1891 / 84 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

der Centrumsfraktionen. vorfteher Bödiker in Meppen entgegen.

Die Genossenschaft freiwilliger Krankenträger im Z.“ mittbeilt, in nächster Zeit hier wiederum Vorbereitungskurse einzurichten. Zur Mitglied- schaft berechtigt sind Angehörige aller Stände, welche entweder dem Anmeldungen nimmt entgegen der Vorsitzende des hiesigen geschãfts führenden Aus⸗ schuffes, Referendar Br. Boethke, M., An der Apostelkirche 11, der

Kriege beabsichtigt, wie die. N. A. Landsturm Überwiesen oder gänzlich militärfrei sind.

auch jede gewünschte Auskunft ertheilt.

Der Ausschuß des Deutschen Schützenbundes hat, wie die „Voff Z. berichtet, in dankbarer Anerkennung der Bemühungen der

Berliner Turngaue (Turnerschaft, Turnrath, Turngemeinde), das im vorigen Jahre stattgefundene l fe durch sehr gelungene turnerische Uebungen und durch einen ackelreigen zu verschönern, jldem der drei Gaue ein Fahnenband verehrt mit der in Gold geftickten Aufschrift-:! Der Central-⸗Ausschuß des X. Deutfchen Bundesschießens Juli 1890 und Dem Berliner Turnrath“, bejw. . Turnerschaft“ und „Turngemeinde“.

Die Berliner Sprengwagen, die in diesem Jahre vermehrt werden es sind jetzt etwa 140 im Gange —, haben nach der N Pr. Z. eine Neueinrichtung erfahren. Die Füllung der Wagen wird jetzt ausschließlich durch eine unterhalb der Wagen befindliche Röhre borgenommen; durch eine in der Röhre befindliche Klappe schließt sich diefelbe, sobald die Wagentonne gefüllt ist, und so wird das Ueberlaufen des Wassers aus dem Wagen heraus vermieden. In diefem Jahre werden auch zweispännige Sprengwagen eingestellt, welche durchgängig mit Ponies bespannt sind.

Ueber den Transport von Edelfischen aus Ober⸗ Oesterreich nach Berlin meldet der „Oberösterreichische Gebirgs- bote“! „Bisher var man der Ansicht, daß unsere eigentlich der Forelle gleichwerthigen Aeschen lebend nicht zu transportiren sind. Es war bies aber nur damals der Fall, als noch keine Bahnen zu den großen Städten führten und man die Fische mit Flößen in Schwimmbehältern nac Wien transportirte. Diesen Transport er⸗ trugen sogar Forellen schlecht, Aeschen gar nicht. Am 19. Januar d. J. sendete ein Fischzüchter in hee rf pf 35 kg Saiblinge und 300 kg Forellen in zehn gegichten Fässern mit zusammen 35701 Inhalt in die Fischhalle nach Berlin. Die Fahrt, dauerte ab Redl 37 Stunden, und kamen sämmtliche Fische dort lebend auf den Markt. Am 12. März d. J. ging wieder ein Transport mit 290 kg Saiblingen und Forellen, zum Versuch aber auch 69 Stück Aeschen (Milchner) mit 66 kg nach Berlin, und zwar mit einer Fahrtdauer von 42 Stunden, da durch ein Wagengebrechen zu Bodenbach eine Verzögerung von 18 Stunden eintrat. Trotzdem kamen auch die o Aeschen gefund in Berlin an. Diese Aeschen wurden vierzehn Tage nach dem Fange in einem Quellenbassin, aufbewahrt, batten in den Transportfässern genügend Raum und erhielten auf der ö in den größeren Aufentbaltsstationen Eisstücke in die Fässer.

emerkt sei noch, daß dem Verkäufer trotz der Transportkosten die Fische in Berlin besser bezahlt werden als in Wien.“

Stettin. 7. April. Die . Ostsee⸗ Stg. meldet: Die Kaiserliche Dampfyacht Alexandria', welche in der Werft von Möller und Holberg einem größeren Umbau, namentlich in der Maschine, unter⸗ zogen ist, hat vorgestern, nach Beendigung dieser Arbeiten eine Probe⸗ 3 nach dem Haff unternommen, bei welcher dag Fahrzeug eine

ahrgeschwindigkeit von 113 Knoten entwickelte. Gestern Nachmittag ing der Dampfer stromaufwärts durch die Brücken, um heute früh eine Fahrt nach Potsdam anzutreten.

Magdeburg, 8. April. Die Nachforschungen nach der Ursache des Feuers im Kunstausstellungssaale (vergl. Nr. 85 d. Bl) lassen, wie die ‚Mgdb. Ztg. berichtet, vermuthen, daß das Holzwerk im

Etwaige Beiträge nimmt der Bürger⸗

Dache von einem am Sonntag geheizten Ofen aus ins Glimmen ge⸗ rathen ist. Das Feuer hat sich dann langsam weiter verbreitet; von Rachbarn ist schon in der achten Abendstunde ein durchdringender Brandgeruch wahrgenommen worden, der indessen nicht weiter beachtet worden' zu fein scheint. Als das Feuer nun zum Aus- bruch gekommen war, hatten sich schon viele Zuschauer eingefunden, die erst an die Alarmirung der Feuerwehr dachten, als“ von der Letzteren trotz der immer mächtiger werdenden Feuersbrunst nichts zu sehen war. Die Feuerwehr hat ganz vor. züglich gearbeitet; die Rettung der städtischen Gemäldesammlung ist in befonders hervorragender Weise gelungen, für die der Feuerwehr Bank gebührt. Bei dem Brande sind auch die alten Wappenfiguren aus Sandflein, die das Denkmal Kaiser Otto's guf dem Alten Markt vor feiner jetzigen Renovirung schmückten, vernichtet worden. Herab⸗ fallende Balken und Steine und auch wohl die Hitze haben diesen Slatuen die Gliedmaßen abgesprengt. Die Bilder der städtischen Gemãäldesammlung werden jetzt nach dem Turnsaal der Augustaschule ge⸗ schafft, wo fie vorlaͤufig aufbewahrt werden sollen, bis ein geeignetes Aug ˖ stellungslolal für sie gefunden sein wird. Ein Wiederaufbau des ab⸗ gebrannten Kunstausstellungssaales dürfte schwerlich erfolgen, da der Brand unzweifelhaft dargethan hat, wie gefäbrlich dem Dom die Rachbarschaft derartiger hoher Gebäude werden kann. Zwischen den Trümmern des ausgebrannten Kunstausstellungssaales waltet der Konservator des Kunstvereins Hr. Julius f. seines Amtes, um noch etwaige Ueberreste von Bildern u. s. w. aus dem mit Wasser durchtrãnkten 26 zur etwaigen Inventarisirung herauszuholen, da alle Beläge und Schriftstuͤcke durch das Feuer zerstört worden sind.

