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Leistungsfähigkeit umzulegen, noch keineswegs erreicht sei, daß aber dieser erste Schritt der Reform als nothwendige Vorbedingung anzuseben ist, um zu dem zweiten Schritt, der vollen Durchführung dieses Ziels, soweit das nach menschlichen Einrichtungen überbaupt möglich ist, zu gelangen. Deswegen ist es nicht eine künstliche Ver⸗ quickung, wie der Herr Vorredner sagt, daß in dem §. 84 dies zweite Ziel der Reform direkt in bindender gesetzlicher Weise in das Gesetz aufgenommen ist. Wir konnten uns sehr wobl denken, daß der Einvand gemacht werden würde, daß man bei dem einen Schritte nicht stehen bleiben dürfe; es liege an dem Schritte überhaupt nicht allzu viel; die eigentliche Bedeutung liege in der andern Gestaltung des Verhältnisses der verschiedenen jetzt bestehenden Steuerarten zu einander. Deshalb hielten wir es für nothwendig und glaubten, daß die Reform im ersten Stadium erleichtert werde, wenn die Staatsregierung von vornherein erklärte: es handelt sich nicht um einen Versuch, der Staatskasse Mehreinnah⸗ men zuzuführen, sondern um den ersten Schritt zu einer vollen Reform des gesammten Steuerwesens. Aus diesem Gesichtspunkt ging es hervor, daß wir dieses Ziel mit scharfen, klaren Worten im Gesetz selbst dahin bezeichneten, daß die Ueberschüsse zur weiteren Erleich⸗ terung der mittleren Einkommen bejw. zur Ueberweisung der Grund und Gebäudesteuer zu verwenden seien.
Meine Herren, um aber diejenigen zu beruhigen, welche, wie das hier ja mehrfach hervorgetreten, trotz dieser klaren, bestimmten Stellung der Staatsregierung mit Rücksicht auf die lange unerfüllt gebliebenen desfallsigen Versprechungen zweifelten, ob es wirklich zu einer Durchführung der Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer mittels der Einziebung der Erträgnisse aus den landwirthschaftlichen Zöllen und der Ueberschüsse, die diese Einkommensteuerreform ergiebt, kommen würde — nahmen wir den 5§. 85 auf, in dem wir sagten: ist dieses Hauptziel etwa dennoch nicht durchführbar, auch dann will die Staatsregierung auf Mehreinnahmen, die aus der Reform selber hervorgehen, verzichten und für diesen Fall eine verhältnißmäßige Verminderung des Einkommens aus der Einkommensteuer zulassen.
Nun, meine Herren, möchte ich hier aber, um Mißverstäͤndnisse auszuschließen, gleich ganz offen präzisiren, was die Staatsregierung unter denjenigen Ueberschüssen versteht, die aus der Reform selbst erwachsen. Wir baben als Grundsatz aufgestellt und sind diesem Grundsatz während der ganzen Verhandlungen treu geblieben: die Staatsfinanzen gestatten nicht eine Verminderung der Einnahmen aus direkten Steuern in ihrer Gesammtheit; sie erfordern aber auch nicht eine Vermehrung der Staatseinnahmen aus den direkten Steuern. Auf diejenigen allgemeinen Mehreinnahmen, die bei dem gegenwärtigen Bestande des heutigen Steuersystems der Staatsregierung zufließen, hat sie einen Anspruch mit Rücksicht auf die stetig wachsenden Aus— gaben, und auf diesen Bestand kann sie nicht verzichten. Wohl aber ist die Staatkregierung bereit, diejenigen Mehrein⸗ nahmen, die aus der Reform selbst hervorgingen, also aus der Veränderung der gesetzlichen Bestimmungen, zu diesen fraglichen Zwecken zu verwenden. Deswegen ergab sich von vornherein klar — und ich begreife eigentlichznicht, wie der Hr. Abg. Weber das miß— verstanden haben kann —, daß die §§8. 84 und 85 in dem Verhältniß zu einander stehen, daß, wenn das Gesetz wegen Ueberweisung von Grund und Gebäudesteuern unter Zuhülfenabme der Ueberschüsse zu Stande gekommen ist, selbstverständlich der 5. 85 nicht mebr in Betracht kommt. Dann ist das alte Ver— hältniß wiederhergestellt; dann bat die Königliche Staatsregierung ihre Aufgabe erfüllt, das Mebrerträgniß der Reform zu diesem Zweck zu verwenden, und dann bleiben wir bei den alten gesetzlichen Bestimmungen stehen.
