1891 / 86 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Abbruch gela und Hr. Direktor Litaschy Anfang, Mai nach Frankfurt a. 3 übersiedelt, um zugleich mit der Eröffnung der internationalen elektrischen Ausstellung sein dortiges Gastspiel zu

nnen.

6. Friedrich Wil belmstädtisches Theater. .

In den Hauptrollen der für Donnerstag angekündigten Novitãt Sant Cyrm sind außer der Debütantin, der Soubrette Frl. Anna Lind, die Damen Lill Lejo und Elise Schmidt sowie die Hrn. Stein, Klein, Steinberger, Broda und Hanno beschäftigt.

Thomas Theater.

Der Millionenbauer , der nach einmaliger Unterbrechung morgen

wieder in Scene geht, erlebt am Montag seine 25. Auffübrung. Concerthaus.

Morgen findet das vorletzte Sonntags ⸗Concert statt. Das Pro- gramm diefes Abends wird die beliebtesten Werke von Weber Wagner, Schubert, Waldteufel, Flotow, Conradi Suppe, Veßler und Soli für Violine (Hr. Concertmeister Kramer), Cornet à Piston (Hr. Richter) und Harfe (Frl. Lemböck) enthalten. Der Schluß der Concert⸗Saifon ist auf den 19. April angesetzt.

Philharmonie.

Das zweite Concert der Frau Adelina Patti, welches dies Mal unter Mitwirkung des philbarmsnischen Orchesters statt⸗ fand, war wiederum außerordentlich zablreich besucht. Die Kritik ist in der That im Zweifel, ob sie mehr den bezaubernden Rein der Stimme, die selten gehörte Klarheit und Grazie der in schnellstem Tempo dahin rollenden Koloraturen und Trillerketten oder die drama= tisch! Belebung im Vortrag der Opernarien und die zarte, tief zu Herzen gehende Ausdrucksweise der kleinen englischen Volkslieder besonders lobend hervorzubeben bat. Es ist aber bei dieser weltberühmten und gefeierten Künstlerin die große Vollendung ibrer Gefangökunst und die glückliche Vereinigung aller erwähnten Eigenschaften nur immer wieder ven Neuem zu konstatiren. Frau Patti sang eine Arie aus Verdi's Traviata“, eine weite aus. Lakme don Délibes und drittens eine durch Verzierungsschmuck besonders glänzend ausgestattete Arie aus Linda di Chamounir“ von Donizetti. Die nach mehrmaligem Hervorruf gewährten Zugaben bestanden in jwei englischen Volksliedern O süße Heimath. und Letzte Rose“, denen die liebenswürdige Künstlerin noch das bekannte Walzerlied il Baceio“ hinzufügte. Der Beifall war enthusiastisch. Daß viele Zu— hörer sogar die Stühle bestiegen und Anderen den Blick auf die Künstlerin unbewußt versperrten, läßt sich wohl nur aus dem Rausche der Begeisterung erklären. Das Orchester spielte die Mignon · Ouverture“ von Thomas, das beliebte „le ronet d Omphale“ von Saint. Sasns und Weber's „Aufforderung zum Tanz“ und bewäbrte wiederum seine stets anerkannte Tüchtigkeit.

Mannigfaltiges.

Unter dem persönlichen Vorsitz Ibrer Maiestät der Kaiferin hat heute Vormittag im großen Saale des Haus Ministeriums die Generalversammsung des unter dem Allerhöchsten . stehenden Frauen ⸗Lazarethvereins stattgefunden.

ie Hohe Frau, in deren Gefolge sich der Ober ⸗Hofmeister Freibert pon Rirbach, der Kabinets⸗Rath Frhr. von der Reck und Gräfin Keller befanden, wurde an der Freitreppe vom Minister des Königlichen Hauses von Wedell empfangen, und nach dem großen Saal geleitet, wo Höchstderselben die Vorsitzende des Vorstandes Freifrau von Patow zur Begrüßung entgegentrat. Unter den hier Versammelten befanden fich der General⸗Stabsarzt der Armee Dr. von Coler, der Seneral · arzt Pr. Mehlbausen, der Geheime Ober⸗-Regierungs⸗Ratb Spxinola, ber Kabinets⸗Rath der Hochseligen Kaiserin, Kammerberr von dem Knesebeck und die Damen des Vereins. Nachdem Ihre Majestaͤt die Kaiserin Platz genommen batte, nabm Fer Kurator des Vereins, Regierüngs⸗Rath Haß das Wort zur Erstattung des Jahresberichts. Der Redner knüpfte an die Grinnerungen des Vorjahres, an, die so unendlich web— müthiger und doch auch wieder erhebender Art seien, webmüthig im

