zu geb en, daß diese Rücksicht für diese Paragraphen von der aller⸗ größten Bedeutung ist. Das Geld ist bier festgele gt lediglich für die für Diejenigen, die sie ernstlich wollen,
r; den letzten Pfennig möchte ich sagen, auch aus Srund und Boden Wenn wir dabin streben wollen, diese Doprel⸗ seitigen, so wird nichts Anderes übrig bleiben, als r sinaxziellen Mittel, die uns zu Gebote steben, diese tssteuern aufzugeben, aber richt sie als Fommunal⸗ Da balte ich diese Steuern für unentbehrlich, der Kommunal⸗ ie ganze Stellung der grund— Wenn wir dahin ge— zustellen — wir werden
121
—
Steuerreform, und das muß die allergrößte Bedeutung baben.
Nun kin ich überzeugt, daß, wenn nicht unabsebbare Eteignisse dazwischen kommen, die Steuerreform in dem Sinne, wie sie hier ge— dacht ist, namentlich die gänzliche oder tbeilweise Aufgabe der Grund⸗ und Gebäudesteuer als Staatssteuer nach Maßgabe der zu Gebote stehenden Mittel anch vollkommen gesichert ist durch die thatsãchlich vorbandene Uebereinstimmung zwischen der Staatsregierung und der Landesvertretung; denn wie hier im Herrenbause, so ist auch im Abgeordnetenhause eine ganz überwiegende Mehrheit, die, ich möchte sagen, nahe an Einstimmigkeit grenzt, für diesen Grundgedanken der Ueber Modalitäten mag man noch nicht ganz einig sein, aber der Grundgedanke der Steuerreform ist all⸗ Das gilt mir fast mehr, als selbst diese Paragraphen hier in dem Gesetz; die Gerechtigkeit der Sache und die thatsächliche Uebereinsttimmung der maßgebenden Faktoren halte ich immerhin noch fast für bedeutsamer, als einen Paragraphen in diesem Gesetz, den man doch jeder Zeit wieder ändern kön beide Theile wirklich anderer Meinung geworden wären.
Ich kann also nur dringend bitten, dieses so vielfach bedrohte Schiff der Steuerreform, welches so viele hergebrachte G Anschauungen und Interessen verletzt und verletzen muß, aicht durch eine allzu formalistische Behandlung dieser Paragraphen in dem Wir wollen uns darüber nicht streiten, ob es heißen muß: Aufhebung der Grund und Gebãudesteuer oder Ueberweisung. Die Aufbebung kann ja nur gedacht werden als teuer in ihrer Eigenschaft als Kommunen
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man sie auch
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nach Maßgabe
Steuerreform vorhanden. weiteren Reform zu unterzieben r rerschwinden und beide würden
ie Gewerbesteuer vorzugsweise. insofern es
gemein acceptirt worden.
übrig bleiben: das ist die Diffe indirtem und unfundirtem Ein— gung, daß eine Einkommen— ner diesen Unterschied des Einkommens in s Individuum und auf sozialem Gebiet zwischen d nicktfundirtem Einkommen gänzlich ignorirt, nicht als
en gerechte Steuer ange
genommen noch ein
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Es ist heute allgemeine Ueber;
ewohnheiten,
ehen werden Einkommensteuer eb man das Problem dahingestellt sein. Aber in allen diesen Fragen bewußt sein
weiteren Verlaufe gefährden z
der Grund⸗ und Gebä Ueberweisung
müssen, daß hart
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Widerspruch)
8
der Kommunal nd⸗ und Gebäudesteuer ein⸗ nimmt, so möchte ich davon auf das Alserdringendste abrathen. dieser entscheidenden judizitlichen Weise schon im ersten Stadium der Steuerreform thun wollen, werden Sie das erste Stadium auch gefährden. ich nur bitten, sich an diesen Worten nicht zu stoßen. Ueber d wird auch klar aus
nichts Anderes
ᷣ
zer des Einkommens stirbt den zweiten von Herrn von Durant mit e der Einkommen— hervortritt,
inkommen, welches Und nun ist vorhin
das Wesentliche ragraphen, wie
sind wir einig, betreffenden P Abgeordnetenhauses h Meine Herren, Eins möchte ich doch noch hier jetzt gleich sagen. Es mentlich vom Herrn Grafen von Mirbach darauf hingewiesen, daß eine Ueberweisung von Grund und Gebäudesteuer unter Ein⸗ heile gegen beute benachtheiligen ieht, das die Stadt Berlin aus der les Huene fast eine ezieht, als die ganze Provinz Ostpreußen, n können, daß diese Ueberweisung der Korn⸗— der les Huene eine irgend gerechte wäre und
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Einkommen
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manche Land
ng dieser ganzen Steuerreform,
lange zurückgeblieben
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den der Staat nie preisgeben kann: dem Bedürftigsten am Meisten Es ist gewiß zuzugeben, daß Ueberweisung ven Grund und Gebäudesteuer bis herauskommen
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bei der einfachen
zu helfen, entspräche. e ine gewisse
Grundsteuer
hohe Grundsteuer Aber ich glaube Ungerechtigkeit selbst heute nach dem Maßstabe der lex Huene noch demnächst sein würde Gebãudestener.
