1891 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Frankreich.

Paris, 14. Februar. Der Ministerrath wird, wie W. T. B.“ meldet, heute auf die von den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika ergangene Einladung zur Theil nahme an der Coicagoer Ausstellung im Jahre 1893 Beschluß fassen. Man glaubt, daß die Regierung in Rücksicht auf die offizielle Betheiligung der Vereinigten Staaten an der hiesigen Jubiläuma-Ausstellung 1889 die Einladung an— nehmen wird. ö .

h Der Justiz-Minister erließ ein Rundschreiben an die Gerichts-Präsidenten und Staatsanwa te, in welchem anläßlich der jüngst vorgekommenen Mißbrãuche Weisungen in Betreff der Zulassung zu den Gerichts verhandlungen sowohl der berufsmaßig denselben beiwohnenden Personen, als auch des Publikums ertheilt werden. Die Gerichts Prasidenten sind künftig nicht berechtigt, Eintrittskarten zu den Gerichts⸗

verhandlungen auszugeben. Der Senat genehmigte gestern den Handelsvertrag

it Griechen land. a,. Initiativkommission der Deputirtenkammer empfiehlt die Inbetrachtnahme des Antrages der Deputirten Montfort und Laferronany, durch welchen die Regierung aufgefordert wird, baldmöglichst einen Gesetzentwurj einzu⸗ bringen, der das Militärgesetz von 1889 abändern und die schwer bedrückten Familien in ausgiebiger Weise sten solle. ö —⸗ nntle e fg g ttelmeer Geschwader ist im Golfe von Juan, die Panzer-Division in Cadiz eingelaufen. Dem „Matin“ wird aus Rom gemeldet, Bischof Freppel, welcher gestern vom Papst empfangen wurde, habe erklärt, seine Reise entbehre eines poluischen Zweckes. Der Papst sei mehr denn je enischlossen, bei den franzosischen Bischöfen eine konziliante Haltung gegenuber der republikanischen Regierung durchzusetzen. Wie aus Marseille gemeldet wird, berichtet die mit dem „Jangtse“ aus Tongking eingetroffene Post, daß nord— östlich von Honghoa im Thal Songma sich zahlreiche Piratenbanden unter Führung des Rebellen Chefs Ngu konzentriren, welche neue größere Kämpfe befürchten lassen. Der schwedische Kaufmann Oberg, welcher von dem fran— zösischen Gericht wegen Waffenschmuggels in contumaciam verurtheilt und inzwischen von Piraten entführt worden war, ist nach Haiphong zurückgekehrt, um eine Revision seines Prozesses zu betreiben.

Rußland und Polen.

Der Erzherzog Franz Ferdinand wohnte laut Bericht des „W. T. B.“ aus St. Petersburg der gestern sortgesetzten Truppenrevue ebenfalls bei und ritt neben dem Kaiser die Fronten ab. Sodann, nahm der Erzherzog an dem Dejeuner im Anitschkow⸗Palais Theil. Auf dem vor— gestrigen Hofball, zu welchem etwa 900 Einladungen ergangen waren, tanzte der Erzherzog die erste Quadrille mit der Kaiserin. Gestern Abend 10 Uhr trat der Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich-Este mittels Hofsonderzuges die Reise nach Moskau an. Der Kaiser Alexander in österreichischer Uniform mit dem Orden des goldenen Vließes, sowie sämmtliche in Petersburg anwesenden männlichen Mitglieder der Kaiserlichen Familie, die Kaiserliche Suite, der Hof-Minister und andere Wurden⸗ träger gaben dem Erzherzog das Geleit nach dem Bahnhof. Von der Kaiserin und den Großfürstinnen hatte sich der Erzherzog noch im Anitschkow⸗Palais verabschiedet, woselbst zu Ehren desselben ein Abschiedsdiner stattfand. Bei dem Diner waren außer der Kaiserlichen Familie noch die Hofstaaten, das Gefolge des Erzherzogs, die Mitglieder der österreichischen Boischaft, eine Deputalion des Bug'schen Dragoner-Regiments und zahlreiche Würdenträger anwesend. Kaiser Alexander toastete auf den Kaiser und die Kaiserin von Oesterreich sowie auf den Erzherzog Franz Ferdinand, der Erzherzog auf den Kaiser und die Kaiserin von Rußland und das ganze Kaiserliche

aus. ö Der „Russti Wed.“ zufolge hat das Kriegs-Ministerium an den Reichsrath eine Vorlage gerichtet Betreffs Ausd-hnung des Gesetzes vom 22. Mai 1880 über das Verbot für Juden, im Donischen Kosaken⸗-Gebiet sich niederzulassen und Immobilien zu erwerben, auch auf das Kuban⸗ und das Terek⸗Gebiet.

Italien.

Dem „Fanfulla“ zufolge wird der. Minister Präsident Marchese di Rudini in der heutigen Sitzung des Senats kurz gefaßte, bündige Erklärungen abgeben. Er werde zunächst die von dem vorigen Kabinet eingebrachten Vor— lagen einschließlich derjenigen über die Reorganisation der Prafekturen zurückziehen. Dann werde der Minister⸗Pꝛräsident das Programm der Regierung entwickeln. Dieses laute dahin: Nach außen ehrliche überzeugte Fortsetzung der von Italien eingeschlagenen Politik, Festhaltung an dem einzigen Ziel, den Frieden zu erhalten und Pflege der herz— lichen Beziehungen zu allen europäischen Mächten; im Innern: Einhaltung einer festen, vorsichtigen Politik, getragen von dem Gedanken, die Freiheit zu vertheidigen, von der ernsten und beständigen Achtung vor Gejetz und Ordnung und von dem festen Vorsatz, das Budgeigleichgewicht durch Ersparnisse ohne neue Steuern oder anderweitige schwerere Belastungen der Bürger zu erreichen. 3 ;

Der Kriegs-Minister General Pelloux läßt der M. „Allg. Ztg. zufolge wiederholt erklären, daß die Erspar⸗ nisse am Militäretat die Dienstzweige und die Wehrkraft nicht beeinträchtigen werden. Die Nachricht, daß Hr. Crispi Rom für einige Zeit verlassen und sich in den nächsten Mo— naten an den Verathungen der Kammer nicht betheiligen werde, ist unbegründet. Hr. Crispi bleibt in der Hauptstadt und hat die Absicht kundgegeben, den Verhandlungen des Parlaments sofort nach dem Wiederzusammentritt desselben regelmäßig beizuwohnen.

