1891 / 47 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

sich dessen klar, müssen hier und da im Einzelinteresse Opfer gebracht en.

. jetzigen Parteien sind gegründet auf Interessen und ver⸗ folgen dieselben oft zu sehr, eine iede für sich. Es ist ein bohes Verdienst Meiner Vorfahren, daß sie sich nie zu den Tarteien gestellt, sondern daß sie stets darüber gestanden baben und daß es ihnen ge— lungen ist, die einzelnen Parteien zum Wohle des Ganzen iu ver⸗ einigen. Nun, Sie sehen ja, wie der Erfolg diese Bemühungen gekrönt bat zum Heil des Ganzen, zum fortschreitenden Gedeihen unserer Arbeit. .

Ich hoffe und spreche die feste Zuversicht aus, daß ein Jeder von Ihnen in seiner Arbeit und in seinem Wirkungskreis verstehen wird, daß er für das Ganze wirken und arbeiten soll, daß er Mir treu zur Seite stehen und Mir helfen muß. Ich glaube nicht, daß die brandenburgischen Männer zaudern werden, Mir zu folgen auf den

die Ich beschreite. . öᷓ̃ daß Ich Meine ganze Stellung und Meine Aufgabe als eine Mir vom Himmel gesetzte auffasse, daß Ich im Auftrag eines Höheren, dem Ich später einmal Rechenschaft abzulegen habe, berufen bin. Deshalb kann Ich Sie versichern, daß kein Abend und kein Morgen vergeht ohne ein Gebet für Mein Volk und speziell ein Gedenken an Meine Mark Brandenburg.

Nun, Brandenburger! Ihr Markgraf spricht zu Ihnen, folgen Sie Ihm durch Dick und Dünn auf allen den Wegen, die Er Sie führen wird! Sie können versichert sein, es ist zum Heil und zur Größe unseres Vaterlandes.

. ö Gesinnung rufe Ich: Es lebe die Provinz Branden burg, hurrah! hurrah! zum dritten Male hurrah!

Durch die vom Bundesrath heschlossenen und durch den Reiche lit le am 13. Juli 1879 peröffentlichten Be— stimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenhahnen ist angeordnet, daß die Thiere nicht geknebelt und in Säcken, Käfigen, Kisten oder ähnlichen Behältern nur dann zur Beförderung zugelassen werden dürfen, wenn diese Behälter hinlänglich geräumig und

ftig sind. ; ö . 2 den Großherzoglich badischen Eisenbahnen ist hierzu die Anordnung getroffen, daß, wenn Sendungen von Thieren in Käfigen und dergleichen unterwegs ein nennenswerthes Stilllager erfahren, die Stationen für. die Tränkung und nöthigenfalls für die Fütterung der Thiere Sorge zu tragen haben. Die baaren Auslagen für das Futter werden auf die Sendung nachgenommen, dagegen darf für die Mühewaltung der Bediensteten eine Anrechnung nicht stattfinden. Auf An⸗ regung des Vorstandes des Verbandes der Thierschutzvereine des Deuschen Reichs zu Köln ist das Reichs-Eisenbahnamt mit sämmtlichen Bundesregierungen, denen Eisenbahnver⸗ waltungen unterstellt sind, wegen Verallgemeinerung dieser Ein⸗ richtung in Benehmen getreten und ist dadurch erreicht worden, daß nunmehr auf sämmtlichen deutschen Eisenbahnen bei der Beförderung von Thieren in Käfigen u. s. w. in gleicher Weise wie auf den Großherzoglich badischen Eisenbahnen ver— fahren werden wird. Gleichwohl wird es sich für Die Ver⸗ sender empfehren, etwaige Wünsche in Bezug auf die Tränkung und Fütterung der Thiere durch Aufschriften an den Käfigen oder durch Vermerk in den Frachtbriefen zum Ausdruck zu bringen, wie dies in vielen Fällen schon jetzt geschehen ist. Eine besondere Gewähr werden die Eisenbahnverwaltungen durch diese Fürsorge allerdings nicht übernehmen, vielmehr bleiben in dieser Beziehung die gegenwärtigen Bestimmungen über die Haftpflicht in Geltung.

s der „Times“ und französischen Blättern hat eine welten aus Sansibar den Weg in die dentsche Presse gefunden, derzufolge ein in Sansibar wohnhafter Reichs⸗ angehöriger. Namens Raddatz, ein Suahelimädchen in seine Wohnung gelockt und dort ermordet haben sollte. Nach den angestellten Ermittelungen ist eine derartige Beschuldigung allerdings von dem Sultan und der aufgeregten Bevölkerung Sansibars gegen den Genannten er⸗ hoben worden, indessen hat das Ergebniß der über den That⸗ bestand veranlaßten amtlichen Erhebungen keinen Anlaß zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Raddatz geboten.

Se. Durchlaucht der Prinz Albert zu Sachsen—⸗ Altenburg, e,, der 3. Garde⸗Kavallerie⸗-BGrigade, ist von Urlaub nach Oesterreich-⸗Ungarn hierher zurückgekehrt.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schwarz— burg⸗sondershausensche Staats⸗Minister Petersen ist hier angekommen.

Der General der Infanterie z. D. von Leszezy ns ki, Chef des Infanterie Regiments Markgraf Karl (7. Branden— burgisches) Nr. 60, hat Berlin wieder verlassen.

