. . e
r, , , , , , ;
aber in anberen Staaten seien durch die Art der vraklischen Durch⸗ führung der Gesetzgebang boch grohe Erleichterungen geschaffen. Man sage, kie von seinet Partel beantragten Erleichterungen ber jugendlichen Arbeiter tönnten von der Industrie nicht = ertragen werben; aber paésesbe habe man früher gesagt, als es sich um bie Ginführung
Schatz jugendlicher Arbeiter mehr entwickelt, als in fast allen Staaten,
ver jetzt bestehenden Einrichtungen gehandelt habe, und doch fei damals bie Faübustrie nicht untergegangen, onbern habe sich noch mehr entwickell, gleich eilig aber habe das Schul wesen sich ehen, weil die Kinber mehr Zeit darauf verwenden könnten, und bie Kindersterblichteit habe abgenommen; ebenso werhe es auch bei Annahme ber Anträge lseinet Partei ergehen. Im Jahre 1871 habe per konservative Ab. Wagener gesagt: Wenn dem FKayital 209 *o (GHhewinn in Aussicht stehen, wird es waghalsig, stehen ihm 1066 * Y in Mussicht, so verliert es alle Scheu vor dem Gesetz, ez ritt dann auf den Gesetzen herum; wie vahr dat sej, zeigten die vielen VWestrafungen wegen Uebertretung der Vorschristen über die Be⸗ schästlgung fugendlicher Arbeiter; demgegenüber müsse das Oaus enblich einmal sich aufraffen, und darum bitte er im Interesse der jugentblichen Arbeiter, bi Anträge seiner Partei anzunehmen, .
Abg. IR öller! Mit seinen Uchertreibungen habe der Vorredner auf ben Reichstag keinen EGinhruck gemacht, er glaube auch nicht, au bas Publikam, für bas sie berechnet gewesen seien (66 handele sich hler gar nicht um Kinderatheit, denn die ganze Inhustrie sei einig in hrer Ahschassung; etz handele sich nur darum, Autznahmen da zu⸗ üulassen, wo der Bundetzrath es genehmige, und wo nach ãrztlichem Attest Fie Körperkräfte aureichten; die Kommission ha he die dal in ehenhe ztedlerungssorderund abgelehnt, aber viele Mit glieher des Hause⸗ wollten ben Kern dieser Bestimmung haben, und hossentlich werde sich eine Form dafür sinden lassen. Seine Partei halte en für nützlich und är (ethisch, Kinder am Müßiggang auf, der Straße zu hindern; Mäbchen, die aus der Schule entlassen seien, könne man im Hause verwenben, Knaben aber selen in diesem Alter gar nicht zu ver⸗ wenben, wenn man sie nicht in die Fabriken schicke. (Abg. Stolle: Und wie ist es bei anderen Ständen?! In, anderen Ständen selen bie Knaben eben länger in der Schule, so, lange, bis sie in irgend eine gewerbliche oder sonstige Veschästigung ein⸗ träten Pei Kindern, die in Fabriken gehen sollten, bestehe in ganz Veutschland elne Dause nach der Eutlassung aus der Schule, bie bald Wochen, bald Monate, in Bayern nach, den dort bestehenden Zuständen ein Jahr dauere, und es scage sich, ob man uicht mit Nücksicht auf diese bayerischen Zustände das Gesetz fixiten solle, und er hoffe, daß es gelingen werde, alle diese jetzt bestehenden Lücken zu beseltigen. In Bezug auf die Ausbehnung des Schutzes der ugendlichen Arbeiter, die die Sozialdemokraten beantragten, be⸗— ziehe er sich völlig auß daz vom Regierungskommissar Gesagte.
Abg. hr. Hirsch: Es sei hier vom oꝛlaldemokratischen Antrag ju dem vorllegenden Paragraphen die Rede. Im Interesse der Wahrhelt betone er, daß diese altz sozialdemokratisch bezeichneten An · träge schon vor vielen Jahren von der Fortschritts⸗ und der sreisin nigen Partei gestellt worden seien und daß auch der vorliegende Antag in der Kommsssion von den freisinnlgen Abgeordneten eingebracht sei. Seine Partei habe sich schon lange dahin erklärt, daß der Schutz der jugendlichen Arbeiter eine Aufgabe deg Staats und geseblich zu regeln sel. Der Abd. Wöllmer habe es durchaus nicht so hingestellt, alß ob die baäyerische Industrie ein Interesse hätte an der Ablehnung des Antrag des Verbots der jugendlichen Arbeiter von nicht 14 Jahren. Es Jsollte auch durch Beschluß bes Reichstages keine irgendwie geartete Pression auf Bayern ausgeübt werden, aber 6 ei die moralische Pflicht eines Elntelstaatg bezüglich seiner Partikulargesetzgebung, auf bie Gesammtzustände Rücksicht zu nehmen und dem allgemeinen ZuCe des Relchs zu solgen. Das sei keine Veiletzung der ver— sassungsmäßigen Selbständigkeil eines Ginzelstaats. Vie Stellung der Reichsregierung zu der vorliegenden Frage werde gekennzeichnet durch den in der Kommission abgelehnten Absatz 4; es handele sich darum, 13 lährige Kinder täglich 10 Stunden lang. * denn darauf werde es doch hinauslaufen — in Fabriken zu beschäftigen; das wäre ein direkter Rückschritt gegenüber dem fetzt Jahre lang bestehenden Kinderschutz. Man sage, in der Zwischenzeit würden die Kluder verwahrlost werden; aber in Bavern gäbe es doch sehr viele Kinder auch in städtischen Bezirken —, die, wenn sie mit 13 Jahren aus der Schule entlassen seien, nicht in die Fa briken einträten, schon zwegen, weil in vielen. Bezirken ine Fabriken existirten, u ese seien doch durchaus nicht verwahrlost, jondern die Gliern n izzter sie sorgfältig dor Ver⸗ sotterang Und Verwahrlosung zu schützen. Ec begreife nicht, wie iusgesprochen werden können,
der WWVun— . te der Wun be al
von der Regierung heut . die Nr. 4 wieder ia das Gesetz aufzunehmen. Es handele sich hier in welchem Sinne aber dieselbe
„ der Bundesrath diese
SG fast immer die Ge—
h für dieses rückschritt«
inden werde,
in dumpfer,
zu
denken
einer
übrigens häufig
gefördert werden könne,
Ardeitermangel vor⸗ 3 auch 16 bis 181ährige habe aber einen Ueber⸗ d deshalb könne die Industrie den Antrag Auer entzogen ad dos 18. Jahr seien die Entwickelung, die Zeit des wirke für die ganze künztige z zu 13 Stunden täglich e der kostbarsten Güter? würdigt. In viesem Alter die Vinneigung und der daß sein Appell noch ber kommen werde de, daß nicht materielle onder der Mensch selbst, idealsteebende Jagend!