Wir haben auf diese Weise jede Sicherung geboten, die man überbaupt verständigerweise bieten kann außer der klaren und mehrfach bier ausgesprochenen Gesammtstellung der Staats regierung zu diesen Reformen in diesem bestimmt und klar formu⸗ lirten Gesetzesparagraphen. Wir haben uns aber weiter bemüht, diese Reform als einen Gegenstand für sich zu bebandeln und möglichst zu verhüten, daß andere brennende Fragen damit verquickt werden.
Meine Herren, wenn Sie die Quotisirungsfrage bier aufwerfen, so bin ich überzeugt: es ist in dieser Beziehung eine Einigung in diesem Hause gar nicht zu erzielen (sehr richtig! rechts), selbst wenn die Staatsregierung auf jener Seite wäre. Die Verfassungsfrage haben wir, wie ich mich mehrfach ausgedrückt habe, neutralisiren wollen, um die an sich so schweren Aufgaben nicht noch mehr zu erschweren. Ich bitte daher von rorn berein aus diesem Grunde, die Anträge, welche diese Verfassungsfrage in diese Steuerreformfrage hinein bringen wollen, abzulehnen.
Meine Herren, ich bitte vor Allem dringend, wenn eine Mehrheit in diesem Hause vorhanden ist, welche die Reform dieser Einkommen steuer und der Gewerbesteuer für sich zwar will, aber mit der Staatsregierung damit das Werk nickt für rollendet bält, sondern ju einer durchgreifenden Neugestaltung des Verhältnisses der Real« oder Objektsteuern zu der Per'onal steuer mit der Staatsregierung denselben Weg zu verfolgen ent⸗ schlossen ist, sich nun auch jet nicht direkt oder indirekt von diesem Wege abdrängen zu lassen. Meine Herren, versckiedene Anträge, glaube ich, gegen den eigenen Wunsch und Willen der Herren Antrag steller, laufen aber Gefahr, dahin zu gelangen. Wir seben, wie schwer es ist, jede Ueberweisung pon Geldmitteln an bestimmte Klassen oder bestimmte Verbände kinterber auf irgend eine rationelle Weise zu kontroliren. (Hört! börth) Geben Sie erst das Geld an die Kreise oder die Gemeinden und sagen, Sie wollen hinterher reformiren, die organischen Bestimmungen machen, so werden Sie daran leicht scheitern. Die Erfahrungen der les Huene, die eigentlich alle Welt für unzweckmäßig hält, wo aber jedermann das Geld bebalten will, jede Reform dadurch ersckwert wird, hat uns das zur Genüge be⸗ stätigt. Meine Herren, die schwersten Fragen werden in diesen Anträgen mit leichtestem Herzen bier zur Ent⸗ scheidung gestellt, beispielsweise die Frage, an welche Verbände soll dann die Grund⸗ und Gebäudesteuer überwiesen werden? Ginige An · träge machen sich das ganz leicht, sie sagen, im Often da würschen die Herren, daß die Kreise die Grund ⸗ und Gebäudesteuer bekommen, und im Westen die Gemeinden. Nun, ich kann Ihnen versichern, die Frage, ob man in dieser Weise die gamen Grundlagen unserer Kom⸗ munalverbände im Osten und Westen ungleichmäßig gestalten will, ist eine Frage erften Ranges für den preußischen Staat. (Sebr richtig!) Sie laufen Gefahr, wenn Sie einen solchen Schritt thun, die ganje preußiscke Kommunalverwaltung in zwei Stücke zu jerreißen, die Sie wahrscheinlich nie wieder verbinden werden. Man soll sich doch solche
Fragen zehnmal überlegen, ehe man so einfach bei dieser Gelegenbeit solche Dinge entscheidet. Man spricht überhaupt immer vom Often und Westen, als wenn das zwei verschiedene Welttheile wären. (Sehr gut) Man glaubt zum Beispiel, ir! Westen wären überall vorzügliche Gemeindebildungen vorhanden. Wer die Verhaäͤltnisse im Westen kennt, weiß, daß das völlig irrig ist. Ich sehe bier mehrere von meinen Landsleuten sitzen, wenn sie einmal schildern wollten, wie die Gemeindeverbältnisse im Regierungsbezirk Lüneburg gestaltet sind, oder die Herren aus Nassau ihre kleinen, schwachen, fünfzig Einwohner zählenden Gemeinden uns vorführen könnten, oder wenn aus Schleswig⸗Holstein solche Schilderungen vorliegen — glauben Sie nicht, daß da ein so starker Gegensatz zwischen dem Osten und dem Westen hervorträte. Wenn wir hier eine Land⸗ Gemeindeordnung für den Osten jetzt berathen, so wird es dem Westen auch nicht erspart werden, dieselben Fragen stecken da auch. So möchte ich bitten, entscheiden Sie doch nicht bei dieser Gelegen heit aus dem Mißtrauen, daß die Grund und Gebäudesteuer Ihnen dort entgehen könnte, so gewaltige, tiefeingreifende Fragen.
