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Abg. Pa ver: Er fürchte, daß die Annahme des Antrages Gutfleifch den Arbeiterinnen nicht um Vortheil, sondern sher zum Nachtheil gereichen werde, weil die 266 entweder für die ihnen am Mittag zugegebene halbstündige Pause am Abend die gleiche Zeit nach ˖ exerzieren oder eine entsprechende Einbuße am Lohn erleiden müßten. ic werde durch diese Pause der Verheiratheten eine solche
törung des ganzen Betriebes eintreten, daß man sie überhaupt möglichst wenig anstellen werde; diese Nachtheile seien so groß, daß fein? Partei es für befsser halte, zu ihrer Vermeldung auf die mit dem Antrage Gutfleisch verbundenen geringen Vortheile zu verzichten. Durch die Zurückziebung des Antrages Schädler werde er sich nicht zu einem gleichen Verhalten verführen affen, im Gegentheil' werde er ihn nun erst recht aufrecht erhalten. damit Diejenigen ihre Gesinnung bethätigen könnten, welche, ohne auf dem Boden des sozialdemokratischen Antrages zu stehen, doch einen elfstündigen Arbeitstag für Frauen nicht aufrecht erhalten wollten. Ucher das Ziel, das feine Partel anstrebe sei sie, wenn er den Staate Minister richtig verstanden habe, mit der Regierung einverstanden, eine Vifferenz bestehe nur hinfichtlich des Tempos, in dem der, zehn ˖ stũůndige Frauenarbeitstag erreicht werden solle. Seine Partei er · Häanelie edeutung des vorliegenden Materials an, theile aber die daran geknüpften Befürchtungen der Regierung nicht. Auf die per; sönlichen Erfahrungen mehrerer hervorragender Mitglieder ihrer Partei gestützt, glaubten die Mitglieder der Volkepartei den berechtigten Inter esfen der Industrie und der Arbeitgeber mit ihrem Antrage nicht ent⸗ gegen zu freten; ein mathematischer Beweis könne weder für ihre Ansicht, noch für die der Regierung beigebracht werden, der einzige Nachweis liege im Versuch, und den glaubten sie wagen zu darfen. Er wolle wie der Abg. r. Schädler, der Hausfrau die für die Besorgung der Arbeit nothwendige Zeit gewähren, aber auch den Richtverbeiratheten, welche einst Haus rauen werden könnten und wollten, die Möglichkeit geben, sich auf diesen Beruf vorzubereiten. Bei der jetzigen bis zur Erschöpfung ausgedehnten Arbeitszeit sei aber eine Uebung in den häuslichen Arbeiten durchaus unmöglich. Pie Annahme des AÄntrages seiner Partei, werde der Industrie Spfer auferlegen; aber da, wie der Staats-Minister selbst zugegeben babe, nirgends ein größeres Unrecht geschehen sei, als auf dem Ger biete der Ausnutzung der Frau in der Industrie, und da der Vortheil dieses alten Unrechts der Industrie zu Gute gekommen sei, so werde sie die mit der Beseitigung des Unrechts verbundenen Schäden auf sich nehmen müssen. Seine Partei sei einigermaßen abgeschreckt durch die Erklärung des Staats⸗Ministers, daß die Annahme ihres An⸗ trages die ganze Vorlage gefährden würde, aber sehr bange sei ihm dadurch nicht gemacht, denn so lange es sich nur um Gefährdung handele, liege noch die Möglichkeit vor, daß die Regierung den gefaßten Beschluß nochmals prüfe, und er sei überzeugt, diese Prüfung werde nicht zum Scheitern des Gesetzes führen. .
Geheimer Regierungs⸗Rath Pr. Königs: Er bestãtige dem Abg. Payer, daß Differenzen zwischen ihm und der Regierung nur bezüglich des Tempös der Herbeiführung des zehnstündigen Frauenarbeitetages beständen. Aber einen so beschleunigten Schritt, wie er vorschlage, habe auch die Schweiz nicht vorgenommen, sondern sie habe die jetzt estehende abgekürzte Arbeitszeit nur im Laufe mehrerer Jahre eingeführt. Die deutsche Regierung könne nicht anders verfahren, wenn sie nicht die Industrie im Konkurrenzkampf mit dem Ausland zu sehr schwächen wolle. Es handele sich hauptsächlich um die Kon⸗ kurren; mit Oesterreich, Frankreich, England und der Schweiz, und in allen diefen Tändern hätten die Frauen einen mehr als zehnstündigen Arbeitstag, außer in England, wo aber die Ernährung und körperliche Entwickelung der Arbeiterinnen viel besser sei, als in Deutschland, sodaß sie in der kurzen Arbeitszeit mehr leisten könnten als die deutschen Fabrikarbeiterinnen. Der Abg. Ulrich habe auf die Zunahme der Fabrikarbeiterinnen hingewiesen, aber diese erkläre sich zum Theil daraus, daß jetzt viele Beschäftigungen, die früher haus⸗ industrieller Natur gewesen, in die Fabriken verlegt seien. Uebrigens sei die prozentuale Zunahme der Fabrikarbeiterinnen nicht größer als die der Fabrikarbeiter. In Oberschlesien sei sogar eine größere Vermehrung der Zahl der Fabrikarbeiter als der Arbeiterinnen zu Fonstatiren. Die Erklärung der Worte des Staats, Ministers dahin, als ob nach Annahme des Antrages Payer die Regierung die Sache noch einmal prüfen wolle, sei nicht richtig; sondern durch Annahme diefes Antrages würde das Gesetz wirklich gefährdet werden. Was den Antrag Gutfleisch anlange, den die Regierung in der Kommission bekämpft babe, so hätten erneute Erhebungen diese zu der Ueber⸗ zeugung gebracht, daß seine Annahme keine bedenklichen Nachtheile
für die Industrie im Gefolge haben würde, sodaß die Regierung nun⸗ mehr gegen diesen Antrag nichts mehr einzuwenden habe. Was die Behandlung der Wöchnerinnen anlange, so dürfte die von der Kom⸗ mission vorgeschlagene Schonung allen begründeten Wünschen genügen.
