1891 / 43 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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und Gebändesteuer zu Überweisen. Aber der Finanz. Minister und auch die Kommission mit großer Majoritãt hätten den Antrag abgelebnt. Das habe ibn wiederum sehr mißtrauisch gemacht. Die Schulkommission babe jetzt beschlofsen, dem Kultus ⸗Minister D Millionen für Schulbauten zu überweisen, und der Kommissar des Finanz · Ministers habe erklärt, er babe ausreichenden Grund zu der An⸗ nabme, daß der Finanzminister dies nicht ablehnen werde. GHört, bört! links Das lasse tief blicken. Wenn jeden Tag andere Pläne gefaßt würden, sei Vorsicht geboten. Er könne daher für die Vorlage, wie sie liege, nicht eintreten, obwohl er ein wahrer Freund der Selbsteinschäatzung fei. Er würde aber damit einverstanden sein, Tenn nur äs Plus sofort zur Steuererleichterung verwen det würde. Geld zu verlangen für Zwecke, die man noch nicht kenne, sei in⸗ konstitutionell, und deshalb weise er die Vorlage ab. (Beifall links.) Geheimer Finanz- Rath Wallach: Der Abg. Rickert nenne das Resultat Tes Konimiffionstarfss kläglich, weil dieser gegenüber dem Tarif der Regierungsvorlage nur 5 600 M Ermäßigung ergebe. Diese Zahl sel richtig, aber nur im Ganzen. Erst durch Ver⸗ heilung dieser Ermäßigung auf die einzelnen Steuerstufen komme man zu einem richtigen Resultat. Für die mittleren Einkommenstufen von „— 9666 6 betrage diese Ermäßigung mebr als 23 Millionen Mart. Diese Thatsache sei nicht aus der Welt zu schaffen. Und dieser Betrag stelle einen recht achtbaren Prozentsaz im Verbältniß ju ber bisher ro diefen Stufen erhobenen Steuer dar, denn danach betrage die Ermäßigung durchschnittlich mehr als 120,9 (hört, bört! rechts). sei also nicht kläglich zu nennen. In der Kommission sei fast allseitig anerkannt worden, daß damit den Versprechungen des Finanz ⸗Minifters und der Rebner des Haufes in voller Höbe nachgekommen sei. Es fei namentlich hervorgehoben worden, daß die Deklaration für diese mittleren Stufen höchst wabrscheinlich eine geringere Bedeutung babe als für die höberen, weil die mittleren Finkommen leichter zu über feben und kisher jedenfalls nicht in dem Verbältniß zu niedrig eingeschäßt seien, wie die höberen Einkommen. Diesen Grund erkenne der Abg. Rickert allerdings nicht an. Der Abg. Rickert meine ferner, der Finanz⸗Minister babe gestern zugegeben, daß der aus der Steuerreform zu erwartende Mehrertrag mintestens 15 Millionen betragen werde. Der Finanz⸗Minister habe aber nur erklärt, daß, wenn der Betrag sich auf 15 Millionen Mark belaufen sollte, hiermit die Erwartung der Regierung vollkommen erfũllt Karten wüärbe, daß er aber vorläufig noch nicht an diese. Höbe glaube. Die voraussichtlichen Ergebnisse des Antrages Rickert seien sinzwischen berechnet worden, und es sei anzunsbmen, daß daraus sich ein Minderauffommen von rund 66 Mäionen Mark ergeben würde. Abg. Dr. Enneccerus: Sein Antrag babe einen ganz anderen Charakter als der Antrag Richter, welcker eine erhebliche gleichmäßige Reduktion des Steuertarifs verlange. Dadurch werde ein sebr großer Theil der Ueberschüässe wegfallen, welche man zur Durchfübrung der gefammten Steuerreform, zur Uscberwessung der Grund und Gebäude—⸗ steuer an die Gemeinden erwarte. Wenn erst bei 30 009 * die Steuer 3 oM betragen solle, dann sei es nicht richtig, ein Einkommen pen Ho0 M schon mit 2 90 zu besteuern. Die Bedeutung seines An⸗ trags bestehe darin, daß für die Einkommen zwischen 70650 010 4 die jetzige Steuer aufrecht erhalten, für die niedrigeren Einkommen etwas herabgesetzt werde. Der Antrag werde gegenüber der Regie⸗ rungẽ vorlage 1 900 0091 NMindereinnahme ergeben; da die Vorlage ehr einbringen solle, so werde der Ausfall 11100 070

und jwar ungerecnet die Mehreinnabmen in Folge der

; Beffeuerang der Aktiengesellschaften. Den

nicht bevorjugen auf Kosten der Finanzreform,

Lini Aber man müsse den Mittelstand

ir etwas Feräcsichtigen urd schützen gegen die Folgen der Deklaration. bg. Deters erklärt sich f Antrag det Kommissioa, auch eigeru: S is auf 460; er sebe darin kein eklaration, wie sein Fraktions

ersatz auf 30 o stehen bleibe,

1 rat beliebter werden Eine reüer von 16 TFinkom⸗ P BO 000 ½ hindere nicht die f ; Vermögerskonfiskation dar.

könne nicht maßgebend sein;

für diese werde es sich nur um e da ein

rues Kommunalfsteuergesetz wohl baldigst werde vorgelegt

Um die Steuerreform durchzufübren, müsse man den

stalten, daß die Mebreinnasmen nicht ganz verschwänden.

