1891 / 45 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Ich glaube, beide Ministerien ftehen wesentlich auf demselben Stand punkt.

Hr. von Benda bat schon gesagt, er könne eigentlich nur mit der Lare eiren Untersckied erblicken zwischen der Kommissionsvorlage bezw. der Regierurgsvorlage und dem Antrage Enneccerus. Was die ibatsächlichke Sestaltung der Verbälmisse betrifft, so kann ich nur sagen, daß in dieser Beziehung Hr. von Benda vollkommen Recht bat. Weine Herren, wenn heute die Vorschrift käme, das Staats⸗ Ministerium müßte unter allen Umständen nur den Landrath nehmen,

so würde ich ein solches Gesetz für undurchführbar halten, weil sehr diele Fälle vorkommen können, namentlich in Städten und in ganz großen Kreisen, wo es geradezu unausführbar ist, daß der Land rath unbedingt persönlich den Borsitz fübren soll. Aber eben sewenig kalte ich zur Zeit die entgegengeseßte Bestimmung für mög lich, daß der Landrath unbedingt nickt Vorsitzender sein soll, das väre ebenso wenig möglich. Das will aber auch der Antrag Enneccerus nicht, nur Hr. Dr. Windthorst geht so weit.

Wir baben wenigstens zur Zeit das geschulte Personal noch nicht, wovon die Regierungsrorlage spricht. Wir haben ja nicht, wie in Sachsen, eine ausgebildete besondere Beamtenschaft für die Ver⸗ arlagung der direkten Steuern, eine solche baben wir nur für die in⸗ direkten Steuern und die Zölle; aber bis jetzt haben wir gar kein Gelegenbeit gehabt, für die direkte Steuerveranlagung uns eine solche Beamtenschaft auszubilden.

Nun rerwundere ich mich, daß Hr. Windtborst uns den Rath giebt, auf junge Regierungs⸗ und Gerichts⸗Assessoren die Er— rennungen zu Vorsitzenden zu lenken. Er sagt, es giebt Landräthe, welche noch jung sind, die voch zu wünschen haben, die also abhängig und geneigt wären, nach den Winken der vorgesetzten Behörde zu ver— fahren. Nun, meine Herren, wenn das richtig wäre, so würde es für junge Assessoren Regierungs⸗ oder Gerichts- Assessoren noch viel tnebr zutreffen, darüber kann kein Zweifel sein. Während der Land—⸗ ath sckon in einer Stellung ist, wo es sich aushalten läßt, wollen iese anderen Herren überharpt erst in eine Stellung kommen. (Sehr schtig!)

Aber würden dann überhaupt solche jungen Assessoren, die gar keine andere Stellung haben als die von Aspiranten auf weitere Be⸗ förderung auch die nöthige Stellung und Autorität im Kreise gewinnen, um Vorsitzende sein zu können gerade bei so eigenartig zusammengesetzten Kommissionen, wie es diese Veranlagungekom⸗ nissionen sind? (Sehr richtig!

Diese Herren bleiben ja noch viel weniger ständig in einem Be—

Wo sollen sie die versonelle und lokale Sachkenntnis her

Ich glaube, ein solches fliegendes Corps, wenn ich es mal nennen darf, das fortwährend den Vorsitz wechselt, wäre gar nicht m Plaz.

Andererseits aber bin ich mit dem Herrn Minister des Innern rollständig einig und habe zu meiner Freude aus den Reden der Hern. von Zedlitz und Graf Limburg auch ersehen, daß die Herren

on drüben dieselbe Auffassung theilen, daß die erste Frage, die gestellt werden muß bei der Ernennung des Vorsitzenden, die ist, ist der betreffende Herr nach seiner ganzen Lebensstellung, seinen Vorkenntnissen, seiner Vertrautheit mit den Verhältnissen der Eingesessenen, seiner sonstigen Belastung, der geeignete Vorsitzende für die Steuerveranlagung? Sowie die Frage verneint werden muß, wenn der Landrath in einem bestimmten Kreise so überlastet ist, daß er dem so schwierigen und wichtigen Geschäft mit Erfolg nicht vor— steben kann, so ist die Stactsregierung darauf angewiesen, einen be⸗ sendern Kommissarius zu ernennen. Noch weniger wird irgend eine preußische Regierung von einem rein politischen und Parteigesichts⸗ punkte bei diesen Ernennungen ausgehen dürfen. Ich bin überzeugt, daß das auch niemals eine Regierung gethan at. Ich kann mir auch nicht denken, daß jemals ein Landrath so pflichtvergessen sein würde, bei der Behandlung der Steuerpflichtigen lediglich nach politischen Gesichtsvunkten zu bandeln. (Widerspruch links. Sehr richtig! rechts.) Ich bin über— zeugt davon, daß ein solcher Nachweis nicht geführt werden kann; s r aber geführt werden können, so können Sie sicher sein, daß ie jetzige Staatsregierung und ich persönlich insbesondere jeden Land⸗ ratb, der solche politischen Nebenrücksichten bei der Veranlagung zur Steuer, wo er nur rach Recht und Gerechtigkeit und Gewissen ver⸗ fabren soll, entscheidend sein läßt, sofort seines Amtes als Vor— tender der Kommission entsetzen würde, und ich bin überzeugt, die Zustimmung aller Theile dieses Hauses, ob sie auf der Rechten oder Linken sitzen, dabei zu haben. (Allseitiger lebhafter Beifall)

Abg. Freiberr von Hammerstein: Nicht im Interesse der Fiskalitat wolle seine Partei das Gesetz ausgestalten, sondern es solle gerecht gestaltet werden, deshalb wolle seine Partei den Landrath mit feiner Sachkenntniß in die Kommission hineinbringen. Der Abg. Rickert fei ja überbaupt ein politischer Gegner des Landraths; des balb werde er ihn nicht überzeugen. Der 3 Windthorst habe die Stellung des alppreußischen Landrathes richtig gewürdigt, aber er sei trotzdem bedenklich! geworden, ibm die Veranlagung zu übertragen. Gs sei ja möglich, das die Autorität der Landräͤthe in manchen Kreisen leiden werde, daß der Landrath überbürdet werde durch die Veranlagung. Diese Fälle sehe die Vorlage ja aber vor, und für diefe Falle werde das Beamtenmaterial ausreichen, aber nicht für die allgemeine Ersetzung des Landraths durch besondere Steuer beamte. Die meisten agrar. würden in der Anstellung beson⸗ derer Beamten eine Beeinträchtigung ihrer Stellung sehen.