Abgeordnet
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Ueberweisung ine Herren, die lex
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ll bei einer Gleichn Auch in England sondern ror Allem von den Ernten, sie bä err Graf Mirbach gewiß nicht bestreiten wird, gilt nun, an die Stelle dieser unsicheren schw ie von vier Millionen gef chst vielleicht wieder auf zwanzig Milli Gemeinden eine feste, sichere, unabänderli eine solche ist mehr werth, selbst wenn s schwankende Einnahme, gaben der Gemeinden herbeiführt, die dauernd bleiben, nachher den
g dem Rubelcourse nun zu den letzten Parag nen Herren Rednern am Meisten bemänge nur in dieser
ich komme iegen sind auf 47 Millionen und n heruntergehen, den ze zu geben, und niedriger wäre, als eine
. 8 und morgen niedrig, hohe
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Gemeinden demnächst schlechter fahren wi 1è Grund und Gebäude Graf Mirbach wenn etwa er Ueberweisung der Gru so soll, wenn nichts An z vereinbart wird, ei
eform der direkten Steuern beder upt nicht viel, namentli weil wir so große Einnahmen aus B nderntheils die indirekten Steuern im ringen, bezw. die Au die Bedeutung der t ratbsam sei, sie weiter
829 222 * 3 das Reich uns
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3 2 8 Ssgaben, die
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8 R 4 16
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Meine Herren, die Betriebs schwankender
die Eisenbahnen sehr verschiedenartige Resultate. so werden sie thatsächlich es Reichs verschlungen, bis dahin all Ueberweisungen bekommen. isungen aus dem Reiche noch dauern werden, können wir aber Wir wissen nur, daß sie im Rückgange sind. n des Reichs vermindert werden können. sie noch steigen, vor Allem, Schuldentilgung,
Einkommensteuner,
in mechanischer, Wie lange diese len Stufen vermindert aft sein kann weder im in diesen Para⸗
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nicht, daß die Au Wir haben weit mehr die Aussicht, daß wenn man einmal beginnen würde eine im Reich gar nicht existirt, einzuführen, die auch in Preußen trotz der angeblich großen Ueberschüsse der Eisenbahnen nur in sehr schwachem Also auf diese indirekten Einnahmen können Wir sind bezüglich einer großen Anzahl von Aus—⸗ Steuereingãnge
Ich könnte mir viel eber denken, daß eine Be—
weisung der Veranlagung der Einkommensteuer zu
r Maße stattfinden könnte Das wäre viel eher die Gefe— wir nicht rechnen.
ausgeschlossen
braucht werden. Finanz⸗Minister gewissermaßen Friedenszeiten, d wenn Sie die Gesamm gegenwärtigen und sich keinen Illusior diesem hohen Haus
s finanzen sich klar hingeben, was ich gewiß am Allerwenigsten erwarte, so werden Sie
verwickelt
Eisenbabnen,
brächten nickts oder wenig. Wodurch bat England sich in den großen Friegen gebolfen? Auf eine gerechte, gleichmãßige Veranlagung der Eirkommenstener kann man sich stützen, aber auf eine ungleichmãßige nur sehr schwer. Deswegen Babe ich immer die Reform der direkten Steuer eine Konsolidation der preußischen Finanzen genannt. Man soll die direkte Steuer nicht unterschätzen. Es ist immer von großem Werth, diese festea Reserven in der Hand zu haben. Die Befreiungen haben wir nicht weiter ausgedehnt als bis zum Einkommen von 300 66, während früher die Staatsregierung weiter gegangen ist. Wir haben geglaubt, daß es auch nicht geratben ist, das Bewußtsein, gar keine Steuern zu zahlen, noch in weitere Kreise zu bringen. (Sehr richtig Ueber die Grenze von 900 4 haben wir nicht mebr zurück⸗ geben können, weil sie einmal bereits fest eingewurzelt war. Aber wir sind schon weiter gegangen mit der 900 M Steuergrenze als alle anderen deutschen Staaten.
Ich glaube also, nach allen Richtungen hat die Regierungs vor⸗ lage Recht, wenn sie den größten Werth auf die Durchführung der Reform der direkten Steuern legt. Wenn auch die Ergebnisse fũr die Staatskasse in den Summen nicht so sebr ins Gewicht fallen gegenüber einem Eisenbahn ⸗ Etat von 900 Millionen Mark und gegen⸗ über den indirekten Einnabmen vom Reich, so ist doch mach der von mir bezeichneten Richtung für die Befestigung der Grundlagen des Staats eine richtige, sichere und gleichmäßige Veranlagzung von der allergrößten Bedeutung.
