1891 / 55 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Mar 1891 18:00:01 GMT) scan diff

n zum großen Theil aufgehoben und seien Zusammen⸗ ßere Festungen nötbig. latz nach Glogau im militärischen Interesse dringend Einzelbeiten über die Mobilmachung pläne könne vielleicht lasse sich an anderer Stelle nachweisen, diese Verlegungen nothwendig machen.

Abg. Sperlich: Glatz sei al nd darum dürfe es wohl sei

kleineren Festunge ziehungen in grö Verlegung vo erforderlich. nicht geben;

Aus dem Grunde sei

s Festung durchaus nicht aufge⸗ 1 ne Artillerie Garnison behalten. Allerböchste Dislokationsrecht habe er mit seinem Antrage

Die Wohnungs⸗ gende und die Verlegung der Grunde erforderlich.

für den Kommissionsantrag dem eigent⸗ ich darüber

nicht eingreifen wollen.

Bundesraths⸗Kommissar Oberst Erfling: verbältnisse in Glatz seien durchaus ungenü beiden Compagnien sei schon aus diesem

Abg. Scipio: Sei ne Partei würde ese geringfügige Forderung werde ja sendern man werde j sion ause inanderzusetzen baben. die Forderung

lichen Bau gar nicht präjudizirt, im nächsten Jahre in der Kommis Aus diesem Grunde sei es auch gar nicht nöthig, noch einmal in der Kommission zu prüfen. Der Antrag Sperlich wird hierau en die Stimmen der Sozialde entrumsmitglieder bewilligt: dem Antrage der Budgetkommission, Position durch den Bundesraths⸗ die Forderung von 59 000 (6 für das General—

f abgelehnt und die Position geg mokraten, Deutsch⸗ freisinnigen, Polen und C Gestrichen wird nach trotz der Befür wortung der Kommissar Oberst Erfling, zum Neubau ein Kommando des V Zum Neubau ei werden statt der gefor n nur 10 000 für den Entwurf bewilligt; als für eine Kavalleriekaserne in Braunschweig statt 676 000 M nur 645 000 M6 Zum Neubau ur Zubehör für die Arti als vierte Rate 200 000 „S6 bewilligt; Ausstattungsergänzung einer K Bataillon Infanterie in HilLdes (erste Baurate) 250 009 Für Grunderwerb un Infanteriekas Das Haus nur 30 000 Zum Bau eines Kommandantur- und Divisions kommando⸗ Die istgebäudes in Graudenz werden für Grunderwerb und Entwurf 18000 6 gefordert. Die Kommission hat die Summe aber die Zweckbestimmung des Titels auf ein Kommandantur⸗ gebäude beschränken. Nachdem Bundesraths—

es Bureaugebäudes III. Armee⸗Corps in Koblenz.

ner Infanteriekaserne in Bremen derten ersten Baurate von 400 000 46 dritte Rate

1d zur Ausstattung einer Kaserne nebst llerieverstärkung in Hannover werden zum Neubau und zur aserne nebst Zubehör für ein heim werden als zweite Rate 6 bewilligt.

d Entwurf zum Neubau einer Osnabrückesind 35 000 6 ge⸗ bewilligt nach dem Antrage der Kommision

nicht beanstandet, will

Kommissar Oberst Erfling für das dringende Bedürfniß der Unterbringung des Divisions⸗ Commandeurs in einem eigenen Dienstgebäude wegen des Mangels an geeigneten Miethswohnungen in Graudenz ein⸗ getreien ist, wird die Position nach dem Kommissionsantrage

bewilligt werden die geforderten Raten für Militärlazarethe u. A. in Inowrazlaw, Bromberg, Krotoschin, Gleiwitz. Gestrichen wird na Forderung einer letzten Rate von 1 depot in Danzig, zum Grunderwerbe für ein Prüfungskommission in Ber einer letzten Rate von 147000 kaserne für eine Cor Im außerordentli und zum

Ohne Debatte

ch dem Antrage der Kommission die 50 (C560 M für das Train⸗ ebenso die Forderung von 500000 Dienstgebäude der Artillerie⸗ lin, endlich die Forderung „M6 für eine Fachwerks⸗ npagnie Infanterie in Metz. chen Etat werden statt 300 000 6 zum Baubeginn für die Erweiterung der Ärtilleriekaserne zur Aufnahme der Etatsverstärkung der llerie in Stettin nur 6000 6 zum Entwurf be— von der zweiten Rate von 45 000 M für Artilleriekaserne in Marienwerder 25 000 4 nur 20 000 M bewilligt.

Von der

Gabgesetzt und

von 10 Millionen Zwecke und zur Her⸗ wird eine

. Forderung . schaffungen für artilleristische stellung der erforderlichen Aufbewahrungsräume“

statt der geforderten 16000 00 M als Saarburg

Million abgesetzt. Endlich werden zweite Rate für eine Kavalleriekaserne in 06 006 S bewilligt und der Rest des außerordentlichen Etats entwurf genehmigt, desgleichen die Einnahmen Reichs-Militärkontingents, säch sischen und bayerische

nach dem Etats des preußischen Extraordinarium und die Einnahmen des württembergischen

Damit ist die zweite Berathung des Militär-Etats er—

Schluß 23; Uhr.

Haus der Abgeordneten. 47. Sitzung vom Dienstag, 3. März 1891.

Der Sitzung wohnen der Minister des Innern Herr⸗ furth und der Finanz-Minister Dr. Miguel b Auf der Tagesordnung steht die dritte des Einkommensteuergesetzes. Abg. von Meyer (Arnswalde): er

mit der Vorlage einverstanden sei, so namentlich mit d setzung der Einschätzungekommiss gerichlshofs durch das Ober⸗Verwaltungsgericht. nur gegen die Ueberweisungsparagraphen. Abg. von Jagow: Seine Fraktion wesentlichen Bestimmungen für gut und wer in der Schlußabstimmung dafür stimmen, wenn nich Lesung Aenderungen einträten. Sie werde folgende Einzelanträge stellen: welcher außerhalb Preußens Agenturen unterhielten, weil sie glaube, daß er zu se Ferner werde sie in 5§. 9 die Einkommen in Abrechnung zu bringen beantragen, stehen bleibe, schwere Ungleichheiten g die Besteuerung der be die Vorschläge der Kommission wiedereinzufübren in der zweiten Lesung, l ätten, fei in der Erwartung geschehen, g finden werde, welche für den chführbarkeit ermögliche; da seine Partei in der Achenbach eintreten. thumsermittelung auch die besonders wünsche sie statt daß die Grund und