Abg. Das bach beantragt:

Fuͤr den Fall, daß nach dem Kommissionsvorschlage der Re⸗ gierung das Recht bleibt, fast die Hälfte der Mitglieder, oder nad dem Kommissionsvorschlage das Recht, fast ein Drittel zu ernennen, zu beschließen, daß Personen, welche ein besoldetes, der Aufficht des Lasdrathes unterstebendes Amt bekleiden, nicht durch i Kreis vertretung oder die städtischen Vertretungen gewãhlt werden

gan dies die besoldeten Bürgermeister treffen. Dieselben seien schon in der Voreinschäzungs⸗Kommission von Einfluß; sie könnten aüch noch nach Annabme feines Antrages von der Regierung zu Mit- gliedern ernannt werden, ebenso wie auch die Gemeindevorsteher, deren Mitgliedschaft der Herr Finanz-Minister als wüunschenswerth bezeichnet

babe. (

Abg. von Mever (Arnswalde) führt aus, daß er aus eigener 33 jähriger Erfabrung das Veranlagungs verfahren kenne. Er habe die Steuersachen selbft durchgearbeitei und dabei erkannt, daß es füär den Tandrath nothwendig fei, die Steuerverbältnisse seines Kreises guzwendig zu wisfen, wenn er überhaupt verwalten wolle. (Zustim - mung rechts) Desbalb müse der Landrath die Seele der Ver⸗ aalagung bleiben. Die Steuerbeamten würden auch nicht mehr ver Feben als die Landrätke,. Gin solcker Beamter lege bei der Einfchäßzung immer die Grundsteuer zu Grunde. Die sei ja ein Faktor zur Schägurg, aber man müsse auch die betreffenden Füäter kennen. Redaer fübrt an, daß ein Gut. in einem Freeife von zoo0 Morgen, in bester Wirthschaft befindlich,

ebenso viel Grundsteuer zahle wie ein anderes Gut von 17000 Morgen abgeboliter Forst. Das erste Gut nähme er gern geschenkt; wer ihm das zweite schenken wolle, den würde er wegen Injurie ver- klagen. Heiterkeit.) Das fiekalische Interesse sei ausreichend gewahrt durch die ernannten Mitglieder. Der Abg. Rickert wolle den Land= rath überbaupt beseitigen, obne zu sagen, was er an die Stelle setzen wolle. Redner erklärt sich für den Antrag der Kommission.

Abg. von Eynern: Der Finanz- Minifter wolle allerdings nur ausnahmsweise Personen. die außerhalb des Bezirkes wohnten, in die Kommissienen berufen. Aber es könnten andere Finanz ⸗Minister kommen, welche andere Ziele verfolgten, und deswegen müsse die Bestimmung getroffen werden, daß nur aus dem Benirk Mitglieder ernannt werden könnten. Redner stellt einen dahin gehenden Antrag.

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Freisinnigen und. Polen, der Antrag von Los gegen die Stimmen der Freisinnigen, Polen und eines Theiles des Centrums, der Antrag Enneccerus gegen die Stimmen der Freisinnigen, Polen, eines großen Theiles der Nationalliberalen und des Centrums abgelehnt, 5. 34 also unverändert angenommen.

Nach 5. 35 kann der Vorfitzende den Steuerpflichtigen Gelegenheit zur persönlichen Verhandlung geben.

Aba. Enneccerus beantragt zu setzen: Der Vorsitzende hat zu personlichen Verhandlungen Gelegenheit zu geben.

Gebeimer Finanz-Rath Wallach bält es für unnöthig und aus gesckästlichen Gründen für bedenklich, den Steuerxpflichtigen ein solches Recht zu gewähren, welches die Vorsitzenden sehr erheblich belasten könnte. .

Abg. v. Evnern tritt für den Antrag ein, weil gerade bei Ausfübrung dieses Gesetzes die Steuerpflichtigen den guten Rath des Vorsitzenden der Einschätzungskommission sehr nothwendig ge⸗ brauchen würden. ö

Der Antrag wird abgelehnt. 8. 35 wird angenommen, ebenso die 88. 36 und 37. ;

Nach 8§. 38 sollen bei Zweifeln über die Steuererklärung Sachverständige und Zeugen vernommen, auch der Steuer— pflichtige befragt werden können. Bleiben trotzdem Zweifel bestehen, so ist die Kommission an die Angaben des Steuer⸗ pflichtigen nicht gebunden, sondern kann den Steuersatz nach ihren Ermittelungen festsetzen. .

. Abg. Metzner beantragt, daß die Kommission nur dann eine höhere Steuer festsetzen dürfe, wenn ein höheres Einkommen be— wiesen werde. -

Abg. Dr. Brüel schlägt vor, daß die Kommission nur, soweit die Angaben des Steuerpflichtigen sich als unrichtig ergeben hätten, nach eigenem Ermessen schäͤtzen könne, sonst aber an die Angabe des Steuerpflichtigen gebunden sei; Dem Steuerpflichtigen solle zu⸗ gleich die Grundlage für die Festsetzung des Stenersatzes mitgetheilt werden.

Abg. Rickert will nur dann die Kommission nach freiem Sr messen entscheiden lafsen, wenn durch Thatsachen die Ungerechtigkeit der Angabe des Steuerpflichtigen erwiesen sei.

Abg. Metzner hält es für bedenklich, der Kommission ganz freie Entschließung zuzugestehen, während sich darchaus nicht heraus- gestellt habe, was die Angabe der Steuerpflichtigen erschüttern 6 die Kommission habe eben einen Zweifel und damit sei es ab— gemacht.

Abg. Peters: Wenn einer der Anträge angenommen werde, dann bleibe es überbaupt beim Alten; denn die Kommission könne keinen Beweis antreten, keine Thatsachen beibringen, welche dartbäten, daß der Steuerpflichtige ein böberes Einkommen babe. Die Beweis- last dürfe man der Kommijsion nicht auferlegen, weil dadurch die Gefahr entstehe, daß viele unrichtige Steuerdeklarationen durch gehen würden. Wenn einem Stenerpflichtigen zwar nicht die Un—⸗ richtigkeit aller seiner Angaben, aber wenigstens einiger derselben nachgewiesen sei, dann sei er nicht mehr als ganz glaubwürdig zu betrachten, trotzdem verlange der Antrag Metzner, daß ihm die

Kommission noch Glauben schenken solle.