Köln, 8 April, 8s Uhr 15 Minuten. Der Rhein ist dem D. B. H.“ zufolge stark im Steigen. Der Wasserstand ist 4,‚80 m. Es wird eine Ueberschwemmung befürchtet.

Hamburg. Die Taufe des auf der Werft von Janssen u. Schmilinsky, Aktiengesellschast, in Hamburg im Bau befindlichen Fampfers Hermann v. Wissm ann“ findet Anfangs der nächsten Woche statt. Das Schiff ist in einigen Tagen fertig, soweit es hier fertigzustellen ist. Der Taufatt wird nicht, wie ursprünglich angenommen wurde, von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich von Preußen, sondern, wie der Hamb. Korr. mittheilt, von einer Privatperson ausgeführt. Unmittelbar nach der Ein weihnng wird der Dampfer zerlegt und zum Transport verpackt; die Verfendung nach Saadani erfolgt mit dem neuen Dampfer Emin“.

Hamburg, 7. April. Der Hamburger Auzwanderer Dampfer Polaria“, welcher in die Fahrt Stettin —New⸗Nork eingestellt ist, hat, wie der N. Pr. Itg.“ mitgetheilt wird, auf der Oder bei Gotz low in Folge eines Zusammenstoßes mit dem englischen Dampfer Benefactor“ sehr schwere Beschädigungen erlitten, indem dem großen Dampfer etwa ein halbes Dutzend Planken durch“ schnitten wurden. Der Unfall soll dadurch herbeigeführt sein, da die „‚Polaria“ auf einer Sandbank an Grund kam, während der Bene⸗ factor“ trotz rückwärts arbeitender Maschine nicht mehr zum Stoppen zu bringen war. Auch der Benefactor“ hat erbebliche Beschädigungen erlitten. Die von Amerika kommende ‚Polaria“ konnte an ihren Löschplatz an der Unterwiek gehen. Der ausgehende englisch: Dampfer mußte seine Weiterfahrt einstellen und in die „Vulkan“ Werft ge⸗ bracht werden.

London, 8. April. Seit heute Morgen wüthet nach einer Meldung des . D. B. H. ein heftiger Schneesturm im Norden Englands und in Schoftland. An mehreren Punkten ist der Bahn⸗ verkehr gestört.

Brüssel, 8. April. In der Kohlengrube Bellevue bei Do ur wurden laut Meldung des . W. T. B.“ in der vergangenen Nacht . schlag ende Wetter ein Arbeiter getödtet und jwei verwundet.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Wien, 9. April. (W. T. ö Nach einem feierlichen Hochamt in der Stephanekirche hielt der Reichsrath heute die erste Sitzung ab. Der Abg. Smolka übernahm unter leb⸗ haftem Beifall den Vorsitz als Alters⸗Präsident. Es folgte zunächst die Eidesleistung der Abgeordneten. Alsdann über⸗ reichten die Jungezechen dem Präsidenten die von ihnen angekündigte Rechts verwahrung. Die erste Sitzung des Herrenhauses war eine rein formelle.

London, 9. April. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Simla von heute be⸗ stätigt sich die Ermordung Quinton's und seiner Gefährten. Ein Schreiben des Rebellen führers von Manipur an den Vize-König von Indien erklärt, daß das Volk Quinton und dessen Gefährten ermordet habe, weil diese seine Soldaten getödtet, den Palast angegriffen und den Tempel entheiligt hätten.

London, 9. April. (W. T. B) Wie dem „Reuter schen Bureau aus Mombasa gemeldet wird, hat die englische ostafrikanische Compagnie eineProklamation veröffent⸗ licht, in welcher sie alle Gruben und das Recht, in dem Gebiete der Gesellschaft nach Mineralien zu a. ausschließlich für die In⸗ haber von Freibriefen der Gesellschaft in Anspruch nimmt und den Europäern und anderen Fremden verbietet, von den Ein⸗ geborenen Ländereien zu kaufen.

Paris, & April. (W. T. B) Mehrere Journale be—⸗ richten über Schwierigkeiten, welche die Royal⸗Niger⸗ Company dem Agenten des Syndikats vom Ober-Benito Mi zon bei seiner Nigerexpe dition bereitet hat, und fordern das Syndikat auf, die Intervention der Regierung zu bean⸗ spruchen, damit die Niger⸗Company angehalten werde, für die. Geldverluste eine Entschädigung zu leisten. Der „Siecle“ meldet, Portugal und Belgien hätten den Papst zum Schiedsrichter in der Muata⸗Yamwo⸗Frage gewählt. Es verlautet, der Marine⸗Minister habe an⸗ geordnet, daß alle mobilisirbaren Kriegsschiffe künftig stets mit entsprechenden Pulver⸗ und Munitionsquantitäten versehen sein müßten.

St. Petersburg, 9. April. (W. T. B.) Die lutherischen Pastoren Krause und Treu aus Kur—⸗ land wurden in letzter Instanz vom Senat zu viermongt⸗ licher bezw. zu zweimonatsicher Gefängniß strafe verurtheilt. Krause wurde der Schmähung der orthodoxen Religion und Treu des Vergehens schuldig erkannt, eine Predigt zum Zweck der Verhinderung des freiwilligen Uebertritts zur orthodoxen

Kirche gehalten zu haben.

