n , , , , n,
71531 Aufgebot. . großiäbrigen Dienstmagd Katbarina Zirngibl, dabier, Martin ⸗Bebaimstraßze Nr. 4 ist ein Don der städtischen Sparkassa dabier ausgestelltes Srarkassabuch über die von Katbaring Zirngibl gemachte Einlagen It. Hauptbuch g. Fol. 1646 nämlich: am 6. November 1888 unter Einlage Nr. 393 395 zu 100 46, am 11. Februar 1889 unter Einlage Nr. 401 433 zu 50 4, ⸗ am 1. Mai 1890 unter Einlage Nr. 4531 547 zu 50 6. zusammen 200 M, zu Verlust gegangen.
Auf Antrag der genannten Katharina Zirngibl wird der Inhaber des Sparkassabuchs aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem auf Dienstag den 29. September 1891, Vormittags 19 Uhr, im Sitzungésaal 4 anberaumten Aufgebotstermine beim unterfertigten Gerichte anjumelden und das Sparkassabuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird. .
Nürnberg, den 4. März 1891.
Königl. Amts gericht, Abth. V.
L. S.) Dietz.
Zur Beglaubigung:
Nürnberg, den 13. März 1891.
Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
(L. S) Hacker, Königl. Sekretär. 71528 Aufgebot.
Die Großherzogliche Kammer zu Schwerin hat das Aufgebot des für sie ausgestellten Hppotheken⸗ scheines über 419 Thlr. 12 Sgr. Ert. Fol. 1 der Erbpachthufe Nr. 14 za Lübtheen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. November 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Lübtheen, den 13. März 1891. Großherzogl. Mecklenburg ⸗Schwerinsches Amtegericht.
71536 Aufgebot. .
Im Hvpothekenbuche der Bauerschaft Retzen und Papenhaufen finden sich auf dem Folium des Kolo— nates Nr. 12 daselbst folgende Hypotheken einge⸗ tragen, deren Erlöschen glaubhaft gemacht ist:
I) unter dem 31. Dezember 1771 für Johann Henrich Otto Lehbring zu Retzen auf Grund der Schuldurkunde vom 16. März 1771 Darlehn zu 10 Thlr.
2) unter dem 25. Februar 1772 für Johann Her⸗ mann Otto Lehbring auf Grund der Schuldurkunde vom 28. Sextember 1766 Varlebn zu 20 Thlr.
Auf Antrag des Kolons Christoph Schäfermeier Nr. 12 in Retzen werden Alle, welche Ansprüche aus den Ingrossaten glauben herleiten zu können, aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Freitag, den 27. November d. J, Vormittags 9 Uhr, an⸗ gesetzten Termine ihre Ansprüche bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgerichte anzumelden und die Hypo— thekenurkunden vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erklärt und die Ingrossate gelöscht werden sollen.
Salzuflen, den 11. März 1891.
Fürstliches Amtegericht. II. (gez) Theopold. (L. 8.) Beglaubigt: Wolf, als Gerichtsschreiber Fürstl. Amtsgerichts. II.
71514 Aufgebot.
Der Hüfner Johann Friedrich Christian Stolle zu Damm hat das Aufgebot der Hypotheken dokumente über die auf den dem Antragsteller ge—⸗ börigen, im Grundbuche von Damm Band 1 Blatt Nr. 5I, von Damm Landbesitz Band 1 Blatt Nr. 36 und von Jüterbog Band T art. 661 Blatt 249 verzeickneten Grundstücke Abtbeilung UI Nr. 1 bezw. 2 für die Jüterbog ⸗ Luckenwalder Kreissparkasse eingetragenen 1800 bezw. 600 ½ beantragt.
Ersteres Dokument ist gebildet aus der Schuld⸗ urkunde vom 1. April 1876 und den Hvpotbeken⸗ briefen vom 18. Arril 1879, und letzteres Dokument aus der Schuldurkunde vom 1. April 1879 und den Hypothekenbriefen vom 18. April 1879.
Die unbekannten Inhaber dieser Dokumente werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche sxrätestens in dem auf den 26. Juni 1891, Mittags 12 Uhr, an biesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine anzumelden und die Urkunden rorzulegen, widrigenfalls die Urkunden werden für kraftlos erklärt werden.
Jüterbog, den 10. Mär; 1891.
Königliches Amtsgericht. 71526 Aufgebot. ⸗ ;
Auf den Antrag dez Fleischermeisters Leon Jaekowski zu Grabow, vertreten durch den Rechts arwalt Radziszewski zu Schildberg, wird der im Grundbucke des Grundstücks Grabow Nr. 80 auf den Namen der Agnes Sip primo voto Lacinska, geborene Palat, eingetragene Eigentbumsantbeil zum Zweck der Besitztitelberichtigung gemäß des Gesetzes dom 7. März 1845 aufgeboten. Nachstehende vom Antragsteller angezeigte, ibrem Aufenthalte nach un⸗ kekannte Eigentbumeprätendenten: Anton, Thekla, Franz, Marianna, die nicht an den Roch Kowalski Ferebelicht gewesene, Anna, Geschwister Palat, Kinder des zu Kras zewice, Kreis Wielum, in Russisch-⸗Polen, im Jakre 1848 verstorbenen Bartholomäus Palat alias Ostrowic;, sowie alle unbekannten Eigentum rrätendenten werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Reckte auf den aufgebotenen Grundstücksantheil räteftens im Aufgebotstermin am 6. Juli 1891, Vormittags 11“ Uhr, anzumelden und iu be scheinigen, widrigenfalls alle bekannten und unbe— kannten Eigenthume prãtendenten mit ihren Ansprüchen auf den aufgebotenen Grundstücksantkeil werden aus geschloffen werden, und die Eintragung des Eigen⸗ ums an diesem Anteil fär den Antragfteller er⸗ folgen wird. ö
Schildberg, den 8 Mär; 1551.
Königliches Amtegericht. von Frangois.
171520 .
