Etat unmittelbar vor den Postdirektorer abgeschlofsen hätten, sei in der That in einer nicht geringen Anzabl von Fällen der Uebelstand herbeigeführt, daß der Cbef des Amtes ein geringeres Einkommen beziebe als die nachgeordneten Postsekretäre. Es könne nicht verkannt werden, daß dadurch Schwierigkeiten für die Aufrechterhaltung der Stellung und Diszirlin entstehen könnten. Die Hoffnung, durch Gewährung von Stellenzulagen Abbülfe zu jGaffen, sei nicht erfüllt worden, weil nach dem Vorgange in Preußen Stellen⸗ zulagen an solcke Beamte nicht gewährt werden könnten.! Es Feien indeß Verhandlungen eingeleitet, um so be s möglich den Miß— stand zu beseitigen. .
Der Titel wird bewilligt.
Bei Titel 31 „Postagenturen“ bemerkt
Abg. von Meyer: Die Postagenten sei Funktionen, aber nicht amtliche Qualität sie unter die Beamten auf Widerruf R bisher 546 sollten f
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zu beaufsichtig ö J . ei sei ein ĩ dieser einen offiziellen Vertreter gar nicht hätten, sondern Frau, bezw. ihren a angewiesen seien, aber verantwortlie r sie für Alles. zerechtigung hätten sie nicht; es us irgend einem anderen Fonds für diese Postagenten etwas, meh geleistet werden. Vielleicht könnte man ihnen, auch die Befugni einräumen, daß, Falls ihre Agentur zam wirklichen Postamt erhoben werde, sie Stelle einträten. Gegenwärtig h si Recht nicht, wenn sie auch noch so lange gedient h so qualifizirt seien.
Staatssekretär Dr. von Stephan:
Ich bin dem Herrn Vorredner sehr dankbar für die Wärme, mit der er sich dieser Klasse sehr braver Angehöriger der Post— verwaltung angenommen hat. Es ist ia auch, wie der Herr Vorredner bereits erwähnt hat, in dem jetzigen Etat Vor— sorge getroffen, daß die Bezüge dieser Beamten erhöht werden, und es kängt das zusammen mit der allgemeinen Besoldungs⸗ erhöhung, die im vorigen Jahre vom hohen Hause genehmigt worden ist. Sie sind dam in demselben Rabmen geblieben, in welchem sie standen, und sind einrangirt auch mit dieser Zulage von von der ich ebenfalls gewünscht hätte, daß ausgefallen wäre, da, behandelt worden nach den taze und nachher von dem Bundesrath vorgeschrieben word sind. Ob es thunlich sein wird, für diese Angehörigen d Postverwaltung — es sind das Beamte auf Widerruf dreimonatliche Kündigung — auc künftig etwas zu
lediglich davon häng: in welchem Temp Besoldungsaufbesserungen im Allgemei sie aus dem Rahmen heraustreten kein Anlaß vor, es würde das
Aus den Titeln, die der geehrte kann ihnen nichts bewilligt werden, weil das Titel für die Unterbeamten sind. Soweit darin natürlich Beiträge für Botenposten, Hülfe⸗ leistungen u. dergl. stecken, bekommen sie auch die Vergütung. Inso⸗ fern ist es nicht richtig, daß sie die Selbstkosten der Verwaltung tragen. Und endlich bekommen sie in beson deren Bedarfsfällen, in Fällen, wo Noth eingetreten ist oder Krankheit, aus dem Remune⸗ rationsfonds Tit. 37 besondere Uaterstützuugen. Aber es besteht die vollste Sympathie bei uns für diese Klasse sehr braver und pflicht⸗ treuer Angehöriger der Postverwaltung.
Der Titel wird bewilligt.
Bei den Betriebskosten im Bereich der Tele— graphie bemerkt Staatssekretär Dr. von Stephan:
Meine Herren! / Es werden bei diesem Kapitel, welches die Be⸗ triebskosten der Telegraphie betrifft, 15 Millionen Mark im Ganzen in Anspruch genommen, etwas über 3 Millionen Mark mehr als im vorigen Jahre. Es ist das ja keine unbedeutende Summe, und ich halte mich für verpflichtet, einige Elemente wenigstens mitzutheilen, auf denen die Mehrforderungen beruhen.
