1891 / 38 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

2. 5 ꝛ— —— ' . .

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Baron Wrangel. Während der Monate Juni und Juli wurden Tiefseelothungen, Temperaturmessungen und Salzgebaltbestimmungen vorgenommen. (. Journ. de St. Péter bourg“, 8. 20. Oktober.)

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Alters und Invalidität s-⸗Versicherung - erläßt der Polizei ⸗Präsident von Berlin, Freiherr von Richthofen folgende Bekanntmachung:

Es ist zur Kenntniß gekommen, daß das Rundschreiben vom 10. Dezember vorigen Jahres, betreffend die Invaliditäts. und Alters versicherung der Wäscherinnen, Plätterinnen, Näherinnen und Schneiderinnen, zu dem Mißverständniß Anlaß gegeben hat, als ob die bejzeick neten Per sonen, soweit sie in ibrer eigenen Behaufung arbeiten, auch dann der Versicherungerflicht nicht unterliegen, wenn sie lediglich Lohnarbeiterinnen eines anderen Gewerbetreibenden sind. Der be— zeichnete Runderlaß will vielmehr nur zum Ausdruck bringen, daß die bezeichneten Personen dann nicht versicherungs⸗ pflichtig sind, wenn sie in der eigenen Behausung lsei es allein, sei es mit Hülfe von Lohnarbeitern) für ihre Kunden arbeiten, oder wenn sie als Hausgewerbetreibende in der eigenen Behausung lin eigener Betriebsstätte) selbständig, aber im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbtreibender, Laden⸗ geschäfte u. s. w. thätig sind. Selbständige Betriebsunternehmer unterliegen der Versicherungspflicht zur Zeit auch dann nicht, wenn sie Hausgewerbetreibende sind; die Kundenarbeit der Wäscherinnen, Schneiderinnen u. s. w. soll als selbständiger Gewerbebetrieb gelten, soweit diese Kundenarbeit in der eigenen Behaufung, nicht im Hause des Kunden, ausgeführt wird.

Solche Schneiderinnen, Wäscherinnen u. s w. dagegen, welche nicht selbständig, sondern als Lohnarbeiterinnen anderer Gewerbtreibender außerhalb, der Betriebestätten der letzteren (also auch im eigenen Hause) beschäftigt werden (vergl. 5. 2 Absatz 1 Ziffer 4 des Krankenversicherungs⸗ gesetzis in seiner jetzigen Fassung), unterliegen der Versicherungs pflicht. Denn das Gesetz vom 22. Juni 1889 (Reichs ⸗Gesetzblatt Seite 97) umfaßt alle Lohnarbeiter gleichmäßig und macht nicht, wie das Krankenversicherungsgesetz in seiner jetzigen Fassung, einen Unterschied zwischen den Lohnarkeitern der Gewerbetreibenden, je nachdem diese Lohnarbeiter von den Gewerbe— treibenden innerhalb oder außerhalb ihrer Betriebsstätten beschäftigt werden.

Berlin, den 10. Februar 1891.

Der Polizei⸗Präsident Freiherr von Richthofen.“

Wie die „Staatsb.« Ztg.“ mittheilt, sind im Kreise Teltow von über 4090 Personen Anträge auf Gewährung ron Altersrenten beim Landrathsamt gestellt worden. Für dreißig und einige Personen sind die Renten bereits angewiesen. Letztere erreichen eine Höhe von 106 80 für Frauen und bis 191 für Männer.

Zur Vertheuerung des Fleisches.

Es ist bekannt, daß die kleinen Viebzüchter von den hohen Fleischpreisen so gut wie keine Vortheile haben. Wie das kommt, hat kürzlich in der Dtsch. Warte“ ein brandenburger Bauer anschau⸗ lich erblt. Ist es ihm gelungen, ein Stück Rindrieh heranzuziehen, so muß er dasselbe dem sogenannten Ochsenmucker seiner Gegend um den gebotenen Preis geben, da er nicht selbst nach der Stadt kann und in der Regel dringende Verpflichtungen hat Auf dem nächsten Viehmarkt würde er sogar noch geringeren Preis erzielen, da der Ochsen⸗ mucker mit dem Händlerringe unter Einer Decke steckt Derselbe verdient an dem Stück V ) mindestens 20- 25 6. Der Händler liefert die magere Zugwaare an die Brennereien und Zuckerfabriken zur Mästung und tauscht Schlachtvieh dagegen aus, wobei er wieder 30. ½ am Stück durchschnittlich verdient. Auf, dem Berliner Central-Viehmarkt wird das Stück noch zwei⸗ bis dreimal mit bedeutenden Preiessteige rungen verkauft, ehe es an die Großschlächter gelangt, von welchen es die Kleinschlächter erwerben. Es ist ein sehr weiter und sehr theurer Weg, welchen das Fleisch vom Erzeuger zum Verbraucher zurücklegen muß, und wesentlich darauf sind die hohen, auch nach Oeffnung der Grenzen nicht verminderten Fleischpreise zurückzuführen.

Chronik der Arbeiterfürsorge.

In der Holjzstoff⸗ und Papierfabrik zu Schlema bei Schneeberg erbalfen Arbeiter, welche 10 Jahre lang in der Fabrik ununterbrochen thätig gewesen sind, eine Sparkasseneinlage von 190 „M und nach je 5 Jahren wiederum dieselbe Einlage. Dies mal bekamen die Prämien 1 Arbeiter für 20 jährige (zum 3. Male), 9 Arbeiter für 15 jährige (zum 2. Mal) und 1 Arbeiter für 10 jährige Dienstzeit. Aehnlich ist das „Resag'sche Sparsystem'?. In den Cichorienfabriken von F. F. Resag. Berlin und Köpenick Inhaber F. W. Oetting) ist ein sehr nachahmenswerthes Sparsystem eingeführt, derart, daß jeder Arbeiter von dem in einem Jahre verdienten Lohn zehn Prozent gutgeschrieben erhält, bis zur Höhe von 100 M; diese. Prämie kann erhoben, aber auch gespart werden, und wird dann mit fünf Prozent verzinst. Wer bis zu 300 M anstehen läßt, erhält noch eine Prämie von 30 „, bis zu 1000 M aber 140 46 Die Prämie betrug für das Jahr 1890 über 000 ( und es hatte nach den Aeußerungen der Arbeiter zu den Inspektoren den Anschein, als wollten die Arbeiter sich die Prämien auszahlen lassen, wodurch der Zweck der Einrichtung verfehlt gewesen wäre. Die Erfahrung hatte Hrn. Oetting gelehrt, daß Arbeiter, die etwas Kapital besitzen, auch die ordentlichsten, gutgesingtesten und brauchbarsten sind, und da es darauf ankam, durch das Spar— system die Arbeiter zu solchen und zu kleinen Kapitalisten zu machen, so versammelte Hr. Oetting seine Arbe ter um sich und machte sie darauf aufmerksam, wie anders sie als Familienbäter dastehen würden, wenn sie ein Kapital von 1000 Æ und darüber das ihrige nennen, wie sie dann sorgenfrei in die Zukunft blicken würden, während sie sonst meist der Armenpflege anheim fielen. Die Leute wurden nach der warmen Ansprache ihres Chefs hald anderen Sinnes, zumal ihnen Hr. Oetting darauf ein Sparkaffenbuch überreichte, in welches die Prämie eines jeden Arbeiters zur Verzinsung eingetragen war, und ihnen Frist gab, zu überlegen, ob sie das gute Werk durch Sparsamkeit unterstützen wollten oder nicht. Zur Genugthuung des Hrn. Oetting konnte er bereits andern Tags konstatiren, daß über drei Viertel der Arbeiter das ganze Kapital stehen ließen, und die, welche bereits vorher über einen Theil des zu erwartenden Geldes verfügt hatten, sich entschuldigten und versprachen, für die Folge auch sparsamer zu leben und die ganze Prämie sparen zu wollen; einige baten sogar um wöchentliche Abiüüge, um die 100 bald wieder zu erreichen, andere aber brachten sogar noch ihre Privat · Er sparnisse zur Einlage, sodaß Hr. Oetting sich bereit erklärte, diese auch mit 1000 bei 300 M zu prämiiren. .

