1891 / 80 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Rei Hollman enf begeben.

chs⸗Marineamts Vize Admiral licher Veranlassung nach Kiel

Allerhöchster Bestimmung gemäß wird die Fuß⸗-A1rtille rie an Stelle der Jägerbüchse M 71 mit dem Karabiner 88

ausgerüstet.

Köln, 3. April. Der erzbischöfliche Offizial, Ordinariats— und General-Vikariats-Rath, Domherr Dr. Anton Heuser

ta ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestorben.

Bayern.

München, 3. April. In seiner gestrigen Vo rmittags— sitzung beschäftigte sich der Oberste Schulrath, wie die „Allg. Ztg.“ berichtet, mit denjenigen Paragraphen der Schul⸗ ordnung, welche die Ordnung des Schuljahres, sowie die Schul- und Hausaufgaben an den humanistischen Gymnaslien, dann das Gym nasialabsolutorium behandeln. Im Wesentlichen wurden hierbei die Beschlüsse der Dezembersitzung erneuert; bezüglich des Schlusses der Schulen (am 14. Juli) wurde einstimmig empfohlen, daß derselbe mit einem feierlichen Akt zu geschchen habe. Ferner wurde begutachtet, an Stelle der Bestimmung, welche den Lehrer der nächst⸗ höheren Klasse verpflichtet, neben der Durchsicht der Schul⸗ und Hausaufgaben der unteren Klasse, in dieser während der letzten Tage des Schuljahres Unterricht zu ertheilen, die Vor⸗ schrist zu setzen: Dem Rektor, welchem, neben dem bisherigen Srdingrius, den übrigen in ber Klasse beschäftigten ordent— lichen Lehrern und dem Ordinarius der nächsthöheren Klasse, die Beurtheilung der Reife für das Vorrücken vorzugsweise zusteht, liegt es ob, auf eine, soweit nur immer erreichbare Klarstellung der einschlägigen Verhältnisse rechtzeitig Bedacht zu nehmen. „Zwischennoten sollen im Jahreszeugnisse, nicht aber in den zu Weihnachten und Ostern auszugebenden Zeugnissen ausgeschlossen sein. Als die vier Noten werden: „sehr gut“, „gut“, „genügend“ und „ungenügend“ in Aussicht genommen. S In der Nachmittagssitzung fuhr der Oberste Schulrath in Berathung der Schulordnung bis zum VII. Titel (Vorstand der humanistischen Gymnasien; Lehrerrath) fort. Dem Titel V. wurde eine Vorschrift über die Ergänzungsprüfung der absolvirten Realgymnasiasten eingefügt, wonach diese Prüfung durch Theil— nahme an der Absolutorialprüfung des humanistischen Gym— nafiums „in der Beschränkung auf die alten Sprachen sschriftlich und mündlich!“ abgelegt wird. Das Maximum des Schularrestes soll künftighin nur eine Stunde betragen; über die Art, in welcher die hierbei im Interesse erziehlicher Thätigkeit nicht zu entbehrende Beaufsichtigung gedacht ist und zu handhaben sei, wird eine erläuternde Entschließung ergehen.

Württemberg.

Stuttgart, 3. April. Die Kammer der Abgeord— neten setzte in ihrer gestrigen Sitzung die Berathung der Anträge der Finanzkommission zum Haupt-Finanz-Etat für 1891393 fort.

Bremen.

Bremen, 3. April. Einer Senatsmittheilung be⸗ züglich der Korrektion der Außenweser (siehe Nr. 78 des „R.⸗ u.

Ztg.“ Folgendes: Die Kosten des Projekts sind unter Zu⸗ grundelegung der Verhältnisse zur Zeit seiner Aufstellung (im Jahre 1889) auf rund 2200000 ½6 veranschlagt worden. Indieser Summe sind jedoch die zu rund 480000 6 veranschlagten Kosten von besonderen, die Forts auf dem Langlütjensande mit dem Leit— damm verbindenden Querdämmen nicht mit enthalten, da zur Zeit noch nicht mit Bestimmtheit zu übersehen war, welche An— forderungen Behufs Erhaltung der Zugänglichkeit der Forts bei Niedrigwasser Seitens des Kaiserlichen ReichsMarineamts gestellt werden würden. Da das Projekt Seitens der Deputation für Häfen und Eisenbahnen, wie auch Seitens des Tonnen- und Bakenamts, welches vom

zu einer gutachtlichen Aeußerung aufgefordert worden war, auf das Wärmste zur Ausführung empfohlen wurde, durch dasselbe jedoch nicht nur bremische, sondern auch preußische und oldenburgische Interessen berührt werden, ins— besondere auch die in Rede stehende Strecke der Außenweser unter preußischer Staatshoheit steht, erachtete der Senat es für geboten, das Projekt der preußischen und der oldenburgischen Staatsregierung mitzutheilen und den Abschluß eines Vertrages wegen Ausführung desselben anzuregen. Die zu diesem Behuf vom Senat gleichzeitig beantragten kommissarischen Verhand— lungen, zu welchen sich die preußische und die olden— burgische Regierung bereit gefunden haben, und an welchen bezüglich der die Reichsmarine betreffenden Interessen auch das RKaiserliche Reichs-Marineamt durch einen Kommissar theil⸗ genommen hat, haben am T., 8. und 9. Oktober v. J. und am 10. und 11. März d. J. stattgefunden und zum Abschluß eines Vertrages vom 11. März d. J. geführt.

Der Vertrag lautet:

Art. J. In der Außenweser wird auf der Strecke von der Geeste⸗ mündung bis zum Wremer Sieltief 8urch Anwendung künstlicher Mittel mit einem Kostenbetrage bis zu drei Millionen Mark eine neue Fahrbahn hergestellt. Die Ausführung wird auf Grund des von den drei Regierungen im Einverständniß mit der Kaiserlichen Marineverwaltung vereinbarten Planes durch Bremen bewirkt. Art. IJ Die Kosten der Ausführung und der Unterhaltung bis zu drei Millionen Mark (Art. L) zuzüglich einer Verzinsung von drei⸗ einhalb Prozent werden allmählich auß dem Aufkommen der zufolge Staatsvertrages zwischen Preußen, Oldenburg und Bremen vom 5. März 1876 zur Hebung gelangenden Schiffahrtsabgabe erstattet, soweit dieses Aufkommen nicht zur Deckung der daraus vorweg zu be—⸗ streitenden Ausgaben erforderlich ist. Tie vorgedachte Verzinsung beginnt mit dem ersten Tage des auf die Verwendung folgenden Monats. Bremen hat den Regierungen der beiden andern Staaten eine Abrechnung über die Ausgaben jeden Jahres, sowie die Vorschläge über den aus der Schiffahrtsabgabe zu entnehmenden Erstattungs— betrag zur Prüfung und Anerkennung vorzulegen. Artikel III. Soweit die Aufwendungen Bremens (Artikel I) nicht innerhalb dreißig Jahren nach Genehmigung dieses Vertrages aus dem Aufkommen der Schiff fabrtsabgabe gedeckt sind, wird der Fehlbetrag einstweilen mit drei Sechsteln von Preußen und mit einem Sechstel von Oldenburg an Bremen gezablt, der Rest mit zwei Sechsteln von Bremen über— nommen, jeder der drei Staaten aber für seine Aufwendungen ein— schlteßlich einer Verzinsung von dreieinhalb Prozent nach dem gleichen Antbeilsverhältnisse aus dem verfügbaren Ertrage der Schiffahrts— abgabe entsckädigt. Art IV. Dieser Vertrag tritt sofort nach er folgter Senehmigung desselben in Kraft.

So geschehen Bremen, den 11. März 1891.

St.-A.“ vom 2. d. M.) entnimmt die „Wes.!

Die Groß erzoglich oldenburgische Staatsregie— rung hat unter dem 24. März ihre ö zu dem Vertragsentwurf sowie ihre Bereitwilligkeit, die; in dem Ar— tikel I V desselben vorbehaltene Genehmigung zu vollziehen, erklärt, sobald die gedachte Durchbaggerung zwischen Norden⸗ ham und Geestemünde, welche auch von dem Landtage des Großherzogthums als Bedingung der Genehmigung hingestellt worden, bremischerseits zugestanden sei.

Die Königlich preußische Staatsregierung hat unter dem 28. März dem Senat mitgetheilt, daß sie bald— thunlichst die Genehmigung des Landtages zu dem Vertrage einholen werde.

Heute Vormittag fand laut Meldung des W. T. B.“ in der bberen Rathhaushalle daselbst unter zahlreicher Be⸗ theiligung des Publikums die feierliche Einführung und Vereidigung des neuen Senators Wessel statt.

Defterreich⸗ Ungarn.

Wien, 4. April. Nach amtlicher Bekanntmachung wird die feierliche Eröffnung des Reichsraths durch Seine Majestät den Kaiser in Person am 11. d. M. Mittags statt⸗ finden.

Der Verwaltungsausschuß des ungarischen Unterhauses begann, wie Wiener Blättern gemeldet wird, vorgestern mit der Detailberathung der Verwaltungs⸗ Reformvorlage. Eine lebhafte Diskussion entwickelte sich gleich bei 5. 1, in welchem ausgesprochen ist, daß die Ver— waltung in den Komitaten eine staatliche Aufgabe sei, welche von ernannten Beamten im Rahmen des Gesetzes erfüllt werde.

Großbritannien und Irland.

Bei der gestrigen Unterhauswahl in Nord-Sligo (Irland) ist der antiparnellitische Kandidat Collery mit einer Mehrheit von 780 Stimmen gegen den parnelli⸗ tischen Kandidaten zum Deputirten gewählt worden.

Ueber das Massacre der britischen Truppen in Manipur enthält ein aus Kalkutta eingegangener Draht— bericht des bei der Expedition betheiligt gewesenen Lieutenants Gurdon folgendes Nähere:

Gleich nach seiner Ankunft am 24. März sandte De Quinton eine Abtheilung Soldaten aus, um Jubrai, den Thronnachfolger des Rajah von Manipur, zu verhaften. Die Bevölkerung leistete jedoch Widerstand und ein allgemeiner Kampf folgte. Den Gurkhas ging die Munition aus und sie waren gezwungen, zur Wohnung des briti—⸗ schen Agenten zu flüchten, gegen welche die Manipurs ein Bombar— dement eröffneten. De Quinton wollte darauf mit dem Jubrai in Verhandlung treten, wurde jedoch durch Verrath zusammen mit Oberst Skene, Gerimwood, Cossins und Simpson gefangen ge— nommen. Die Manipurs nahmen dann den Angriff wieder auf und am 25. März Nachmittags 2 Uhr mußten wir den Rückzug antreten, da der Mangel an Munition uns jede weitere Vertbeidigung unserer Stellung unmöglich machte. Wir schlugen uns durch, bis wir glücklicherweise Kapitän Cowlivy mit seiner Abtheilung trafen, bei rechen wir dann in Sicherheit waren. Das Schatzgebäude ist verbrannt.

Das Entsatzkontingent, welches aus Birma heran⸗ gezogen ist und über Tamu marschirt, kann erst am 17. April in Manipur eintreffen. Einige Leute vom Stamme der Naga haben sich zu Spionendiensten angeboten, um den Eng— ländern Nachrichten über die Lage der Gefangenen zu bringen. In Köhima waren am 2. d. M. nur 35 Gurkhas von dem nach Manipur entsandten 4-590. Mann zählenden Kontingent eingetroffen. Ihre Erzählungen bestätigen die bisherigen Nachrichten. Die Eng⸗ länder waren gezwungen, das Residentschaftsgebäude aufzugeben, weil sie keine Munition mehr hatten. Die Mani— puris hatten offenbar den Schlag lange vorbereitet. Am

letzten Montag nahm Macintyre stehende Abtheilung Naga-Militärpolizei die ver— rammelte Stellung der. Manipuris in Mao, ohne selbst Verluste zu erleiden. Die Militärpolizei legt Verschanzungen zwei Meilen von der Grenze gegen Manipur an.

Der von einem Ausschuß der australischen Föde⸗ rations-Konvention ausgearbeitete Entwurf einer Bundesverfassung soll, wie dem „R. B.“ aus Sidney gemeldet wird, zunächst an die einzelnen Legislaturen zur Genehmigung gehen. Erst wenn diese ertheilt ist, soll das Reichs-Parlament um seine Zustimmung angegangen werden. Die Hauptbestimmungen des Entwurfs sind folgende:

Der Bund soll den Namen tragen Commonwealth von Austra— lien“. Die Verfassung soll sechs Monate nach der Genehmigung

des Reichs-Parlaments in Kraft treten. Die Legislatur wird

Königin, einem Senat und einem Repräsentantenhause be⸗

Die Königin ernennt den General- Gouverneur, dessen Gehalt mindestens 10 000 Pfd. Sterl. jährlich beträgt. Die Kologien werden den Namen Staaten fühten. In den Senat schickt jeder Staat acht Vertreter, die von dem Parlament des betreffenden Staates auf sechs Jahre gewählt werden. Die Wahlen für das Repräsentanten⸗ baus finden alle drei Jahre statt, und zwar direkt durch das Volk. Auf je 30 000 Bewohner soll ein Vertreter kommen. Jeder Senator und jeder Abgeordnete erhält 500 Pfd. Sterl. jährliche Diäten. 51 Paragraphen des Entwurfs handeln von der Kom— petenz des Bundes-Parlaments. Die Exefkutiwgewalt der Königin wird durch einen General- Gouverneur ausgeübt werden, welchem ein Beirath von sieben Ministern zur Seite steht. Jeder Minister muß entweder Senator oder Abgeordneter sein Für die Gehälter der Minister werden 15 96900 Pfd. Sterl. ausgesetzt. Die Exekutiyregierung wird alsbald nach ihrer Einsttzung die Verwaltung der Zölle, der Accise, des Post, Telegraphen«“, Heer und Leuchtwesens übernehmen.

Italien.

Einem Brief aus Abessinien vom 1. Februar zufolge, welchen die „Riforma“ veröffentlicht, wird es dem Negus Menelik wegen der Unzufriedenheit unter den alten Häupt⸗ lingen von Schoah sehr schwer, sich und seine Herrschaft aufrecht zu erhalten. Sie sähen mit Mißvergnügen, daß Menelik die Häuptlinge aus den Zeiten des Negus Johannes begünstige. Wahrscheinlich würde keiner von ihnen einen Zug nach dem Norden mitmachen. Durch die anhaltende Hungersnoth in einigen Provinzen sei die Unzufriedenheit so vermehrt, daß man den Ausbruch einer Revolution befürchte. Zu jener Zeit weilten Graf Antonelli und Salimbeni noch am Hofe Menelik's. Die „Riforma“ folgert aus dem Brief: der Negus könne nichts unternehmen, auch wenn er dies beabsichtigen würde.

Die Prinzen Victor und Louis Bonaparte sowie die Prinzessin Lätitia, Wittwe des Herzogs von Aosta, sind am Freitag von San Remo nach Turin zurück— gereist. Die Kaiserin Eugenie begleitete die prinz lichen Herrschaften nach dem Bahnhofe und reiste sodann nach

Mentone, wo sie einen zehntägigen Aufenthalt zu nehmen gedenkt.

eine unter dem Befehl des Kapitäns

Spanien.

Den in nächster Zeit wieder zusammentretenden Cortes wird nach der erfolgten definitiven Konstituirung der Depu⸗ tirten kammer zunächst das Budget für 1891 92 zugehen; ferner wird ihnen ein Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe zur Konsolidirung der schwebenden Schuld, und ein weiterer bezüglich einer Anleihe für Cuba vorgelegt werden. Mit besonderem Interesse sieht man jedoch den in Aussicht gestellten Vorlagen zur Sozialgesetz— gebung entgegen. Die Frage, ob und in welchem Maße der Staat in die Regelung der Arbeitsverhält⸗ nisse einzugreifen und bei der wirthschaftlichen Sicherung der Lage der Arbeiter mitzuwirken habe, wurde in der spanischen Presse seit Langem erörtert, und die Ansicht, daß die Fixirung der Arbeitszeit, des Arbeitslohns u. s. w. völlig der Verstän— digung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Kranken⸗ und Altersversicherung der Arbeiter ihrer eigenen Initiative überlassen bleiben solle, fand eine große Anzahl von Ver⸗ fechtern. Der Minister-Präsident Canovas del Castillo hielt nun im Madrider Athenäum vor einiger Zeit einen überaus fesselnden Vortrag über das Thema der Sozialgesetz—⸗ gebung. Trotz des theoretischen Charakters der Auseinander⸗ setzungen des Hrn. Canovas, weicher in der gelehrten Gesell⸗ schaft selbstverständlich nicht als Minister-Präsident, sondern als Historiker und Staatsmann sprach, konnte man, wie die „P. C.“ schreibt, immerhin Anzeichen der Richtung entnehmen, in welcher sich die Aktion der Regierung auf diesem Gebiete bewegen dürfte. Hrn. Canovas scheine der deutsche Staatssozialismus als Muster vorzuschweben, ohne daß sich jetzt schon sagen ließe, bis zu welchem Umfange die spanische Regierung sich die Sozial⸗ gesetzzebung des Deutschen Reichs aneignen werde. Wie es heißt, würden die angekündigten Vorlagen zunächst die Rege⸗— lung der Frauen- und Kinderarbeit in den Fabriken, die Er⸗ richtung von Kranken- und Invaliditätskassen und die Fest— stellung der Haftpflicht des Unternehmers bei Arbeitsunfällen zum Gegenstande haben.

Der Madrider „Imparcial“ will wissen, daß die spanische Regierung Angesichts der über die fortdauernd gespannte innere Lage in Portugal einlaufenden Nachrichten sich ver⸗ anlaßt sehen könnte, Vorsichts maßregeln an der Grenze zu treffen.

Portugal.

Der König und die Königin statteten, wie, W. T. B.“ aus Lissabon meldet, gestern dem dort vor Anker liegenden deutschen Geschwader einen Besuch ab. Im Gefolge des Herrscherpaares befanden sich der Marine-Minister Ennes und der Marine Kommandant. Der Besuch dauerte eine ganze Stunde.

Luxemburg.

Luxemburg, 2. April. Wie Frankfurter Blätter mel⸗ den, waren Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgrtoßherzogin von Baden am Dienstag Nachmittag in Frankfurt a. M. eingetroffen, statteten Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Luxemburg. einen Besuch ab und fuhren Abends nach Berlin weiter.

Die luxemburgische Postverwaltung hat, der „Köln. Ztg.“ zufolge, neue Briefmarken mit dem Bilde des Großherzogs ausgegeben.

Tůrkei.

Der „Ag. d. Const,“ zufolge hat der (in der gestrigen Nr. d. Bl.) gemeldete Schritt des bsterreichisch⸗ungarischen Botschafters Freiherrn von Calice anläßlich des Vor—⸗ falls in Ueskueb in der Abgabe einer mündlichen Er⸗ klärung bestanden, von der er auch eine Abschrift hinter⸗ lassen habe. Die Uebergabe einer förmlichen Note habe nicht stattgefunden.

Serbien.

Belgrad, 3. April. Der Skupschtina ist laut Meldung des „W. T. B.“ gestern ein Gesetzentwurf zu⸗ gegangen, betreffend die Konvertirung der serbischen Anleihen in vierprozentige zum Minimalcourse von 82, 30.

Bulgarien.

Sofia, 3. April. Der Prinz Ferdinand xichtete, wie „W. T. B.“ meldet, an Stambulow ein der Bevölke—⸗ rung durch Maueranschlag kundgegebenes Reskript, in welchem er sagt, das Bedauern und die Entrüstung, mit welcher die Nation die Ermordung des besten Menschen und eines so hervorragenden Talenis, wie es Beltschew war, aufnahm, hätten bewiesen, daß die inneren und äußeren Feinde Bulgariens an der Möglichkeit verzweifeln müßten, das Land durch Aufstände und Empörungen zu vernichten, aber auch auf dem neu ein⸗ geschlagenen verabscheuungswürdigen Wege der in der Dunkelheit ausgeführten Ermordung bulgarischer Staats⸗ männer würden die Feinde Bulgariens nicht zu ihrem Ziele gelangen. Beltschew's unschuldig vergossenes Blut werde den bulgarischen Patriotismus nur noch befestigen, an dem alle schlechten Vorsätze der Tinde zerschellen. Der Prinz spricht sodann, indem er Stambukow, seinen ersten und ausgezeichneten Mitarbeiter an der Unabhängigkeit und Freiheit Bulgariens, anläßlich seiner Errettung auf das Wärmste beglückwünscht, die Hoffnung aus, daß die energischen Maßnahmen der Regierung die letzten Ueberreste feindlicher Elemente vernichten würden.

Montenegro. Cettinje, 3. April. Der neu ernannte franzöfische Gesandte Ameleot ist, wie telegraphisch berichtet wird, in Cettinje eingetroffen.

Amerika. Vereinigte Staaten. Die Thatsache, daß Prä⸗ sident Harrison die Vorbereitungen für seine Rundreise durch den Süden und Westen der Union trifft, beweise, wie „R. B.“ meint, daß er dem italien isch⸗amerikanischen Zwischenfall keine weittragende Bedeutung bjeilege. Der Präsident werde am 16. April von Washington abreisen. Der Presse wurde am Mittwoch der zwischen dem Staate⸗ sekretaär Blaine und dem italienischen Gesandten leßthin geführte Schriftwech sel mitgetheilt. Weitere Nachforschungen in New⸗Orleans haben übrigens dem „R. B.“ zufolge herausgestellt, daß von den vierzehn gelynchten Italienern alle bis auf vier geborene oder naturalifirte Bürger waren. Die vier sind Charles Trahina, Antonio Bagnetto, Pietro Monasterio und Charles Comitez. Trahina habe früher das Räuberhandwerk in Sizilien betrieben.

Bagnetto soll wegen eines verübten Mordes geflohen sein,

wo er zur Räuberbande Expositie's gehört habe. Antonio Marchefi, welcher sich gleichfalls unter den Gelynchten befand, sei ein Garibaldianischer Veteran, welcher aus Palermo habe fliehen müssen, weil eine Anklage auf Mord gegen ihn erhoben worden sei. Von den Antezedentien des Comitez sei nichts bekannt. Die Einwanderung der Italiener nach den Vereinigten Staaten ist, wie noch hinzugefügt wird, in den letzten Jahren bedeutend gestiegen. Es wandern jetzt mehr Italiener ein, als Angehörige irgend einer anderen Nation. Im Maͤrz betrug ihre Zahl 7869. Am 2. 8d. landeten in New—

York 1607 Italiener.

Parlamentarische Nachrichten.

Ueber das dem Reichstage noch vorliegende Arbeits— material schreibt die „Nat. tg.“:

Die wichtigste der noch zu erledigenden Vorlagen ist unstreitig die Gewerbeordnungsnovelle. Sie ist bereits zu einem aller⸗ dings kleinen Theile in zweiter Lesung durchberathen, wird indessen noch eine geraume Zeit zu ihrer Erledigung in Anspruch nehmen. Neben ihr betrifft das Gewerbe im Besonderen noch der Musterschutzgesetz⸗ entwurf. Er ist erst in zweiter Lesung im Plenum durchberathen und befindet sich noch in der Kommission. Die Krankenkassen⸗ novelle ist in der Kommission durchberathen; der Bericht darüber liegt bereits gedruckt vor. Zwei weitere der Erledigung barrende Gesetzentwürfe beziehen sich auf die Reichs steuern, es sind der Zucker⸗ stenuergefetzen wurf und die Branntweinstenernove!le. Beide haben der Kommissionsberathung unterlegen. Drei weitere Vor⸗ lagen haben gleichfalls erst die ersten Lesungen im Plenum passirt: der Entwurf über die Prüfung der Läufe und Verschläfse der Handfeuerwaffen, der Gesetzentwurf über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs und das internationale Abkommen über den Eisenbabnfracht— verkehr. Die beiden letzteren sind einer und derselben Kommission überwiesen worden. Noch gar nicht in Berathung genommen sind der zwischen dem Deutschen Reich und Dänemark abgeschlossene Vertrag, betreffend die Aufhebung des Abschoß und Abfahrts⸗ geldeß, die nach 5.7 des Nahrungsmittel gesetzes vorgelegte Kaiserliche Verordnung über das Verbot von Maschinen zur Herstellung künstlicher Kaffeebohnen und die auf Grund des §. 2 des Gesetzes vom 19. Sey tember 18383 über die Ertbeilung der Indemnität von Zollermäßigungen an das Haus gebrachte Kaiserlicke Verordnung, betreffend die Aus debnung der Zollermäßigungen in den Tarifen A zu dem deutsch— jtali⸗nifchen und dem deutfch-spanischen Handels. und Schiffahrts— vertrage mit Ausnahme der inzwischen in Wegfall gekommenen Zoll— ermäßigung für Roggen auf Marokko.

Die nächste Sitzung des Reichstages findet Dienstag, den J. April, statt und beginnt um 1 Uhr. Auf der Tages—⸗ ordnung steht die Fortsetzung der zweiten Berathung des Ge— setzen wurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbe— ordnung.

Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts.

(9844) Auf eine Anfrage bat das Reichs⸗Versicherungsamt unter dem 98. Januar 1891 sich dabin arsgesprochen, daß die Uebernahme der Unfallrersicherung für Wegebauarbeiten, welche von Gemeinden und Gutsbezirken als Unternehmer ausgeführt werden, durch den für seistungs fähig erklärten Kommunalverband des betreffenden landräth— lichen Kreises zwar gesetzlich nicht zulässig sei, da der Kreisverband die Versicherung gemäß F. 4 Ziff. 3, 8§. 5 Absatz 3 und S5. 48 und 47 des Bauunfallversicherungsgesttzes nur für diejenigen Bauarbeiten übernehmen könne, welche von dem Kreise als Unternehmer, d. h. für Rechnung des Kreises ausgeführt würden. Gleichzeitig wurde es jecoch vom Standpunkte des Reichs ⸗Versicherungsamts als unbedenklich befunden, daß der Kreis derband eine Vereinbarung über eine Pauschal vergütung für die sämmtlichen Gemeinden und Gutsbezirke im Einver— nehmen mit diesen gemäß 8. 29 des Bauunfall versicherungsgesetzes mit der Bersicherungeanstalt der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft treffe und diese Pauschalsumme alsbald seinerseits an die Versicherungsanstalt ab⸗— führe; denn dadurch werde die gesetzliche Verantwortlichkeit der Ge— meinden und Gutsbezirke für die Zahlung der Prämien der Tiefbau Berufsgenossenschaft gegenüber nicht berührt, und es komme der Kreis- verband nach außen hin nur als Zahlstelle in Betracht.

(945) Nach einer Entscheidung des Reichs ⸗Versicherungsamts vom 31. Januar 1891 bat der Bescheid 177 (. Amtliche Nachrichten des RV.“ 1886 Seite 120), nach welchem die gewerbsmäßige Reinigung von Glasscheiben und Glasdächern an sich nicht als Glaser⸗ arbeiten bei Bauten anzusehen und auch sonst nicht versicherungs pflichtig ist, auch unter der Herrschaft des Bauunfallversicherungs. gesetzes noch Séeltung. Insbesondere fällt diese Thätigkeit nicht unter den Begriff der Ausführung von Bauarbeitenꝰ (6. 1 Absatz 1 a. . O.).

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Der Jagdberech tigte oder sein Vertreter befindet sich, nach einem Ürtheil' des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 165. Oktober 1896, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts in der berechtigten Ausübung seines Rechts, wenn er einem auf frischer That betroffenen, ibm bekannten Jagefrevler das Gewehr bezw. Jagk⸗ geräth abpfändet, und der Widerstand des Jagdfrevlers gegen diese Pfändung ist ans 8. 117 Str. G. B. wegen Wideistandes gegen die Staatsgewalt zu bestrafen.

Der L7. Civilsenat des Reichsgerichts bat durch Urtheil vam 12. Januar 1891 in Uebereinstimmung mit seiner bisberigen Recht · sprechung die Frage, ob bei der Simultangründung einer Aktien · gesellschaft die Vereinbarung der Gründer auf Uebernabme der Aktien der zu gründenden Gesellschaft als Anschaffungsgeschäft im Sinne des Reichsstempelgesetzes vom 28. Mai 1885 anzusehen sei, Fejaht und unter Bezugnahme auf die in fräberen Urtheilen enthaltene Motiviru ag diefer Entscheidung begründend ausgeführt: Die (eis herige) Auffaffung wird aufrecht erhalten. Das Anschaffungsgeschaft ist nicht in dem Sinne ein unentgeltlicher Vertrag, daß die Zablung eines Preises an denjenigen erfolgen müßte, welcher die Sache zu verschaffen ver · pflichtet ift, fondern in dem Sinne, daß nicht unenigeltlich, vielmehr gegen Erfüllung der vertraglichen Gegenleistung die Anschaffuns der Sache geschehen soll. In diesem Sinne ist der Gründervertras ein entgeltlicher Vertrag, da er jedem Gründer Verpflichtungen auferlegt, welche die Gegenleistung für das ibm gewährte Recht darstellen. Daß der Gegenstand diefes Rechts wesentlich der Erwerb der seiner Betheiligung entsprechenden Anzahl von Aktien ist, kann keinem Zweifel unterliegen, da die Aktien die Grundlage für die nach der Kntflehung der Aktiengesellschaft auszuübenden Rechte der Aktionãte bilden. Baß die Aktien Dokumente über die Betheiligung und die Antheilsrechte der Ättionäre find, schließt nicht aus, daß sie auch den Charakter felbftäͤndiger Sachen haben und in dieser Bedeutung als Gegenstände des Vermögens und Rechtsverkehrs in Betracht kommen. Daß der einzelne Grunder den Anspruch auf Gewährung der Aktien schließlich gegen die Aktien efellfchuft geltend macht, kommt des kalh nicht in Betracht, weil die für cle Snistebung der Attiengesellschaft wesentliche Eintragung ins andeltregister in Erfüllung des Gründervertrages vor sich geht. In dem zum Grunde liegenden Falle hatfe die Diskonto⸗Gesellschaft zu Berlin bei der am 17. Februar 1889 zu Berlin stattgehabten Gruͤndung der demnãchst

in das Handelsregifter eingetragenen Aktiengesellichaft Deutsch.⸗Asiatische Bank in Shanghai als einer der Gründer 805 Stück Aktien über— nommen und biervon mit dem gesetzlichen Vorbehalt den Anschaffungs⸗ stempel von 181 4 entrichtet, dessen Betrag sie gegen den preußischen Steuerfiskus klagend zurückforderte und der ihr von beiden Instanzen zugesprochen wurde. Auf die Revision des Steuerfiskus bob das Reichsgericht die Vorentscheidung auf und wies die Klage ab.

RKnunst und Wissenschaft.

Zwei egyptische Holzbildwerke von besonderem Werth, die seiner Zeit durch das hülfsbereite Eingreifen eines unserer Mitbürger, des Hrn. Banquiers Hermann Walter, den vaterländischen Kunstsammlungen gesichert worden waren, sind in diesen Tagen in den Besitz der Königlichen Museen übergegangen.

Das eine, ein bemaltes Relief, stammt etwa aus dem Jahre 1200 v. Chr. und stellt die Tamaket, die Frau eines Priesters der Todtenstadt, in Lebensgröße dar. Als Kunstwerk ohne größere Bedeutung, ist das Relief als Kostümstück von großem Interesse, denn es veranschaulicht in seltener Weise die Erscheinung einer Dame jener Zeit, ihr faltiges weißes Gewand mit Franzen am Saum, ihre schwere Perrücke, den gewaltigen bunten Brustschmuck, die Ohrringe und all die andern Schmucksachen, den Blumenstrauß in der Hand und die Blumen im Haar. Die Erhaltung der Farben ist tadellos und nur das Verdunkeln des Firnisses, das bei Bildwerken dieser Zeit oft vorkommt, läßt die damit überzogenen Fleisch— theile heute braun anstatt gelb erscheinen. Uebrigens stammt das Relief aus dem daneben aufgestellten, ebenfalls reich bemalten Sarge der Frau; es war uber ihre Mumie gelegt, sodaß wer den Deckel öffnete anstatt der Leiche gleichsam die lebende Tamaket erblickte.

Noch ungleich werthvoller ist die andere jetzt erworbene Holzskulptur, die Statue des Per⸗her⸗-nofret, Vorstehers der Gärten des Königs. Aus der Blüthezeit der egyptischen Kunst, der sogenannten fünften Tynastie etwa um 2600 v. Chr.) besaßen die Königlichen Sammlungen bereits vorzügliche Reliefs in einer der Grabkammern, die freilich leider der mangelnden Beleuchtung wegen noch immer nicht dem Pu⸗ blikum zugänglich gemacht werden können. Dagegen fehlte ihnen eine größere Statue aus dieser Zeit, die sich den bekannten Meisterwerken, dem „Schreiber“ des Loupre und dem „Dorsschulzen“ des Museums von Kairo, an die Seite stellen konnte. Die neue Erwerbung, eine Statue in dreiviertel Lebensgröße, füllt endlich diese Lücke aus. Sie befitzt nicht die fast unheimliche Lebendigkeit des Pariser „Schreibers“ und giebt nicht die charakteristische Ge— stalt eines gutmüthigen, beleibten Alten wieder wie die be⸗ rühmte Kairiner Statue: sie ist das einfache Porträt eines jungen Mannes, das durch keinerlei auffallende Züge besticht. Nur auf der Frische der Auffassung und auf der schlichten Wiedergabe der Natur beruht der Reiz, den die Statue ausübt.

Uebrigens ist bei der Aufstellung dieser Statue zum ersten Mal ein Verfahren in Anwendung gebracht worden, das geeignet sein dürfte, dies Holzbild, trotz der 4509 Jahre seines Alters, vor dem Zerfall zu schützen, der ihm sonst in unserm Klima droht; die Statue wirs nämlich in einem luft— dichten Gehäuse mit künstlich ausgetrockneter Luft aufbewahrt.

Die Statue des Per-her-nofret ist im Saale des alten Reiches (sogenannter Gräbersaal“, das Relief der Tamaket in dem des neuen Reiches (sogenannter „historischer Saal“) ausgestellt.

Dem W. Kongresse der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zu Berlin wurde am Freitag in der Bormittags⸗ Sitzung im Operationssaale der Königlichen chirurgischen Universitats Flinik zunächst durch Professor Schönborn Würzburg ein besonders intereffanter Fall von knöchernem EGrsatz eines grotzen Schädeldefektes nach der Merhode von König Göttingen vorgeführt. Der Patient, ein achtzebnjäbriger Arbeiter, batte beim Baggern durch die in Rotation befindliche Kurbel des Baggers einen so beftigen Schlag gegen die Stirn erbalten, daß eine Zersplitterung des Stirnbeins und eine fheilweife Zerquetschung der Gehirnmasse erfolgte. Die Bebufs Er. satzes des entstandenen Defektes vorgenommene Operation ging nun in' der Weise vor sich, daß ein der weiter zurückgelegenen Schãdel⸗ gegend entnommenes Hautknochenstück der Febhlstelle eingefügt wurde. Nach erfolgter Vernarbung und vollständiger Einheilung des ein— gefetzten Lappens galt es jedoch, wie sich u spät herausgestellt, den Üebelstand zu beseitigen, daß sich an der Stirn ein behaartes Stück Kopfhaut befand, während die Stelle des Schädels, von welcher jenes entnommen worden, naturgemäß kahl erschien. Auch hier versagte die Kunst des Operateurs nicht, denn es wurde jetzt das behaarte Hautstück von der Stirn an seine alte Stelle auf dem Schädel zurück verpflanzt, wäbrend der erneute Defekt an der Stirn durch un bebaarte Hautlaxpen ersetzt wurde und auch diese neue Operation war von gutem Erfolge begleitet, indem eine vollständige Heilung eintrat unz die an sich so verbängnißoolle Verletzung des jungen Mannes Dank der chirurgischen Wiffenschaft nur die undermeidliche Narbe zärückließ. Nachdem sich an die Vorführung dieses Falles eine lebhafte und eingebende Debatte getnüpft, besprach im Verfolg der Sitzung u. A. Max Wolff Berlin jn einem aus- fübrlichen Vortrage über Aktinompkose die Ergebnisse seiner ÜUnterfuchungen über das Wesen der Strablenpilze. Die Vorschläge u einer erfolgreickeren ortbopädischen Behandlung der Hüftgelenk Erktarkungen, welche Heusner⸗ Barmen machte, zaben dem Vor— sitzenden mit Rücksicht auf die Bereutsamkeit des Gegenstandes Ver⸗ anlassung ju dem Vorschlage, die weitere Besprechung einer allgemeinen Sir ung des. nächstjährigen Kongrestes, vorzu⸗ bebalten, welchem Vorschlage die Versammlung Folge gab. Vor Eintritt in die Tagesordnung der in der Aula der Königlichen Universität abgebaltenen Nachmittagssitzung nabm die Verfammlung die Wabl des Präsidenten für den nächst = jährigen Kongreß vor; Geheimer Medizinal Kath Professor Dr. Bardeleben, auf welchen sich die meisten Stimmen vereinigten, nabm die Wabl dankend an. Im Verfolg der Sitzung nabm der Vorsttzende Gelegenbeit. die Mitglieder des Kongresses auf den die Sammlungen für das Kaiserin Au gusta⸗ Denkmal betreffenden ufruf des Ober · Burgermeisters von Berlin binzuweisen. Die gebaltenen Vorträge bĩelten sich fast durchweg im Rahmen rein fachwissenschaftlicher Ausführungen; es fyrachen Bardenheu er; Köln über plastischen Ver⸗ fchluß von' großen Blafenfssteln aus der Blafenwand, äber plastische Dperationen zur Verhütung der Kieferklemme, sowie über quere Fierenresektion, Landerer-Leixzig über die Behandlung der Vari tosttäten, Petersen - Kiel über den angeborenen muscnlären Schief⸗ hals, Re hn Frankfurt a. M. über Kompression der Cauds equina durch einen extradural gelegenen Tumor und Über eine mit günstigem Erfolge vorgenommene Operation in einem derartigen Falle. Nachdem noch von Zoege⸗Manteuffel⸗Dorpat einen Vortrag über angiosklerotische Gangrän gebalten, wurde die Fortsetzung der Ver⸗ handlungen auf beute vertagt.

Der neunte Deutsche Geograpbhentag in Wien setzte vor⸗ estern Vormittag um neun Ubr seine Berathungen fort. Den Gegen-

stand der Tagesordnung bildete, wie wir einem Bericht der Presse!

entnehmen, der gegenwärtige Stand der geographischen Kennt⸗ !

nisse von der Bal kan Halbinsel. Diesem Thema sind fünf Vorträge gewidmet, die sich gegenseitig ergänzen. Zunächst sprach Hr. Skerst Lientenant H. Hartl vom Militär -geographischen Institut in Wien über die Vermessungsarbeihfen auf der Balkan Halbinfel'. Redner betonte, daß die Resultate dieser Arbeiten, die fich einer entspreckenden staatlichen Unterstützung erfreuten, bisher geradezu großartig seien und Licht über das bisherige Dunkel der geographischen Verbältnisse der Balkan⸗Halbinsel verbreitet haben. Die im Jahre 1871 begonnenen Arbeiten tbeilten sich in astronomische und topographische Ortsbestimmungen und, in Gruppengufnabmen. 1377 bis 1879 gab der russisch'türkische Krieg Rußland Gelegenheit, Ost⸗Rumelien zu vermessen. A Resultat dieser Arbeiten war die Feststellung von 1287 Punkten. Von Seite Desterreich⸗ Ungarns wurden im Jahre 1875 Bosnien und die Herzegowina topograrhisch im Ver⸗ bältniffe 1: 506 060 aufgenommen. Zahlreiche Sesitzstreitigkeiten machten eine Katastervermessung nothwendig und. ihr Ergebniß war die trianguläre Bestimmung von 26 000 Punkten. Hr. F. Toula, Professor an der technischen Hochschule in Wien, berichtet: uber den Stand der geologischen Kenntnisse der Balkan Dalbinfel. Der Hauptsache nach gliedert sich die Balkan-Halbinsel in zwei Gebiete: Das Schollenland und das Faltenland. Zu dem Schollen lande gehören die Niederungen des östlichen Theiles. während die Ge⸗ birgszüge in Serbien und im westlichen Theile das Faltenland bilden. De Forschungen ergaben in beiden Theilen große geologische Ueber raschrngen, zu denen das Auffinden von, Basalten, von mächtigen Kohleniagern und Erzgängen zu jäblen sind. Gänzlich unerforscht sei bisher Albanien, das sich der privaten

günstig, ja unzugänglich erweise; nur eine von der türkischen Regierung ausgerüstete Expedition könnte dort Erfolge erzielen.

* Forschung Un⸗

Vortrag wurde von der Versammlung sehr, beifällig aufge⸗ nommen. Professor Dr. W. Tomgschek von der Wiener Unixersuat befprach die heutigen Bewohner Macedoniens“, indem er die Ver⸗ tniffe der Bevölkerung während der Römerberrschaft beleuchtete,

hal Stamme eingetre⸗

die während der Völkerwanderung durch slavische tenen Verfchiebungen darlegte und an den jetzt vorhandenen Dialekten den Nachweis zu erbringen suchte, daß die macedonische Bess vorwiegend der slovenisch⸗bulgarischen Spracharupp;

sprachen hierauf noch Pr. A. Philippson aus Ber

Gebirgsbau des Peloponnes“ und Regierungs-Rath H.

