1891 / 47 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Hülfsbeisitzer: ; . .

1) Doßmann, Meier zu Steindorf. 2) Edling, Weidenmeister zu Reckabn. 3) Kegel, Gärtner zu Wiese nburg. 4) Merten, Meier zu Großkreutz. . . 1

XVIII. Bezirk des Schiedsgerichts: Stadtkreis

harlottenburg. Sitz des Schiedsgerichts; Berlin.

Vorsitzender: Steifensand, Königlicher Regierungs⸗Rath zu

lin. e ,, Vorsitzender: Fehlt zur Zeit.

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber;

1) Brandt, Rudolf, Kunst. und Handelsgärtner zu Charlotten⸗ burg. 2) Schultze, . , n,. zu Charlottenburg.

ülfsbeisitzer.

I) Schütt, W., Gärtnereibesitzer zu Charlottenburg. 2) Tubben · thal, Handelsgärtner zu Charlottenkurg. 3) Schultze Carl, Gãrtnerei⸗· 66. zu . 4) Reinicke, Ferdinand, Handelsgärtner

lottenburg. . . Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Lindemann, David, Obergärtner zu Charlottenburg. 2) Meer, Johann, Obergärtner zu k ülfsbeisitzer: .

1) Busch, Albert, Obergärtner zu Charlottenburg. 2) Müblschlag, Julius, Obergärtner zu Charlottenburg. 3) Bassel, Friedrich, Ober Zärtner zu Eharlottenburg. 4) Neßler, Ludwig, Stadtgärtner zu

enburg.

ö 16g Regierungsbezirk Frankfurt a. O.

I. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Arnswalde. Sitz des Schiedsgerichts: Arnswalde. Vorsitzender: Bode, Königlicher Amtsrichter zu Arnswalde. Stellbertretender Vorsitzender: Dr. Sarre, Königlicher ichter zu Arnswalde. .

. Beifitzer aus der Klasse der Arbeitgeber:

1) von Waldow, Achalz, Rittergutsbesitzer zu Fürstenau. 2) Dahms, Heinrich, Schlossermeister zu Arnswalde.

. Hülfsbeisitzer: .

1) Gruse, Friedrich, Ackerbürger zu Arnswalde. 2) Splettstößer, Leo, Gutsbesitzer zu Zühlsdorf. 3) Schmidt, Wilhelm, Bauer und Gemeindevorsteher zu Warden. 4) Teßner, Hermann, Tischlermeister

rnswalde. .

. Beisitz er aus der Klasse der Versicherten:

1) Streick, Friedrich, Arbeiter zu Schwachenwalde. Wilhelm, Zimmerpolier zu lll ger

ülfsbeisitzer: .

1) Riesenberg, Wilhelm, Arbeiter zu Arnswalde. 2) Lother, August, Arbeiter zu Arnswalde. 3) Oehlke, Carl, Maurerpolier zu Arnswalde. 4) Spirke, Eduard, Fabrikarbeiter, Dreher zu Arnswalde. II. Bezirk des Schiedsgerichts: Stadtkreis Fra nkfurt a. O.

Sitz des Schiedsgerichts; Frankfurt a. O. .

Vorsitz ender: Patze, Königlicher Regierungs⸗Rath zu Frank—

2 ö. . ertretender Vorsitzender: Lusensky, Königlicher Regier ungs Assessor zu Frankfurt a. O. ; Beifitzer aus der Klasse der Arbeitgeber:

1) Schmidt, Gustav, Kaufmann zu Frankfurt, Oderstraße 12.

2) Wollsnjack, Adolf, Handschuhmachermeister zu Frankfurt, Luisen⸗

raße 2. . Hülfsbeißtzer: . ö 1) Jolitz, Wilhelm, Fabrikbesitzer zu Frankfurt, Küstriner⸗ straße 775. I) Sprockhoff, Paul, Fabrikbesitzer zu Frankfurt, Küstriner⸗ straße 12. 3) Engelbrecht, Wilhelm, Gutsbesitzer zu Frankfurt, Ruhnen 16. 4) Schul, Hermann, Fabrikbesitzer zu Frankfurt, Ziegel⸗

traße 14. . . . Beisitzer aus der Klasse der Ver sicherten: I) Preuß, August, Werkmeister zu Frankfurt, Roßmarkt 3. 2) Schaelicke, Wilhelm, , zu Frankfurt, Karlstraße 15. ülfsbeisitzer: 1) Gehring, Johann, Ziegel meister zu Frankfurt, Lichtenberger = straße 3. 2) Schoppe, Emil, Schlosser zu Frankfurt, Bergstraße 21. ) Lehmann, Cart, Schmied zu Frankfurt, Mittelstraße 22. 4) Schul, Ernst, Schuhmachergeselle zu Frankfurt, große Scharrnstraße 47. ; HI. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Friedeberng N. M. Sitz des Schiedẽgerichts: Friedeberg N. M. Vorsitzender: Reußner, Königlicher Amtsgerichts⸗Rath zu Friedeberg N. M. 4 Stellvertretender Vorsitzender: Amtsrichter zu Friedeberg N. M. . ; Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber; 1) von Brand, Eusebius, Rittergutsbesitzer und Majo Wutzig bei Woldenberg. 2) Lindemann, Wilhelm, Amisvorste Altgurkowschbruch bei Fried eberg J. ö Hülfsbeisigzer:

2) Hapke,

844 Siecw,

r her;

1) von Langenn-⸗Steinkeller, Ernst, Rittergutsbesitzer auf Birk⸗ Paul, Rittergutspächter zu Lichtenow bei Friedeberg J. 3) Thümen, Adolf, Ackerbürger ju

holz bei Friedeberg J. 2) Lehmann, 4) Schwandt, Carl, Gemeindevorsteher zu Netzbruch. Beisitzer aus der Klasse der Versicherten:

1) Brodöhl, Hermann, Arbeiter Ernst, Arbeiter zu Friedeberg,. Hülfsbeisitzer: 1) Leonhardt, Franz, Arbeiter zu Arbeiter zu n,, 5 3 Wil 4) Schwanz, August, Arbeiter zu Friedeberg. . ) F. Betirk des Schiedsgerichts: Stadtkreis Guben.

Sitz des Schiedsgerichts: Guben. Vorsitzender: Guben.

Friedeberg.

Landgerichts ⸗Rath zu Guben. . Beifitzer aus der Klasse der Arbeitgeber. t 3

1) Schmidt, F. W., Fabrikbesitzer zu Guben. 2) Hammer, C.,

Fab

Kaufmann zu Guben. . 3

Hülfsbeisitzer:

1) Schemel, H., Fabrikbesitzer zu Guben.

