baupt nicht vorbanden, sondern findet sich lediglich in einer Aus⸗ fübrungs verordnung, die ein einzelner Landrath oder Resierungẽ · Präsident erlafsen bat. Eine Bestimmung, daß der Arbeitgeber dafür verantwortlich gemacht werden soll, daß kein Wechsel des Aufent⸗ balts des Arbeiters eintritt, ist in der von mir erlassenen Verfügung nicht vorhanden.
Was die Ausweisungen anlangt, so habe ich ausdrücklich ge⸗ sagt, daß generell neue Ausweisungen nicht veranlaßt werden; natürlich ist solche für den einzelnen Fall, wo sich ein Aus⸗ länder lästig macht, nach wie vor ßuläͤssig. Der Fall, den der Abg. Rickert erwähnt hat, ist mir nicht genau in Erinnerung, ich glaube mich aber nicht zu irren, wenn ich sage, daß ich neue Ermittelungen veranlaßt habe, und daß dieselben voraussichtlich dabin führen werden, daß dem Betreffenden, dem vorläufig das Verbleiben in Preußen gestattet ist, auch in Zukunft das Verbleiben gestattet werden wird. (Bravo! links) Dann hat der Hr. Abg. Rickert einem Schmerzensschrei über die Verschiedenbeit des Kanzleistils und über die Anforderungen, die von den verschiedenen Behörden in dieser Beziehung gestellt würden, hier Ausdruck gegeben. Meine Herren, soweit sich dieser Schmerzensschrei auf die Titulatur des HSochwohl⸗ geboren! und .Wohlgeboren“ bezieht, ist diese Frage für mich überhaupt nicht vorhanden. Diese Frage hat für mich ein aktuelles, amtliches Interesse nickt. Es besteht der Grundsatz, daß, wenn überbaupt einmal eine solche Anfrage kommt, eine näheres Eingeben a limine abgelebnt wird. Meine Herren, diese Frage hat meines Erach⸗ tens mebr ein archäologisches Interesfe. (Heiterkeit Sie ist für mich eine Frage des Geschmacks, und ich überlasse Jedem, was er in dieser Hinsicht als geschmackvoll oder geschmacklos ansehen will. Das gebe ich allerdings zu, daß — wie ich mich z. B. aus der Zeit meines Vorbereitungsdienstes erinnere — es handelte sich um ein Cirkular an einen Kreistag, in welchem sich Grafen, Freiherren, adelige und bürgerliche Rittergutsbesitzer befanden — daß, wenn damals verlangt wurde, nicht bloß einmal, sondern sechsmal solle in dem Kontext der betreffenden Vorladung „Euer Hochgeboren, Hoch- und Wohlgeboren, Hochwahlgeboren und Wohlgeboren“ gesetzt werden, — daß eine solche Wendung nicht zu denjenigen gehört, die ich für geschmackvoll erachte.
Was im Uebrigen die einzelnen von ihm zur Sprache gebrachten Fälle anlangt, so ist keiner derselben am ilich zu meiner Kognition gelangt, und ich habe keine Veranlassung gehabt, amtlich mich darüber auszusprechen. In den Zeitungen habe ich auch von diesen Fällen ge⸗ lesen, ich habe mich aber wohl gebütet, Bericht darüber zu erfordern; denn es ist nicht angenehm, über derartige Fragen zu entscheiden, die doch immer mehr oder minder zu den Quisquilien zu rechnen und vom Erhabenen mindestens einen Schritt entfernt sind.
An sich aber, meine Herren, muß, glaube ich, daran festgebalten werden, daß für den schriftlichen Verkebr der Behörden bestimmte Formen vorgeschrieben sind. Hierzu gebört, was allerdings nicht irgendwo im Gesetz fixirt ist, aber ganz allgemein gebräuclich ist, — daß für den schriftlichen Verkehr zwischen der unter geordneten und übergeordneten Bebörde die Berichtsform ge— wäblt wird, und für den schriftlichen Verkehr zwischen koordinirten Behörden die Form des Ersuchensschreibens. Nach dieser Richtung hin, glaube ich, wird man eine Aenderung eintreten zu lassen keine Veranlassung haben. Daß dabei nun entsprechend dem Sprach— gebrauch für die Berichtsform das Wort „geborsamst‘, für das Er— suchungsschreiben das Wort „ergebenst“ gebraucht wird, ist thbat— sächlich richtig. — Die Antwort, die der Hr. Abg. Rickert auf die an ihn gestellte Anfrage gegeben hat, ist übrigens meines Erachtens ganz korrekt, indem er gesagt hat: wenn du keines der beiden Prä⸗ dikate gebrauchst, so machst du dich nicht strafbar, wenn du aber eins brauchst, so darfst du das Wort „ergebenst' in dem Berichte an die vorgesetzte Behörde nicht brauchen, das paßt sich dafür nicht.“
Diese beiden Worte zsergebenst' und „gehorsamst“ sind ja, ich möchte sagen, nur die großen, starken Linien in dem Bilde, welches uns im Kanzleistile entgegentritt. Die Finessen des Kanzleistils — das wird dem Abg. Rickert aus seiner amtlichen Thäti bekannt sein — noch auf anderen Gebieten. Ich will, was Berichtsform anlangt, nur an die heikle Frage der Form und Größ der Submissionsstriche erinnern (Heiterkeit), und was das Er— suchungsschreiben anlangt, an die Feinbeiten des Unterschiedes, ob ich jemand sergebenst‘ oder „ganz ergebenst“ ersuche, „gefälligst? oder ehr gefälligst' oder geneigtest' etwas zu thun. (Heiterkeit) Der Hr. Abg. Rickert wird schoön — ich will ganz von den Prädikaten absehen — nicht verkennen, daß ein gewisser Unterschied ist, enn ich ihn ersuche, die Nothwendigkeit derartiger Vor— schriften einer nochmaligen Prüfung zu unterzieben (Heiterkeit), oder ob ich seiner Erwägung anbeimstelle, diese Verhältnisse iner nochmaligen Prüfung unterzieben zu wollen (Heiterkeit).