Ich bitte Sie, nach diesen Gesichtspankten die Vorlage behandeln zu wollen, und bin erfreut, von rornherein aus den verschiedenen Reden die Ueberzeugung und die Hoffnung schöpfen zu kõnnen, daß Sie mit vollem Wohlwollen der Vorlage der Staatsrezierung gegen übertreten werden. (Lebhaftes Bravo
Graf Zieten⸗Schwerin: Er könne nicht zugeben, daß die Steigerung bis zu 40 ungerechtfertigt wäre. Die Bedenken gegen Re Dor zelbefteuerung der Aktiengesellschaften schienen ihm darauf zurückzeführt werden zu können, daß man nicht scharf genug zwischen Peron und Geld unterscheite; Graf Mirbach unterliege in die er Beziehung einem Irrthum, wenn er Grundbesitz und Aktiengesell⸗ schaften (leichstelle. Wünschenswerth bleibe es immerhin, daß dem Landtage deutlich gemacht fei, was eigentlich mit der Ueberweisung der Grund., und Gebäudesteuer gemeint sei; eine ganz unglaubliche Unklarheit herrfce darüber nicht bloß im Publitum, sondern auch in den Parlamenten. . .
Derr von Levetzow: Nach der Rede des Ministers blieben ihm nur noch einige Einzelbeiten zu berühren übrig. Die vom Abgeordneten⸗ kause bescklofens Skala fehr er nicht als eine Frogressipe an. Durch einen Fis 4 50 fieigenden Steuerfatz würde man jedenfalls das fundirte Einkommen schon jetzt treffen, welches später durch besonderes Gefetz getroffen werden folle. Wolle man die Trennung, so werde es nicht sckwierig sein, fräter die Besteuerung für das unfunditte Einkommen wieder auf oo berunter;ufetzen. Er babe also gar kein Bedenken gegen die Skala dez anderen Hauses. Eine absolute Sicherheit für die Beseitigung der Grundsteuer sei trotz aller Versicherungen nicht in dem Wortlaut der §§. 83— 55 gegeben, es müßte wenigstens dort gesagt werden: Ueberweisung oder Aufhebung der Grundsteuer“.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Sie gestatten, daß ich zu den Worten des Herrn von Levetzow nur noch einige wenige Gegenbemerkungen mache. Herr von Levetzow findet es bedenklich, daß im Abgeordnetenhause das Wort: „oder Aufhebung der Grund ⸗ und Gebäudesteuer“ nicht an⸗ genommen ist und meint, die Fassung habe dadurch etwas Präjudizir⸗ liches bekommen. So war der Hergang dort nicht, sondern diesem Antrage gegenüber wurde eingewendet, daß eine Ueberweisung ja hier bedeute di Aufhebung der Grund ⸗ und Gebäudesteuer als Staatssteuer, und daß es daher nicht nothwendig sei, zu sagen: ‚„Ueberweisung oder Aufhebung.“ Das sei ein synonymer Begriff, während, wenn man von Aufhebung
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spräche, damit der von Herrn von Levetzow selbst verneinten Frage ptäjudizirt werden könge, daß nun auch in der Kommunalbesteuerung die Grund und Gebäudesteuer wegfallen solle.
Meine Herren! Wir können die Grund- und Gebãudesteuer gar nicht aufheben. Der Kataster und dessen J hrung ist eine unerläßliche Nothwendigkeit, nickt bloß wegen d teuern, sondern aus wegen einer ganzen anderen Reihe von Räcksichten. Wo würde denn unser ganzer Realkredit bleiben? Das ist also gar nicht denk⸗
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bar, das die Grund und Gebäudesteuer vollständig aufgehoben werde in dem radikalen Sinne, daß sie weder Staats noch Kom munalsteuer
bleiben soll. Das kann man nicht anstreben.
Meine Herren! Eine mecharische Ueberweisung — damit stimme ich mit Herrn von Levetzow überein — würde die Frage auch nicht lösen; die Ueberweisung, welche den Zweck verfolgt, die Grund⸗ und Gebäudesteuer als Staatssteuer aufzuheben und in eine Kommunal— steuer zu verwandeln, kann nur auf Grund einer Kommunalsteuer—⸗ Gesetzgebung geschehen, die zugleich die Bebandlung der Grund un Gebäudesteuer innerhalb der Kommunen regelt. In dieser Beziehung eich mit Herrn von Levetzow auf demselben Boden.