Zwecks Niederlegung von Grund ⸗ und Hypotheken
bäkern für die nachlezeichneten Grurdstäcke, nämlich
1) das Grundstack Nr. 59 zu Klütz des Arbeits⸗ manns Joachim Kelling daselbst,
2) das Grundstück Nr. 122 zu Klütz des Schuh machers Johann Drve daselbst,
3) des Grundstück Nr. 123 zu Klätz des Tischlers Carl Waack dajelbst. . ;
4) das Grundstück Nr 130 nebst zubehörigen Ländereien Nr. 196, 207 und 301 zu Klütz des Schuhmachers Georg Zierow daselbst, ;
5) das früher zum Grundstück Nr. 32 zu Klütz gekörige, von diesem abgetrennte Grundstück Nr. 345 Ja daselbst der Klützer Molkerei⸗ genossensckaft. e. G. mit unbeschränkter Haft- Pflicht zu Klütz . .
und Verlaffung dieser Grundstücke auf deren daneben
aufgeführte gegenwärtige Inhaber werden auf Antrag
der leßteren Alle, welche diefer Verlassung der
Grundstücke auf genannte Inhaber widersprechen zu
können glauben, sowie Alle, welche solche von der
Anmeldungepflicht nicht ausgenommene dingliche
Rechte oder privilegirte Forderungen, die einen An⸗
spruch auf Eintragung in die 2. oder 3. Abtheilung
der für jene Grundstuüͤcke zu errichtenden Grund- und
Hypothekenbücher gewäbren, zu baben vermeinen,
hierdurch aufgefordert, ibre bezüglichen Ansprüche
sfpätestens in dem auf Donnerstag, den 14. Mai
1891, Vormittags 11 Uhr, im Gerichts-
lokale zu Bothmer, angesetzten Aufgebotstermin
genau anzumelden, unter dem Nachtheil, daß widrigen⸗ falls die nicht angemeldeten Widerspruchtrechte, dinglichen Rechte und Rechte auf Eintragung pri⸗ vilegirter Forderungen für erloschen erklärt werden. Grevesmühlen, den 11. März 1891. Großherzogliches Amtsgericht.
715331 Aufgebot behufs Todeserklärung. Auf Antrag des Fräulein Maria Caroline Juliane Behrensen zu Kiel wird der unbekannt abwesende Justus Heinrich Ludwig Bebrensen, geb am 17. Sep⸗ tember 1820, aus Kiel, als Sohn des Böttcher—⸗ meisters Johann Friedrich Bebrensen und seiner Ebefrau Anna Dorothea Henriette, geb. Kruse, auf⸗ gefordert, sich innerhalb 12 Wochen vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Aufgebots an gerechnet, spätestens aber in dem unten an— beraumten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Gerichte, Ringstraße 21 hier, Zimmer Nr. 11, zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und mit seinem Nachlaß in Gemäßheit der Verordnung pom 9. Norember 1798, insbesondere nach den Vorschriften des 5. 2 Abs. 2 derselben, verfahren werden wird. . Zugleich werden alle Diejenigen, welche an das Vermögen des Abwesenden Erbansprüche oder sonstige Forderungen zu haben meinen, aufgefordert, solche innerhalb der bezeichneten 12 Wochen, spätestens aber in dem Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte anzumelden kei Vermeidung des Ausschlusses aller ihrer etwaigen Ansprüche. Der Aufgebotstermin wird auf den 11. Juni 1891, Mittags 12 Uhr, anberaumt. Kiel, den 5. März 1891. Königliches Amtsgericht, Abth. III. 71521 Aufgebot. Auf den Antrag des Stellmachers Adolf Brose zu Magdeburg wird dessen Bruder, der Schmied Wilbelm Brose aus Ziltendorf, welcher seit 16 Jahren seinen Aufenthalt daselbst verlassen hat, ohne weitere Lebenszeichen von sich zu geben, auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den S8. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Fürftenberg a. / S., IL2. März 1891. Königliches Amtsgericht.
71527 Aufgebot.
Auf Antrag des Bankiers Wilhelm Craemer in Uffenbeim als Bexollmächtigter des Privatiers Wil⸗ helm Craemer in München vom 27. Februar 1891 ergeht hiermit die Aufforderung
1) an den am 7. Januar 1853 in Uffenheim als
hn der Konditorseheleute Friedrich Craemer und Friederika Lisette Craemer, geb. Schwarzländer, von ffenheim, gebornen Jobann Louis Ernst Craemer, lediger Buchdrucker, welcher um das Jahr 1372 von hier nach Amerika reiste, spätestens in dem auf Freitag, 8. Januar 1892, Vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin persönlich oder schrift⸗ lich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird, .
2) an die Erbberechtigten ihre Interessen im Auf⸗ gebotstermin wahrzunehmen,
3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Ernst Craemer Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Uffenheim, 14. Mär; 1391.
Königliches Amtsgericht. gez. Fischach.
laubigt: Zielbauer, Gerichtsschreiber.
71522 Bekanntmachung.
Es wird andurch veröffentlicht, daß Apollonia Ehrhardt, Ehefrau des Ackerers Johannes Stoebener, in Stein wohnbaft, und letzterer selbst, welche bei dem Königl. Landgerichte Landau i. d. Pfalz gegen Margaretha Ehrhardt, Tochter von Friedrich, früber in Stein wohnhaft, dermalen obne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, das Abwesenbeits verfahren be⸗ treiben, durch Beschluß dieses Gerichtes vom 18. Fe⸗ braar 1891 zu dem contradiktorisch mit der Königl. Staatsanwalischaft zu führenden Zeugenbeweise darüber zugelassen wurden:
„daß Margaretha Ehrhardt, früher in Stein wohnhaft, vor 32 Jahren nach Amerita ausgewandert ist und seitdem Nachricht über sie oder von ihr in die Heimath nicht mehr gelangt ist.“
Termin zur Beweisaufnahme ist bestimmt auf 23. März 1891, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des Königl. Landgerichts dahier.
Landau i. d. Pfal;, den 13. Mär; 1891.
Der Königl. Erste Staatsanwalt. Boecking.
71530) Beschluß.