Der General-Lieutenant z. D. von Teichman und Logischen hat sich auf längere Zeit nach Italien begeben.

Das Uebungs-Geschwader, bestehend aus S. . Panzerschiffen „Kaiser“ GFlaggschiff), d „Preußen“ und S. M. Aviss „Pfeil Geschwader⸗ gef. Contre-Admiral Schröder ist am 20. Februgr in Spa . angekommen und beabsichtigt, am 4. März nach Neapel in See . iedri 3 Kapitän

S. M. S. „Friedrich Carl“, Kommandant: Kapi zur See . ist am 21. Februar von Messina nach

i egangen. ö. rr ,., . Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Valet te, ist am V. Februar in Neapel angekommen und beabsichtigt, am 28. Februar die Heimreise fortzusetzen.

i . irende Wilhelmshaven, 21. Februar. Der kommandiren Admiral reiherr von der Goltz ist einer Meldung des

Baden.

Karlsruhe, 22. Februar. Ihre Königliche Hoheit die Gräfin . welche gegenwärtig in Baden⸗ Baden weilt, begiebt sich der „Karlsr. Ztg.“ zufolge demnächst wieder nach Brüssel und von dort zu längerem Aufenthalt nach Mentone. Zugleich schreibt das genannte Blatt: Wir sind ermächtigt, die aus dem fran⸗ zösischen Blatte „Pariser Post“ stammende Mittheilung über einen angeblichen gewaltsamen Tod des Prinzen Balduin von Flandern mit allen darin enthaltenen aben— teuerlichen Erzählungen als eine böswillige Erfindung zu erklären. Da auch deutsche Zeitungen, darunter hiesige Blätter, die Sensationsnachricht in ihren Spalten aufgenommen haben, erscheint es als eine werthe Pflicht, die so schwer ge⸗ prüften Eltern des trefflichen Prinzen Balduin von Flandern sowie die ganze Königlich belgische Familie ror Verleum⸗ dungen zu schützen, die ihren gerechten Schmerz so schonungs⸗ los mißachten. Das Gefühl der Ehrfurcht und Theilnahme an der Trauer einer deutschen Fürstin, welche dermalen in der Heimath bei ihrer verehrten Mutter weilt, erhöht die Pflicht der Vertheidigung derselben in verstärktem Maße.

Mecklenburg⸗ Schwerin. . Schwerin, 23. Februar. Ihre Königliche Hoheit die 9 begeht heute die Feier ihres Ge⸗ burtstages. Von einer größeren Feier ist den „Mecklenb. Nachr.“ zufolge diesmal abgesehen worden, doch fand früh große Reveille statt und haben die öffentlichen wie zahlreiche Privatgebäude geflaggt.

Oldenburg.

(H) Oldenburg, 20. Februar. Der Landtag gab in der heutigen Sitzung seine Zustimmung zu dem von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf eines Berggesetzes für das Fürstenthum Birkenfeld, nach welchem an Stelle des ver— alteten französischen Gesetzes gleiche bergrechtliche Bestimmungen dort eingeführt werden sollen, wie sie in der benachbarten preußischen Rheinprovinz bestehen. Ein Antrag aus dem Landtage, die Großherzogliche Staatsregierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob nicht wie in anderen deutschen Staaten so auch hier der Gewerbebetrieb von Privat⸗-Versicherungsunter⸗ nehmen von einer Konzession abhängig zu machen sei, um erstens das Publikum vor Benachtheiligungen durch unsolide Versicherungsgesellschaften zu schützen und zweitens die aus— wärtigen Gesellschaften durch die ihnen bei der Konzessions⸗ ertheilung zu stellenden Bedingungen, im hiesigen Staat Generalagenten zu bestellen, zur Besteuerung der ihnen aus demselben zufließenden Einnahmen heranzuziehen, fand die Zustimmung des Landtages. Ueber eine Petition des „Deutschen Frauen vereins Reform“ in Weimar um Errichtung eine? Mädchen Gymnasiums oder Zulassung des weiblichen Geschlächts zur Ablegung des an den bestehenden Gymnafien eingeführten Maturitätsexamens ging der Landtag zur Tages— ordnung über.

Reuß j. L. . . Gera, 21. Februar. Der Landtag erledigte der „Ger. Ztg.“ gufolhe in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über den Civilstaatsdienst nach den Anträgen des Justizausschusses.

Oesterreich⸗Ungarn.

Am Sonnabend Vormittag fand im Ministerium des Aeußeren eine Konferenz der Delegirten zu den oösterreichisch⸗ ungarisch⸗deutschen Handelsvertrag s- Verhandlungen statt. Wie die „Politische Corrcspondenz vernimmt, werden im Laufe der nachsten Woche weitere Sitzungen abgehalten werden. Der „Presse“ zufolge steht bei den Verhand—⸗ lungen gegenwärtig die abzuschließende Veterinär Kon— vention auf der w,, Gleichzeitig wird über die isenbahn-Tariffrage berathen. . k 23. , Se. Majestät der Kaiser und König, sowie Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Erzherzoge Albrecht und Wilhelm kondolirten, wie die „Wien Zig.“ mittheilt, den Hinterbliebenen des ver— storbenen früheren Kriegs-Ministers Grafen von Bylandt— . Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin Wittwe Erzherzogin Stefanie ist vorgestern aus Abbazia

ier wieder eingetroffen.