Im Uebrigen, meine Herten, meine ich — es bat das ja auch der Abg. Rickert mit vielem Geschick gethan —, hat diese Frage den Anstrich einer gewissen Komik. Aber dieser Vorwurf trifft in den von ihm bezeichneten Fällen doch hauptsächlich denjenigen, dessen Männerstol; ihm nicht gestattet, einer ihm übergeordneten Behörde ein Prädikat zu geben, das allgemein gebräuchlich ist (sebr richtig), welcher sich darauf steift, da, wo der kategorische Imperativ des Ge⸗ borsams vorhanden ist, bloß den Ausdruck seiner hochachtungsvollen Ergebenheit“ zu gebrauchen. (Bravo! Heiterkeit.)
Abg. Boediker verweist auf die Ueberschwemmungen der Neben . flüse des Rheins und bittet den Minister, gegen Wiederholung der selben Vorkehrungen zu treffen.
Minister des Innern Herrfurth:
Ich bin zu meinem Bedauern nicht in der Lage, dem von dem Hrn. Abg. Bödiker geäußerten Wunsche, eine Berücksichtigung, soweit mein Ressort dabei in Frage kommt, in Aussicht zu stellen.
Ich bemerke zunächst, daß Anträge auf Gewährung von Noth— standsbeihülfen für die Ueberschwemmten der Sieg an die Staats— regierung, inebesondere an mich, nicht gelangt sind. Aber, meine Herren, wenn dies auch der Fall gewesen wäre, so würde nach den Erfahrungen, die die Königliche Staatsregierung bei den übrigen Nothstandsgesetzen gemacht hat, dieselbe nicht und am Wenigsten für diesen Spezialfall in der Lage gewesen sein, ihrerseits in gleicher Weise, wie dies früher geschehen ist, vorzugehen.
Meine Herren, es handelt sich bei den Ueberschwemmungen der Sieg in gleicher Weise, wie bei einer Anzahl ähnlicher Ueberschwem— mungen kleiner Flüsse — ich nenne die Eder, die Ruhr, die Lenne, die Emscher — wesentlich um lokale Schäden in einem Umfange, daß ihnen durch die freiwillige Liebestbätigkeit und durch das Eintreten der nachbarlichen Verbände des Kreises und der Prorinz Abhälfe ge⸗
schaffen werden kann. Ich selbst bin richt im Besitz von Disposi⸗ tionsfonds, welche eine irgendwie ausgiebige Beihülfe zu geben mir gestatten würden; es würde überhaupt nur möglich sein hier Aushülfen zu schaffen entweder durch kleinere Beträge, welche bei Seiner Ma⸗ jestst aus Allerbhöchsten Fonds erbeten werden könnten, oder aber, wo es sich um Beträge bandelt, wie sie der Hr. Abg. Bödiker genannt hat, durch den Erlaß eines Nothstandsgesetzes. Und, meine Herren, diesen Weg be⸗ schreiten wir nicht wieder, soweit es sich nicht um Schäden ven solcher Größe handelt, daß die nachbarlichen Verbände des Kreises und der Prorinz auszuhelfen außer Stande sind. Ich erinnere daran, daß zunächst, soweit mein Ressort in Frage kommt, es sich um die Beihülfe an einzelne durch die Ueberschwemmung in ibrem Haus⸗ und Nahrungsstande geschädigte Personen, welche hülfsbedürftig ge⸗ worden sind, bandeln kann. Hier hat, insoweit als die freiwillige Liebesthätigkeit nicht aushelfen kann — Gott sei Dank ist dieselbe in so bobem Maße vorhanden, daß der weitaus größte Theil dieser Schäden auf diese Weise in solchen Fällen gedeckt wird —, zunächst auf Grund gesetzlicher Verpflichtangen der Ortsarmenverband einzu⸗ treten und, soweit dieser nicht dazu im Stande ist, der Landarmen⸗ verband, das ist also in der Regel die Provinz. Meine Herren, diese Bestimmung des 5§. 36 des Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz über den Unterstützungswobnsitz scheint eigentlich nur auf dem Papiere zu stehen. Wir haben nach den Ernittelungen, die ich bei den Vorarbeiten zu der Landgemeindeordnung für die Ost— provinzen veranlaßt babe, festgestellt, daß die Ortsarmenverbände Beträge von mehr als 45 Millionen Mark für Armenzwecke geleistet haben, und daß auf Grund der Beibülfe-⸗Verpflichtung der Land- armenverbände noch nicht 16 pro Mille dieser Summe, nämlich 65 000 6 gejahlt worden sind. Das zeigt, daß man von dieser ge⸗ setzlichen Bestimmung nicht ausgiebig und nicht ausreichend Gebrauch gemacht bat. Wird in einem solchen Falle, wie Hr. Abg. Bödiker ihn schildert, darch die Ueberschwemmung eine Gemeinde so hart betroffen, daß sie nicht mebr in der Lage ist, den an sie hberan— tretenden Verpflichtungen in Betreff der Hülfsbedürftigen zu genügen, so bat eben der Landarmenverband einzutreten. Soweit es sich um die Schädigung an Brücken, Wegen, Kommunikationen handelt, ist es Sache des Kreises einzutreten. Daß auch hier der Staat mit seinen Meliorationsfonds, soweit es sich um Meliorationszwecke bandelt, um Aufforstungen, um Wasserregulirungen, Beihülfe leistet, versteht sich von selbst. Ich glaube, daß die Anträge, die dann aber nicht an mich, sondern an die Herren Ressort⸗ Fhefs zu richten sind, dort woblwollende und, soweit die Mittel es gestatten, ausgiebige Berücksichtigung finden werden. Von meinem Standpunkte als Nothstands-⸗Minister kann ich aber nur dringend bitten, das die Herren davon absehen, einen Nothstand zu organisiren, sie thun damit den betroffenen Bevölkerungen den allerschlechtesten Gefallen. (Bravo!)
Abg. von Kölichen weist darauf hin, daß die Nothstandsgelder aus früheren Jahren im Kreise Bunzlau noch nicht ausgezablt seien, wäbrend dies in den anderen Kreisen der Fall sei. Dadurch seien verschiedene Verbesserungen im Rückstand geblieben. .
Geheimer Ober ⸗Regierungs Rath Haase erklärt, daß an der Ver⸗ zögerung schuld sei der Umstand, daß die Liquidationen zuerst beim Ministerium der Landwirthschaft eingereicht seien.