Deutsche Volks baugesell schaft. ö

Das Beschaffen von Haus und Hof für die Besitzlosen ist eine wichtige Aufgabe in der sozialen Bewegung der Neuzeit; es ist er— freulich zu sehen, wie vielfache Bestrebungen nach dieser Richtung hin sich neuerdings geltend machen. Ohne in eine Kritik der bisher auf⸗ getauchten und theilweise in Angriff genommenen Projekte einzugehen, beschränken wir uns auf die Mittheilung, daß augenblicklich in Berlin sich eine Deut sche Volks baugesellschaft konstituirt, welche jenes Ziel verfolgt, deren System sich aber wesentlich von dem bisher in die Oeffentlichkeit getretenen unterscheidet. Das Programm der Deutschen Volksbaugefellsckaft ist in seinen Grundzügen folgendes: Die Deutsche Volksbaugefellschaft wird einem Jeden, der es wünscht und den gestellten Anforderungen entspricht, Haus und Hof bauen und übergeben, ohne daß der Erwerber eine Anzahlung oder eine Amortisfation zu leisten kat. Trotzdem erhält derselbe das Anwesen in seinem Alier als schuldenfreies Besitzthum oder er hinterläßt es bei feinem etwa früher eintretenden Tode seinen Erben schuldenfrei. Die

Volksbaugesellschaft dehnt Thaͤtigkeit auf alle Stände aus, gleichviel, ob sie Beamte, Kaufleute, Arbeiter oder sind, gleichiel oh sie in der

platten Lande

Stadt oder auf dem Betriebskapital nicht

mit der Ausgabe Antheilscheinen,

aufbringen, meinen Geldmarkt heran lichen Grund schuldbriefen welche ausreichende Garantien geschaffen sind. Die Ziele der Gesell⸗ schaft sind groß und weit gesteckt. wächst; Personen, die den verschiedensten politischen Rich⸗— tungen angehören, haben ihre Betheiligung zugesagt. r welche sich für die Sache interessiren, können einschlägige Druckfachen in dem Bureau der Deutschen Volksbaugesellschaft, Berlin W., Leipzigerstraße 104 II. links erhalten.

Das Interesse an der Sache

Diejenigen,

Zur Arbeiterbewegung. des Rechtsschutzvereins der

Das von dem Vorfstande . an Se. Majestät

Bergleute im Saarrevier am 4. d. M

den Kai ser Telegramm (ogl. Nr. 34 D. BI.)

ihrer Festfeier gesprochenen

Saarreviers Majestät heute Saargruben sollen Musteranstalten werden!!!“ in diesen Worten von Allerhöchstdenselben bekundete gütige Gesinnung gegen uns wagen wir es vertrauensvoll, unserem Kaiser Wilheim II., dem Schützer und Beschirmer seines Volkes unseren tiefgefühlten Dank auszusprechen und Ew. Majestät ehrerbietigst ein taufend⸗ stimmiges Glück auf!“ zuzurufen.

Ueber den Arbeiterausstand auf der Zeche ‚ver. Trappe“ wird der Rh.“ Westf. Ztg.“ geschrieben: sind am Montag eingefahren 23 Mann und haben über Tage ge⸗ Die Arbeit verweigerten unter Tage 291 und Ende Januar waren auf der Zeche überhaupt beschäftigt 13 Beamte, 265 Hauer, 60 Schlepper, Bremser und Pferdejungen, sowie 105 Tagearbeiter, zusammen 443 Personen.

In einer Versammlung der Zablstelle Bergarbeiter ⸗Verbandes wurde, wie die Dortm. Ztg.“ mittheilt, am 8. d. M. beschlossen, den Deutschen Bergarbeiter⸗Verbande beizutreten.

Aus Arnstadt wird der Ger Ztg.“ unter dem 10. d. M. mit- getheilt: Nachdem zwischen den hiesigen Handschuhfabrikanten und vielen in den Fabriken derselben beschäftigten Handschuh⸗ machern, sowie einer Anzahl von Arbeitern in den Gerbereien jener Fabriken eine Verständigung in der Lohnfrage nicht erzielt worden ist, haben viele Arbeiter nach Ablauf der vierzehntägigen Kündigungefrist die Arbeit eingestellt und suchen nun in anderen Erfreulicherweise sind die Arbeitseinstel⸗ lungen völlig ruhig vorübergegangen und das größere Publikum hat st ist der Ausstand aber nicht

einem Jahre

Von der Belegschaft

arbeitet 91 Mann. über Tages 9 Mann.

des Rheinisch⸗ Westfälischen

Städten ihr Durchkommen

fast nichts Tragweite; Zuschneider in den Handschuhfabriken mußten auch Fabrikmädchen bis auf außerdem wird die Tagesarbeit jetzt eingeschränkt. heiratheten Arbeiter der Handschuhfabriken sind aber unter den bis— herigen keineswegs ungünstigen Lohnverhältnissen in ihren Stellungen verblieben und scheiden lieber aus dem Handschuhmacherverbande, als rau und Kind in der Ferne sich neue Erwerbsquellen zu suchen. us Hamburg wird dem Vorwärts“ geschrieben, daß die Lage der Ausgesperrten und Strikenden im Ganzen und Großen wenig verändert sei. Seizpersonal

Stellen der

Die meisten ver⸗

unter dem 10. d. M.