Abg. Dr. Brüel: Die Stenerdeklaration, welche nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werde solle die objektive Grund lage des ganzen Veranlagungsverfahrens bilden und nicht bloß den weiteren Ausgangspunkt des weiteren Verfahrens. Deshalb sei es nicht möglich, wenn an einem Punkte die Deklaration sich als un⸗ richtig ergebe, die ganze Steuererklärung verschwinden und sie als unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Die Unrichtigkeit könne ja auf einem ganz entschuldbaren Irrthum beruben. Taß dem Steuer⸗ pflichtigen Lie Grundlage seiner Einschätzung angegeben werden müsse, sei selbstverständlich, weil allein auf dieser Grundlage die Berufung aufgebaut werden könne.

Finanz ⸗Minister Dr. Miquel:

Der Hr. Abg. Dr. Brüel hat sich berufen auf die früher in Hannover bestebende Einrichtung der Deklaration zur Einkommen steuer. Ich glaube, daß der Hr. Abg. Dr. Brüel mir nicht widersprechen wird aus seiner Erinnerung, daß es ein öffentliches Geheimniß war und die allgemeine Uebereinstimmung im damaligen Königreich Hannover dahin ging, daß auch nur der aller— geringste Theil der wirklichen Kapitalrente versteuert wurde, und gerade aus den Gründen, die hier in Frage stehen. Mir ist stets als jungem Mann und nachher als Anwalt diese Steuer veranlagung geradezu als eine Karikatur bezeichnet. Diese Erfah⸗ rungen sprechen also jedenfalls nicht für den Antrag.

Meine Herren, ich muß anerkennen, das der Antrag des Hrn. Dr. Brüel sich wesentlich unterscheidet von dem Antrage des Hrn. Abg. Metzner, den ich übrigens nicht ganz verstehe, denn dieser Antrag verlangt, daß dem Steuerpflichtigen bewiesen werde, daß seine Deklaration falsch sei. Nun, wer soll denn entscheiden, ob dieser Beweis geführt ist? Hier soll also die Veranlagungskommission gewissermaßen wie ein Schwurgericht über die Richtigkeit der Steuerdeklarationen zu Gericht sitzen.

Nun bezeichnet der Hr. Dr. Brüel dies als den milderen Weg für den Censiten. Der Ansicht bin ich gar nicht, denn, wenn ein solcher Ausspruch von der Kommission dahin gefällt wird, daß die Kommission die Ueberzeugung gewonnen habe, die Deklaration sei falsch, so ist das für den Censiten viel härter, als wenn die Kom⸗ mission nur sagt: wir glauben nicht an die Richtigkeit, wir verlangen weitere Aufklärung, die Richtigkeit bleibt uns zweifelbaft, und demgemäß mit dem Censiten in Verhandlung tritt.

Meine Herren, die Kommission muß berechtigt sein, nach ihrem freien Ermessen zu veranlagen, wenn sie nicht positir von der Richtig⸗ keit der Steuererklärung überzeugt ist, während der Hr. Dr. Brüel ihr erst dann diese Berechtigung zugestehen will, wenn sie vositix von der Unrichtigkeit überzeugt ist und dafür ganz bestimmte Gründe bat. Meine Herren, wenn ein Fremder in einen Bezirk zieht, den Niemand kennt, beispielsweise ein Rückwanderer von Amerika, der einen solchen Aufwand führt, daß man wohl mit Recht annehmen darf, er hat ein bedeutendes Vermögen, er deklarirt aber nur sehr gering, man kennt seine Vermögens verhältnisse nicht anders als aus seinem Aufwand, so wird es schwer sein, positiv zu sagen und durch bestimmte Beweis⸗ mittel klar zu machen, daß der Mann ein größeres Vermögen bat; wohl aber kann die Kommission vollkommen davon durchdrungen sein, daß die Steuererklärung falsch ift, und sich nach den gesammten Ver⸗ hältnissen berechtigt halten, anzunehmen, daß ein größeres Einkommen vorhanden ist, es sei denn, die Verhandlungen der Kommission

mit dem Steuerpflichtigen ergeben das Gegentheil. Meine Herren der Unterschied ist der: in dem einen Falle, nach der Regierungs⸗ vorlage und der Kommissionsvorlage, ist die Steuererklärung nur ein Material zur richtigen Veranlagung; in dem anderen Falle ist sie aber eine Selbsteinschägung, die so lange gilt, als das Gegentheil nicht bewiesen wird. Meine Herren, keine einzige Gesetzgebung in Deutschland hat eine solche Bestimmung, und die Erfahrung des Herrn Regierung kommissars, der die praktische Handhabung dieser Gesetze persönlich in einigen Ländern Deutschlands sich mit angesehen hat er wird darüber noch nähere Auskunft geben hat erwiesen, daß eine solche Selbstveranlagung, wie sie aus den Anträgen der Herrn. Metzner und Dr. Brüel hervorgebt, in keinem Lande besteht, und auch in der praktischen Handhabung gänzlich undurch“ führbar ist; das wird noch nãher dargelegt werden. Die Regierungs vorlage enthält ja doch Garantien genug, meine: Herren, der Steuerpflichtige hat das Recht, wenn seine Deklaration beanstandet wird, daß ihm mit Gründen mitgetheilt wird, warum sie beanstandet wird. Er bat dadurch Ge⸗ legenheit, seine Deklaration zu vertreten, die Gründe für die Richtig⸗ keit derselben anzugeben, auf die Ueberzeugung der Kommission dem⸗ entsprechend einzuwirken. Wenn die Kommission dennoch ihm keinen Glauben schenkt, hat er die Berufung; nach der Regierungsvorlage hat er sogar das Recht, seine Behauptung in der Berufungsinstanz eidesstattlich zu vertreten. Ein rücksichtsvolleres Verfahren gegen den Steuerpflichtigen, wie wir es vor uns haben, ist in keinem einzigen deutschen Gesetze vorhanden.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, meine Herren. die Regierungs—

vorlage unverändert anzuneß men; die Garantien, die für den Steuer⸗ pflichtigen vorhanden sind, sind in jeder Weise ausreichend. Abg. v. Bismarck erklärt sich ebenfalls gegen die Anträge; für den Steuerpflichtigen seien binreichende Schutzmaßregeln vorhanden, während die Anträge ein übergroßes Mißtrauen gegen die Kommission bekundeten. Gerade im Interesse der ehrlichen Leute, welche richtig deklarirten, solle man nicht diejenigen schützen, welche unrichtig deklarirten. Die Einkommensteuer unter 3000 M würde von der Kommission eingeschätzt; es werde unangenehm empfunden werden, wenn diesen Leuten micht geglaubt werde, während man den Personen mit mehr als 3009 * Finkommen Glauben schenken müsse, so lange man ihnen keine Unrichtigkeiten nachweisen könne,