Abg. von Schal scha: Bei den Ausweisungsmaßregeln spiele ein gutes Stück Polenfurcht mit; von dieser Polenfurcht scheine sich der Minister etwas freigemacht zu haben. Die Zulassung einzelstehender Arbeiter reiche nicht aus; diese seien schwerer zu fesseln als Familien. Wie könne ein Arbeitgeber Garantien für die Familien übernehmen, die er nicht kenne? Unter den Sachsengängern befänden sich au verheirathete Leute. Die durch die Ausweisungen und Auswanderungen gescaffenen Lücken würden durch die jetzigen Maßregeln der Staats— regierung nicht ausgefüllt. Die Einwanderung der Arbeiter aus Russisch⸗ Polen solle gar nicht organisirt, aber wenigstens nicht bebindert werden. Die Unzufriedenbeit habe die östlichen Provinzen entvölkert. Die Civilebe und die schlechte Organisation der Orts⸗ polizei, deren Sitz oft weit vom Orte entfernt sei, hätten Un zufriedenheit wachgerufen. Die Distriktskommiffarien hätten ferner keine genügende Entschädigung für Porto, sodaß sie viele Briefe unfrankirt sendeten.
Minister des Innern Herrfurth:
Dem Hrn. Abg. von Schalscha gegenüber muß ich anerkennen, daß allerdings ein Uebelstand in der Provinz Posen in der Hinsicht vorbanden ist, als die Standesämter und die Bu reaus der Ortspolizei⸗ Verwaltung, welche dort in den Händen der Distrikts⸗ kommisfsare liegt, von einem großen Theile der Eingesessenen nur unter Zurücklegung weiter Entfernungen erreicht werden können. Diesem Uebelstand kann aber nicht anders abgeholfen werden als dadurch, daß die Zabl der Distriktskommissare sehr erheb⸗ lich vermehrt wird, denn wir haben in der Provinz Posen kein anderes Material weder für die Wahrnehmung der standesamtlichen Geschäfte noch für die Geschäfte der Ortspolizeiveraltung. Nun ist aber eine Vermehrung der Zahl der Distriktskommissare — eine Frage, die von Jahr zu Jahr für einzelne Kreise wieder auftaucht und nach Maßzabe der vorhandenen Mittel nach Möglichkeit berücksichtigt wird — eine kostspielige Sache, um so kostspieliger, nachdem wir die Gehälter der Distriktskommissare sehr erheblich vor einigen Jahren erhöht haben. Soweit es irgend thunlich und obne Beeinträchtigung sonstiger dringenderer Bedürfnisse möglich ist, wird auch nach dieser Richtung Sorge getragen werden. Insbesondere wird auch, was die von Hrn. von Schalscha angeregte Frage der Fixirung der Porto auslagen betrifft, sofern der Nachweis der Unzulänglichkeit geliefert werden sollte, eine Abhülfe geschaffen werden.
Im Uebrigen möchte ich mit Bezugnahme auf die Eingangsworte des Hrn. von Schalscha nur erwähnen: ich brauche die Mahnung nicht, mich von der Polenfurcht zu erholen. Daß das nicht nöthig ist, glaube ich dadurch bewiesen zu haben, daß ich im ersten Jabre meiner Thätigkeit als Minister die neue Organisation für die Provinz Posen eingeführt babe, ein Vorgehen, welches eben darauf beruht, daß ron Polenfurcht in der preußischen Staatsregierung gegenüber den Polen nicht die Rede sein kann. (Bravo!)
Abg. Rickert: Seine Ausführungen über Formelunwesen seien kein Schmerzensschrei gewesen. Aus der Welt sei die Sache noch nicht geschafft, denn es seien Leute mit Ordnungsstrafen belegt worden, weil sie das ‚Gehorsamst“ nicht geschrieben hätten.
Abg. Strombeck tritt für eine Gehaltsaufbesserung der ,, , , . ein, die im Anschluß an die Aufbesserung der Ge—⸗ zälter der mittleren Beamten erfolgen müsse.
Minister des Innern Herrfurth: Ich kann mit den Ausführungen des Hrn. Abg. von Strombeck
das Titel⸗ und
mich nur Wort für Wort einverstanden erklären, und ich spreche die
sichere Erwartung aus, daß, sobald die Mittel vorhanden sind, auf dem Wege, den wir für die Unterbeamten und für die Kanzleibeamten beschritten baben, weiter zu geben, — sobald die Möglichkeit vorliegt, für die mittleren und Subalternbeamten eine Gehaltserhöhung ein⸗ treten zu lassen, daß dann auch — und dabei bin ich im Einverständniß mit dem Vertreter des Finanz ⸗Ministeriums — die vom Hrn. von Strombeck bezeichneten Kategorien von Beamten in erster Linie ihre volle Berücksichtigung finden werden.
Das Gehalt des Ministers wird genehmigt. .
Beim Kapitel „Landräthliche Behörden und Aemter , bittet
Abg. von Meyer (Arnswalde) um eine Statistik darüber, wie viel Landräthe vor der Kreisordnung von 1872 auf Gütern an gesessen gewefen seien und wie viel es jest seien Als Gutsbesißzer werde der Landrath obne Weiteres der Vertrauensmann des Kreises, Das Ergebniß der Statistik werde nicht sehr günstig sein, die Zabl der angesesfenen Landräthe werde eine sehr viel kleinere geworden sein. Nicht das Gehalt der Landräthe solle man erhöhen, sondeen nur die Dienstunkosten. Wenn für die Ausführung der Jrvaliditäts verstcherung den Landräthen 190 Hälfskräfte und ein Zuschuß von 3590 900 S gegeben werden solle, so sei das zu wenig. Die Unkosten würden für die Landräthe sebr viel erbeblicher sein, als 720 M durchschnittlich, die auf jeden Landratb entfielen. Die Vergütungen für Portounkosten seien durchaus nicht genügend. Daß der Landrath auch vom Kreise Bureaukosten erbalte, sei eine schlechte Einrichtung; der Landrath solle nicht daraaf angewiesen sein, deswegen mit dem Kreise zu handeln.
