Haselwander selbst tritt als leitender Ingenieur einer bezũglichen Konstruktionsabtheilung bei der genannten Firma in lung. — Wie die ‚Gaceta de Madrid“ meldet, erließ die svanische Gedenkmedaille zur Er⸗ des vierhundertsten Gedenktages ker Entdeckung Amerikas durch Christorh. ColL umu s ein Preisausfchreiben, ju welchen gleichmäßig spanische wie . ; Ha auslandische Bewerber eingeladen werden. Die einzusendenden SGinnabmen, wie sie in gleicher Oöhe unter der Direktion Litaschy Morell, welche in Wachs oder Gips austuführen sind, follen überbaupt noch nie zu verjeichnen waren und der Mongt April dürfte jwei plastische Darstellungen, eine für die Vorderseite, die andere ihm, da die Vorstellungen mit seinem Ende definitiv abfchließen, wohl scene'. Beide sehr Harakteri fisch gehalten und fein inftrumentirt, laffen zugleich durch Cello und Geigensoli die Geftalten des Titel
Regierung für den Entwurf einer innerung an die bevorstebende Feier
für die Kebrfeite enthalten. Sie sollen im Basrelief entworfen sein, in nichts nachstehen
einen Durchmesser von 20 em haben und eine genaue Ausführung der Einzefbeiten aufweisen, um eine Verjüngung auf den MNaßstab von 70 mm im Durchmesser für die Prägung zu ermöglichen. Für die zwei besten Entwürfe werden Preise in der Höhe von bo00 Fres. für
erfolgt die Zuerkennung der Preise durch
von? San Fernando in Madrid. Den : chester ann. Jubil i preisgekrönten Entwürfe bleiben alle Autorcechte gewahrt. Die Tkätiskeit als Mustker äußerst Verdienstliches im Kreise seiner
ohne Namens. Berufegenossen als Stifter und rühriger Förderer der gegenwärtigen nennung des Künstlers, mit einem Motto versehen, an das Kranken und Unterstützungskasse geleistet.
Sckretériat der Akademie von San Fernando innerhalb sechs Monaten esnzufenden. Jede Einsendung muß von einem verschlossenen und ver⸗ siegelten Briefumschlag begleitet sein, welcher sowohl den Namen des Einsenders, als auch das an dem Entwurfe angebrachte Motto ent- bält. Wenn der Einsender des mit dem ersten Preise gekrönten
zum Wettbewerb bestimmten Modelle sind
Urhebern der Orchesters zurückblicken kann.
plastischen Entwurfes selbst Graveur ist, so soll ibm von der Kom. Erwartungen, die man an. misston der Centennarfeier auch die Ausführung der Matrizen für die Wilbrandt'schen Schauspiel
Prägung übertragen werden.
Theater und Mufsik. Königliche Theater.
Dpernhause tritt Hr. Gudehus als Tristan nach seinem Urlaub zum ersten Male wieder auf. Die übrigen Rollen befinden sich in den Händen der Damen Sucher und Staudigl, sowie der Hrrn. Betz,
Mödlinger und Lieban. In der Donnerstags ⸗Vorstellung des Oberon“ Gestalt,“ in der selbst die
sind die Damen Pierson, Herzog, Staudigl, Weitz und Rothauser, einem' unterdrückten Angstschrei die Hrrn. Sylva, Oberhauser und Stammer beschaftigt. ⸗ fil 35. Vorstellung Körper und zertretenen Geist nur in peinvoller Kraftlosigkeit, nach des Schauspiels „Der neue Herr“ statt: ein außergewöhnlicher Erfolg, Ausdruck ringen. Das Stück selbst mit seinen äußerlichen Effekten und seiner thränenreichen Sentimentalität vermochte auch die treffliche Leistung des Gastes dem Publikum nicht schmackhaft zu machen. — Frl. Bertens gab die Tochter des unglücklichen Fabricius einfacher Herzlichkeit, welche der
Im Schaufpiel hause findet heute die
der snnerbalb zweier Monate erreicht worden ist.
Dem Kammervirtuofen der Königlichen Kapelle vin Gan ten berg ist bei der Feier seines fünfzigjährigen Dienstjubiläums durch
und die Qualen und Freuden
den General⸗Intendanten der Königlichen Schauspiele Grafen von mit' warmer Empfindung und
Hochberg der Rothe Adler -⸗-Orden vierter Klasse, durch Hrn. Tornauer
Kollegen der Dresdener Hofkapelle ein kostbares Album überreicht
worden. Berliner Theater.
Auf besonderes Ersuchen des Hrn. Direktors Barnay hat der Verein Berliner Presse auf die Erhöhung der Eintrittspreise für die am Sonnabend zum Besten seines Pensionsfonds im Ber- liner Tbeater stattfsindenden, Benefiyhorstellung verzichtet; Die Der von dem Mustk Direktor Hrn. Arens aus Amerika ver— Aufführung des . Wallenstein mit Sonnenthal, die Abschieds vor. anstaltete und geleitete am erikanische Komponistenapend. hatte
stellung Sonnenthal's, wird also zu den gewöhnlichen Billetpreisen
kräftige Individualität vermissen.