znne er far die Anträge Richter und Rickert nicht stimmen. möchte bitten, die Rücksicht auf die mittleren Einkommen nicht ju fehr in den Vordergrund zu stellen gegenüber den kleineren Ein⸗ kommen, welche letztere eine größere Schonung verdienten. Der An⸗ trag Enneccerus balte die Berücksichtigzung der mittleren E

in fo engen Grenzen, daß ein Einnabmeausfall nicht entste

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R Wenn man kei diesem fübren wolle, wann solle dann . ü Der Fmanz⸗Minister babe behauptet, er ( selfft in Widerspruch gestellt; er sei aber den Beweis geblieben. Sein Tarif fübre nicht zur Mehrbelastung der un—⸗ ss ie Tebauptet worden sei; die Entlastung werde nur ir als bei den anderen Anträgen. Nicht unter wüßten die unteren Klassen berücksichtigt werden; Startpunkt vertreten wollte, würde er ein Demagoge in gewisffenbafter Politiker Der Abg. Dr. Sattler be⸗ die unteren Klasfen, wenn er die höchsten Klassen nicht Telasten wolle. Je mehr man nur die untersten Klassen von ber Hem=indesteuer frei Tasse, desto näber rücke die Gejahr, daß Semen dederbrauchsabgaben eingeführt würden. Wenn das Seseg nur J Millienen Mark mehr einbringe, wie könne man es denn 10 rũhmen als den Beginn don Reformen, welche alle Steuerschmerzen beseitigen sfollten! Was bedeuteten denn 15. Millionen für die Frage der Ueberwei ung der Grund und Gebäudesteuer, welche 72 Millionen Mark ausmache. Was bederteten sie gegenüber der lex Huere, welche 17 Millionen Mark Ueberweisungen Hringe. eber die Zukunft der lex Haene schweige sich der Finanz Meimister Vlständig aus, während diese 47 Millionen Mark doch eine große Rolle für eine Steuerreform spielten. Wenn man immer das Sclagwort: Entlastung des Grundbesitzes aus dem Munde fo vieler Finanz- Minister gebört habe, dann müsse man sich wundern, daß es noch fo viel Jugkraft besitze, man scheine dieses Zugmittel nicht verlieren zu wollen. Je mebr die zukünftige Steuer Rierm im Dunklen liege, desto ungerecktfertigter sei & bier einem Tarif die Zuftimmung zu geben, der die mittleren Klasfen stãr ker

belaste. Finanz-Minister Dr. Miguel: J ; Meine Herren! Gestatten Sie mir am Schlusse dieser Dis⸗ kussion noch einige wenige Worte. . . ; Der Hr. Abg. Richter beschwert sich darüber, daß ich gestern die

Bemerkung machte: mehrere seiner Gründe, die er gestern vorbrachte, widersprächen den Sründen von früher und der allgemeinen Auff añ⸗· sung, die er über diese Fragen, namentlich in Betreff der bõheren Belastung der kleinen Vermögen fär die indirekten Steuern, dertreten habe. Ich glaube, in seiner beutigen Ausführung wird aber gerade das, was ich in dieser Beniehung gesagt habe, bestätigt. Er sagt: Durch meinen Antrag, durch welchen die mittleren Einkommen um 103 Millionen entlastet werden sollen, werden dem Staat gegenũber die kleineren, gan; kleinen Einkommen, die unbemittelten Klassen, so will ich richtiger mich ausdrücken, nicht mehr belastet, und in der Kommune wird bloß bewirkt, daß sie nicht in demselben Maße ent⸗ laftet werde, wie dies durch andere Anträge geschiebt. Ja, meine Herren, dies Zugestãndniß acceptire ich; wer Tag für Tag im Lande predigt, daß es das schreiendfte Unrecht wãre, die allerunbem ttellten Klassen durch die

unangemessenste der Steuern, die indirekte Steuer, so zu belasten, ic in der Kemmission gesagt hätte: wenn ich die Reform schon in

der muß doch jede Gelegenbeit sowobl im Staate wie in der Kommune benutzen, die ibm geboten wird, in dieser Beziehunz wenigstens einiger⸗ maßen zu wirken. (Sehr richtig) Das ist dann Gerechtigkeit.

Wenn nun der Hr. Abg. Richter sich damit tröstet, daß er sagt: die anderen Anträge wollen ja im Prinzip dasselbe, sie unterscheiden sich bloß im Prozentsatz nun, meine Herren, beim Zablen kommt es weniger auf Priazipvien an als auf den Prozentsatz (Heiterkeit), und ich glaube, dieser Trost ist ein sebr schwachet, wenn er sich auch für pbilosophisch angelegte Köpfe sehr schön anbört. (Heiterkeit)

Meine Herren, der Hr. Abg. Richter sowobl wie der Hr. Abg. Rickert baben aus einer Aeußerung von mir nur deswegen deduziren kznnen, weil sie sie ganz fälschlich wiedergegeben baben. Wenn Sie den stenographischen Bericht rachlesen, so werden Sie erstenz finden, daß ich, wenn ich von dem möglichen Ertrage von fünfzebn Millionen sprach, ibn ausdrücklich dabei auf das erste Jahr beschrãnkte. Es heißt hier in dem, wie ich glaube, ricktigen stenographischen Bericht der Zeitung, die ich bier in der Hand babe ich bedauere, daß ich den steno⸗ graphischen Bericht nicht selbst im Driginal babe —:

Wir würden bei der Regierung sehr zufrieden sein, wenn im ersten Jahre fünfebn Millionen Mehreinnabmen aus der Ein⸗ kommer steuer sich ergeben würden, allein ich glaube persõnlich nicht daran.