Minister des Innern Herrfurth:
Den letzten Ausführungen des Hrn. Abg. von Meyer kann ich meinerseits nur beitreten. Es ist meines Erachtens ein unerwänschtes Verhältniß durch die Kreisordnung insofern geschaffen, als die Kosten für die Kreisausschuß⸗Verwaltung nicht vom Staat ge— tragen und dem Landrath in einer Summe überwiesen werden, sondern daß der Landrath veranlaßt worden ist, sich mit dem Kreis darüber auseinanderzusetzen, ob dieser die Kosten der Kreisausschuß⸗Verwaltung in natura tragen oder sich mit dem Landrath darüber einigen will, daß Letzterer die Kreisausschuß Verwaltung ganz oder theilweise in Entreprist nimmt. Ich trete dem Hrn. Abg. von Mever darin bei, daß in gewissen Fällen der Landrath dabei zu gut wegkommt, der Andere dagegen zu schlecht. Beides ist nicht erwünscht, aber eine Aenderung können wir im Verwaltungswege nicht eintreten lassen; wir müssen, um eine Basis für eine Aenderung zu gewinnen, in eine Abänderung sämmtlicher bestehenden Kreisordnungen und demnächst auch, wie der Hr. Abg. von Meyer ganz richtig angeführt bat, der Dotationsgesetze eintreten.
Was die Frage einer Verbesserung der vekuniären Stellung der Landräthe anlangt, so bin ich auch darin mit ihm einverstanden. Er hat ja auch anerkannt, daß in dem diesjäbrigen Etat durch die neue Beantragung einer Summe von mehr als einer halben Million sebr viel geschehen ist. Meine Herren, ob das ausreichend sein wird. weiß ich nicht, das wird aber Hr. von Meyer zur Zeit ebenso wenig wissen; denn wir wissen noch nicht, wie sich der Umfang der Bureauarbeiten und der Mühewaltungen der Landräthe für die Alters und Invaliden⸗ versicherung gestalten wird, in welchem Maße es nothwendig werden wird, daß der Landrath einen besonderen Beamten für diese Arbeiten sich engagirt und welche Kosten er dafür aufwenden muß.
Im Uebrigen, glaube ich, ist schon dadurch sehr erheblich gebolfen, daß für hundert Stellen die Kosten für neu an⸗ zustellende staatlich besoldete Bureau ⸗ Hülfsarbeiter bewilligt und daß außerdem 350 000 S zur Verstärkung der Bureaukosten verwendet werden, von denen diejenigen Landräthe, welche die Bureau⸗ arbeiten bekommen, natürlich in viel geringerem Maße werden berück⸗ sichtigt werden wie diejenigen, welche keine solche Burtauhülfsarbeiter erhalten.
Endlich habe ich, da die Zahl der unbesoldeten Regierungs⸗ Assessoren thatsächlich in solchem Umfange wächst, daß ich, wenn nicht die Steuergesetze jetzt einen erheblichen Abzug für jüngere Beamte gäben, geradezu in einen embarras de richesse mit diesen Issessoren gerathen würde, eine Einrichtung dahin getroffen, daß größeren Land⸗ rathsämtern, sofern der Landrath es wünscht, ein Regierungs⸗ Assessor beigeordnet worden ist, also ein zweiter Beamter, der nach seiner Anleitung an den Landrathsgeschäften fich betheiligt. Eine der⸗ artige Einrichtung ist zur Zeit bereits bei sechtig Landräthen getroffen, und nach den Mittheilungen, die mir von den betreffenden Landräthen zugegangen sind, hat sich diese Einrichtung Überall vollständig bewährt.
Was endlich die von dem Hrn. Abg. von Meyer verlangte Statist: anlangt, so ist es ja richtig, daß von dem furor statisticns auch der Hr. Abg. von Meyer einen großen Theil mit abbekommen bat, denn er ist der Vater einer Statistik, die jetzt einen dauernden Bestandtbeil unserer amtlichen Statistik bildet, der Brandstatistik, und ich glaube, er hat auch ein Recht, stolj darauf zu sein, denn diese Statistik ist von einem großen praktischen Werth gewesen. Den praktischen Werth der Statistik, die er in Betreff der Landräthe jetzt verlangt, vermag ich allerdings zur Zeit nicht zu erkennen, und deshalb hin ich auch nicht in der Lage, ibm nach der Richtung hin die Anstellung einer solchen Enquete zuzu⸗ sichern. Läßt sich aber die Aufstellung aus den Akten ohne große Schwierigkeiten machen, so bin ich gern bereit, ihm den Gefallen zu tbun.
Abg. Spmula verlangt, daß die Amtsvorsteber in der Mitte ibres Bezirks wobnten, daß jerner die leistungsunfähigen Gemeinden unterstützt würden, wenn sie Kosten für kommissarisch eingesetzte Amis⸗ vorsteher zu tragen hätten. ;
Abg. von Rauchhaupt dankt dem Minister für die Vermehrung der Unkostenentschädigung der Landräthe, hält aber den Betrag von zö0 900 S für nicht ausreichend, um die Portounkosten zu decken, welche durch die Invaliditätsversicherung hervorgerufen würden. Besser würde es sein, wenn der preußische Staat gegen Zablung eines Pauschquantums die Portofreiheit für diese Sendungen herbeiführen wolle, denn sonst würden die Landräthe bei mangelhafter Porto⸗ entschädigung wieder zu den alten Beförderungsgelegenheiten durch die alten Butterweiber u. s. w. zurüdkehren müssen. . ;
Gebeimer Ober ⸗Regierungs⸗Rath Haase; Die Gewährung eines Portopauschquantums für die Lanvrätbe sei zurückzuführen auf Erinnerungen der Ober⸗Rechnungskammer bezüglich der Porto⸗ liquidationen der Landräthe. Ob die Summe von 350 000 A für Portoentschädigung ausreiche, lasse sich erst aus der Erfahrung ersehen. Mit der Post sei eine Einigung wegen der Portofreiheit nicht erzielt worden, weil die Forderungen des Reichs-Postamts nicht hätten
zugestanden werden können. 3. . . Die Gründung des Reichs könne fast
Abg. von Schalscha: . traurig stimmen, wenn man sehe, daß mit dem Staatssekretär Der Staats sekretãr
von Stephan eine Einigung nicht zu erzielen sei. von Stexhan scheine ein sebr geriebener Geschäftsmann zu sein. Redner empfiehlt die Beseitigung der Einrichtung der Kreisboten, welche der heutigen Verkehrstechnik nicht mehr entspreche.
Das Kapitel „Landräthliche Behörden“ wird genehmigt; ebenso die Kapitel Polizeiverwaltung in Berlin und in den
Provinzen, Distriktskommissarien, Landgendarmerie und all⸗ gemeine Ausgaben.