Meine Herren, aber weiter! Ich habe schon mehrfach ausgesprochen, daß mit dem bloßen Verzicht des Staats auf diese Realsteuern oder mit den sogenannten Ueberweisungen an die Kommunalverbände diese Frage gar nicht gelöst ist. Meine Herren, glauben Sie denn, daß Sie dauernde Befriedigung in dieser Beziehung hervorrufen, wenn Sie nicht gleichzeitig durch ein Kommunalgesetz die Frage der Zu— schläge regeln, die Frage der Belastung in der Kommunalbesteuerung der einzelnen Objekte im Verhältniß zur Einkommensteuer? Mit der bloßen mechanischen Ueberweisung ist in der Frage gar nichts gethan.
Nun ändert sich dieses Verhältniß aber nach allen Richtungen durch die Höhe des uns zur Dieposition stehenden Betrages. Können wir nur die Hälfte überweisen, oder können wir das Ganze überweisen: darnach wird sich auch diese Frage wegen des Verhältnisses der Steuerbelastung der einzelnen Objekte in den Kom⸗ munen wieder ändern. Wenn Sie sich nun aber hier die Augen ver⸗ schließen, bloß nach diesem Nibelungenhort greifen, ihn sofort haben wollen, so wird dieser Nibelungenhort uns ebenso zum Verderben gereichen, wie unsern Vorfahren. Wir müssen diesmal eine wirkliche, planmäßige, organische, alle Gebiete umfassende Steuerreform durch⸗ führen, sonst thun wir nach meiner Meinung dem Lande nichts Gutes, sondern das Gegentheil.
Ich kann daher nur bitten, das Ziel fest im Auge zu behalten, keine dieser Bestimmungen zu gefährden, die dieses Ziel klar bezeichnen, aber die Detailausführungen für den Moment vorzubehalten, wo wir Alles übersehen können, wo wir namentlich auch die Beträge kennen, die Summen, mit denen wir verfahren, wo wir mit benannten Zahlen rechnen, während wir eigentlich jetzt nur um Doktorfragen streiten, da wir alle noch nicht die Beträge nennen können, die wir schlieklich in der Hand haben werden.
Es ist ja richtig, daß diese allgemeinen Gesichtspunkte in dem Maße nicht in Betracht kommen für die ? Jahre, welche als Ueber⸗ gangsjsahre zu bezeichnen sind. Aber dennoch, wenn in diesen 2 Jahren etwas geschieht, was seiner Natur nach einen dauernden und folglich präjudizirenden Charakter hat, so werden Sie sich durch die Verwendung dieses Fonds innerhalb dieser 2 Jahre auch schon mehr oder weniger binden und die Freiheit der Entschei—⸗ dung lahm legen für die Zukunft, für die dauernde Regelung. Wenn Sie z. B. Üüberweisen zur Erleichterung der Kommunallast, so sagen Sie: das ist ein dauernder Zweck, denn die Erleichterung der Kommunallasten wird immer gewünscht werden, — und kommen Sie mit einem neuen Gesetz wegen Ueberweisung der Grund- und Gebäudestener, so wird die Rechnerei sofort beginnen, so wird jede Gemeinde und jede Provinz im Osten und Westen sich fragen: kommen wir bei dem Bestande des Bisherigen besser fort, als wenn wir die Grund und Gebäudesteuer wirklich als Staatssteuer aufgeben und zur Kommunalsteuer machen. Vas werden zahlenmäßige Rechnungen werden!
Es ist viel besser, daß Sie diese zweite schwierige Frage wirklich nicht verquicken mit den lokalen und partikularen Interessen, daß Sie sie behandeln als eine große Staatsftage, als eine Frage der Ge— rechtigkeit, und da ist es doch meiner Meinung nach viel richtiger, daß Sie nicht schon jetzt von einem Fonds genießen wollen, der obendrein noch garnicht vorhanden ist.
