nicht willkürlich einige Arten ausnehmen. Mit einigen feiner Partei⸗ enossen müffe er sich deshalb gegen die Kommissionsbeschlüffe wenden.
an könne nur aller Agitation auf dem Lande die Spitze abbrechen, renn man die allgemeine Schadensersaspflicht anerkenne, ö
Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Das bach schließt die Diskussion über §. 1. .
Der freisinnige Antrag wird abgelehnt, desgleichen der Antrag von Dobeneck. k
In namentlicher Abstimmung wird alsdann der Theil des weiter von freisinniger Seite gestellten Antrages, nach welchem auch für Rehwild eine Schadensersatzpflicht anerkannt werden soll, mit 160 gegen 138 Stimmen angenommen; des Weiteren auch der andere Theil, der eine Schadensersatzpflicht auch für Fasanen festsetzt, und schließlich der ganze derartig modifizirte § I. . .
Der 8. 2 wird nach kurzer Diskussion, an der sich die Abgg. Papendieck und von der Reck betheiligen, in der von der Kommission vorgeschlagenen Form angenommen.
8. 3 bestimmt, daß bei Enklaven der Inhaber des umschließen⸗ den Irundstucks, sofern er die Jagd angepachtet oder die an⸗ gebotene Anpachtung abgelehnt hat, ersatzpflichtig sein soll.
Aba von Schalcha widerspricht dieser Fassung, die den Groß— grundbeßtzer zu weit verpflichten würde, wäbrend Abg. Strutz die Bestimmuͤng im Interesse des kleinen Landwirths aufrechterhalten wissen will. .
Der S8. 3 wird in der Kommissionsfassung angenommen.
S. 4 besagt, daß Jagdpachtverträge, welche bestimmen. daß in gemeinschaftlichen Jagdbezirken die Ersatzpflicht des Jagd⸗ pächters ganz oder theilweise ausgeschlossen sein soll, zu ihrer Gültigkeit die Genehmigung des Kreisausschusses bezw. des Stadtausschusses bedürfen, wenn Seitens auch nur eines Rutzungsberechtigten Widerspruch erhoben wird,
Abg Pr. Grimm beantragt noch hinzuzufügen: unter den gleichen Voraussetzungen werden Jagzpachtverträge, welche die Ersatz . pflicht des Jagdpächters auf die Gesammtheit der Grundbesitzer über⸗ tragen, dem Beschädigten gegenüber rechts wirksam. .
Der Antragsteller, wie der Abg. Francke (Tondern) befür⸗ worten diesen Antrag, der alsdann dem §. 4 der Kommissions⸗ vorlage einverleibt wird.
Um 35, Uhr wird die weitere Berathung vertagt.
Der Kommissionsbericht über die Einkommensteuer⸗Vorlage.
Dem Hause der Abgeordneten ist nunmehr über die Be— rathungen der X. Kommission über den Entwurf eines Ein⸗ kommensteuergesetzes ein schriftlicher Bericht erstattet worden. Die Berathungen haben, wie wir dem Bericht entnehmen, siebzehn Sitzungen und außerdem noch drei Sitzungen von Subkommissionen in Anspruch genommen. Das Ergebniß sei in seinen Hauptpunkten in Folgendem kurz dargelegt.
Bei 8. J ist die Definition der subjektiven Steuer⸗ pflicht dahin begrenzt worden, daß diejenigen preußischen Staatsangehörigen, welche in einem deutschen Schutzgebiete wohnen oder sich aufhalten, nicht einkommensteuerpflichtig sind. Weiter ist bezüglich der Steuerbefreiung derjenigen Staats— angehörigen, welche ohne in Preußen einen Wohnsitz zu haben, seit mehr als zwei Jahren sich im Aus— lande aufhalten, bestimmt worden, daß diese Be⸗ freiung keine Anwendung findet auf Reichs und Staats⸗ beamte, welche im Auslande ihren dienstlichen Wohnsitz haben und dort zu entsprechenden direkten Staatssteuern nicht heran⸗ gezogen werden. Die Besteuerung der „Aktiengesellschafte, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Berggewerk⸗ schaften, welche in Preußen einen Sitz haben, sowie derjenigen eingetragenen Genossenschaften, deren Geschäfts⸗ betrieb über den Kreis der Mitglieder hinausgeht“, ist von der Kommission bestätigt und noch dahin erweitert worden, daß „Konsumvereine mit offenem Laden der Einkommen⸗ steuer unterliegen“. Als steuerpflichtiges Einkommen dieser juristischen Personen sind in Uebereinstimmung mit der Vorlage die Ueberschüsse; welche als Aktienzinsen oder Dividenden unter die Mitglieder vertheilt werden, be— zeichnet worden; doch sollen hiervon statt 3. Prozent, wie die Vorlage vorschlug, 31 Prozent des Aktienkapitals vorweg in Abzug gebracht werden. An Stelle des Letzteren tritt — so hat die Kommission näher definirt — bei ein— getragenen Genossenschaften die Summe der eingetragenen Geschäftsantheile der Mitglieder, bei Berggewerkschaften das aus dem Erwerbspreise und den Kosten der Anlage und Ein— richtung bezw. Ecweilerung des Bergwerks sich zusammen⸗ setzende Grundkapital oder, soweit diese Kosten vor dem 1. April 1892 aufgewendet sind, nach Wahl der Pflichtigen der zwanzigfache Betrag der im Durchschnitt der letzten vier Jahre vor dem Intrafttreten dieses Gesetzes vertheilten Aus⸗ deute.“ Weiter hat die Kommission die in Preußen thätigen Agenturen bezw. Agenten von außerhalb Preußens ihren Sitz habenden gewerblichen Unt rnehmungen für steuerpflichtig erklärt. Da nach dem Beschluß der Kommission Reichs⸗ und Staats beamte, welche sich im Auslande aufhalten, besteuert werden sollen, Falls sie dort zu entsprechenden Staatssteuern nicht heran⸗ gezogen werden, ist unter Zustimmung des Finanz-Ministers weiter beschlossen worden, daß eine Befreiung der Ka dre fremder Mächte oder der Bundesstaaten, sowie derjenigen Personen, denen sonst nach völkerrechtlichen Grundsätzen oder nach be— fonderen, mit anderen Staaten getroffenen Vereinbarungen ein Auspruch auf Befreiung von der Einkommensteuer zu— kommt, in denjenigen Fallen ausgeschlossen ist, in welchen in den betreffenden Staaten Gegenseitigkeit nicht gewährt wird.