Also weder kann man behaupten, daß ich von dauernden Mehr⸗ erträgnissen der Einkommensteuer bei einer richtigen Veranlagung ge⸗ sprochen babe und insofern trifft die ganze Ausführung des Hrn. Abg Richter über die Lappalie“ von fünfzehn Millionen gar nicht zu noch kann man mir sagen, daß ich selbst diese fünfjebn Millionen für das erste Jahr als ein unzweifelhaft eintretendes Mimämalerträgniß bezeichnet habe. Nein, ich sage, wir würden sehr zufrieden sein, wenn wir im ersten Jahre so viel erhalten, ich selbst aber glaube es noch nicht. Das ist doch so deutlich gesprochen, wie es überbaupt nurmöglich ist.

Meine Herren, dann hat der Hr. Abg. Richter sich darüber ge⸗ wundert, daß ich als Finanz Minister mich gänzlich aus schwiege, was denn nun bei dem weiteren Fortgang der Stererreform schließlich aus der lex Huene werden solle. Nun, meine Herren, in den gedruckten Motiven zur Regierungs vorlage, die ich bier mündlich oft genug wiederholt habe, steht mit dürren Worten, daß bei Ueberweisung der Grund und Gebãudest euer die ganze lex Huene als eine schwankende Einnahme zu bezeichnen sei und

an Stelle derselben diejenigen Beträge, die sich finanziell als möglich ergeben, ron den 75 Millionen der Grund und Gebäͤudesteuer zu überweisen seien. (Sehr richtig) Heißt das sich ausschweigen? Wenn man mit solchen Gründen fickt, so hat man schon immer wenigstens den Sckein gegen sich, als wenn die Sache nicht recht zu zu vertheidigen sei. (Sehr richtig! rechts)

Meine Herren, endlich noch ein Wort über die Ausführung des Hrn. Abg Rickert! Ich werde ihm im großen Ganzen nicht folger, weil er nicht über seinen Antrag, nämlich über die Entlaftung der mittleren Einkommen, sondern über die S5. 84 und 85 gesprochen hat und wir noch Gelegenheit genug kaben werden, die Fragen, die sich bieran kaüpfen, an der rechten Stelle zu erörtern. Aber einen Poankt möchte ich doch hier kurz berühren. Der Hr. Abg. Rickert sagt: wenn ihr schon wißt, wie ihr die Ueberweisung der Grund und Gebãudesteuner machen wollt, warum thut ihr es dann nicht gleich? Gleichzeitig sagt derselbe Abg. Rickert: in der Sckullommission ist schon über die Erträgnisse dieser Steuer verfügt worden, ohne daß man es nun noc in der Hand bat. Nun vergleichen Sie diese beiden Aeuße⸗ f 35 Millicnen Grund und Gebändesteuer

erweisen, wãbrend die Mehrerträge doch gewiß nicht in der Hand baben und roch gar nicht wissen, welche Mehrertrãge schließlich zum Vorschein kommen werden. Erst wern wi durch die Ver⸗ anlagung wissen, dann kann ein Finanz Minist 35 Millionen aus der Hand zu geben, und ich möch Finanz-Minister seben, der so einen einigermaßen bi für das Jahr 1891,92 zurecht machte zu einer Zeit, wo er nicht einmal das Gesetz bat, welches die Einkommensteuer richtiger veranlagen soll, und der zu einer Zeit, wo er noch jweifelhaft darüber ist, welche Lücken noch in das Sesetz durch die verschiedenen Antrãge bineingebracht werden, schon auf 35 Millionen Grand und Gebaude⸗ steuer verzichtete und dann einen korrekten Etat konstruirte Meine Herren! Wir nnen kein Geld weggeben insofern allein bin ich mit rn. Abg. Rickert einverstanden —, welche? wir nicht besitzen. nd es würde das mehrfach angeführte Gleichniß von dem Sperling und der Taube in der eklatantesten Weise hier auf einen Finan:⸗Minister zewerdet werden können, welcher den Sperling von 35 Millicnen Hand giebt und der Taube auf dem Dach, die möglicherweise nach der Meinung des Hrn Abg. Richter 49 Millionen bringen kana, nachlãuft.