Bern, 9. April. (W. T. B.) Die Anklagekammer des Bundesgerichts hat Cgstioni wegen Mordes und 21 andere, am Tessiner Aufstande betheiligte Personen wegen Insurrektion vor die eidgenössischen Geschworenen ver⸗

wiesen.

Genf, 9. April. W. T. B.) Die Prinzessin Clotilde nahm einen Rechtsbeistand zur Wahrung ihrer nteressen; man folgert hieraus, daß die Vollstreckung des estaments des 66 Isrsme Napoleon nicht

ohne Schwierigkeiten von Statten gehen werde.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 9. April, Morgens 8 Uhr.

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp.

Gastfrenund.

Giatlonen. Abtheilung:

Wind. Wetter.

in o Celsiug

Temperatur C d& P d w ho G. 460 R.

3 wolkig burg.

Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Lopenhagen. Stockholm.

aparanda.

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Neufahrwass Memel. 9

. . ünster. . . Larlsruhe . Wiesbaden. Min 3.

wolkenlos

heiter bedeckt bedeckt wolkig Nebel i) wolkig bedeckt wolkig

bedeckt bedeckt halb bed?) bedeckt wolkig?) Regen) bedeckt bedeckt?) Regen halb bed. heiter

märchen.

Vorstellung. Anfang 7 Uhr.

Sonnenthal.)

d dN w N 0 —— Q —‚— O F Od COꝘ d - , O O

9 Gestern Regen. ) Reif. 1) Regen. 9 Nebel. 53) Regen.

Nebersicht der Witterung.

Depression über der Südhälfte Europas, wehen in bardt.

vorherrschend sind. Die gestern erwähnte Depression über dem nördlichen Deutschland bat die Lage wenig (Letzter Monat.) verändert und scheint sich auszugleichen. Das Wetter ist in Deutschland meist trübe, im Westen kälter, im Osten etwas wärmer. Stellenweise ist Regen gefallen, am meisten 16 mm in Chemnitz. Deutsche Seewarie.

Theater⸗Anzeigen. jm, und eib. Nönigliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 87. Vorstellung. Zar und Zimmermann. Komische Oper in 3 Akten von Albert Lortzing Dirigent: Musikdirektor Wegener. Anfang 7 Uhr.

Schauspiel haus. Vliesß. Dramatisches Gedicht in 3 Abtheilungen von C. von Franz Grillparzer. In Scene gesetzt vom Dirigent: Hr. Kapellmelster Wolfheim. Ober · Regifseur Max Grube. Erste Abtheilung: Der 7 Uhr.

Trauerspiel in 1 Aufzug. Die Argonanten. 4 Aufzügen. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opern haus. 88. Vorstellung. Tann häuser und der Sangerkrieg auf der Wart⸗ Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Ballet von E. Graeb. Anfang?? Uhr.

Schauspielhaus. Bließß. Dramatisches Gedicht in 3 Abtheilungen Dumag von Franz Grillparzer. Dritte Abtheilung: Medea. x Trauerspiel in 4 Aufzügen. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Der Sohn der Wildniß.

Sonntag: Die Kinder der Excellenz.

Die nächste Aufführung von Faust, J. Theil, findet am Montag statt.

Berliner Theater. Freitag: 31. Abonnements. Die Jungfrau von Orleans.

Sonnabend: Zum Besten des Vereins „Berliner Presse . Wallenstein s Tod.

Sonntag, Nachm. 24 Uhr: Richard der Zweite. Abends 77 Uhr: Schuldig.

Tessing Theater. Freitag: Der Probeyfeil. Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumenthal. Sonnabend: Zum 1. Male: Ultimo. in 4 Akten von Gustav v. Moser.

Sonntag: Ultimo.

Victoria Theater. Freitag: Zum 151. Male: Unter der Wechselwirkung des barometrischen Die fieben Raben. Romantisches Zaubermãrchen

Maximum im Nordosten und einer umfangreichen in 5 Akten von Emil Pohl. Musik bon G. Lehn—⸗

; Balleteompositionen deg 3. Attes von

Central-Curopa leichte bis frische, meist östliche C. A. Raida. Ballets von C. Severin. In Scene

Winde, während in West Europa nördliche Winde gesetzt von W. Hock Anfang 74 Uhr

Sonnabend und folg. Tage: Die sieben Raben.

Mallner Theater. Freitag: Unter persõnlicher Leitung des Komponisten. Zum ersten Male: Des Teufels Weib. Phantastisches Singspiel in 3 Akten und einem Vorspiel von Meilhge und QO, „„ ee ed enn s, dun. Musik von Adelina Patti⸗Concert mit dem Philharmonischen

Triedrich Wil helmstãdtisches

9g3. Vorstellung. Das goldene einer Idee des Bisville von Held und West. Musik Zeller. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche.

Zweite

Trauerspiel in Donnerstag: Saint Eyr.

94. Vorstellung. Das goldene Anfang 7 Uhr.

Belle Alliance Theater.

Weyl.

Adolph Ernst - Theater. 55. Male:

von Adolph Ferron.

Thomas - Theater. Alte Freitag:

von G. Steffens. Anfang 73 Uhr

Sonnabend: Der Vogelhändler. ; Operette in 3 Akten Mitglied des von Walther. Musik von R. Dellinger.

Nesidenz Theater. Direktion: Sigmund Lauten. , burg. Freitag: Abschiedsvorstellung des K. und Kreise seiner Mitarbeiter und Freunde entrissen worden. K. Hofburgschauspielers Adolf Sonnenthal. Vater und Sohn. Lustspiel in 5 Aufzügen von Alexandre

Sonnabend: Zum 81. Male: Tonpinel. Vorher: Ohne Liebe. d Reockle in' 1 Ktt von Narie von Göner Gschenbach. wahren, werden. Deutsches Theater. Freitag: Das Winter . k

Freitag: Zum

20. Male: Gavant, Minard C Co.

in 3 Akten von Edmond Gondinet.

Vorher zum 9. Male: Die Odaliske.

Schwank in 1 Akt von O. Elsner. Anfang 73 Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Freitag: Zum

Adam nud Eva. Gesangsposse in mit

4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Elv.

