1891 / 88 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Apr 1891 18:00:01 GMT) scan diff

In der heutigen (68.) Sitzung des Hauses der Ab⸗

welcher der Vize⸗Präsident

eordneten, der Staats⸗Minister Dr. von Boe

inisteriums,

der Minister des Innern Herrfurth beiwohnten, wurde die

zweite Berathung des 2 ie ,, ,,,

ordnung fortgesetzt, und zwar

ä dem Wahl vorstande mündlich zu Jeder Waͤhler muß dem h 166 . 2

erklären, wem er seine Stimme geben will. sonen zu bezeichnen, als zu wählen sind.

Bezüglich der Stellvertretung bei der Wahl kommen die Be⸗

stimmungen im §. 47 zur Anwendung.

9 2 Die Abgg. Eb erty und Rickert beantragten, statt 5. 59

zu setzen:

5. 69. 6. Die Wahlen erfolgen durch Stimmjzettel, welche durch die in der Reibe, in welcher sie in der Wählerliste stehen, aufgerufenen

Wähler uneröffnet in die Wablurne gelegt werden. Jeder Wähler hat auf dem Stimmzettel so v

bezeichnen, als zu wahlen sind.

Die während des Wahlakts erscheinenden Wähler können an

der noch nicht geschlossenen Wahl theilnehmen. F§. 59 a

Der Wahlvorstand erklärt, sobald keine Stimme mehr abzu⸗ geben ist, die Wahl für geschlossen und stellt das Resultat der

Wahl fest. . Ungültig sind Stimmzettel,

I) welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten,. 2) auf welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft

zu erkennen ist,

3) welche einen Protest oder Vorbebalt enthalten,

4) auf welchen mehr Namen als zu wählende

zeichnet find oder der Name einer nicht wählbaren Person ent⸗

halten ist.“ Die Abgg. von Meyer (Arnswalde), Dr.

brand und'der Lafa und Dr. Friedberg traten für die Aufrechterhaltung des Kommissionsbeschlusses ein.

Der Minister des Innern Herrfurth vertheidigte den⸗ Die geheime Wahl biete, wie die Reichs⸗ tagswahlen lehrten, keinen Schutz gegen Wahlbeeinflussungen. Die öffentliche Wahl sei aber bereits geltendes Recht.

selben gleichfalls.

Die Abgg. Rickert, Freiherr von H Jazdzewski und Eberty sprachen für den A

indem 'sie ausführten, daß bei der geheimen Wahl die wahre

Meinung der Wähler eher zum Ausdruck komme, Beispiel anderer Länder hinwiesen, wo in den L geheim zu den Vertretungen gewählt würde.

In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag Rickert mit 1827 gegen 91 Stimmen verworfen und Die Vorlage un⸗

88

verändert angenommen; ebenso die 88. 60 und 61.

In 5§. 63 wurden die Worte „mit dem Beginne des nach⸗ folgenden Jahres“ ersetzt durch die Worte „an dem auf die Die §§. 63— 65 wurden unver⸗ andert angenommen, ebenso der 5. Abschnitt „Gemeindever—

Wahl folgenden 1. April“. mögen“ (68. 66— 71). Schluß des Blattes.)

Die XI. Kommission des Reichstag es zur Berathung der

Gebrauchs muster- Novelle bielt gestern Abend sitzung. Eine eingehende Debatte wurde über die

Handeltkammer zu Offenbach a. M. u s. w. gepflogen. 2. missionsbericht wurde einstimmig genehmigt und der Abg. Sam⸗

hammer zum Berichterstatter bestellt.

Landgemeinden

des Staats⸗ tticher, und

rotokoll

iel Personen zu

Personen ver

von Heyde⸗

uene, von ntrag Rickert,

und auf das

ibre Schluß⸗ Petition der Der Kom⸗

Der dem Hause der Abgeordneten zugegangene

Antrag der Abgg. Walther und Genossen lautet: Einziger Paragraph. ; .

Das Gesetz vom 13. Mal 1888, betreffend die Bewilligung ven Staatsmitteln zur Beseitigung der durch die Hochwasser im Frübjabr Töss berbeigeführten Verbeerungen (Gesetz Samml. S. 103 wird, unbeschadet des Gefetzes vom 8. Mai 1889 (Gesetz Samml. S. 102 auf die Beseitigung derjenigen Verheerungen ausgedehnt, welche durch die Hochwaffer im Sommer und Perbst des Jahres 1890 herbei⸗ geführt worden sind. ö K

Dem Antrage ist folgende Begründung beigefügt:

Im Sommer und Herbst des Jabres 1880 sind durch die Hoch flutben, insbesondere der Elbe und Saale, Verheerungen her bei⸗ geführt worden, welche die wirtbschaftliche Existenzfäbigkeit weiter Gebiete bedrohen. Am 6. und 7. September 1899. hat die Glbe von der sächsischen Grenze an bis in den Wittenberger Kreis hinein eine Anzahl Dämme durchbrochen und eine große Zahl Ortschaften der Kreise Torgau. Liebenwerda, Schweinitz und? Wittenberg schwer heimgesucht. Es sind weite Flächen Acker und Wiese für lange Zeit ertragsunfähig gemacht, reiche Ernte⸗ rorräthe weggeschwemmt oder verdorben, viele Viehstücke ertrunken und zablreiche Wohnhäuser. Scheunen und Ställe theils eingestürzt, tbeils stark beschäͤdigt. Der Gesammtschaden der Betroffenen be⸗ zfffert sich in den vier Kreisen auf rund 2500 099 (6 und daneben find für die Wiederberstellung und die von der Regierung geforderte BVerstärkung der Dämme sowie für sonstige Anlagen noch rund 3 000 000 d aufzubringen. ;

Ganz ähnliche Verheerungen hat im Nevember 1890 die Saale angerichtet. Der Schaden stellt sich in den hier in Betracht kommen den Kreisen Merseburg, Weißenfels und Naumburg einschließlich der Kosten der Wiederherstellung und Verbesserung der Dämme auf ins gesammt 1200 000 ö —ᷣ

Die vorliegenden Ueberschwemmungsschäden sind so überaus groß, daß sie von den Heimgesuchten allein nicht getragen werden können und daß, da die dankbarst anzuerkennende Liebesthätigkeit Privater selbstverständlich irgendwie durchgreifend nicht hat wirken können, Staatsbülfe unumgänglich nothwendig erscheint. .