Meine Herren, was die Aktiengesellschaften betrifft, so will ich gegenwärtig darauf nich weiter eingehen, ich will nur noch einen Punkt der Frage streifen, ob hier eine Doppelbesteuerung ist und zwar eine unzulässige vorliegt. Das möchte ich den Herren sagen, daß gegenwärtig die volle Bestzuerung r Aktiengesellschaften in den deutschen Staaten gemeines Recht ist, d daß es doch bei der Steuerreform in Preußen schon erbeblich ins
ewicht fällt, ob wir in diesem Kardinalpunkte, da wir doch ein großes, einheitliches Gebiet bilden, unsere Aktiengesellschaften anders behandeln sollen, als in allen anderen deutschen Staaten geschieht. Wir sind ja in der Erleichterung noch einen Schritt weiter gegangen, als die meisten deutschen Staaten, nur Baden steht in dieser Beziehung an unserer Seite, daß wir den Abzug gestattet haben von 38 9o des Anlagekapitals. Bis zu diesem Betrage findet eine Doppelbesteuerung in keinem Fall statt. Im Abgeordnetenhause ist vielfach der Versuch gemacht, die Doppelbesteuerung für die inländischen Aktionäre aus zuschließen, indem verschiedene Anträge den Zweck verfolgten, eine Rückrechnung, eine Vergütung für die Aktionäre derjenigen Beträge berbeizuführen, die bei der Aktiengesellschaft schon besteuert sind. Die Staatsregierung hat sich bezüglich dieser Bestrebungen gewissermaßen neutral gehalten. Man kann beide Wege beschreiten, den Regierungs⸗ vorschlag und den eben bezeichneten. Der erstere hat den Vorzug größerer Einfacheit und Klarheit, während der sogenannte Antrag Achenbach im Abgeordnetenhause nach der Meinung der Staatsregierung zwar ausführbar ist, aber zu erheblichen Weiterungen und Schwierig keiten fährt. Andererseits hat dieser Antrag den Vorzug, nur die auswärtigen Aktionäre und zwar voll heranzuziehen, während der Vor- schlag der Regierung die auswärtigen Aktionäre bis 34 Y auch mit freiläßt. Es stehen sich also verschiedene Rücksichten gegenüber. Wir sind immer der Meinung gewesen, daß — was die Durchführ⸗
barkeit in der Praxis betrifft —, die Regierungsvorlage in erheblichem Maße den Vorzug verdient. Meine Herten! Prinziviell über die Frage zu streiten, ob dies nun wirklich eine unzulässige Doppelbesteuerung ist, hat keinen großen Werth. So viel steht aber fest, daß die sogenannte doppelte Besteuerung bei den Aktien gesell⸗ schaften doch nicht zu vergleichen ist mit der doppelten Besteuerung der Gewerbtreibenden und der Grund und Gebäudebesitzer. (Rufe: Sehr richtig ), denn darüber kann doch kein Zweifel sein, daß in dem einen Fall ein und dieselbe Person, ein und derselbe Besitzer und ein und dasselbe Einkommen doppelt befsteuert wird, in dem anderen Falle dagegen tbatsächlich zwei verschiedene Persönlichkeiten vorhanden sind, eine physische und eine juristische, die ein selbständiges Vermögen, Einkommen und Erwerbsleben haben, und daß die letztere durch die Gesetzgebung in hohem Grade be— gänstigt ist, indem sie einer Mehrheit von physischen Personen, mit ausgiebigen Rechten eine selbständige juriftische Person zu bilden und Papiere au porteur auszugeben gestattet hat (hört, hört, sodaß man daher sagen kann, ein erheblicher Theil des Einkommens, welches diese Aktienzesellschaften erlangen, beruht auf der staatlichen Gesetzgebung. Dies bat aber dabin gefübrt, daß wir einen mäßigen Satz von 3 bis 33 9 freilassen wollten für den Aktionär, indem wir sagten, die Mehrerträze, welche erwachsen, entstehen zum Theil durch die auf Grund der Staatsgesetzgebung möglichen Assoziationen von großen Kapitalien. Ich glaube, es würde unter keinen Umständen richtig sein, diese Doppelbesteuerung in dem ersteren Falle einfach auf gleichen Boden mit der sogenannten Doppelbesteuerung in dem zweiten Falle zu stellen. (Lebhaftes Bravo)
Ober⸗Bürgermeister Bötticher (Magdeburg) dankt dem Finanz⸗ Minister für die bisherige glückliche Durchführung des großen Re— formwerkes und giebt der Hoffnung Ausdruck, daß es dem Finanz Minifter als geschicktem Steuermann gelingen werde, das Schiff der Reform auch in den sicheren Hafen zu leiten. Die in der Debatte bervorgetretenen Momente beträfen prinzipielle Bedenken nicht.
Der Gesetzentwurf wird darauf an eine Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen, desgleichen ohne Debatte die Novelle zum Erbschaftssteuergesetz.