Abg. Freiherr von Münch tritt für seinen Antrag ein und empfiehlt dußerdem für den Fall der Annahme des sozialdemokratischen Antrages Betreffs der Wöchnerinnen folgenden Zusatz: ‚Auf Grund des von der Arbeiterin beigebrachten Zeugnisses über ihre Ge⸗ nefung darf sie nach drei Wochen wieder beschäftigt werden, Falls das Kind todtgeboren war oder gestorhen ist.“
Abg. Bebel: Die Hülflosigkeit der Frauen, ihre Stellung im gefellschaftlichen und Familienleben, dann ihre körperliche Be⸗ schaffnheit machten es nothwendig, dafür zu sorgen, daß nicht ihr Körper durch zu große Arbeit geschädigt werde. Es sei ein Merk⸗ mal der ganzen industriellen Verhäͤltnisse, daß gerade die Frauen⸗ arbeit immer größere Dimensionen annehme. Das habe nicht bloß darin seinen Grund, daß Spinnen, Weben, Seifenmachen, Lichte⸗ ziehen u. dgl. Großgewerbe geworden seien, sondern besonders auch darin, daß die Technik von Jahr zu Jahr vollkommener werde und immer mehr an die Stelle der gelernten Arbeits- kräfte ungelernte treten könnten. Dabei biete die Frauen— arbeit noch besondere Vortheile für den Unternehmer, da sich die Frauen unendlich mehr bieten ließen als die Männer und den verschiedenften Wünschen gegenüber viel nachgiebiger, besonders auch ihre Ansprüche auf Lohn weit geringer seien als die der Männer. Der Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Königs habe die Zunahme Der weib⸗ lichen Arbeitskräfte in Abrede gestellt unter Berufung auf Aeußerun⸗ gen von Fabrikinspektoren; diesen ständen aber zahlreiche Aeußerungen anderer Fabrikinspektoren gegenüber, die das Gegentheil besagten. Rach dem einstimmigen Zeugniß aller Fabrikinspektoren sei von Jahr zu Jahr die Zahl der Arbeiterinnen in der Textilindustrie größer geworden, sodaß sie die der Männer schon bedeutend überrage. Aehnlich lägen die Dinge in der Cigarrenfabrikation, in den Porzellan fabriken, in der Metallbearbeitung, besonders in der Anfertigung von Kochgeschirren, in der Industrie der Steine und Erden und in der Hüttenindustrie. Ein solches Ueberhandnehmen der Frauenarbeit werde nothwendiger Weise Einfluß üben auf das ganze soziale und Familienleben. Die Schonung der Frauen vor Ueberanstrengung in den Betrieben sei aber befonders nothwendig, weil auf der Gesundheit und Kraft der Frau eine gesunde Fortentwickelung der Nation beruhe. Die Sta⸗ tistik beweise, daß die Zahl der Militärdiensttauglichen in den großen Industriecentren stetig zurückgehe. In dem Maße, wie die Groß⸗ industrie immer mehr um sich greife und auf das Land hinaus getragen werde, in demselben Maße bestehe die Gefahr, daß die Degeneration der Nation immer mehr zunehme und die Quellen der militärischen Vertheidigung des Landes vexstegten. Es sei durchaus nothwendig, daß das Gesetz ausreichende Mittel an die Hand gebe, um diesem Uebelstande entgegenzutreten. Welche große Wirkung diese industrielle Arbeit der Frauen habe, zeige z. B. auch die Statistit der Sterblichkeit der Kinder unter einem Jahre. In Industrie bezirken habe sie für das Jahr 1835 in Sachsen 30, 40 ja sogar 50 0so betragen, während die Sterblichkeit des gesammten Landes nur 28,5 9so ausgemacht habe. Diesen Zuständen muͤsse Einbalt geboten werden. Er verwahre sich aber entschieden dagegen, daß , , getroffen würden, die darauf hinausgingen, die Frauen aus der Industrie und den Gewerben überhaupt zu entfernen. Das sei Line Unmöglichkeit. Man würde dadurch nach dem ganzen bisherigen Entwickelungsprozeß Ratastrophen über Tausende und Hunderttausende von Familien berbei-
führen, wofür Niemand die Verantwortung übernehmen könne. Nun
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entstehe die Frage: Kann die Frauenarbeit eingeschränkt werden in dem Naße, wie selne Partei es beantrage? Er betone, daß die Schweizer Gesetzgebung Nacht⸗ und Sonntagsarbeit der Frauen unter keinen Umständen zulasfe. Insofern gehe also die Schweiß erheblich weiter, als man es jetzt hier wolle. Daß ein finanzieller Ausfall für die Frauen, den sie kaum zu ertragen vermöchten, durch die Herabsetzung der Arbeitszeit von 18 auf 10 Stunden eintrete, bestreite er ganz entschleden. Der Abg. Dr. Barth habe gestern ausgeführt, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit in Verbindung mit einer Erhöhung der Löhne eine Vertheuerung der Produktion und Ronkurrenzunfãhig⸗ keit der Nation oder eine erhebliche Einschränkung des Ver⸗ brauchs nothwendig zur Folge habe. Nun sei 3. B. in der Textilindustrie des Rheinlandes die Arbeitszeit ver haͤltnißmäßig die kürzeste und der Lohn der höchste, in der Schlesiens die Arbeitszeit die längste und in Folge der starken Heranziehung der Frauen der Lohn am Niedrigsten, die Differenz des Lohnes betrage nahenu H0 0 su. Wäre die Behauptung des Abg. Dr. Barth richtig, so müßten doch Tie rheinifchen Industriellen mit den schlesischen überhaupt nicht kon kurriren können. Sie konkurrirten aber doch und zwar namentlich, weil der rheinifche Arbeiter von kräftigerer Natur und größerer In⸗ telligenz sei. In der schlesischen Montanindustrie seien 15 990 Frauen beschäftigt, in der rheinischen fast gar keine. Auch bei der Nachtarbeit fesen in Schiesien die Frauen mit 40 o hetheiligt, im Rheinlande gar nicht, und wären die Löhne für die Konkurrenz einer. Industrie maß⸗ gebend, so müßte die schlesische Montanindustrie die gesammte Montan⸗ industrie Deutschlands aus dem Felde schlagen. Wenn man aber frage, wer die besten Montanprodukte liefere und auf diesem Gebiete am Konkurrenzfähigsten sei, so sei es nicht Schlesien, sondern das Rhein⸗ land. Für Drechslergesellen sei der Lohn heute um 50 Y höher als in den sechziger Jahren, die Arbeitszeit aber um 10 oso niedriger und doch seien die Drechslerprodukte erheblich billiger geworden, Es kämen eben noch andere Faktoren in Frage, durch die diese Dinge vollständig ausgeglichen würden. Im Zeitungsgewerbe seien die Löhne der Schriftfetzer in 20 Jahren um 40 0so gestiegen, die Arbeitszeit habe 10 = 5 60 abgenommen und die Zeitungen seien billiger geworden: die Massenproduktion habe das möglich gemacht. Ebenso würde sich die Lage der Frauen bessern, wenn man mit der Herabsetzung der Ar⸗ beitszest nur einmal den Anfang und die Probe machen wollte. Die „Kölnische Zeitung“ habe im vorigen Jahre eine Mittheilung eines Fabrikanten aus dem Wupperthale erhalten, der einfach erklärt habe, s unterliege gar keinem Zweifel, daß mit einer zehneinhalb⸗ stündigen Arbeitszeit