1891 / 41 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Aufforslung von Oedländereien als Kapitalsanlage und daher steuerpflichig. Die Nr. II. und hierauf der ganze §. 9, wie er sich durch die einzelnen Abstimmungen gestaltet hat, wurde angenommen.

Die 85. 10 und 11 gelangten ohne Debatte zur Annahme.

Es folgte der Abschnitt B, besondere Vorschriften. 9 * wurde nach unwesentlicher Debatte, an der Abg. Fritzen und der Finanz Minister Br. Miguel sich betheiligten, ange⸗ nommen. Bei §. 13 erklärte auf eine Anfrage des Abg. Frei⸗ herrn von Zedlitz Finanz -Minister Dr. Miquel, daß, wenn das Einkommen aus Grundvermögen sich aus verschiedenen Betrieben zusammensetze, die Veranlagung für den Haupt— betrieb maßgebend sei.

S. 14 lautet:

Das Einkommen aus Handel und Gewerbe einschließlich des Bergcaues bestebt in dem in Gen äßheit der all gemeinen Grunde sätze (83. 6— 11) ermittelten Geschãftsgewinne. Mit dieser Maßgabe ist der Reingewinn aus dem Handel und Ge werbebetriebe nach den Grundsätzen zu berechnen, wie solche für die Inventur und Bilanz durch das Handels gesetzbuch vorge⸗ schrieben sind und sonst dem Gebrauche eines ordentlichen Kauf⸗ mannes entsprechen. Insbesondere gilt dieses vom Zuwachs und andererseits von der Abnutzung des Anlagekaxitals, sowie von Forderungen und Schul den, und deren Zinsen. ; .

Im Uebrigen gilt für die Berechnung und Schätzung des Ein⸗ kommens aus Gewerbe und Handel Folgendes:

1) Die Zinsen des im Handels⸗ oder Gewerbebetrieb angelegten eigenen Kapitals der Steuerpflichtigen sind als Theile des Seschäfts⸗ gewinns zu betrachten. ö

2) Der von einer nicht nach §. 1 Rr. 4 steuerpflichtigen Er⸗ werbsgesellschaft erzielte Geschäfisgewinn ist den einzelnen Tbeil⸗ habern nach Maßgabe ihres Antbeils anzurechnen

3) Ter Gewinn aus den iu Spekulations zwecken abgeschlofssenen Geschäften, abzüglich etwaiger Berluste bei derartigen GescCãften, und aus der Betheiligung an derartigen Geschäften ist auch kei solchen Steuerpflichtigen, welche nicht zu den Handel und Gewerbe⸗ treibenden gehören, nach den für das Einkommen aus Handel und

Gewerbe massgebenden Grundsäßen zu berechnen.

Hierzu beantragte Abg. Goldschmidt:

t Im 8. 14 Abf. 1 der Kommissionsbeschlüsse binter die Worte „durch das“ zu setzen: Allgemeine Deutsche' und ferner

binter ‚„Handelsgesetzbuch' zu setzen: im 8 185 a für Aktiengesell⸗ schaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien). Regierungs-Kommissar Geheimer Fingnz⸗Rath Wallach bezweifelte, c mit dem Antrage Goldschmidt den Handel⸗ treibenden gedient sein werde. Nachdem Abg. Broemel für, die Abg. Vygen und

Dr. Ham macher und der Finanz⸗Minister Dr. Miquel

gegen den Antrag Goldschmidt gesprochen, wurde 8. 14 un⸗ verändert angenommen, ebenso 8. 15. S. 16 ist bereits früher erledigt. . ; 8. 17 enthält den von der Kommjssion abgeänderten Stenüertarif, zu welchem die Abgg. Dr. Enneccerus, Richter, Rickert und Vygen wieder mehrere Aenderungen beantragen. . .

Regierungs⸗Kommissar Geheimer Finanz Rath Wallach bezifferte die Ermäßigung der gesammten Steuer durch die Regierungsvorlage auf rund drei Millionen Mark. Die Rommissionsbeschlüsse ergäben gegenüber der Vorlage ein Minderaufkommen von. 5 000. Der Antrag des Abg. Dr. Enneccerus würde gegenüber dem Kommissionsbeschluß einen Ausfall von 1900009 , der des Abg. Richter einen solchen von 165i, Millionen Mark zur Felge haben. Die Wirkungen des erst bor Kurzem eingebrachten Antrages Rickert hätten noch nicht berechnet werden konnen.

Abg. Vygen begründete seinen Antrag.

Wetterbericht vom 16. Februar, Morgens 8 Uhr.

3

3s baus.

Stationen.

Wind. Wetter.

in o Celsius

Temperatur

red. in Millim.

J

Nullaghmore SW A4 bededt Lberdeen. W 1 wolkig Cbristiansund WN w S8 halb bed. Copenhagen. 7 W 3 Dunst Stockholm. ? 2 bedeckt Paxaranda . 2 8W Schnee Moskau... 1 wolkenlos vort. Queens ·

tomnmn .. Breft....

Bar. auf o Gr. u. d. Meeressp.

Anfang 7 Uhr. Mittwoch:

o = e O, , o f C. = 40R.

.

Wildenbruch.

5 halb bed. 1Dunst

2 Nebel

3 heiter

3 Nebel

3 dedeckt heiter!) 2 balb bed 2 Nebel

2 Nebel

1 bedeckt

L bedeckt

1 bedeckt

2 Regen?)

2 Regen

3 bedeckt

3 bedeckt

5 wolkenlos 5 wolkenlos still wolkenlos

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Donnerstag:

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Donneistag:

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Donnerstag:

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1) Reif. )) Nebel, Glatteis. neberficht der Witterung.

Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele.

( 966 , , Zum 26 e,, n,. kelt: Hiarne. Große Oper in 4 Akten und einem 1 . Vorfrsel' von' Ingekorg ron Bronsart. Text von Dffenbach. Regie: Hr. Hinder. Hang von Bronsatt und Friedrich Bodenstedt. In Rapellmeister Federmann. Anfang Uhr. Scene gesetzs vom Ober ⸗Regisseur Tetzlaff. Diri⸗ gent: Kapellmeister Sucher. Anfang Uhr. Schaufrielbaus. 46. Vorftellung. Der Biblio thekar. Schwank in 4 Aufzügen von G. von Moser.