Kostümen, Requisiten z. zu Theil werden lassen und im Hinblick Stellung. auf die Sonnabend im Berliner Theater stattfindende BVorstellung zu Gunsten des Vereins Berliner Presse' die Erstaufführung bereits Foote In den Bergen“, in der das schöne Hörnermotiv vortrefflich wirkte, drei Sätze für Flöte, Oboe, zwei
auf Freitag, den 10. April, verlegt. Aus diesem Grunde bleibt am Streichorchester von Bush, von denen der
Donnerstag das Wallner: Theater zu Probezwecken geschlossen. Hörner und. Victoria ˖ Theater. durch Melodlenrei; fesselnde Andantesatz Ein Sommerabend
im Walde mit seiner tonmalerischen Unterhaltung der Vögel so gefiel, daß ein Dacaporuf erfolgte, endlich zwei Scenen aus der Musik zu Romeo und Julia“ von Boise: „Ballscen? und . Balkon⸗
Der Monat März, also der vorletzte im alten Hause, brachte
Friedrich ⸗Wilhelmstädtisches Theater.
Am Sonnabend findet die fünzigste Wiederholung der prächtigen neuen Spereste Der Vogelhändler“ statt, während am Sonntag der Ehrentag des Seniors der Kapelle, des Fagottisten Hrn. F. Günther den ersten und 1000 Fres. für den zweiten zuerkannt, und zwar ist, welcher auf eine ununterbrochene vierzigiährige verdierstvolle drei Sätzen aus dem Sturm von Shakespeare von van die Akademie Thätigkeit als Mitglied des Friedrich ˖Wilhelmstädtischen Theater⸗
Residenz · Theater. Seit einigen Tagen gastirt auf der Bühne des Residenz Theaters
Fabricius“, welches gestern Abend wiederholt zur Aufführung gelangte, spielt der berühmte Darsteller den alten Zuchthäusler, eine Rolle, welche dem Künstler nicht hinreichende Gelegenheit darbietet, Bei der feine geniale Eigenart voll zu entfalten; aber auch in der ver— ö . . zweifelten, Mitleid und Trauer einflößenden Gestalt des weltscheuen In der morgigen Vorstellung von „Tristan und Isolde“ im Verbrechers kommt die ursprüngliche Schaffenskraft Sonnenthal's mächtig zum Durchbruch; es ist eine nach der Natur treu gezeichnete Perfönlichkeit voll erschütternder Reue und demüthiger herzbrechender Ergebung, welche er den Zuschauern und Hörern vorführt, eine
; . ; Rolle wohl anstand. Fr. Pagay erfreute als die alte schwatzhafte im Namen der Kapelle eine werth volle Busennadel, durch die Elenen Frau Wohlmutb durch einen freundlichen, frischen Humor; dagegen der Königlichen Hochschule für Musik ein Trinkhorn. durck die vermochte Hr. Schönlank als Fabrikant Rolf den Anforderungen, . welche an den Farfteller dieser Partie geftellt werden müssen, nicht Innern Nicotera besuchte gestern Abend den allge—
meinen Verband der Arbeiter sowie deren Verkaufe= lager. Hierbei sagte der Minister in einer Ansprache: Er wisse sehr wohl, daß die schlimmen Intriguen falscher Arbeiter bei den wirklichen Arbeitern ohne Wirkung bleiben würden; er sei sicher, daß diese allen ihren In fuß
würden, unüberlegte Bewegungen am 1. Mai zu widerrathen. gestern seine Änziehungskraft nicht verfehlt; Saal und Logen waren Der Minister fügte hinzu, er könne unmöglich derartige
gerecht zu werden; das ganze Wesen dieses Schauspielers läßt eine
Bas voll befetzte Haus zeichnete hesonders den beliebten Gast durch herzlichen Beifall und zahlreiche Hervorrufe aus. CGoneerthaus.
Die Tochter des Herrn
glühende Leidenschaft nur in schen sich Geltung verschafft des Herzens in dem gebrochenen
hielt viel Erfreuliches:
klar hervortreten. Die Concertmeister Hrrn. S fübrten die Solopartien sebr lobenswerth aus. Sämmtliche Komposttionen wurden mit lebhaftem Beifall aufgenommen, der auch für Streichorchester von Herbert und den bereits früher ,.
er l ea : Das Orchester bewährte sich sehr tüchtig. Ber Jabilar hat neben seiner Das Concert, durch die Hrn. Meyd er und Med ding angeregt, bot dem Publikum einen interessanten Einblick mancher hier noch unbekannten Tondichter Amerikas.
Morgen wird der Komponift Hr. Emil Hartmann aus Kopenhagen mit dem Karl Meyder'schen Orchester eine Reihe eigener Kompositionen . r und zwar: . Skandinavischer Festmarsch Gum ersten Mal), ‚Skandi⸗ Hr. Adolf Sonnenthal vom K. und K. Hofburg. Theater in navische Volksmusik‘, . Concert für Klavier‘ (gespielt von Hrn. Wien mit schönstem Erfolge. Die Rollen, welche sich Hr. Sonnen thal für das Gastspiel ausgewählt hat, entsprechen nicht ganz den fein Auftreten knüpfte. In dem
Stucken zu Theil wurde.