das Maximum der Leistungsfähigkeit der Arbeiter erreicht sei. Als im Jahre 1888 in Oesterreich die elfstündige Arbeitszeit auch für die Textilindustrie eingeführt worden fei, habe eine große Spinnerei in der Nähgr von Eger den Bersuch mit einer zehnstündigen gemacht, und das Resultat fei gewesen, daß der wöchentliche Lohn um 25 Kreuzer für die Woche und' demenisprechend die Produktion sich gesteigert habe. Dieselbe Er⸗ fahrung habe man in der Schweiz gemacht, Selbst der Geheime Re⸗ gierungs-Rath Pr. Königs erwähne eine Spinnerei in der Schwein, in welcher es infolge der technischen Einrichtungen kein Arheiter länger als zehn Stunden aushalten könne. Gerade in den Industrien, welche auf dem Weltmarkt in Frage kämen, könne kein Ugaternehmer mehr feine Maschinen so abschreiben wie früher, weil diesel ben, ehe sie abge⸗ schrieben seien, schon wieder verbessert selen. Aus allen diesen Gründen könne man den Ärbeiterinnen nicht mehr als zehn Stunden Arbeits: zeit zumuthen. In England sei die zehnstündige Arbeitszeit bereits seit Ende der fünfziger Jahre gesetzlich eingeführt, als in Deutschland noch kein Mensch an eine eigentliche Fabrikgesetzgebung gedacht habe. Und die Entwickelung der Industrie habe es dahin gebracht, daß die Arbeitszeit noch über die gesetzliche Grenze hinaus verkürzt worden sei und die Frauen in der Textilindustrie nur 5 ä ö Stunden in der Woche, also etwas über 9 Stunden täglich beschäftigt würden. Wenn die englische Industrie dabei durchkomme und doppelt so hohe Löhne bezahle, als die deutsche Industrie, wenn sie trotzdem den' Kampf auf dem Weltmarkt siegreich bestehen könne, brauche Deutschland nicht zu befürchten, daß seine Induftrie durch die Ein⸗ führung der zehnstündigen Maximalarbeitszeit geschädigt wer de. Es sei nicht bewiesen, daß dadurch sich die Produktion verringere; jede Ar⸗ beiterschutzgesetzgebung habe bisher noch immer der Jadustrie zum Vortheil gereicht und die Produktion gesteigert, Würde wirklich eine Industrie geschädigt, so hätten die Industriellen Mittel genug, am den momentanen Schaden möglichst rasch auszugleichen. Be⸗ sonders aus Rücksicht auf die Frauen und Mädchen, im Hinblick auf die Bedeutung, welche sie für die physische und zeistige Eatwickelunß der Nation als. Kindergebärerinnen und Kindererzieherinnen hätten, müsse man ein solches Gesetz schaffen. Die Klagen über den Verfall des Familien- und sittlichen Lebens seien allgemein, am Stärksten aber bel dem Centrum und den Kon⸗ servativen, die gleichwohl es hartnäckig ablehnten, wirksamen Maß⸗ regeln ihre Zustimmung zu geben, für die vielmehr ein Wink von der Ministerbank genüge, um auch ihre bescheidensten Anträge zurück⸗ zuziehen. Schon vor zwei Jahren habe der Abg. Dr. Lieber gesagt, daß das Centrum fehr im Zweifel sei, ob man nicht statt eines elfstüändigen schon einen zebnstündigen Normalarbeitstag vorschlagen müsse; jetzt aber marschire das Centrum so weit zurück, daß es selbst seinen Antrag auf einen elfstündigen Maximalarbeitstag in der Tasche behalte und diesen Bestrebungen nur eine platonische Liebeserklärung mache. Seine Partei bleibe bei ihren Anträgen stehen, damit bei der Ab⸗ stimmung doküͤmentirt werde, wie der Deutsche Reichstag den Arbeiterschutz verwirkliche. .
Abg. Freiherr von Münch ändert seinen Antrag dahin ab, daß der elfstündige Arbeitstag für alle Arbeiterinnen über 16 Jahre gelten soll. .
Abg. Möller: Seine Partei habe hier praktische Gründe geltend zu machen gegenüber den prinzipiellen von der Gegenseite. Vom hygienifchen Standpunkt allein könnte seine Partei dem beantragten Maximalarbeitstag vollständig zustimmen, denn sie erkenne an, daß es sehr wünschenswerth sei, die übermäßige Arbeitszeit abzukürzen, und man babe zu diesem Ziel auch mit der Vorlage einen großen Schritt gethan. Man habe in diesem Paragraphen drei gewaltige Schritte nach der humanitären Seite gethan. Erstens werde die Nachtarbeit der Frauen verboten, zweitens werde ein Maximal: arbeitstag für die Frauen eingeführt und drittens werde die Schon zeit der Wöchnerinnen auf 4 bejw. 6 Wochen ausgedehnt. Es handele sich darum, wie weit man auf dieser Bahn vorschreiten könne. Er erkenne dankbar an, daß der Abg. Bebel heute ruhiger und fachlicher diese Materie behandelt habe, als es sonst von seiner Partei zu geschehen pflege, aber er habe eigentlich nicht das bewiesen, was er habe beweisen wollen. Älle Argumente, die der Abg. Bebel für die gesetzliche Fixirung eines zehnstündigen Arbeitstages angeführt habe, sprächen für den elf⸗ stündigen. Es sei doch selbstverständlich, daß eine durch Hunger und Entbehrung herabgekommene Bevölkerung, wie Lie Weber im Eulen⸗
ebirge, nicht so viel leisten und verdienen könne . größerer fer en als die Textilarbeiter im Westen. Ueberall, wo die Textilindustrie, Spinnerei und Weberei, neu gegründet werde, habe man mit zwölf. und dreizehnflündiger Arbeitszeit angefangen. und in dem Maße, wie die Leute an deistungsfähigkeit zunahmen, setze man dann fuccessive die Arbeitszeit herab. In einem großen Theile der mechanischen Webereien des Westens werde nur noch zehn Stunden täglich gearbeitet. So lasse sich diese Forderung auf dem Wege der natürlichen Entwickelung allmählich erfüllen, aber die sofortige Einführung einer solchen Maximalarbeitszeit für ganz Deutschland durch Gefetz sei nicht angängig. Die Bildung großer Städte, die Schaffung industrieller Wasserköpfe sei allerdings nicht förderlich für eine solche natürliche . aber auf dem Lande würden äußerst selten verheirathete Frauen in den Fabriken beschäftigt. Das Verbot der Rachtarbeit der Frauen habe eine einschneidende i, auf daz wirthschaftliche Leben. Die Fabriken würden ihren Betrie bedeutend ausdehnen und neue Betriebganlagen machen müssen, um die bisherige Höhe der Produktion zu erreichen. Da dies in manchen Fallen schwer sein werde, müsse man auch Ausnahmen zulassen. Wat der Abg. Ulrich von der Frauenarbeit in den oberschlesischen Bergwerken mitgetheilt habe, erfordere insofern eine Richtigstellung,
als es sich da nicht um bergmännische Arbeit, sondern um Arbeiten in den Aufbereitungsanstalten handele, die man den Frauen nicht abschneiden sollte, wenn man nicht die Existen; vieler Familien direkt gefährden wolle. Redner schließt sich bejüglich der Antrãge den Aeußerungen des Geheimen Regierungs-Raths Br. Königs an und bittet, nur den von dem Abg. Dr. Gutfleisch und ihm gestellten An⸗ trag anzunehmen.