Für das strikende überseeischen Dampferlinien Erleichterung eingetreten, „Hamburg ⸗-Amerikanischen Packetfahrt Aktien= Petroleum · ihren Heizern und Trimmern jum alten Monatslohn geeinigt habe. Wenn hierauf hin jedoch von einem Teil der Presse in verschiedenen Hafenstädten bekannt gemacht wurde, daß damit der Strike der Heizer und Trimmer in Hamburg beendet sei, so müsse der Verbreitung dieser Unwahrheit entgegen getreten werden welche verschiedene, auch daß eine gemeinschaftliche Sitzung einer Kommission der Rheder und der Lohnkommission der Heizermannschaften stattgefunden habe, hat sich leider nicht bewahrheitet. Von einem Entgegenkommen Seitens der Schiffseigner oder ihrer Vertreter gegenüber den Arbeitern ist bis zur Stunde, außer bei den genannten zwei Linien, nichts zu verspüren. Die Aussperrung der Cigarrenmacher und ⸗„Sortirer befindet sich, abgesehen von einigen wenigen Abtrünnigen, noch im felben Stadium. Bis jetzt zeigen die Fabrikanten keine Neigung zum Ein— Da jedoch für die Arbeiter die schwerste Winterzeit über— standen ist und die Beschäftigungs⸗ und Erwerbslosigkeit für weite Kreise endet, so werden sich mit Hülfe der Gewerke ganz Deutschlands wohl die Mittel finden, die Hamburg Altonaer Tabackarbeiter in ihrem Kampfe auch fernerhin zu unterstützen. Im Gegensatz za letzterer Mit⸗ theilung berichtet ein Wolff'sches Telegramm vom gestrigen Tage, daß in einer Versammlung der Cigarrenarbeiter nach Debatte über die Frage der Fortführung des Ausstandes be— schlossen wurde, es solle einem Jedem anheimgestellt bleiben, den Revers des Vereins der Cigarrenfabrikanten vom Jahre 1850 zu Gleichzeitig wurde beschlossen, die seit Längerem ge—⸗ Produktiv Genossenschaft Sortirer sofort ins Leben treten zu lassen. In Leipzig hielt der Deut sche Buchdruckerverein am 8. d. M, eine außerordentliche Generalversammlung zur Beschluß⸗ fassung über einen von dem Revisionsausschusse im Norember vorigen inzwischen den neun Sektionen des Vereins zur Berathung und Begutachtung unterbreiteten Statuten— aus allen Theilen des sich nach der

gesellschaft Tankdampfer sich mit

Auch die Notiz, Arbeiterblätter brachten,

unterschreiben. ͤ ; der Cigarrenarbeiter

Jahres ausgearbeiteten und

22 Delegirte Verhandlungen hauplsächlich um die von der Revisionskommission in das Statut neu aufgenommene Bestimmung der Einführung eines vom Verein gemeinsam mit dem Unterstützungsverein deut Buchdruckergehülfen

Die hierauf bezüglichen Punkte ker Revisionsvorlage wur— den besonders von den Delegirten der Scktionen Brandenburg und Sachsen, welch' letztere ihrerseits mit einem eigenen abgeänderten Statutenentwurf erschienen war, in lebhafter, zum Theil sehr erregter Debatte bekämpft und einem vermittelnden Antrage des Delegirten Büxenstein⸗ Berlin ö solchem lediglich eine Einflußnahme auf die Beschlüsse der bisher bestehenden, vom Verein unabhängigen Buch drucker-Lohntarif— Kommission durch Entsendung von fünf Vereinsabgeordneten zu den jeweiligen Verhandlungen der genannten Kommission zugestanden wissen will. Die Berathungen über die übrigen Punkte des abge⸗ änderten Statuts führten zu dem Ergebniß, daß die Vorlage der Statutenrevisions Kommission redaktionellen Abänderungen angenommen wurde.

Hier in Berlin wurde, wie der ‚Vorwärts' berichtet, am Dienstag in einer öffentlichen Versammlung der Zimmerleute be— schlossen, in Anbetracht, daß durch die Konferenz der Bau— handwerker,

entwurf ab.

Allg Ztg.“

aufzustellenden Lohntarifes,

zugestimmt,

geringfügigen,

15. Februar Bauhandwerker

Versammlung wählten Delegirten, die Interessen der Berliner Zimmerer wahr— zunehmen und über die auf der Konferenz gefaßten Beschlüsse in einer von den gewäblten Delegirten einzuberufenden nach der Konferenz stattzufinden hat, Bericht sollen eventuell bindende Beschlüsse gefaßt wer Die ‚Lpj. Ztg. schreibt: Die Arbeiter wie verlautet, beizubehalten, Reichstags ˖ Fraktion

Versammlung, welche zu erstatten; erst dann

schaft in Oesterreich Fe, als Arbeiter⸗ eier

Deutschland sich dabin

demokratische

Sonntag im Mai als einen Feiertag . begehen. Als Motive für den Entschluß der Isterreichtschen Arbeiterschaft werden angegeben, die Arbeiterpartei Deutschlandz habe * dem im Vorjahre in England und Amerika eingehaltenen Vorgange angeschlossen, in Oesterreich⸗Ungarn und namentlich in Wien fei aber eine Abänderung des vorjährigen Beschlusses, den 1. Mai festlich zu begehen, um so weniger nothwendig, als in Wien und in ganz Oesterreich der 1. Mai traditionell von der Bevölkerung aller Gesellschaftsschichten ohnedies als Halbfeiertag betrachtet werde und aus diesem Grunde die Mehrzahl der Arbeitgeber dem im Vor— jahre geäußerten Wunsche der Arbeiterschaft freundlich entgegen—⸗ gekommen sei.

Wie aus Paris telegraphisch gemeldet wird, hat der Ober ste Rath der Arbeiterpartei einen Aufruf an alle Arbeiter Frankreichs erlassen, wodurch diefelben zu einer öffentlichen Kundgebung am 1. Mai aufgefordert werden. In dem Aufruf heißt es, der gesetzliche Arbeitstag von 8 Stunden, um welchen es sich zunächst bei der Kundgebung handle, sei nur der erste Schritt zur gänzlichen Befreiung der Arbeit und der Arbeiter.

Die Thätigkeit der Schiedsgerichte für die Unfall versicherung in Sachsen im Jahre 1890. Dem „Dresdner Journal“ zufolge haben im Jahre 1890, wie im Vorjahre, in Sachsen 38 Schiedsgerichte für die Zwecke der Unfall⸗ versicherung ihren Sitz gehabt. und zwar 25 in Dresden, 2 in Leipzig. 2 in Chemnitz und je 1 in Zwickau und Bautzen. Nicht in Thätigkeit getreten sind die Schiedsgerichte für Sektion XV. der Berufsgenossenschaft der Schornsteinfegermeister des Deutschen Reichs und für die Regiebauten der Stadt Chemnitz. Bei den übrigen Schiedsgerichten haben im Jabre 1890 insgesammt 1649 (1869: 1205) Berufungen vorgelegen, von denen 182 aus dem Vor⸗ jahre stammten und 228 am Jahresschlusse noch unerledigt waren. Die Erledigung erfolgte in 746 (1889: 522) Fällen durch Rücknahme, Vergleich, Anerkenntniß oder auf andere Weise, in 675. (1889: 531) Fällen durch Entscheidung, welche indessen nur in 209 Fällen zu einer Abänderung des von der Berussgenossenschaft beʒiehent lich der Aus führungsbehörde ertheilten Bescheids führte. Bei der Entscheidung handelte es sich vornehmlich um folgende Fragen: in 95 Fällen, ob ein Unfall beim Betriebe vorliege in 45 Fällen, ob ein ursächlicher Zusam⸗ menhang zwischen Unfall und Verletzung beziehentlich Tod vorliege, in 137 Fällen um den Grad der Erwerb unfähigkeit, in 10 Fällen um die Frage der Verjährung des Entschädigungsanspruchs. In 317 Fällen war durch den angefochtenen Bescheid nicht die erstmalige, sondern wegen veränderter Verhältnisse eine anderweite Regelung der Sntschädigung erfolgt, und zwar befanden sich bierunter 303 Rentenherabsetzungs⸗ oder Renteneinstellungs und 14 Rentenerhöhungsbescheide. Die Ge⸗ sammtkosten der in Sachsen bestehenden Schiedsgerichte beliefen sich im Jahre 1890 auf rund etwa 41 500 4, beziehentlich auf rund 24,55 46 (1889: 31358 ½ ) im Durchschnitt für den einzelnen Be— rufungsfall, bei den Leipziger Schiedegerichten auf rund 28 M (1889: 33.11 M) bei den Dresdner Schiedsgerichten auf noch nicht ganz 24 (1889: 32,42 ƽ ) für den einzelnen Berufungsfall.