Der Fräsident der Deputirtenkammer hat, ent⸗ srrechend dem parlamentgrischen Gebrauch, in dem Fall eines Wechsels des gesammten Kabinets, beschlossen, seine Entlassung zu nehmen, wird aber in der heutigen Sitzung noch den Vorsitz führen.

Echweiz.

In Folge eines Gesuches der Regierung von St. Gallen hat der Bunde srath, wie W. T. B.“ aus Bern melset, den schweizerischen Gesandten in Wien beauftragt, bei der osterreichischen Regierung nachdrücklichst auf die Ein⸗ berujung einer Schlußkonferenz Betreffs des Rhein—⸗ durchst ichs zu dringen. Falls diesem Vorschlage keine Folge

gegeben werden sollte, müßte der Bundesrath, wie er erklärt, die Verantwortlichkeit für etwaige weitere Katastrophen ablehnen.

Niederlande.

Der von dem Kriegs-Minister Bergansius ausgearbeitete und demnächst der Zweiten Kammer vorzulegende Militär⸗ dienst-Gesetzentwurf enthält nach einer Korrespondenz der „Köln. Itg.“ folgende Bestimmungen: . .

Von den 40 0 0 jungen Leuten, welche jedes Jabr diensipflichtig sind, werden 16 300 zu den Fabnen gerufen; dienstftei sind für immer: wer kleiner als 1.55 m ist. die Geistlicken und Diener der Kirchen. die römisch karbolischen Ordensmitglieder, welche zu einem innerbalb des Staatsgebiets liegenden Kloster gebören, wenn sie 27 Jahre oder älter sind; vor diesem Lebensalter werden sie von Jahr zu Jahr zurückgestellt, ebenso wie die Studirenden der Theologie; wer unter letztere Kategorie fällt, wird durch Königlichen Beschluß fest⸗ gesetzt. Ist der Studirende der Theglogie in dem Jahre, in welchem er das 27. Lebens jabr zurückgelegt bat, noch kein Geistlicher oder Kirchendiener geworden, dann wird die Friststellung nicht mehr ge— wãbrt. as stebende Heer bestebt aus: I) einer Feldarmee, 45 00, und einer Sesatzungs armee, 30 000 Mann stark; 2) aus Dexpottruppen, 20 90 Mann; 3) Reserve, 20 C00 Mann. Dazu tritt eine Landwehr, S0 0900 Mann, eine Erganzungsreserve von 2908 500 Mann und endlich der Landsturm, zu welchem alle noch verfünbaren wehrharen Männer bis zum zurückgelegten 40. Lebensjabre gebören. Der Dienst in der Feld- und Besatzungs Armer dauert 8 Jahre, aiso vom 29. bis 28 Lebensjahre, er kann aber gesetzlich verlängert werden; die Uebung? jeit für die nicht berittenen Waffen beträgt 12 Mexate und auch bier ist eine Verlängerung derselben zulässig. Wiederbolungs— übungen Tauern jedes Jahr in Friedenszeit sechs Wochen; wer beurlaubt ist, muß wenigstens einwal des Jahres vor der Inspektion erscheinen. Wer vom aktiven Heere zu den Depot- truppen gehören soll, wird durch das Loos bestimmt; letztere werden wäbrend der achtjährigen Dienstzeit nur 3 Monate einexerzirt, Wiederbolungsübungen finden kier nicht statt. Die Reservetruppen werden ebenfalls nur 3 Monate einexerzirt, übrigens ist bier eine Ver- längerung der Dienstzeit zulässig; Depot- und Reserretruprcen gehören aber zum stebenden Heere. Zur Verbeiratbung ist Erlaubniß nöthig und keiner darf obne Etlaubaniß länger als 30 Tage außer Landes sein. Wer seine Dienstzeit beim ftehenden Heere vall bracht bat, gebt für die Zeit von 5 Jahren, also vom 28. bis 33. Lebensjahr, zur Landwehr über, während auch hier das Gesetz eine längere Dienstzeit vorschreiben kann. Irnerbalb dieser 5. Jabre bat Jeder in Friedenszeit 14 Tage zu dienen. Zur Ergänzungsreserve gebören alle die, welche aus dem einen oder anderen Grunde von dem Dienst im stebenden Heere und von der Landwehr befreit sind, wie: einzige Söhne, Ernährer der Familie und solche, welch⸗ durch Bruger⸗ dienst frei sind; Studenten der Theologie und Ordensmitglieder sind auch ron diesem Dienst, der bis zum 35. Lebenejabre dauert, befreit. Diese Ergänzungsreserve bestebt aus zwei Elementen: I) der eigent— lichen Ergänzungereserve, um die Lücken der Feld Besagungs . Armee in Kriegszeit auszufüllen; 2) solchen, welche wäbrend eines Krieges vom 29. bis 30. Jahre für spezielle Dienste verwendet werden können, jedoch so, daß sie keine Gefahr laufen, verwundet, verstümmelt oder erschossen zu werden. Der Landsturm endlich bestebt aus allen webr— baren Männern, welcke unter normalen Verhältnissen und in weniger errsthaften Umständen nicht oder nicht mehr der Pflicht der Landes vertheidigung unterworfen sind; für die Mehrzahl der zum Landsturm Gebörigen wird die Dienstzeit also sieben Jabre betragen. Ausdrücklich wird in dem Gesetzentwurf die Landwehr als derjenige Theil der Streitkräfte genannt, welcher die bis jetzt beftehende Schuͤtterei, welche dann wegfallen würde, zu ersetzen hat.