Äbg. Hitze: Nicht die Rücksicht auf den bloßen Wunsch der Regierung und auf die Unternehmer habe seine Partei zur Zurückzie hung des Antrages Schädler bewogen, sondern der Umstand, daß die An= nahme diefes Äntrages das Zastandekommen der Vorlage nach der Erklärung des Staats⸗Ministers in Frage stellen würde. (Zustimmung im Fentram.) Seine Partei werde nach wie vor Alles thun, um die Arbeiter aufzuklären, auch über ihre falschen Freunde, aber sie müsse Alles ablehnen, was das Zustandekommen der Vorlage gefãhrde; gerade weil sie die entscheidende Partei sei, müssen sie das thun. Eine Minoritätspartei, die wisse, daß alle ihre Anträge ganz ohne Erfolg seien, brauche solche Rücksicht nicht zu nehmen. Ihr, diene diese Vorlage nur als Anlaß, um die Klagen des Arbeiterstandes hier vorzubringen, sie könne sich den Luxus langer Reden und den Luxus ihrer Anträge gestatten. Aber eine Partei, die sich ihrer verantwortlichen Stellung bewußt sei, der es darauf ankomme, daß die Vorlage noch in dieser Session zu Stande komme, müffée es sich doppelt überlegen, ob sie leichtsinniger Weife einen Antrag aufrecht erhalte, von dem die verbundeten Regierungen erklärten, daß durch dessen Annahme das Zustande⸗ kommen der Vorlage gefährdet würde. Seine Partei sei nicht so erpicht darauf, diese Vorlage zu diskeeditiren. Sie erkenne dankbar an, daß die verbündeten Regierungen endlich einmal den ernstlichen Ver⸗ such machten, einer Menge von Mißständen auf dem Arbeitergebiete zu steuern und daher nehme sie die Vorlage als im Großen und Ganzen befrie digend an. Sie nehme auch hier den Sperling in der Hand an, felbst auf die Gefahr, daß sie die Taube auf dem Dache verliere. Man müsse umsomehr besorgt sein, die Vorlage zu gefährden, als große Strömungen gegen sie im Lande vorhanden seien, das wisse der Abg. Bebel sehr gut. Das ganze Zusammenstehen des Reichstages sei nöthig, um diesen Strömungen entgegenzutreten, damit das Gesetz nicht einseitige Mache, sondern der Ausdruck des Volk sbewußtseins werde. Nicht die Miglleder des Centrums, sondern die Sozialdemokraten seien es, welche die Verabschiedung der Vorlage hinzögen; nach ihren Wünschen würde man noch das naͤchste Jahr hier darüber sitzen. Bei jeder Bestim= mung hätten fie sich vorgefetzt, Mißtrauen zu erregen, das sei ihre Aufgabe, das begreife er vollständig; sie wollten von dieser Wohl⸗ that' des Arbeiterschutz's nichts wissen. Seine Partei fordere nicht möglichst Viel, um Wenig zu erreichen, sondern habe sich zu einer Zeik, wo der Acbeiterschutz aussichtslos gewesen sei, mit geringen For⸗ deruagen begnügt; das Centrum hätte nichts erreicht, wenn es so maßlos wie die Sozial demokraten in seinen Ansprüchen gewesen wäre. Wer mehr für das Gelingen gethan habe, die Sozialdemokraten oder die Centrumspartei, darüber überlasse er das Urtheil dem deutschen Volke.
Abg. Singer: Der Abg. Hitze habe zwar nicht zum 5. 137 gesprochen . . . (Vize ⸗Präsident Graf Ballestrem: Der Vor⸗ redner habe einen Angriff auf ihn und seine Freunde zurückgewiesen. Wenn der Abg. Singer ozer einer seiner Freunde einen Angriff zurũck⸗ wiefen, dann werde er (Redner) ihn auch nicht unterbrechen) Der Abg. Hitze habe eine Vorlesung gehalten, die doch etwas deylacirt gewesen sei. Der Umstand, daß seine (des Redners) Partei in der Minorität fei, entbinde sie nicht von der Verpflichtung, Anträge ju stellen, welche einerseits die heutige Gesellschaftsordnung nicht in Frage stellten, andererseits aber den Namen Arbeiterschutz wirklich derdienten. Man werfe seiner Partei vor, daß sie durch lange Reden die BVerabschiedung des Gesetzes aufhalte, Unter der Voraussetzung, daß dieses Gesetz zu Stande komme, halte seine Partei es allerdings für richtiger, sich länger damit zu beschäftigen als die Majorität, welche mit Eile dieses Gesetz aus der Welt schaffen wolle. Die Partei des Vorredners sei aber auch sonst am Wenigsten berech⸗ tigt, den Vorwurf zu erheben, daß die Sozialdemokraten durch lange Reden die Verabschiedung des Gesetzes hinderten. Man denke nur an den Kulturkampf und die Reden der Herren vom Centrum,; welche mit nie versagender Ausdauer und bewundernswürdiger Zähigkeit immer und immer wieder die Schäden des Kulturkampfes dargelegt hätten. Wer aber diese Vergangenheit habe, sollte andere Parteien nicht mit Vorwürfen überhäufen. Wenn das Centrum behaupte, es sei besonders tolerant gegen die Sozialdemokraten, so glaubten diese das einfach nicht; wenn man der Beschlußfähigkeit sicher wäre, würde man schon durch Schlußanträge die Sozialdemokraten mund⸗ todt machen. Charakteriftifch sei, daß man ihnen den Vorwurf machen könne, sie stellten hohe Forderungen, um sehr wenig zu er⸗ reichen. Der Abg. Hitze sei sich seiner Verantwortung als Mitglied einer entscheidenden Fraktion bewußt. Müsse diese Verantwortung aber zu den Vorgängen führen, wie sie im Centrum täglich zur Er⸗ scheinung kämen? Vor zwei Jahren hätten die Herren vom Centrum ben Ankrag auf Annahme eines elfstündigen Normalarbeitstages gestellt; heute, wo ihre Macht noch viel größer sei, ihre Stellung eine viel günstigere, da träten sie von diesem Stand⸗ punkt zurück! Benutze eine große Partei ihre Machtstellung dazu, ihre Anträge nicht wieder aufzunehmen, aus Furcht, daß sie angenommen werden könnten, so sei das kein Beweis für die Festigkeit der Ueber ⸗ zeugung und dafür, daß man die Konsequenzen der gestellten Anträge virklich wolle. Auch bei dem Centrum schienen Rücksichten auf den Unternehmer nicht ganz ausgeschlossen zu sein. Im Fabrikinspektions⸗ bericht von Baden werde ausdrücklich erwähnt, daß das Entgegen⸗ kommen katholischer Geistlicher gegen ungerechtfertigte Anforderungen der Fabrikanten so weit gehe, daß sie die Messe schow um 4 Uhr Morzeng läsen an gewissen katholischen Feiertagen, jsodaß die ver heiratheten Frauen in den betreffenden Betrieben dann bis spät Abends arbeiten müßten. . ö
Abg. Pr. Gutfleisch;: Er würde für den zehnstündigen Normal⸗ arbeitstag stimmen, wenn Aussicht auf das Zustandekommen des Ge= setzez dann noch bliebe, müsse aber in Uebereinstimmung mit dem Aßg. Hitze glauben, daß man mit solchem Beschluß den dem Gesetze feindlichen Tendenen im Lande nur Vorschub leisten würde, Die Verzögerunz der Berathung wäre vielleicht keine bloße Verzögerung, sondern sie könnte das ganze Gesetz auf unabsehbare Zeit vereiteln. Aber Derjenige fel der bessere Arbeiterfreund, der einen wenn auch mäßigen AÄrbeiterschutz jetzt schon gewähren wolle, als Derjenige, der unabfehbare Hoffnungen errege, aber ihre Verwirklichung auf unab⸗ sehbare Zeit verzögere. (Beifall links.) .