Meine Herren, bei denjenigen Anträgen, die nur vorüber gehende Zwecke im Auge haben für diese beiden Jahre, kann man ja diesen Einwand nicht so machen. Wenn beispielsweise für die Ansammlung eines bestimmten Fonds für einen bestimmten Zweck in limitirter Höhe eine Verwendung stattfindet, so ist in diesem Maße natürlich der Einwand nicht gerechtfertigt, und da komme ich auf die⸗ jenigen Anträge, welche geneigt sind, aus diesen Ueberschüssen eine zeitweise Verwendung für die Ansammlung eines Schulfonds in bestimmter Höhe zu machen. Meine Herren, die Staats— regierung hält ihren Antrag, diesen Fonds aus den Erträgnissen der lex Huene unter soweitiger Beschränkung des Ertrages derselben für diese beiden Jahre zu bilden, fest. Ich habe trotz aller Einwendungen, die hiergegen gemacht sind, mich nicht von der Unrichtigkeit dieses Vorschlags überzeugen können. Wenn mir zwar gesa gt wird: wir wollen das Geld behalten, und du magst reden, so lange wie du Lust hast, dann hört alle Begründung und alle Diskussion auf, dagegen kann man nicht aufkommen. Wenn wir aber sagen: die lex Huene wird bei der definitiven Ueber⸗ weisung der Grund und Gebäudesteuer doch eingezogen werden, und ich boffe auf Zustimmung aller Theile, selbst derjenigen, die sich viel leicht ausrechnen, daß sie dabei nicht ganz so vortheilhaft fahren, nun, wenn wir hier dann den ersten Schritt thun zu einer gewissen Limitirung, so ist das an und für sich eine Vorbereitung für die definitive Regelung. Der Ertrag aus der lex Huene ist in den letzten Jahren so hoch gewesen, daß Niemand an diese Höhe früher geglaubt bat; kein Mensch hat sie erwarten können. Wir Alle wissen aber, daß diese Höhe von Zufälligkeiten, von der Ernte u. s. w. ab⸗ hängt, und daber kann es keine allgemeine Enttäuschung hervorrufen, wenn für diese zwei Jahre eine mäßige Verwendung der lex Huene — nachdem sogar in den letzten Stadien der Berathung 30 bezw. 35 Millionen den Verbänden noch garantirt bleiben sollten — wenn, sage ich, eine Minderung der außerordentlich hohen Erträgnisse aus den landwirtbschaftlichen Zöllen eintritt und diese Summen zu diesem bestimmten allgemeinen staatlichen Zweck, der Herstellung von Schul⸗ bauten in solchen Gemeinden, die dazu allein nicht kräftig genug sind, verwendet werden.
Ich kann Ihnen also immer nur noch empfehlen: lassen Sie
dies Gesetz, wie es ist, und nehmen Sie diese durchaus nothwendigen, allseitig als nothwendig anerkannten Mittel für diese Schulbauzwecke aus den Erträgen der lex Huene!
Wie die Staatsregierung sich stellen würde, wenn Sie diesen Gesetzentwurf dennoch ablehnen sollten und Erträge aus den Mehrüberschüssen der Steuerreform für diese selben Zwecke verwenden würden, kann ich Ihnen nicht mit Bestimmt⸗ heit sagen. Aber so viel steht fest, daß, wenn ein solcher Beschluß ge⸗ faßt würde, der Staatsregierung jedenfalls ein Beschluß, der dahin lautet: einen Centralfonds zu bilden für diese Zwecke — weit an⸗— nehmbarer sein würde, als eine mechanische Vertheilung auf die Kreise (Heiterkeit im Centrum), wie das nach dem Antrage des Hrn. Abg. Freiherrn von Huene eintreten würde. Denn die Bedürfnisse sind sehr verschieden in den verschiedenen Kreisen; in manchen Kreisen sind vielleicht überbaupt gar keine dringenden Bedürfnisse, wenigstens nicht solche, wo der Staat einzutreten Ursache hätte. Da wird dann jedenfalls viel korrekter aus dem Centralfonds vertheilt und bemessen werden können, als wenn nach irgend einem beliebigen Maßstabe diese Summen in den Kreisen vertheilt werden.