DOrernbaus. 41. Vorstellung Don Juan. Dyer in 2 Akten mit Tanz von Mozart. Tert von Daponte. Anfang 7 Ubr.

Schausrielbaus. 47. Vorstellung. Der neue

Anfang 7 Uhr.

von Kirchfeld. NMittwos: Die Kinder der Excellenz.

Ehrenschulden.

Zerliner Theater. Dienstag: Goldfische.

Mittwoch: Wehe den Besiegten. Ein Freund der Frauen.

Tessing- Theater. Dienstag: Hedda Gabler. Schauspiel in 4 Akten ron Henrik Ibsen. Mittwoch: Die Ehre.

brod. Drama in 2 Akten von Iwan Turgerjew, fũr die . inn . von . Zabel. Hierauf: um 1. Male: Fortuna. Schauspiel ö

in 3 Akten von Hermann Faber. von Adolrb Ferron.

Pickoria-Theater. Dienstag: Zum 78 Male: Eh Die sieben Raben. Romantisches Zauber märchen Dienstag: Zum 15. Male: Der in 5 Akten von Emil Pobl. Musik von G. Lebn—⸗ anf Reisen. Pesse mit Gesang ,

usik von R.

Abg. Wüsten sprach sich gegen diesen Antrag wie gegen den des Abg. Richter aus. (Schluß des Blattes.)

Der Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch hatte am Sonnabend Abend zahlreiche Abgeordnete des Reichstages und höhere Staatsbeamte zu einem „Herrenabend“ im großen Saale des Kaiserhofs eingeladen.

Die XII. Kommission des Reichstages hat über den ihr . Vorberathung überwiesenen Entwurf eines Gesetzes, die Be steuerung des Zuckers betreffend, beim Reichttage den Antrag gestellt: 1) den vorgelegten Entwurf

eines Gefetzes, die Besteuerung des Zuckers betreffend, in allen seinen Theilen abzulehnen; 2) die zu demselben ein⸗

gegangenen Petitionen durch die zu fassenden Beschlüsse für erledigt zu erklären. . J

Diesem Antrage hat die Kommission folgende Anlagen nachrichtlich beigefügt:

1) Berechnungen über den künftigen Ertrag der Zuckersteuer auf Grund eines Gesetzes: L nach der Regiezungsvorlage, II. mit einer Verbrauchsabgabe von 18 6 und Zuschüssen von 16323 M bis 2 M und 165 Æ, III. mit einer Verbrauchsabgabe ron 18 6 und Zu scküffen von 1ů50 1, 2, 25 46 und 1,A,80 6, IV. mit einer Verbrauchs abgabe von 18 6 und Zuschüssen von 5 *. 259 6 und 2, 135 4, V mit einer Verbrauchsabaabe von 18 4 und Zuschüssen von 2 . 3.40 M und 2,80 6, VI. mit einer Verbrauchsabgabe von 16 4 und Zuschüssen von 1,50 , 2, 50 ½ und 1ů90

2) Nachweisung über die Rübenzuckerproduktien der Fabriken mit Rübenbearbeitung in den Betriebe jahren 1887/88, 1885 / 89 und 1889 / 90, nach Verwaltunge be irken. .

3) Die Zuckersteuergesetzgebung Frankreichs seit dem Jahre 1880.

Nach der neuesten im Reichstage ausgegebenen Fraktion s⸗ iste zählen sich zur deutschkonserbativen Fraktion 63 Mitglieder und und Freiberr Zorn von Bulach); zur deutschen Reichs partei 18 Mit⸗ glieder; zum Fentrum 104 Mitglieder und 7 Hospitanten (Baron von Arnswaldt⸗Böbme, Baron von Arnswaldt ⸗Hardenbostel, Dr. Brüel, Freiherr von Hake, Goetz von Olenhusen. Freiherr von Schele, Freiberr von Wangenbeim); zu den Polen 16; zu den National⸗

siberalen 40 Mitglieder und 1 Hosritant (Dr. Petri); zur deutsch⸗

freisinnigen Fraktion 64 Mitglieder; zur Volkspartei 9 Mitglieder; zu den. Sozialdemokraten 35 Mitglieder. Zu keiner Fraktion gebõren 23 Mitglieder (darunter 10 Elsaß⸗Lothringer).

Die Krankenkassen⸗Kommission des Reichstages berietb am Montag zunächst 5. 49 zugleich mit dem Antrag Graf Holstein und Genossen, die S5. 45a und 48 der Regierungsvorlage wieder berzustellen, und mit §. 50. Zu 8. 49 beantragen die Abgg. Pr. Giefe, von der Schulenburg und Merbach, die Worte einer eingeschriebenen oder auf Grund landesherrlicher Vor⸗ schriften errichteten Hülfskasse 8. 5 wieder zu streichen und an Stelle dieser Worte den Abfatz einmuschieben: „Der Arbeitgeber kann die Anmeldung unterlassen, wenn und so lange der Versicherungs ˖ pflichtige nach 5. 75 von der Verpflicktung, der Gemeinde, Kanken, verficherung oder einer Ortskrankenkasse anzugeböten, befreit ist.“ Der Geheime Ober-Regierungs⸗Rath Lohmann, Dr Schier, von der Schulenburg, Dr. Buhl und Merbach be— fürworten diesen Antrag, während die Abeg. Spahn, Dr. Gut fleifch, Br. Hirsch end Molkenbuhr dagegen auftreten. Bei der Abstim mung lehnte die Kom mission die beantragte Ümgestaltung des 8. 45 und Wiederherstellung der 88. 48a und 48 ab und stimmte dem S8. 49 Absetz 1 in der redactionellen Fassung des Antrags Guffleisch zu. Die Subkommission hatte den Antrag gestellt, den Abfatz 4 des §. 49 dabin ju verändern: Durch Beschlußz der Verwaltung der Gemeinde⸗Krankenversichernng bezw. durch das Kassen⸗ statut kann die Frist für die An und Akmeldungen bis zum letzten Werktage derjenigen Kalenderwoche erstreckt werden, in welcher die

dreitägige Frift (Absatz 1) abläuft. Dieser Antrag wurde genehmigt,

Wolfbeim.