Gustav Lazarus) und A licher Leltung zur Aufführung bringen.
nischer Komponisten anzutreffen. Der zweite Theil des Concerts ent- eine sehr stilvoll gehaltene Ouverture von
Preußische Klafsenlotterie. (Ohne Gewähr.) heute angefangenen
Turin,
J. April. (W. T. B.)
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Depeschen. Der Minister des
dafür einsetzen
län erff'mnehentere wstettfi den Hr. Pireltor Parnay hat der Eihttibcsegt.‘ Cin festkich gehaltener Marsch aus der Mußtk zu Störungen der Ordnung zugeben, weil sie das Gesketz nicht
Pensions. und ÜUnterstützungskasse des Vereins Berliner Presse. als „Macbeth? von Kelkry eröffnete den Abend. Hierauf folgten zwei
gestatte, und er sei verpflichtet, fie zu unterdrücken im In⸗
Fatschärigung eine zweit? Benefizvorftellung zugesagt, waz im Interesse zurze recht anmuthige Cpisoden für Orchester von dem hier bereits keresse der Arbeiter selbst gegenüber einer geringen Zahl von denen die Harfe ein fehr schöne ÜUnruhestiftern. Zum Schluß gab der Minister der Juversicht
der wohlthätigen Zwecke dankbarst angenommen wurde.
Wallner ⸗Theater.
wohnen. Hr. Direktor Hasemann, welcher die Novität persönlich infcenirte, hat ihr eine durchweg neue Ausstattung an Dekorationen,
Wetterbericht vom 7. April, Morgens 8 Uhr.
S
—
Gtationen.
Temperatur in o Celsius
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp
Mullaghmore Aberdeen. ͤ 2 halb bed. Christiansund z 2 heiter Copenhagen. 2 bedeckt Stockholm. 2 wolkig aparanda. 2 wolkenl og t. Petersb. SD L bedeckt Moskau ... still bedeckt
vort. Dueend·
OO G c O 50 C. — 40 R.
wolkig bedeckt wolkig wolkenlos Nebel wolkig NVeufahrwasser bedeckt Memel 3 halb bed.
. ö Regen ünster. . . 4 bedeckt Larlsruhe .. 3 Regen
3 Regen?) 3 bedeckt
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Breslau... 4 wolkenlos
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1) Nachts Regen. “) Seit gestern Vormittag Regen.
Nebersicht der Witterung.
Eine umfangreiche Depression liegt über West—⸗ Europa, gegenüber dem barometrischen Maximum im Nordosten, sodaß in Centraleuropa füdöstliche Luftströmung vorherrschend ist. Bei geringer Wärme⸗ änderung ist die Witterung in Deutschland im Osten heiter, im Nordwesten neblig, im Süden regnerisch; Die Temperatur liegt im Nordwesten unter, im Osten über dem Mittelwerthe, während sie im Süden nahezu normal ist. Vielfach ist in Deutsch⸗ land Regen gefallen, in erheblicher Menge in den südlichen Gebietstheilen. Da oben erwähnte De. irn sich über Deutschland weiter auszubreiten cheint, so dürfte trübes Wetter mit Niederschlägen demnächst noch wahrscheinlich sein.
Deutsche Seewarte.
Theat zeigen.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern- baus. 85. Vorstellung. Tristan und Isolde in 3 Akten von Richard Wagner. Dirigent: Kapell⸗ meister Sucher. Anfang 63 Uhr.
Schauspielhaus. 91. Vorstellung. Der Kauf ⸗ mann von Venedig. Komödie in 5 Aufzügen von Shakespeare, übersetzt von A. W. von Schlegel. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Letztes Auftreten des Frl. Clara Meyer vor ihrem Abgange von der Königlichen Bühne.
Donnerstag: Opern zaus. 86 Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Romantische Oper in 3 Auf ⸗ zügen. Musik von C. M. von Weber. Die Reeci⸗ tative von F. Wüllner. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhauꝛ:. 92. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.
Zeutsches Theater. Mittwoch: König Hein ⸗ rich IV.
Donnerstag: Die Kinder der Excellenz.
Freitag: Das Wintermärchen.
Die nächste Aufführung von Der Sohn der Wildniß findet am Sonnabend statt.
Berliner uheater. Mittwoch: Schuldig.
Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Schuldig. ö
Freitag: 31. Abonnements ⸗ Vorstellung. Die Jungfrau von Orleans.
Tessing⸗ Theater. Mittwoch: Thermidor. Schauspiel in 4 Akten von Victorien Sardou.
Donnerstag: Thermidor.
Freitag: Der Probepfeil. Lustspiel in 4 Akten von Otear Blumenthal.
Sonnabend: Zum 1. Male: Ultimo. Lustspiel in 4 Akten von Gustav v. Moser.
Victoria · Theater. Mittwoch: Zum 129. Male: Die sieben Naben. Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lebn⸗ hardt. Balleteompositionen des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballets von C. Severini. In Scene gesetzt von W. Hock Anfang 7 Uhr.
Donnerstag und folg. Tage: Die sieben Raben. Eetzter Monat.)
Wallner - Theater. Mittwoch: Zum 60. nnd letzen Male: Miß Helyett. Vandeyille in 3 Akten von Maxime Boucheron. Deutsch von iche Genée. Musik von G. Audran. Anfang
.