Berathung

klärt, daß er im Allgemeinen er Zusammen⸗ jon und mit dem Ersatz des Steuer Bedenken habe

halte das Gesetz in seinen de so gut wie geschlossen t in der dritten hmbar machten. Den zweiten Absatz in . 2, die in Preußen wolle sie gestrichen wissen, hr großen Schwierigkeiten Anlaß geben Kommunalsteuern nicht vom weil, wenn dies be⸗ eschaffen werden würden. Aktiengesellschaften behandele, beantragen. welche für

die es für sie unanne

as befindliche Anlagen, besteuern wolle,

Die Abstimmung seiner Freunde den Antrag Achenbach gestimmt h daß man bis zur dritten Lesung eine Fassun richtigen Gedanken eine praktische Dur dies aber sich nicht habe ermöglichen lassen, werde dritten Lesung nicht für den Antrag noch den Wunsch, zu den Mitteln zur Eigen Inventarlegung gefügt zu sehen, und ganj der 85 82— 84 klar aus Gebäudesteuer als Staatsf die Üeberweifung geregelt werden solle, sei darin e für die Steuerreform enthalten. von dem Wahlrecht handele, eine Verfassungsänderung; man k

gesprochen zu sehen, de teuer einfach abgeschafft werde; j ine direkte Gefa sie im 5. 76, der

Ferner erblicke

derselben aus dem Wege gehen, wenn man den Absatz, welcher von der Einführung der Abtbeilungslisten bei Urwahlen handele, streiche. Schließlich werde sie noch beantragen, die Versicherungsprämien nicht von dem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Im Uebrigen er⸗ scheine ihr das Gesetz durchaus annehmbar; doch wünsche sie dringend, daß man keine Bestimmung darin aufnehme, welche die Deklara⸗ tionspflicht thatsächlich so gut wie auf hebe. ; Abg. von CEzarlinski; Seine Partei erkenne an, daß die Vorlage eine gerechtere Vertheilung der Steuerlasten ermögliche, wenn sie auch nicht allen einzelnen Bestimmungen zustimmen könne. Zu der obligatorischen Selbstdeklaration könne sie sich nur schwer ent⸗ schließen; aber immerhin sehe sie darin auch ein Mittel gegen eine übermäßige Einschätzung. Jedenfalls müsse man nun alle Umwege * vermeiden, auf welchen die Selbstdeklaratign illusorisch gemacht werden könnte. Im Steuertarif seien die Sätze für die mittleren Klaffen noch zu hoch. Für das Zustandekommen der Vor⸗ lage habe seine Partei in der zweiten Lesung alles Denkbare gethan; um fo bedauerlicher sei es, daß der Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum einen Appell an die Regierung gerichtet habe, die Aus nahmegesetze gegen die Polen aufrecht zu erhalten. Solche Ausnahmemaßregeln deuteten immer auf eine Schwäche einer Regierung, und diese Polen⸗ gesetze hätten auch schon bedenkliche Folgen gehabt. . Abg. Pr. Enneccerus: Durch die zweite Lesung sei eine ganze Reihe von Verbesserungen in die Vorlage hineingekommen, wenn auch nicht bei allen. Verbeserungen das Maß erreicht sei, welches seine Freunde wünschten. In der ersten Lesung hätten alle Parteien eine schwächere Heranziehung der mittleren Einkommen ge⸗ wuͤnscht, bierin sei auch ein Erfolg, aber ein nicht sehr großer erzielt worden. Die Einkommen von 7— 10 000 M seien gegen das jetzige Gesetz immer noch in der Steuer erhöht, und Diese Einkommen seien nicht so groß, daß sie neben der Erhöhung durch die Deklaration auch noch eine Erhöhung im Steuersatze ertragen können. Die Herabsetzung bei den anderen Einkommen sei nicht bedeutend, fie uͤbersteige ' nirgends 12 0ͤ090 und werde die faktische Erhöhung durch die Deklaration nicht ausgleichen, Deshalb be⸗ antrage er wieder eine Ermäßigung der mittleren Einkommen. In der Erhöhung des Steuerfatzes auf 4 , für die Einkommen über 30 000 M erblickten Manche eine gefährliche, an das sozialdemokeatische Programm erinnernde Progressipsteuer, er sehe darin nur das Prinzip der Degrefsion. Die Vorlage lasse als Normalsatz klar und deutlich noch immer die 3 YU verkennen. Daran schließe sich nach unten die Degreffion und nur bei ganz hohen Einkommen eine Progression. Bedingungslos stimme er für die Möglichkeit der Herabsetzung der Steuer bis um 3 Stufen wegen persönlicher Verhältnisse. Er würde sogar statt dieser Befugniß der Einschaͤtzungskommission eine feste Regel beantragen, wenn ein solcher Antrag nicht aussichtslos wäre. Die Steuerkraft könne nur unter Berücksichtigung der verschiedenen Verhältnisse der großen und kleinen Familien richtig beurtheilt. werden. Er stimme auch dem Abzug der Lebensversicherungs- Prämien bis zu 600 S zu. Der Gedanke der Kapitalansammlung trete bier gegen den Versicherungsgedanken vollständig zurück. Diese Bestimmung sei also nicht inkonsequent, und er bedauere, daß die Fonservattven deren Streichung beantragten. Die Ueberweisung von Grund., und Gebaͤudesteuer an die Gemeinden hätte er gern noch mehr gesichert gesehen, da er aber in dieser Beziehung in der zweiten Lefung' so wenig Entgegenkommmen Seitens der Konservativen und Freikonservativen gefunden habe, stelle er keine dahingehenden Antraͤge. Die Bestimmung, daß für die Landtagswahl die Dritt⸗ theilung in jedem Urwahlbezirk, auch in größeren, aus mehreren Urwahlbezirken bestehenden Gemeinden, stattfinden solle, enthalte eine ganz erhebliche Verfassungsverschlechterung; denn sie füge den vorhandenen Ungleichheiten des Wahlrechts noch neue, höchst schreiende Ungleichheiten hinzu und sei ein Präjudiz für eine weitere Ver⸗ schlechterung des Wahlrechts. Er hoffe, diese Bestimmung werde wieder gestrichen werden. Die Beseitigung des Steuerprivilegs der