Maschinenfabrikant zu Guben. 's lI6, zu Guben. 4) Koch, O., Maurermeister zu Guben.

Beisitzer aus der Klasse der Versichertenz

1) Lessig, Heinrich, Tuchmacher zu Guben. 2) Fittkow, Carl,

Maurerpolier zu Guben. Hülfe beisitzer:: 1) Hannask, Gustav, Spinner zu Guben,

4) Schulj, Wilhelm, Hutmacher zu Guben. . Be irk des Schiedsgericts:LLandkreis Guben. Sitz des Schiedsgerichts: Guben.

tz Sli

Vorsitzende

meister zu Guben. ß 3 . Beifitzer aus der Klasse der Arbeitgeber:

1) Cochtus, Richard, Königlicher Amtsrath und Domãnenpãchter zu Wellmitz. 2) Schneider, Wilhelm, Bauergutsbesitzer und Gemeinde

vorsteher zu Wellmitz. . Hülfsbeisitzer: J I) Seydel, Georg, Rittergutsbesitzer zu Liebesitz. Paul, Königlicher Domänenvächter zu Breslack bei Wellmitz. Tarl, Gemeindevorsteher und Bauergutsbesitzer zu H Stappack, Carl, Vorwerksbesißer zu Weltho. . Beisitzer aus der Klasse der Versicherten:

1) Lubatfch, Earl, Wirtkschaftsvogt zu Groß⸗Breesen. 2) Seiler,

Gustav, Parkarbeiter zu Amtitz Hülfsbeisitzer:

I) Schmidt, Gustav, Wirthfchaitsvogt zu Vorwerk Bom dorf bei Neuzelle. 2) Schulj, Hermann, Rengistrator zu Fürstenberg. 3) Krause,

Frankfurt a. O. Regierungs ⸗Assessor zu Frankfurt a. O

vorsteher zu Barzig.

meindevorsteher zu Wirchow. 3) ; —; 4) Suhle, Gutsbesitzer zu Viktoria⸗Hof bei Bries ke.

Schankwirth zu Siewisch.

bei Altdöbern.

Gliechow. k des Schiedsgerichts: Kreis Königsberg N. M.

Frankfurt a. O. Regierungs⸗A ssessor zu Frankfurt a. O

Kaufmann zu Königsberg N. M

Hugo, Fabrikbesitzer zu Neudamm.

aufseher zu Wrechow.

zu Friedberg. 2) Glambeck, Friedeberg. 2) Habecker, Fritz,

3) Schul;, Wilhelm, Arbeiter zu Friedeberg.

Jekel, Königlicher Landgerichts⸗Direktor zu

Stellvertretender Vorsitzender: Leonhardt, Königlicher

2) Quade, W. 3) König, Alb., Buchdruckereibesitzer

2) Voigt, Emil, Tischler zu Guben. 3) Stachel, Theodor, Colporteur zu Guben.

r: Jekel, Königlicher Landgerichts Direktor zu Suter. Stellsertretender Vorfitzender: Bollmann, J. Bürger⸗

2) Lehmann, 3) Kuhlke, Reichenbach.

VI. Bezirk des Schiedsgerichts; Kreis Kalau. Sitz des Schiedsgerichts: Kalau. Vorsitzender: von Barnekow, Königlicher Regierungs⸗Rath zu

Stellvertretender Vorsitzender: Lusenssky, Königlicher

Besfitzer dus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Schhife 4. Rittergutsbesitzer zu Sado. 2) Landt, Gemeinde⸗

ö th 2) Böttcher, Ge ing, Rittergutsbesitzer zu Bathow. öttcher, =. ke fen r. h Hoffmann, Oberförster zu Lichtenau.

Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1 Wok Gh aich Ackermann zu Neudöbern. 2) Schneider,

Eälsße steth ruger, Vogt in Gzrtk 1) Weise, Förster zu Saßleben. rüger, Vogt zu m r. Ir fie bo Vogt zu Kleeden. 4) Felix, Vogt zu

Sitz des Schiedsgerichts: Königsberg N. M. . Vorsitzender: Lusensky, Königlicher Regierungs⸗Assessor zu

Stellvertretender Vorsitzender: von Saucken, Königlicher

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) von der Often, Rittergutsbesitzer zu Warnitz. 2) Milow, E.,

Hülfsbeisitzer:

LI. Kretzschmer, Rittergutspächter zu Sellin bei Bärwälde N. M. 2) Hi lr Fabrikbesitzer zu Küstrin. 3) Wächter, Königlicher Domänenpächter und Amtsrath zu Wilkersdorf bei Tamsel. 4) Ziegler,

Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Prütz, Brennerei Arbeiter zu Gr. Mantel. 2) Fürste, Chaussee⸗

Hülfsbeisitzer: . 1) Neumann, Förster zu Hohen ⸗Wartenberg., 2) Leidin ger, Maurer⸗ polier zu Königsberg N. M. 3) Schmackpfeffer L, Julius, Fabrik · arbeiter zu Küstrin, Kutzdorferstraße 2. 4) Drehmel, Arbeiter zu Mohrin. . ö. Bezirk des Schiedsgerichts: Stadtkreis Kottbus. Sitz des Schiedsgerichts: Kottbus. .

Vorsitzender: Hoffmann, Königlicher Regierungs ⸗Assessor zu Frankfurt a. O. . Stellvertretender Vorsitzender: Lusensky, Königlicher Regierungs ⸗Assessor zu Franksurt a. O.

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Valte, Albert, Fabrikbesitzer zu Kottbus. 2) Krüger, Albert,

Fabrikant zu Kottbus. . ö. Hülfsbeisitzer:

1) Bleyl, Arthur, Fabrikant zu Kottbus. 2) Schulz, Ewald, Maurermeister zu ,, 3) 3 E. F., Fabrikant zu Kottbus. 4) Häger, Rudolf, Fabrikant zu Kottbus. . . Beisitzer aus der Klasse der Versicherten; 1) Krüger, Hermann, Fabrikarbeiter zu Kottbus. 2) Zahn, Paul, Buchhalter zu Kottbus, Klosterstraße. Hülfsbeisitzer: . 1) Döring, Hermann, Ärbeiter zu Kottbus. 2) Prüfer, G., Ar— beiter zu Kottbus, Grünstraße. 3) Kulka, Wilhelm, Hausdiener zu Kottbus, ,, 4) Michaelis, E., Arbeiter (bei Ernst Michaelis) zu Kottbus. . IX. . des Schiedsgerichts: Landkreis Kottbus. Sitz des Schiedsgerichts; Kottbus, Vorsitzender: Dr. Mayer, Ober ⸗Bürgermeister zu Kottbus. Stellvertretender Vorsitzender: Fritsche, Stadtrath u Kottbus. ; Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) von Heynitz, Rittergutsbesitzer, Rittmeister auf Neuhausen. 2) Paulisch, Bauergutsbesitzer, Gemeindevorsteher zu Madlow. Hülfsbeisitzer: . 1) Dorendorff, Rittergutsbesitzer, Premier · Lieutenant zu Gahry. 2) Schulj;j, Franz, Mühlenbesitzer zu Schmogow. 3) Römelt, Philipp, Gutsbesitzer zu Turnow. 4) Buder, Lehngutsbesitzer zu Tauer. Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: J 1) Klingsporn, ö . 2) Schmidt, Vogt zu Hänchen. ülfsbeisitzer: ; 1) Netzker, Förster zu Wintdorf. 2) Krüger, Förster zu Neu—⸗ hausen. 3) Nuglisch, Büdner zu Schorbus. Schonngt, Gärtner zu Werben. . J X. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Krossen a. O. Sitz des Schiedsgerichts: Krossen a. O. . sitzender: Handrick, Königlicher Amtsrichter zu Krossen. vertretender Vorsitzender: Seligsohn, Königlicher zu Krossen. Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: . I) Lemke, Rittergutsbesitzer, Premier ⸗Lieutenant a. D. zu Briesnitz. 2) Gallas, Ganzbauer, Gemeindevorsteher zu Alt⸗Rehfeld. Hülfsbeisitzer: . 1) Ambronn, Königlicher Oberförster 4. D, Ziegeleibesitzer zu Merzdorf. 2) Karbe, Oekonomie ⸗Rath zu Kurtschow. 3) Natusch, Ganzbauer, Gemeindevorsteher zu Pfeifferhahn. 4) Jaekel, Mühlen—⸗ besitzer za Zettitz. ; , . 6 aus der Klasse der Versicherten: 1) Hanke, Winzer zu Hundsbelle. 2) Kuraskv, herrschaftlicher Förster zu Kähmen. . Hülfsbeisitzer: 1) Möbus, Ferdinand, Vorarbeiter zu Lochwitzer Küchengarten. 2) Kalläne, August, Vogt zu Güntersberg. 3) Reinke, Wilhelm, Arbeiter zu Rädnitz. 4) Dommenz, Gottfried, Arbeiter zu Gersdorf. XI. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Landsberg a. W. Sitz des Schiedsgerichts: Landsberg a. W. Vorsitzender: Brandt, Königlicher Amtsrichter zu Lands— berg a W. 3. Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Bleichrodt, König⸗ licher Amtsrichter zu Landsberg a. W. Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: I) Ebert, Wilhelm, Gutsbesitzer zu Landsberg. 2) Paucksch, Otto, Fabrikdirektor zu Landsberg. Hülfsbeisitzer: 1) Eschner, Max, Gutsbesitzer zu Wepritz bei Landsberg. 2) Böning, Kunibert, Gutsbesitzer zu Heinersdorf bei Landsberg. 3) Axhausen, Heinrich, Maurermeister zu Landsberg, Bergstraße 16. 4) Stoeckert, Hermann, Fabrikbesitzer zu Landsberg, Friedrichstadt. Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Lorenz, Carl, Meier zu Grabow bei Zantak. 2) Evers, Franz, Förster zu Stennewitz Hülfsbeisitzer: 1) Lawrenz, Albert, Kupferschmiedemeister zu Landsberg, Wall 46a. Y Paschel, Julius, Maurerpolier zu Landsberg, Wallstraße. 3) Wilke, Ferdinand. Zimmerpolier zu Landsberg, Wall 39, 4) Reisemann, Carl, Maurerpolier zu Landsberg, Friedebergerstraße 12. XII. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Lebus. Sitz des Schiedsgerichts: Seelow. Vorsitzender: Thiele, Königlicher Amtsgerichts ⸗Rath zu Seelow. Stellvertretender Vorsitzender: Roesler, Königlicher Amtsrichter zu Seelow Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Fischer, Bernbard, Rittergutẽpächter zu Wulkow bei Neuharden⸗ berg. 2) Knospe, Carl, Bauergutsbesitzer zu Gorgast. Hülfsbeisitzer: 1) Selge, L. Dachdeckermeister zu Seelow. 2) Polster, L., Sattlermeister zu Seelow. 3) Fürstenberg, A., Kaufmann zu Seelow.

meister zu Luckau. 3 4) Klinkmüller, Gastwirth zu Wittmannsdorf bei Luckau.

August, Tricotweber zu Lübben. eich n . zu Lübben. 4) Schwiesow, Ernst, Kellner zu Lübben.

Bauergutsbesitzer und Schulje zu Rosenthal N. M. Albert, Maurermeister zu Soldin. Zimmermeister zu Soldin.

Beisitzer aus der glasse der Versicherten: 1) Eschenbach, Christian. Meier zu Reitwein. 2) Borchardt,

Wilhelm, Vorarbeiter zu Alt. Madlitz bei Briesen i. M.

Hülfsbeisißzer: 1) Höhne, A.,. Dachdecker zu Seelow. 2) Reichert, Th., Buch⸗

drucker zu Seelow. 3) Pechmann, W., Arbeiter zu Seelow. 4) Tanke, C., Zimmermann zu

Seelow. XII. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Luckau. Sitz des Schiedsgerichts: Luckau. Vorsitzender: Thinius, Königlicher Amtsrichter zu Luckau. Stellvertretender Vorsitz ender: Fabricius, Königlicher

Amtsrichter zu Luckau.

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Küster, Oekonomie ⸗Rath zu Falkenberg. 2) Freiherr von

Thermo, Rittmeister zu Bornsdorf.

Hülfẽsbeisitzer: 1) Degner, Maurermeister zu Luckau. 4. Weber, Maurer⸗ 3) Toeppel, Dampfmüblenbesitzer zu Luckau.

Beisitzer aus der Klasse der Versichert en; 1) Meißner, Förster zu Fürstlich⸗Drehna. 2) Schulze, Förster

Hülfsbeisitzer: I) Unger, Rollkutscher zu Luckau. 2) Kuschke, Pfänder zu Luckau.

zu Schaecksdorf.

3) Graßmann, Anton, Postkutscher zu Luckau. 4) Schmidt, Maurer polier zu Luckau.

XIV. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Lübben.