(Wallenstein: Ad. Fouplets von Jacobson und Gustav Görß. Musik

Im 4. Akt: Der unselige Verehelicht: Dr. Hans Laehr mit Frl. Martha

Toupinel. Parodistische Einlage. Anfang 74 Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Jakobstraße 30. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrichter Mommsen

Zum 24. Male; Der Lustspiel bauer. Volktstück in 4 Akten von Max Kretzer. Gesangstexte im 3. Akt von A. Schönfeld. Musik

Sonnabend: Benefiz für Hrn. H. Wellhof. Ein⸗ malige Aufführung von Drei Paar Schuhe. Sonntag: Der Millionenbauer.

Familien⸗Nachrichten. Anfang aan

Am 6. d. Mts., Nachmittags 64 Uhr, ist das ; saiserlichen Patentamts, Königlicher Eisenbahn ⸗Direktor Herr

Maximilian May nach 14tägigem schweren Leiden durch den Tod dem

Das Patentamt, dem der Verewigte mehrere Jahre angehört hat, verliert in ihm ein Mitglied von ausgezeichneter Pflichttreue, und die Mitglieder Der selige der Bebörde betrauern in ihm einen Mitarbeiter

Dialogifltte und Freund, dem sie stets ein treues Andenken be⸗

Berlin, den 9 April 1891. Namens des Kaiserlichen Patentamts: Der Präsident.

Schwank Bojanowski. Deutsch von .

Verlobt: Frl. Agnes Heinemann mit Hrn. ordentl. Lehrer Friedrich Wappenhans (Dresden Berlin). Frl. Anna Glaubitz mit Hrn. Rittergut besitzer Anton Laubmeher (Danzig = Obrgtten, Kress Fischhausen). Frl. Leonore von Mosch

Hrn. Lieut. Friedrich Graf von Rantzau

(Berlin). = Frl. Rosa Reinecke mit Hrn. Gerichts

Assessor Arthur Hecht (Schönebeck Staßfurt).

Jaeger (Stahnsdorf bei Zehlendorf). Hr. Ritt⸗ meister a. D. Frhr. von Normann mit Fil. Elifabeth Cretius (Breslau.

(Altona). Eine Tochter; Hrn. General- Major Frhrn. von Dörnberg (Altona). Orn. Rittmeister von Foerster (Königsberg i. Pr.). Hrn. Jagdjunker von Stralendorff (Feldberg). Hrn. Premier Lieutenant Georg von Zimmermann (Spandau).

Gestorben: Hr. Kanzlei⸗Rath a. D. Friedrich Herr (Schöneberg b. Berlin). Hr. Hauptmann

Milli onen⸗

Concert Jaus. Freitag:

Lazarus.

Philharmonie. Orchester.

Concert⸗Anzeigen.

Karl Meyder⸗

Concert. II. und III. Theil unter Leitung des Komponisten Hrn. Emil Hartmann unter freundlicher Mitwirkung des Klavier ⸗Virtuosen Hrn. Gustav

Schluß der 24. Concert ⸗Saison am 19. April.

Freitag, Abends 73 Uhr Berlin:

und Postverwalter 4. D. Louis Juske (Landeck, Schl. )5. Hr. Ober ⸗Schloßhauptmann Frhr. Ferdinand Roeder von Diersburg (Diersburg). Hr. Ober · Regierungs Rath Theodor Düßberg (Köln). Hrn. Reglerungs⸗Rath Schmivt Sohn Oecar (Breslau).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Verlag der Expedition Scholy. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

folgende Tage: Des Teufels

Alrania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde

Am Landes ˖ Ausstellungs ˖ Park (Lehrter Bahnhof) . heater. Heßffnet von 12 = 11 Ubr. Täglich Borstellung lu Freitag: Mit neuer Auestattung. Zum 49. Male: wissenschaftlichen Theater. ier,

a ie A Der Vogelhändler. Dperette in 3 Aufzügen nach zettel. Naͤheres die An

Anstalt, Berlin 8Mw., Wilhelmstraße Nr. 34.

Sieben Beilagen (einschlleßlich Börsen · Bellage).

3 S4.

m. 2

Dentscher Reichstan. 83. Sitzung vom Mittwoch, 8. April. 12 Uhr.

Am Tische des Bundesraths Staats⸗Minister Frei⸗ herr von Berlepsch.

Die zweite Berathung der Novelle wird fortgesetzt.

Zur Verhandlung steht zunächst der Antrag Roesicke, folgenden §. 120 f neu einzuschalten:

Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, den von ihnen beschäftigten Arbeitern über 16 Jahren zwischen je zwei Arbeits⸗ schichten oder je zwei Acheitstagen eine Ruhezeit von wenigstens 9 Stunden zu gewähren. In Betrieben, in welchen die tãglichen Arbeitszeiten unbestimmt sind, muß den Arbeitern über 16 Jahren innerhalb 24 Stunden eine Ruhezeit von mindestens 9 Stunden hintereinander gewährt werden.

Ausnahmen Hiervon können auf Antrag von der unteren Ver— waltungsbehörde, jedoch nur fuͤr solche Betriebe gestattet werden, in denen Arbeiten borkommen, welche ihrer Natur nach eine Unter brechung nicht zulafsen und in welchen eine geringe Zabl der be⸗ schäftigten Arbeiter eine Ablösung derselben unthunlich erscheinen läßt. Der Antragsteller hat glaubhaft nachzuweisen. daß die wirk⸗ liche Arbeitszeit der betreffenden Arbeiter innerhalb 24 Stunden 11 Stunden nicht übersteigt.

Gegen die Ablehnung eines solchen Antrags steht dem Antrag · steller eine Beschwerde an die höhere Verwaltungsbehörde binnen zwei Wochen zu. .