Meine Herren, ich kann nach diesen Gesichtspunkten nur empfehlen, die Regierungsvorlage, die ich immer noch trotz aller ver⸗ schiedenen Amendirungsversuche fär die einfachste und beste, der Ge⸗ sammtauffassung hier im Hause entsprechendste Lösung halte, unter Ablehnung aller anderen Anträge wieder herzustellen. Auch die Kommissionsanträge, meine Herren, sind zwar der Regierungsvörlage sehr nahe, unterscheiden sich aber doch in einem Punkte von der Regierungs⸗ vorlage, den ich früher schon bezeichnet habe, und ich möchte hierüber noch zwei Worte sagen. Meine Herren, wenn es in der Regierungs—⸗ vorlage heißt, daß diese Ueberschüsse in den zwei Jahren zu verwenden sind für die etwaige nothwendige weitere Erleichterung der mittleren Steuerstufen oder mittleren Klassen bezw. zur Ueberweisung von Grund⸗ und Gebäudesteuer, so batten wir dabei daran gedacht, daß die Frage, ob wir noch etwas weiter gehen könnten in der Er— mäßigung der mittleren Stufen in der Einkommensteuer bezw. in der Gewerbesteuer, abhängt von dem Ergebniß der Ver⸗ anlagung der Einkommensteuer. Namentlich dann, wenn wir an die Lösung der Frage der schärferen Heranziehung des fundirten Einkom⸗ mens im Gegensatz zum nicht fundirten treten, könnten sich auch da noch Verhältnisse entwickeln, wo eine solche weitere Erleichterung möglich wäre. Deswegen hatten wir diese Worte auf— genommen. Die Hauptsache allerdinas war auch schon der Regierung und bleibt der Regierung die Beseitigung der Doppelbesteuerung, wie sie besteht, und eine gründliche Reform der Realsteuern im Verhältniß zu den Personalsteuern. Meine Herren, wenn Sie eine Staatsregierung vor sich haben, welche das Wagniß unternimmt, auf das feste Fundament der Realsteuern in der Grund und Gebäudesteuer und der Gewerbesteuer zu verzichten und das Schwergewicht des ganzen direkten Steuereinkommens für den Staat in die Personalsteuern zu verlegen, dann werden Sie sich erklären, daß es berechtigt ist, wenn ich in dieser ganzen Verhandlung mit der größten Entschiedenheit darauf bestanden habe, daß nun auch für die richtige Veranlagung dieser Personalsteuer, die in Zukunft die einzige wesentliche Grundlage der ganzen staatlichen Besteuerung werden soll, alle denkbaren Garantien gegeben werden. Sonst würde ich es geradezu für unverantwortlich halten, dies sichere Steuer aufkommen — unveränderlich deutlich, klar und jedes Jahr greifbar in der Grund⸗ und Gebäudesteuer und Gewerbe⸗ steuer — jemals für den preußischen Staat preiszugeben, wenn diese Garantien einer richtigen sichern Heranziehung des Reineinkommens mir nicht gegeben werden. Ich bitte Sie, auch dies bei den weiteren Berathungen nicht aus den Augen zu verlieren. Wer im preußischen Staat mit der Staatsregierung einen solchen Schritt unternehmen will, der muß wägen und wagen, der muß sich die Bedingungen, unter welchen dieser Schritt möglich ist, klar vor Augen führen und sie dann auch bis zum letzten Punkt festhalten und sichern. (Bravo!)
Abg. Graf Strachwitz: Das Centrum sei stets für die Er—⸗ leichterung der Kommunallasten eingetreten. Wer die Quotisirung wolle, zeige damit, daß er die Steuerreform, die Erleichterung der Reallasten nicht wolle; dahin ziele aber der Antrag Rickert, und wenn auch nicht ausdrücklich, so doch in seiner Konsequenz auch der Antrag Fritzen. Den richtigsten Weg für die Erleichterung der Kommnnal⸗ lasten biete der Antrag Huene, der auch alle Bedenken des Ministers abschneide. Eine Aufhebung der lex Huene ohne Bestimmung über die Verwendung ihrer Mittel sei nicht angängig. Nach dem Vorschlage der Schulkommission werde einfach ein Theil dieses Geldes weggenommen, aber nicht in derselben Weise wie nach der lex Huene vertheilt werden. Wenn die Regierungsvorlage, der Kommissionsbeschluß und sämmtliche An⸗ trage abgelehnt würden, werde ein Vakuum entstehen. Davor aber warne er. Sollte das Haus den Antrag Huene nicht annehmen wollen, so empfehle er den Antrag Sperlich, der im Prinzip das—⸗ selbe wolle, wie der Antrag der Konservativen.