Donnerstag: Wegen Generalprobe zu Des Tenfels Weib geschlossen. J ; 9
Freitag: Unter persönlicker Leitung des Kom ponisten. Zum ersten Male: Des Teufels
bekannten Komponisten Bird, in ; Wirkung hervorbringt, während manches unseren deutschen Ohren fremd;
Der Komponist der nächsten Novität Hr. Adolf Müller, Kapell⸗ artig Erscheinende, wie die zu häufige Perwendung des Glockenspiels und meister des Theaters an der Wien, ist hier eingetroffen, um den letzten der Becken, die Wirkung mitunter beeinträchtigt. Dies gilt auch von der Proben des phantastischen Singspiels Des Teufels Weib“ beizu⸗ fymphonischen Phantasie von Arens, die im Uebrigen durch Frische der Molive und klare harmonische Gestaltung sich auszeichnet. Mebr finnlich wirkende Orcheftereffekte sind in den meisten Werken amerika
r Miller.
Friedrich Wil helmstãdtisches Theater. Mittwoch: Mit neuer Ausstattung. Zum 47. Male: Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nach einer Idee des Böäville von Held und West. Musik von C. Zeller. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. . Hr. Kapell meister Federmann. Anfang
r.
Donnerstag: Benefiz für Hrn. Sigmund Steiner. Zum 48. Male: Der Vogelhändler.
In Vorbereitung: Saint Cyr. Dyperette in 3 ÄÜkten von Walther. Musik von R. Dellinger.
Nestdenz - Theater. Direltion: Sigmund Lauten ·
burg. Mittwoch; Gastspiel des K. und K. Hofburg= schauspielers Adolf Sonnenthal. 9. Abend: Vater und Sohn. Schauspiel in 5 Akten von Alexandre Dumas. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Vorletztes Gastspiel des K. und K. Hofburgschauspielers Adolf Sonnenthal. 10. Abend: Vater und Sohn.
Sonnabend: Zum 81. Male: Der selige Toupinel.
elle Alliance Theater. Mittwoch: Zum 18. Male: Gavaut, Minard Æ Co. Schwank in 3 Akten von Edmond Gondinet. Deutsch von Weyl. Vorher zum 7. Male: Die Odaliske. Schwank in 1 Akt von O. Elsner. Anfang 74 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Adolph Ernst⸗Theater. Mittwoch: (Fest⸗ Vorstellung) Zum 53. Male: Adam und Eva. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Ely. Couplets von Jacobson und Gustah Görß. Musik von Adolph Ferron. Im 4. Akt: Der unselige Toupinel. Parodistische Einlage. Anfang 76 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Thomas - Theater. Alte Jakobstraße 30. Mittwoch: Zum 22. Male: Der Millionen bauer. Volksstück in 4 Akten von Max Kretzer. Gesangstexte im 3. Akt von A. Schönfeld. Musik von G. Steffens. Anfang 77 Uhr ö Donnerstag und folgende Tage: Der Millionen
aner.
Sonngbend; Benefiz für Hrn. R. Wellhof. Ein—⸗ malige Aufführung von Drei Paar Schuhe.
Sonntag: Der Millionenbaner.
Concert⸗Anzeigen.
Concert Jaus. Mittwoch: Karl. Meyder⸗ Concert. II. Theil unter Leitung des Komponisten gin Emil Hartmann aus Kopenhagen, unter freundl. ö ö des Klavier⸗Virtuosen Hrn. Gustav
rus.
Ausdruck, daß von Turin niemals das Zeichen zum Beginn von Unruhen ausgehen würde.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
Sing Akademie. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Concert der Harfenvirtuosin Paulina F. da Veiga, unter gef. Mitwirkung der Coneertsängerin Frl. Emma Plueddemann.
1Arania, Anstalt für volkethümliche Naturkund⸗
Am Landes ˖ Ausstellungs ⸗ Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12 —11 Uhr. Täglich Vorstellung im ,, Theater. Näheres die . zettel.
— — — — ———
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Clara Marschhausen mit Hrn. Assistenzarzt 1. Kl. Dr. Rudolf Ockel (Frank⸗ furt 9 O. — Bromberg). — Frl. Ling von Neefe und Obischau mit Hin. Ministerial⸗Direktor und Wirkl. Geh. Qber⸗Regierungs⸗Rath Dr. Bartsch (Berlin) — Frl. Lilly Freiin von Kleist mit Hrn. Regierungs⸗Rath Rüdiger von Haugwitz (Oels = =- Breslau). — Frl., Mary Freiin von dem Bussche mit Hrn. Landrichter Emil von Hinüber (Bückeburg). = Frl. Elisabeth Cramer mit Hrn. Hauptmann Grüner (Marienwerder).
Verehelicht:; Hr. Rechtsanwalt Carl Reis mit
Frl. Rosa Triest (Frankfurt a. M)
Geboren: Ein Sohn: Hrn, Bürgermeister Staukeit (Altenessen). — Hrn. Lieut. Frhrn. von Heintze (Potsdam). — Hrn. Reichefreiherrn Fer⸗ dinand von Twickel (Kervel). — Hrn. Reg. Assess. Auffarth (Marienwerder). — Eine Tochter: Hrn. Rechtganwalt Markwald (Berlin).
Gestorben: Hr. Kommerzien Rath Theodor Flöther (Gassen i. ). — Hr. Baumeister und Herzogl. Brandversicherungs⸗Inspektor C W. E. Tranger Altenbura⸗9. — Hr. Forstmeister Rudolf von Wickede (Doberan). — Verw. Frau Pastorin Lilli Simon, geb. Kramer (Halle a. SJ. — Hrn. Oberst⸗Lieut. a. D. Gotthardt von Hagen Tochter Marianne (Dresden). — Hr. Konsistorial⸗Rath Ernst Lembser (Breslau). — Verw. Frau Ober⸗ forstmeister von Wickede, geb. von Lowtzow (Doberan). — Hr. Corp Roßarzt Christian Frier zich Dominik (Berlin). — Hr. Professor August Roeber (Berlin).
Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagä⸗ Anstalt, Berlin 8V., Wilhelmstraße Nr. 32.
Neun Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage),
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent.
lichen Anzeigers (stommanditgesellschaften auf
Aktien und Lttiengesellschaften) für die Woche vom 31. März bis 4. April 1891.
chulz und Detlofs
einer Serenade
in die Leistungen
Andante für Streichinstrumente unter persön⸗
der — iehung der 2. Klasse 184. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vormittags⸗Ziehung:
1 Gewinn von 45 000 M auf Nr. 11 526.
16Gewinn von 10000 S6 auf Nr. 43 176.
1 Gewinn von 5000 M6 auf Nr. 163 401.
2 Gewinne von 3000 S auf Nr. 110992. 158 858.
1 Gewinn von 500 M auf Nr. 167 777.
7 Gewinne von 300 S auf Nr. 4065. 13 752. 34 307. 60 131. 116296. 126999. 173209.
Erste Beilage
zun Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
3 S2.
d
Berlin, Dienstag. den 7. April
Deutsches Reich. Zuckermengen,
welche in der Zeit vom 16. bis 31. März 1891 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung
abgefertigt uUnd aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in dei inlandischen Verkehr zurückgebracht worden sind. 0: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindest ens
90 Proz. Polarisation.
7II: Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛc., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,
sogenannte Erystals ꝛc.
717: Aller übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene git über 1 Proz. Wasser enthaltende) Zucker in
Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 Proz. Polarisation.
— e VQUuo— “
L
Mit dem Anspruch auf Steuervergütung wurden abgefertigt: 2
Aus öffentlichen Niederlagen oder Privatniederlagen unter
Staaten
bezw. zur unmittelbaren Ausfuhr
Verwaltungs⸗Bezirke.
amtlichem Mitverschluß wurden zur Aufnahme in eine öffent⸗ gegen Erstattung der Pergü— liche Riederlage oder eine kung in den inländischen Verkehr Privatniederlage unter amt⸗ zurückgebracht
lichem Mitverschluß
710 711 kg kg
0 J . kg ö kg kg. rkg
Preußen. Provinz Westpreußen.. — —
ö Brandenburg . — — k 1570288 796713 HR 100 000 — J /) 83 100 312121 Sachsen, einschl. der schwarzb.
Unterherrschaften .... 1344 108 5 345 367 Schleswig ⸗Holstein.. . 4 251 57 283 Hannover. K 1979130 69020090 Rheinland. 119 860 185 586
1, 639 537 1000737 1565 Hoé . 6 3s ö 2255 555 85 as 1
ö 3165 7659 zl 180 1 332 703
do di 81 * D 87
1408062
O — M
93 319 250 900 — 50 840
zo0 ooo W os 169 g6z ö
— 1161
16111
Sa. Preußen 5 201 447 7 387 260
. J 180 995 ö /) — JJ / 560 009 ü 200011 d 184 386
ö 817 388 . 2151 950
Hamburg. 25 901 512
3623 J.
5 456 836 1811116 221 3 524 25 1
410 000 339 581
— 7 406 000
—
1
EüI1I1I11111
Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet. Hierzu in der Zeit vom 1. August 1890 bis 16 März 15JJĩJĩ
35 197 89 8 895 195 110 780 5 656 639 2257116 209 219 hi 130093627 4 645 460243092985 31 126 033 2Qο0ες S2 4657 980
98910
274 7232
3 863 845
Zusam men
244 417 240 138988820 T7ö5 21MMQ2a87495277 36 383 149 2134 1837145 90003 231 999 284 642
In demselben Zeitraum des Vorjahres L230 399 bb 109439979 8 215 313 225756199 20 630 No Yg6 44437 151 722 5655 068 1110886
Berlin, im April 1891.
Kaiserliches Statistisches Amt. In Vertretung: von Scheel.
Die Krankenkassen⸗Novelle.