Das Gewerbesteuergesetz beantragt Herr von Durant einer besonderen Kommission zu überweisen.
Ohne weitere Debatte mird diesem Antrage gemäß für das Gewerbesteuergesetz die Einsetzung einer besonderen Kom— mission von 15 Mitgliedern beschlossen.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Veränderung der Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Ostpreußen, Brandenburg, Sachsen, Hannover und der Rheinprovinz, wird ohne Debatte mit der Veränderung genehmigt, daß das Gesetz am 1. Juli 1891 in Kraft treten soll.
Es folgt der Bericht der verstärkten Kommunalkommission über den Entwurf einer Städteordnung für den Regie⸗ rungsbezirk Wiesbaden.
Referent ist Graf Matuschka.
Der Gesetzentwurf wird nach unerheblicher Debatte in der Fassung der Kommission angenommen.
In einmaliger Schlußberathung werden die Nachrichten von der Verwaltung der preußischen Staatsberg— werke, Hütten und Salinen während des Etatsjahres 18838. 89 berathen.
Der Referent Ober-Bürgermeister Schmieding (Dort— mund) knüpft an die Darlegung des derzeitigen Zustandes der Bergbau⸗ und Hüttenindustrie längere Betrachtungen über die Verhältnisse der Bergarbeiter und die Frage des Wieder⸗ ausbruchs eines großen Strikes. Er fordert, um die Verhetzung der Bergarbeiter durch eine, umstürz— lerischée Presse zu hindern, das Einschreiten nicht nur gegen den verantwortlichen Redacteur, sondern auch materiell gegen die Zeitungen selbst, und dementsprechend eine Aenderung der Gesetzgebung. Für den Arbeiterstand im All— gemeinen und namentlich fur den Bergarbeiter sei so viel ge— schehen, daß ein weiteres Eingehen auf die unberechtigten Forderungen der Arbeiter unverantwortlich wäre.
Die Nachrichten werden durch Kenntnißnahmen für erledigt erklärt.
Schluß 4 Uhr.
Haus der Abgeordneten. 62. Sitzung vom Donnerstag, 19. März 1891.
Der Sitzung wohnt der Minister der öffentlichen Arbeiten von Maybach bei.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend die Anlegung von Sammel—⸗ becken im Wupperthale.
Abg. Freiherr von der Reck bemängelt die allzu große Ausdehnung des Expropriationsrechts, welches die Grund— besitzer gesährde.
Die Abgg. von Kölichen, von Eynern und von Tiedem ann sowie der Regierungskommissar, Geheimer Ober— Regierungs-Rath Sternberg heben demgegenüber hervor, daß es sich hierbei um ein öffentliches Interesse handle, daß es sich überhaupt in dem vorliegenden Falle nur um kleine Grundflächen handle, welche zur Enteignung kommen würden.
Der Gesetzentwurf wird in dritter Lesung geneh— migt, ebenso die Gesetzentwürsfe, betreffend den Rechts— zustand vom Herzogthum Sachsen-Meiningen an Preußen abgetretener Gebietstheile im Kreise Weißenfels sowie die Abtretung preußischer Gebiets- theile an Sachsen-Meiningen, und der Gesetzent wurf, betreffend eine Erweiterung des Staatsschuldbuches.
Darauf wird die zweite Berathung des Staats— haushalts⸗Etats für 1891,92 fortgesetzt und zwar beim Etat der Eisenbahnverwaltung.
Bei den dauernden Ausgaben bemängelt
Abg. Seyffardt⸗Magdeburg die Zustande des Bahnhofes in Krefeld; die so schlecht seien, daß man sich wundern müsse, daß nicht schon häufiger Unglücksfälle vorgekommen seien. Von der Noth⸗ wendigkeit der Aenderung der Verbältnisse sei der Minister selbst überzeugt, denn eine nur einstündige Anwesenbeit des Ministers habe vor einigen Jahren genügt, um mehrere hunderttausend Mark aus dem Dispositionsfonds f⸗lüßssig zu machen zur Abstellung der größten Mißstände; seitdem aber rube Alles wieder. = Gebeimer. Ober aurath Dieckhoff erklärt, daß die Regierung baldiast Abbülfe schaffen werde.
Beim Titel 2 der Ausgaben: Besoldung der Rendanten, Buchhalter, Betriebs⸗Sekretäre u. s. w. fragt Abg. Bödiker die Regierung, ob sie die Klagen der von den sräheren Privatbahnen übernommenen Beamten, welche noch keine feste Anstellung erlangt hätten, berücksichtigen werde
Ministerial⸗Direktor Brefeld erklärt, das bei der Vermehrung der etatsmäßigen Stellen, welche in Ausicht genommen sei, die Wünsche diefer Beamten beruͤcksichtigt werden würden.