Luxemburg.

In Luxemburg macht die Auflehnung der Mehrheit des Gemeinderaths der Residenz gegen eine Ernennung des Großherzogs viel Aufsehen. Der Großherzog hatte, wie dem „Hamb. Corr.“ berichtet wird, einen neuen Bürgermeister und zwei neue Schöffen ernannt. Diese Ernennung, namentlich die Wahl der beiden Schöffen, gefiel neun von den fünfzehn Mitgliedern des Gemeinderaths nicht; vier von den neun erstrebten selbst dieses Amt. In einer neulichen Gemeinde— rathssitzung gaben die neun Unzufriedenen nun eine Erklärung ab, wonach sie so lange von den Berathungen fern bleiben würden, bis das Schöffenkollegium anders zusammengesetzt worden sei. Der Bürgermeister Dr. Brasseur bemerkte: „Aus rein persönlichem Groll verweigern Sie Ihre Mitwirkung; Sie thun dem Großherzog und der Regierung Gewalt an, das ist unsinnig und verfassungswidrig.“ Als dann der Bürgermeister zur Tagesordnung übergehen wollte, protestirten die neun Unzufriedenen gegen diese „Diktatur“ und verließen den Saal, worauf die Sitzung wegen Beschluß— unfähigkeit aufgehoben werden mußte. Einem Telegramm der, Mgdb. Ztg.“ zufolge wird der Bürgermeister, um dem Gesetz zu genügen, noch zweimal den Gemeinderath einbe— rufen. Falls die oppositionellen neun Mitglieder nicht erscheinen, sollen sie durch die Regierung ihres Mandats für verlustig erklärt werden.

er D 3

Belgien.

Das (schon in Nr. 38 d. Bl. erwähnte) Manifest, welches die Arbeiterpartei an den belgischen Episkopat zu Gunsten des allgemeinen Stimmrechts erlassen hat erklart: es sei ein unnatürliches Privilegium, wenn 130 696 Belgiern, die nicht besser seien als ihre Mitbürger, gestattet werde, absolute Hertscher zu sein; es sei ein schreiendes Unrecht, wenn unter gänzlicher Mißachtung der Lehren des katholischen Glaubens ein solches Verhältniß be— stehe. Das Manifest richtet die Frage an den Episkopat, ob er den Zeitpunkt nicht für geeignet halte, seine Stimme zu Gunsten des allgemeinen Stimmrechts zu erheben, der einzigen Reform, welche geeignet sei, Gleichheit unter den Belgiern herzustellen und die unter den Bürgern bestehenden Uneinig— keiten zu beruhigen. Das Manifest fordert schließlich din Episkopat auf, mit seiner großen Autorität vermittelnd ein— zutreten und sich offen über diese Frage zu erklären, indem er sich entweder an die gesammte Bevölkerung oder an die Katholiken aller Klassen der verschiedenen Diözesen wende.

Amerika.

Vereinigte Staaten. Der Senat nahm in seiner gestrigen Sitzung die Berathung der Vorlage, betreffend das Urheberrecht, wieder auf und genehmigte mit 25 gegen 24 Stimmen ein Amendement Sherm an's, nach welchem gegen Zahlung der im gewöhnlichen Tarif festgesetzten Ein⸗ gangezölle die Zulassung derjenigen Ausgaben fremder B ücher gestattet wird, welche bereits im literarisch'n Eigenthums— Bureau der Vereinigten Staaten eingetragen sind.

Präsident Harrison hat am 12. d. M. die in Washington eingetroffenen In dianerhäuptlin ge empfangen. Der A. C. zufolge sagte er ihnen u. A.: sie wären zu schwach, um sich auf einen Krieg mit den Vereinigten Staaten einzulassen, und sie müßten ihre Jugend lehren, nicht Krieger, sondern Burger zu sein. Wenn Agenten oder weiße An' siedler Euch ein Unrecht zufügen“, fuhr der Präsident fort,

„solltet Ihr

friedlich eine Beschwerde nach Washington

senden. Ich habe, den Kongreß ersucht, Gesetze zu geben Behufs Ausiührung einer jeden Bestimmung des mit Euch bestehenden Vertrages, aber Ihr dürft nicht erwarten, stets von der Regierung verpflegt zu werden. Jeder Weiße arbeitet für seinen Lebengunterhalt, und Ihr müßt lernen, jedes Jahr etwas mehr für Eare eigene Unter⸗ stützung zu thun.“ Wie verlautet, würde sich Präsident Harrison mit den meisten Mitgliedern des Kabinets bald nach der Vertagung des Kongresses an die Küste des Stillen Meeres begeben und auf dem Wege dahin eine Rundreise durch die südlichen Staaten machen. .

Der Admiral Porter, welcher sich im Secessionskriege wiederholt ausgezeichnet hat, ist gestern in New⸗-NYork ver⸗ storben.

Chile. Ueber Buenos-Aires eingegangene Nachrichten aus Chile vom 13. Februar berichten: in Folge des Bom⸗ bardements durch die Insurgenten seien die Städte Pisagua und Iqui que in Brand gerathen.

Afrika.

Egypten. Aus Kairo wird der „Frkf. Ztg.“ über London gemeldet, daß das ganze Ministerium demissio nirt habe wegen der Ernennung des englischen Richters Scott zum Rathgeber der egyptischen Regierung in legalen Angelegen⸗ heiten und zum Vorsitzenden der Kommissign, welche die ein⸗ heimischen Gerichte kontroliren soll. Der Khedive habe die Demission angenommen.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (66) Sitzung des Reichstages. welcher der Staats⸗-Minister Freiherr von Berlepsch bei⸗ wohnte, ehrte das Haus zunächst das Andenken des gestern verstorbenen Abg. Limbourg (1. Trier) durch Erheben von den Sitzen. .

