Schutztruppe in ihr früheres
ension aus der hel 6 aus diesem
Dienstverhältniß zurücktreten und demnächst letzteren Dienstverhältniß a ,. werden.
Versorgungsansprüche wegen einer in der Schutztruppe erlittenen inneren Dienstbeschädigung können nur innerhalb sechs Jahren nach 8g Ausscheiden aus der Schutztruppe
nd gemacht werden. .
4 b äußeren Dienstbeschädigungen und der kontagiösen Augenkrankheit ist die Geltendmachung von Versorgungsansprüchen ohne Zeitbeschränkun szulassig⸗ .
Versorgungsansprüche, die nicht wegen Diensibeschädigung erhoben werden, sind nur insoweit zulässig, als fie bis zum Ausscheiden aus der 5 erhoben sind.
S. 15.
Scheiden Personen des Soldatenstandes aus der Schutz⸗
truppe ö ha r aus, so beginnt die Zahlung der letzteren
mit dem Ablauf des Vierteljahres, welches auf den Monat
solgt, in welchem das Ausscheiden stattgefunden hat. Bis zum
Beginn der Pensionszahlung wird dem Pensionär das bis—⸗ herige Gehalt belassen. ö
8 ;
Derden Militärpersonen nach dem Ausscheiden aus der Schutztruppe wegen einer mit dem Dient in letzterer in ursächlichem Zusammenhange stehenden Dienstbeschädigung pensionirt, nachdem sie in den Dienst des Heeres oder der Kaiserlichen Marine wieder übernommen waren, so fällt die gesammte von ihnen erdiente Pension dem ordentlichen Pensionsfonds zur Last. ö
. . t interläßt eine der Schutztruppe angehörige Person des . eine Wittwe oder eheliche Nachkommenschaft, so gebührt den Hinterbliebenen für das auf den Sterbemonat folgende Vierteljahr noch d . Gehalt des Verstorbenen. 16.
Die in den s§. 41 ff, 5. 56 und 88. 4 ff. des Gesetzes vom 27. Juni 1871 vorgesehenen Beihülfen stehen den Hinter⸗ bliebenen auch dann zu, wenn der Tod in Folge einer mili⸗ tärischen Aktion oder klimatischer Einflüsse und Vor Ablauf von sechs Jahren nach dem Ausscheiden aus der Schutztruppe ingetreten ist. ö . ; geh ö dieses Paragraphen finden auf die Angehörigen solcher Militärpersonen, welche nach einer mili— tärischen Aktion vermißt werden, gleichmäßig Anwendung, wenn nach dem Ermessen der obersten Militärverwaltungsbehörde das Ableben mit hoher Kö anzunehmen ist.
l
Oberste Verwaltungs⸗ beʒziehungsweise Reichsbehörde im Sinne der Pensionsgesetze ist für die Kaiserliche Schutztruppe der Reichskanzler (Reichs⸗Marineamt).
111. , .
Außer den im 8§. 2 Litt. a bezeichneten Militärpersonen können in die Schutztruppe auch solche Deutsche übernommen werden, welche der von dem Reichskommissar für Ost⸗-Afrika angeworbenen Truppe angehören. Sie erhalten hierdurch die Rechte und Pflichten der , Militärpersonen.
Für die in die 5 übernommenen Personen ist der in der Truppe des Reichskommissars bereits abgeleistete Dienst im Sinne dieses Gesetzes demjenigen in der Schutz⸗ truppe gleich zu achten. .
3 ö — Denjenigen aus dem Heere oder der Kaiserlichen Marine zur Truppe des Reichskommissars übergetretenen Militär⸗ personen, welche aus dieser bereits ausgeschieden sind oder in die Kaiserliche Schutztruppe nicht übernommen werden, und i hren Hinterbliebenen können Versorgungsansprüche nach Maß⸗ gabe der bisherigen Bestimmungen über die Versorgung der Militärpersonen des Heeres und der Kaiserlichen Marine und ihrer Hinterbliebenen vom Reichskanzler zugestanden werden. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und heigedrucktem Kaiserlichen Insieg:l. Gegeben Berlin, den 22. März 1891. (L. S8.) Wilhelm. . von Caprivi.
Dem zum Konsul der Niederlande in Köln ernannten bisherigen niederländischen Vize⸗Konsul H. CE. Leiden ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
Der bisherige Stations⸗Vorsteher erster Klasse Moersch zu Basel ist zum Eisenbahn⸗Verkehrs⸗Inspektor bei der Verwaltung der Reichs-Eisenbahnen in Elsaß⸗-Lothringen ernannt und dem⸗ selben die Verkehrs-Inspektion in Mülhausen übertragen.