Reichsunmittelbaren sei in der Regierungsvorlage völlig sichergestellt gewesen, nach der zweiten Lesung bleibe dieses Privileg bestehen, wenn ein Gesetz über die Entschädigung der Reichsunmittel baren nicht zu Stande komme. Für die von den Konservativen beantragte Streichung des sogenannten Agenturparagraphen werde er stimmen, weil dessen Zweck schon durch die übrigen Bestimmungen über die Aktien gefellschaften erreicht werde. Alles in Allem enthalte die Vorlage gegenüber dem jetzigen Recht einen großen Fortschritt, und sie sei nur ein erster Schritt zu einer umfassenden Reform unseres Steuerwesens. Ein erstes weiteres Ziel sei die Ueberweisung der gesammten Grund⸗ und Gehäudesteuer und später auch der Ge⸗ werbesteuer an die Gemeinden und dadurch die Beseitigung der Ertrags⸗ und Realsteuern als Staatssteuern, sowie die Beseitigung der Nach— theile der jetzigen Doppelbesteuerung und der die Verhältnisse keines Einzelnen richtig berücksichtigenden Bruttobesteuerung. Damit fei eine Aufhebung der jex Huene und eine verschiedene Besteuerung des fun⸗ dirten und unfundirten Einkommens zu verbinden. Aber auch die Vor lage habe an sich schon einen selbständigen Werth, sie ziehe in Folge der Beklaration das wirkliche Einkommen heran und bedeute so die Durchfuhrung der Gerechtigkeit auf dem Gebiete des direkten Steuer wesens. Und wenn Gerechtigkeit die Grundlage jedes Staatswesens sei, so werde auch viese Reform die Grundlagen unseres preußischen Staats wesens verbessern. (Beifall bei den Nationalliberalen.)

Abg. Richter: Den Ausführungen des Vorredners könnte man das Motto boranfetzen: Wenn die Hoffnung nicht wär', so lebt' ich nicht mehr“ Aber nach den bisher gemachten Erfahrungen sollte man sich doch in Steuersachen einer ungerechtfertigten Hoffnungsfreudigkeit nicht hingeben. Der Finanz ⸗Minister habe ihm neulich zum Vorwurf ge⸗— macht, daß er (Redner) sofort seine sämmtlichen übrigen Steuerplaäne habe kennen lernen wollen. Er meine, wenn man in einem Gesetz felbst auf künftige anderweite Steuermaßregeln verweise, müßten die Grundzüge einer solchen Reform viel deutlicher herror⸗ treten, als es geschehen sei. Daß seine Partei nicht bloß negire, sondern auch ein, positives Programm habe, lehre ein Blick auf die Gesammtheit der von ihr gestellten Anträge. Auch ein nach diesen Anträgen verändertes Gesetz sei sehr wohl ausführbar. Die Doppelbesteuerung der Aktiengesellschaften halte seine Partei nach wie vor für eine Ungerechtigkeit. Auch eine Verwendung des aus dem Gesetz hervorgehenden Plus zur Ueberweisung an die Kom munal⸗ verbände halte sie für keine Steuerentlastung. Ihre Anträge zum Steuertarif rechtfertigten sich von selbst. Der Abg. Enneccerus habe selbst zugegeben, daß die Sätze für die Mittelklassen große Härten in sich schlössen. Ferner müßte der Steuertarif so eingerichtet werden, daß er ohne Weiteres auch für die Gemeinden passe. Die Bestimmung über die Steuerbefreiung der Reichsunmittelbaren sei durch die Hülfe des Centrums noch verschlechtert worden. Bezüglich der Veranlagung wünsche seine Partei nicht zwei verschiedene Klassen von Kommissionsmitgliedern, Gewählte und Ernannte, und man hätte auch sehr wohl davon absehen können, den Landrath zum Vorsitzenden zu machen. Wäre der Tarif ein anderer, wäre ein Unterschied zwischen fundirtem und unfundirtem Einkommen gemacht, wäre die Veranlagung kommission so zusammen⸗ gesetzt, wie seine Partei es wünsche, so würde die Deklarationsfrage für sie eine ganz andere Bedeutung haben. Dann würde für ihn der Zeitpunkt gekommen sein, mit Einzelanträgen auf eine andere Durch⸗ führung der Deklaration hervorzutreten. In der gegenwärtigen Gestalt werde der Deklarationszwang verschieden wirken. Die Quotisirung habe seine Partei beantragt, um dem Abgeord- netenhause die Verfügung über das Plus zu erhalten und dieses dann im Interesse der Steuerzabler verwenden zu können. Dann liege die Quotisirung im Interesse einer soliden Finanzwirth⸗ schaft, ermögliche die Prüfung der Nothwendigkeit und Rützlichkeit der Ausgaben. Wenn sonst der Regierung mehr Geld bewilligt worden sei, habe es die Volksvertretung immer für angezeigt erachtet, zur Herstellung des Gleichgewichtes eine Minderung des politischen Einflusses der Verwaltung eintreten zu lassen. Dieses Gesetz ent— balte aber eine Erweiterung der Geldmittel und eine Ver staͤrkung der Befugnisse der Verwaltung. Das sog. Portemonnaiegesetz von 1880 solle formell nicht aufgehoben sein, aber welche Bedeutung es heute

die nicht in diesem Himmel gewesen seien, zu denen er auch gehöre, könnten die Sache nicht so klar erkennen inanz-Minister schwer werden würde, nicht den wahren Weg zu wählen, desbalb könne man es riskiren! (Heiterkeit Die Quoti= sirung werde nicht ausbleiben können; er glaube, am leichtesten werde die Frage durch die Initiative der Regierung gelöst werden. Aber Steuerreform haben wolle, sich in seinen Anforderungen beschränken. Dann müsse man dem Haufe eine gewisse Ruhe gönnen, denn man könne beinahe denken, es sei diesmal die Absicht gewesen, sämmtliche Abgeordnete zu Tode zu betzen. (Heiterkeit) Bei ibm habe sich allerdings dieser Versuch als ein Versuch mit untauglichen Mitteln herausgestellt. (Heiterkeit) Seine Partei werde sich bei der weiteren Berathung sehr beschränken und eine Reihe von Wünschen unterdrücken, um nicht das Ganze ins Stocken zu bringen. Auch die Regierung sollte sich aber eine Beschränkung auferlegen. sei ja nicht nötbig, weil der Finanzminister Miquel etwas durchbringe, daß die anderen Minister auch etwas durchbringen müßten in diesem jetzt könne es nicht mehr viel werden, denn das Möchten die

einen wesentlichen Vorwurf keinem Menschen machen kann, wenn er selbst nicht zur Mithülfe an der Deklaration aufgefordert wird, daß er lediglich schweigt, wenn er falsch eingeschätzt ist, umsomehr, wenn er sich sagen muß, daß fast in allen Kreisen seine Nachbarn und dritte Personen auch nicht anders eingeschätzt werden und er sich nur mit einer höheren Steuer belasten würde, während alle Andern, die nicht so gewissenhaft sind, mit einer geringeren davonkommen. ist nicht die Rede ersten Lesung gerade das geltende gewissermaßen die Verheimlichung; es verbietet ja den Behörden, in die Verhältnisse allzu tief einzudringen, das heutige Gesetz fordert zur Gewissenhaftigkeit auf, wendet sich an die Ehrlichen und erfaßt (Sehr richtig) Das ist der Unterschied!