Haleyy von Carl Treumann.

Mittwoch: Pariser Leben.

von C. Zeller.

Ehrbare Mädchen.

Vorher: Friquette.

Anfang 7 Ubr.

Carl Laufs.

Adolph Ernst-CTheater.

Thomas - Theater. Alte

Ein neues tiefes Minimum ist über Nordskandi⸗ Hardt. Balletcompesitionen des 3. Aktes ven C. G. von Moser und G. Steffens.

nadien erscklenen und scheint oftwärts fortiuschreiten, A. Raida. Ballets unter Leitung des Balletmeisters Fial. In Stenz gesetzt on A. Kurz. Dig neuen Ir Scene gefcßzt dom Ober, KRegiffeur FGouplet: don 21 d Pender,

wäbrend das Hochdruckgebiet über West: Europa C. Sererini.

wenig verandert ist. Bei schwachen, im Sütwesten W. Dock. Anfang 75 Uhr.

Wallner -Theater. Dienstag: Zum 11. Male:

: e. Densce liegt Miß Helyett. Vardeville in 3 Akten von noch unter dem Normalwerthe. Am Bodensee lieg 8 , . a m,.

ift i ise etwas Niederschl NMußik von G. Audran. Anfang 4. Uhr. dentschland ift stellenweise etwas Niederschlag ge , , , m mn, w.

veränderlicen, sonst westlichen Winden, ist das Wetter in Deutschland meist trübe und mild, nur im westdeutfchen Binnen lande liegt die Temperatur die Temperatur 13 Grad unter Null. In Nord⸗ fallen. Da das barometrische Maximum im Westen fich weiter nordwärts auszubreiten scheint, so dürfte zjunächst geringe Abküblung für Norddeutschland ju

erwarten sein. Dentsche Seewarte. Dien stag:

Friedrich Wilhelmstãdtischts Mit neuer Ausstattung: Male: Meißner Porzellan. Pant. I Akt nebst einem Vorspiel ron Golinelli. Musik Martha“ v. Flotow. ron Helmesberger jun. Dirigent: Kapellmeister! Waldteufel. Rhapsodie J. v. Liszt.

Emil Thomas. Anfang 7 Uhr.

auf Reisen.

J li ste 3 Hosritanten (von Meyer -Arnswalde, Graf Schlieffen Schlieffenberg

meisterin Frl. Lils und Hrn. ; Dienstag: Opern. Hierauf: Pariser Leben. Komische DOverette in getragen v. Hrn. Richter. 3 Bildern nach dem Französischen des Meilhac und Musik ron Jacques

Meißner Porzellan.

Freitag: Zum 1. Male: Der Vogelhändler, Operette in 3 Aktea von Held und West. Musik

RNesidenz- Theater. Direktion: Sigmund Lauten burg. Dienstag- Zum 33. Male: Der selige Tou⸗ . ö 1 bt: Marianne S s n. Sec. eren e enn e', Were gbon Craft? bon vinel Feu T Gupim el). Schwank in 3 Akten Verlobt: Frl. Rarianne Schwabe mit Hen. Sec. w z 1 6 von Alexandre Bisson. Deutsch von Gustary von !. . 4 In Scene ien n, Sigmund ö . ö Vorber zum 398. Male: Friquette. Schwank in Zeutsches Theater. Dienstag: Der Pfarrer 1 Air don Benno Jacckson. .

von Sigmund Lautenburg. Anfang 735 Uhr.

Mittwoch: Der selige Toupinel.

In Scene gesetzt

Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Ensemble⸗ Sasfriel von Mitaliedern deg Rallner ⸗Theatergs. em 5. Male: Penfion Schöller. 3 Atten nach ciner W. Jacoby'schen Idee von Verebelicht: Hr. Dr. Otto Weljel mit Srl.

Mittwoch und folg. Tage: Pension Schöller. 1. Male: Das Gnaden ö Zum 1. Male: en ˖· 4. Male: Adam und Eva. Gesangsposse

in 4 Akten von Eduard Jacobison und Leopold Elo. Coupleis von Jacobson und Guftav Görß. Musik

Jakobstraße 30.

Cäsar Wichtig: Mittwoch und folgende Tage: Der Registrator

dagegen der Antrag von der Schulenburg, in . 60 Absatz 1 binter

„genügen wieder einzuschalten sewie Hülfekasse, für welche die im C6. 45 rvorgeschriebene Anzeige nicht erstattet wird', abgelehnt. 53. 51 wird unverändert genehmigt. Zu 5. 52 bean⸗ iragte Graf Hol stein und Genossen, die Worte von die Ar beit⸗ geber bis zu leisten zu streichen and durch nachstebende Worte zu ersetzen: ‚die Beiträge zu der Krankenversicherung sind von Arbeit⸗ gebern und Versicherfen gemeinschaftlich zu tragen und zwar von Ersteren zu einem Drittel, von Letzteren zu zwei Drittel“, ferner: Für die Dauer des Krankengeldbejuges werden Beitrãge nicht ertrichtet '. S358 52 und 53 werden in der Debatte verbunden. Graf Holst'ein und Genossen beantragen, im 5. 52 Absatz 1 die Worte von die Arbeitgeber bis zu bringen“ zu streichen und dafũr zu setzen: Die Versicherten sind verpflichtet, die von den Arbeit · gebern für sie borschußweise eingezahlten Eintrittsgelder und Beiträge, erstere in vollem Betrage, letztere, soweit sie dieselben nach 8. 52 aus eigenen Mitteln zu leisten baben, sich bei den Lohn⸗ zablungen in Abzug bringen zu lassen. 5. 52 wird mit diesen lredakt onell umgearbeiteten) Antrag angenommen. Die weitere Be⸗ ratbung sowie die Abstimmung über §. 53 wurd dagegen zurũckgestellt. S8. 54 wird unverändert genehmigt; im S. 55 die Verjãhrurgsfrist für geschuldete Eintrittsgelder und Beiträge aur Antrag Gutfleisch von sechs Monaten wiederum auf ein Jahr erböht. Die S5. 56 und 57 werden mit unwesentlicher Abänderung angenommen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Allenstein, 16. Februar. (W. T. B. Das Königliche Eisenbahn⸗Betriebaamt macht bekannt: Der Betrieb auf der Strecke Allen stein Mehl sack=Perwilten ist wieder hergestellt.