erhebend, weil diese Erinnerungen auch im Wechsel der Zeiten in steis gleich strablendem Lichte erscheinen lassen die Tbaten der Erlauchten Fürstin, der der Verein seine Begründung, sein Gedeiben und seine Blüthe verdankt. Dank erfüllten Herzens gab der Redner sodann Zeugniß dafür ab, wie die Kafferin auch über das Grab hinaus Ihre Füͤrsorge dem Verein babe angedeihen lassen. Durch letztwillige Bestimmung sind 110 000 M dem Verein zur freien Verfügung gestellt, während ein ferneres Kapital von 180 000 Æ zu Gunsten der im Augusta. Hofpital die Krankenpflege ausübenden Schwestern bestimmt ist. Da—⸗ durch sind dem Verein neue Einnahmequellen erschlossen, die ihn vor materieller Sorge schüßen werden. Die Thätigkeit des Vereins erstreckte sich auch im Vorjahre auf drei Inftitute. Im Augusta⸗ ospital sind im letzten Jahre 1926 Kranke an 60094 gen in Pflege gewesen, gegen 2078 Kranke mit 58 677 Pflege tagen im Vorjahre. Das Hospital bat damit die böchte Belegung während seiner bisherigen Betriebszeit erreicht. In der chirurgifchen Abtheilung befanden sich 1061 Pattenten. die Zabl der bier ausgeführten großen Operationen betrug 676, der Sterblichkeits ˖ prozentsatz war 98 oder nach Abzug der Diphtberitisfälle 72. In der inneren Abtheilung wurden 865 Kranke behandelt gegen 8304 im Vorjahre. Die Sterblichkeit sank von 21,1 90 in 1888 und 18,1 oo in 1889 auf 15,9 o. In beiden Abtbeilungen wurden Versuche mit dem Koch'schen Verfahren in reichem Maße angestellt und boten in der Berichterstattung Gegenstand zu eingebender Be— sprechung des Verfahrens, dessen endgültige K wobl erst im Laufe längerer Zeit festgestellt werden wird. In den Vorstand traten an Stelle des verstorbenen Kensuls Freiberrn von, der Heydt General von Grolman und an Stelle der durch Domizil veränderung ausgeschiedenen Gräfin Waldersee Fr. Minister von Wedell. Außer- dem ist Freifrau von Lacius in Wi Verzugs aus dem Vorstande geschieden. An Stelle des nach Marburg berufenen Professors Küster hat Medizinal- Rath Dr. Lindner die Leitung der chirurgischen Abtbei⸗ lung übernommen. In den Schwestern verband, der außer der Oberin einundzwanzig Schwestern umfaßt, sind zwei, Frl. von Niebelschüßz und Frl. von Freytag, neu eingetreten. Zwölf Mitglieder der Genossenfchaft freiwilliger Krankenpfleger im Kriege haben im Laufe des Jahres im Hospital ibre Ausbildung erbalten. Die seit mehr als zwanzig Jabren in Betrieb gewesene Dipbtveritisbaracke ist ab— ebrochen und foll durch einen Neubau ersetzt werden. Im zweiten ger en dem Krankenpflegerinnen Ayl, wurde im letzten Jabre nur ein Tehrkursus abgebalten. Bisber sind in der Lehranstalt 282 Personen vollständig ausgebildet, wäbrend 131 außerbalb der Anstalt wohnende Damen sich an den tbeoretischen Kursen betheiligt baben. Im letzten Jahre sind 21 Pflegerinnen tbätig gewesen, sechs schieden aus, sodaß zur Zeit fünfichn der Anstalt zugeböten. Vier waren im Sommer in Wock auf Föbr. Dem Pflegerinnen Alpl haben ins— gesammt dreißig Damen angehört. In der dritten Anstalt, in der Poliklinik, sind insgesammt 13 496 Kranke in 28 708 Kensultationen bebandelt worden. Auf die chirurgische Abtbeilung entfallen davon 7I53 Kranke mit 16879, auf die innere Abtbeilung 6363 Kranke mit 11 831 Konfultationen. Die Ausgaben des Vereins beliefen sich auf 179 58 gegen 170 801 4 im Voriabre. Zar Deckung dieser Ausgaben war ein Zuschuß aus der Generalkasse don 36 603 66 er. forderlich. Das Vermögen des Vereins beläuft sich j Zt. auf 569 181 * gegen 457 836 46 im Vorjahre. Mit Worten des Dankes an die Allerböchste Protektorin schloß die Sitzung. Im Nordland Panorama“, Wilbelmstraße 10, beträgt auch morgen, Sonntag, der Eintrittepreis nur 30 3 für alle Aus— stel ungen. .

NewYork, 7. April. Gestern Nachmittag starb, wie die .A. E. berichtet, in Bridgeport im Staat Connecticut der bekannte Schaubudenbesitzer Phineas T. Barnum. 1810 in Connecticut eboren, begann er im 18. Jahre seine geschäftliche Thätigkeit. Im Alter von 24 Jabren siedelte er nach NewYork über und legte 1341 mit dem Ankauf des „‚Amerikanischen Museums“ den Grund⸗

. auf den tieftraurigen Verlust, den der Verein durch den od der Hochseligwn Kaiserin Augusta erlitten, und

Wetterbericht vom 11. April, Morgens 8 Uhr.

von Emil Graeb.

Anfang 7 Ubr. Schauspielbaus.

Wind. Wetter. Das Käthchen

Stationen.

Temperatur C. = 40 R.

red. in Millim. in O Celsius

gesetzt vom Ober 7 Uhr.

SO h bedeckt 3 halb bed. 1Lhalb bed. 3 bedeckt still wolkenlos

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp

Mullaghmore ?