Meine Herten, wir werden uns später über diese Frage weiter unterhalten. Diejenigen Herren, welche diese Steuerreform immer als ein Phantom darsteller, scheinen mir das doch immer nur wesent · lich aus dem Gesichtspankte zu thun, daß sie diese Steuerreform selbft eigentlich nicht wollen. (Abg. Rickert: Wir kennen sie ja garnicht!) Wir kennen, daß das Gesetz, welches wir bier berathen, vorschreibt, daß zur Ueberweisung von Grund und Gebãudestener die Mehrertrãgnisse zu verwenden sind. Aber, was Hr. Rickert immer wieder verschweigt, wir kennen auch noch mehr. Wir wissen, daß, Falls die Mehrerträge wirklich nicht zur Grund und Gebäudestener verwendet werden sollten, weil eine Einigung darüber nicht zu erzielen wäre, eine verhältniß⸗ mäßige Reduktion der Steuersätze, auch der Einkommensteuer, statt⸗ Findet. Aber dieser Fall ist mir doch wirklich kaum denkbar. Seit ich kann sagen 20 Jahren, haben alle Parteien, und zuerst und am Entfch iedensten die freisinnige Partei, die Ueberweisung von Grund— und Gebärdesteuer verlangt. Ganz richtig ist es, daß diese Reform sich so lange veriögert bat. Wir kennen auch die Gründe. Aber, meine Herren, wenn allgemeine Uebereinstimmung über das Ziel vor⸗ banden ist, so wird sich auch der Weg finden und die Ueberein⸗ stimmung daju. Nad wenn dasselbe Haus, welches diesen ersten großen Schritt zut Reform thut, nun Gelegenheit hat, auch den zweiten zu than in dem Geist und in dem Sinne, in dem der erste Schritt gethan ist, so ist doch wohl gar kein Zweifel, daß diese Reform auch bis zum letzten Ende gelingen wird.

Ich möchte also diejenigen Herren, die auf dem Boden dieses Reformprogramms stehen, bitten, sich durch diese Befürchtungen nicht irre machen zu lassen.

M 5412 Wir chen

Meine Herren, der Abg. Rickert hat sich darüber beschwert, daß

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allen Details kennte insofern sie den zweiten Schri:t betrifft, so würde ich diese Details dann noch nicht mittheilen.“ Ich wieder bole, daß ich überzeugt bin, wenn ich in diese schwierigen Diskussio gen auch no die Diskussion über die Modalitäten des zweiten Schritts des Reformplanes hineintrüge. wenn ich dies Haus veranlassen wollte, reine Doktorfragen ju erörtern Saft und Blut kommt erst in diese Diskussion, wenn wir die Summen kennen, über welche wir dann entscheiden werden so würde ich die se Reform gefährden und folglich die zweite erst recht (Bravo).

Abg. Dr. von Gneist tritt fär den Antrag Vygen ein, welcher die Ueberschreitung des Steuersatzes von 3 Yo beseitigen wolle. Man nehme dabei an, daß die großen Einkommen meist aus Kapitalbesitz stammten. Aber dieses Kapital sei irgendwie angelegt und werde schon vorher besteuert. Wenn man den Standvuankt der Gleichberech⸗ tigung verlasse, wean man 40g Steuer auferlege, dann wärden die Sozialdemoktaten kommen und beweisen, man könne auch bis 10 nid nod welter gehen. Er böre schon die Wablreden, wo man hin⸗ wäsen werde auf die bohen Stellen, wo noch viel mebr zu holen sei zur Entlastung der unteren Flaffen. Man dürfe nicht jeden Rechts grundfatz bei Seite setzen, wenn man der Begebrlichkeit der Massen begegnen wolle. Die Gleichberechtigung und Gleichheit vor dem Gesetz dürfe man nicht außer Acht lassen, denn die Kapitalisten, die Millio- räre, feien doch gewissermaßen auch Menschen. Heiterkeit)

In der Abstimmung werden alle Anträge abgelehnt; der Antrag Richter gegen die Stimmen der Freisinnigen, einiger Mitglleder bes Eentrums und der Dänen; der Antrag Rickert gegen die Stimmen der Freisinnigen, einiger Mitglieder des Centrums Und der Nationalliberalen von Eynern und Schultz

Bochum); der Antrag Enneccerus gegen die Stimmen der Freisinnigen, eines großen Theils der Nationalliberalen und einiger Mitglieder des Centrums; der Antrag Vygen gegen die Stimmen des kleineren Theils der Nationalliseralen, und einiger Freikon fervativen. Die Komm issignsvorlage gelangt mit großer Mehrheit zur Annahme.

Abg. Parisius beantragt einen neuen §8. 17a, wonach die Genossenschaften und Konsumvereine bei Berechnung der Steuer als Einkommen nicht anrechnen sollen die Ausgaben für gemeinnützige Zwecke, die Beträge, welche als Rabatt oder Dividenden für Waareneinkäufe vertheilt werden, Cern ze 30 , nicht überfteigen; die Steuer soll, soweit die Dividende 56 - 200 6 für jeden Genossen beträgt, nur 1 Proz. betragen. Der Rest soll nach dem Tarif versteuert werden.

Der Antragsteller Abg Parisius weift darauf bin. daß der Gewinn be Genoffenschaften und Konsum vereinen eigentlich gar kein steuerpflicktiges Einkommen sei. Außerdem liege die Sache so, daß die meisten Genossen in den niedrigeren Einkommenstufen mit einem Steuersatze von weniger als 3 oder Lo besteuert warden während der Gewinn aus der Genossenschaft im Ganzen mit 3 oder 40iG versteuert werde.

General · Steuer Direkter Burg bart bittet, den Antrag abzu⸗ lebnen weil er der Gerechtigkeit nicht entspreche; dasselbe Vorrecht, weiches für die Genoffensckaften in der Besteuerung beansprucht werde, konnten Tie Aktiengesellschaften auch verlangen.