Betreffs der Heranziehung der Reichsunmittelbaren hatte in 5. ierung vorgeschlagen:
D und Mitglieder der Familien vormals unmittel
er Reiche stã welchen das Recht der Besreiung von zersonalsteuern nachweis lich zustebt, unterliegen der
erigen Befreiung zu ird durch besonderes
Fieser Paragraph erhielt durch die Kommission folgende
—
d da erd er
milien vormals unmittel- Recht der Befreiung von en zu der Einkommen⸗ angezogen, in welchem tschädi gung für die auf⸗ inkommenstenger geregelt
* E
5
8
Es wurde hierfür geltend gemacht, daß diese Fassung dem bestehenden Rechts zustande am meisten Rechnung tragen
würde. Der Finanz Minister sprach sich für die Beibehaltung
genügend, wenn das
werden dürfe.
höhung in den
steuerstufen, sogar getreten sei.
Billigkeit nicht Herabsetzung der
kommen von 1
fußes stehe auch Frage könne
Im Uebrigen würde
—
2
2 — 5 6
. **:
2709 3000 3300 3600 3900 4200 4500 5000 5500 60 0 ] 6500 7000 7500 8000 8500 9000
Fassung erhalten:
von mehr als:
2400
2700
3000
3300
3600 3900 4260 4500 5000 5500 5000 656500 7600 7500 8000 8500 3000
er Regie un. a dorlage aus und führte aus: Der in der Vor⸗ lage zur Regelung der Entschädigunge frage vorgesehene Zeit⸗
500
liegenden Gesetze zum Ausdruck gel mission angenommenen nusgesprochen sein, da ; Sterterprivilegien mehr bestehen würden, artige Klarstellung würde Seit ; wicht gelegt, da dieselbe die Verhandlungen mit den Steuerfreien erleichtern würde; der Regierungsvorlage zu empfehlen. Wir kommen zu wesentliche Aenderung erfahren hat. heit der Kommission ga sicht Ausdruck, daß die? gerechtere Veranlagung dern auch in ihrem finanziellen Effe der gesammten direkten Staatsste bilden solle, und daß daher der aus dem Gesetz zu erwartende Mehrertrag nicht andererseits in erheblichem Umfang gemindert Gleichwohl war man der Ueberzeugung, daß in einer mäßigen theilweisen Herabsetzung des Tarifs der finanzielle Effekt des Gesetzes bei den aus der richtigeren Veran⸗ lagung, sowie der Besteuerung der juristischen Personen zu er⸗ wartenden großen Mehreinnahmen fährdet werden würde, . oberen Stufen
Fassung wür
b bei Bera
daß die mittleren Einkommen
besteuert seien, da gera kraft oft gering und Steuersatz nöthig sei, Stufen, z. B. den oberen Hä eine Erhöhung Der Finanz-Minister Herabsetzung der unteren und mittler erheblichen Ausfall verursachen würde; Reformprogramm durchgeführt werden solle, die Mehrerträge, auf die man rechnen könne, nicht wegstreichen. Freilich sei
indem sie die Stufen
steuerung komme auf eine P der Höhe des Steuersatzes werde hafter Deklaration wachsen. Die mit der Frage in enger Verbindung, und dieser erst im Zusammenhang mit der nothwendigen Reubrdnung des Kommunalsteuerwesens nähergetreten werden. der Ausfall, welcher durch Herabsetzung d mittleren Einkommen vorgeschlagenen ätze entstehen würde, kaum durch die stärkere Heran⸗ * 24 82 . 8 —
kommen gedeckt werden können. Nach werden von einem Einkommen
des fundirten Einkommens
der für die kleinen un
. — n G
— * 02 C
raum sei zur Erledigung vollständig ausrei ] rinzip der Entschädigun ange; mit
dem Steuertarif,
Die überwiegende Mehr⸗ thung des Tarifs der An⸗ orlage nicht bloß eine gleichmäßige und der Steuerpflichtigen herbeiführen, son⸗ kt die Grundlage für die Reform uern und Kommunalsteuern
um so weniger,
3300 3600 3900 4200 4509 5000 5500 6000 6500 71000 7500 8000 S500 980090 93500
Bei Einkommen von mehr als 9500 bis einschließlich 10500 4 beträgt die Steuer 300 und steigt bei böberem Einkommen bis einfchließlich 160 500 M in Stufen von je 1009 Æ um je 30 , von da ab in Stufen von je 5000 6 um je 150 .
Nach den Beschlüssen der Kommission hat §. 17 folgende
Die Einkommensteuer beträgt jäbrlich bei einem Einkommen
bis einschließlich:
3300 3600 39800 4200 4500 5000 5500 6000 6500 7060 7500 8000 8500 8000 8500 10500
chend; auch sei es g hier in dem vor⸗ der (von der Kom⸗ de in dem Gesetz nicht ß auf diesem Gebiete künftighin keine und auf eine der⸗ tens der Staatsregierung Ge⸗
es sei daher die Annahme
noch nicht erheblich ge— wenn eine Er⸗ andererseits Mehr⸗ erträge verschaffe. Es herrschte Uebereinstimmung darüber, in der Vorlage zu hoch
de in diesen Stufen die relative Steuer— eine Ermäßigung gegen den bisherigen während nach der Vorlage in vielen älften der bisherigen Einkommen— gegen jetzt ein— erklärte, daß eine en Stufen einen sehr man dürfe, wenn das
den auf Erleichterung gerichteten Bestrebungen eine gewisse abzusprechen, doch boten. Die Kommission beschloß
unteren und mittleren von 9500-10500 s6 in Ueberein⸗ stimmung mit der Vorlage als Ausgangspunkt der Degression von 3 Proz. beibehielt, aber diese herab gegen die Vorlage verschärfte; das Einkommen von über 30500 ( allmählich ansteigend zu besteuern, 6, wo eine vierprozentige Be— steuerung eintreten soll, die dann aber für die höheren Ein—⸗ kommen verbleibt. Der Finanz⸗Minister erklärte, daß er nicht in der Lage sei, eine Erklärung Seitens der Königlichen Staatsregierung hierüber abzugeben. Die vierprozentige Be⸗ rogressivsteuer hinaus, und mit Gefahr mangel⸗
einerseits eine
Degression bis zu 2400 andererseits beschloß sie, mit mehr als 3 Proz.