Ernst Richard Tobien, Sohn der am 13. Axril 1881 hier verstorbenen unverehelichten Rosalie Tobien, geb. 13. Mai 1856 zu Königsberg in Pr., hat seit dem Monat Oktober 1880 keine Nachricht über sich und seinen Aufenthaltsort gegeben und wird seitdem vermiỹt.
Nach eidlicher Versicherung seiner Schwester Frau Eisenbahnsekretair Amalie Schmidt, geb. Tobien, zu Berlin weilt derselbe entweder in Deutschland oder in Amerika in unbekannter Ferne. Auf Antrag der selben wird Ernst Richard Tobien, beziebungsweise dessen Erben bierdurch aufgefordert, sich spätestens in
anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Amtsgerichte zur Darlegung ihrer Rechte und An⸗ sprüche zu melden, widrigenfalls derselbe für todt er= klärt und sein im hiesigen Herzogthum befindliches Vermögen, das z. 3. 36 549 Æ 72 beträgt, an die sich legitimirenden Erbberechtigten, bezüglich in Ermangelung solcher an den Fiekus obne Kaution überlaffen werden wird, seine Erben aber, welche sich nicht gemeldet baben, mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werden. . Als eventuelle Erben treten auf die Antragstellerin als Schwester und die Ehefrau desselben, Frau Amalie Tobien zu Met. ! 6 Außerhalb des Gerichtssitzes wohnhafte Betheiligte haben bei Strafe des Verlustes ibrer Ansprüche einen Bevollmächtigten am Sitze des Gerichts zur Annahme künftiger gerichtlicher Ausfertigungen zu bestellen. Das Ausschlußuctheil wird in dem anberaumten Termin verkündet werden. . . Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gesetzlich unzulässig. Gotha, den 6. März 1891. —
Herzogl. Sächs. Amtsgericht J.
Fleischhauer.
71523 . ö Der Rechtsanwalt Grabower hier, Heiligegeist⸗ straße 21, als Nachlaßpfleger, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer der hierselbst wohnhaft gewesenen, am 26. Oktober 1830 verstorbenen, geschieden gewesenen Drechsler Marie Scholl, geb. Zielonka, verwittwet gewesenen Goll, beantragt. Sammtliche Nachlaßgläubiger und Ver ⸗ mäͤchtnißnehmer der Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Mai 1891, Mittags 12 uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße is, Hof, Flügel B., part., Saal 32, an. beraumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzu⸗ melden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Beneßizial⸗ erbin nur noch in so weit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nußungen, durch Be—⸗ friedigung der angemeldeten Gläubiger nicht er⸗ schöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei Zimmer 25 von 11 bis 1 Uhr Nachmittags eingesehen werden.
Berlin, den 7. März 13891.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 48.
71534 le nrtiches Aufgebot unbekannter Erben. Am 3. Januar 1591 starb der hier wohnhaft gewefene Weber Mathias Reichel, dessen Vater Johann Christian Reichel aus Oberfranken stammt, ohne Hinterlassung von De oder Ascendenten. Seiten verwandte aus der mütterlichen Linie haben die Aus- stellung einer Erbbescheinigung beantragt. Alle die⸗ jenigen, welche nähere oder gleichnahe Erbansprüche an den Nachlaß zu baben vermeinen, werden auf— gefordert, ihre Ansprüche bis zum 15. Juli 1891 anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf des Termins eventuell die Ausstellung der Erbbescheinigung er— folgen wird. ⸗ Schiltigheim i. / Els., den 13. März 13891. Kaiserliches Amtsgericht gezeichnet: Klein. Beglaubigt: Le ue, Amtsgerichtesekretãr.
71518 Bekanntmachung.
Auf Antrag des Justizraths Schlick zu Ragnit, als des zur Ermittelung der Erben und Erhaltung des Nachlasses der am 15. März 1885 zu Witt schunen verstorbenen Wittwe Auguste Elise Josephine Diepholz, geb. Blas je, gerichtlich bestellten Pflegers, werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß als Erben Ansprüche erheben, aufgefordert, srätestens im Aufgebotstermine den 4. März 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr, sich bei dem unterzeichneten Ge— richte, Zimmer Nr. 4, — versönlich oder schriftlich — zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung deffen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anjuerkennen schuldig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen wird fordern dürfen.
Ragnit, den 5. März 1591.
Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. Dr. philos. Auguft Gail Friedrich Matthias in seinem am 6. Dezember 1890 publizirten Testament vom 31. Juli 1868 die Frau Marsche in Schivelbein, das Fräulein Marie Braconier, den Herrn Herold Sally, den Bürgermeister Kampf meyer, den Herrn Grnst Danz und die Auguste Brecht bedacht. Berlin, den 2. März 1891. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61.
Im Namen des Königs! Verkündet am 5. März 13891. Kornetzki, Gerichteschreiber.
In der von Lockstaedt'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Thorn durch den Amtsrichter Wilde für Recht:
J. der Hans Ulrich Walter von Lockstaedt wird für todt erklärt,
IH. die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlasse desselben zu entnehmen.
Von Rechts Wegen.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 25. Februar 1891. Trenter, Referendar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der verwittweten Frau Major von Wolfftamsdorf, Johanne, geborene Kell, zu Weißenfels, vertreten durch den Rechtsanwalt Justij⸗ ratb Wilde zu Naumburg a. S, erkennt das König liche Amtsgericht zu Weißenfels für Recht:
Der am 4. Dezember 1839 zu Weißenfels geborene Johann Kuno Ludolf Kell, Sohn des verftorbenen Buchdruckereibesitzers Leopold Kell, daselbst, wird für todt erklärt. .
Die Kosten des Verfahrens werden der Antrag⸗ stellerin auferlegt.
