1891 / 46 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

* . London, 20. Februar. (W. T. B.) Wollauktion. Fest.

1 2 2 ö 7 8. 4. . 3 . 2 . ö 6 ö , , Der unterriche M e, ö. 6 Finanz ⸗Minister sind mit vine, . . gestellt die s§. J und 85 und in Verbindung damit in zweiter der , d, . ; . . Mee e fer g geben d gg Wera Water Tavlgz st= Berathung der Gesetzentwurf über die Abänderung des Ge⸗ zri . ö n. 29 Fu enk, Höbrecht, Frhr. on * , . 5 6 ö. 3 6 . . ler ff J 3 ö. . e. Sy erlich und ebe . Die Abgg W, z, 3 Warpeops Lees 3 36r War vc op Rowland 82. tragen, welche aus landwirthschaftlichen Zöllen eingehen, Sper fich! und von Tie de man n begründeten bei ö die Kommunalverbände. lautet: des Blattes ihre Anträge, über welche wir in der nächsten zz jitz vards 16 „é 16 grey Printers aus z2Häa6r 168. Rahig, dunn 1. ö. i fn . ,, ; für das Nummer ausführlicher berichten werden. ö . ö. 4 ö. ö . 3 36. . ! ; 336567 f i 55 s en in den Dre elau . Jahr 1597/53 den Betrag von 80 000 0001 und für die folgenden Die Wablprüfungs⸗Kommission des Reichstages . ö. ,, . Jahre cinch um se Käss erhöhten Betrag, Jo werßen Lie Ueberfchist., beantragte zi abälan Per Ubsg pon, d, Sten R (zm Die Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen beträgt 1 für den? 3. Wahlkreis des Regierungsbezirks Stettin, von Gerlach

nach Maßgabe eines zu erlaffenden besonderen Gesetzes, zur Durch⸗ —ᷓ t 0 n Ger n, führung ͤekerteis ars oba Grund, und Gebäudesteuer an kom. füt Len J. Wahlkceiz des Regzierungsbefirke Köslin für gültig zu ges Fer n grtgsedebre cg. T. H) Der Wertt der Aut, munale Verbände verwandt. erklären; dagegen die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl fuh ausm zer Sch n et, im Jahre 1350 belief fich auf 725 Millionen

84a. . abnten Gesetzeg, jedoc des Abg. Möller (6. Arnsberg) auszusetzen. Franes, gegen das a. t, , Millionen ö. 39 4 1 ffn, ̃ 0 illionen, egen da orjahr . . ier e e sc , einschliehlich sind die Ueber⸗ 2 an, . i geg j schüsse zu einem besonderen von dem Finanz- Minister zu verwalten. den Fonds abzuführen, welcher einschlleßlich seiner Zinsen nach Maß gabe des 5. 84 zu verwenden ist. N 85 9.

85: .

st das im 5§. 84 vorgesebene Gesetz nicht bis zum 1. April so sind die daselbst bezeichneten Ueberschüsse ein⸗ schließlich des bis dahin etwa aufgesammelten Fonds nach Maß⸗ gabe der folgenden Bestimmungen zum Erlaß eines entsprechenden

Betrages an' Einkommensteuer zu verwenden; . 36 zum Erlaß zu verwendende Betrag wird durch den

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1891.

M 46.

Deuntsches Reich.

Zucktermengen,

welche in der Zeit vom 1. bis 15. Februar 1891 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütun abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den inländischen Verkehr zurückgebracht worden find. .

[Ul0: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 988, aber mindestens 90 Proz. Polarisation. II: Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛc., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,

mn, 9 21 ; . ö er übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz. Wasser enthaltende) Zucker in Lrystall. Krümel und Mehlform von mindestens 83 Tro; PVolarisation. z . h 83

Berlin, Sonnabend, den 21. Februar

früher aufhören, denn dabei handele es sich lediglich um die Ge⸗ sundheit, und ein Arbeiter mit 18 Jabren könne ebenso kräftig sein, wie ältere; hier aber handele es sich um die Frage, inwie⸗ weit der jugendliche Arbeiter bevormundet werden müsse.“ Da sei, wie überhaupt im bürgerlichen Leben, auch hier die Grenze von 21 Jahren angebracht. Das Arbeitsbuch habe zwar bisher nicht die Wirkung gehabt, die man erwartet habe, aber für den Arbeiterschutz habe es doch ganz erhebliche Vortbeile gehabt. Die Mängel, die es bisher gehabt habe, sollten beseitigt werden, es solle nicht mehr nur auf Antrag der Eltern ausgestellt und auch den Eltern selbst über geben werden. Er hoffe, daß durch die Annahme des Kommissions⸗ antrags zur Stäckung der elterlichen Autorität erreicht werde, was zu erreichen sei. Der Antrag Winterer würde aber eine Menge Schrei bereien und Scherereien hervorrufen. Er enthalte auch keine Garantie, daß der Vater rechtzeitig von der Kündigung seines Sohnes Mit— theilung erhalte. Die Kommissionsfassung genüge schon in dieser Beziehung. Wie solle denn der Arbeitgeber in großen Städten den Vater seines jugendlichen Arbeiters auffinden, wenn er z. B. Müller oder Schulze heiße? Der Arbeitgeber müßte alle Ver= hältnisse gründlichst untersuchen, wenn Kontraventionen gegen eine solche Bestimmung bestraft würden. Den jugendlichen AÄr— beitern würde es erschwert, Beschäftigung zu erhalten, denn die Arbeitgeber würden solche nicht einstellen, wenn sie großjährige Ar— heiter zur Verfügung hätten. Wolle der Abg. Winterer für die dritte Lesung vielleicht die Strafbestimmung aus seinem Antrage streichen und nur den Grundsatz aufstellen, so habe man in der Gesetzgebung doch nicht bloß fromme Wünsche auszusprechen.