welcher eine
Vorsicht ge⸗
Einkommen,
einem Ein⸗
des Steuer—⸗ Besteuerung
3765
66 6 9 12 16 21
2 —
Sie steigt bei böberen Einkommen . von mehr als bis einschließlich in Stufen von um se 6
16 30 500 32000 78 000 2 78 000 100 000 2000 100 Bei Einkommen von mebr als 100 000 4 bis einschließlich
105 056 M beträgt die Steuer ä00 6 und steigt bei höheren Ein kommen in Stafen von 59000 6 um je 200 6
Weiter wurde in §. 18 die Ermäßigung der Steuersätze,
wonach für jedes unter 14 Jahren alte Familienglied von einem steuerpflichtigen Einkommen von 3000 S6 und darunter je 50 (6 in Abzug gebracht werden können, dahin erweitert, daß bei Vorhandensein von drei oder mehr solcher Familien⸗ glieder auf jeden Fall eine Ermäßigung um eine Stufe statt⸗ finden soll. Ferner soll die Berücksichtigung der durch wirth⸗ schaftliche Verhältnisse beeinträchtigten Leistungsfähigkeit bei der Veranlagung bis auf Einkommen von gö500 (6 (statt S000 c) in der Weise ausgedehnt werden können, daß eine Ermäßigung um höchstens drei Stufen eintritt.
Die Koömmission hat ferner die Steuerdeklarations⸗
pflicht verschärst. Nach dem Entwurf verliert Derjenige, welcher die ihm obliegende Steuererklärung binnen einer vor⸗ geschriebenen Frist nicht abgiebt, nur die gesetzlichen Rechts⸗ mittel gegen die Einschätzung für das betreffende Steuerjahr.
Nach den Beschlüssen der Kommission soll indeß, wer die Steuer⸗ erklärung nach abermaliger Aufforderung nicht abgiebt, neben der veranlagten Steuer einen Zuschlag von 25 Proz. zu derselben zahlen und außerdem die durch seine Unterlassung dem Staat entzogene Steuer entrichten. (5. 30) hierbei der Ansicht, daß die durchaus zu erstrebende Selbst⸗ erklärung aller Deklarationspflichtigen durch die Vorlage noch nicht in genügendem Maße sichergestellt und daß die Ver⸗ schärfung geboten sei. Seitens des Finanz⸗Ministers wurde hierbei folgende Erklärung abgegeben;
Die Majorität war
Die Koͤnigliche Staatsregierung sei bedenklich gewesen, in dem
Entwurf mit den Strafbestimmungen über das absolut Nothwendige hinaus zugehen und habe desbalb an die Unterlassung der Deklaration hier nur den Verlust der Rechtsmittel geknüpft. Sie habe sich dabei gesagt, daß auf diesem Wege bei entsprechend schärferer Einschätzung derjenigen Personen, welche sich der Erfüllung ibrer gesetzlichen Veryflichtun zur Abgabe der Steuererklärung entzogen bätten, wenigstens .
die Deklarationspflicht voll zur Durchführung gelangen werde. Auf der anderen Seite sei aber nicht zu verkennen, daß eine Verschãrfung der Rachtheils fuͤr den Censiten bei Unterlassung der Deklaration wahrscheinlich sehr viel schneller zum Ziele führen werde. Wolle die Landesvertretung in dieser Richtung einen Schritt weitergeben, so könne er dem nicht wobl entgegen⸗ treten, er sei aber auch nicht in der Lage, die Regierungsvorlage fallen zu lassen. Er müsse hiernach der Kommission die Ent⸗ scheidung darüber überlassen, ob sie dem Landtage einen ent ˖ sprechenden Vorschlag machen wolle. Der Einwand, daß die Kom⸗ misstonen durch entsprechend niedrigere Einschätzung die Wirkung des Zuschlags um 25 oο illusorisch machen könnten, sei un⸗ zutreffend, da in einem derartigen Verfabren ein sebr viel bsberer Grad von Pflichtverletzung liegen würde, als wenn die Fommissionen bei der Einschätzung nur eine gewisse Milde walten ließen. Es sei auch zweifellos gegen Jeden, welcher sich seiner Ver⸗ pflichtung zur Selbstdeklaration entzogen babe, in der Regel der Verdachk vorbasden, daß er dies in der Absicht gethan babe, eine niedrigere Einschätzung dadurch zu erreichen. Die Unterlassung der Deklaration sei aiso als eine Thatsace anzuseben, welche bei der Einschätzung unbedingt berücksichtigt werden müsse, und die Kommissionen seien daher jedenfalls berechtigt und verpflichtet, einen troptz der ibm obliegenden Verpflichtung nicht deklarirenden Steuerpflichtigen böher ein,uschätzen. Es werde daher, auch wenn der (von der Kommission angenommene) Antrag nicht an⸗ genommen werde, im Wege der Instruktisn eine entsprechende An⸗ weifung dabin getroffen werden, daß in allen geeigneten Fällen, wo bon Seiten der Kommissionen auf die Thatsache der Nick deklaration feine ertfprechende Rücksicht genommen worden sei, durch den Vor— sißenden af dem Berufungswege Abhülfe geschaffen werde.
Die Bestimmungen über Organe, Bezirke und Verfahren der Veranlagung, über die Rechtsmittel (Berufung, Beschwerde, Steuergerichtshof, über die Geschäftsordnung, der Vorein⸗ schätzungs⸗, Veraalagungs⸗ und Berufungskommissionen, über die Sberaufsicht, über die Vneœränderung der veranlagten Steuer wahrend eines Steuerjahres, Steuererhebung, die Strafbestimmun⸗ gen und über die Kosten sind nur unwesentlich geändert worden. Betreffs der Heranziehung zu Kommunalabgaben sowie Re⸗ gelung des Wahlrechts ist beschlossen worden, bei der Bildung von Urwähler⸗-Abtheilungen für die Wahlen zum Abgeordnetenhause u. s. w. für jede nicht veranlagte Person inen Steuerbetrag von 3 ( (statt 240 (6) an Stelle der bisherigen Klassensteuer zum Ansatz zu bringen, ferner folgenden Absatz in 8. 79 hinzuzufügen:
Bis zu anderweiter, in Folge der Ueberweisung von Grund ⸗ und Gebäudesteuer an kommunale Verbände etwa erforderlich werdender Abänderung der Vorschriften über die Wahlen zum Hause der Abæzcordreren, wird in Gemeinden, welche in mehrere Urwablbezirke getbeilt sind, — unter Abänderung der betreffenden Bestimmungen des §. 10 der Verordnung vom 30. Mai 1849 (Gesetz⸗Samml. 1849, S. 205) — für jeden Urwahlbezirk eine besondece Abtheilungsliste gebildet.