71563 Sekanntmachung.
Das unterzeichnete Gericht hat am 3. d. Mts. erkannt und verkündet:
Alle unbekannten Erben und Rechtsnachfolger
T7575]
71580]
1) des am 15. Februar 1888 vom Königlichen Amtsgericht in Schroda für todt erklärten, am 19. Juli 1840 geborenen Komornikssohnes Jakub Kolanowiez, ; 2) der Geschwister Neumann aus Santomischel: a Marie, geboren den 30. August 1832, b. Marcus, geboren den 6. September 1834, beide durch Urteil des Amtsgerichts zu Schroda vom 10. Juli 1889 für todt erklärt, 3) des am 8. Juni 1871 in Hoboken bei New⸗ Vork versterbenen Joseyh von Cdrowski, Ehe⸗ mannes der am 19. Okteber 1868 in Ochowiec; verstorbenen Schwester Josepha des am 23. Sep⸗ tember 1860 in Jaskowo, Kreis Schroda, verstorbenen Wirthschaftsinspektors Jobann Nepomrcen von Ra⸗ komski, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dieser Personen ausgeschlossen. z Die Nachlaßmassen sind dem Königlich Preußischen Fiskus zu verabfolgen. Die sich später meldenden Erben sind schuldig, alle Verfügungen des Erbschafts⸗ besitzers anzuerkennen und dürfen weder Rechnungè⸗ legung nach Ersatz der Nutzungen, sondern nur Heraug⸗ gabe des noch Vorhandezen fordern. Schroda, den 10. März 1891.
Königliches Amtsgericht.
71566 Bekanntmachung. Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 7. März 1891 ist die verschollene Margaretha Katharina Schwartz aus Heiligenbafen, geboren am 27. Juni 1820, für todt erklärt und als ihr Todestag der 27. Juni 1890 festgestellt. Etwaige Erb⸗ berechtigte welcke sich nicht gemeldet und ihre An⸗ sprüche und Rechte nicht angemeldet haben, sind von dem Nachlaß ausgeschlossen. Heiligenhafen, den 12. März 1391.
Königliches Amtsgericht.
Martensen.
71579)
Das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Ver mächtnißnebmer der am 4. August 1899 zu Kedding⸗ baufen verstorbenen Wittwe Tagelöhner Heinrich Schaefers, Elisabeth, geb. Kriener, ist durch Erlaß des Ausschlußurtheils vom 26. Februar d. J. be⸗ endet.
Büren, den 12. März 1891.— Königliches Amtsgericht.
71529 Bekanntmachung.
In dem Abwesenheitsverfabren gegen Johann Mörgen und dessen Kinder Georg, Marx oder Max, Katharine, Maria Eva, Jobann, Ludwig und Magda⸗ lene Mörgen, alle aus Erfweiler, hat das K. Land—⸗ gericht dabier, Civilkammer, mit weiterer Entscheidung vom 26. Februar 1891 auch den in Pirmasens wohn⸗ haften Ackerer Jakob Steigner als Präsumtiverben der vorgenannten Abwesenden Vater und Kinder Mörgen gegen eine kontradiktorisch mit der K. Staatzanwaltschaft zu leistende Sicherheit in den einstweiligen Besitz und Genuß des Vermögens der⸗ selben eingewiesen. . ö
Zweibrücken, 13. März 1391.
Der Kgl. Erste Staatsanwalt. Tillmann.
71571 Bekanntmachung.
Die Kassa⸗Kat. Nr. bei der nach Ausschlußurtheil vom 13. Oktober ror. Is. für kraftlos erklärten Grundrenten⸗Ablésungs⸗Obligation der Exvositur⸗ kirchenstiftung Unterrohrbach zu je 100 fl. mit Ser. Nr. 113 870 haben zu lauten: 196 872 und 73.
München, 11. Mär; 1891.
Gerichteschreiberei des Kgl. Amtsgericht München L Abth. A für Civ. Sachen. (L. 8.) Horn.
Im Namen des Königs! Verkündet am 10. März 13891. Bu schow, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Wittwe Miericke, Minna geborenen Böhm, und der minderjährigen Emma Ida Miericke zu Dechtow, letztere vertreten durch ihren Vormund den Bauergutsbesitzer Wilhelm Neumann zu Dechtow, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Fehrbellin durch den Amtsgerichts rath Haruseler für Recht:
1) Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Fehrbellin Nr. 389 über 346 6 34 3, aus gefertigt für den verstorbenen Arbeiter Franz Miericke zu Dechtow, wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebots verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.
716582]
71246 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten König⸗ lichen Amtsgerichts vom 7. März 1891 sind die Be⸗ rechtigten der auf Nr. 146 Seubersdorf Abtb. III. Nr. Lauf Grund des Rezesses vom 24. März 1836 für die Anna Glowatzkt eingetragenen Erbtheils⸗ fordetung von 50 Thlr. mit ihren Ansprüchen mit Ausnahme der Altsitzerfrau Luise Derlitzki, geb. Glowatzki, welcher das angemeldete Recht auf die Post vorbehalten ist, ausgeschlossen, das Dokument selbst, bestebend aus genanntem Rezeß, dem Hopo⸗ thekenschein vom 27.7 1839 und dem Eintragungs⸗ vermerk vom selben Tage ist für kraftlos erklärt worden. .
Osterode, den 19. März 1891.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 19. März 1891. Rougemont, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Margarethe Louise Einst⸗ mann zu Bremen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Osnabrück, Abtheilung L, durch den Gerichts Assessor Detering, für Recht: .
Die Urkunde über eine im Hrpothekenbuche für die Stadt Osnabrück, Abtheilung I. Band 19 pag. 29 sub Nr. 1 ju Lasten des Kaufmanns Dermann Heinrich Schwietering zu New⸗Jork auf Tem Wobnwesen Natruperstraße Nr. 4 am 22. Ja⸗ nuar 1879 auf Grund der Schuldurkunde vom 5. Dezember 1878 eingetragene, demnächst nach Band 25 Artikel 1230 Abtheilung NI, Nr. 2 des Grundbuchs von Stadt Osnabrück übertragene Hy⸗
712410
erklärt.
dem auf den 1. April 1892, Vormittags 10 Uhr,
folgender Personen:
potbek über 3000 Æ Kaufgeldrest wird für kraftlos,
71565
Durch Urtheil des hiesigen Gerichts vom heutigen Tage wurde die Kraftloserklärung des nachstebend bezeichneten Hypotheken dokuments ausgesprochen; Das über die auf Szieden Nr. 7 Abth. II Nr. 38 bis 12 für die Geschwister Jons, Heinrich, Ludwig, Josef und Anna Frysjuns eingetragenen Erbtheile und Ausstattungen gemeinschaftlich gebildete Hypotheken dokument, bestehend aus der Ausfertigung des Ver⸗ trages vom 15. April 1844, versehen mit dem Ein⸗ tragungsvermerk vom 7. Mai 1844 und verbunden mit dem Hypothekenschein vom selbigen Tage.