Abg. Klose tritt für den Antrag Metzner ein, dessen Berech= tigung er nachzuweisen sucht durch Vorbringung einiger Spezialfälle.

Geheimer Finanz -Rath Wallach: Solche Svezialfälle be—⸗ wiesen gar nichts, denn man könne sich ohne Durchsicht der Akten darüber kein Urtheil bilden. Der Eine oder der Andere werde sich immer als zu boch eingeschätzt betrachten und sich darüber beschweren. Die Anträge wollten das Deklarationsrecht, aber nicht die Dekla— rgtionspflicht. (Widerspruch) Die Erfahrungen in den anderen Staaten böten keine Veranlasfung, das ganze Verfahren noch mit weiteren Garantieen zu umgeben, die sich in anderen Steuergesetzen gar nicht fänden. Wie häufig unrichtige Angahen, und zwar sowohl aus Unkenntniß als aus Fahrlässigkeit, als auch wesentlich unrichtige Angaben vorkämen, heweise die Thatsache, daß in Hamburg etwa 10 *lo des Steuereinkommens daraus entständen, daß hinterzogene Steuerbetrãge und Strafgelder nachträglich eingezogen seien.

Abg. Freiherr von Zedlitz hält die Anträge sämmtlich für un annehmbar; der Antrag Metzner sowohl, wie der Antrag Brüel kämen darauf hinaus, der Kommission eine Beweislast aufzuerlegen, die sie niemals tragen, welche aber die Veranlagung in ihrem Endergebniß gefährden kõnnte . .

Abg. Rickert; Einen prozessualiscken Beweis verlange er nicht, die Kommissien solle nur die feste Ueberzeugung davon gewinnen, daß die Steuererklärung unrichtig se;. Der Hinweis auf die anderen Staaten passe bier gar nicht; Sachsen habe eine ganz anders zusammen⸗ gesetzte Kommission, und in England seien die konstitutionellen Ver hältnisse ganz andere.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Hr. Abg. Rickert ermahnt uns, aus der englischen Geschichte Etwas zu lernen. Ich will ihm auch eine lehrreiche Sache aus der englischen Geschichte erzählen. Der berühmte englische Staatsmann Gladstone und die Blaubücher der betreffenden Parlamentskommissionen bezeugen uns, daß in England zwischen einem Drittel und der Hälfte des wirklichen Einkommens thatsächlich deklarirt ist. (Hört, hört! rechtsã.) Wenn wir also auf diese Deklaration allein absolut und entscheidend Gewicht legen wollten, so würde es uns wahrscheinlich auch nicht viel besser gehen.

Dann will ich aber auch aus einem andern Lande, welches vorhin der Herr Antragsteller angeführt hat, nämlich aus dem vormaligen Königreich Hannover eine Geschichte erzählen. Da hatten wir einen Finanz⸗Minister, der als die erste Autorität auf dem Finanzgebiet von jeber gegolten hat und von allen Parteien anerkannt worden ist. Ich glaube sogar, es war ein guter Freund des Hrn. Dr. Brüel. Er heißt Leetzen und er hat ein Buch geschrieben über den hannover schen Staatshaushalt. Da heißt es: 1

Die GEinkommensteuer hat 1834 bis 1835 etwa 28 000 Thaler, seitdem aber jährlich ziemlich unverändert ungefähr 30 000 Thaler betragen. Erst 1850 bis 1851 ist sie auf 33 670 Thaler gestiegen.

Jetzt denken Sie sich in einem so woblhabenden Lande eine Einkommensteuer, die 23 des Einkommens beträgt, mit 30 009 Thaler! Nun heißt es weiter:

Auch läßt sich wobl nicht bezweifeln, sagt dieser beste Kenner des hannoverischen Finanzwesens daß die fast lediglich auf eigene Angaben der Steuerpflichtigen gestützie Beschreibung der Einkommensteuer keineswegs alles gesetz⸗ lich pflichtige Einkommen trifft. (Hört, Hört! rechts.) Ueber die Unzulänglichkeit der Beschreibung das beißt: der Steuerveranlagung nach unserer Ausdrucksweise ist oft geklagt und gewiß mit vollem Recht. Wenn der Hr. Abg. Dr. Brüel also, um seinen Antrag zu begründen, sich auf diese Erfahrung stützt, so glaube ich, kann ich mich mit viel mehr Recht für das Gegentheil auf dieselben Erfahrungen stützen. (Bravo! Sehr richtig! rechts.)

Damit schließt die Debatte. Die Anträge werden ab⸗ gelehnt und 5. 35 unverändert angenommen, ebenso 3. 39.

Um 4 Uhr wird die weitere Berathung vertagt.

M 45.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-AUnzeiger.

Berlin, Freitag, den 20. Februar

18241.

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r m :

Rekursentscheidungen des Reichs⸗Verficherungsamts.