Sie vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung auf die im 5. 1050 unter Nummer 1 aufgeführten Arbeiten.“

Abg. Roesicke: Die heutige über das zulässige Maß hinaus gehende Inanspruchnahme der menschlichen Arbeitskraft müsse man befeitigen. Die Sozialdemokraten wünschten eine zwangsweise ge—⸗ setzliche Herabsetzung aller. Arbeitszeiten. Vas Uebermaß der Arbeitszeit zu beseitigen, sei ja in der Schweiz und in Desterreich durch die Einführung des elfstündigen Normalarbeitstages mit Erfolg verfucht worden, aber eine solche Beschränkung der Arbeitszeit sei in Deutschland zur Zeit nicht möglich. Deshalb müsse man, um wirklich schreiende Mißstände zu beseitigen, nicht die Arbeitszeit be⸗ schränken, sondern den Arbeitern eine gewisse Zahl von Stunden täglich hintereinander zur Ruhe gewähren, um die verbrauchten Kräfte wieder zu 2 Daß entspräche auch dem Interesse der Arbeitgeber selbst. ine Statistik beweise, daß die Zahl der Un⸗ fälle in den Vormittagsstunden nach der nächtlichen Ruhepause geringer sei, als nach der kurzen Mittage pause. Sein Antrag sei lediglich eine hygienische Maßregel. Er solle ohne schematische Abgrenzung der Arbeitszeit doch den Arbeitern die nöthige Ruhe schaff en. Er (Redner) wolle die neunstündige Ruhe hintereinander, natürlich ohne Räcksicht auf die übrigen Arbeitspausen. Eine Ent⸗ stellung seiner Absicht sei es, wenn in der Presse sein Antrag mit einem solchen auf Einführung eines fünfzebnstündigen Normal⸗ arbeitstages verglichen werde. Sein Antrag könne auch neben dem soztaldemokratischen anf eine zebnstündige Arbeitszeit bestehen. In einem Berichte der Fabrikinspektoren von 1887 sei erwähnt, daß sich die Arbeitszeit in verschiedenen Sägewerken in Bayern auf 18 Stunden vertheile, wobei allerdings den Arbeitern die Möglichkeit gegeben sei, Pausen zu halten. Diese Pausen genügten aber nicht. Man sage, sein Antrag abe keinen Zveck, weil die betreffenden Fälle sehr selten seien. Aus dem Berichte der Fabrikinspektoren gehe aber hervor, daß in sehr vielen Fällen eine Ruhepause von neun Stunden hinter einander nit gewährt werde. Das Verbot der Kinderarbeit, das von allen Seiten freudig begrüßt werde, betreffe nur 23 000 Kinder. Die Zahl der Arbeiter, welche noch keine solche zusammenhängende Ruhcwause hätten, übersteige erheblich diese Zahl, schon allein im Böäckergewerbe, wenn die Angaben in dem Buche Bebel's darüber richtig seien; ebenso liege es in der Müllerei und Brauerei. Bie Arbeiter würden häufig nach zehnstündiger Tagesschicht noch Rachts zu gewissen Arbeiten berangejogen. Der Staats. Minister Freiherr von Berlepsch habe bei der Frage der Sonntagsruhe erklärt, daß er in gewissen Gewerben füt eine Innehaltung der Sonntagsruhe eintreten werde, selbst wenn andere Kreise dadurch eine gewisse Be⸗ lästigung erfahren würden, wenn man z. B. Sonntags nicht genügend feisches Brot behalte. Er (Redner) stimme dem vollkommen bei und wünfche sogar, daß eine solche Ruhe für jene Arbeiter eingeführt werde, des balb beziehe sich sein Antrag auch auf die Saisonbetriebe, bei denen vorübergehend eine übermäßige Inanspruchnahme der Arbeits- kräfte stattfinde, und ferner arch auf die Reparaturarbeiten, für welche die Arbeiter häufig in der Nacht gebraucht würden. Genüge die neunständige Ruhe nicht, so habe er gegen eine weitere Aus⸗ dehnung nichts einzuwenden. Zwar sei dem Bundesrath die Be—⸗ fugniß gegeben, für gewisse Gewerbe die nothwendige Ruhezauf⸗ seftzusetzen. Eb frage ich aber, eb der Bundesratb von diesem Reckt in dem nothwendigen Maße Gebrauch mache. Auch in der Schweiz kbestehe eine ähnliche gesetzliche Bestimmung, wie er beantrage. Sein Antrag werde zwar jetzt wohl keine Annahme finden, aber er werde wenigstens die Unternehmer zu einer freiwilligen Verbesserung in dieser Beziehung anregen. Damit wäre der hauptsächlichste Zweck desselben erreicht.

Staals-Minister Freiherr von Berlepsch:

Meine Herren! Nachdem dieses hobe Haus gestern den dritten Absatz des §. 120 e angenommen bat, durch welchen dem Bundesrath die Befugniß gegeben ist, für solche Gewerbe, in welchen durch über mäßige Ausdehnung der Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter ge⸗ fährdet wird, die Dauer der gesebzlichen Arbeitszeit nicht nur, son⸗ dern auch die der zu gewäbrenden Pansen vorzuschreiben, bin ich der Meinung, daß der Antrag des Herrn Vorredners weder nöthig, noch daß er unbedenklich ist. Wenn man einmal in positiven gesetzlichen Vorschriften die Frage des Maximalarbeitstages angreifen will denn darauf läuft doch schließlich die Fcage der Minimalruhezeit hinaus so kann man sie in dieser der Herr Vorredner wolle mir diesen Ausdruck verzeihen ungenügenden Weise meines Erachtens nicht anfassen. Ich halte die bier angegebenen Vorschriften nicht nur für nicht richtig nach vielen Richtungen hin, sondern meiner Auffassung nach sind sie por allen Dingen absolut als unzureichend anzusehen. J .