Bei dem Kapitel: Strafanstalts-Verwaltung tritt Abg. Schmelzer für die Aufbesserung der Lage der Gefangen⸗ aufseher ein.
Minister des Innern Herrfurth:
Ich erkenne an, daß der Dienst der Strafanstalts Unterbeamten iu den schwierigsten und unangenebhmsten und zu gleicher Zeit verantwortungsvollsten gehört, die wir überbaupt in unserem Staate haben. Aber, meine Herren, bei der Natur des Strafanstaltsdienstes ist eine größere Beschränkung der Zeitdauer nur dann möglich, wenn eine größere Zabl von Strafanstaltskeamten an— gestellt wird. Ohne Aufsicht können und dürfen die Ge— fangenen nicht bleiben. Sis jetzt sind die Mittel dafär flässig gemacht worden, daß die vekuniäre Lage dieser Strafanstalts Unter; beamten erheblich verbeffert worden ist; dieselben sind durchschnittlich um 150 „, um etwa 149jo iöres bisherigen Gehalts, gestiegen. Es würde mir sehr erfreulich sein, wenn die Mittel beschafft werden könnten, um die Zabl derselben soweit zu vermehren, daß sie in ibrem schweren Dienst einigermaßen erleichtert werden könnten. Es würde das auch dazu dienen, daß künftig mehr Leute sich zu diesem Dienst melden. Denn ich muß allerdings zugesteben, daß in Folge des schweren Dienstes es jetzt sehr schwierig ist, den richtigen und geeig⸗ neten Ersatz für die abgängigen StrafanstaltsUnterbeamten zu er⸗ balten.
Abg. Freiherr von Heereman klagt darüber, daß weibliche Gefangene aus den Strafanstalten statt gebessert, ganz zuchtlos aus den Anstalten gekommen seien, weil sie dort mit den fchlechtesten
Elementen zusammengekommen und verdorben seien. Er befürwortet die Anstellung von Ordensfrauen bei den Strafanstalten.
Minister des Innern Herrfurth:
Meine Herren! Es sind mir Klagen nach der Richtung hin welcher der Hr. Abg. Freiherr von Heereman soeben Ausdruck gegeber hat, nicht zu Ohren gekommen, und ich möchte auch glauben, daß, wenn derart ige Mißstände eingetreten sind, sie nur ganz vereinzelt in einzelnen Arstalten vorgekommen sein mögen. Es wird die möglichste Rücksicht darauf genommen, daß geeig⸗ nete Aufseherinnen und Ober⸗Aufseherinnen eingestellt werden, und daß die Aufsicht eine so strenge ist, daß die von ibm bezeichneten Urbelstände nicht eintreten können. Wenn der Hr. Abg. von Heereman bebauptet, daß die Unterhaltung bei der gemeinschaftlichen Arbeit eige gänzlich freie sei und dadurch dem Verderb der besseren Elemente Verschub geleistet werde, so ist das nick richtig; überall wird daran festgebalten, daß ununterbrocken eine Aufseherin bei den Arbeiten zugegen ist, und daß derartige Unter⸗ haltungen nicht stattfinden dürfen. Hinsichtlich des ron ihm ausge⸗ sprochenen Wunsches, daß für katholische Anstalten Mitglieder don Ordensgenoffenschaften mit der Funktion der Aufseberinnen beauftragt werden möchten, ist einmal ein entsprecbender Versuch gemacht wor⸗ den, aber die Bedingungen, die Seitens der Ordensgenossenschaften fũr diese Anstellung aufgestellt wurden, waren derartige, daß sie sich mit den Prinzipien, welche für die Verwaltung der ftaatlichen Strafanftalten estae halten werden müssen, nicht haben vereinigen lassen Im Uebrigen ift neuerdings eine Einrichtung getroffen worden, welche den von dem Hrn. Abg. von Heereman verfolgten Zweck zu fördern geeignet sein dürfte. Es sind Frauenvereine um die Erlaubniß eingekommen, ihrerseits eine Art Einwirkung auf die in den Sefãngnissen internirten Frauenspersonen eintreten zu lassen, und haben um die Erlaubniß gebeten, Zutritt zu den Gefangenen zu erhalten. Nach dieser Richtung hin ist den betreffenden Vereinen, soweit sie die
nöthige Garantie dafür nach der Persönlichkeit ihrer Mitglieder ge⸗
*
boten haben, entgegengekommen worden, und ich glaube, es sind die Erfolge, die man nach dieser Richtung hin erzielt hat, auch günstige gewesen. Das Eine will ich allerdings dem Hrn. Abg. von Heereman zuseben: wir sind leider in der Lage, daß wir in den Weiber— gefängnifsen nicht eine genügende Anzahl von Isolirzellen haben, um die jugendlichen Uebeltbäterinnen ebenso ausschließlich in Einzelhaft halten zu können, wie wir dies bei den mãnnlichen Ge⸗ fangenen anstreben; aber das kann nur sehr allmählich geandert werden, indem durch Neubauten oder durch Umaͤnderungsbauten eine größere Anzahl von Isolirzellen geschaffen wird. Das muß ich lugeben, daß in gemeinschaftlicher Haft es nicht gänzlich zu ver⸗ hindern ist, daß Jüngere, wenig Verdorbene — ich will aicht bon un— verdorbenen Seelen sprechen — doch mehr oder weniger in die Schu des Lasters kommen, und wenn wir nicht die Mözlickeit haben, s in Einzelhaft zu halten, sie nicht gebeffert, fondern vielleicht in de Strafanstalten verschlechtert werden.
Das Kapitel wird genehmigt, ebenso die übrigen Ausgaben des Etats des Ministeriums des Innern. .
Schluß 3 Uhr.
Literatur.
Geschichte.