. Die n , n Herolsmäh tigten Lahovary und Due a wurden heute Mittag von dem Grafen K'älnokty empfangen. Ersterer stattete . 3 Botschafter Prinzen

ß einen längeren Besuch ab.

. am . Abend von dem Statthalter von Dal— matien Feldmarschall- Lieutenant von David? zu Ehren des in Spalato weilenden deutschen Geschwaders ver— anstalt'te Diner fand in einem mit deutschen und dsterreichischen Flaggen, sowie mit den Bildnißen der Kaiser Wilhelm und Franz Joseph geschmückten Saale statt. Der deutsche Contre⸗Admiral Schröder war mit dem Stabs-⸗Chef und den Kommandanten der deutschen Schiffe, der österreichische Contre⸗ Admiral Hinke mit den Kommandanten der österreichischen Schiffe erschienen. Außerdem waren der deutsche Vize-Konsul und die Spitzen der Behörden anwesend. Der Statthalter brachte unter den Klängen der deutschen Nationalhymne ein dreimaliges begeistert aufgenommenes Hoch auf Se. Majestät den Kaiser Wilhelm aus und erklärte, durch die herzlichste Begrüßung der deutschen Gäste erfülle er freubigst einen ehrenvollen Auftrag seines Kaisers. Contre⸗ Admiral Schröder dankte für die gastliche Aufnahme und. brachte unter den Klängen, der österreichischen Volkshymne ein dreimaliges begeistert aufgenommenes Hoch auf den Kaiser Franz Joseph aus. Während des Diners herrschte zwischen den deutschen und österreichischen Offizieren ein sehr kameradschaft⸗ licher und herzlicher Verkehr. Bei dem am Sonnabend von dem Contre⸗Admiral Hinke zu Ehren des deutschen Ge— schwaders veranstalteten Diner brachte derselbe anknüpfend an, den freundschastlichen Empfang des öͤsterreichischen Geschwaders in Kiel ein dreimaliges, enthusiastisch auf⸗ genommenes. Hoch auf Se,. Majestät den deutschen Kaiser und Se. Königliche Hoheit den Prinzen Heinrich aus, in welchem besonders die Freund— schaft beider Marinen verkörpert erscheine. Die Marinekapelle

W. T. B.“ zufolge heute mit dem Panzerschiff „Oldenburg“

nach Portsmouth in See gegangen.

intonirte die Nationalhymne. Contre Admiral Schröder hob alsdann in warmen Worten den allseitigen herzlichen

fang hervor und brachte ein dreimaliges, begeistert auf⸗ 4 Hoch auf den Kaiser Franz Joseph und die freundschaftlichen Beziehungen beider Kriegsmarinen, speziell auf Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Erzherzog Karl Stephan, in welchem diese Beziehungen verkörpert würden, aus. Die Musik intonirte die österreichische Hymne. Abends fand auf dem Herrenplatze Concert statt. Gestern Nachmittag unternahmen die Contre⸗Admirale Schröder und Hinke und sämmtliche Offiziere beider Geschwader theils zu Wagen, theils mittelst Barke einen Ausflug zu den Ausgrabungen bei Salona. Dort wurde ein Lunch eingenommen. Der Museum-Direktor Bulie hatte die Führung übernommen. Vertreter der Civil- und Militär⸗ behörden sowie der Bürgerschaft von Spalato nahmen an dem Ausfluge Theil.

Grosßßbbritannien und Irland.

Im Oberhause beantragte Lord Thring am Freitag die ö der Factory and. Workshop Sanitz tion Bill, welche Fürsorge trifft für bessere Ventilation und Rein— lichkeit der Fabriken und Werkstätten und die Beauf⸗ sichtigung regelt. Gleichzeitig beantragte Lord Dunraven die zweite Lesung eines ähnlichen Entwurfs, welcher die Ver— wendung von Kellern und ungesunden Erdgeschossen für Werkstätten untersagt und in Verfolg des von der Berliner Arbeiterschutz-Konferenz gefaßten Beschlusses das Alter, in welchem Kinder beschäftigt werden können, von zehn auf zwölf Jahre erhöht. Beide Vorlagen wurden unter der Bedingung zum zweiten Mal gelesen, daß sie alsdann zurückgestellt e, . ( . 3 . zur

änzung des Fabrikengesetzes eingebracht w ; J ,. . einer der letzten Ueberlebenden von den Offizieren, die an der Schlacht von Waterloo theilnahmen, ist, wie W. T. B.“ aus London von heute meldet, 92 Jahre alt, gestorben.

Frankreich.

Paris, 23. Februar. Ihre Majestät die Kaiserin gri che machte ö Sonnabend Vormittag einen Spazier⸗ gang nach dem Tuileriengarten und besichtigte darauf mehrere Läden in der Rue Rivoli sowie die Gemäldesammlung Sedel— meyer's. Am Nachmittage stattete Allerhöchstdieselbe in Be— gleitung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Marga⸗ rethe, der Gräfin Perponcher, sowie des Grafen Seckendorff dem Maler Munkacsy einen Besuch ab. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Margarethe unternahm später in Be⸗ gleitung des, Botschafters Grafen Münster und des Militär-Attachés Freiherrn von Süßkind einen Spazier⸗ ritt im Bois de Boulogne. Am Abend fand in der deutschen Botschaft ein kleines Diner statt und später wohnten Ihre Majestät die Kaiserin und Ihre Königliche Hoheit die Prin⸗ zessin Margarethe in Begleitung des Grafen Seckendorff . Vorstellung von Miß Hellyett im Theater Bouffes Parisiens bei. Gestern verließ Ihre Majestät, wie „W. T B.“ meldet, Vormittags 9 Uhr 30 Minuten die deutsche Botschast, machte im Garten der Tuilerien einen etwa einstündigen Spaziergang und begab sich alsdann mit der Prinzessin Margarethe in die pro⸗ testantische Kapelle in der Rue Royale. Nach dem Gottesdienst fuhren die hohen Herrschaften in einem offenen Landauer, von etwa 200 Personen, welche sich vor der Kirche aufgestellt hatten, ehrerbietig begrüßt, zum Marsfeld. Auf einem längeren Spaziergange daselbst passirte Ihre Majestät auch die