Villkallen, den 9. Rär; 1891.
Königliches Amtsgericht.
71562
In der Beinhoff schen Aufgebots sache F. 3/90 hat das Königliche Amtsgericht zu Alsleben, Saale, am 10. März 1891 dahin erkannt:
Das Hppothekendokument über die auf dem den Antragstellern gleichantheiligem Eigentbum gehörigen, im Grundbuche von Belleben, Band III Artikel 142 in Abtheilung 1 Nr. J verzeichneten Grundftücke, in Abtheilung III unter Nr. 1 für den Partikulier Andreas Spelling zufolge Verfügung vom 15. Januar 1858 eingetragene Hypothek von 155, einhundert fünf und fünfzig Thaler 16 Silbergroschen 8 Pfennigen rückständiger Kaufgelder nebst 4 00 Zinsen aus dem Kaufvertrage vom 10. Juni 1856, welches gebildet ist aus dem Kaufvertrage vom 10. Juni 1856 mit Oypothekenbuchsauszug vom 31. Juli 18565 nebst Ingrossationsnote vom 2. August 1856 wird für kraftlos erklärt.
71363
Durch Ausschlußurtbeil vom 4. März d. J. ist die Hypotbekenurkunde vom 23. Oktober 1875 über das im Grundbuch von Rüdinghausen Band 1 Art. 45 auf Flur L 713/185 Abth. III. Nr. 3 ein⸗ getragene Darlehn der Wittwe Pastor Louis Bennert zu Rüdinghausen ad 4800 M für kraftlos erklãrt.
Dortmund, den 3. März 1891.
töniglichkes Amtsgericht.
71573 Bekanntmachung.
Durch Urtbeil des Königlichen Amtsgerichts zu Kosel vom 12. März 1891 ist für Recht erkannt worden:
Das Hypotheken ˖ Instrument über die auf Blatt 101 und 40 Kobelwitz Abtheilung UI Nr. 2 beziebungs⸗ weise 1 für den Bauer Jacob Drost zu Klodnitz eingetragenen 200 Thaler Darlehn, gebildet aus einer Ausfertigung der gerichtlichen Schuldverschreibung vom 17. Februar 1851 und dem Hypoihekenscheine vom 1116. April 1851, wird für kraftlos erklärt.
Kosel, den 12. Marz 1391.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
71568) Im Namen des Königs.
In der Christoph Brasdat Michael Kruwinnus'schen Aufgebotssache III E. 10/80 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Amtsgerichtsrath Mendrzvk für Recht:
1) Die Hyvothekenurkunde über die Post Ab⸗ theilung II Nr. 15 von 50 Thalern Muttererbtheil des David Kairies nebst 50 Zinsen seit dem 18. Mai 1863 eingetragen auf Skerswethen Nr. 2 auf Grund des am 16. Juni 1863 obervormundschaftlich be⸗ stätigten Erbrezesses über den Nachlaß der Catharina Kruwinnus, geb. Kairies, vom 18. Mai 1863 zu Folge Verfügung vom 20. Juni 1853 wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfabrens werden dem Besitzer Michael Kruwinnus aus Werszenhoff auf— erlegt.
Tilfit, den 10. März 1891.
Königliches Amtsgericht. III.
71578 Bekanntmchung.
Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist das Hypothekendocument über die im Grundbuche von Wlosten Bd. JL Bl. 4 Abtheilung III Nr. 1 für die Mathes und Anorthe, geb. Bobromski, Sbriesnp'schen Eheleute eingetragene. Kaufgeld= forderung von 340 Thlrn. 10 Sgr. 6 Pfg., bestebend aus einer Ausfertigung des notariellen Kaufvertrages d. d. Jobannisburg, den 8. Mär; 1859 und dem Hypothekenschein vom 2. Juri 18535, für kraftlos erklärt.
Bialla, den 16. März 1891.
Königliches Amtsgericht.
569 Im Namen des Königs!
In der Aufgebotssache des Kaufmanns und Ge— werken Carl Funke zu Essen, vertreten durch Justiz- rath Bendir in Werden, hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Werden durch den Amtsrichter Schulte⸗ Uffelage am 10. März 1891 für Recht erkannt:
Die aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse des Königl. Kreisgerichts zu Essen in der Wechselsache des Wilh. Harerkamp jun. zu Werden wider den Hauptmann a. D. Fran; von Schmitz zu Essen vom 28. Mai 1867, dem Antrage vom 17. Juni 1867 und der Requisttion des Königl. Kreisgerichts zu Essen vom 21. Juni 1867, sowie aus dem Auszuge aus dem Berggegen⸗ und Hypothekenbuche der Königl. Berg ⸗Hypotheken⸗Kommission zu Dortmund vom 5. Juli 1867 gebildeten Hypothekenurkunde, nach welcher für den Wilhelm Haverkamp jun. zu Werden 260 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. Hauptforderung nebft Zinsen und 3 Thlr. 11 Sgr. Kosten auf einen früher unter Nr. 34 eingetragenen, später auf den Antragsteller umschriebenen und unter Nr. S5 vermerkten Kux des Franz von Schmitz zu Essen im Grundbuche des Steinkohlenbergwerks Pauline in Holsterbausen bei Werden Band VI Bl. 343 — 368 Abtb. NI Nr. 25 eingetragen sind, wird ür kraftlos erklärt.
Von Rechts Wegen.
Werden, den 10 März 1831.
Königliches Amtsgericht.