Abg. Wurm: Seine Partei sehe in dem Arbeitsbuch nur den Ausdruck des Wunsches, den Arbeiter recht lange in einen Ausnahme— zustand zu stellen. Als 1791 das bürgerliche mobile Kapital durch die gewaltige Revolution in Frankceich sich dieselben Rechte errungen habe, die das immobile schon früher besessen habe, da habe es sich auch dieselben Privilegien gesichert, und man babe damals in Frankreich das Arbeitsbuch erfunden, das allerdings im vorigen Jabte dort wieder abgeschafft sei, während man es hier in ver— schärfterer Form wieder einführe. Das Arbeitsbuch solle nicht nur die elterliche Autorität stützen, sondern das ausgesprochene Werkzeug sein, um den Arbeiter bis zum 21. Jahre dem Unternehmer ge⸗ fügig zu machen. Das werde auch von der Regierung nicht ge⸗— leugnet; denn in den Motiven stehe, daß durch das Arbeits⸗

Sandel und Gewerbe.

Die heutige abermalige Versammlung des Central⸗ Ausschusses der Reichsbank war nur zur Vorbereitung der auf den 10. März d. J. anberaumten Generalversammlung der Antheilseigner bestimmt. Der Jahresbericht nebst der Gewinn⸗ berechnung und Bilanz wurden verlesen und werden nunmehr mit dem Gutachten des Centralausschusses dem Herrn Reichs⸗

s r zur Festsetzung der Dividende eingereicht werden. gu n,, Monatsraten aller Steuer⸗ . 26. 3. e en ng dieses Gegenstandes vor⸗ stufen staält. Infozveit der verfüizbare Criaßbetrag zur Deckung des getragenen Uehersichten über die verschiedenen e , Ausfalls einer vollen oder einer weiteren vollen Monatsrate der ergab sich die fortdauernd günstige Lage des Instituis. er saͤrmmilichen Steuerstufen der für das betreffende Jahr veraniagten Metalloorrath ist höher als in den Jahren 1896, 1888, 1887; Einkommensteuer nicht zureicht, ist der etwa verbleibende Ueberschuß er hat sich in der letzten Woche um 16 Millonen vermehrt. Bes Crlassbetrage zum Söleß, hen; bum feincten Gzlaß sine Die Anlage ist um 21 Millionen gefallen. An fremden , . . von unten beginnend, zu 3M dern iatsindl. 47 * Nill ionen U unlgchecte verwenden, für welche derselbe ausreicht. . . 9. K 14 . ; .

Der etwaige Rest des Erlaßbetrages ist demjenigen des nächsten 26 Irn get e nn irn n g ö. ö a

ahres zuzusetzen. ; uuf ;

ö been 9 Feststellung der Verwendung erfolgt durch den Finarz⸗ rung des Zinsfußes liegt keine Veranlassung vor.

Minister, sobald die Veranlagung für dasselbe Jahr vollzogen ist. .

Das Ergebniß der Feststellung ist zu veröffentlichen. Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks V. Der durch den Erlatz einer Monatsrate der Einkommen an der Ruhr und in Oberschlesien.

steuer oder einzelner Stufen derselben. (Nr. Il entstebende Aue fall An der Ruhr sind am 206. Februar gestellt ol, nicht recht—

wird auf ein Iwölstel des aus der jährlichen Veranlagung sich er. zeitig gestellt 1826 Wagen. .

gebenden Jahressteuerbetrages unter, Abzug von drei Prozent für In Hberschlesien sind am 19. d. M. gestellt 3774, nicht

ie im Taufe des Jahres entstehenden Abzüge und Ausfälle rechtzeitig gestellt 1189 Wagen.

bestimmt,. j ie für die örtliche Erhebung und für die Veranlagung Subhastations · Resulta te. V. Die für die öttli 9 Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin, stand, daz

der Cinkémmensteuer den Gemeinden bewilligten Gebühren (8. I6) ; n sind auch ö unerboben bleibenden Monatsraten der Ein,! im Grundbuch von den Umgebungen Band 163 Nr. 5863 auf kommensteuer und zwar von dem nach der Bestimmung unter JI den Namen des Kaufmannt Juliug Brause zingetragene, Ecke zu berechnenden Betrage derselben aus der Staatskasse zu ge! der Schwedterstraße 18/19 und Choriner straße 26 belegene,