In Uebereinstimmung mit der Erklärung des Finanz— sinisters erachtete die Kommission mit 16 gegen 10 Stimmen, daß hiermit eine Verfassungsänderung nicht gegeben sei.
Zum Schluß sind noch die Beschlüsse Betreffs der Verwen⸗ dung der Ueber schüsse zu erwähnen. Die Kommission beschloß bei 8. 84, daß, wenn die Einnahnien aus der Einkommensteuer für das Jahr 1892,93 und die folgenden Jahce 8) Millionen Mark uberfteigen, die Ueberschüsse nebst 4 Proz. Zinsen (statt 515 Proz) nach Maßgabe eines zu erlassenden besonderen Gesetzes, zur Durchführung der Ueberweisung von Grund⸗ und Gebaudesteuer an kommunale Verbände verwandt werden müssen, und daß sie bis zum Erlasse eines solchen Gesetzes, jedoch längstens bis zum Etatsjahre 1893 94 einschließlich zu einem besonderen Fonds, welcher einschließlich der Zinsen zu gleichem Zweck verwandt werden soll, abzuführen sind. Die Einschränkung der Vorlage, daß die Ueberschüsse, so weit darüber nicht zur Bedeckung von Staatsausgaben durch den Staatshaushalts-Etat verfügt wird, zu dem bezeichneten Zweck verwandt werden sollen, wurde ge⸗ strichen, da in derselben nach Ansicht der Kommission für sammtliche Ressorts ein besonderer Anreiz gegeben sei, mit weitgehenden Forderungen an die Finanzverwaltung heran⸗ zutreten. Gegen die Herabsetzung des Prozentsatzes (5, 15 auf 4 Proz) wurde Seitens des . Ninisters Widerspruch erhoben. Wenn das ebengedachte Ver⸗ wendungsgesetz nicht bis 1. April 1894 (statt 1885, wie die Vorlage wollte) ergangen ist, werden die Ueberschüsse zu den von der Vorlage bezeichneten Steuererlassen verwendet. Für das Inkrafttreten des Einkommensteuergesetzes ist in Uebereinstimmung mit der Vorlage festgestellt, daß die Ver⸗
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anlagung nach dem neuen Gesetz für das Jahr 1892 95 zum ersten Mal in Anwendung kommen soll.
Etatiftik und Volkswirthschaft.
Deutscher Landwirthschaftsrath. . In der gestrigen Sitzung wurde die Debatte über den Entwurf eines dent schen Heim tättengesetzes fortgesetzt. Nach längeren Verhandlungen wurden folgende Beschlüsse gefaßt:
Der Deutsche Landzwirthschaftsrath welle erklären:
1. In der Erlassung eines fakultativen Heimstätterechts mit Verschuldungsbeschränkung und Schutz gegen Zwangsvollstreckung liert ein Akt praktischer Soꝛialvolitik, der die Widerstandekraft der bäuer⸗ lichen Bevõlkerung zu stärken und die Ansässigmachung von Land arbeiterfamilien in jenen Gegenden, in denen diese des eigenen Grundes und Bodens entbehren, zu fördern geeignet ist.
II. Dem vorgelegten Sesetzentwurf gegenüber Stellung zu nehmen, erachtet der Landwirtbschaftsrath für untbunlich: a. weil es zweifel baft sein kann, ob der Erlaß eines Gesetzes in vollem Umfange zur Zuständigkeit der deutschen Reicks⸗Gesetzgebung gehört, b. weil eine vorgängige Klärung der bestebenden Rechtspverhältnisse geboten sein dürfte und weil eingebende Ermittelungen darüber erforderlich 1 vorhanden ist, ein Gesetz für das Ge⸗ . 8 Deutschen Rei er nur für ei zeile des ö ö schen Reiches oder nur für einzelne Theile des
II. Der deutsche Landwirthschaftsrath beschließt daher, di landwirtbschaftlichen Centralvereine aufzufordern, . C ttt frage und die damit zusammenhängenden ländlicken Zustände einer eingebenden Prüfung zu unterzieben und deren Ergebniß dem deutschen — Bebufs weiterer Behandlung der Sache mitzu— IV. I) Bei der Erlassung eines Zwangs vollstreckungsgesetzes i Liegenschaften für das Deutsche Reich ist auf Annahme ae, , Deckungesvstems (im Gegensatze zum Verkaussspstem) Bedacht zu k a, 6 Vollstreckungẽebefeble
zan vothe iegens 1 des Schu 3 ir . g5hyp an den Liegenschaften des Schuldners 2) Von der Zwangsvollstreckung in landwirthschaftliche s soll (allgemein oder doch wenigstens . der , Sicherungshvpothek) — in folgerichtiger Ausbildung des dem §. 715 der C. P. O. zu Grunde liegenden Gedankens — unter Wahrung der Rechte der Gläubiger, die zur Zest der Erlassung eines folchen Sxezialgesetzes bereits bestanden haben, ein Besitzminimum, über dessen Große die Landesgesetzgebung Bestimmung zu treffen bat und ö Wohn⸗ . Virthschastẽ rãu men eine im Ver⸗ bältniß esammtbesitz zu ö ; fass . . tz ju bemessende Fläche Land zu umfassen 3) Es soll (in Nachbildung der bezüglichen Vorschriften des fü Oesterreich ergangenen i helm , g, es) überall ö wenn bei der Zwangsvollstreckung in ker r e un Grundftůckẽ auf dem Ver sieigerungstermin (Tagfahrt) ein bestimmter, im Gesetz zu beteichnender Theil des Schatzungswerths der Liegen haft nicht er= reicht wird, der Richter befugt sein, auf Antrag des Schuldners die y K zu ,. mit der Wirkung, daß inner visser, zu kurz zu bemeff ist die Wiederauf . ö k ssender Frist die Wiederaufnahme Landes Oekonomie Rath Freiberr Dr. von Canstei Berli berichtete alsdann über die Thätigkeit der im be gen g en ö wählten Kommission zur Bekämpfung der Fu tternittzs. Ver- . ung. Die Kommission habe sich mit dem Verbande deuischer . re fer ff guten Fut ietrmitte; Fah ita ten in Verbindung gesetzt. ie ommission habe bereits günstige Erfolge erzielt, es sei gelungen verschiedene Fälschungen festzustellen, es würde sich daher empfehlen, die Kommisston weiker bestchen zu lassen. — Der Landwirthschasts' 31 beschloh sogleich dem Wunsche des Antragstellers stattzugeben. — k in Sachsen) referirte alsdann