71564 Im Namen des Königs! Verkündet am 10. März 1ĩ891. Referendar Bering als Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Kaufmanns Leser Rosenthal zu Willebadessen, vertreten durch den Kaufmann Felix Rosenthal ebendort, erkennt das Königliche Amts- gericht u Warburg durch den Amtsrichter Dr. Krönig für Recht:
Folgende Hyvothekenurkunden:
I) das aus dem Hypothekenbuchs / Auszug vom 13. November 1858 und der Urkunde rom 12. Fe⸗
bruar 1858 nebst Ingrossations ⸗Registratur vom 13. November 1858 bestehende Dokument über die im Grundbuche ron Altenbeerse Bd IBI. 14 auf das daselbst verzeichnete Grundvermögen des Kauf- manns Leser Rosentbal zu Willebadessen, in Abth. II Nr. 4 für den Kaufmann Michael Dalberg zu Brakel mit fünf Prozent verzinslich eingetragene Hypothek post von einhundert drei und dreißig Thalern,
2) das aus dem Hyvpothekenbuchs⸗Ausjug vom 21. August 1871 und der Urkunde vom 7. Angust 1871 nebst Ingrossations⸗Registratur vom 6. Sep⸗ tember 1871 bestehende Dokument über die auf dem⸗ selben Grundbuchblatt für denselben Gläubiger in Abth. I Nr. 5 eingetragene Post von fünf Prozent Zinsen von den vorbezeichneten 133 Thalern seit I2. Februar 1859 nebst zehn Thalern sechs und zwanzig Silbergroschen Kosften werden für kraftlos erklãrt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
71581 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtbeil des Königlichen Amts- gerichts hierselbst vom heutigen Tage sind
1) die Wittwe Sommer, Elisabeth geb. Domke, und der Schiffer August Ludwig Ferdinand Sommer, sowie deren unbekannte Rechtsnachfolger mit ibren Ansprüchen auf die bei dem Grundstück Petersdorf Band 1 81. Nr. 116 Abth. II Nr. 4 bezw. Nr. 5 eingetragenen Hypothekposten von 25 Thlrn. und 55 Thlrn. ausgeschlossen,
2) die über die zu 1) gedachten Hypothekposten aus dem Kaufkontrakt vom 10.18. Dejember 1847, dem Hypothekenschein vom 18. Dezember 1847 und der Ingrossationsnote von demselben Tage biw. dem Kaufkontrakt vom 17. März 1851, dem Hypotheken⸗ schein vom 7. April 1851 und der Ingrossationsnote von demselben Tage gebildeten Hypothekendokumente,
für kraftlos erklärt worden.
Fürftenwalde, den 12. März 1391.
Königliches Amtsgericht, J. Abtheilung.
7 1574 Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Wirthes Martin Muth zu Jerzyce hat das unterzeichnete Gericht am 5. März 1891 für Recht erkannt:
Sämmtliche unbekannte Betheiligte werden aus— geschlossen mit ihren Ansprüchen auf die im Grund⸗ kuche des Grundstücks Jerzyee Nr. 5 in Abthl. III Nr. 15 für Michael, Andrtas und Magdalena Ge⸗ schwister Follein in Jerzyce — zu gleicken Antheilen von je 11 Thalern — eingetragene Vatererbtheils⸗ Forderung von 33 Thalern (welche Post ursprünglich auf dem Grundstücke Jerzvce Nr. 6 haftete und bei Zuschreibung des selben zu dem Grundstücke Jerzvee Nr. 5 auf Letzteres übertragen wurde, demnächst aber von Jerzyce Nr. 5 noch auf Jerzyce Nr. 388 und 480 übertragen worden ist).
Posen, den 6. März 1391.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
71572] Bekanntmachung.
Die unbekannten Inhaber der Gläubigerrechte aus der Hypothek Abtheilung II Nr. 1 von 50 Thalern aus Bansekow Nr. 5 sind mit diesen Rechten durch unser heutiges Ausschlußurtheil ausgeschlossen.
Stolp, den 11. März 1891.
Königliches Amtsgericht.
7157
Durch Ausschlußurtheil des biesigen Gerichts vom 7. März 1891 sind die Inhaber der im Grundbuch von Grunenberg Nr. 7 in Abtheilaͤng HI unter Nr. 4 eingetragenen Hrrothekenvost von 100 Thaler Kaufgelderrest die Eigenthümer Joseph und Dorothea, geb. Lange, Dobiat'schen Eheleute in Grunenberg mit ibren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen.
Brannsberg, den 7. März 1821.
Königliches Amtsgericht. 70977 Im Namen des Königs!
Auf Antrag des Wirths Egidius Jarczak aus Lenka mroezenska, vertreten durch den Rechtsanwalt Pulrermacher zu Kempen, erkennt das Königliche Amtegericht zu Kempen (Posen) durch den Gerichts— Assessor Dr. Bloch für Recht:
Der eingetragene Gläubiger der Post Lenka mroczenska Nr. 49 Abtheilung III. Nr. 1a von 21 Thlr. 8 Sgr. nebft 5 9ο Zinsen, nämlich der Paul Wotniak und der eingetragene Gläubiger der Post Lenka mroczenska Nr. 498 Abtheilung HI. Nr. Ib ron 21 Thlr. 8S Sgr. nebst 5 0½— Zinsen, nämlich der Andreas Wosniak, sowie deren unbe⸗ kannte Rechtsnachfolger werden mit ibren Ansprüchen und Rechten auf die genannten Posten ausgeschlossen und werden die Kosten des Verfahrens dem Antrag— steller auferlegt
Verkündet am 5. März 1891. Ernsdorff, Gerichtsschreiber.
71557 Deffentliche Zustellung.
Die Näherin Maria Catharina Henriette Behnke, geb. Flenker, zu Altona⸗Ottensen, vertreten durch Rechtẽ anwalt Löwenthal in Altona, klagt gegen ihren Ehemann, den Cigarrenarbeiter Johannes Ferdinand Behnke aus Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der jwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach unter Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil und ladet den Beklagten zur mündlicken Verbandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf den 13. Juni 1891, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Altona, den 16. März 1891.