F Zeit chrift der Gesellschaft für Schleswig— Folstgin- Lauenburgische Geschich te. 25. Bd. Riel 189). Kommissions verlag der Universitäts Buchbandlung. — Der dorliegende Band enthält einen intereffanten Aufsatz von Justiz-⸗Rath Dr J. Wolff. welcher die Schicksale Flensburgs in den Kriegsjabren 1657— 66 behandelt. Auf Grund meist unbekannten archivalischen Materials berechnet der Verfasser die Steuern und Lieferungen, welche die Flens— burger Bürgerschaft während der drei Jahre des schwedifch dänischen Krieges an die schwedischen, brandenburgischen. Kaiferlichen und dänischen Truppen entrichten mußte. Die Vervflegung der durch⸗ ziehenden Heere verursachte der keineswegs wohlhabenden Stadt große Kosten uxd zwang die Verwaltung die Steuern ju erböhen, worüber in der Bürgerschaft lebhafte Zwistigkeiten ausbrachen, die erst durch das Eingreifen der Landesregierung beigelegt werden konnten. Von besonderem Interesse sind die mitgetheilten Rechnungen, welche die Ansprüche der Soldaten an ihre Quartiergeber anschaulich machen.
Ferner bringt der Band eine Abbandlung über die Schlacht bei. Id stedt am 25. Juli 1850 von Abereron, welche vorzugweise hestimmt ist, die von Zestgenoffen getadelte Haltung der 2. Schletzwig⸗
olsteinischen Infanterie: Brigade während der Schlacht zu rechi— ertigen. Nach bisher theils unbekannten Berichten und Mittheilungen von Augenzeugen giebt Abercron eine eingehende Darstellung vom Verlauf der Schlacht. Der Auffatz enthält nur die Schlacht- besckreibung; auf die strategische Lage vor und nach dem Gefeckt ist nicht eingegangen. Der Abdruck vieler auf die Schlacht bezüglichen Attenstück erleichtert die Prüfung der Darsstellung sowle fernere Ar. beiten über diefen Gegenstand außerordenflich.
Von mehr als lokalhistorischem Interesse dürfte endlich sein der
f Oberbaverisches Archir für vaterländische Ge— scichte. Herausgegeben von dem Historischen Vereine von Qber⸗Bahern. München, 1890. Fönigl. Hof- und Universitãts. Buchdruckerei von Dr. C. Wolf. — Das jweite Heft des 45. Bandes dieser Zeitichrift wird eröffnet durch eine Untersuchung von August Hartmann über Briefe zweier vornthmer baverisfcher Ritter aus dem 16. Jahrhundert. Bisber hatte man diese Briefe sãmmtlich; von einem Verfasser, dem Ritter Kaspar Winzerer, berrübrend ge⸗ glaubt; Hartmann weist aber nach, daß ein Theil derselben von dem Vater des eben Genannten geschrieben ist. Der Inbalt der Corte—- spondenz bezieht sich theils auf die baverische Geschichte, teils auf die allgemeinen Welthändel im ersten Viertel des 16. Jabrhunderts.
Weiter bringt das Heft Notizen von Glasschröder über das Material zur baverischen Geschichte, welches in römischen Biblioth ken enthalten ist. Wenn das hier gegebene Verzeichniß auch nickt vollständig ist, so hofft der Verfasser doch, durch seine Zusammen⸗ stellung die Foerschungsarbeit auf diesem Gebiete zu erleichtern.
In die nenste Zeit fübrt uns eine Abbandlung von Adolf Schneidawind über die Bemübungen des Münchener Professors Franz Taver Kefer, am Ende des vorigen Jabrhurderts eine bürger— liche Fevertagsschule für Handwerks Jungen und Gesellen“ zu gründen. Ohne Unterftützung iu erhalten, führte Kefer trotz jeiner geringen Mittel und troß mancher Widerwärtigkeiten das Unternehmen glücklich durch, bis nach einigen Jahren sich weitere Kreise dafür zu interessicen begannen. Eben als sich die bayerische Regierung seiner Schöpfung annahm, starb er, so daß er die großen Erfolge seiner Bestrebungen nicht mehr erlebte.
ff Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins berausgegeben von der Badischen bistoriscken Kom mission. Neue Folge Bd. VI Heft 1. Freiburg i. B. 1891. Akademifche Verlagsbuchhandlung von J. C. B Mohr. 224 Seiten, 4 S — An der Sxitze des Heftes fteht ein Aufsaß von Heinric Witte: „Zur Geschichte der Burgunderkriege. Die Konstanzer Richtung und das Kriegsiabr 1474... Witte behandelt hauptsächlich
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das divlomatische Vorspiel des Krieges, welcher den Untergang Karl's des Kübnen berbeiführte. Er schildert die Verbandlungen, durch wel Ke der alte Hader zwischen den Eidgenossen und dem Hause Oesterresch unter Vermittelung des Königs von Frankreich geschlichtet wurde ferner das Vorgehen der Fidgenoffen und ihrer Verbündeten gegen Karl, der mit hohen politischen Plänen beschäftigt, gern mit der Schweiz im Frieden leben wollte, endlich aber doch zum Krieg? ge⸗ zwungen wurde. Zu der Thätigkeit des französischen Königs, welcher die Gegensäße zwischen Burgund und der Schweiz vortrefflich ju benutzen verstand und durch seine geschickte Diplomatie und durch Gelb⸗ spenden die Eidgenossen aan; an die französische Politik kettete, stebt die Hülflosigkeit und Unfäbigkeit des Herzogs von Desterreich in schroffem Gegensatze. Bon dem Kriege selbst schildert Witte nur einige Plünderungszüge, mit denen sich die Parteien während des Jahres 1474 heimsuchten.
Karl Hartfelder giebt in seinem Aufsatze Zur Gelebrten⸗ geschichte Heidelbergs am Ende des Mittelalters“ kurie Notizen über Leben und Leistungen von acht Gelehrten der Heidel berger Univerität des 15. Jabrhunderts. Die Beilagen zu den biographischen Angaben, enthaltend bislang unbekannte Werke der besprochenen Perssnen oder urkundliche Angaben über ihre Lebenszeit und Stellung, verleiben der kurzen Abhandlung einen besonderen Werth.