) ar i samm i e, , ö. ifwesen. Die Versammwlung stimmte . en folgenden Gegenstand bildete: Der Kontrak ländlichen A rbeiter. Der Referent. Rittergutsbesitzer anf 695 von Roeder (Ober ⸗Ellguth i. Schlef) stellte den , . I) Der deutsche dandwirthschaftsrath wolle erklären: eine reichs gesetzliche Rege⸗ lung der Frage, betreffend den Kontraktbruch der ländlichen Arbeiter und des Gesindes, ist erforderlich. ) Der deutsche Landwirthschaflsrath wolle seinen Ausschuß ersuchen: nach Rückfrage bei den deutschen Central vereinen bestimmte Borschläge zu machen darüber, in welcher Weise diese Regelung erfolgen soll. Die den Centralvereinen vorzulegen⸗ den Fragen würden etwa folgende fein: 1) Welche Bestimmungen sind im dortigen Berk gegenwärtig maßgebend hinsichtlich des Kontraktbruchs der ländlichen Arbeiter und des Gesindes? Y) Soll eine reichsgesetzliche Regelung der einschlagenden Bestimmungen er— folgen: a durch Einführung bezw. Ausdehnung der polizeilichen Zwangs⸗ mittel? b. durch Cinfübrung bez. Verschärfung der Strafbestim— mungen? e durch Einführung der Bestimmung, daß Arbeiter nur angenommen werden dürfen, wenn sie eine Bescheinigung beibringen daß dem Arbeits ver hältniß kein Hinderniß entgegenstebt und daß der neue Arbeitgeber, wenn er dieser Bestimmung entgegen bandelt, nicht n ffn g, ,,. n k, , . Arbeitgeber gegenüber egreß ig wird? d4. welche weiteren Anträ verde 8 ö KJ
ekonomie Rath Dr. Buerstenbinder (Braunschweig) befür⸗ wortete folgenden Antrag: J. Der deutsche er n eg, 6 1) Der immer mehr um sich greifende Kontraktbruch der ländlichen Arbeiter sefäbrdet nicht nur den landwirthschaftlichen Betrieb des einzelnen Arbeitgebers, ondern bat durch Schädigung der produzirten Nabrungsmittel und Schwächung der Leistungsfäbigkeit des Grund— besitzes gemeingefährliche Ausdebnung angenommen; eine reichszesetz⸗ liche Regelung dieser Frage ist deshalb erforderlich. 2) Die civil rechtliche Schadenersatzllage zur Verfolgung der verletzten Rechte des Arbeitsgebers ist in fast allen Fällen bei der Besitzlosigkeit des Arbeiterstandes erfolglos. 3) Das Verfahren bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Antritt, Fortfetzung und Aufhebung des Dienst« und Arbeitsperhältnisses muß durch sofort vollstreckbare Entscheidung der. Orts- Polizeibebörde ge regelt werden, obne der späteren richterlichen Entscheidung vorzugreifen. 4] Der böswillige Kontrakibruch sowie die Verleitung zu demselben ist strafrechtlich zu verfolgen und mit angemessenen Strafen zu be— drohen. 5) Eine Einbehaltung des Lohnes zu einem prozentualen Satze oder für eine bestimmte Zeitdauer ist dem Arbeitgeber bis zur Erfüllung des Kontraktes durch den Arbeiter bei vorher erfolgter Ab— machung aestattet II. Der deutsche Lanzwirtbschaftsrath beschließt 9 seinen Vorstand zu beauftragen, an den Herrn Reichskanzler das rsuchen zu richten, im Sinne vorstehender Erklärungen eine reichs gesetzliche Regelung der Bestimmungen über den Kontraktbruch herbei. fufühnen. — Die Debatte hierüber wurde auf heute vertagt. In der heutigen Sitzung wurde schließlich der Antrag des Refe⸗ renten abgelehnt, der Antrag des Korreferenten Landes Dekonomie⸗ Raths Dr. Buerstenbinder dagegen fast einstimmig angenommen
. Zur Arbeiterbewegung.
Das Centralorgander sozial dem okratischen Plartei; Vor- wärt“ veröffentlicht nunmehr die Ansprache der Reichs ö. s fraktion an die Parteigenossen. (Vgl. Nr. 25d Bl.) Es heißt in derselben u. A.: In Ausführung des auf dem Parteitage zu Halle 4. S. gefaßten Be⸗ schlusses und in Rücksicht auf die Nothwendigkeit, die im Jahre 1889 vom internationalen Arbeiterkongreß zu Paris beschlofssene Kundgebung zu Gunsten des Achtstundentags zu einer einheitlichen und wirksamen zu gestalten, hat die Fraktion mit allen gegen eine Stimme beschlo en: Den deutschen Arbeitern zu empfehlen, die Maifeier am ersten Sonntag im Mai zu begehen, und weiter dahin zu wirken, daß auch für die Zukunft der gleiche Tag festgehalten witd. Als Hauptgrund für diese Ent- scheidung fiel ins Gewicht, daß ein Tag zu wahlen sei, welcher der gesammten Arbeiterklasse die Betheiligung an der Kund⸗ gebung ermöglicht. — Hierzu erscheint nur der Sonntag eeignet. Als besondere „Pinderungsgründe! für das laufende
einrichtungen zur Erzielung einer möglichst rauchfreien Verbrennung.