Auf eine Anregung des Abg. Rickert werden in Ver⸗ bindung mit diesem Titel die Petitionen von Beamten berathen, welche von der Budgetkommission bereits erledigt sind.
Referent Abg. Lo hren berichtet darauf über die n, . von Diätarien, welche der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen werden sollen, und ferner über den an die Budgetkommission verwiesenen Antrag Richter wegen der Dienstfreien Zeit der Eisenbahnarbeiter u. s. w. Die Kommission schlägt vor, dem Antrage folgende Fassung zu geben: Die Staatsregierung zu ersuchen, dem Landtage Uebersichten vorzulegen a. über die Zahl der gänzlich oder theilweise dienstfreien Wochen⸗ und Sonntage, welche dem Stations-, Strecken- und Fahrpersonal der Staats-Eisenbahnen zur Zeit gewährt werden; b. über die Zahl und die Ein— kommens verhältnisse der diätarischen Beamten in allen Zweigen der Staatsverwaltung sowie über Dienstalter und durchschnitt— liche Wartezeit derselben bis zur etatsmäßigen Anstellung.
Abg. Si mon⸗Waldenburg: Das Material, welches die Kom⸗ mission jetzt verlange, werde dazu dienen, daß man in der Sache klarer sebe als bisher. Die Klagen gingen namentlich dabin, daß die Verhältnisse des Direktionsbezirks Magdeburg schlechter seien als die der übrigen Bezirke; dort müßten die Diätarien am Längsten auf die feste Anstellung warten. Er wünsche deshalb, daß es ihnen gestattet werden möge, sich in andere Bezirke versetzen zu lassen.
Abg. von Eynern weist darauf hin, daß die Abgeordneten mit Briefen aus dem Kreise der Eisenbahnbeamten überschwemmt würden, die gar nicht verwendbar seien, weil meist gebeten werde, von den Namen keinen Gebrauch zu machen. Diese Belästigung der Abgeordneten könne vermieden werden, wenn die Beamten sich mit Petitionen direkt an das Haus wenden würden.
Ein Vertreter des Ministeriums giebt zu, daß die An— stellungsverhältnisse im Direktionsbezirk Magdeburg allerdings sebr schlechte seien; es werde eine Besserung immer im Auge bebalten. Redner theilt ferner mit, daß die bei einer früberen Gelegenheit auf— gestellte Bebauptung, daß ein Beamter der Stadt. und Ringbabn überhaupt keinen Anspruch auf einen dienstfreien Sonn— tag habe, nicht zutreffend sei. Für die dienstfreien Sonn tage des allerdings theilweise sehr stark in Anspruch ge— nommenen Personals sei nach Möglichkeit gesorat. Der Abg. Cremer habe ferner behaurtet, daß ein Eisenbabnbeamter während seiner 13 Dienstjahre nicht die Kirche habe besuchen können. Der Abg. Cremer hace den Namen seines Gewäbrsmannes nicht angeben können, und die Behörde müsse daber annehmen, daß der ff Beamte zwar Gelegenheit, aber nicht immer Neigung gehabt habe, die Kirche zu besuchen.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Maybach:
Meine Herren! Nur eine kurze Bemerkung. Die Staats regierung kann sich mit dem Antrage Ihrer Budgetkommission, wenigstens bezüglich der Eisenbahnverwaltung, einverstanden erklären; ich bin jedoch nicht in der Lage, bezüglich al ler Zweige der Staats— verwaltung, welche in dem Antrage unter b. ins Auge gefaßt sind, dieselbe Erklärung abzugeben, weil dieser Gegenstand innerhalb der Staatsverwaltung, besonders der anderen Ministerien, noch nicht er— örtert worden ist. Für die Staats -⸗Eisenbahnverwaltung und auch
ᷣ auverwaltung, also für mein Ressort, bin ich bereit, die Zusage zu geben, daß, wenn sich das hohe Haus diese Vorschläge der Budgetkommission aneignet, denselben Folge gegeben werden wird.
Abg. Lieber ist erfreut über die Zusage des Ministers und spricht sich im Gegensatz zum Abg. von Ernern dahin aus, daß es ihm immer ganz angenebm sei, wenn die Beamten ihn über ihre Verhältnisse unterrichteten; Sache der Abgeordneten sei es dann, das ihnen richtig Erscheinende hier zur Sprache zu bringen.
Abg. Cremer bleibt bei seinen früheren Behauptungen und weigert sich, die Namen zu nennen, weil die Beamten befürchteten, daß sie in einem solchen Falle Nachtheile treffen könnten. .