Abg. Dr. Arendt ist gegen alle Anträge, die der Zukunft prä⸗ judizirten, und spricht sich im Besonderen bei der Möglichkeit einer Ermäßigung der Getreidezölle gegen jede Abbröckelung der lex Huene aus. Vagegen empfehle sich die Bewilligung von 20 Millionen zu Schulbauzwecken, gegen welche nur die Gegner des Volksschulgesetzes sich ausgesprochen hätten. Ver freikonservative Antrag verhindere die Thesaurirung. ;
Abg. Dr. von Stablewski: Mit Rücksicht auf die Zukunft der Kirche und des Staats habe er die größten Bedenken gegen die in Frage stehenden Gesetzesbestimmungen und werde gegen alle An— träge stimmen, welche geeignet seien, dem Staat größere Macht über die Volksschule zu geben. Er bedauere, daß das 257-Millionen- Gefetz nicht nach der endgültigen Erledigung des Volksschulgesetzes zur Berathung komme. Schon heute würden viel zu viel prächtige BVolksschulbauten aufgeführt, während doch die größte Sparsam keit am Platze sei. Bevor man nicht zu einem ganz anderen Schul⸗ system übergehe, müsse man sich ablehnend verhalten. . ;
Abg. Schnattmeter führt aus, daß allein schon die drücken. den Kommunallasten eine gründliche Steuerreform erforderlich machten. In Rheinland und Westfalen, wo die Kommunallasten ganz beson; ders drückend seien, sehe man die stolzesten Schulpaläste. Da sei eine Verminderung der Gsrundsteuer auf dem Lande eine berechtigte Forderung.
Um 4 Uhr wurde die weitere Berathung vertagt.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats—
47.
Berlin, Montag, den 23. Februar
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend die Unfallversicherung. ö . Nr. 224 . t E er auf Grund des Gesetzes über di Ausdehnung, der Unfall- und Krankenversicherung vom 238. Mai 15885, Ge c 383 ) ü Preußen errichteten Schiedsgerichte für die Heerezverwaltung ist Folgendes nachzutragen:
⸗ Zu dem im „Reichs-Anzeiger und Königli für 1885 veröffentlichten Verzeichnisse von .
—
Schieds
Laufende Nr.
Name, Stand und
sitzenden.
des stell⸗
vertretenden
Vor⸗
sitzenden.
der
Beisitzer.
Wohnort
stell vertretenden Beisitzer.
Name, Stand und Wohnort
7 VI. Armee⸗Corps.
Bezirk ĩ ö
des Vor⸗
Schiedsgerichts. sitzenden. .
des des stel ⸗ vertretenden
sitzenden.
der stellvertretenden VII. Armer - Mãnster i Beisitzer. Corps.
der Beisitzer.
Garde⸗Corys. Berlin.
I. Armee / Corps. Königsberg i. Pr.
3II. Armee ⸗Corps.
IV. Armee ⸗Corps.
5. — I. vacat. . 2. vacat. 4. Eckardt, Meister 1. Mohnsam, Ge⸗
JV. Armee Corps. Vosen.
ö ö
JI. Allibn, König I. Gebauer,
2. Haubold, König.. 1. Jeimer, Königlicher
3. Höfert, Schacht. 1. Grimm, Arbeiter in
4. Preuß, Schacht 1. Wittke, Arbeiter in Stettin. 3. Jacob, Arbeiter 1. Meyer, Arbeiter in 4. Skadowski, Ar / 1. Krüger, Arbeiter in
Erfurt. ö Kuschelbauer, Civil ⸗ Ingenieur licher
fabrik in Erfurt. 2. Spangenberg, kon⸗
bei der Gewehr⸗ fabrik in Erfurt.
. Rettig. König⸗ licher Baurath, Garnison· Bau⸗ inspektor in Vosen. J
2. — J. Vogt,
2. Hoff mann, König licher Rechnungẽ⸗ Rath, Proviant amts⸗Dicektor in Berlin. König⸗ licher Bekleidungs- amts ⸗ Rendant in Königsberg i. Pr. 2. Heinicke, König licher Ober ⸗ Laza⸗ reth⸗Inspektor in Königsberg i. Pe.
licher Garnison. Bauinspektor in Königsberg
i. Pr.
VIII. Armee⸗
licher Proviant ⸗ amts- Direktor in Königsberg i. Pr.
Rechnung? Ratb, Fortifikations ˖ Se⸗ kretär in Königs berg i. Pr.
2. Benseler, König⸗ licher Garnison⸗ Verwaltungs⸗ Ober ⸗Inspektor in Königsberg i Pr.
GIT. Armee -Corxs.
meister in Kö. Königsberg i. Pr
nigsberg i. Pr. 2. Gier schewski, Ar⸗ beiter in Königs— berg i. Pr.
meister in Kö. Königsberg i. Pr. nigsberg i. Pr. 2. Arndt, Arbeiter in Königsberg i. Pr. TVI. Armee-
Stettin. Corps.