Kiel, 16. Februar. (W. T. B.) Nachdem die vor dem Hafen liegende Eis harre nunmehr vollständig gesprengt worden, ist der Hafen für den Dampferverkehr wieder vollkommen frei.

Paris, 16. Februar. (W. T. B. Ueber die Pro⸗

grammrede des italienischen Minister-Präsfidenten Rudini

sagt das, Journal des Débats: „Die Erklärungen Rudini's bringen uns freundliche Worte entgegen; wir nehmen die⸗ selben herzlich auf.“ Von den anderen Morgenblättern äußern sich einige reservirt und wollen erst die Thaten des

Kabinets abwarten, ehe sie ein endgültiges Urtheil fällen.

Andere meinen: Rudini habe Frankreich gegenüber einen entscheidenden Schritt gethan, Frankreich müsse nun den zweiten Schritt thun. Ribot werde hoffentlich rasch die Ge⸗ legenheit ergreifen. ; . .

Der Kosakenhetman Atschinoff ist hier eingetroffen. Der „Figaro“ glaubt, seine Ankunft habe den Zweck, die , . Betreffs des Bombardements von Sagallo fest⸗ zustellen. .

Einer Meldung aus Bona zufolge ist der englische Dampfer „Cecilia“ an der Küste unweit Bona ge⸗ scheitert. Drei Matrosen fanden in den Wellen den Tod.

Sofia, 16. Februar. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach wird der Kriegs-Minister, Oberst Mutkurow zum General-Inspecteur und der bisherige Commandeur der Schumla'er Brigade, Major Isawow zum Kriegs⸗ Minister ernannt werden.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Ballet ⸗Arrangement von der Ballet. Barcarole f. d Harfe o. Godefroid, vorgetr. v.

2. Gundlach. Lemböck. „s Sträußli“, für Piston v. Hoch,

Dirigent: Or. Urania, Anstalt für volkstbüämlicke Naturkunde. Hierauf: Am Landes ˖ Ausstellungs Park (Lebrter Babnhef)

rauf: Geöffnet von 12 11 Uor. Täzlich Vorftellung im , e Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.

Familien⸗Nachrichten.

Lieut, Ernst Blochmann (Leipiig). Freiin Bianca von Amelunxen mit Hrn Hauptmann Frbrn. August von Morsey (Neustrelitz; Frau Anna Peltzer, geb. Jung, mit Hrn. Hofrath Alfred Bauer. Freiin Emily ran der Hoop mit Hrn. Rittmeister Fritz Frbrn. von Fritsch (Schmitie RKassel). Frl. Luise Geller mit Hrn. Karl Wolter ¶Dessau = Magdeburg). Frl. Hildegard von Alt⸗ Stutterheim mit Hrn. Rittergutsbesitzer Robert Hensche (GeorgenauJ. Fil. Auauste Weber von Treuenfel- mit Orn Reg ⸗Assessor Moritz von Orpenfeld⸗Reinfeld (Antwerpen).

Vorher:

Posse in

Hedwig Straub (Porta ⸗Westfalica).

Geboren: Ein Sobnz Hrn. Conrad v. Dpven (Dinglauken). Hrn. Kurgrjt Dr. med. Miesko Kittel (3cppot). Eine Tochter: Hrn. Ger. Asseffor Kornweibel (Düsseldorf). Hrn. Paul Vorboff (Wehlau). Hrn. Reg. ⸗Assessor Dietrich von Harlem (Kassel). Hrn. Max Wuefstling (Leipzig). .

Gestorben: Hr. Referendar Bruno Scholz (Görbers dorf) Frau Marie Schaefer, geb. von Nüsche (Berlin). Hr. Friedr. Alexius von Tronchin (Lebe). Hr. Bürgermeister Karl Krüger (Querfurt). Hr. Kgl. Zablmeister a. D. Herm. Sonnenbrodt (Breslau). Hr. Stadtrath Theodor Itzerott (Brandenburg) Hr. Landrath 9 D. Felix von Studnitz (Breslau. Hr. Golthilf eydemann (Chatlottenburg Frau Landrat Mathilde Gräßn von Wartensleben, geb, Gräfin von Blumentbal (Henthin). Hr. Rentier Wilh. Bachmann (Berlin).

Registrator

Sing - Akademit.

Theater. Concert- Jaus.

um 189. allet in Concert.

Dienstag:

Coneert⸗Anzeigen.

Dienstag, Abends 8 Uhr IT. populärer) Liederabend von Eduard Feßler.

Ouvert. Leonore II. von Beethoven. Tout Paris“. Waljer v.

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 33.

Sieben Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage).

Carl Mevder⸗

(2129)

Sur le lac,

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag den 16. Februar

1838

M 41.