Literatur.

Geschichte.

Der Krieg von 1806 und 1807. Bearbeitet von Oscar von Lettow-Vorbeck, Oberst a. D, Berlin, Verlag von E. S. Mittler und Sohn. Wenn auch dieser für Preußen so verhänaniß⸗ volle Krieg dem Ruhmeskranze der preußischen Armee nur wenig nene Lorbern hinzugefügt hat, so bietet ein eingehendes Studium des⸗ selben doch dem Militär des Interessanten Vieles dar, und es ist das Erscheinen des vsrliegenden Werks um so werthvoller, als das einzige bis jetzt vorhanden! Werk über diese Zeit, dag 1850, von von Hoepfner herausgegebene, wohl schon längst vergriffen ist. Letzteres schilderte überdies die Ereignisse lediglich von deutscher Seite, wobei die Vorkommnisse. bei den Franzosen nur so weit berührt wurden, als dies zum Verstãndniß unumgänglich nothwendig war, sodaß die Darstellung eine lücken—⸗ hafte bleiben mußte. Um diesem Mangel abzuhelfen, hat der Ver—⸗ fasser des obengenannten Werkes nicht nur die Précis des Evsne- ments militaires von Mathieu Dumas, sondern auch die Corre- spondance de Napolson IL und namentlich die in den Jahren 1880, 1882, 1887 und 1399 erschienenen Veröffentlichungen Foucart's aus den französischen Kriegsarchizen benutzt, welche einen so klaren Ein⸗ blick in die Verhältnisse des damaligen Napoleonischen Heeres gewähren, wie bei keinem anderen Kriege. Auch die in letzter Zeit von deutscher Seite veröffentlichten Schriften, welche auf jene Zeit Bezug haben, wie die Denkwürdigkeiten Hardenberg's, die Publikationen aus den preußischen Staats Archiven von Bailleu, das nach offiziellen Quellen bearbeitete Werk von Montbe's „Die chursächsischen Truppen im Feldzuge von 1805 und die Erinnerungen aus dem Leben des Feldmarfchalls von Boyen, haben dem Verfasser, ebenso wie die Akten des Großen Generalstabes, manches neue und interessante Material geliefert, sodaß jetzt eine möglichst vollständige Uebersicht geboten wird. Der erste Band, welcher mit der Schilderung der Schlacht von Auerstädt abschließt, bringt, zunächst die Vorgeschichte von der Thronbesteigung Friedrich Wilhelm 's. III. bis zum Beginn der beider seitigen Rüstungen, ferner den Operationsplan und die Ver sammlung der beiderseitigen Armeen, schildert sodann den Vormarsch der französischen Armee und die Bewegungen der preußisch⸗sächsischen Truppen bis zum 8. Oktober und giebt dem Leser dann ein anschau— liches Bild der Gefechte bei Schleiz und Saalfeld, der Vorgange am 1. 12. und 13. Oktober und endlich eine genaue Beschreibung der Schlachten bei Jena und Auerstädt. Eine große Anzahl von Skizzen über den Standpunkt der Heereskörper an den verschiedenen Tagen trägt ungemein zum Verständniß des Ganzen bei.

„Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück?‘ (. Historischer Verein?). Fünf⸗ zebnter Band. 1899. Osnabrück, Verlag und Druck von J. G. Kisling. Diese Zeitschrift, welcher das Mitglieder⸗Verzeichniß und die Vereinsstatuten vorgedruckt sind, hat die Bedeutung als äußeres Organ des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück, welcher sich zum Zweck gesetzt hat die Forschung im Gebiete der Dsnabrück'schen Geschichte, einschließlich der Chronik des Landes, Genealogie adliger Geschlechter, der Verfaffung, des Bildungkeganges, der äutzeren und inneren Beschaffenheit des Erdbodens, naturhiftorischer Forschungen. Im Rahmen diefes Zweckgebletes bringt der vorstegende Band; A eine Abhandlung über „die alten Wallbefestigungen des Regierungsbezirks Osnabrück“ (Kerle g von Dr. H. Hart⸗ mann. b. Stabtrechnungen von Dsnabrück aus dem 13. und 14. Jahrhundert“ von Oberlehrer Dr. C. Stüve. e. „Das Kloster Malgarten vom 15. Jahrhundert bis ju seiner Aufhebung“ bon Dr. H. Forst. d. . Handschriftliche Aufzeichnungen Über einige jetzt verschwundene Uhrwerke der Stadt Osnabrück. e. „Briefe des osnabrückschen Bürgermeisters (G5. Schepeler aus Münster i J. 1647“ von Pr. C. Stüve (Titelbild). f. Zur Geschichte der Osnabrücker Goldschmiedegilde! von Dr. 7 Philippi. g „Die Broncestatuette von Wimmer“ von Dr. H. Harkmann. h. „Ausgrabungen auf der Wittekindsburg bei Rulle? von Dr. Schuchhardt. i. . Berichtigung und Ergänzung zu Seite 35 ff. des Aufsatzes über die alten Wall befestigungen⸗ von Dr. H. Hartmann. E. „Der Lashorster Münz= fund.“ L. „Bischof Johann JV. von Osnabrück in Unterbandlungen mit der Königin Elisabeth von England 1560. m. „Ueber die Bid—⸗ nisse an der Vorderseite des Rathhauses.“ n. „Der Dom zu Osna— brück! von Land ⸗Bauinspektor Bergmann. o. BVermischtes“ unter Beigabe von 8 Kartenskizzen bezw. Lichtdruckbildern und Zeichnungen.

Bilder aus der Zeit der Gegenreformation in Oester reich löst 1518). Von Dr. Franz Scheichl. Gotba, Friedr. Andr. Pertbes (Emil Perthes), 1590. Preis 1 Aug⸗ gehend von der Thatsache, daß mit dem Abschluß der tridentinifchen Kirchenversammlung (1664) die planmäßige rückläufige Bewegung, welche unter dem Namen katholische k bekannt ist, be⸗ ginnt, unternimmt es der Verfasser, dieser besonders durch die Ünter