Aberdeen .. SO

Christiansund 3 S NNO

Kopenhagen. Stockholm. Haparanda NMMO 2 wollig St. , SO 1Dunst Moskau. still bedeckt Cork, Queent⸗ n, z 5 bedeckt Brest . , . 46, amburg .. winemünde Neufahrwasser Memel edeck 3 . / Dunst ünster. .. 5 wolkenlos Karlsruhe.. Wiesbaden. München .. Chemnitz .. Berlin . ... Wien.... Breslau... Ile d'Air... ,,,, ,

· C O Q 2 25H50

Guillemin. Anfa

Herr. Schauspi

do d = . D e de d=.

w

der Excellenz. Montag:

wolkenlos heiter bedeckt

e d d O , , O, re

*

Schuldig.

) Morgens Nebel. ) Nachts Regen.

Uebersicht der Witterung. The Ein Minimum über der Balkanhalbinsel, von j elf nn . Italien kommend, bat seinen Wirkungskreis nord. in

verursacht in Wechselwirkung mit dem Hochdruck gebiet über Nord⸗Europa mäßige östliche und nord—⸗ östliche Winde in Central⸗Europa, bei kalter, vor⸗ wiegend trüber Witterung, nur im nordwestlichen

Deutschland ist meist etwas Regen gefallen. Nach

kalten Wetters mit öftlichen Winden zu erwarten. Deutsche Seewarte.

Theater⸗Anzeigen. bardt. Ballet

Rönigliche Schauspiele. Sonntag! Opern · G. M. Ralda. haus. 89. Vorstellung. Die Hugenotten. Große gesetzt von W. Dper in 5 Akten von Mexerbeer. Text nach dem

Framösischen des Scribe, übersetzt von Castelli. Tanz

Regisseur Tetzlaff.

Feuerprobe. Großes bistorisches Ritterschauspiel in 5 Aufjügen von Heinrich von Kleist. In Scene Weib.

ü Triedrich wilhelmhãdtisches Haus. 3 . 2 . . Zum 51. Male: Concert. Gesellschafts / Abend. Anfang 6 Uhr nebst einem Vorspiel von mit autorisirter theilweiser Benutzung der Idee und einiger Original VZieder aus J. Victor von Scheffel's von C.

Dichtung von Rudolf Bunge. Schauspielhaus. Wildenbruch. Anfang 7 Uhr

3 Akten von Richard Wagner. Anfang 64 Uhr. Schauspielbaus. 97. Vorstellung. Das Käthchen Herr Kapellmeister Federmann.

von Heilbronn, oder: Die Feuerprobe. Großes bistorisches Ritterschauspiel in 5 Aufjügen von Heinrich von Kleist. Anfang 7 Uhr. burg.

Deutsches Theater.

ausft, I. Theil.

Dienstag: Das alte Lied.

Bie nächste Aufführung von Fanst's Tod findet am Donnerstag statt.

Montag: Kean. Dlenftag: Schuldig. Anfang 7 Uhr.

wärts bis nach Süb- Skandinavien qusgebreitet und p . Luftspiel in 4 Akten Dienstag: Ultimo. . Mittwoch: Thermidor. Schauspiel in 4 Akten Weyl. von Victorien Sardou. ; e n nn. Deutschland herrscht vielfach heiteres Wetter. In ,, , . Arni n, Grkte

221 * esellen. der gegenwärtigen Wetterlage ist Fortdauer des e,

stein zu dem ersten der vielen Vermögen, welche er während seiner

langen Laufbahn gewonnen und verloren bat Die Ausstellung des Generals Tom Thumb 18416 machte seinen Namen in der ganzen Welt populär. Sechs Jabre später engagirte er Jenny Lind für eine Tournsée durch die Vereinigten Staaten. Seine letzte Leistung war Die größte Schaustellung der Welt‘, welche er im Herbst 1889 auf iGo Tage nach London fübrte. Der Verstorbene war vier Mal in die Leglslatur seines Staates gewäblt worden und batte wiederbolt stãdtische Aemter bekleidet Barnum stellte die beste Verkörperung des sogenannten amerikanischen Humbugs dar, und die Welt dürfte nicht so leicht seines Gleichen wieder finden. Sein binterlassenes Vermögen wird auf 5 000 000 Doll. geschätzt. Der Haupterbe ist sein Enkel. Die „größte Schaustellung der Welt“ wird übrigens trotz des Todes Barnum's fortgesetzt werden.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Wien, 11. April. (W. T. B.) Die Thronrede zur Eröffnung des Reichsraths stellt fest, daß sich in allen europaischen Staaten das Verlangen nach friedlichem Neben⸗ einanderleben kundgebe, und sagt: Alle Regierungen er⸗ theilten uns Versicherungen, welche die Erhaltung des Friedens als die wesentlichste Aufgabe ihrer Be⸗ mühungen bezeichnen. Diese Versicherungen und die freund⸗ schaftlichen Beziehungen, in denen wir zu allen Mächten stehen, berechtigen zu der Hoffnung, daß die Reihe der Friedensjahre fortdauern und die ungestörte Thätigkeit des Reichsraths ermöglichen werde. Die Regierung werde bemüht sein, die handelspolitischen Beziehungen zu den ausländischen Staaten, soweit es nothwendig und wünschenswerth sei, einer Neuregelung zuzuführen wobei angestrebt wird, daß die Vereinbarungen moglichst gleichzeitig und für längere Zeit erfolgen, damit die Industrie und Landwirthschaft unter der Herrschaft stabiler Verhãältnisse gedeihliche Existenzbedingungen finden. Die Thronrede gedenkt der erzielten Resultate im böhmischen Ausgleich und erklärt, die Ausgestaltung und Verwirklichung derselben in Zukunft bleibe der Gegenstand des unentwegten Strebens der Regie⸗ rung. Der Finanzpassus betont die Nothwendigkeit der Er⸗ haltung und Sicherung des erzielten Gleichgewichts im Staats— haushalte und kündigt eine Reform der direkten Besteuerung an. Alsdann gedenkt die Thronrede des Unternehmens der Lloyd-Gesellschaft, der Donau-Dampfsschiffahrts⸗Gesellschaft und der Wiener Stadtbahn.