Noch ungedruckte Briefe aus der Reformationszeit veröffentlichen Otto Winckelmann und Eugen Waldner. Dieser publizirt vier Briefe von dem Augustiner⸗Prior Hoff meister, einem hervorragenden katholischen Theologen des 16. Jahrhunderts, jener fünf Schreiben von Thomas Murner, dem bekannten Gegner Tuther's, welche einen Streit zwischen ihm und den Städten Straß— burg, Luzern und Zürich behandeln. Ven den übrigen Aufsätzer macken wir besonders aufmerkfam auf die für den Kunsthbistorkter interessante Arbeit von W. Lübke: Die Wandgemälde in der Schloßkapelle zu Obergrom bach“. Mit Literaturnotizen und den Mittheilungen der badischen historischen Kommission schließt
das Heft. Militärisches. Die Armeen der europäischen Staaten nach Truppen⸗ atheilung und Standguartieren. Jabrgang 1831. Hannover. ding'sche Verlagskuchbandlung. — Dieses Buch enthält eine über- tliche Zusammenstellung der deutschen, französischen, russischen, reichischungarischen und italienischen Armee, welche die Ein ung in Corps, Divisionen, Brigaden und Regimenter, sowie die ndorte ber höheren Stäbe und sämmtlicher Truppentbheile leicht men läßt. Der französischen Armee ist am Schluß ein Ueber ihrer Kriegsstärke im laufenden Jahre beigefügt, in welchem auf 4715 000 Mann angegeben ift. Im Anhange sind die kleineren Armeen, die rumänische, serbische, bulgarische, montene⸗ grinische, türkische und griechische als südosteuropäische Gruppe und die belgische, niederländische, schweizerische, englische, dänische, schwedische, norwegische, spanische und portugiesische Armee als nordwesteurcpäische Gruppe in derselben Weise bebandelt. Anlage J. enthält eine ver— leichende Uebersicht der Friedensstärken der Großmächte. Danach esitzt Deutschland 538 Bataillone, 465 Escadrons und 434 Feld batterien; Oesterreich⸗Ungarn 458 B., 252 Esc. und 241 Feldb.; Italien 346 B., 1441 Es. und 207 Feldb.; Rußland 10253 B. E687 Esc. und 405 Feldb.; Frankreich 56 1 B., 420 Esc. und 480 Relrb. In Anlage II. wird eine vergleichende Uebersicht der Flotten der e, ,, Staaten und der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika gegeben.
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Wir keben daraus die Anzahl der Panzerschiffe hervor, mit denen die bedeutenderen Szemächte zur Zeit aufzutreten vermögen. Frankreich kat 58, Rußland 37, Oesterreich⸗Urgarn 11, Deutschland 11 (außerdem 15 Panzerfahrzeuge). Großbritannien und Irland 82 (darunter 26 II. und III. Klasse), die Niederlande 19, Schweden und Norwegen 20, die Türkei 15 und die Vereinigten Staaten von Nord Amerika 27 Panzerschiffe. Organifation und Bekleidung der Königlich preußifchen Leib ⸗ Gendarmerie. 1820 —= 1890. Bearbeitet von Kiesling, Lieutenant und Adjutant des Hessischen Train ⸗ Bataillons Nr. 11. Mit 2 Uniformb ldern. Berlin 1830. E. S Mittler und Sohn. Preis 1,R20 S — Kurz und klar schildert der Verfasser diefer kleinen Schrift die Entwicklung der jetzt dem Kommandanten des Hauptquartiers Seiner Majestät des Kassers und Königs unterftellten und aus zwei Zügen bestehenden Leib-Gendarmerie aus dem im Jabre 1820 durch Königliche Kabinets⸗Ordre gebildeten Garde⸗Reserve⸗ Armee ⸗ Gendarmerie Kommando, giebt dann einen genauen Ueberblick äber den Wechsel in der Bekleidung und Ausrüstung dieser stets zur persönlichen Dienstleistung bei dem Allerhöchsten Kriegs herrn ver— wendeten auserlesenen Truppe im Verlauf der siebenzig Jahre ihres Bestehens und endlich Verzeichnisse der Leibgendarmen, welche die Feldzüge 1866 und 1870/71 mitgemacht baben, der ersten Wacht— meifter dieses Corps mit biographischen Angaben, ihrer Commandeure, Fübrer und der zur Leib⸗Gendarmerie seit dem Jahre 1882 komman— dirten Kavallerie⸗Offiziere. In zwei guten Abbildungen sind die jetzigen Uniformen der Leib⸗Gendarmerie und die des Fübrers des Garde Reserve⸗ Armer Gendarmerie Kommandos aus dem Jabre 1827 ver- anschaulicht. Die mit großem Fleiß zusammengestellte Schrift kann auf das Wärmste empfohlen werden. Von Seiten der Plankammer der Königlich preußischen Landesaufnahme ist uns ein Verzeichniß zugegangen der von der Landesaufnahme herausgegebenen und von der Plankammer ver— walteten Karten. — Diesem Verzeichniß ist beigefügt: 1) Eine Uebersicht der seit dem Jahre 1877 von der preußischen Landes aufnahme im Maßstabe von 1: 25 600 der natürlichen Länge ver— öffentlichten Meßtischblätter; 2) ein Uebersichtsblatt zu der Karte des Deutschen Reichs im Maßstabe von 1: 100000, bearbeitet von der Königlich preußischen Landesaufnahme, den topo⸗ graphischen Bureaus des Königlich bayerischen und des Königlich sächsischen Generalstabes und dem Königlich württembergischen statistischen Landesamt; 3) ein Uebersichtsblatt zur topographischen
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andesaufnabme zum balben Preise abgegeben werden. e Plan⸗ kammer hittet, die Bestellungen zur Vermeidung von ttbũn genau nach der oben angegebenen Fassung und möglichst Bebörden gesammelt zu wachen. Doch werden auch Beß einzelner Offiziere jederzeit entgegengenommen.