Durch die Gesetze vom 13. Mai 1888 (Gesetz Samml. S. 105) und vom 8. Mai 1889 (GesetzSamml. S. 162) ist der Staats- regierung zur Beseitigung der durch die Hochwasser im Frühjahr und Sommer des Jahres 1888 herbeigeführten Verheerungen der Betrag von 34 Millionen Mark zur Verfügung gestellt. Nach den an— gestellten Ermittelungen sind von der ebengenannten Summe noch einige Milllonen Mark disponibel. Der vorliegende Entwurf erstrebt die Verwendung dieser disponiblen Mittel zur Beseitigung der durch die Hochwasser im Sommer und Herbst 1890 herbeigeführten Ver⸗ beerungen.

Das Ergänzungsbeft zu dem Archiv für Post und Tele graphie“ (Beihest zum Amtöäblatt des Reichs Postamts, heraus gegeben im Auftrage des Reichs-Postamts) vom Mãärz 1891 bringt eine Uebersicht über die Berathung des Etats der Reichs ⸗Post und Telegraphenverwaltung für das Jahr 1891/92 im Reichstage.

Nr. I59 des ‚„Centralblatts der Bauverwaltung“, berausgegeben im Ministerium der öffentlichen Ar, beiten, hat folgenden Inhalt: von Tucher'scher Brauerei Ausschank in Berlin. Bestrebungen zur Hebung der Binnenschiffahrt Frank⸗ reichs. Umbildung und Tragfähigkeit des Planums von Eisenbahn dämmen. Elektrische Wasserstandsanzeiger. Vermischtes: Preis · ausschreiben für Gefammtansichten von Wohn und Repräsentationg raͤumen. Preisertheilung, betr. ein neue evangelische Kirche in Gießen. Eisenbahnfachwissenschaftliche Vorlesungen. Locker⸗

werden der Laschenbolzen. Beschlag für durchschlagende Thüren. Breitfußschiene oder Stablschiene . Abhängen von Schluß wagen auf englischen Eifenbahnen. Wirkungen des Baues der Forth brücke. Giserne Vorgartengitter. Gustar Mowe gc.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Essen a. Ruhr, 14 April. (W. T. B.) Der hiesige aus circa 1500 Mitgliedern bestehende evangelische Arbeiter-Verein beschloß,. gegen das vaterlands⸗ lose Gebahren der deutschen Delegirten auf dem Pariser Arbeiter-Kongreß Protest zu erheben, eine Erklärung gegen einen allge⸗ meinen Strike und die Betheiligung an einem solchen zu erlassen, dem Gefühle des Dankes und des Vertrauens für Seine Majestät den Kaiser Ausdruck zu geben und alle evangelischen Arbeitervereine Deutschlands zu ähnlichen Kundgebungen aufzufordern. .

Kiel, 14. April. (W. T. B.) Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Schweden ist heute früh mit dem Dampfer „Skirner“ hier eingetroffen und hat alsbald die Reise nach dem Süden org

Paris, 14. April. (W. T. B.) Die Testaments⸗ vollstrecker des Prinzen Jersme Napolson erklären im „Figaro“, daß das Testament des Prinzen seinem Inhalt gemäß vollzogen werden wird. Die Sichtung der Schriststücke fei unbehindert und im Einvernehmen mit dem Universalerben Prinzen Louis erfolgt, welcher es auch den Testaments⸗ exekutoren überlassen habe, der französischen Regierung den letzten Wunsch des Verstorbenen bezüglich der Beerdigung vorzulegen.

Das „Journal officiel“ theilt mit, daß der Gouverneur Ballay Befehl erhalten habe, die entsprechenden Maß⸗ nahmen zu ergreifen, um die Ermordung der bei Grandbafsam getödteten Franzosen zu rächen und die 39 . Senegalgebiet herrschende Bewegung zu unter⸗ rücken.

Konstantinopel, 14. April. (W. T. B.) Der „Agence de Constantinople“ zufolge wurde der österreichisch-unga⸗ rischen Botschaft vorgestern von der Pforte eine Note— überreicht, in welcher die von österreichischer Seite Betreffs des Vorgangs in Uesküb erhobenen Beschwerden zuge— standen werden. Gleichzeitig wird in der Note der entgegen⸗ kommenden Haltung der österreichischen Botschaft volle An⸗ erkennung gezollt und hinzugefügt, daß die gestellten Forde⸗ rungen Theils schon erfüllt seien, Theils erfüllt werden würden.

Die von auswärtigen Blättern gebrachte Nachricht, daß im Vilajet Angora die Pest und andere Epidemien aus⸗ gebrochen seien, wird von dem Ober-Sanitätsrath und den 3 zuständigen Behörden als völlig unbegründet be— zeichnet.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

. 2 m , m-

Wetterbericht vom 14. April, 8

Morgens

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres sp.

red. in Millim.

Stationen.

in 9 Gelsius

ro = Oe O & e- O, = ‚h 0 G. 40 R.