bayerischen Reg
Regierungsd
die dor nge
ü 9m g — aun
wiffe he bestebe nsofern einzuwirken, als Dinderniß einer Der Abg. solchen Antrag ute; wenn dag Centrum also kon
lim men Es komme
soren seien nicht zuverlässig. Die Inspektionsbezirke seien so groß, raß bie Inspektoren gar nicht in der Lage seien, herumzukommen und elne denaue Statistit aufzunehmen. Es würden viel, viel mehr Kinder in den Fabrifen beschäftigt, als in der offiziellen Stati stit angegeben werde. (Abg. Bebel: Sehr richtig Wenn der Ober Regierungs⸗Rath Landmann nicht an die Degenerirung der Arbeiter glaube, so möge er den Bericht des Fabrikinspektors Kopf aus Nürnberg aus den Jahren 1885, 1859 und den neuesten Bericht natKlesen. Daraus ergebe sich, daß die wirthschaftlichen Verhältnisse der Arbeiter in Mittel. und Oberfranken jämmerliche seien. Wenn wirlich Fabrifinspektoren gewänscht hätten, man möge die zehnstündige Arbeitezeit für Kinder vor 14 Jahren einführen, so beweise dies nur, Faß die Fabrilinspektoren den Einflüsterungen der Unternehmer ihr Ohr schenkten. Der Abg. Möller habe gesagt, die Aus⸗ führungen des Abg. Stolle seien Uebertreibungen und machten keinen Eindruck. Natürlich, was gegen die Religion dez heiligen Profits — dies sei die tonangebende Religion bei den nationalliberalen Kapitalisten — verstoße das werde bei ihnen niemaltz indruck machen. Was der Abg. Möller als eine Uebertreibung habe hinstellen wollen, sei nichts Anderes gewesen; als ein Citat auJ der Rede des konservativen Abg. Wagener. Die Ueber · treibung sei also nicht bei selner (des Redners) Partei zu suchen. Der Geheime Regierungt⸗Rath Dr. Königs abe gemeint, von einer Ginschränkung der Arbeitszeit bei 15 bis 18 jährige: Arbeitern könne zur Zeit“ keine Rede sein. Denselben Einwand babe man schon vor I6 Jahren erhoben. Wann werde denn endlich die Zeit kemmen? Nachdem man die Einführung eines allgemeinen 10 stündigen Normal arbeitstages abgelehnt habe, wolle seine Partei ibn wenigstens für die jugendlichen Arbeiter bis zum 18. Lebensjahre durchsetzen. Die internationale Konferenz habe im vorigen Jahre sogar die 10 stündige Arbeitszeit für Arbeiter bis 16 Jahren empfohlen Diese Konferenz sei allerbings keine mustergültige Versammlung für seine Partei ge⸗ wesen, etz sei eige Bourgeoisversammlung gewesen. Es sei haupt ⸗˖ sächlich auf daz Drängen der Italiener und der anderen süglichen Völker zurückzuführen, daß man 12jährige Kinder als reif zur Fabrikarbeit erklärt habe. Daß der Abg. Troeltsch als Groß⸗ industrieller für eine Ausdehnung der Kinderarbeit eingetreten sei⸗ nehme er (Redner) ihm nicht übel. Seine bissigen Angriffe auf die Sozialdemokratie hätte er ihm aber eigentlich nicht zugetraut. Was seine (det Redners) Aeußerung in der ersten Lesung betteffe, daß man dem Unternehmertham eins auf den Kopf geben müsse, so habe er diesen Ausdruck gebraucht in dem Sinne, daß man gegenüber der Brutalisirung der Arbeitgeber den Spieß umkehren und dem Unter⸗ nehmerthum für seine gegen den Arbeiterstand geübte Frechheit eins auf den Kopf geben müsse, daran halte er noch heute fest. Daß der Abg. Freiherr von Stumm sich darüber aufhalte, finde er (Redner) sogar richtig, es beweise nur, daß er (Redner) das Richtige damit getroffen habe. ⸗ Bayerischer Bundesbevollmächtigter Ober⸗-Regierungs⸗ Rath Landmann: Darüber, ob das System des Volkoschulwesens in Bayern verbesserungsbedürftig sei oder nicht, darüber wolle er mit dem Vorredner nicht rechten. Bagegen müsse er seiner Behauptung ent⸗ gegentreten, daß die von den Payerischen Fabrikin spektoren ge · brachten Zahlen über die in den Fabriken beschäftigten Kinder un richtig seien. Es geböre ein hoher Grad von — wie solle man nur sagen — von Gewandtheit dazu, um einem amtlichen Bericht gegenüber ohne irgend eine Begründung zu behaupten, daß die darin vorgebrachten Zahlen unrichtig seien. Er fordere die Abgg. Grillenberger und Bebel, welcher letztere die, Aeußerung des Abg. Grillenberger mit einem „Sehr xrichtig? begleitet habe, auf, ihre Behauptungen näher zu begründen. Er stütze sich auf amtliche Berichte von Beamten, an deren Wahrheitsliebe, Gewissen⸗ haftigkeit und Pflichttreue nicht zu zweifeln sei. Wenn der Abg. Grillenberger seine Meinung darauf stütze, daß die Zahl der Fabrikt⸗ inspektoren in Bayern zu gering sei, so sei das zunachst eine Sache, die mit dem vorljegenden Gesetz nicht, zusammenhänge, Denn die Zablen der in den Fabriken beschäftigten Kinder würden nicht in Fer Weife ermittelt, daß der Fabrikinspektor herumgehe und die Kinder zähle, sondern zum großen Theil beruhten diese Zahlen auf den Be⸗ richten der Orts, und Polizeibehörden, die von den Fabrikinspektoren gesammelt würden. Er wisse nicht, welche Aeußerungen des Fabrik. inspektors Kopf der Abg.. Grillenberger gemeint habe, Er (Redner) könne in seinem letzten Bericht nicht finden, was seine Ansicht bekämpfe. Es gehe vielmehr aus diesem Bericht bervor, daß Mißstände in dem (betreffenden Aussichtsbezirk in Bezug auf die Kinderarbeit nicht vorhanden seien. Dagegen werde es als ein Mißstand empfunden, daß die Kinder, die aus der Schule entlassen seien, blos sechs Stun den beschäftigt würden. Uebrigens habe dies der Abg. Grillenberger selbst anerkannt, indem er gesagt habe, es sei ein unhaltbarer Zastand, daß ein Vakuum bestehe zwischen dem Verlassen der Schule und dem Eintritt in die Fabrik.