Das ist erstens die Weiterentwickelung des Telegraphen—⸗ netzes. Wir konnten damit nicht zurückhalten, obwohl Deutsch⸗ land von allen Ländern in Europa die meisten Tele⸗ graphenstationen hat, England nicht ausgenommen, nämlich eine Anzahl von 11200 Telegraphenanstalten. Im Jahre 1883 waren es 10000; in den beiden Jahren 1889 90 sind also 1200 neu eingerichtet. Wir müssen in demselben Tempo weiter gehen, um die Bedürfnisse des Landes zu befriedigen, in welchem die Industrie sich immer mehr ausdehnt, ich erinnere an die Zuckerindustrie, an die chemischen Fabriken u. s. w.; es muß in Folge dessen das Leitungs⸗ netz verdichtet werden. Es sind in den letzten beiden Jahren 30 000 km
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Stuttgart gelegt, Württemberg hat sich angeschlossen. Nach Bavern ist die Linie zwischen Dresden und Hof auf dem dentschen Postgebiete weitergeführt und wird in Bayern im nächsten Frühjahr in Angriff genommen werden, so daß zwischen München und Berlin eine unterirdische Telegraphen⸗ linie bestehen wird, wie sie jetzt schon zwischen Stuttgart und Berlin im Gange ist. Es ist sodann hergestellt eine direkte Leitung nach Rom. Bisher war Rom nur zu er— reichen über Mailand mit Unmtelegraphirung und Ueber tragung und auf dem Wege über Wien auch mit Umtelegrarhirung. Eine direkte Linie obne irgend welche Uebertragung und Um⸗ telegraphirung bestand bisher nicht. Es ist gelungen, durch Ber⸗ einbarung und durch Entgegenkommen der Königlich bayerischen, der Kaiserlich Königlich österreichisch⸗ ungarischen und der Königlich italienischen Regierung jetzt eine Linie direkt zu bauen von Berlin über München, den Brenner, Verona nach Rom, und es ist diese Linie vor etwa sechs Wochen in Betrieb genommen. Sie funktionirt aus⸗ gezeichnet; ich selber habe im Telegraphensaal nachzeseben. Di Schrift kommt in großer Vollendung in wenigen Sekund ͤ Rom nach Berlin, obne Uebertragung. Entfernung 1947 km beträgt, daß diese längste Linie, die wir bisher hatten,
so ist das eine ganz
erwähnen, weil me
interessirten, daß für diese Leitung auss verwendet worden ist, der das beste Leitungsve der Stelle über dem Brenner sfähige Eisendrabt verwen die K nach England v sert worden,
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auch mit bineingezogen w aben Ermäßigungen stattgefunden im tele kehr mit England, Schweden⸗Norwegen, Italien, Belgi Westindien, Mexiko, mit Mittel⸗ und Süd⸗Amerika,! Ermäßigung bevor zum J.
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Es ist bureau, wo Erfindungen e zu machen
9n 1716
Es zwei Jahren stand es im Etat — eine eigene einem Grundstück in der Köpnickerstraße, die wir beim Experimentiren gebrauchen. Telegraphenschule, wo Lehrgegenstände umfassen Physik, Chemie, Me
Telegraphenbau und Apraratwesen, Hande und Völkerrecht und Finanz⸗ und Volkswirtbschaft. Endlich — und damit will ich schließen steht im n re die elektrotechnische Ausstellung in Frankfurt a. M. be lt sich dabei um die Lösung des großen Problems ung auf weitere Entfernungen auf elektrise darum handelt, die Kraft der Wasserf uchten verrauscht, dem Dienst der Mens Es werden in diesen
Telegraphenamt, die nit angesehen haben, und i
habe beute früh den e rüber bekommen — es werden in Oerlikon bei Zürich, Industr Transforma⸗ toren aufgestellt, und s ies utende Kraft übertragen worden, un Benutzung eine ö r von etwa 30000 Volt, was enorm viel sage ill; diese Kraft ist weitergefüh f Entfernung von 7 km unter Umständen, die es als vollständig aussichtsreich erscheinen lassen, daß es auch gelingen wird, diese Kraft auf weitere Ent fernungen, bis zu 200 km zunächst, fortzuführen. Ströme von so hoher Spannung sind ja zum Theil gefäbrlich. Nimmt man stacke Ströme, di s Svannung ie ungefährlich sind, so bedürfen sie eines großen Querschnitts des Leiters; dadurch wird der Draht theurer und kann nur unterirdisch geführt werden, was die Sache außerordentlich erschwert. Nimmt man starke Ströme mit schwacher nung, so können nicht auf leichteren Drähten geführt werden. Es wir Strom in einer Spannung von ursprünglich 100 Volt erjeugt, aber durch sogenannte Trans⸗ formatoren, durch die er durchgeht, Metalldrabt⸗Wickelungen, die sich in großen mit Oel gefüllten Kufen befinden, bis auf 30 0090 Volt ver⸗
stärkt, und auf solchen Drähten, die nicht stärker sind als unsere Telegraphendrähte, nämlich 4 mm im Durchmesser, kann er auf Ent⸗ fernungen geführt werden, wie man anzunehmen alle Ursache hat nach diesem ersten gelungenen Experiment, bis auf Entfernungen von 200 Km. Nun will man in Frankfurt den Wasserfall von Lauffen am Neckar benutzen, um die Kraft in das Ausstellungsgebäude mit diesem Verfahren überzuleiten, das jetzt in Oerlikon versucht worden ist. Es ist das eine Entfernung von 180 km, und man hofft, unter Anwendung der entsprechenden Maschinen diesem Wasserfall eine Kraft von etwa 300 Pferden zu entziehen, die mit momentaner Schnelligkeit, mit der Schnelligkeit, mit der die Elektrizität überhaupt arbeitet, nach Frankfurt übergeleitet werden, um sie im Ausstellungsgebäude zu allerlei Zwecken zu ver—⸗ wenden; man kann sie in Licht verwandeln, in motorische Betriebs- kraft umsetzen, indem man sie auf die einzelnen Gewerbestellen, auf kleine Maschinen vertheilt. Kur;, es fteht zu boffen, daß diese neue Errungenschaft der Wissenschaft, die der Welt, namentlich dem Gewerbeverkehr, einen ganz außerordentlichen Aufschwung zu geben berufen ist, die namentlich für das kleine Gewerbe von großer Wichtigkeit sein wird, indem man die Maschinen auf jeden Stuhl einer Werkstatt vertheilen kann, gelingen wird. Das ist das
Drahtleitungen gezogen worden, die unterirdischen Linien sind nach
Experiment, das in diesen Tagen in Oerlikon versucht worden ist. Ich