Flaggenatteste find ertheilt worden: .
5 4 dem Kaiserlichen General⸗Konsul zu Amsterdam unter dem 19. März d. J. der im Jahre 1875 in Martenshoek aus Holz erbauten, bisher unter niederländischer Flagge ge⸗ fahrenen Kufftjalk „Maria“ von 68,22 britischen Register⸗ tons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergang derselben in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichs angehörigen Johannes Matthias Garms in Blankenese, welcher Blankenese zum en , 1 6 ö und diesem den . n „Elisabeth“ beigelegt hat;
. von . 3 Konsulat zu Sunderland unter dem 98. März d. J. dem dort aus Stahl neu erbauten Dampf⸗ schisff „Braunfels“ von 1975,99 britischen Registertons Netto⸗Kaumgehalt nach dem Uebergang desselben in das ausschließliche Eigenthum der deutschen Dampfschiffahrts⸗ Gesellschaft Hansa zu Bremen, welche Bremen zum Heimaths— hafen des Schiffes gewahlt hat.
Bekanntmachung.
Am 1. April d. J. wird die zwischen den Stationen Fulda und Wiesen an der Eisenbahnstrecke Fulda — Hilders gelegene Haltestelle Goetzenhof für den Personen⸗ und Ge⸗ päckverkehr eröffnet werden.
Berlin, den 26. März 1891. 5
Der Prãäsident 6 , n Schulz.
Bekanntmachung, ; r etreffend die Verlegung des Sitzes mehrerer au 2 des Invaliditäts- und Alters versicherungs⸗ gesetzes vom 22. Juni 1889 errichteter Schieds⸗
n= gerichte. r e 2 .
Auf Grund des 5§. 70 Absatz 2 des Invaliditäts⸗ und ane e e , . hat das Reichs⸗Versicherungsamt im Einvernehmen mit den Centralbehörden der bei der Invali⸗ ditäts und Alters versicherungsanstalt Hannover betheiligten Bundesstaaten in Abänderung der dies seitigen Bekanntmachung vom 12. Juli 1899 (abgedruckt in der Ersten Beilage des „Deutschen Reichs- Anzeigers“ Nr. 169 vom 15. Juli 1890) bestimmt, daß die Schiedsgerichte für den Stadtkreis und für den Landkreis Linden in der Stadt Hannover und das Schieds⸗ gericht für den Kreis Neustadt a. R. in der Stadt Wunstorf ihren Sitz haben. .
Berlin, den 26. März 1891. Das Reichs⸗Versicherungsamt. Abtheilung für Invaliditäts- und Alters versicherung. Dr. Bödiker.
Bekanntmachung. Verlegung des Postamts in Lichtenberg bei Berlin. Am 31. März Abends nach Dienstschluß wird das Post⸗ amt in Lichtenberg bei Berlin aus dem Hause Dorfstraße 47 nach dem Hause Dorfstraß e 30 verlegt. Berlin C., den 26. März 1891. . Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath. Gries bach.
Verordnung, K ffend das Verbot der Einfuhr von Rindvie 1 Königreichen der Niederlande und Belgien und dem Großherzogthum Luxemburg.
Auf Grund des 3. 7 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh⸗ seuchen, wird zur Abwehr der Einschleppung der Lungenseuche unter Abänderung der Verordnung vom 29. November 1883 (Central⸗ und Bezirks⸗Amtsblatt 1883 Seite 330) bestimmt,
was folgt:
5 1. ö . Die Einfuhr von Rindvieh, einschließlich der Kälber, aus den Königreichen der Niederlande und Belgien und aus dem Großherzogthum Luxemburg in Elsaß⸗-Lothringen wird bis auf Weiteres verboten. . 8 .
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Straßburg, den 18. März 13891. Jö ö. ie n nnn, kö Abtheilung für Finanzen, Landwirthschaft un änen. ö 9 Der Unter ⸗Staatssekretär von Schraut.
Die Nummer g des 2 welche von heute ab
Ausgabe gelangt, enthält unter .
ö. i g n 26 Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1891,92. Vom 22. März 1891; unter .
Nr. 1943 das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer An⸗ leihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine, der ,,, und der Post und Telegraphen.