Abg. Bebel: Ec habe allerdings mit gutem Grunde zu der oben bemängelten Aeußerung des Abg. Grillenberger sehr richtig. ge⸗ fagt Ein höherer Königlich sächsischer Beamter baße ibm erklärt, die Höhe der Zahl der in den sächsischen Fabriken beschäftigten
uf die umfängliche und gewissenhafte statistische Auf
Die Statistiken der übrigen Bundes
zu vergleichen, denn es würde in
en Staaten eine ganz ungleichmäßige
det; das dies speziell auch für Bavern zutreffe, habe aus entnommen, daß der Ober Regierungs- Rath r Kommission bei diesem Paragraphen eine Zabl der e, die, sofern ihn (den
lei a
dar de sein das Königreich Ba a
Rheinpfalz angegeben sei. . . . Sber-Regierungs Rath Landmann: Er entsinne sich seiner amaligen Aeußerung nicht gengu. Jedenfalls habe er sich auf das te ihm zur Verfügung stehende Material, auf den gedruckten gestützt, und selbstverstandlich seien die Zablen des letzten ichtes andere als die des vorhergebenden. . Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Königs: onne nur bestäͤ⸗ was der Ober⸗Regierungs Rath Landmann bereits gesagt, daß Bestimmungen durchaus nicht allein wegen? in die Vor⸗ ge aufgenemmen worden seien. Die Berichte brikinspektoren alten schon feit Jahren betont, zu welchen schädlichen Wirkungen es daß die aus der Schule entlassenen Kinder nicht zur Arbeit
11 — 6 . ö kommen könnten arbeiterseindlicher, sondern
— — — — . 2 ö
Vorschlag. Was seine einzelnen g e Zab Kinder gefunden bätten, nicht übereingestimmt
lich seien in B beschäftigt, als die and mann ern nur pruch ständen en aden Damit schli
r Ab
—
ändert an sollen die Arbeits stunden der jugendlichen vor 5m / Uhr Morgens beginnen und nicht über ends dauern. An jedem Arbeitstage müssen
n Arbeitssytunden regelmäßige Pausen gewährt
n. Für jugendliche Arbeiter, welche nur sechs Stunden jtigt werden, muß die Pause mindesteng eine halbe betragen; für die anderen ist mindestens Mittags eine
die derbältrißzmäßegen r land und babe Fabrikinspek⸗
rmittags und Nachmittags je eine halbstündige Pause hren. r und Festtagen, sowie während der von dem
ordentlichen Seelsorger für den Katechumenen⸗ und Konfir⸗ manden⸗, Beicht⸗ und Kommunionunterricht bestimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beschäftigt werden.
Die Abgg. Auer und Genossen wollen die Arbeit erst von 6 Uhr ab beginnen und um 7 Uhr endigen lassen; sie wollen ferner für die jugendlichen Leute und die Arbeiter bis zu 18 Jahren die Nachtarbeit verbieten, und verlangen, daß diesen auch event. während der Arbeitszeit die Zeit zum Besuch der Fortbildungsschule gewährt werden soll.
Abg. Ublendorff befürwortet einen Antrag. welcher den jugendlichen Zieglern die Möglichkeit gewäbren solle, ibre Arbeit auch vot 55 Ubr Morgens zu beginnen. Es bandle sich bei dem Ziegelei · gewerbe nicht um eine Beschäftigung ungesunder Natur. Die Dealer seien in der Regel in luftigen Räumen oder in der freien Natur tbäͤtig, die Tkätigkeit der jugendlichen Ziegler sei auch keine mübsame, sondern beweglicher Art. Es set nicht abzusehen, warum für diese Arbeiter Vorschriften gelten sollten, die für die landwirthschaftlichen Arbeiter nicht gälten. Daju komme, daß die jugendlichen Ziegler nur während der Zeit vom 1. April bis 1. Oktober beschäftigt würden. Bei Annabme des Antrages würden sie des Morgens früber die Arbeit beginnen, aber dafür während der beißen Mittagsstunden mebr der Rube pflegen können. Nach Mittbeilungen aus Zieglerkreisen sei dem frübzeitigen Beginn der Arbeit mit geringerer Arbeitszeit der Vor⸗ zug zu geben vor späterem Beginn mit längerer Arbeits eit. Der Bundesrath sei zwar in der Lage, Ausnabmen von der Regel des Gefetzes zuzulasfen, aber an anderer Stelle seien ebenfalls Ausnahmen bereits in dem Gesetze selbst festgesetzt. Aus allen diesen Gründen empfeble sich die Annahme des Antrages. .