Temperatur

Lbalb bed. I beiter

L wolkenlos 3 Regen

4 bedeckkk 2 wolkenlos 1 wolkenlos 1Regen

Mullaghmore Aberdeen... Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda St. Petersb. Moskau . .. Cork, Queens⸗

2 heiter 1 bedeckt 2 bedeckt 3 woltig 2 Regen 2 bedeckt 2 bedeckt 3 bedeckt

1 bedec 4 Regen z bedeckt 2 hedeckt 2 Regen

Hamburg. Swinemünde Neufahrwasser

Karlsruhe .. Wiesbaden . München .. Chemnitz .. 3 bedeckt , 3 bedeckt , / 1 bedeckt Breslau.. 3 bedeckt Ile d' Aix. . 3 bedeckt Triest 2 bedeckt

Uebersicht der Witterung.

Auf dem ganzen Gebiete ist der Luftdruck ziemlich gleichmäßig vertheilt und daher die Luftbewegung allenthalben schwach. Eine flache Depression liegt über dem nordwestlichen Deutschland und scheint sich langsam auszufüllen. Das Wetter ist über Central⸗ Europa kalt und trübe, vielfach fällt Regen oder Schnee. Die Temperatur zeigt in Deutschland wenig Aenderung; in West⸗Deutschland liegt sie 2 bis 53 Grad unter dem Durchschnittswerthe, während an der ostpreußischen Küste ein geringer Wärme⸗ überfluß vorhanden ist. Eine Aenderung der Wit⸗ terungsverhältnisse dürfte demnächst wohl noch nicht

zu erwarten sein. Deutsche Seewarte.

O C K N C t K Q Q C C N M =

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Mittwoch! Opern baus. 92. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten

von Georges Bizet. Text von Henry Meilhae und Ludovic Halévy, nach einer Novelle des Prosper Möerimse,. Tanz von Paul, Taglioni. Dirigent: Kapellmeister Kahl. Anfang 7 Uhr.

Schauspꝛelhaus.

. mann von Venedig. Lustspiel in 5 Aufzügen von Shakespeare, übersetzt von A. W. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Opernhaus. n einftudirt: Der Widerspänftigen Zähmung. von Oscar Walther. , Ru Komische Oper in 4 Akten von Herrmann . In Seene gesetzt von Julius Fritzsche. Text nach Shakespeare's gleichnamigem Lustspiele

frei bearbeitet von Joseph Victor Widmann. In K Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Tetzlaff. Anfang

1, Schauspielhaus.

bistorisches Ritterschauspiel in 5 Aufzügen von Heinrich von Kleist. Anfang? Ubr.

Zeutsches Theater. Mitwoch: Die Kinder

der Excellenz. Donnerstag: Fauft's Tod. Freitag: Die Kinder der Excellenz, Vie nächste Auffübrung von Götz von Ber— lichingen findet am Sonnabend statt.

ö Billets J. Parquet 6 und 5 M, II. Parquet 4 M, Balkon 4 und 3 (ↄ, Logenplätze à 2 6 sind zu haben an der Kasse und bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstr. 50a, R. Thomas, Unter den Linden 34, nnd im Invaliden

Berliner Theater. Mittwoch: Zum ersten Male: Verschollen. Es hat so sollen sein.

Liebespro be.

Donnerstag: Schuldig.

9g8. Voistellung. Der Kauf⸗ .

Uhr.

Donnerstag: Unter

von Schlegel. Saint Cyr.

Herr Kapellmeister Federmann.

9g9. Vorstellung. Das Käthchen burg.

Anfang 79 Uhr.

Rroll's Theater. Sonntag, Eröffnung der Opern Saison. von Fr. Lilli Lehmann. Fidelio.

Anfang ?7 Uhr.

Freitag: 32. Abonnem.⸗Vorstellung. Verschollen. dank, Markgrafenstr. 51 a.

Es hat so sollen sei. Die Liebesprobe.

Tessing-⸗ Theater. Schauspiel in 4 Akten von Victorien Sardou. Donnerstag: Ultimo.

Gustav v. Moser.

Sonnabend: Erstes Gastspiel von Friedrich Haase. Zum 1. Male: Die alten Junggesellen. Lustspiel

in 5 Akten von

Dictoria - Theater. Wegen Abbruch des Theaters

Vorletzte Woche. sieben Naben.

5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lehnhardt.

Balletcomposition

Ballet von C. Severini. In Seene gesetzt von W. Hock. Anfang 71 Uhr.

Wallner Theater. Mittwoch: Zum 6. Male: Des Teufels Weib. 3 Akten und einem Vorspiel von Meilhae und Mortier, bearbeitet von Th. Herzl. Musik von Adolf Müller. Anfang 74 Ubr.

Donnerstag und folgende Tage: Des Teufels

Weib.

Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater. Mittwoch: Mit neuer Ausstattung. Zum letzten Male: Der Vogelhändler. Dperette in 3 Aufzügen nach Concert. Letzter Berliner Komponisten⸗Abend. einer Idee des Bieville von Held und West. Musik von C. Zeller. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche.

Belle Alliance Theater.

Lustspiel in 5 Akten von Weyl. Vorher zum 12. Male:

Victorien Sardou. Adolph Ernst-Theater. 60. Male:

Romantisches Zaubermärchen in von Adolph Ferron.

C. A. Raida. . Thomas - Theater. Alte

deg 3. Aktes von

baner.

Phantastisches Singspiel in von G. Steffens,

Hr. Kapellmeister Wolfheim.

K sten. M i . 1. Mal omponisten. Mit neuer Ausstattung, zum 1. Male: J ̃ Sher se wen f, ggen mit iheil. Rafaela Manjon.

93. Vorstellung. Neu weiser Benutzung eines Stoffes von A. Du Musik von Rudolf Dellinger.

Nesidenz - Theater. Direktion: Sigmund Lauten ·

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

; Mittwoch: Zum

Mittwoch: Thermidor. 25. Male: Gavaut, Minard Co,

in 3 Akten von Edmond Gondinet.