Darauf wurde die zweite Berathung des Gesetz— entwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbe— ordnung, auf Grund des Berichts der VIII. Kommission in der gestern abgebrochenen Diskussion über 5. 1056 Alinea 2 in Verbindung mit Art. A und B mit den dazu gestellten Anträgen fortgesetzt. Handschriftlich ist noch vom Abg. Biehl der Antrag eingegangen, im 5§. 55a Absatz 1 hinter dem Worte „fällt“ einzuschalten: „sowie der Gewerbe— betrieb der im 5. 4a bezeichneten Personen“. ͤ

Abg. Bebel erklärte, zu diesem Antrage noch keine Stellung nehmen zu können, bis derselbe gedruckt vorliege, und wandte sich sodann gegen die gestrigen Vorwürfe des Abg. Dr. Hartmann, daß der frühere sozialdemokratische Arbeiterschutz⸗ Gesetzentwurf den Handlungsgehülfen nicht soviel geboten habe, wie die Kommissions-Vorlage. Die damaligen Vorschläge der Sozialdemokraten bewiesen eben, daß diese keine Himmels⸗ stürmer seien. Inzwischen seien aber die Verhältnisse anders geworden, sodaß man jetzt allerdings weiter gehen müsse. Redner schilderte darauf, die traurigen Verhältnisse, welche besonders in Kolonialgeschäften herrschten, und erklärte die Vermeidung der Sonntagsarbeit in den kaufmãnnischen Comtoirs für durchführbar, besonders wenn die Post ihren Sonntagsdienst einstelle. Die Vorlage berücksichtige die Ver— hältnisse der im Handelsgewerbe beschäftigten Personen nur in ungenügendem Maße. .

Staats-Minister Freiherr von Berlepsch vertheidigte die Regierung gegen den letzten Vorwurf. Die Vorlage wäre nicht fertig geworden, hätte man weitere Begünstigzungen der im Handelsgewerbe beschäftigten Personen darin aufnehmen wollen, denn deren Verhältnisse seien noch sehr wenig ergründet. Er erkenne jedoch die Mißstände im Handelsgewerbe an und sei bereit, für spätere Zeit eine entsprechende Vorlage dem Bundesrath zu unterbreiten. Zur Zeit seien in Berlin 37 009 Personen während des ganzen Sonntags im Handels— gewerbe beschäftigt. Dem gegenüber bedeute die Vorlage schon einen bedeutenden Fortschritt. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (33.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanz-Minister Dr. Miquel beiwohnte, machte der Präsident von dem Ableben des Abg. Limbourg (3. Trier) Mittheilung. Tas Haus ehrte das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen.

Auf der Tagesordnung stand: Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs eines Einkommensteuer⸗

esetzes. Die Bꝛrathung wurde bei 5. 9 aufgenommen. 9 9 nach dem Vorschlage der Kommission lautet:

IL Von dem Einkommen (§. 7) sind in Abzug zu bringen:

1) die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltang des Ein kommens verwendeten Ausgaben;

2) die von den Steuerpflichtigen zu jablenden Schuldenzinsen und Renten, soweit dieselben nicht auf Einnahmequellen haften, welche bei der Veranlagung außer Betracht zu laffen sind (5. 6 Nr. 1 und 14).

Erstreckt sich die Besteuerung lediglich auf das im §. 2 be= zeichnete Eiakommen, so sind nur die Zinsen solcher Schulden ab- zugsfähig, welche auf den inländischen Einkommen quellen haften, oder für deren Erwerb aufgenommen sind;

6 3) die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden dauernden Lasten;

4) die von dem Greandeigentbume und dem Gewerbebetriebe zu entrichenden direlten Staats. und Kommunalsteuern, sowie solche indirekte Abgaben, welche zu den Geschäftsunkosten zu rechnen sind;

9) die regelmäßigen jährlichen Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden, Maschinen, Betriebsgerätbschaften u. f. w., foweit solche nicht aus den Betrieb seinrabmen beschafft sind;

F) die von den Steuerpflichtigen zu entrichtenden Beiträge zu Kranken, Unfall., Alters, und Invalidenversicherungs⸗, Wittwen , Waisen und Pensions kassen. II. Nicht abzugsfähig sind dagegen insbesondere: 1) Verwendungen zur Verbesserung und Vermehrung des Ver⸗ mögens, jzu Geschaͤftserweiterungen, Kapitalanlagen oder Kapital⸗ abtragungen, welche nicht lediglich als durch eine gute Wirthschaft , ,. und aus den Betriebseinnahmen zu deckende Ausgaben an⸗ zusehen sind; 2 die zur Bestreitung des Haushalts der Steuerpflichtigen und zum Unterhalte ibrer Angebörigen gemachten Ausgaben, eins E ließlich des Geldwertbes der ju diefen Zwecken verbrauchter Erzeugnisse und Waaren des eigenen landwirthschaftlichen oder gewerblichen Betriebes. ; Hierzu liegen die Anträge vor: des Abg. Graf Strachwitz: In JI. die Worte: von dem Grundeigenthume und dem Gewerbebetriebe zu ent- richtenden zu streichen. .

des Abg. von Tiedemann (Bomst):

Nr. 5 zu fassen: die regelmäßigen jäbrlicke Abschreibungen, welche einer angemessenen Berücsichtigung der Werthverminderung entsprechen.

des Abg. Schmieding: In Nr. 4 hinter dem Worte, Grundeigenthume“ hinzuzufügen: Bergbau. des Abg. von Bismarck: In 1, 4 die Worte und Kommunal“ zu streichen.

des Abg. Richter:

Nr. 6 folgende Fassung zu geben: .