Abg. Wurm: Seine Partei sei mit dem Antrage Uhlendorff durchaus nicht einverstanden. Das Bischen Ordnung, das durch das Gesetz in die abscheulichen Mißstände im Ziegeleigewerbe gebracht werden könne, würde damit durchbrochen werden. In der Praxis sähen die Dinge anders aus, als der Abg. Ublendorff meine. Man werde, wenn fein Antrag Annahme finde, verlangen, das auch der jugendliche Ziegler so lange arbeite wie der erwachsene. Es feble ja jede Kontrole darüber, ob die Arbeitszeit für die gendlichen Ar- beiter wirklich nur zehn Stunden dauere; eine Abweichung von dieser Vorschrift würde erst zu Tage teeten, wenn etwa der Fabrikinspeltor bei einet unvermutheten Revision sie entdeckte. Der Antrag seiner Partei nehme mehr Rücksicht auf die notwendige Nachtruhe als die Vorlage und der Kommissionsbeschluß. Die Nachtruhe und auch die Abendruhe fei für die Jugend sehr nothwendig. Man bringe den Kindern der arbeitenden Klassen nicht das Interesse entgegen, das die Kinder im Allgemeinen sonst fänden. Welche tiefsinnigen Betrachtungen würden nicht darüber angestellt. daß der Gymnasiast nicht zu viel mit Schularbeiten belästigt werde? Nirgends aber werde der Wunsch laut, daß auch den Arbeiterkindern die Möglichkeit gegeben werde, den Körper in solcher Frische in die Forthildungsschule zu bringen, daß sie den Unterricht wirklich mit Erfolg genießen könnten. Dahin ziele der zweite Antrag seiner Partei, Es sei bekannt, daß von Seiten der Unternehmer die Forthildungsschulen. nicht gerade mit günstigen Augen angesehen würden. Deshalb sei hler ein gesetzlicher Zwang nöthig, wenn auch anerkannt werden solle, daß eine größere Anzahl von Ärbeitgebern den guten Willen habe, den jugendlichen Arbeitern die nöthige Zeit auch während der Arbeitszeit zu gewähren. Die Klagen vieler Fabrik-Inspektoren, daß die Fortbildungsschulen schlecht befucht würden und die jugendlichen Arbeiter nichts lernen wollten, rührten daher, daß nach zehnstündiger Arbeitszeit sie nicht noch 2— 3 Stunden in die Schule gehen könnten. Er hoffe, daß der Antrag seiner Partei bei allen Denen, die für die Fortbildung der jugendlichen Arbeiter Interesse hätten, Zustimmung figden werde.
Der Antrag Auer, soweit er sich auf die jungen Leute bis zu 18 Jahren bezieht, wird zurückgezogen.
Abg. Br. Hartmann kestreitet dag Bedãrfniß besonderer Regelung für die Ziegeleien; für derartige Saisonbetriebe habe der Bundesrath die Verordrungsbefugniß. ,
Geheimer Ober⸗RegierungsRath Lohmann hält die Erweiterung der Nachtruhe, wie sie von sozialdemokratischer Seite vorgeschlagen werde, weder für nöthig, noch für zweckmäßig. Die Dauer der Be⸗ schäft'gung der jugendlichen Arbeiter hänge davon nicht ab. Daß die Stunden ianegehalten würden, dafür sorge der Aufsichts beamte. Für die Industrie wäre aber die Bestimmung außerordentlich be⸗ lãstigend. ;
53. 136 wird unverändert angenommen.
Die Abgg. Auer und Genossen beantragen einen neuen 5. 136 a, nach welchem für alle über 14 Jahre alten Arbeiter der zehnstündige Normalarbeitstag eingefuhrt werden soll, und zwar vom Tage des Inkrafttretens des Gesetzes an. Vom J. Januar 1894 soll der Normalarbeitstag 9, vom 1. Januar 1898 nur 8 Stunden betragen. .
Abg. Grillenberger; Für seine Partei fei er,. Normal— arbeitstag der Grund und Eckstein jedes wirklichen Acheiterschutzgesetzes. Man werfe ihr vor, Palliativmittel vorzuschlagen, aber diese Valliatiy⸗ mittel nützten wenigstens dem Arbeiter etwas, während das, was in diefem Gesetze bisher geschaffen jei keine einschneidende Verbesserung biete; theilweise werde sogar der ietzige Zustand dadarch; hhter und bezüglich der Koalitionsfreibeit sei, wenn man auf die Regierungzoorlage zurückgreife, eine abermalige Verschlecktz rung zu erwarten. Man werfe ibr ferner vor, daß sie die historische Entwickelung nicht berücksichtige, aber bätte man ihre Antctäge ange⸗ nommen, so hätte man gerade einer vernünst successiven Fort- entwickelung Vorschub geleistet. Wolle man die Versöhnung jwischen Arbeitgebern und Arbeitern, so f man nicht in einer solchen organisirten Weise Alles niederstimmen, was seine Partei vor Diese Vorschläge gingen noch lange nicht
die seine
ings seien
die i J geboten werden könnte. Der 5. 1362 sei einer der einschneidendsten des Ge⸗ setzes, namentlich seine Abstufungen. Seine Partei wolle nur fe is i zum achtftündigen Arbeitstag kommen. Sie sei deshalb vielfach gehäfsig angegriffen worden, aber Regierung und Reichstag bielten gleichfalls für die Durchführung solcher Reformen Abstufungen für nothwendig. Man müsse der Industrie Zeit lassen, sih darauf einzurichten. Außerdem wünschten auch die Arbeiter nicht solche Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit, so lange nicht eine Verständigung darüber zwischen den Hauptkonkurrenzländern Europas herbeigefübrt sei. In England sei der jebnstündige Normalarbeitstag tbeilz durch Gesetz, ils durch Usus bertits eingefübrt. Die deutsche Industrie
i ständig reif für einen achtstündigen Normalarbeitstag,
wie er in allen Kulturländern jetzt gefordert werde. Seine Partei wolle stufenweise dorgehn, um sich nicht dem Vorwurfe auszu⸗ setzen. wollte die deuische Industrie konkurrenzunfähig machen. In der Zwischenzeit wünsche sie, daß international? Vereinbarungen über weitere Verkürzung der Arbeiigzeit gepflegen würden. So werde man schließlich auch jum achtstündigen Normalarbeilstage kommen. Man möge die Sozialdemokraten für ODytimisten halten und denken, sie seien einige Jabrzebnte zu früh daran, aber dag Maschinenwesen werde fortgesetzt so verbessert, das menschliche Arbelts-⸗ kräfte frei und auf die Straße gesetzt würden. Diesen traurigen Zu ständen könne nur mit einer fortschreitenden Verkürzung der Arbeits- Leit entgegengetreten werden. Schon Helvetiug babe vor bundert Jahren erklärt, daß die Arbeitslosigkeit nur durch Verkürzung der Arbeitszeit gemildert werden könnte. In zahlreichen Industrien Dentschlands sei der jehnstündige Normalarbeitütag bereits eingeführt, in weniger zahlreichen der neunstündige und in einzelnen Benrleben sogar der achtstündige. Man sage, man könne dies also dem srelen Arbeitsvertrag überlassen; es würde sich dies auch ohne gesetzliche Regelung ven selber machen; aber elnerselts der Unverstand der Masen, andererseits die Profltwuth der Unternehmer bindere ein Gin⸗ treten um Besten der Arbelter. Nur durch Eingrelfen der Gesetzgebung könne etwas Fruchtbareg und Vauerhastes geschaffen werden.