Dentscher Reichstag. 66. Sitzung vom 14 Februar, 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch. ö ö

Das Haus ehrt das Andenken des gestern verstorbenen

Abg. Lim hourg (1. Trierer Wahlkreis, Centr.) in der üblichen Weise und setzt die Verhandlung über den 5. 105 Absatz 2, betreffend die Sonntagsruhe der Handlungs⸗ gehü l fen, die mit ihrzusammenhängende Schließung der offenen Verkaufsstellen in der Zeit, während welcher die Gehülfen feiern, und das entsprechende Verbot des Gewerbetriebes im Umher— ziehen fort. . Abg. Bebel: Die gestrige Debatte über die Anträge seiner Partei werde in Interessentenkreisen einige Verwunderung erregt haben. Allerdings babe ibr Arbeiterschutz⸗Gesetzentwurf von 1885 eine Beschränkung des Sonntage verkaufs im Handelsgewerbe von nur fünf Stunden vorgeschlagen, aber lediglich weil eine Majoritãt für eine weiter gehende Beschrãnkung damals nicht aufzubringen gewesen sei. Seine Partei habe den Schluß der Geschäͤfte um 12 Uhr vorgeschlagen, der Abg. von Kleist, Retzow Sonntags rube sogar schon um 10 Ubr, und dieser sei doch gewiß ein gründlicher Kenner der sindlichen Verhaäͤltnisse. Die Verhälknisse, namentlich im Materialwaaren - Detail geschäft, seien so außerordentlich ungünstige, wie kaum auf einem an⸗ deren Arbeits gebiete. Nach der Petition der kaufmännischen Ge— bülfen Hamhurgs arbeiteten diese Geschäfte 16 18 Stunden täglich das ganze Jahr hindurch; ebenso auch an anderen Orten, und zwar obne die geringste Pause. Sehr oft werde das Personal während des Essens berausgerufen und müsse die Kundschaft bedienen. Die Hamburger Kaufleute genirten sich gar nicht, ihrem Personal Lie allerschlechtesten Winkel als Sælafstellen anzuweisen; unter Der Treppe, in feuchten Kellern, auf Bodenräumen. Dabei müßse das Personal in unheizbaren Läden arbeiten. Viele Läden würden das ganze Jahr von keinem Sonnenstrabl getroffen. Hätten die Re—⸗ gierungen über diese Verhältnifse gründliche Untersucungen an— gestellt, so würde ihnen ihr Gewissen nicht eber Ruhe gelassen haben, als bis sie einen Gesetzentwurf ausgearbeitet hätten, in welchem auch die werktägliche Arbeitszeit dieser Leute ganz bedeutend beschrãnkt werde. Welche Gefühle einen beschlichen, wenn mar Sonntags bis in den Abend binein hinter dem Ladentisch stehen mösse, das habe er selbst kennen gelernt. Er habe als Drechslerlehrling am Sonntag die Kinder bedienen müssen und habe, sehr oft geweint, wenn seine Freunde Nachmittags in Schaaren an seinem Laden vorübergezogen seien, ihn begrüßt hätten und in die schöne Natur hinausgegangen eien. Die Lebrlinge seien ganz besondere schlimm daran. Es greife eine wahre Lehr- lingszüchterei um sich. In Würzburg z. B. gebe es Geschäfte, in denen drei Tommis und achtzehn Lehrlinge arbeiteten; in der Regel kämen auf einen Commis drei und vier Lehrlinge. Schließe man die Geschäfte schon um 12 Uhr, so werde wie in den Vereinigten Staaten auch in Deutsch= land sich das Publikum sehr rasch der neuen Sitte anbequemen. Schon jetzt kefriedige ein großer Theil der Landbewohner feine Kauf— bedürfniffe an Wochentagen auf Märkten und Jahrmärkten. Das werde später erst recht der Fall sein und der kleine Handelsbetrieb dabei nicht zu kurz kommen. Dem Centrum aber gebe er zu be— denken; seine Partei werde dem Bestreben, auch den Gebülfen zur Befriedigung ibrer Leligiösen. Bedürfnifse zu verhelfen, nicht ent⸗ gegentreten. Die Juden ständen allgemein im Geruch, geldgierig zewinnsüchtig zu sein. Er lasse dahingestellt, inwieweit diese Be⸗ suldigung begründet sei, aber das ftehe fest und sei durch die Senntagsengquete von 1885 bestätigt worden, daß überall in Deutsch⸗ land die wirklich orthodoxen Juden am Samstag ihre Läden don Morgens früh bis Abends 6 Uhr schlössen. Da die Juden in der Regel auch am Sonntag schließen müßten, so feierten sie that⸗ sächlich zwei Tage. Unjweifelhaft bedeute das einen be— deutenden Verlust. Die Bestimmung, daß an den ersten drei bohen Festtagen des Jahres die Geschafte absolut geschloßsen lein sollten, sei gleich bei der ersten Lesung von der Kommission ein⸗ stimmig angenommen worden. Seitdem hätten sich auch die Inter— esfentenkreife ausnahmslos dafür ausgesprochen. Nach der Aussage der Bremer Kaufmannschaft ruhten an den Festtazen die geschäftlichen Beziehungen mit England und Amerika gänilich, und in Hamburg werde nur noch in sehr wenigen Geschäften ein bis jwei Stunden in den Comptoits gearbeitet. Die wenigen. Ar beiten könne der Chef selbst erledigen, und dazu. bedürfe es keiner gesetzlichen Bestimmungen. Die Löbnungsverbältnisse hätten mit dieser Frage nichts zu thun. Die Arbeiter hätten jetzt schon Gelegenbeit genug, am Vorabende der Feste ihre Einkäufe zu machen. Schließlich empfeble er den Antrag seiner Partei, daß in den vier Wochen vor Weihnachten und während der Messe, wo die Sonntagsarbeit bis zehn Stunden dauern solle, wenigstens um sechs Uhr Abends die Geschäfte geschlofsen werden müßten. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Staats-Minister Freiherr von Berlepsch:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat in seinen Ausführungen auf die großen Mißstände hingewiesen, die seiner Meinung nach im Handelsgewerbe herrschen. Aehnliche Ausführungen baben wir gestern aus dem Munde des Hrn. Abg. Hirsch und auch des Hrn. Abz. Hartmann gehört; sie unterscheiden sich von denen des Herrn Vorredners nur dadurch, daß sie nicht die Folgerung an die Aeuße⸗ rungen geknüpft baben, nämlich einen Vorwurf gegen die verbündeten Regierungen, daß sie die Verhältnisse des Handelsgewerbes in der Arbeiter schut vorlage nicht berücksichtigt baben. Der Herr Vorredner führt weiter aus, daß für die verbündeten Regierungen wobl alle Veranlassung vorgelegen hätte, sich mit diesen Verhältnissen zu beschäftigen, daß aber bei der Stimmung der Parteien im Hause und bei der Stimmung der verbündeten Regierungen nicht darauf zu rechnen sei, daß sie die Absicht bätten, diesen Verhältnissen näber zu treten, und er motivirte damit seinen Antrag, wenigstens die Sonntagsruhe der im Handelsgewerbe beschäftigten Personen zu schützen.