Paris, 11. April. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Rouen stieß der deutsche Dampfer „Sundwall“, auf der Fahrt ins offene Meer er fen mit einem kleinen Boote zusammen, dessen zwei Insassen ertranken. Die Be⸗ börden verweigerten in Folge des Unfalles, der durch starken Nebel herbeigeführt wurde, dem „Sundwall“ die Lootsen, weshalb er nach Rouen zurückkehren mußte.

Grenoble, 11. April. (W. T. B.) In Folge eines Fel ssturzes wurde das Dorf Enchatras theilweise ver⸗ schüttet. Zwei Personen wurden getödtet und eine dritte verwundet.

Rom, 11. April. (W. T. B.) Der Herzog und die Herzogin von Genua sind in vergangener Nacht von Venedig nach München abgereist, um der Hochzeit des Prinzen Alphons von Bayern beizuwohnen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

In Scene gesetzt vom Ober- Dirigent: Kapellmeister Kabl.

38. Vorstellung. Neu einftudirt: Mortier, bearbeitet von Th. Heril.

von Heilbronn, ode! Die ätelf Mänlet. Aufanz 7. üb. Montag und folgende Tage:

Anfang

Der Oper in 4 Akten ietor E. Neßler. Text

Regisseur Max Grube.

Letzte Woche. Sonntag:

ng 7 Uhr. 7 Ubr.

96. Vorstellung. Der nene

el in 7 Vorgängen von Ernst von Donnerstag:

Saint Cr.

Anfang 79 Uhr.

Rroll's Theater.

1 t ö . Gustav v. Moser Belle Alliance Theater.

um 1. Male: Die Tellheim.

Adam und Eva.

compositlon des 3. Aktes von von Adolph Ferron—

Ballet von C. Severini. Ir Seene Toupinel. Parodistische Einlage. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Hock. Anfang 74 Ubr.

Der Vogelhändler. Dverette in 8 Aufzügen nach r 29 einer Ider des Bisville von Held und West. Musit Anfang 73 Ubr. Zeller. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Ballet von Cb. Dirigent: Hr. Kapellmeister Wolfbeim.

Nesidenz - Theater. Direktion: Sigmund Lauten · Sonntag: Zum 82. Male: Der selige Toupinel. Schwank in 3 Akten von Al. Bisson. Sonntag: Die Kinder In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Dhne Liebe. Dialogissrte Novelle in 1 Marte von Ebner-⸗Eschenbach. Regie: Emil Lessing.

Montag und folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag, den 19. April:

Berliner Theater. Sonntag, Nachm. 2 Ubr: 6 , Erstes Gastspiel Verebelicht: Hr.

ö ; ö von Fr. Li ehmann. elio. König Richard der Zweite. Abends 73 Uhr: Billeis, J. Parquet a 6 u. 8 M, II. Parquet 4 M, Balkon 4 und 3 M, Logenplätze 2 6, sind von heute an zu baben an der Kasse und bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipziger Geboren: Sin Sohn: straße 50a, R. Thomas, Unter den Linden 34, und

ater. Sonntag: Ultimo. Lustspiel im Invalidendank, Markgrafenstr. 51.

Sonntag: Zum 22. Male: Gavant, Minard Æ Co. in 3 Akten von Edmond Gondinet. Vorher zum 11. Male: Schwank in 1 Akt von O. Elsner. Anfang 76 Uhr.

Montag: Gavaut, Minard C Co.

e ö Dienstag: Zum J. Male: Der Giftmischer. Lustspiel in 4 Akten von Schwank in 4 Akten von Fritz Brentano und Carl

ö . . Adolph Ernst-Theater. ; victoria - Theater. Sonntag: Zum 135. Male: 57. Male:

Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 5 Alten von Emil Pohl. Musik von G. Lehn. Gouplets von Jacobson und Gustav Görß.

4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Elvw.

baner. tz Gesangsterte im 3. Akt von A. Schönfeld. Musik von G. Steffens. Anfang 74 Ubr.

Montag: Der Millionenbauer.

Concert⸗Anzeigen. Concert-Jaus. Sonntag: Karl Meyder⸗

Des Teufels

Theater. Montag: Overn Verein (Dirigent: Georg Bloch).