Ab, Hitz'? Er habe nicht gesagt, daß die Sozialdemokraten ihre Anträge stellten, weil sie wüßten, daß sie nicht angenommen würden, sondern er habe gesagt, die Sozialdemokraten dürften wohl Anträge stellen, durch deren Annahme das Gesetz der Regierung unannehmbar werde, weil diese Anträge ohnebin nicht angengmmen würden, eine Mehrheitépartei aber dürfe das nicht. Sewiß habe das Centrum seine Angelegenheiten und Klagen stets im Reichstage vorge⸗ bracht, das dürfe das Centrum auch, aber die Soꝛialdemokraten dürften darüber die Annahme eines Gesetzentwurfs nicht verzögern. Seine 64 wolle das Gesetz nicht aus der Welt, sondern in die Welt fchaffen. Wag den Vorwurf betreffe, daß die badischen Arbeiterinnen von den Geistlichen angehalten würden, früh zur Messe zu kommen, so verstehe er nicht, wie daraus den Geistlichen ein Vor⸗
wurf gemacht werden könne.
Abg. Bebel: Der Abg. Singer babe keinen Vorwurf gegen die badischen Geistlichen erhoben, sondern er babe darauf hingewiesen, daß dort die Arbeiterinnen, nachdem sie früh Morgens zur Messe gegangen feien, eine zwölfstündige Arbeitszeit leisten müßten. Er weise zur Kennzeichnung des Verhaltens der enn, auf die Thatsache hin, daß 1857 das. Centrum und die Natlonalliberalen einstimmig ein' Arbeiterschutzgeseß angenommen hätten mit dem elfstündigen Normalarbeitstage und mit einer Bestimmung, entsprechend dem ntrage Schädler. Damals habe man dieselbe Einwendung gemacht, wie heute, das Centrum sei fest geblieben. Die Regierung habe die Sache nicht angenommen. Heute, wo die Aussicht dafür, daß etwas zu Stande komme, größer geworden sei, trete das Centrum von jenem
Standpunkt zurück. Er müsse also sagen, . das Centrum damals für den elfstündigen Normalarbeitstag und für die zehn Stunden für die verheiratheten Frauen nur gestimmt habe, weil es gewußt habe, es würde Beides von der Regierung nicht angenommen werden.
Abg. Hitze: Der elfstündige Normalarbeitstag sei nie vom Reichstage angenommen worden. Man wisse heute, daß er weder vom Reichstage noch von der Regierung angenommen werden würde, was man damals nicht gewußt babe. Damals habe das Centrum also keine an sich brauchbare Vorlage gefährdet, was es heute mit Auf⸗ rechterhaltung seines Antrages thäte. Den letzten Vorwurf des Abg. Bebel müsse er entschieden zurückweisen.
In der Abstimmung wird 5. 137 mit dem Antrage Gut⸗ fleisch Möller unter Ablehnung aller übrigen Amendements einstimmig angenommen, ebenso ohne Debatte eine Re so⸗ lution, welche von der Kommission vorgeschlagen ist und die verbündeten Regierungen auffordert, gemäß dem Beschluß, die Ruhezeit für Wöchnerinnen von drei auf vier Wochen zu erhöhen, auch das Krankenkasssengesetz entsprechend zu ändern. Nachdem noch 8. 138, der für die beabsichtigte Beschäf⸗ tigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern die schriftliche Anzeige bei der Polizeibehörde vorschreibt, ohne Debatte unverändert angenommen, wird die Fortsetzung der Berathung um 4 Uhr auf Montag 12 Uhr vertagt.
Parlamentarische Nachrichten.
— Dem Reichs tage sind von den Abgg. Graf zu Stol⸗ berg-Wernigerode und Hultz sch folgende Abänderungs— Anträge zur zweiten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, die Besteuerung des Zuckers betreffend, zugegangen:
Der Reichstag wolle beschließen: die Regierungs vorlage mit folgenden Aenderungen anzunehmen: I) 5. 7 Absatz 1 das Eingeklam ⸗ merte zu streichen. 2 In §. 8 Absatz? itt. A. im Eingange) statt der Worte: „vorbehaltlich der für einzelne bereits seit dem 1. August 1888 bestehende Fabriken bis her zugelassenen und ferner zulässigen Ausnabmen“, zu setzen: Ausnahmen für bereits seit dem 1. August 1888 be— stehende Fabriken, vorbehaltlich‘, 3) 5. 8AAa zu streichen und den Ausführungsbestimmungen vorzubebalten, dementsprechend den Buch— staben b zu streichen. ) 5. 33 Absatz 1 das Wort „erfor⸗ derte! zu ersetzen durch im Steuerinteresse erforderliche“. 5) §. 33 Absatz 4 zu streichen. 6) Nach §. 40 Folgendes einzuschalten: IV. Gebührenerhebung für steuerliche Abfer⸗ tigung. 5 402. Antliche Abfertigungen an ordentlicher Amts⸗ stelle in den Fabriken oder in den auf den Fabrikgrundstücken be— legenen Privatniederlagen erfolgen kostenfrei, insofern dieselben an Wochentagen innerhalb der regelmäßigen Abfertigungszeit stattfinden. Inwieweit und in welcher Höhe für sonstige Amtshandlungen Ge— bühren oder Verwaltungskostenbeiträge erhoben werden dürfen, bestimmt der Bundesrath. 7) Zu S§. 61, als Absatz 2 hinzuzufügen: Die Hauptamts⸗ Dirigenten können Aufnahme des Bestandes an fertigem Zucker in den Zuckerfabriken anordnen, wenn der dringende Verdacht heimlicher Wegbringung von Zucker in erheblichen Mengen besteht. 8) Die folgende Resolution anzu—⸗ nehmen: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei den Aus⸗ führungsbestimmungen, insbesondere bei Feststellung der Muster für J nach § 31, Sachverständige aus der Zuckerindustrie zu hören.