Sitz des Schiedsgerichts: Lübben. -. Vorsitzender: Niehoff, Königlicher Amtsrichter zu Lübben. Stellvertretender Vorsitzender: Hesse, Königlicher Amts⸗

richter zu Lübben.

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Arnek, k Landwirth zu Lübben. 2) Schmidt, August,

Braukrugsbesitzer zu Biebersdorf bei Lübben.

Hülfsbeisitzer: . ; 1) Driemel, Albert, Buchdruckereibesitzer zu Lübben. 2) Krüger,

Max, Maurermeister zu Lübben. 3) Rückert, Theodor, Bäckermeister zu Lübben. 4) Hienze, Ernst, Schuhmachermeister zu Lübben.

Beifitzer aus der Klasse der Versicherten:.. 1) Koick, Christian, Waldarbeiter zu Damm bei Lieberose.

2) Raschick, Heinrich, Tagearbeiter zu Straupitz.

J . ; 1 airowitsch, Otto, Tricotweber zu Lübben. 2) Jannetscheck, ö 3) Teichelmann, Ernst, Pantinen⸗

XV. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Soldin. Sitz des Schiedsgerichts: Soldin. . Vorsitzender: Graf von Bismark, Königlicher Amtsrichter

zu Soldin.

Stellvertretender Vorsitzender: Holtschke, Königlicher

Amtsrichter zu Soldin.

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: 1) Nadler, August, Bauergutebesitzer zu Neuenburg N.“ M.

2) Schwartz, Otto, Fabrikbesitzer zu Berlinchen.

Hülfsbeisitzer: . I) Rosenthal, Rudolf, Ackerbürger zu Soldin. 2) Wegener, Carl, ; 3) Walter, 4) Schönwetter, Bernhard,

Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 1) Höpfner. Wilhelm, Eigenthümer und Arbeiter zu Adamsdorf N. M. Y) Heidenreich, Fritz Werkfübrer zu Soldin. Hülfsbeisitzer: . ; ö. 1) Reske, August, Arbeiter zu Rehnitz bei Soldin. 2) Milster, Friedrich, Stadthalter zu Schildberg N. M. 3) Schulz, Carl, Eigen⸗ thümer und Arbeiter zu Soldin. 4) Schwanz, August, Hausdiener zu Soldin. . TVI. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Sorau N..: Sitz des Schiedsgerichts; Sorau N. 8.

Vorsitzender: Schulze, Königlicher Amtsrichter zu Sorau.

Stellvertretender Vorsitzender: von Jagodzinski, König⸗ licher Amtsrichter zu Soran. :

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber:

1) von Klaeden, Albert, Gutsbesitzer und Hauptmann a. D. zu

Sorau. 2) Teichmann, Rittergutsbesitzer zu Ober⸗Helmsdorf. Hülfsbeisitzer: .

1) Gaebler, Paul, Gutshesitzer zu Grubig. 2) Semmig, Oskar, Rittergutspächter zu Baudach, 3) Rüriger, Amtmann zu Kohlo. 4) Leder, Eduard, Bauerngutsbesitzer zu Schönaich.

Beisitzer aus der Klasse der Versicherten:

1) Haschke, Wil helm, Tagearbeiter zu Linderode. 2) Wilhelm,

Traugott, Dienstknecht zu Sorau. Hülfsbeisitzer:

1) Raebiger, Ernst, Tagearbeiter zu Linderode. 2) Matthes, August, Tagearbeiter zu Domäne Sorau. 3) Altmann, Carl Heinrich, Tagearbeiter zu Domäne Sorau. 4) Adam, Ernst, Schäfer zu Rittergut Gersdorf. . 1

TVII. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Spremberg. Sitz des Schiedsgerichts: Spremberg.

Vorsitzender: Schreiner, Königlicher Amtsrichter zu Spremberg.

Stellvertretender Vorsitzender: Wirth, Bürgermeister zu Spremberg. . .

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber; .

1) Platz, Georg, Rittergutebesitzer zu Jesserigk. 2) Richard, Gustab, Tuchfabrikbesitzer zu Spremberg.

Hülfsbeisitzer:

1) Schur, Carl, Tuchfabrikant zu Spremberg. 2) Fries, J. F. Kaufmann zu Spremberg. 3) Centner, Theodor, Schlossermeister zu Spremberg. 4) Schuppank, Carl, Fleischermeister zu Spremberg.

Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: 3.

1) Schiemenz, Christian, Vogt zu Gohrigk. 2) Bud et, Christian,

Tuchmacher zu Spremberg. Hülssbeisitzer:

I) Gallwitz, Schuldiener und Tuchmacher zu Spremberg. 2) Stompler, Werkmeister zu Spremberg. 3) Kuscheler, Waldwärter zu Spremberg. Neumann, Maurerpolier zu Slamen bei Spremberg. XVIII. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Ost⸗Sternberg.

Sitz des Schiedsgerichts: Zielenzig.

Vorsitzender: Polenski, Königlicher Amtsrichter zu Zielenzig.

Stellvertretender Vorsitzender: Paucksch, Königlicher Gerichts ⸗Assessor zu Zielenzi g.

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber;

I). Büttner, Louis, Gutsbesitzer und Hauptmann zu 2Astrowo bei Zielenzig. 2) Dr. w Rittergutsbesitzer zu Schermeisel.«

ülfsbeisitzer: . .

1) Tobye, Rittergutsbesitzer zu Wandeen bei Zielenzig. 2) Scheide⸗ mann, Gastwirth zu Zielenzig. 3) Stürmer, Maurermeister zu Zielenzig. 4) Hönicke, Bra uereibesitzer zu Zielenzig.

Beisitzer aus der Klasse der Verzicherten: ö

I) Grunow, herrschaftlicher Förster zu Gleißen. 2) Meister, Ferdinand, Meier zu Breesen bei Zielenzig.

Hülksbeisitzer: VJ

I) Reschke, Carl, Land⸗ und Ferstaufseher zu Zielenzig. 2) Titsch, F., Zimmerpolier zu Zielenzig. 3) Decker, Ferdinand, Maurerpolier zu Zielenzig. 4) Steinike, August, Arbeiter zu Zielenzig.

XIX. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis West⸗Sternberg. Sitz des Schiedsgerichts: Drossen.

Vorsitzender: Weigelt, Königlicher Amtsrichter zu Reppen.

Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Hoffmeister, König⸗ licher Amtsrichter zu Reppen. ö

Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber.

1) Grüneberg, Otto, Gutsbesitzer zu Lippenze bei Drossen.