Der Bericht der Kommission zur Vorberathung der Ab⸗ änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung ist jetzt erschienen. Von einer General⸗-Diskussion hat die Kom⸗ mission Abstand genommen und die einzelnen Paragraphen in erster Lefung vom 14. bis zum 31. Januar, in zweiter Lesung vom 9. bis 26. Februar durchberathen. Die wesentlichsten, von der Kommission beschlossenen Abänderungen sind folgende:
Auf Antrag der Subkommission fügte die Kommission in §. 1 unter 2a die in dem Geschäͤftsbetriebe der Krankenkgssen, Be⸗— rufsgenossenschaften und Versicherungsanstalten be⸗ schäftigten Personen denen hinzu, welche dem Veisiherungezwange unterliegen. ;
Bei der Berathung von 8. 2 wurde zwar allseitig die dringende Nothwendigkeit, die Krankensürsorge für Dienstboten einheitlich und umfassender als bisher zu regeln, anerkannt, allein die Schwierigkeiten einer befriedigenden Lösung dieser Frage durch das vorliegende Gesetz, die namentlich Seitens der Vertreter der verbündeten Regierungen betont wurden, konnten nicht verkannt werden. Regierungsseitig wurde dabei darauf hingewiesen, daß in allen deutschen Bundesstaaten in irgend einer Weise durch Landesgesetz die Krankenfürsorge für Dienstboten geregelt, und es bedenklich sei, in diese Regelung, die in den verschiedenen Staaten eine sehr verschiedene sei, durch eine allgemeine reichsgesetzliche Bestimmung einzugreifen; die Verhältnisse der Vienstboten seien von denen der industriellen Arbeiter so grundverschieden, daß eine gleichmäßige Regelung fast unmöglich sei; jedenfalls würde sie den Nachtheil haben, daß eine Berücksichtigung örtlicher Berhältniffe, wie sie die Landesgesetzgebung möglich mache, ausgeschlossen sei. Eine dem Bericht beigegebene Anlage enthält alle die Regelung der Krankenversorgung des Gefindes in den einzelnen Bundesstaaten betreffenden Bestimmungen. Dieselben sind in 6 Gruppen zerlegt; in der ersten Gruppe sind diejenigen Bundes⸗ staaten' aufgeführt, in deren ganzem Gebiet Zwang zur Kranken- versicherung für alles Gesinde besteht, in der sechsten diejenigen Landes theile, in welchen jede landesgesetzliche Regelung (Mecklenburg⸗Strelitz und ElfaßLothringen) fehlt. In Bayern und Württemberg besteht der Verstcherungszwang für alles Gesinde. In Baden, Sachsen. Hessen, Schwarzburg, Rudolstadt besteht der Versicherun gs zwang nur für land ⸗ und forstwirthschaftliches Gesinde, in gewissen Gebietstheilen auch für das andere Gessnde, während im Ucbrigen die Verpflegung des kranken Gesindes der Dienftherrfchaft obliegt. In Sachsen Weimar, Braunschweig, Sachfen⸗ Altenburg, Schwarzburg- Sondershausen ist land⸗ und forstwirthschaftliches Gesinde durch, Landesgesetz der Krankenversicherung nach Maßgabe des Reichsgesetzes unter⸗= worfen. Für die Verpflegung des übrigen Gesindes sind die Dienstherrschaften verpflichtet. In Lübeck, Hamburg, Olden⸗ burg, Sachsen. Meiningen, beiden Reuß, Lippe ⸗ Detmold, Provinz Hessen⸗Raffau besteht in gewiffen Gebletstheilen Zwang zur Kranken— versicherung für alls Gesinde oder bestimmte Arten, sonst ist die Dienftherrfchaft verpflichtet. In allen Übrigen Theilen Preußens in Ntecklenburg. Schwerin,. Sachsen⸗ Goburg. Go ha. Anhalt, Wal deck Lippe⸗Schaumburg, Bremen, sind nur die Dienstherrschaften zur Sorge für das kranke Gefinde verpflichtet. In Folge dessen wurde die Auf⸗ nahme der Dienstboten in dieses Geseßb abgelehnt,
In 5. 4, welcher feststellt, daß durch statutarische Bestimmung der Beitritt zur Gemeinde⸗Krankenversicherung auch nicht ver sicherungspflichtigen Personen ermöglicht werden kann, und zwar eininal in der Weise, daß die Verwaltung der
Gemeinde ⸗Krankenversicherung ermächtigt wird, solche Personen zur Versicherung zuzulassen, sodann aber auch in der Weise, daß gewissen Klassen von Personen das Recht, der Gemeinde · Kranken versicherung bei⸗ zutreten, eingeräumt wird, ist, um die Krankenversicherung nicht all⸗ zuweit auszudehnen, das Recht des Beitritts auf diejenigen Personen be⸗ schraͤnkt worden, deren Jahreseinkommen 2006 M½ nicht über⸗ steigt. Zu §. 6a hat die Kommission, nachdem die Gewährung von Krankenversicherung an Familtenangehörige als in hohem Grade wünschenswerth anerkannt war, auf Antrag der Subkommission folgende Ziffern hinzugefügt:
5) daß Versicherten auf ihren Antrag gegen Zahlung eines be—⸗ sonderen Beitrages die in §. 6 Absatz 1 unter Ziffer 1 bezeichneten Leistungen auch für ihre Familienangehörigen zu gewähren sind,
6) daß die ärztliche Behandlung, die Lieferung der Arznei und die Kur und Verpflegung nur durch bestimmte Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser zu gewähren sind und die Bezahlung der durch Inanspruchnahme anderer Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser entstandenen Kosten, von dringenden Fällen abgesehen, abgelehnt werden kann.
Bei der Bꝛrathung von 5§. 8 wurde hervorgehoben, daß die Aenderungen des ortsüblichen Tagelohns auf die Beiträge der Verficherten von Einfluß seien, und daß Aenderungen der Tagelohn⸗ sätze für die freien Hülfskassen große Schwierigkeiten zur Folge haben würden, wenn dieselben sofort nach der amtlichen Bekanntmachung ins Leben treten sollten. Bei freien Hülfskassen, deren Versicherungtz⸗ bezirk sich oft über das ganze Deutsche Reich erstrecke, bedürfe es oft mehrerer Monate, nur um die Delegirten einzuberufen, die über die zu treffenden Aenderungen der Beiträge zu beschließen hätten; es müsse billiger Weise eine Frist gegeben werden. Demnach wurde beantragt, zu 8. 8 Absatz 3 folgenden Zusatz auf⸗ nehmen: Aenderungen in der Festsetzung treten sechs Monate nach der Veröffentlichung in Kraft? Von anderer Seite wurde auf die großen Uebelstände hingewiesen, die durch die oft willkürliche Fest · setzung des ortsüblichen Tagelohnes entständen. Namentlich in großen, ländlichen Distrikten dienten nur zu oft die billigsten Löhne als Grundlage, dadurch aber entstünden, namentlich für junge Leute, bei Unfällen große Härten; es sei daher dringend zu wünschen, daß im ganzen Deuischen Reich bei Feststellunz des ortsüblichen Tage⸗ lohnes nach gleichen Grundsätzen verfahren werde.