Ich würde deshalb bitten, es bei der Befagniß mu belassen, die Sie gestern dem Bundesrath zugestanden haben. Nach dieser Be⸗ fugniß würde der Bundesrath zwelfellogs in der Lage sein, die Miß⸗ stände in denjenigen Gewerben, die der Herr Vorredner aus · drücklich angeführt hat, nämlich in der Bäckerei, der Müllerei, in dem Braugewerbe und in den Sägewerken abzustellen. Nun giebt es ja noch andere Gewerbe, wo ähnliche Mißftände auch vorliegen, und die haben un ja zum Theil auch schon hier beschsftigt. Ich will nur nennen die Schankgewerbe, die Verkehrsgewerbe, auch die Handels gewerbe. Meine Herren, für diese Gewerbe würde der Bundes trath

Gewerbeordnungs⸗

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2

Erste Beilage

um Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stacts⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 9. April

angenblicklich noch nicht in der Lage sein, die entsprechenden Vor⸗ schriften zu erlassen. Ich habe mir aber gestattet, bereits meine Bereitwilligkeit dahin auszusprechen, für den Erlaß solcher Vor— schriften für dlese Gewerbe in einer spezialisirten Gesetzgebung zu wirken. Ich glaube, der Herr Antragsteller darf versichert sein, das der Bundesrath von der Befugniß, die Sie ibm gestern gegeben haben, von der ich hoffe, daß sie Gesetz werden wird, vollauf Gebrauch machen wird. Der Bundesrath wird gern bereit sein, das Material, das ibm hierfür aus diesem hohen Hause entgegengebracht wird, zu benutzen. Hiernach richte ich die Bitle an Sie, den Antrag des Herra Abg. Rösicke abzulehnen.

Abg. Roesicke: Nach den entgegenkgmmenden Erklärungen des Staats- Ministers in Bezug auf die Ausführung der Bestim— mungen des 5. 120e könne er (Redner) abwarten, wie weit der Bundesrath dem entspreche, und ziehe deshalb den Antrag umso mehr für jetzt zurück, als später Gelegenheit sei, auf die einzelnen Bestim mungen zurückzukommen.

Damit ist der Antrag erledigt.

Abschnitt Il, 85§. 121 bis 125, regelt die Ver hältnisse der Gesellen und Gehülfen. .

Nach §. 121 sind Gesellen und Gehülfen verpflichtet, den Anordnungen der Arbeitgeber in Beziehung auf die ihnen übertragenen Arbeiten und auf die häuslichen Einrichtungen Felge zu leisten; zu häuslichen Arbeiten sind sie nicht ver— bunden.

Die sozialdemokratischen Abgg. Auer und Genossen wollen ausdrücklich auch „Personen, die regelmäßig für die Bedienung in Gast- und Schankwirthschaften und als Ge⸗— hülfen und Lehrlinge in Gärtnereien beschäftigt werden,“ als Gewerbegehülfen im Sinne des 5§. 121 betrachtet wissen.

Abg. Bebel: Die Bedenken, die man in der Kommission gegen den von seiner Partei gestellten Antrag erhoben habe, seien durch Ein— schaltung des Wortes „regelmäßig“ beseitigt. Jetzt würden die Ge⸗ büälfen im Gast., und Schankgewerbe in Norddeutschland wesentlich als Gewerbegehülfen und unter die Gewerbeordnung fallend behandelt, in Süddeutschland aber vocwiegend als Gesinde; um dieser ungleichen Behandlung ein Ende zu machen, bitte er, den sozialdemokratischen Antrag anzunehmen.

Abg. Schmidt (Elberfeld): Schon früher einmal sei die Be— hauptung, daß in Bayern die Kellner den Dienstboten zugerechnet würden, vom Abg. Biehl direkt widerlegt worden. Auch sei durch Ent scheidung des Ober- Handelsgerichts ausgesprochen, daß die Kellner zu den Gewerbegehülfen gehörten, und auch ein späterer Ministerial⸗ Erlaß sage, daß die Kellner, wenn sie vorwiegend mit der Bedienung der Gäste beschäftigt seien, als Gehülfen im Sinne des Gesetzes an gesehen werden müßten. Danach würde also die Annahme des jetzigen Antrag, Auer nur eine Umschreibung dieses Ministerial,Grlasses bedeuten und deshalb uagnütz sein. Es sei eine falsche Meinung, wenn man glaube, daß die Kommission die Absich! gehabt habe, die Gehülfen im Gastwirthsgewerbe unter die Gesindeordnung zu bringen, und wenn das „Berliner Volksblatt“ eine solche Darstellung der Kommissionsberathung gegeben habe, so sei sie unrichtig. In einer Kellnerversammlung sei eine ebensolche falsche Darstellung rorgebracht, welche sich auf das Referat im „Volksblatt“ zu stützen vorgegeben habe. In der That hätte in dem sozialdemokratischen Bericht aber nicht gestanden, daß die, Kommissien dies wolle, sondern nur in einer Rede des Abg. Freiherrn von Stumm, welche in diesem Sinne sich bewegt haben sollte, sei dies angeführt. Nun glaube er (Redner) nicht, daß der Aha. Freiherr von Stumm mit seiner Rede diese Tendenz verfolgt habe. Sollte es aber der Fall sein, fo sei das doch noch immer kein Beschluß der Kommission. Als er (Redner) diese falsche Darstellung bier im Reichstage relti—⸗ fizirt, habe es in demselben Volksblatt“ geheißen, daß diese irrthümliche Darstellung nicht in einer sozialdemokratischen, sondern in einer freisinnigen Kellnerversammlung vorgekommen wäre. That— fächlich aber zeige der ganze Verlauf der Verhandlungen nach dem Referat des . Volksblatts selbst und namentlich die Thatsache, daß als Referent dort ein Herr fungirt habe, der auf dem Kongreß in Halle und auf dem brandenburgischen Parteitage der Soñꝛialdeme— fraten cine große Rolle gespielt, daß es sich um eine sozial⸗ demokratische Versammlung gehandelt habe. Nebrigens sei 8. 121, der in Frage komme, nichts Neues, sondern geltendes Recht, und kein Kellner, der in einem Streit mit dem Gastwirth die Hülfe des Ge⸗ werbegerichts näachsuche, werde von diesem abgewiesen sein. Der An— trag Auer sei also nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich, und er bitte ihn deshalb abzulehnen.