2. Cummerowm, Ar- beiter in Stettin.
in Stettin.
beiter in Brom Stettin. berg. 2. Wolf, Arbeiter in Bromberg. I. Rehbein, König⸗ Proviant⸗
bei der Gewehr. meister in Erfurt.
trolführender Ka— / sernen · Inspektor in Erfurt.
wehrfabrikarbeiter in Erfurt.
2. Boier, Heizer in Magdeburg.
Proviant⸗ amts⸗Controleur auf Probe in Posen.
W.
Altona.
2 XI. Armee ⸗Corvs. Frankfurt a. M.
Danzig.
Auditeur der
15. Dirision in
Köln.
Berlin, den 17. Februar 1891. Der Minister für Handel und Gewerbe.
In Vertretung: Magdeburg.
ö Klein,
Divisions ˖ ath, Auditeur der ns. 15. Diviston
in
Köln.
Hasemann, Königlicher Divisions · Auditeur der 21. Division
. Frankfurt a. M.
—
1. Rokohl, König⸗
licher Garnison⸗· Bauinspektor in Breslau.
8 Schneider,
Königlicher Garnison · Bau⸗ inspektor in Münster.
Bergmann, König⸗
licher Ober⸗Laza⸗ retb⸗Inspektor in Münster.
2. Mewes, Proviant⸗
1. Stegmüller,
Weigel, Civil I.
Königlicker Sarnison · Bau inspektor in Damig.
Ingenieur bei der Gewebr⸗ fabrik in Danzig.
3. Adler, Schloffer 1.
7
in Danzig.
Schmied in Danzig. 7
amts⸗⸗ Controleur auf Probe in Münster.
Bachmann, König licher Kasernen⸗ Inspektor in Al⸗
tona.
Pieper, Betriebs⸗ führer bei der Ar⸗ tillerie ⸗Werkstatt in Danzig.
2. Klingroth, König⸗
licher Kasernen⸗ Inspektor
in Danzig.
Fehlhaber, König⸗
licher Garnison⸗
Bauinspektor in
Danzig.
Darimont, König⸗
licher Lazareth⸗
Inspektor
in Danzig.
Pich, Sattler in
Danzig.
; 2. vacat. 4. Kehrbaum, 1.
Küster, Arbeiter in Damig.
dacat.
Der Kriegs⸗Minister.
Im Auftrage:
Müller.
Volkszählung. Nach dem nunmehr vorliegenden vorläufigen Ergebniß
der Volkszählung hat die Zahl der ortsanwesenden Bevölke— rung im preußischen Staat, wie wir der „Statist. Corr.“ entnehmen, am 1. Dezember 1890 betragen 26 957 302 (gegenüber der vorläufigen Ermittelung im Jahre L855: 28313 833 und der definitiven 28 318 476. Die Bevölkerung hat sich demgemäß in den letzten fünf Jahren um 1643 469 Personen, d. h. um 5,79 Proz. des Bestandes vom 1. Dezember 1885 oder durchschnittlich jährlich um 1,13 Proz. vermehrt, obschon auch in diesem Jahrfünft ein erheblicher Theil der natürlichen Bevölkerungsvermehrung durch den Ueberschuß der Auswanderung über die Einwande⸗ rung verloren gegangen ist. Die Volkszunahme ist diesmal eine viel größere gewesen als im vorhergehenden Jahrfünft und wird in den letzten fünf Zählumläufen nur von einem einzigen, dem vom 1. Dezember 1875 bis 1880 reichenden, um einen geringen Betrag übertroffen.
Seit dem Jahre 1367, wo der preußische Staat (das Herzogthum Lauenburg eingerechnet) im Wesentlichen bereits seine jetzige Ausdehnung erreicht hatte, vermehrte sich seine Bevölkerung um 5 935 862 Personen oder 2471 Proz. Dies ergiebt eine jährliche Volkszunahme von 0,97 Proz. Inner— halb dieser 3 Jahre war das Anwachsen der Bevölkerung indessen keines wegs ein gleichmäßiges, wenn auch jederzeit höher als in fast allen übrigen europäischen Staaten sowie im Reichsgebiete durchschnittlich.