(9839.) Ein Restaurateur ließ für seine Rechnung durch von ihm angenommene Arbeiter ein ibm gehöriges Gelände zum Zweck der An⸗ lage von Gärten ausfüllen und ebnen. Das Gelände hatte eine Größe von etwa S560 4m, und es waren etwa 2006 Fuder Erde zu vertheilen. Hierbei erlitt einer der Arbeiter des Restaurateurs einen Unfall. Die Tiefbau · Berufs genoffenschaft beziehungsweise deren Versicherungsanstalt lebnte den Entschädigungsanspruch desselben mit der Begründung ab, daß es sich bier nicht um eine Regie ⸗Erdarbeit, sondern um die Anlage eines Ziergartens gehandelt habe, welche nach 5. 1 Absatz 5 des land wirth⸗ schaftüichen Unfallversiberungsgesetzes der Versicherungepflicht nicht unterliege. Das Schiedsgericht war dieser Auffassung beigetreten. Durch Rekursentscheidung vom 20. November 1890 ö. die Versiche⸗ rungsanstalt der Tiefbau ⸗Berufsgenossenschaft zur Sewäbrung der gesetzlichen Entschädigung verurtheilt worden. Das Bauunfall⸗ versichtrungsgesetz bat alle Arbeiter, welche bei der Ausführung von Bauarbeiten beschäftigt und nicht schon auf Grund der älteren Unfall⸗ versicherungsgesetze versichert sind, der Versicherung unterworfen, obne Rückficht auf den Umfang der Arbeiten Gu vergleichen 5. 1 Absatz 1 und 5§. 21 itt. b. des Bauunfall versicherungsgesetzes Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß das Bewegen von Erdmassen zur Höherlegung oder Ausfüllung von Unebenheiten des Bodens an sich und abgesehen von der demnächstigen Verwendung der Bodenfläche eine Bauarbeit darstellt. Diese Bauarbeit ist bei der Tiefbau⸗Be⸗ rufsgenossenschaft beziehungsweise, da es sich hier um eine Eigenbau— arbeit handelt, bei deren Versicherungsanstalt versichert. Denn eine Versicherung bei der zuständigen land. und forstwirthschaftlichen Be— rufsgenossenschaft wärde nur dann in Frage kommen können, wenn die Arbeit Bestandtheil eines landwirthschaftlichen Betriebes des Restau⸗— rateurs gewesen wäre. Hier aber feblt es an einem solchen schon des balb, weil die von dem Kläger und den übrigen Arbeitern geleisteten Erdarbeiten erst die Anlage von Gärten ermöglichen sollten. Es kann alfs dahingestellt bleiben, ob die Gartenanlage nach ihrer dem nächstigen vollen Fertigstellung etwa als Parkwirthschaft dem land- wirthschaftlichen Unfallversickerungsgesetz unterworfen oder gemäß §. 1 Absatz 5 a. a. D. als Ziergarten von der Versicherung nach diesem Gefetz ausgeschloffen sein sollte. Letzterenfalls ist aber ent— gegen der Auffassung der Beklagten nach dem klaren Wortlaut der letztangefübrten Vorichrift nur die ‚Bewirtbschaftung“ des Gartens der Versicherungspflicht entzogen, nicht etwa auch die Herrichtung desselben, foweit diese, wie hier, als Bauarbeit anzuseben und daber nach Maßgabe des Bauunfall versicherungsgesetzes versichert ist.

(340) Ein selbstversicherter landwirthschaftlicher Unternebmer hatte sich bei der Züchtigung eines seiner in der Landwirtbschaft mit thätigen Kinder verletzt, indem er mit der Hand in ein Messer schlug, welches das zu strafende Kind bereits ergriffen hatte, um Viebfutter zu schneiden. Durch Urtheil vom 18. Bezember 1880 hat das Reich?⸗ Versicherungsamt das Vorliegen eines Betriebsunfalls verneint, weil, wie festgestellt, der Kläger seine Tochter durch den Schlag, bei dem er sich verletzte, lexdiglich dafür bat strafen wollen, daß sie kurz zuvor ibren Bruder geworfen hatte, nicht aber, um sie etwa zur schleunigeren Inangriffnahme des Futterschneidens zu veranlassen. Der Grund der Züchtigung wurde daher nicht in der Stellung des Klägers als eines sandwirthschaftlichen Arbeitgebers, sondern in der Ausübung der haus- väterlichen Strafgewalt gefunden, und es reichte die Thatsache, daß das von dem Kinde ergriffene Messer zu Wirthschaftszwecken bestimmt war, nicht aus, um den Unfall als bei dem landwirthschaftlichen Be⸗ triebe eingetreten erscheinen zu lassen.

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Invaliden, und Altersversicherung.

Der Erlös an verkauften Beitrasgsmarken für die Invali⸗ ditãts˖ und Alters versicherungs⸗Anftalt Berlin betrug, hiesigen Blättern zufolge, für die Monate Dejember und Januar 186 000 4

Die Lage der Industrie und des Handels . war in den letzten Monaten im Regierungsbezirk Potsdam eine ziemlich guünstige, Hat auch das Jahr 1890 mit seinen Vertheue— rungen der Rohmaterialien und vielen Arbeiter Ausständen eine ge⸗ wiffe Unsicherbeit und Zarückhaltung in den Geschäftsabwicelungen und dadurch einen wesentlichen Zurückgang der heimischen Industrie gegen die Vorjahre hervorgerufen, so läßt sich doch wenigstens in

einzel nen Induftriejweigen eine Besserung nicht verkennen.

Die von der Ausfuhr abhängenden Industriezweige zeigten sich

ausreichend beschäftigt; doch waren die Geschäftsverbindungen nach Süd⸗Amerika während der dortigen unsicheren politischen Zustände speziell für die Hut⸗ und Tuchindustrie außerordentlich er⸗ schwert. Das usfuhrgeschäft nach Nord- Amerika war noch nutzbringend, hat jedoch durch das Inkrafttreten des neuen Zolltarifs (Mac Kinley ⸗Bill) eine Schädigung erfahren, deren Folgen allerdings erst später zu erkennen sein werden. Ver⸗ kürzungen der Arbeitszeit und Arbeiterentlassungen sind mehrfach, Betriebseinstellungen dagegen nur vereinzelt vorgekommen. Neubauten oder Erweiterungen von Fabriken sind in geringer Anzahl und fast nur in den größeren Induftriestädten in Angriff bezw. in Betrieb genommen worden. ö .

Von den einzelnen Industriezweigen ist, hervorzuheben, daß die vom Baugewerbe abkängigen Industrlen, wie die Ziegel, Ofen“, Glas und Holzschneide⸗Industrie, in den letzten Monaten wegen des allgemeinen Rückganges der Bauthätigkeit durchschnittlich wenig befriedigt waren und zum Theil erhebliche Preisermäßigungen ein treten lassen mußten. .