befindet. Die anwesenden Offiziere grüßten die Hohen Be— sucherinnen. Später folgten die Hohen Herrscha ten einer Einladung des bayerischen Geschäftsträgers Freiherrn von Tucher zum Dejeuner. Nachmittags wohnte Ihre Majestät dem Gottes⸗ dienste in der englischen Kirche bei, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Margarethe begab sich nach dem Konser⸗ vatorium. . .

Die schwedische Korvette „Freya“, Kommandant Se. Königliche Hoheit der Prinz Oscar von Schweden, ist, wie aus Tunis gemeldet wird, von Konstantinopel kommend, in La Goulette eingelaufen. ö . . Wie der ö meldet, hat der Präsident Carnot ein Dekret unterzeichnet, durch welches der General-Gouverneur von Algier Tirman ein Mandat als Regierungs⸗ kommissar erhält, um seine Amtszthätigkeit anläßlich der am 26. d. M. . Debatte über die Interpellation des Senators Dide zu vertheidigen. ö. . Der Aar 0 gn e. Develle und der Handels⸗Minister Jules Roche werden heute vor der Zollkommission über die von derselben an den Regierungsvorschlägen vorgenom⸗ menen Abänderungen Erklärungen abgeben. Die Regierung wird sich gegen jede übermäßige Erhöhung der Zölle, welche die guten Beziehungen Frankreichs zum Auslande schädigen könnte, aus sprechen, namentlich gegen die hohen Zollsätze auf Mühlsteine, reine Seidenstoffe, Fleisch, Konserven, spanische Leine 2c.

. Der Minister des Auswärtigen Ribot hat bei der Kammer einen Gesetzentwurf betreffend die Organisation, der französischen Justizpflege auf Madagaskar, eingebracht. Nach demselben sollen drei französssche Gerichte erster Instanz in Tananariva, Tamatave und Majunga und ein Appell-Gerichts hof in Tamatave errichtet werden. Vor diesen Tribunalen würden alle Angelegenheiten, welche Europäer betreffen, verhandelt werden. Die Kosten für die Einrichtung der Gerichte werden im ersten . auf 243 000 Fr, veranschlagt, sür später sollen jährlich 40 009 Fr. dafür eingestellt werden. Die Zusammensetzung der Gerichts höfe und die Kompetenz derselben sollen durch Dekrete geregelt werden. . .

Die mit der Abänderung der Vorschriften über die Führung der Straflisten beauftragte Kommission beschloß hinsichtlich der Ausländer, daß die Vergünstigung des Nichteintrags in die Listen nur da stattfinden solle, wo eine gleiche Vergünstigung für die französischen Unterthanen im Auslande bestehe; die Behufs der Ausweisung Verhafteten sollen jedoch stets in die Listen eingetragen werden.

Die russische Regierung hat bei der hiesigen Re—⸗ gierung für den Lieutenant Machkoff, welcher sich im Auf⸗ trage der Petersburger geographischen Gesellschaft zu wissen⸗ schaftlichen Zwecken nach Abyszinien begiebt, die Erlaubniß nachgesucht, die französischen Besitzungen am Rothen Meere ungehindert passiren zu können. Die Erlaubniß ist sofort er⸗ theilt worden. . . .

Eine aus der Südsee in San Francis co eingetroffen? Brigg berichtet, die fran zösischen Kreuzer „Chaplain und „Volage“ hätten mehrere Dörfer auf der Insel

Raiatea, eine der Gesellschaftsinseln, bombardirt und ein

Maschinengalerie, wo sich gegenwärtig eine Militär⸗Reitschule

Truppendetachement ans Land ge setzt, welches mehrere ein⸗ Die auf der Bergseite

geborene Stamme unterworfen habe. wohnenden Stämme hätten sich nicht unterworfen. In einer gestern Abend stattgehabten Versammlun

der früheren Patriotenliga' protestirte De rouldde

gegen die Betheiligug französischer Künstler an de Kunstausstellung in Berlin. Wie die Blätter melden,

vor der Statue der Stadt Straßburg eine boulangistisch

Kundgebung versucht, jedoch von der Polizei, welche die Theilnehmer auseinandertrieb und einen Ruhestörer verhaftete,

verhindert worden.

Rußland und Polen.

Das 40. Re serve-⸗ (gdre-) Regiment quartier Kowel, Gouvernement Wolhynien) ist, wie, W. T. B.

aus St. Petersburg meldet, in das 165. Kowel'sche Infan⸗ terie⸗ Regiment ohne Veränderung der Dislokation umbenannt

worden.