Die Odaliske.

Schwank in 1 Akt von O. Elsner. Anfang 71 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Mittwoch: Zum

Adam nnd Eva. Gesangsposse in ; 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Ely. Mittwoch: Zum 136. Male: Die Gouplets von Jacobson und Gustar Görß. Musik Anfang 74 Uhr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Jakobstraße . 30.

a, Mittwoch: Zum 28. Male: Der Millionen Berlin: Volksstück in 4 Akten von Max * Gesangstexte im ö K usi Drug der Nanbentshen Buchdrucker ran Berna an- Donnerstag: Der Millionenbauer. Freitag: Benefiz für Herrn Georg Kaiser. Nur einmalige Aufführung. Der Soldatenfreund.

Anfang Sing Akademie. Mittwoch, Abends 8 Uhr:

Leit des Concert des Guitgrren-Virtuosen Antonio Jim ner eitung des Manjon, unter Mitwirkung der Pianistin Mme.

Dumas) J Nömischer Jof. Mittwoch, Abends 73 Uhr:

t eh Concert Josef Weiß.

Ilrania, Anstalit für volksthümliche Naturkunde

Mittwoch: Zum 85. Male: Der selige z ; ĩ— .

von Heilbronn, oder: Die Fenerprobe. Großes 36 . 4 3 . . Al. e. Am Landes. Ausste lunge Part Kehrer. Tahbubof) n Scene gesttzt von Sigmund Lautenburg. Vorher:

Dhue Liebe. Dialogisirte Novelle in 1 Akt von ,,,, hn n.

Marie von Ebner⸗Eschenbach. Regie: Emil Lessing.

Geöffnet von 12— 11 Uhr. Täglich Vorstellung li Näheres die Anschlag⸗

a ᷣᷣᷣ—ᷣ—ᷣ . Q 2 d ,

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marrarete Bach mit Hrn. Reol⸗ gymnasiallehrer Georg Schulz (Berlin). Frl. Hertha Winkler mit Orn. Dr. med. Hugo Behnke (Berlin). Frl. Margarethe Koch mit Hrn. Premier⸗Lieutenant Ludwig Hey'l (Berlin) Frl. Katharina Braun mit Hrn. Prediger Christoph Nauck (Lindenberg Berlin).

Geboren: Ein Sohn: . Edmund von Schütz (Magdeburg). Hrn. Rittergutsbesitzer Munkel (Reselkow). Eine Tochter: Hrn. Second⸗ Lieutenant Eberhard Frhrn. von Esebeck (Potsdam). Hrn. Pfarrer Severin Gemmel (Assaunen). Hrn. Dr. AÄdolf Miethe (Potsdam). .

Gestorben: Verw. Frau Stadtgerichts⸗ Rath Cecilie Rosalie Schröder, geb. Pascal (Berlin), Kaiserl. Russ. Kollegiensekretär Hr. Graf Gregor von Choch (Berlin). Hr. Proviant meister a. D. Carl Leumann (Charlottenburg) Hr. Rittergutsbesitzer Benno von Bonin-Gellen. (Berlin). Hr. Pastor emer. Wil helm Hardrat (Stralsund). Freifrau Coelestine Schenk zu Tautenburg, geb. Stößel von der Heyde (Guya). Frau Pastor Anna Richert, geb. Frelin von Puttkamer (Alt. Beli). Hrn. von Gromadzinskt Tochter Erna Ciegnitz).

den 19. April: Erstes Gastspiel

Schwank Deutsch von

Redacteur: Dr. S. Klee, Direltor.

Verlag der Expedition (Scholy.

Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage),

Concext- Haus.

Schluß der 24. Concert⸗Saison am 19. April.

und das Verzeichniß der in der 38. Verloo⸗ ezogenen Prioritäts · Aktien Litt. M.

,,, ,, . berschiesischen Eisen bahn⸗Gesellschaft, ittwoch:

Karl Meyder⸗ sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent- lichen Anzeigers (stommanditgesellschaften anf

vom 6. bis 11. April 1891.

Attien und Aktiengesellschaften) für die Woche

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗AUnzeiger.

M S8.

* x

Deutscher Reichstag. 97. Sitzung vom Montag, 13. April.

Am Tische des Bundesraths: der Reichskanzler von Caprivi, der Staatssekretär Dr. von Boetticher, der Kriegs-Minister von Kaltenborn-Stachau und der Handels⸗Minister Freiherr von Berlepsch.

8 ce Interpellation der Abgg. Hacke und van U ?? „Sind dem Herrn Reichskanzler Thatsachen bekannt, welche geeignet erscheinen, das vom Herrn Kriegs ⸗Minister in der Sitzung vom 13. März über den Bildungsstand der ostfriesischen Rekruten geäußerte abfällige Urtheil zu rechtfertigen?“ erklärte der Reichskanzler von Caprivi sofort beantworten zu wollen.