Die von den Steuerpflichtigen gesetz⸗ oder vertragsmäßig zu entrichtenden Beiträge zu Kranken, Unfall⸗ Alters. und Invaliden⸗ versicherungs⸗, Wittwen , Waisen⸗ und Pensionskassen.

des Aba. Lückhoff:

As Ziffer 7 hinzufügen: ; ;

Die an deutsche Versicherungsgesellschasten zu entrichtenden Versicherungsbeiträge für Unfall- und Lebensversicherung in Höhe bis zu 500 S jährlich und sofern dieselben 50e des Jahres einkommens nicht übersteigen.

des Abg. Fegterx: .

zum JI 3 folgenden Zusatz zu beschließen:

„wobin auch die Deich und Siellasten, überhaupt alle durch Gesetz festgestellte Wasserbaulasten zu zählen sind.“

Zu J Nr. 1 erklärte auf Anfragen der Abgg. von Christen und Hansen der Regierungskommissar Ge— heime Finanz Rath Wallach, daß die Ausgaben für jede Art der Sachversicherung bei Berechnung der Einkommensteuer in Abzug kommen würden; es gelte das auch bezüglich der Beiträge zu den Deichgenossenschaften; bei den Wasser— genossenschaften werde zu untersuchen sein, ob es sich um Er— haltung des Einkommens oder um Melioration handele.

Gegenüber den Bedenken des Abg. Bohtz, daß das Gesetz es zweifelhaft lasse, wie bei landwirthschaftlichen Betrieben die Beiträge zur Abwehr von Seuchengefahr, zu den Schulbau—, Kirchenlasten u. dergl bezüglich der Einkemmensteuerberechnung anzusehen seien setzte Finanz- Minister Dr. Migqu el auseinander, daß derattige Detailfragen in dem Gesetz selbst nicht geregelt werden könnten, sondern der pflichtmäßigen und unabhängigen Entscheidung der Steuerbehörden Üüberlassen bleiben müßten.

Nach kurzen Bemerkungen des Abg. Fegter und des Re⸗ gierungskommissars, Geheimen Finanz- Raths Wallach wurde Nr. J angenommen. Bei Nr. 2 entgegnete auf eine Frage des Abg. Grafen Strachwitz, ob Amortisationsbeiträge heran— gezogen werden sollten, der Geheime Finanz-Rath Wallach, daß dies von der Lage des einzelnen Falles abhänge und auf die Klage des Abg. von Tiedemann (Bomst) über die gegenwärtige verschiedene Praxis der Finanz-Minister Dr. Miquel, daß durch den Steuergerichtshof in Zukunft eine Einheitlichkeit des Verfahrens hergestellt werden würde. Nr. 2 wurde an⸗ genommen, ebenso nach einer kurzen Aeußerung des Abg. von Strombeck Nr. 3. Bei Nr. 4 befürwortet? Abg. Graf Strachwitz seinen Antrag, der Finanz-Minister Pr. Miquel bat, denselben abzulehnen.

Abg. Schmieding wollte den Bergbau in den Para⸗ graphen aufgenommen sehen. Geheimer Finanz-Rath Wallach bezeichnete das als überflüssig.

Nach längerer Diskussion, an der noch die Abgg. Freiherr von Huene, Br. Enneccerus, Hoeppner, Freiherr von Zedlitz, von Eynern, Otten, Freiherr von der Reck, Richter, Graf zu Limburg-Stirum und der Finanz-Minister Dr. Miquel und der General⸗ Steuer-Direktor Burghart sich betheiligten, wurde Nr. 4 unter Einfügung des Antrags Schmieding und Ab— lehnung aller anderen Abänderungsanträge nach dem Kom— missionsvorschlage angenommen. (Schluß des Blattes.)

Die Wablrrüfungs-Kommission des Reichstages beaatragt, die Beschlußfassung über die Gültigkeit der Wahl *. Abg. Grumbt im 8. Wablkreise des Königreichs Sachsen aus— zusetz en.

Die Voltsschulzesetz⸗Kommission des Hauses der Abgeordneten nahm vorgestern, wie die R. A. 3. berichtet, 5. 124 der Vorlage (Nebenãmter und Reben⸗ beschäftigungen der Lehrer) nach Ablehnung mehrerer An- träge unverandert an. In 5. 125 (Anwendung der Vorschriften des Disziplinargesetzes für die nichtrichterlichen Beamten) blieb Abs. 1: Der Kreis⸗Schulinsrektor ist befugt, Geldbußen bis zu 9 e ju ver⸗ kängen „unverändert. Dagegen erhieiten die Ablätze? und 3 nach dem Antrag der freien Vereinigung‘ folgende Faffung: „Gegen Volke— schullehrer und Lehrerinnen kann auf Versetzung in ein anderes Amt von gleichem Range, jedoch mit der Verminderung des Diensteinkommens und Verlust des Anspruchs auf Umzugs kosten oder einen von beiden Nachtheilen erkannt werden. Einstweilsg angestellte Lehrer können obne ein förmliches Disziplinarverfabren von der Bezirksregierung entlassen werden. Absatz lautet: Bei der jwangsweisen Versetzung von Lehrern und Lehrerinnen in den Rrbestand entscheidet in erster Instanz die Bezirksregierung, in der Rekursinstanz der Unterrichts Minister. Diefe Faffung lieb un- verändert, ebenso die S§. 125 und 125 (Dienstressen zu Konferenzen und Umzugskosten).

Das Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den 3. Stader Wahlbezirk (Neubaus a. d. Oste, Hadeln), Pastor emr. Pfaff, bat sein Mandat niedergelegt.