stützung mächtiger katholischer Herrscher, namentlich der Habsburger, so, erfolgreichen Bewegung im Einzelnen nachzugehen. Von den Niederlanden abgesehen, wurde gerade Desterreich durch die Gegenreformation am Schwersten getroffen, und unter den österreichischen Gebieten neben Böhmen am Meisten Ober- österreich, das Heimathland des Verfassers. Sein Blick haftet voll Trauer an dem Traunstein, in dessen Nähe die letzte größere Schlacht zwischen den evangelischen Bauern und den baycrischen und kaiser— lichen Söldnern geschlagen wurde. Ueber Leichenhaufen und rauchen— den Trümmern feierte der römische Katholizismus seine Auferstehung. Kraft dieser Erinnerungen reifte in Scheichl der Entschluß, eine Reihe ven Bildern aus der düsteren Zeit gewaltsamer Rück bekehrungen zu entwerfen. Seine auf Grund fleißiger Quellen- forschungen vergl. die im Anhang beigefügten Anmerkungen) ausgeführte Arbeit ist um so dankenswerther, als es ihm an eutsprechenden Vorarbeiten noch, vielfach gemangelt hat. Der leitende Gedanke seiner Bilder soll ihm der sein, den verschiede⸗ nen nachtheiligen Folgen für Land und Leute nachzuspüren und dabei vor Allem die unmittelbaren Schädigungen des Volke vermögens, zumal durch die zwangsweisen Auswanderungen, nachzuweisen. Wir hätten nun wobl gewünscht, daß der Verfasser seine Aufgabe etwas weiter und tiefer erfaßt und auch der inneren Seite des Gegenstandes, welche doch die wichtigste bleibt, eingehend nachgeforscht hätte, doch müssen wir ihm für das, was er giebt, dankbar sein. Die vor— liegenden Mittheilungen (nur 51 Oktavseiten) bezeichnen sich als erster Theil. Eine Fortsetzung, welche die Zeit von 1564 1780 umfassen soll, wird am Schluß angekündigt.

Das Rothe Buch von Weimar. Zum ersten Male heraus gegeben und erläutert von Otto Franke. Thüringisch sächsische Geschichtsbibliothek von P. Mitz schke. (Bd. 2.) Gotha, Friedr. Andr. Perthes (Emil Perthes), 1891. Preis: 46 4. Dieser zweite Band von Mitzschke'ss ‚Thürinzischsächsischer Geschichts— bibliothek', bearbeitet von Otto Franke, bringt ein Quellenwerk, welches einen wichtigen Abschnitt in der Geschichte des wettinischen Fürstenhauses bezeichnet und für die Territorialentwickelung von Thüringen sowohl wie für die Finanzwirthschaft, die Adelsgefchichte und die gesammten Kulturzustände im 14. und ib. Jahrhundert von hohem Werth und Bedeutung ist. Die Grafen von Drlamünde, welche in planmäßiger Erwerbungtpolitik sich bis zu gewisffer Neben⸗ buhlerschaft der tbüringischen Landgrafen emporgehoben hatten, waren im „Geafenkriege' den Wettinern unterlegen, und in Folge dessen fiel nach dem Tode des Grafen Herrmann 1372 der größte Theil des reichen, orlamündischen Besitzes, darunter Weimar, an die wettinischen Landgrafen. Diese ließen bald darauf den erwachsenen Ländergewinn sammt allen damit verknüpften Nutzungen in einer deutsch geschriebenen Matrikel aufzeichnen, die nach der Farbe ihres früheren Einbandes und nach Hauptinhalt wie Auf— bewahrungsort „Das Rothe Buch von Weimar“ benannt wird. Außerdem sind in dem ‚Rothen Buch“ auch die Belehnungen auf⸗ gezeichnet, welche Landgraf Balthafar, der als Erster Weimar zur zeitweiligen wettinischen Residenz erhob, nach der Landestheilung von 1382 mit seinem Bruder und seinen Vettern vorgenommen hat. Der reiche Stoff des „Rothen Buches“ wird den Freunden und Forschern der thüringischen Geschichte hier zum ersten Male in frefflicher Weise zugänglich gemacht, und die darin aufgestapesten Schätze tragen nicht wenig bei zur Vervollständigung und Aufklärung der Kunde heimischer Vorzeit, insbesondere der Stadt Weimar und ihrer Umgebung, sowie zahlreicher thüringischer Adelsgeschlechter. Durch umfängliche und sorgfältige Anmerkungen hat der Bearbeiter das Verständniß erleichtert, Schwierigkeiten gehoben und den Stoff nach allen Seiten beleuchtet, auch durch ein gutes Register für schnelle Uebersicht gesorgt. Allen, welche der Geschichte Thüringens Interesse schenken, wird das ‚Rothe Buch“ willkömmen fein.

Kunstgeschicht e.

Leonardo da Vinci, Lerensstizze und Forschungen über sein Verhältniß zur Florentiner Kunst und zu Rafael von Pr. Paul Müller⸗Walde. München, Georg Hirth. Dieses seit 1889 lieferungsweise erschtinende Werk hat es sich zur Aufgabe gemacht, den bisher dem großen Publikum seinem Leben, seinen Leistungen und Forschungen nach wenig bekannten Florentiner Meister nicht sowohl durch eingehende Schilderung dieser Verhältnisse näher zu bringen, als vielmehr durch Beifügung zahlreicher Abbildungen nach seinen Gemälden, Handzeichnungen und Entwürfen in Verbindung mit Lichtdruckreproduktionen der Werke seiner Zeitgenossen, welche diesen Meister bein flußten oder von ihm wieder beeinflußt wurden, den augenscheinlichen Beweis dafür zu liefern, daß Leonardo da Vinci so, wie es der Verfasser näher ausfübrt, sich hat entwickeln und zu dem seltenen Menschen ausbilden müssen, der in dem beneidenswerthen Zeitalter der Medici ebenso bahnbrechend als Künstler wie als Ingenieur, Artillerist und Naturforscher war. In den ersten beiden Lieferungen wird dargelegt, wie der einer alten Advokaten familie väterlicher seits angehörende Leonardo frühzeitig seine künst= lerische Begabung zeigte und unter den Einflüssen Andfea del Veroc— Hhio's, Luca della Robbia's, Desiderio da Settignano's und Sandro Botticelli's sich ausbildete, wie er in der schon mit 18 Jahren (1474) gemalten Verkündigung Mari einen selbständigen Weg einschlug, dann nach sorgfältigen Studien vor der Natur die gesammte Er⸗ scheinungswelt immer tiefer erfaßte, das Eharakteristische an Mensch und Tier derart betonte, daß spätere Nachahmer folche Zeichnungen für „Karikaturen“ auszugeben wagten, und wie er endlich im Alter von etwa 25 Jahren die im Berliner Museum befindliche „Auferstehung Christi in großartiger Komposition zu schaffen vermochte. An der Hand der beigefügten Studien macht es ferner der Verfasser unzweifelhaft, daß die in London befindliche Madonna in der Grotte allein von der Hand Leonardo's herrührt, nicht aber auch das im Loubre zu Paris enthaltene, ähnliche Ma⸗ donnenbild. Diese Ausführungen des äußerst gründlich vorgehenden Autors sind nicht minder Überzeugend als die, mit denen er nachzu— weisen sucht, daß das unvollendete, in den Uffizien zu Florenz befind⸗ lich Gemälde; „Die Anbetung der h. drei Könige (ine der herr— lichsten Schöpfungen des Meisters geworden wäre. Indem daran die Besprechung der ersten Entwürfe Leonardo's zu dem großen Abendmabl⸗ bilde angeschlossen wird, wendet sich in der vor Kurzem erschienenen dritten, Lieferung (erste Hälfte) der Verfaffer zu dem Briefe Leonardo's, welchen derselbe an Lodovico Sforza, den damaligen Be—⸗ herrscher Mailands, richtete, um in deffen Sienste zu treten. * Pain diesem Schreiben die einzelnen Fähigkeiten des Bittstellerz namentlich binsichtlich seiner Kriegskunst hervorgehoben werden, so nimmt Müller= Walde hieraus Veranlassung. die gesammten, in diefes Gebiet ein= schlagenden Handzeichnungen Leonardo's, sobiel er aus dem Codex Atlanticus zu Mailand und den in Paris oder London und Windfor befindlichen Manufkrixten zu erreichen vermag, als Beläge dafür bei⸗ zubringen, daß der jugendliche Meister in“ der Befestigung s, Vertheidigungs⸗ und Brückenbau kunst seiner Zeit um Vieles, in der Artillerie- und Geschützgießkunst aber um Jabr— hunderte voraus war. Bei der Gründlichkeit, mit welcher der Ver— fasser dieses ihm fernliegende Gebiet bearbeitet, steht zu hoffen, daß auch die betreffenden Fachkreise ihr Interesse dem großen Florentiner zuwenden werden.