Ich wiederhole meine Ueberzeugung, daß mindestens eine sehr große Anzahl, die überwiegende Anzahl ich bin davon überzeugt der jenigen, die auf Ehre und Gewissen vom Staat aufgefordert sind, die Wahrheit zu sagen, sich auch zur Wahrheit bekennen werden. Das ist der große Vorzug dieses Gesetzes.

Meine Herren, die Mißstimmung! ich würde einen solchen Vorwurf für ganz ungerechtfertigt halten —, große Fragen des Staatslebens und der öffentlichen Interessen im Dienste des Gemeinwesens lediglich zu benutzen für Wahlzwecke. Wenn ich mich aber einmal auf diesen Standpunkt stelle, so werden diejenigen, die sagen, wir wollen hier endlich eine gerechte und gleich Veranlagung

daß sie in diesem Gesetz in viel größerem Maße vorhanden ist aber

dabei protestirte er ganz entschieden dagegen, daß man ihm das als

ein Bestreben, zur Quotisirung zu gelangen, auslege. (Hört! rechts.)

Ich werde das wörtlich vorlesen:

Meine Herren, man hat von einer Seite

sagt der Abg. Rickert in der Sitzung vom 3. März 1873 gegen die Kontingentirung geltend gemacht, daß sie eine politische Maßregel sei, und daß sie insoforn Bedenken habe, als würde daran die Kontingentirung der Einkommensteuer und später gar die Quotisirung der Einkommensteuer und Klassensteuer sich knüpfen. Wer vorurtheilsfrei die Vorgänge in der Kommission erwägt, der wird zugeben müssen, daß es streng sachliche und, wie gesagt, ledig lich finanzielle Erwägungen waren, welche zur Kontingentirung der Klassensteuer führten, und es heißt doch zu weit gehen, weun man mit einer so einfachen und naturgemäßen Maßregel ein Schreckbild verbindet, was darin nicht liegt.

(Heiterkeit rechts.)

Damals wies der Abg. Rickert die Quotisirung als Schreckbild zurück und heute soll die Quotisirung die unerläßliche Vorbedingung der Annahme dieser vorliegenden Reformgesetzgebung sein. Meine Herren, stelle ich mich einmal auf den Standpunkt des Abg. Rickert vom Jahre 1873, so frage ich: ist denn hier in diesem Entwurf nicht sogar noch mehr als eine Kontingentirung vorhanden? (Abg. Rickert: Nein!) Meine Herren, hier wird vorgesehen eine Mehreinnabme, und der Abg. Rickert hat immer betont: wir wollen nicht dulden, daß der Staat Mehreinnahmen aus direkten Steuern bekomme ohne Kautelen hier heißt es im §. 84, daß die gesammten Mehrerträge zur Entlastung der Kommunen durch Ueberweisung von Grund⸗ und Gebäudesteuer dienen sollen, der Staat soll also nichts davon behalten. Freilich kann Hr. Rickert sagen, das beruhigt mich nicht, es könnte ja sein, daß man über dieses Nebelbild einer Ueberweisung von Grund und Gebäude⸗ steuer sich nicht verständigen kann. Dafür ist aber auch vorgesehen, dann bekommt die Staatskasse wieder nichts, dann soll ja eine Re— duktion der Einkommensteuersätze Kontingentirung digeren Sinne als 1873, die sich als völlig unhaltbar erwies —, wo kann eine stärkere Garantie für die Kontingentirung vorliegen wie in diesem Gesetz? Meine Herren, ich gebe zu, daß ich mit der Er— innerung an 1873 nichts beweise, und daß Hr. Rickert mir einfach sagen kann, heute sind andere Verhältnisse, ich bin daher nicht an das gebunden, was ich 1873 gesagt habe; aber wenn Hr. Rickert meinen Satz, daß er selbst und daß das Haus an die Steuerreform seit 1867 die Bedingung der Quotisirung nicht geknüpft habe, bestreitet, so bin ich berechtigt, aus den Akten das Gegentheil ihm nachzuweisen. So viel hierüber.

Hr. Abg. Rickert hat sich bemüht, mir das Programm nun klar zu machen, das positive Programm, welches er und seine Freunde dieser Reformgesetzgebung entgegenstellen. bin ihm wirklich mit größter Aufmerksamkeit gefelgt; ich stelle in meinen Gedanken alle die einzelnen Einwendungen und Wünsche, die er hat, zusammen, und komme doch nicht auf ein positives Programm. (Oho! links.)

Ich werde das im Einzelnen näher nachweisen. klar und deutlich hat Hr. Abg. Rickert einen Zweck des Gesetzes, die Möglichkeit einer Beseitigung der Doppelbesteuerung und die Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäude—⸗ steuer zu Erlassen, nicht bekämpft. Er hat sich darüber mehr oder weniger unklar ausgedrückt, was er aber gesagt hat in seinem Zu— sammenhang, beweist ganz offenbar, daß er zu diesem zweiten Theil des Programms durchaus seine Zastimmung nicht ertheilt. Ich kann es nicht anders auffassen, denn er hat nur betont, die Selbstdeklaration sei zwar ganz gut, aber die Deklarationseinführung hinge mit dem Nun, meine Herren, welchen Zusammenhang hat denn die Einführung der Deklaration mit dem Tarif, das ist mir Will der Hr. Abg. Richter bestreiten, daß der Zweck jedes verständigen Einkommensteuergesetzes ist, diejenigen Maß nahmen zu treffen, welche die Besteuerung des Einkommens zu einer Wabrheit machen und nicht

habe er nicht einzusehen vermocht. Dennoch sei viel Gewicht auf dieses Gesetz gelegt denken habe seine Partei dagegen, da Kommission bleibe. seinem Reich und Das Wahlrech ( EGlement, erfabre eine ganz bedeutende Verstä mit der Dritteltheilung der Urwahlbezirke lasse kungen garnicht übersehen, wabrscheinlich später Er glaube aber so schneller werde aufgegeben werden. Gesetzesarbeit des Hauses, wenn es au Verfassungsänderungen

Ein politisch ß der Landrath Vorsitzender der Er glaube aber, mächtiger als Niemand werde gegen ibn aufkommen können. das vlurokratische rkung. Der Versuch sich in seinen Wir⸗ und das Dreiklassenwahlsystem werde als bisher. System um

t der Wähler erster und zweiter Klasse,

von Defraudation Gegensatz am Eingang der wiederholen

ch widersinniger erscheinen, deshalb das ganze

Es charakterisire ferner die f Grund einiger Stichproben Unzufriedenheit, regierungsfreundlichen werde wahrscheinlich in Bochum zu suchen diesem Falle Die Vorgänge in Bochum seien ter für dieses Gesetz sehr zu Statten gekommen. Es heiße auch weiter, daß hier und dort ähnlich sei, wie in Bochum. Solche Eindrücke se gewesen, als das neue Einkommenst Das Stichwort ‚Deklarationszwang“ n mehr und mehr im Lande si Feschäftigt und es dringe die Ansicht durch, d unter die Traufe gekommen sei. steuert, die es am Wenigsten i tigkeit erwartet hätten. ihr Opfer haben; mögen Diejenigen, die Verantwortung vor dem Lande tragen.