22. März 1891; und unter 2 l s ga. Gesetz, betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗-Etat für das Etatsjahr 1890/91. Vom 22. März 1891.
Berlin, den 28. März 1391.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Didden.
Die Nummer 10 des , welche von heute b zur Ausgabe gelangt, enthält unter . I ier ö. hal Geh, betreffend die Kaiserliche Schutz⸗ truppe für Deutsch⸗Ost⸗Afrika. Vom 22. März 1891. Berlin, den 28. März 1891. Kaiserliches . mn nn. idden.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Gerichts-Assessor Thomas in Schroda zum Amts⸗ richter in Kempen,
den Gerichts⸗Assessor Theodor Neumann in Zeitz zum Amtsrichter in Tennstedt, ö.
den Gerichts⸗Assessor Kruspi in Wilhelmshaven zum Amtsrichter daselbst, .
den Gerichts-Assessor Gustav Krüger in Hannover zum Amtsrichter in Burgdorf,
den Gerichts-Assessor Moxter in Frankfurt a. M. zum Amtsrichter in Runkel,
den Gerichts-Assessor Dr. jur. Drehwald in Wallmerod zum Amtsrichter daselbst, .
den Gerichts⸗-Assessor Rudolf Püngeler in Aachen zum Amtsrichter in Rheydt und
den Gerichts-Assessor Nöldeke in Waldbröl zum Amts—⸗ richter in Saarlouis zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Domänenpächtern Ober⸗Amtmann Prütz mann zu Krotoschin, Ober⸗Amtmann Schmidt zu Bischwalde, NRegie⸗ rungsbezirk Marienwerder, Ober⸗Amtmann Redlich zu Granzow, Regierungsbezirk Potsdam, Ober⸗Amtmann Wette zu Dersewitz, Regierungsbezirk Stettin, Ober⸗Amtmann Heine zu Ohsen und Ober⸗Amtmann Bandel zu Kalenberg, Re⸗ k Hannover, den Charakter als Amtsrath zu verleihen.
Auf Ihren Bericht vom 8. März d. J. will Ich dem
Kreise Teltow im Regierungsbezirk Pots dam, welcher den Bau einer Kreischaussee von Brusendorf über Klein⸗Kienitz und
Rangsdorf ausgeführt hat, gegen Uebernahme der künftigen — — Unterhaltung Straße das Recht zur Er⸗ hebung des Chausseegeldes nach den Be en des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (Gesetz⸗Samml. S. 94 ff.) einschließlich der in demselben enthaltenen Be⸗ stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Er⸗ hebung 1 1 Vorschriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmilichen voraufgeführten Se⸗ stimmungen — verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt 2 16. März 1891
in, Mär .
4 ; Wilhelm R. von Maybach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Verordnung,
betreffend die Einführung preußischer Landes⸗ gesetze in Helgoland. Vom 22. März 1891.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
Preußen ꝛc. . verordnen auf Grund des 5. 11 des Gesetzes, betreffend die Vereinigung der Insel Helgoland mit der preußischen Monarchie, vom 18. Februar 1891 (GesetzSamml. S. 11), was folgt: ;
§. . Die nachstehend bezeichneten preußischen Landesgesetze treten, insoweit dieselben gegenwärtig in der Provinz Schleswig⸗-Holstein Geltung haben, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für Helgoland 1 Kraft:
I) die Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die allgemeine Regelung der Staatsdienerverhäunisse in den neu erworbenen Landestheilen (Gesetz Samml. S. 1619), und die Verordnung e. 49 2 . 6 4 ö. weitiger Einrichtung des Amtskautionswesens in den ⸗ e, K (Gesetz Samml. S. 1513) nebst allen hierzu ergangenen abändernden, ergänzenden und erläuternden dorschriften; .
ö. 16 h Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die Heranziehung der Staatsdiener zu den n, ,, . in den neu erworbenen Landestheilen (Gesetz'Samml. S. 1648), und das Gesetz vom 29. Juni 1886, betreffend die Heran⸗ ziehung von Militärpersonen zu Abgaben für Gemeindezwecke (Gesetz Samml. S. 181); . . ö
3) die Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die Ausdehnung der preußischen , auf die Beamten in den neu erworbenen Landestheilen Gesetz Samml. S. 1613), und das Gesetz vom 9. April 1879, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinargesetze (Gesetz⸗ Samml. S. 345); ö
4) die Verordnung vom 16. September 1867, betreffend die Zulässigkeit des Rechtsweges und die Anwendung der Gesetze vom 8. April 1847 über das Verfahren bei Kompe⸗ tenzkonflikten zwischen den Gerichten und K und vom 13. Februar 1854 über die Konflikte bei gericht⸗ lichen Verfolgungen wegen Amts⸗ und Diensthandlungen in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 der Monarchie einverleibten Landestheilen (Gesetz⸗ Samml. S. 1515), und die Verordnung vom 1. August 1878, betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden (GesetzSamml. S. 573); .