2) Lehmann, Julius, Kossäth zu Oetscher bei Goeritz a. O. Hülfsbeisitzer:

August, Tagearbeiter zu Schenkendöõbern. 4) Klötzke, August, Tage⸗

arbeiter zu Groß ˖ Gastrose

4) Pfeiler L, F., Ackerbürger zu Seelow.

1) Wiecke, Kurt, Amtsrath zu Bischoffen bei Frankfurt a. O.

.

2 Schultze, Louis, Fabrikbesitzer zu Drossen. 3) Heinrich, Carl, . zu Laessig. 4 Michel, Theodor, . zu

Drossen. ; y , , . iu. der , . Neumann, uard, Förster zu Klauswalde bei Reppen. 2) Schiele, Cbristian, Vogt zu Vorwerk Goeritz. Hülfsbeisitzer: 1) Graßmann, Adolf, Förster zu Goerbitsch bei Bottschow. 2 Böttcher, Wilhelm, Siadifsrster zu Droffen, 37 Schuls, Carl, . zu Goeritz. 4 Sprenger, August, Zimmermann zu en. XX. Bezirk des Schiedsgerichts: Kreis Züllichau⸗ , chwiebus. . Sitz des Schiedsgerichts: Züllichau. Vorsitzender: Warzecha, Bürgermeister zu Schwiebus. . Stel loertretender Vorsitzender: Aue, Königlicher Amts⸗ richter zu Züllichau. Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber: I) Steinbach,. Domänenpächter zu Krummendorf. 2) Eichmann, Carl, Fabrikbesitzer zu Züllichau. Hülfsbeisitzer:

IN) Meyer, Schuhmachermeister zu Züllichau. 2) Bernhardi, Rittergutsbesitzer zu Krummendorf. 3) Pfennig, A. R., Kaufmann zu Züllichͤaun. 4) Schön, Adolf, Gemeindevorsteher.

Beisitzer aus der Klasse der Versicherten: ) Rogsch, Werkmeister zu Züllichuu. 2) Woytschach, Geschäfts⸗ führer zu Zuüllichau. Hülfsbeisitzer:

I) Zabel, Magazinarbeiter zu Züllichan. 2) Fechner, Chaussee— arbeiter zu Krauschow. 3) Arnhold, Friedrich, Win er und Haus hãlter zu Züllichau. 4) Zschächner, Haushäster zu Tschicherzig.

Berlin, den 20. Februar 1891.

Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Magdeburg.

Haus der Abgeordneten. 39. Sitzung vom 21. Februar 1891

Der Sitzung wohnen der Minister der geistlichen 2c. Ange— legenheiten Hr. von Goßler und der Finanz-Minister Br. Mi quel bei. =.

Auf der Tagegordnung steht die Fortsetzung der zweiten Berathung des Einkommensteuergesetzes und zwar der 55. 84 und 85. Dieselben lauten nach ben Beschlüssen der Kommission

Uebersteigt die Einnahme an Einkommensteuer für das Jahr 1892,95 den Betrag von 80 000 060 6 und für die folgenden Jahre einen um je 40/0 erhöhten Betrag, so werden die Ueberschüffe, nach Maßgabe eines zu erlassenden besonderen Gesetzes, zur Durch⸗ führung der Ueberweisung von Grund und Gebäudefteuer an kom— munale Verbände verwandt.

84 a.:

Bis zum Erlasse des im 8. 84 erwähnten Gesetzes, jedoch längstens bis zum Etatsjahre 1893,94 einschließlich find die Ueber— schüsse zu einem besonderen von dem Finanz-Minister zu verwalten— den Fonds abzuführen, welcher einschließlich seiner Zinsen nach Maß⸗ gabe des §. 84 zu verwenden ist.

§. 85:

Ist das im §. 84 vorgesehene Gesetz nicht bis zum 1. April 1894 ergangen, so sind die daselbst bezeichneten Ueberschüsse ein⸗ schließlich des bis dahin etwa aufgesammelten Fonds nach Maß⸗ gabe der folgenden Bestimmungen zum Erlaß eines entsprechenden Betrages an Einkommensteuer zu verwenden:

J. Der zum Erlaß zu verwendende Betrag wird durch den Staats haushalt Etat festgestellt.

II. Der Erlaß findet in gleichen Monatsraten aller Steuer— stufen statt. Insoweit der verfügbare Erlaßbetrag zur Deckung des Ausfalls einer vollen oder einer weiteren vollen Monatsrate der sämmtlichen Steuerstufen der für das betreffende Jahr veranlagten Einkommensteuer nicht zureicht, ist der etwa verbleibende Ueberschuß des Erlaßbetrages zum Erlaß bezw. zum ferneren Erlaß einer Monatsrate derjenigen Steuerstufen, von unten beginnend, zu verwenden, für welche derselbe ausreicht.

Der etwaige Rest des Erlaßbetrages ist demjenigen des nächsten Jahres zuzusetzen. .

III. Die Feststellung der Verwendung erfolgt durch den Finanz Minister, sobald die Veranlagung für dasselbe Jahr vollzogen ist. Das Ergebniß der Feststellung ist zu veröffentlichen.

I. Der durch den Erlaß einer Monatsrate der Einkommen steuer oder einzelner Stufen derselben (Nr. I) entstehende Ausfall wird auf ein Zwölftel des aus der jährlichen Veranlagung sich er— gebenden Jahressteuerbetrages unter Abzug von drei Prozent für die im Laufe des Jahres entstehenden Abzüge und Ausfälle bestimmt.

T. Die für die örtliche Erhebung und für die Veranlagung der Einkommensteuer den Gemeinden bewilligten Gebühren (§. 76) sind auch von den unerhoben bleibenden Monatsraten der Ein2— kommensteuer und zwar von dem nach der Bestimmung unter IV zu, berechnenden Betrage derselben aus der Staatskasse zu ge— währen. . ;

Die XIII. Kommission für das Volksschulgefetz

beantragt:

9

8 1 Zur Unterstützung von Gemeinden (Gutsbezirken, Schulver— bänden) bei Volksschulbauten wird der Staatsregierung ein Betrag

von 20 Millionen Mark zur Verfügung gestellt. 8 68

—̃ S8. .

Die für die Unterstützungen erforderlichen Beträge sind aus den bereitesten Mitteln des Staats zu zahlen und demnächst aus den im 5. Sa des Gesetzes, betreffend die Einkommensteuer, be— zeichneten Ueberschüssen zu ö

Dem Landtage ist jährlich über die Ausführung des Gesetzes Rechenschaft zu geben. .