Das Projekt der sibirischen Eisenbahn ist nunmehr zur Vorlage an das Kommunikations-Ministerium gelangt und wird von da dem Reichsrath zur Bestätigung und Be—

willigung der Mittel zugehen.

Italien.

In Rom ist der M. „Allg. Ztg.“ zufolge der Präsident

des Admiralitätsraths, Vize-Admiral Ferdinand Acton

der dem Kahinet Egiroli als Marine-Minister angehört hat, Derselbe lautet:

im 60. Lebensjahre gestorben. verliert in ihm eine ihrer zitäten. Die Leiche wird nach dort bestattet werden.

Marine-Ministers di San -Bon

Die italienische Marin hervorragendsten Kapa Neapel

Neapel, welcher Dienstag Abends zum Besuche seiner König lichen Eltern in Rom eintraf,

aron Uexküll ist sehr schwer erkrankt.

Portugal. In Oporto ist der dort lebende penfionirte Genera

Correira Silva am Sonnabend verhaftet und nach der Außer dem General sind auch

Festung Foz gebracht worden. A noch mehrere andere Personen festgenommen worden.

Serbien.

Belgrad, 23. Februar. Meldung des „W. T. B.“ am Regentschaft seine Entlassung überreicht, eines Kabinets zu ermöglichen, welches in seiner Stellung zu der Skupschtina die Staatsangelegenheiten erfolgreicher“ er— ledigen könnte. Die Regentschaft hat die Minister auf— gefordert, bis zu einer endgültigen Entscheidung die Geschäfte weiter zu führen. Die „Politische Correspondenz“ meldet hierzu, das Ministerium Gru habe feine Entlassung ein— gereicht, weil es nicht im Stande gewesen sei, die parlamen⸗ tarische Situation vollständig zu beherrschen. Die Regentschaft habe mit Pasic Betreffs der Bildung eines neuen Kabinets lonferirt, welcher den Wunsch geäußert habe, sich zunächst mit seinen engeren Freunden zu verständigen.

Amerika.

Vereinigte Staaten. An Stelle des verstorbenen

Schatzsekretärs Windom ist der vormalige Gouverneur des Staates Ohio, Charles Foster, zum Schatz sekretär er— nannt worden. Einem Zeitungsberichterstatter gegenüber äußerte derselbe dem „W. T. B.“ zufolge, daß er vorläufig die Politik Windom's fortsetzen werde und nicht daran denke, irgend welche Aenderungen eintreten zu lassen. Er befinde sich in Uebereinstimmung mit den finanziellen Ansichten des Präsidenten Harrison und der republikanischen Partei. Ferner sprach sich Foster dahin aus, daß seiner An⸗ sicht nach die freie Sil berprägung den Handel schädigen würde. Im Uebrigen sei er Schutz zöllner' und Anhänger der Reziprozität und wünsche auf das Lebhafteste die Genehmigung der Vorlagen, welche bezweckten, den ameri⸗ kanischen Seehandel wieder zu beleben. Es? Chile. Ueber Buenos⸗-LAires wird dem „R. B.“ vom Sonntag berichtet: es habe bei Pisagua ein ernstes und hartnäckiges Gefecht stattgefunden, in welchem die In⸗ surgenten unterlegen seien. Bei Iquique seien gestern die Aufständischen mit den Regierungstruppen aufs Neue zu⸗ sammengestoßen, der Ausgang sei aber noch unbekannt.

Argentinien. Der Mordversruch gegen den General Roca wird, einer bei der argentinischen Gesandtschaft in London eingegangenen Depesche aus Buenos Aires zufolge, dort allgemein auf das Entschiedenste verurtheilt; es handle sich dabei übrigens um eine mit politischen Dingen nicht zu⸗ sammenhängende That eines Einzelnen. In der Stadt und im ganzen Lande herrsche vollkommene Ruhe. Nach in Paris eingetroffenen Nachrichten aus Buenos Aires hat eine Anzahl Generale und Offiziere nach der Proklamation des Be— lagerungszustandes ein Manifest erlassen, in welchem sie er— klären, sie würden die gesetzmäßige Regierung energisch unter⸗ stüßen. Der Munizipalrathswahlen wegen wurde der Belagerungszustand für gestern aufgehoben und erst nach Be⸗ endigung der Wahlen wieder hergestellt; die Ruhe wurde auch gestern nirgends gestört.

Afrika.

Egypten. Ueber die Expedition Derwische wird aus Kairo weiter e Dig ma vollständig besiegt ist und sich auf der Flucht nach Ta szala befindet. Aus Afafit vom 20. B. M. liegen via Suagkim folgende Nachrichten des, R. B.“ vor: Vor der Einnahme von Tokar fand bei Afafit ein heftig es Gefecht mit den Streitkräften unter Osman Digma statt, welches 1“ Stunden währte. Osman Digma nahm nicht persönlich an demselben Theil. Seine etwa auf 2000 Mann geschätzten Streitkräfte griffen mit großem Ungestüm die egyptischen Truppen an, welche mehrere bei Afafit k 6 in Ruinen liegende Gebäude besetzt hielten. Es ent⸗ pann sich ein erbitterter Kampf Mann gegen Mann, bis zu⸗ letzt die egyptische Reiterei zum Angriff auf den Feind vor⸗ brach, denselben überritt und in die Flucht schlug. ie Araber wurden gänzlich zerstreut und flüchteten unter Zurücklassung von etwa 709 Todten, welche rings um die egyptische Stel—

gegen die emeldet, daß Osman

ist in der vergangenen Nacht

(Stabs⸗

übergeführt und 86 Zum Nachfolger des neuen auf dem Posten des Chef— lommandanten des Marine-⸗Departements in Neapel soll Vize⸗ Admiral Bertelli ernannt werden. Der Prinz von

r wollte in der Hauptstadt bis 66 verweilen. Der russische Botschafter beim Quirinal