5) das Ausführungsgesetz zum Deutschen Gerichts verfassungsgesetz vom 24. April 1878 (Gesetz Samml. S. 230) unter Aufhebung der jetzt auf Helgoland bestehenden Gerichte sowie mit der , daß einestheils der 5. 26 nach⸗ stehenden Zusatz erhält: . . scch 33 in der Provinz Schleswig- Holstein geltenden
Vorschriften über die Zuständigkeit der Gerichte für
Angelegenheiten, welche zu der ordentlichen streitigen
Gerichtsbarkeit nicht gehören, werden auf Helgoland
erstreckt. . =. und anderentheils an die Stelle der Vorschriften in §. 35 Absatz 1 und 3 folgende Bestimmung tritt;
Die Vertrauensmänner des Ausschusses für den Be⸗ zirk von Helgoland werden durch die Vertretung der dortigen Gemeinde gewählt. ö .
6) das Gesetz vom 3. März 1879, betreffend die Dienst⸗ verhältnisse der Gerichtsschreiber (GesetzSamml. S. 99)
I) das Ausführungsgesetz zur deutschen Konkursordnung vom H. März 1879 (GesetzSamml. S. 1097; ö
8) die Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 (Gesetz⸗ Samml. S. 249); ö
M das Ausführungsgesetz zur deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (GesetzSamml S. 281); 3 . die Schiedsmannsordnung vom 29. März 1379 (Gesetz⸗ Samml. S. 5 . . —
11) das Gesetz vom 31. März 1879, betreffend die Ueber⸗ gangsbestimmungen zur deutschen Civilprozeßordnung und deutschen Strafprozeßordnung (GesetzSamml. S. 3323), mit der Maßgabe, daß an die Stelle der aufgehobenen Helgoländer Gerichte das Amtsgericht tritt; ö .
12) die Vero dnung vom 7. September 1879, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen r r S. 591), und die Verordnung vom 4. August 1884, betreffend das Verwaltungs zwangs⸗ verfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen in Angelegen⸗ heiten der Justizverwaltung (GesetzSamml. S. 321) .
13) das Gesetz vom 3. März 1880, enthaltend Bestim⸗ mungen über das Notariat (GesetzSamml. S. 177), und das Gesetz vom 15. Juli 1890, enthaltend Bestimmungen über das Notariat und über die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen (Gesetz S amml. S. 239);
14) das Gesetz vom 14 März 1885, betreffend die Ver⸗ tretung des Fiskus in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten der Justizverwaltung (GesetzSamml. S. 65); .
15) die Vorschriften, betreffend den Ansatz und die Er⸗ hebung der Gerichtskosten und die Gebühren der Notare und Rechts anwälte, insbesondere die Verordnun vom 30. August 1867 (GesetzSamml. S. 1369), das Aus führungsgesetz zum deutschen Gerichts kostengeseze und zu den deutschen Gebähren⸗ ordnungen für Gerichts vollzieher und für Zeugen und Sach⸗ verständige vom 10. März 1879 (Gesetz Samml. S. 145), das Ausführungsgesetz zur deutschen Gebührenordnung für Nechte⸗ anwälte vom 2. Februar 1880 (GesetzSamml S. 45) und alle über das Kostenwesen ergangene abändernde, ergänzende
den Bahnhof Rangsdorf der Berlin⸗Dres dener Eisenbahn nach
und erläuternde Vorschriften;
III. 16 das Gesetz vom 20. März 1837 über den Waffen⸗ brenn * Militärs (Gesetz Samml. S. 60; ), das Gesetz vom 4. Juni 1851 über den Belagerunge⸗ zustand (GesetzSamml. S. 6
18) die Verordnung vom 5. Juli 1867, betreffend die Einführung des emeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs in die Herzogthümer Holstein und Schleswig (Gesetz⸗Samml. S. 1133), mit der Maßgabe, daß in den 88. S1 bis 858 an die Stelle des 30. September 1867 der 1. April 1851 gesetzt wird. .