Die Papier- und Pappen fabrikation war im Allgemeinen befriedigt beschäftigt, bat jedoch gegen einen großen Mitbewerb zu arbeiten und erzielt immer noch geringe Preise.

Die Rüben zucer-Industrie ist weniger als alle anderen In— dustrien durch die berrschende Geschäftskrisis in Mitleidenschaft ge⸗ zogen. Durch die in diesem Jahre in jeder Beziehnng befriedigend ausgefallene Ernte sind die Fabriken gut beschäftigt und erzielen er⸗ trãgliche Resultate. .

Das Leder geschäft war im Allgemeinen als zuftiedenstellend zu bezeichnen. Recht gut gingen lohgare Roß⸗, Schaf und Rindleder; 3 Glanzleder verkauften sich flott und erzielten befriedigende

reise. Die Geschäftslage der Ta back- und Cigarren fabrikation war eine allgemein befriedigende. Die diesjährige Ernte lieferte einen lobnenden Ertrag, und auch die Fabriken zeigten sich gut beschãftigt.

Handfertigkeitsunterricht.

Die vor zwei Jahren eingeleiteten Bestrebungen, dem Knaben⸗ , im Reg.-Bez. Köln Eingang zu verschaffen, ind andauernd von günstigem Erfolg begleitet. Die Gemeinden bringen diefem Unterrichtsgegenstand mehr und mehr Interesse ent gegen und übernehmen die often für denfelben. Der Handfertigkeits unterricht wird zur Zeit ertheilt in den Gemeinden Bonn, Euskirchen, Mül⸗ beim a. Rh., Wahlfcheid, Siegburg, Kalk, Worringen, Godesberg, Honnef, Rodenkirchen, Köln-Ehrenfeld und Köln ⸗Altstadt. In dem letztgenannten Orte sind drei Unterrichtskurse in den Knabenhorten,

drei für nicht zablende Schüler und drei für zahlende Schüler der höheren Lehranftalten eingerichtet worden.

Deutsche Arbeiter kolonien.

In der gestrigen Schlaßsitzung wurde über die Frage: Was kann geschehen, um die Halbinvaliden, Krüppel und Greise von den Landffrasen, Verpflegungsstationen und Kolonien, wohin sie sich jetzt aus Noth drängen, gründlich wegzuschaffen und dieselben barmberng und chriftlich zu versorgen?“ verhandelt und schließlich folgende von dem Bezirks Präßdenten Frhrn. von Reitzenstein beantragte Resolulion: „Ver Centralvorstand erklärt es für ein dringendes Bedürfniß, daß den Ucbelstãnden, wie sie aus der Inanfpruchnahme der Arbeiterkolonien für Halb- indalide, Krüppel und Greise erwachsen, durch eine intensivere und jweckentsprechendere Handhabung der den Armenbehörden ot: liegenden Fürsorge für derartige Hülfsbedürftige Abhülfe geschafft werde. Dem Zweck solcher Fürsorge, soweit sie nach Lage der Um⸗ ftände zu gewäbren ist, entsprechen am Meisten Anstalten, welche von größeren Verbänden, Kreis-,, Prorinzial-, Kommunal Verbänden unterkalten werden! angenommen. Ferner wurde über den Arbeitsnachweis in den Arbeiterkolongien“ verhandelt. Die von dem Referenten, Regierungs⸗Rath Evert beantragte Reso⸗ sution: Um das wirthschaftliche Hauptziel der Kolonien, die srätere Wiedereinführung ihrer Zöglinge in geeignete feste Arbeitsstellen, möglichst vollkommen und sicher zu erreichen, ist neben einer Be⸗ schaäͤttigung oder Änlernung der Kolsnisten von augemesfener Art und Dauer, namentlich der weitere Ausbau der Einrichtungen für AÄrbesssvermittelung kei diesen Anstalter erwünscht. Es gebören hierher insbefondere die Pflege persönlicher Beziekungen zu den Arkeit— geben des Bezirks, die Benutzung der Zeitungsanzeigen, Tie Ver⸗ öffentlichung der Monatsausweise mit Berufsangabe der Kolonisten, endlich die Verbindung mit anderweitigen Arbeitsnachweisen und ge— werblichen Körperschaften. Es empfiehlt sich ferner, sowobl die Arbeitsvermittelung füt die Kolonisten, wie auch die spätere Ver⸗ bindung mit ibnen auf ein ausgebreitetes Netz von ständigen Ver⸗ trauensmännern in Stadt und Land zu stützen wurde angenommen. Es wurde ferner beschlossen, fortan nur alle zwei Jabre zusammen zutreten. Betreffs der Invaliden⸗ und Altersversickerung der Kelo⸗ nisten soll zurächst mit dem Reichs-Versicherungsamt in Verhandlung getreten werden.

Zur Arbeiterbewegung.

Die Arbeitseinstellung auf der Zeche Ver. Trapype⸗ ist, wie der Rb. Westf. Ztg. aus Silschede berichtet wird, beendet. Am Mittwoch sind von der ganzen Morgen⸗ und Mittags schicht zusfammen nur 12 Mann ausgeblisben. ö

In Riefa legten am Mittwoch Nachmittag gegen 300 Ar⸗ beiter am Babnköfsumbau die Arbeit nie der. Es geschab, wie dem . Vorwärts“ berichtet wird, mit einem Schlage. Sämmtliche Arbeiter gebören keiner Organisatien an, es hatten sich nur Z oder geweigert, für den Lohn zu arbeiten und in weniger als fünf Minuten ruhte alles. Der Unternehmer hat den Ärbeitern von jeder Lowry 40 3 abgezogen. Früher bekamen sie 2 , jetzt 160 , dazu gehören je vier Mann zu einem Wagen und vier Wagen werden den Tag über gewöhnlich voll, in Folge dessen bleiben pro Mann 40 3 Defizit den Tag gegen früher.