Außerdem haben dieselben Abgeordneten beantragt;
I In 5. 2. Zeile 1 statt 22 Mn zu setzen: 18 6. 2) S. 67 in folgender Fassung anzunehmen: 8. 57. Auf die Dauer einer Uebergangsperiode vom 1. August 1892 bis zum 31. Juli 1900 werden für ausgeführten oder in eine öffentliche Niederlage oder eine Privatniederlage unter amtlichem Mit— verschluß aufgenommenen Zucker der im 8. 65 Absatz 1 unter a, b und e bezeichneten Arten, wenn die abgefertigte Zuckermenge mindestens 500 kg beträgt und soweit nicht der Zäcker die im 8. 66 vorgesehene Material steuervergůtung erhält, Zuschüsse aus dem Ertrage der Zuckersteuer ge— währt. Die Zuschüsse betragen: 1) für Zucker, welcher während der 4 Jahre vom 1. August 1892 bis 31. Jult 1896 zur Abfertigung gestellt worden ist, in Klasse a 1,50 „S, in Klasse h 2.75 MS, in Klasse e 190 6, 2) für Zucker, welcher während der 4 Jahre vom 1. An gust 1896 bis 31. Juli 1900 zur Abfertigung gestellt worden nt, mn Klafse a 1 66, in, Klasse b 15ů75 6, in Klasse 9 1440 6 auf 100 kg. Wird Zucker aus der Niederlage in den freien Verkehr oder in eine Zuckerfabrik entnommen, so ist der darauf gewährte Zu— schuß zurückjujahlen. Der niedergelegte Zucker haftet der Steuer behörde ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter für den Betrag des gewährten Zuschusses.
— Amtliches Wahlresultat: Bei der am 15. d. M. stattgehabten Reichstags-Ersatzwahl im 19. Wahlkreise der Provinz Hannover wurden im Ganzen 17510 Stimmen abgegeben. (Zahl der Wahlberechtigten 31 052.) Von den Stimmen waren S5 ungültig, es erhielt Fürst von Bismarck i365, Schmalfeld 3810, Adloff 2576 und von Plate 3308 Stimmen; 6 Stimmen zersplitterten sich. Es hat somit eine Stichwahl zwischen dem Fürsten Bismarck und Sch malfeld stattzufinden. Der Termin für die Stichwahl ist auf den 30. April festgesetzt.
— Auf der Tagesordnung für die 12. Plenarsitzung des Herrenhauses am Donnerstag, den 23. April stehen: 1) Einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Bildung von Wasser— genossenschaften vom 1. April 1879 für das Gebiet der Wupper und ihrer Nebenflüsse. Verichterstatter: Herr ꝛc. Lindemann. — 2) Einmalige Schlußberathung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Rechts⸗ zustand vom Herzogthum Sachsen⸗-Meiningen an Preußen abgetretener Gebietstheile im Kreise Weißenfels, sowie die Abtretung preußischer Gebietstheile an Sachsen— Meiningen; Berichterstatter: Herr ꝛc. Dr. Dernburg, — 3) Mündlicher Bericht der JustizKommission über den Gesetz— entwurf, betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken; Berichterstatter: Herr 2c. von Gerlach. — I) Münd⸗ licher Bericht der Petitions⸗Kommission über die Petition Nr. 1 des ꝛc. Mostert zu Siegburg⸗Mülldorf, und Genossen, über die Petition Nr. 37 der Kreistags⸗ Kommission des Kreises Höxter, über die Petition Nr. 112 des Dr. Erkelenz in Köln und Genossen und über die Petition Nr. 51 der Verwaltungssekretäre in Rheinland und Westfalen; Berichterstatter: Herr 2c. Freiherr von Wendt und Herr 2c. Graf von Klinckowstroem. — 5) Einmalige Schluß— berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Heranziehung der Fabriken u. . w. mit Vorausleistungen für den Wegebau in der Provinz Schleswig-Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg; Berichterstatter: Herr 2c. Fuß.
— Im 35. Sta der Regierungsbezirk Neuhaus a. d. Nste⸗ Hadeln ist an Stelle des Pastors emerit. Pfaff, welcher sein Mandat niedergelegt hat, Hofbesitzer Johann Hotten dorf in Osterende⸗Otterndorf (nat? lib) mit UL2I1 gegen 28 Stimmen, welche der Amtsrichter Bacmeister-Otterndorf (nat-lib.) er— halten hat, zum Mitgliede des Hau ses der Abgeordneten gewählt worden.
Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts Abtheilung für Invaliditäts⸗ und — — ;
12) Das Reichs ⸗Versicherungsamt hat sich auf wiederholte An ˖ fragen unter dem 14. Februar 1891 dahin ausgesprochen, daß die im 5. 1409. des Invaliditätßz⸗: und Altersversicherungs⸗ esetzes vorgeschriebene Gebühren und Stempelfreibeit aller zur
egründung und Abwickelung der Rechtaverhältnisse, jwischen den Versicherungsanstalten einerseitz und den Arbeitgebern oder Versicherten andererseits erforderlichen Verbandlungen und Urkunden auch auf die pfarramtlichen und standesamtlichen Urkunden Anwendung u finden bat (vergleiche den zu 8. 102 des Unfall versicherungègesetzes erlassenen entsprechenden Bescheid 121, „Amtliche Nachrichten des R. VA.“ 1886 Seite 12).
13) In Folge der Anfrage einer Landes Centralbehörde, betreffend die Veisicherungspflicht der bei den Civilbebörden probeweise be, schäftigten Militärpersonen, hat sich das Reichs⸗-Versicherungsamt berüglich dieses Gegenstandes mit dem Königlich preußischen Kriegs⸗ Ministerium in Verbindung gesetzt. Von diesem ist eine Mittheilung folgenden Inhalts eingegangen: Nach §. 4 des Inyaliditäts⸗ und Altergversicherungsgesetzes vom 22. Junt 1889 unterliegen Personen des Soldatenstandes, welche dienstlich als Arbeiter beschäftigt werden, der Bersicherungspflicht nicht. Hieraus muß geschlessen werden, daß dieselben, wenn sie außerdienstlich eine dem 5. 1 des Gesetzes entsprechende Beschäftigung übernommen haben, versicherungepflichtig sind. Nach diesseitiger Ansicht unterliegen hier ⸗ nach auch beurlaubte Personen des Soldatenstandes, mögen dieselben zur Civilversorgung berechtigte Militäranwärter sein oder nicht, der Versicherungepflicht, wenn sie unter der gegebenen Voraussetzung bei einer Civilperson oder probeweise bei einer Civilbebörde, also nicht militär⸗ dienstlich, beschäftigt werden. Vorstehender Auffafsung bat das Reichs Versicherungsamt, vorbehaltlich einer instanziellen Entscheidung im ein— zelnen Falle, beigepflichtet und eine dementsprechende Rückäußerung unter dem 12. März 1891 an die anfragende Landes⸗Centralbehörde gelangen lassen.