Abg. Freiherr von Zedlitz: Aus

Nein“ wie immer herausgeklungen. D Reibe von Voraussetzungen angeführt habe, a für das Gesetz stimmen würde, s Gesetz nicht so energisch

Lande erregen solle, (Heiterkeit links.) Vielleicht Verwaltung die grö aber dem Finanz ⸗inif

die Unehrlichen. Jahre (Heiterkeit); rübjahr breche glücklicherweise herein Treunde im Lande nicht aus den ersten Unbequemlichkeiten einen Schluß ziehen darauf, daß der neue Bau ein schlechter sei.

Damit schließt die Generaldebatte.

Der Beginn der Spezia

ßere Schuld.

eingeschätzt worden (Heiterkeit. herrschend im Lande setz eingebracht worden sei. habe ein weites Echo gefunden. ch mit dem Gesetz man aus dem R ch Diejenigen höher be⸗ m Namen der ausgleichenden Gerech⸗ Steuerbegeisterung wolle einmal die dem Gesetz zustimmten, auch

der Rede des Abg. Richter Denn wenn

ldebätts wirs, da eine große An—

zahl von Anträgen vorliegt, auf Antrag der Abgg. Br. Windt—

horst, Dr. Enneccerus und Freiherr von Zedlitz vertagt. Schluß 3 Uhr.

Jetzt habe ma Ich traue Niemandem zu

Es seien au

Invaliditäts- und Altersversicherung.

In Nr. 5 der Amtlichen Nachrichten des Reichs ⸗Versicherungs⸗ amts“, Abtheilung für Invaliditäts. und Altersversichzrung, werden folgende ersten Bescheide und Beschlüßsse veröffentlicht:

Durch einen Bescheid des Reichs Versicherungsamts vom 31. Dezember 1890 ist die Bestimmung unter Nr. All der Anleitung betreffend den Kreis der

erungsgesetz RA. 89 u.

beschãftigten erläutert worden,

sei nur das reine, der Abg. Richter eine unter denen er nicht etw sei er nicht gegangen, aber unter denen er das n so habe er eben Bedingungen gestellt, al umstürzen

Staatsfinanzen Einnahmen Staat nicht bewilligen, sondern die Mittel, die durch eine lediglich gerechtere Veranlagung der Einkommensteuer aufkommen, verwenden, um die andere Ungerechtigkeit der Doppelbesteuerung in unserem Lande zu beseitigen, wir wollen die Gewerbesteuer nach Maßgabe der Größe des Betriebes, während bis heute die Gewerbesteuer im Wesentlichen veranlagt war mit steigenden Prozenten für die kleinen Betriebe und degressiven Prozenten für die großen Betriebe (sehr richtig!, die so handeln, die diese Verantwortlichkeit auf sich nehmen, das Gefühl, den Gerechtigkeitesinn der Bevölkerung auf ihrer Seite haben, sie werden auch die Interessen großer Klassen, die bisher überlastet Mit diesem Programm kann jede

bekämpfen würde, Reform fundament einnahme verhindern und v Reform über den ersten Schritt hinaus; er wolle gegen unehrliche Steuerza sollten; er wolle endlich die O der Regierung

liege gar kein Anlaß vor. geberische Aufgaben vor sich, daß es nicht richtig und die Landesvertretung in einen f erhaltenden Kräfte zu sammeln. organischen Steuerreform entspre Gerechtigkeit. Das Ziel der weiteren Steuerreform Richter nur zu deutlich vor sich; Kommunalsteuerreform eintreten werde, herbeiführe; und das sch

vom 31. Oktober

Amtliche Nachrichten des R. V dieselbe auf Bureaudienst der Versicherungepflicht bezieht, Unterscheidang zwischem höherem und niederem Bureaudienst auf die Privatbureaux nicht Anwendung zu finden bat. daraus, daß auf der von dem Reichs-Versicherungsamt mit Vertre— tern der Landes ⸗Centralbebhörden und den Vorständen der Versicherungs⸗ talten ar 1899 abgehaltenen Konferenz, Beschlüsse für die Fassung der Anleitung maßgebend waren, bei diesem Befreiung der Kommunalbureaux beschäftigten Persogen zur Berathung gekommen Der Begriff der nach Ansicht der Konferenzmitglieder von der Versicherungepflicht befreiten höheren Bureaubeamten“ wird daher auf die in den Bureaux der Reichs-, Staats und Kommunalbehörden beschäftigten nicht beamteten, beziehungsweise nicht mit Pensions— berechtigung angestellten beamteten sowie auf gleichartig beschäftigte und gestellte Bureaubeamte anderer, z. B. höherer kirchlicher Behörden zu beschränken sein.

2) Auf die Anfrage des Vorstandes einer Berufsgenossenschaft Betreffs der Versicherungspflichtigkeit der genossenschaftlichen Bureau⸗ beamten hat das Reichs-Versicherungsamt unter dem 31. Dezember 1890 erwidert, daß es sich im Allgemeinen empfehlen wird, sämmtliche Berufsgenossenschaft beschäftigte Beamte nur etwa mit Ausnahme des Geschäftsführers, welcher sich in der Regel e Vertrauensstell ung wird, sowie der vorkommendenfalls als Hülfsarbeiter 1 die in Folge ihrer höheren Bildung und sozialen Stellung der Versicherungepflicht nicht unterliegen, als. Gehülfen= im Sinne des 8§. 1 Ziffer des Invaliditäts und Altersversicherungs⸗ gesetzes anzusehen, mithin ohne Rücksicht auf die Höhe des von ihnen bezogenen Lohns oder Gehalts als versicherungspflichtig zu bebandeln. Der Begriff der höheren Bureaubeamten“ kommt, soweit die Bureaux der Berufsgenossenschaften handelt, nicht in vergleichen der vorherg