Urania, Anstalt für volketbümliche Naturkunde

Anfang Am Landes ⸗Ausstellung Park (Lehrter Bahnhof).

Röontag: Zum 52. Male: Der Vogelhändler. Geöffnet von 12 11 Ubr. Täglich Vorstellung im Mit neuer Ausstattung, zum 1. M.: wissenschaftlichen Theater. z Operette in 3 Aufzügen (mit theil⸗ zettel.

Dienstag: Opernhaus. 91. Vorstellung. Die weiser Benutzung eines Stoffes von A. Dumas)

Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in von Ogzcar Walther. Musik von Rudolf Dellinger. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent:

Näheres die Anschlag ⸗˖

1102

1

rler dlande 33 .. w vo nr. . 30 Pf.

Familien⸗Nachrichten. Alt von Verlobt: Frl. Helene Erdmann mit Hrn. Ma

gistratssekretär Willy Hellriegel (Berlin). Frl. Lili Son Schimpff mit Hrn. Second -Lieutenant Alexander von der Decken (Oschatz) Frl. Hanna Schwartz mit Hrn. Lieutenant Gustav Hofmeister

(Oldenburg · Berlin).

; Ober · Regierungs Rath W. Peltzer mit Frl. M. Kraul (Hannover. Hr. Rechtsanwalt Franz Anderseck mit Frl. Clara Koppe (Landeck i. Schl). Hr. Pastor Max Melz mit Frl. Toni Schmidt (Parchwitz! ; n Hrn. Landrath Schwing (Arnstadt i. Th.). Hrn. Assessor March (Breslau). Eine Tochter: Hrn. von Hell dorff Zingst (Potédam). Hrn. Rittmeister von Foerster (Königsberg i. Pr). Schwank Gestorben: Hr Major Witols ven Ubisch (Bier.

baden). Hr. Postdirektor a. D. Ar olpb Hacd

sFürftenwalde)ò Freifrau Anna Ritrrsel In Gisenbach, geb. Freiin von Stosch ar Siegroth (Darmstadtj. = Frl. Johanna ver YMbil ws horn Fobleni]. Or. Rittergutsbesitzer Alpert Schön feld (Schmard III) Or. Reristont-Inspeftor Richard Steinchen (DPilau)

Sonntag: Zum Redacteur: Dr. H. Alee, Direttor. Gesangeposse in Berlin

: Verlag der Expedition (Scholy)

Masit Trug ber Nortdbdeutschen Buchbruckerei ung Verlag

Deutsch von Die Odaliske.

a ciel: Er msellge Urickt, Veri Fr, Wilhcinheen wü, f.

A 76 U 3 Sieben Beilagen

ein lchließzlich Bor sen⸗ Beilage].

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M SG.

Berlin, Sonnabend, den 11. April

1891.

Deutsches Reich.

. e z. Vom 7. April sgl.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser . 3 Preußen 8 4 . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmun des Bundesraths und des Reichstages, 2. 6 t ; An Stelle der z. blies An Stelle der S8. 1 bis 49 des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichs- Gesetzbl. S. 501) treten folgende Bestimmungen. Erster Abschnitt. Patentrecht. ( w Patente werden ertheilt für neue Erfindungen, welche eine gewerbliche Verwerthung gestatten. Ausgenommen sind: I) Erfindungen, deren Verwerthung den Gesetzen oder guten Sitten zuwiderlaufen würde; . Erfindungen von Nahrungs⸗, Genuß⸗ und Arznei⸗ mitteln, sowie von Stoffen, welche auf chemischem Wege her— estellt werden, soweit die Erfindungen nicht ein bestimmtes erfahren zur Herstellung der Gegenstande betreffen.

Eine Erfindung gilt nicht als neu, wenn sie zur Zeit der auf Grund dieses Gesetzes erfolgten Anmeldung in öffentlichen Druckschriften aus den letzten hundert Jahren bereits derart beschrieben oder im Inlande bereits so offenkundig benutzt ist, * ., die Benutzung durch andere Sachverständige möglich

nt.

Die im Auslande amtlich herausgegebenen Patentbeschrei⸗ bungen stehen den öffentlichen Druckschriften erst nach Ablauf von drei Monaten seit dem Tage der Herausgabe gleich, sofern das Patent von demjenigen, welcher die Erfindung im Aus⸗ lande angemeldet hat, oder von seinem Rechtsnachfolger nach⸗ gesucht wird. Diese Begünstigung erstreckt sich jedoch nur auf die amtlichen Patentbeschreibungen derjenigen Staaten, in welchen nach einer im Reichs-Gesetzblatt enthaltenen Bekannt— machung die Gegenseitigkeit perhürgt ist.

8.

Auf die Ertheilung des Patents hat derjenige Anspruch, welcher die Erfindung zuerst nach Maßgabe dieses Gesetzes angemeldet hat. Eine spätere Anmeldung kann den Anspruch auf ein Patent nicht begründen, wenn die Erfindung Gegen— stand des Patents des früheren Anmelders ist. Trifft diese Voraussetzung theilweise zu, so hat der spätere Anmelder nur Anspruch auf Ertheilung eines Patents in entsprechender Be— schränkung.