Regierungs Rath Lr. Wilhelmi; Umweifelhaft seien die Gehülfen im Gastwirthsgewerbe der Gewerbeordnung unterstellt; sowesit der Antrag Auer also dies anstrebe, erübrige er von selbst, soweit er weitergehende Ziele verfolge, halte er ihn für ledenklich. Eine Reihe von Leuten, die im Gast⸗ und Schankgewerbe beschãftigt seien, thaten Dienste in der Hausarbeit, könnten also nicht unter die Gewerbeordnung gestellt werden. Für die große Zahl der Kellner aber unterliege es keinem Zweifel, daß die Gewerbeordnung auf sie Anwendung finde, und in dieser Beziehung sei kein Unterschied zwischen Nord. und Süddeutschland. Namentlich der haverische böchste Gerichtshof habe mehrfach in diesem Sinne entschieden. Der Antrag Auer, die Gärtnereigehülfen unter die Gewerbe⸗ ordnung zu stellen, sei nicht zu empfehlen, wie einen ähnlichen An— trag ja auch schon im vorigen Jahre der Reichs tag abgelehnt, well die in der Landwirtbschaft Beschäftigten direkt aus der Gewerbe ordnung ausgenommen seien und kein Grund vorliege, die Gärtnerei. gehülfen hier wieder abzusondern. Er empfehle die Ablehnung des Antrags Auer. ; . * . ͤ

Abg. Bebel: Die Gärtnereigehülfen müßten eine Lehrzeit durchmachen, es sei also eine Ungerechtigkeit, sie den Dienstboten zu⸗ zurechnen, und gerade nach den eben gehörten Erklärungen bitte er un Annahme diefes Theiles seines Antrages, da sonst die Gärtnerei. gebülfen in Zukunft auch dort als Gesinde behandelt würden, wo sie jetzt als Gewerbegehülfen betrachtet würden. In Bezug auf die Ge— bülfen im Gastwirthsgewerbe seien die Erklärungen des. Regierungs⸗ Kommissars auch in der Kommission nicht so entschieden gewesen wie heute. Damals habe er in einer gewissen schwankenden Weise ausgeführt, daß diese Gehülfen zum Theil dem Dandelsrecht, zum Theil der Gewerbeordnung und zum Theil der Gesindeordnung unterstellt seten. Der Abg. Biehl sei für ihn (den Redner) keine Autorität, weil nach seiner Erklärung zahlreiche Briefe von bayerischen Kellnern und Kellnerinnen bel ihm eingegangen seien, welche das Gegentheil der Ausführungen des Abg. Biehl konstatirt hätten. Jeden⸗ fallt würde der soꝛialdemokcatische Antrag klares Recht schaffen, schädlich könne er auf keinen Fall wirken. Wenn im Jahre 1887 noch ein Ministerialerlaß nöthig gewesen sei, um die Stellung der Gastwirthsgehülfen za. ordnen, so sei das doch schon bezeichnend dafür, daß diese Frage durch das frühere Gesetz noch nicht klargestellt worden sei, und die Bedenken, die sein Antrag sonst erregen könnte, würden durch das Wort regel

mäßig“ beseitigt. Nun babe der Abg. Schmidt Bezug genommen auf Vorgänge in hiesigen Volksversammlungen; er (Redner) sei zu be⸗

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schäftigt, um diese Dinge in ihren Einzelheiten genau zu verfolgen, aber wenn ein foꝛialdemokratisches Blatt einmal ein unrichtiges Referat über eine Kommissionsverhandlung bringe, so sei das nicht so schlimm; dergleichen komme in der Presse aller Parteien vor; ebenso könne es leicht vorkommen, daß Jemand im Eifer einer Volks- versammlung mehr sage, als er eigentlich verantworten könne, das komme auch in allen Parteien vor; das sage er, trotzdem er eigentlich keinen Anlaß habe, für die Persönlichkeit, die das Referat gehalten habe und die ihm fehr wobl bekannt sei, lebhaft einzutreten.

Regierungs⸗Rath Dr. Wil hel mi: Die Annahme des Antrags Bebel werde das Gesetz nicht klarer machen, sondern durch die vielfach deutbaren Worte „regelmäßig ', „Bedienung“ würden erst recht Zweifel geschaffen. Er stelle in Abrede, daß er sich in der Kom miffion weniger entschieden ausgedrückt habe, als heute. Seine da⸗ maligen Ausführungen über die beim Bedienen der Gäste arbeitenden Perfonen stimmnten mit seinen heutigen bis zum letzten Wort überein; aber feine damaligen Worte hätten sich auf einen größeren Kreis von Personen erstreckt: auf solche, die Hauswirthschaftsdienste leisteten diese fielen unter die Gesindeordnung; auf solche, die im Gastwirthsgewerbe felbst beschäftigt seien zur Bedienung der Gäste diefe fielen unter die Gewerbeordnung, und schließlich auf solche, die als Buchbalter u. dgl. beschäftigt seien diese fielen unter das Handelsrecht. In diesen Verhältnissen könne man durch das Gesetz keine Aenderung schaffen. Zweifel über die Abgrenzung dieser drei Veschäftigungsarten würden niemals und durch kein Gesetz zu befeitigen sein. Mit seinen vorigen Worten über die Gehülfen in der Gärtnerei habe er durchaus nicht in Abrede stellen wollen, daß Gehülfen in Handelsgärtnereien, die eine Lehrzeit durchmachten, auch in Zukunft unter die Gewerbeordnung fielen.

Abg. Freiherr von Stumm; Der Antrag Auer schaffe nicht die Klarheit, welche die Antragsteller beabsichtigten. Stellten sie ihren Antrag zu §. 121, so werde damit ihr Zweck auch gar nicht erreicht, die Kellner als Gewerbegehülfen hinzustellen; eine solche Be— stimmung gehöre mit an die Spitze des Titels VII der Gewerbe ordnung.“ Ueber die Kommissionsberichte der sozialdemokrgtischen Blätter könne er sich nicht so echauffiren, wie es der Abg. Schmidt gethan habe. Er (Redner) konstatire, daß über das, was man in der Kommission oder im Hause thue, die sogenannten Kartellblätter oft viel größeren Blödsinn in die Welt schickten, als die sozialdemokratischen Blätter. Er lese seine Ausführungen viel lieber in diesen als in der Kölnischen Zeitung, oder in Berliner Blättern. Er möchte aber nicht bloß den Kartell blättern einen Vorwurf machen, sondern gerade die Parteipresse des Abg. Schmidt bitten, dafür zu sorgen, daß das, was er sage, nicht in so unglaublicher Weife verdreht werde. Kein sozialdemokratisches Blatt habe feine Aeußerungen jemals so verdreht, wie es Seitens des „Gewerkvereins“ geschehen sei.