§z 8 wurde dementsprechend in folgender Fassung angenommen:
Der Betrag des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tage⸗ arbeiser wird von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörde festgesetzt und durch das für ihre amtlichen Bekanntmachungen beftimmte Blatt veröffentlicht Aenderungen der . treten erst sechs Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.
Die Festsetzung findet sür männliche und weibliche, für jugend⸗ liche und erwachsene Arbeiter besonders statt. Die Festsetzung für jugendliche Arbeiter kann getrennt für Kinder und junge Leute (85. 135 Absatz 1 und 4 der Gewerbeordnung) vorgenommen werden. Für Lehrlinge gilt die für junge Leute getroffene Feststellung.
Ferner wurde folgende Resolution zu 5§. 8 gugenommen; Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, daß in saͤmmtlichen Bundesstaaten die Feststellung der ortz⸗ üblichen Tagelöhne nach thunlichst gleichen Grundsätzen und den that⸗ sächlichen Tagelohnsaͤtzen gewöhnlicher Tagearbeiter entsprechend erfolge.“
8. 18a, welcher den Gemeinden das Recht gewährt, Gewerbs. weige oder Betriebsarten, für welche eine Oris krankenkasse nicht ö einer bestehenden zuzuweisen, wurde mit dem Zusatze an⸗
1891.
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genommen, diese Zuweisung solle thunlichst an eine für verwandte Gewerbszweige oder Betriebsarten bestehende Ortskrankenkasse erfolgen. In 55. 21 und 252 wurden die in 4 und 8 6a den Ge⸗ meinden gewährten Befugnisse (siehe oben) auch für die Ortskranken⸗
kassen genehmigt. . Zu §. 27 wurde bemerkt, es sei eine effenbare Lücke im Gesetze,
daß ficht beftimmt ausgesprochen sei, ob während der Krankheit Rei= trage Som Versicherten zu leisten und ob eine Krankheit die Mit⸗ gliedschaft unterbreche. Zur Regelung dieses Punktes wurde beantragt, dem ersten Absatz folgenden Schlußsatz anzufügen:
Erkrankte Mitglieder gelten während der Dauer der Kranken unterstätzung nicht als ausgeschieden aus der die Mitgliedschaft be⸗ gründenden Beschäftigung.“ ö *
Mit diesem Zusatze wurde der ganze Paragraph angenommen.
Hinter 8. 34 hat die Kommission folgenden §. 34 a eingeschoben:
Die Mitglieder des Vorstandes verwalten ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich, fofern nicht durch das Statut eine Entschädigung für den durch Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte ihnen erwachsenden Zeitverlust und entgehenden Arbeitsvvmrdienst bestimmt wird. Baare Äuslagen werden ihnen von der Kasse ersetzt. .
Bie Ablehnung der Wahl zum Vorstandsmitglied ist aus densel ben Gründen zuläfsig, aus welchen das Amt eines Vormundes abgelehnt werden kann. Bie Wahrnehmung eines auf Grund der Unfall ⸗ versicherung und der Invaliditätsversicherung übernommenen Ehren⸗ amts steht der Führung einer Vormundschaft gleich. Eine Wiederwahl kann abgelehnt werden. Kassenmitaliedern, welche eine Wahl ohne gesetzlichen Grund ablehnen, kann auf Beschluß der General versammlung für bestimmte Zeit, jedoch nicht über die Dauer der Wahlperiode, das Stimmrecht in der Generalversammlung entzogen werden.
In 5. 37 hat die Kommission, dem zum Ausdruck gelangten Wunsche ebenso wie bei den Betriebs-, so auch bei den Ortskranken⸗ kassen die Wahlen zum Vorstande und zur Generalversammlung geheim vorzunehmen, entsprechend, die Worte „so findet die Wahl derselben unter Leitung des Vorstandes statt“ durch: „io sind diese in geheimer Wahl unter Leitung des Vorstandes zu wählen“ ersetzt und für §. 38 folgende Fassung angenommen:
Die Wahlen der Generalversammlung zum Verstande sind geheim und werden getrennt von Arbeitgebern und Kassenmitgliedern vorgenommer. “
In z. 46 wird nach der Vorlage die Möglichkeit für die Krankenkassen, Verbände zu bestimmten Zwecken zu schließen, auf die Gemeinde Krankenversicherung ausgedehnt, ferner werden die Zwecke, zu denen sie geschloffen werden können, erweitert. Die Kommifsion ging darüber hinaus und fügte als Nr. 4 hinzu, daß diese Verbände auch zum Zweck der gemeinsamen Bestreitung der Krankenunterstützungs⸗ kosten zu einem die Hälfte ihres Gesammtbetrages nicht übersteigenden Theil gebildet werden könnten.