Meines Erachtens bat er zu diesem Schluß keinerlei Berechtigung. Wenn die Verhältnisse der im Handelsgewerbe beschäftigten Personen in dieser Vorlage nicht berücksichtigt sind, so bat das seinen Grund wesentlich darin, daß es unmöglich war, sie fertig zu stellen, wenn man das ganze bisber noch wenig ergründete Gebiet der Verhält- nisse der im Handelsgewerbe beschäftigten Personen mit auf⸗ nehmen wollte. Ich erkenne an, daß Mißstände, wie sie bier geschil⸗ dert werden, vorhanden sind. Für meine Person würde ich ich sage: für meine Person‘, da die verbündeten Regierungen dieser Frage gegenüber noch nicht Stellung genommen haben würde ich völlig bereit sein, den angeregten Fragen näher zu treten, sie zu untersuchen und dementsprechend auch eine Vorlage vorzubereiten.

Daß, meine Herren, nicht alle gewerblichen Fragen in Einer Vor-

lage behandelt werden können, namentlich wenn man bestrebt ist, in nicht zu langer Zeit zu einem Ziel zu kommen, liegt meines Er— achtens auf der Hand, und ich kann nur nochmals darauf zurück— kommen, die gegen die Regierungen und auch die Parteien des Hauses gerichteten Vorwürfe, daß sie nicht geneigt seien, den Verbältnissen der im Handelsgewerbe beschäftigten Gebülfen und Lehrlinge näher zu treten, sind unbegründet. In den Kreisen der Gehülfen nicht nur, sondern auch in denen der Prinzipale des Handelsgewerbes ist der Wunsch nach eiaer gesetzlichen Regelung der Arbeitsverhältnisse im Handelsgewerbe schon vielfach laut geworden, und es liegt in dieser Beziehung eine Eingabe vor, die kürilich an das Reichsamt des Innern gerichtet worden ist, von dem Verband der kaufmännischen Vereine, der im Ganzen 47 Vereine mit 55 000 Mitgliedern umfaßt, die dahin gebt, es möge eine eingehende Untersuchung der Verhält⸗ nisse der Gehülfen und Lehrlinge im Handelsgewerbe vorgenommen werden.

Die Auffassung, daß es zur Zeit noch nicht soweit ist, einen Gesetzentwurf über die im Handelsgewerbe beschäftigten Personen vor⸗ legen zu können, konnte aber nicht davon abbalten, in einer Beziehung, nämlich in Beziehung auf die Sonntagsarbeit, schon in diesen Gesetz⸗ entwurf Bestimmungen aufzunehmen, die den in Frage stehenden Personen zum Schutz dienen sollten. Es sind das Bestimmungen, für die weitere Erhebungen nicht nothwendig waren, für die in der im Jahre 1885 veranstalteten Enquete bereits eine genügende Grund lage geschaffen war; und die verbündeten Regierungen waren der Ueber— zeugung, daß auf Grund des gewoagnenen Materials es unter Berück⸗ sichtigung der Sicherheit und Existenz der in Frage stehenden Industrien unbedenklich sei, die Bestimmungen, wie sie in der Vorlage bezüglich der Sonntagsarbeit der im Handels gewerbe beschäftigten Personen enthalten sind, jetzt schon zu

bringen. Dieselben so ganz niedrig anzuschlagen, das halte ich doch

für falsch. Meine Herren, die Enquete, die im Jahre 1885 angestellt worden ist, hat beispielsweise ergeben, daß in der Stadt Berlin etwa 37 000 Personen am ganzen Sonntaz und zwar regelmäßig beschäftigt sind. Meine Herren, Sie werden mir doch zugeben, daß das ein sehr erheblicher Fortschritt ist, wenn diese 37 000 Personen am Sonntag in Zukunft nur fünf Stunden, und wenn die Stadt Berlin ein Ortsstatut erläßt, das diese Zeit noch verringert, noch weniger lange beschäftigt sein werden. Der Fortschritt ist meines Erachtens nicht zu verkennen, und deshalb halte ich es nicht für richtig, daß man die Bestimmungen des 5§. 1656 Abs. 2 so gering anschlägt, wie das Seitens des Herrn Vorredners geschehen ist.