8 2.
Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1891 in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Hoch steigenhandigen Unterschrift und beigedruckiem Königlichen Insiege
Gegeben Berlin im Schloß, den 22. März 1891.
(C . 8.) Wilhelm.
von Caprivi, von Boetticher. von Maybach.
HSerrfurth. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. Miquel. von Kaltenborn. von Heyden. Graf von Zedlitz.
Ministerium des Königlichen Hauses.
Dem Königlichen Kronfideikommiß⸗Amtspächter d' Alton⸗ Rauch zu Bornim ist der Charakter als Königlicher Ober⸗ Amtmann beigelegt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
. dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der bisherige Eisenbahn⸗Betriebs Sekretär Braune zum Geheimen Registrator ernannt worden.
Der bisher im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten beschäfti te Bauinspektor Reiche in Berlin ist in gleicher Amtseigenschaft an die Königliche Regierung in Liegnitz versetzt worden.
Der bisher bei der Königlichen Regierung in Liegnitz angestellte Bauinspektor, Bauraih Fölsche ist als Kreis Bauinspektor nach Landeshut i. Schl. versetzt worden.
Der bisher bei den Universitätsbauten zu Halle a. S. beschäftigte Land⸗Bauinspektor Go rgolews ki ist der König—⸗ 2 Regierung in Hildesheim zur Beschäftigung überwiesen worden.
Der bisher bei Weichselstrom⸗Regulirungsbauten be⸗ schäftigte Wasser⸗Bauinspektor Hein rich Bergmann in Fordon ist nach Ruhrort Behufs Hülfeleistung bei den dortigen e, ,. versetzt worden.
Der Kreis Bauinspektor, Baurath Scheele in Dillenburg ist in gleicher Amtseigenschaft nach Fulda versetzt worden.
Der bisher bei der Königlichen Kanal⸗Kommission in Münster angestellte Wasser⸗Baulnspektor Plathner ist als ,. an die Königliche Regierung in Osnabrück ver— etzt worden.
Der bisher bei der Königlichen Regierung in Osnabrück angestellte Bauinspektor Onno Beckmann e'ist in gleicher . n cet an die Königliche Regierung in Stade versetzt worden.
Der bisher bei der Lohe⸗-Regulirung beschäftigte Wasser⸗ Bauinspektor Krey in Strehlen bei Breslau ist nach Posen versetzt worden, um im Bereiche der Königlichen Ansiedelungs⸗ Kommission für die Provinzen . und Posen be⸗ schäftigt zu werden.
Die bisherigen Obe⸗⸗Maschinenmeister und Baggerungs— Inspektoren Heinrich Teuhlfen zu Bauhof Bredow bei Stettin und Eduard Schmitt in Pillau sind unter Be— lassung in ihren gegenwärtigen Stellen zu Maschinen⸗Inspektoren mit dem Range der fünften Klasse der höheren Beamten der Provinz; albehoöͤrden ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Bei dem Ministerium des Innern ist der Geheime Kanzlei⸗Inspektor Radke zum Geheimen Kanzlei⸗Direktor ernannt, sowie
dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär Götze der Charakter als Seheimer Kanzlei⸗Inspektor beigelegt und der Geheime Kanzlei⸗ ee, Hoffmann zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär ernannt worden.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Heymann Bernstein in Berlin ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Berlin (Rosenthaker .
der Rechtsanwalt Dr. Berner in Osterode stpr. zum Notar für den Bezirk des Ober Landesgerichts zu Königs— berg i. Pr., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Osterode Ostpr.,
der Rechtsanwalt Dr. Bernhard Schmidt in Wischwill zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichs zu Königs⸗ berg i. Pr, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wischwill,
der Rechtsanwalt Da ne in Emmerich zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Emmerich, und
der Rechtsanwalt Dr. jur. Ludwig Hubert Wilhelm Gerhard Hastenrath in Bonn zum Notar für den Bezirk des Qber⸗Landesgerichts in Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in St. Vith, ernannt worden. ;
Dem Notar Schmitz in Lüttringhausen ist vom 1. April d. J. ab der Wohnsitz in Bensberg angewiesen worden.
Finanz⸗Ministerium.
Die Ziehung der 2. Klasse 184 Königlich preußischer Klassen⸗-Lotterie wird am 7. April d. 8 Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotterie⸗Gebäudes . Anfang nehmen.