Von den im Auftrage der bezüglichen Regierungen durch 66 Lehfeldt bearbeiteten Bau- und Kunstdenkmäklern

hüring ens“ ist das Heft II erschienen. Diese Publikationen bergen ebenso wie die Kunst- und Alterthum s- Denkmale im Königreich Württ em berg“, von denen vor Kursem die 14. bis 16. Lieferung der Aufnahmen und die 3. Lieferung der Text bearbeitung nebst eichnungen von Prof. Paulus herausgegeben find, eine Fülle von Schätzen für Kunst, Kunstgewerbe und Kultur⸗ geschichte verschiedener Jahrhunderte. Aus dem erstgedachten Werke dürfte von hervorragendem Interesfe sein: ein in der Kirche zu Kranich feld (bei Saalfeld) erhaltener Grabstein der Gräfin von Gleichen, das meiningische Schloß daselbst aus dem 16. und 17. Jahrhundert sowie der grazisse Lesepult⸗ träger in der Stadtkirche zu Cam burg auz dem J. Jahr hundert: diese lebenggroße weibliche Figur, welche in antiker Bekleidung vor der Bruft einen kleinen geflügelten Engelskopf auf⸗

weist, hält in der linken, hocherhobenen ihrem Haupte befindliche um 1715 von Hervs gefertigte, völlig intakt vorhandene Uh hereinbrechenden Geschmack d Ludwig's TlV. zeigt und t Perlmutter ausgeführt ist. romanischen Säulen der Thur

Von den württemberger von Beyer vollendete Haupt bildung der romanischen berg und die reich aus Murrhardt (romanischen Stil der Neckargegend erhaltenen Hol; lichen Aufbau der Giebel und die f mit ihren Verkröpfungen und Orn 16, und 17 Jahrhundert so hoch und Bauhandwerker. schreine der Klo st zugleich die ganze Apsis wiedergebendes stellendes Blatt in photographischer Verlags handlung von Paul Neff Ehre gereicht.

en Leuchter, der das auf . Ferner ist zu erwähnen die im Amtsgebäude zu Dberneufaßza noch r nebst Kon sole, welche bereits den es Rococo trotz des vorwiegenden Stils beils in Metall, theils in Emaille und Recht charakteristisch sind ferner die

mfenster an der Kirche zu Leislau Baudenkmälern muß der 1ptthurm des Münsters zu Ulr Säulen in der alten Kirche ; kleine Wal derichskapelle zu erwähnt werden. äuser gewähren durch den zier— vmmetrische Anordnung der Balken amenten einen Einblick in die im k der Zimmerleute von dem Altar⸗ laubeuren werden durch ein und ein dieselben allein dar⸗ Nachbildung gebracht, welche der in Stuttgart zu ganz 6.

Pult erhellen soll.

von Au gust die Durch⸗ u Weins

Die noch in

entwickelte Techni Die berühmten Holzfiguren erkirche zu

Rechts- und Staatswissenschaft. Konfession der Kinder rechten im Deutschen Reich. Ober ⸗Landesgerichts Rath zu Colmar Herder'sche Verlagshandlung, 6 M) Der

nach den Landes Ven Dr. Karl Schmidt, i, E. Freiburg im Breisgau, 1890. Gr. 8, S. XIf. u. 550. gerlichen Gesetzbuch für das h dem die Landesgesetze darüber gionsbekenntnisse ein Kind zu zur vorliegenden Unterfuchung über g der Kinder aus gemischten Eben. den geltenden Rechtszustand objektiv tze zu erläutern, die Rechtsprechung Entscheidungen auf Die Untersuchung be⸗ Reichs und auf die

Vorschlag in dem bür Deutsche Reich S§. 1 1505 u. 1658, nach entscheiden sollen, in erziehen ist, war die Veranlassung das Recht auf die religiöse Erziehun Die Hauptaufgabe ging dahin, darzustellen, also die Landesgese mitzutheilen und die Richtigkeit Grund der bestehenden Landesgesetze zu prüfen. schränkte sich auf das Gebiet des Deutschen mit Rücksicht auf die Fülle des vorliegenden Stoffes, Anschwellung

welchem Reli

der ergangenen

Gegenwart, Vermeidung

außerordentlich umfangreiche niedergelegt; bestehenden Landesgesetze gemeinen Rechts gewidmet, weil daselbst kein über die religiöse Erziehung erlassen sind. Erörterung der für die einzelnen Gebiete des Deutschen Reichs er⸗ gangenen Bestimmungen und endlich eine eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich. erleichtert den Gebrauch des Ober Landesgerichts

Abschnitten im Wortlaute dem Gebiete e besonderen Gesetze

Dann folgt eine genaue gründliche Prüfung des

Namensregister inhaltreichen Buches. Rath Schmidt gelangte bereits zu dem verdienten, wiffenfchaft— lichen Ansehen durch die erschöpfende, vielfach aufklärende, für den Kulturhistoriker recht beachtenswerthe Untersuchung des jus primae noetis (188I). Jetzt hat er durch die vorstehende Monographie in gleich gediegener Weise die Wissenschaft bereichert. ch bier wiederum als ein tüchtiger Kenner des Civilrechts wie des kanonischen Rechts. Mit staunenswerthem Fleiße und einsichtsvoller Umsicht hat er das Material herbeigeschleppt, von Gerichten, Ver waltung behörden und einzelnen Rechtsbehörden erfolgreich unterstützt. Das Buch erfüllt gleichzeitig den praktischen Zweck, ein Wegweiser zu sein für alle diejenigen, welche in Streitigkeiten über die konfessionelle

rziehung verwickelt werden, auch für Seelsorger, welche zu den be—⸗ treffenden Gesetzen und zu der Rechtsprechung Stellung zu nehmen haben. Schon aus diesem belehrenden Zweck gebührt der verdiensi— Unentbehrlichkeit.

gesetz: zeigt mannigfache Rechtssätze, welche den? Eltern die Be— nfession ihrer Kinder mehr oder weniger ent— Sie beziehen sich theils ausschließlich auf Kinder aus „gemischten! Ehen, theils auch auf andere Kinder, z. B. werden bei gemischten Ehen die Kinder in der Religion des V Töchter jedoch in der Religion der Mutter in Mecklenburg ⸗Schwerin (S.