während der verflossenen Forten Wintermonate und die zunehmende
wirtbschaftliche Krise angefübrt, welche (die cesammte Arbeiterschaft in nech böbezem Grade als sonst der Willtür der Unternebmer vreis— iebt'. — Es sollen nun unverzüglich alle Vorbereitungen fur die eier getroffen werden, welche insbesondere in Massenausflügen Massenumzügen und Massenversamrlungen besteben sell 2 Breslau wird der Köln. Ztge unter dem 3 d yt ge⸗ schrieben: Zum ersten Mal Hat die oz ialdemokratische Partei bier selbst einen Parteitag für Schlesien und Posen“ abge⸗ balten Es waren 64 Dexutirte erschienen. Der Reichstags. Abge- ordnete Tutzauer sprach über Organisation und Agitation. Es solle ein Netz von allen möglichen Arbeitervereinen über ganz Schlesien und Posen ausgebreitet werden; dieselben müßten, da das Verein gese ibre Zusammenfassung verbiete, durch das geistige Band der Idee zusammengefügt werden. Za Agitatoren seien die gewerkscha lich vorgeschrittenen Genossen am Geeignetsten und für die lãndliche Agitation eisneten sich die auf dem Lande aufgewachsenen Leute. In Qberschlesien und Posen würden polnische Agita— toren, d. b. solche, die des Polnischen in Wort und Schrift mächtig sind,; allgemeine Bildung besitzen und Über gute Kennfniffe in der So iialyelitit verfügen, vorgerildet, und ihre Ausbildung sei bald beendet. Ioꝛaß sie dann sofort ins Feuer geschickt werden könnten 1 ö . Material al guten Rednern knapp, und das werde ö usbreitung der Sozialdemokratie auf dem flachen Lande In Neumünster tagte, wie der Vorwärts“ berichte J und 2. d. M. ein Parteitaz für kö Vertreten waren 54 Orte durch 75 Delegirte. Ueber die Orga; nisa tion der Partei sprach Bentrup aus Flensburg, den Srgäni— sationsent wur wie er auf dem Parteitage in Halle angenommen erläuternd. Molkenbuhr sprach über die Agitatlon in der Provinz, . . ö die sozialdemokratischen Ideen auch unter bein Licher eitern, die zum überwiegenden Theil der Partei noch gein K ö . . Der „Hag. Ztg.‘ wird aus Silschede geschrieben: In Ver⸗ kandlung der Belegscaft ö 4 ö . iar. Trappe? em Dienstag ist aller Wabrscheinlichkeit näch die Grund— lage für eine Verstãndigung gelegt worden Geheimer Rath Boelling aus Köln, der den Grubenvorstand bertrat, bat den Lohnforderungen 1. für den Vorbauer und 250 0 für Schlepper und dergl. pro Schicht zugestimmt. Hinsichtlich des früber erwahnten Verhaltens einiger Zechenbeamten wünsckt man eine Aenderung und berhaupt eine be— stimmtere Zusicherung des Vereinbarten. Gestern follte eine Sitzung 2 , stattfnden und man hielt es nicht für ö. aß die Belegschaft schon beute Mittag wieder an—= ie ‚Rh-Westf. Ztg.“ meldet aus Bochum nach einem Tele— gramm der Köln. V. Itg. , daß am 15. d. M. eine K versamm lung sämmtlicher Zechen des niederrheinifch— west fälischen Industriebezir ks stattfinde, deren Zweck die Auf⸗ stellung der den Bergwerks. Verwaltungen vorzulegenden Fordern gen auf Grund der Müllensiefen'schen Erklärung sei Auch die Bergleute des Saar⸗, Wurm und sfchlefißchen Reviers seien eingeladen, und die Führer aller Bezirke würden sich beth iligen. Die beiden Bergarbeiter ⸗Verbände seien in diefer Be⸗ . . . ö ö. In Du der st adt veranstalteten die Soziald g Dienstag eine öffentliche Volksversammlung, . ö . m mittheilt, aus Stadt und Umgegend sehr stark besucht war. Von der über 690 Personen zählenden Versammlung bestand jedoch kaum der sechste Theil aus Leuten, die sich offen zur Sozialdemokratie be— kennen; die Mehrzahl waren Katholiken, Lie zum Theil unter An— führung ihrer Geistlichen erschienen waren, um den Sozialisten ent⸗ gegenzutreten. Der von letzteren beanspruchte Vorsitz wurde ihnen durch eine erdrückende Mehrheit verweigert. Der sozialdemokratische Agitator Paul aus Hannover kam erst an dritter Sielle zum Wort Er batte die Lage vollkommen hegriffen und half sich nicht ungefchickt, indem er zu allgemeiner Ueberraschung einen Vortrag über das Invaliditäts- und Altersversorgungsgesetz hielt, der streng fachlich und frei von jedem Angriff auf das Gesetz war Aufgefordert, das angekündigte Thema: Die Bestrebungen der Sozialdemokratie“ zu erörtern, hielt er noch eine Rede über diefes Thema, in der er sich auch sehr gemäßigt zeigte und unter Anderem bervorhob, daß seine Partei keineswegs den gewaltsamen Umstur; wolle, sondern auf friedlichem Wege ihre Ziele zu erreichen trachte. daß sie als Gegnerin jedes Ausnahmegesetzes auch für die Rück berufung der Jesuiten eintreten werde. Die letzte Erklärung wurde mit Stillschweigen hingenommen. Nach Paul sprachen noch zwei katholische Geistliche, worauf die Versammlung geschlossen nurde⸗ ; In Leipzig fand vorgestern eine zweite Versammlung der Delegirten aus den Schneiderwerkstätten stäatt, in welcher der „pz. Ztg.“ zufolge die Berichterstattung über die Lobn⸗ und Arbeitsverhbältnisse fortgesetzt und sodann beschlossen wurde, in jeder Werkstelle eine besondere Kasse zu errichten, aus der die Mittel zur Unterstützung durchreisender Kollegen an den Vertrauene— mann abgegeben werden sollen. Weiter beschäftigte sich die Verfamm— hung, mit der Frage der befseren Srganifatzn und witkfarmeren gitatian unter der Leipziger Gehülfenschaft und eschloß, die Agitationskommission zur Abhaltung öffentlicher Bersammlungen in den Vororten und bei diesen Gelegenheiten die Wahl von Vertrauens . . ö. r,, zu veranlassen ; ie der Köln. Ztg. aus Charleroi tele hirt wi die 300 Arbeiter des Waljwerks Pierard k 6. die Arbeit eingestellt. 4
Kunft und Wissenschaft.