Abg. Parisius: Die Gerechtigkeit der Vorlage führe dabin, daß Hunderttaufende ron Steuer ahlern, welche eigentlich gar keine Steuern

hlten, dier bestenert würden wie die Millionäre wit 3 4 0/0. Er

e den Antrag fur jetzt zurück, bebalte sich aber vor, ibn für

dritte Leung wieder einzubringen . .

Rach 3. 18 sollen für jedes Familienmitglied unter 14 Jahren bei Einkommen bis 3000 46 je 50 6 in Abzug gebracht werden, bei drei oder mehr unselb iändigen Zamilien⸗ mitgliedern soll die Ermäßigung auf jeden Fall um eine Stufe stattfinden.

; g. Schmieding banden lein Familienmitgl auszudehnen. ' überbaupt die ganze Vergünstigung für n bis S600 S und für minderjährige Kinder ein⸗

zebeimer Finanz Rath Wallach widerspricht beiden Antrãgen. 18 wird unverändert angenommen.

Nach §. 19 können besondere, die TLeistungsfähigkeit be⸗ eintrãcht lende wirthschaftliche Verhältnisse berücksichtigt werden bei Einkommen bis zu 95360 , aber die Ermäßigung darf höchstens um 3 Steuerstufen erfolgen.

Abg. Mies fragt, ob die Veranlagungskommissionen ge⸗ wwungen seier, solche beeinträchtigte Leistungsfähigkeit unter allen Umfständen anzunebmen, wenn die in der Vorlage enthaltenen Fälle: Belastung durch Uaterhalt und Erziehung der Kinder, durch Unter⸗ haltung mittelloser Angebörigen u. J. w. eintrãten.

Finanz⸗-Minister Dr. Mi quel:

Der Herr Vorredner hat doch, glaube ich, das Verhältniß der Bestimmungen der beiden Absäße des 5§. 19 nicht gani richtig auf⸗ gefaßt. Die Kommission ist danach berechtigt, aber nicht verpflichtet, unter allen Umständen, wenn solche die wirthschaftlichen Verhält nisse abscwächenden und gefährdenden Umstände vorliegen, von dem Ermãßigungs recht Gebrauch iu machen; aber auch

wenn die aue drücklich aufgeführten Falle tommission verpflichtet. Es wird die in jedem einzelnen Falle sein, zu prüfen,

wo j. aber durch die Nichtherabsetzung der Steger eine Belastuag gar nicht eintritt, und in diesem Falle wird die Kom⸗ misston eine Ermäßigung nicht eingeben. Bejaht sie aber die Frage, daß durch die hier bezeichneten Umstände eine ungewöhnliche Be⸗ lastung eintreten würde, dann wird die Kommission im Sinne des Gesetzes handeln, wenn sie die Ermäßigung eintreten lãzt.

s. 189 wird angenommen und darauf die weitere Be⸗ rathung um 4 Uhr vertagt.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stagts⸗-Anzeiger.

M 43.

KKöõnigreich Preußen.

. Privileg ium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe scheine der Stadt Efsen im Betrage von 200 000 4 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Stadtverordneten ˖ Versammlung iu Essen am 25. Juli 1380 beschlossen bat, die zur Erbauung von Arbeiter wo bnhäusern eriorderlichen Mittel im Wege einer Anleibe i beschaffen, wollen Wir auf Antrag der Stadtgemeinde, m diesem Zwecke auf jeden Inbaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleibescheine im Betrage von 200 000 M ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Intereffe der Gläubiger noch der Schuldner etwas ju erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von An⸗ leik escheinen zum Betrage von 200 000 M Zweihundert⸗ tausend Mark, welche in Abschnitten à 1900 6 nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit drei Prozent jährlich zu verzinsen und mittelst Verloosung bezw. Ankaufs jährlich, vom Jahre 1891 ab mit fünf Prozent des Kaxitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegen⸗ Fartige Privilegium Unsere landesherrliche Genebmigung ertheilen. Die Eriheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber diefer Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Ueber⸗ tragung verpflichtet zu sein. Durch vorstebendes Privilegium, welckes Wir d Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über nommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige drucktem Königlichen Insiegel. . Gegeben Berlin im Schloß, den 1. Februar 1391. (C S.) Wilhelm R. Herrfurth. Miquel.

orbehaltlich der er

Rheinprovinz. Regierungsbezirk

Anleihbeschein der Stadt Essen, II. Ausgabe Buchstabe A Nr über 1000 S Reichswährung.

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesberrlichen Privilegiums m . ... (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düffeldorf vom. ten lee, ine

orf K 3 . . und Gesetz˖ Sammlung für 139. Seite.... laufende Nr. . . ).

.

Auf Grund des von dem Beürksausschuß zu Düßsseldorf ge⸗ nebmigten Stadtverordneten · Beschlusses vom 25. Juli 1890 wegen Aufnakme einer Schuld von 200 00 4 bekennt sich der unterzeichnete Ober Bürgermeister und die von der Stadtverordneten Versammlung gewählte Änleibe⸗ und Schuldentilgungs⸗Kommission der Stadt Essen Namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Eintausend Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit drei Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rüctzablung der ganzen Schuld von 200 00 4 erfolgt mittelst Verloosung der Anleibescheine in den Jahren 1891 bis spãtestens 1806 einschließlich aus einem Tilgungsstock, welcher mit fünf Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldtrerschreibungen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat Dezember jeden Jahres.