Die frelwilligen Jugeständnlsse könnten leder Jelt zurückgejogen werden,
ebenso was durch Strikeg ze. erzwungen und ertrotzt oder durch gütliche Vereinbarung erreicht sei. Gerade in Zeiten, wo man mit Handelskrisen zu rechnen babe und es den Arbeitern schlecht gehe, also eine Beschränkung der Produktion notbwendig wäre, ließen die Unter⸗ nehmer den Arbeiter länger arbeiten, weil sie deren Widerstands⸗ fähigkeit in solchen Zeiten für geringer hielten. Wie die Freiheit des Arbeitsvertrages aussehe, bewiesen am Besten die Ent büllungen der letzten Tage in der sozialdemokratischen Presse, in welcher Weise die Unternebmerverbände in Verbindung mit Königlich preußischen Bebörden das Koalitionsrecht der Arbeiter unmöaglich machten. Es heiße da, es sollten Listen der sogenannten wüsten Agitatoren aufgestellt werden, und die Presse versuche das auf jenes Gebiet hinüberzuspielen, daß es sich bloß darum bandele, sozial⸗ demokratische Agitatoren von der nationalen Industrie fernzuhalten. Das sei nicht wahr. Es handele sich darum, jede Bewegung der Arbeiter zur Erzielung einer kürzeren Arbeitszeit oder eines Normal⸗ arbeitstages oder höherer Löhne unmöglich zu machen. Es handele sich nicht um sozialdemokratische Agitatoren, sondern nur um Leute, die durch das Vertrauen ihrer Kameraden an die Spitze von Lobn— kommissionen oder Fachvereinen gestellt seien. Solche Leute sich vom Leibe fernzuhalten, seien die Unternebmerverbindungen bestimmt, und dazu hätten sich die Königlich preußischen Bebörden bergegeben. Mit keinem Worte trieben die Gegner so viel Mißbrauch wie mit dem Worte „Freiheit“. Wenn bei dieser Freibeit der Arbeiter zum Sklaven werde, müsse der Begriff der Freibeit beschränkt werden. Das Prinzip, daß der Staat sich nicht in wirtbschaftliche Verhältnisse zu mischen habe, hätten bei diesem Gesetz nicht nur nattonalliberale, sondern auch freisinnige Elemente durchlöchert. Des halb dürfe man es auch nicht auftecht erbalten gegenüber der Fordt⸗ rung nach einem Normalarbeitstag. Daß der Arbeiter davon den größten Schaden babe, sei nicht richtig. Statistisch sei nachgewiesen, daß im Staate Massachusetts bei kürzerer Arbeitszeit höhere Löhne erzielt würden; ebenso weise der Schweizer Fabrikinspektor nach, daß sich die Befürchtungen, die sich an die Reduktion der Arbeitszeit von zwölf auf elf Stunden in der Schweiz geknüpft, sich nicht be— stätigt bätten. Es werde bei kürzerer Arbeitszeit jetzt eine wesentlich böbere Produktion erzielt einfach schon dadurch, daß man die alten Maschinen schneller laufen lasse, und noch viel mebr durch verbesserte neue Maschinen. Die kürzere Arbeitszeit würde das Vagabundenthum wesentlich verringern, da neue Arbeitskräfte eingestellt werden müßten. Einen Ausfall an Profit, der sicherlich nur sehr gering wäre, könne das Kapital sehr wobl tragen, zumal im Interesse einer Hebung der Arbeiterklasse. Die Regierung sage, zur Zeit gebe es nicht, das seien Ausflüchte, aber keine Gegengründe. In den Bureaux, Kanzleien, Comptoirs werde läng— stens acht Stunden gearbeitet, und zwar nicht schwere körperliche Arbeit, sondern sebr oft nur leichte mechanische. Die Herren Cbefs in den Comptoirs arbeiteten nur viel weniger als 8 Stunden. (Widerspruch bei den Natienalliberalen.) Einzelne mögen ja bier und da ein paar Stunden länger arbeiten, dafür gingen sie aber auch Wochen und Monate nach der Riviera oder anderswohin zur Erkolung. Man babe ja bier im Reichstage mitunter auch eine längere Arbeitszeit als die gewöhnliche Normalarbeitszeit, und diese Herren arbeiteten dann in ihrem eigenen Interesse länger, während die Arbeiter es im Interesse der Unternehmer thun müßten, und je länger sie arbeiteten, desto schlechter werde ihre Lebenshaltung. Man wende ein. §8. 120 e fübre, indem er für gesundbeitsgefäbrlicke Betriebe die Festsetzung einer kurzen Frist Lorsebe, eine Art fakultativen Vormalarbeitstages ein; das sei ein Beweis mebr, daß seine Partei Recht habe, denn überall werde durch die lange Arbeitszeit die Gesund⸗ beit geschädigt. Wolle man konsequent sein, so müsse man 8 120 so oft anwenden, daß man dasselbe haben werde, was seine Partei anstrebe; da sei es doch besser, man regele die Sache gleich gesetzlich. Seine Partei wolle einen Maximal Arbeitstag festsetzen, den einzelnen Gewerben es überlassend, durch freie Vereinbarung kürzere Arbeits— eiten zu erreichen; von einer Schematisirung sei dabei also keine Rede. Auf der einen Seite erwarte man Alles von einem freien Arbeits. vertrage, auf der anderen wolle man Nichts von einer Koalitions— freibeit wissen und erwarte Alles von der Regierung: in der Praxis aber fübre Beides zur schrankenlofen Ausbeutung der Arbeiter durch das Kapital. Wenn man Alles von der Regierung erwarte, so fübre das zur bloßen Bureaukratie, und wie auch diese schließlich immer die Partei der Bourgeoisie nebme, dafür sei der Staats ⸗ Minister Freiberr von Berlepsch ein lehrreiches Beispiel. Aus ganz anderem Holje sei denn doch der frübere Staats Minister von Puttkamer, der den Willen, besser beits bedingungen zu er— langen, gleichviel ob mit oder ohne Anwendung von Gewalt für einen rechtswidrigen erkläre. In der Schweiz