Abg. Hacke: In der Sitzung vom 13. v. M. seien hier verschiedene Fälle von Mißhandlungen im Militärdienst zur Sprache gebracht, u. A., daß in Aurich ein Hauptmann und ein Reserveoffizier bei der Entlassung der zur Uebung eingezogenen Landwehrmänner darunter eine Anzahl Lehrer sich beleidigende Aeußerungen hätten zu Schulden kommen lassen. Der Kriegs⸗Minister habe den Vorgang im Allgemeinen zugestanden und damit entschuldigt, daß die Offiziere sich deshalb zu den Aeußerungen gegen die Lehrer hätten hinreißen lassen, weil die Hälfte der in jenem Jahre eingezogenen Rekruten den Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs nickt gekannt hätten. Er habe hin— zugefügt, die erwäbnte Thatsache sei gerade kein Beweis für die Be⸗ gabung der Schullehrer. Er (Redner) hätte damals sofort gegen diese Aeußerung proteftirt, wenn er im Hause gewesen wäre. Aber selbst wenn der Kriegs ⸗Minister diesen niedrigen Kulturstand seiner (des Redners) Landsleute, insbesondere der Rekruten und Lehrer, hätte feststellen können, so wäre es kaum angezeigt gewesen, dies öffentlich vor aller Welt bekannt zu machen. Seine Aeußerung babe in Ost— friesland eine hochgradige Aufregung und Verstimmung hervorgerufen bis in die kleinste Hütte hinein, eine Erregung, welche nur mit der von 1866 zu vergleichen sei, wo seine Deimath zu Preußen geschlagen worden sei; nur sei jene Erregung im Gegensatz zur heutigen eine freudige gewesen. Die Ostfriesen hätten ihrer Erregung in Protesten und einer Adresse an Seins Majestät Ausdruck gegeben. Die Aeußerung des Kriegs ⸗Ministers über die ostfriesischen Lehrer enthalte den doppelten Vorwurf des Mangels an Intelligenz, eines niedrigen Kulturstandes und des mangelnden Patriotismus. Nun seien seine Landsleute und er durchaus überzeugt, daß der Kriegs⸗Minister nicht beabsichtigt habe, die Oftfriesen vor aller Welt eines niedrigen Tulturstandes zu zeihen, auch nicht eines niederen Grades von Patriotismus. Aber es komme nur darauf an, ob die Aeußerungen so gravirend gewesen, daß, ab⸗ gesehen von dolus und culpa, der ostfriesische Volksstamm sich habe verstimmt fühlen konnen. Würde man nicht, wenn in der Zeitung stände, daß in einem russischen Regiment die Hälfte der Rekruten den Namen des Zaren nicht gekannt, die Hände über den Kopf zusammen— schlagen? Sein kleines Ländchen befinde sich mindestens auf der Mitte des Kulturstandes des deutschen Volkes. Der Handelsstand stehe hinter keinem anderen zurück, die Landwirthe ragten an Intelligenz und Wohlhabenheit weit über das mittlere Maß der deutschen Land wirthe hinaus. Und was den besonders angegriffenen Stand der Lehrer betreffe, so. erinnere er daran, daß seine Heimath den obliga— torischen Volksunterricht gehabt babe, ehe Preußen an dessen Ein⸗ führung gedacht. 1884 seien in Deutschland unter hundert Militär— pflichtigen 1,ů27 Me Analphabeten gewesen, in Preußen wegen der Provinz Posen 1,97 9, in Württemberg und Baden 0.02 9. In Ostfriesland seien 1887/88 9,31, 1883/89 und 1889/80 0, 66 An⸗ alphabeten auf hundert Militärpflichtige gekommen. Was den Patriotismus anbetreffe, so habe Ostfriesland sich, seit das eigene Fürstenhaus in der Mitte des vorigen Jahrhunderts aus— gestorben sei, unter den Hohenzollern sehr wohl, ge— fühlt. 1815 seien die Ostfriesen zu ihrer Betrübniß zu Hannover geschlagen, und hätten bis 18656 aus ihrer Mißstimmung darüber nie ein Hehl gemacht. Die Ostfriesen hätten sich im fran— zösischen Kriege ausgezeichnet, und der hochselige Kaiser Wilhelm habe dies anerkannt. In jedem Bauernhof finde man als typischen bildnerischen Schmuck das Konfirmationebild und das Bild des in der Armee dienenden Sohnes umrahmt von den Bildern der drei Kaiser. Darüber, daß die Ostfriesen in keinem Betracht hinter den übrigen Deutschen zurückständen, hätte sich der Kriegs-Minister bei dem Reichskanzler informiren können, der die Ostfriesen näher kenne. Uebrigens könne er (Redner) sich gar nicht denken, daß wirklich von 200 Rekruten 100 nicht den Namen Seiner Maiestät gekannt hätten. Dies habe doch kaum authentisch festgestellt werden können. Die Interpellanten hätten nicht die Absicht, eine Diskussion über ihre Interpellation zu beantragen, wenn sie nicht die Art der Erklärung des Reichskanzlers oder Kriegs ⸗Ministers dazu zwinge. Auf jeden Fall gäben sich die Ostfriesen der Hoffnung hin, daß künftighin kein Grund mehr zu einer solchen Interpellation und zu einer unliebsamen Erörterung vorhanden sei, und daß nur solche Offtziere zu dem Ostfriesischen Regiment versetzt würden, welche die Ehre und den Patriotismus der Ostfriesen zu würdigen wüßten.

Reichskanzler von Caprivi:

Ich erlaube mir zunächst zu unterscheiden zwischen dem schrift—⸗ lichen Wortlaut der Interpellation und den mündlichen Aus führungen des Herrn Interpellanten. Die Interpellation geht dahin:

Sind dem Herrn Reichskanzler Thatsachen bekannt, welche geeignet erscheinen, das vom Herrn Kriegs ⸗Minister in der Sitzung vom 13. März über den Bildungsstand der ostfriesischen Rekruten geäußerte abfällige Urtheil zu rechtfertigen?

Was hat denn der Herr Kriegs⸗Minister in der Sitzung vom 13. März geäußert? Der Herr Abgeordnete hat die Güte gehabt, seine Aeußerung vorzulesen. Er hat ganz richtig damit angefangen:

Es ist ferner eines Vorfalls in Aurich erwähnt“,

und hat dann fortgefahren zu lesen, daß Offiziere etwas auf⸗ gebracht darüber waren, weil die Hälfte der Rekruten in diesem Jahre in der und der Beschaffenheit gewesen sind. Es handelt sich also um einen einzigen Vorfall, den der Herr Kriegs ⸗Minister er⸗ wähnt hat. Dieser eine Vorfall ist Gegenstand der Interpellation, und ich kann darauf nur erwidern, daß mir nichts bekannt ist, was nicht die Aeußerung des Herrn Kriegs ⸗Ministers gerechtfertigt hätte, sodaß ich meine Ausführungen auf diesen einen Gegenstand der Interpellation beschränke.