Der Unterrichts⸗-Minister und der Finanz ⸗Minister sind mit

der Ausführung des Gesetzes beauftragt.

Abg. von Bismarck beantragt:

An Stelle der 8§. 84, 84 a, 85 zu setzen: Nebersteigt die Einnahme an Eintommensteuer für das Jahr 1892593 den Betrag von 80 Millionen Mark und für die folgenden Jahre einen um je 4 0 erhöhten Betrag, so ist der jedesmalige Ueberschuß zu einem besonderen, vom Finanz-Minister zu verwal⸗ tenden Fonds abzuführen, welcher einschließlich der davon auf— kommenden Zinsen bei der ferneren Reform der direkten Steuern für die Aufhebung der Grund und Gebäudesteuer beziehentlich für die Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer an kommunale Verbände bestimmt bleibt.

Abg. Rickert:

An Stelle der §§. 84, 8a und 85 folgenden Paragraphen zu

setzen:

) „Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach dem jeweiligen Staatsbedarf. Im Staatshaushalts-Etat wird jährlich festgestellt, wieviel Monatsraten der veranlagten Einkommensteuer für das be—

treffende Etatsjahr zur Erhebung kommen.“ . Für den Fall der Ablehnung dieses Antrages die 88. 84, S4 a und S5 der Kommissionsbeschlüsse, wie folgt, abzuandern: 1) Im §. 84 hinter den Worten: nach der Maßgabe eines zu

erlassenden besonderen Gesetzes. zur“ einzufügen die Worte: zferneren Reform der direkten Steuern Behuft 8 . *. . n, , und auch;

. in der vorletzten Zeile des 8. 84 der Kommissionsbeschlü hinter dem Worte: . Gebäudesteuer⸗ einzufügen die er 3. von Gewerbesteuer !; ;

. S. ö 3 im 5. in der zweite il . i ö . gor fen. 3 n Zeile stat 1. April 1894 zu Abg. Fritzen (Borken): 17 Den 5. 84 zu fassen, g t:

Uebersteigt die Einnahme der Einkommensteuer für da 1592,93 den Betrag von 80 090 000 ½ und für ö. . Jahre einen um je 40so erhöhten Betrag, so werden die Ueberschüsse nach Maßgabe eines zu erlassenden befonderen Gesetzes zu der ferneren Reform der direkten Steuern Behufs Erleichterung der kleinen und mittleren Einkommen, insbesondere auch zur Ueberweisung von Grund und Gebäͤudesteuer an kommu⸗ nale Verbände verwandt.

2) Den §z 84 a zu streichen.

3) Den Eingang des §. 85 . fassen, wie folgt:

385.

Bis zum Erlasse des in §. 84 erwähnten Gesetzes sind die daselbst bezeichneten Ueberschüsse nach Maßgabe der e afin Be⸗ stimmungen zum Erlaß eines entsprechenden Betrages an Ein— ko mmensteuer zu verwenden.

J. u. . w. (nach der Vorlage).

Abg. Freiherr von Huene:

Folgendes als 5. S4 a einzufügen:

Bis zum Erlasse des im 5. 8 erwähnten Gesetzes, jedoch nicht länger als bis zum Gtatsjahre 1893/93 ein⸗ schließlich, wird der jährliche Ueberschuß, nach dem Maß⸗ stabe der in den betreffenden kommunalen Verbänden nach der Volkszäblung von 13990 vorhandenen Einwohnerzahl, an die Land— und Stadtkreise Behufs Bildung von Schulbaufonds vertheilt.

Städte mit mehr als 10 005 Einwohnern sollen dabei wi= die Stadtkreise behandelt und hinsichtlich der Berechnung, Vertheilung und Verwendung dieser Ueberweisung aus den Tandkreifen aus⸗ geschieden werden.

Aus den den Landkreisen überwiesenen Beträgen werden Schul⸗ baufonds zur Gewährung von Beihülfen an Schulbaupflichtige ge⸗ bildet. Die Verwaltung dieser Fonds steht nach Maßgabe Feiner von den Ressort⸗Ministern zu erlassenden Anweisung Tem Kreis— ausschuß zu. Beschlüsse über Verwendung aus den Fonds bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.

Abg. Hobrecht: Die §5§. 84 und 85, wie bolt. zu fassen: 4

Uebersteigt die Einnahme an Einkommensteuer für das Jahr 1592,93 den Betrag von 89 Millionen Mark und für die folgenden Jahre einen um je 400 erhöhten Betrag, fo sind die Ueberschůsse der beiden ersten Jahre zu einem besonderen von dem Finanz Minister zu verwaltenden Fonds abzuführen. Wegen Verwendung dieses Fonds einschließlich der davon aufkommenden Zinsen zur Durchfübrung der Ueberweifung von Grund, und Gebäudesteuer'an kommunale Verbände wird das diese, Steuerüberweisung regelnde besondere Gesetz das ö

8h.

Vom 1. April 1894 ab sind die im S. 84 bezeichneten Ueber—⸗ schüsse, soweit über dieselben nicht durch den jeweiligen Staats— haushalts⸗Etat verfügt wird, nach Maßgabe der folgenden Be— stimmungen zum Erlaß eines entsprechenden Betrages von Ein— kommensteuer zu verwenden:

J. u. . w. wie Nr. L— V. der Regierungsvorlage.

Abg. Freiherr von Los:

An Stelle der S§. 84, 84 a und 85 zu setzen:

»Uebersteigt die Einnahme an Einkommensteuer für das Jahr 1892/93 den Betrag von 80 000 0900 46 und für die folgenden Jahre einen um je 40 erhöhten Betrag. so werden bis zur Höhe dieser Ueberschüsse die Grund und Gebäudesteuer an die Kreife, in den Provinzen Hannover, Schleswig ⸗Holstein, Westfalen, Rheinprovinz und Hessen-Nassau an die Gemeinden zur Hälfte nach dem Maß—⸗ stabe der Einwohnerzahl, zur Hälfte nach dem Maßstabe der Grund: und Gebäudesteuer überwiesen.

Ein zu erlassendes besonderes Gesetz ordnet die Verwendung dieser überwiesenen Beträge in der Kommunalbesteuerung. Bis zum Erlaß dieses Gesetzes werden diese Beträge in den Haus. Cfats der betreffenden Kommunalverbände in Einnahme gestellt und gleich den übrigen Einnahmen verwandt.“

Abg. von Balan:

Folgendes als 5. S42 einzufügen:

Sis jum Erlaß des im 8. 81 erwähnten Gesetzes, jedoch nicht länger als bis zum Etatsjahre 1893/94 einschließlich, wird der jäbrliche Ueberschuß bis zur Höhe von 10 000 006 46 in Gemäßheit des Gesetzes, betreffend die Bereitstellung von Staatsmfstteln für Volkeschulbauten, verwendet.