In Charlottenburg baben Tie Glasarbeiter der grünen Hütte ihre Forderungen bewilligt erhalten, sodaß dort der zum 1. Där drohende Ausst and vermieden ist. k

In Heidenheim a. d. Ber. fand am 15. d. M. eine sozigl⸗ demdkrätifche Ver sammlung statt, zu welcher dem. Schw. M.“ zufolge hauptfächlich die Arbeiter und Arbeiterinnen der Textil indäst rie geladen waren. Der sächsische Referent Srett⸗ schneider sprach über die Lage der Textilarbeiter. Die Schuld aller Mißstände sehe er in der heutigen Produktionsweise, die nur durch Verstaatlichung aller Fabriken im sogenannten Zukunftsstaat gebessert werden könne. Fabrikant Alb. Hartmann entgegnete dem Redner, daß die geschilderten schlimmen Zustände glücklicherweise für Heidenheim nicht zutreffen, da die Arbeitgeber stets ein offens Ohr für berechtigte Wünsche und Klagen der Arbeiter gehabt Faben. Jeder Unbefangene müsse zugeben, daß die Lage Fer Arbeiter in den letzten Jahren sich gegen früber bedeutend besser gestaltet habe. Wenn auch da und dort noch zu bessern sei, so würde diese Besserung nicht auf dem Wege der Sojial demokratie zu erreichen sein, denn dieser führe zum gewalt famen Umstur; der bestebenden. Verhältnisse. Die Arbeiter würden mehr erreichen durch friedliches Vorgeben und einträchtiges Zu⸗ fammenwirken mit den Arbeitgebern. Auch dürften die Arbeiter die Ucberjeugung gewonnen haben, daß von Seiten der Reichs regie rung und unseres' Kaisers sich warmes Interefse für Verbesserung der Arbeiterlage in den Gesetzen betbätige. Nach Schluß der Erörterung verlas Brettschneider einen Aufruf zur Bildung eines Fachvereins für Textilarbeiter. ; w -

In Leipzig fand am letzten Dienstag eine Versammlung der Grabeur⸗ und Ciseleurgebülfen statt, in welcher nach dem Bericht der ‚Vpz. Itg.“ ein Hr. Zack aus Berlin über die geplante Be⸗ wegung der Arbeiter im grarhischen Gewerbe sprach. Er sah für diefe Bewegung keinen Erfolg voraus und warnte davor, sich voreilig hinein zuftürzen. Die graphiscken Arbeiter würden voraussichtlich auf sich felbst angewiefen fein? Die General ⸗Kommission der. Gewerkschaften Deutschlands werde ihre Unterstützung versagen müssen, da es sich um einen Angriffsftrike bandle und prinzipiell nur Abwebr— strikes die allgemeine Unterstüätzung genießen sollen. Trotz dieser Unter- stützung seien' die strikenden Schuhmacher in Erfurt unterlegen und würden die Hamburger Tabackarbeiter demnächst die Arbeitseinstellung erfolglos aufheben mäffen. Es sei nicht anzunehmen, daß die graphischen Gewerbe ohne diese Unterstützung ihre Forderungen durch setzen würden, und er verstebe nicht, wie das Leirziger Gewerk⸗ schaftskartell die Bewegung habe gutbeißen können. Die Versamm⸗ lung erkannte zwar offenbar das Zutreffende dieser Ausführungen an, indessen fchien' den während der Debatte vorgebrachten Aeußerungen nach die Ansicht vorzuherrschen, daß man sich dem einmal gefaßten Bescklufse gemäß an der Bewegung betbheiligen und sie unteistützen müffe, wenn es nicht möglich sei, sie rückgängig zu machen.

Pier in Berkün warde am letzten Montag in einer Versamm⸗ lung der in der Peljzmützen⸗ und Zur ichter branche beschäftig⸗ ten Arbeiter und Arbeiterinnen über die 6 einer dies jäbrigen Lobnbewegung verhandelt. Es wurde, wie die Berliner Volkes Ztg. mittheilt, hervorgehoben, daß der im Jahre 1889 festgesetzte Tarif vielfach nich mehr eingehalten werde, und daß ein Festhalten an demfelben Existenzbedingung für die Arbeiter sei. Der starke Ge- schäftsgang in diesem für das Kärschnergewerbe so günstigen Winter babe ie? Lagervorräthe erschöpft, sodaß man mit Aussicht auf Grfolg an eine Lohnbewegung. denken könne. Die selbst. stãndigen (hausindustriellen) Fürschner betonten, sich zwar in keiner befferen Lage zu befinden, trotzdem aber können sie an die Fabrikanten keine höheren Forderungen stellen. Es wurde beschlosen, in vier Wochen noch eine Versammlung einzuberufen, in welcher eine Lohnkommission gewählt werden soll. Außerdem ver⸗ pflichteren sich die Anwesenden, (auch die Selbstãndigen) in den Verband der deutschen Kürschner einzutreten Außer hier schon erwähnten Einzelarbeitseinstellungen führt das Blatt

noch die Former der Bronze⸗ und Messinggwaarenfabrik von S A. Loery und die Tischler in der Werkstatt von E. Dewitz an. Aus Frauenfeld (Schwei) wird dem „Vorwärts“ geschrieben, daß die Firma Martini u. Co. Maschinenfabrik die Akkordlöhne der Büchsenmacher um 20 Gο reduzirt hat. Die Arbeiter traten in Unterbandlung mit dem Fabrikanten, wurden aber abgewiesen. Sämmtliche Büchsenmacher kündigten in Folge dessen am 186. d. M. die Arbeit. z Wie aus Rom gemeldet wird, haben in der Tuchfabri Senators Rossi in Schio gegen 3099 Arbeiter wegen setzung des Lobnes die Albest niedergelegt. Man weitere Arbeitseinstellungen.

Tunft und Wissenschaft.

4 Als sich das Comité zur Errichtung des Schinkel— Denkmals auflöste, überwies es den selbst nach Ausschmückung des Platzes vor der ehemaligen Bau⸗Akademie noch verbliebenen Rest des aufgesammelten Kapitals dem Kultus-Ministerium zu gelegentlicher Erwerbung Schinkel'scher Nachlaßgegenstände. Auf Grund dessen sind nunmehr der Königlichen Nationalgalerie das Originalgemälde einer französisch⸗ gothischen Kathedrale, deren Kopie dieselbe bereits besaß, der Königlichen Technischen Hochschule in Charlottenburg dagegen eine größere Sammlung von Skizzen zu den Fresko— bildern des Alten Museums sowie zu verschi⸗denen Bauten, ferner eigenhändige Notizen Schinkel's welche er auf seinen Reisen gemacht hatte, endlich auch allerlei Dokumente, welche fich auf Schinkel's amtliche Stellung beziehen, zur Vervoll⸗ ständigung des dortigen Schinkel-Museums zugetheilt worden.