Der hiesige französiscke Botschafter Herbette hat, wie di Nat. Itg. mittheilt, folgendes , , das ö comits der Berliner interna tionglen Kunstausstellung gerichtet: „Ich babe das Schreiben erhalten, das Sie unter dem 2. Januar an mich gerichtet baben. und in welchem Sie dem Vunsch Ausdruck leiben, daß sich bervortagende französische Maler und Bild bauer an der im Mai zu eröffnenden Ber— liner Tunstausstellung betbeiligen möchten. Die Regierung der Fran— zösischen Republik bat mit Dank diese gefällige Mittheilung, die ich mich beeilt babe ihr zu unterbreiten, entgegengenommen. und wenn sie auch nicht in amtlicher Weise bei einein Privatunternebmen sich betbeiligen kann, so wird sie doch mit Vergnügen seben, wenn die französischen Künstler dem an sie ergangenen Ruf Folge leisten. Die Regierung giebt sich dabei gern der Hoffnung hin, daß, unge— achtet des Zusammenfallens der in Paris, München und Moskau in diesem Jahre zu veranstaltenden LUusstellungen, die französischen Künstler es möglich zu machen wissen werden, eine der Berliner ö würdige Kollektion von Kunstwerken zur Anschauung zu
ngen. ;
— Der Hauptvorstand der Allgemeinen deutschen Kunst« genossenschaft, als welcher z 3 der Vorstand des rei Ber⸗ liner Künstler fungirt, hat der Nat -Itg. zufolge nach reiflicher Prüfung der Verhältnisse beschlossen, von einer Betheiligung an der durch Orn. John K. Whitelv vertretenen deutfchen Aus— stellung in London Ab stand zu nehmen.
— Der Verein deut s Her Ingenieure bat zwei Preis ausichreiben erlassen, welche in ibren Zielen sich mit der Lösung der Frage beschäftigen, wie in den großen Städten der Belästigung durch Rauch und Ruß abgeholfen werden könne, möge diese Be— lästigung nun von Fabrikanlagen oder von Feuerungseinrichtungen für Haushaltungs zwecke herrübren. Unter Aussetzung von 8000 ( soll zunächst eine Feststellung unserer derzeitigen Erkenntnisse auf dem in Frage stehenden Gebiet angestrebt werden — In dem ersten Preisausschreiben wird verlangt eine Abband lung über die bei Dampfkesseln angewandten Feuerungẽ⸗
ahr (der Wahl des Sonntags vor dem Wochentage den Vorzug zu geben) wird die außergewöhnlich lang andauernde Arbeitslosigkeit
welcke ür Haushaltungszwecke und für die gewerblichen Betriebe namentlich der größeren Städte Bebufs Erzielung einer mz lich rauchfreien Verbrennung bisher ange vandt wurden. Mit den Dampf⸗ kesselfeuerungen, für welche das erwähnte besondere Preisausschreiben erlassen worden ist, braucht sich die letztere Abhandlung nur insowert zu befassen, als. sie. gegebenenfalls gestützt auf die Löfang der e, wn. beieichneten Preisaufgabe, in eine Klarstellung der verhãltnißmãßigen Vollkommenbeit oder Unvollkommenbeit der Dampfkesselfeuerungen gegenüber den Feuerungen dieses Prelzausschresbens einzuttete . Fat (Löosungsfrist: 31. Dezember 1894) — Die bewährten Feuerungzeinrich⸗ tungen sind durch Zeichnungen möglichst vollständig dar uflellen Das Preisgericht ist ermächtigt, als Entsckärigung für diese Zeichnungs— arbeit (außer dem Preise von je 3000 4AÆ] eine Verautunz bis . Höhe von je 1000 15 zuzuerkennen. Die Peeisbewerbung ist un. beschrãnkt ine besondere weder an die Mitgliedschaft des Vereint . noch auch an die deutsche Staatsangehörigkeit — Die Ausführung des Grimm Denkmals in Hanau ist wie man der „‚Frkf. Ztg.“ von dort berichtet, am 4 d. M. dem Profesfor Eberle in München durch das Frimm-GEomité Übertragen worden. Nach dem Vertrage soll das Denkmal, die Hauptgruppe aus Bronze, der Sockel aus polirtem schwedischem Spenit, in 33 Jahren fertig sein und 80 000 „S6 kosten, welcher ⸗Betrag bis dahin fü siz sein wird. Wenn es aber dem Comits gelingen sollte, noch weitere Mittel zu erhalten, dann soll ein reichecer Unterbau hergestellt und dadurch der Betrag auf 95000 M erhsbt werden. Bie Figuren werden eine Höhe von 3 bis 3,20 m baäben, sodaß mit proportion rtem Unterbau die Höhe des Denkmals ca. 7 m betragen wird. em Reuter'schen Telegramm zufolge liegt das britische Kriegsschiff, Melitta“ bei Salamis, um ein riesiges antikes inen Stier darstellendes, 40 Tonnen (80 9000 Pfz.) wiegendes Bildwerk, welches für das Britische Museum in London bestimmt ist, an Bord zu nehmen. .
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
. Niederlande, Nach einer Verfügung der Königlich niederländischen Minister des Janern und der Finanzen vom 23. Januar 1891 ist die Ver— fügung vom 7. August 1890, durch welche die Ein. und Turchfuhr von Lumpen. gebrauchten Kleidungsstücken und ungewaschener Leib— und Bettwäsche aus Rio de Janeiro verboten wurde, aufg hoben worden. . ö
. ö Dänemark.