und st reich bestebe der elfstündige Normalarbeitstag bg. Dr. Buhl, daß man tt mit dem Normal arbeitsta ge zufrieden sei, daß die Ausnabmen größer sei als die der Nichtausnahmen, und daß namentlich die Arbeiter mit den dortigen Zuständen nicht zufrieden en, würden mebrfach widerlegt, und zwar gerade von Arbeitern betreffenden Länder. Seit 1888 führe man in Oesterreich den ? alarbeitstag strikte durch, in der Schweiz bestehe eine lebbafte Agitation, um zum zebn— stündigen überzugehen, und der Gebeime Regierungs Rath Dr. Königs selbst gebe zu, daß man sich dort gegen den zebnstündigen Normal- arbeitstag nur sträube, weil man die Konkurrenz Deutschlands, wo man gar keinen Normalarbeitstag babe, fürchte. Dann sei der Widerstand der Regierung und des Geheimen Regierungs- Raths Dr. Königs selbst unbegreiflich, er erkläre sich nur aus ihrer Furcht vor dem allmächtigen Kapitalismuß. Dieser Vorwurf könne der Re— gierung nicht erspart bleiben. Hier, in der Presse, in Ver— sammlungen werde man ihn stets wiederholen. Für die Bergleute fordere seine Partei Nichts, als was sie schon Jahrbunderte lang besessen und was ihnen nur die Profitwuth der Unter nehmer genommen habe. Nun hätten sich die Vertreter der Bergwerkzzindustrie neuerdings wieder zusammengetban und im Einperständniß mit Regierungsvertretern erklärt, sie würden auf die achtstündige Schicht der Bergleute nicht eingehen. Dem gegenüber müsse doch auf einen Namen hingewiesen werden, der allein ein ganzes Programm bedeute: Müllensiefen, der habe diese Forderung und die Forderung höheren Lohnes für Ueberschichten zugestanden, er habe es mit übernommen, für diese Forderungen einzutreten; natürlich hätten die Nationalliberalen, die seine Wahl unterstützt, diese Verpflichtung mit übernommen, und sie würden also einstimmig die , der Bergleute zugestehen. In England seien die Arbeits tunden unter Tage 8 Stunden 36 Minuten, die wirkliche Arbeitszeit 7 Stunden 25,8 Minuten, und das Alles ohne gesetzlichen Normal arbeitstag, nur durch die strikte Durchführung des Koalitionsrechtes. In der so hoch entwickelten englischen Maschinenindustrie be—⸗ trage die tägliche Arbeitszeit weniger als neun Stunden, die Forderung des zebnstündigen Arbeitstages könne nicht aus Furcht vor Konkurrenz zurückgewiesen werden. Schon Cobden habe gesagt, daß der Normalarbeitstag bessere Arbeitsverhältnisse herbeiführen werde, und gerade diese strebe seine Partei an, gerade sie würden aber von der Klasse der Arbeitgeber, gegen welche auch der einzelne humane Arbeitgeber nicht aufkommen könne, bekämpft. Seine Partei erwarte und hoffe, daß die Zeit nicht so fern sein werde, wo die Regierung und die Mehrheit nachgeben müsse, wenn sie nicht, die zebenzhaltung der Arbester und alfo der ganzen Nation aufs Tiefste jerrutten wolle ; ̃ Nach dieser Rede wird um 5iss Uhr die Fortsetzung der Berathung auf Freitag 11 Uhr vertagt.
D
d RrrIoTT 2 X83 M . dungen des —
*
ö
Saus der Awgeordneten. 10. Sitzung vom Donnerstag, 16. April. Der Sitzung wohnt der Minister des Innern Herr⸗ fur th bei. Die zweite Derathung der Sandgemeindeordnung wird fortgesetzt beim IV. Titel? Verbindung nachbarlich be⸗
legener Gemeinden und. Gutsbezirke Behufs Wahrnehmung kommunaler Angelegenheiten (68. 126 bis 135). §. 126 in der Fassung der Kommission lautet: Landgemeinden und Gutsbezirke können mit nachbarlich be— legenen Gemeinden oder Gutsbezirken zur Wahrnehmung einzelner kommunaler Angelegenheiten nach Anhörung der betheiligten Ge— meinden und Gutsbesitzer durch Beschluß des Kreisausschusses ver bunden werden, wenn die Betheiligten damit einverstanden sind. Wenn ein Einverständniß der Betheiligten nicht zu erzielen ist, kann, sofern das öffentliche Interesse dies erheischt, die Bildung eines solchen Verbandes durch den Ober ⸗Präsidenten erfolgen, nach= dem die Zustimmung der Betheiligten im Beschlußverfahren durch den Kreisausschuß ersetzt worden ist.
Bei der Verbindung von Landgemeinden und Gutsbezirken mit Stadtgemeinden tritt an die Stelle des Kreigausschusses der Bezirksausschuß. .
WVorstehende Bestimmungen finden auf die Fälle der Ver—
änderung der Verbände in ihrer Zusammensetzung sowie der Auf—
lösung derselben sinngemäße Anwendung.
Abg. Freiherr von Huene beantragte folgenden 5. Absatz hinzuzufügen:
Für die Bildung von Schulverbänden bleibt besondere gesetz . liche Regelung vorbehalten.
Abg. Freiherr von Zedlitz beantragt: den Absatz 3 bier ju streichen und ihn als F§. 1352 an den Schluß des Abschnitts zu stellen. . ;
Abg. von Mey er (Arnswalde): Bei der ersten Lesung babe er erklärt, daß die Gutsbezirke mustergültige Armenpflege bätten. Er müsse das berichtigen; die Behauptung treffe nur noch für Pom mern und einen Theil von Brandenburg zu, aber namentlich nicht mehr für Sachsen. Es komme jetzt schon vielfach vor, daß die Arbeiter des Gutes in der benachbarten Landgemeinde wohnten, welcher letzteren dann auch die Armenlast obliege. Es solle aber auch vorkommen. daß zwei Landgemeinden ihre Tagelöhner alljäbrlich Verwechselt das Bäumchen“ spielen ließen; die Tagelöhner der einen Gemeinde zögen in die andere und umgekehrt, um beiden Gemeinden die Armenlast zu ersparen.