Abg. Biehl: Für seinen heute eingebrachten Antrag zu 8. 5öa, das Verbot des Hausirbandels zu der für die Sonntagsruhe be— stimmten Zeit auf die ibre eigenen Produkte im Umherzieben feilbietenden Personen auszudehnen, rechne er nicht nur auf die Zu— stimmung des Abg. Bebel, sondern auch auf die der Mehrheit des Hauses und des Bundesraths. Bebel stimme er in Vielem zu, namentlich darin, daß die Beschäftigung im Handelsgewerbe am Sonn⸗ tag nicht über 12 Ubr Mittags ausgedehnt werden solle. Uebrigens seien die Verbältnisse in kleinen Städten besser als in Großstädten, und in ganz Süͤddeutschland viel besser, als der Abg Bebel sie ge⸗ schildert habe. In Süddeutschland sei nirgends ein Handlungsgebülfe bis zu sechjehn Stunden beschäftigt. In Bezug auf die eigenen Er— fahrungen des Abg. Bebel als Handwerkslehrling bemerke er (Redner), daß die Angehörigen des Handwerks im Vergleich zu denen des Handelsgewerbes die reinen Kavaliere seien, namentlich was die Sonntagsruhe anlange. Nun babe der Abg. Bebel auf das Beispiel der Juden verwiesen aber kenne er nicht die Praxis der orthodoxen Juden? Sie zögen am Sabbath wobl Geld ein, gäben aber darüber keine Quittung; er würde es lebbaft bedauern, wenn deutsche Handwerker und Handels⸗Gewerbetreibende dies Beisrxiel nachahmten. Marktschreierei und unsolide Geschäfts führung sei keine den Gewerbetreibenden zu empfehlende Basis. Auch eilten die Landleute, um ihren Bedarf einzukaufen, nicht in die große Stadt, wenn Eisenbahnen vorhanden seien; sie kauften in den Städten, nach denen sie auch aus anderen Interessen gingen, etwa wo der Sitz ihres Gerichts sei und dergleichen. Wenn er gestern dafür gesproͤchen babe, an den drei hohen Feiertagen die Gesckäfte je zwei Stunden offen zu lassen, so sei dies nur ge— schehen im Interesse der kleinen Leute, die an diesen Tagen ein— kauften, und außerdem für gewisse Läden, wie Bäckereien, Kon— ditoreien, die auch in Süddeutschland an den hohen Feiertagen geöffnet seien. Sonst aber gönne er es den Handelsgewerbe⸗ treibenden, daß sie einige Tage im Jahre ganz frei seien.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Tobmann: Der Vorredner babe die Hoff nung ausgesprochen, daß seinem Antrage, Nr. 278 der Drucksachen, auch die Zustimmung der verbündeten Regierungen nicht fehlen würde. Er (Redner) könne in dieser Beziebung wenigstens so viel sagen, daß die Annabme des Antrages im Allgemeinen nur eine Konsequenz dessen sein würde, was in dem §z 55a der Kom⸗ missionsbeschlüsse enthalten sei. Denn es handele sich hier um Aus— flüsse des Gewerbebetriebes, die als Hausierbetrieb bezeichnet werden kännten, ohne doch im Sinne der Gewerbeordnung unter den Begriff des Gewerbebetriebes im Umherzieben zu fallen. Es seien die gewerb⸗ lichen Leistungen derjenigen Personen, die im S. 4b Absatz 1 bis 3 aufgefübrt seien. Wie gesagt, im Allgemeinen würde die Aufnahme des Gewerbebetriebes dieser Personen in den 5. 55 a nur eine Konsequen; dessen sein, was schon setzt darin stebe. Zweifelhaft könne man rielleicht darüber sein, ob es nicht richtiger wäre, als Citat nur 5§. 42b, Absatz 1 zu wäblen, und ebenso könne man zjweifelbaft darüber sein, ob die Ausschließung dieser Art des Ge— werbebetriebes so ausnahmslos möglich sei, wie es in dem Antrage vorgesehen fei. Er müffe gesteben, daß er im Augenblick selbst nicht im Stande sei, das zu übersehen. Es werde sich das aber bis zur dritten Lesung noch näber prüfen lassen.

Abg. Krause: Die Bestimmung des §. 41 a stebe in keinem innern Zusammenhange mit dem übrigen Theil der Vorlage. Die Regierung abe die Materie nur vom Standpunkte des Schutzes des Lohnarbeiters behandelt, und bier werde etwas ganz Neues hineingetragen. Er müffe der Änficht entgegentreten, daß man bisher äberhaupt keine Sonntagsrube kabe; sie sei eine alte Errungenschaft der deutschen Kultur und solle bier nur erweitert werden. Die Kom mission aber wolle mit dem 5§. 41a den kleinen Gewerbetreibenden und Geschäftsleuten eine Muße auferlegen, die ihnen im bõchsten Maße unspmpathisch sei. Viele kleine Geschäfte, die nur von iner Perfon, einer Frau oder Wittwe geführt wärden, welche nach einer strengen Sonnkagsruhe gar nicht Verlangen babe, müßten in Zukunft Sonntags geschlossen werden. Man stärke damit nur die großen Geschäfte, deren Offenbaltung am Sonntag sich von vorn⸗ bern richt lobne, und versage den kleinen die Brosamen, die bon der Reichen Tische fielen. Man möge also auf die ur

sprüngliche Absicht der Regierungs vorlage zurückgehen und den S8 41a strteichen. Ueberdies würde die Bestimmung eine Reglementirung des Gewerbebetriebs durch die Polizei ermöglichen, die seine Partei durchaus nicht wünsche.

Abg. Dr. Sartmann: In einem Theile der Presse sei eine seiner gestrigen Aeußerungen auf den Verein junger Kaufleute“ in Berlin bejegen worden. Der Aufforderung, öffentlich kundzugeben, daß er diesen Verein nicht der soztaldemokratischen Sache für zugetban kalte, entspreche er gern. Er habe sich aus einer Zaschrift des Vereins über . zeugt, daß dieser Verein nickt identisch sei mit dem andern, dessen Name wahrscheinlich Freie Vereinigung junger Kaufleute“ laute. Hier sei es gewesen, wo er mit Hrn. Kavser debattirt habe. Der Antrag Biehl fülle eine offenkundige Lücke iin dem Gesetz aus, und wer den Kommissionsantrag wolle, müsse sich auch für diesen aussprechen. Der Vorredner babe sich als einer der fünf aus dem Triumvirat (Heiterkeit) auch heute gegen den §. 41a ge- wendet. Theoretisch möge das richtig sein, was er beh pte, praktis ch sei die Bestimmung nothwendig. Man könne nur dann eine weiter⸗ gehende Sonntagsrube einführen, wenn sie a 27 treibende und Geschäftsleute ausgedehnt werde. allerdings einige Belästigung haben, wenn es seine E Stunden machen müsse, es werde sich aber bald und dann nicht für einen Pfennig weniger Würde man diese Bestimmungen nicht treffen, so würde Kontrole des ganzen Gesetzes auf das Aeußerste gefät möge also den 8. 41a annehmen

Geheimer Dber⸗Regierungs⸗Rath Lohmann:

Die Vorlage der Regierung habe

lizei übertragen. J sch

daß die Zahl der Stunden durch Ortsstatut vermindert werden könne, und damit sei die Frage herangetreten, ob man nicht auch durch Ortsstatut die Tageszest festsetzen könne. Bei einer ortsstatu⸗ tarischen Regelung liege die Gefahr nahe, daß die Interessenten nicht bloß in aafklärender, sondern auch in entscheidender Weise Einfluß hätten, und daß sie nur in ibrem Sinne entscheiden würden. Die Polizei aber kanne diese Regelung insofern besser bewirken, als sie zugleich für umfassendere Bezirke Bestimmungen treffe. Welche Unzuträglichkeiten würden entsteben, wenn in Berlin und seinen Vor⸗ orten die Statuten für die Vororte anders als für Berlin lauteten? Hier könnte die Polizei allein eine umfassendere Regelung bewirken.

Abg. Freiberr von Stumm: Er habe das Wort „dekorativ“ in keiner Wesse auf seinen, sondern auf den Antrag Wöll mer angewendet. Alle Antragsteller feien mit ibm einig, daß man eine produktive Ar— beit am Sonntag nicht zulassen sollte, daß zu unaufschieblichen Einkäufen Sonntags kurze Zeit die Geschäf sollten. Er habe auch sebr Verstãndniz für Handlungsgehülfen, die am S z Nachmittag in i stehen müßten, während andere L spazieren gingen.

Abg. Bebel: Leider gebe es noch immer Existenzen, die seine Partei vor einer Ausbeutung Sei Herren von der rechten Seite schützen müsse. Das Wort habe er mit Bezug auf den

g Freiherrn tumm verfstanden und eine ganze

ihe seiner z Redners) volitischen Freunde mit ibm. Wenn der Abg. Freiherr von Stumm am Sonntag eine Geschäftszeit zu unpro⸗ duktiver Arbeit wolle, jo sei diese dann doch völlig überflüssig. An unproduktiver Arbeit liege überhaupt nichts. Die Reden von der wirthschaftlichen Freibeit, in die seine (des Redners) Partei durch den inen Eingriff machen solle, habe man von den Freunden des use schon früh ört; ebenso von dem Schablonenhaften, unkte nur schaffen könne. Glück—⸗ daß nur eine verschwindende Man meine jetzt, daß, wo Miß⸗ ingreifen müßse, und es handle wirthschaftliche Freiheit ein⸗ Im Uebrigen sei es gerade die Volkspartei gewesen, Jabrjehnten für eine Arbeiterschutz gesetziebung eingetreten sei, als die Freisinnigen noch garn tan gedacht bätten. Außerdem sei schließlich jedes Gesetz eine iblone, und es sei um so schlechter, je weniger Schablone es sei. Obne den §. 41a würde eine große Ungleichheit in die verschiedenartigen Handel Er betrachte diese Bestimmung als ein wirklichung seiner Bestrebungen. vernünftigen Sozialgesetz gebung, so organ und keine centralisirte Spitze fuͤr die ganze Sozialgesetzgebung habe. Nach seinen Erfahrungen und der Abg von Vollmar bestätige es werde schon beute in den kathelischen Gegenden Bavperns Sonntags Nachmittags 1 Ubr jedes Geschäft geschlossen, spätestens um 2 Uhr.

Vize⸗Präsident Graf Balleß 1: Der Abg. Bebel habe im Anschlußtz an die Ausführungen des Abg. Freiberrn von Stumm von der Ausbeutung der Arbeiter auf jener Seite gesprochen. Habe er damit den Abg. Freiberrn von Stumm oder andere Mitzlieder des Hauses gemeint, so müßte er (Redner) diesen Ausdruck als durchaus unzuläãssig bezeichnen.

Abg' Br. Krause: Die Erwiderung des Abg. Bebel auf seine des Redners) Ausführungen über die Konkurrenz jzwischen den großen und kleinen Geschäften beweise, daß Ibg. Bebel nur darauf ausgehe, den kleinen Mann in seinem Frwerbe zu läbmen und Zustände herbeizuführen, bei we mes noch Lobnarbeiter und Großbetrieb gebe. Wenn ein Gesetz um er sein solle, je mehr es Schablone fei, und wenn die sozialdemokrati che Partei ein Verkebrsleben nach sozialistischer Schablone herste wolle, so möge sie §. 41a an- nehmen, setze sie och etwas menschliche Freiheit über die Schablone, jo möge si verwerfen. Seine (des Redners) Partei wolle auch m gegen diesen Paragraphen schüßen. Deutschland habe englische Sonntagsruhe und brauche sich nicht nach Ameri England zu richten. Ein Gesetz solle die Zustände des verbessern, das Leben angenehmer und bequemer machen, aber gerade der §8. 412 werde Unbequemlichkeiten und Scherereien herbeiführen. Schließlich bekomme man nur noch in Schankgeschäften etwas zu kaufen, das Gesetz treibe also das Publikum in die Schankgescäfte

Damit schließt die Diskussion.

Bei der Abstimmung werden alle Abänderungsanträge

der Freisinnigen und Sozialdemokraten abgelehnt. An⸗ genommen wird der Antrag Hartmann, betreffend die orts⸗ statutarische Bestimmung der Stunden, während deren die Beschäftigung stattfinden darf, und mit dieser Aenderung §. 165 b Abs. 2 der Kommissionsbeschlüsse. Art. A. der Kommissionsbeschlüsse, welcher einen neuen §. 412 (Verbot des Geschäftsbetriebs während der Ruhezeit) vorschlägt, wird unverändert, Art. B, welcher einen neuen F. 55a und in demselben das Verbot der Ausübung des Hausirergewerbes innerhalb derselben Zeit vorschlägt, mit dem Antrage Biehl angenommen. Die Annahme des ganzen §. 105, wie er durch die einzelnen Beschlüsse sich gestaltet hat, erfolgt mit sehr großer Mehrheit.

Die Diskussion wendet sich nunmehr zu 5. 1050 der Kommissionsfassung, welcher die Ausnahmen von den Be⸗

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