3) Auf eine Anfrage über die Versicherungspflicht der Küster und anderer niederer Kirendiener hat sich das Reichs ⸗Versicherungs⸗ amt unter dem 29. Dejember 1890 dahin geäußert, daß in der Hauptsache Arbeiten (Reinigung

wolle jede Mehr⸗ erhindere dadurch die Weiterführung der alle Kautelen be⸗ eingeführt werden nführen und damit die

Landesvertretung verschieben; Das Haus habe

der nach dem In— versicherten A. V. 1891 Seite 4 ff.“)

Altersversich

uotisirung ei

so schwere sein würde, die Krone ickeln, statt alle staats⸗ Die Borlage als erstes Glied einer che dem Grundziele ausgleichender sehe der Abg. er sehe es voraus, daß welche eine Entlastung des eine dem Abg. Richter wobl chlüsse der zweiten Lesung bedauere er die Veranlagungskommission; Abg. Richter gegen die Er sei überzeugt, Ansehen der Person wahrzunehmen

Kampf zu verw Es ergiebt sich dies

anstalten am 6. 7. Oktober waren, auf ihrer Seite haben. Partei, wenn es darauf ankäme, in die Wahl gehen. (Bravo 7) Meine Herren, ich bin von jeher der Ueberzeugung gewesen, daß diese ganze Steuerreform undurchfübrbar ist und nicht gelingen wird, wenn sich nicht eine feste Mehrheit bildet im Landtage, im Herrenhause sowohl wie hier, welche die großen Ideen dieser Reform erfaßt, sich zu eigen macht und entschlossen ist, sie konsequent durchzuführen. jetzt der Fall ist, diese Ueberzeugung habe ich heute gewonnen. Ich bin jetzt vollständig getrost ob ich es selbst ausführen kann oder nicht dieses Reformprogramm, welches wir hier im ersten Schritt hoffentlich zur glücklichen Lösung bringen, es hat die Kraft in sich, und jeder Landtag und jede Regierung muß die angefangene Reform durchführen, sie können nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Das ist meine Ueberzeugung! Deswegen konnte der Hr. Abg. Freiherr von Zedlitz getrost sagen: wir übernehmen diese Verantwortlichteit mit voller Ruhe und gutem Gewissen.

Abg. Dr. von Gneist führt aus, Einnahmen nicht auskommen könne. und müßten durch Mehreinnabmen gedeckt werden. Etat mehr als 8009 Ausgabeposten, und weil die Einnahmebewilli⸗ gung fehle, sei das Haus gezwungen, auf die Prüfung der Ausgabe⸗ posten eine große Zeit zu verwenden. wenn das Abgzordnetenhaus ein wirkliches Einnahmebewilligungsrecht hätte. Eine Verschiebung des Wahlrechts werde durch die Vorlage herbeigeführt; aber das sei schon bei anderen Steuergesetzen geschehen und rechtfertige noch nicht, mit dieser Vorlage eine vollständige Umge⸗ staltung des Wablrechts zu verbinden, einzuführen. 6 der Kommune dem Schulunterricht für ihre Kinder, so daß die Verschiebung des Wahlrechts dem gegenüber gar nichts bedeute. haupt nicht zweckmäßig, politische Fragen mit einem Finanzgesetz zu r Redner wendet sich dann gegen die Erhöhung des Steuer satzes bis auf 49so.

Abg. Dr. Windthorst: Gewiß solle man nicht fremde Materien e Aber das Landtags“ und Kommunal wahlrecht beruhe auf den Steuern, und es müßten daher die Maß— regeln getroffen werden, welche sich aus der Reform der Steuer er—⸗ Es würde sehr angenehm gewesen sein, wenn der Vorredner aus dem reichen Schatze seines Wissens bier dargelegt hätte, wie das Wahlrecht anders als nach der Steuer passend geregelt werden könne. Deshalb gehöre die Resolution Rickert für das allgemeine gleiche Wahlrecht wohl zu diesem Gesetze. n. Einführung Man solle bei Zeiten und mit Bedacht das thun, wozu man nachher gezwungen werden könne, die lange verweigerte

Auch das Gemeindewahlrecht werde dur Er glaube, daß die Unhaltbarkeit des jetzigen Wahlrechtes sich nach der Steuerreform noch viel eklatanter zeigen werde, so daß man über das Provisorium bald hinausgehen we Er hätte eigentlich geglaubt, daß es heute nicht erforderlich sein werde, noch Generaldebatten stattfinden zu lassen. Die Mehrzahl seine: Freunde werde auch in dritter Berathung hemüht sein, das Gesetz so zu gestalten, daß es annehmbar bleibe, Die zu dem Gesetz werde ihm persönlich gar nicht leicht. werde längere Zeit ein sehr großes Mißbehagen herbeiführen, bis es sich eingebürgert haben werde, sowohl wegen der Mehrbelastung durch die Steuer, als wegen der Plackerei, welche das Gesetz mit sich bringe. Sei es denn möglich, so wie die Sache sich gestellt habe, der Vor—⸗ lage ein absolutes Nein entgegenzustellen? Seit Jahren sei über die Ungerechtigkeit der bestehenden Einschätzung geklagt worden; im Reichstage sei die Einführung einer Reichs ⸗Einkommensteuer verlangt Er habe sich immer gedacht, wenn die Sache wirklich angehe, dann werde es langsam geben. Der Abg. Rickert aber sei dabei in die Arrièregarde gerathen; es heiße jetzt: Immer langsam voran, immer langsam voran, damit der Fortschritt nachkommen kann. Nach dem ewigen Drängen nach gerechterer Veranlagung könne man nicht ungestraft zu einem Versuch der Regierung auf diesem Gebiete nein sagen; er die indirekten Steuern so erhöbt habe, müsse man die direkten Steuern in ein besseres Verhältniß zu den indirekten Steuern bringen. Er hoffe, daß das Werk, welches heute begonnen werde, vollständig werde zu Ende geführt werden. unterbleiben, wenn die Männer, welche dieses Werk begonnen hätten, Er wolle das nicht hoff vorkommen, als wenn allerlei im Werke sei, Schwierigkeiten gemacht werden würden. sei, daß im Hause selbst nicht boffen. Reform durchgeführt werden werde und müsse kunft sei noch nicht so klar gegeben, er Finanz Minister Ganze üͤbersehen.

Grundbesitzes nicht angenehm. Einige Bes namentlich in Bezug au aber das politische Mißtrauen, welches der Landräthe entwickelt habe, theile er nicht. Landräthe ihre Pflichten ohne bereit seien. (Widerspruch links; Zustimmung rechts.) Mißstimmung sich erheben werde, daß die V

Expedienten, Registratoren

eine vorübergehende so werde auf

die Dauer doch die Erkenntniß Platz greifen, ausgleichende Gerechtigkeit bringe.