Soweit der jährliche Ueberschuß 10 000 000 4, übersteigt, wird

derselbe nach der Maßgabe der in den betreffenden kommunalen Verbänden nach der Volkszählung von 1899 vorhandenen Ein— wohnerzahl an die Land und Stadtkreise zu kommunalen Zwecken überwiesen. Städte mit mehr als 10 909 Einwohnern sollen dabei wie die Stadtkreise behandelt und hinsichtlich der Berechnung, Vertheilung und Verwendung dieser Ueberweisung aus den Landkreifen aus? geschieden werden.

Abg. Sperlich:

Unter Ablehnung des §. Sa folgenden 5. S4 a anzunehmen:

Bis zum Erlaß des im 5§. 84 erwähnten Gesetzes, jedoch nicht länger als bis zum Etatsjahre 1893.94 einschließlich, wird der jährliche Ueberschuß nach dem Maßstabe des 5§. 3 des Gesetzes vom 14. Mai 1885 an die Stadt und Landkreise überwiesen.

Städte mit mehr als 10 909 Einwohnern sollen dabei wie die Stadtkreise behandelt und hinsichtlich der Berechnung, Vertheilung und Verwendung dieser Ueberweisung aus den Landkreisen aus geschieden werden.

Abg. Weber:

Den ersten Absatz des §. 85 folgendermaßen zu fassen:

Ist das im §. 84 vorgesehene Gesetz nicht bis zum 1. April 1894 ergangen oder werden die daselbst bejeichneten Ueberschüsse ein schließlich des bis dahin etwa aufgesammelten Fonds nicht vollständig zur Ueberweisung von Grund und Gebäudesteuer an kommunale Ver—⸗ bände verwendet, so sind die verbleibenden Ueberschüsse nach Maß— gabe der folgenden Bestimmungen zum Erlaß eines entsprechenden Betrages an Einkommensteuer zu verwenden.

Abg. Dr. Enneccerus:

JJ. Im S. 84a nach dem Worte abzuführenꝰ die Worte zu setzen:

3 diesem Fonds wird der Staatsregierung ein Betrag von 20 000 000 S zur Unterstützung von Gemeinden (Gutsbezirken, Schulverbänden) bei Volksschulbauten zur Verfügung gestellt. Im Uebrigen ist der Fonds mit Einschluß seiner Zinsen nach Maßgabe des §. 84 zu verwenden.

II. Den 8§. 85 folgendermaßen zu fassen:

Ist das im §. 84 vorgesehene Gesetz nicht bis zum 1. April 1894 ergangen, so sind die daselbst bezeichneten Ueberschüsse ein⸗ schließlich des aufgesammelten Fonds nach dem Maßstabe der auf— kommenden bezw. fingirten Grund⸗ und Gebäudesteuern an die Kreise, in den Provinzen e nn, Schleswig⸗Holstein, Westfalen, Rheinprovinz und Hessen-Nassau an die Gemeinden (Gutsbezirke) zu überweisen. . ; .

Abg. Sperlich: Es sei ein seltsamer Vorgang im parlamen⸗

tarischen Leben, daß man sich den Kopf zerbreche darüber, wie man Ueberschüsse verwende, anstatt Ueberschüsse überhaupt zu vermeiden.

Die, vorgeschlagene Generalquotisirung würde der Annahme des Einkommensteuergesetzes Schwierigkeiten bereiten. Gr sei gegen An⸗ sammlung jeder Fonds, da das den konstitutionellen Prinzipien wider⸗ spreche. Man duͤrfe nicht Steuern erheben für unbestimmte Zwecke, noch weniger eine Ansammlung von Fonds für Schulzwecke zulassen insbesondere so lange man nicht wisse, wohin der Kurs in. der Volksschule gehe. Erst wenn nan dies wisse, könne man darüber reden. Er sei ferner gegen jede, mechanische Ueberweisung, weil diese einer Ueber— weisung, wie er sie sich denke, präjudiziren würde, nämlich dem Grund⸗ satze, daß der Staat auf die Realsteuern verzichten und sie den Kommunen durch ein noch zu erlassendes Gesetz überweisen solle. Auch deshalb werde er jener Regelung nicht zustimmen können, weil die Ueberschüsse aus diesem Einkommensteuergefsetz nicht allein von Grund⸗ und Gebaͤudebesitzern aufgebracht würden. Mehrerträge aus diesem Sesetz müßten sämmtlichen Steuerzahlern zu Gute kommen nicht bloß denjenigen, die Grund. und Gebäudesteuer zahlten. Sein Antrag bezwecke durchaus nicht eine Verewigung der jex Huene sondern sei nur eine Uebergangsmaßregel, bis man zu einer neuen Kommunalsteuerregelung gelangt sei .

Abg. von Tiedemann (Bomsh: Auch seiner Partei gefalle es nicht, daß Ueberschüsse aufgespeichert würden, und sie werde bereit sein, alle Anträge zu unterstützen, die diefen Fehler be⸗ seitigten. Keiner der von anderer Seite gestellten Antraͤge entspreche aber ihren Grundsätzen. Deshalb empfehle sie den Antrag von Balan. Die weiteren Mehrerträge aus der Steuer sollten ähnlich wie nach dem Antrag von Huene verwendet, nämlich nach dem Verhältniß der Einwohnerzahl an die Kreise vertheilt werden. Die Tendenz des Antrages feiner Partei liege auf dem von der Regierung mit ihrer Steuerreform eingeschlagenen Wege und verfolge den vom Finanz. Minister in der Kommission ausgesprochenen Gedanken daß es zunächst darauf ankommmen werde, die finanziell schwãcheren Kommunen und Kreise zu bedenken. Den Antrag Sperlich glaube sie desbalb nicht annehmen zu können, well er die Bedenken, die gegen die les Huene vorlägen, noch verschärfe. Je mehr man an Ueber⸗ weisungen nach der les Huene beschließe, um so schwieriger werde die Reform, weil man damit die Zahl Derjenigen vermehre, die einer Aufhebung der lex Huene sich widersetzten. Der Antrag Huene entspreche nicht ganz der Gerechtigkeit in Bezug auf die Vertheilung der ganzen Ueberschüsse; die reicheren Kreise würden besfer wegkommen als die ärmeren. Der Antrag Rickert sei deswegen abzulehnen, weil er der spätcre⸗ Reformgesetzgebung gar zu sehr präjudizire. Auf ähnlichem Stand⸗ punkte stehe der Antrag Los. Den Antrag Hobrecht habe er in seinem rsten Theile nicht vollständig verftanden; der zweite Theil wolle eine Duotisirung einführen, und schon deshalb muͤsse er fich dagegen er⸗ klären. Dem Antrag der Konfervativen fehle die Bestimmung, was Rann werden solle, wenn das Gefetz 1854 nicht in Kraft“ trete Giner Aufhebung Ser Grund. und Gebäudefteuer wurden eine Freunde kaum zustimmen können, und unter diesen Umständen bitte er, unter Ablehnung aller anderen Anträge den Antrag von Balan anzunehmen.