Er bewährt sich

Untersuchung

stimmung über die Kon zogen haben.

aters erzogen, die Bayern (S. 10, in 20), in Sachsen⸗Gotha (S. 23). durch Vertrag ̃ Großherzogthum Hessen, Sachsen · Weimar, Lippe ⸗Detmo Bei dem Kammergericht zu Berl dreimal verändert (S. 37, 115 und 136). solchen Rechtszustandes wie werden (S. 482 ff. und S. fasser empfiehlt deshalb ; Streitigkeiten über die religiöfe mischten Ehen den Erlaß eines Reichsg der bestehenden Freizügigkeit für jeden Frage entstehe, ob und in wieweit das Ge neuen Wohnsitzes für die religiöse Erliebu ist. (S. 493.) Durch den gesammten Inha wie objektioen Forschung erachtet der Verf den Gesetzesporschlag für gerechtfertigt: 1) Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches . 2) hinter Art. 32 gesetze als Art. 2a. einzuschalten: über das religiöse Bekenntniß, wo Sollte die Verständ buch für das Deutsche Reich si sicht des Verfassers

religiõse Bekenntniß, ck. Der Check. Seine Natur, zugleich ein Beitrag und der Giro⸗Bank von Ludwig anwalt bei dem Ober ˖ Landesgerich C. L. Hirschfeld. Der aufs Eingehendste, chlägigen in und ausländi schaftliche Natur des Geldes z. Im Anhang werde den Giroverkehr der Reichs bank, das Abrechnun mit den Berliner Banken, Geschäfts ordnung l Bedingungen der Osnabrücker englisches Checkrecht, französische deutsche Checkgesetzentwürfe und e der Esch⸗Osnabrücker Bank, welch' erste Anregung zu seiner Abhandlung gegeben bei der hohen Wichtigkeit, welche dem Check Steigerung und Vereinfachung der Geldeirkula chtung nicht nur Seitens der juristisch ufmännischen Kreise begegnen. Von Br. J.

Württemberg, Mecklenburg Schwerin, d, Waldeck und Frankfurt a. M. in wurde seit 1883 die Rechtsprechung ). Die Unhaltbarkeit eines das. Bedürfniß eines Reichsgesetzes 492 ff.) bündig nach chen Ordnung des Verfahrens bei ziehung von Findern aus ge— und hebt hervor, daß bei echsel des Wohnsitzes die setz des früheren oder des ug der Kinder maßgebend lt der ebenso erschöpfenden asser am Schlusse (S. 519) die S5. 1508 und 1658 des

für das Deutsche Reich des Entwurfs zum Einführungs⸗— Die landesgesetzlichen Vorschriffen in ein Kind zu erziehen ist, treten igung über ein bürgerliches Gese ch verjögern, so würde si ein besonderes Reichsgesetz empfehlen Die landesgesetzlichen Vorschriften über das worin ein Kind erziehen ist, treten außer Kraft.“

wirthschaftliche und ju ri stische ehre vom Gelde, vom Wechfel Kuhlenbeck, Dr. jur., Rechts⸗ t in Jena. Leiplig, Verlag von zenden Studie erläutert chgreifende Kenntniß der ein— ir, im ersten Theile die wirth— im iweiten die juristische Natur des die Bestimmungen für zabkommen der Reichsbank ür die Abrechnungsstelle in Bank im Check-⸗Verkehr, belgisches Checkgesetz, Auszug aus den Prozeß-Akten all dem Verfasser die v Dieselbe dürfte für die Erleichterung, nnewohnt, einer en, sondern auch

Levy, Advokat in Sonderabdruck aus dem Carl Heymann's Verlag. das der Handelsstand an einer etwaigen ung selbstverständlich nimmt, ist der vor— liegende Sonderabdruck der Abhandlung über den Warrant aus der Feder des niederländischen Juristen, Advokaten Dr. J. A. Levy, welche sich in dem im September v. J. erschienenen Schlußheft von Band T des Archivs für bürgerliches Recht“ von Kohler u. Ring (Berlin, Carl DVeymann's Verlag) befindet, als ein sehr zeitgemäßer zu bezeichnen. Der Verfasser, in Deutschland bereits durch die Riesser ' sche Bearbeitung seines Contocorrentvertrags' vortheilhaft bekannt, erschöpft in eindringender, Raum von fast 150 Seiten einnebhmender Unterfuchung die R nach allen Richtungen hin. Der gesammte vorhandene Rechtsstoff ist

ur einheitli

außer Kraft.“ ch nach An⸗

mit einem

er Verfasser der vorliegen gestützt auf eine dur schen Literatur,

n mitgetheilt:

Checkgesetze,

eingehenden Bea Seitens der ka ö Der Waxrant. Amsterdam. In autorisirter Uebersetzung. Archiv für bürgerliches Recht“. Bei dem Interesse, deutschen Warrantgesetzgeb

Reiterdien man zitterte in Frankreich vor dem reitre noir. Spanische Reiter“ bießen große Balken, durch welche spitze, mit Eisen beschlagene Pfähle gesteckt waren, deren je zwei ein schiefes Kreuz mit einander bildeten; die ältere Kriegführung bediente sich ihrer, um den Sturmangriff aut Verschanzungen zu erschweren, besonders auch um Der Reiters den Zugang zu versperren. Neben dem bisher besprochenen landläufigen Wort lebt jetzt noch in oberdeutschen Mundarten ein auf eine andere Wurzel zurückgehendes gleichlautendes weibliches Wort die Reiter᷑, mit dem Sinne „grobes Sieb“, besonders jum Reinigen des Getreides. „Reitherren und „Reiträthe“ bießen früher in oberdeutschen Städten die Rathsherren und Rãthe. welche mit dem Rechnungswesen betraut waren (aus „reiten“, bereiten, berechnen gebildet). Neueren Ursprungs als man

. Sozialpolitik.

* Evangelisch soziale Zeitfragen, herausgegeben mit Unterstützung des Evangelisch ⸗sozialen Kongresses von . Otto Baumgarten in Jeng. Erste Reihe, erstes bis sechstes Heft. Leipzig, Verlag von Fr. Wilh. Grunow. Man kann es nur als ein erfreuliches Zeichen der Zeit ansehen, wenn bei der augenblicklich

alles erfüllenden sozialen gras auch von Seiten evangelischer Männer,

Geistlicher wie Laien aller Richtungen, in die darüber geführten

Kämpfe eingegriffen wird. Es unterliegt keinem Zweifel, daß ein

großer Theil des der evanzelischen Kirche angehörenden Volkes mit

allen seinen Interessen in die gewaltigen Klaffenkämpfe der Gegen wart verflochten ist, und daß die evangelische Kirche, will sie ihrer