Aus der Rechtsprechung des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach einer Entscheidung des Ober⸗Verwaltungasgerichts

6 Senat) vom 4 d. M. steht den Kreisbeamten? wegen isziplinarstrafverfügungen des Landraths die ig im Streitverfahren nicht offen. Zwar gewährt der S. 154 Nr. 3 der Kreisordnungs⸗Novelle unmittelbar dem Land⸗ rathe und durch Hinweis auf den 8 68 auch dem Kreisausschusse und dem Regierungs-Präsidenten die Befugniß zur Verhängung von Ordnungestrafen; obwohl nun der so in Bezug ge⸗ nommene §. 568 gegen Strafverfügungen des Kreisausschusses oder des Regierungs⸗Präfidenten nach vorangegangener Beschwerde die Klage an das Ober⸗Verwaltungsgericht gewährt hat, so hat doch weder diese Vorschrist, noch auch der §. 134 Nr. 3 selbst das gleiche Rechtsmittel gegen die Strafoerfügungen des Landraths zugelassen. Bezüglich dieser müssen daher der 5. 21 des . vom 21. Juli 1852 und die dort vorgesehenen Rechtsmittek die Beschwerde

im vorgesehenen Instanzenzuge unter Ausschluß des Streit⸗ verfahrens auch jetzt noch Anwendung finden.

Enutscheidungen des Reichsgerichts.

Konpertirungen und Umtausch von Inbaberpapieren sind Anschaffungsgeschäfte, welche dem Reichs stempel für Schlußnoten unterliegen. §. 5, Tarif Nr. 4 des Gesetzes vom 29. Maifz. Juni 1385 Gin Bankgeschäft hatte für einen unden den Ümtausch 5'/o Prioritäts. Obligationen der Kaschau— Oderberger Eisenbahn gegen oο Prioritäts Obligationen dersclben Gesellschaft, im Verhältniß von 100: 110,50, ferner den Um⸗ tausch 49½ Prioritäts-Obligationer verstaatlichter Privatbahnen gegen 3 o preußische Konsols ohne Ertheilung gestem« pelter Schlußnoten bewirkt und den von der Steuerbebörde nachträglich erhobenen Stempelbetrag zurückgefordert. Rachdem die Vorinstanzen die Klage des Bankgeschäftes gegen die Steuer behörde abgewiesen, ist die Revision von dem Reichz⸗ gericht für unbegründet erklärt worden. Dasselbe gebt davon aus, daß jedes auf den Eigenthume erwerb an Mobllien gerichtete Vertrags geschãft ein Anschaffungsgeschäft im Sinne des Stempelgesetzes enthalte, und daß ein solches Geschäft auch dann für vorliegend zu erachten sei, wenn, wie in dem gegebenen Falle, durch Ab— kommen zwischen Glaͤubiger und Schuldner unter Herab⸗ sctäzung des. Zinsfußes und unter Abänderung der bisherigen Schuldmodalitaͤten das zinstragende Werthpapier gegen ein anderes von gleicher Kategorie umgetauscht werde. da alsdann eine völlige Umwandlung des Schuldverhältnisses anzunebmen sei. Das Reichs gericht läst es hierbei, weil für die zur Frage stebenden Konver— tirungen unerheblich, ausdrücklich unentschieden, ob ein Anschaffungs⸗˖ geschäft auch dann anzunehmen sein würde, wenn die neuen Wertk— papiere von den alten sich lediglick im Zinsfuß unterschieden.

Die Entscheidung wird für die Handelskreise von weitgehender Bedeutung sein.

Die Erfüllung einer Grundschuld (Zahlung derselben gegen Cession oder Quittung) bat nach einem Urkbeil des Reichs. gerichts IV. Civilsenats, vom 6. November 1890, im Gebiet des Preuß Rechts Mangels besonderer Bestimmung an demjenigen Srte ef egen wo das Grundbuch des verpfaäͤndeten Grundftücks ge— fübrt wir

Land⸗ und Forftwirthschaft.

Die Zuckerrüben Ernte

ist auch am Niederrhein der Quantität nach zwar zufriedenstellend gewesen, entspricht aber binsichtlich der Qualität nicht den gehegten Erwartungen, da die Rüben nur einen Zuckergehalt von? 13 oso gegen 159s9 im Vorjahre zeigen. Dazu kommt, daß die Rüben sebr durch den früb eingetretenen Frost gelitten und durch denselben noch mebr an ihrem Zuckergehalt eingebüßt haben, so daß die Hoffnungen für das Resultat der Campagne, welche noch nicht beendet ist, ziemlich niedergedrückt sind.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungẽõ⸗ Maßregeln.

Paris, 13. Februar. (W. T. B.). Der Gouverneur vom Senegal hat, nachdem mehrere Fälle von gelbem Fieber zu Bonny, in den englischen Besitzungen an der Nigermündung, festgestellt worden, eine fünftägige Quarantäne für alle Probenienzen aus dem Süden der Kolonie und eine Quarantäne von 23 Tagen für die Prorenienzen aus Bonnv, Sierra-Leone und solchen Punkten der Küste angeordnet, an denen wirksame Quarantäne ⸗Maß⸗ regeln voraussichtlich nicht getroffen werden.

Sandel und Gewerbe.

In Italien sind bekanntlich seit 29. v. M. Aenderungen der Zölle auf Mineral- Harz- und Theer⸗-Oele, ölige Samen, sowie der Grenzzuschlags- Taxen auf Spiritus und Spiritus enthaltende Produkte provisorisch in Kraft getreten.

Gleichzeitig hat die italienische Regierung mehrere weitere, augenblicklich noch der Kammer zur Berathung vorliegende Zolltarifänderungen in Vorschlag gebracht, und zwar namentlich: Erhöhung für Farben aus Theer oder anderen bituminösen Substanzen (Pos. 79 des Generalzolltarifs) und Filze, in Theer getränkt (Pos. 133), Ermäßigungen für Vuffs Pos. 192). Nadeln ohne Oehr oder mit mangelhaftem Oehr (Pos. 25) und für nicht eingefaßte, bearbeitete Korallen (Pos. 324).

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kokz an der Rubr und in Oberschlesien. An der Rubr sind am 13. Februar gestellt 16 729, nicht recht⸗ eitig gestellt 281 Wagen. In Oberschlesten sind am 12. d. M. gestellt 3195, nicht rechtzeitig gestellt 1929 Wagen.

Sub hastations⸗Resultate.