Die Erneuerungsloose sowie die Freiloose zu dieser Klasse find nach den s§. 3. 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vor— legung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis *. 3. April d. J, Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.
Berlin, den 28. März 1891. .
Königliche General-Lotterie-Direktion.
Ministerium der geistlichen, Unterricht s⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Die Wahl des ordentlichen Lehrers am städtischen Gym⸗ nasium * Danzig Maximilian Grott zum Rektor der höheren urge g le zu Graudenz ist bestätigt worden.
Der bisherige Kreis-Physikus des Kreises Soldin Dr. Nes emann in Soldin ist als Bezirks-⸗Phyftkus in den 1 bͤstlichen Polizeibezirk der Stadt Breslau versetzt
Die Nummer 7 der Gesetz Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter 6 ; Nr. D442 die Verordnung, betreffend die Einführung preußischer . in Helgoland. Vom 22. März 185 Berlin, den 28 6 1891. Königliches Gesetz-Sammlungs-Amt. Didden.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats-Anzeigers“ wird eine erfügung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend anderweite Ab⸗ grenzung mehrerer Betriebsamtsbezirke, ver— oͤffentlicht.
Angekommen: Seine Excellenz der kommandirende Admiral Freiherr von der Gol tz, von Wilhelmshaven.
Aichtamtliches. Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. März.
Seine Majestät der Kgiser und König arbeiteten heute Vormittag mit dem Reichskanzler, hörten darauf die Vorträge des Chefs des Generalstabes der Armee sowie des Chefs des Militärkabinets und nahmen um 123 Uhr mili⸗ tärische Meldungen entgegen. Um 1 Uhr hatten der Ober— Bürgermeister von Koblenz Schüller und der Rechtsanwalt und Justiz⸗Rath Fischel die Ehre des Empfanges.
Das „Armee ⸗Verordnungablatt“ veröffentlicht eine Aller⸗ höchste Kabinets⸗-Ordre, betreffend Formations⸗Aende⸗ rungen ꝛc. aus Anlaß des Etats 1891/92; ferner werden in einer Beilage des „Armee⸗Verordnungsblattes“ Bestimmungen
über Gewährung von Pferde eldern, vom 28. Mär 1891, veröffentlicht. . ;
Zum 1. Juli 1891 wird der Stab des Infanterie⸗ Regiments Nr. 99 von Pfalzburg nach Zabern verlegt.
S. M. Aviso Pfeil“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Lavaud, ist am 25. März von Port Mahon abgegangen und am 27. März in Gibraltar angekommen.
Altona, 26. März. Fürst Bismarck ist, wie die Hamb. Börs.⸗Halle“ meldet, heute Mittag 11/9 Uhr zum Besuch des kommandirenden Generals Grafen von Walderfee hier eingetroffen und kehrte um 5“ Uhr wieder nach Friedrichsruh zurück.
Mecklenburg⸗ Schwerin.
ö Schwerin, 27. März. Gestern Nachmittag ver— schied hier nach langem Leiden im Alter von 83 Jahren der General der Infanterie und Ober⸗Kammerherr, Ober⸗-Hof— meister Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Marie, Adolf Freiherr von Sell.
. Freiherr von Sell, welcher 1815 in's Königlich Preußische Kaiser Franz. Garde · Grenadier · Regiment eingetreten war und in demfelben den Feldzug dieses Jahres und den Einzug in Paris mitgemacht hatte, schied im Jahre 1839 als Hauptmann aus der Preußischen Armee aus und wurde militärischer Gouverneur des nachmaligen Großherzogs Friedrich Franz UH. Als solcher hat er denfelben wäbrend seiner Schul und Universitätszeit nach Dresden und Bonn begleitet und seit jener Zeit über 69 Jahre stets Vertrauensstellungen am hiesigen Hofe eingenommen. und in engen Beziehungen zu den Mitgliedern des Großherzoglichen Hauses gestanden.
Wiederholt wurde von Sell zu vertraulichen Missionen, auch politischen Inhalts, benutzt, von 18652 bis 1858 fungirte derselbe als Großherzoglicher Gesandter am Königlich e , Hofe.