§8. 466 wurde gestrichen und dafür folgender §. 46 eingestellt:
Durch die Centralbehörde kann bestimmt werden, daß und unter welchen Voraussetzungen bereits bestehende Vereinigungen von Gemeinde⸗Krankenversicherungen und auf Grund dieses Gesetzes er⸗ richteter Krankenkassen, welche Zwecke der im §. 45 unter Ziffer 1 bis 4 bezeichneten Art verfolgen, die Rechte der auf Grund des §. 46 errichteten Verbände haben.
Bei den von der Meldepflicht handelnden §§. 49, 49 a2, 49 und 50 der Vorlage wurde auf Antrag der Subkommision in §. 49 Ab satz 4 wie folgt gefaßt:
Durch Beschluß der Verwaltung der Gemeinde⸗Kranken⸗ versicherung und durch das Kassenstatut kann die Frist für die An und Abmeldungen bis zum letzten Werktage der Kalenderwoche, in welcher die dreltägige Frist (Äbsatz 1) abläuft, erstreckt werden.
und Absatz Jin nachstehender Weise abgeändert:
Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beschäftigte versicherungs⸗ pflichtige Person, welche weder einer Betriebs (Fabrik-) Kranken⸗ kasse (58. 59), Bau ⸗Krankenkasse (8. 69), Innungs⸗Krankenkasse (5. 73), Knaxzpschaftskasse (5. 74) angehört, noch gemäß 8. 75 von der Verpflichtung, der Gemeinde Krankenversicherung oder einer Ortskrankenkasse anzugehören, befreit ist, spaäͤtestens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumelden und spätestens am dritten Tage nach Beendigung derselben wieder abzumelden.
Die §5§. 48a und 496 wurden gestrichen.
Bei Berathung des §. 52 wurde darauf hingewiesen, daß im Gesetz die Verpflichtungen der Arbeiter und Arbeitgeber gegen die Kaffen nicht hinlänglich klargestellt seien, 5. 82 enthalte die Verpflichtung für den Arbeitgeber, ein Drittel der Beiträge zu zahlen, der 5. 53 gäbe ihm aber nur die „Berechtigung“, die weiteren von ihm ein⸗ zuzahlenden zwei Drittel den Arbeitern am Lohn zu kürzen. Darin scheine eine Mahnung für den Arbeitgeber zu liegen, die Beiträge ganz aus seinen Mitteln zu entrichten, was weder beabsichtigt noch erwünscht sein könne, ebenso fehle es an einer ausdrücklichen Bestimmung, daß während der Krankheit Beiträge nicht zu entrichten seien. Dem entsprechend wurde beschlossen, den Absatz 1 wie folgt zu fassen:
Die Beiträge zur Krankenversicherüng entfallen zu zwei Dritteln auf dse versicherungspflichtigen Personen, zu einem Drittel auf ihre Arbeitgeber.
In 5§. 51 wurde die Bestimmung eingefügt, daß für die Dauer der Krankenunterstützung Beiträge nicht entrichtet werden sollen.
Hinter 5. 55 beschloß die Kom mission folgenden 5. 55a ein zuschieben: ;
Auf Antrag von mindestens 30 betheiligten Versicherten kann die höhere Verwaltungsbehörde nach Anbörung der Kasse und der Aufsichtsbehörde die Gewährung der in 5. 6 Absatz 1 Ziffer 1 und §8. 7 Absatz 1 bezeichneten Leistungen durch weitere als die von der Kasse bestimmten Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser verfügen, wenn durch die von der Kasse getroffenen Anordnungen eine dem Bedürfniß der Versicherten entsprechende Gewährung jener Leistungen nicht gesichert ist.
Wird einer solchen Verfügung nicht binnen der gesetzten Frist Folge geleistet, so kann die höhere Verwaltungsbehörde die erforderlichen Anordnungen statt der zuständigen Kassenorgane mit verbindlicher Wirkung für die Kasse treffen.
Die nach Absatz 1 und 2 zulässigen Verfügungen sind der Kasse zu eröffnen und zur Kenntniß der betheiligten Versicherten zu bringen. Die Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde ist endgültig.
Bei 8. 58, welcher die Zuständigkeit der Spruchbehörden für die aus dem Gesetze, abgesehen von 8. 57 b, erwachsen den Streitigkeiten regelt, beantragte die Subkommission die prinzipielle Zulassung des ordenilichen Rechtswegs mit der partikulären Gestaltugg des Ver waltungsstreitverfahrenz. Da die Kommission ihr Einverständniß erklärte, so wurde Abs. 1 wie folgt gefaßt:
Streitigkeiten, welche zwischen den auf Grund dieses Gesetzes zu versichernden Personen oder ihren Arbeitgebern einerseits und der Gemeinde ⸗Krankenversicherung oder der Ortskrankenkasse anderer- seits über das Versicherungsverhältniß oder über die Verpflichtung zur Leistung oder Ginzahlung von Eintrittsgeldern und Beiträgen oder über Unterstützungsansprüche entstehen, sowie Streitigkeiten über Erstattungsansprüche aus §. 50 werden von der Aufsichts behörde entschleden. Die Entscheidung kann binnen zwei Wochen nach der Zuftellung derselben mittelst Klage im ordentlichen Rechts⸗
wege, soweit aber landesgesetzlich solche Streitigkeiten dem Ver⸗
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