Abg. Rickert: dann stände 9 werde sich dadurch nicht beruhigen lasse ausgleichenden Gerechtigkeit diente, Aber es sei an diese Reform etwas und dieses Andere sei schließlich Hauptsache⸗ Wenn der Vorwurf der

meine Herren, ich

Wenn es mit volltönenden Worten abgemacht es um die Vorlage brillant; aber das Volk Wenn das Gesetz nur der rde feine Partei mit Freuden Anderes angehängt, Es solle mehr Geld be— Negation gegen seine Part so würde derselbe den Schein che er auf seine Partei

im Bureau

verwendeten

(Eebhaftes Bravo.)

daß der Staat mit fixirten Die Staatesbedürfniffe wüchsen Man habe im

schafft werden. vor Sonnabend erhoben worden wäre riginalität gehabt haben. gar keinen Eindruck. Sie folge nur ihrem Politik der

Meine Herren, Aber so ma

Schiff bruch Am 24. Februar Quotisirung empfohlen; Verminderung der Kronrechte. Meinungswechsel herbeigeführt. ) Hätte der Finanz⸗ sie angenommen so muͤsse er be⸗

von Zedlitz selbst noch die heute verwerfe er sie und bezeichne sie als eine Freitag und Sonnabend hätten diesen (Widerspruch des Abg. Freiherrn von Zedlitz Minister die Quotisirung beantrazt, hier würde worden sein. Wenn man s ö Was wird machen? Das wisse

Die Sache würde anders liegen, de Bescheid I.

age, im Herrenhause nicht, im Allgemeinen, das Herrenhaus denn mit man auch noch nicht. Es Herrenhaus wolle einige kräftige Striche durch die Vorlage Die Verhandlungen der Finanz Minister die Mehreinnahmen wolle; der Minister, selbst wenn nicht die ganze Grund⸗ wiesen werde, den überschießenden T leichterung der Cinkommensteuer verwenden wolle. Minister erkläre, daß niemals ernsthaft Jema J Nationalliberalen, Minister früher gehört habe, hätten die Quotisirung verlangt und die Einführung beweglicher

worden sei, gegen den Zolltarif gestimmt. frage der Finanz ⸗Minister. aber Jeder denke weisung der Grund. An wen solle überwiesen werden?

die Provinzen? Daran liege es eben klärung gegeben werden könne nicht, um es in den Kasten zu Gesetzentwurf der Regierung habe viel niedrigere S als die jetzige Vorlage und trotzdem nicht zufrieden; versicherungsprämien beseitigen. agrarische Mehrheit. wie der Abg. Dr. Enneccerus; konservativen Mehrheit allein.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel: .

Meine Herren! Gegenüber den vielfachen Ausführungen, die ich hier gemacht habe, und da ich auch heute nichts gehört habe, was einer eingehenden Beantwortung bedurfte, fühle ich mich verpflichtet, die Zeit des Hauses nur ganz kurz in Anspruch zu nehmen.

Meine Herren, ich bin kein Freund ich will mit einer mehr persönlichen Bemerkung anfangen von dem Lesen alter, in anderen Zeiten, unter anderen Umständen und zu anderen Zwecken gehaltener Reden (Heiterkeit und Bravo! rechts), ich finde das böchst geistlos und unfruchtbar. (Bravo! rechts) Aber, da der Hr. Abg. Rickert nun zweimal gemeint hat, ich hätte ihm Unrecht gethan mit meiner Behauptung, daß in früheren Zeiten auch von seiner Seite gegenüber eingreifenden Reformen der direkten Besteuerung die Quotisirungẽ⸗ frage nicht als Bedingung aufgestellt sei, so bin ich doch nun ge⸗ nöthigt, den Abg. Rickert vom Jahre 1873 dem Abg. Rickert vom Damals verlangte der Hr. Abg. Rickert als Referent der Kommission und auch in seiner ersten Rede per⸗ sönlich nichts weiter als die Kontingentirung der Klassen⸗ steuer, während von einer Kontingentirung oder Quotisirung der Einkommensteuer, wo doch das Gesetz gerade auf eine Bermehrung der Einnahmen aus der Einkommensteuer berechnet war, überhaupt nicht die Rede war. (Sehr richtig! rechts) Aber weiter, für die Klassenstener verlangte er nur eine Kontingentirung ich werde zeigen

Tarif zusammen. also etwa das allgemeine

Es heiße aber, das Gehülfen im Sinne des 5§. 1 Alters versicherungsgesetzes Dagegen wird nach Ansicht V in denjenigen Fällen eine Ver— sicherungspflicht der KFüster nicht anzunehmen sein, in welchen, wie sogenannten „Ober ⸗Küstern“ Kathedraln ꝛc. Kirchen, die Thätigkeit der betreffenden Personen im Wefentlichen in der Betheiligung an der Leitung des Gottesdienstes und in einer gewissen Aufsichtsstellung gegenüber den anderen niederen Angestellten besteht, dagegen das persönliche Eingreifen bei der eigent⸗ lichen Arbeitsthätigkeit zurücktritt. fällen wird die Arbeitsthätigkeit des Küsters an sich der Pflicht zur Invaliditäts« und Alters versicherung unterliegen. auch bei niederen Organisten, Angestellten Versicherungs amt sicherungspflicht durch die Bestimmungen des Bundesrathsbeschlusses vom 27. No- vember 1899 Über die Befreiung vorübergehender Dienstleistungen von Amtliche Nachrichten des R.. V. M., J. u. A. V.‘ 1891 Seite 6 Anm 3) ausgeschlossen sein wird, indem danach viele Küster ꝛc. an kleineren Kirchen, welche neben einem ständigen Hauptberuf als Landwirthe, Handwerker oder der- Dienste nur nebenher und gegen ein gering— on der Versicherungepflicht befreit sind. ) Dem Vorstande einer Versicherungsanstalt gegenüber hat sich das Reichs -⸗Versicherungsamt unter dem 16. Februar 1891 dahin ge⸗ äußert, daß die Frage, wann das für eine vorübergehende Dienst⸗ leistung gewährte Entgelt als ein geringfügiges anzusehen, und die . , c Bundesraths⸗ beschlusses vom 27. November 1890 (vergleiche Amtliche Nach⸗ J. u. A⸗V. 1891 Seite 6 Anm. 3) von der Versicherungspflicht befreit sei, im Allgemeinen nur von Fa Fall unter Berücksichtigung der ältnisse, insbesondere der gesammten Lebenshaltung der beschäftigten Perfon, zu entscheiden sein werde, ohne daß sich die Voraussetzungen jener Frage in einer allgemein gültigen Weise ziffermäßig feststellen lassen. Indessen werde der Vorstand, wie er selbst vorgeschlagen, im All ge⸗ meinen kaum fehlgehen, wenn er den einem Drittel des maßgebenden orts⸗ üblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter (5. 8 des Kranken⸗ versicherungsgesetzes) entsprechenden Lohnbetrag als ein geringfügiges Entgelt im Sinne des Bundesrathsbeschlusses ansehe. einem derartigen Entgelt werde in der Regel angenommen werden können, daß es jum Lebensunterhalt nicht ausreiche und zu den Ver sicherungsbeiträgen nicht in entsprechendem Verhältniß stehe. Aller- dings fei nicht ausgeschlossen, daß auch ein diesen Betrag über steigendes Entgelt im Einzelfalle als ein geringfügiges“ erscheine und dementsprechend die mehrerwähnte Bestimmung beschlusses Anwendung finde.