Auch nach dem Tode Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz II. verblieb der kurz vorher zum Ober⸗Kammerberrn ernannte Freiherr von Sell auf ausdrücklichen Wunsch Seiner König lichen Hoheit des Großherzogs Friedrich Fran; Ir. in seiner bisherigen Stellung als Ober ⸗Hofmeister Ihrer Königlichen Hobeit der Groß. herzogin Marie. von Sell war lange Jahre Commendator des Johanniter⸗Ordens für beide Großberzogthümer Mecklenburg, bis 1857 seine Gesundheit ihn zwang, dies Amt niederzulegen.
Oldenburg.
(GH Oldenburg, 286. März. Zur Feier des heutigen Geburtstages Ihrer öniglichen Hoheit der Großherzogin . die Stadt reichen Flaggenschmuck angelegt. — Seine
. 3. der Erbgroßherzog kehrte gestern hierher zurück. — Ihre Durchlaucht die Prinzessin Therese von Sachsen-Altenburg weilt zur Zeit am Großherzoglichen Hofe zum Besuch.
Sachsen⸗Meiningen. Ih Meiningen, 25. März. Seine Hoheit der Herzog und Höchstdessen Gemahlin sind heute von hier über München nach Italien abgereist.
Elsaßz⸗Lothringen. Straßburg, 27. März. Nr. 3 des „Gesetzblattes für n ,, . veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Fest⸗ stellung des Lan deshaushalts-Etats für Elsaß⸗ Lothringen für das Etatsjahr 1891392. Der Etat ba— lancirt in Einnahme und Ausgabe mit 49 830 732 66)
Oesterreich⸗Ungarn.
Rach, Mittheilungen des „W. T. B.“ sind die deutsch⸗-österreichischen Handelsvertrags-Verhand—
lungen noch nicht zu Ende geführt. Vorgestern und gestern ö keine Sitzungen der Delegirten stattgefunden.
Der Graf Franz von Meran ist laut Meldung des 5 T. B.“ gestern im 52. Lebensjahre in Abbazia ge⸗ rben. Gutem Vernehmen nach wird die Einberufung des Reichsraths auf den 9. April erfolgen.
Großbritannien und Irland.
Die Königin Victoria ist, wie dem „R. B.“ aus Grasse gemeldet wird, hocherfreut n, über ihren herz⸗ lichen Empfang daselbst. Die herrliche Aussicht von dein Grand Hotel und die getroffenen Einrichtungen hätten Ihre Majestät sichtlich befriedigt.
Die Hochzeit der Prinzessin Louise zu Schles— wig⸗-Holstein mit dem Prinzen Aribert von ÄAnhalt wird am 8. Juli in Windsor abgehalten werden. Dem Wunsche der Königin Victoria gemäß soll bei der 3 möglichst genau dasselbe Ceremoniell wie bei der ochzeit des Herzogs von Albany beobachtet werden.
Gestern fand der feierliche Schluß des Parlaments vor der Vertagung desselben statt. .
Der dritte große Postdampfer, welchen die cana— dische Pacific Eisenbahngesellschaft in England hat bauen lassen, wurde am Mittwoch in Barrow in Gegenwart mehrerer tausend Zuschauer vom Stapel gelassen und empfing in dem von Lady Northeote vollzogenen Taufakt den Namen „Empreß of India“. Der Dampfer ist wie seine beiden Vorgänger den Vorschriften der Admiralität entsprechend gebaut und kann erforderlichenfalls im Laufe von wenigen Stunden in einen Kreuzer für den Dienst der Marine umgewandelt werden. Die Dampfer sind für den Verkehr zwischen Vancouver und Yokohama bestimmt und besitzen eine garantirte Fahrgeschwin⸗ digkeit von 18 Knoten in der Stunde.
Der Grund, weshalb die Zusammensetzung der Arbeits⸗ kommission noch immer nicht festgestell ist, besteht nach dem „Scotsman“ darin, daß mehrere Herren, welche die Regierung in Vorschlag brachte, die Ernennung abgelehnt haben.
Die neuen Magazingewehre scheinen sich nicht ganz bewährt zu haben. Von den S0h unter das 2. Bätalllon des Dorsetshire⸗Regiments vertheilten Gewehren wurden, der „A. C.“ zufolge, 509 auf Befehl des Kriegs⸗Ministeriums J da sich bei ihnen wesentliche Mängel gezeigt hatten.
Aus Ottawa in Cana da wird gemeldet: Die Regierung der Vereinigten Staaten habe Lord Salis burn ersucht, die canadische Regierung zu veranlassen, daß sie Maßregeln treffe, um das heimliche Eindringen von Chinesen über die canadische Grenze nach den Vereinigten Staaten zu verhindern. Der canadische Minister⸗Präsident hatte erklärt, daß er nicht in der Lage sei, derartige Maßregeln zu treffen.