Abg. Dr Hartmann: Er möchte dagegen Verwahrung ein— legen, als ob feine Partei durch Ablebnung des Antrages Auer aus⸗ sprechen wolle, doß alle nicht selbständigen Beschäftigten in der Schank⸗ und Gastwirthschaft und in der Gärtnerei Gesinde seien. Die Stellung dieser Personen sei eine verschiedene, vielfach wechselnde. Ein Theil Lerselben geböre jweifellos zu den gewerblichen Gehülfen resp. Arbeitern. Vieser bedürfe keiner beson⸗ deren gesetzlichen Vorschrift, diesen meine auch der Antrag der Sozialbeimbkraten nicht. Sie meinten die anderen, deren rechtliche Verhältniffe sie unter die Gewerbeordnung stellten, und deren Zahl sei in der That sehr groß. Die Oberkellner großer Hotels, die Zahlkellner der Wiener Cafés seien ganz gewiß Handlungsgehülfen, und sie fo gelegentlich unter die Gewerbeordnung zu stellen, sei nach seiner Ausfassung unzweckmäßig. Eine solche Frage dürfe man nicht durch eine , nebenbei regeln, sondern müsse sie ex professo be—⸗ handeln.

Abg. Schmidt Elberfeld: Er echauffire sich nicht über falsche Kommissionsberichte. Was er aber beute richtig gestellt habe, sei im Wesentlichen eine Kritik seiner Rede vom 19. Februar im Vornärts“ gewesen. Es handele sich hier darum, daß ein ausgesprochenes Organ einer Partei die Sache so berichtet habe, daß ein Irrthum ent- standen sei, daß die Sache dann in einer Versammlung breit getreten und noch weiter falsch berichtet worden, und daß daraus eine Agitation hervorgegangen, die drei Monate durch ganz Deutschland gegangen sei. Daß der Übg. Bebel solche Berichte überhaupt nicht alle lese, glaube er (Redner) wobl. Es liege ihm aber eine Petition vor von dem Vorstande des Vereins der Kellner und Berufsgenossen von Ham⸗— burg, welche bäten, daß die Kellner zu den Gesellen und Gehülfen gerechnet würden. Diefe Petition sei überreicht von dem Abg. Bebel. Er (Redner) boffe, daß der Abg. Bebel Zeit gehabt habe, die Petitlon zu lesen.

Abg. Freiherr v. Unruhbe⸗Bomst: Er könne unmöglich dem zu stimmen, daß die Gebhülfen und Lehrlinge der Gärtnerei unter allen Um⸗= ständen als Gewerbearbeiter und Gehülfen angesehen würden. Es gebe unzählige Gärtnereien auf großen Gütern, und auch in Städten hielten wohlhabende Leute sich einen Gärtner, die bisher immer als ländliche Arbeiter bebandelt worden seien und nicht als gewerbliche Arbeiter und Dienstboten.

Der Antrag Auer wird gegen die Stimmen der Sozial demolraten abgelehnt und der §. 121 unverändert nach dem Beschlusse der Kommission angenommen.

§. 122 lautet:

Das Arbeitsverhältniß zwischen den Gesellen oder Gehülfen und ihren Arbeitgebern kann, wenn nicht ein Anderes verabredet ist, durch eine jedem Theile freistebende 14 Tage vorher erklärte Auf kündigung gelöst werden. Werden andere Aufkündigungsfristen vereinbart, fo müssen sie für beide Theile gleich sein. Verein barungen, welche dieser Bestimmung zuwiderlaufen, sind nichtig.

Die Abgg. Auer und Genossen wollen dem 5. 122 sol⸗ genden Wortlaut geben:

Die Vereinbarungen von Kündigungsfristen zwischen den Gesellen oder Gehülfen und ihren Arbeitgebern sind ungültig.

Abg. Bebel: Seine Partei habe bisher stets an der gesetz⸗ lichen Feststellöng der Käündigungsfrist festgebalten. Sie sei aber jetzt zu dem entgegengesetzten Standpunkte gekommen, insofern als sie beantrage, alle Kündigungsfristen aufsuheben, und wo sie dennoch zwischen Unternehmer und Arbeiter vereinbart würden, als ungültig zu erklären, und zwar auf Grund der Beschlüsse, die bei 5§. 119 a gefaßt seien. Man habe bei 8. 1192 beschlossen, daß der Unternehmer berechtigt sein solle, bis zur Höhe eines durchschnittlichen Wochenlohnes dem Arbeiter den Lohn vorzuenthalten; bei 8 125 solle im Falle des Kontraktbruchs der Arbeitgeber berechtigt sein, ohne Nachweis des Schadens den vorenthaltenen Lohn in die Tasche zu stecken. Für die Fabrikanten sei zwar in dieser Beziehung eine Ausnahme statuirt, insofern als ihnen nicht der Lohn pPersönlich zu statten kommen, sondern in einer zu bestimmenden Weise verwendet werden solle. Immerhin werde künftig auf Grund dieses Gesetzes die Ausnahme, daß der Unternehmer aus irgend welchen Gründen dem Arbeiter einen Tbeil des wohlverdienten Lohnes vorenthalten dürfe, die Regel werden, und jwar in einer Weise, daß, wenn man den Bourgeois von Staatswegen so etwas zumuthen wollte, wahrscheinlich allgemein ein Nothschrei über Konfiskation des Vermögens sich erheben würde. Es sei am Allerbesten, wenn diese Kündigungsfristen aufgehoben würden, dabei führen die Arbeitgeber und Arbeiter gut. Was seine Partei wolle, werde heute schon vielfach gebt. Die Arbeiter