In den einzelnen Provinzen, Regierungsbezirken und Kreisen war auch während des abgelaufenen Jahrfünfts das Anwachsen der Bevölkerung ein sehr verschiedenes. Unter ersteren zeigte der Stadtkreis Berlin die weitaus stärkste Zunahme (007 Proz); dann folgen Westfalen (i017 Proz.), Brandenburg (854 Proz.) und. Rheinland (8,2 Proz.). Am Geringsten war das Anwachsen in Pommern
(l, O4 Proz.); Ostpreußen und die Hohenzollernschen Lande nahmen um O97 bezw. 0,86 Proz. ab. Unter den
546 Kreisen (einschließlich des Stadtkreises Berlin und der
168 eine Abnahme der Bevölkerung aus. Die 57 Stadtkreise zeigen, mit Ausnahme von Stralsund, Emden und Nord— hausen (— 4I, 2.31 und O85 Proz), eine Zunahme; diese erscheint am Stärksten in Charlottenburg, Spandau, Kiel, Harburg, Magdeburg, Duisburg, Erfurt, Halle a. S., Kottbus, Essen und Berlin (mit 81,43 bis 2007 Proz.), am Geringsten dagegen in Celle, Posen, Hanau, Frankfurt a. O., Koblenz und Danzig (mit , bis 5,065 Proz). Von den übrigen 189 Kreisen bezw. Ober⸗Aemtern treten durch die stärkste Volkszunahme hervor Teltow, Gelsenkirchen, Niederbarnim, Dortmund, Recklinghausen, Posen Ost, Zabrze, Beuthen O-sSchl. und Hannover (mit 36,17 bis 20,359 Proz), wogegen die Kreise Schlochau, Adelnagu, Kempen i. Pos., Friedeberg i Neum., Kosten, Leobschütz, Rawitsch, Kammin und Wipperfürth die ge— ringste, jedoch immer noch eine Zunahme aufweisen. Die 168 Kreife, in welchen gegen den Bevölkerungsstand vom 1. Dezember 1385 eine Volksöabnahme festzustellen war, gehören der Mehrzahl nach (1096) den sechs östlichen Provinzen der Monarchie an; doch kommen in allen Provinzen außer West⸗ falen solche vor. Von diesen Kreisen entfallen auf Ost— preußen 24, Westpreußen 10, Brandenburg 12, Pommern 18, Posen 12, Schlesien 30, Sachsen 7, Schleswig 12, Han⸗ nover 12, Hessen-⸗Nassau 15, Rheinland 13 und Hohen— zollen 3;
Am Geringsten war die Volksabnahme in den Kreisen Guben, Unterlahnkreis, Wolfhagen, Labiau, Niederung, Neutomischel, Neustettin, Mogilno, Diepholz, Schleiden, Osterburg, Qberlahnkreis und Lüneburg (O01 bis O24 Proz.), am Stärksten hingegen in den Kreisen Wohlau, Pr. Holland, Friedland, Angerburg, Gerdauen,
Pr. Eylau, Militsch, Steinau, Prüm, Erkelenz,
vier Hohenzollernschen Oberämter) weisen 378 ein Anwachsen,
Guhrau, Mohrungen, Eiderstedt, Grottkau, Ra sten— burg und Stuhm (von 6,19 bis
jedoch nicht unerwähnt bleiben, d
bis 3, 94 Proz.). h nich ahnt aß in einigen der vorgenannten freise (Wohlau, Friedland und Guhrau) der Stand der Be— völkerung durch die Aufhebung bisher bestandener Garnisonen vermindert worden ist.
Es darf
Staat.
Provinzen.
Ortsanwese
13890
1. Dezember
1885
nde am
überhaupt
Prorernt
A. Staat.
B. Provinzen: Ostyvreußen. . Westxyreußen . Stadtkreis Berlin Brandenburg
Pommern
Posen
Schlesien
Sachsen. . ;
Schleswig⸗-Holstein.
Hannover
Westfalen ..
, , m .
Rheinland.
Hohenzollern
C — N ο
29 95] 302 28 318 470
— * C — — t — — —
C O — — K —
SC D S 2 Ss E E K
59 475
r
.
— 1 636 8582
35 551 263 957 199 999
15 636
36 476 111588 151 485
657 087 107 789 224 156
71 546 365 786
1343
.
572
Die Veranlagung der Brennereien zum Kontingent. Bei der Erstattung der im 8. 2 Absatz 3 des Brannt— weinsteuergesetzes vom 24. Juni 1388 j ;
2 om 7 vorgeschriebenen Gut⸗ achten von Sachverständigen der Brennerei. Verufagenossenschaft