Ministerial ⸗ Direktor Brefeld: Wenn nicht wenigfstens die Kategorie der Beamten angedeutet werde, auf welche sich die Klagen
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in die böheren Gehaltsstufen einrückten. Dadurch werde die frühere Ungleichheit beseitigt, daß in einem Bezirk, wo viel ältere Beamten vorhanden seien, dieselben erst nach längerer Zeit das Maximalgehalt erreichten, während in einem Besirk mit jüngeren Beamten diese sebr bald das Maximalgehalt bezögen.
Die Anträge der Kommission werden angenommen.
Bei Titel 3 (Stationsvorsteher u. s. w.) treten die Abgg. Lotichius und Sander für die Besserstellung der Bahn— meister ein; Geheimer Rath Dückers sagt eine Erwägung dieser Anregung zu.
Die persönlichen Ausgaben werden ohne weitere Debatte genehmigt.
Bei den sächlichen Ausgaben, und zwar bei der Erneue— rung des Oberbaues, bemerkt
Abg. Dr. Sattler, daß die Antwort der Regierung auf seine Anfrage wegen der Verwendung der Schwellenschienen zu Ungunsten derselben ausgelegt worden sei. Das Osnabrücker Stahl werk, welches diese Schienen herstelle, babe ihn gebeten, die Frage noch einmal zur Sprache zu bringen; das Werk berufe sich darauf, daß die Eisenbahnverwaltung selbst die Schwellenschienen verwende.
Geheimer Dber ⸗Regierungs⸗Rath Schneider erklärt, daß die Schwellenschienen nach dem System Haarmann auf einer Eisenbabn— strecke des Bezirks Hannover verfuchsweise gelegt worden seien. Mängel, die sich dabei herausgestellt hätten, glaube Herr rmann beseitigen zu können durch eine anderweitige Konstruktion. s seien in Folge dessen zwei neue Versuchsstrecken mit Schwellen schienen belegt worden, darunter eine Strecke in der Kurve. Sie seien aber noch nicht lange genug im Betriebe, um schon jetzt ein Urtheil zu gestatten. .
Auf eine weitere Anfrage des Abg. Dr. Sattler wegen der Anwendung der Langschwellen auf der Stadtbahn erklärt
Geheimer Ober ⸗Regierungs⸗Rath Schneider, daß auf der Sta t bahn die Langschwellen sich wegen der vielen Kurven nicht
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bewährt hätten. Bei der stattgehabten Auswechselung sei man wieder dazu übergegangen, Querschwellen zu legen.
Ueber Petitionen der Handelskammern Bielefeld und Hannover wegen des Wagenmangels, welcher viele Fabriken gehindert habe, zur Genüge Kohlen zu beziehen, berichtet der Referent Abg. Lohren. Beide Petitionen werden der Regie⸗ rung zur Erwägung überwiesen.
Abg. von Veltheim führt Beschwerde über die Zugver pätungen auf der Stadtbahn im Verkehr nach Friedrichshagen und bittet um Herstellung besonderer Geleise für den Vorortverkehr, um diese Mißstände zu beseitigen.
Die sächlichen Ausgaben werden genehmigt, darunter ein Vermerk, durch welchen der Minister ermächtigt wird, bis zu 20 Millionen Mark zur Vermehrung der Betriebsmittel für unvorhergesehene Herr , n,, zu verwenden.
Damit ist die zweite Berathung des Etats der Eisenbahn— verwaltung erledigt.
Auf Grund des Berichts der Budgetkommission erklärt das Haus darauf die Vorlage der Verhandlungen des Landes⸗ eisenbahnraths durch Kenntnißnahme für erledigt; ebenso die Berichte über die Ergebnisse des Betriebes und über die Bau⸗ , n nn und Beschaffungen der Eisenbahnverwaltung für 18389. 90.
Bei dem letztgenannten Berichte beschwert sich der Abg.
Halberstadt über langsame Ausführung der schon lange bewilligten Bahnbauten Hirschberg-Peters dorf, Goldberg⸗-Merz⸗ dorf und Altdamm-Kammin.
Es folgt der Etat der Bauverwaltung. Ausgaben für das Ministerium spricht Abg. Sombart seine Befriedigung darüber aus, daß eine neue Baurathästelle Leitung des Hauptnivellementß an den Strömen und Kanälen eingerichtet sei, und tritt für eine Verbesserung der Lage der Feldmesser ein.
Die dauernden Ausgaben werden ohne weitere Debatte genehmigt.
Bei den einmaligen Ausgaben, und zwar bei dem Tilel: Regulirung der unteren Buch die Versa der unteren Oder, welcher durch eine Befes gearbeitet werden könne.