Leißnig,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 71559 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Ziegeldeckers Wilhelm Becherer, Emilie, geb. Taute, zu Wernigerode, vertreten durch den Rechtsanwalt Sußmann zu Halberstadt, klagt gegen den Ziegeldecker Wilhelm Becherer zu Wer nigerode, jetzt in unbekannter Abwesenbeit, wegen böslicher Verlafsung, unordentlicher Lebensart und Versagung des Unterbaltes, mit dem Antrage auf Ehescheidung unter Verurtheilung des Beklagten als allein schuldigen Theil und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
Halberstadt auf den 13. Juli 1891, Vormittags
12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelafsenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zastellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Sch ro ed er, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
71561 Oeffentliche Zuftellung.
Die ledige, großjährige Bauerstochter Christine Vierlinger von Steinbard und die Kuratel über deren außereheliches Kind „Wilhelmine“, diese ver⸗ treten durch den Söldner Leonbardt Liebhardt in Döckingen, haben unterm 9. lfd. Mts. gegen den verbeiratheten Bierbrauer Georg Maurer von Steinhard, z. Zt. in Amerika, unbekannt wo, sich aufhaltend, unter Vorladung des Maurer in den zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites be—⸗ stimmten, nachbezeichneten Termin zum Kgl. Amts—⸗ gericht Heidenheim auf Vaterschaftsanerkennung und Leistung von Alimenten Klage gestellt, worin beantragt ist. in einem für vorläufig vollstreckbar zu erklärenden Urtbeil zu Recht zu sprechen, der Be—⸗ klagte sei schuldig:
I) die Vaterschaft zu dem am 12. Juli vor. Irs. geborenen Kinde der Choristine Vierlinger anzu⸗ erkennen und diesem das gesetzlich beschraͤnkte Erb⸗ recht nach preuß. Landrecht einzuräumen,
2) einen jährlichen, vierteljährig vorauszuentrich⸗ tenden Alimentationsbetrag von 585 M einschließlich der Kleidungskosten bis zum zurückgelegten 14. Lebens jahre des Kindes, das balbe Schulgeld, die halben Krankbeits.· und die ganzen Begräbnißkoften, wenn das Kind innerhalb der Alimentationsperiode er— kranken oder sterben sollte, an die Klagspartei zu bezahlen,
3) sämmtliche Prozeßkosten zu tragen beziehungs⸗
weise zu erstatten. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streites wurde auf Freitag, den 12. Juni 1891, Vorm. 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaal bestimmt, wozu der unbekannt wo sich aufhaltende Beklagte durch gegenwärtige, gerichtlich bewilligte öffentliche Zustellung vorgeladen wird.
Heidenheim a. H., den 10. Mär; 13851.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. Wirth, Sekretär.
71542] Oeffentliche Zuftellung mit Ladung.
Die ledige und großjäbrige Müllerstochter Barbara Koch ron Birnfeld und deren Kindskuratel klagen gegen den ledigen und großjährigen Zimmermann Michael Mager von Oberlauringen, z. Z. unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Alimente ꝛc. und laden denselben zur mündlichen Verbandlung vor das Königliche Amtsgericht Hofheim zu dem anbe⸗ raumten Termin vom Donnerftag, den 30. April 1891, Vorm. 10 Uhr.
Die Klagspartei beantragt, Urtheil dahin zu er— lassen:
X. Beklagter ist schuldig:
I) die Vaterschaft zu dem von der led. Müllers⸗ tochter Barbara Koch ron Birnfeld am 9. Juli 1890 außerehelich geborenen Kinde ‚Ernst Wilhelm“ an⸗ zuerkennen,
2) einen jährlichen, in vierteljährigen Raten vor auszahlbaren Alimentationsbeitrag von 52 S bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes, dann die Hälfte des seinerzeitigen Schulgeldes und der eventl. Kur und Leichenkosten zu bezahlen,
3) die Prozeßkosten zu tragen.
B. Das Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Hofheim, 13. März 1391.
Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts. Müller, stellv. Gerichtsschreiber.
71556 Oeffentliche Zustellung.
Die Kuratel über das außereheliche Kind der ledigen großjährigen Gütlerstochter Kunigunde Beil von Mühlhausen, namens Johann“, vertreten durch den Vormund, Maurer Jakob Gelenius von dort und genannte Kunigunde Beil, haben gegen den ledigen großjährigen Bäcker Max Dingfelder von Mühbhlbausen, z. It. unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Alimentation Klage erboben mit dem Antrage:
Kgl. Amtsgericht Höchstadt a. A. wolle mit vor— läufig vollstreckbarem Urtbeil aussprechen:
1) der Beklagte Max Dingfelder, Bäcker von Mühlhausen, ist schuldig, die Vaterschaft zu dem von der ledigen Gütlerstochter Kunigunde Beil von Müblhausen am 3. Januar 1891 unehelich ge⸗ borenen und auf den Namen „Johann“ getauften Kinde anzuerkennen und diesem das gesetzlich be—⸗ schränkte Erbrecht einzuräumen;
2) derselbe habe für dieses Kind jährlich, in vierteljährigen Raten rorauszahlbar, achtzig Mark Alimente von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegten 14. Lebensjahre und auch über diese Zeit hinaus, insoferne eine Alimentation wegen Abgangs der nöthigen Leibes oder Seelenkräfte er⸗ forderlich sein sollte, dann die Kur und Beerdigungẽs⸗ kosten, falls das Kind innerhalb der Alimentation periode erkranken oder versterben sollte, und das seinerzeitige Schulgeld zu entrichten, einhundert Mark Beitrag zu den seinerzeitigen Handwerkserlernungs kosten, vierzig Mark Niederkunfts⸗, Tauf- und Kindbettkosten und einhundert Mark persönliche Ent schädigung für die verlorene jungfräulicke Ehre an die Mitklägerin Kunigunde Beil zu bezahlen und die sämmtlichen Prozeßkosten zu tragen.
Die Klagsrartei ladet den Beklagten Max Ding⸗
felder zur Verbandlung dieses Rechtsstreites in den
vom Kgl. Amtsgerichte Höchstadt a. A. auf Dienstag,
den 26. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr, an⸗
beraumten Termin.
Dieser Auszug der Klage nebst Ladung wird zum
Zwecke der bewilligten öffentlichen Zustellung hiemit
bekannt gemacht.