Seim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand das im Grundbuche von Niederbarnim Band 86 Nr. 35655 auf den Namen des Stellmachermeisters Bernhard Schroeter und des wurde zu Eindrittel⸗Antheil der Geldschrankfabrikant Paul Maillefert, Maurer meisters Wilhelm Som m er eingetragene, in der Jagow straße 16 belcgene Grundstäck zur Versteigerung. Das geringste Gebot wurde auf 202 370 4 festgesetzt. Ersteher Denne witzsttaße 35, und der Tischlermeister Ferdinand Knorr, Winterfeldtstraße 23, zu Zweidrittel- Antheilen, für das Meist⸗· gebot von zusammen 226 4365 64 Ferner das im Grundbuch von den Umgebungen Band 140 Nr. 54k auf den Namen des Kauf— manns Simon Silberm ann eingetragene, in der Stralsunder Straße 560 belegene, mit 82380 Nutzungswerth veranlagte Grund⸗ stück. Das geringste Gebot wurde auf 1316 festgesetzt. Für das NMieistgebot von 138 001 A wurde der Tischlermeister Gustav Schmidt, Gartenstraße 81, Erste her.

Aufgehoben wurde des Verfahren der Zwangsversteigerung in den noch verzeichneten Sachen: Grundbuch don den Umgebungen Band 132 Nr. 6163, Ecke der Reichenberger str. u. der Straßeß, dem Maurermeister Job. Gerbsch gehörlg, und die Termine? am 13. Februar er. Grundbuch wie vorher Band 149 Rir. 6692, Friedenstraße 96a, und die Termine am 18. März 1891. Grundbuch von der Hasenhaide und den Weinbergen Band 25 Nr 13, Gneisenaustraße 54, und die Termine am 10. März er.

Berlin, 13. Februar. (Amtliche Pretgfeststellung fur Butter, Käse und Somalz.) Butter: Hof⸗ und Gendssen⸗ schaftskutter la. 195— 10 ½, Ha. i 54 AÆ6, IIia do. abfallende 936 101 A6, Land, Preußische 80-83 4 Netzbrũcher S0. 83 „, Pommersche 82 - 84 4, Poln. Z0 -= 83 A, Baer Senn. butter 93— 977 4. do. Landbutter 80 85 n, Schles. 80—83 A, Falitische o 75 S Margarine 40-70 Käfe; Schwerer, Emmenthaler 933 - 98 4, Baverischer 75 86 A, do. Sst⸗ Und Ben⸗ preußicher, Ia. 72-78 M,, do. Ha. 65-0 , HPonender S9 = 20 *. Limburger 40-445 46, Quadratmagerkase Ja 26 , do. IIa. 1—- iß6 M Schmalz: Prima Western 720 Ta. 37,90 M, reines, in Deutschland raffmmirt 40.00 43 00 Æ Berliner Bratenschmal 42 06— 46, 00 M Fett, in Amerika ra. nirt 36 09 , in. Deutschland raffinir 39, 070-41. 00 * Tendem : Butter: Bei stärkerer Nachfrage zogen Preife an. Schmalz:

Tendenz: ruhig. ; In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsraths der Deutschen Genofsenschafts . Bank von Soergel,

Parrisius u. Co. in Berlin wurde von den perfönlich haftenden

.

Fesellschaftern der Abschluß für das Rechnungejabr 1890 vorgelegt. Das Gewinn und Verlust-⸗Conto schließt mit einem Reingewinn von 1725223 * (1889; 1483 827 M6) Der Aufsichtgrath beschloß, der zum 7. März d. J. einzuberufen den Generalversammlung die Ver— theilung einer Dividende von 74 (1889: 8c. auf das dioidenden⸗ 6 Kapital von 21 000 600 K (418898: 15 000 000 M6 vor- zuschlage n

Der Aufssichtsrath der Dentschen Grundschuld⸗Bank bat beschlossen, die ordentliche Generalversammlung auf den 13. Mär; d. J einzuberufen, derselben die Vertheilung einer Tividende von 65's vorzuschlagen und den Antrag zu stellen, das Aktienkapital von 3 auf 6 Millionen zu erhöhen, unter Abänderung des 5. T des Statuts, welcher vom Kapital handelt.

Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Metallmarkt berichtet die Schles. Ztg.. Die Lage des oberschlesischen Eisen= marktes hat sich wenig geändert. Die Spezifikationen gehen zwar etwas besser ein als in den Vorwochen, jedoch noch nicht ausreichend zu einer vollen Beschäftigung. Indessen ist Vertrauen auf ein bess eres Frübjahlsgeschäft vorbanden, hervorgerufen durch den voraus sichtlich großen Bedarf an diversen Eisensorten zu Eisenbahn wecken. Da das produzirte Roheisen noch immer den Verbrauch übersteigt, so werden die Bestände immer größer, und das Geschäft in Alte isen liegt in Folge dessen ganz darnieder. Was das Walzeisen⸗ geschäft anlangt, so ift der Verbrauch an Handelseisen im Inlande gegenwartig noch nicht bedeutend und der Export sehr schwach; nur einzelne größere Werke, wie Königsbütte und Martha— bütte, erfreuen sich eines regeren Absatzes. Das Geschäft in Blechen hat sich ebenfalls noch nicht günstiger gestaltet. Die Feinblechpreise sind, wie schon früber berichtet, in bobem Grade ver⸗ lustbringend. Etwas besser steht das Geschäft in Grobblechen. Die Fisengießereien sind auch noch schwach im Betriebe, weil der Bedarf an Handelsguß gedeckt ist und Bestellungen auf Bau und Maschinenguß noch nicht in genügendem Umfange eingehen; auch bier wird gam Frübjabr das Beste erhofft. Hanz gleich berkält es sich mit den Maschinenfabriken und Eisenkonstruktions⸗Werkstätten; dieselben beschãf⸗ ligen sich gegenwärtig zum größten Theile mit Anfertigung von kleineren Dbickten und mit Ergänzungs- resp. Reparatur ⸗Arbeiten für die ober⸗ schlesischen Werke. In Zink ist die Stimmung fortgesetzt eine feste, Auch in den Londoner Rotirungen kommt eit Anfang' laufen der Woche eine festere Haltung zum Ausdruck, und haben sich die dortigen Preise den biesigen mehr und mehr genäbert. Schlesisches Vereing⸗ zink zuletzt 46 60 * bez, W H-Zink 48 50 M pro 105 kg franco Breslau. = Der Aufsichtsratb der Vereinigten Bautzener Papier- fabrik. en bat dem Antrage des Vorstandes gemäß beschlossen, von dem für das Geschäftsjabr 1890 sich ergebenden Gewinn 160499 4 abzuschreiben und eine Dividende von 8/9 gegenüber 75 im Vor jahre zur Vertheilung zu bringen. Die ordentliche Generalversamm⸗ lung soll em 3. März d. J. stattfinden.