Abg. Dr. von Hevdebrand und der Lasa: Seine Freunde würden entsprechend dem abgeschlossenen Kompromiß für den 8. 126 stimmen; sie könnten auch nicht für den Antrag von Huene stimmen, welcher die Schulverbände von diesem Geseß ausschließen wolle. Nicht unerbebliche Gründe rechtfertigten das Vorgehen der Staats regierung, wie es hier in Aussicht genommen sei; die Vorschrift sei annehmbar, weil die Kemmission die Zustimmung der Selbstverwal⸗ tungskörperschaften zur Bildung solcher Verbände eingefügt babe. Die Bildung solcher Verbände könne manche Zusammenlegung von Landgemeinden und Gutsbezirken zu einer Gemeinde nach §. 2 über flüssig machen. ö Abg. Freiberr von Zedlitz spricht sich gegen den Antrag ron Buene aus. Schulverbände hätten nur da gebildet werden können, wo die Schule Sache der Gemeinde sei, aber nicht, wo die Schule in der Hand von Sozietäten sei. Es liege aber kein Grund vor, Schul verbände dort nicht zu bilden, wo die Gemeinden die Schule bereit ten. Redner empfiehlt dann seinen Antrag, der lediglich eine redaktionelle Bedeutung habe.
Minister des Innern Herrfurth:
Ich folge meinerseits sehr gern dem Beispiel des Hrn. Abg. Freiberrn von Zedlitz, indem ich in Betreff der Erörterung der Be— stimmungen dieses überaus wichtigen Paragraphen mir die äußerste Beschränkung auferlege; denn dieser 8. 126 und die folgenden Para—⸗ graphen sind ebenfalls Gegenstand Kompromisses ge— wesen. und ich geböre zu denen, welche an diesem Kornpromiß zu rütteln lovaler Weise überbaupt nicht berechtigt und willens sind.
Ich beschränke mich desbalb ebenso wie Hr. Abg. von Zedlitz auf die Erörterang der zu diesem Paragraphen gestellten Anträge und erkläre mich zunächst unbedingt einrerstanden mit dem Antrag, den Freiherr von Zedlitz selbst gestellt bat. Ich halte ibn, obwohl er wesentlich redaktioneller Natur ist, für eine erhebliche Verbesserung, zumal er im Zusammenhang steht mit dem vorläufig ausgesetzten Antrage des Hrn. Abg. Bohtz, der meines Erachtens die ganz richtigen Kon sequenzen zieht.
bin jedoch s anderer Ansicht als itz in Betreff des ages Huene. Die K
der Landgemeindeordnung
desondere Bestimmungen über die Wenn nun jetzt keine Aussicht dieses Gesetz gleichzeitig zur Verabschiedung gelang öchst bedenklich erscheinen, ᷓ i sse eines
durchaus einver⸗ standen, daß Sozietätsschulen nach dem landrechtlichen Prinzipe vorliegen, ü u ie Landgemeindeordnung keine An— wendung finden 5 es sich son vesentlich nur um die Provinzen Ostpreußen und Westpreußen bandeln Aber auch für diese möchte ich glauben, ß eine Anwendun Bestimmungen dies Paragraphen auf die Schulverbände ni unlich ist, und sentli dem Grunde, weil = der genügende weil ich glaube,
vorübergehenden Verb vorkommen kann und
für die Bildung r würde desbalb einen Widerspruch gegen den Antrag von Huene nicht erbeben, allerdings aber mit dem Hrn. von Zedlitz annebmen, daß er besser bei den Uebergangs beftimmungen, etwa bei S. 142 seine Stelle finde. Wenn ich mich bierauf beschränke, so geschiebt es aber auch ferner noch aus dem Grunde, weil ich sebr großen Werth darauf lege, daß beute die Landgemeindeordnung in der zweiten Be⸗ rathung abgeschlofsen werde und wir spätestens zu Beginn der nächsten Woche in die dritte Berathung treten können. Denn, meine Herren, die Geschaͤftslage des Herrenbauses ist eine solche, daß die Verzögerung der dritten Berathung bier um wenige Tage eine Ver- zögerung im Hertenbause um mebrere Wochen zur Folge baben und sogar das Zustandekommen des Gesetzes selbst gefährden könnte. Ich werde mich desbalb auch bei den folgenden Paragrapben, wenn ich Veranlassung babe zu sprechen, immer möglichst kurz fassen. Abg. Freiberr von Huene jiebt seinen Antrag bei diesem 8. 126 zurück und beantragt, ihn im 5. 142 einzufügen. Den 8. 125 werde das Centrum jetzt annehmen, da die Anwendung desselben auf die Schulverbände ausgeschlossen sei. Abg. Som bart bedauert, daß die Regierung sich auf ein solches Kompromiß eingelassen babe, und empfieblt statt der Zweckverbände die Sammtgemeinden, welche viel besser fungiren würden, als die für einzelne kommunale Zwecke zusammengelegten Gemeinden. Abg. von Rauchbaupt erklärt, die Konserdativen wänschten, daß die Schullast eine Tommunallast werden selle. Die dritte Lesung
der Vorlage dürfe nicht äberftüärjt werden. Am Montag könne sie
jedenfalls noch nicht beginnen, big dahin könnten die Parteien mit ihren Vereinbarungen noch nicht fertig sein. Außerdem müßten auch die Landwirthe des Hauses einmal auf ein paar Tage nach Hause gehen; denn es ständen große Kalamitäten bevor, es müßten vielleicht sämmtliche Felder umgepflügt werden. Wenn dadurch die Fertigstellung der Landgemeindeordnung um einige Tage verzögert werde, so sei das kein Unglück. (Lebhafter Beifall rechts.)
Präsident von Köller: Die Frage, wann das Haus in die dritte Lesung eintreten werde, bleibe einem späteren Stadtum vorbehalten. (Heiterkeit)
§. 126 wird nach dem Antrage des Abg. Freiherrn von Zedlitz angenommen.
8. 127 Absatz? wird auf Antrag des Abg. Bohtz im letzten Satz gefaßt: „Insbesondere können einzelne Gemeinden oder Gutsbezirke im Verhältnisse zu anderen zu Voraus⸗ leistungen verpflichtet werden, wenn letztere für gewisse Ver⸗ bandszwecke bereits vor der Verbindung für sich allein in genügender Weise Fürsorge getroffen haben oder aus anderen Gründen nur einen geringeren Vortheil von der Verbindung haben, als erstere“. 2
In §. 129 wird auf Antrag des Abg. Bohtz beschlossen, daß das Statut des Gemeindeverbandes außer im Regierungs⸗ blatt auch im Kreisblatt veröffentlicht werden muß.
Ferner wird auf Antrag des Abg. Freiherrn von Zedlitz in §. 129 u. ff, sowie in der Ueberschrift des Abschnittes das Wort „Landgemeinden“ überall durch „Gemeinden“ ersetzt, nachdem durch die Kommissionsbeschlüsse das Gesetz auch auf Stadtgemeinden Anwendung finden kann.