Der Stadt bleibt jedoch das Reckt vorbebalten, den Til gungẽ stech zu verstãtken oder auch sãmmtliche noch im Umlauf befindliche Anleibescheine auf einmal zu kündigen. Ebenso bleibt der Stadtgemeinde das Recht vorbebalten, die zur Tilgung erfꝑrderlichen Anleihescheine nicht aus. zuloosen, sondern durch Ankauf zu beschaffen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückahlung erfolgen soll, öffent⸗ lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, wei und einen Monat vor dem Zahlungstermine durch das Amtsblatt und den Sffentlichen Anzeiger der Königlichen Regierung zu Dũssel⸗ dorf, durch die in Essen erscheinende Rheinisch. Westfäliscke Zeitung. und durch den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtverwaltung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs ⸗Präsidenten in Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt. Bis u dem Tage, wo solchergestalt das Kavital zu entrichten ist. wird es in halbjäbrlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, ren heute an gerechnet, mit drei Prozent jahrlich verzinst.

Die Ausjahlung der Zinfen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehurgsweise dieser Schuld verschreibung kei der Gemeindekaffe zu Essen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der jur Empfangnabme des Kaxitals eingereichten Schuldverschrei⸗ bung sind die dazu gehörigen Zins scheire der sväteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fedlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kaxital abgezggen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlung termire nicht erhoben werden, sowie die innerbalb, vier Jahren nach Ab⸗ lauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähten zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Fraftloserklärung verlcrener oder vernichteter Schuldver⸗ schreibungen erfolat nach Vorschrift der §5§. 838 und ff. der Civil⸗ projeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs Gef .-Bl. Seite 83) beniebungsweise nach 5. 20 des Aus führungs⸗ gefetzes zur Der tichen Cirilprozeßordnung vem 24. Mär; 1879 (Ges⸗ Samml. S 281). Zinssche me können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjãhtigen Verjãhrungsfrift Fer der Stadwwerwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine durch Vorzeigung der Sculdverschreibung oder sonst in giaubbafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjäbrungsfrift der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ scheine gegen Quittung ausgejahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schluffe des Jabres.. . ausgegeben, die ferneren Zins scheine werden fur fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von insscheinen erfolgt bei der Gemeindekasse in Essen gegen Ablieferung der der älteren Zinẽscheinreihe bei⸗ gedruckten Azweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuld verfchreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig gescheben ist.

Berlin, Mittwoch, den 18. Februar

Deffen a e , er I. . haben wir diese Autfertigang unter unserer Essen, den . ten Der Ober ⸗Bůrgermeister. Die städtische Anleihe und Schuldentilgungs ˖ K ommission.

. Die Anleihescheine werden außer der Uaterschrift Bürgermeifters und der Mitglieder der Anleibe⸗ und tilgungs⸗Kommission mit dem Siegel der Stadt Essen versehen.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsschein K w zu der Schuld ver r Stadt Essen VII. Ausgabe Buch⸗ . M0 S6 zu 390 Zinsen über 153 4 4.

Der Inhaber die ses Zinsscheins in der Zeit vom 2. Januar (bejw) 1. die Zinsen der , Schuldverschreibung für das Halbjahr vom ien . 6 ten . P5. bein d Gemeindekasse zu Essen, . Essen, .. ten . Der Ober ⸗Bürgermeister. i tische Anleibe⸗ und . . Se ilgungs Kommission. Der Gemeinde Empfänger. ö .

Dieser Zirsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetra innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der F erhoben wird. ö Anmerkung. Die Namen des Ober Bärgermeisters und der Kommissionsmitglieder werden mit Fatsimilestempeln gedruckt. Der Gemeinde ˖ Empfänger unterschreibt eigenbãndig. V3

nicht

anch illigkeit

Rheinprovinz.

zur Essener St

Der Inbaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die .. te Reibe von Zins einen für die fünf Jahre 18... bis 18. bei der Gemeindekasse zu 5 n, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden In⸗ haber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird. Essen. den ten.... 18.

2

Der Ober⸗Bürgermeister.

Die städtische Anleibe⸗ und . Schuldentilgungs ˖ Kommission. (Die Namen werden gedruckt)

Der Gemeinde⸗ Empfänger.

(eigenhändige Unterschtist)

Die Anweisung wird zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in rachstehender Art abgedruckt:

.. .ter Zinsschein. ter Zinsschein.

A 5r Anweisung.