Höchstadt a. A., den 3. März 1891. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgericht.
J. V: Mohrenhardt, Sekr. Aspirant. 71552 Oeffentliche Zustellung.
Die am 18. Februar 1891 geborene Barbara Braun, Tochter der ledigen Gertrude Braun von Ladenburg, vertreten durch den Klagvormund Tag— löhner Johann Braun von da, dieser vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jordan bier, klagt gegen den ledigen Heinrich Hauck von Neckarhausen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, auf Grund des Gesetzes vom 21. Februar 1851, „Erbrecht und Ernährung unehelicher Kinder betr.“ aus außerebelichem Bei⸗ schlaf in der gesetzlich unterftellbaren Zeit der
streckbare und kostenfällige Verurtbeilung klagten zur Zablung eines Erräbrungsben 14650 pro Woche von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjabre und zwar die verfallenen Beträge sofort, die känftigen in Viertel jahrsraten vorauszahblbar, und latet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streites vor das Großb. Amtsgericht 7 zu Mann— beim zu dem auf Donnerftag, 30. April 1891, Vormittags 8 Uhr, bestimmten Terme. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dier Auszug der Klage bekannt gemacht. ; ö Mannheim, den 19. Mär; 1331. Gerichtsschreiber des . Amte gerichts. Stalf.
71540 Oeffentliche Zustellung.
Der Ackersmann und derjeitige Rechn meinde Huttenheim in Baden, Theodor ick, in Huttenheim wohnhaft, klagt als Gemeinderechner und Bevollmächtigter der Mitglieder des Semeinderatbs zu Huttenheim, als: des Bürgermeisters Rudolf Schmitt und der Gemeinderätbe Peter Anton Witte—⸗ mann, Franz Tirolf,. August Maier, ; Haffner und Wendelin Zimmermann, Huttenheim, Namens der Gemeinde J vertreten durch ihren Gemeinderath und beiw. ge⸗ nannten Rechner gegen Adam Derr, früber Ge— schäftsmann, in Germersheim wobnhaft, dermalen ohne bekanntes Gewerbe und ohne bekannten Wohn— und Aufentbaltsort abwesend, wegen Forderung für rückständige Zinsen aus einem durch den Beklagten Derr zur Entlastung der Eheleute Franz Baader und Carolina Goetz von Huttenbheim in Anrechnung auf den Kaufpreis der auf ihn üb genen Liegen⸗ scaften der Letzteren der Gemeindekasse in Hutten⸗ beim schuldig gewordenen Kapitalbetrag, mit dem Antrage auf: a. Verurtheilung Beklagten zur Zablung der Summe ron 369 * für rückständige Zinsen aus erwähntem Kaufpreis, soweit solcher der Klägerin zusteht, nebst Zinsen zu 5 9½ aus besagten 300 ½Æ½ vom Tage der Klage an und der Prozeßfkosten, und b. vorläufige Vollftreckbarerklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Germersheim auf Freitag, den 8. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Flage bekannt gemacht.
Germersheim, den 1 31891. I. Ar icht schrei õr
2
Der Königl. Amtsge
Koch, Köniz. Sct
DSDeffentliche Zustellung. Käsefabrikant Herrmann Regel zu Auras— ehn, durch den Rechtsanwalt Lasker ebnitz, klagt gegen den er
aus 4218
zjtkaution, mit dem Antrage auf Zablung von 50 M nebft 5Y½ Zinsen seit 2. April 1889, und t den Beklagten zur mündlichen Verhandlung Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Trebnitz auf den 1. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Trebnitz, den 93. Mär; 1891. Schmidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. J.
1555) Deffentliche Zustellung.
Der Kaufmann und Baumaterialienbändler Rode hierselbst, Kalenbergerstraße — vertreten durch den Rechtsanwalt Stockfisch hierselbst, klagt gegen den Schlachtermeister L. Thomas hierselbst, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, aus einem Mietbvertrage mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zablung von 300 6 Konventional⸗ strafe nebst 5 Zinsen seit Klagzustellung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Hannover, Abtheilung 7 F, auf den 4. Mai 1891, Vormittags 1090 Uhr, Zimmer Nr. 35. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus— zug der Klage bekannt gemacht.
Henke, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts VF.
71549 Oeffentliche Zustellung.
Der Rentner Johann Münch zu Wetzlar, ver— treten durch Rechtsanwalt Kaufmann daselbst, klagt gegen die Wittwe Georg Rupp von Weglar, Bahnhof, jetzt unbekannt abwesend, aus Kaufvertrag und Cession, mit dem Antrage auf kostenfällige Ver⸗ urtheilung, einzuwilligen, daß die von Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch von Gießen in Sachen Münch e a Koch (Aktenz. C. 119/89) am 24. November 1887 bei der Königlichen Regierungsbauptkasse zu Wiesbaden binterlegten 264 M nebst den inzwischen aufgelaufenen Zinsen an Kläger ausgezahlt werden und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Wetzlar auf den 26. Mai 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wetzlar, den 13. März 13891. Koch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
71533 Oeffentliche Zuftellung. Der Grundbesitzer Ludwig Cyll zu Babinitz, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Kitzel zu Lublinitz, klagt gegen die unverebelichte Jobanna Misczok, früher zu Mlonv, dann zu Lubschau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Bewilligung der Löschung der für die Beklagte auf dem Grundstücke Blatt 63, Babinitz Abthl. N unter Nr. 235 baftenden Rest⸗ Antheilspost von 46,10 „S, mit dem Antrage: a. die Beklagte zu verurtbeilen, die Löschung der für sie auf dem Grundstücke Blatt 63, Babinitz in Abthl. III unter Nr. 25 eingetragenen Reft⸗Antheils⸗ post von 46,10 M — mütterlicher Erbegelder — zu bewilligen, b. das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären — und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amttgericht zu Lublinitz, Zimmer Nr 14, auf den 1. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht Lublinitz, den 12. Mär; 1891.
Zielinski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Empfängniß, mit dem Antrag auf vorläufig voll⸗