Ein Anspruch des Patentsuchers auf Ertheilung des Patents findet nicht statt, wenn der wesentliche Inhalt seiner Anmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Geräth⸗ schaften oder Einrichtungen eines Anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung des— selben eninommen und von dem Letzteren aus diesem Grunde Einspruch erhoben ist. Hat der Einspruch die Zurücknahme oder Zurückweisung der Anmeldung zur Folge, so kann der Einsprechende, Falls er innerhalb eines Monats seit Mittheilung des hierauf bezüglichen Bescheides des Patent— amts die Erfindung seinerseits anmeldet, verlangen, daßtz als Tag seiner Anmeldung der Tag vor Bekanntmachung der früheren Anmeldung festgesetzt werde.

§. 4

5. 4

Das Patent hat die Wirkung, daß der Patentinhaber ausschließlich befugt ist, gewerbsmäßig den Gegenstand der Erfindung herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen. Ist das Patent für ein Verfahren ertheilt, so erstreckt sich die Wirkung auch auf die durch das Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeugnisse.

Die Wirkung des Patents tritt gegen denjenigen nicht ein, welcher zur Zeit der Anmeldung bereits im Inlande die Er— findung in Benutzung genommen oder die zur Benutzung er⸗ forderlichen Veranstaltungen getroffen hatte. Derselbe ist befugt, die Erfindung für die Bedürfnisse seines eigenen Be— triebes in eigenen oder fremden Werkstätten auszunutzen. Diese Befugniß kann nur zusammen mit dem Betriebe vererbt oder veräußert werden.

Die Wirkung des Patents tritt ferner insoweit nicht ein, als die Erfindung nach Bestimmung des Reichskanzlers für das Heer oder für die Flotte oder sonst im Interesse der öffent— lichen Wohlfahrt benutzt werden soll. Doch hat der Patent— inhaber in diesem Falle gegenüber dem Reich oder dem Staat, welcher in seinem besonderen Interesse die Beschränkung des Patents beantragt hat, Anspruch auf angemessene Vergütung, welche in Ermangelung einer Verständigung im za nh, festgesetzt wird.

Auf Einrichtungen an Fahrzeugen, welche nur vorüber⸗ gehend in das Inland gelangen, erstreckt sich die Wirkung des Patents nicht. 8.

3. 6

Der Anspruch auf Ertheilung des Patents und das Recht aus dem Patent gehen auf die Erben über. Der Anspruch und das Recht können beschränkt oder unbeschränkt durch Vertrag oder durch Verfügung von Todeswegen auf Andere übertragen werden.

261

Die Dauer des gatent? ist fünfzehn Jahre; der Lauf dieser Zeit beginnt mit dem auf die Anmeldung der Erfindung folgenden Tage. Bezweckt eine Erfindung die Verbesserung oder sonstige weitere Ausbildung einer anderen, zu Gunsten des Patentsuchers durch ein Patent geschützten Erfindung, so kann dieser die Ertheilung eines Zusatzbatents nachsuchen, 236 mit dem Patent für die ältere Erfindung sein Ende Wird durch die Erklärung der Nichtigkeit des Haupt⸗ . ein Zusatzpatent zu einem selbständigen Patent, so be⸗ immt sich ef. Dauer und der Fälligkeitstag der Gebühren nach dem Anfangstage des Hauptpatentz. Für den Jahres⸗

betrag der Gebühren ist der Anfangstag des Zusatzpatents maßgebend. Dabei gilt als erstes Patentjahr der Zeitabschnitt zwischen dem Tage der Anmeldung des Zusatzpatents und dem nächstfolgenden Jahrestage des Anfangs des Hauptpatents.

3. 8

Für jedes Patent ist vor der Ertheilung eine Gebühr von dreißig Mark zu entrichten (53. 24 Absatz J). ;

Mit Ausnahme der Zusatzpatente (5. 7) ist außerdem für das Patent mit Beginn des zweiten und jedes folgenden Mehrc der Dauer eine Gebühr zu entrichten, welche das erste Mal fünfzig Mark beträgt und weiterhin jedes Jahr um fünfzig Mark steigt. ;

Diese Gebühr (Absatz 2) ist innerhalb sechs Wochen nach der Fälligkeit zu entrichten. Nach Ablauf der Frist kann die Zahlung nur unter Zuschlag einer Gebühr von zehn Mark innerhalb weiterer sechs Wochen erfolgen.

Einem Patentinhaber, welcher seine Bedürftigkeit nach— weist, können die Gebühren für das erste und zweite Jahr der Dauer des Patents bis zum dritten Jahre gestundet und, wenn das Patent im dritten Jahre erlischt, erlassen werden.

.Die Zahlung der Gebühren kann vor Eintritt der Fällig— keit erfolgen. Wird anf das Patent verzichtet oder dasselbe für nichtig erklärt oder zurückgenommen, so erfolgt die Rück— zahlung der nicht fällig gewordenen Gebühren.

Durch Beschluß des Bundesraths kann eine Herabsetzung der Gebühren angeordnet werden. ö

§. 9.