P In der Königlichen Technischen Hochschule wird das vom Bildhauer Hartzer dem Kultus-Ministerium zur Verfügung gestellte Modell zu der von ihm gefertigten Statue von Wöhlers demnächst seine Aufstellung finden, während die von demselben Bildhauer ausgeführte Marmorbüste des Phi— lologen Sauppe nach Göttingen in die Universitäts-Aula ge— langen wird.

4 Ein im Laufe des verflossenen Sommers in der Nähe des bei Trier gelegenen Ortes Eh rang aufgedecktes Platten⸗ grab merovingischer Zeit ist von dem Provinzial-MRuseum in Trier im Oktober und November v. J. einer ein— gehenden Untersuchung unterzogen worden. Hierbei wur⸗ den 75 fränkische und 19 römische Gräber und außerdem die Grundmauern eines umfangreichen römischen Gebäudes ge—⸗ funden. Die Untersuchung des letzteren ist noch nicht beendet. Die fränkischen Gräber waren offenbar theilweise schon durchwühlt, haben aber doch noch eine größere Anzahl gut erhaltener Waffen, tauschirter Schnallen, einige ver— zierte Bronzeschnallen, Rundfibeln, einige Ringe und Gläser ergeben; die römischen Gräber enthielten einige sehr kostbare Gläser. Von Einzelfunden, welche dem Provinzial-Museum in letzter Zeit zugeführt wurden, ver⸗ dienen Erwähnung: ein Bronzearm, in Trier gefunden und von einer halblebensgroßen Statue herrührend, sowie ein schöner, mit Steinen verzierter mittelalterlicher Ring aus schwerem Golde. Seitens Sr. Hoheit des Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen ist dem Museum eine huldvolle Schenkung gemacht worden, welche in den Gypsabgüssen ines kleinen Dianastandbildes und eines Altars mit In⸗ schriften besteht; diese Bildwerke wurden vor Jahren unweit Bertrich gefunden und waren in die Sammlung des Fürsten übergegangen.

Verein für Geschichte der Mark Brandenburg.

Hr. Graf zur Lippe ⸗Weißenfeld sprach in der Sitzung vom 11. Februar über einen Günstling Friedrichs des Großen, zen Neisser Schuhmacher und Gastwirth Göppert. Der König lernte den strebsamen Bürger während des zweiten schlesischen Krieges kennen, unterstützte ihn beim Hausbau und verlieh ihm ein Apotheken privilegium. Im Neubau richtete Friedrich sich ein Absteigegzartier ein, das er auch nach dem Tode Göppert's, der den sieben jährigen Krieg überlebte, regelmäßig benutzte, Ebenso haben Friedrich Wilkelm II., Friedrich Wilbelm HI. und die Königin Luise, Friedrich Wilhelm I, so oft, sie zu Neisse übernachteten, n Göpperts Bergapotheke“; gewohnt. Hr. Archivar Dr. Mei⸗ nardußs machte einge Mittheilungen über bisher zum größten Theil unbekannte Einrichtungen des Großen Kurfürsten zur Förderung von Handel und Schiff abrt und über die CEinsetzung von Kommer; : Kollegien. Nach der Eroberung Stettins, Januar 1678, beabsichligte der Kurfürst, die Kom⸗ mer siensfachen, deren Erledigung bisber Sache der Amtskammer ge⸗ wefen war, eigenen Bebörden zu unterstellen. In verschiedenen Küsten. plätzen HPommerns und Preußens sollten Kommern Kollegien eingesetzt werden, die in ein bestimmtes Verhältniß zu einem in Berlin zu er⸗ richten den General Kommerz Kolleg treten sollten. Von hier aus sollte der innere und auswärtige Handel neu organisirt und Gewerbe und Industrie zu vermehrter Thätigkeit angeregt und gefördert werden, Der Friede von St. Germain vereitelte diese Pläne. Nur ein 1678 in Berlin errichtetes Kommerz⸗Kolleg, von dessen Zusammensetzung und Befugniffen wir aber nur wenig wissen, blieb bestehen, Der Kur fürst fuchle nun feine Entwürfe in anderer Weise zu verwirklichen. In dem Cdikt vom 24. Dezember 1680 über die Freiheit derjenigen. Io nach Königsberg in Preußen und in Pommern zu Schiffe bandeln, werden den einheimischen Schifferhedern freie Holilieferung für den Schiffsbau und andere namhafte Vortheile jzugesichert, ener geeignete Maßregeln zur Vertiefung der Fabrrinne zwischen Pillau und Königsberg in AÄAussicht gestellt und andere Einrichtungen zur Belebung? des auswärtigen und inneren Handels in Preußen und Finterpommern versprochen. In den folgenden Zahren it han . in beiden Provinzen mit Hülfe einbeimischer Sachrerstã t 3 3 gutem Erfolge in diesen Richtungen vorgegangen. Erwãbnenswert fst besonders auch, daß es dem Kurfürsten gelang, in Hinterpommern einen neuen Handelsweg zur See ins Leben zu rufen, au! dem, zung . das französische Bovsalz, womit Hinterpommern und die ¶Neuma bisher von Stettin aus versehen waren, eingeführt wurze, und zwar in der Weife, daß ven Kolberg, aus die Tonnen durch vandfuhren 24 Dramburg an der Drage gebracht und von dort auf der mit vieler Mühe schiffbar gemachten Drage in die Netze, Warthe und , schifft wurden. Auch andere Waaren und Güter suchten ba diʒa e Weg auf, von dem man sich viel versprach. Zur en, ,. ung der begonnenen Organifationen sollten nun die Gemmer ge n dienen, über deren Einsetzung im Anfang des Jahres 16 3. ? ratbungen in Berlin stattfanden, denen namentlich auch eine Denk- schrift Raules zu Grunde lag. Hierin werden die allgemeinen Kompetenzen der Kommerz⸗Kollegien berührt: sie sollten Handels gerichte sein, um alle Streitigkeiten und Proʒesse in andels sachen ohne weitlãunfiges Verfabren schleunigst zu erledigen, und Verwaltungs ·