Grundstück zur Versteigerung. Das geringste Gebot wurde auf

wa hr, II 360 festgesetzt. Für das Mleistgebot von 305 000 4K wurde

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen. Wien, 21. Februar. (W. T.. B.) Der vormalige Mit dem Anspruch guf Steuervergätang wurden abgefertigt:

Kriegs-Minister Graf Bylandt-Rheidt ist gestorben, ; 271. Februar. (W. T. B.) Dem „R. B. . gehen über Buenos Aires Nachrichten aus Valp araiso vom; Staaten zur Aufnahme in eine öffent⸗ 20. er. zu, denen zufolge , , m, daselbst bezw. . . . * estern von Arica eingetroffen ist, wo er Truppen aus⸗ ; atnieber gg. unter amt⸗ g ft hatte. Ters? war von den Rebellenschiffen Verwaltungs ⸗Bezirke. lichem Mitverschluß „Huascar“„ und „Esmeralda“ verfolgt worden und konnte sich r nur mit Mühe retten. Der Dampfer „Cousino“ wurde von den i. ö / * . Insurgenten genommen. Drei Regimenter sind zum Schutze . H k 14 von Tacna entfandt. Die Regierung entsendet ferner Truppen, . um Pisagua zurückzunehmen. Igquique befindet sich nach ; Preußen. denselben Nachrichten in den Händen der Regierung; Das . prorim DOltpteußen Rebellengeschwader ist längs der Küste vertheilt. Valpa⸗ . ö Vestprenßen raiso ist jedoch nicht blokirt. : ; St. Petersburg, 21. Februar. (W. T. B.). Der Pommern? Herzog ö. . wohnte am Donnerstag dem Hofball 6 ; ; im Anitschkoff-Palais bei. J Schlesien. e wf ö Wremja“ meldet, wird der Fürst Sachsen, einschl. Besuch in Konstantinopel

. Io ö 5 a0 een e, der schwarzb. e iach seinem nterherrschaften ö 825 271 316 1389 909 . k . Schleswig⸗Holstein. 27 8995 69513

3 za 6. 1273 425, 5358 147 165 nr Den hiesfigen Morgenblättern zufolge trifft im Mai ein . w 21 da0 9 ö / französisches Geschwader vor Kronstadt ein; ein Theil K 97

34 6oo0

Fiheinland? 75 oo 121415, 109 000 139 7090, oi 100 5 ĩ bis St. Petersburg kommen. . 3. 2 h die allz ße SBewegungsfreibeit de inderiähri Ar . . (W. 2 B.) Der Senator und Sa. Preußen ö Ss 783 6 76s cs? buch die allzu große Bewegungsfreiheit der minderjährigen Ar—

8 975 586 3 184 611 4165 913 4343 109 , K ( hrigen frühere Finanz-Minister Magliani ist heute früh gestorben. / / . . ö . , P auf . Air. ; 6 a r anz⸗ 13 ö beiter tri die Unbequrmlichke ewiesen, da die

J . zer Fänitäunzkßpelüz Corn enn be, Rz ö , e nr . 1. 2 ö jugendlichen Arbeiter ihre Meinung, zum Ausdruck. bringen . 3 3. ö. Grundbuch von der Königstadt Band 84 Nr. 43569 schwemmungen in West⸗-Virginien verursachen noch . e. . ö Zur Unterstützung von . (Gutsbezirken, Schulver auf den Namen der Handelsgesellschaft Oohenstein & Comp ein- fortdauernd bedeutende Verwüstungen und großen Nothstand. J bandö bei n fn bern wird der Stlaaizreglerung ein Betrag getragene, in der Münzstraße 16 belegene, mit 24 000 A Nutzungs⸗ Die Stadt Parkers burg ist vollständig überschwemmt von 26 Millionen Mark zur Verfügung gestellt. wert veranlagte Grundstück. Das geringste Gebot wurde auf und die Verbindung nach außen abgeschnitten. Die Ein—⸗ . 2 417 7656,70 M festgesetzt. Für das Gebot von 550 000 4 wurde der wohner der an den Flüssen gelegenen Oitschaften haben sich Die für die Unterstützungen erforderlichen Beträge sind aus

Kaufmann Hermann Gumpel zu Berlin Ersteher. muß dis Verge geflüchtet. den bereitesten Mitteln des Staats zu zahlen und demnächst aus

Leipzig, 20. Februar. (W. X. B.) Kammzug⸗Termin⸗ den im 5. 84a des Gesetzes, betreffend die Einkommensteuer, be⸗ 430 AÆ, pr. Juli 4,30 „, pr. August 432 A, pr. September Rechenschaft zu geben. .

Aus öffentlichen Niederlagen oder Privatniederlagen unter amtlichem Mitverschlutz wurden gegen Erstattung der Vergü⸗ tung in den inländischen Verkehr zurückgebracht

zur unmittelbaren Ausfuhr

, Eg

72

K 3 37 01 760 497 89 290 D, e eg add oho 3 40, . 2255 65 367 183

JJ

K 155 297 b

100 oo. 13 184 oh 890 669 573 gs 257 5299258

150 00 ö . 17653 527

1

146393 198315 126 740 3631 296 785

ß 1 Baden. J K Mecklenburg. Braunschweig. Anhalt . . Bremen. Damburg.

RNeberhaupt im deutschen Zollgebiet. Hierzu in der Zeit vom 1 August 1890

1790 218 3Kgc 22863 1564 k 8 d K , 100 99079 K 1235 185 100 006 155 76065 1558 539 * b

zd gos 56 sts 88 850 Sas sio 379978

6s e565 3567 133120 202 7ö6d soz 9 130 771. 397 83012 368 83 3 475 6561 416 913 4 343 109 37 bih dl nner ll 174727 128 99 S85 293 3 604 268216574045 26 206 dos 1407 951 30503 . 465 gas Zusammen 18222331 109016 54 00007, , , Ts sss Rr sis s , , In demselben Zeitraum des Vorjahres *) sitz 131 661 83 657 3887 6 5465 4212131086557 14037 935 1745 49114 618 148 22280, ) Die Abweichungen von der vorjährigen Uebersicht beruhen auf nachträglich eingegangenen Berichtigungen. Berlin, im Februar 1891.

der alte Paßzwang, welcher längst abgeschafft sei. Die Regierung babe 1873 anerkannt, daß das Arbeitsbuch zu einer Art von Leibeigen⸗ schaft führe. Der Klassendaß der Arbeiter werde durch das Arbeits— buch geflissentlich herausgefordert. Früher habe der Arbeiter für die Zeit seines Lebens durch dasselbe unter Polizeiaufsicht gestellt werden sollen. Jetzt solle es nur bis zum 21. Jahre gelten. Bas sei ebenso ein Unrecht und die Arbeiter hätten seine Partei oft beauftragt, da gegen aufzutreten. Bis zu 16 Jahren gehe nur der Schutz des jugend⸗ lichen Arbeiters gegen das Unternehmerthum und die Willkür der Arbeitgeber. Aber den Unternehmer schütze man gegen den Arbeiter bis zum 21. Jahre. Sei denn die „goldene Jugend“ bis zu 271 Jahren in ihrer Vertragefteibeit beschränkt! Die ganze sittliche Ordnung lasse überhauyt recht viel zu wünschen übrig. Den jugendlichen Arbeiter brächten aber lediglich die wirthschaftlichen Verhaͤltnisse dahin, wenn er das Böse nicht vom Guten unterscheiden könne. Daher wollten die Arbeitgeber, wie der Abg. Freiherr von Stumm, den Arbeitern nicht einmal die Möglichkeit geben, sich durch Zeitungs—⸗ lektüre und andere Mittel weiter zu entwickeln. Wenn gleichzeitig die Familie dadurch zerstöärt werde, daß Vater und Mutter in die Fabrik gingen und die Kinder auf der Straße lägen, dann wolle man den Arbeiter, der durch die Verhältnisse so weit komme, auch noch dafür bestrafen, daß er so weit komme. Man wolle

0 SSI IIII do

.

88 ö.

. . 1

245013 245013 478 300

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

bandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 4,274 M, pr.

zeichneten Ueberschüssen zu entnehmen. Märj 4,27 , pr. April 4,274 4, vr. Mat 430 M, pr. Juni 3

L ist jährlich ü ie Ausfü ( 327 , pr. Oktober 43325 AÆ, vr. November 4323 *, pr.

Dem Landtage ist jährlich über die Ausführung des Gesetze ö , 83

.

Montag: Opernhaus. 46. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befehl: Der Sturm. Zauber · Comödie von in 2 Aufzügen . eh e rer., 1 ,, . Schlegel's Uebersetzung. Musik von Wilhelm Taubert. r. e 3. E. . Anfang 74 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung. Die Eintrittskarten für das Parquet und den

J. Rang werden zu dieser Vorstellung nur unter der

1lrania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Am Landes ⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrer Bahnhof). Geöffnet von 12— 11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗

zettel.

einer Idee des Bisville von Held und West, Musik C. Zeller. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche.

Hr. Rapellmeister Federmann. Anfang aaiserliches Statistisches Amt.

Becker.

Stationen. Deutscher Reichstag. nahmen rorgeschrieben seien, und endlich die jugendlichen Arbeiter

62879

Temperatur

in o Celsius o C. 40R.

Bar. auf O Gr. u. d. Meeressp

2 D

Mullaghmore Uberdeen . Christiansund Kopenhagen. Stockholm. , .

oskau ... Cork, Queens;

T DN, .

winemünde Neufahrwasser Memel.

. ö mnsterr Karlsruhe .. Wiesbaden. München.. Chemnitz .. Berlin. ... Wien .... Breslau...

Ie d' Aix. . K —— 1) Reif. Uebersicht der Witterung; . Die Luftdruckvertheilung bat sich im Allgemeinen wenig verändert, der Kern des barometrischen Maxi- mums liegt über dem östlichen Deutschland, sodaß über Westdeutschland schwache südöstliche Luft. sirömung eingetreten ist. In Central ⸗Gurgpa ist das Wetter ruhig, im Südwesten heiter, sonst trũbe und neblig, obne meßbare Niederschläge. In Deutschland herrscht allenthalben Frostwetter, nur in den centralen Gebietstheilen liegt die Temperatur etwas über dem Gefrierpunkt. In Südost⸗ Europa

ist erhebliche Erwärmung eingetreten. Deutsche See warte.

. 3

—— D SN SNR. *

1wolkenl. ) 3Z heiter halb bed. 2 bedeckt 1 bedeckt still bedeckt wolkenlos à bedeckt 5 heiter

SSS ONO OM O

Theater Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern— haus. 45. Vorstellung. Die Meistersinger von Rürnberg. Große Sper in 3 Akten von Richard 333 Dirigent: Kapell meister Sucher. Anfang

Uhr.

Schauspielzaus. 51. Vorstellung. Roderich

Seller. Lustspiei in 5 Aufzügen von Franz von

Bedingung verkauft, daß die Damen in heller Abend Toilette, die Herren in Frack und weißer Binde erscheinen. Schauspielhaus. 52. Vorstellung. Der geheime Agent. Lustspiel in 4 Aufzügen von Hackländer. Anfang 7 Uhr. . Dienstag: Opernhaus. 47. Vorstellung. Lohen grin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr. . Schauspielhaus. 53. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in? Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Die Kinder

ZDeutsches Theater.

der Excellenz. . Montag: Fanst 1. Theil.

Dienstag: Die Kinder der Excellenz.

Die erfte Aufführung von Das alte Lied, Schau⸗ spiel in 3 Aufzügen von Felix Philippi findet am

Mittwoch statt.

Berliner Theater. Sonntag, Nachm. 24 Uhr: Der Kaufmann von Venedig. Abends 71 Uhr:

Goldfische. Montag: Die Journalisten.

Dienstag: Goldfische.

Tessing- Theater. Sonntag: Der Volks. feind. Schauspiel in 5 Akten von Henrik Ibsen. Montag: Der Fall Clsmenceau. .

Dienstag: Zum ersten Male: Der Probepfeil. Lussspiel in Akten von Oskar Blumenthal.

Pictoria-Theater. Sonntag: Zum 84 Male: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lebn⸗ bardt. Balleteompositionen des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballets unter Leitung des Balletmeisters F. Severini. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur

W. Hock. Anfang 71 Uhr.

Wallner- Theater. Sonntag: Zum 16. Male:

Miß Helyett. Vaudeville in 3. Akten von

Maxime Boucheron. Deutsch von Richard Gene.

Musik von C. Audran. Anfang 75 Ubr. Montag und folg. Tage: Miß Helwyett.

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater.

Nesidenz - Theater. Direktion: Sigmund Lauten · burg. Sonntag! Zum 44 Malt Der selige Tou- pinel (Fen Fonpinel). Schwank in 3 Akten von Alexandre Biffon. Deutsch von Gustav von Moser. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenhurg. Vorber zum 44. Male: Friquette. Schwank in 1 Akt von Benno Jacobson. In, Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Anfang 77 Uhr. Montag: Der selige Tonpinel. Vorher: Friquette. .

Belle Alliance-Theater. Letzte Sonntagẽ⸗ Borstellung des Ensemble-Gastspiels der Mitgliedir des KRallner - Theaters. Pension Schöller. Posse in 3 Akten nach einer W. Jacoby'schen Idee von Carl Laufs. Anfang 7 Uhr. Montag und folg. Tage: Letzte Woche des Enfemble⸗Gastspiels der Mitglieder des Wallner Theaters: Pension Schöller.

Adolph Ernst-Theater. Sonntag: Zum 9. Male: Adam und Eva. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Ely. Couplets von Jacobson und Gustav Görß. Musik von Adolph Ferron. Anfang 7 Uhr. .

Montag: BDieselbe Vorstellung. Anfang 77 Uhr.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Sonntag: Zum 20. Male: Der Regiftrator auf Reisen. Posse mit Gesang von A. EArronge, G. von Moser und G. Steffens. Musik von R. Bial. In Seene gesetzt von A. Kurz. Die neuen Coupletsß von Alfred Bender. Cäsar Wichtig: Emil Thomas. Anfang 74 Uhr.

Montag und folgende Tage: Der Registrator auf Reisen.

Coneert⸗Anzeigen.

Concert Jaus. Sonntag: Carl Concert. Anfang 6 Uhr. .

Montag: Carl Meyder⸗Concert unter Witwirkung des Komponisten Hrn. Johan Selmer aus Christiania. Anfang 7 Uhr.

Meyder⸗·

Philharmonie. Montag, Abends 74 Uhr! IX. (vorl) Philh. Concert. Dir.: H. von Bülow.

„Nordland * 9 .. ö Kurz vor Schluß der 36 Pf. ö

Ansftellungen heute Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elsa Patow mit Hrn. Regierungs⸗

Rath Wilhelm von Jonquieres (Hamburg

Berlin). Frl. Glisabeth von Krugten mit Hrn.

Eugen Hugo Fuchs (Leenwarden Amsterdam).

Frl. Helene Bobrik mit Hrn. Dr Giovanni

Miu gallini (Königsberg -Rom). Frl. Emma

Moller mit Hrn. Sec -Lieut. Adolf von Tiede⸗

mann (Bromberg). Frl. Eva von Ramin mit

Hrn Lieut. Georg von Brocken (Schmagergwe—

Berlin). Frl. Anna Schlaugies mit Hrn. Louis

Braun (Schenken Leipen)

Verehelicht: Hr. Ernst Leusch mit Frl. Helene

Brastrup (Mainz)

Geboren:; Ein Sobn: Hrn. Dr. S. Feddern (Berlin) Hrn. Karl Hahn (Sudenburg; Magdeburg). Hrn. Major von Neindorff (Frankfurt a. O.). Hrn. Pastor Ackermann S. Thomaswaltau) Hrn. Gustav Speer (Burtscheid). Eine Tochter: Hrn. Kom⸗ merzien Raih Moll (Brieg). Hrn. Ger. Assessor Schmidt (Göcsitz: Hrn. Herm. Poppe (Heiden .; heim in Württemberg).

Gest orben: Hr. Rektor Richard Regent (Bret lau). Hr. Dr. med. Gustav Mevper (Burgwedel). Frau Mojor Klara Frohwein, geb. v. Voigt⸗ länder (Dresden). Hr. Landschafts⸗Rath Josef Ryn (Krempa b. Ostrowo). Hr. Justiz · Rath Franz Anz (Essen). Hr. Major Adolf Frhr. von Diepenbroick⸗ Grüter (Altona). Frau Sidonie Richter, geb. Haberland (Bernburg) Frl. Betti . (Bremen). Or. Posft⸗ direktor a. D. Wilbelm Bennighauß (Berlin). Hr. Granitbruchbesitzer Paul Bartsch (Striegau). Hrn. Prem. Lieut. G. Lübbert Sohn Curt (Glogau). Fr. verw. Geh. Ober ⸗Tribunale · Rath Bertba Lympius, geb. von Heyden (Berlin).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Exxedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen

Sonntag: Mit neuer Autstattung. Zum 3. Male:

Schönthan. Regie: Hr. Keßler. Anfang? Uhr.

Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nach

Sol.: Florian Zajie (Viol.)

(einschließlich Börsen · Beilage).

71. Sitzung vom 20. Februar, 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Der Staatssekretär . . . und der Staats-Minister Freigerr von

erlepsch.

Die zweite Berathung der Gewerbeordnungs-Novelle (Arbeiterschutzgesetz) wird fortgesetzt.

Die Debatte steht bei 5. 107; S5. 107 bis 114 enthalten die Vorschriften, betreffend das Arbeitsbuch.

§. 107 schreibt nach der Kommissionsfassung vor, daß minderjährige Personen als Arbeiter nur beschäftigt werden dürfen, wenn sie mit einem Arbeitsbuch versehen sind. Der Arbeitgeber hat bei der Annahme solcher Arbeiter das Buch einzufordern, hat es zu verwahren, auf amt— liches Verlangen vorzulegen und nach rechtmäßiger Lösung des Arbeitsverhältnisses wieder auszuhändigen. Die Aushändigung erfolgt an den Vater oder Vormund, wenn diese es verlangen oder der Arbeiter das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, andernfalls an den Arbeiter selbst. Mit Genehmigung der Gemeindebehörde kann die Aushändigung i an die Mutter oder einen sonstigen Angehörigen er⸗ olgen.

Die Sozialdemokraten (Abg. Auer und Gen.) wollen das Arbeitsbuch nur für die Arbeiter unter 16 Jahren, die Abogg. Dr. Gutfleisch, Hähnle, Dr. Hirsch. Dr. Krause, Schmidt (Elberfeld) und Wöllmer nur für Arbeiter unter 18 Jahren vorschreihen.

Die Abgg. Winter er und Dr. Schädler wollen dem §. 107 einen Absatz zufügen, wonach der Arbeitgeber von der er⸗ folgten Kündigung vor der Lösung des Arbeitsverhältnisses den Vater und Vormund zu benachrichtigen hat, sofern der— selbe im Orte wohnt.

Abg. Dr. Hirsch: Die Arbeitsbücher seien bis zum Jahre 1878 auf Fabrikarbeiter unter 15 Jahren beschränkt gewesen und seien dann erst auf gewerbliche Arbeiter im Alter bis zu 21 Jahren überhaupt ausgedehnt worden, um die Lockerung der Zucht und Sitte unter den jugendlichen Arbeitern zu bekämpfen. Seine Partei habe schon damals gemeint, daß dieses an sich sehr erstrebenswerthe Ziel mit solchen äußerlichen Mitteln nicht erreicht werden könne, und habe ge⸗ wollt, wenn eine Aenderung denn schon vorgenommen werden sollte, die Arbeiltsbücher nur für Arbeiter unter 18 Jahren zuzulassen. Die Erfahrungen der Arbeiter und der Arbeitgeber bewiesen, daß seine Partei damals Recht gehabt habe, und daß die Arbeitsbücher viel mehr Belästigung als Nutzen schafften. Die Vorlage enthalte eine bunte Musterkarte von Unterscheidungen der Arbeiter nach dem Lebensalter; da gebe es Kinder unter 13 Jahren, die in Fabrikgeschäften überhaupt nicht beschäftigt werden dürften, Kinder von 13 bis 14 Jahren, für welche die tägliche Arbeitszeit auf fünf Stunden beschränkt sei, Kinder ron 13, risp. 14 bis 16 Jahren, für welche eine Einschränkung der Arheitszeit durch Bundesrathsbeschluß vorgesehen sei, Arbeiter von 16 bis 18 Jahren, denen die Zeit zum Besuch der Fortbildungsschule ge⸗ währt werden müsse und für welche im Gesetz besondere Rücksicht⸗

bis zu 21 Jahren, die außer den im vorliegenden Paragraphen enthaltenen Bestimmungen noch der Aufsicht der Arbeit- geber bezüglich ihres Verhaltens außerhalb der Acbeitestelle unttr⸗ lägen und vom Wahlrecht zu den Arbeiteraasschüssen ausgeschlossen werden sollten. Der allein maßgebende Gesichtspunkt könne aber nur der sein: Bis zu einem gewissen Alter bedurften die Arbeiter ent sprechend ihrer körperlichen und geistigen Unreife eines besonderen Schutzes, und es sei eine Beschränkung ihrer freien Verfügung am Platz. Die Grenze dafür wolle seine Partei an das vollendete achtzehnte Lebensjahr verlegen. Das würde der Gesetzgebung anderer Länder entsprechen. England, die Schweiz, Schweden, Dänemark, Spanien begrenzten das Alter der jugendlichen Arbeiter bei oder nahezu bei achtzehn Jahren. Die Vorlage ordne ferner die Aus— händigung der Arbeitsbücher bei Lösung des Arbeitsverbältnisses an den Vater des Arbeiters auf dessen Verlangen an, um die väterliche Autori⸗ tät zu stärken; seine Partei werde diese Bestimmung annehmen, glaube aber nicht, damit diese sehr erstrebenswerthe Absicht wesentlich zu fördern. Die Lockerung der Familienverhältnisse, das Schwinden der Pietät vor Eltern, Sitte und Gesetz seien eine Folge der ganzen industriellen Entwicklung, die Arbeitgeber beachteten nicht das Ver hältniß des Vaters zum Kinde, das des Kindes zum Vater, sie sähen nur den Menschen neben der Maschine, und die Eltern seien durch die Nothwendigkeit, den ganzen Tag dem Broterwerb nachzugehen, an der Erziehung der Kinder gehindert, sodaß diese in ihnen Eltern im höheren ethischen Sinne nie zu erblicken gelernt kätten. Man müsse einerseits die Pietät der Kinder vor den Eltern stärken, andererseits aber auch die Kinder vor der Ausbeutung durch die Gewinnsucht der Eltern schützen. Der Antrag Winterer gehe in seiner Tendenz eben dahin. Dagegen habe seine Partei nichts einzuwenden, aber er gehe über den Rahmen dieses Paragraphen binaus und verursache den Arbeitgebern viele Belästigungen, ohne wesentlich ju nützen, ebenso wie sich bei den Bergarbeitern zeige, daß die Knappschaftskassen den Kontraktbruch jugendlicher Arbeiter nicht hinderten.

Abg. Winterer: Die durch die Industrie herbeigeführte Lockerung der Familienverhältnisse habe sehr traurige Zustände im Gefolge, und die Vorlage wolle dieselben beseitigen; dazu aber sei es nötig, daß die Eltern überhaupt wüßten, daß ihre Kinder das Arbeitsverhältniß lösen wollten, sonst sei es den Letzteren leicht möglich, die Arbeit heimlich zu verlassen und sich das Arbeitsbuch aushändigen zu lassen; da dies nun von Behörden oft als Legitimation angesehen werde, werde durch die Einführung des Arbeits buches die Vagabondage häufig gar noch gefördert, statt eingeschränkt zu werden. Um hier Remedur zu schaffen, habe seine Partei ihren Antrag ge— stellt. Man wende dagegen ein, daß unwürdige Väter ihre mino rennen Kinder ausnutzten; das sei wobl wahr, aber es seien seltene Ausnahmen. Ferner sage man, dadurch würden zu große Erschwerungen geschaffen. Das könnte man nun jwar so ziemlich gegen jede gute Maßregel einwenden, aber dieser Einwand veranlasse seine Partei doch, ihren Antrag für die zweite Lesung zurückzuziehen, in der Hoff . bis zur dritten Lesung eine allgemein befriedigende Faffung zu nden.

Abg Freiherr von Stumm: Er glaube, die große Mehrheit des Hauses stehe auf dem Standpunkt, daß die Autorität der Eltern gestärkt werden müsse. Die Ansichten gingen nur über die Alters⸗ grenze auseinander, bis zu welcher die Arbeiter Arbeits bücher haben

sollten. Der besondere Schutz des jugendlichen Arbeiters könne schon

dem Arbeiter einen Zwang auferlegen, der seine Rechte schmälere, und ihm die Möglichkeit nehmen, die Freizügigkeit auszunutzen, die doch gesetzlich gewährleistet sei. Wie könne dann die elterliche Autoritär durch das Arbeitsbuch so wunderbar gestärkt werden! Die Eltern befänden sich oft in Abhängigkeit von den Kindern, welche ihnen Kostgeld bezahlten. Wenn die wirthschattliche Noth den Vater zum Sklaven des Sohnes mache, könne der Vater dem Sohn auch nicht entgegentreten. Das Arbeitsbuch solle verhindern, daß die Arbeiter sich monatelang auf der Straße herumtrieben. Solle es etwa das so sehr ersehnte „Recht auf Arbeit“ verwirklichin? Die Arbeiter liefen nicht aus Uebermuth auf der Straße herum, sondern aus Mangel an Arbeit. Wenn der Vater oder Vormund oder die Mutter das Recht erbielten, die Aushändigung des Arbeitsbuches zu verlangen, so müßten schließlich auch Strafen eingeführt werden, um diese Be⸗ stimmungen wirksam zu machen. Dadurch werde der Ortsgendarm zum Vertreter der elterlichen Autorität und zur Stütze dieser schönen christlichen Weltordnung. Man schütze den Arbeiter so, daß er schließ⸗ lich sagen müsse: ‚Gott schütze mich vor meinen Freunden!“ Dag Arbeitsbuch habe nur so lange einen Sinn, als der Arbeiter selbst davon Nutzen habe, so lange also der Staat verpflichtet sei, den jugendlichen Arbeiter vor Unrecht zu schützen. Werde dafür die Grenze auf 16 Jahre festgesetzt, so dürfe auch das Arbeitsbuch nicht länger gelten; dann könne es zum Segen gereichen. Wenn man wirklich eine Versöhnung und Frieden mit den Arbeitern wolle, so möge man etwas Anderes als ein Ausnahmegesetz schaffen.

Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Koenigs: In Bezug auf die Form der Aushändigung des Arbeiisbuches an Vater oder Vormund dürfe er darauf hinweisen, daß schon in dem bisherigen §. 1097 die Aushändigung an den Arbeiter vorgesehen gewesen sei und daß sich in der Praxis keine Schwierigkeiten ergeben hatten. Ueber das Maß der Veligenz, welche der Arbeitgeber dabei zu prästiren habe, treffe das Gesetz keine Bestimmung, die Beurtheilung bleibe daher dem ordentlichen Richter überlassen. Ebensowenig würden bei der Aus⸗ händigung an den Vater Schwierigkeiten entstehen. Die verbündeten Regierungen bielten mit aller Entschiedenheit an einem obligatorischen Arbeitsbuch für alle minderjährigen Arbeiter fest und freuten sich, in diesem Punkte mit der Mehrheit der Kommission und hoffentli des Reichstages in Uebereinstimmung zu sein. Das Arbeitsbu sei 1878 eingeführt worden, um der Zuchtlosigkeit und dem Kontrakt bruch namentlich unter den jugendlichen Lehrlingen des Handwerks und den jugendlichen Arbeitern entgegenzutreten. Die Motive der jetzigen Vorlage hätten ausgeführt, daß der Zweck nicht vollständig erreicht se. Deshalb schlügen die verbündeten Regierungen die ver schärfende und ergänzende Bestimmung vor. Der Abg. Dr. Hirsch habe eingewandt, daß die Bestimmungen über das Arbeitsbuch über haupt überflüssig seien, weil sie ihren Zweck verfehlt hätten. Es be⸗— ständen seit Jahrtausenden Strafen gegen den Diebstahl und trotzdem werde gestohlen. Darum sei doch die Bestrafung des Diebstahls nicht überflüssig. Ohne diese Veipflichtung des Arbeitsbuchs ware Zuchtlosigkeit und Kontraktbruch unter den minderjährigen Arbeitern noch stärker geworden. Die Quelle dieses Uebels liege ja in der induftriellen Entwickelung. Es sei ein Schatten

der Großindustrie⸗ daß die jugendlichen Arbeiter zu früh zu wirthschaftlicher Selbständigkeit gelangten. Sie verdienten meistentz mit siebenzehn, achtzehn Jahren fast ebenso viel wie später. Es sei