Das Patent erlischt, wenn der Patentinhaber auf dasselbe verzichtet, oder wenn die Gebühren nicht rechtzeitig bei der Kasse des Patentamts oder zur Ueberweisung an dieselbe bei einer Postanstalt im Gebiet des Deutschen Reichs ein— gezahlt sind.

§. 10.

Das Patent wird für nichtig erklärt, wenn sich ergiebt: 1) daß der Gegenstand nach 85§. 1 und 2 nicht patent— fähig war,

2) daß die Erfindung Gegenstand des Patents eines

früheren Anmelders ist, Y) daß der wesentliche Inhalt der Anmeldung den Be— schreibungen, Zeichnungen, Modellen, Geräthschaften oder Ein— richtungen eines Anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung desselben entnommen war.

Trifft eine dieser Voraussetzungen (U bis 3) nur theil— weise zu, so erfolgt die Erklärung der Nichtigkeit durch ent— sprechende Beschränkung des Patents.

. .

Das Patent kann nach Ablauf von drei Jahren, von dem Tage der über die Ertheilung des Patents erfolgten Bekanntmachung (5. 27 Absatz 1) gerechnet, zurückgenommen werden:

1 wenn der Patentinhaber es unterläßt, im Inlande die Erfindung in angemessenem Umfange zur Ausführung zu bringen, oder doch Alles zu thun, was erforderlich ist, um diese Ausführung zu sichern;

2) wenn im öffentlichen Interesse die Ertheilung der Er— laubniß zur Benutzung der Erfindung an Andere geboten er— scheint, der Patentinhaber aber gleichwohl sich weigert, diese Erlaubniß gegen angemessene Vergütung und genügende Sicherstellung zu ertheilen. ö

8 1.

Wer nicht im Inlande wohnt, kann den Anspruch auf die Ertheilung eines Patents und die Rechte aus dem Patent nur geltend machen, wenn er im Inlande einen Vertreter bestellt hat. Der Letztere ist zur Vertretung in dem nach Maßgabe dieses Gesetzes stattfindenden Verfahren, so⸗ wie in den das Patent hetreffenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und zur Stellung von Strafanträgen befugt. Der Ort, wo der Vertreter seinen Wohnsitz hat, und in Ermangelung eines solchen der Ort, wo das Patentamt seinen Sitz hat, gilt im Sinne des 5. 24 der Civilprozeß⸗ emma als der Ort, wo sich der Vermögensgegenstand be—

ndet.

Unter Zustimmung des Bundesraths kann durch Anord— nung des Reichskanzlers bestimmt werden, daß gegen die An⸗ gehörigen eines ausländischen Staates ein Vergeltungsrecht zur Anwendung gebracht werde.

Zweiter Abschnitt. Patentamt. 5. 13.

Die Ertheilung, die Erklärung der Nichtigkeit und die Zurücknahme der Patente erfolgt durch das Patentamt.

Das Patentamt hat seinen Sitz in Berlin. Es besteht aus einem Präsidenten, aus Mitgliedern, welche die Be⸗ fähigung zum Richteramt oder zum . Verwaltungsdienst besctzen (rechtskundige Mitglieder), und aus Mitgliedern, welche in einem Zweige der Technik sachverständig sind (technische Mit⸗ glieder). Die Mitglieder werden, und zwar der Präsident auf Vorschlag des Bundesraths, vom wuis ernannt. Die Be⸗ rufung der rechtskundigen Mitglieder erfolgt, wenn sie im Reichs⸗ oder Staatsdienst ein Amt bekleiden, auf die Dauer dieses Amts, anderenfalls auf Lebenszeit. Die Be⸗ rufung der technischen Mitglieder erfolgt entweder auf Lebenszeit oder auf fünf Jahre. In letzterem Falle finden auf sie die Bestimmungen im 5§. 16 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 keine Anwendung.

§. 14.

In dem Patentamt werden

I) Abtheilungen für die Patentanmeldungen (Anmelde⸗ abtheilungen),

2) eine Abtheilung für die Anträge auf Erklärung der Nichtigkeit oder auf Zurücknahme von Patenten Nichtigkeitsabtheilung),

3) Abtheilungen für die Beschwerden (Beschwerde— abtheilungen)

gebildet.

In den Anmeldeabtheilungen dürfen nur solche technische Mitglieder mitwirken, welche auf Lebenszeit berufen sind. Die

technischen Mitglieder der Anmeldeabtheilungen dürfen nicht in den übrigen Abtheilungen, die technischen Mitglieder der letzteren nicht in den Anmeldeabtheilungen mitwirken.

Die Beschlußfähigkeit der Anmeldeabtheilungen ist durch die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliebern bedingt, unter welchen sich zwei technische Mitglieder befinden müssen.

Die Entscheidungen der Nichtigkeitsabtheilung und der Beschwerdeabtheilungen erfolgen in der Besetzung von zwei rechtskundigen und drei technischen Mitgliedern. Zu anderen Beschlußfassungen genügt die Anwesenheit von drei Mit— gliedern.

Die Bestimmungen der Civilprozeßordnung über Aus— schließung und Ablehnung der Gerichtspersonen finden ent— sprechende Anwendung.

Zu den Berathungen können Sachverständige, welche nicht Mitglieder sind, zugezogen werden; dieselben dürfen an den Abstimmungen nicht theilnehmen.