Ich werde mir jetzt erlauben, den amtlichen Bericht über diesen Vorfall vorzulesen: Bei einer Uebungscompagnie in Aurich waren Mannschaften des Beurlaubtenstandes eingezogen, und siebzehn dieser Leute waren in einem Zustande eingetroffen, der auf starken Ge⸗ nuß alkoholhaltiger Getränke einen sicheren Rückschluß gestattete. (Heiterkeit. )

Die Folgen davon waren disziplinarische Maßregeln gegen diese

Berlin, Dienstag den 14 April

1891.

siebzehn Mann gewesen, und wie dies bei einer kurzen Uebung nun zu gehen pflegt, wenn das mit dergleichen anfängt, so läuft meist die ganze Uebung schlecht. Der Hauptmann war mit diesen Mannschaften nicht zufrieden gewesen und sagt nun weiter: Bei derselben Uebungscompagnie waren auch iwei Volksschullehrer das ist der Volksschullehrerstand eingezogen, welche durch lässige Haltung, Mangel an Interesse und wenig befriedigende Leistungen ungünstig auffielen etwas, was ich sehr natürlich finde, weil die Herren eine so kurze Dienstzeit haben, daß die Resultate nicht viel anders sein können. Bei der Entlassung der Compagnie hat der Compagnieführer an sämmtliche Mannschaften noch einige ermahnende Wecte gerichtet, und bei dieser Gelegenheit auch den Volksschullehrern Vorhaltungen gemacht. Der Schluß dieser Vor— haltungen lautete: Und nun gehen Sie nach Hause und bringen Sie den Jungen Gottesfurcht, Königstreue und Vaterlandsliebe bei. Lehren Sie dieselben unsere alten guten Kirchenlieder, Lesen, Schreiben und Rechnen, und vor Allem vaterländische Geschichte; damit so hat der Hauptmann fortgefahren haben wir 66 und 70 gemacht und gesiegt, und wie sieht es heute aus? Von meinen 56 diesjährigen Rekruten wußten nicht 27, wie Seine Majestät der Kaiser und König heißt.“

Dies ist der durch dienstliche Berichte festgestellte kurze That— bestand. Wenn nun der Herr Interpellant in seiner mündlichen Begründung über diesen Rahmen hinausgeht und konstatiren zu können glaubt, daß in seinem Heimathlande eine starke Aufregung und Ver— stimmung herrscht, eine Aufregung und Verstimmung, die er nach der negativen Seite der Freude gleichwerthig erachtet, die dieses Land im Jahre 1866 empfunden hat, als es preußisch wurde, so weiß ich in der That nicht, wie der hier vorliegende Vorfall und die Aeußerungen des Herrn Kriegs⸗Mministers zu einer so hochgradigen Aufregung und Ver— stimmung Anlaß gegeben haben können, wenn nicht solche Auf— regung und Verstimmung in mancher Beziehung epidemisch wären. Von ungeheuerlichen Thatsachen ist gesprochen worden. Was sind ungeheuerliche Thatsachen? Ist das etwas Ungeheuerliches? Dergleichen kommt oft genug vor, und wenn nun einmal ein Com— pagnie ⸗Cbef im Eifer für seinen Dienst, in der Aufregung, in die auch ein geduldiger Mensch mit der Zeit durch schwieriges Material versetzt werden kann, zu weit geht, so mag das beklanenswerth sein; aber eine ungeheuerliche Thatsache vermag ich darin nicht zu finden.

Wenn nun der Herr Jaterpellant weiter glaubt, daß seinem Heimathlande ein Vorwurf in Bezug auf den Bildungsgrad und auf den Patriotismus gemacht sei, so kann ich in beiden Beziehungen mit dem Herrn Inteipellanten mich nur in vollständiger Ueberein— stimmung erklären. Ich glaube, daß die Zahlen, die er vorge⸗— lesen hat, nicht ganz die richtigen sind über die Schulbildung der Ostfriesen; aber sie sind annähernd dieselben, die mir amtlich vor— liegen, und es ist danach hinreichend konstatirt, daß der Bildunge— grad der Ostfriesen im Ganzen sich über dem Niveau, und erheblich über dem Nipeau preußischer Rekruten befindet.

Was dann weiter die angebliche Anklage in Bezug auf den Patriotismus der Ostfriesen angeht, so bin ich auch da mit dem Herrn Vorredner ganz einverstanden, und ich würde es noch mehr sein, wenn er in seinem patriotischen Exkurs noch etwas weiter zurück— gegangen wäre; denn die Leistungen der Ostfriesen für Brandenburg und Preußen haben mit dem Großen Kurfürsten angefangen, der in der alten Stadt Emden seine Neu⸗Guinea⸗ Compagnie gründete. Die Ostfriesen sind bekanntlich Lieblingskinder unseres großen Königs ge— wesen. Bei ihnen hat er die Ostindische Compagnie gegründet, mit der er den Handel nach Indien und nach Bengalen treiben wollte. Als dann nach der Schlacht von Leipzig im Jahre 1813 sich auch im Westen Deutschlands die Bewegung regte, die schon vor der Schlacht bei Leipzig im Osten angefangen hatte, sind diese Ostfriesen, obwohl sie unter dem König Friedrich von der Kantonspflicht befreit waren, mit einem Eifer zu den Fahnen geeilt, wie er nicht überall in deutschen Gauen zu sehen gewesen ist. Noch im Jahre 1815 haben ost— friesische Truppen unter preußischen Feldzeichen bei Liegnitz und Belle Alliance gefochten.