14) Aus Anlaß mehrerer Anfragen hat das Reichs ⸗ Versicherungs⸗ amt der unter Nr. TVIII der Anleitung, betreffend den Kreis der nach dem Invaliditäts! und Altereversicherungtaesetz versicherten Ver sonen, vom 31. Oktober 1890 („Amtliche Nachrichten des R. V. .A. J. u. A. V. 1891 Seite c) dargelegten Auffassung, wonach im All⸗ gemeinen der Gutsherr, nicht der Gutstagelöhner (Instmann, Kathen mann, Freimann ꝛe) als Arbeitgeber des auf dem Gute thätigen Hof⸗ gangerg, Scharwerkers ꝛc. anzusthen ist, unter dem 10. Februar 1891 wiederholt Ausdruck gegeben und dabei insbesondere noch Folgendes ausgeführt: Sat auch bei rein privatrechtlicher Beurtheilung det Dienstverhältnifses des Hofgängers in der Regel der Instmann als Dienstherr desselben zu gelten, und findet deshalb bei⸗ splelaweise auch das preußische Gesetz über die Verletzung der Dienftpflichten des Gesindes ꝛc. vom 24. April 1854 auf die Beziehungen des Gutsherrn zu dem Hofgänger im Allgemeinen keine Anwendung, so sprechen doch vom wirtbschaftlichen Standpunkt überwiegende Gründe dafür, den Gutsherrn und nicht den Instmann als den zur Entrichtung der Invaliditäts- und Altersversicherungs⸗ beiträge verpflichteten Arbeitgeber des auf dem Gute thätigen und hierfür gelöhnten . anzusehen; denn für den Guts— herrn wird die Arbeit verrichtet und für seine Rechnung findet die Löhnung des Hofgaͤngers statt. Dieser Auffassung steht auch die vielfach übliche Art der Lohnregulirung nicht entgegen, nach welcher der für die Arbeit des Hofgängers von dem Gutsherrn entrichtete Lohn nicht dem Hofgänger selbst, sondern dem Instmann gezahlt wird, der dann seinerseits mit Jenem abrechnet oder den Lohn wie dies bei den als Scharwerkern beschäftigten Haue— kindern meist der Fall sein wird, in den gemeinschaftlichen Haushalt verwendet. Denn es wird durch dieses Verfahren weder dem Guts— herrn die Möglichkeit genommen, bei Aushändigung des Lohnes an den Instmann den im 5. 103 Absatz 3 des Invaliditätt und Altersversicherungsgesetzes vorgesehenen Abzug ju, machen, noch auch kann das Dazwischentreten des Instmanns den Gutsberrn bon der ihm nach §. 100 a;. a. O. obliegenden Verpflichtung zur Beitragsleistung für den von ihm hesckäftigtzn. und gelöhnten Hof gänger befreien. Daß die als Hofgänger beschäftigten Hauskinder von dem Instmann als Entgelt für die diesem selhst geleistete Arbeit meist nur freien Unterhalt beziehen, und ihre Beschäftigung insoweit gemäß §. 3 Absatz 2. a. a. O. die Versicherungspflicht nicht begründet, ist für die Beurtheilung der für den Gutsherrn verrichteten Arbeiten ohne Belang.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
In Bezug auf 5. 1123 J. 11 des Preuß. Allg. L. R.: „Der Geschenkgeber selbst kann, wenn er in Dürftigkeit gerathen ist, von dem Beschenkten 69 der geschenkten Summe, oder dem Werthe der geschenkten Sache, als eine Kompetenz, jährlich fordern — hat das Reichsgericht, IV. Civilsenat, durch Ur⸗ theil vom 9. Oktober 1896, ausgesprochen, daß die Pflicht zur Rentenzahlung nicht mit dem Tage der Aufforderung des bedürftigen Geschenkgebers an den Beschenkten, sondern erst mit dem Tage der Klagezustellung auf Zahlung der Rente beginnt. Macht der Geschenknehmer von der durch § 1126 a. 4. O. ihm eingeräumten Befugniß, anstatt der Rente den Werth der geschenkten Sache an den Geschenkgeber berauszugeben später Ge— brauch, so befreit ihn dies nicht für die Vergangenheit von der Rentenzahlungepflicht.
— Die Bestimmungen der 8§. 134 —– 1396 der Reichs. Gewerbe, ordnung über die Verhältnisse der Fabrikarbeiter (jugendliche Arbeiter) finden nach 8. 1654 Absatz 2 der Gewerbeordnung auf Arbeitgeber und Arbeiter in Werkstättsen, in deren Betrieb eine regelmäßige Be— nutzung von Dampfkraft. stattfindet, Anwendung. In Bezug auf diese Vorschrift bat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom 10. Februar 1891, ausgesprochen, daß Werkstätten, in deren Betrieb eine regelmäßige Benutzung von Gasmotoren stattfindet, in den Bereich des 5. 154 Absatz 2 der Gewerbeordnung nicht fallen.
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Statistik und Volkswirthschaft.
Die deutschen Großstädte nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1890.
Die Zahl der deutschen Großstädte, d. b. derjenigen Städte, welche eine ortsanwesende Bevölkerung von mehr als 100 009 Per⸗ sonen aufweisen, ist nach dem vorläufigen Ergebniß der letzten Volks—⸗ zählung, wie es kürslich im Februarhefte der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs“ mitgetheilt wurde, im Jahrfünft 1886/90 von 21 auf. 26 gestiegen. Von den fünf neuen Grofßstädten sind vier (Stettin, . Lachen und Halle a / Saale) zum König⸗ reich Preußen und eine (Braunschweig) zum Herzogthum Braunschweig gebörig. Die Gesammtbevölkerung dieser 21 Großstädte, welche sich nach ihrem jetzigen Umfange im Jahre 18885 auf 5 145 890 Köpfe belief, ist im Laufe der letzten Zühlungsperiode auf 5 993 890 Per- sonen, mithin absolut um S848 000 und aufs Tausend ihrer früheren Bebölkerung um 164,8 angewachsen Bei dieser Berechnung der Zunahme ist diesenige Vermehrung der Bevölkerung nicht in Be⸗ tracht gejogen worden. welche bei einzelnen Städten durch Einver⸗ leibung benachbarter Ortschaften herbeigeführt worden ist. Die auf solche Weise bewirkte Zunahme ist durchaus nicht unbeträchtlich, wie ie . Angaben erweisen. Es erfuhren eine Gebietsveränderung während der Jahre 1385 — 90 und damit eine Zunahme der Be⸗ völkerung: Köln um 78 036, Magdeburg um 45 229, Altona um 21 589, Elberfeld um 2718 München um 18392. Leipzig um
Die nachstehende Uebersicht enthält die deutschen Großftädte, geordnet nach der vorläufig festgestellten Bevölkerung am 1. Dezember 1890 sowie die absolute und durchschnittliche jährliche Zunahme inner⸗ balb der letzten Zählungsperiode mit Ausschluß der durch Einver— leibung anderer Orte hinzugekommenen Bevölkerungszahlen. Es betrug ö
ie
ortsanwesende die Zunahme Bevölkerung ö durchschnittli überhaupt jãhrlich z 263 957 67 944 35 531
18 049 42301 41836 29 999 42 805 5 353 * 25768 10377 29 492 16943 27 512 13 758
am 1. Dezember 1890 1579244 348 317 335 174
Berlin.