Wie „R. B.“ aus St. Johns in Neufundland berichtet, werden überall auf der Insel Volksversammlungen ab⸗ gehalten, um gegen die Bill Lord Knuts ford's zu pro⸗ testiren. Die Redner erklären die Bill für eine Verletzung der Verfassung der Kolonie und ein reines Zwangsgesetz. Die Regierung und die Opposition gingen vereint in der An— gelegenheit vor, und am 31. März werde eine aus füuf Mit⸗ gliedern bestehende Abordnung nach England abreisen.
Frankreich.
Paris, 28. März. Die Königin von England hat dem „W. T. B.“ zufolge aus Grasse an den Präsidenten Carnot folgendes Telegramm gerichtet:
„Ich danke Ihnen von ganzem Herzen für Ihre äußerst liebens⸗ würdige Depesche und bin tief gerührt von dem herjlichen Empfang, welchen ich überall auf meiner Durchreife durch Frankreich und bei meiner Ankunft hier in diesem entzückenden Lande gefunden habe.“
Am Donnerstag Nachmittag empfing der Präsident Carnot in feierlicher Audienz den russischen Botschafter von Mohrenheim, der ihm die Insignien des Andreas⸗— Ordens überreichte. Der Botschafter versicherte den Prä⸗ sidenten in einer Ansprache, daß er glücklich sei, die Gefühle der Herzlichkeit ausdrücken zu dürfen, die der Kaiser Alexander für die Person des Präsidenten empfinde. Carnot dankte dem Botschafter und bat ihn, dem Kaiser seinen Dank für die ihm zu Theil gewordene Sympathiebezeugung kund zu thun.
Der Prinz Carl von Baden ist vorgestern von Monaco kommend hier eingetroffen und beabsichtigt, einige Tage hier zu verweilen.
Bei den Ministern de Freycinet, Bourgeois, Ribot
und Roche erschienen . Deputationen der Gesell⸗ schaft der dramatischen Autoren und Schriftsteller, sowie des Verbandes der republikanischen Journalisten, ferner Abgeordnete aus den Kreisen der Autoren und Komponisten überhaupt, sowie der Herausgeber und anderer Interessenten, um auf die Gefahren hinzuweisen, welche in Pl einer Kündigung der mit der Schweiz und F gien Betreffs des Schutzes des litearischen und artistischen Eigenthums geschlossenen Konventionen entstehen würden. Eine zahlreich besuchte Versammlung von In⸗ dustriel len, welche vorgestern auf der Börfe in Ronen stattfand, beschloß einstimmig eine Re solut ion, in welcher die 6 und die gesetzgebenden Körper aufgefordert werden, in dem neuen Zolltarif allen Zweigen der nationalen Arbeit wirksamen Schutz angedeihen zu lassen, außerdem wurde beschlossen, Massenpetitkonen unter den Industrie llen, Landwirthen und Arbeitern der dortigen Gegend zu veranstalten.
Rußland und Polen.
Der Kaiser hat am Mittwoch die Militär-Attachss für Berlin und Wien, Obersten von Butakow und Zujew empfangen. ö Der „Regierungs⸗-Anzeiger“ vom 27. d. M. veröffentlicht die Enthebung des bisherigen Botschafters beim Quirinal Barons Uexküll wegen schwerer Krankheit, von seinem 1 und seine Ersetzung durch Vlangaliz ferner die
nennung Schischkin's zum Adjunktendes Ministers des Aeußern und die Besetzung des dadurch erledigten Gesandten⸗ postens in Stockholm durch Sinowjew; endlich die Be⸗ rufung des Geheimen Raths Grafen Kapnist an Stelle Sinowjew's zum Direktor des Asiatischen Departements. Da die Selte der Stund isten in Südrußland schnelle ortschritte macht und sich auch in . zu entwickeln eginnt, fanden im heiligen Synod Be prechungen darüber statt, wie der Stundismus zu bekämpfen sei. Einen Anhalte⸗ punkt gewährte der Umstand, daß die Sektirer ihre Kinder die Pfarrschulen der orthodoxen Kirche besuchen lassen. Ein Kaiserlicher Ukas, betreffend die Ex⸗
proprigtion von Ländereien für den Eisenbahnb von Wladiwostok bis Grafskaja, ist am 26. d. NR.