) Von 189

viel mehr namentlich in Leistung von Botendiensten ꝛc., als 3 Inoaliditäts—

anzusehen sind.

völlig unverständlich. n ergeben, r he daraus hervor, daß und Gebäudesteuer über⸗ heil der Mehreinnahmen ni Der Finanz⸗ Quotisirung denen ja der Finanz⸗ S735 Hrn. Camphausen gegenüber Natibnalliberalen bätten 1879, Reichstag verweigert Wo sei unser Programm, sei leicht aufgestellt, s Anderes.

zweiten Lesung hätte . 72. Juni 1889

Reichs ⸗Versicherungsamts

Es sei aber über

Ersten Küstern“

Abg. Richter sagt selbst, aus der Deklaration werden 30 Millionen mehr aufkommen; ich habe damals schon erwidert: das ist das An— erkenntniß der völligen Unhaltbarkeit der jetzigen Einkommensteuer. (Lebhafter Beifall) Gut, wer dies anerkennt und nicht den Antrag stellt, das Einkommensteuergesetz überhaupt aufzuheben, kommensteuer preiszugeben, statt auf die Personalsteuern und auf Nettoeinkommen die allgemeines Spstem der Ohbjektssteuern einzuführen, folgeweise zur Kapitalrentensteuer überzugehen, der muß dahin kommen, daß es die höchste Zeit ist und nicht durch allerhand Gegengründe verschleiert werden kann, das Einkommensteuergesetz zu einem wirksamen zu machen, Wahrheit und Gerechtigkeit in die Sache zu bringen. Meine Herren, der Hr. Abg. Richter hat nun aber Alles gethan, um den zweiten Akt der Durchführung eines gerechten, organischen Steuer Denn wenn er hier eine Degression beantragt, von der er selbst anerkennt, daß sie 103 Millionen ko ste, wenn er die gesammten Kommunalsteuern abgiebt, wovon nach⸗ gewiesen ist, daß es sechs Millionen koste, dann hat er schon ziem lich dafür gesorgt Übrigen; auch dafür, daß dann der Fall der Quoti⸗ Ht nothwendig ist (Heiterkeit), aber jedenfalls auch dafür gesorgt, daß solche Ueberschüsse nicht entstehen können, welche unent⸗ behrlich sind, um zur Ueberweisung der Grund und Gebãudesteuer in einem ausgiebigen Maße übergehen zu können. dabei: ich kenne das Programm immer noch nicht.

Der Hr. Abg. Rickert hat heute die Ueberwe isung von Grund- und Gebäudesteuer für ein Schlagwort erklärt, was nichts bedeutet. Meine Herren, es war doch aber gerade der Abg. Rickert, der in der Kommission plötzlich beantragte, die Hälfte der Grund und Gebãude⸗ steuer schon jetzt den Kreisen zu überweisen. (Heiterkeit Wo war da das Schlagwort? (Große Heiterkeit) Meine Herren, ich will nicht weiter auf die Einzelheiten nicht eingehen, nur gegen Eines will ich mich noch verwahren.

Ich habe gesagt, als man von der wachsenden Unzufriedenheit im Lande sprach, daß diese Unzufriedenheit wohl vorzugsweise in denjenigen Kreisen zu suchen wäre, die befürchteten, auf Grund der Deklaration mehr zahlen zu müssen als bisher. Dabei bleibe ich stehen. Ich habe mich aber wohl gebätet und möchte mir den Ausdruck nicht unterschieben lafsen von Defraudanten zu sprechen. Meine Herren, ich habe in der ersten Rede gerade mit Bezugnahme darauf dargethan, daß man

in dieses Gesetz hineintragen.

Abgesehen von diesen Ausnahme⸗

Das Gleiche wird

Ein Programm . . ; Kirchendienern, Kirchenschweizern und

bei den Worten etwa und Gebäudtsteuer sei auch kein Programm. An die Gemeinden, Kreise oder

So lange darüber keine Auf— bewillige seine Partei das legen. Der frühere Einkommensteuer teuersätze gehabt, ativen noch

Steuern des zu basiren, ein und direkte Das Centrum . ei hingewiesen,

vorerwähnten Einzel fãllen

wahlen ausgesprochen.

Reform erzeuge die Revxolutien.

durch die Vorlage verändert. der Versicherungspflicht (zu vergleichen seien die Konserv Steuerfreiheit der Lebens⸗ In diesem Hause sei eine so große daß er kein Vertrauen zu ihr haben

er laffe den Finanz ⸗Minister mit der

wollten noch die

. gleichen die Küster⸗ ꝛc. systems unmöglich zu machen. fügiges Entgelt verrichten, v Zustimmung

Das Gesetz

Beschäftigung richten des R. V. A. einschlägigen thatsächlichen Ich bleibe also

(Große Heiterkeit.)

namentlich,

Die Ausführung könnte C

Jahre 1891 gegenüberzustellen. 6 wobei ihnen recht ernste Die andere Möglichkeit Das wolle er er glaube, daß die Das Programm der das Volk es verlange. sion würden wohl das Gar nicht!)

nicht mehr wären. Bundesrathe⸗

Schwierigkeiten entständen. Er vertraue der Macht der Idee, ab bedeutet „Amtliche Nachrichten des R. V. A.⸗J. u. A. V.“ das Beiblatt, welches die Invaliditäts. und Altersver⸗ sicherung betrifft und auch als Sonderaus Citat „Amtliche Nachrichten des R.V.⸗

Hauptblatt bezieht, welches die Unfallversicherung betrifft.

erscheint, während das sich lediglich auf das

(Zuruf Rickert's: