licher Untersucung als unrichtig berausstellen. Die militärgerichtliche Untersuchung babe aber in der Hauptsache diese Thatsache bestätigt und dem Berfaffer eine 14 tägige Arreststrafe eingetragen, weil er die ihm zur Kenntniß gekommenen Mißbandlungen nicht der vorgesetzten Bebörde angezeigt habe! So habe eines Tages ein Unteroffizser einen Soldaten beschimpft und mißbandelt uhnd, dann esagt: nachher stellst Du Dich hin und dann muß die ganze Abtbeilung
ir ins Gesicht spucken! Ein Trainsoldat sei angehalten worden, im Stalle fortgefetzt zu rufen: Ich bin ein dummes Luder! Daß das Zustände seien, die mit der Civilisation nicht in Einklang zu bringen seien, brauche er nicht auszuführen. Die Soldaten wagten es bei dem beutigen Meldesystem kaum, sich über ihre Vor geseßten zu beschweren. Danach sei es nicht verwunderlich, wenn die Zabl der Selbstmörder in der Armee in stetem Wachsen sei. Nach dem amtlichen Sanitätsbericht der Königlich preußischen, sãchsischen und württembergischen Armee von 1884-88 hätten sich 948 Mann selbst entleibt. Die Zahl der Selbstmorde verhalte sich zu der Zahl der übrigen Tedten in der Armee wie 22.5: 100. Erreichte im civilen Lcben die Zahl der Selbstmorde ein Viertel der Todten, Jo würde ein allgemeines Entseßen ausbrechen und Jeder bestrebt sein, diesem furchtbaren Zustande ein Ende zu machen. In jenem Sanität ˖ bericht würden die Gründe dieser Selbstmorde sebr verschleiert wieder gegeben. Bezeichnend sei, daß als Selbstmörder aus Furcht vor Strafe zI4 genannt würden. Das Militãrstrafgesetzbuch sei ja auch ein barbarisches. Soweit man von Bestrafungen höre — nur in Bayern fei ja das Verfahren öffentlich, im Uebrigen bestehe gewisser⸗ maßen eine geheime Vehme. — würden die Vorgesetzten sehr gelinde bestiast, die Untergebenen aber mit grausamer Härte. Es sei die höchste Zeit, daß die Militärverwaltung sich endlich einmal mit der Frage abgebe, wie diesen Mißbräuchen ein Ende ge⸗ macht werden könne. Wenn man jene Berichte durchlese, so könne man sich nicht der Befürctung erwehren, daß die Militärärzte bei der Feststellung der Thatsachen den Offizieren zu Liebe die Dinge nicht so dargestellt hätten, wie sie eigentlich seien. Es komme vor, daß Milttärärzte ein Attest ausstellten, um den Vorgesetzten die Möglich⸗ keit zu bieten, den betreffenden Hauptmann oder Maior mit Anstand aus dem Dienst entlaffen zu können. Das beweise, daß die Stellung der Militärärzte im Großen und Ganzen eine unwürdige sei, daß sie vielfach genöthigt seien, Rücksichten zu nehmen, die mit ihrer wissenschaftlichen Ueberzeugung und ihrer Stellung nicht zu vereinbaren seien. Im ersten Dienstjahre habe die Zahl der Selbstmorde 4065 betragen, im 2. 192, im 5. 12, im 4. 144 und in den höberen Dienst ˖ jahren 188. Diese letztere Zahl sei überraschend. Die Chargirten nähmen sich oft das Leben aus Furcht vor Strafe wegen Miß handlung der Untergebenen, wie dies noch letzthin in Erfurt passirt sei. Man schärfe den Soldaten ein, ihre Pferde menschlich zu behandeln, weil die Thiere so am Besten ihren Zweck erfüllten. Soldaten! gegenüber scheine man diese Rücksicht nicht zu nehmen, obwohl. doch bekanntlich human behandelte Soldaten mindestens ebenso gut ihren Dienst errichteten, wie die anderen. Unter dem Train grassirten die Selbstmorde am Meisten, obwohl die Dienstzeit nur sechs Monate betrage; ihre Zahl sei doppelt so hoch wie bei der Kavallerie. Das Militãr · Strafprozeß. verfahren müfe endlich von Grund aus verändert werden. Es beiße, daß seit einer Reihe von Jahren zwischen den verbündeten Regierungen über diesen Punkt Unterhandlungen beständen; man solle sich bemüht haben, die hayerische Regierung zu bewegen, auf das in Bayern bestebende Militärgerichtsverfahren zu veriichten, um ein allgemeines, gleichmäßiges Militärgerichts verfahren durch ganz Deutschland herzustellen. Dazu solle die baverische Regierung nicht geneigt sein. Die Oeffentlichkeit des Verfahrens würde am Besten dazu beitragen, daß die Vorgesetzten human und menschlich mit ihren Soldaten umgingen. Es sei kaum glaublich, daß Richter, Ankläger und Vertheidiger in der Person des Auditeurs in einer Person vereinigt seien. Die Einrichtung des einjährig⸗freiwilligen Dienstes begünstige lediglich die Söhne der herrschenden Klassen. Wax solle man aber dazu sagen, daß Hallenser Studenten als Ein⸗ jährige unter den Augen ihrer Offiziere auf der Mensur lägen, und die RMilikärverwaltung habe alle Ursache, einmal sebr ernste Umschau zu halten, ob diesen Mißbräuchen nicht ein Ende gemacht werden könne. Er erkläre rund heraus, daß er es sich von jetzt ab geradezu zur Aufgabe machen werde, jede Mißbandlung im Laufe des Jahres festzustellen und daß er Veranlassung nehmen werde, diesen Gegenstand ju einem stehenden Thema in den Berathungen des Reichstages zu machen.
Kriegs-Minister von Kaltenborn-Stachau:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat es für gut befunden, hier die Zustände der Armee in einem Lichte zu schildern, dessen Zweck mir im Augenblick nicht ganz klar ist. Ich glaube, die Absicht, auf die Mebrheit des hohen Hauses in der Beziehung zu wirken, hat er wohl nicht gehabt, und ich hoffe, daß an allen den Stellen, auf die die Rede gemünzt ist, sie nicht den Anklang finden wird, den der Herr Abgeordnete beansprucht. Ich hoffe, die Armee wird sich nicht aufregen lassen durch die Rede, die soeben bier gehalten ist, und glauben, daß in der Weise die Zustände wirklich allgemein verbreitet wären, wie der Herr Ab⸗ geordnete es geschildert hat. (Bravo! rechts. Es bedurfte der Mahnung aus dem Hause nicht, daß die Heeres verwaltung in allen Stellen darauf aufpaßt und sich danach erkundigt, daß den Neigungen zu Mißhandlungen entgegen getreten wird. Aber, meine Herren, ich fordere den Beweis, daß irgend eine jur Kenntniß der Vorgesetzten gekommene Mißhandlung nicht die gesetzliche Sühne gefunden babe. (Bravo! reckts) Es ist von dem Herrn Vorredner auf Grund von Broschüren und Zeitungsartikeln eine Menge von Beschwerden bebauptet worden. — Ein einziger Blick in das Militärstrafgesetzbuch hätte den Herrn Vorredner sofort überzeugen können, daß die Grund⸗ lagen falsche sind, auf denen er seine Bebauptungen aufbaut. Es wird an jeder Stelle von oben berunter, von der Allerhöchsten Stelle mit der größten Sorgfalt überwacht die Behandlung ber Unter⸗ gebenen und der gemeinen Soldaten. Daß trotzdem Ausschreitungen vorkommen, daß auch. Mißhandlungen vorkommen, ist erklärlich. Die Unteroffiziere sind junge Leute, die Offiziere sind ebenfalls zunge Leute in den ersten Dienstjabren, — daß die im Moment der Uebereilung sich damn hinreißen lassen, gesetzwidrig zu bandeln, kommt vor, und ich glaube, das kommt überall und auf allen Gebieten vor. Aber ich glaube, es wäre nur richtig, die Vorwürfe gegen die Armee zu schleudern, die bier dagegen geschleudert worden sind, wenn nachgewiesen werden könnte, daß nicht mit aller Entschiedenbeit und mit sehr strengen Gesetzen dem entgegengetreten wird. (Sehr richtig! rechts.)
Ich kann natürlich auf alle die Punkte, die hier zur Sprache ge⸗ kommen sind, nicht im Einzelnen eingehen, denn auf alle konnte ich nicht vorbereitet sein. Das Hauptfundament der eben gemachten Bemerkungen des Herrn Vorredners bildet die Broschüre von Abel. Es ist zuzugeben, daß das Meiste von dem, was dort behauptet wird in Being auf Mißbandlungen, vorgekommen ist. (Hört, hört!) Aber, wie der Herr Vorredner selbst gesagt hat: ein Vierteljabr, nachdem Abel diese Bemerkungen gemacht hat, starb der betreffende Hauptmann am Irrsinn. Andererseits ist die Frage wobl auch berechtigt, warrm kat das Niemand gemeldet? Ja, der Hauptmann bat über ein Vierteljabr lang allein als Offizier bei der Compagnie fungirt, die Offiziere fehlten und waren nicht zu ersetzen, und diejenigen deute, die als Offizierdienstthuer die Gelegenheit batten, diese Dinge zur Sprache zu bringen, thaten es aus Scheu vor Unbequemlichkeiten
nickt. Wie sollten die Behörden die Sache erfahren? Uebrigens möchte ich den Herrn Abgeordneten beruhigen: es ist, ehe die Broschüre von Abel erschienen ist und auch nachdem sie erschienen war, den Vorfällen nachgeforscht worden, und es sind sehr zahlreiche und recht strenge Bestrafungen verfügt worden.
Es ist erwähnt worden, daß der Beschwerdeweg einer Aenderung bedürfe. Ich glaube, auch wenn Jemand nach der Abel'schen Broschüre die Bestimmungen über die Beschwerdeführung läse, so würde er die Bestimmungen nicht so komplizirt und schwierig finden, wie das Abel schildert. Es ist in der denkbar einfachsten Weise dem Mann der Weg geöffnet, wie er zur Beschwerde kommen kann. Es ist jeder Vorgesetzte bei schweren Strafen verantwortlich, die Beschwerde weiter zu reichen. Die Beschwerde hat keine Grenze als bei der Allerhöchsten Person. Es ist also ein Instanzenzug, wie ihn kein Gericht und keine andere Behörde hat, und die Kautelen be⸗ stehen nur darin, daß wirklich böswillige und auf Grund un⸗ wahrer Thatsachen behauptete Beschwerden unter Strafe gestellt werden. Im Uebrigen wird der Mann gewarnt, sich nicht unvorsichtig und unbegründet zu beschweren. .
Die Kernfrage ist nun aber, daß die Frage der Mißhandlung mit der Frage des Beschwerdewegs überhaupt nichts zu thun hat, sondern es unterstehen ganz andere Dinge, die im Disziplinarwege erledigt werden können, dieser Kompetenz der Beschwerdeführung. Ist der Soldat mißhandelt, so gebt er zum Feldwebel und meldet und damit ist die Sache erledigt. (Widerspruch links.) Ja, die Gesetze sind da, die das bestimmen.
Es ist ja nun auch zu erwarten nach den Versprechungen, die der Herr Abgeordnete eben gemacht bat, und nach dem, was wir in den Zeitungen jetzt erleben, daß auch nicht der kleinste Fall der Mißhandlung wabhrscheinlich mehr verschwiegen werden wird. Und ich kann versprechen, daß alle Fälle, die den höheren Vorgesetzten bekannt werden, voll nach der Strenge des Gesetzes untersucht und geahndet werden.
Es ist ferner eines Vorfalls in Aurich erwähnt, wo den Schul⸗ lehrern ein gewisser Vorwurf gemacht worden ist. Ich glaube, daß das, soviel ich berichtet bin, seinen Grund darin hat, daß die Offiziere etwas aufgebracht darüber waren, daß die Hälfte der Rekruten, die in diesem Jahre eingestellt waren, den Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs nicht kannten; und ich glaube, da mochten sich die Offiziere wobl zu Aeußerungen den Schullehrern gegenüber haben hinreißen lassen, die denselben nicht gefallen haben. Ich glaube aber, ein Beweis von großer Begabung für die Schullehrer mag das auch nicht gewesen sein.
Dann ist über Selbstmorde in der Armee auch Verschiedenes von den Herren Vorrednern behauptet worden. Ich weiß nicht, auf welche Akten⸗ stücke und Mittheilungen hin dies geschehen ist. Mir ist im Augenblickeidie Statistik nicht zur Hand, aber ich stelle sie gern zur Verfügung, im Ministerium wird die Sache sorgfältig verfolgt. Die Erfahrung, die wir gemacht baben, ist die, daß seit 1881 bis jetzt die Selbstmorde stetig erbeblich in der Armee abgenommen baben. (Hört! rechts.) Es ist ferner die Erfahrung gemacht, daß Mißhandlungen nur zum ganz geringsten Tbeile Ursache waren, sondern wie die Aerzte, die doch wohl auch glaubwürdige Männer sind, die die Sache bearbeiten, be⸗ haupten, hängt die Neigung zum Selbstmord von Stammekverhält-⸗ nissen, von geographischen Verhältnissen, von verschiedenen Vorgängen in den verschiedenen Rassen und Stämmen ab, und die Verhältnisse in der Armee sind nicht anders wie in der Civilbevölkerung.
Im Uebrigen, wenn der Beweis, daß der Selbstmord durch Miß handlung hervorgerufen ist, geführt wird, so kann ich nur wieder · holen, wird diese in der ernstesten Weise verfolgt und bestraft.
Ich glaube also, daß doch die ganze Art und Weise, wie von dem Herrn Vorredner die Zustände in der Armee geschildert wurden, nicht dem entspricht, wie es ist, wie es wirklich zugeht. Ich gebe zu, daß wohl, wie es bei einer großen Anzahl von Personen und Menschen nicht anders sein kann., Mißstände vorkommen, aber ich muß ent— schieden bestreiten, daß nicht von allen Stellen mit dem größten Ernst und der größten Gewissenhaftigkeit dahin gearbeitet wird, diesen Miß⸗ ständen entgegenzutreten und diejenigen, die sich der Vergehen schuldig machen, unter Strafe zu stellen.
Etwas Weiteres, glaube ich, kann man von der Heeresverwaltung nicht verlangen. (Bravo! rechts.)
Abg. Bebel; Er habe nur verlangt, daß die Militãr verwaltung diesen Dingen größere Aufmerksamkeit schenke, als das bisber der Fall gewesen sei, um den unleugbar vorhandenen Mißständen zu begegnen. Er babe nicht gesagt, daß diese Zustände allgemein vorhanden seien, sondern nur in wesentlichen Theilen der Armee, und habe sogar aus drücklich betont, daß vielleicht die Mehrheit der Vorgesetzten von humanen Gesinnungen beseelt sei. Der Kriegs ⸗Minister habe damit begonnen, daß er gemeint habe, er (Redner) habe es für gut befunden, diefe Dinge zur Sprache zu bringen. Das sei sein Recht als Volksvertreter, und er werde sich nicht davon abbringen laffen. Wenn die Vorführung solcher Thatsachen eine gewisse Erregung in die Armee bringe, dann möge man ihn nicht dafür ver⸗ antwortlich machen, sondern, Diejenigen, welche solche Zustände bervorriefen. Der Kriegs Minister habe von schweren Bestrafungen gesprochen, die eingetreten seien. Das freue ihn (den Redner). Sei es aber auch eine Bestrafung des Premier ⸗Lieutenants Nadler gewesen, der eine Trense den Leuten in den Mund gelegt habe, sie auf allen Vieren in dem Kasernenbofe spazieren und wie Hunde habe bellen lassen, zum Hauptmann befördert zu werden? Wenn jederzeit die Be⸗ strafung in solcher Belohnung bestehe, dann dürfte man sehr lange warten, bis die von igm gerügten Zustände, abnähmen. Die Be— stimmungen über den Beschwerdeweg seien sebr klar und einfach. Wenn trotzdem die Soldaten in der ungeheuren Mehrzahl nicht wagten, die Beschwerde anzubringen, so geschehe das, weil sie ganz genau wüßten, daß von dem Augenblick an ihnen das Leben so sauer gemacht werde, daß sie eine zweite Beschwerde gern unterließen. Das sei die allgemeine Erfabruns. Ihm sei auch wohlbekannt, daß der Allerhöchste Kriegsberr eine ausdrückliche Verordnung erlassen haben solle, wonach unter Androhung der schwersten Strafen die Mißhand⸗ lungen unterbleiben sollten. Wenn trotzdem die Zeitungen fortgesetzt solche Dinge bräckten, so sei das ein erschreckender Beweis, wie fest das bisherige System eingewurzelt sei. Hier bedürfe es anderer Mittel. Zur Entschuldigung des Verhaltens der Offiziere gegen die Landwehrleute in Aurich fübre der Kriegs ⸗Minister an, daß die Re⸗ kruten nicht einmal den Namen des Kaisers gewußt hätten. Wie könne man denn die Landwehrleute dafür verantwortlich machen? Die schlecte Behandlung babe sich übrigens nicht bloß gegen die Schullehrer, sondern gegen die ganze Compagnie gerichtet. Daß die Selkstmorde aus Rassenabstammung oder gewissen Stammesneigungen entständen, das festzustellen sei dem Kriegs- Minister vorbebalten geblieben. Die verschiedenen Armee Corps partizipirten daran, und un= . sei die Behandlung der Soldaten in erster Reihe die
rfache.
Abg. Sym ul a;: Der Abg. Bebel, habe ein Zerrbild von den Zuständen der deutschen Armee entworfen. Es sei bis auf wenige Ausnabmen vollständig unwahr, daß der Soldat nirgends in der Armee Recht finden könne. Der Weg der Beschwerde sei jedem
Rekruten vorgeschrieben und nicht verschränkt. Der Kriegs ⸗Minister babe die Mißbandlungen darauf zurückgeführt, daß die Unteroffiziere zum Tbeil junge Leute seien. Die Linke habe neulich gegen die Unterofftzierpraämien gestimmt und babe es dadurch unmöglich machen wollen, daß die Unteroffiziere nicht bloß 2 bis 3 Jabre, sondern 12 Jahre in der Armee verblieben, Die Deffentlichkeit des Militãr⸗ strafderfahrens sei nicht zulässig. Der Abg. Bebel spreche von einer gebeimen Vehme. Daß es für den Offizier und für seine Stellung dem Mann gegenüber nicht angenehm sein könne, wenn bei der Ver⸗ kandlung fo und so viel Sezialdemokraten in den Raum kãmen und sich später darüber lustig machten, oder wenn die Sache in der Preffe breit getreten werde, unterliege keinem Zweifel für Jeden, der selbst in der Armee gedient abe. Er könne eine ganze Reihe von Offizieren, Hauptleuten u. s. w. nennen, die in einer ganz anderen Art und Weise, als es der Abg. Bebel geschildert habe, dem Unteroffizier und gemeinen Mann gegenũberträten, sie seien ihre wahren Freunde, sorgten für ihre Familien — von den vielen Beispielen von Großberzigkeit und Wohlthätigkeit werde natürlich nicht geredet, aber komme einmal ein Uebergriff vor, so werde er hier genau aufgeführt, weil es im Interesse mancher Partei außerhalb des Hauses liege, die Disziplin im Heere zu lockern und ihre Ideen im Heere zu verbreiten. Der Abg. Bebel habe die Aerzte besonders in einem ganz eigenthümlichen Lichte dargestellt, als bãtten diese gar kein Ebrgefühl, aber die Aerzte hätten wabrscheinlich mehr Ghrgefübl, als Mancher, der sie hier angreife. Der 26. Bebel habe verfucht, in solcher Art und Weise die Aerzte bloß zustellen — gelungen sei es ihm nicht. Also der größte Theil der Angriffe des Abg. Bebel falle in sich zusammen, die Armee sei bestrebt, jeden Soldaten vor jeder Mißhandlung zu schützen, jede einzelne Ueber- tretung zu unterfuchen, jeden Uebertreter zu beftrafen, mehr könne sie nicht thun! . (.
Äbg. Hinze: Der Abg. Szmula sei sein Lebrer in der ersten Zeit seiner militärischen Carriere gewesen, dennoch müsse er ein⸗ zelnen feiner Ausführungen entgegentreten. Er stimme aber mit ihm überein bezüglich der Militär = Aerzte. Die Ursachen der Selbst⸗ morde kämen, das wisse er aus langer Erfahrung, häufig erst durch die Aerzte zur Kenntniß der Vorgesetzten, die Aerzte erfüllten ibre Pflicht in sorgfältigster und humanster Weise. In Bezug auf das Milstärprozeßverfahren aber müsse er dem Abg. Szmula entgegen- sreten. Bejüglich der Einfübrung des baverischen Verfahrens auch in die preußischt Armee seien nicht alle Fraktionsgenossen des Abg. Szmula feiner Meinung, bei dem bier so schmerzlich vermißten Abg. Dr. Windthorst sei er (Redner) davon überzeugt, vom Abg. Dr. Relchensperger wisse er es positiv, denn dieser habe schon früher mit dem nationalliberalen Hrn. von Bernuth die Einführung der Deffentlickkeit für alle deutschen Militärstrasprozene beantragt. Daß der unterfuchungführende Offizier oder der Auditeur drei Seelen in sich vereinige, sei keine Mythe: er babe drei Jabre lang als unter suchungführender Offizier die Funktionen des Untersuchungsrichters, des Staatsanwalts und des Vertheidigers in sich vereinigen müssen — das fei doch dem heutigen Begriff der Rechtspflege gegenüber un⸗ haltbar! Aber es sei eine Mythe, daß eine Verfügung bestehe, wo⸗ nach kein wegen Mißhandlung bestrafter Offizier darum Schaden in seinem Avancement leiden solle, — ein zweimal wegen Miß⸗ handlung oder wegen Duldens einer solchen bestrafter Offizier därfe nicht mehr lange in der Armee bleiben. Viele Hauptleute hätten gegen die Mißhandlungen die größten Vorsichtsmaßregeln er⸗ griffen, aber bäufig gebe bei den jungen Unteroffizieren das Blut durch, das sei unvermeidlich. Der Abg. Szmula babe Diejenigen, die gegen die Ünteroffizierprämie gestimmt hätten, verantwortlich dafür gemacht, daß die Armee junge Unteroffiziere habe, aber das dritte bis fünfte Dienstjahr der Unteroffiziere werde doch auch durch die Prämien nicht beseitigt. Dem Kriegs⸗Minister bestreite er, daß diese Frage nur die Armee angebe, sie gehe das ganze Volk an, und die Volks⸗ vertreter müßten darauf achten, daß der einzelne Staatsbürger die ihm zustehenden Rechte auch während seiner Militärdienstzeit nicht ver⸗ liere. Er gebe dem Kriegs. Minister zu, daß alle zur Kenntniß der Vorgesetzten kommenden Mißhandlungen bestraft würden, aber eben das sei das Unglück, daß kaum die Hälfte aller Mißhandlungen zur Kenntniß der Vorgesetzten kämen; die meisten Mißhandlungen kamen in dem kleinen, inneren Dienst vor, dem selten ein Offijier beiwohne. Man müßte die Erziehung der Unteroffiziere ändern und den kleinen Dienst fo regeln, daß der Unteroffizier nie vor Revi⸗ sionen sicher sei. Die größte Feigheit sei, daß die Unteroffiziere die Leute nicht selbst mißhandelten, sondern die Kameraden ver⸗ anlaßten, dem Einzelnen durch Prügel „Raison“ beizubringen. Ueber⸗ eilungen kämen freilich bei Jedem vor auch er, das gestehk! er, sei in seinen jungen Jahren nicht frei davon gewesen. Der Beschwerdeweg sei nicht sJo mit Fuß⸗ angeln verseben, wie sonst seht lesenswerthe Broschüren meinten, sondern er fei sehr einfach, könne aber nur dann wirksam werden, wenn die Leute durch die Instruktion verpflichtet würden, jede Miß⸗ bandlung zu melden. Nan kaäͤmen freilich die Leute oft aus solchen Kreisen in die Armee, daß sie körperliche Züchtigungen gewohnt seien und nicht als etwas Schmachvolles empfänden. Da müßten alle Ge⸗ sellschaftskreise dahin mitwirken, daß das Ehrgefühl all⸗ gemein so hoch stehe, daß jeder junge Soldat in einer Miß⸗ handlung etwas Beschämendes sehe. Wollte die Heeres⸗ verwaltung erklären, daß sie ibr Augenmerk auf die von ihm erwähnten Punkte lenken wolle, so würde sie große Beruhigung in weiten Kreisen des Volkes verbreiten und erreichen, daß Alle ihre Kinder mit Lust und Liebe, nicht mit Unlust und Furcht in die Armee eintreten sähen! (Beifall links.)
Abg. v. Kardorff: Daß die Eltern ihre Kinder mit einer ge— wissen Beunruhigung in den Dienst treten sähen, sei nicht richtig; er sehe bei allen Aushebungen nur, daß die Rekruten mit Lust und Liebe in den Dienst träten. Die Selbstmorde in der englischen und Ffran⸗ zösischen Armee seien viel größer als bei der deutschen. Die Nation blicke mit Stolz auf die Erziehung in der Armee zurück, das beweise der Umstand, daß gediente Leute überall vorgezogen würden, weil sie zum Pflicht und Ehrgefühl erzogen seien. Das werde auch so bleiben, trotz aller Versuche des Abg. Bebel.
Das Kapitel Kriegs-Ministerium wird genehmigt und darauf um 5is Uhr die weitere Berathung bis Sonnabend 1 Uhr vertagt.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die gegen einen preußischen Minister gerichtete Beleidigung kann. nach einem Urtbeil des Reichsgerichts, J. Strafsenaté, vom 8. Dezember 1899, auf Grund eines von dem Ministerial⸗ Direktor dahin unterjeichneten Strafantrages: „Der
Name des Direktors) nicht verfolgt werden.
— Die vierzehntägige Frist des §. 12 des preuß. Stempel⸗ gesetzes vom 7. März 18322 zur Nachbringung des Stempels ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 16. Januar 1891, wenn einer der Kontrahenten später als der andere die Vertragsurkunde unterschrieben bat, erst vom Tage der
Vollendung der Urkunde durch die letzte Unterschrift zu berechnen,
selbst wenn das Zeitdatum der Urkunde ein früheres ist.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats-Anzeiger.
M G4.
ee, .
Per sonalveränder ungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗ Fähnriche ꝛc. Abschieds⸗ bewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 10. März. v Natz mer, Oberst a. D., zuletzt à la snite des damaligen Gren. Regts. Kronprinz (1. Ostpreaß) Nr. 1 und Kommandant von Torgau, mit jeiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Regts,, v. Ploetz, Majer 4. D., zuletzt etatsmäß. Stabeoffnier des Kür. Regis. von Sepdlitz (Magdeburg.) Nr. 7, mit seinet Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Regts., — zur Disy. gestellt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministerium s. 8. Ja nuar. Heidelmapver, Stratmann, Proviantamts - Assistenten in Köln bezw. Koblenz, nach Koblenz bezw. Köln versetzt.
8. Januar. Zeitz, Hecht, Proviantamts⸗ Assistenten in Hofgeismar bezw. Kassel, nach Kassel bezw. Hofgeismar versetzt.
11. Januar. Giersch, Proviantamts-⸗Controleur in Braun-
schweig, unter Ernennung zum Proriantamts⸗Rendanten, nach
Langenfalza versetzt.
12. Fanuar. Lasch, Proviantamts⸗Anwätter, als Proviant⸗ amts ⸗Assist. in Wittenberg angestellt.
13. Januar. Hausdörffer Proviantamts Anwärter, als Proviantamts · Assist. in Schwedt a. O. angestellt.
16 Januar, Hartung, Proviantamts · Anwärter, als Proviant⸗ amts ⸗Assist. in Rastatt angestellt. Dahms, Prorviantamtzs ⸗Assist. in Rastatt, nach Itzehoe, Müller, Proviantamts ⸗Rendant in Fürsten⸗ walde, als Proviantmeister auf Probe nach Gumbinnen, Zimmer⸗ mann, Proviantamts. Rendant in Gumbinnen, nach Rathenow, Wil ler, Proviantamts⸗Controleur in Magdeburg, unter Ernennung zum Proviantamttè Rendanten nach Fürstenwalde, — versetzt.
I8. Januar. Hoffmann, Proviantmeister auf Probe in Hagenau zum Proviantmeister ernannt. 2
3. Februar. Rübsamen, Hauptm. a. D., mit Wahrneh—⸗ mung der Garn Verwalt. Inspektorstelle in Flensburg beauftragt, als Barn. Verwalt. Insp. daselbst, Schimmelmann, Milit. Anwärter, als Kasernen-Insp. in Straßburg i. E, — angestellt.
4. Februar. Reins, Zahlmstr. von der 3. Abtheil. Feld ˖ Art. Regts. Nr. 35, zum Füs. Bat. Gren. Regts. König Friedrich Wilbelm IV. (i. Pomm.) Nr. 2, Lietz, Zahlmstr. vom 1. Bat. Inf. Regts. von der Goltz (J. Poösmm.) Nr. 54, zur 3. Abtheil. Feld ⸗Art. Regts. Nr. 35, — versetzt.
12. Februar. Schüttgens, Milit. Anwärter, als Kasernen⸗ Insp. in Mainz angestellt. Felm berg, Kasernen⸗Insp in Neu. Breisach, nach Goslar, Böttger, Kasernen ⸗Insp. in Stade, nach Neu⸗Breisach, — versetzt.
13. Februar. Fürll, Kasernen ⸗Insp. in Posen, auf seinen Antrag zum 1. April 1881 mit Pension in den Ruhestand versetzt.
18 Februar. Graef, Proviantamts Anwärter, als Proviant amt. Assist. in Leobschütz angestellt.
18. Februar. Brem er, Proviantamts -⸗Rendant in Rathenow, als Proviantmeister auf Probe nach Diedenbofen, Lefè vre, Proviant meister auf Probe in Diedenhofen nach Dieuze, — versetzt.
2. Februar. Ehrlich, Kasernen-Insp. in Königsberg i. Pr.,
Nach Insterburg versetzt. Born schein, Milit. Anwärter, als Kasernen . Insp. in Kar lẽruhe angestellt. 26. Februar. Gier sch, Milit. Anwärter, als Kasernen⸗Insp. in. Danzig angestellt. Brandt, Garn. Berwalt. Ober ·Insp. in Küstrin, nach Graudenz, Loll, Garn. Verwalt Ober ⸗Insp. in Grau— denz, nach Küstrin, — versetzt.
Durch Verfügung der General Kommandos, Zahl meister. a. versetzt:.: Moll vom 3. Bat. Inf Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl) Nr. 16, zum 2. Bat. Westfäl. Fuß ⸗Art. Regts. Nr. 7, Maven von der 2. Abth. Feld Art. Regts. von Holtzendorff (I. Rhein. Nr. 8 zum 2. Bat. 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, R o ll vom letztgenannten Truppentheil, zur Kriegsschule in Engers, Schröder vom Magdeburg. Jäger Bat. Nr. 4, zum 1. Bat. 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser Wilhelm J. Nr. 110, Marwede von der 2. Abtheil. 23. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 30, zum 2. Bat. 3. Bad. Inf. Regt. Nr. II3, Tschir dewa hn vom letztgenannten Truppentheil, zum 1. Bat. 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Ur. 112, Frenkel vom 3. Bat. Inf. Regts. Nr. 131, zum 1. Bat. Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl) Nr. 17; — b) in Folge Er⸗ nennung überwiesen: Schmarling dem 3. Bat. Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl) Nr. 17, Völker dem 2. Bat. 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, Ba sschta der 2. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8.
Föniglich Bayerische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛe. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. J. März. Vogl, Oberst-Lt. z D. und Landw. Bezirk -Comman .; deur von Kissingen nach Landau, Frhr. v. Poißl, Oberst z. D. und Landw. Bezirks ⸗Commandeur, von Gunzenhausen nach Kissingen. — in gleicher Eigenschaft versetzt. Mayer, Major g. D., unter gleich zeitiger Versetzung zu den zur Disp. stehenden Offisieren, zum Com⸗ mand eur des Landw. Bezirks Gunzenhausen ernannt.
8. März. Hinzler, Sec. Lt. des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand, unter Stellung e la suite dieses Truppentheils, auf die Dauer eines Jahres beurlaubt.
Durch Verfügung des Kriegs Ministerium s. Hof⸗ mann, Sec. Lt. des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, auf die Dauer von sechs Monaten für probeweise Dienstleistung zum 2. Train ⸗Bat. kommandirt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heer e. 5. März. Frhr. Ebner v. Eschenbach, Pr. Lt. des 5. Feld ⸗Art. Regts, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
März. Sonntag, QOberst Lt. 1. D. und Cem mandeur des Landw. Bezirks Landau, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 15. Inf. Regts. König Albert von Sachsen der Abschied bewilligt 8. März. Neidl, Major a. D, die Aussicht auf Anstellung im irildienst ausnahmeweise nachträglich verliehen.
z i , , ice, ; . al s, 9 ,. eig ürzburg), Unterärzte der Res., zu Aerzten 2. Klasse der Res. befördert. . J Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministeriums. Port, einjährig freiwilliger Arijt vom 2. Train⸗Bat., zum Unterarzt im J. Inf. Regt. Wrede ernannt und mit Wahrnehmung einer vakanten Assist. Arztstelle beauftragt. Beamte der Militär- Verwaltung.
7. März. Knoch, Veterinär 1. Kl. vam 2. Chep. Regt. Taxis, jum 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz ⸗Regent Luitpold versetzt. van Bö6mmel, Unter⸗Peterinär, zum Veterinär 2. Kl. im 2. Feld Art. Regt. Horn befördert.
XCHII. (stöniglich Württembergisches) Armee⸗Corys.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche . Ernennungen, Beförderungen ünd Versetzungen. Im aktiven Heere. 3. März. v. b. Osten, Königl. Preuß. Gen. Major la suite der Armee, von dem Kommando Fer 55. Inf. Brig. (3. Königl. Württemberg) enthoben. Mord, Port. Fähnr. im 2. Feld ⸗Art.
—
Berlin, Sonnabend, den 14. März
Regt. Nr. 29 Prinz ⸗Regent Luitpold von Bavern, zum außeretats⸗ mäßigen Sec. Lt., ernannt. Schip pert, Pr. Lt. im Feld— Artillerie Regiment König Karl Nr. 13, unter Versetzung in das 2. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz Regent Lalpold von Bayern, zum Hauptm. und Battr. Chef, Erlenbusch, Sec. Lt. im 2. Feld⸗ Ärt. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bavern, unter Ver setzung in das Feld-⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, zum Pr. Lt., Bockshammer, Unteroff. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich König ven Preußen Nr. 125, zum Port. Fähnr, — befördert. Niemann, Sec. Lt. A la suite des Feld-⸗Art. Regts. König Karl Nr. 13, in das Regt. wiedereingetheilt.
Im Beurlaubtenstande. 9. März. Calmbach, Vize⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Horb, zum Ste. Lt. der Res. des 3. Inf. Regts. Nr. 121, Haffner, Vize⸗Feldm. vom Landw. Berk Mergentßeim, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Karl Ne. 123, — ernannt. Erhard, See. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gmünd, Herzog, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Um, — zu Pr. Lts. befördert.
Abfchiedsbewilligungen. Im aktiven Heere 9. März. v. Tafel, Major z. D., zuletzt Commandeur des Landw. Bezirks Ebingen, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform dieses Bezirks Kommandos in die Kategorie der mit Pension verab⸗ schiedeten Offiziere versetzt.
Im Beurlaubtenstande. 9. März. Schermann, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ravensburg, Kallee, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Biberach, — der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts- Corps. 5. März. Seyerlen, Unterarzt der Res. vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, zum Assist. Arzt 2. Kl. ernannt. Dr. Widenm ann, Assist, Arzt 1. Kl. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, vom 1. April d. J ab auf ein Jahr zur Universität Tübingen kommandirt. Dr. Kraiß, Stabsarzt der 6. J. Aufgebot des Landw. Bezirks Biberach, der Abschied
ewilligt. Beamte der Militär⸗Verwaltung.
g. März. Stahl, Kasernen⸗Insp. bei der Garn. Verwalt. Stuttgart, seinem Ansuchen entsprechend, mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand versetzt.
Kaiserliche Marine.
Offiziere ꝛc. Ernennungen, Befsr derungen, Ver setzungen. Berlin, 10. März. Becker, Kapitän ⸗ Lt., zum Kom⸗ mandanten S. M. Panzerfahrzeug „Bremsen ernannnt. Fromm, at. zur See, Ri e dt, Maschinen⸗ Unter ⸗Ingen, — Beide kommandirt zum Reicks-⸗Marineamt, zur Dienstleistung bei dem Gouvernement von Deutsch⸗Ost⸗Afrika kommandirt.
Haus der Abgeordneten. 56. Sitzung vom Freitag, 13. März 1891.
Der Sitzung wohnen der Minister des Innern Herr— furth, der Finanz-Minister Dr. Miquel und der Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch bei.
Eingegangen ist ein Antrag des Abg. Sack u. Gen. auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die im Jahre 1891,92 vor Feststellung des Staatshaus⸗ halts-Etats zu leistenden Staatsausgaben.
Die zweite Berathung des Etats wird fortgesetzt. Jö Zuschuß zur Rente des Kronfideikommiß— fonds, sowie der Etat des Kriegs-Ministeriums werden ohne Debatte angenommen.
Bei dem Ministerium des Auswärtigen Amts bemerkt
Abg. Tramm: Durch die Zeitungen sei vor einigen Tagen eine Notiz gegangen, daß ein böherer Staatsbeamter durch eine für Verwandte übernommene Bürgschaft in Geldverlegenheit ge—
kommen sei und sich an seinen kohen Vaergesetzten um Hülfe ge— wendet habe; es seien ihm in Folge dessen mehrere 109 000 (M. aus einem Wohlthätigkeitsfonds zur Verfügung gestellt worden. Es sei offenbar ein preußlscher Beamter und der Welfenfonds gemeint gewesen. Ein Dementi sei bisher Seitens der Regierung nicht erfolgt. Wenn er ein solches auch für unnöthig halte, so würde es doch von Interesse fein, daß die Regierung, um diese Gerüchte, die von mancher Seite vielleicht mißbräuchlich ausgebeutet würden, ein für alle Mal todt zu machen, hier eine Erklärung abgebe.
Abg. Hobrecht: Er halte diese Anfrage für unglücklich und wenig am Platze. Der ganze Kreis seiner politischen Freunde sei im höchsten Grade über diese Anfrage erstaunt und er halte sich für verpflichtet, zu erklären, daß seine Partei durchaus kein Bedüfniß gefühlt habe, eine Aeußerung der Regierung über einen derartigen K zu erhalten. (Lebhafter Beifall)
Äbg. Tramm: Er habe die Sache in der Fraktion deshalb nicht zur Sprache gebracht, weil in der Zwischenzeit eine Fraktions⸗ sitzung nicht angesetzt gewesen sei Verschiedene seiner Fraktions⸗ genossen hätten die Anfrage durchaus gewünscht.
Der Etat wird bewilligt, ebenso ohne Debatte die Etats: Bureau des Staats-Ministeriums, Staatsarchive, General-Ordenskommission, Geheimes Civil⸗ kabinet, Ober⸗ Rechnungskammer, Prüfungs— klommission für höhere Verwaltungsbeamte, Disziplinarhof, Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte, Gesetz⸗Sammlungsamt in Berlin, „Deutscher Reich s⸗ und KöniglichPreußischer Staats-Anzeiger“ und der Etat für Zwecke der Landes vermessung. .
Beim Etat der allgemeinen Finanzverwaltung und zwar bei den einmaligen Ausgaben, schlägt die Kommis⸗ sion vor, die zur Deckung des bestehenden Vorschusses für die für Rechnung der Stabt Suhl geleisteten Ausgaben für Grunderwerb zum Bau der Bahnstrecke Suhl —Grimmenthal geforderten 364 664 M nicht zu bewilligen. Die Summe würde dann weiter auf dem Vorschußkonto der Eisenbahn⸗ verwaltung zu führen sein. Der Antrag der Budgetkommission wird angenommen, ebenso der Rest dieses Etats und die Etats der Münzverwaltung und Staats schulden⸗Verwaltung ohne weitere Debatte.
Bei dem Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe bespricht
Referent Abg. Graf Lim burg⸗Stirum die Neuorganisation der Gewerbeinspektion und bemerkt, daß die Regierung in der Kom⸗ mission erklaͤrt habe, sie werde sich nicht unter allen Imständen an die dafsir in Äusficht genommene Frist von vier Jahren gebunden halten, sondern sich eventuell länger Zeit lassen, um sorgfältig zu Werke gehen und die Stellen nur mit tüchtigen und hervorragenden Leuten en zu können.
Abg. Bürre hält in Folge der sozialpolitischen Gesetzgebung
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eine durchgreifende Umgestaltung des Jastituts der Gewerbeiaspektion für nothwendig und erklärt sich mit dem Reorganisationsplan der Re⸗ gierung einverstanden, sowohl was die Vermebrung dieser Beamten, als was die Gliederung des Instituts und, die Regelung der Eia⸗ kommens verhältnisse betreffe. Dagegen bezeichnet er die Ueberweisung der Dampfkesselrevision an die Gewerbeinsvektoren als keinen elücklichen Gedanken. Ven derm Fabrifinspektor, der die ganze mechanische und chemische Techn beherrschen solle, könne man nicht. verlangen daß er auch nod. auf dem wichtigen Gebiet der Kesselrevifion Spezialist sei; außerdem lasse sich eine gründliche Keselrevision nicht so gelegentlich einer Fabrikinspektion abmachen. Die geeigneten Personen für die Kei⸗ tevisios seien die von den Privatüberwachungsvercinen angsstellten Ingenieure, welche die Sicherheit und Oekonomie der Dampfkessel zu ibrem Lebens beruf gemacht hätten. Die Revision durch die Fabrik⸗ inspektoren sei vielleicht billiger, aber nicht praktischer.
Abg. Dr. Ritter erwartet gerade von der. Vereinigung aller Revisionsthätigkeit in der Dand der Inspektoren eine besgnders beil⸗ same Wirkung und, würde es fär bedenklich halten, die Kessel cevisionen den Privatüberwachungsvereinen zu übertragen. Es würde sogar sehr erwünscht sein, wenn die Inspektoren in weitem Umfange zugleich als Beauftragte der Berufsgenossenschaften fungirten, um die Revisions—⸗ thätigkeit noch mehr einheitlich zu gestalten .
Abg. Schmidt (Hagen) begrüßt gleichfalls zustimmend die vor⸗ geschlagene Organisafion, da eine reichsgesetz iche NpBelung der Inspel⸗ tion ja auf partikularistiscke Bedenken stoße. Sehr viel werde es darauf ankommen, die geeigneten Personen für dies Amt zu finden, damit die Inspektoren auch ein versöhnendes Element zwischen Ar— beitern und Arbeitgebern bildeten.
Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch:
Bei der freundlichen Aufnahme, die im Allgemeinen der Gedanke gefunden hat, der der Denkschrift, betreffend die künftige Re⸗ gelung der Gewerbe⸗Inspektion, zu Grunde liegt, darf ich es mir wohl versagen, ausführlich auf die ganze Frage nochmals ein— zugehen, und kann ich mich darauf beschränken, die einzelnen Bedenken zu beantworten, die heute vorgebracht worden sind, respektive den⸗ jenigen Voraussetzungen näher zu treten, die als erforderlich für das Glücken dieser neuen Organisation ausgesprochen worden sind.
Zu diesen Voraussetzungen gehörte in erster Linie die Frage, ob es der Staats Regierung gelingen wird, die qualifizirten Personen für die Stellung des Gewerbe⸗Raths und Gewerbe⸗Inspektors zu finden, und ob sie mit der nöthigen Vorsicht verfahren wird bei der Auswahl dieser Personen. In dieser Richtung kann ich Sie versichern, daß wir selbst das allergrößte Interesse daran haben müssen, in dem Augen⸗ blick, wo wir die Neuorganisation eines so wichtigen Zweiges unserer Staats ⸗ Verwaltung vornehmen, die allergrößte Sorg⸗ falt bei der Auswahl der Beamten walten zu lassen. Wir würden vielleicht dazu übergegangen sein, Ihnen jetzt schon einen Plan vorzulegen, wie wir uns die Ueberzeugung von der Qualifikation dieser Personen verschaffen wollen, wenn wir es nicht für rathsamer gehalten hätten, auch hier zunächst noch die Erfahrung walten zu lassen, die uns an die Hand geben soll, ob bestimmte Vorschriften, z. B. für Prüfungen, erlassen werden müssen.
Der für die Organisation in Aussicht genommene Zeikraum von vier Jahren wird hinreichen, um das Resultat der gewonnenen Er— fahrungen zu ziehen. Zur Zeit liegt es, wie der Herr Referent bereits ausgeführt hat, so: die Absicht der Königlichen Staats— Regierung geht dahin, vorwiegend geprüfte Baumeister des Maschinen⸗ und Ingenieurfachs anzustellen, und Bergassessoren, also Personen, die eine staatliche Prüfung bestanden haben.
Ob es nothwendig werden wird, diesen staatlich geprüften Beamten auch noch eine besondere Prüfung in gewissen Zweigen aufzuerlegen, die sich besonders qualifiziren für das Amt, was ihnen zugedacht ist, muß der weiteren Erwägung unterliegen. Es wird dabei in Frage kommen, ob etwa noch eine Prüfung abzulegen ist über die gewerbe— gesetzlichen Bestimmungen, über Fabrikhygiene, über Wohlfahrts⸗ einrichtungen und einige Zweige der Volkswirthschaft.
Neben diesen staatlich geprüften Personen werden wir eine Reihe anderer Techniker nicht entbehren können, z. B. die Cbemiker, für die heutzutage ein Staatsexamen nicht besteht. Es wird sich auch hier fragen, ob es nothwendig ist, für diese Kategorie eine besondere Prü⸗ fung einzuführen. In der Regel wird es nothwendig sein — so glaube ich bis jetzt unsere Stellung fixiren zu dürfen — nur geprüfte Personen in die Stellüng de Gewerbe ⸗Rãäthe zu bringen. Aber auch für diese möchte ich es doch nicht für ganz unbedingt ausgeschloffen erklären, daß einzelne Personen, die sich in der Praxis, darn in der tellung als Gewerbe⸗ Inspektoren ganz vorzüglich iz en, ausnahmsweise in diese höhere Stellung zu bringen sein werden.
Auch für die Sewerbe⸗Inspektoren wird die Regel sein, daß wir uns an die geprüften Baumeister und Bergassessoren zunächst halten. Aber für diese Stellung wird es viel eher möglich und auch unter Umständen wünschenswerth sein, in anderen Kategorien sich die nötbige Hülfe zu suchen, und ich möchte Sie an Ihre Kenntniß der Verbältnisse erinnern, daß es in unsern Gewerbebetrieben eine große Zahl von vorzüglich qualifizirten Beamten giebt, denen die Praxis eine Reihe von Kenntnissen und Erfahrungen, namentlich in der Be⸗ handlung der Arbeiterwelt, an die Hand gegeben hat, die Sie nicht immer in demselben Maße bei den geprüften Beamten voraussetzen dürfen. Also ich will nur sagen, meine Herren, die Freiheit muß meines Er achtens der Verwaltung bleiben, in besonderen Fällen auch von der Regel der Prüfung abzusehen.
Auch der Gedanke, den der Abg. Schmidt angeregt hat, liegt mir nicht ganz fern, daß es nämlich möglich sein muß, Personen, die aus dem Arbeiterstande hervor gegangen sind und die durch eine lange Praxis als untere Betriebs beamte sich eine genaue Kenntniß maschineller Vorrichtungen und einen klaren Einblick in die Verhältnisse gewerblicher Thätigkeit er⸗ worben haben, in die Stellung eines Gewerbe⸗Inspektors zu bringen. Es handelt sich, meine Herren, nicht um die Frage: wo kommt der Mann her? sondern: wie ist der Mann? (Sehr richtig) Erfüllt er unter allen Umständen die Ansprüche, die wir an einen Gewerbe⸗
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Inspektor stellen müssen, so würde ich für meine Person nicht das
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