1891 / 42 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Hr. Abg. Bebel ist bei seinen Ausführungen dann noch auf die traurigen Verhältnisse der Bäckerlehrlinge und Gesellen überhaupt eingegangen. Ich kann mich darauf beziehen, daß ich in der Kom— mission bereits bemerkt habe, daß mir das nicht unbekannt sei, und daß ich die Nothwendigkeit anerkenne, auch in dieser Beziehung vor⸗ zugeben. Es wäre billig gewesen, daß Hr. Abg. Bebel unter seinen Ausführungen auch das und außerdem erwähnt hätte, daß das Gesekß, wie es bier vorgelegt ist, bereits eine ganze Reihe von Mitteln an die Hand giebt, um den beregten Mißständen entgegenzutreten.

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Zunächst kommt 8. 1206 Abs. 3 in Betracht, wonach dem Bundes

z ö . ö ö K 8 rath die Befugniß gegeben ist, in denjenigen Betrieben, wo durch übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefäbrdet wird, Finschränkungen eintreten zu lassen. Ich mache ferner

f ñ. K ö ĩ je mit D be darauf aufmerksam, daß für diejenigen Bäckereien, die mit Dampf be⸗ trieben werden, der 8. 154 Abs. 3 in Anwendung kommt, nach dem die Bestimmungen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Frauen auf diese Werkstätten ohne Weiters Anwendung finden. Ich mache endlich darauf aufmerksam, daß nach §. 154 Abs. 4 durch Kaiserliche Verordnung die Bestimmungen zum Schutze der Jugendlichen, Kinder und Frauen auf alle Werkstätten, auch auf diejenigen, die nicht mit Dampf oder elementarer Kraft betrieben werden, ausgedehnt werden können, sodaß, wenn die jetzige Vorlage zur Annahme kommt, die Arbeit der Kinder, der jugendlichen Arbeiter und der Frauen im Bäckereigewerbe vollen Schutz findet. Ich glaube, Hr. Bebel hätte wohl Veranlassung gehabt, an⸗ zuerkennen, daß in der Vorlage den vorhandenen Mißständen bereits in sehr erheblicher Weise entgegengewirkt wird. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Gutfleisch: Den Antrag, wonach statt des arbeit freien dritten Sonntags eine 24stündige Rube an einem Wochentage solle eintreten können, habe er aus folgenden Gründen nicht unterschrieben: Erstens wünsche er die schon sehr große Zahl von Aus nahmebestim/ mungen nicht noch zu vermehren, dann sehe er kein. Bedürfniß dafür vorhanden, die Sonntagsrtuhe noch durch polizeiliche Maß⸗ regeln zu kürzen; müßte statt des dritten Sonntags für die nach §. 105 beschäftigten Arbeiter jeder zweite Sonntag frei bleiben, so hätte sich ber feine Ersetzung durch die Ruhe an einem Wochentag eher reden lassen. Ferner sei diefe Ersetzung nicht limitirt, und es stehe zu befürchten, daß von dieser Befugniß ein übermäßiger Ge⸗ brauch gemacht werde; in der That aber sei die Ruhe am Wochen—

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tage der am Sonntag nicht gleichwerthig. Ferner würde die Be⸗ stimmung, von der er rede, nicht nur auf die verhältnißmäßig wenigen Betriebe Anwendung finden, in denen Ausnahmen von der Sonntagsruhe nach 5. 1050 einträten, ern auch auf die sehr zabl— reichen, bei denen solche Ausnahmen nach §. 105 4 und 105 auf Beschluß des Bundesraths und auf Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vorkamen. Auch gegen den Antrag Hähnle müsse er sich erklären; man muüͤffe Kontresen dafür haben, daß die Aufnahmen von der Sonntags— ruhe nickt überband nähmen. Für die Kleinbetriebe werde diele Kon— trole noch nötbiger sein, als für das Großgewerbe. Das Schreib⸗ werk, das diefe Kontrolen den Arbeitgebern bereiteten, sei ja bedauer. lick, aber da das Gewerberecht mehr und mebr öffentliches Recht werde, sei das unzermeidlich und auch verhältnißmäßig irrelevant im Vergleich zu dem Vortheil, den das Schreibwerk bringe, d für die Arbeitgeber neben den vielen Schreibereien in Fol geschriebenen Buchführung nicht von Belang sei.

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Abg. Freiherr von Stumm: Verminderung der Schreibar ließe sich bei vielen anderen Bestimmungen dieses Gese⸗ es besser rechtfertigen. Hier solle eine Art Selbstverwaltung der Arbeitg: ber eingeführt werden, und dazu bedürfe es strenger Kontreolen; die Lohn⸗

reichten hierzu nicht aus, weil aus ihnen nicht er— Sonntagsarbeit gedauert und ob des Gottesdienstes stattgefunden habe.

nicht nur im Interesse der Arbeiter,

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werte, Er habe seit Jahrer weise eingeführt, aber trotzdem der Betriebs⸗ beamte, der diese Listen zu vrüfen habe, eine unabhängige Stellung einnehme, find . bei Revisionen doch immer Verstöße gegen seine Sonntagsruhe, ein Beweis, nöthig In den Strafbestimmungen dieses Gesetzes werde die Verantwortlichkeit für die Durchführung seiner Bestim= mungen nicht den Besitzern, sondern den Betriebsleitern aufgebürdet, um so mehr seien scharfe Kontrolbestimmungen nötbig. Die voli-· zeiliche Anmeldung sei der Listenführung nicht vorzuziehen, ja sie könne diese in Fällen, wo sich während der Arbeit herausstelle, daß dazu mehr Arbeiter nöthig seien, als man vorher geglaubt babe und fich polijeilich habe genebmigen lassen, nicht ersetzen. Daß in kleinen Betrieben die Kontrole nöthiger sei, als in großen, beweise schon die Statistik, welche ergebe, daß in Kleinbetrieben häufiger Uebertretungen Vorschriften über die Sonntagstuhe vorkämen. Was das Brauereigewerbe anbelange, so müsse, glaube er, a dies der ganze §. 10656 Anwendung finden. De An schieße weit über sein Ziel binaus, ohne seinen eck zi Er (Redner) empfeble den Antrag Hartmann, wonach e nahmen von der Sonntazscuhe den Arbeitern Gelegenheit gegeben den müsse, einem Gottesdienst beizuwohnen freilich brauck nicht der allgemeine, öffentliche Gottesdienst zu sein, sondern es nüge, wenn für diese Arbeiter ein besonderer eing⸗ c e; Uebrigen bitte er, unter Ablehnung aller übrigen An den Kommißsionsbeschlüssen beizutreten. . .

Abg. Dr Buhl: irksame Kontrole sei durchaus nöthig. Man könne dem Arbeit nicht zumuthen, für alle Sonntags vorjunehmenden Arbeiten e polizeiliche Genehmigung einzuholen, Zu einer mözlichsten Erleichterung an anderen Stellen des Gesktzes feine Partei gern bereit, hier könne sie sie nicht eintreten laff Dagegen wolle er mit Antrag Hartmann in gewissen Fälle eventuell einen freien in der Woche garantiren. Man möge sich büten vor engherzigen Beftrebungen, man möge den wirklichen Bedürf— nissen des praktischen Lebens nachgehen, sonst werde man mehr schaden als nützen. Für gewisse Gewerbe sei der freie Tag in der Woche sicherlich ein Ersatz für die verlorene Sonntagkruhe, 1. B. für das Verkehrs und das Sckankgewerbe, in welchen gerade am Sonntag am Meisten gearbeitet werden müsse. Im Interisse des praktischen Bedürfnisses bitte er, dem Antrage Hartmann zuzustimmen.

Abg. Pa ver: Diefes Verzeichmũiß als den Angelpunkt des ganzen Geseßes bezeichnen, ohne welchen es das Druckpapier nicht werth sei, keiße doch des Guten zu viel thun. Er meine auch nicht, daß nach Annahme feines Antrages alle nach dem Gesetz gestatteten Arbeiten der ausdrücklicken polizeilichen Genebmigung unterliegen würzen. Sobald das Gesetz in Kraft trete, werde sich zweifellos berausstellen, in welchen Fällen Arbeiten erlaubt und nicht erlaubt seien. Die Praxis und die Verfügungen der Behörden würden es bald dahin bringen, daß kein Arbeitgeber in Zweifel darüber sein könne, ob eine Arbeit erlaubt sei oder nicht. Eine Kontrole sei ja nöthig, aber die hier vorgescklagene stehe in keinem Verhältniß zu dem, was sie erreichen solle und könne. Eine Kontrole liege schon in der Strafe bis zu E00 6 für den, der verbotswidrig Arbeiten am Sonntag vornehme. Er gebe zu, daß die Selbstkontrole des Arbeiters und nech mehr des Arbeitgebers ein werthvolles Kontrolmittel nicht sei, aber die vorgeschlagene Kontrolmaßregel werde eine praktische Wirk amkeit nickt haben. Während der Staats. Minister Freiherr von Berlepich und der Abg. Bebel hier in eigentbämlicher Harmonie zu⸗ sammengingen, differitten sie bemüglick der prakiischen Seiten dieser Kontrole. Während der Staats⸗Minister sie fär genügend halte, sage der Abg. Bebel, diese Kontrole sei keinen Schuß Pulver wertb, wenn die

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Listen nicht alle Monate eingereicht würden. Nach der Auffassung des Abg. Freiherrn von Stumm müßte die Kontrole noch ganz anders eingerichtet werden; da sage man nicht einfach, wie der. Staats-Minister Freiherr von Berlepsch: „Zehn Arbeiter drei Stunden Achsenbruch reparirt“, sondern müßte noch genau angeben: Arbeiter A., Arbeiter B.. Arbeiter C. u. s. w. Der Abg. Bebel habe gemeint, diese Kontrolmaßregel sei nur ein Nothbebelf. Gewiß, ber er sei zu theuer erkauft. Wenn man die Schreiberei nicht für so groß halte, so unterschätze man die Zahl derer, welche dadurch eine neue Aufgabe erhielten. Sein (des Redners) Beispiel von den Schustern und Schneidern sei zwar nicht glücklich gewählt gewesen, aber bei anderen Handwerkern, besonders bei Färbern und Gerbern, würden regelmäßig Sonntags nothwendige Arbeiten gemacht. Es werde eine ganze Reihe neuer Beamten als Revisoren nölbig sein, um nach dem Antrag Bebel die zahlreichen Listen allmonatlich zu revidiren. Er (Redner) habe eine gewisse Antipathie gegen solche Revisorenarbeit. Wenn nun Jemand sich bei dem Fabrikinsxektor einmal nicht melde, weil er im letzten Monat keine Sonntagsarbeit habe ausführen lassen, so werde ihn der Fabrikinspektor zur Ein— reichung der Liste auffordern, und so werde es dahin kommen, daß Jeder am Ende des Monats gehorsamst zu melden habe, daß er Nichts zu melden habe. Der Abg. Bebel meine, seine Partei, die so schlecht von der Polizei behandest sei, werde gewiß nicht die Polizei anrufen; ja, die politische Polizei rufe sie nicht an, wohl aber die Polizei, die den Gewerbebetrieb mehr beaufsichtigen könne, als seine (des Redners) Partei für nothwendig halte. Dringe der Pelizei⸗ beamte in individuelle Verbältnisse ein, wo es den Sozialdemokraten passe, so heiße er nicht mehr Polizeidiener, sondern Herr Aufsichts— beamter. (Heiterkeit Das sei der Unterschied zwischen den So⸗ zialdemokraten und Demokraten: Seine (des Redners) Partei wolle den Beamten möglichst beseitigt haben, während die Sozial demo— kraten ihn überall da, wo er ihnen nützen könne, wünschten. Den Vorwurf, daß die Volkspartei nicht mehr auf dem Boden ibres Programms stehe, weise er entschieden zurück. Gewiß habe sie den Arbeiterschutz auf ihrem Programm; das Ver— langen nach Arbeiterschutz habe es schon zur Zeit gegeben, wo noch kein Sozialdemokrat auf der Welt gewesen sei, wo die Sozialdemokraten noch auf dem Boden des demokratischen Programms mit sder Volks⸗ partei gestanden hätten, allerdings mit sozialistischer Färbung. Heute seien sie Vertreter von Standesinteressen geworden und wollten der Volke partei einen Vorwurf daraus machen, daß sie auf dem Stand⸗ punkt stehen geblieben sei, daß sie die Allgemeinheit zu vertreten habe und nicht die Interesfen eines einzelnen Standes. Wenn man auch zum Eintreten für den Sonntagsschutz verpflichtet sei, so brauche man es doch nicht nach dem Rezept der Sozialdemokraten machen. Ebenso könnte man den Sozialdemokraten vorwerfen: Sie haben die Sonntagsruhe in Ihrem Programm und bringen doch keinen Antrag ein, daß jede Arbeit von Sonnabend um 12 bis Sonntag um 12 Uhr verboten ist. Den Maximalarbeitstag babe seine Partei allerdings auch auf dem Programm, aber 1884 sei diese Forde⸗ rung dahin formulirt, daß sie nur durch internationale Vereinbarung erstrebt werden solle. w . Abg. Dr. Hartmann: Durch das Verzeichniß würden die Unternehmer keineswegs zur Denunziation verleitet werden. Von einer übereifrigen Aufzeichnung würden die Ortspolizeibeamten von selbst den Unternehmer abbringen. Der Vorredner gebe zu, daß eine Kontrole kestehen müsse, schon der Unternehmer selbst wegen. Die Ortepoliztibebörden und Aufsichtsbebörden würden Miß zerständnisse berichtigen müssen, und schließlich liege die Kontrole ganz im Interesse der Arbeiter. Aber der Abg. Payer wolle die Kontrole in den Straf⸗ bestimmungen sehen. Solche seien doch aber keine Kontrole. Eine ungeheure Vielschreiberei werde durch die Forderung des Verzeichnisses nicht entstehen, da nur die Zahl der Arbeiter, die Art und Dauer der Arbeit notirt werden solle. Von Obrigkeits wegen her⸗ gestellte Formulare würden die Sache noch wesentlich vereinfachen. Selbst gegen Aufnahme der Namen der Arbeiter hätte er (Redner) nichts einzuwenden, allerdings aber seien diese schon aus den Lobnlisten ersichtlich. Schreiben könne doch heute wohl jeder Handwerksmeister und nöthigenfalls diktire er die kurze Notiz seinem Gesellen, seiner Frau oder seinem Sohne. Wenn die Ortsobrigkeit hier aushelfen sollte, würde der Meister noch viel mehr Mühe haben, er würde seine Arbeit verlassen, aufs Rathhaus gehen und warten müssen, bis er an die Reihe käme. Erspart würde aber an Schreiberei auch dann nichts, denn es müßten die Behörden die Sache machen und dem Handwerksmeister obenein noch eine Bescheinigung seiner Meldung ie Kontrole solle auch sichern, daß die Arbeiter, welche am chäftigt worden seien, später einen freien Sonntag von Stunden oder einen übernächsten Sonntag von ekämen. Der Antrag Bebel gehe weit über die Vor—

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selbst besuchen und sich an Ort und Stelle über die Einhaltung der Vorschriften informiren. Man möge also den Antrag Bebel wie den Antrag Aichbichler und Gen. ablehnen.

Abg. Bebel: Der Beifall, den

habt babe, zeige ihm (dem Redner), daß lasse vertrete, nicht aber die Interessen dings vertrete s eines bestimmten Standes, te se. Bisher vernachlässigt worden, weil die Arbeiter eine rechtlose Klasse inner⸗ halb der bestehenden Gesellschaftsordnung gebildet hätten. Gerade des⸗ halb sei die Sozialdemokratie entstanden als ein politischer Ausdruck jener Interessen. Sie bekämpfe die bestehende Gesellschaftsordnung, während der Abg. Payer sie vertkeidige. Wolle man wikklich eine Sonntagsruhe, so könne man den Antrag seiner (des Redners) Partei nicht ablebnen. Wie ein Jurist behaupten könne, das Strafbestim⸗ mungen an Stelle der Kontrole treten könnten, sei ihm schwer ver—⸗ ständlich. Logisch könnte dieselbe Ansicht auch auf das Strafgesetz buch angewendet werden, und dieses würde dann vollstänig die Ge⸗ richte und Staatsanwalt ersetzen können. Die Ausführungen des Abg. Pa zeigten ihm (dem Redner) nur seinen Bonrgeoisstand⸗ punkt. Einen Normalarbeitétag nur unter der Bedingung inter— nationaler Regelung einführen zu wollen, sei ein Rückschritt in der Partei es Abg. Payer und zeige, daß mehr und mehr die Bourgeoisinteressen zum Ausdruck kämen. Mehr und mehr hätten die Unternebmerklassen politische Interessen preis—⸗ gegeben, um ihre sozialen zu retten. Wenn hier Aus—⸗ nabmen von der Sonnrtagsruhe für gewisse Kategorien von Arbeiten gemacht würden, so sei eine Kontrole unerläßiich. Das mache den Staat aber durchaus noch nicht zu einem Zuchthaus. Wenn das, was die Sozialdemokratie wolle, wirklich ein allgemeines Zuchthaus oder Gefängniß wäre, ein Zustand der allgemeinen Unfreibeit, so würde die Gesellschaft wahrscheinlich nicht dreimal 24 Stunden einen solchen Zustand aufrecht erhalten wollen. (Sehr richtig! Große Heiterkeir) Die Mehrbeit habe sich 20 Jahre lang gegen ein solches Gesetz gesträubt und trete jetzt voll dafür ein in Folge der zu⸗ nehmenden Macht der Sozialdemoktatie. Daß die in der Vorlage vorgeschlagene Kontrole durchaus ungenügend sei, babe Niemand zu widerlegen vermocht. Bei der gegenwärtigen Organisation des Fabrikinspektorats würden die meisten Beamten erst nach Jahren in den betreffenden Bezirk lommen können, und das ganze Verzeichniß sei dann unnütz. Die Gemeindebebörden seien nicht sachberständig genug, um entscheiden zu können. Der von ihm vorgeschlagene Weg werde allerdings eine große Belastung der Unternehmer ent- halten, aber er sei wirklam. Die Ginführang eines Arbeitsamt würde das beste Mittel sein. Dieses würde ein Verjeichniß aufstellen, das die Befugnisse der Unternehmer wie der Arbeiter sachverstãndig regeln könnte. Die unteren Verwaltungsbehörden könnten hier nichts Wirksames ausrichten, was sich nach Einführung des Gesetzes zeigen werde. Er balte also seinen Antrag voll und ganz auftechkt. Auf das Allerentschiedenste müsse er sich gegen den Antrag Hartmann ⸗Letocha und Genossen erklären. Die Bestimmungen

des 8. 105 e reichten füe den in Aassicht genommenen Zweck voll⸗ kommen aus, und es sei nicht nothwendig, weitere Ausnahmen zu machen. Die unteren Verwaltungsbehörden seien in den allermeisten Fällen gar nicht in der Lage, die Tragweite der an sie ge ˖ stellten Ansinnen schätzen zu können. Sie seien auch nicht immer unabhängig. Es gebe in Deutschland Bezirke, wo die industriellen „Könige“ einen sebr heben Grad von Macht und Einfluß hätten nicht bloß auf ihre Arbeiter, sondern auch auf die Verwaltungs- bebörden, uad diesen Einfluß fürchte er. Wenn wirklich, wie der Handels ⸗Minister ausgeführt habe, die Bäckereiarbeiter unter den F. 105 4 fielen, so wäre das für diese eine groß. Wohlthat. Er (Redner) möchte aber den Handels-Minister bitten, seinen Einfluß dafür einzusetzen, daß guch die Müller. unter den⸗ selben Parazrapben fielen. Von 1169 Betrieben ließen nur 2 weniger als 12 Stunden arbeiten, 133 ließen volle 12 Stunden, 169 13—14, 143 15 6, 496 17 18, 123 19-20, 70 zo - 36 Stunden arbeiten. Diese Arbeiter verdienten einen ganz anderen Schutz, als ihnen dies Gesetz gewähre. Mit Unrecht werfe man den Sozialdemokraten vor, sie wollten den kleinen Gewerbetreibenden nur das Leben sauer machen. Es seien genug Leute auf diesen Bänken, welche selbst im Kleingewerbe thãtig gewesen seien oder noch feien. Sie kennten deshalb die vorhandenen Ülebelstände und fühlten sich verpflichtet, sie zur Sprache zu bringen, denn die große Mehrheit habe daron keine Ahnung. Die Meinungen über das, was am Sonntag gearbeitet werden müsse, seien unter den Arbeitern und Arbeitgebern sehr getheilt, je nach dem Interessenstand⸗ punkt. In diesem Interessenstreit dürfe nicht die untere Verwaltungs⸗ behörde, sondern müse der sachverständige aufsichtführende Beamte entscheiden. Es sei ihm aufgefallen, daß keiner der Redner auf. die von ihm urgirte Ungleichheit eingegangen sei, nach welcher bei einer zwölfstündigen Ruhejeit am zweiten Sonntag die Arbeiter nur 312 Stunden im Jahre profitirten, während sie bei sechsunddreißig stündiger Ruhezeit an jedem dritten Sonntag 6512 Stunden frei hätten. Diese Bestimmung werde dahin führen, daß man von der letzteren Befugniß so gut wie keinen Gebrauch machen werde. Durch diefe Bestimmung wurde eine große Unzufriedenheit unter den Ar— beitern hervorgerufen werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Röficke; Er müsse sich gegen den Antrag Hartmann aussprechen. Der Arbeiter schätze unbedingt die Sonntagsruhe höher als die Ruhe an einem Wochentage. Die einzelnen Betriebs unter⸗ nehmer müßten möglichst unabhängig von der Polizei gestellt werden. Für die Großindustrie sei der Antrag überhaupt ohne jede Bedeutung; für die kleinen Betriebe aber sei er um so mebr abzulehnen, weil man nie sicher sein könne, daß die Polizeibehörde auch stets mit gleichem Maße messen werde. Zwölf Stunden Ruhe an jedem zweiten Sonntag feien nicht genügend. Er würde dem Antrag Auer zustimmen, wenn er nicht auch auf die Betriebe Beiug hätte, welche unter 5. 1954 fielen, weil die betreffenden Arbeiten ibrer Natur nach einen Aufschub oder eine Unterbrechung nicht gestatteten. Vielleicht ließe sich ein acht ehnstündiger Schichtwechsel durchführen. Die Furcht der kleineren Brauereien, namentlich in Süddeutschland, vor vermehrter Konkurrenz des Großbetriebes in Folge der bier zu treffenden Bestimmungen sei Übertrieben; auch sie würden sich mit den neuen Bestimmungen vollständig einrichten können. Man fürchte, der Malzereibetrieb könnte nicht fortzeführt werden ohne eine Ver slärkang der Arbeits kräfte. Sxeine. Berufs genossen übersähen dabei, daß ibnen ja die Möglichkeit gegeben sei, statt dessen an jedem Sonntag jeden einzelnen Arbeiter 3 Stunden, und an jedem zweiten Sonntage den beireffenden Arbeiter mit Ausnahme nur 12 Stunden zu beschäͤftigen. Dabei könne man sich einrichten um so mebr, als ja das Personal im Mälzereibetrieb nur ein Viertel kis ein Drittel des gesammten Braupersorals ausmache. Rach diesem Gesetz werde eine ganze Menge von Gehülfen und Ar⸗ beitern zur Sonntagsarbeit nicht berangeiogen. Diese würden eintreten können zur Ablösung der übrigen Arbeiter, denen eine zwölfstüändige Ruhepause gewährt werden müsse. Es wäre ihm sehr angenehm, wenn die Vertreter der verbündeten Regierungen seine Auffassung bestätigten. H aeg tat e: Die Behauptung dez Abg. Bebel, daß diese Vor= lage nur aus Furcht vor der sozialdemokratischen Gefahr eingebracht sei, sei mehr kühn als wahr. Seit Jahren seien Arbeiter schutz⸗ anträge bier verhandelt und hätten die Mehrheit des Haufes gefunden. Die Vorlage sei vor den Reichstag nur deshalb gekommen, weil Ne Regierungen die Ueberlengung gewonnen, daß die große Majoritaͤt der Volksvertretung sie verlange. Den Antrag Hähnle bitte er (Redner) abzulehnen. Der Abg. Paver habe ikn neulich in geschickter und humorvoller Weise vertheidiet, aber die Farben des Gemäldes etwas stark aufgetragen. Die Arbeiterordnung müsse Loch ausgehängt werden, und die Schreiberei sei nicht so re ß, zumeift handle es sich um die Ausfüllung gedruckter Formulare Auch die Listenführung mache keine so große Mühe, sei aber zur Kontrole ab- solut nothwendig. Einen Unterschied jwischen großen und kleinen Betrieben könne man nicht machen, man müsse gerecht sein und die einen wie die anderen in das Gesetz hineinzehen. Dem Antrag Hart mann stimme er zu. Man müsse die Möglichkeit gewähren, am Sonntag nothwendige Reparaturen vorzunehmen. In einer kleinen Fabrik sei oft nur ein einziger Schlosser, der Maschinenwärter, der eine Reparatur vorzunehmen im Stande sei. Es sei sehr schwer, einen anderen geeigneten Mann aufzutreiben. Hundertmal leichter sei es, einen Maschinenschlosser aufzutreiben, der nach einer Zeichnung eine neue Maschine mache, als einen, der eine Reparatur schnell und auch gut vornehme. Werde der Antrag Hartmann nicht angenommen, so würden viele Betriebe am Montag nicht gehen können. Ebenso empfehle er den Antrag Aichbichler bezüglich des Gottesdienstes. Alle anderen Anträge bitte er abzulehnen. . ; Regierungs⸗Rath Dr Wilbelmi erwidert dem Abg Rösicke auf seine Anfrage, daß seine Ausführungen durchaus zutreffend seien. Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Freiherrn von Stumm wird die Diskussion geschlossen. ; J In der Abstimmung werden die Anträge Gutfleisch (Korrektur des Druckfehlers werkthätige“ in „werktägige“), Aichbichler, (betreffend den Besuch des Gottesdienstes) und Hartmann (betreffend die Gewährung von Ausnahmen durch die unteren Verwaltungsbehörden) angenommen, alle übrigen Anträge werden abgelehnt. Um 5 Uhr wird die weitere Berathung auf Dienstag 1 Uhr vertagt.

Nr. 7 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Ar—⸗ beiten, hat folgenden Inhalt: Störungen des Eisenbahnbetriebes durch Schnee und die Schutzmittel dagegen. Fensterschutz durch Schiebeläden Neuentdeckie Felsengrüfte in Kertsch. Fachwerk⸗ bauten im Werrathal Mit Pferden gezogene Schneepflüge zum Räumen von Eisenbahaen. Erweiterung des preußischen Staats bahnnetzes und Anlage neuer Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung. Vermischtes: Preie bewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste in Berlin. Preis bewerbung um den Rostocker Museumsbau. Ausschreiben zur Erlangung von Entwürfen zu einem gußeisernen Brunnenstock. Internationale Kunstausstellung in Berlin. Wett- bewerb zur Erlangung von Entwürfen für Pianinogehäuse. Dresdener Stadtbaurathsstelle für das Hochbauwesen⸗= = Indentarisation der geschichtlichen Kunstdenkmäler. Eine neue Schienenform.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Der Ersteber eines subhastirten Grundstücks erwirbt, nach einem Urtheil des Reichsgeri ts, 4. Civilsenats, vom 22. November 1830, im Gebiete des reußischen Rechts, durch den Zuschlag das

Grundstück nur in dem Umfange, wie es in dem Vet steige⸗ rungstermin zum Verkauf gestellt wird. Er erlangt also das Eigent hum an Substanztheilen oder Zubehörstücken, welche der Eigen. thümer oder mit dessen Zustimmung ein Dritter von dem Grundstück vor dem gedachten Zeitpunkt fortgeschafft hat, regelmäßig durch den Zuschlag nicht, es sei denn, daß die durch die Abgabe des Gebotes aecexytirten Versteigerungsbedingungen die Erklärung enthalten, daß der Ersteher die Rechte, welche der betreibende Gläubiger besitzt, er= werben und ausüben soll.

. Die im Artikel 146 Handelegesetzbuchs bestimmte fünf⸗ jährige Verjährung der Klagen gegen einen Gesell— schafter aus Ansprüchen gegen die Gesellschaft findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Civilsenats, vom 28. November 1890, auf den Bürgen für eine Gesellschaftsschuld keine Anwendung, vielmehr bleibt der fär eine Handelsgescllschaft eingetretene Bürge verpflichtet, selbst wenn die Gesellschkaft als solche zu bestehen auf— gebört hat und die Klage des Gläubigers gegen die ehemaligen Theil haber der Gesellschaft verjährt ist.

Statistik und Volkswirthschaft.

Kongreß deutscher Landwirthe.

Unter zahlreicher Betheiligung begannen heute Vormittag im großen Saale des Architektenhauses (Wilbelmstraße 92 und 93) die Verhandlungen des Kongresses deutscher Landwirthe. Der Vorsitzende Landrath Freiherr von Manteuffel (Krossen) eröffnete die Ver⸗ sammlung mit einer Ansprache über den Schutz, welchen die Land wirthschaft bei Sr. Majestät dem Kaiser und König finde, und brachte auch Allerhöchstdenselben ein Hoch aus, in welches die Versammelten begeistert einstimmten.

Der Vorsitzende tbeilte hierauf mit, daß er wie immer die Re⸗ gierungsbehörden zu der heutigen Versammlung eingeladen habe. Es seien bisher erschienen Regierungs⸗Rath von Moltke vom Kultus⸗— Minriste rium und Geheimer Ober-Justiz⸗Rath Küntzel vom Justiz Ministe rium. Alsdann wurden Landrath Freiherr von Manteuffel (Krossen) zum Ersten, Rittergutsbesitzer Abgeordner Dr. von Frege (Abtnaundorf bei Leipzig) zum Zweiten und Rittergutsbesitzer Alfieri (Kopershagen in Ostpreußen) zum Dritten Vorsitzenden gewählt. Freiherr von Manteuffel gedachte hierauf des Dahinscheidens des früheren langjährigen Vorsitzenden des Kongresses deutscher Land⸗ wirthe, Rittergutebesitzers, Oekonomie⸗ Raths Schütze (Heindorf) und ersuchte die Anwesenden, sich zum Zeichen des Beileins und der Hoch⸗ achtung von ihren Plätzen zu erheben. (Dies geschah.)

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete: „Die Sozialdemokratie und die ländliche Bevölkerung“. Der Referent. Freigutsbesitzer Dr. Platzmann (Salda) befürwortete eine längere Resolution, in der er empfahl: „Um den Seitens der Sozialdemokratie geplanten Vorstoß in die landwirthschaftlichen Kreise möglichst abzuwehren, empfiehlt es sich:

I) alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den landwirthschaftlichen Grundbesitz leistungsfäbig zu erhalten, den Betrieb der Landwirtkh⸗ schaft selbst aber möglichst lohnend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gestalten;

2) ist es allen landwirthschaftlichen Arbeitgebern dringend zu empfehlen, die Lage der in ihren Betrieben beschäftigten Arbeiter soweit als möglich materiell und sittlich zu bessern und zu beben, um dadurch den Einfluß der sezialdemokratischen Lehren indirekt zu bekämpfen; es kann solches geschehen: a. durch Erstattung ausreichender gesunder Familienwohnungen, ws⸗ möglich kleines Haus mit Gartennutzung, kein Kasernenspstem; b. durch Löhnung ibeils in Geld, theils in natura durch Ueberlassen des erforderlichen Brodgttreides, der Kartoffeln und anderer noth— wendiger Haushaltungs bedürfnisse zu Hofpreisen in guter Beschaffen⸗ heit; (. durch Einrichtung landwirtkschaftlicher Kon sumvereine, um ibnen auch die nicht in der Landwirthschaft erzeugten Produkte (Materialwaaren) zu Engrospreisen in guter Waare erheblich wohlfeiler, als der Zwischenhandel dies vermag, zu liefern; d. durch Errichtung von Kleinkinderbewahranstalten, um die Frauen zu entlaften, die Verwendung ihrer Arbeitskraft im Haushalt und zum landwirthschaftlichen Erwerb zu unterstützen; e Stärkung der Autorität nicht nur der Arbeitgeber, sondern namentlich auch der Eltern und Lehrer gegenüber der jugendlichen Arbeiterbevölkerung auf dem Lande; Einrichtung von Juͤnglingsvereinen, Volksbibliotkeken, Strickschulen für die Mädchen u. s. w.; f. durch einen möglichst humanen, direkten Verkehr zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer;

3) ist eine öftere Berufung zu öffentlichen Versammlungen in den Dörfern an Sonntag ⸗Nachmittagen, in denen durch populäre Vorträge die Vortheile der sozialreformatorischen Gesetzgebung einer⸗ seits, die destruktiven Ziele der Sozialdemokratie andererseits beleuchtet werden, dringend zu empfehlen; es ist aber dabei die Mithälfe der pro⸗ testantischen Geistlichkeit auf dem Lande in viel höherem Grade als bisher erforderlich, ebenso eine Verbreitung göter, leicht verständlicher politischer und fachwissenschaftlicher Zeitschriften und Literatur zu gleichen Zwecken auf dem Lande;

4) eine vermehrte Pflege und Hebung der monarchischen und christlichen Gesinnungen unter der landwirthschaftlichen Bevölkerung durch fleißigere Benutzung all der Mittel, welche hierzu Kirche, Schule, Staat und Gesellschaft (konservative und ähnliche Vereinigungen) zur Verfügung stellen;

5) Pflege und eifrige Förderung des landwirthschaftlichen Ge⸗ nossenschafis / und Vereinswesens durch öftere Behandlung rolkswirth⸗ schaftlicher und sozialpolitischer Fragen in denselben;

6) eine mözlichst energische Vertretung berechtigter landwirth⸗ schaftlicher Interessen durch die dazu berufenen Organe in den Parla— menten, gegenüber der Regierung und sonstigen gesetzgebenden und ver—⸗ waltenden Behörden.

Bei Absendung des Berichts erschien der Minister far Land— wirthschaft von Hevden

Jahrespversammlung der Vereinigung der Steuer- und Wirthschafts⸗ Reformer.

In Fortsetzung der gestrigen Debatte über die Zol verträge und die Landwirthschaft: nahm das Wort der Korreferent Abg. Dr. von Trege (Abtnaundorf): Der Vorredner habe bereits ausgeführt welchen Schaden die deutsche Landwirthschaft durch den deutsch-öster⸗ reichischen Handelsovertrag haben würde. Wenn die Nothlage der deutschen Landwirtbschaft in den letzten Jahren nicht so stark hervorgetreten sei, so sei dies aus dem Umstande zu erklären, daß viele Landwirtbe fo verschuldet seien, daß sie aus Furcht, ihren Kredit einzubüßen, ihre Schuldenlast nicht aller Welt mittheilen wollten. Und wenn eine Anzahl Landwirthe in Folge der landwirthschaftlichen Zölle sich in einer verhältnißmäßig besseren Lage befinden, dann därfe man diese Prosperität nicht wieder stören. Die landwirthschaft lichen Arbeiter, die sich der stäßtischen Industrie zuwenden und durch ihren Abzug die landwirthschaftliche Produktion erschweren, seien ge⸗ wöhnlich die lartesten Schreier über die angeblich hohen Getreide⸗ preise. Er sei der Meinung: ein Handelszertrag mit der Meistbegü⸗astigungsklausel könne nur Desterreich iu gute kommen, Deutschland dürfe nur auf Grund autonomer Tarife Handels verträge abschließen. Im Uebrigen sei er der Meinung, daß die deutschtn Landwirthe sich mit aller Exergie gegen die Serabsetzung der Getreidezölle wehren müssen. Die ewangelischen Landwirthe mögen sich an der Energie und der Prinzipientreue der Centrums partei ein Beispiel nehmen. Geschehe das nicht, dann werde die konser⸗ vative Partei bei den nächsten Wahlen dieselben Verluste erleiden wie die nationalliberale Partei. Er ersuche, der von den Referenten empfohlenen Resolution beizustimmen. (Beifall.) .

Nach längerer Diskusston gelangte die gestern mitgetheilte Resolution des Referenten mit dem Zusatz des Srafen von Schwerin zur Annahme, daß die deutsche. Landwirtbschaft, wenn man ihr nur den nöthigen Schutz angedeiben läßt, sehr bald in der Lage

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sein wird, den gesammten Getreide. und Viebbedarf Deutschlands zu decken, sodaß es sehr bald nicht mehr nothwendig sein wird, Getreide und Vieh aus dem Ausland zu beziehen.

Den zweiten Gegenstand der Verhandlung bildete die Ber⸗ tretung der Landwirthschaft, beiüglich deren Referent und Korreferent, Rittergutsbesitzer Alfieri und Landes⸗Dekonomie⸗Rath Nobbe eine Resolution dahin beantragten, daß man eine Stärkang der Stellung der Landwirthschaftlichen Centralvereine als pro- vinzielle Hauptvertretungsorgane der Landwirthschaft für wünschens⸗ werth halte, und zwar durch Umbildung derfelben oder ihrer Vorstände zu Landwirthscaftskammern mit dem Rechte begrenzter Leistungen der Landwirthe ibres Bezirks nach Ana⸗ logie der Handelskammern. Den Landwirthschaftskammern wärde die Aufgabe zufallen, die technischen und volkswirthschaftlichen Gesammt⸗ interessen der Landwirthschaft innerhalb ihrer Bezirke wahrzunehmen, das Vereins und Genossenschaftswesen zu fördern und zu dotiren, insbesondere aber die Behörden durch thatsäͤchliche Mittheilungen, Anträge, Jahresberichte und Erstattung von Gutachten bei Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Auch diese von der Versammlung angenommene Resolution erhielt einen, und zwar vom Grafen Arnim“ Muskau beantragten Zusatz, nach welchem dabei zu erwägen fein würde, ob und inwieweit den zu schaffenden Landwirtkschaftskammern eine Mitwirkung an den Usancen des Getreide- und Düngerhandels, der Getreide,, Saat. und Viehmärkte, sowie eine Antheiknahme an der Organisation und Ueberweisung der niederen landwirthschaftlichen Schulen ihres Bezirks zuzuweisen sein würde.

Die Generalversammlung wurde alsdann mit erneutem Hochruf auf Se. Majestät den Kaiser and König geschloffen.

Verein zur Beförderung der Moorkultur im Deutschen Reich.

In dem weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung wies Hr. von Knebel Döberitz des Näheren nach, welche erheblichen Kosten Fluß— regulirungen verursachen, erörterte die Ausführung derselben und ihre Schwierigkeiten und trat der Frage näher, wie nach seiner Meinung die Interessenten am Besten für solche Unternehmungen zu gewinnen feien. Gegenüber den Beibülfen für andere Zweige müsse die vom Ministerium für Flußregulirungen ausgesetzte Summe von 500 000 * als zu klein er⸗ scheinen, zumal da auch nicht immer eine gleichmäßige Vertheilung derselben stattfände. Die Flußregulirungen geschäben doch wesentlich im Inter⸗ efe unserer Bauern, die jahraus, jahrein treu ihre Steuern zahlten. Ihnen solle man in erschöpfender Weise beistehen. Redner faßte seine Ausführungen in einer Resolution zusammen, die in Folge der daran geknüpften Debatte folgenden Wortlaut er— hielt: Der Verein möge beschließen, den Bericht über die heutigen Verhandlungen dem Herrn Miniter für Landwirtbschaft mit der Bitte zu Überreichen, aus demselben das Interesse zu ersehen, welches die Moorkultur an der Wasserwirthschaft habe, und die in diesen Verhandlungen anusgesprochenen Wünsche sowohl bei der jetzigen Verwaltung als auch bei der bevor— stehenden Gesetzgebung beräcksichtigen zu wollen. Insbesondere wird auf die einheitliche Verwaltung des gesammten Wasserwesens der größte Werth gelegt. Diese Resolution, für die namentlich die Hrrn. Sombart⸗Ermsleben, Graf Arnim⸗Schlagenthin und Dr. Bau⸗ mann eintraten, fand die einstimmige Billigung der Versammlung. Es folgte das Referat des Bauraths Wille Magdeburg über den Antrag des Ortsvorstehers Wilhelm Schultze in Karritz bei Bismarck auf Verbesserung des jetzigen Vorfluthgesetzes.“ Redner wies aus der Praxis auf die Unzulänglichkeit des damaligen Vorfluthgesetzes hin, wie sich dies namentlich s. Z. bei den von dem Altmeister der Moorkultur Amtsrath Rimpau auf Cunrau ausgeführten Anlagen herausgestellt habe. Auch in anderen, vom Redner besuchten Moorkultur⸗Anlagen habe sich der gleiche Uebel⸗ stand herausgestellt, daß die zur Schaffung solcher Anlagen nöthigen Regulirungsarbeiten, die doch wesentlich im Interesse der Landwirth⸗ schaft lägen, nach dem Gesetz rechtlich sich nicht begründen ließen. Zablreiche Projekte zur Regulirung von Wasserläufen seien schon aufgestellnt, aber ihre Ausführung sei eben an diesem Gesetze gescheitert. An zweiter Stelle sprach Graf Arnim⸗Schlagenthin, der die Nothwendigkeit eines einheitlichen Wasserrechts, wie es jetzt im Sonderausschuß der Deutschen Landwirthschafts⸗Gesellschaft fur Wasserrecht berathen worden sei, befürwortete. Hiermit in engster Verbindung stehe die Schaffung einer Behörde, der die Verwaltung der Wasserwege in Deutschland unterstehe, damit dieselbe nicht mehr, wie bisher, meist nur von lokalen, sondern von allgemeinen Interessen geleitet werde. Nachdem sodann in ähnlichem Sinne Hr. Schultz⸗ Luxitz gesprochen, gelangte folgender Antrag zur Annahme: „Der Verein wolle beschließen: unter Anschluß der betreffenden Verhand— lungen den vorliegenden Antrag dem Herrn Minister für Landwirth⸗ schaft zur gefälligen Berücksichtigung zu überweisen.“

Die Heilanstalten im preußischen Staat während des Jahres 1888.

Bei den Heilanstalten im preußischen Staat werden folgende Arten unterschieden: Allgemeine Heilanstalten, Augen⸗Heilanftalten, Entbindungsanstalten und Militärlazarethe. Wie aus dem vom Königlichen Statistischen Bureau soeben veröffentlichten Heft 109 des amtlichen Quellenwerks „Preußische Statistik' hervorgeht, bat die Zahl der allgemeinen Heilanstalten von Jahr zu Jahr zugenommen. Während 1877 nur 888 Anstalten dieser Art an der Krankenhausstatistik be⸗ tbeiligt waren, stieg die Zahl derselben im Jahre 1880 auf 990, 1885 auf 1205 und 1888 auf 1348. Bezüglich der Besitzverhältnisse und der Größe dieser Art ven Anstalten ergiebt eine Vergleichung zwischen den Jahren 1888 und 1885 das erfreuliche Resultat, daß die politischen und religiösen Verbände immer mehr bestrebt sind, für die Unterbringung von Kranken in Heilanstalten zu sorgen. In diesem Bestreben wird das öffentliche Interesse wirksam durch milde Stiftungen unterstützt. Auch die Behandlung und Verpflegung von Kranken in Privatanstalten, über deren Einrichtung gesetzliche Vor⸗ schriften bestehen und deren Betrieb behördlich überwacht wird, ist in neuester Zeit häufiger Gegenstand von Privatunternehmungen ge worden Letztere machten von allen Anstalten im Jahre 1888 bereits 5, 25 /o us, während auf den Besitz des Staats 67, auf den der Provimzial⸗ und Bezirksverbände 1,ů7, der Kreisverbände 5,8, der städtischen Ge— meinden 37,8, der ländlichen Gemeinden 1,4, der evangelischen Reli⸗ gionsgemeinden 1,9, der katholischen Religionsgemeinden 9,1, der jädischen Religionsgemeinden O,3, der evangelischen Genossenschaften 47, der katholischen Orden 7,1. der Vaterländischen und anderer Frauenvereine 165, der milden Stiftungen 13,7 und auf den Besitz der Knappschafts⸗ und Fabrikarbeiterkassen 3 0 sämmtlicher Anstalten dieser Art entfielen. Aehnlich vertheilen sich die Betten und die Ver⸗ pflegten in den bezeichneten Anstaltskategorien. Ueberhaupt waren vorhanden in den allgemeinen Heilanstalten des Staats:

in den Jahren

1879 1885 1888 , 43 393 6 b 66 878 Verpflegte.. 25 875 341 863 379 476;

es entfielen auf 10 000 Einwohner

1879 1885 1888 . 16,00 19,99 22 86 Verpflegte 191,75 120,65 129.73.

Zwischen der Zahl der Betten und derjenigen der Verpflegten in einem Krankenhause bestebt ein Verhältniß, dessen Kenntniß für die Verwaltung durchaus erforderlich ist. Für sämmtliche allgemeinen Heilanstalten entfielen im Jabre 1838 auf ein Bett 3,7 Verpflegte, ein Ergebniß, das gegen frühere Jabre keine wesentliche Abweichuag zeigt, da seit 1578 diese Verbältnißzahl sich jwischen 59 und 6,6 bewegt hat. Nach den Besitz verhältniffen der Anstalten zeigt die Belegungsziffer einige Verschiedenheiten; während z. B. auf je ein Beit in den staatlichen Unterrichtsanstalten zur Ausbildung der Aerzte 9y,8, in den Knappschaftslazarethen 95, in den Gefängniß—

lazarethen des Justiz⸗Ministeriums 9,1 Verpflegte kamen, wiesen die Anstalten der Provinzial verbände (Heilanstalten in Landarmenhäusern) deren nur 1,9 die der Anstalten ländlicher Gemeinden nur 2,4 auf. Mit diesem Nachweise ist die Untersuchung über die durchschnittliche Verpflegungs⸗ bezw. Aufenthaltsdauer eines Kranken in den Heil⸗ anstalten zu verbinden. Aus dem inneren Zusammenhange zwischen diesem Untersuchungsergebnisse und der Belegungsziffer gebt erst hervor, wieviel Tage ein Bett durchschnittlich im Taufe des Berichtsjabres benutzt worden ist. Da 1888 die durch— schnittliche Aufenthaltsdauer eines Kranken sich auf 34,5 Tage belaufen und die Belegungsziffer für je ein Bett, wie oben angegeben, 5,7 be—⸗ tragen hat, so ist in allen allgemeinen Heilanstalten des Staats in diesem Jahre ein Bett durchschnittlich rund 197 Tage mit Kranken belegt gewesen. Wie sich diese Belegung nach den Besitzverhäͤltnissen der Krankenanstalten gestaltet hat, ist der Einleitang unserer Quelle zu entnehmen.

Die Augenheilanstalten haben im Jahre 18858, soweit Ma⸗ terial zur Morbiditätsstatistik eingegangen ist, die Zahl 67 mit 17638 Betten erreicht. Nach dem Besitze vertheilen sich dieselben wie folgt: 10 Anstalten gehörten als Königliche Universitätsinstitute dem Staat, 4 städtischen Gemeinden, 11 Vereinen und Ordensgenossenschaften für arme Augenkranke und 42 waren Privateigentbum von Aerzten. In sämmtlichen 67 Anstalten wurden im Berichtsjahre 16 480 Personen zusammen 397038 Tage hindurch verpflegt, sodaß auf jede Person durchschnittlich 2 Verpflegungstage entfielen.

Die Zahl der Entbindungsanstalten, welche sich 1338 an der Morbiditätsstatistik betheiligten, betrug 141 mit 1414 ein— gerichteten Betten, davon 100 private Anstalten mit 256 Betten. Was die Besitzderhältnisse anbelangt, so waren 10 Anstalten als Königliche Universitäts . Institute Staatseigenthum, 17 Hebammen⸗ Lehr. und Entbindungsanstalten gehörten den Provinzialverbän den, 10 Anstalten städtischen Gemeinden, 4 Entbindungsanstalten, ge⸗ gründet durch milde Stiftungen, waren Eigenthum von Vereinen zur Unterstützung armer Wöchnerinnen, und die 109 Privatanstalten befanden sich im Besitze und unter Leitung von Hebammen. Die Zahl der in sämmtlichen Anstalten dieser Art im Fahre 1883 Ent- bundenen betrug 9008, davon kamen 126 mit Zwillingen und 4 mit Drillingen nieder; 81 Wöchnerinnen starben. Mittels geburtshülf— licher Operationen wurden 832 Frauen entbunden, von denen 50 starben. Es wurden im Ganzen 9142 Kinder geboren, davon 578 todt; 382 Kinder starben im Laufe des Berichts jahres. Die Anzahl der Fehlgeburten ist 202 gewesen.

Ueber die Lage verschiedener Industriezweige wird uns aus dem Regierungsbezirk Frankfurt a. O. geschrieben:

Die Braunkohlen⸗ und Briquette⸗Fabrikation war in den letzten Monaten voll beschäftigt und erzielte zufriedenstellende Preise; durch Aufdeckung neuer, leicht abzubauender Braunkohlenfelder hat sie weitere Aussichten auf günstige Entwickelung erhalten.

Die Maschinenbau⸗Industrie, speziell der Dampfmaschinen—⸗ bau und der Bau landwirthschaftlicher Maschinen, sowie die Hufnagel Industrie, waren andauernd in der letzten Zeit gut beschäftigt. Die höheren Rohmaterialienpreise führten zu nutzbringenden Preis—⸗ steigerungen der fertigen Waaren.

Die Lage der Tuch-Industrie ist im Allgemeinen ungünstig. Die meisten Fabrikanten klagen über Mangel an Aufträgen und ju große Lagerbestände. Besonders liegt das Geschäst in den billigeren Stapel und Modewaaren darnieder, während bessere Kammgarn⸗ stoffe, Buckskins und Cheriots regelmäßigen und leidlich gewinn— bringenden Absatz finden. Des schlechten Geschäftsganges wegen ist mehrfach die Arbeitszeit um ein bis zwei Stunden ermäßigt und das Arbeitspersonal etwas verringert worden. Eine gedrückte Stim⸗ mung nicht nur in den Kreisen der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeiter war in den Fabriken in Forst NL. zu beobachten. Ein Theil der Letzteren, ca. 300, haben des geringen Verdienstes wegen die Stadt verlassen und anderwärts lobnendere Arbeit gesucht.

Die Lage der Wollhut⸗Industrie befriedigt ebenfalls nicht, sie ist recht urgünstig durch den erschwerten Export nach Süd-Amerika beeinflußt worden. Es wird in diesem Industriezweige seit Kurzem eine zeitgemäße Bewegung bemerkbar, welche das Ziel verfolgt, das Schleudergeschäft in den billigen Artikeln einzuschranken und die seit langen Jahren wahrnehmbaren Mißstände im Fabrik⸗Ergrosgeschäͤft zu beseitigen.

Die Hutstumpfen⸗Industrie zeigt sich wieder ausreichend beschäftigt und behauptet ihren Export nach der Schweiz.

Die Leinen⸗Industrie ist durch größere Aufträge aus Nord⸗ Amerika flott beschäftigt. Durch die Mac⸗Kinley⸗Bill wird die In⸗ dustrie insoweit betroffen, als auf Rohleinen, selbst als Verpackung, eine Zoll ⸗Erhöhung eingeführt worden ist.

Die Jute⸗Industrie ist im Allgemeinen zufriedenstellend be⸗ schäftigt und hat gute Resultate erzielt.

Die Rübenucker-Fabriken sind in Folge der befriedigenden Rübenernte gut beschäftigt. .

Die Kartoffel zucker⸗ und Kartoffel stärke⸗Industrie leidet sehr unter der diesjährigen wenig befriedigenden Kartoffelernte. Die Kartoffelpreise sind zu hoch, und haben die Fabriken von ihrer Produktion wenig Gewinn.

Bergbau.

Die Förderung von Steinkohlen hat im Regierungsbezirk Aachen im letzten Quartal des vergangenen Jahres ihren ungestörten Fortgang genommen. Der vermehrte Begehr nach Haus brandkohle in Folge der herrschenden Winterkälte glich den Ausfall im Absatz der Kohlen zu industriellen Zwecken reichlich aus. Die neugebildeten Kohlenfyndikate in Westfasen haben zur Folge gehabt, daß die Kohlenpreise sich auf ibrem hohen Stande erhalten, und daß der ganze Kohlenmarkt eine festere Haltung angenommen hat,.

Im Erzbergbau herrscht in dem genannten Bezirk in Folge der ausreichenden Höhe der Metallpreise fortgesetzt ein flotter Be⸗ trieb. Ein bedeutendes Eisenerzlager ist auf dem von dem Eschweiler Bergwerksverein betriebenen Werke in der Gemeinde Walhorn, Kreis Eupen, entdeckt worden. In Folge dessen soll dieses Werk, welches bisher Handbetrieb batte, mit maschinellen Ein richtungen versehen werden.

Genossenschaftsverband.

38 Erwerbs- und Wirtbschafts - Genossenschaften der Rhein provinz haben Bebufs Förderung ihrer Zwecke einen Verband ge—⸗ bildet, welchem das Recht zur Bestallung eines Revisors für die 8 angehsrigen Genossenschaften verliehen worden ist. Er will vor allen Dingen auch der Arbeiter wehnungsfrage sein besonderes Interesse zuwenden und darauf hinwirken, daß Vereine zur Herstellung von Wohnungen in der Form von Genossenschaften gegründet und daß zur Beförderung dieses Zwecks Darlehne zu niedrigem Zinsfuß gegeben werden.

Arbeiterwohnungen.

In Höchst a. M. hat sich, wie dem Rh. Cur.“ geschrieben wird, eine Aktiengesellschaft ie g def far, gesunder und billiger Arbeiterwobnungen gebildet; es sind bereits von 14 Theilnehmern 45 Aktien à 1006 M gezeichnet. Die Gesellschaft hat sich als Aufgabe gesetzt, kleinere Häuser in den verschiedenen hierzu geeigneten Gemeinden des Kreises Höchst für innerhalb dieses Kreises beschäftigte Arbeiter zu errichten.

Häusern soll möglichst ein Stück Garten oder

sprechendes Ackerland angefügt und dies zusammen zunächst miethsweise an die Arbeiter zu einem billigen Miethspreise überlassen werden. Dabei soll jedoch besondere Rücksicht darauf genommen werden,

daß die Miether durch allmähliche Abzahlungen selbst Eigenthümer dieser