Rechts- und Staatswissenschaft. Mr, Der Civilproze ß. Systematisch bearbeitet für die ordent⸗ lichen Gerichte des preußischen Staats und für das Reichsgericht auf Grund der Reichsgesetzgebung und der preußischen Landesgesetz. gebung, sowie der Vorschriften der vreußischen Landes Justizverwaltung. Von V. Rintelen, Geheimem Ober-Justiz⸗Rath. Berlin W. 1891. Verlag von Otto Liebmann. Schlußlieferung. Preis des ganzen Werks (XT u. 946 S. gr. Okt) broch. 22 ., geh. 235 1 50 3. — Mit der rorliegenden Lieferung wird daz Werk, welches in Folge ein gebender Berücksichtigung der neuesten Entscheidungen des Reich? gerichts und anderer Publikationen den ursprünglich geplanten Umfang nicht unbeträchtlich uberschritten bat, zu Ende gefübrt. Dasselbe bildet den Schlußstein in der Reibe von Einjelschriften, durch welche der Verfasser seine in den Jabren 1881 —33 erschi Spftematische Darstellung des gesammten Prozeßrechts‘ ei veränderten Stande der Gesetzgebung und Rechtsprechung schienenen Umarbeitung unterzogen hat. Einer besonderen Empfe bedarf diese neueste Arbeit des Verfassers nicht, seine Metb
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cen treten bei dem größerem Umfang möglich noch deutlicher hervor. im besten Sinne des Worts. Das ü r großen Kommentare zur Cixilprozeßordnung. In ist für das schnelle Auffinden aller in Betracht kommenden Fragen durch die sehr ausführlichen Quellen und Sachregister ausreichend Sorge ge— tragen. In manchen Beziehungen verdient aber die bier gebotene systematische Darstellung den Vorzug. Einmal hat der Ver— fasser durch den Verzicht auf die — oft unfruchtbare — Erörterung von Streitfragen Raum gewonnen für eine Mittheilung der von dem Reicksgericht angenommenen Grundsätze, wie wir sie in diesem Um—
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fange noch in keinem anderen derartigen Werk wahrgenommen haben. Vor Allem aber hat er Gelegenbeit gefunden, am passenden Ort in zusammenbängender Weise verschiedene wichtige Lebren zu behandeln, die, wie die Zulässigkeit des Rechtsweges, Nothwendiakeit der Streit genossenschaft, gesetzliche Vertretung und viele andere mebr, gleicher Weise in das formelle wie in das materielle Recht eingreifen, und die in den Anmerkungen eines Kommentars begreiflicher Weise nur in sebr beschtänktem Maße Berücksichtigung finden können. Diese Partien zäblen zu den werthyvollsten des Werks und glauben wir dasselbe allein schon um dieser willen auf das Angelegentlichste empfehlen zu sollen. Mr Der Entwurf einer Patentnovelle. Besprochen von A. Bolze, Reichsgerichts Rath. Leipzig, Druck und Verlag der Roßberg'schen Buchbandlung, 1890, 171 S. (Pr. 4 60). — Die An⸗ zeige dieser Schrift erfolgt etwas verspätet, nackdem soeben di Patentnevelle vom Reichstage in dritter Lesung angenommen worden ist. Gleichwohl ist es von wissenschaftlichem Interesse, die Ansichten des Verfassers, welcher ein genauer Kenner des Patentrechts ist, kennen zu lernen, und nur aus diesem Grunde sei hiervon Notiz genommen. In den sechs Kapiteln, in welche sich die Arbeit gliedert, zeigt sich der Verfasser als ein entschiedener Segner des Entwurfs. Er begnügt sich jedoch nicht mit einem wissenschaftlichen Angriff auf die in dem⸗ selben aufgestellten Grundsätze, sondern er entwickelt einen geschlossenen Gegenplan, bei dessen Durchführung, wie er hofft, die vielfachen in der Rechtsprechung auf dem Gebiete des Patentrechts hervorgetretenen Mißstände beseitigt werden würden. Die Grundjüge der bon ihm angestrebten Reformen lassen sich im Umriß wie folgt zusammenfassen. Das Civilprozeßverfahren in Patentsachen sei, wie er ausführt, durch Errichtung von Kammern für Patentsachen“ und ein gemeinsames Berufungẽgericht einheitlich zu gestalten (Kap. II). Die Klage auf Vernichtung des Patents sei auch noch nach Ablauf von 5 Jahren seit Ertheilung desselben zuzulassen (Kap. IN, andererseits aber auch dem Erfinder eine Klage auf Ertheilung des Patents im Falle der Ablehnung seines bierauf gerichteten Antrags zu gewähren (Kap. V. Bei der Klage auf Nichtigkeit, bezw. Zurücknahme des Patents müsse zur Vermeidung wiederholter, auf gleicher thatsächlicher Grundlage beruhender Prozesse unter bestimmten Voraussetzungen eine absolute Wirkung der zuerst ergangenen rechtskräftigen Entscheidung er zielt werden können (Kap. III. Ferner sei die Frage, unter welcher Voraussetzung und mit welchen Maßgaben der Patentinhaber bei Verfolgung seines Rechts Ersatz des ibm durch das Verhalten des Gegners erwachsenen Schadens verlangen könne, in einem gegenüber dem geltenden Recht für den Kläger günstigeren Sinne zu lösen, indem insbesondere die Gutgläubigkeit des Beklagten an und für sich keinen Grund für den Fortfall der Ersatzpflicht abgeben dürfe (Kap. II). Des Weiteren sei der ältere Erfinder gegen jüngere Pa— tentansprüche, welche auf der älteren Erfindung fußten, bey w. die⸗ selbe ganz oder zum Theil zur Voraussetzung hätten, ebenso roie gegen Entwendungen seiner Erfindung, auch abgeseben von der Klage auf Nichtigkeit des ungeachtet dieser Umstände gewährten Pat ents durch geeignete Maßregeln leinstweilige Verfügungen ꝛe. in ergiel iger Weise zu schützen (Kap. IV. Endlich wendet sich der Verfaß er gegen die Bestimmung der Novelle, wonach Niemand obne Ge laubasß des Patentinbabers dessen Erfindung gewerbsmäßig in den Werkehr bringen, verwerthen und gebrauchen soll. Dieses Verbot geffst ihm ju weit. Er würde es für genügend erachten, wenn der Natentinbaber den gewerblichen Verkauf, nicht aber zugleich auch dern gewerblichen Ge⸗ brauch des Erzeugnisses eines patentirten Verfabr as untersagen dürfe (Kay. VI). Näher auf die bier nur ganz im Allgemeinen sfrizzirten Vorschläge des Verfassers einzugeben, müssen war uns versagen. Auch hinsichtlich der eingehenden Begründung könpen wir nar daraaf hin⸗
Inhalt des öffentlichen Archivs der Familie von Hedemann gen. von Herspen in DeutschNienhof, den P. von Hedemarn publtzirt.
Spezialkarte (Reymann von Mittel⸗ Europa, im Maß— Rabe von 1: 200 000, herausgegeben von der kartographischen
weisen, wie der Verfgsser für dieselbe die reiche Grfabrung aus seiner. eigenen richterlichen Thätigkeit in Patentsazcen b
Rat norman Fat verwert