Abg. Freiherr von Los: Die Vorlage bezwecke neben der Reform der Eiakommensteuer noch eine allgemeine Steuerreform. Daher bi Uebergangsbestimmungen bezüglich der Verwendung. Die Rommif sionsvorschläge hätten gewisse Vorzüge vor der Vorlage, indem sie nur den Gedanken festhielten, daß die Ueberschüsse zur Ueberweisung der Grund und Gebäudesteuer an die Kommunen verwendet werden sollten. Nun fehle aber darin eine Bestimmung, welche diefe Ueberweisung auch wirklich sichere. Die Grund, und Gebäude steuer sei eine höchst ungerechte Steuer, denn abgesehen davon, daß sie den Bruttobesitz treffe, von dem sie erhoben werde, stelle sie sich ihrer ganzen Natur nach als eine Doppelbesteuerung dar, sodaß während die übrigen Einkommen mit 3 und P60 herangezogen feien, der Grund und Boden mit 7 bis 1000 besteuert werder Hatte man bier tabula rasa, so würde wohl Niemand wagen, eine solche Besteuerung, wie sie hier bestehe, vorzuschlagen. Es? 'handele sich auch hier nicht um eine reine Realsteuer, denn der Grund und Boten sei an sich werthlos, erst durch feinen Ertrag bekomme er Werth. und dieser Ertrag sei die Frucht der Arbeit des Besitzers. So stelle die Grund⸗ und Gebäudesteuer eine reine Besteuerung der Arbeit dar. Wenn man nun die Ueberweisung der Grund und Gebäudesteuer sichern wolle, so könne man ja den Antrag der Konservativen annehmen? allein er glaube, daß dieser doch etwas zu weit gehe. Die Vorlage ließe einen viel zu weiten Spielraum für die Verwendung der Ueber⸗ schüsse, und außerdem dürfte, wenn die Ueberschüffe der ersten beiden Jahre ausblieben, aus den Ueberweisungen an' die Gemeinden über⸗ haupt nichts werden. Am Liebsten würde es ihm sein, wenn Tie Ueberweisungen an die Gemeinden direkt stattfänden, aber in den öst— lichen Provinzen werde wohl die Berücksichtigung der Kreise mehr gewünscht, und so wolle er sich denn diefem Gedanken nicht widerfetzen.

Abg. Weber (Halberstadtz: Es sei nicht nöthig, die Steuer⸗ reformvorlage noch mit der Frage der Reform der Grund— und Gebäudesteuer zu verquicken und letztere gleichsam als Schlepper für erstere zu benutzen. Wenn man nun von einer Verwendung der Ueberschüsse zur Ueberweisung der Erträge der Grund⸗ und Gebäude. steuer an die Kommunen spreche und betone, daß die Grund— und Gebäudesteuer die Grundbesitzer erheblich treffe, so sei doch zu bedenken, daß in manchen Gemeinden statt der Grund und Gebäudesteuer andere Steuerarten existirten, die den Grund und Boden genügend, aber doch schonend träfen, sodaß es einer Ueberweisung dort nicht bedürfe. Er würde es bedauern, wenn man die 20 Millionen zu Schulbauten, die im Volksschulgesetz gefordert würden, nicht aus der lex Huene entnehmen würde. Wenn aber die Mehrheit es nicht anders wolle, dann sei er auch bereit, sie aus den hier in Frage stehenden Ueberschüssen zu entnehmen. Jeden falls aber wolle er die Ueberweisungen an die Gemeinden aus Ertrãgen der Einkommensteuer nicht bis ins Unendliche wachsen lassen, fondern sie sollten höchstens die Höhe der Grund und Gebäudesteuer erreichen, und weitere Mehrerträge sollten vermieden werden. Im höchsten Grade würde er es bedauern, wenn die Grund und Gebäudesteuer aufhörte, eine ein— heitliche Stagtssteuer zu sein und von den einzelnen Kreisen nach verschiedenen Modifikationen erhoben würde; um ihr den Charakter der Staatssteuer zu lassen, könne man ja etwa 110 ihres Ertrages dem Staat selbst auch in Zukunft zukommen lassen. Sein Antrag wolle für den Fall des fortwährenden Wachsens der Finkommen' steuererträgnisse die Quotisirung einführen man müsse die ein— führen, denn da das hier zu schaffende Geletz eine längere Zeit in Geltung bleiben solle, müsse man auch auf fundamentale Aenderungen der gesammten Verhältnisse, wie etwa eine wesentliche Verringerung der Matrikularbeiträge u. dgl. rechnen, und darum bitte er, seinem Antrag zuzustimmen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Indem ich mir vorbehalte, demnaͤchst nach dem Gange der Debatte über die einzelnen Anträge mich noch beson— ders zu erklären, möchte ich noch mal den Grundgedanken, von dem die Königliche Staatsregierung ausgegangen ist, hier in Erinnerung bringen, weil ich glaube, daß eine Reihe von diesen Anträgen viel⸗ leicht ohne die Absicht der Antragsteller diesen Grundgedanken all—⸗ mählich etwas in den Hintergrund hat treten lassen.

Meine Herren, das Einkommensteuergesetz und das Gewerbesteuer⸗ gesetz hatte eine erste Bedeutung in sich selbst, nämlich in der Ein— kommensteuer solche Einrichtungen zu treffen, daß das Einkommen gleichmäßig getroffen und gefunden wird, wo es sich bisher verborgen hat; in der Gewerbesteuer eine gerechte, gleichmäßige Veranlagung unter Entlastung der kleinen Gewerbebetriebe nach Maßgabe der Größe der Betriebe endlich durchzuführen.

Das war der eine Gesichtspunkt. Die Staatsregierung bat sich

aber sagen müssen, daß damit das Hauptziel, die Steuerlast nach der