Casati s Werk, Zehn Jahre in Aeguatoria und die Rückkehr mit Emin Pascha,

liegt uns nunmehr in deutscher Uebersetzung vgn Professor Dr. Karl von Reinhardstöttner, welche in der Buchner'schen Verlagshuchhandlung in Bamberg erschienen ist, vor. Es sind zwei technisch vorzüglich ausgestattete Bände mit 15 Abbil— dungen und 4 Karten in geschmackoollem Ledereinband. Casati 3 Werk darf nach verschiedenen Richtungen hin der größten Theilnahme sicher sein. Er schildert schlicht und einfach seine hochinteressanten Erlebnisse während seines zehn⸗ jährigen Aufenthalts in Afrika; er erweitert unsere Kenntniß von Natur und Leuten, von den Zuständen und der Beschaffenheit des Landes, über welche er als ein sehr gewissenhafter und scharfblickender Beobachter be⸗ üichtet, und seßt uns in den Stand, die Streitfrage Stanley Emin Pascha unbefangen zu beurtheilen. Das Werk hat somit wissenschaftliche und politische Bedeutung und es kommt den verschiedensten Bedürfnissen, welche gegenüber einem Afrika⸗Werk vorhanden sind, entgegen; es ist nicht auf Sensation gearbeitet, sondern verräth durchweg das Streben nach ehrlicher Wahrheit in der Schilderung wie in den Be—⸗ richten über thatsächliche Vorgange und gereicht nicht nur dem Verfasser, jondern seiner ganzen Nation zur Ehre, Indem wir uns für heute mit diesem kurzen Hinweis begnügen, bemerken wir, daß Casati vom 15. Kapitel des I. Bandes an über seine Beziehungen zu Emin und über seine Erlebnisse mit diesem berichtet. Sie stehen fortan neben den vielen Schilderungen und Berichten über die Vorgänge in Aequatoria, besonders über den Fall von Chartum, ebenso wie über die Ankunft Stanley's, worüber das 5. Kapitel des II. Bandes berichtet, im Vordergrund des Interesses. Wir behalten uns vor, hierauf näher einzugehen.

Brandenburgischer Provinzial ⸗Landtag.

Den er sten Punkt der Tagesordnung der gestrigen Sitzung, die Geheimer Regierungs- Rath von Bornftedt leitete, bildete eine Mit⸗ theilung des Landes Direktors von Levetzow über die neue Richtung der Kreisgrenze zwischen den Kreisen Soldin und Landsberg a. W. Dann trat die Versammlung in die Berathung der Vorlage des Landes Direktors wegen des Erlasses eines Gesetzes, die Entschädigung für an Milibrand gefallene Thiere betreffend. Das Abgeordneten ˖ und Herrenhaus haben befchlossen, an die Staatsregierung den Antrag zu stellen, die Gůũltig⸗ leit des Gefetzes, das bezüglich der Entschädigung für an Miljbrand gefallene Thiere für die ho enzollernschen Länder erlassen war, auf die Provinzial · Verbände der ganzen Monarchie ausjudehnen. Der Pro⸗

. * Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen baftet die Stadtgemeinde mit ibrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

angeblich an Miljbrand gefallener Thiere zuverlässig festzustellen Mean könne doch auch billizer Weife Tie Viebbentzer in einem Pro- vinzial Verband nickt, wie es jenes Gesez wolle, zur Leitung von Entschãdigungen für jene Fälle zwingen. Für die Provinz Brandenburg liege ein Bedürfniß, jenem Geseg hier Geltung zu geben, ni vor. 1889 seien bei einem Bestand von 272 595 Pferden, 564 677 Stãck Rindrieh und 1710476 Schafen nur 10 Pferde, 82 Rinder und 1 Schaf an Miljbrand gefallen. Der Provinjial⸗ Ausschuß beantragte daher, die Bedürfnisfrage in diesem Fall füt die Provinz Sranden. burg zu verneinen Landrath Bobtz⸗Krossen tritt gegen dies Antrag ein. Es sei entschieden ein Bedüriniß für ein solches vorbanden und desbalb beantrage er, die Vorlage einer b Kommission zu überweisen. In gleichem Sinne srricht Hr. von Meyer Arnswalde, während Graf Brühl auf der Seite des Pro—⸗ Finzial⸗Ausfchuffes stebt. Vian folle doch die große Gefabr nicht ver⸗ gessen die für Thiere und Menschen darars erwachse, wenn an Mil;brand gefallene Tbiere der Feststellung dieser Thatsache wegen lůnftig nicht möglichst sofort verscharrt würden. Ihm widerspricht Landrath von Bethmann-⸗Hollweg, der für Ueberweisung des Antra⸗ ges an eine besondere Kommission ist. Ehen weil jetz keine Entschãdigung gejablt werde, kämen die wenigsten Fälle der an Milzbrand gefallenen Tbiere zur Anzeige. Er sei überzeugt, daß das in Rede stebende Gesetz wesentlich zur Bekämpfung des Mil;brandes beitragen werde. Nachdem noch Hr. von Bod el ber g-⸗Oststernberg dea Antrag Bobtz gesprochen und Landes Direktor von Lev . merksam gemacht hatte, daß, werde ei es Geñ auch Schweine. Ziegen und Schafe i Abstimmung, die die Annahme lage wurde einer Kommission welche die Abgg. Bobtz, Graf; l, von Mexer jun, Kraats und Paschke Es folgte das Referat des Lanz

Vorlage des Landes ⸗Direttors, die Ver w täts⸗ und Altersversicherungs⸗ Brandenburg betrefsend. Für die V Haus Matthäikirchstraße 18 angekauft, In sichere Räume eingerichtet, in welchen die bewahrt werden. Bei einer Einwohnerzahl wohnern sind etwa 700 C00 bis Soo 000 Versicherte

uf je 10909 Versicherte werden, wie auf Grund angestellte lungen feststebt, durchschnittlich im Jahre 105 Invaliditä fallen, sodaß, wenn nur 700 000 Versicherte angenommen immerbin 7350 Anträge auf Gewährung der Inralidenrente werden müssen. Renner stellte daher im Auftrage des Pro Ausschusses folgenden Antrag:

L. Zur Wabrnebhmung der Geschãfte ditäts ˖ und Alters versicherungs ˖ Anstalt werden bestellt: Der Landes Direktor als V der Landfyndikus als Stellvertreter des felben, der;

als Miiglied des Vorstandes. II. Der Propinzial - Ausschw ermächtigt, bei eintretendem Bedürfniß zwei Hülfsarbeiter zu berufen. Die Wahrnehmung der Kaffengeschafte der Versicherun g? gesells haft erfolgt durch die Landeshauptkaffe gegen die dafür im Etat vorgesebene Entschädigung. Gleichzeitig mit diesem Antrag legte Redner das Statut, die Anstellung eines zweiten Landes Raths betreff end, vor. Nachdem die Anträge ohne Diskussion genebmigt waren, wurde die Sitzung gegen 2 Uhr geschlossen.