Aufgabe gerecht werden, den auf den sozialen Frieden gerichteten

Bestrebungen nicht theilnahmlos gegenüberstehen darf. Um aber

einem praktischen Vorgehen in dieser Richtung die nöthige Unterlage von thatsächlichen Informationen zu schaffen, durften die Gesetze des wirthschaftlichen Lebens, die unerläßlichen Rücksichten auf

die Lebensbedingungen der bestehenden Wirthschaftsordnung, ebenso wie

der wahre Charakter der Arbeiterbewegung und deren Forderungen nicht unbeachtet gelassen werden. In den „Evangelisch-sozialen Zeit⸗ fragen“, als deren Leserkreis einerseits Geistliche und kirchliche Laien und andererseits für den sozialen Frieden interessirte Arbeitgeber und Arbeiter in Aussicht genommen sind, werden nun Aufsätze in der Form von Vorträgen vor einem gemischten Publikum sowohl von Geist⸗ lichen wie von bewährten Fachmännern des wirthschaftlichen Lebens und der nationalökonomischen Wissenschaft veröffent- licht, welche Klarheit über die Mittel und Wege, wie die Kirche sozial wirken kann, bringen, dann aber auch zeigen sollen, daß die evangelische Gemeinschaft der Ort sei, wo am Erpvrießlichsten für alle Lebensinteressen gewirkt werden kann. Bis jetzt sind folgende Hefte der ersten Reihe erscheinen: Mehr Herz für's Volk“ von dem Pfarrer Drews in Dresden; ‚Unsere gewerbliche Jugend und unsere Pflichten gegen sie' von dem Regierungs⸗Rath Evert in Berlin; Der Seelsorger unserer Tage“ von dem Professor der Theologie Baumgarten in Jena; ‚Christenthum und Arbeiterbewegung“ von Dr. Lotz, Privatdozent in

Leipzig; . Sozialdemokratie und Sozialmonarchie“

von dem Hofprediger a. D. Stöcker und Reformation und soziale Frage“ von dem Prediger D. Freiherrn von Soden in Berlin. Dieselben sind durchweg in dem Geist geschrieben, welcher zu der Herausgabe dieses Sammelwerkes geführt hat, und bieten, wofür schon die Namen der betreffenden Autoren bürgen, des Vor trefflichen so viel, daß die weiteste Verbreitung und das gewissenhafte Studium dieser Schriften in allen Kreisen der Gesellschaft nur auf das Dringendste gewünscht werden kann.

ck. Das Invaliditäts- und Altersversicherungs gesetz in spystematischer, gemeinverständlicher Darstellung von Dr. jur. utr. J Werthauer, Gerichts referendar. Berlin, Putt⸗ kammer u. Mühlbrecht, Buchhandlung für Staats und Rechtswissen⸗ schaften (Preis 1 20 *). Zu den bisher erschienenen Schriften, welche bejwecken, das Verständniß des so schwierigen und umfänglichen Gesetzes über die Invaliditäts- und Altersversicherung zu erleichtern, gesellt sich auch die vorliegende, in welcher das gesammte Gesetz ohne die geringste Auslassung, dagegen mit zablreichen sich aus diesem oder anderen naheliegenden Gesetzen ergebenden Ergänzungen in systematisch geordneter Vertheilung und in einer den Leser allmählich vom Ein— fachen zum Verwickelten fortführenden Form vorgetragen wird. Ins besondere für den mit dem Gesetz sich beschäftigenden Versicherungs˖ anstaltsbeamten und für den Richter im Civil bezw. Strafprojeß dürfte die Schrift manchen zur leichteren Orientirung dienenden Wink

enthalten. . . Philosophie. Ein „Schopenhauer Register“ hat W. L. Hertslet

im Verlage von F. A. Brockhaus in Leipzig erschelnen lassen. Der

mit ersigunlichem Fieiß zusammengestellte, beinahe 17 Bogen um— fassende Band bietet den Verehrern des großen Philosophen ein will. kommenes, alphabetisch geordnetes Hülfsbuch zur schnellen Auffindung aller Stellen, betreffend Gegenstände, Personen, Begriffe, sowie der Fitate, Vergleiche und Unterscheidungen, welche in Arthur Schopen« bauer's Werken, ferner in seinem Nachlaß und in seinen Briefen ent · halten sind. Den Freunden und Anhängern der Schopenhauer 'schen Pbilosophie hat, der Verfasser mit dem Regifter entschieden einen guten Dienst erwiesen, fuͤr den sie ihm dankbar fein dürften. An der Hand des Buches läßt sich nicht nur schnell jede wichtige und interessante Stelle aus den Werken des Frankfurter Philosophen ermitteln, es führt auch alle Personen mit auf, welche Schopenhauer besprochen und citirt hat. Das Register bietet sonach eine vortreffliche Ergänzung zu dem „Schopenhauer Lexikon“ bon Dr. Julius Frauenstädt, welches in demselben Verlage erschien. Erziehung und Unterricht.

ck. Die Bildung des Landwirths und der höhere landwirthschaftliche Unterricht in Preußen. Kritische Betrachtungen unter Bezugnahme auf die gegenwärtige Lage der Landwirthschaft und mit Vorschlägen zur Reform. Von Pr. Ernst Müller. Berlin. Walther u. Apolant's Verlags buchhandiung. = Der Verfasser, dem die heutige Lage der Landwirthschaft als Aus- gangspunkt seiner Betrachtungen dient, tritt, damit seines Erachtens die Wirkungen des böheren landwirthschaftlichen Unterrichts zum Heile der Landwirthschaft in vollstem Sinne sich entfalten Fönnen, unter eingehender Begründung mit folgenden Vorschlägen hervor: Erhöhung der Aufnahmebedingungen nach wissenschaftlicher und praktischer Seite, Fixirung und strengere Kontrolirung des Studienganges wie der Studienerfolge von Seiten der Lehranstalten, endlich die Verleihung gewisser Auszeichnungen und Bevorzugungen von Seiten des Staats an diejenigen, welche einen regulären Studiengang durchmachen und das Abgangtzexamen gut bestehen.

Sprachwissenschaft.

C Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grim m. Fortgesetzt von Dr. Moriz, Heyne, Dr. Rudolf Hilde⸗ brand, Dr. Matthias Lexer, Dr. Karl Weigand und Dr. Ernst Wüulcker. Achten Bandes fünfte Lieferung; „Reiten bis RindY. Bearbeitet von Dr. M. Heyne. Leipzig, Verlag von S. Hirzel. Die neue Lieferung beginnt mit dem Zeitwort reiten“, welches in älterer Zeit, in der das Reisen ju Pferde das Gewöhnliche, das Reisen zu Wagen das Seltenere war, in weit reicherer Anwendung erschien als jetzt. Durch eine Reihe von Beispielen wird dargethan, daß in der alten Sprache reiten“ nicht auf die Fortbewegung vermittelst des Reitthiers beschränkt war, sondern eine allgemeinere

Bedeutung, z. B. der Fortbewegung auf Schiff und Wagen hatte. die sich zum Theil bis auf den heutigen Tag erhalten hat. Scherzhaft brauchte man früher und braucht zum Theil noch heute die Redensarten; auf dem Apostelpferde oder dem Pferde der Zwölf⸗ boten reiten, auf Schustersrappen reiten für „zu Fuß gehen. Im Mittelhochdeutschen batte reiten' speziell die Bedeutung „zu Feide zieben, auf ritterliche Abenteuer ausziehenꝰ angenommen. „Reiter“ ist eine verhältnißmäßig junge Wortbildung und bezeichnete früher im Gegensatz zu dem Ritter“ als Standesbezeichnung den reitenden be—⸗ rittenen Knecht. Als schwarz gerüstete Reiter erschienen im Volkg— glauben die Gespenster und der Tod; wohl mit Rücksicht auf solche ,. wählten deutsche Söldner, welche in den fran zöstschen Kriegen

e nahmen, unheimliche schwarze Tracht und Rüstung, und

efaßt; insbesondere berücksichtigt ein Nachtrag auch die ischeinungen auf dem einschlägigen Gebiete.

glauben möchte, ist das ästheiisch und philosophisch interessante Wort

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