Wenn nun der Herr Redner weiter in die neuere Geschichte ein gebt, so kann ich nur bestätigen und bin Augenzeuge desselben gewesen, daß das ostfriesische Regiment in schweren Zeiten unseres letzten Krieges seine Schuldigkeit durchaus in ruhmvoller Weise gethan bat.

Ich weiß mich in diesen Ausführungen mit dem Herrn Kriegs Minister vollkommen eins, und ich kann konstatiren, daß weder er noch sonst, so weit ich zurückdenken kann, ein preußischer Offizier die mili⸗ tärische Leistungsfähigkeit der Ostfriesen zu verringern jemals geneigt gewesen wäre. Ich halte mich dies auszusprechen umsomehr für be rechtigt, als ich im Kriege und wiederholt im Frieden mit dem ostfriesischen Regiment in dienstlichen Beziehungen gestanden habe und es mir heute noch zur hohen Ehre rechne, Chef dieses Regi⸗ ments zu sein. Aus dieser meiner Eigenschast würde ich, auch wenn der Herr Interpellant die Eigenschaften der Ostfriesen nicht selbst so stark betont hätte, es für meine Pflicht gehalten haben, für den Ersatzbezirk des Regiments einzutreten. (Braro! rechts)

Abg. van Hülst erklärt als Mitinterpellant, daß er keine Veranlassung habe, eine weitere Besprechung der Inter⸗ pellation zu beantragen, weil die Erklärung des Reichskanzlers eine befriedigende gewesen sei.

Die Interpellation ist damit erledigt.

Darauf wird die zweite Berathung der Gewerbe⸗ ordnungsnovelle (Arbeiterschutzgesetz) fortgesetzt und zwar mit der Wiederholung der namentlichen Abstimmung über §. 125 Abs. 1 (Entschädigung für Kontraktbruch), bei welcher 1 . die Beschlußunfähigkeit des Hauses sich er⸗ eben hatte. .

ö Der Kommissionsbeschluß wird an genommen.

Der Rest des 5. 125 wird nach der Kommissionsfassung mit einer redaktionellen Aenderung angenommen, außerdem langt der Antrag Hartmann und Genossen, betreffend die

usdehnung der Entschädigungspflicht auf Arbeitgeber, welche

mala fide einen kontraktbrüchigen Arbeiter in Arbeit behalten,

zur Annahme. 4

Abschnitt III (85. 126-133) betrifft die Lehrlings⸗ verhältnisse. Nach §. 126 (unverändert, wie in der geltenden Gewerbeordnung) ist der Lehrherr verpflichtet, den Lehrling in den betreffenden Arbeiten des Gewerbes zu unter— weisen, und zwar entweder selbst oder durch einen geeigneten Vertreter; er darf dem Lehrling die Zeit zum Besuch des Gottesdienstes nicht entziehen, hat ihn zur Arbeitsamkeit und zu guten Sitten anzuhalten und vor Ausschweifungen zu be— wahren. .

Die sozialdemokratischen Abgz. Auer und Genossen beantragen, hinzuzufügen das Verbot der Beschäftigung der Lehrlinge mit häuslichen oder mit zum Betriebe nicht in direkter Beziehung stehenden Arbeiten, wenn im Betriebe regel⸗ mäßige Beschäftigung vorhanden ist; die tägliche Arbeitszeit soll 10 Stunden nicht überschreiten, und zwischen 8 Uhr Abends und 5 Uhr Morgens soll eine Beschäftigung überhaupt nicht stattfinden.

Abg. Bebel: Es sei bekannt, welcher Mißbrauch damit getrieben werde, daß die Lehrlinge zu allen möglichen Beschäftigungen außerhalb ihres Berufs herangezogen würden. Man habe darauf hin gewiefen, daß die Meister auf dem Lande oft nicht die nöthige Arbeit hätten, um die Lehrlinge zu beschäftigen, und daß es dann unrecht wäre, dem Meister zu verbieten, dem Lehrlina, der sonst dem Müßiggang verfiele, Gelegenheit zu anderer Beschäftigung zu geben. Einen solchen Einwand erkenne seine Partei für gewisse Verhältnisse auf dem Lande und in kleineren Städten an und babe deshalb die Worte wenn im Betriebe regelmäßige Beschäftigung vorhanden ist“ in ihren Antrag aufgenommen. Daß Lehrlinge mit besonderer Vorliebe zu häuslichen Dienstleistungen aller Art herangezogen würden, sei bekannt. Die Anekdote, nach welcher sich einmal ein Meister zwei Lehrlinge genommen, weil seine Frau Zwillinge be— kommen hätte, gelte auch beute noch. Wo Dienstboten nicht ge— halten werden könnten, sei der Mißbrauch der Lehrlinge außerordent lich im Schwange. Seine Partei hoffe für ihren Antrag auf die Unterstützung derjenigen, welche hier immer als Vertreter des kleinen Handwerks für eine tüchtige Ausbildung der Lehrlinge einträten. Daß bei solchen Mißbräuchen eine tüchtige Aus— bildung der Lehrlinge nicht möglich sei, liege auf der Hand. Ferner sei die Bestimmung einer Maximalarbeitszeit von 10 Stunden besonders für die jungen, im Entwickelungsalter stehenden Leute neth— wendig. Was für die jungen Leute von 14 bis 16 Jahren in den Fabriken bereits als nothwendig anerkannt und durchgeführt werde, sei mindestens ebenso nothwendig für die jungen Leute im Handwerk. In den Fabriken sei für die Gesundheit dieser Leute meistens weit besser gesorgt, als im Handwerk. Allerdings könnten die Meister in ihren Werkstätten nicht immer den Anforderungen entsprechen, welche vom gesundheitlichen Standpunkte erhoben werden müßten, um so weniger aber därften die jungen Leute in solchen Betrieben, deren Räumlichkeiten oft allen gesundheitlichen Anforde⸗ rungen Hobn sprächen, über eine bestimmte Zeit hinaus beschäftigt werden. Die Lehrlinge würden häufig bis zu 14 Stunden täglich beschäftigt, und zwar gerade für die schwersten und unangenehmsten Arbeiten. Er habe in seiner Lehrzeit sehr oft nach 12 bis 14 stündiger Tagesarbeit noch Nachts Arbeiten verrichten müssen. In einer großen Reihe von Gewerben werde eine Lehrlingszüchtung in hohem Maße betrieben. Und gerade die unsoliden Elemente, die Schmutzkon⸗ kurrenten, beschäftigten die billigen Lehrlinge in großer Zahl, um die Preise drücken zu können, und beuteten die Lehrlinge vom frühen Morgen bis zum späten Abend, auch Sonntags, aus und züchteten so eine Menschenklasse, die in ihrer ganzen Entwickelung auf das Ge⸗ meinwesen später schädlich wirken müsse. Gerade für die, welche nach ibrem Lebensalter sich nicht gegen die Unternehmer auflehnen könnten, sei ein Schutzgesetz nothwendig, und er bitte daher, die Vorschläge seiner Partei dem § 126 hinzujufügen, weil er erst dann den Wertb habe, den er für diese Arbeiter haben müsse.