.

Die Beschlüsse und die Entscheidungen der Abtheilungen erfolgen im Namen des Patentamis; sie sind mit Gründen zu versehen, schriftlich auszufertigen und allen Betheiligten von Amtswegen zuzustellen.

§. 16. 4 Gegen die Beschlüsse der Anmeldeabtheilungen und der ichtigleitgabtheilung findet die Beschwerde statt. An der Beschlußfassung über die Beschwerde darf kein Mitglied theil— nehmen, welches bei dem angefochtenen Beschlusse mit— gewirkt hat.

8 17.

Die Bildung der Abtheilungen, die Bestimmung ihres Geschäftskreises, die Formen des Verfahrens, einschließlich des Zustellungswesens, und der Geschäftsgang des Patentamts werden, insoweit dieses Gesetz nicht Bestimmungen darüber trifft, durch Kaiserliche Verordnung unter Zustimmung des Bundesraths geregelt. .

8. 18. Das Patentamt ist verpflichtet, auf Ersuchen der Gerichte über Fragen, welche Patente betreffen, Gutachten abzugeben, sofern in dem gerichtlichen Verfahren von einander abweichende Gutachten mehrerer Sachverständiger vorliegen.

Im Uebrigen ist das Patentamt nicht befugt, ohne Geneh⸗ migung des Reichskanzlers außerhalb seines gesetzlichen Ge schaftskreises Beschlüsse zu fassen oder Gutachten abzugeben.

J. 19.

.Bei dem Patentamt wird eine Rolle geführt, welche den Gegenstand und die Dauer der ertheilten Patente, sowie den Namen und Wohnort der Patentinhaber und ihrer bei An— meldung der Erfindung etwa bestellten Vertreter angiebt. Der Anfang, der Ablauf, das Erlöschen, die Erklärung der Nichtig— keit und die Zurücknahme der Patente sind, unter gleich zeitiger Bekanntmachung durch den Reichs-Anzeiger, in der Ralle zu vermerken.

Tritt in der Person des Patentinhabers oder seines Ver treters eine Aenderung ein, so wird dieselbe, wenn sie in be weisender Form zur Kenntniß des Patentamts gebracht ist, ebenfalls in der Rolle vermerkt und durch den „Reichs Anzeiger“ veröffentlicht. So lange dieses nicht geschehen ist, bleiben der frühere Patentinhaber und sein früherer Vertreter nach Maßgabe dieses Gesetzes berechtigt und verpflichtet.

Die Einsicht der Rolle, der Beschreibungen, Zeichnungen, Modelle und Probestücke, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt ist, steht, soweit es sich nicht um ein im Namen der Reichsverwaltung für die Zwecke des Heeres oder der Totte genommenes Patent handelt, Jedermann frei. „Das Patentamt veröffentlicht die Beschreibungen und Zeichnungen, soweit deren Einsicht Jedermann freisteht, in ihren wesentlichen Theilen durch ein amtliches Blatt. In das— selbe sind auch die Bekanntmachungen aufzunehmen, welche durch den Reichs-Anzeiger nach Maßgabe dieses Gesetzes erfolgen müssen.

Dritter Abschnitt. Verfahren in Patentsachen. 8. 9X0

. Die Anmeldung einer Erfindung Behufs Ertheilung eines Patents geschieht schriftlich bei dem Patentamt. Für jede Erfindung ist eine besondere Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muß den Antrag auf Ertheilung des Patents enthalten und in dem Antrage den Gegenstand, welcher durch das Patent geschützt werden soll, genau be— zeichnen. In einer Anlage ist die Erfindung dergestalt zu beschreiben, daß danach die Benutzung derselben durch andere Sachverständige möglich erscheint. Am Schlusse der Be— schreibung ist dasjenige anzugeben, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll (Patentanspruch). Auch sind die erforderlichen Zeichnungen, bildlichen Darstellungen, Modelle und Probestücke beizufügen.

Das Patentamt erläßt Bestimmungen über die sonstigen Erfordernisse der Anmeldung.

Bis zu dem Beschlusse über die Bekanntmachung der An— meldung sind Abänderungen der darin enthaltenen Angaben zulässig. Gleichzeitig mit der Anmeldung sind für die Kosten des Verfahrens zwanzig Mark zu zahlen.

Die Anmeld gien.

Die Anmeldung unterliegt einer Vorprüfung durch ei Mitglied der n e lhre leg. ,

Erscheint hierbei die Anmeldung als den vorgeschriebenen Anforderungen (5. 20) nicht genügend, so wird durch Vor⸗ bescheid der Patentsucher aufgefordert, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen.

ö Insoweit die Vorprüfung ergiebt, daß eine nach §5§. 1, 2. 3 Absatz 1 patentfähige Er eng nicht vorliegt, wird der Patentsucher hiervon unter Angabe der Gründe mit der Auf⸗ forderung benachrichtigt, sich binnen einer bestimmten Frist zu 66 sic

rklärt si der Patentsucher auf den Vorbescheid (Absatz 2 und 3) nicht rechtzeitig, so gilt die Anmeldung als s erklärt er sich innerhalb der Frist, so faßt ie Anmelde⸗Abtheilung Beschluß.