Durch Verfüzung des Königlich dänischen Justijz-Ministeriums vom 13. Januar 1891 sind für die Farör-Inseln die gesetzlichen Vor= schriften, betreffend die gesundheitspolizeiliche Untersuchung auch egen St. Petersburg wegen der daselbst aufgetretenen Kin derpocken in arent gesetzt worden. (Vergl. Reichs -Anzeiger Nr. 292 vom 4. De zember 1890.) ; . ö
Sterblichkeits⸗ und Gesundheitsverhältnisse im Monat . Dejem ber 1890. . Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundbeitsamts sind im Monat Dejember v. J. von e 1666 Personen, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 197 in Breslau 2744, in Königsberg B,2, in Köln 28,5, in Kaffel 14 1. in Magdeburg 24,5, in Stettin . T. in Altona 25,5, in Hannover 20,6 in Frankfurt a. M. 19,2, in Wiesbaden A3, in München 285, in Nürnberg 32,2, in Augsburg 30,3, in Dresden 18, 5, in Leipii] 20,0, in Stuttgart 18,9, in Karlsruhe 171, in Braunsch eig 22. in Hamburg 23, , in Straßburg 26,0, in Meß 184, in Amfterdarnn Jh, in Brüssel 25, in Budapest 29,6 in Christiania 18,0, in Dublin 51 6, in Edinburg 20,8, in Glasgow 25,9, in Kopenhagen 1832, in Trakau 323, in Liverpool 28,, in London 24,5, in Lyon 3 nn Ddessa 23.8, in Paris 26,5. in St. Petersburg 26,0, in Prag N, 9, in Siockholm 22,7, in Triest 28,35, in Turin (Oktober) 26, in Venedig 3935, in Warschau 27,, in Wien A, 7. — (Für die außerdcutf chen Städte ist der Zeitraum von 5 Wochen, vom 30. November bis 3. Januar zusammengefaßt.) Der Gesundheitszustand im Monat Deöember v. J. war in der überwiegenden Mehrzabl der größeren Orte Europas wobl ein günstiger, doch vielfach ein weniger guter als in dem vorangegangenen Monat November. Insbesondere bat unter den deutschen Srten die Zahl der Städte mit sebr geringer Sterblichkeit (bis 15,5 pro Wille und Jahr) abgenommen, sodaß nur sechs Städte (Bockenhesm, Felle Kassel, Kolberg, Merseburg und Neuenkirchen) gegen 21 des Vor⸗ monats mit solch' geringer Sterblichkeit gemeldet wurden. Da— gegen stieg die Sterblichkeit in zehn deutschen Orten (gegen wer im Vormon zh auf über zo, 9 pro Mille und Jahr und zwar in Burg, Düren, Srünberg, Mülheim a Rr, Stolv, Erlangen, Passau, Greiz Harburg und Bamberg, in welch' letzterem Orte die Sterblichkeits⸗ ziffer auf 13,z pro Mille anstie! Die Zabl' der deuffchen Siädte deren Sterblichkeitsziffer günstige (bis 20,5 pro Mille und Fabr ölieb/ war keine sebr anfehnliche (39), und erreich te bei Weitem nicht die ohe des Vormonats, in dem 91 solcher Städte gemeldet wurden. Wir erwäbnen hier von denselben Berlin. Bielefeld. Dortmund, Frank- furt a M., Gleiwitz, Göttingen, Kreu nach, Küstrin Langenbielau Sineburg. Neiße. Nenstadt O. S., Paderborn, Ratibor, Thorn, Wesel, Wilhelmshaven, Kaiserslautern, Dresden, Leivzig, Zwickau, Deilbronn, Reutlingen, Stuttgart, Ulm, Karlscube, Mainz, OFenbach, Schwerin i. M, Weimar, Gotha, Metz und von außerdeutschen Deten Christiania und Kopenbagen. In 50 deutschen Orten (gegen 34 des Vormonats, von denen wir bier nur Aachen, Barmen, Essen Gnesen, Görlitz, Halle, Hannocer, Hirschberg, Insterburg, Kattowitz, Liegnitz, Memel, Münster i. W., Nerdhausen, Posen, Potsdam, Schleswig, Solingen. Stralfund, Wiesbaden, Hol, Spever, Bautzen, Rauen, Reichenbach, Zittau, Gmünd, Ludwigẽ bur, Konstanz, Mannheim, Darmstadt, Braunichweig, Läbeck, Bremen u. a. und von außerdeutschen Städten: Edinburg und Stockho.¶ nennen wollen, blieb die Sterblichkeit eine mißig hobe, etwas über 20,0 pro Mille und Jalr. — Die Betheiligung des Säuglings⸗ alters an der Gesammtsterblichkeit war meist eine nur wenig gegen den Vormonat gesteigerie, Von je 15 005 Lebenden starben 'auf Jahr berechnet in Dresden 40, in Stuttgart 47, in Berlin 60, in Hamburg 66, in München 162 Säuglinge. — Darm katarrhe und Brechdurchfälle der Kinder haben mehrfach, wie in Berlin, Altona, Königsberg, Wien, Paris, St. Petersburg zuge—⸗ nommen, in München und Hamburg forderten sie weniger Opfer. Dagegen stieg die Sterblickkeit der böheren Alters klassen in den meisten Orten, in Folge der in ganz Europa herrschenden strengen Kälte, welcke eine bedeutende Steigerung der Sterbefälle an akuten Entzündungen der Athmungsorgane bervorrief, die namentlich in Altona, Barmen, Berlin. Breslau, Charlottenburg Köln, Königsberg, Küefeld, München, Rürnbetg, Dersden, Leirnzig, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Straßburg, Wien, Paris, don? on und den größzeren englischen Städten, ferner in Kovenhagen, Stock holm, St. Petersburg u. a. O. unzemein häufig waren. Auch Lungenfchwindsucht führte häufiger zum Tode. Die Infektions krankbeiten führten ebenfalls mebr Sterbe⸗ fälle als im November herbei, namentlich berrschten Masern und
(Lösungsftist: 31. Dezember 1892). In dem zweiten Preisausschreiben
wird verlangt eine Abhandlung über diejenigen Feuerungseinrichtungen,
Diphtherie, in mehreren Orten auch Scharlach und Keuch⸗— husten, in außerdeutschen Orten auch Pocken in größerer Aus- debnung, während Unterleibstvphus im Allgemeinen weniger Todesfalle veranlaßte. Recht zablreich waren Todesfälle an Masern in Amsterdam G86). Paris, London (453), Stockholm (677) Wien und seinen Vororten; aber auch in Barmen. Eiberfeid Köln, Stolpe. Hamburg, Munchen, Nurnberg, Straßburg, Liver⸗ pool, Venedig und im November auch in New. Jork waren Todesfälle an Masern häufig. In ernster Ausdehnung giaten sich Masern auch in den preußischen Regierungsbezirken Arnsberg, Posen. Lüneburg, Schleswig und Stettin. — Das Scharlachfieber bat in Breslau, Chemnig, Hamburg, Frank-
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5 Aadawer mn 5 9 urt a. O., Budapest, Liverpool, London, Odessa, Petersburg, War-
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