Der Aufsichtsrath der Futespinnerei und Weberei in

Bremen bat die Dividende vro 18990 auf 700 (gegen do im Vor— jabre) festgesetzt. Le ipiig, 13. Februar. (W. C. B.) Kammzug⸗Termin⸗ ᷣandel. La Plata. rundmuster B. vr. Februar 4 277 M, pr. Mär 4,30 Æ, pr. April 4,30 A, pr. Mai 4,30 S6, pr. Juni 4.325 K, pr. Juli 4,35 , pr. August 4.35 ö, pr. September 435 „6, vr. Oktober 4.375 AÆ, pr. November 4375 AK, pr. Deiember 45373 * Uwmsatz 5h 000 kg. Schwach.

Verkehrs⸗Anftalten.

Die Past, von dem am 14. Januar aus Shanghai ab⸗ gegangenen Reichs⸗Post dampfer Preußen“ ift in Brin disi eingetroffen und gelangt für Berlin voraussichtlich am 16, Vor⸗ mittags, zur Ausgabe.

Allenstein, 13. Februar. (W. T. B.) Das Eisenbahn⸗ Betriebamt Allenstein macht bekannt: Der Betrieb auf den Strecken Allenstein— Worm ditt und Mehlsack = Per⸗ wilt en ist wiederhergestellt.

Bromberg, 15. Februar. (W. T. B.) Die Eisenbahn⸗ Direktion macht bekannt: Die Nebenbakn Garnsee Lessen ist in Folge von Schneeverwehungen auf unbeftimmte Zeit gesperrt.

Ham burg, 13. Februar. (W. T. B.) Der Postdampfer India“ der Hamburg⸗-Amerikanis Hen Packketfaßrt⸗ Aktien Hesellschaft at, von New Jork kommend, Heute Morgen Lizard passirt.

London, 13. Februar. (W. T. B.) Der Ca stle · Dampfer »Roslin Castle? ist am Mittwoch auf der Heimreife von Capetown abgegangen. Der Castte⸗ Dampfer Dunbar Castle“ ist geftern auf der Heimreise ron Capetown abgegangen.

Theater und Mufik. Königliche Theater.

äcsten Woche viermal

naberd) gegeben werden wird.

s sol a6 längerer Pause F. von Tieder aufgenommen werden. LerFing's „Undine“ mit den

opka sonie mit den Hrrn. Kraus, S Der Dienstag bringt

von Ingeborg von

Der Spielplan der Over fär die Zeit vom 15. bis 21. Fe⸗ bruar lautet; Sonntag: Oberen?“ Montag; „Undine“. Dienstäg: Zum ersten Male wiederbolt: TSierne“. Mittwoch: ‚Don Juan“. Donnerstag: ‚Hiarne“. Freitag: „Die lustigen Weiber von Windsor“. Sonnabend: Carmen). .

Für das Schausriel? Sonntag: Was ihr wollt.“ Montag; „Der neue Herr.. Dienstag: Der Bibliotbetar.. Mittwoch: Der neue Herr. Donnerstag: „Der neue Herr). Freitag: Roderich HeJer. Sonnabend: „Der neue HerrY.

Dentsches Theater.

Die nächste Auffäkrung des Schauspiels Ehrbare Mädchen“ findet am Donnerstag statt; da sich das Stück für einen Theater⸗ abend nicht gar; ausreichend erweist. wird ihm das bekannte kleine Drama Ebrenschulden' von Paul Heyse voraufgehen. Morgen und Sonnabend wird Stillparzer's? Drama „Des Meeres und der Liebe Wellen‘ gegeben. Montag, Mittwoch und Freitag finden Wieder⸗ kolungen don dem Schauspiel ‚Die Kinder der Excellenz statt. Am Dienstag kommt der „Pfarrer von Kirchfeld' zur Aufführung.

Berliner Theater.

Die jüngste Novität, Dumas' Lustspiel Ein Freund der Frauen‘, wird am Montag, Donnerstag und Sonnabend der neuen Woche wiederbolt. Richard Voß Wehe den Besiegten kommt am morgigen Sonntag und am Mittwoch zur Aufführung, während Schönthan 't und Kadelburg's noch immer überaus zugkräftige Goldfische“ Dienstag, Freitag und am Sonntag Abend in Scene gehen. morgige Nachmittage vorstellung bringt „Kabale und Liebe.. Auf äritlige Anordnung muß Direkior Ludwig Barngy sich für kurze Zeit eine Erholungäpause gönnen, und können deshalb „Kean! und „Gra Waldemar“, die bisher stets volle Haäuser erzielten, vorläufig nicht au dem Repertoire erscheinen.

. Lessing⸗ Theater.

Am nächsten Donnerstag findet ein Novitäten Abend statt, der sich aus einem von Eugen Zabel bearbeiteten, zweiaktigen Charakter= bild ‚Das Gnadenbrod“' von Iwan Turgeniew und einem drei- altigen Schauspiel Fortuna‘ von Hermann Faber zufammenfetzt einem dramatischen Erstlingfwerk, das bereits in Hamburg und Frank⸗