Das Ministeri um hat laut Freitag Abend der um die Bildung

42 verwundet.

g ö. und eine Menge Waffen und Munition ervorragenden Emirs befinden sich unter den Todten.

auf Temrin. e

ein englischer Kapitän getödtet, einer verwundet, 4 egyptische Pffiziere schwer verwundet, 12 egyptische Soldaten getödtet, Die Egypter eroberten zwel Kanonen, .

e

e t Osman r Digma beobachtete den Lauf des Gefechts von benachbarten

Hügeln aus und entkam mit etwa I) Reitern in der Richtung Ab

Parlamentarische Nachrichten.

5 In der heutigen (72) Sitzung des Reichstages,

welcher der Staatssekretär Br. von Boetticher und der Staata⸗Minister Freiherr von Berlepsch beiwohnten, theilte der Vize⸗Präsident Graf Ballestrem zunächst den Eingang folgender Vorlagen mit: ) des Berichts des Reichs? kom missars für das Auswanderungswefen vro 1596 und 2) des Gesetzentwurfs betreffend das Telegraphen⸗ wesen des Deutschen Reichs.

Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung auf Grund des Berichts der XIII. Kommission. Die Berathung wurde fortgesetzt mit §. 115.

e Die Gewerbetreibenden sind verpflichtet, die Löhne ö Arbeiter in Reichs währung zu berechnen und baar auszuzahlen. dürfen den Arbeitern keine Waaren kreditiren. Die Verabfolgung von Lebensmitteln an die Arbeiter fällt, sofern sie zu. einem die Anschaffungskosten nicht über— steigenden Preise erfolgt, unter die vorstehende Bestim⸗ mung nicht; auch können den Arbeitern Wohnung, Feuerung, Beleuchtung, Landnutzung, regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hälfe, sowie Werkzeuge und Stoffe zu den ihnen über tragenen Arbeiten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verab- folgt werden, soweit die da für angerechneten Beträge die durch⸗ schnittlichen Selbstkosten, rücksichtlich der Wohnung und Land— nutzung dig ortsüblichen Mieths⸗ und Pachtpreise nicht übersteigen. Die Auszahlung der Löhne darf ohne Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde nicht in Gast, und Schankwirthschaften ö oder Verkaufsstellen erfolgen. Hierzu lagen folgende Anträge vor: 1) vom Abg. Auer: a2. Im Abfatz 2, zweite Zeile, hinter dem Worte Waaren zu setzen: erkaufen oder kreditiren“. b. In demselben Absatz das Wort durchschnittlichen zu streichen. Dem Absatz 3 folgende Fassung zu geben: „Der Lohnzahltag darf weder ein Sonnabend noch ein Sonn— tag oder Festtag sein. Die Ausjahlung der Löhne darf nicht in Gast⸗ und Schankwirthschaften oder Verkaufsstellen erfolgen. So⸗ weit die Lobnzahlung nicht wöchentlich stattfindet, ist den Arbeitern eine ihren Leistungen entsprechende Abschlagszahlung zu gewähren. Die Lohnabrechnung muß spätestens alle vierzehn Tage, beziehentlich nach Fertigstellung der Äkkordarbeiten statifinden.“ 2 vom Abg. Dr. Gutfleisch:

Im Absatz 3 die Anfangsworte Die Auszahlung der Löhne darf“ zu ersetzen durch die Worte

J Lohn ˖ und Abschlagszahlungen dürfen“.

Den zweiten Absatz des §. 115 nehmen

ihrer

in folgender Fassung lanzu—

»Sie dücfen den Arbeitern keine Waaren kreditiren. Doch ist es gestattet, den Arbeitern Lebensmittel für den Betrag der An— schaffungskosten, Wohnung und Landnutzung gegen die ortsüblichen Mieth und Pachtpreise, Feuerung, Beleuchtung, regelmäßige Be⸗ köstigung, Arzeneien und ärztliche Hülfe, sowie Werkzeuge und Stoffe für den Betrag der durchschnittlichen Selbstkosten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung zu verabfolgen.

Zu einem höheren Preise ist die Verabfolgung von Werkzeugen und Stoffen für Akkordarbeiter zulässig, wenn derselbe den orts— üblichen nicht übersteigt und im Voraus vereinbart ist.

I) noch ein Antrag vom Abg. Metzner.

Der Referent Abg. Hitze empfahl die Ablehnung aller dieser Anträge und die Annahme des Kommissionsbeschlusses. Abg. Grillenberger verwarf nicht nur die Kom— missions vorlage, sondern namentlich auch den Kompromißantrag Gutfleisch, der nicht nur eine Zulassung, sondern geradezu eine Legalisirung des Trucksystems enthalte Im Uebrigen befür⸗ wortete er den Antrag seiner Fraktion. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (10) Sitzung des Hauses der Ab⸗ ordneten, welcher der Minister der geiftlichen 2c. Angelegen⸗ eiten Dr. von Goßler, der Minister des Innern Herr⸗ furth und der Finanz-Minister Br. Miquel beiwohnten, wurde die Diskussisn über die SS. 84, 81a und 85 des Ent' wurfs eines Einkommensteuergesetzes, welche die Verwendung der etwaigen Ueberschüsse in Folge der neuen Ver⸗

der

Abg

sind,

eines bei

beantragt die Wahl des Abg. Günther im 8. Regierungsbezirks Merseburg für gültig zu erklären, dagegen die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Abg. Lucius im 4. Wahlkreise des Regierungsbezirks Erfurt auszusetzen.

Ordnung für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie liegt nunmehr im Druck vor. erstattet.

heim), Fritzen (Reis) und Wenders. Gesetzentwurf zur Abaͤnderung des Gesetzes vom 25. Mai 1873 be—⸗ antragt: ‚Der 5§. 96 des Gesetzes vom 25. Mai 1873 wegen Ab⸗ änderung des Einführung

steuer jenigen Landestheilen, in welchen für die Gemeindevertreterwahlen zie Wähler nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden direkten Staatssteuern in Actheilungen getheilt werden, verlieren ortsstatuta⸗ rische Bestimmungen, welche das Wahlrecht an einen höheren Klassen— steuersatz als dem der 2. Steuerstufe (6 dε½) knüpfen, ihre Gül— tigkeit; der Dieses Gesetz tritt

einem Einkommen unter 900 . abhängig gemacht werden. Erhöhung ist nicht zulässig⸗ die jedoch ohne Abschluß blieb.

Abg den Abschnitt 5. der Vorlage (G§. 149 172), welcher im Wefentlichen das Lehrerpensionsgesetz von 18835 Anträge vor.

Antrag des richts ⸗Minister dle

Unterrichts ⸗Anstalt, Staate Staatsmitteln unterhalten wird, als pensionspflichtige Dienstzeit an—= zurechnen; bezweckt,

bewirken, welche für die Gemeindebeamten gelten, unter Genehmigung der Bezirksregierung. die Regierungevorlage perschiedenen Paragraphen durchweg das bebörden durch Bezirksregierung! ersetzt wurde. Der sechste Ab- schnitt handelt von der Fürsorge Volksschullehrer. Reliktengelder gerichteten Anträgen hob der Kommissar des Finanz⸗ Ministers, .

Anträge in hohem Grade eine Bevorzugung der Lehrer gegenüber den w Staatsbeamten Appe hältnisse der letzteren gleichliegend feien mit denen der Lehrer. Er könne zwar eine bestimmte Erklärung nicht abgeben, glaube aber einen Widerspruch der Königlichen Staatsregierung gegen diese Anträge in Aussicht stellen ju müssen. Die ss Abschnitt wurde darauf bis zur nächsten Sitzung vertagt.

Die Wahlprüfungs⸗Kommission des Reichstages Wablkreise des

Der Bericht der XII. Kommission des Hauses der geordneten über den Entwurf einer Landgemeinde⸗

Er ist von dem Abg. Barth

Die Einkommensteuer⸗Kommission

; des Hause s Abgeordneten berieth heute den

Antrag Bachem (Mul Dieselben haben folgenden

rr, r . . 2 ĩ 6 ö ,

Gesetzes vom 1. Mai 1, einer Klassen⸗ und klassifizirten erhält als Absatz 3 folgenden

betreffend die Einkommen⸗

Zusatz: In den⸗

Erlaß solcher Ortsstatuten ist ferner nicht zulässig.

mit dem 1. April 1897 in Kraft.

3 Freiherr v Zedlitz schlug vor, als 5. 79a folgenden Satz ein⸗ zu

und Landgemeinden das Bürgerrecht bezw. das Stimm- und Wahl⸗ recht in Gemeindeangelegenheiken an die Bedingung eines jährlichen Klassensteuerbetrages von 6 ½ geknüpft ist, tritt bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung des Gemeindewablrechts an die Stelle des genannten Satzes der Steuersatz von 4 60 bezw. ein Einkommen von Sh . In denjenigen Landestheilen, in welchen für die Gemeindevertreter⸗ wahlen die Wähler nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden direkten Steuern in Abtheilungen getheilt werden, tritt an Stelle eines äs Einkommensteuer Üübersteigenden Steuersatzes, an welchen durch Ortsstatut das Wahlrecht geknüpft wird, der Steuersatz von 6 ½½ Wo solche Ortzstatuten nach bestehenden Kommunalordnungen zuläfsig

alten: Soweit nach den beftehenden Bestimmungen in Stadt⸗

kann das Wahlrecht von einem niedrigeren Steuersatze bezw. von Eine Es entspann sich eine lebhafte Debatte,

Die Volksschulgesetz⸗Kommission des Hauses der ordneten erledigte am Freitag, wie die Nat. 3. mittheilt,

wiedergiebt. Zunächst der des Abg. Krebs, Lehrers an einer Privatschule anerkannte— der Pensiorirung Abg.

Hierzu lagen drei welcher die Dienstzeit Religionsgesellschaften in Anrechnung bringen will, sodann der don Plettenberg, welcher dem Unter Befugniß geben will, die Dienste in einer . welche auf Grund eines mit dem geschlossenen Vertrages ganz oder theilweise aus und schließlich ein Antrag des Abg. Zelle, welcher die Pensionirung eines Lehrers nach den Regeln zu be—

Alle drei Anträge wurden abgelehnt und mit der Aenderung genehmigt, daß in den Wort „Schulaufssichts⸗

; für die Wittwen und Waisen der Gegenüber den auf Erhöhung der Wistwen« und

eime Ober-Finanz Rath Germar hervor, daß diefe

inbolviren und

. einen weitgehenden ll aller Staats beamten zur Folge haben

rden, da die Ver⸗

Beschlußfassung über den sechsten

bard

1 betreffen, nebst den dazu gestellten Anträgen, fort⸗ gesetzt.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum erklärte sich gegen die sofortige Verwendung der Ueberschüsse zur Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer, weil ein solcher Schritt nicht mehr zurückgethan werden könne. Auch die weniger bedenkliche einmalige Entnahme von 20 Millionen zu. ö. präjudizire der weiteren Steuerreform. Vielleicht lie en sich die Ueberschüsse der erften beiden Jahre zur Schuldentilgung verwenden. Die Quotisirung nach dem Antrage Rickert würde den Anfang der parlamentarischen Regierung bedeuten.

Abg. Freiherr von der Reck hielt eine definitive Be—

gegen erstritt

des Fiskus wurde i Urtheil vom 15. Dezember ** auefübrte: des 29. Mai / . Juni 1885 sind Geschäfte, welche nach Tarifnum mer abgabe⸗ pflichtig sind, sowie Schriststücke über solche Geschäfte in den einzel nen Hundesstaaten keinen Stempelausgaben unterworfen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Zu vier Schlußscheinen geschäfte vom 25.

ju Berlin der Reichsstem wendet worden. D. Bank in B.

Diese Schlußnoten l

Die den eingeforderten Mebrbetrag, klagte aber den Stempelfiskus auf Zurückzahlung desselben, und sie in beiden Instanzen obsiegende Urtheile. Die Revision vom Reichsgericht, IV. Gipilfenat, durch è5 a, indem es begründend Rrrr n= -n Stempelgesetzes vom

sodann

Nach 5. 1. des

Da nun

unstreitig die uneigentlichen Lombardgeschaͤfte als Anschaffungsgeschafte

hinsichtlich der Reichs

b schlußfassung über die Verwendung der Ueberschüsse schon jetzt für nothwendig.

Abg. Rickert bezeichnete die Verwendungsfrage als eine Frage des Vertrauens, das er, wenn auch zum Minister, doch zur gegenwärtigen Majorität des Hauses nicht haben könne—

Die 20 Millionen zu Schulbauten wolle er aus der lex Huene, aber nicht aus der Ein kommensteuer bewilligen und auch nur in Verbindung mit einem festen Verwendungaplane. Für die Quotisirung machte er geltend, daß sie eine alte Forderung der nationalliberalen Partei sei, welche auch der jetzige Finanz⸗ Minister früher vertheidigt habe, und daß sie in mehreren deutschen Staaten eingeführt sei. (Schluß des Blattes.)

Bei der im 2. meiningenschen Wahlkreise Saalfeld⸗Sonneberg) stattgehabten Reichstagswahl erhielt der Schneidermeister Paul Reißhaus in Erfurt Soʒ:al⸗ demokrat) 7103, der Senator a. D. Dr. Friedrich Witte in Rostock (deutschfreisinnig) 5654, der Rechtsanwalt Pr. Hans Blum in Leipzig (nationalliberal) 3119 Stimmen, sodaß

lung herum das Feld bedeckten. Auf englischer Seite wurden

für Darlehn einheitlichen eschäft es und chiedenes Geschäft l sgelsst werden. liegt auch nicht dem Reichsgerichtzurtbeil vom 15. April 1888 zu Grunde, aus verschiedenen Elementen gemischtes, schiedenen juristischen selbständigen Geschäften kombinirtes, sondern als ein einheitliches charakterisirt wird. Gerade hierdurch unterscheidet es sich von dem Reportgeschäft,

Lombard ⸗Effekten anzusehen und als solche dem

empel unterworfen sind, welcher denn auch hier zu den frag⸗

lichen Schlußnoten verwendet ist, so würden die nämlichen Urkunden

dem Landesstempel nur selben hervorgebenden . e Anschaffungageschäften rechtlich zu trennende Geschäͤfte zu betrachten

wären.

wenn das uneigentliche Lombardgeschäft dadurch, daß die verpfändeten Effekten oder Waaren nicht in specie, tuiren sind und deshalb in das Eigentbum des Pfandnebmers über= gehen in die Reihe der Anschaffungsgeschafte tritt, so bildet das von dem Pfandnehmer gewährte Darlehn die obiekts gegenüberstebende Gegenleistung ĩ Berechnung des

zwischen den beiden Ersteren Stichwahl stattzufinden hat.

lichen Zwecke nahe verwandt ist.

dann unterliegen,

wenn die Darlehns verträge

als hesondere

aus den⸗ von den

Dies ist aber von den Vorinstanzen mit Recht verneint, denn

sondern in genere zu resti⸗

dem Erwerbe des Pfand⸗ desselben, deren Werth maßgebend ist. Das wesentliches Element des Lom bardgeschäfts als Anschaffungs⸗ kann von diesem nicht als ein davon ver⸗ Eine abweichende Auffassung

hr Reichsstempels ist daher ein

in welchem das uneigentliche Lombardgeschäft zwar als ein aber nicht als ein aus ver=

welchem es nach seinem wirthschaft⸗