Wien „über die Landesdurchforschung von Bosnien und der Herjege— Fina“. Den Vorträgen wobnten der Corps Kommandant F3M. Herzog Wilhelm von Württemberg, der Chef des Generalstabs FS M. Freiberr von Bec, der japanische außerordentliche Gesandte und be⸗ vollmächtigte Minister Watanabe Renkitschi, Herrenbausmitglied Dumba und jahlreiche Mitglieder des Geographentages bei. Die vorgestrige Nachmittagssitzung des Geographentages, welche um rier Uhr begann und um einhalbsieben Uhr endete, war nach einem Bericht der Wien. 3.“ der Berathung der Anschauungs⸗ mittel bei dem geoßraphischen Unterricht gewidmet. Symnasial⸗Professor Br. F. Umlauft aus Wien besprach Das geograpbische Schulkabinet“, unter welchem die Sammlung der Unterrichtskebelfe für den geographischen Unterricht zu versteben ist. Redner wies auf die Förderung des Unterrichts durch geeignete Anschauungsmittel bin, welche das sonst trockene Studium der Geographie zu beleben und zu erleichtern geeignet sind. Er wies auf die zeographischen Charakterbilder und Landschaftsdarstellungen hin, denen die pbofographischen Aufnahmen von Städte- Ansichten 3c. bei- zuiäblen sind. Zur Berathung eines gleichmäßigen Vorgangs bei der Firfübrung und Benutzung dieser geographischen Kabinete beantragte Redner die Einsetzung einer Kommission, welche über diese? Gegenstand an den nächsten Geographentag Bericht zu er statten hätte. Realschul⸗Profefsor M. Klar aus Sternberg in Mähren besprach Das Relief als Unterrichts behelf' und verbreitete sich eingebend über die Methoden zur Anfertigung von Reliefkarten. Er sprach sich dabei für die Verwendung von Doppelreliefs für Unter⸗ richts zwecke aus, und zwar von einem einfarbigen Relief für die topo⸗ grapbische Landesdarstellung und von einem mehrfarbigen Relief für die übrlzen Erfordernisse. Dabei warnte Redner vor Uebertreibungen bei äberbebenden Reliefs, da sie Zerrbilder liefern und die richtige Vorstellung des Verhältnisses der Bodenerhebungen zum Erddurch— messer verdunkeln. In Bezug auf die Wabl des Maßstabes bei über böhten Reliefs wäre ein einheitliches Vorgeben bei Unterrichtsbehelfen erwünscht; jedenfalls sollte bis zu einem Verhältniß von 1: 24090 ede Erböhung des Maßstabes bei dem Relief ausgeschlossen sein. Bärgerschullehrer H. Poruba aus Wien besprach die Verwendung von Projektionsapparafen für den geograpbischen Unterricht und legte die hobe Bedeutung dieses Unterrichtsmittels, das den Errungen schaften der Optik zu danken sei, dar. Unter den Lichtquellen für die Beleuchtung des Objekts gab er dem elektrischen Licht dort, wo es leicht zu erlangen ist, den Vorzug. Auch betonte er die Noth wendigkeit einer geeigneten Auswahl der betreffenden Bilder für den Unterricht. An diese Vorträge knüpfte sich eine längere Besprechung, in welcher auf die Unthunlichkkeit einer kommissionellen Berathung der angeregten Einzelbeiten im geograpbischen Unterrichte bingewiesen und gegenüber ihrer Schematisirung dem freien Ermessen und dem vraktischen Blick des Lehrers bei dem Unterricht das Wort geredet wurde. Der Antrag auf Einsetzung einer Kommission für die Beratbung dieser Fragen wurde schließlich zurückgezogen, und die Verfammfkung begnügte sich mit den allgemeinen Anregungen, welche gegeben wurden. Abends neun Ubr hatten sich die Mitglieder und Tbeilnebmer des Geographentages, einer Einladung des deutschen und Ifsterreichischen Alpenvereins folgend, zu einer geselligen Zu— fammenkurft in Ronacher's Corcertsaal eingefunden. Der gestrigen Sitzung des Geographentages wohnte laut Meldung des W d der deutsche Botschafter Prin; Reuß bei. Auf der Tagesordnung stand die Erforschung der Binnenseen. Die Professoren Simonvi und Loczy, Beide aus Budapest, hielten darauf bezügliche Vorträge. Von mebreren Seiten wurde bervorgeb oben, daß die ungarische Regierung demnächst zur Erforschung der vaterländischen Binnenseen schreiten werde. In der Schlußsitzung des Geographentages am gestrigen Nachmittag bielten Oberhummer (München) und Steiner Prag) beifällig aufgenommene Vorträge. Die Einladung Stuttgarts, den nächsten Geograpbentag nach den Ostertagen Isg? dort abzubalten, wurde nach langerer Debatte angenommen. Ministerial⸗ Rath Lorenz gab in einem Abschiedswort der Befrie⸗ digung Ausdruck, daß die an den Geographentag geknüpften Erwar⸗ tungen sich so glänzend erfüllt hätten. Am Abend folgte eine zwang lose Abschiedsfeier.

Wie die ‚Post“ mittheilt, hat das Berliner Museum in London ein umfangreiches Landschaftsgemälde von Jacob van Ruisdael erworben. Das Motiv zu demselben ist wabrscheinlich der wald⸗ und sumpfreichen, von zwei Flüssen durchzogenen Ungebung des Schlosses Bentheim (Kreis Osnabrück, dicht an der holländischen Grenze) entnommen, wo Jacob van Ruisdael bäufig Studien ge— macht hat.

Die Stadt Frankfurt a. M. gedenkt ein Manuskript Schopenhauer's anzukaufen. Der Magistrat verlangt, wie die Nat tg“ mittheilt, zu diesem Zweck einen Kredit von 1500 Bas fragliche Manufkript Tie Driginalbandscheift des zweiten Bandes don Schopenhauer's Die Welt als Wille und Vor- stellung“ befindet sich im Besitze der verwittweten Frau Ober⸗ Finanz Rath E. Hofmann in Darmstadt. Aus dem Besitze eines Freundes von Schopenhauer ist dasselbe in den Besitz des Gaiten der genannten Dame üergegangen. In dem Manuskript, von dessen Existenz bisber in weiteren Kreisen so gut wie nichts bekannt war, fehlt nur ein Bogen, der einhundectzwanzigste, der indeß schon früher in Verlust gerathen zu sein scheint

Seit letztem Dienstag sind die Konkurrenz Modelle für das Denkmal Kaiser Wil helm's JI. in Stuttgart, gemäß dem Preisausschreiben des Comités daselbst eingelies rt. Es sind im Hanzen 26, die nach erfslgter Ausloosung der Plätze nunmehr im Königsbau zur Ausstellung gelangen werden. Nächsten Montag tritt das Preisgericht zusammen.