Bei §. 131 konstatirt auf Anregung des Abg. Bohtz
der Minister des Innern Herrsfurth, daß unter den Verbandsvorstehern eventuell auch Bürgermeister zu ver⸗ stehen sind.
In 5. 135 wird auf Antrag von Zedlitz das Wort „Ge⸗ meinden“ sinngemäß durch „Landgemeinden“ ersetzt.
Bei Titel V Aufsicht des Staats (8§. 136—141) bean⸗ tragt Abg. Bohtz, folgenden Zusatz:
Sofern einem Gemeindeverband eine Stadtgemeinde angehört, wird die Aufsicht des Staats über die Verwaltung der Angelegen⸗ beiten dieses Verbands von dem Regierungs-Präsidenten, in höherer und letzter Instanz von dem Ober ⸗Präsidenten, unbeschadet der in den Gesetzen geordneten Mitwirkung des Bezirksausschusses und des Provinzialraths, geübt.
Nach Begründung dieses Antrages durch den Antragsteller nimmt das Wort
Minister des Innern Herrfurth:
Die Ausführungen des Abg. Bobtz sind zutreffend. Nachdem im vorhergebenden Abschnitt die Stadtgemeinden angefügt sind, müssen wir in Betreff der Aufsicht des Staats hier auch entsprechende Bestim⸗ mungen aufnebmen. Ich möchte jedoch den Abg. Bobtz fragen, ob er es nicht auch für zweckmäßig erachten möchte, in derselben Weise, wie dies von dem Hrn. Abg. Freiherrn. von Zedlitz bei dem vorigen Abschnitt geschehen ist, diese Bestimmung als einen Zusatzparagraphen an den Schluß zu setzen, damit dann Alles dadurch gedeckt wird, was etwa in Betreff der 88. 137 ff. zu modifiziren ist. Ich glaube, die Sache würde klarer werden, wenn man es nicht in 5. 136 bineinbrächte, sondern als 8. 141a in etwas anderer Fassung formulirte, also etwa in der Fassung: Wo bei derartigen Verbänden Stadtgemeinden be— theiligt sind, wird die Aufsicht in der und der Weise ausgeübt u. s. w.
Der Antrag wird als 5. 1412 angenommen.
Der VI. Titel (5. 142—144) enthält die Ausführungen und Uebergangsbestimmungen. . Nach 3. 142 tritt das Gesetz mit dem 1. April 1892 in Kraft. Die Kommission hat folgenden Zusatz gemacht, und zwar als Absatz 3 und 4: .
Priratrechte dürfen durch dieses Gesetz nicht entzogen oder ge⸗ ert werden. Oeffentlich rechtliche Verhältnisse, welche auf em Titel beruhen, bleiben insoweit in Kraft, als diese
d bisberigen allgemeinen und besonderen gesetzlichen n, Ordnungen, Gewobnheitsrechten und Observanzen ab-
ide Bestimmungen enthalten. Eine solche Abweichung wird
D
9 *
1752
eits bestehenden Ortsstatuten, allgemeinen Gewobnheits—⸗ ervanzen bleiben, soweit dieses Gesetz ortsstatutarische lung zuläßt, einstweilen, längstens auf drei Jahre, in Kraft. Hierzu liegt vor der bei §. 126 zurückgezogene Antrag von Huene, wonach das Gesetz auf die Schulverbände keine Anwendung finden soll. Nach dem von der Kommission gemachten Zusatz be— antragt: 1 Abg. Dr. Avenarius: Den Absatz 3 zu streichen und im Absatz 4 hinter „die“ einzuschalten „bei Verkündigung dieses Gesetzes“. 2) Abg. Schmidt (Warburg): In dem Absatz 3 statt Sätze 2 und 3 folgenden Satz zu setzen:
Deffentlich rechtliche Verbältnisse, welche erweislich nicht Rechtsnormen (ęesetzlichen Vorschriften, Gewobnheitsrechten, bservanzen), sondern auf besonderem Titel beruhen, bleiben in
Kraft.“ 3) Abg. Freiherr von Zedlitz: Den Eingang des dritten Absatzes folgendermaßen zu fassen:
Rechte und Pflichten, welche auf besonderen offentlichen Rechts beruben, bleiben insoweit“ u. den Kommi sionsbeschlüssen.
g. Freiherr von Huene empfiehlt seinen Antrag,
nnahme der Minister ebenfalls angerathen habe.
g. Dr. von Heddebrand und der Lasa bittet Namens der
ir den von der Kommission beschlossenen Zusatz anzu⸗
—
ö Titeln des s. w., wie in
g. Freiberr von 3 empfieblt die Ablebnung : von Huene. Nach der Regierungeinstruktion batten lirksregierungen schon jetzt Einfluß auf die Veränderung don verbanden, könnten also auch bei Zweckverbänden für die ibre Meinung geltend machen. Es sei aber jweckmäßig, schon setzt solcke Schrlverkände auf Grund dieses Zusatzes in einzelnen Fällen bilden zu können. Redner bittet um Annabme seines Antrages zum Absatz 3. Minister des Innern Herrfurth:
Ich kann junächst nur die Bitte wiederbolen, den Antrag des Hrn. Freiberrn von Huene anzunebmen. Der letzte Absaßz des 8. 142 in der Regierung vorlage ging von der Voraussetzung aus, daß das gleichzeitig mit der Landgemeindeordnung vorgelegte Volks schulgesetz nun zum Abschluß kommen würde, und bierauf, auf das Volksschul⸗ gesetz — beziebt sich die Bejugnabme in dem letzten Absaß. Wenn Sie jetzt, nachdem es sicher ist, daß das Volksschulgesetz nicht schon in dieser Sessien zum Abschluß gelangen wird, eine derartige Be—⸗ stimmung nicht aufnebmen, so kommt man allerdings zu der Folgerung, die, wie ich glaube, ganz richtig von dem Hrn. Frbrn. von Zedlitz gejogen worden ist. Ven den Provinzen, in welchen die Landgemeinde⸗ ordrung Geltung erlangen soll, findet in Betreff der Schule dieses Gesetz keine Anwendung für die Sozietätsschulen in Posen, Schlesten,
—
ᷣ
Pommern, Brandenburg und Sachsen, es findet aber An