Regierunss⸗Rath Dr Wilhelmi: Daß eine mißbräuchliche Ver⸗ wendung der Lehrlinge stattfinde und deren Arbeitszeit zu ausgedehnt sei, könne zugegeben werden, indeß beständen diese Mißstände nicht in der Allgemcinbeit, wie der Abg. Bebel meine. In Deutschland habe man, abgesehen von den staatlichen Betrieben, eine ganze Reihe von Unternehmungen, in denen auf die Lehrlingsaus⸗— bildung außerordentliche Sorgfalt verwendet werde. Daß das in den letzten Jahren in steigendem Maße der Fall sei, ergäben die Berichte der Fabrikinspektoren. So weit Mißstände vorhanden seien, erkenne sie auch die Vorlage an, indem sie eine Reihe von Bestim— mungen vorsehe, mit welchen diesen Uebelständen entgegenzutreten sei. So sei im §. 120 eine weitere Ausbildung des fachgewerblichen Unterrichts vorgesehen. Ferner sei dem Bundesrath die Befugniß ge—⸗ geben, in gewissen Betrieben die Arbeitszeit zu begrenzen, und durch Kaiserliche Verordnung unter Zustimmung des Bundesraths könnten die für den Schutz der jugendlichen Arbeiter in Fabriken vorgesehenen Bestimmungen auch auf das Handwerk ausgedehnt werden. Diese Bestimmungen böten eine genügende Handhabe, um da einzutreten, wo es erforderlich sei. Das im Antrag Auer ausgesprochene Verbot der Beschäftigung der Lehr— linge mit häuslichen Dienstleistungen 2c. biete den Lehrlingen einen geringeren Schutz, als der §. 126 des gegenwärtigen Gesetzes. Während der Antrag Auer diese Beschäftigung nur dann verbiete, wenn genü⸗ gende Arbeit im Betriebe vorhanden sei, gehe das gegenwärtige Gesetz weiter. Bezüglich der Arbeitszeit seien Bestimmungen für die Lehr⸗ linge in Fabriken bereits vorhanden, welche erheblich weiter gingen, als der Antrag Auer, indem sie nur eine Beschäftigung bis zu sechs Stunden täglich zuließen. Und diese Bestimmungen könnten ja auch durch Kaiserliche Verordnung auf die im Handwerk beschäftigten Lebr—⸗ linge ausgedehnt werden. Der Antrag gebe für den Begriff Lehrling keine Definition. Es falle also unter den Antrag auch der jugend⸗ liche Arbeiter, der als Lehrling beschäftigt sei, auch wenn er älter als 16 Jahre sei Der Antrag Auer würde also auch auf Lehrlinge von 18, 19 oder mehr Jahren Anwendung finden. In einer ganzen Reihe von Gewerben sei die Lehrlingsausbildung aber nicht mit 1 oder 2 Jahren abgethan, sondern dauere 3 oder 4 Jahre, 3. B. in Brauereien, Glashütten, Porzellanmalereien u s. w. Da könne leicht ein Lebrling 18 Jahre alt sein. In allen diesen Fällen würde man dem zehnstündigen Arbeitstag junge Leute unterstellen, die in den Fabriken nicht darunter fielen, und das Lehrlingswesen selbst würde dadurch geschädigt, denn die Unternehmer würden die dehrlinge nicht voll ausbilden, sondern sowie sie das Alter erreicht hätten, als Gesellen beschäftigen. Er bitte daher den Antrag Auer abzulehnen.

Abg. Metzner: Der Antrag Auer sei von der besten Absicht diktirt, die Lehrlinge vor Ausbeutung zu schützen, und in dieser Absicht stimme er gewiß mit ihm überein, aber der Antrag gehe zu weit. Der Meister müsse den Lehrling zu vielen kleinen außer balb des Handwerks liegenden Diensten verwenden, um ihn zur Ordnung, Accuratesse und zum praktischen Sinn zu erziehen. Was den zweiten Theil des Antrages anlange, so gebe dem Lehrling da die bestehende Gesetzgebung schon genügend Schutz. Der Lehrling im Kleingewerbe könne nicht dem in der Fabrik ganz gleichgestellt werden, denn in dieser würden die jungen Leute das ganze