Ein Vertreter festigung der Ufer eine der Wiesenflächen an der unteren O fälle sehr erheblich abnehme.
der“, beklagt fruchtbaren Wief
der Ufer entgegen—⸗
der Bauverwaltung erklärt, Aufzabe der Adjazenten sei;
Eine Verbesserung sei in Gelder dafür auch bewilligt, es müßten Meliorationsverbände dafür erst bilden. Bei den Ausgaben für die Fulda⸗-Kanalisirung beme der Referent
von Keudell, daß die Regierung ünd den linken Fulda ⸗Arm zu kanalisiren, daß sie aber geneigt sei, den Umschlag in Münden zu
Abg Dr. Mit thof bedauert diese Entscheidung. längere Zeit durch ; Umschlag in Münden dringend nothwendig, des linken Fulda⸗Armes besser sein Die Budgetkommission beantragt, die zum Umbau Stettin als erste Rate geforderten Die Abgg. von Balan und Graf die Erhaltung des Pommern⸗Herzoge und weisen darauf hin, Provinzial-Landtag sich für die Erhaltung ausges
Trotzdem die Regierungsvertreter für die Forderung ein— traten, wird dieselbe abgelehnt.
Zur Ausarbeitung der speziellen Entwürfe und K Geschäftsgebäud
die Wünsche
. die Weser,
Flügels des Schlosses in 100 000 (66 zu streichen. empfehlen aß der pommersche
Laimburg⸗Stirum führt a daß jeder Luxus und jede Pracht kei . nur für Luft, Raum gesorgt werden, im Uebrigen gebaut werden. nicht durchdringen werde;
darauf halten müsse,
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r müsse sparsam u ti seinen Anschauungen wolle aber keine Verantwortung dafü tragen, wenn später sich eben solche Mißstände herausstellten, wie beir
Abg. Lieber: Neben dürfe das Parlaments aus (Sehr richtig!)
Anklick einer
Frage noch nie
O0 . ö en Reichstag
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Entwürfen Üübernor
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Mitglieder beider Häuser zugezogen würden
Abg. Dr. Friedberg: sei durchaus nicht zu vergleichen mit einem D ses entsprechen, zumal ude, Museen u. s. w. ständen.
Mitthof:
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zu der Befürchtung, Stirum ausgesprochen habe. Ausführungen d
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des Hauses von der Pracht des Gebäudes, in welchem
provisorischen P verlangten dur.
Der Titel wird genehmigt.“ die Berathung des Etats der Bauverwaltung erledigt.
SSchluß nach 3 Uhr. I. April, 12 Uhr.
Nächste Sitzung Dienstag, Tagesordnung: Petitionen.
ik und Volkswirths
Centralverein Hebung der Fluß
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entralvereins für Hebung de
Mittwoch wu it ei Reihe geschäftlicher Mittheilungen l Schreiben des Ministers für Handel Berlepsch, welcher in Beantwortung n in Kenntniß weiterer Schifferschulen im Auge Zwecke er sich mit den Königlichen Ferner gelangte ein
Schreiben des
einer Eingabe
lskammer zu Halberstadt gerichtetes — ; Sachsen von Pommer ⸗Esche zur Verlesung in welchem d theilt, daß ihn der Minister für öffentliche Arbeiten dem Landesdirektor der Provinz für Förderung ᷣ
Vorsitzendem Kanals, zugleich im Auftrage des Vere Kanalschiffahrt für Niedersachsen an, den vom 20. Januar so wie im Hinblick Gesetzes vom 9. Standpunkt vorzunehmenden Erörterung ob durch Fortsetzung des Dortmund⸗Emshäfen⸗Kanals n in der Richtung der sogen. Mittellandslinie, d. b. üb Hannover, Neubaldensleben nach Wolmitstedt dem Interess und unteren Weser und Elbe mehr als sprochen werde; die Handelskammer wird sodann Aeußerung über diesen Eegenstand bis zum 25. d. Me Darauf sprach Hr. Franz Siewert, Syndikus über den Elbe⸗Trave⸗Kanal Bedeutung Im Gegensatz zu glaubte der Redner das zum Gegenstande geborgenes
durch jede andere
kammer Halherstadt, kommerzielle Elbegebiete.
erforderliche
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und auch die finanzielle Seite der Angelegenheit bereits Ünter Hinweis auf die zahlreichen Mängel, welche der zu Ende des 14 Jahrbunderts bergestellten Wasserverbindung zwischen Elbe und dem Stepvenitz⸗Kanal, anhaften, ; den wachsenden Verkehr völlig unzureichend erscheinen müßten, zeichnete der Redner in eingehender W war Elbe Trave · Kanal als die direkteste und billigste Wasserstraße, n in Betracht kommen könne., Für Lübeck, dessen Verkehr relativ arm an Schwergütern sei, liege mit Ruücksicht auf die För burger Handelsverkehr nach Fertigstellung des fahren werde, ein doppelter Antrieb vor, dur
dessen Dimensionen für
eise den gegenwärtig geplanten e, welche hier
derung. welche der H Nord⸗Dstsee Kanals er⸗ ch Herstellung des Glbe⸗