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Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Vermögenslage des ländlichen Grundbesitzes . in Preußen. Im Anschluß an die alljährlich von den Amtsgerichten und otbekenãmtern aufzuftellenden Uebersichten der Hypo wegung ist diesen S ng der that Vermögenslage unserer ländlichen undbesitzer freiwillig weitere Nachweisungen auf Grund be⸗ nmter, vom Königlichen Statistischen Bureau in Vorschlag ge— achter Formalare auf; Akten über Besitzverãnder Weise nur die Ver⸗ 5genslage biw. die Scundr ü r denj ermittelt wird, der in gerichts kund o haben doch die hierbei zu Festftellur gen den Vorzug röherer Genagigkeit und Vielseitigkeit; denn erst beim Wechsel des tzes stellt sich wohl regelmäßig genau heraus, welcher Theil der ingetragenen Schulden schon abgetragen, ab noch nicht gelöscht ist, d in wie weit also die buchmäßige Belastung von der wirklichen ab⸗ icht. Sodann läßt sich bei den Besitzneränderungen der volks—⸗ rfhfchaftlich fo bedeutfame Einflaß ihrer verschiedenen Formen, fsonder? der Bertäufe und Erbtheilungen deutlich verfolgen, endlich die gerichtlichen Akten über Nachlaßregulirungen grares Material über das Verhältniß ron Personal⸗ und Real Hwäldung bei den Srundbesitzern, über ihr bewegliches Vermögen w. bieten.

Auf Grund jener Formulare ist, wie die . Statist. Corr. mit- theilt, nun für ein oftvreußisches Amtsgericht mit jast ausschließlich bäuerlicher Bevölkerung und nach Ansickt des Berichter ftatters im Allgemeinen gefunden Wirtbschaits verhältnissen eine Zusam menstellung vorgenommen worden, deren Ergebnisse wenngleich sie wegen der Kleinbeit des Bezirks in keiner Weise Ansprüche auf allgemeine Gültig⸗ keit haben können, doch in mancher Beziehung interessant genug sind, um sich zur Mittheilung an die Deffentlichkeit zu eignen.

In dem gedachten Sprengel sind im Berichtsjabre (1890) durch Erbtkeilung elnfckließlich der Grundstäcksüberlasung bei Lebzeiten des Grblaffers 539, J ha auf andere Weise, durch Kauf und Tausch, 2635 ha in andere Hände übergegangen. Der Besitzwechsel durch Vererbung war also der Fläche nach viel umfassender als dersenige darch Verkauf; die Anzabl der betheiligten Besitzungen dagegen stellte

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sich beim Erbgang mit 22 riel geringer als beim Kaufe mit 33, weil

gerade klein Grundstũcke besonders häufig durch Kauf ihren 16

nec selten. Der Grundsteuerreinertrag der vererbten Srundstücke mar 1551, derjenige der verkauften 1305 Æ der buchmãßige Schuldenstand bei jenen 85 708, bei diesen 81 219 4 Von diesen Beträgen erwiesen sich indeß beim Besißübergange 19125 bejw. 16628 AÆ, d. i. in beiden Fälle annäbernd zwei Neurtel, bereits als gelöscht, sodaß die wirkliche Realverschuldung im Augenblick des Besitzwechsels bei den vererbsen Grundstücken 76 584 M, bei den verkauften 64 391 , d. i. 15.68 beim. Z3, 31 mal jo viel, wie der Grundfteuerreinertrag betrug. Die Ziffer der ungelöschten, aber schon abgezablten Hypotheken er⸗ scheind nicht unbedeutend, namentlich wenn man in Betracht zieht, daß in einzelnen Fällen, inebesondere bei Amortisations bypotheken, kei denen der schoön amortisirte Betrag in den Kaufverhandlungen nicht angegeben zu werden braucht, die wirklich abgezablten Hypotheken eine . größere Summe umfassen, als sich aus jenen Verhandlungen ergiebt.

Im Allgemeinen wir? die Belastung bei Vererbungzn unter, bei Verkaufen über dem Durchschnitte des gesammten Grundbesitzes liegen, weil, bei den Vererbungen, bauptsächlich die Vermögenslage des gereiften und Absterbenden, nickt die des erft aufstrebenden Geschlechts, dei Verkäufen aber, besonders häufig derienige Theil des Frund⸗ besitzes beteiligt ist, welcher sich nicht mehr glaubt im Grund

vinzial· Ausschuß steht einer solchen Ausdehnung dieses Gesetzes ent gegen. Einmal sei es schwer, die Todezursache und den Werth

beiße erbalten ju können, und diese wohl allgemein wahr

1891.

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