1891 / 82 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Haselwander selbst tritt als leitender Ingenieur einer bezũglichen

Ronstruktionzabtheilung bei der genannten Firma in Stellung. Wie die. Gageta de Madrid? meldet, erließ die spanische

Regierung für den Entwurf einer Gedenkmedaille zur Er⸗

innerung an die bevorstehende Feier des vierhundertsten Gedenktages

ber Gnutvedung Amerikas durch Christ orb. Columbus ein Preisausschreiben, ju welchen gleichmäßig spanische wie ausländische Bewerber eingeladen werden. Die einzusendenden Modelle, welche in Wachs oder Giys auszufübren sind, sollen zwei plastische Darstellungen, eine für die Vorderseite, die andere für die Kehrseite enthalten Sie sollen im Basrelief entworfen sein, einen Durchmesser von 20 em haben und eine genaue Ausführung der Ginzelbeiten aufweisen, um eine Verjüngung auf den Maßstab von 70 im im Durchmesser für die Prägung zu ermöglichen. Für die zwei besten Entwürfe werden Preise in der Höhe von 5000 Fres für den ersten und 1000 Fres. für den zweiten zuerkannt. und zwar erfolgt die Zuerkennung der Preise durch die Akademie von? San Fernando in Madrid. Den Urhebern der preisgekrönten Entwürfe bleiben alle Autorrechte gewahrt. Die zum Wettbewerb, bestimmten Modelle sind ohne Namens⸗ nennung des Künstlers, mit einem Motto versehen, an das Sttretariat der Akademie von San Fernando innerhalb sechs Monaten einzusenden. Jede Einsendung muß von einem verschlossenen und ver⸗ siegelten Briefumschlag begleitet sein, welcher sowohl den Namen des Einsenders, als auch das an dem Entwurfe angebrachte Motto ent- bält. Wenn der Einsender des mit dem ersten Preise gekrönten plastischen Entwurfes selbst Graveur ist, so soll ibm von der Kom misston der Centennarfeier auch die Ausführung der Matrizen für die

Prägung übertragen werden.

Theater und Musik.

Königliche Theater,

In der morgigen Vorstellung von Tristan und Isolde? im Opcernhause tritt Hr. Gudehus als Tristan nach seinem Urlaub zum ersten Male wieder auf. Die übrigen Rollen befinden sich in den Händen der Damen Sucher und ,,, sowie der Hrrn. Betz, Mödlinger und Lieban. In der Donnerstags Vorstellung des Oberon find die Damen Pierson, Herzog, Staudigl, Weitz und Rothauser, die Hrrn. Sylva, Oberhauser und Stammer beschaftigt.

Im Schauspielhause findet heute die 25. Vorstellung des Schauspiels „Der neue Herr“ statt: ein außergewöhnlicher Erfolg, der snnerbalb zweier Monate erreicht worden ist.

Dem Kammervirtuofen der Königlichen Kapelle Hrn Ganten= berg ist bei der Feier seines fünfzigjährigen Dienstiubilãums durch den General-Intendanten der Königlichen Schauspiele Grafen von Hochberg der Rothe Adler ⸗Orden vierter Klasse, durch Hrn. Tornauer im Namen der Kapelle eine werthvolle Busennadel, durch die Eleven der Königlichen Hochschule für Musik ein Trinkhorn, durch die Kollegen der Dresdener Hofkapelle ein kostbares Album überreicht

worden. Berliner Theater.

Auf besonderes Ersuchen des Hrn. Direktors Barnay hat der Verein Berliner Prefse“ auf die Erhöhung der Eintritts preise für die am Sonnabend zum Besten seines Pensionsfonds im Ber⸗ liner Theater stattfindenden Benefizvorstellung verzichtet, Die Aufführung des ‚Wallenstein mit Sonnenthal, die Abschieds vor · stellung Sonnenthal's, wird also zu den gewöhnlichen Billetpreisen bes Berliner Theaters stattfinden. Hr. Direktor Barnay hat der Pensions. und Unterstützungskasse des Vereins Berliner Presse“ als Entfchädigung eine zweite Benefizvorstellung zugesagt, was im Interesse der wohlthätigen Zwecke dankbarst angenommen wurde.

Wallner Theater.

Der Komponist der nächsten Novität Hr. Adolf Müller, Kapell⸗ meister des Theaters an der Wien, ist hier eingetroffen, um den letzten Proben des phantastischen Singspiels Des Teusels Weib“ beizu⸗ wohnen. Hr. Direktor Hasemann, welcher die Novität persönlich infcenirte, hat ihr eine durchweg neue Ausstattung an Dekorationen,

Wetterbericht vom 7. April,

Kostümen, Requisiten z. zu Theil werden lassen und im Hinblick

auf die Sonnabend im Berliner Theater stattfindende Vorstell ung zu

Gunsten des Bereins Berliner Presse' die Erstgufführung bereits

auf Freitag, den 10. April, verlegt. Aus diesem Grunde bleibt am

Bonnerstag daz Wallner ⸗Theater zu Probejwecken geschlossen. Victoria · Theater.

Der Monat März, also der vorletzte im alten Hause, brachte Einnahmen, wie sie in gleicher Höhe unter der Direktion Litaschy überhaupt noch nie zu verzeichnen waren und der Monat April dürfte ihm, da die Vorstellungen mit seinem Ende definitiv abschließen, wohl in nichts nachstehen

Friedrich ⸗Wilhelmstädtisches Theater.

Am Sonnabend findet die fünszigste Wiederholung der prächtigen neuen Spereite Der Vogelhändler“ statt, während am Sonntag der Ehrentag des Seniors der Kapelle, des Fagottisten Hrn. F. Günther ist, welcher auf eine ununterbrochene vlerzigjährige verdier stvolle Thätigkeit als Mitglied des Friedrich Wil helmstädtischen Theater⸗ Srchefters zurückblicken kann. Der Jubilar hat neben seiner Thätiskeit als Mustker äußerst Verdienstliches im Kreise seiner Berufegenoffen als Stifter und rühriger Förderer der gegenwärtigen Kranken⸗ und Unterstüͤtzungskasse geleistet.

Residenz Theater.

Seit einigen Tagen gastirt auf der Bühne des Residenz Theaters Hr. Adolf Sonnenthal vom K. und K, Hosburg: Thegter in Wien mit schönstem Erfolge. Die Rollen, welche sich Hr. Sonnen fhal für das Gastspiel ausgewählt hat, entsprechen nicht ganz den Erwartungen, die man an, sein Auftreten knüpfte. In dem KWilbrandt'schen Schauspiel Die Tochter des Herrn FabriciLus“, welchetz gestern Abend wiederholt zur Aufführung gelangte, spielt der berühmte Darsteller den alten Zuchthäusler, eine Rolle, welche dem Künstler nicht hinreichende Gelegenheit darbietet, feine geniale Eigenart voll zu entfalten; aber auch in der ver zweifelten, Mitleid und Trauer einflößenden Gestalt des weltscheuen Verbrechers kommt die ursprüngliche Schaffenskraft Sonnenthal's mächtig zum Durchbruch; es ist eine nach der Natur treu gezeichnete Perfönlichkeit voll erschütternder Reue und demüthiger herzbrechender Ergebung, welche er den Zuschauern und Hörern vorführt, eine Geftalt, in der selbst die glühende Leidenschaft nur in einem unterdrückten Angstschrei schen sich Geltung verschafft und die Qualen und Freuden des Herzens in dem gebrochenen Körper und zertretenen Geist nur in peinvoller Kraftlosigkeit nach Ausdruck ringen. Das Stück selbst mit seinen äußerlichen Effekten und seiner thiänenreichen Sentimentalität vermochte auch die treffliche Leistung des Gastes dem Publikam nicht schmackhaft zu machen; Frl. Bertens gab die Tochter des unglücklichen Fabricius mit warmer Empfindung und einfacher Herjlichkeit, welche der Rolle wohl anstand. Fr. Pagav erfreute als die alte schwatz hafte Frau Wohlmuth durch einen freundlichen, frischen Humor; dagegen vermochte Hr. Schönlank als Fabrikant Rolf den Anforderungen, welche an den Sarsteller dieser Partie gestellt werden müssen, nicht gerecht zu werden; das ganze Wesen dieses Schauspielers lãßt eine kräftige Individualität vermissen. .

Bas voll befetzte Haus zeichnete besonders den beliebten Gast durch herzlichen Beifall und zahlreiche Hervorrufe aus.

Coneerthaus.

Der von dem Musik⸗Direktor Hrn. Arens aus Amerika ver anstallete und geleitete amerikanische Komponistenabend“' hatte gestern seine Anziehungskraft nicht verfehlt; Saal und Logen waren dicht besetzt. Ein festlich gehaltener Marsch aus der Musik zu „Macbeth? von Kelly eröffnete den Abend. Hierauf folgten zwei furze recht anmuthige Episoden für Orchester von dem hier bereits bekannten Komponisten Bird, in denen die Harfe eine sehr schöne Wirkung hervorbringt, während manches unseren deutschen Ohren fremd⸗ artig Erscheinende, wie die zu häufige Verwendung des Glockenspiels und der Becken, die Wirkung mitunter beeinträchtigt. Dies gilt auch von der symphonischen Phantasie von Areng, die im Uebrigen durch Frische der Motive und klare harmonische Gestaltung sich auszeichnet. Mehr finnlich wirkende Orchestereffekte sind in den meisten Werken amerika .

zeigen.

Morgens 8 Uhr.

Gtatio nen.

Temperatur in O Celsius

O O w 50 C. 40 R.

Mullaghmore 3 bedeckt AVberdeen . 2 halb bed. Christiansund 2 heiter Copenhagen. O 2 bedeckt Stockholm. 2 wolkig aparanda. 2 wolkenlos t. Petersb. SD 1 bedect Moskau ... still bedeckt

Torf. Queens

wolkig bedeckt wolkig wolkenlos Nebel wolkig bedeckt) halb bed.

Regen bedeckt Regen Regen?) 3 bedeckt

L wolkig

3 Nebel Lbedeckt Breslau... wolkenlos Ile d My V 3 Regen Nijza .... O 4 Regen Trlest .... still bedeckt

amburg .. . eufahrwasser Memel aris .... ünster. .. Larlsruhe ..

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O 0 , D O ——

1) Nachtg Regen. *) Seit gestern Vormittag Regen.

Nebersicht der Witterung.

Eine umfangreiche Depression liegt über West⸗ Europa, gegenüber dem barometrischen Maximum im Nordosten, sodaß in Centraleuropa südöstliche duftstrõmung vorberrschend ist. Bei geringer Wärme⸗ änderung ist die Witterung in Deutschland im Osten beiter, im Nordwesten neblig, im Süden regnerisch; Die Temperatur liegt im Nordwesten unter, im Asten über dem Mittelwerthe, wäbrend sie im Süden nahezu normal ist. Vielfach ist in Deutsch⸗ land Regen gefallen, in erheblicher Menge in den südlichen Gebietstheilen. Da oben erwähnte De— nr äh ö 363 . . e,, ,

eint, ürfte trübe etter mit Niederschlä demnächst noch wahrscheinlich sein. .

Deutsche Seewarte.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern haus. 85. Vorstellung. Triftan und Isolde in 3 Akten von Richard Wagner. Dirigent: Kapell⸗ meister Sucher. Anfang 63 Uhr.

Schauspielhaus. 91. Vorstellung. Der Kauf Der Vogelhändler.

Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater. Mittwoch: Mlit neuer Ausstattung, Zum 47. Male: ; Dperette in J Aufzügen nach Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde

nischer Komwvonisten anzutreffen. Der zweite Theil des Concerts enk- hielt viel Erfreuliches: eine sehr stilvoll gebaltene Ouverture von Foote In den Bergen, in der das schöne Hörnermotiv vortrefflich wirkte, drei Sätze für Flöte, Oboe, wei Hörner und Streichorchester von Bu sh, von denen der durch Melodienreiz fesselnde Andantesatz Ein Sommerabend im Walde“ mit seiner 1onmalerischen Unterbaltung der Vögel so gefiel, daß ein Dacaporuf erfolgte, endlich zwei Scenen aus der Musik zu Romeo und Julias von Beise: . Ballscen: und . Balkon - seene. Beide sehr Harakteri tisch gehalten und fein instrumentirt, laffen zugleich durch Cello und Geigensoli die Geftalten des Titel klar hervortreten. Die Concertmeister Hrrn. S fübrten die Solopartien sebr lobenswerth aus. Sãmmtliche Kompositionen wurden mit lebhaftem Beifall aufgenommen, der auch einer Serenade für Streichorchester von Herbert und den bereits früher gehörten drei Sätzen aus dem „Sturm“ von Shakespeare von van der Studen zu Theil wurde. Das Qrchester bewährte sich sehr tũchtig. Das Concert, durch die Hrrn. Mey der und Medding angeregt, bot dem Publikum einen interessanten Einblick in die Leistungen mancher hier noch unbekannten Tondichter Amerikas.

Morgen wird der Kompanist Hr. Emil Hartmann aus Kopenhagen mit dem Karl Meyder'schen OQrchester eine Reihe eigener Kompositionen und zwar:; . Skandinavischer Festmarsch' (Gum ersten Mal), ‚Skandi⸗ navische Volke musik', . Concert für Klavier“ (gespielt von Hrn. Gustav dazarus) und Andante für Streichinstrumente unter persön⸗ licher Leltung zur Auffübrung bringen.

Preußische Klafsenlotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der heute angefangenen n der 2. Klasse 184. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vormittags⸗Ziehung:

1 Gewinn von 45 000 M6 auf Nr. 11526.

16Gewinn von 10000 M6 auf Nr. 43176.

1 Gewinn von 5000 S auf Nr. 163 401.

2 Gewinne von 3000 M auf Nr. 110992. 158 858.

1 Gewinn von 500 MS auf Nr. 167 77.

7 Gewinne von 300 6 auf Nr. 4065. 13 752. 34 307. 60 131. 116296. 126999. 173209.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Turin. J. April. (W. T. B) Der Minister des Innern Nicotera besuchte gestern Abend den allge⸗ meinen Verband der Arbeiter sowie deren Verkaufs⸗ lager. Hierbei sagte der Minister in einer Ansprache; Er wisse sehr wohl, daß die schlimmen Intriguen falscher Arbeiter bei den wirklichen Arbeitern ohne Wirkung bleiben würden; er sei sicher, daß diese allen ihren 2323 dafür einsetzen würden, unüberlegte Bewegungen am 1. Mai zu widerrathen. Der Minister fügte hinzu, er könne unmöglich derartige Störungen der Ordnung zugeben, weil sie das Gesetz nicht gestatte, und er sei verpflichtet, fie zu unterdrücken im In⸗ keresse der Arbeiter selbst gegenüber einer geringen Zahl von Unruhestiftern. Zum Schluß gab der Minister der Zupersicht Ausdruck, daß von Turin niemals das Zeichen zum Beginn von Unruhen ausgehen würde.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

; Sing- Akademie. Mittwoch, Abends 8 Uhr:

h Concert der Harfenvirtuosin Paulina F. da Veiga, Mer. unter gef. Mitwirkung der ö 3 Emma Plueddemann.

mann von Venedig, Komödie in 5 Aufzügen einer Idee des Bisvill von Held und West, Musik Ausf ; von Shakespears, übersetzt vön A. W. Ton Schlegel. von C. Zeller. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. 3 3 . en. , . In Scene gefetzt vom Sber-Regisseur Max Grube. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang wiffenschaftlicken Theater. RNäberes die Anschlaz=

Anfang 7 Ubr 7 Uhr.

Letzkes Auftreten des Frl. Clara Meyer vor ibrem Bonnerstag: Benefiz für Hrn, Sigmund Steiner. Zum 48. Male: Der Vogelhändler. Saint Cyr.

Abgange von der Königlichen Bühne.

Bonnerstag: Opern zaut. 86. Vorstellung. Oberon In Vorbereitung: König der Elfen. Nomantische Oper in 3 Aus. 3 Äkten von Walther. Musik von R. Dellinger.

zuůͤgen. Musik von C. M. von Weber. Die Reci⸗

zettel.

Familien · Nachrichten.

Operette in

katipe von F. Wäüllner. Ballet von Emil Graeb., NResidenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten. Verl abt: Frl. Flarg, Marschbausen, mit. Hrn.

Anfang 7 Uhr.

Assistenjarzt 1. Kl. Dr. Rudolf Ockel (Frank⸗

ESchauspielbaug. 82. Vorstellung. Der neue hrh, Mittwoch; CGafstsziel des Ki und K. Hefkurg, falt gn O. = Bromberg). Fri. Sig ven Jieese

Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.

San mn 5 Akten von und Obischau mit Hin. Ministerial⸗Direktor und

Anfang 7 Uhr.

2 ö 3 . schauspielers Adolf Herr. Schauspiel in Vorgängen von Ernst von Water! und Sohn!

Alexandre Dumag. Donnerstag: Vorletztes Gastspiel des K. und K.

9 Abend:

Wirkl. Geh. Ober⸗Regierungs Rath Dr. Bartsch (Berlin). Frl. Lilly Freiin von Kleist mit

BDeutsches Theater. Mittwoch: König Sein. Hoff! nd fick er reif Shnnththet' ig. Abend: Puje KRehierungs-ath Rüdiger von Haugwitz

rich ILV. Vater und Sohn. Sonnabend: Zum 81.

Donnerstag: Die Kinder der Excellenz.

Freitag: Das Wintermärchen.

Die nächste Aufführung von Der Sohn der Wildniß findet am Sonnabend statt.

Toupinel.

Donnerstag: Schuldig.

Freitag: 31. Abonnements Vorstellung. Die Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

. Adolph Ernst - Theater.

Tessing⸗ Theater. Mittwoch: Thermidor. ge nn Zum 53. Male: 8 in 4 Akt Ed * ĩ ; y val n Coup . k Alteaburgx? Hr. Forstmeister Radolf ven

Innugfrau von Orleans.

Schauspiel in 4 Akten von Victorien Sardou. Donnerstag: Thermidor.

Belle Alliance Theater.

Oels Breslau). Frl., Mary Freiin von dem Der selige Bussche mit Hrn. Landrichter Emil von Hinüber (Bückeburg). Frl. Elisabeth Cramer mit Hrn.

Hauptmann Grüner (Marienwerder). Verehelicht: Hr. Rechtsanwalt Carl Reis mit

Mittwoch: Zum Frl. Rosa Triest (Frankfurt a. M)

ö. ö z 18. Male: Gavaut, Minard Co. Schwank b : Sohn: ü ist Verliner Theater. Mittwoch: Schuldig. in 3 Akten von Edrnond Gondinet. z , ,,,

Anfang 7 Uhr. Weyl. Vorher zum 7.

Deutsch von Staukeit (Altenessen). Hrn. Lieut. Frhrn. von

Die Odaliske. Heintze (Potsdam). Hrn. Reichkefreih = Schwank in 1 Akt von O. Elsner. Anfang 71 Ubr. nn von Twickel 5 . . 5

Auffarth (Marienwerder). Eine Tochter: Hrn. Rechtgzanwalt Markwald (Berlin).

Mittwoch: (Fest. Gestorben: Hr. Kommerzien Rath Theodor Flöther Avram und Eva. GGassen i. ). Hr. Baumeister und Herzogl.

Brandversicherungs⸗Inspektor C W. E. Tranger

Fe rlagzer gerebescit. Lustspiel in Akten Fö'ß.“ Mak nb Krol Ferro Ju 4 At: Wickede (Dobetgn; = Wr, Fraz Pastorin 3 rn

36 . w a, ni ö onnabend: Zum 1. Male: Ultimo. Lustspiel Anfang 7 Uhr. in 4 Akten von Gustav v. Moser. sp nfang 7 Uhr

victoria · Theater. Mittwoch: Zum 129. Male,; Thomas - Theater. Die steben Raben. Romantisches Zaubermärchen Mittwoch; Zum 22. Malt; in 5 Aften von Emil Pohl. Musik won G. Lehn. bauer. Volksstück in 4 Akten von Max Kretzer. bardt. Balleteompositlonen des 3. Aklteß von Gesangstexte im 38 . , Musit nfang r Donnerstag und folgende Tage: Der Millionen

T. A. Raida. Ballets von C. Severini. In Scene von G. Steffens. gesetzt von W. Hock Anfang 7 Uhr.

Donnerstag und folg. Tage: Die sieben Raben. bauer. (Letzter Monat.)

Wallner Theater. Mittwoch: Zum 60. nnd

Der unselige Toupinel. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Sonnabend: Benefiz für Hrn. R. Wellhof. Ein⸗ malige Aufführung von Drei Paar Schuhe. Sonntag: Der Millionenbaner.

Parodistisdè Ginlage., Simon geb. Kramen (Halle a. Sy.

Oberst⸗Lieut. a. D. Gotthardt von Hagen Tochter Marianne (Dresden). Hr. Konsistorial Rath Ernst Lembser (Breälau). Verw. Frau Ober forstmeister von Wickede, geb. von Lowtzow

Jakobstraße 30. (Poberanß. Hr. Corps Roßarst. Christi Der Millionen i r Dominik ( Berlin). 3 en

ugust Roeber (Berlin).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verla glä⸗

letzten Male: Miß Helnett. Vagndeyille in 3 Akten von Maxime Boucheron Deutsch von Richard Genée. Musik von G. Audran. Anfang

77 Ubr. Contert- Haus. Donnerstag: Wegen Generalprobe zu Des Tenfels Concert. II. Theil unter Leitun

Concert⸗nzeigen.

Mittwoch: Karl Meyder⸗ des Komponiften sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent.

Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Neun Beilagen (einschließlich Börsen · Bellage),

Weib geschlessen. . Gmil Hartmann aug Kopenbagen, unter freundl. lichen Anzeigers (stommanditgesellschaften auf

Freitag: Unter persönlicker Leitung des Kom- ponisten. Zum ersten Male; Des Teufels Lajarus.

tiswirkung des Klavier⸗Virtuofen Hrn. Gustav Attien und Ättiengesellschaften) für die Woche

vom 31. März bis 4. April 1891.

J ? 16 (. 3

chuljz und Detlofs

Erste Beilage

zun Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag. den 7. April

M S2.

Deutsches Reich.

Zuckermengen,

welche in der Zeit vom 16. bis 31. März 1891 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den inländischen Verkehr zurückgebracht worden sind. Tl0: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindest ens

90 Proz. Polarisation. ö ; 7II: Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛc., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,

sogenannte Crystals ꝛc. ; ; . 7i7: Aller übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz. Wasser enthaltende) Zucker in

Krystall⸗, Krümel- und Mehlform von mindestens 98 Proz. Polarisation.

——¶Kuů—ä—QO˖sN¶ræxtt .

, . . e tung Aus zffentlichen Niederlagen . 3 oder Privatyiederl agen unter amtlichem Mitverschluß wurden Staaten k k in 2 öͤffent · gegen Erstatt o ö 6 j iche Niederlage oder eine tung in den inländischen Verkehr

3. fur unmittelbaren Ausfuhr Privatniederlage unter amt-⸗ ö zurũctgebracht

Verwaltungs ⸗Bezirke. lichem Mitverschluß

712 710 71 712 kg kg ke kg . kg

710 711 1

ͤ Preußen. . Provinz Westpreußen. ö ꝛlĩe⸗ 1639 532 10907332 2 22 98910 Brandenburg. . 36 923 . Pommern. ö 298 796713 z 36 dn 8 049 47

1 . 6 aft. sch . 90 312 121 Sachsen, einschl. der schwarzb.

Unterherrschaften .. .. 1344108 250 000 1332703 Schleswig ⸗Holstein. . 4951 l 50 840 ͤ ò f e , 1979130 z ö . Mheinland . 119 860 586 t 390 000 28 798 469 965

Sa. Preußen o 201 447 7 357 260 JJ

Been. , 180 gos V bo o)) . 200 011 ö . 184 386

d ii; ) 17 388 J ..

R 25 901 512 / Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet. 36 197 689 8 895 199 110780 Hierzu in der Zeit vom 1. August 1890 P - ö bis 15. März 1891 bog 99 S5 130093627 4645 460 243092988 31 126 0933 20200 566 429356 80 457 9380 85 Zusam men 244 417 240 133988822 4756 240 248743627 36 383 1492 134 787 45 90032 581 399 In demselben Zeitraum des Vorjahres 30 399 62 109439979 8 215 3131225756198 20 630 410 2 596 444132 151 722 Berlin, im April 1891.

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Kaiserliches Statistisches Amt. In Vertretung: von Scheel.

Die Krankenkassen⸗Novelle.

Der Bericht der Kommission zur Vorberathung der Ab- änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung ist jetzt erschienen. Von einer General⸗Diskussion hat die Kom⸗ mission Abstand genommen und die einzelnen Paragraphen in erster Lesung vom 14. bis zum 31. Januar, in zweiter Lesung vom 9. bis 26. Februar durchberathen. Die wesentlichsten, von der Kommission beschlossenen Abänderungen sind folgende:

Auf Antrag der Subkommissien fügte die Kommission in 8. 1 unter Ta die in dem Geschäͤftsbetriebe der Krankenkassen, Be⸗ rufsgenoffenschaften und Versicherungsanstalten be⸗ schäftigten Personen denen hinzu, welche dem Veisi herungszwange unterliegen.

Bet der Berathung von 8 2 wurde zwar all'seitig die dringende Nothwendigkeit, die Krankensürsorge für Dienstboten einheitlich und umfaffender als bisher zu regeln, anerkannt, allein die Schwierigkeiten einer befriedigenden Lösung dieser Frage durch das vorliegende Gesetz, die namentlich Seitens der Vertreter der verbündeten Regierungen betont wurden, konnten nicht verkannt werden. Regierungsfeitig wurde dabei darauf hingewiesen, daß in allen deutschen Bundesstaaten in irgend einer Weise durch Landesgesetz die Krankenfürsorge für Dienstboten geregelt, und es bedenklich sei, in diese Regelung, die in den verschiedenen Staaten eine sehr verschiedene sei, durch eine allgemeine reichsgesetzliche Bestimmung einzugreifen; die Verhältnisfe der Bienstboten seien bon denen der industriellen Arbeiter so grundverschie den, daß eine gleichmäßige Regelung fast unmöglich sei; jedenfalls würde sie den Nachtheil haben, daß eine Berücksichtigung örtlicher Berhältnisse, wie sie die Landesgesetzgebung möglich mache, ausgeschlossen sei. Eine dem Bericht beigegebene Anlage enthält alle die Regelung der Krankenversorgung des Gesindes in den einzelnen Bundesstaaten betreffenden Bestimmungen. Dieselben sind in 6 Gruppen zerlegt; in der ersten Gruppe sind diejenigen Bundes⸗ staaten aufgeführt, in deren ganzem Gebiet Zwang zur Kranken versicherung für alles Gesinde besteht, in der sechsten diejenigen Landes theile, in welchen jede landesgesetzliche Regelung (Mecklenburg⸗Strelitz und Elfaß-Lothringen) fehlt. In Bayern und Württemberg besteht der Verssicherungszwang für alles Gesinde. In Baden, Sachsen, Hessen, Schwarzburg Rudolstadt besteht der Versicherungszwang nur für land und forstwirthschaftliches Gesinde, in gewissen Gebietstheilen auch für das andere Gesinde, während im Uebrigen die Verpflegung des kranken Gesindes der Dienstherrschaft obliegt. In Sachsen⸗Weimar, Braunschweig, Sachsen⸗Altenburg, Schwarzburg⸗ Sondershausen ist land⸗· und forstwirthschaftliches Gesinde durch Landesgesetz der Krankenversicherung nach Maßgabe des Reichsgesetzes unter⸗ worfen. Für die Verpflegung des übrigen Gesindes sind die Dienstherrschaften verpflichtet. In Lübeck, Hamburg, Olden⸗ burg, Sachsen. Meiningen, beiden Reuß, Lippe Detmold, Provinz Hessen⸗Naffau besteht in gewissen Gebletstheilen Zwang zur Kranken versicherung für alls Gesinde oder bestimmte Arten, sonst ist die Dienftherrschaft verpflichtet. In allen übrigen Theilen Preußens, in Mecklenburg Schwerin, Sachsen⸗ Coburg ⸗Goꝛha, Anhalt, aldeck, Tippe Schaumburg, Bremen, sind nur die Dienstherrschaften zur Sorge für das kranke Gefinde verpflichtet. In Folge dessen wurde die Auf nahme der Dienstboten in dieses Gesetz abgelehnt.

In 5. 4, welcher feststellt, daß durch statutarische Bestimmung der Beitritt zur Gemeinde ⸗Krankenversich erung auch nicht ver sicherungspflichtigen Personen ermöglicht werden kann, und zwar einmal in der Weise, daß die Verwaltung der

Gemeinde ⸗Krankenversicherung ermächtigt wird, solche Personen zur Versicherung zuzulassen, sodann aber auch in der Weise, daß gewissen Klassen von Personen das Recht, der Gemeinde ⸗Krankenversicherung bei⸗ zutreten, eingeräumt wird, ist, um die Krankenversicherung nicht all zuweit auszudebnen, das Recht des Beitritts auf diejenigen Personen be⸗ schränkt worden, deren Jahreseinkommen 20060 S nicht über⸗ steigt. Zu 5§. 6a hat die Kommission. nachdem die Gewährung von Krankenversicherung an Familie nangehörige als in hohem Grade wünschenswerth anerkannt war, auf Antrag der Subkommission folgende Ziffern hinzugefügt:

5) daß Versicherten auf ibren Antrag gegen Zablung eines be— sonderen Beitrages die in 5. 6 Absatz 1 unter Ziffer 1 bezeichneten Leistungen auch für ihre Familienangehörigen zu gewähren sind,

6) daß die ärztliche Behandlung, die Lieferung der Arznei und die Kür und Verpflegung nur durch bestimmte Aerzte, Apotheken und Kranken bäuser zu gewähren sind und die Bezahlung der durch Inansptuchnabme anderer Aerzte, Apotheken und Krankenbäuser Rtstandenen Kosten, von dringenden Fallen abgesehen. abgelehnt werden kann.

Bei der Bꝛrathung von 5. 8 wurde hervorgehoben, daß die Aenderungen des ortsüblichen Tagelohns auf die Beiträge der Versicherten von Einfluß seien, und daß Aenderungen der Tagelohn⸗ satze fr die freien Huͤlfskassen große Schwierigkeiten zur Folge haben wurden, wenn dieselben sofort nach der amtlichen Bekanntmachung ins Leben treten follten. Bei freien Hülfskassen, deren Versicherunge⸗ bezirk sich oft über das ganze Deutsche Reich erstrecke, bedürfe es oft mehrerer Monate, nur um die Delegirten einzuberufen, die über die zu treffenden Aenderungen der Beiträge zu beschließen bätten; es müsse billiger Weise eine Frist gegeben werden. Demnach wurde beantragt, zu F§. 8 Absatz 3 folgenden Zusatz auf— nehmen: Aenderungen in der Festsetzung treten sechs Monate nach der Veröffentlichung in Kraft? Von anderer Seite wurde, auf- die großen Uebelstände bingewiesen, die durch die oft willkürliche Fest⸗· setzung des ortsüblichen Tagelohnes entständen. Namentlich in großen, ländlschen Diftrikten dienken nur zu oft die billigften Lobne als Grundlage, dadurch aber entstünden, namentlich für junge Leute. bei Unfällen große Härten; es sei daher dringend zu wünschen, daß im ganzen Deuischen Reich bei Feststellunz des ortsüblichen Tage⸗ lohnes nach gleichen Grundsäzen verfahren werde.

§ 8 wurde dementsprechend in folgender Fassung angenommen:

Der Betrag des ortsüblichen Tagelobnes gewöhnlicher Tage⸗ arbeiler wird von der böberen Verwaltungs bebörde nach Anhörung der Gemeindebehörde festgesetzt und durch das für ihre amtlichen Bekanntmachungen bestimmte Blatt veröffentlicht Aenderungen der Festfetzung treten erst secos Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. . . .

Die Festsetzung findet sür männliche und weibliche, für jugend liche und erwachsene Arbeiter besonders statt. Die Festsetzung für jugendliche Arbeiter kann getrennt für Kinder und junge Leute G. 135 Absatz 1 und 4 der Gewerbeordnung) vorgenommen werden. Fär Lehrlinge gilt die für junge Leute getroff enz Feststellung.

Ferner wurde folgende Resolution zu §. 8 angenommen: Die verbundeten Regierungen zu ersuchen, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, daß in sämmtlichen Bundesstaaten die Feststellung der orts⸗ üblichen Tagelöbne nach thunlichst gleichen Grundsätzen und den tbat— fachlichen Tagelohnsãtzen gewöhnlicher Tagearbeiter entsprechend erfolge.

§. 18a, welcher den Gemeinden das Recht gewãhrt, Gewerbt⸗ weige oder Betriebsarten, für welche eine Drlskrankenkasse nicht . einer beftehenden zuzuweisen, wurde mit dem Zusatze an

1891.

genommen, diese Zuweisung solle thunlichst an eine für verwandte Gewerbszweige oder Betriebsarten bestehende Ortskrankenkasse erfolgen. In 55. 21 und 26a wurden die in S 4 und 8 6a den Ge⸗ meinden gewährten Befugnisse (siehe oben) auch für die Ortskranken kassen genehmigt. ö ö

Zu S. 7 wurde bemerkt, es sei eine effenbare Lücke im Gesetze, daß ficht bestimmt ausgesprochen sei, ob während der Krankheit Bei⸗ träge Som Versicherten zu leisten und ob eine Krankheit die Mit⸗ gliedschaft unterbreche. Zur Regelung dieses Punktes wurde beantragt, dem ersten Absatz folgenden Schlußsatz anzufügen:

Erkrankte Mütglieder gelten während der Dauer der Kranken- unterstũtzung nicht als ausgeschieden aus der die Mitgliedschaft be⸗ gründenden Beschäftigung.“ ö R

Mit diesem Zusatze wurde der ganze Paragraph angenommen.

Hinter 8. 34 hat die Kommission folgenden §. 34 a eingeschoben:

Die Mitglieder des Vorstandes verwalten ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich, sofern nicht durch das Statut eine Entschädigung für den durch Wahrnehmung der Verstandsgeschäfte ihnen erwachsenden Zeitverlust und entgebenden Arbeits verdienst bestimmt wird. Baare Auslagen werden ihnen von der Kasse ersetzt. z ;

Bie Ablehnung der Wahl zum Vorstandsmitglied ist aus denselben Gründen zuläfsig, aus welchen das Amt eines Vormundes abgelehnt werden' kann. Bie Wahrnehmung eines auf Grund der Unfall- versicherung und der Invaliditätsversicherung übernommenen Ehren; amts stebt der Führung einer Vormundschaft gleich. Eine Wiederwabl kann abgelehnt werden. Kassenmitzliedern, welche eine Wahl ohne gesetzlichen Grund ablehnen, kann auf Beschluß der General versammlung für bestimmte Zeit, jedoch nicht über die Dauer der Wahlperiode, das Stimmrecht in der Generalversammlung entzogen werden.

In 5. 37 bat die Kommission, dem zum Ausdruck gelangten Wunfche ebenso wie bei den Betriebs-, so auch bei den Ortskranken⸗ kassen die Wahlen zum Vorstande und zur Generalversammlung gebeim vorzunehmen, entsprechend, die Worte so findet die Wahl derselben unter Leitung des Vorstandes statt“ durch: so sind diese in geheimer Wahl unter Leitung des Vorstandes zu wählen“ ersetzt und für 8. 38 folgende Fassung angenommen:

„Die Wahlen der Generalversammlung zum Verstande sind geheim und werden getrennt von Arbeitgebern und Kassenmitgliedern vorgenommer.“

In § 46 wird nach der Vorlage die Möglichkeit für die Franken kassen, Verbände zu bestimmten Zwecken zu schließen, auf die Gemeinde Krankenversicherung ausgedehnt, ferner werden die Zwecke, zu denen sie geschloffen werden können, eiweitert. Die Kommission ging darüber hinaus und fügte als No. 4 hinzu, daß diese Verbände auch zum Zweck der gemeinsamen Bestreitung der Krankenunterstützungs⸗ kostin zu einem die Hälfte ihres Gesammtbetrages nicht übersteigenden Theil gebildet werden könnten.

§. 465 wurde gestrichen und dafür folgender 5§. 48e eingestellt:

Durch die Centralbehörde kann bestimmt werden, daß und unter welchen Voraussetzungen bereits bestebende Vereinigungen von Gemeinde⸗Krankenversicherungen und auf Grund dieses Gesetzes er⸗ richteter Krankenkassen, welche Zwecke der im §. 45 unter Ziffer 1 bis 4 bezeichneten Art verfolgen, die Rechte der auf Grund des 5. 46 errichteten Verbände haben.

Bei den von der Meldepflicht handelnden §5§. 49, 49 a, 496 und 50 der Vorlage wurde auf Antrag der Subkommision in §. 49 Ab—⸗ satz 4 wie folgt gefaßt:

Durch Beschluß der Verwaltung der Gemeinde⸗-Kranken versicherung und durch das Kassenstatut kann die Frist für die An— und Abmeldungen bis zum letzten Werktage der Kalenderwoche, in welcher die dreliägige Frist (Äbsatz 1) abläuft, erstreckt werden.

und Absatz 1 in nachstehender Weise abgeändert:

Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beschäftigte versicherungs⸗ pflichtige Person, welche weder einer Betriebs (Fabrik-) Kranken kaffe (58. 59), Bau ⸗Krankenkasse (S. S9), Innungs : Krankenkasse (3. 73), Knarpschaftskasse (5. 74) angehört, noch gemäß §. 75 von der Verrflichtung, der Gemeinde Krankenversicherung oder einer Ortskrankenkasse anzugebören, befreit ist, spätestens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumelden und spätestens am driften Tage nach Beendigung derselben wieder abzumelden.

Die §§. 49a und 496 wurden gestrichen.

Bei Berathung des §. 52 wurde darauf hingewiesen, daß im Gesetz die Veipflichtungen der Arbeiter und Arbeitgeber gegen die Kaffen nicht hinlänglich klargestellt seien, 8. 82 enthalte die Verpflichtung ür den Arbeitgeber, ein Drittel der Beiträge zu zahlen, der 5. 53 gäbe ihm aber nur die „Berechtigung“, die weiteren von ihm ein⸗ ujahlenden zwei Drittel den Arbeitern am Lohn zu kürzen. Darin scheine eine Mahnung für den Arbeitgeber zu liegen, die Beiträge ganz aus seinen Mitteln zu entrichten, was weder beabsichtigt noch erwänscht sein könne, ebenso fehle es an einer ausdrücklichen Bestimmung, daß während der Krankheit Beiträge nicht zu entrichten seien. Dem entsprechend wurde beschlossen, den Absatz 1 wie folgt zu fassen:

Die Beiträge zur Krankenversicherung entfallen zu zwei Dritteln auf dse versicherungspflichtigen Personen, zu einem Drittel auf ihre Arbeitgeber.

In 8. 51 wurde die Bestimmung eingefügt, daß für die Dauer der Krankenunterstützung Beiträge nicht entrichtet werden sollen. Hinter 8. 55 beschloß die Kom mission folgenden 5. 55a ein zuschieben:

Auf Antrag von mindestens 30 betheiligten Versicherten kann die böbere Verwaltungsbehörde nach Anbörung der Kasse und der Aufsichtsbehörde die Gewährung der in 5. 6 Absatz 1 Ziffer 1 und 5.7 Absatz 1 bezeichneten Leistungen durch weitere als die von der Rasse bestimmten Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser verfügen, wenn durch die von der Kasse getroffenen Anordnungen eine dem Bedürfniß der Versicherten entsprechende Gewährung jener Leistungen nicht gesichert ist.

Wird einer solchen Verfügung nicht binnen der gesetzten Frist Folge geleistet, so kann die höhere Verwaltungsbebörde die erforderlichen Anordnungen statt der zuständigen Kassenorgane mit perbindlicher Wirkung für die Kasse treffen.

Die nach Absatz 1 und 2 zulässigen Verfügungen sind der Kasse zu eröffnen und zur Kenntniß der betheiligten Versicherten zu bringen. Die Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde ist endgültig.

Bei §. 53, welcher die Zuständigkeit der Spruchbehörden für die aus dem Gesetze, abgeseben von §. 57, erwachsenden Streitigkeiten regelt, beantragte die Subkommission die prinzipielle Zulassung des ordentlichen Rechtswegs mit der partikulären Gestaltung des Ver⸗ waltungsstreitverfahrens. Da die Kommission ihr Einverstãndniß erklärte, so wurde Abs. 1 wie folgt gefaßt:

Streitigkeiten, welche zwischen den auf Grund dieses Gesetzes zu versichernden Personen oder ihren Arbeitgebern einerseits und der Gemeinde ⸗Krankenversicherung oder der Ortskrantenkasse anderer= seits über das Versicherungsverhältniß oder über die Verpflichtung zur Leistung oder Einzahlung von Eintrittsgeldern und Beitrãgen oder über Unterstützungsansprüche entstehen, sowie Streitigkeiten über Erstattungsansprüche aus §. 50 werden von der Aussichts- behörde entschieden. Die Entscheidung kann binnen zwei Wochen

nach der Zustellung derfelben mittelst Klage im ordentlichen Rechts= wege, soweit aber landesgesetzlich solche Streitigkeiten dem Ver⸗