München. , Hamburg (Stadt und Vorstãdte) ; 323 739 Leipzig w 293 525 Kön 281273 Verden 276 085 Magdeburg... 202 325 Frankfurt a. M. . 179 850 Hannover 165 499 Königsberg i. Pr. 161528 Düsseldorf . 144 682 Altona 113 249 Nürnberg 142 403 Stuttgart 139 659 Gemnitz. 155 955 25 135 Elberfeld 125 830 16612 Bremen. H 125 511 7116 Straßburg i. E.. 123 545 11558 Hannig 120 459 5 654 Barmen. 116248 13180 Stettin. 116239 16696 Trefeld 105371 15135 Aachen . 103 491 7766 Halle a. Saale 101401 19419 Braunschweig... 100288 165 114 2 Von den vorstehend aufgeführten Städten ist die Bevölkerung Magdeburgs mit einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 4,73 9 verhältnißmäßig am stärksten, diejenige Danzigs mit 9, 96 0so relativ am wenigsten gewachsen. Die 25 Städte von mehr als 100 600 Einwohnern außer Berlin nahmen insgesammt durchschnitt⸗ lich jährlich um 2,83 o, die Reichshauptstadt dagegen um 3, 65 0 zu. Von der Gesammtbevölkerung des Deutschen Reichs machen die 5 993 890 Großstadibewohner nahezu ein Achtel (genauer 12, 13 ,C) aus.
Industrie ⸗Ausstellung in Berlin. Der Ausschuß des deutschen Handelstages beschäftigte sich am Sonnabend auch mit der Frage einer deutschen Industrie⸗Ausstellung in Berlin. Das Kollegium der Aeltesten der Berliner Kaufmann⸗ schaft hatte sich mit der Frage der Veranstaltung einer deutschen Industrie Ausstellung etwa im Jahre 1896 beschäftigt, dieselbe sym= pathisch behandelt und bei dem Präsidium des deutschen Handelstages den Antrag gestellt, diese Angelegenheit nach Kräften zu fördern. Die eingebende Erörterung ergab das Resultat, daß gegen die Veranstaltung einer internationalen Ausstellung sehr erbebliche Bedenken erhoben wurden, daß jedoch eine etwa im Jahre 1835 in Berlin abzuhaltende nationale Ausstellung von der großen Mehrzahl sympathisch begrüßt wurde, Der Ausschuß beauftragte das Präsidiam, die Handelskammern aufzufordern, sich mit den industriellen Kreisen in ihren Bezirken in Verbindung zu setzen, deren Ansichten über die Veranstaltung der in Rede stehenden Ausstellung zu hören, und dem Präsidium darüber zu berichten. Die Frage sell dann auf die Tagesordnung der nächsten Plenareersammlung des Handelstages
gesetzt werden.
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. Zur Arbeiterbewegung
In einer am Freilag von den Delegirten der Belegschaft der Zeche „Eintracht Tiefbau“ anberaumten Bergarbei
versammlung in Königssteele, die der ‚Rhe-⸗Westf. Ztg. zu⸗ folge von annähernd 1300 Bergleuten der Zeche Eintracht Tiefbau besucht sein mochte, waren auch Hr. Siegel aus Dortmund sowie der Vorsitzende des sozialdemokratischen Bergarbeiterverbandes Schröter⸗ Steele erschienen. Derselbe verbreitete sich zunächst in bekannten Rede⸗ wendungen über die Kohlenbarone, billigte zwar den z. Z ausgebrochenen Strike nicht, weil der Zeitpunkt kein geeigneter sei, forderte aber die Versammlung auf, da der Strike nun doch einmal begonnen habe, sestzuhalten und kein Jota von den gestellten Forderungen abzulassen. Die gestellten Forderungen lauten: 1) Anerkennung der Dele—⸗ girten und in Streitigkeitsfällen Verhandlung mit denselben; 27) Dauer der Seilfahrt nur 4 Stunde, wenn Fsie länger dauert, muß die übrige Zeit auf Kosten der Förderschicht gehen; 3) Wiederbezahlunz des Metergeldes wie früher; 4) Nichtschließen des Fahrschachtes weder oben noch unten; 5) RückJgängigmachung des Abzuges überall da, wo am 14. April das Gedinge gekürzt
Forderunzen der Königlichen Staatsregierung und der Grubenverwaltung der Zeche, nachdem sie von der gesammten Belegschaft unterzeichnet worden, zu unterbreiten und die Staats⸗ regierung sovohl wie die Königliche Bergbehörde zu ersuchen, ihre Kraft geltend zu machen, um vermittelnd einzutreten. Berg⸗ mann Körner ließ durch Handaufheben geloben, nicht ehet anzufahren, bis die Delegirten bestimmten. Gestern fand eine weitere Versamm— lung statt, über welche weiter unten berichtet, wird. Am Sonnabend strikten auf Zeche Eintracht Tiefbau“ bei Steele alle Arbeiter weiter. Auf Zeche „ver. Seller⸗ beck bei Mülheim an der Ruhr sind vorgestern Morgen auf Schacht Carnell 63 Mann unter Tage angefahren. Die die Arbeit wieder aufnehmende Zahl der Arbeiter ist also erfreulicher Weise in beständiger Zunahme, begriffen. Ueber die Ver⸗ sammlung der ausständigen Arbeiter des Schachtes Carnell der Zeche vom letzten Freitag wird mitgetheilt, daß Bergmann allm ann aus Essen in der von etwa 1990 Bergleuten besuchten Versammlung ganz entschieden von einem allgemeinen Strike abg erathen, weil die Bergleute dadurch nur den Gewerken nützen würden, indem die Kohlenpreise abermals sehr in die Hoͤhe gehen, die Bergleute aber von diesem Mebrbetrag nichts er halten würden. Es wurde beschlossen, dann wieder an— zufahren, wenn die Kündigung der 35 Genossen zurückgenommen würde. Eine Deputation von drei Mann, die diesen Beschluß dem Direktor Hohendahl überbrachte, kam zurück mit der Meldung, daß sich die Direktion auf Verhandlungen gar nicht einlassen würde, Aus Essen 9. d. Ruhr wird telegraphisch berichtet, daß laut »Rh.-Westf. Ztg. sich seit heute Morgen in Folge einer gestrigen Bergarbeiter Ver sammlung, in welcher die ührer Schöttker und Ballmann heftige Reden hielten, auch die Mh schaft des Schachtes. „Müller“ von der Zeche Vereinigte Sellerbeck bei R üũl heim a. d. Ruhr sich im Ausstand befindet. Auf Schacht Müller“ fuhren heute Morgen nur 29 Mann an, auf Schacht Carnall! 63 Mann. Die gestrige in Steele a. d. R. stattgehabte Versammlung der Belegschaft der Zeche „Ein⸗ tracht Tiefbau verlief in Folge einer Rede Brodams, der über seine Thätigkeit auf dem internationalen Bergarbeiterkongreß in Paris berichtete, ebenfalls stürmisch. Heute fuhren auf Schacht 1 genannter Zeche 101 Mann, auf Schacht 3 nur 44 Mann an. Sonst herrscht im ganzen Ober · Vergamts bezirk Ruhe.
Wie ein Wolff'sches Telegramm aus Dortmund vom heutigen Tage meldet, wurde in einer gestern in Castrop stattgehabten, von etwa 1000 Bergleuten besuchten Versammlung einstimmig eine gegen die Pariser Kongreß⸗Beschlüsse gerichtete Resolution
36 864, die sechs genannten Städte zusammen um 246 849 Einwohner.
angenommen. .